Mahāvagga

VI. Der Medizin-Abschnitt

1. Kapitel (160-162)

160. Fünf Arzneien

260. Zu einer Zeit weilte der Buddha, der Erhabene, im Jetahain von Sāvatthi, im Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu dieser Zeit wurden die Mönche vom Herbstgebre­chen [528] betroffen, der getrunkene Reisschleim wurde erbrochen, der gegessene Reis wurde erbrochen, dadurch wurden die Mönche schwächlich, mager, asch­fahl [529] , gelblich blass und bekamen hervortretende Adern [530] . Der Erhabene sah diese schwachen, mageren, aschfahlen, gelblich blassen Mönche, die hervortreten­de Adern hatten. Als er das sah, sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: „Warum, Ānanda, sind diese Mönche schwächlich, mager, aschfahl, gelblich blass und haben hervortretende Adern?“ – „Ehrwürdiger, zur Zeit sind einige Mönche vom Herbstgebrechen betroffen. Der getrunkene Reisschleim wurde erbrochen, der gegessene Reis wurde erbrochen, dadurch wurden diese Mönche schwach, mager, aschfahl, gelblich blass und man sieht die hervorgetretenen Adern.“

Dann, als der Erhabene allein in Abgeschiedenheit weilte, kam ihm im Geist diese Überlegung auf: ‘Zur Zeit werden die Mönche vom Herbstgebrechen betroffen. Der getrunkene Reisschleim wurde erbrochen, der gegessene Reis wurde erbrochen, dadurch wurden sie schwächlich, mager, aschfahl, gelblich blass und die Adern treten hervor. Was wäre, wenn ich den Mönchen Medizin erlauben würde, und zwar solche Medizin, die als Medizin anerkannt ist und in der Welt auch als Nahrung angesehen wird, aber nicht als Grundnahrungsmittel bekannt ist.’ Da kam dem Erhabenen der Gedanke: ‘Diese fünf Medizinen, nämlich Butter­schmalz, frische Butter, Öl, Honig und Rohzucker [531] sind als Medizin anerkannt und werden in der Welt auch als Nahrung, aber nicht als Grundnahrungsmittel angesehen. Ich werde nun den Mönchen diese fünf Medizinen erlauben, sofern sie zur rechten Zeit angenommen und zur rechten Zeit verzehrt werden.’

Dann, als sich der Erhabene zur Abendzeit aus der Abgeschiedenheit erho­ben hatte, hielt er in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Als ich allein in Abgeschiedenheit weilte, kam mir im Geist die Über­legung: ‘Zur Zeit werden die Mönche vom Herbstgebrechen betroffen. Der getrunkene Reisschleim wurde erbrochen, der gegessene Reis wurde erbrochen, dadurch wurden sie schwächlich, mager, aschfahl, gelblich blass und die Adern treten hervor. Was wäre, wenn ich den Mönchen Medizin erlauben würde, und zwar solche Medizin, die als Medizin anerkannt ist und in der Welt auch als Nahrung angesehen wird, aber nicht als Grundnahrungsmittel bekannt ist?’ Dann kam mir der Gedanke: ‘Diese fünf Medizinen, nämlich Butterschmalz, frische Butter, Öl, Honig und Rohzucker sind als Medizin anerkannt und werden in der Welt auch als Nahrung, aber nicht als Grundnahrungsmittel angesehen. Ich werde nun den Mönchen diese fünf Medizinen erlauben, sofern sie zeitgemäß angenom­men und zeitgemäß verzehrt werden.’ Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem man diese fünf Medizinen zeitgemäß angenommen [532] hat, sie zeitgemäß zu ver­zehren [533] .“

261. Zu dieser Zeit nahmen die Mönche die fünf Medizinen zeitgemäß an und verzehrten sie zeitgemäß. Sie vertrugen aber nicht einmal das natürliche magere Essen, geschweige denn das fettige. Da sie vom Herbstgebrechen befallen wurden und auch die Speisen nicht vertrugen, wurden sie durch beides schwächer, magerer, aschfahler, gelblich blasser und die Adern traten mehr hervor. Der Erha­bene sah, dass die Mönche schwächer, magerer, aschfahler, gelblich blasser waren und die Adern weiter hervortraten. Als es das sah, sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: „Warum, Ānanda, sind die Mönche so außerordentlich schwach, mager, aschfahl, gelblich blass und mit übermäßig hervortretenden Adern?“ – „Ehrwür­diger, die Mönche nahmen die fünf Medizinen rechtzeitig und genossen sie recht­zeitig. Sie vertrugen nicht einmal das natürliche grobe Essen, geschweige denn das fettige. Da sie vom Herbstgebrechen befallen wurden und auch die Speisen nicht vertrugen, wurden sie durch beides so außerordentlich schwach, mager, aschfahl, gelblich blass und mit übermäßig hervortretenden Adern.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass, in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass man die fünf Medizinen, nachdem man sie angenommen hat, zur Zeit und zur Unzeit [534] einneh­men kann.“

262. Bei einer Gelegenheit hatten kranke Mönche Bedarf an Fett [535] als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Fette als Medizin: Bärenfett, Fischfett, Krokodilfett, Schweinefett und Eselfett – zeitgemäß angenommen, zeitgemäß ausgekocht, zeitgemäß angemischt und als Öl gebraucht [536] zu sich zu nehmen. Ihr Mönche, zur Unzeit angenommen, zur Unzeit ausgekocht, zur Unzeit angemischt und dann zu sich genommen, ist ein dreifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, zeitgemäß angenommen, aber zur Unzeit aus­gekocht, zur Unzeit angemischt und dann zu sich genommen, ist ein zweifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, zeitgemäß angenommen, zeitgemäß ausgekocht, aber zur Unzeit angemischt und dann zu sich genommen, ist ein einfaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn es zeitgemäß angenommen, zeitgemäß aus­gekocht, zeitgemäß angemischt, und dann zu sich genommen wird, ist das kein Dukkaṭa-Vergehen.“

