Mahāvagga

I. Die große Gruppe

5. Kapitel (15-17)

15. Die Unterweiser-Angelegenheit

 

64. Zu jener Zeit hatten die Mönche weder Unterweiser noch Lehrer und gingen ohne ermahnt, ohne belehrt zu werden, schlecht angezogen, schlecht bekleidet, mit schlechten Manieren auf den Almosengang. Noch während die Leute aßen, hielten sie [die Mönche] die Almosenschale für die Reste der weichen Speisen hin und sie hielten die Almosenschale für die Reste der festen Speisen hin, sie hielten die Almosenschale für die Reste der schmackhaften Speisen hin, auch für Reste von Getränken. Selber um Suppe und Reis gebeten habend, essen sie [diese]. Und sie verweilten [dann] mit großer und lauter Unterhaltung.

Die Menschen ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können diese Asketen, die Sakyasöhne nur so schlecht angezogen, schlecht be­kleidet, mit schlechten Manieren auf den Almosengang gehen? Noch während die Leute essen, halten sie [die Mönche] die Almosenschale für die Reste der weichen Speisen hin und sie halten die Almosenschale für die Reste der festen Speisen hin, sie halten die Almosenschale für die Reste der schmackhaften Speisen hin, auch für Reste von Getränken. Selber um Suppe und Reis gebeten habend, essen sie [diese]. Und sie verweilen [dann] mit großer und lauter Unterhaltung.“

Die Mönche hörten, dass sich die Menschen ärgerten, unruhig wurden und sich aufregten. Die Mönche, die genügsam, bescheiden, zurückhaltend, gewis­sensscheu und lernwillig waren, ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können diese Mönche nur so schlecht angezogen, schlecht bekleidet, mit schlechten Manieren auf den Almosengang gehen? Noch während die Leute essen, halten sie die Almosenschale für die Reste der weichen Speisen hin und sie halten die Almosenschale für die Reste der festen Speisen hin, sie halten die Almosen­schale für die Reste der schmackhaften Speisen hin, auch für Reste von Getränken. Selber um Suppe und Reis gebeten habend, essen sie [diese]. Und sie verweilen [dann] mit großer und lauter Unterhaltung.“ Diese Mönche erzählten dem Erha­benen diesen Sachverhalt.

Der Erhabene veranlasste die Mönche sich zu versammeln und befragte sie aus diesem Grund und zu diesem Anlass: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche schlecht angezogen, schlecht bekleidet, mit schlechten Manieren auf den Almo­sengang gehen? Und noch während die Leute essen, halten sie die Almosenschale für die Reste der weichen Speisen hin und sie halten die Almosenschale für die Reste der festen Speisen hin, sie halten die Almosenschale für die Reste der schmackhaften Speisen hin, auch für Reste von Getränken? Und selber um Suppe und Reis gebeten habend, essen sie [diese]? Und sie verweilen [dann] mit großer und lauter Unterhaltung?“ – „Das ist die Wahrheit, Erhabener.“

Der Erhabene, Erwachte tadelte (heftig): „Ihr Mönche, von jenen törichten Menschen ist es unpassend, unangemessen, unziemlich, unasketisch, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie konntet ihr nur schlecht angezogen, schlecht bekleidet, mit schlechten Manieren auf den Almosengang gehen? Und noch während die Leute essen, die Almosenschale für die Reste der weichen Speisen hinhalten, die Almosenschale für die Reste der festen Speisen hinhalten, die Almosenschale für die Reste der schmackhaften Speisen hinhalten und auch für Reste von Getränken? Und selber um Suppe und Reis gebeten habend, diese essen. Und [dann] mit großer und lauter Unterhaltung verweilen? Ihr Mönche, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Sondern es ist unerfreulich für die, die [noch] nicht erfreut sind als auch für die, die es sind. Und einige bringt das zum Schwanken.“

Nachdem der Erhabene jene Mönche auf verschiedene Weise getadelt hatte, machte er ihnen den Vorwurf des Schwer-zu-unterhalten-seins, des Schwer-zu-ernähren-seins, des Große-Wünsche-habens, des Nicht-genügsam-seins, der Geselligkeit, der Trägheit. Als er so gesprochen hatte, lobte er auf verschiedene Weise das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreu­liche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei]. Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen:

65. „Ihr Mönche, ich erlaube euch einen Unterweiser. Ihr Mönche, der Unter­weiser bringt für seinen Auszubildenden [133] die Gemütsverfassung wie für einen Sohn auf und der Auszubildende bringt für den Unterweiser eine Geisteshaltung wie für einen Vater auf. So leben sie mit gegenseitiger Verehrung und Achtung, in gegenseitigem Respekt und sie erlangen in Lehre und Disziplin Wachstum, Entwicklung und Größe.

Auf diese Weise, ihr Mönche, soll der Unterweiser genommen werden: Nachdem das Obergewand auf eine Schulter gelegt wurde, sich zu seinen Füßen verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammen­gelegt wurden, soll man in dieser Weise zu ihm sprechen: ‘Ehrwürdiger, werden Sie mein Unterweiser. Ehrwürdiger, werden Sie mein Unterweiser. Ehrwürdiger, werden Sie mein Unterweiser.’ Lässt dieser durch Gesten, durch Worte, durch Gesten und Worte: ‘gut’ oder ‘jawohl’ oder ‘sicherlich’ oder ‘in Ordnung’ oder ‘mache es gut’ erkennen, dann ist die Unterweiserschaft angenommen. Lässt dieser nicht durch Gesten, nicht durch Worte, nicht durch Gesten und Worte die Zustimmung erkennen, dann ist die Unterweiserschaft nicht angenommen.

