Die 'Karmisch-erworbene Körperlichkeit', ist identisch mit der 'karma-erzeugten Körperlichkeit' (kammaja-rūpa; siehe samutthāna).
In Vis. XIV heißt es: »Was wir später als 'karmagezeugt' bezeichnen werden, das gilt, weil es durch (vorgeburtliches) Karma (Wirken) abhängig ist, als karmisch-abhängig.
Für Def. s. ferner Dhs. § 201. 324.