Mahāvagga

II. Der Uposatha-Abschnitt

2. Kapitel (83-94)

83. Die Pātimokkharezitation erbitten

155. Nachdem der Erhabene solange es ihm gefiel in Rājagaha weilte, brach er zu einer Wanderung nach Codanāvatthu [329] auf. Nach und nach wandernd, kam er in Codanāvatthu an. Zu jener Zeit weilten in einer bestimmten Wohnstätte viele Mönche. Der ältere Mönch dort war töricht und ungebildet. Er wusste weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kannte weder das Pātimokkha, noch die Pātimokkharezitation. [330] Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass unter der Leitung eines Älteren das Pātimokkha rezitiert werden soll. Aber dieser unser Älterer ist töricht und ungebildet. Er weiß weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kennt weder das Pāti­mokkha, noch die Pātimokkharezitation. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn dort ein Mönch ist, der gebildet und erfahren ist, dann möge dieser für das Pātimokkha da sein.“

Zu jener Zeit weilten am Uposathatag in einer bestimmten Wohnstätte viele Mönche, die töricht und ungebildet waren. Sie wussten weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kannten weder das Pātimokkha, noch die Pātimokkharezitation. Sie baten einen Älteren: „Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.“ Dieser sagte: „Brüder, ich kann nicht rezitieren.“ Sie baten einen zweiten Älteren: „Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.“ Auch er sagte: „Brüder, ich kann nicht rezitieren.“ Sie baten einen dritten Älteren: „Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.“ Auch er sagte: „Brüder, ich kann nicht rezitie­ren.“ Auf diese Weisen fragten sie bis zum Ordensneuling alle: „Ehrwürdiger, rezitiere das Pātimokkha.“ Auch jene sagten: „Ehrwürdige, ich kann nicht rezitie­ren.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Da weilten am Uposathatag in einer bestimmten Wohnstätte viele Mön­che, die töricht und ungebildet waren. Sie wussten weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kannten weder das Pātimokkha, noch die Pātimokkharezitation. Sie baten einen Älteren: ‘Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.’ Dieser sagte: ‘Brüder, ich kann nicht rezitieren’ Sie baten einen zweiten Älteren: ‘Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.’ Auch er sagte: ‘Brüder, ich kann nicht rezitieren.’ Sie baten einen dritten Älteren: ‘Ehrwürdiger Thera, rezitiere das Pātimokkha.’ Auch er sagte: ‘Brüder, ich kann nicht rezitie­ren.’ Auf diese Weisen fragten sie bis zum Ordensneuling alle: ‘Ehrwürdiger, rezitiere das Pātimokkha.’ Auch jene sagten: ‘Ehrwürdige, ich kann nicht rezitie­ren.’ Ihr Mönche, von jenen Mönchen soll ein Mönch sofort zu einer benachbarten Wohnstätte geschickt werden: ‘Geh Bruder, und nachdem du in Kürze oder aus­führlich das Pātimokkha gründlich gelernt hast, dann komm zurück.’“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Von wem soll er geschickt werden?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein Älterer einen jüngeren Mönch beauftragt.“ Vom Älteren beauftragt, gingen die jüngeren Mönche nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, wenn der von einem Älteren Beauftragte nicht krank ist, soll er gehen. Geht er nicht, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

84. Halbmonate zählen lernen

156. Nachdem der Erhabene solange es ihm gefiel in Codanāvatthu verweilte, ging er wieder nach Rājagaha zurück.

Zu jener Zeit fragten die Menschen die Mönche auf derem Almosengang: „Herr, der wievielte [Tag] des Halbmonats [ist heute]?“ Die Mönche antworteten: „Bruder, wir wissen es nicht.“ Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Die Art, wie man Halbmonate zählt, wissen diese Asketen, die Sakya­söhne nicht. Ob sie wohl etwas anderes heilsames wissen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube das Zählen der Halb­monate zu lernen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wer soll das Zählen der Halbmonate lernen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass alle das Zählen der Halbmonate lernen.“ [331]