161. Wurzeln als Medizin

263. Zu jener Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Wurzeln als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Wurzeln als Medizin: Gelbwurz [537] , Ingwer [538] , Vacā [539] , Vacattha [540] , Ativisa [541] , Nieswurz [542] , Usīra [543] , Bhaddamuttaka [544] oder irgend eine andere medizinische Wurzel, die keine feste Nahrung ist und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllt, die keine weiche Speise ist und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllt. Hat man diese einmal angenommen, kann man sie bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf [545] zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit hatten kranke Mönche Bedarf an gemahlenen Wur­zeln als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube einen großen und einen kleinen Stein.“

Zu einer Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Pflanzensud [546] als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Pflanzensud als Medizin: Nimba [547] -Sud, Kuṭaja [548] -Sud, Paṭola [549] -Sud, Frucht [550] -Sud, Nattamālā [551] -Sud oder irgendeine andere Abkochung, die keine feste Nah­rung ist und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllt, die keine weiche Speise ist und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllt. Hat man diese einmal angenommen, kann man sie bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Blättern als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Nimba­blätter, Kuṭajablätter, Paṭolablätter, Sulasīblätter [552] , Kappāsablätter [553] , die keine feste Nahrung sind und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllen, die keine weiche Speise sind und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllen. Hat man diese einmal angenommen, kann man sie bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Früchten als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Bilaṅga­früchte [554] , Pippalifrüchte [555] , Maricafrüchte [556] , Harītafrüchte [557] , Vibhītafrüchte [558] , Āmalakafrüchte [559] , Goṭṭhafrüchte [560] , die keine feste Nahrung sind und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllen, die keine weiche Speise sind und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllen. Hat man diese einmal ange­nommen, kann man sie bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Harz als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Hiṅgu [561] , Hiṅguharz, Hiṅgugummi, Taka- [562] , Takapatti-, Takapaṇṇi-, Sajjulasaharz [563] , das keine feste Nahrung ist und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllt, das keine weiche Speise ist und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllt. Hat man das einmal angenommen, kann man es bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten kranke Mönche Bedarf an Salz als Medizin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Meersalz, dunkles Salz, Steinsalz, Kochsalz, rotes Salz oder irgend ein anderes Salz, das keine feste Nahrung ist und nicht die Beschreibung als kaubare Nahrung erfüllt, das keine weiche Speise ist und nicht die Beschreibung als weiche Speise erfüllt. Hat man das einmal angenommen, kann man es bis zum Lebensende [mit sich] herumtragen und bei Bedarf zu sich nehmen. Ohne Bedarf zu sich genommen, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

264. Zu einer Zeit, als der ehrwürdige Belaṭṭhasīsa der Unterweiser des ehrwür­digen Ānanda war, hatte er eine Erkrankung, die mit einem dicken Schorf einher­ging. Das Wundsekret ließ die Robe am Körper festkleben. Nachdem sie von den Mönchen wiederholt mit Wasser angefeuchtet wurde, zogen sie diese weg. Der Erhabene sah, als er in der Unterkunft umherging, wie die Mönche die Robe wegzogen, nachdem sie diese wiederholt mit Wasser befeuchtet hatten. Als er das gesehen hatte, ging er zu den Mönchen. Bei ihnen angekommen fragte er sie: „Ihr Mönche, welche Erkrankung hat dieser Mönch?“ – „Ehrwürdiger, dieser Mönch hat eine Erkrankung mit dickem Schorf und das Wundsekret ließ die Robe am Körper festkleben. Wir lösen sie ab, nachdem wir sie wiederholt mit Wasser befeuchtet haben.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, bei Juckreiz [564] , Beulen [565] , wunden Stellen [566] , dickem Schorf [567] oder schlechtem Körpergeruch Puder als Medizin [568] . Für den Gesunden: Dung [569] , Lehm [570] , gekochten Farbsud [571] . Ihr Mönche, ich erlaube Mörser und Stößel.“

Zu jener Zeit benötigten die kranken Mönche gesiebten Puder [572] als Medi­zin. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Pudersieb.“ Es musste ganz fein [573] sein. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Stoff­sieb.“

Bei einer Gelegenheit bekam ein gewisser Mönch eine von Dämonen ver­ursachte Krankheit. Die pflegenden Lehrer und Unterweiser waren nicht imstande, die Krankheit zu behandeln. Also ging er zum Schweineschlachtplatz, aß rohes Fleisch und trank rohes Blut. So beruhigte sich die von Dämonen verursachte Krankheit. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, ich erlaube bei Krankheiten, die von Dämonen verursacht sind, rohes Fleisch und rohes Blut.“

265. Damals bekam ein gewisser Mönch eine Augenkrankheit [574] . Darum ergriffen die Mönche [ihn] und brachten ihn weg zum Stuhl- und Urinlassen. Als der Erhabene an der Unterkunft vorbeiging, sah er wie diese Mönche den anderen Mönch ergriffen hatten und ihn zur Toilette brachten. Nachdem er das gesehen hatte, ging er zu den Mönchen. Dort sprach er zu diesen Mönchen: „Ihr Mönche, welche Krankheit hat dieser Mönch?“ – „Herr, der Ehrwürdige hat eine Augen­krankheit, darum haben wir ihn ergriffen und bringen ihn zur Toilette.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube Salben [575] : schwarze Salbe [576] , Vitriol [577] , Sota­salbe [578] , Geruka [579] , Ruß [580] .“ Es musste Salbe mit Duftstoffen sein. Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Sandel [581] , Oleander [582] , dunklen Sandel [583] , Tālīsa [584] und Nussgras [585] .“

Zu dieser Zeit wurde von den Mönchen das Gemahlene und die Salben in kleinen Gefäßen und Schüsselchen aufbewahrt. Die Salben wurden mit Gras und Staub bestreut. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Salbendosen.“

Zu dieser Zeit genehmigten sich die Mönche der Sechser-Gruppe mannig­faltige Salbendosen – goldene und silberne. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Laien, die Sinneslust genießen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll sich nicht mannigfaltige Salben­dosen genehmigen. Wer sich solche genehmigt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube knöcherne, elfenbeinerne, aus Horn, Grashalmen und Bam­bus, hölzerne, aus Lack und aus Früchten, kupferne und aus Muscheln.“