66. Ihr Mönche, der Auszubildende soll sich dem Unterweiser gegenüber richtig verhalten. Das ist rechtes Verhalten: Rechtzeitig aufgestanden, barfuß, die Ober­robe auf eine Schulter gelegt, soll er das Zahnstäbchen [134] und das Wasser zum Mundspülen reichen, dann den Sitz vorbereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll er, nachdem er den Behälter gewaschen hat, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde, soll er Wasser geben, dann soll er den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ihn ohne zu kratzen gut auswaschen und zurück­stellen.

Wenn der Unterweiser aufgestanden ist, soll er den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Unterweiser den Wunsch hat, in das Dorf zu gehen, soll er ihm das Untergewand [135] geben, die zurückgegebene Kleidung soll er nehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausgewaschene Almosenschale soll er geben. Wenn der Unterweiser einen Beglei­ter wünscht, soll er die drei Kreise [136] bedecken. Sich vollständig bekleidet, den Gürtel gebunden, die Oberrobe gefaltet, sich [damit] bedeckt, die Bänder [davon] verknotet, die Almosenschale gewaschen habend und diese mitnehmen. So soll er dem Unterweiser Begleiter sein. Er soll nicht zu weit und nicht zu nah [vom Unterweiser] gehen. Die Almosenschale vom Unterweiser und was hineingegeben wurde, soll er tragen. Während der Unterweiser spricht, soll er ihn nicht unter­brechen. Wenn der Unterweiser beim Reden im Begriff ist einen Fehler zu machen, soll er ihn daran hindern.

Kommt er zuerst an, soll er für den Zurückkehrenden den Sitz vorbereiten, das (Wasch-)Wasser, den Schemel und das Tuch für die Füße [137] hinlegen. Ihm entgegengehend soll er Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Untergewand annehmen. Falls die Robe ver­schwitzt/durchnässt ist, soll er sie alsbald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hochheben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden. Ist Almosenspeise da und der Unterweiser möchte essen, soll er, nachdem er Wasser gereicht hat [138] , auch die Almosenspeise anreichen.

Er soll den Unterweiser fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem der gegessen hat Wasser reichte [139] , die Almosenschale entgegennahm, sie tiefer haltend [140] und ohne zu kratzen diese gut auswusch und abtrocknete, soll er sie kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegenlassen. [141] Robe und Almosenschale soll er wegräumen. Beim Wegräumen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vor­tastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. [142] Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine [143] abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin, [144] weglegen. Sobald der Unterweiser nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz weg­räumen und auch das Waschwasser, den Schemel und das Tuch für die Füße auf­räumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Unterweiser baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten.

Wenn der Unterweiser ins Badehaus [145] möchte, soll er das Seifenpulver [146] anmischen, den (Reinigungs-)Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitneh­mend dem Unterweiser auf dem Fuße folgend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [angemischte] Seifenpulver und den [angefeuchteten] (Reinigungs-)Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu imstande ist [147] , soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Eintretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen, sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten.

Ohne die älteren [148] Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die neuen [149] Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Unter­weiser die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll, nachdem er sich vorn und hinten bedeckt hat, den Badeschemel mitnehmen und aus dem Badehaus kommen.

Beim Wasser [150] soll er dem Unterweiser die notwendige Hilfe leisten. Nachdem der Badende als erster herauskam, [und er] den eigenen Körper abtrock­nete und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Unterweisers abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Bade­schemel genommen hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für die Füße hinstellen. Er soll den Unterweiser fragen, ob er ein Getränk möchte. Wenn gewünscht wird, dass um Unterweisung ersucht wird, soll er um Unterweisung ersuchen. Wenn gewünscht wird, dass gefragt wird, soll er fragen. [151]

Falls die Wohnstätte, in der der Unterweiser verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu imstande ist, reinigen. Wer die Wohnstätte reinigt, soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen.

Nachdem er das Bett niedrig machte [152] , soll er es auf rechte Weise heraus­nehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, bei­seite stellen. Nachdem er den Schemel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettpfosten heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er die Kopfstütze heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. [153] Nachdem er sich eingeprägte, wie der Fußbodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin ent­fernen. [154] Er soll die Fenster [155] abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusam­mengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Nachdem der Fußbodenbelag in der Sonne trocknete, er ihn ausschüttelte, reinigte und zurückbrachte, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. Nachdem die Bettpfosten in der Sonne trockneten, er sie abwischte und wieder zurück­brachte, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem das Bett in der Sonne trocknete, er den Schmutz abschüttelte, es reinigte und zusammenlegte, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem die Kopfstütze in der Sonne trocknete, er sie abgewischt und zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem der Schemel in der Sonne trocknete, er ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nach­dem er die Polster und das Kissen in der Sonne ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem der Spucknapf in der Sonne trock­nete, er ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hin­stellen.

Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin, verstauen. [156]

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die (Mönchs-)Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum [157] schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus [158] schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette [159] schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug [160] kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Unterweiser Unzufriedenheit aufkommt, soll der Auszubildende ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Unterweiser Gewissensunruhe aufkommt, soll der Auszubildende diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Unterweiser falsche Ansicht aufkommt, soll der Auszubildende ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen.

