80. Bei einer Gelegenheit verhielten sich Schüler den Lehrern gegenüber nicht richtig. Die bescheidenen Mönche ärgerten sich, wurden unruhig, regten sich auf: „Wie können sich bloß die Schüler gegenüber den Lehrern nicht richtig verhalten?“ Dem Erhabenen erzählten jene Mönche den Sachverhalt. „Ihr Mönche, ist das wahr, dass sich Schüler gegenüber den Lehrern nicht richtig verhalten?“ – „Das ist die Wahrheit, Erhabener.“ Da tadelte der Erwachte, der Erhabene: „Wie können sich bloß die Schüler gegenüber den Lehrern nicht richtig verhalten?“ Nachdem er getadelt hatte und eine Lehrrede hielt, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ein Schüler soll sich gegenüber dem Lehrer nicht unrecht verhalten. Schlechtes Verhalten ist ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Dennoch verhielten sie sich nicht richtig. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, die sich nicht gut Verhaltenden zu entlassen. Ihr Mönche, auf diese Weise soll entlassen werden: ‘Ich entlasse dich’ oder: ‘Mögest du nicht zurück kommen’ oder: ‘Schaff deine Almosenschale und Robe hinaus’ oder: ‘Möge mir nicht von dir aufgewartet werden.’ Der Lehrer zeigt durch Gesten, durch Worte, durch Gesten und Worte: ‘Entlassen ist der Schüler’. Wenn er es nicht durch Gesten, nicht durch Worte, nicht durch Gesten und Worte zeigt, ist der Schüler nicht entlassen.“
Zu jener Zeit erbaten die entlassenen Schüler keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, um Vergebung zu ersuchen.“ Aber sie baten nicht um Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Der Entlassene soll um Vergebung bitten. Bittet er nicht um Vergebung, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Zu jener Zeit vergaben die um Vergebung gebetenen Lehrer nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, zu vergeben.“ Aber sie gewährten keine Vergebung. Die Schüler brachen auf, schweiften umher oder gingen zu Andersgläubigen über. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, man soll dem um Vergebung Bittenden vergeben. Vergibt man nicht, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Zu jener Zeit entließen die Lehrer die sich gut Verhaltenden und die sich schlecht Verhaltenden entließen sie nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, den sich gut Verhaltenden sollt ihr nicht entlassen. Entlasst ihr ihn, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, den sich schlecht Verhaltenden sollt ihr entlassen. Entlasst ihr ihn nicht, ist dieses schlechte Verhalten ein Dukkaṭa-Vergehen.
81. Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er entlassen werden: Wenn er keine außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er kein außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er entlassen werden.
Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er nicht entlassen werden: Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er nicht entlassen werden.
Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es passend, ihn zu entlassen: Wenn er keine außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er kein außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es passend, ihn zu entlassen.
Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es unpassend, ihn zu entlassen: Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Ihr Mönche, wenn der Schüler mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, ist es unpassend, ihn zu entlassen.
Ihr Mönche, wenn ein Lehrer einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Schüler nicht entlässt, geht er zu weit. Wenn er entlässt, geht er nicht zu weit: Wenn er keine außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er kein außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er kein außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er keinen außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er keinen außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Dieser Lehrer also, der einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Schüler nicht entlässt, der geht zu weit. Entlässt er, geht er nicht zu weit.
Ihr Mönche, wenn ein Lehrer einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Schüler entlässt, geht er zu weit. Wenn er außerordentliche Zuneigung zum Lehrer hat, wenn er außerordentliches Vertrauen hat [zu ihm], wenn er außerordentliches Schamgefühl hat [ihm gegenüber], wenn er außerordentlichen Respekt hat [vor ihm], wenn er außerordentlichen Fortschritt hat [bei ihm]. Dieser Lehrer also, der einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Schüler entlässt, der geht zu weit. Entlässt er nicht, geht er nicht zu weit.“
82. Zu jener Zeit sagten Mönche: „Wir haben zehn Regenzeiten, wir haben zehn Regenzeiten!“ und so gaben Toren und Unwissende Anleitung. Es gab närrische Lehrer und weise Schüler. Es gab unwissende Lehrer und wissende Schüler. Es gab ungebildete Lehrer und gebildete Schüler. Es gab unweise Lehrer und weise Schüler. Irgend ein vorher Andersgläubiger, nachdem er vom Lehrer in Bezug auf eine Regel angesprochen und widersprochen hatte, ging zu seiner früheren Glaubensgemeinschaft zurück.