Damals waren die Salbendosen offen. Die Salben wurden mit Gras und Staub bedeckt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Deckel.“ Der Deckel fiel herunter. „Ihr Mönche, ich erlaube den Deckel mit einem Faden an Salbendosen festzubinden.“ Die Salbendose platzte auf „Ihr Mönche, ich erlaube, dass es mit einem Faden zusammengefügt wird.“

Damals hatten sich Mönche mit den Fingern eingesalbt. Die Augen schmerzten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Salbentupfer.“ Zu dieser Zeit genehmigte sich die Mönche der Sechser-Gruppe mannigfaltige Salbentupfer – goldene und silberne. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Laien, die Sinneslust genießen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll sich nicht mannig­faltige Salbentupfer genehmigen. Wer sich solche genehmigt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube knöcherne, elfenbeinerne, aus Horn, Grashal­men und Bambus, hölzerne, aus Lack und aus Früchten, kupferne und aus Muscheln.“

Zu dieser Zeit fielen Salbentupfer auf den Boden. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Kästchen für Salbentupfer.“

Zu dieser Zeit trugen die Mönche Salbendosen und Salbentupfer in der Hand. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Sal­benbeutel.“ Sie hatten kein Trageband. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Trageband und Zubindschnur.“

266. Bei einer Gelegenheit hatte der ehrwürdige Pilindavaccha starke Kopf­schmerzen [586] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube den Kopf mit Öl zu behandeln.“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, durch die Nase zu behandeln.“ Aus der Nase tropfte es heraus. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Nasentröpfler [587] .“

Damals benutzten die Mönche der Sechser-Gruppe mannigfaltige Einträu­felinstrumente – goldene und silberne. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Laien, die Sinneslust genießen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll sich nicht mannigfaltige Einträufelinstru­mente genehmigen. Wer sich solche genehmigt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube knöcherne, elfenbeinerne, aus Horn, Grashalmen und Bambus, hölzerne, aus Lack und aus Früchten, kupferne und aus Muscheln.“

In die Nase wurde ungleichmäßig eingeträufelt [588] . Dem Erhabenen erzähl­ten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube ein doppeltes Einträufelinstrument.“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ich erlaube, den Rauch zu inhalieren [589] .“ Sie zündeten einen Docht damit an und rauchten [590] . Das brannte im Hals. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Rauch-Röhren [591] .“

Zu dieser Zeit genehmigten sich die Mönche der Sechser-Gruppe mannig­faltige Pfeifen – goldene und silberne. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Laien, die Sinneslust genießen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll sich nicht mannigfaltige Pfeifen geneh­migen. Wer sich solche genehmigt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube knöcherne, elfenbeinerne, aus Horn, Grashalmen und Bambus, höl­zerne, aus Lack und aus Früchten, kupferne und aus Muscheln.“

Zu dieser Zeit waren die Pfeifen nicht geschlossen, kleine Lebewesen krochen hinein. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Deckel.“ Zu dieser Zeit trugen die Mönche die Pfeifen in der Hand. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Pfeifentaschen.“ Die Pfeifen rieben aneinander. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube doppelte Taschen.“ Sie hatten kein Trageband. Dem Erhabe­nen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Trageband und Zubinde­schnur.“

267. Damals hatte der ehrwürdige Pilindavaccha Blähungen [592] . Die Ärzte sagten: „Es soll Öl gekocht werden.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube gekochtes Öl.“ [593] Dieses gekochte Öl soll nun mit Alkohol [594] versetzt werden. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube gekochtes Öl, das mit Alkohol versetzt ist.“

Zu dieser Zeit hatten die Mönche der Sechser-Gruppe das gekochte Öl mit zuviel Alkohol versetzt und getrunken. Davon wurden sie berauscht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, man soll nicht zuviel Alko­hol in gekochtes Öl hineintun. Wer das trinkt, soll nach dem Gesetz behandelt werden [595] . Ihr Mönche, ich erlaube gekochtes Öl, in dem man den Alkohol weder durch Farbe, noch durch Geruch oder Geschmack erkennt. Nur solcherart mit Alkohol versetztes gekochtes Öl.“

Zu dieser Zeit hatten die Mönche viel mit zuviel Alkohol versetztes Öl gekocht. Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wie sollen wir mit dem mit zuviel Alkohol versetzten Öl verfahren?’ „Ihr Mönche, ich erlaube damit Einreibungen durchzuführen.“

Zu dieser Zeit war vom ehrwürdigen Pilindavaccha zuviel Öl gekocht worden. Es gab keine Ölgefäße. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten Gefäße: Kupfergefäße, Holzgefäße und Gefäße aus Früchten [596] .“

Zu einer Zeit hatte der ehrwürdige Pilindavaccha Rheuma [597] . „Ihr Mön­che, ich erlaube ein Schwitzbad [598] .“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Schwitzbad mit Kräutern [599] .“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube ein heftiges Schwitzen [600] .“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Wasser mit Zusätzen [601] .“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Wasserzelle [602] .“

Damals hatte der ehrwürdige Pilindavaccha Gelenk-Rheuma [603] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Aderlässe [604] .“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube nach einem Aderlass mit einem Horn zu schröpfen [605] .“

Damals waren dem ehrwürdigen Pilindavaccha die Füße aufgerissen [606] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, die Füße einzuschmieren.“ Das half nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, Salbe zuzubereiten [607] .“

Damals war ein gewisser Mönch an Furunkulose [608] erkrankt. Dem Erha­benen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube das Messer zu benut­zen [609] .“ Es war Bedarf an blutstillendem Wasser [610] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube blutstillendes Wasser.“ Es war Bedarf an Sesampaste. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Sesampaste [611] .“ Es war Bedarf an Kompressen [612] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Kompresse.“ Es war Bedarf an Ver­bandstoff [613] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Wundverbandzeug.“ Die Wunde juckte. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, Senfpulver [614] aufzutragen.“ Die Wunde nässte. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, die Wunde mit Rauch zu behandeln [615] .“ Das Fleisch der Wunde wucherte [616] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, es mit einem Salzkristall [617] abzutragen.“ Die Wunde wuchs nicht zu. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Wundöl.“ Das Öl floss weg. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Art Leinenverband [618] und alle Heilmittel für Wunden.“