Wenn der Unterweiser einen schwerwiegenden Verstoß [161] beging, wird ihm eine Bewährungszeit [162] zuteil werden. Der Auszubildende soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser eine Bewährungszeit geben.’ [163] Wenn dem Unterweiser ein Neuanfang [164] zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser einen Neuanfang geben.’ Wenn dem Unterweiser die Ehrerbietung [165] auferlegt wird, soll der Aus­zubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser die Ehr­erbietung auferlegen.’ Wenn der Unterweiser in der Zwischenzeit [166] weilt, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Unterweiser reha­bilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Unterweiser ein Verfahren einleiten will, eines zum Ermahnen [167] oder zur Unterwerfung [168] oder zur Verbannung [169] oder zum Versöhnen [170] oder zur Suspendierung [171] , soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Unterweiser dieses Verfahren nicht einlei­ten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Unter­weiser irgend ein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zur Verban­nung, zum Versöhnen oder zur Suspendierung durchgeführt wird, soll der Auszu­bildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Unterweiser das Richtige sein, möge er sich dem unterwerfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Unterweisers zu waschen, soll sie vom Auszubildenden gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Unterweisers waschen?’ Ist an der Robe des Unterweisers etwas zu tun, soll das vom Auszubildenden gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Unterweiser Farbe zu kochen, soll der Auszubildende sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Unterweisers zu färben, soll sie der Auszubildende färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weggehen, bevor das Tropfen aufgehört hat. [172]

Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er niemandem die Almosenschale geben, soll er von niemandem eine Almosenschale annehmen; soll er niemandem die Robe geben, soll er von niemandem eine Robe annehmen; soll er niemandem Bedarfsgegenstände geben, soll er von niemandem Bedarfsgegenstände anneh­men; soll er niemandem die Haare schneiden, soll er sich von niemandem die Haare schneiden lassen [173] ; soll er niemanden bedienen, soll er sich von nieman­dem bedienen lassen; soll er bei niemandem Dienst [174] tun, soll ihm von nieman­dem Dienst getan werden; soll er niemandem ein Begleiter [175] sein, soll er keinen Begleiter annehmen; soll er keine Almosenspeise wegwerfen, soll er keine Almo­senspeise wegwerfen lassen. Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er sich nicht ins Dorf begeben, nicht zum Friedhof gehen, nicht in einer Richtung aufbrechen. Sollte der Unterweiser krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Krankenlager] erhebt.“

16. Die Auszubildenden-Angelegenheit

67. „Ihr Mönche! Der Unterweiser soll sich dem Auszubildenden gegenüber richtig verhalten. Das ist rechtes Verhalten:

Ein Unterweiser soll dem Auszubildenden hilfreich [176] sein, soll ihn unter­stützen durch Erklären, durch Belehren, durch Anspornen, durch Unterweisen. Wenn der Unterweiser eine Almosenschale hat und der Auszubildende hat keine Almosenschale, soll der Unterweiser dem Auszubildenden eine Almosenschale geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Auszubildenden eine Almosenschale beschaffen?’ Wenn der Unterweiser eine Robe hat und der Auszubildende hat keine Robe, soll der Unterweiser dem Auszu­bildenden eine Robe geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie könnte ich für den Auszubildenden eine Robe beschaffen?’ Wenn der Unter­weiser Bedarfsgegenstände hat und der Auszubildende hat keine, soll der Unter­weiser dem Auszubildenden Bedarfsgegenstände geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Auszubildenden Bedarfsgegen­stände beschaffen?’

Wenn der Auszubildende krank ist, soll der Unterweiser zur rechten Zeit aufstehen, das Zahnstäbchen geben, Mundwasser geben, den Sitz vorbereiten. Wenn dem Orden Reisschleim gegeben wurde, soll er, nachdem er den Behälter wusch, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde und er ihm Wasser gab, dann soll er den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ohne zu kratzen ihn richtig auswaschen und zurückstellen. Ist der Auszubildende aufgestanden, soll er den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Auszubildende in das Dorf gehen möchte [177] , soll er ihm das Untergewand geben, die abgelegte Kleidung soll er annehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausgewa­schene Almosenschale soll er geben.

‘Ungefähr jetzt wird er zurückkommen’, so denkend soll er für den Zurück­kehrenden den Sitz vorbereiten, das (Wasch-)Wasser, den Schemel und das Tuch für die Füße hinlegen. Ihm entgegengehend soll er Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Untergewand annehmen. Falls die Robe verschwitzt/ durchnässt ist, soll er sie alsbald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hochheben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden. Ist Almosenspeise da und der Auszubildende möch­te essen, soll er, nachdem er Wasser reichte, auch die Almosenspeise anreichen.

Er soll den Auszubildenden fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem der gegessen hat Wasser reichte, die Almosenschale entgegennahm, sie tiefer haltend und ohne zu kratzen diese gut auswusch und abtrocknete, soll er sie kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegen­lassen. Robe und Almosenschale soll er wegräumen. Beim Wegräumen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin, weglegen. Sobald der Auszubildende nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz wegräumen und auch das Waschwasser, den Schemel und das Tuch für die Füße aufräumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Auszubildende baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten. Wenn der Auszubildende ins Badehaus möchte, soll er das Seifenpulver anmischen, den (Reinigungs-)Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitnehmend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [angemischte] Seifenpulver und den [angefeuchteten] (Reinigungs-)Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu imstan­de ist, soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Eintretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen und sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten.

Ohne die älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Auszubil­denden die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll sich vorn und hinten bedecken, den Badeschemel mitnehmen und aus dem Bade­haus kommen.

Beim Wasser soll er dem Auszubildenden die notwendige Hilfe leisten. Nachdem der Badende als erster herauskam, [und er] den eigenen Körper abtrock­nete und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Auszubildenden abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Badesche­mel genommen hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für die Füße hinstellen. Er soll den Auszubildenden fragen, ob er ein Getränk möchte.

Falls die Wohnstätte, in der der Auszubildende verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu imstande ist, reinigen. Wer die Wohnstätte reinigt, soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen.

Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise heraus­nehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, bei­seite stellen. Nachdem er den Schemel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettpfosten heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er die Kopfstütze heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er sich eingeprägte, wie der Fußbodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusam­mengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Nachdem der Fußbodenbelag in der Sonne trocknete, er ihn ausschüttelte, reinigte und zurückbrachte, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. Nachdem die Bettpfosten in der Sonne trockneten, er sie abwischte und wieder zurück­brachte, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem das Bett in der Sonne trocknete, er den Schmutz abschüttelte, es reinigte und zusammenlegte, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem die Kopfstütze in der Sonne trocknete, er sie abgewischt und zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem der Schemel in der Sonne trocknete, er ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nach­dem er die Polster und das Kissen in der Sonne ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem der Spucknapf in der Sonne trock­nete, er ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hin­stellen.

Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin, verstauen.

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die (Mönchs-)Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Auszubildenden Unzufriedenheit aufkommt, soll der Unter­weiser ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Auszubildenden Gewissensunruhe aufkommt, soll der Unter­weiser diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Auszubildenden falsche Ansicht aufkommt, soll der Unterweiser ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen.

Wenn der Auszubildende einen schwerwiegenden Verstoß beging, wird ihm eine Bewährungszeit zuteil werden. Der Unterweiser soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden eine Bewährungszeit geben.’ Wenn dem Auszubildenden ein Neuanfang zuteil wird, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden einen Neuanfang geben.’ Wenn dem Auszubildenden die Ehrerbietung auferlegt wird, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden die Ehrerbietung auferlegen.’ Wenn der Auszubildende in der Zwischenzeit weilt, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Auszubildenden rehabilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Auszubildenden ein Verfahren einlei­ten will, eines zum Ermahnen oder zur Unterwerfung oder zur Verbannung oder zum Versöhnen oder zur Suspendierung, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Auszubildenden dieses Verfahren nicht ein­leiten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Auszubildenden irgend ein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zur Verbannung, zum Versöhnen oder zur Suspendierung durchgeführt wird, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Auszubildenden das Richtige sein, möge er sich dem unterwerfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Auszubildenden zu waschen, soll sie vom Unterweiser gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Auszubildenden waschen?’ Ist an der Robe des Auszubildenden etwas zu tun, soll das vom Unterweiser gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Auszubildenden Farbe zu kochen, soll der Unterweiser sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Auszubildenden zu färben, soll sie der Unterweiser färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weggehen, bevor das Tropfen aufgehört hat. Sollte der Auszubildende krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Krankenlager] erhebt.

17. Das Entlassenwerden

68. Bei einer Gelegenheit verhielten sich Auszubildende den Unterweisern gegen­über nicht richtig. [178] Die bescheidenen Mönche ärgerten sich, wurden unruhig, regten sich auf: „Wie können sich bloß die Auszubildenden gegenüber den Unter­weisern nicht richtig verhalten?“ Dem Erhabenen erzählten jene Mönche den Sachverhalt. „Ihr Mönche, ist es wahr, dass sich Auszubildende gegenüber den Unterweisern nicht richtig verhalten?“ – „Das ist die Wahrheit, Erhabener.“ Da tadelte der Erwachte, der Erhabene: „Wie können sich bloß die Auszubildenden gegenüber den Unterweisern nicht richtig verhalten?“ Nachdem er getadelt hatte und eine Lehrrede hielt, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ein Auszubil­dender soll sich gegenüber dem Unterweiser nicht unrecht verhalten. Schlechtes Verhalten [179] ist ein Dukkaṭa-Vergehen.“ [180]

Dennoch verhielten sie sich nicht richtig. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, die sich nicht gut Verhaltenden zu entlassen. Ihr Mönche, auf diese Weise soll entlassen werden: ‘Ich entlasse dich’ oder: ‘Mögest du nicht zurück kommen’ oder: ‘Schaff deine Almosenschale und Robe hinaus’ oder: ‘Möge mir nicht von dir aufgewartet werden.’ Der Unterweiser zeigt durch Gesten, durch Worte, durch Gesten und Worte: ‘Entlassen ist der Auszubildende’. Wenn er es nicht durch Gesten, nicht durch Worte, nicht durch Gesten und Worte zeigt, ist der Auszubildende nicht entlassen.“

Zu jener Zeit erbaten die entlassenen Auszubildenden keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, um Vergebung zu ersuchen.“ Aber sie baten nicht um Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Der Entlassene soll um Vergebung bitten. Bittet er nicht um Vergebung, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit vergaben die um Vergebung gebetenen Unterweiser nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, zu vergeben.“ Aber sie gewährten keine Vergebung. Die Auszubildenden brachen auf, schweiften umher oder gingen zu Andersgläubigen über. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, man soll dem um Vergebung Bittenden vergeben. Vergibt man nicht, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit entließen die Unterweiser die sich gut Verhaltenden und die sich schlecht Verhaltenden entließen sie nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, den sich gut Verhaltenden sollt ihr nicht ent­lassen. Entlasst ihr ihn, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, den sich schlecht Verhaltenden sollt ihr entlassen. Entlasst ihr ihn nicht, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften ver­sehen ist, soll er entlassen werden: Wenn er keine außerordentliche [181] Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen [182] hat [zu ihm], wenn er kein außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordentlichen Fort­schritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigen­schaften versehen ist, soll er entlassen werden.

Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften ver­sehen ist, soll er nicht entlassen werden: Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er nicht entlassen werden.

Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften ver­sehen ist, ist es passend [183] , ihn zu entlassen: Wenn er keine außerordentliche Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er kein außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordent­lichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es passend, ihn zu entlassen.

Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften ver­sehen ist, ist es unpassend, ihn zu entlassen: Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Auszubildende mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es unpassend, ihn zu entlassen.

