Machtfährten, Machtgebiete
nennt man folgende 4 Eigenschaften, »weil diese zu der damit verbundenen Macht im Sinne eines Führers den Weg angeben; und weil sie, im Sinne einer Vorbereitung, zu der das Pfadergebnis bildenden Macht die Fährten bilden« (Vis.XII), nämlich:
»Diese sind als solche überweltlich (siehe lokuttara), d.i. mit dem Pfad oder Pfadergebnis verbunden (siehe ariya-puggala).
Weltlich (siehe lokiya) aber sind sie als vorherrschende Einflüsse sich erweisende Dinge, wie Absicht usw. (adhipati; siehe paccaya 3), wie es heißt in den Worten: 'Hat da der Mönch die Absicht zum vorherrschenden Einfluß gemacht und erlangt die Sammlung, so gilt dies als Sammlung der Absicht (chanda-samādhi) usw.« (Vis.XII)
»Da entfaltet der Mönch die von Konzentration der Absicht . . . der Willenskraft . . . des Bewußtseins . . . des Erwägens und von angestrengter Willenstätigkeit begleitete Machtfährte. Diese 4 Machtfährten führen zur Erlangung und Gewinnung der magischen Macht, zur Macht der Verwandlung, zur Hervorbringung der magischen Macht, zur Meisterschaft und Sicherheit darin.« (Pts. II. 205.)
Eine ausführliche Erklärung der 4 Machtfährten findet sich in Vis.XII.
». . . Sind also in dem Mönche die vier Machtfährten solcherart entfaltet und häufig geübt, so erfreut er sich mancherlei magischer Fähigkeiten . . . erkennt er im Geiste der anderen Wesen Gesinnung . . . erinnert er sich an manche frühere Daseinsform . . . erkennt er mit dem Himmlischen Auge, wie die Wesen abscheiden und wiedererscheinen . . . erreicht er nach Versiegung der Triebe die triebfreie Gemütserlösung und Wissenserlösung . . .« (S.51.11).
(Ausführliche Erklärung s. unter abhiññā).
»Wer auch immer, ihr Mönche, die vier Machtfährten verpaßt hat, verpaßt hat der den rechten zur Leidensversiegung führenden Pfad; wer aber, ihr Mönche, die vier Machtfährten erreicht hat, erreicht hat der den rechten zur Leidensversiegung führenden Pfad.« (S.51.2).