157. Zu jener Zeit fragten die Menschen die Mönche auf derem Almosengang: „Herr, wieviele Mönche seid ihr?“ Die Mönche antworteten: „Bruder, wir wissen das nicht.“ Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Diese Asketen, die Sakyasöhne kennen sich gegenseitig nicht. Ob sie wohl etwas anderes heilsames wissen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mön­che, ich erlaube, die Mönche zu zählen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wann sollen die Mönche gezählt werden?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, die Mönche am Uposathatag per Namen [332] zu zählen oder durch das Nehmen einer Marke [333] .“

158. Bei einer Gelegenheit wussten die Mönche nicht: „Ist heute Uposatha?“ Sie gingen in einem entfernten Dorf auf Almosengang. Sie kamen während der Rezitation des Pātimokkha zurück oder sie kamen zurück, als er gerade rezitiert worden war. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube die Mitteilung: ‘Heute ist Uposatha.’“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Von wem soll das mitgeteilt werden?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein älterer Mönch rechtzeitig mitteilt.“

Bei einer Gelegenheit erinnerte sich ein gewisser Älterer nicht rechtzeitig. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube es sogar zur Essenszeit mitzuteilen.“

Auch zur Essenszeit wurde es vergessen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, es zu der Zeit mitzuteilen, wenn man sich erinnert.“

85. Voraufgaben

159. Damals war in einer gewissen Wohnstätte das Uposathagebäude schmutzig. Die Gastmönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die hier wohnenden Mönche das Uposathagebäude nicht fegen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube das Uposathagebäude zu fegen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wer soll das Uposathagebäude fegen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlau­be, dass ein älterer Mönch einen jüngeren Mönch damit beauftragt.“

Die von den Älteren beauftragten jüngeren Mönche fegten nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, wenn der von einem Älteren Beauftragte nicht krank ist, soll er fegen. Fegt er nicht, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

160. Zu jener Zeit waren im Uposathagebäude die Sitze nicht vorbereitet. Die Mönche saßen auf dem Erdboden und Gliedmaßen und Roben wurden staub­bedeckt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlau­be im Uposathagebäude die Sitze vorzubereiten.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wer soll die Sitze vorbereiten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein älterer Mönch einen jüngeren Mönch damit beauftragt.“

Die von den Älteren beauftragten jüngeren Mönche bereiteten die Sitze nicht vor. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, wenn der von einem Älteren Beauftragte nicht krank ist, soll er die Sitze vorbereiten. Bereitet er sie nicht vor, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

161. Zu jener Zeit war kein Licht im Uposathagebäude. Die Mönche traten im Dunkeln auf Körper und Roben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube im Uposathahaus Licht zu machen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wer soll im Uposathagebäude Licht machen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein älterer Mönch einen jüngeren Mönch damit beauftragt.“

Die von den Älteren beauftragten jüngeren Mönche machten kein Licht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, wenn der von einem Älteren Beauftragte nicht krank ist, soll er Licht machen. Macht er es nicht, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

162. Zu jener Zeit stellten in einer gewissen Wohnstätte die dort wohnenden Mönche kein Trink- und Waschwasser bereit. Die Gastmönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können die hier wohnenden Mönche bloß kein Trink- und Waschwasser bereitstellen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube Trink- und Waschwasser bereitzustellen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wer soll Trink- und Waschwasser bereitstellen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein älterer Mönch einen jüngeren Mönch damit beauftragt.“

Die von den Älteren beauftragten jüngeren Mönche stellten kein Trink- und Waschwasser bereit. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mön­che, wenn der von einem Älteren Beauftragte nicht krank ist, soll er Trink- und Waschwasser bereitstellen. Stellt er es nicht bereit, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