Ihr Mönche, wenn ein Unterweiser einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Auszubildenden nicht entlässt, geht er zu weit [184] . Wenn er entlässt, geht er nicht zu weit: Wenn er keine außerordentliche Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er kein außer­ordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Dieser Unterweiser also, der einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Aus­zubildenden nicht entlässt, der geht zu weit. Entlässt er, geht er nicht zu weit.

Ihr Mönche, wenn ein Unterweiser einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Auszubildenden entlässt, geht er zu weit. Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Unterweiser hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Dieser Unterweiser also, der einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Auszubildenden entlässt, der geht zu weit. Entlässt er nicht, geht er nicht zu weit.“

69. Bei einer Gelegenheit kam ein gewisser Brahmane zu den Mönchen und bat um die Ordination, doch die Mönche wollten ihn nicht ordinieren. Da er von den Mönchen die Ordination nicht erhielt, magerte er ab, sah elend aus, wurde fahl­häutig und die Adern traten hervor. Der Erhabene sah jenen Brahmanen, der abgemagert, elend, fahlhäutig und so ausgezehrt aussah. Als er ihn sah, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, warum ist dieser Brahmane so mager, sieht elend, blasshäutig und ausgezehrt aus?“ – „Ehrwürdiger, dieser Brahmane kam zu den Mönchen und bat um die Ordination, doch die Mönche wollten ihn nicht ordi­nieren. Und da er von den Mönchen die Ordination nicht erhielt, magerte er ab, sah elend aus, wurde fahlhäutig und seine Adern traten hervor.“

Darauf sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Wer von euch Mönchen erinnert sich an einen Dienst dieses Brahmanen?“ Als das gefragt wurde, sprach der ehrwürdige Sāriputta zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, ich erinnere mich an einen Dienst, den mir dieser Brahmane erwies.“ – „An welche Dienstleistung des Brahmanen erinnerst du dich, Sāriputta?“ – „Ehrwürdiger, als ich in Rājagaha auf Almosengang war, ließ mir jener Brahmane einen Löffel voll Speise geben. Ehr­würdiger, an diesen Dienst des Brahmanen, kann ich mich erinnern.“

„Gut, gut, Sāriputta! Die guten Menschen sind doch dankbar und erkennt­lich. Gib jenem Brahmanen die Ordination, gib ihm die Hochordination.“ – „Ehr­würdiger, wie soll ich diesem Brahmanen die Ordination geben, ihn hochordi­nieren?“

  Die Hochordination

Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Anlass eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, so wie ich die Ordination durch die dreifache Zufluchtnahme erlaubte, lehne ich diese von heute an ab. Ihr Mön­che, ich erlaube die Hochordination durch diese vier [Durchgänge]: [eine] Ankün­digung und die [dreimalige] Feststellung der Hochordination. [185]

Ihr Mönche, so soll hochordiniert werden: Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Orden angekündigt werden:

70. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter [186] für die Hochordination. Wenn es dem Orden recht ist [187] , möge der Orden den Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser hochordinieren.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Orden hochordiniert den Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hochordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schweigen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Zum zweiten Mal sage ich diese Angelegenheit: ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Orden hochordiniert den Soundso Genann­ten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hoch­ordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schweigen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Zum dritten Mal sage ich diese Angelegenheit: ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Orden hochordiniert den Soundso Genann­ten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hoch­ordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schweigen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Hochordiniert durch den Orden, ist der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Unterweisers. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

71. Zu jener Zeit verhielt sich ein gewisser Mönch nach der Hochordination schlecht. Die anderen Mönche sprachen zu ihm: „Möge der Bruder so etwas nicht tun, das ist nicht erlaubt.“ Aber er erwiderte: „Ehrwürdige, ich habe euch nicht gebeten ‘ordiniert mich’. Wieso habt ihr mich ungebeten hochordiniert?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht ungefragt hochordinieren. Wenn so hochordiniert wird, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, nur gefragt hochzuordinieren.

Ihr Mönche, so soll gefragt werden: Nachdem der Anwärter zur Hochordi­nation zum Orden gegangen ist, sich das Obergewand auf eine Schulter legte, sich zu Füßen der Mönche verbeugte, sich in die Hocke niedersetzte, soll er mit ehrfurchtsvoll aneinandergelegten Händen sprechen: ‘Ehrwürdige, den Orden bitte ich um die Hochordination. Nehmt mich auf, ehrwürdiger Orden, von Mitge­fühl bewogen.’ Zum zweiten Mal: ‘Ehrwürdige, den Orden bitte ich um die Hochordination. Nehmt mich auf, ehrwürdiger Orden, von Mitgefühl bewogen. Zum dritten Mal: Ehrwürdige, den Orden bitte ich um die Hochordination. Nehmt mich auf, ehrwürdiger Orden, von Mitgefühl bewogen.’

Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Orden angekündigt werden:

72. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Soundso Genannte bittet den Orden um Hochordination durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden den Soundso Ge­nannten durch den Soundso genannten Unterweiser hochordinieren.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des So­undso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Soundso Genannte bittet den Orden um Hochordination durch den Soundso genannten Unterweiser. Der Orden hochordiniert den Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hochordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schwei­gen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Zum zweiten Mal sage ich diese Angelegenheit: ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Orden hochordiniert den Soundso Genann­ten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hoch­ordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schweigen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Zum dritten Mal sage ich diese Angelegenheit: ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Ehrwürdigen ist Anwärter für die Hochordination. Der Orden hochordiniert den Soundso Genann­ten durch den Soundso genannten Unterweiser. Wenn die Ehrwürdigen die Hoch­ordination des Soundso Genannten durch den Soundso genannten Unterweiser dulden, mögen sie schweigen, wenn sie es nicht dulden, mögen sie sprechen.’

