Zu jener Zeit (sagten) die Mönche: "Wir haben zehn Jahre (Vollordination), wir haben zehn Jahre (Vollordination), so gaben Ungebildete und Unwissende Anleitung. Es gab unwissende Lehrer, wissende Schüler ... [siehe MV I 31/6] ... Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt ... "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene, Erwachte ... "Das ist nicht, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen oder die Zufriedenheit der Zufriedenen zu mehren." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht, Mönche, soll ein Unwissender, Ungebildeter die Anleitung geben. Wer (so) anleitet begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das Gebildete und Fähige nach zehn Jahren oder mehr als zehn Jahren die Anleitung geben." (1+2) //35//
Zu jener Zeit gingen die Unterweiser und die Lehrer von den Mönchen fort, verließen (den Orden), starben, gingen zu anderen Gruppen. (Die Mönche) wußten nicht, (wann) die Lehrzeit aufgehoben ist. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Fünf Gründe, ihr Mönche, gibt es für die Aufhebung der Anleitung vom Unterweiser:
Dies, ihr Mönche, sind die fünf Gründe für die Aufhebung der Anleitung vom Unterweiser. Sechs Gründe, ihr Mönche, gibt es für die Aufhebung der Anleitung vom Lehrer:
Das sind die sechs Gründe für die Aufhebung der Anleitung vom Lehrer. (1)
Versehen mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (2)
Versehen mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch voll ordinieren, Anleitung geben, von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch voll ordinieren, Anleitung geben, von einem Novizen aufgewartet werden. (3)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (4)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll voll ordinieren, ihr Mönche, soll Anleitung geben, soll von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch vollordinieren, Anleitung geben, von einem Novizen aufgewartet werden. (5)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht vollordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (6)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (7)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (8)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (9)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (10)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (11)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht fähig ist, einen Schüler oder Auszubildenden
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (12)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (13)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht weiß,
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (14)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (15)
Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht voll ordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht weiß,
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll ordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden. (16)
[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (17)
Das Kapitel der sechzehn mal fünf Fälle, in denen man ordinieren soll ist beendet. //36//
[Wiederholung von 36/2 - 36/15 mit: Mit sechs Eigenschaften, nämlich die vorigen fünf und: weniger bzw. mehr als 10 Jahre im Orden.]
Das Kapitel der sechzehn mal sechs Fälle*, in denen man ordinieren soll, ist beendet. //37//
*(Der Vinaya-Kommentar bemerkt, daß es nur vierzehn Fälle sind)
Zu jener Zeit wurde ein vorher Andersgläubiger von seinem Unterweiser auf die Mönchsregeln hin angesprochen. Nachdem er mit dem Unterweiser gestritten hatte, ging (er) zum Versammlungsort der Andersgläubigen. Nachdem er nochmals zurückgekommen war, bat er die Mönche um die Vollordination. Die Mönche erzählten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, ein vorher Andersgläubiger von seinem Unterweiser auf die Mönchsregeln hin angesprochen mit seinem Unterweiser gestritten hat, zum Versammlungsort der Andersgläubigen zurückgegangen war, soll er, wenn er (wieder) zurückkommt, nicht voll ordiniert werden. Jener Andere, ihr Mönche, der vorher Andersgläubiger (war), (wenn) er in dieser Lehre und Zucht die Ordination (zu nehmen) wünscht, die Vollordination wünscht, jenem soll vier Monate Bewährungszeit gegeben werden. (1)
In dieser Weise, ihr Mönche, soll man sie (die Bewährungszeit) geben: Zuerst veranlaßt, daß die Kopf- und Barthaare geschoren wurden, die gelbbraune Robe angezogen wurde, auf eine Schulter das Obergewand gelegt wurde, zu den Füßen der Mönche sich verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wurden: "so sprich: 'Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha'." (2)