268. Bei einer Gelegenheit wurde ein gewisser Mönch von einer Schlange gebissen. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, vier große, sehr ungewöhnliche Dinge zu geben: Exkremente, Urin, Asche und Lehm [619] .“ Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Soll das gegeben werden oder kann es so genommen werden?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn ein Erlaubtmacher [620] da ist, es anzunehmen und wenn keiner da ist, der es gibt, es zu nehmen.“

Bei einer Gelegenheit war von einem Mönch Gift getrunken worden. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, Exkremente trinken [621] zu lassen.“ Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Soll das gegeben werden oder kann es so genommen werden?’ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn es angenommen wurde, ist es gegeben, dann soll es nicht nochmals angenommen werden.“

269. Zu einer Zeit hatte ein gewisser Mönch eine Krankheit, weil er Giftiges bekommen hatte [622] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, umgepflügte Erde [623] zu verabreichen.“

Zu einer Zeit hatte ein gewisser Mönch Verdorbenes verdaut [624] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, reine Lauge [625] zu verabreichen.“

Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch Gelbsucht [626] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Urin mit Myrobalan [627] zu trinken.“

Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch eine gewisse Hautkrankheit [628] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Salbe mit Geruch [629] zu verwenden.“

Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch Verstopfung [630] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Abführmittel.“ Es war Bedarf an klarem Reisschleim [631] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube klaren Reisschleim.“ Es war Bedarf an natürlichem Saft [632] . Dem Erha­benen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube natürlichen Saft.“ Es war Bedarf an zubereiteter Brühe [633] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ich Mönche, ich erlaube zubereitete Brühe.“ Es war Bedarf an Fleischbrühe [634] . Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube Fleisch­brühe.“

162. Pilindavaccha

270. Zu jener Zeit hatte der ehrwürdige Pilindavaccha in Rājagaha eine Felsen­grotte untersucht und wünschte, daraus eine Höhle zu machen [635] . Da ging Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Pilindavaccha. Dort angekom­men verehrte er den ehrwürdigen Pilindavaccha und setzte sich beiseite nieder. Beiseite sitzend, fragte Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha den ehrwürdigen Pilindavaccha: „Was will der ehrwürdige Ordensältere da machen lassen?“ – „Diese Grotte, Großfürst, prüfte ich und möchte eine Höhle daraus machen.“ – „Ehrwürdiger, ist bei dem Herrn Bedarf durch Gehilfen [636] ?“ – „Großfürst, der Erhabene hat Gehilfen nicht erlaubt.“ – „Dann Ehrwürdiger, wenn der Erhabene gefragt wurde, möge man es mir mitteilen.“ – „So sei es, Großfürst.“ antwortete der ehrwürdige Pilindavaccha dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha. Dann veranlasste der ehrwürdige Pilindavaccha den Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha durch eine Lehrrede, zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Nachdem Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha die Lehrrede des ehrwürdigen Pilindavaccha verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war, sich daran erfreut hatte, stand er vom Sitz auf, verehrte den ehrwürdigen Pilindavaccha, umrundete ihn rechts herum und ging fort.

Dann sandte der ehrwürdige Pilindavaccha zum Erhabenen einen Boten: „Der Fürst, Ehrwürdiger, Seniya Bimbisāra von Magadha wünscht Gehilfen zu geben. Ehrwürdiger, wie soll ich mich verhalten?“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube Gehilfen.“ Zum zweiten Mal ging Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Pilindavaccha. Dort angekommen verehrte er den ehrwürdigen Pilindavaccha und setzte sich beiseite nieder. Beiseite sitzend, fragte Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha den ehrwür­digen Pilindavaccha: „Ehrwürdiger, erlaubte der Erhabene Gehilfen?“ – „So ist es, Großfürst.“ – „Ehrwürdiger, dann gebe ich dem Herrn Gehilfen.“ Also hatte nun der Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha dem ehrwürdigen Pilindavaccha Gehil­fen versprochen, aber er vergaß es. Nach einiger Zeit fiel es ihm wieder ein. Er sprach zu einem gewissen Großminister, der für alles zuständig war: „Mein Lieber, von Uns ist doch dem Herrn ein Gehilfe versprochen worden. Ist ihm ein Gehilfe gegeben worden?“ – „O Göttlicher, dem Herrn ist kein Gehilfe gegeben worden.“ – „Wie lange wird das von damals bis jetzt her sein?“ Nachdem der Großminister die Nächte gezählt hatte, sprach er zu Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha: „Fünfhundert [637] Nächte, o Göttlicher.“ – „Dann gib doch dem Meister fünfhundert Gehilfen.“ – „So sei es, o Göttlicher.“ Nachdem der Großminister dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha zugestimmt hatte, gab er dem ehrwürdi­gen Pilindavaccha fünfhundert Gehilfen, die ein Dorf errichteten und sich dort niederließen. Vom „Gehilfendorf“ wurde gesprochen und auch von einem „Pilin­dadorf“ wurde gesprochen.

