Dann kam der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen. Dort, nachdem er den Erhabenen verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Beiseite sitzend sagte der ehrwürdige Upāli dem Erhabenen folgendes:
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem alle anwesend sein sollten. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) nicht anwesend ist, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein nicht der Regel gerechter Akt, Upāli, nicht dem Vinaya gemäß." (1)
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem (der Mönch) befragt [1] werden muß. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) nicht befragt wird, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein nicht der Regel gerechter Akt, Upāli, nicht dem Vinaya gemäß."
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem (der Mönch) vorher gestanden [2] haben muß. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) nicht vorher gestanden hat, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein nicht der Regel gemäßer Akt, Upāli, nicht dem Vinaya gemäß."
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt,
ist das der Regel gemäß, Verehrungswürdiger, ist das dem Vinaya gemäß?" (2)
"Ein nicht der Regel gemäßer Akt (ist das), Upāli, nicht dem Vinaya gemäß, wenn irgendein vollständiger Sangha einen Akt begeht, bei dem alle anwesend sein sollten. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) nicht anwesend ist, Upāli, so ist das doch ein nicht der Regel gemäßer, nicht dem Vinaya gemäßer Akt, dann ist der Sangha zu weit gegangen. Wenn irgendein vollständiger Sangha einen Akt begeht, bei dem (der betreffende Mönch) befragt werden muß, vorher gestanden haben muß, die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit (ersetzt wird) .... [wie oben] .... Upāli, so ist das doch ein nicht der Regel gemäßer, nicht dem Vinaya gemäßer Akt, dann ist der Sangha zu weit gegangen." (3)
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem alle anwesend sein sollten. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) anwesend ist, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein der Regel gerechter Akt, Upāli, dem Vinaya gemäß" - "Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem (der Mönch) befragt werden muß. Wenn (der diesen Akt betreffende Mönch) befragt wird, ...... "Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt der Vollordination durch den Akt der Vollordination. Ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein der Regel gerechter Akt, Upāli, dem Vinaya gemäß." (4)
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung geschehen muß, durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit, die Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit durch die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein nicht der Regel gerechter Akt, Upāli, nicht dem Vinaya gemäß .... [wie oben] .... Eine Wiederzulassung durch eine Vollordination, eine Vollordination durch eine Wiederzulassung. Ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" (5)
"Ein nicht der Regel gemäßer Akt (ist das), Upāli, nicht dem Vinaya gemäß wenn irgendein vollständiger Sangha einen Akt begeht, bei dem die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung geschehen muß, durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit, die Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit durch die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung ersetzt wird, Upāli, so ist das doch ein nicht der Regel gemäßer, nicht dem Vinaya gemäßer Akt, dann ist der Sangha zu weit gegangen ..... (6)
"Verehrungswürdiger, irgendein vollständiger Sangha begeht einen Akt, bei dem die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung geschehen muß, durch die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung, die Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" - "Ein der Regel gerechter Akt, Upāli, dem Vinaya gemäß." .... Eine Wiederzulassung durch eine Wiederzulassung, eine Vollordination durch eine Vollordination, ist das ein regelgerechter Akt, Verehrungswürdiger, ein dem Vinaya gemäßer Akt?" (7)
"Ein der Regel gemäßer Akt (ist das), Upāli, dem Vinaya gemäß, wenn irgendein vollständiger Sangha einen Akt begeht, bei dem die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung geschehen muß, durch die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung, die Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit begeht, Upāli, so ist das doch ein der Regel gemäßer, dem Vinaya gemäßer Akt, dann ist der Sangha nicht zu weit gegangen. .... [wie oben] ...." (8)
Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "Wenn irgendein vollständiger Sangha, ihr Mönche, einen Akt begeht, bei dem die (Beilegung eines Streitfalles) durch Erinnerung geschehen muß, durch Wiederzulassung nach überstandener Geisteskrankheit, so ist das doch ein nicht der Regel gemäßer, nicht dem Vinaya gemäßer Akt, dann ist der Sangha zu weit gegangen .... [wie oben] ...." (9) //6//
Kapitel der Fragen des Upāli, das zweite.
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe.
Jener ging von seiner Mönchsklause zu irgendeiner Mönchsklause. Dort kam den Mönchen folgender Gedanke: Diesem Bruder, Mönche, wurde vom Sangha ein Verwarnungsakt gegeben, nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe, also laßt uns einen Verwarnungsakt (für ihn) begehen. Jene begingen den Verwarnungsakt nicht der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe.