Jener, ihr Mönche, der vorher Andersgläubiger war, nachdem er zum Sangha gekommen ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich zu Füßen der Mönche verbeugt hat, sich nieder gehockt hat, soll folgendes sagen: "Ich, Verehrungswürdige, der so und so genannte vorher Andersgläubige, wünsche in dieser Lehre und Zucht die Vollordination zu nehmen. Ich, ihr Verehrungswürdigen, erbitte die Bewährungszeit von vier Monaten. Er soll zum zweiten Male bitten, er soll zum dritten Male bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so genannte, vorher Andersgläubige, wünscht in dieser Lehre und Zucht die Vollordination zu nehmen. Er erbittet vom Sangha vier Monate Bewährungszeit. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha dem so und so genannten, vorher Andersgläubigen vier Monate Bewährungszeit geben'. Das ist die Ankündigung. (3)
'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so genannte, vorher Andersgläubige, wünscht in dieser Lehre und Zucht die Vollordination zu nehmen. Er erbittet vom Sangha vier Monate Bewährungszeit. Der Sangha gibt dem so und so genannten, vorher Andersgläubigen vier Monate Bewährungszeit. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, das Geben der vier Monate Bewährungszeit an den so und so genannten vorher Andersgläubigen, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Gegeben hat der Sangha dem so und so genannten, vorher Andersgläubigen die vier Monate Bewährungszeit. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'. (4)
So, ihr Mönche, ist ein vorher Andersgläubiger erfolgreich, so nicht erfolgreich. Und wie ist ein vorher Andersgläubiger nicht erfolgreich? In diesem Fall, ihr Mönche, geht der vorher Andersgläubige zu früh in das Dorf, kommt zu spät zurück. So ist, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. Auch wenn, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige in der Prostituiertengegend ist oder in der Witwengegend ist oder in der alten Jungferngegend ist oder in der Eunuchengegend ist oder in der Nonnengegend ist. So, ihr Mönche, ist der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. (5)
Auch wenn, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige bei den verschiedenen Pflichten der zusammen Reinheitswandelnden nicht gewandt ist, träge ist, nicht versehen ist mit dem Wissen über deren Methoden zur Erledigung, nicht fähig ist sie zu tun, nicht fähig ist andere anzuweisen. So ist, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. Außerdem, ihr Mönche, wenn der vorher Andersgläubige keinen starken Wunsch hat nach Rezitation, Kommentierung, höherer Sittlichkeit, höherer Gemütsverfassung, höherer Weisheit. Auch so, ihr Mönche, ist der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. (6)
Außerdem, ihr Mönche, wenn der vorher Andersgläubige vom Versammlungsort der Andersgläubigen herkommt und ärgerlich, unerfreut, unzufrieden wird, wenn Tadel ausgesprochen wird über (seinen früheren) Lehrer, seinen Glauben, das was er gut hieß, das wozu er sich bekannte, seine Überzeugung. Wenn Tadel gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Sangha, wird er erfreut, begeistert und zufrieden. Wenn er vom Versammlungsort der Andersgläubigen herkommt und erfreut, begeistert und zufrieden wird, wenn Lob ausgesprochen wird über (seinen früheren) Lehrer, seinen Glauben, das was er gut hieß, das wozu er sich bekannte, seine Überzeugung. Wenn Lob gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Sangha so wird (er) ärgerlich, unerfreut, unzufrieden. Dieses, ihr Mönche, ist die Zusammenfassung der Mißerfolge der vorher Andersgläubigen. So, ihr Mönche, wird der vorher Andersgläubige ein Erfolgloser, ein so Erfolgloser, (zu uns) Gekommener, vorher Andersgläubiger soll nicht voll ordiniert werden. (7)
Wie, ihr Mönche, ist ein vorher Andersgläubiger erfolgreich? In diesem Fall, ihr Mönche, geht der vorher Andersgläubige nicht zu früh in das Dorf, kommt nicht zu spät zurück ... [Wiederholung //38// 5,6,7 jeweils mit umgekehrten Eigenschaften] ... So, ihr Mönche, wird der vorher Andersgläubige ein Erfolgreicher, ein so Erfolgreicher, (zu uns) Gekommener, vorher Andersgläubiger soll voll ordiniert werden. (8,9,10)
Wenn, ihr Mönche, ein vorher Andersgläubiger nackt kommt, soll (er) vom Unterweiser eine Robe erhalten. Wenn er mit ungeschnittenem Haar kommt, soll der Sangha um die Erlaubnis zur Rasur gebeten werden (siehe //48//). Wenn, ihr Mönche, Feuer- und Flechtenasketen gekommen sind, soll (man) die Vollordination geben, nicht soll man (jenen) die Bewährungszeit geben. Aus welchem Grund? Sie haben die Lehre vom Kamma, von den Taten. Wenn vorher Andersgläubige aus dem Sakyageschlecht kommen, soll man den Gekommenen die Vollordination geben, nicht soll (man jenen) die Bewährungszeit geben. So gebe ich, ihr Mönche, meinen Verwandten ein außerordentliches Privileg." (11)
Erzählung von den vorher Andersgläubigen. //38//
Das 7. Kapitel ist beendet.