tathāgata, tathāgato

Mit dieser Bezeichnung pflegte der Buddha von sich selber zu sprechen. Das Wort läßt, unter anderen, zwei Haupterklärungen zu:  

    1. tathā-gato, der so Gegangene.
    2. tath(am) āgato, der zur Wahrheit Gelangte.

 

Auf die Fragen, ob der Tathāgata (hier wohl der Vollkommen-Heilige) nach dem Tode weiter lebe oder nicht weiter lebe usw., wird in S.22.85-86. gezeigt, wie der Tathāgata im höchsten Sinne (siehe paramattha) noch nicht einmal bei Lebzeiten anzutreffen ist, geschweige denn nach dem Tode, und daß weder die 5 Daseinsgruppen (siehe khandha) als der Tathāgata anzusehen sind, noch auch daß außerhalb dieser körperlichen und geistigen Daseinsphänomene der Tathāgata zu finden ist. Hiermit soll gesagt sein, daß es nur diese von Moment zu Moment immer wieder neu entstehenden und sich jedesmal sofort wieder auflösenden geistigen und körperlichen Phänomene gibt, aber keine Persönlichkeit an sich, eine sich gleichbleibende Ichwesenheit.

Wenn im Kommentar tathāgata durch 'Wesen' (siehe satta) erklärt wird, so soll das soviel heißen, daß hier dieses Wort im Sinne eines attā-Begriffes, eines Persönlichkeitsbegriffs, gebraucht wird.


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