Jener ging von seiner Mönchsklause zu irgendeiner Mönchsklause. Dort kam den Mönchen folgender Gedanke: Diesem Bruder, Mönche, wurde vom Sangha ein Verwarnungsakt gegeben, nicht der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe, also laßt uns einen Verwarnungsakt (für ihn) begehen. Jene begingen den Verwarnungsakt der Regel gemäß in einer Teilgruppe.
Jener ging von seiner Mönchsklause zu irgendeiner Mönchsklause. Dort kam den Mönchen folgender Gedanke: Diesem Bruder, Mönche, wurde vom Sangha ein Verwarnungsakt gegeben, der Regel gemäß in einer Teilgruppe, also laßt uns einen Verwarnungsakt (für ihn) begehen. Jene begingen den Verwarnungsakt, scheinbar der Regel gemäß in einer Teilgruppe.
Jener ging von seiner Mönchsklause zu irgendeiner Mönchsklause. Dort kam den Mönchen folgender Gedanke: Diesem Bruder, Mönche, wurde vom Sangha ein Verwarnungsakt gegeben, scheinbar der Regel gemäß in einer Teilgruppe, also laßt uns einen Verwarnungsakt (für ihn) begehen. Jene begingen den Verwarnungsakt scheinbar der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe. (1)
[Wiederholung des Abschnittes (1) in der Reihenfolge:]
nicht der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
nicht der Regel gemäß in Teilgruppe (2)
[Wiederholung des Abschnittes (1) in der Reihenfolge:]
der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
nicht der Regel gemäß in Teilgruppe
nicht der Regel gemäß in vollständiger Gruppe (3)
[Wiederholung des Abschnittes (1) in der Reihenfolge:]
scheinbar der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
nicht der Regel gemäß in Teilgruppe
nicht der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
der Regel gemäß in Teilgruppe (4)
[Wiederholung des Abschnittes (1) in der Reihenfolge:]
scheinbar der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
nicht der Regel gemäß in Teilgruppe
nicht der Regel gemäß in vollständiger Gruppe
der Regel gemäß in Teilgruppe
scheinbar der Regel gemäß in Teilgruppe (5)
In diesem Fall, ihr Mönche, ist der Mönch ein Ungebildeter, Unerfahrener, einer mit vielen Vergehen, einer der die Vergehen nicht wieder gutgemacht hat, einer der mit Laien umgeht, unpassende Laienkontakte hat. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Ungebildeter, Unerfahrener, einer mit vielen Vergehen, einer der die Vergehen nicht wieder gutgemacht hat, einer der mit Laien umgeht, unpassende Laienkontakte hat, so laßt uns einen Unterwerfungsakt begehen. Jene begehen den Unterwerfungsakt nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe .... [weiter im Schema wie in 1 - 5] (6)
In diesem Fall, ihr Mönche, war der Mönch ein Familienverderber, ein Übeltäter .... [Wiederholung von 1 - 5 mit: Verbannungsakt] (7)
In diesem Fall, ihr Mönche, war der Mönch einer, der die Laien beschimpfte und schalt .... [Wiederholung von 1 - 5 mit: Akt des Verzeihungerbittens] (8)
In diesem Fall, ihr Mönche, war der Mönch einer, der ein Vergehen begangen hatte und es nicht einsehen will .... [Wiederholung von 1 - 5 mit: Ausstoßungsakt] (9)
In diesem Fall, ihr Mönche, war der Mönch einer, der ein Vergehen begangen hatte und es nicht wieder gutmachen will .... [Wiederholung von 1 - 5 mit: Ausstoßungsakt] (10)
In diesem Fall, ihr Mönche, war der Mönch einer, der unheilsame Ansichten nicht aufgegeben hatte .... [Wiederholung von 1 - 5 mit: Ausstoßungsakt] (11)
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch einen Verwarnungsakt erhalten, besserte sich, beruhigte sich, lebte tadellos, bat den Verwarnungsakt aufzuheben. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, besserte sich, beruhigte sich, lebte tadellos, bat den Verwarnungsakt aufzuheben. So laßt uns einen Verwarnungsakt aufheben. Jene begehen die Aufhebung nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe .... [Rest wie (1) mit: Aufhebung des Verwarnungsaktes] (12)
[Weiter wie in 2 - 5 mit: Aufhebung des Verwarnungsaktes] (13)
[Weiter wie in 6 - 11 mit: Aufhebung des jeweiligen Aktes] (14)
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe. Jener versammelte Sangha stritt: (Dies) ist nicht (gültig) getan, ist schlecht getan, dies muß noch einmal gemacht werden (nämlich es war) nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe ...., der Regel gemäß in Teilgruppe ...., scheinbar der Regel gemäß in Teilgruppe ....., scheinbar der Regel gemäß in vollständiger Gruppe ....., nicht der Regel gemäß in vollständiger Gruppe. In diesem Fall, ihr Mönche, diejenigen Mönche, die sagten, das ist nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe, der Regel gemäß in einer Teilgruppe ....., diese Mönche sind die, die recht behalten. (15)
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt nicht der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe. Jener versammelte Sangha stritt: ....