Hochordiniert durch den Orden, ist der Soundso genannte Auszubildende des Soundso genannten Unterweisers. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

73. Zu jener Zeit gab es in Rājagaha reichlich Speise und es wurden Speisungen nach einer Reihenfolge [188] ausgerichtet. Da dachte sich ein gewisser Brahmane: ‘Die Asketen des Sakyasohnes, haben angenehme Regeln, ein glückliches Leben, nachdem sie gutes Essen aßen, schlafen sie an windgeschützten Orten. Ich werde mich bei den Asketen des Sakyasohnes ordinieren lassen.’ Nachdem der Brah­mane zu den Mönchen ging, bat er um die Ordination. Die Mönche ordinierten und hochordinierten ihn.

Nachdem er ordiniert war, schwanden die Reihum-Speisungen dahin. [189] Die Mönche sprachen zu ihm: „Komm jetzt, Freund. Lass uns auf den Almosen­gang gehen.“ Er antwortete: „Nein Brüder, ich habe nicht ordiniert, um auf Almosengang zu gehen. Wenn ihr mir Speise gebt, werde ich essen, wenn ihr mir keine Speise gebt, gehe ich fort.“ – „Bruder, hast du [nur] wegen deines Magens ordiniert?“ – „So ist es, Brüder.“

Die bescheidenen Mönche ärgerten sich, wurden unruhig, regten sich auf: „Wie kann sich bloß ein Mönch in dieser gut dargelegten Lehre und Ordens­regelung wegen seines Magens ordinieren lassen?“ Die Mönche erzählten dem Erhabenen diese Sache. „Du, Mönch, ist es wahr, dass du dich aufgrund deines Magens hast ordinieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene: „Du törichter Mensch! Wie konntest du dich nur wegen deines Magens in dieser gut dargelegten Lehre und Ordensregelung ordinieren lassen? Du törichter Mensch, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt die Zahl derer, die erfreut sind. Sondern es ist uner­freulich für die, die [noch] nicht erfreut sind als auch für die, die es sind. Und einige bringt das zum Schwanken.“ Nachdem er getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

„Ihr Mönche, ich erlaube bei der Hochordination die vier Bedarfsgegen­stände [190] zu erklären: ‘Durch Almosensammeln erlangte Speise ist eine Grund­sätzlichkeit für Ordinierte [191] , darum sei bemüht bis zum Lebensende.’ Besondere Gaben sind: Speisen für eine Gruppe aus dem Orden, bestimmten Personen zuge­wiesene Speisen, eine Einladung, ein Essensgutschein [192] , halbmonatliche [193] , [welche] am Uposathatag [194] , [und welche] die am Tag nach Uposatha gegeben werden. ‘Kleidung aus fortgeworfenen Lumpen ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende.’ Besondere Gaben sind: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle, Hanf, grobes Tuch [195] . ‘Das Verweilen am Fuße eines Baumes ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende.’ Besondere Gaben sind: eine Hütte [196] , ein Haus mit einem Dach [197] , ein hohes Haus [198] , ein großes Haus [199] , eine Höhle. ‘Scharfer Urin [200] als Medizin ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende.’ Besondere Gaben sind: Butterschmalz [201] , frische Butter, Öl, Honig und Melasse.“

Das fünfte Kapitel zum Auswendiglernen,

das Unterweiser-Kapitel ist beendet.


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[133] saddhivihārika = „der die Zelle mit ihm teilt“.

[134] dantakaṭṭha  Das ist ein 10 bis 20cm langes Stück Zweig meist vom Karañja-Baum (pongamia pinnata  „Pongam Öl-Baum“) oder vom Neem-Baum (Aza­dirachta indica), das tatsächlich an einem Ende gekaut wird. Dadurch zerfasert das Holz, reinigt die Zahnzwischenräume und die medizinisch wirksamen Bestandteile werden freigesetzt. Mitunter sind diese Hölzchen auch präpariert, d.h. das eine Ende ist bereits etwa 1 cm aufgefasert und das andere Ende angespitzt wie ein Zahnstocher. Dazu ausführlicher bei payer.de.

Zahnholz

 Zahnhölzer.

[135] nivāsana  entspricht  antaravāsaka.

[136] ti-maṇḍalaṃ = Knie, Nabel, Schulter.

[137] pādakathalika  zum Abtrocknen der Füße.

[138] Zum Handabwaschen, denn es wird üblicherweise mit der rechten Hand gegessen, also ohne Besteck (Löffel).

[139] Zum Handabwaschen, denn mit Speiseresten an der Hand darf kein Getränk angenommen werden (Sekhiya 55).

[140] D.h. in der Hocke, in Bodennähe, damit die Schale nicht herabfällt. Die Almosenschalen waren recht zerbrechlich, da sie aus Ton getöpfert (mattika „tönern, irden“) und wahrscheinlich auch gebrannt waren.

Almosenschale

 Almosen-Schale aus Ton.

 

[141] Daher war auch übermäßige Hitze zu vermeiden (Rissgefahr! und bei den schwarzen Eisenschalen extremes Heißwerden, dass man sie gar nicht mehr anfassen kann).

[142] Eben weil die Schale so zerbrechlich ist, soll er sie festhalten, damit sie ihm nicht entfällt bzw. angestoßen wird. Auf dem blanken Boden könnte sie auch staubig werden. Außerdem darf die Schale nicht auf Mauervorsprünge, also erhöht, abgestellt werden, da sie herunterfallen könnte. Auch darf keine Tür geöffnet werden, wenn man eine Schale in den Händen trägt. Alles gilt auch für Schalen aus Eisen(-blech).

[143] Zum Aufhängen der Robe.