86. Woanders hingehen

163. Zu jener Zeit gingen viele törichte und ungebildete Mönche woandershin [334] , ohne die Lehrer und Unterweiser zu fragen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, in diesem Fall sind viele törichte und ungebildete Mön­che woanders hingegangen, ohne die Lehrer und Unterweiser zu fragen. Die Lehrer und Unterweiser sollen fragen: ‘Wo geht ihr hin? Mit wem geht ihr?’ Ihr Mönche, würden jene Toren und Ungebildete andere Toren und Ungebildete benennen [335] , dann, ihr Mönche, sollen die Lehrer und Unterweiser es nicht erlau­ben. Erlauben sie es, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, würden jene Toren und Ungebildeten unerlaubt von den Lehrern und Unterweisern weggehen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in diesem Fall leben in einer gewissen Wohnstätte viele Mönche, die töricht und ungebildet sind. Sie wissen weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kennen weder das Pātimokkha, noch die Pāti­mokkharezitation. Dorthin kommt ein anderer Mönch, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist [336] , der die Lehre (auswendig) kennt, der die Ordensregeln (auswendig) kennt, der die Tabellen [337] kennt, ein Weiser, Gebilde­ter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Ihr Mönche, jene Mönche sollen diesen Mönch aufnehmen, ihm folgen, ihn überreden [zu bleiben], ihn bedienen mit Seifenpulver, Lehm, Zahnstäbchen und Wasser für das Gesicht. Wird er nicht aufgenommen, ihm gefolgt, überredet [zu bleiben], bedient mit Seifenpulver, Lehm, Zahnstäbchen und Wasser für das Gesicht, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in diesem Fall weilen am Uposathatag in einer gewissen Wohnstätte viele törichte und ungebildete Mönche. Sie wissen weder wann Upo­satha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kennen weder das Pātimokkha, noch die Pātimokkharezitation. Von diesen Mönchen soll einer sofort zur benachbarten Wohnstätte gesandt werden: ‘Geh, Bruder, und nachdem du in Kürze oder aus­führlich das Pātimokkha gründlich erlernt hast, komm zurück.’ Bekommt ihr das hin, ist es gut. Ihr Mönche, wenn ihr es nicht hinbekommt, sollen alle diese Mön­che zu einer Wohnstätte gehen, wo man weiß, wann Uposatha ist, was ein Upo­sathaverfahren ist, was das Pātimokkha ist und wie das Pātimokkha zu rezitieren ist. Wird nicht gegangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in diesem Fall weilen zur Regenzeit in einer gewissen Mönchsklause viele törichte und ungebildete Mönche. Sie wissen weder wann Uposatha ist, noch was ein Uposathaverfahren ist, kennen weder das Pātimokkha, noch die Pātimokkharezitation. Von diesen Mönchen soll ein Mönch zu einer benachbarten Wohnstätte gesandt werden: ‘Geh, Bruder, und nachdem du in Kürze oder ausführlich das Pātimokkha gründlich erlernt hast, komm zurück.’ Bekommt ihr das hin, ist es gut. Wenn ihr es so nicht hinbekommt, soll ein Mönch für die Dauer von sieben Tagen woanders hingehen: ‘Geh, Bruder, und nachdem du in Kürze oder ausführlich das Pātimokkha gründlich erlernt hast, komm zurück.’ Bekommt ihr das so hin, ist es gut. Ihr Mönche, wenn ihr es so nicht hinbekommt, sollen diese Mönche nicht in jener Wohnstätte die Regenzeit ver­bringen. Wird sich so aufgehalten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