271. Zu dieser Zeit hatte der ehrwürdige Pilindavaccha in diesem Dorf Familien, die ihn unterstützten. Zu früher Stunde, nachdem der ehrwürdige Pilindavaccha aufstand, nahm er Almosenschale und Robe und ging ins Pilindadorf auf Almo­sengang. Zu jener Zeit gab es im Dorf ein Fest. Die Jugendlichen waren mit Blumengirlanden geschmückt und spielten. Als der ehrwürdige Pilindavaccha im Pilindadorf ohne ein Haus auszulassen auf Almosengang ging, näherte er sich dem Anwesen eines gewissen Tempelgehilfen. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder. Zu dieser Zeit hatte die Tochter der Tempelgehilfin andere Kinder gesehen, die mit Blumengirlanden geschmückt waren und weinte: „Gebt mir Blumengirlanden, gebt mir Schmuck.“ Da sprach der ehrwürdige Pilin­davaccha zur Tempelgehilfin: „Warum weint dieses Mädchen?“ – „Ehrwürdiger, dieses Mädchen sah die anderen Jugendlichen, die mit Blumengirlanden geschmückt sind. Und als sie das sah, weinte sie: ‘Gebt mir Blumengirlanden, gebt mir Schmuck.’ Woher kriegen wir Armen Blumengirlanden, woher kriegen wir Schmuck?“ Da nun nahm der ehrwürdige Pilindavaccha einen gewissen Gras­ballen und sagte zur Tempelgehilfin: „Hier, lege dieses Graspolster dem Mädchen auf den Kopf.“ Da nahm die Tempelgehilfin das Graspolster und legte es auf den Kopf des Mädchens. Da wurde daraus eine goldene Girlande, sehr hübsch, ansehnlich und lieblich. Nicht einmal im Frauenhaus des Fürsten gab es eine solche goldene Girlande. Die Menschen erzählten Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha: „O Göttlicher! Im Haus jenes Tempelgehilfen gibt es eine goldene Girlande, sehr hübsch, ansehnlich und lieblich. Nicht einmal im Frauenhaus des Fürsten gibt es eine solche goldene Girlande. Woher hat der Arme sie? Zweifellos ist sie durch Diebstahl genommen worden.“ Da ließ der Fürst von Magadha, Seniya Bimbisāra, jene Tempelgehilfenfamilie gefangennehmen.

Zum zweiten Mal, nachdem der ehrwürdige Pilindavaccha zu früher Stunde aufstand, nahm er Almosenschale und Robe und ging ins Pilindadorf auf Almosen­gang. Als der ehrwürdige Pilindavaccha im Pilindadorf ohne ein Haus auszulassen auf Almosengang ging, näherte er sich dem Anwesen jenes Tempelgehilfen. Dort angekommen fragte er die Nachbarn: „Wohin ist jene Tempelgehilfenfamilie gegangen?“ – „Ehrwürdiger, wegen einer goldenen Girlande ließ der Fürst sie gefangennehmen.“ Da ging der ehrwürdige Pilindavaccha zum Anwesen des Fürs­ten von Magadha, Seniya Bimbisāra. Dort angekommen setzte er sich auf einen vorbereiteten Sitz nieder. Dann kam Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Pilindavaccha. Nachdem er den ehrwürdigen Pilindavaccha verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Dem zur Seite sitzenden Fürsten Seniya Bimbisāra sagte der ehrwürdige Pilindavaccha: „Warum o Großfürst, hast du die Familie des Tempelgehilfen gefangennehmen lassen?“ – „Ehrwürdiger, im deren Haus war eine goldene Girlande, sehr hübsch, ansehnlich und lieblich. Nicht einmal in meinem Frauenhaus gibt es eine solche goldene Girlande. Woher hat dieser Arme sie? Zweifellos ist sie durch Diebstahl genommen worden.“ Da beschloss der ehrwürdige Pilindavaccha den Palast des Fürsten von Magadha, Seniya Bimbisāra, zu vergolden. Dieser wurde vollständig golden. „Woher aber, o Großfürst, ist dieses viele Gold?“ – „Ehrwürdiger, ich verstehe, dass der Herr solche geistige Macht hat.“ Er ließ die Tempelgehilfenfamilie frei.

Als die Menschen hörten: „Man sagt von jenem Herrn Pilindavaccha, dass er vor dem Fürsten und seinem Gefolge übermenschliche Dinge und geistige Macht zeigte.“, waren sie erfreut und hingebungsvoll und brachten dem ehrwür­digen Pilindavaccha fünf Medizinen dar, nämlich: Butterschmalz, Butter, Öl, Honig und Melasse. Der ehrwürdige Pilindavaccha war von Natur aus einer, der viel bekam. Wenn er die fünf Medizinen bekam und annahm, verteilte er sie in der [Mönchs-]Gruppe. Diese Gruppe hatte viel. Nachdem sie bekamen und annahmen, füllten sie es in Krüge und Töpfe und bewahrten es auf. Nachdem Stoffsiebe und Beutel gefüllt waren, hängten sie diese an die Fenster. Überall hingen und standen sie herum, mit Ratten bedeckt und darin. Als die Leute durch das Kloster gingen und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Im Lagerhaus dieser Asketen, der Sakyasöhne, da sieht es aus wie bei Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha.“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und auf­geregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können jene Mönche bloß solche Üppigkeit im Sinn haben?“ Da tadelten sie nun diese Mönche heftig und erzählten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist das wahr, ihr Mönche, dass man sagt, dass Mönche eine solche Üppigkeit im Sinne haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Nachdem er heftig getadelt hatte hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Die Medizinen, die kranke Mönche zu sich nehmen dürfen, nämlich: Butterschmalz, Butter, Öl, Honig und Melasse, dürfen, nachdem sie angenommen wurden, maximal sieben Tage aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Zeit soll man sie aufbrauchen. Wer das überschreitet, soll entsprechend der Vorschriften behandelt werden [638] .“

Das erste Kapitel zum Auswendiglernen,

das über die Erlaubnis der fünf Medizinen, ist beendet.


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[528] sāradikena ābādhena  „Herbst-Krankheit“, eine Art Grippe? Da als Krank­heitsursachen auch Jahreszeit und Wetter angeführt werden (utuparināmaja ābādha), ist „Herbstgebrechen“ nachvollziehbar. Um welche Art Erkrankung es sich handelt, ist unklar. Sārada bezeichnet die zwei Monate direkt nach der Regenzeit (vassa). Es wäre möglich, an Krankheiten zu denken, die aufgrund der übermäßigen Nässe ausbrechen bzw. von Tieren/Insekten übertragen/ver­ursacht werden, die zu dieser Jahreszeit aktiv sind.

[529] du-bbaṇṇa  wtl: „schlecht-farbig“.

[530] dhamani-santhatagatte  WPD: „mit (hervortretenden) Adern am (ganzen) Körper bedeckt“.

