Gleichwie von dem das Körperliche Betrachtenden auch die Entstehung des Körperlichen betrachtet wird, so soll der das Unkörperliche Betrachtende auch die Entstehung des Unkörperlichen betrachten. Diese Entstehung aber ist mit Hinsicht auf die weltlichen Bewußtseinszustände von 81facher Art, nämlich: -
Infolge des in früherem Dasein angehäuften Karma entsteht bei der Geburt das Unkörperliche in Form von (irgend einer der) 19 verschiedenen Bewußtseinsklassen. Die Art seines Entstehens aber ist zu verstehen in der bei Darlegung der Bedingten Entstehung gegebenen Weise. Eben jene 19 Bewußtseinsklassen entstehen von dem unmittelbar auf das Wiedergeburtsbewußtsein (patisandhi) folgenden Bewußtseinszustand ab als Unterbewußtsein (bhavanga) und beim Lebensende als 'Sterbebewußtsein' (cuti).
Unter diesen nun tritt das der Sinnensphäre angehörende Bewußtsein bei einem intensiveren Vorstellungsobjekte an den 6 Sinnentoren als 'registrierendes Bewußtsein' (tad-ārammana) auf.
Ist während des Lebensfortganges das Auge ungebrochen und die Sehobjekte treten in den Gesichtskreis, so steigt, vom Lichte abhängig und durch Aufmerken bedingt, das Sehbewußtsein auf, zusammen mit den damit verbundenen Dingen (Gefühl, Wahrnehmung, Bewußtseinseindruck, Wille, Vitalität, Sammlung, Aufmerken).
Im Beharrungsmomente des sensitiven Sehorgans (cakkhu-ppasāda) nämlich wirkt das den Beharrungsmoment erreicht habende Sehobjekt auf das Auge ein.
Nach Einwirken desselben steigt zweimal das 'Unterbewußtsein' (bhavanga) auf und verschwindet wieder.
Darauf steigt bei eben jenem Objekte das rein funktionelle Geist-Element (Tab. I. 70) auf, indem es die Funktion des 'Aufmerkens' (āvajjana) vollzieht; unmittelbar darauf das jenes Sehobjekt sehende, durch heilsames oder unheilsames Karma gewirkte 'Sehbewußtsein' (cakkhu-viññāna: 34 oder 50),
- darauf das jenes Sehobjekt 'rezipierende' (sampaticchana) karmagewirkte Geist-Element (39 oder 55);
- darauf das jenes Sehobjekt prüfende (santīrana) karma-gewirkte wurzelfreie Geistbewußtseins-Element (40, 41 oder 56);
- darauf das jenes Sehobjekt 'feststellende' (votthapana) funktionelle von Wurzelbedingungen freie Geistbewußtseins-Element (71).
- Darauf entsteht in Form von 5 oder 7 'Impulsivmomenten' (javana) eine von den heilsamen (1-8), unheilsamen (22-33) oder (im Falle des Arahat) funktionellen (73-80) Bewußtseinsklassen der Sinnensphäre oder ein von Indifferenz begleitetes wurzelfreies Bewußtsein* (71).
- Darauf entstehen bei den Wesen der Sinnensphäre von den 11 registrierenden Bewußtseinsklassen (40 bis 49; 56) irgend ein den Impulsivmomenten entsprechendes 'registrierendes' (tad-ārammana) Bewußtsein.
Die entsprechende Erklärung gilt auch für die übrigen Sinnenpforten (35-38; 51-54). An der Geistpforte jedoch steigen auch die entfalteten Bewußtseinsarten (der der Feinkörperlichen bzw. Unkörperlichen Sphäre angehörenden Vertiefungen) auf. So hat man bei den sechs Pforten die Entstehung des Unkörperlichen anzusehen.
Auf diese Weise betrachtet der Übende das Unkörperliche, indem er von Zeit zu Zeit die Entstehung des Unkörperlichen erkennt.
* Hiermit soll gemeint sein ein weiteres aber 'zweckloses' (mogha), nochmals das Sinnenobjekt 'feststellendes' (votthapana) Geistbewußtseins-Element (Tab.71).