[144] Die Robe sollte also nicht voll ausgebreitet aufgehangen werden bzw. so über die Leine geworfen werden, dass sie wieder schmutzig wird, was bei der Größe des ungefalteten Tuches leicht durch Bodenkontakt passieren kann.

[145] jantāghara  zum Dampfbad geheizter Raum, Art Sauna.

[146] cuṇṇa  aromatisches oder medizinisches Pulver, wird mit etwas Wasser an­gemischt, sodass eine Art Paste („Schmierseife“) entsteht.

[147] Also wenn er nicht krank ist.

[148] An Ordensjahren.

[149] An Ordensjahren, denn die jüngeren könnten aus Respekt vor ihm ihren Platz für ihn räumen: eine der wenigen Regeln, wo Seniorität nicht zählt.

[150] Beim Abseifen bzw. Abspülen, üblicherweise mit Wasser übergießen.

[151] D.h. wenn der Unterweiser lehrt, soll der Auszubildende durch Fragen sein Interesse bzw. seinen Fortschritt bekunden.

[152] Oft hatten die Lager abnehmbare Beine.

[153] Und sicherlich auch auswäscht ...

[154] ullokā paṭhamaṃ ohāretabbaṃ  M/T (zweifelhaft): „soll er sie zuerst mit einem Tuch entfernen“; wahrscheinlich soll man den Baldachin abnehmen, bevor man die Spinnweben entfernt, damit dieser nicht beschädigt werde; andere Möglichkeit (abgeleitet aus ulloketi): man soll zuerst nachschauen, ob Spinn­weben da sind, und diese entfernen.

[155] āloka-sandhi-kaṇṇa-bhāgā  wtl „Lichtöffnungseinteilung“, also ist hier eher das ganze Fenster gemeint.

[156] Derselbe Wortlaut wie vor – nur jetzt auf den Innenraum bezogen, d.h. im Raum kann auch eine Leine gespannt sein – Kleiderschränke waren sicherlich keine vorhanden.

[157] koṭṭhaka  auch Vorratskammer.

[158] aggisālā  wtl „Feuersaal“, ein Begriff aus dem Brahmanismus (vgl 93). Hier ist sicherlich eine Art Küche bzw. der Speisesaal oder das Badehaus gemeint. Möglich wäre auch der Ort, wo die Mönche ihre Roben waschen und färben, weil dies mit Farbekochen einherging.

[159] vacca-kuṭi  wtl „Kothütte“.

[160] ācamana-kumbhiyā  Wasserkrug für die Toilette.

[161] garu-dhamma  ein Pārājika- oder Saṅghādisesa-Vergehen.

[162] parivāsa  d.h. er muss als unreiner Mönch von den anderen getrennt wohnen, nachdem er ein Saṅghādisesa begangen und nicht sofort gestanden hat, plus mānatta (→ 165).

[163] D.h. dass man ihn nicht ausschließen möge.

[164] mūlāya paṭikassanāraha  d.h. er hat, nachdem er aufgrund eines begangenen Saṅghādisesa eine Bewährung auferlegt bekam, während dieser Bewährung erneut ein solches Vergehen begangen. In einem solchen Fall wird die bereits verstrichene Bewährungszeit annulliert.

[165] mānatta  „Ehrerbietung“, die sechs Nächte lang dem Orden zu entbieten ist, d.h. eine Art Suspendierung von allen Bhikkhu-Privilegien, die erteilt wird, wenn ein Saṅghādisesa begangen Habender dieses Vergehen unmittelbar gesteht. Verheimlicht er es, wird ihm parivāsa auferlegt.

[166] abbhānāraha  Das „Rückruf-Verfahren“ ist keine zu verhängende Strafe, son­dern a) die Zeit als Unreiner nach Verbüßung von mānatta bevor man in den Bhikkhu-Stand wieder eingesetzt wird, also eine Art „Zwischenzeit“ oder b) eben jenes Verfahren der Aufhebung einer Suspendierung.

[167] tajjanīya  das Verfahren, damit sich der Mönch bzw. er sein Verhalten korri­gieren möge, wird eingeleitet, wenn der Mönch dazu neigt, sich (ständig) zu vergehen, wenn er „töricht“ (leichtfertig) oder träge ist, wenn er seine Ver­gehen nicht ändert, er also immer die selben Vergehen begeht, wenn er unan­gemessenen Kontakt zu Laien hat, wenn er nicht gewissenhaft zu seiner „höheren Sittlichkeit“ steht bzw. nur ein minderwertiges sittliches Benehmen hat, wenn er falsche Ansichten hat, sowie schlecht spricht von Buddha, Dhamma und/oder Orden.

[168] niyassa = nissaya  formeller Akt gegen einen Mönch, der mehrmals schwere Vergehen begeht, sodass der Orden oft damit beschäftigt ist, gegen ihn Strafen zu verhängen. Auch wenn der Betreffende unzulässige Laienkontakte pflegt oder Laien beschimpft bzw. verleumdet. Mit diesem Verfahren wird er dazu gezwungen unter einem Lehrer zu leben. Das kann nur angewendet werden, wenn der Mönch wenigstens die obligatorischen fünf Jahre bei seinem Unter­weiser (upajjhāya) zugebracht hat und dieser ihn hat gehen lassen oder der Unterweiser ist abwesend. Im folgenden § steht wörtlich der selbe Text, was aber überflüssig ist, da der Auszubildende ja bereits unter einem Lehrer zu leben hat – es sei denn, er lebt allein im Wald oder er ist krank.

