Eine der fünf Sutten im Khuddaka-Pātha.
Die Geister der Verstorben, hingezogen zu ihren ehemaligen Aufenthaltsorten, sollen von ihren Verwandten zu gegebener Zeit Gaben erhalten, durch Spenden an die Mönche in deren Namen. Damit wird die Verwandtenpflicht erfüllt und den Geistern zu großem Glück verholfen, was wiederum großen Verdienst den noch Lebenden erwirkt (Khp.VII).
Diese Sutta entstand am dritten Tag von Buddhas Besuch in Rājagaha. In der vorhergehenden Nacht gab es, verursacht von Geistern, einen großen Tumult in Bimbisāras Palast. In der Zeit von Phussa Buddha waren sie Arbeiter, denen die Verteilung der Almosen an Buddha und seine Mönchen anvertraut war. Aber sie waren nachlässig mit der Verteilung und bereicherten sich selbst an den Gaben. Als Ergebnis dieser Tat, litten sie für eine sehr lange Zeit in der Hölle und wurden in der Zeit von Kassapa Buddha als Gespenster (peta) wieder geboren. Kassapa prophezeite ihnen, das Bimbisāra, der ein Verwandter von ihnen war, in der Zukunft Buddha Gotama Gaben spenden würde und ihnen den Verdienst davon übertragen werde. Sie hatten so lange auf diese Gelegenheit gewartet und als Bimbisāra es versäumte, ihre Erwartungen zu erfüllen, kam es zu einem großen Aufschrei.
Buddha erklärte dies Bimbisāra, der daraufhin Almosen im Namen der Gespenster spendete, was die Petas sehr glücklich machte. Bei dieser Gelegenheit äußerte Buddha diese Sutte.
KhpA.202ff; cp. PvA.19ff.