I. Betrachtet man zunächst die Taten, dann kommen vor: Töten, Entreißen, Ausschweifen.
Vor allem das Töten von Tieren führt zur Gespensterwelt, nämlich Schlachter und
Jäger (Pv III,1, 2, 7, 8; S 19, 1 - 6), auch bloßes Insekten töten (II,1),auch
Tierquälerei als Tierbändiger oder Kutscher (S 19,8).
Das Umbringen von Menschen kommt vor als Abtreibung (I,6 - 7), als Tun des
Scharfrichters (S19, 16) oder Blutrichters (S 19, 7). Ein regelrechter Mord
kommt nur einmal vor, nämlich an einem Einzelerwachten (IV,16). Das führte sogar
zunächst zur Erzhölle und erst danach als Überrest von Unheil zu höllennahen
Gespenstern. So läßt sich sagen, daß Mord, wenn wiederholt und gemein, eher zur
Hölle als zur Petawelt führt.
Als Stehlen im engeren Sinne kommt vor allem das Wegnehmen von Kleidern vor
(I,10, II,3,IV,1), das Stehlen von Fleisch (III,4), das Unterschlagen von Gaben
(I,5), die Beteiligung an Einbruch (I,1). Ein Berufsräuber wird zum Tode
verurteilt, und ihm steht die Hölle bevor, aber er wird begnadigt und dann sogar
ein Heiliger (IV,1).
Entreißen als Sachbeschädigung kommt vor als Brandstiftung (I,5) oder Zerbrechen
der Almosenschale eines Einzelerwachten (IV,7) oder als Wegschütten von guter
Salbein die Latrine (II,3). Auch die Körperverletzung, die jemandem sein
Wohl entreißt, gehört hierher: Schlagen der Mutter als Strafe
(III,4), Überschütten einer Rivalin mit glühender Kohle aus Eifersucht (S 19,
15), Verabreichung eines Mittels für Haarausfall aus Neid (I,10), Überschütten
mit Schmutz und Schütten von Stacheln ins Bett (II,3).
Eine Ehefrau verkehrt mit anderen Männern (II,12; S 19, 13). Männer verführen
Ehefrauen (IV,6 u. 15; S 19, 11). Frauen versuchen, Mönche zur Aufgabe der
Keuschheit zu veranlassen (I,11; II,11). Auch die "schlechten" Ordensangehörigen
(S 19, 17 - 21) dürften sich gegen das Keuschheitsgebot vergangen haben.
Sexuelle Gedanken in der Todesstunde verhindern für Gute eine Wiedergeburt in der
Götterwelt und führen nur zu götternahen Gespenstern (II,11; IV,11).
II. Bezogen auf Vergehen in Worten kommen vor: Lug und Trug, Denunzieren und vor allem Schelten, dagegen nicht Plappern und Plaudern:
Die Unwahrheit meineidig beschwören, kommt öfter vor, um Untaten nicht zugeben zu
müssen (I,6 -7, II,12). Etwas Gutes fälschlich vorgeben, nämlich Uposatha halten,
kommt einmal vor (III,9). Öfter ist das Verleumden guter Mönche, die schlecht
gemacht werden (I,3,IV,8 - 9). Eine betrügerische Wahrsagerin kommt vor (S 19,
14), bestechliche Richter, die falsche Urteile fällen (III,9; S 19, 10), Betrug
beim Verkauf (III,4; IV,14).
Nur ein Fall von echtem Hintertragen kommt vor als Denunziant (S 19, 9), dagegen
mischen sich manchmal Verleumden (Falsches sagen) und Hintertragen (Wahres
verbreiten, das anderen unangenehm ist).
In vielen der oben genannten Fälle von geizigem Materialismus wurden Asketen,
Bettler und Gebende auch beschimpft: Der Orden wurde beschimpft oder verflucht
(I,9 u. 11;II,3) oder durch höhnisches Anbieten von Kot verhöhnt (S 19, 12).
Bettler wurden beschimpft (III,1), Gebende wurden beschimpft oder verflucht (II,2
u. 7 u.10; IV,3). Allgemeines Schimpfen mit ungezügelter Rede (I,2) oder
speziell gegenüber dem Ehepartner (II,4)
III. Im übrigen kommen folgende unheilsame Handlungen vor:
Alkohol verkaufen (I,10), andere am Besuch von Stupas hindern wollen
(III,10), verdrehte Irrlehren der Unmoral verbreiten (IV,3), nicht näher
bezeichneter übler Wandel (ducarita: III,3). Besonders bezeichnend ist ein
Kaufmann, der nichts Ungutes tat, aber eben auch nichts Gutes, der in den Tag
hinein lebte und dadurch ein gutes Peta-Dasein erlangte (IV,12).