Die gemäßigten Mönche ärgerten sich, wurden unruhig, regten sich auf: „Wie können die Mönche sagen: ‘Wir haben zehn Regenzeiten, wir haben zehn Regenzeiten!’ und dann geben Toren und Unwissende Anleitung. Es gibt närrische Lehrer und weise Schüler. Es gibt unwissende Lehrer und wissende Schüler. Es gibt ungebildete Lehrer und gebildete Schüler. Es gibt unweise Lehrer und weise Schüler.“ Dem Erhabenen erzählten die Mönche diese Sache. „Ihr Mönche, ist es wahr, dass Mönche so sprechen: ‘Wir haben zehn Regenzeiten, wir haben zehn Regenzeiten!’ und dann geben Toren und Unwissende Anleitung? Es gibt närrische Lehrer und weise Schüler. Es gibt unwissende Lehrer und wissende Schüler. Es gibt ungebildete Lehrer und gebildete Schüler. Es gibt unweise Lehrer und weise Schüler?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“
Da tadelte der Erwachte, Erhabene: „Wie können jene Mönche, jene törichten Menschen bloß sagen: ‘Wir haben zehn Regenzeiten, wir haben zehn Regenzeiten!’ und dann geben Toren und Unwissende Anleitung. Es gibt närrische Lehrer und weise Schüler. Es gibt unwissende Lehrer und wissende Schüler. Es gibt ungebildete Lehrer und gebildete Schüler. Es gibt unweise Lehrer und weise Schüler. Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, durch einen Törichten, Ungebildeten soll keine Anleitung gegeben werden. Wer als ein solcher anleitet, dessen schlechtes Verhalten ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass Wissende und Erfahrene mit zehn Regenzeiten oder mehr als zehn Regenzeiten Anleitung geben.“
83. Zu jener Zeit gingen die Unterweiser und die Lehrer von den Mönchen fort, verließen den Orden, starben oder gingen zu anderen Gruppierungen über. Die Mönche wussten nun nicht, wann die Lehrzeit aufgehört hat. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.
„Ihr Mönche, fünf Gründe gibt es für das Aufhören der Anleitung vom Unterweiser: Entweder geht der Unterweiser fort oder er verlässt den Orden oder er stirbt oder er geht zu anderen Gruppierungen über oder er ordnet als fünften Grund das Aufhören an. Ihr Mönche, das sind die fünf Gründe für das Aufhören der Anleitung vom Unterweiser.
Ihr Mönche, sechs Gründe gibt es für das Aufhören der Anleitung vom Lehrer: entweder geht der Lehrer fort oder er verlässt den Orden oder er stirbt oder er geht zu anderen Gruppierungen über oder er ordnet als fünften Grund das Aufhören an oder wenn man mit dem Unterweiser zusammenkommt. [209] Das sind die sechs Gründe für das Aufhören der Anleitung vom Lehrer.“
84. „Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit; er ist nicht versehen mit vollständiger, vollkommener Befreiung; er ist nicht versehen mit vollständigem, vollkommenem Wissen von der Befreiung. [210] Ihr Mönche, mit diesen fünf Eigenschaften versehen soll ein Mönch nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung; er ist versehen mit vollkommenem, vollständigem Wissen von der Befreiung. Ihr Mönche, mit diesen fünf Eigenschaften versehen mag ein Mönch hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch noch mit fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Sittlichkeit anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Sammlung anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Weisheit anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung, noch veranlasst er andere, die vollkommene, vollständige Befreiung anzustreben; er ist nicht versehen mit dem vollkommenen, vollständigen Wissen von der Befreiung, noch veranlasst er andere, das vollkommene, vollständige Wissen von der Befreiung anzustreben. Ihr Mönche, mit diesen fünf Eigenschaften versehen, soll ein Mönch nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren, mag Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Sittlichkeit anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Sammlung anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Weisheit anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Befreiung anzustreben; er ist versehen mit vollkommenem, vollständigem Wissen von der Befreiung und er veranlasst andere, das vollkommene, vollständige Wissen von der Befreiung anzustreben. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat kein Vertrauen, er hat kein Schamgefühl, er hat keine sittliche Scheu, er ist träge und er ist zerstreut. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat Vertrauen, er hat Schamgefühl, er hat sittliche Scheu, er ist nicht träge und er ist konzentriert. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat in den Hohen Ordensregeln [211] die Sittlichkeit [212] verletzt, er hat ein Benehmen von moralischem Fehlverhalten [213] , er hat die höhere [rechte] Ansicht wegen falscher Ansicht verloren, er ist ungebildet und unwissend. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat in den Hohen Ordensregeln die Sittlichkeit nicht verletzt, er hat kein Benehmen von moralischem Fehlverhalten, er hat nicht die höhere [rechte] Ansicht wegen falscher Ansicht verloren, er ist gebildet und wissend. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht fähig, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, er erkennt ein Vergehen nicht, noch weiß er, wie ein Vergehen wiedergutgemacht wird. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist fähig, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, er erkennt was ein Vergehen ist und weiß wie ein Vergehen wiedergutgemacht wird. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht fähig weder einen Schüler noch einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe des Reinheitswandels zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der höheren Lehre [214] zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der hohen Ordensregeln zu schulen oder jemanden von entstandenen falschen Ansichten mit Hilfe der Lehre abzubringen oder abbringen zu lassen. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist fähig einen Schüler oder einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe des Reinheitswandels zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der höheren Lehre zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der hohen Ordensregeln zu schulen oder jemanden von entstandenen falschen Ansichten mit Hilfe der Lehre abzubringen oder abbringen zu lassen. Ihr Mönche, ein Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften versehen ist, mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß nicht was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; er weiß nicht was ein leichtes Vergehen ist und was ein schweres Vergehen ist; er hat beide Pātimokkhā [215] nicht in voller Länge auswendig gelernt, kann sie nicht auseinander halten und kann nur stockend rezitieren; er kennt weder die Regeln noch deren Kommentare genau und detailliert. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; er weiß was ein leichtes Vergehen ist und was ein schweres Vergehen ist; er hat beide Pātimokkhā in voller Länge auswendig gelernt, kann sie auseinander halten und kann flüssig rezitieren; er kennt die Regeln und deren Kommentare genau und detailliert. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß nicht was ein Vergehen ist oder was kein Vergehen ist; was ein leichtes Vergehen ist oder was ein schweres Vergehen ist; er hat weniger als zehn Regenzeiten. [216] Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch fünf weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß was ein Vergehen ist oder was kein Vergehen ist; was ein leichtes Vergehen ist oder was ein schweres Vergehen ist; er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen fünf Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
85. „Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit diesen sechs Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit; er ist nicht versehen mit vollständiger, vollkommener Befreiung; er ist nicht versehen mit vollständigem, vollkommenem Wissen von der Befreiung und er hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, mit diesen sechs Eigenschaften versehen soll ein Mönch nicht hochordinieren, nicht Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit diesen sechs Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung; er ist versehen mit vollkommenem, vollständigem Wissen von der Befreiung und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, mit diesen sechs Eigenschaften versehen mag ein Mönch hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch noch mit sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Sittlichkeit anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Sammlung anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit, noch veranlasst er andere, vollkommene, vollständige Weisheit anzustreben; er ist nicht versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung, noch veranlasst er andere, die vollständige vollkommene Befreiung anzustreben; er ist nicht versehen mit dem Wissen von der vollständigen, vollkommenen Befreiung, noch veranlasst er andere, das vollkommene, vollständige Wissen von der Befreiung anzustreben und er hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, mit diesen sechs Eigenschaften versehen soll ein Mönch nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren, soll Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er versehen ist mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Sittlichkeit anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Sammlung und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Sammlung anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Weisheit und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Weisheit anzustreben; er ist versehen mit vollkommener, vollständiger Befreiung und er veranlasst andere, die vollkommene, vollständige Befreiung anzustreben; er ist versehen mit vollkommenem, vollständigem Wissen von der Befreiung und er veranlasst andere, das vollkommene, vollständige Wissen von der Befreiung anzustreben und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat kein Vertrauen, er hat kein Schamgefühl, er hat keine sittliche Scheu, er ist träge, er ist zerstreut und er hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat Vertrauen, er hat Schamgefühl, er hat sittliche Scheu, er ist nicht träge, er ist konzentriert und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat in den Hohen Ordensregeln die Sittlichkeit verletzt, er hat ein Benehmen von moralischem Fehlverhalten, er hat die höhere [rechte] Ansicht wegen falscher Ansicht verloren, er ist ungebildet, unwissend und hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er hat in den Hohen Ordensregeln die Sittlichkeit nicht verletzt, er hat kein Benehmen von moralischem Fehlverhalten, er hat nicht die höhere [rechte] Ansicht wegen falscher Ansicht verloren, er ist gebildet und wissend und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht fähig, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, er erkennt ein Vergehen nicht, noch weiß er, wie ein Vergehen wiedergutgemacht wird und er hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist fähig, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, er erkennt was ein Vergehen ist und weiß wie ein Vergehen wiedergutgemacht wird und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist nicht fähig weder einen Schüler noch einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe des Reinheitswandels zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der höheren Lehre zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der hohen Ordensregeln zu schulen oder jemanden von entstandenen falschen Ansichten mit Hilfe der Lehre abzubringen oder abbringen zu lassen und er hat nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er ist fähig einen Schüler oder einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe des Reinheitswandels zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der höheren Lehre zu schulen oder hinsichtlich der Grundbegriffe der hohen Ordensregeln zu schulen oder jemanden von entstandenen falschen Ansichten mit Hilfe der Lehre abzubringen oder abbringen zu lassen und er hat wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein Mönch, der mit diesen sechs Eigenschaften versehen ist, mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, soll er nicht hochordinieren oder Anleitung geben, soll ihm nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß nicht was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; er weiß nicht was ein leichtes Vergehen ist und was ein schweres Vergehen ist; er hat beide Pātimokkhā nicht in voller Länge auswendig gelernt, kann sie nicht auseinander halten und kann nur stockend rezitieren; er kennt weder die Regeln noch deren Kommentare genau und detailliert, auch hat er nicht wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren oder Anleitung geben, ihm soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden.
Ihr Mönche, wenn ein Mönch mit noch sechs weiteren Eigenschaften versehen ist, mag er hochordinieren und Anleitung geben, mag ihm von einem Novizen aufgewartet werden: Er weiß was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; er weiß was ein leichtes Vergehen ist und was ein schweres Vergehen ist; er hat beide Pātimokkhā in voller Länge auswendig gelernt, kann sie auseinander halten und kann flüssig rezitieren; er kennt die Regeln und deren Kommentare genau und detailliert, außerdem hat er wenigstens zehn Regenzeiten. Ihr Mönche, ein mit diesen sechs Eigenschaften versehener Mönch mag hochordinieren und Anleitung geben, ihm mag von einem Novizen aufgewartet werden.
86. Bei einer Gelegenheit wurde ein ehemals Andersgläubiger von seinem Unterweiser bezüglich einer Ordensregel angesprochen. Nachdem er das Gespräch mit dem Unterweiser zurückgewiesen hatte, ging er zu den Andersgläubigen. Nachdem er erneut zurückkam, bat er die Mönche um die Hochordination. Die Mönche erzählten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, wenn ein ehemals Andersgläubiger von seinem Unterweiser bezüglich der Ordensregeln angesprochen wurde, er das Gespräch mit dem Unterweiser abwies und dann zu den Andersgläubigen zurückging, dann soll er, wenn er wieder zurückkommt, nicht hochordiniert werden. Ihr Mönche, dieser andere, der früher ein Andersgläubiger war, wenn er in dieser Lehre und Regelwerk um Ordination bittet, die Hochordination wünscht, dann sollen ihm vier Monate Bewährungszeit [217] gegeben werden.
Ihr Mönche, auf diese Weise soll man sie geben: Zuerst sollen Kopf und Barthaare geschoren werden, dann die gelbbraune Robe angezogen und auf eine Schulter das Obergewand gelegt werden, dann sich zu Füßen der Mönche verbeugt, dann sich in die Hocke niedergesetzt und mit ehrfurchtsvoll zusammengelegten Händen gesprochen werden: ‘Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Orden. Zum zweiten Mal, ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, zum zweiten Mal, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, zum zweiten Mal, ich nehme meine Zuflucht zum Orden. Zum dritten Mal, ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, zum dritten Mal, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, zum dritten Mal, ich nehme meine Zuflucht zum Orden.’