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt der Regel gemäß in einer Teilgruppe. Jener versammelte Sangha stritt: ....
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt scheinbar der Regel gemäß in einer Teilgruppe. Jener versammelte Sangha stritt: ....
In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trug im Sangha ständig Klagen vor. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Dieser Bruder, Mönche, ist ein Streitender, Zankender, (heftig) Diskutierender, Debattierender, trägt im Sangha ständig Klagen vor, so laßt uns einen Verwarnungsakt begehen. Jene begehen den Verwarnungsakt scheinbar der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe. Jener versammelte Sangha stritt: .... (16)
[Das Schema von 15 und 16 ist auf die Nr. 6-14 anzuwenden.] (17-20) //7//
Der Campeyya Abschnitt, der neunte.
In diesem Abschnitt sind sechsunddreißig Sachverhalte. Hier die Aufzählung:
Der Erhabene war in Campā, der Sachverhalt vom Vāsabha Dorf, bei den Gast(mönchen) bemühte (er) sich um das was gewünscht wird, wissend: sie kennen das, bemühte er sich dann nicht mehr, ausgeschlossen, nicht getan?, kommt er zum Sieger (Buddha), nicht der Regel gemäß in einer Teilgruppe, nicht der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe, der Regel gemäß in einer Teilgruppe, scheinbar der Regel gemäß in einer Teilgruppe, scheinbar der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe, einer schloß einen aus, einer zwei, viele, als einer den Sangha, auch zwei, auch viele, auch schloß der Sangha den Sangha aus, als der Allwissende, Beste das hörte, lehnte er das als nicht der Regel gemäß ab, ein Akt ohne Ankündigung aber mit Offenlegung, ohne Offenlegung mit Ankündigung, ohne beide, gegen die Lehre, gegen den Orden des Buddha, gegen Widerspruch, aufhebbar, unangemessen, nicht der Regel gemäß - Teilgruppe, vollständige Gruppe, scheinbar, welche zwei?, der Regel gemäß in vollständiger Gruppe erlaubte der Vollendete, die Vierergruppe, Fünfergruppe, Zehnergruppe, und Zwanziger, Mehr-als-Zwanzigergruppe, der Sangha ist fünfartig. Mit Ausnahme von Vollordination, pavārana und die Rehabilitation darf die Vierergruppe (alles) ausführen. Mit Ausnahme von zwei Akten, die Vollordination im mittleren Land und die Rehabilitation, (darf) die Fünfergruppe (alles) ausführen. Mit Ausnahme der Rehabilitation kann die Zehnergruppe Mönche alle Akte ausführen. Der Zwanziger Sangha kann alle Akte (ausführen).
Die Nonne, zu Schulende, Novize, Novizin, Ablehnender, höchste Sachverhalte (Vergehen), Nicht(ein)sehen eines Vergehens, Nichtwiedergutmachen, (falsche) Ansichten, Eunuch, einem in diebischer Weise Ordinierten, einem, der zu Andersgläubigen gegangen ist, einem Tier, einem Muttermörder, einem Vatermörder, einem Heiligenmörder, einem Nonnenschänder, einem Sanghaspalter, einem Blutvergießer, einem Hermaphroditen, einem der mit verschiedenen Gruppen zusammen ist, einem der in verschiedenen Grenzen ist, einem Wundermächtigen. Wenn der Sangha einen Akt ausführen würde, als vierter bis zwanzigster, hat (das) der vollkommen Erwachte abgelehnt als gruppenfüllend. Wenn ein die Bewährungszeit Habender als vierter Bewährungszeit geben würde, Auferlegung der Sühne, Wiederzulassung, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun. Würdig zum Zurückrufen zum Anfang oder bei der Sühne, wiederzulassungswürdig, nicht sind diese fünf Ausführer eines Aktes, hat der vollkommen Erwachte verkündet. Nonne, zu Schulende, Novize, Novizin, Ablehnender, höchste (Vergehen), Irrer, Zerstreuter, Schmerz, Nichtsehen, Nichtgutmachen, Ansicht, Eunuch, Hermaphrodit, verschiedene Gruppen, Grenze, freier Himmelsraum, für das das Verfahren gemacht wird, bei diesen achtzehn (Leuten) ist der Protest nicht gültig, der Protest des Mönches ist gültig, der Reine ist ein schlecht weggeschickter, der Ungebildete ist ein gut weggeschickter.
