Note 87 zu D. 33
Über den kammakkhayo, die Tatenversiegung, findet sich im Mahābhāratam XIII 338 der Spruch:
Die Selbstbestimmung des Menschen und seines Tuns ist im Anguttaranikāyo, Chakkanipāto No. 63, ed. Siam. p. 128 (PTS 415), so ausgesprochen: «Aus dem Denken, sag' ich, ihr Mönche, geht die Tat hervor: nachdem man gedacht hat vollbringt man die Tat in Werken, Worten und Gedanken.»
Alles kommt auf die Gesinnung an, in der eine Tat geschieht; unbeabsichtigte Übeltat kommt dem Täter so wenig zu wie unbeabsichtigte Wohltat, Mittlere Sammlung 409-411. Ein Frevel, aus verderbter Gesinnung begangen, kann vieltausendjährige Folge haben, wie bei Dūsī, ebenda 367; und ungeheure Missetaten können durch glühende Läuterung alsbald zunichte werden, wie bei Angulimālo, S. 663. «heil, wahrlich, wird man durch heilsame Tat, übel durch üble».