Ihr Mönche, der ehemals Andersgläubige soll, nachdem er zum Orden kam, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich niederhocken und dann mit ehrfurchtsvoll gefalteten Händen sagen: ‘Ehrwürdige, ich, der Soundso genannte ehemals Andersgläubige, wünsche in dieser Lehre und Regelwerk die Hochordination zu nehmen. Ihr Ehrwürdigen, ich erbitte die Bewährungszeit von vier Monaten’. Er soll zum zweiten Mal bitten, er soll zum dritten Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
‘Höre mich, hoher Orden! Dieser, der Soundso genannte, ehemals Andersgläubige, wünscht in dieser Lehre und Regelwerk die Hochordination zu nehmen. Er erbittet vom Orden vier Monate Bewährungszeit. Wenn es der Orden duldet, möge der Orden dem Soundso genannten ehemals Andersgläubigen die vier Monate Bewährungszeit geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte ehemals Andersgläubige wünscht in dieser Lehre und Regelwerk die Hochordination zu nehmen. Er erbittet vom Orden die vier Monate Bewährungszeit. Der Orden gibt dem Soundso genannten ehemals Andersgläubigen vier Monate Bewährungszeit. Wenn die Ehrwürdigen das Geben der vier Monate Bewährungszeit an den Soundso genannten ehemals Andersgläubigen dulden, so mögen sie schweigen; wenn sie es nicht dulden, so mögen sie sprechen.’
‘Gegeben hat der Orden dem Soundso genannten ehemals Andersgläubigen die vier Monate Bewährungszeit. Dem Orden ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
87. Ihr Mönche, so ist ein ehemals Andersgläubiger erfolgreich und so ist er nicht erfolgreich. Und wie ist ein ehemals Andersgläubiger nicht erfolgreich? Ihr Mönche, in diesem Fall geht der ehemals Andersgläubige zu früh in das Dorf, kommt zu spät zurück. Ihr Mönche, so ist der ehemals Andersgläubige nicht erfolgreich.
Ihr Mönche, auch wenn der ehemals Andersgläubige in der Prostituiertengegend oder in der Witwengegend oder in der Gegend der alten Jungfern oder in der Eunuchengegend oder in der Nonnengegend [anzutreffen] ist. Ihr Mönche, so ist der ehemals Andersgläubige nicht erfolgreich.
Ihr Mönche, wenn der ehemals Andersgläubige bei den verschiedenen Pflichten der Mitbrüder [218] ungeschickt ist, nicht dynamisch ist, wenn er nicht mit den Mitteln zu deren Erledigung versehen ist, wenn er nicht genug tut, wenn er nicht genug helfen kann. Ihr Mönche, so ist ein ehemals Andersgläubiger nicht erfolgreich.
Ihr Mönche, und auch wenn der vorher Andersgläubige keinen starken Wunsch hat nach Rezitation, nach Fragenstellen, nach höherer Sittlichkeit, höheren Geisteszuständen, nach höherer Weisheit. Ihr Mönche, auch so ist ein ehemals Andersgläubiger nicht erfolgreich.
Ihr Mönche, wenn der vorher Andersgläubige vom Versammlungsort der Andersgläubigen kommt und zornig, unerfreut oder unzufrieden wird, wenn Tadel ausgesprochen wird über seinen früheren Lehrer, seine früheren (falschen) Ansichten, über das was er früher guthieß, was ihm früher gefiel und was er früher erhielt. Aber wenn Tadel gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Orden, das erfreut, begeistert und befriedigt ihn. Wenn er vom Versammlungsort der Andersgläubigen kommt und erfreut, fröhlich und zufrieden wird, wenn Lob gesprochen wird über seinen früheren Lehrer, seine früheren (falschen) Ansichten, über das was er früher guthieß, was ihm früher gefiel und was er früher erhielt. Aber wenn Lob gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Orden, so wird er zornig, unerfreut und unzufrieden. Ihr Mönche, das ist eine Zusammenfassung des Misserfolges eines ehemals Andersgläubigen. Ihr Mönche, so wird der ehemals Andersgläubiger ein Erfolgloser. Ein solcherart Erfolgloser, zu uns Gekommener, ehemals Andersgläubiger soll nicht hochordiniert werden.
Ihr Mönche, wie ist ein vorher Andersgläubiger erfolgreich? Ihr Mönche, in diesem Fall geht der vorher Andersgläubige nicht zu früh in das Dorf, kommt nicht zu spät zurück. Ihr Mönche, so ist der ehemals Andersgläubige erfolgreich.
Ihr Mönche, wenn der ehemals Andersgläubige nicht in der Prostituiertengegend oder in der Witwengegend oder in der Gegend der alten Jungfern oder in der Eunuchengegend oder in der Nonnengegend [anzutreffen] ist, dann ihr Mönche, ist der ehemals Andersgläubige erfolgreich.