Eunuch, ein in diebischer Weise Ordinierter, einer, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ein Tier, ein Muttermörder, ein Vatermörder, ein Heiligenmörder, ein Nonnenschänder, ein Sanghaspalter, ein Blutvergießer, ein Hermaphroditen, diese elf dürfen nicht zurückgeholt werden. Hände und Füße und beides, Ohr und Nase und beides, die Finger, die Nägel, Fußsehne, Finger zusammengewachsen, einen Buckligen, einen Zwergwüchsigen, einen mit einem Kropf, einen Gebrandmarkten, einen Ausgepeitschten, einen per Anschlag gesuchten, einen mit Elefantiasis, Geschlecht, eine Gruppe, einen Halbblinden, einen mit verkrüppelten Gliedern, einen Lahmen, einen halbseitig Gelähmten, einen Krüppel, einen Altersschwachen, einen Blinden, einen Stummen, einen Tauben, einen Blindstummen, einen Taubblinden, einen Taubstummen, einen Taubstummblinden, alle diese zweiunddreißig, dieses Zurückholen hat der vollkommen Erwachte erlaubt, einzusehen, wiedergutzumachen, aufzugeben, gibt es nicht für ihn, den Ausschluß-Akt, es gibt sieben nicht der Regel gerechte Fälle, in Bezug auf begangene und zugegebene (Vergehen) gibt es sieben nicht der Regel gerechte, in Bezug auf begangene und nicht zugegebene gibt es sieben der Regel gemäße, in Anwesenheit befragt, vorher gestanden, Erinnerung, Geisteskrankheit, überstanden, Ausschlußverfahren (nissayakamma fehlt >MV 9/6/2), Verbannungsakt, Verzeihungerbitten, Ausstoßung, Auferlegung des Getrenntwohnens, Anfang, Sühne, Wiederzulassung und die Vollordination. Wenn einer das dem anderen tut, sind diese sechzehn nicht der Regel gemäß. Wenn der (richtige) tun würde, dann sind diese sechzehn gut getan, gegenseitig ersetzt, sind diese sechzehn nicht der Regel gerecht, zwei und zwei (richtig) begründet, sind die sechzehn der Regel gerecht.
Jeden (einzelnen Begriff) als Ausgangsbasis genommen habend ist nicht der Regel gerecht, so sagte der Sieger. Es tat ein Sangha einen Verwarnungsakt einem Streit machenden nicht der Regel gerecht in einer Teilgruppe, jener ging zu einer anderen Mönchsklause, jene begingen jenen Verwarnungsakt in einer vollständigen Gruppe der Regel gemäß, woanders der Regel gemäß in einer Teilgruppe taten sie den Verwarnungsakt, scheinbar der Regel gemäß in Teil- und vollständiger Gruppe begingen sie, nicht der Regel gemäß in vollständiger und der Regel gemäß in Teilgruppe, scheinbar der Regel gemäß in Teil- und vollständiger Gruppe.
Diese Fälle jeden (einzelnen Begriff) als Ausgangsbasis genommen habend, macht der Kluge die Reihe. Für einen Ungebildeten und Unerfahrenen den Unterwerfungsakt, den Familienverderber den Verbannungsakt, einen Schimpfenden den Akt des Verzeihungerbittens soll man tun, nicht sehen, nicht wiedergutmachen, falsche Ansicht nicht aufgeben, jenem ist ein Ausstoßungsakt zu tun, sagte der Lenker. Die Weisheit des Ausstoßungsaktes besteht in ihrer Androhung, demnach, wenn er zum besseren kehrt, bat er um Aufhebung, die Aufhebung jenes Aktes ist wie unten gesagt, jener versammelte stritt beim jeweiligen (Sangha) Akt: ist nicht getan, schlecht getan, muß noch einmal gemacht werden, bis der Akt aufgehoben ist: jene Mönche sagen das rechte. Der große Weise sah bei den für einen Akt würdigen das Elend des Verlustes (sittlichen Verhaltens), die Aufhebung ordnete er an, wie ein Arzt die Medizin.
[1] Hier die Pālibegriffe der einzelnen Akte: (siehe auch: MV 1/25/21-22 und Nyānaponika - Angereihte Sammlung 2/201)
Vollordination = upasampādeti
[2] Die Erklärung auch zu den nachfolgenden Strafen und Verfahren siehe: Nyānaponika, Angereihte Sammlung 2/201