87. Reinheit geben

164. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Versammelt euch, ihr Mönche! Der Orden wird Uposatha begehen.“ Als das gesagt wurde, sprach ein gewisser Mönch zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, ein Mönch ist krank, er kam nicht.“ – „Ihr Mönche, ich erlaube, dass der kranke Mönch zugibt, dass er völlig rein ist. [338] So soll er es zugeben: nachdem der kranke Mönch zu einem anderen Mönch ging, das Obergewand auf eine Schulter legte und sich niederhockte, soll er mit ehrfürchtig aneinander gelegten Händen zu dem anderen sprechen: ‘Vollständige Reinheit bekenne ich. Überbringe meine vollständige Reinheit. Verkünde meine vollstän­dige Reinheit.’ Er soll durch den Körper erkennen lassen, durch die Sprache ver­stehen lassen, durch Körper und Sprache wissen lassen: ‘Gegeben ist die völlige Reinheit.’ Wenn er das nicht durch den Körper, durch die Sprache, durch Körper und Sprache erkennen lässt, ist die völlige Reinheit nicht gegeben. Wird es so erhalten, ist es gut. Wird es so nicht erhalten, soll jener kranke Mönch, nachdem er mit dem Bett oder Stuhl inmitten des Ordens gebracht wurde, Uposatha begehen. Ihr Mönche, wenn der Mönch, der den Kranken pflegt meint: ‘Wenn wir den Kranken von diesem Platz hier fort bringen, wird die Krankheit schlimmer oder der Tod wird eintreten’, dann soll man den Kranken nicht fort bringen. Nach­dem der Orden sich dort versammelt hat, soll man Uposatha begehen. Ihr Mönche, in einer unvollständigen Gruppe soll man nicht Uposatha begehen. Wird er so begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll, wenn er mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis woanders hingeht [339] , einem anderen das Rein­heitsbekenntnis übergeben. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem ande­ren Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er den Orden verlässt. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekennt­nis übergeben wenn er stirbt. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Novize zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, die Regeln nicht zu halten. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekennt­nis übergeben wenn er bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekennt­nis übergeben wenn er bekennt, verrückt zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüber­bringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, verwirrt zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, körperliche Schmer­zen zu haben. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte. Der Reinheits­bekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Eunuch zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Rein­heitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbe­kenntnis übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Tier zu sein. Der Reinheits­bekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis über­geben wenn er bekennt, ein Muttermörder zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüber­bringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Vatermörder zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Heili­genmörder zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Nonnenschänder zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Ordenspalter zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheitsbe­kenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein. Der Reinheitsbekenntnisüberbringer soll einem anderen Mönch das Reinheits­bekenntnis übergeben wenn er bekennt, ein Hermaphrodit zu sein.

Ihr Mönche, wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis einen anderen Weg einschlägt, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs den Orden verlässt, ist das Reinheits­bekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs stirbt, ist das Reinheits­bekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Novize zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekennt­nisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekennt­nis unterwegs bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben, ist das Reinheits­bekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, verrückt zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnis­überbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, verwirrt zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheits­bekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist das Reinheitsbekenntnis nicht über­bracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekennt­nis unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unter­wegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unter­wegs bekennt, ein Eunuch zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis unterwegs bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist das Rein­heitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüber­bringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis unterwegs bekennt, ein Tier zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebe­nen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnis­überbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebe­nen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Nonnenschänder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnis­überbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist das Reinheits­bekenntnis nicht überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis unterwegs bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis nicht überbracht worden.

Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis beim Orden angelangt ist und dann weg geht, ist das Reinheitsbekennt­nis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gege­benen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann den Orden verlässt, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnis­überbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann stirbt, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Rein­heitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Novize zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebe­nen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Rein­heitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbrin­ger mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, verrückt zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, verwirrt zu sein, ist das Reinheits­bekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekennt­nis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekennt­nis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat, ist das Reinheitsbekennt­nis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Eunuch zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Rein­heitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist das Rein­heitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist das Reinheitsbekennt­nis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gege­benen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Tier zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheits­bekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist das Reinheits­bekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüber­bringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Nonnenschänder zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnis­überbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist das Reinheitsbe­kenntnis überbracht worden. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden.

Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheits­bekenntnis beim Orden anlangte, aber nichts mitteilt weil er schlief oder nichts mitteilt weil er nachlässig war oder nichts mitteilt weil er etwas erreichte [340] , ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden und für den Reinheitsbekenntnisüberbrin­ger kein Vergehen. Wenn der Reinheitsbekenntnisüberbringer mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis beim Orden angelangt ist und absichtlich nichts sagt, ist das Reinheitsbekenntnis überbracht worden, für den Reinheitsbekenntnisüberbringer ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