[531] sappi, navanītaṃ, telaṃ, madhu, phāṇita  werden in BhuV 623 (Nis 23) so definiert: „‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel(-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butterschmalz. ‘(frische) Butter’ bedeutet: gerade von denen frische Butter. ‘Öl’ bedeutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl, Rizinus-Öl, Fett-Öl. ‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig. ‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird.“

[532] kāle paṭiggahetvā  d.h. zur richtigen Gelegenheit, also im Krankheitsfall.

[533] kāle paribhuñjati  d.h. vor der Mahlzeit; die Vorschrift wird am Ende von Mvg 271 erweitert.

[534] Also jederzeit verspeisen / genießen / einnehmen.

[535] vasa  (zerlassenes) Fett, Schmalz, Talg.

[536] tela-paribhogena  mit gebrauchtem Öl oder mit Lebensmittel-Öl.

[537] haliddiṃ  Curcuma longa  Kurkuma.

[538] siṅgiveraṃ  Zingiber officinale  Ingwer.

[539] vacā  Acorus calamus  Kalamus, Süßgras, Süßwurz; die Wurzel hat einen aromatischen Duft.

[540] vacattha  (bislang) unbekannte Wurzelart.

[541] ativisa  Aconitum heterophyllum  Indisch Aties; die getrocknete Wurzel hat u.a. schmerzlindernde, entzündungshemmende, antiseptische Wirkung.

[542] kaṭukarohiṇī  Helleborus niger  Schneerose / Nieswurz.

[543] usīra  Andropogon muricatus  Urai; Grasart mit ölhaltiger Wurzel.

[544] bhaddamuttaka  Cyperus rotunda  Nussgras, Kokosgras (aromatische Wurzel).

[545] sati  achtsam, bewusst (vgl. paccavekkhanā).

[546] kasāva  Abkochung aus Pflanzen (mit astringierender Wirkung).

[547] nimba  Azadirachta indica (Margosa-Baum mit bitteren Blättern und Früchten).

[548] kuṭaja  Cleistanthus collinus  Garari, Laubbaum mit giftigen Blättern, Wurzeln und Borke. Mylius (WPD) verwechselt mit kuṭajah  Wrightia antidysenteria (Winterkirsche).

[549] paṭola  Trichosanthes dioeca oder lobata  Schlangengurke.

[550] pakkava  aus reifen Früchten (ab)gekocht.

[551] nattamāla  Pongamia glabra  Pongam-Ölbaum.

[552] sulasī  Ocimum tenuiflorum  Basilienkraut, Minze.

[553] kappāsi  Gossypium arboreum  Baumwolle.

[554] bilaṅga  Embelia ribes oder Erycibe paniculata.

[555] pippala  Piper longum  Langer Pfeffer.

[556] marica  Piper nigrum  Schwarzer Pfeffer.

[557] harītaka  Terminalia chebula  Chebulische Myrobalane.

[558] vibhītaka  Terminalia bellirica  Strandmandel, (gelbe) Myrobalane.

[559] āmalaka  Phyllantus emblica  Indische Stachelbeere.

[560] goṭṭha  Aplotaxis costus  Costus (medizinisch wirksamer Samen).

[561] hiṅgu  Ferula assa foetida  Teufelsdreck, Stinkasant.

[562] taka  Art medizinischer  Gummi.

[563] sajjulasa  Vatica robusta  Indischer Kopalbaum.

[564] kaṇḍu  Jucken, Juckreiz (z.B. bei Krätze).

[565] piḷakā  Pickel, Pustel, Hautausschlag (Ekzem).

[566] assāva  eitrig, sezernierend; vgl. āsava.

[567] thulla-kacchā  dicker Schorf. Siehe auch Mvg 264.

[568] cuṇṇaka  eine harte Substanz, die zu Puder gemahlen wurde; Zu beachten ist, dass diese Erlaubnis keine Behandlungsvorschrift darstellt, dass also durchaus auch andere Behandlungen bei den entsprechenden Erkrankungen angewendet werden können. Zumal heutzutage die Medizin ganz andere Möglichkeiten hat.

[569] chakana  „Mist, Dünger“.

[570] mattika  „Lehm, Ton“.

[571] rajananipakka  laut Kommentar rajana-kasaṭa, ein bitteres Färbemittel. Aber kasaṭa kann auch Bodensatz bzw. Abschaum oder Überbleibsel bedeuten. „Hat man gewöhnlichen Puder gemahlen und mit Wasser befeuchtet, mag man sich damit waschen oder baden.“

[572] cālitehi  ob gesiebt oder gerührt ist unklar. Mit Wasser angerührter Puder wird eine Art Salbenemulsion und kann ebenso gefiltert werden, wie ein Puder gesiebt werden kann.

[573] saṇhehi  1. „glatt, weich“; 2. „mild, zart“.

[574] cakkhu-rogābādha  wtl: „Augenschmerz-Krankheit“.

[575] añjana  wird hier als allgemeiner Begriff benutzt. Es kann sich bei der folgen­den Auflistung nicht nur um Salben handeln, die ausschließlich zur Augenbe­handlung eingesetzt werden.

[576] kāḷañjana  Cone: „schwarze Augenwaschlösung“; IBH: „black collyrium“ (+ Fußnote: „eine Art Salbe, die mit allen Zutaten gekocht wurde“). Im Suśruta-Saṃhita (hier: Behandlung von Hämorrhoiden) steht als Anmerkung: „Kal­anjana ist eine Lesart von Laja und Anjana. Statt Kalanjana Dallana lies Souviranjana. Das sollte die richtige Lesart sein, weil da ein Wort im Rezept steht, das zeigt, dass da nur ein Ding ist und nicht zwei.“

[577] rasañjana  enthält kristallwasserhaltige Sulfate; M/T: „rosa Salbe“; Fußnote bei IBH: „der Kommentar sagt: ‘gemacht aus vielerlei Zutaten’. Laut „HerbalCure india“ ist Rasanjana eine Salbe (?), die unter anderem auch Daru­haridra (Berberis aristata) als Wirkstoff enthält. Daruharidra findet in ver­schiedenen Zubereitungsformen/Mischungen äußerlich Anwendung als Anti­septikum, gegen Geschwüre, Pickel und andere Hauterkrankungen.

