Die 10 'Vollkommenheiten'.
Dies sind die zur Erreichung der Buddhaschaft erforderlichen 10
Vollkommenheiten, die 10 Minderen Vollkommenheiten und die 10 Höchsten
Vollkommenheiten mit Hinsicht auf:
- Freigebigkeit,
- Sittlichkeit,
- Entsagung,
- Wissen,
- Willenskraft,
- Nachsicht,
- Wahrhaftigkeit,
- Entschluß,
- Güte,
- Gleichmut.
Diese Gruppe von Vollkommenheiten wird nicht in den Werken der älteren
Pali-Literatur, wohl aber in 2 apokryphen, dem Buddha-Vamsa und
Cariyā-Pitaka, erwähnt, spielt aber im späteren Buddhismus, ganz besonders
im Mahāyāna, eine große Rolle.
In Vis. IX. wird gesagt, daß man durch Entfaltung der 4 Göttlichen Verweilungszustände (Güte, Mitleid, Mitfreude, Gleichmut) die 10 Vollkommenheiten erreicht.
»Weil nämlich die Großen Wesen (mahāsatta, ein auch in den Mahāyāna-Schriften häufig vorkommendes Synonym von bodhisatta 'Erleuchtungswesen', d.i. zur Buddhaschaft bestimmte Wesen) auf der Wesen Wohl bedacht sind, der Wesen Leiden nicht dulden, für die besonderen Glückszustände der Wesen - da sie keiner besonderen Seite zuneigen - gleiche Gesinnung zeigen, darum geben sie allen Wesen zu ihrer Beglückung
In der Mahāyana-Literatur werden im Allgemeinen nur 6 pāramita angeführt, von denen sich jhāna (skr. dhyāna) nicht in der obigen Liste findet.