88. Zustimmung geben

165. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Versammelt euch, ihr Mönche, ein Ordensakt wird ausgeführt.“ Als das gesagt wurde, sprach ein gewisser Mönch zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, ein Mönch ist krank, er kam nicht.“ – „Ihr Mön­che, ich erlaube, dass der kranke Mönch seine Zustimmung gibt. [341] So soll er zustimmen: nachdem der kranke Mönch zu einem anderen Mönch ging, das Obergewand auf eine Schulter legte und sich niederhockte, soll er mit ehrfürchtig aneinander gelegten Händen zu dem anderen sprechen: ‘Meine Zustimmung gebe ich. Überbringe meine Zustimmung. Verkünde meine Zustimmung.’ Er soll durch den Körper erkennen lassen, durch die Sprache verstehen lassen, durch Körper und Sprache wissen lassen: ‘Gegeben ist die Zustimmung.’ Wenn er es nicht durch den Körper, durch die Sprache, durch Körper und Sprache erkennen lässt, ist die Zustimmung nicht gegeben. Wird sie erhalten, ist es gut. Wird sie nicht erhalten, soll mit jenem kranken Mönch, nachdem er mit dem Bett oder Stuhl inmitten des Ordens gebracht wurde, der Ordensakt ausgeführt werden. Ihr Mönche, wenn der Mönch, der den Kranken pflegt meint: ‘Wenn wir den Kranken von diesem Platz hier fort bringen, wird die Krankheit schlimmer oder der Tod wird eintreten’, dann soll man den Kranken nicht fort bringen. Nachdem der Orden sich dort versammelt hat, soll man den Ordensakt ausführen. Ihr Mönche, mit einer unvollständigen Gruppe soll man keinen Ordensakt ausführen. Wird er so ausgeführt, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, der Zustimmungsüberbringer soll, wenn er mit der gegebenen Zustimmung woanders hin geht [342] , einem anderen die Zustimmung übergeben. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er den Orden verlässt. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er stirbt. Der Zustimmungs­überbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Novize zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, die Regeln nicht zu halten. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung über­geben wenn er bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben. Der Zustim­mungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, verrückt zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, verwirrt zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, körperliche Schmerzen zu haben. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, suspen­diert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah. Der Zustimmungsüber­bringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Eunuch zu sein. Der Zustimmungs­überbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Tier zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Muttermörder zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Vater­mörder zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Heiligenmörder zu sein. Der Zustim­mungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Nonnenschänder zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Ordenspalter zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein. Der Zustimmungsüberbringer soll einem anderen Mönch die Zustimmung übergeben wenn er bekennt, ein Hermaphrodit zu sein.

Ihr Mönche, wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung einen anderen Weg einschlägt, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs den Orden verlässt, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs stirbt, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Novize zu sein, ist die Zustim­mung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gege­benen Zustimmung unterwegs bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist die Zustim­mung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungs­überbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, verrückt zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, verwirrt zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Eunuch zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Tier zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Nonnenschänder zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüber­bringer mit der gegebenen Zustimmung unterwegs bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist die Zustimmung nicht überbracht worden.

Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann weg geht, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann den Orden verlässt, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann stirbt, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Novize zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustim­mungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, verrückt zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, verwirrt zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist die Zustim­mung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustim­mungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine schlechte Ansicht nicht aufgegeben hat, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungs­überbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Eunuch zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Tier zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Nonnenschänder zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist die Zustim­mung überbracht worden. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden. Wenn der Zustimmungs­überbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist die Zustimmung überbracht worden.

Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden anlangte, aber nichts mitteilt weil er schlief oder nichts mitteilt weil er nachlässig war oder nichts mitteilt weil er etwas erreichte [343] , ist die Zustimmung überbracht worden und für den Zustimmungsüberbringer kein Vergehen. Wenn der Zustimmungsüberbringer mit der gegebenen Zustimmung beim Orden ange­langt ist und absichtlich nichts sagt, ist die Zustimmung überbracht worden, für den Zustimmungsüberbringer ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ihr Mönche, ich erlaube, dass zum Uposathatag die völlige Reinheit als auch die Zustimmung überbracht werden kann. Möge der Orden seine Pflicht tun.“