Ihr Mönche, wenn der ehemals Andersgläubige bei den verschiedenen Pflichten der Mitbrüder geschickt ist, dynamisch ist, wenn er mit den Mitteln zu deren Erledigung versehen ist, wenn er genug tut, wenn er ausreichend helfen kann. Ihr Mönche, so ist ein ehemals Andersgläubiger erfolgreich.
Ihr Mönche, und auch wenn der vorher Andersgläubige den starken Wunsch hat nach Rezitation, nach Fragenstellen, nach höherer Sittlichkeit, höheren Geisteszuständen, nach höherer Weisheit. Ihr Mönche, auch so ist ein ehemals Andersgläubiger erfolgreich.
Ihr Mönche, wenn der ehemals Andersgläubige vom Versammlungsort der Andersgläubigen kommt und dann über seinen früheren Lehrer, seine früheren (falschen) Ansichten, über das was er früher guthieß, was ihm früher gefiel und was er früher erhielt, Tadel gesprochen wird, ist er dann erhobenen Geistes, fröhlich und erfreut, aber wenn Tadel gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Orden, erzürnt ihn das, bestürzt und erfreut ihn das nicht. Wenn er vom Versammlungsort der Andersgläubigen kommt und wenn Lob gesprochen wird über seinen früheren Lehrer, seine früheren (falschen) Ansichten, über das was er früher guthieß, was ihm früher gefiel und was er früher erhielt, wird er zornig, bestürzt und ist nicht erfreut. Aber wenn Lob gesprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Orden, so wird er erhobenen Geistes, erfreut und zufrieden. Das, ihr Mönche, ist die Anhäufung von Erfolgen eines ehemals Andersgläubigen. Ihr Mönche, so wird der ehemals Andersgläubige ein Erfolgreicher. Ein derart Erfolgreicher, zu uns Gekommener, ehemals Andersgläubiger, soll die Hochordination erhalten.
Ihr Mönche, wenn ein vorher Andersgläubiger nackt kommt, soll er vom Unterweiser eine Robe erhalten. Wenn einer mit ungeschnittenem Haar kommt, soll der Orden die Erlaubnis zur Rasur [219] geben. Ihr Mönche, wenn Feuer- und Flechtenasketen gekommen sind, soll man die Hochordination geben, ihnen soll man nicht die Bewährungszeit geben. Und warum? Sie haben die Lehre vom Kamma, die Lehre von der Konsequenz der Tat. Wenn ehemals Andersgläubige aus dem Sakyageschlecht kommen, soll man den Gekommenen die Hochordination geben, ihnen soll man die Bewährungszeit nicht geben. Ihr Mönche, so gebe ich meinen Verwandten ein spezielles Vorrecht.“
[209] Der Upajjhāya hat gegenüber dem Ācariya Vorrang.
[210] sīla, samādhi, paññā das ist die Kurzfassung des Achtfältigen Pfades. Hinzu kommen die Eigenschaften eines Arahat.
[211] adhisīla höhere Sittlichkeit, d.h. er ist im Sinne des Pātimokkha unrein.
[212] sīlavipanno d.h. er verletzt ethische Regeln.
[213] ajjhācāre ācāravipanno Geschlechtsverkehr [und damit] moralisches Fehlverhalten.
[214] abhidhamma Sicherlich ist hier (noch) nicht die systematische Lehre gemeint wie sie im heutigen Abhidhamma-Piṭaka mit sieben Büchern Umfang vorliegt.
[215] pātimokkhā den der Bhikkhū als auch den der Bhikkhunī; was heutzutage als überflüssig angesehen wird, da in gewissen Kreisen der Bhikkhunī-Orden als ausgestorben gilt. Der Pātimokkha ist ein nachkanonisches Werk und enthält die 227 resp. 311 Ordensregeln und den genauen Ablauf der Uposatha-Zeremonie der Ordinierten – allerdings nicht wortgetreu, wie im Mvg niedergelegt.
Zur Lebenszeit des Buddha gab es aller Wahrscheinlichkeit nach kaum Vinaya-Kommentare (Atthakathā). Der wichtigste ist der siebenbändige Samantapasādikā der im Aluvihāra-Kloster in Sri Lanka von Buddhaghosa verfasst wurde.
[216] D.h. er ist seit wenigstens zehn Regenzeiten ein hochordinierter Bhikkhu.
[217] parivāsa Hier aber nicht im Sinne eines Strafmaßes.
[218] sa-brahmacārī die gemeinsam den Reinheitswandel praktizieren.
[219] bhaṇḍu-kamma siehe auch Mvg 98.