(pati + muc), entweder das ,Aufzugebende' oder zu ,Bindende',
ist das Register der Ordensvergehen (āpatti), enthält die Aufzählung sämtlicher Vergehen gegen die Ordenszucht,
das an allen Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha) vor der versammelten Mönchsgemeinde (sangha) vorgetragen wird, und zwar in der für offizielle Ordenshandlungen besonders festgelegten sog. ,Eingrenzung' (sīmā) - die darüber gebaute Halle wird bisweilen auch Uposatha-Halle genannt -.
Wer sich beim Vortragen eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen:
1. Die vier schweren, mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (pārājika):
durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.
2. Die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.
Weitere Vergehen sind: 2 Aniyata, 92 Pācittiya, 30 Nissagiya-pācittiya, 4 Adhikarana-samatha.
In der heute vorliegenden Fassung enthält die Ordenssatzung (pātimokkha), einschließlich der 75 'Anstandsregeln' (sekhiya), 227 Vorschriften.
Siehe Patimokkha im Vinaya Pitaka.