89. Von Verwandten festgehalten

166. Zu dieser Zeit wurde ein gewisser Mönch am Uposathatag von Verwandten festgehalten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde ein Mönch am Uposathatag von seinen Verwandten festgehalten. Zu diesen Verwandten sollen die Mönche sagen: ‘Ach [344] ihr Ehrenwerten, lasst diesen Mönch sofort frei, damit dieser Mönch Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Verwandten sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch seine völlige Reinheit erklären kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Verwandten sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden den Uposatha nicht begehen. Wird er begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Uposathatag ein Mönch vom Fürsten festgehalten. Dem Fürsten sollen die Mönche sagen: ‘Ach Ehrenwerter, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch seine völlige Reinheit erklären kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesem Fürsten sagen: ‘Ach Ehrenwerter, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvoll­ständige Orden den Uposatha nicht begehen. Wird er begangen, ist dieses schlech­te Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall ist ein Mönch am Uposathatag von Dieben festgehalten worden. Den Dieben sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch seine völlige Reinheit erklären kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Dieben sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvoll­ständige Orden den Uposatha nicht begehen. Wird er begangen, ist dieses schlech­te Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Uposathatag ein Mönch von Ver­kommenen festgehalten. Zu diesen Verkommenen sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch seine völlige Reinheit erklären kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Verkommenen sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden den Uposatha nicht begehen. Wird er begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Uposathatag ein Mönch von geg­nerischen Mönchen festgehalten. Zu diesen gegnerischen Mönchen sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrwürdigen, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch seine völlige Reinheit erklären kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen gegnerischen Mönchen sagen: ‘Ach ihr Ehrwürdigen, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Uposatha begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden den Uposatha nicht begehen. Wird er begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

90. Definition von Verrücktheit

167. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Versammelt euch, ihr Mönche, für den Orden gibt es zu tun.“ Als das gesagt wurde, sprach ein gewisser Mönch zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, es gibt den Mönch namens Gagga, der ist verrückt, er kam nicht.“ – „Ihr Mönche, es gibt zweierlei Verrückte. Es gibt den verrückten Mönch, der erinnert sich mal an Uposatha oder mal erinnert er sich nicht; mal erinnert er sich an den Ordenakt oder mal erinnert er sich nicht; einer erinnert sich überhaupt nicht. Er kommt mal zum Uposatha oder mal kommt er nicht, mal kommt er zum Ordensakt oder mal kommt er nicht. Ihr Mönche, wenn dieser Verrückte sich mal an Uposatha erinnert oder sich mal nicht erinnert, sich mal an den Ordensakt erinnert oder sich mal nicht erinnert, er mal zum Uposatha kommt oder mal nicht kommt, mal zum Ordensakt kommt oder mal nicht kommt, dann erlaube ich, einem derartig Verrücken den Status eines Verrückten zu geben. Ihr Mönche, so soll man ihn geben: ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Gagga ist ein Verrückter, mal erinnert er sich an Uposatha oder mal erinnert er sich nicht; mal erinnert er sich an den Ordensakt oder mal erinnert sich nicht; mal kommt er zum Uposatha oder mal kommt er nicht; mal kommt er zum Ordensakt oder mal kommt nicht. Wenn es dem Orden recht erschein, möge der Orden dem verrückten Mönch Gagga den Status eines Verrückten geben. Würde sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an den Ordensakt erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht kommen, würde er zum Ordensakt kommen oder nicht kommen: vollständig ist der Orden mit Gagga und ohne Gagga, er soll Uposatha begehen, den Ordensakt ausführen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Gagga ist ein Verrückter, mal erinnert er sich an Uposatha oder mal erinnert er sich nicht; mal erinnert er sich an den Ordensakt oder mal erinnert er sich nicht; mal kommt er zum Uposatha oder mal kommt er nicht; mal kommt er zum Ordensakt oder mal kommt er nicht. Der Orden gibt dem Mönch Gagga den Status eines Verrückten. Würde sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an den Ordensakt erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht kommen, würde er zum Ordensakt kommen oder nicht: vollständig ist der Orden mit Gagga und ohne Gagga, er wird Uposatha begehen, den Ordensakt ausführen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Status eines Verrückten an den verrückten Mönch Gagga gegeben wird – würde sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an den Ordensakt erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht kommen, würde er zum Ordensakt kommen oder nicht: vollständig ist der Orden mit Gagga und ohne Gagga, er wird Uposatha begehen, den Ordensakt ausführen – so sollen sie schweigen. Wer es nicht duldet, soll sprechen.