[169] pabbājaniya  Das (temporäre) Wegschicken wird verhangen bei Vergehen wie Beschmutzen guter Familien, schlechtem Benehmen (sich schmücken, spielen, singen, tanzen usw.), Streitlust, Indiskretion bezüglich moralischem Verhalten und/oder Ansichten, Auseinandersetzungen im Orden weitertragen, schlechtes Sprechen über Buddha, Dhamma, Orden, albernes oder nachlässiges Sprechen und/oder Verhalten, Verletzen anderer durch Worte und/oder Taten, sowie auf üble Weise Nahrung beschaffen.

[170] paṭisāraṇīya  Aufforderung, bei dem/den Laien um Verzeihung zu bitten für Verluste die der Mönch verursachte oder dafür, dass er einen Laien dazu brachte, sein Haus zu verlassen oder dafür, dass er einen oder mehrere Laien beschimpft hat oder dafür, dass er zwischen Laien Zank verursachte bzw. Zwietracht gesät hat oder dafür, dass er zu Laien schlecht über Buddha, Dhamma und/oder Orden gesprochen hat oder dafür, dass er über Laien ver­ächtlich schimpfte oder dafür, dass er sein gegebenes Wort (Versprechen bzw. Zusagen) den Laien gegenüber nicht hielt.

[171] ukkhepanīya  ein zeitweiliger Ausschluss, eine Art „Meiden“ eines Mönches, der es ablehnt, sein Vergehen zu erkennen bzw. es einzugestehen oder der nach einem Vergehen sein Verhalten nicht bessern will oder der schlechte/ falsche Ansicht(-en) nicht aufgeben will, nachdem er dazu aufgefordert wurde.

[172] Das Färben ist ein ziemlich aufwändiger Prozess, sofern es mit Naturmateri­alien (also vorschriftsmäßig) ausgeführt wird. Erlaubt sind Farben aus: Wur­zeln, Stamm, Borke, Blätter, Blüten und Früchten. Der daraus gewonnene Farbstoff heißt kasāva und ist gelb-rötlich. Der Farbsud muss gefiltert werden, dann wird die Robe in der heißen Farbe unter ständigem Umrühren gefärbt. Danach wird sie tropfnass aufgehangen, wahrscheinlich, da sie beim Aus­wringen kaputt gehen könnte.

[173] Siehe auch Mvg 98.

[174] veyyāvacca  „Dienst, Pflicht, Aufgabe, Arbeit“; M/T: „Verpflichtung“; man könnte auch übersetzen: „er soll nicht arbeiten“.

[175] pacchāsamaṇa  jemand, der als Jüngerer hinter dem Älteren hergeht.

[176] saṅgahata  1. „freundlich, wohlwollend, mit einem gewinnenden Wesen“;   2. „hilfreich, unterstützend, schützend“.

[177] Sofern er dazu die Erlaubnis hat.

[178] Also wie in § 67 beschrieben.

[179] ā-patti  Nicht-Gewinn, d.h. Verlust; Einbuße in der moralischen Reinheit.

[180] du-kaṭa  schlecht Getanes.

[181] na-adhimatta  extrem, außerordentlich, äußerste.

[182] pasāda  auch: 1. „Klarheit, Reinheit“; 2. „Gunst“; 3. „Gemütsruhe, Heiterkeit“.

[183] alaṃ  1. „genug, gehörig, passend, angemessen“; 2. „genügend (für)“.

[184] sātisāra (sa + atisāra)  d.h. er übertritt die Regeln bzw. überschreitet seine Kompetenz(-en).

[185] ñatticatutthena kammena upasampādetuṃ  Der Buddha ordinierte dennoch selber weiter mit der „Ehi bhikkhu“-Formel. Hier findet sich erstmalig ein Widerruf einer Ordensregel.

[186] -pekkho  1. „Ansehen, Zuschauen“; 2. „Überlegung, Erwägung“. Ein doppel­deutiger Begriff: er wird betrachtet (beobachtet), ob er geeignet ist und man überlegt, ob er ordiniert wird.

[187] pattakallaṃ  „zeitgemäß, saisongemäß“; „(erscheint) bereit, fähig, geeignet“.

[188] D.h. es gab eine gewisse Zahl von Einladungen zu Speisungen, sodass der Reihe nach verschiedene Mönche sowohl einzeln als auch in kleineren oder größeren Gruppen in den Genuss einer Speisung kommen konnten. Es gab auch „Gutscheine“ für Einladungen, die nach einer Art Lotterie vergeben wurden. Siehe auch Pāc 31, 32, 33, 34 und 46.

[189] D.h. die Einladungen wurden weniger und die Mönche mussten wieder auf Almosengang gehen – was natürlich nicht so bequem war und die Gefahr barg, nicht solche vorzüglichen Speisen zu bekommen wie bei einer Speisung.

[190] cattāro nissayā  vier Dinge, um die Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Medizin) zu befriedigen.

[191] pabbajjā  d.h. das gilt prinzipiell für alle Ordinierten, nicht nur für die Hoch­ordinierten.

[192] salāka-bhatta  eine Essenmarke für eine öffentliche Almosenhalle; auch: durch Auslosung erhaltene Einladung zu einer Speisung.

[193] D.h. zu Voll- bzw. Neumond.

[194] D.h. an Vollmond, abnehmendem Halbmond, Neumond und zunehmendem Halbmond.

[195] sāṇam, bhaṅgaṃ  beides bedeutet „hanfen“.

[196] vihāra  „Verweilstätte“, eine „(feste) Unterkunft“, später auch „Kloster“.

[197] aḍḍhayoga  „Halb-Haus für einen Übenden“.

[198] pāsāda  1. „oberstes Stockwerk“; 2. „Turm“; 3. „Palast“.

[199] hammiya  oder Lagerhaus.

[200] pūti-muttaṃ  faulig, stinkend, scharf bzw. übel riechender Urin; kein „Rinder­urin“, wie bisher meist übersetzt.

[201] sappi  Ghee.


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