pabbajjanīya (verfahren)

Ausschlussverfahren

Durch ein Ordenskapitel wird beschlossen, daß ein Mönch das Kloster, in dem er sich durch seine verderbte Lebensweise einen schlechten Ruf zugezogen hat, zu verlassen und sich an einem anderen Platz niederzulassen hat.

Seine Mönchswürde wird ihm nicht entzogen.


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