[578] sotañjana  Laut Kommentar eine Salbe, die in Flüssen und Strömen entsteht.

[579] geruka  roter Kalk, Ocker (kühlende Wirkung).

[580] kapalla  Lampenruß.

[581] candana  Santalum album  (weißer) Sandel.

[582] tagara  Tabernaemontana coronaria  Oleander.

[583] kāḷānusāriya  PTSD: „schwarzer Sandel“; Cone: „wohlriechende Wurzel“; IBH: „schwarzer Gummi“.

[584] tālīsa  Flacourtia cataphracta  Kaffee-Pflaume, Indische Kirsche.

[585] bhaddamuttaka  Cyperus rotunda  Nussgras, Kokosgras.

[586] sīsa-abhi-tāpo  wtl: „Kopfüberhitzung“.

[587] natthu-karaṇī  M/T: „ein Instrument zum Einträufeln“; Cone: „Nasentropfer“; PTSD + WPD: „Taschentuch“; Childers: „Nasenbehandlung“. Pipetten, wie heutzutage üblich, wird es noch nicht gegeben haben.

[588] natthuṃ visamaṃ āsiñcaṃ  Es wurde vermutlich in einem Nasenloch mehr eingeträufelt als in das andere. Der besondere Löffel als Instrument diente nicht dazu, das überschüssige Öl aufzufangen, sondern um es in der Nase zu halten, sodass das Öl nicht herauslaufen kann.

[589] dhūmaṃ pātuṃ  literarisch: Rauch (Cone: Dampf) trinken. D/O: „das Aroma aufschnuppern.“ Erlaubt wird hier nicht das Rauchen von Tabak, wie gern gesehen wird, sondern das Inhalieren des Rauches bzw. Dampfes der medizi­nischen Öle. Der Absatz sollte der Sinnhaftigkeit nach mit dem nächsten ver­tauscht sein.

[590] vaṭṭiṃ ālimpetvā pivaṃ  Ein Docht wurde mit dem Medizin-Öl getränkt, angezündet und dieser Rauch inhaliert.

[591] dhūma-netta  wtl „Rauch-Leitung“; Pfeife. Auch hier ist keine Tabak-Pfeife gemeint. Vom Rauchen von Tabak oder irgend eines anderen Krautes ist nicht die Rede. Weder in Form von Pfeifen, Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten. Allerdings wird es andererseits dadurch auch nicht explizit verboten.

[592] vātābādha  wtl: „Wind-Krankheit“.

[593] Ein Ölabsud aus diversen Kräutern.

[594] majja  Branntwein, Wein. Scheinbar fehlt: Nakkhamaniyo hoti. Vejjā evam­āhaṃsu  „Das half nicht. Die Ärzte sagten ...“

[595] = Pāc 51 für Hochordinierte; Sekh 5 für Novizen.

[596] tumba  Flaschenkürbis, Kalebasse.

[597] aṅga-vāta  „Glieder-Wind“; Die meisten Krankheiten wurden auf Störungen in den (Grund-)Elementen bzw. deren Zusammenspiel zurückgeführt.

[598] sedakamma  wtl: „Schwitz-Behandlung“.

[599] sambhāra-sedaṃ  mit Zutaten schwitzen; Kommentar: „Schwitzen durch den Gebrauch von Hanf und einer Vielzahl von Blättern.“ Hier wird aber nichts genaueren über die Art der Anwendung von Hanf (Cannabis sativa) gesagt. Zitat: „Die Samen sind eine wertvolle Proteinquelle für den Energiehaushalt und die psychoaktiven und physioaktiven chemischen Bestandteile, bekannt als Cannabinoide, werden u.a. genutzt für medizinische und spirituelle Zwe­cke. Wenn als solche genutzt, werden Zubereitungen aus Blüten und Blättern (mitunter Marijuana genannt) und Zubereitungen aus den Derivaten der harzigen Extrakte (mitunter Haschisch genannt), üblicherweise konsumiert durch Inhalieren eines Dunstes, der beim Rauchen oder Erhitzen ausströmt. Historisch sind Tinkturen, Tees und Salben bekannte Zubereitungsformen.“ [FOI]

[600] mahā-sedaṃ  Kommentar: „Eine Haufen [brennende] Holzkohle wird in einer Grube von der Größe eines Mannes aufgehäuft, mit Erde, Sand und Blättern bedeckt, und der mit Öl eingeschmierte Patient liegt darauf und wird schwit­zend herumgerollt.“

[601] bhaṅg-odakakaṃ  z.B. Hanfblätter, die in Wasser gekocht wurden. Kommen­tar: „Der Patient soll schwitzen, indem er sich selber wiederholt damit be­spritzt.“

[602] udaka-koṭṭhaka  Kommentar: „Ich erlaube die Anwendung der Schwitzbe­handlung, nachdem man in einen Kessel oder ein Fass stieg, das mit heißem Wasser gefüllt ist.“ Koṭṭhaka  bedeutet normalerweise Lagerraum bzw. (Mönchs-)Zelle. Daher wäre es sinniger, an so etwas wie eine Sauna zu denken.

[603] pabba-vāta  wtl: „Gelenk-Wind“ M/T: „Gelenkschmerzen“; IBH: „Gelenk­rheumatismus“; PTSD: „Schüttelfrost“.

[604] lohitaṃ mocetuṃ  „Blut fließen lassen“; Diese Erlaubnis ist bedeutsam, denn diese Prozedur führt zu Kontakt mit Blut, einer höchst befleckenden, d.h. unreinen Substanz. Die höheren Ränge der brahmanischen Gesellschaft wer­den das nicht so leicht akzeptiert haben. Zur Ader lassen war ein erprobtes Mittel nicht nur in der frühen āyurvedischen, sondern auch in den griechischen und chinesischen Medizin. Interessant ist, dass die Technik des Aderlasses nicht nur das Punktieren einer Vene (sirāvyadhana) bedeutete, sondern auch oberflächliche Hautritzungen (pracchāna) als auch die Anlegung von Blut­egeln (jalauka) einschloss. [Auszug aus Zysk 2000.]

[605] visāṇena gāhetuṃ  „Eine örtliche Ansammlung von schlechtem Blut mag ent­fernt werden indem man nach dem Schröpfen, das mit einem Horn gemacht wurde, sanfte [Haut]Schnitte macht, und wenn nötig an den größeren Glied­maßen eine kleinen Öffnung am schmalen Ende.“ [Suśruta „Sarīrasthāna“]

[606] pādā phalitā  Vermutlich ist die Hornhaut an den Füßen aufgeplatzt.

[607] pajja abhi-saṅkharituṃ  Eine Fußsalbe mit verschiedenen Zutaten zubereiten.

[608] gaṇḍa-ābādha  WPD: „Schwellung, Beule, Knoten, Kropf“.

[609] sattha-kammaṃ  wtl: „Messer-Tat“, d.h. eine Art Operation, bei der ein (klei­ner) Hautschnitt gemacht wird (Incision).

[610] kasāva-odakaṃ  astringierendes Wasser.

[611] tilakkaṃ  Salbe aus dem Öl von Sesamum indicum.

[612] kabaḷikā  Umschlag, Wundauflage.

[613] vaṇa-bandhana-coḷaṃ  die Wunde umwickeln mit Zeugstreifen.

[614] sāsapa-kuṭṭa  Pulver aus Brassica nigra. Wirkt oberflächlich durchblutungs­fördernd, wird bei Entzündungen und chronischem Rheumatismus angewen­det.

[615] dhūmaṃ kātuṃ  d.h. die Wunde (vaṇa)  mit Rauch benebeln. Vgl. Anmer­kungen 589 und 590 in Mvg 266.

[616] vaḍḍha-maṃsaṃ vuṭṭhati  Kommentar: „Das Fleisch der Wunde steht über dem anderen vor; wie ein Spund erhebt es sich.“ Bei der sekundären Wundheilung ist Gewebewucherung nicht ungewöhnlich.

[617] loṇa-sakkharikāya  Salz-Kiesel, vermutlich Lapis infernalis „Höllenstein“, Silbernitrat.

[618] vikāsikaṃ  Laut Kommentar ein Stück Tuch, um die wunde Stelle zu bedecken.

[619] Bei den Indern sind diese bekannt als großartige „Reiniger“.

[620] kappiya-kāraka  das kann ein Laienanhänger sein, der gerade eben verfügbar ist oder einer der ständig im Kloster ist (ārāmika), ein Mitbewohner (saddhi­vihārika) oder ein Novize (sāmaṇera).

[621] Um Erbrechen herbeizuführen.

[622] ghara-dinnaka-ābādha  Laut Kommentar eine Krankheit, die aufgrund eines Zaubertrankes aufsteigt, der jemanden, sobald gegeben, unter den Einfluss eines anderen bringt. Dieser Mönch war demnach verhext worden.

[623] sītaloḷiṃ  Kommentar: „Ich erlaube, dass er den Lehm mit Wasser vermischt trinkt, der beim Pflügen an der Pflugschar kleben bleibt.“

[624] duṭṭhagahaṇiko.  Verdorbene Lebensmittel sind nichts Ungewöhnliches in einem Land mit heißem Klima.

[625] āmisa-khāraṃ  Soda, Kaliumkarbonat (Pottasche); D/O: „Auskochung der Asche von verbranntem Reis“.

[626] paṇḍu-roga-ābādha  wtl: „gelblich-krank Leiden“.

[627] mutta-harītaka  (Rinder)Urin mit Chebulischer Myrobalane (Terminalia chebula). Jīvaka’s Behandlung bestand aus Ghee (→ Mvg 334).

[628] chavi-dosa-ābādha  wtl: „Oberhaut-böse-Krankheit“, wahrscheinlich ein übel­riechender Ausschlag.

[629] gandha-ālepa  wtl: „Duft-Salbe“.

[630] abhi-sanna-kāya  wtl: „(voll) gefüllter Körper“, möglich auch, dass sie sich „überfressen“ hatten.

[631] accha-kañjiyā  wtl: „(Wasser)klar-Reisschleim“.

[632] a-kaṭa-yūsena  nicht (künstlich) gemacht Saft bzw. (Fleisch-)Brühe; Kommen­tar: „Ein Getränk mit Bohnen gekocht, aber nicht ölig.“

[633] kaṭa-akaṭena  Cone: „Saft aus Hülsenfrüchten mit Salz und (etwas) Fett“; Kommentar: „Eine Suppe aus klarem Bohnen[koch]wasser mit etwas Öl.“

[634] paṭicchādania  Fleischsaft, Brühe; Kommentar: „... mit dem Geschmack von Fleisch.“ Dass es sich dabei um „erlaubtes“ Fleisch (→ Mvg 280) handeln sollte, ist selbstverständlich.

[635] pabbhāraṃ sodhāpeti leṇaṃ kattukāmo  M/T + IBH: „einen Berghang gesäu­bert und wünschte eine Höhle zu bauen“; Schopen interpretiert das als Hin­weis, dass hier ein jüngerer Text eingefügt sei, weil sich diese Art Aktivität nicht in anderen Texten finden lässt – außer in den singhalesischen Über­lieferungen. Auf Sri Lanka sei es durchaus üblich, dass Felsenüberhänge (pabbhāra) zu Wohngrotten ausgebaut wurden und dass diese dazu gereinigt (sodhāpeti) wurden. Siehe dazu in „Indian Monastic Buddhism“ den Beitrag „Monastic Ownership of Servants or Slaves“.

    Ein Mönch darf nicht in der Erde graben oder gar Pflanzen beschädigen bzw. ~lassen (→ Pāc 10 und 11). Sodheti ist Kausativ von sujjhati und hat mehrere Bedeutungen: 1. „reinigen, läutern“; 2. „suchen“; 3. „prüfen, unter­suchen“; 4. „beseitigen“; 5. Schuld  „bezahlen“; 6. „korrigieren, verbessern“.

[636] ārāmika  Dieser lebt im Kloster(-Park) mit den Ordinierten, kümmert sich um diese und das Anwesen.

[637] Sicherlich eine ikonografische Angabe. Siehe → Mvg 46, 111.

[638] = Nis 39.


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