Der Orden hat dem verrückten Mönch Gagga den Status eines Verrückten gegeben. Würde sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an den Ordensakt erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Ordensakt kommen oder nicht kommen: vollständig ist der Orden mit Gagga und ohne Gagga, er wird Uposatha begehen, den Ordensakt ausführen. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“ [345]

91. Erklärungen von Ordens-Uposatha

168. Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag vier Mönche. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man den Uposatha begehen soll. Wir sind hier vier Personen. Wie sollen wir nun Uposatha begehen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mön­che, ich erlaube zu viert das Pātimokkha zu rezitieren.“

Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag drei Mönche. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, zu viert das Pātimokkha zu rezitieren. Wir sind hier drei Personen. Wie sollen wir nun Uposatha begehen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mön­che, ich erlaube, zu dritt den Uposatha mit dem Reinheitsbekenntnis zu begehen. Ihr Mönche, so soll man ihn begehen: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll diesen Mönchen ankündigen:

‘Hört mich an, Ehrwürdige! Heute ist Uposatha, der fünfzehnte. Wenn es den Brüdern die rechte Zeit scheint, begehen wir miteinander den Uposatha mit dem Reinheitsbekenntnis.’

Der Ältere soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte und sich in die Hocke niedersetzte mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen zu den Mönchen sagen: ‘Vollständig rein bin ich, ihr Brüder. Für einen völlig Reinen haltet mich. Vollständig rein bin ich, ihr Brüder. Für einen völlig Reinen haltet mich. Vollständig rein bin ich, ihr Brüder. Für einen völlig Reinen haltet mich.’

Der jüngere Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte und sich in die Hocke niedersetzte mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen zu den Mönchen sagen: ‘Vollständig rein bin ich, ihr Ehrwürdigen. Für einen völlig Reinen haltet mich. Vollständig rein bin ich, ihr Ehrwürdigen. Für einen völlig Reinen haltet mich. Vollständig rein bin ich, ihr Ehrwürdigen. Für einen völlig Reinen haltet mich.’“

Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag zwei Mönche. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, zu viert das Pātimokkha zu rezitieren oder zu dritt den Uposatha mit dem Reinheits­bekenntnis zu begehen. Wir sind hier zwei Personen. Wie sollen wir Uposatha begehen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, zu zweit den Uposatha mit dem Reinheitsbekenntnis zu begehen. Ihr Mönche, so soll man ihn begehen: Der ältere Mönch soll, nachdem er das Ober­gewand auf eine Schulter legte und sich in die Hocke niedersetzte mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen zum jüngeren Mönch sagen: ‘Vollständig rein bin ich, Bruder. Für einen völlig Reinen halte mich. Vollständig rein bin ich, Bruder. Für einen völlig Reinen halte mich. Vollständig rein bin ich, Bruder. Für einen völlig Reinen halte mich.’

Der jüngere Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte und sich in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen zum älteren Mönch sagen: ‘Vollständig rein bin ich, Ehrwürdiger. Für einen völlig Reinen halte mich. Vollständig rein bin ich, Ehrwürdiger. Für einen völlig Reinen halte mich. Vollständig rein bin ich, Ehrwürdiger. Für einen völlig Reinen halte mich.’“

Zu dieser Zeit weilte in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag ein Mönch. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, zu viert das Pātimokkha rezitieren, zu dritt und zu zweit den Uposatha mit dem Reinheits­bekenntnis begehen. Ich bin hier der eine. Wie soll ich nun den Uposatha begehen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, falls in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag nur ein Mönch weilt, dann soll dieser Mönch dort, wohin die Mönche zurückkommen würden – zur Versammlungshalle oder zu einem Pavillon oder zum Fuß eines Baumes – nachdem er diesen Platz fegte, Trink- und Waschwasser bereitstellte, Sitze vorbereitete, Licht anmachte und sich niedersetzen. Falls andere Mönche kommen, soll er mit ihnen Uposatha begehen. Kommen keine, soll er sich entschließen: ‘Heute ist für mich Uposatha.’ Würde er sich nicht entschließen, wäre dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, wo vier Mönche verweilen, soll man nicht, nachdem man von einem das Reinheitsbekenntnis holte, zu dritt das Pātimokkha rezitieren. Wird so rezitiert, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wo drei Mönche leben, soll man nicht, nachdem man von einem das Reinheits­bekenntnis holte, zu zweit den Uposatha mit dem Reinheitsbekenntnis begehen. Wird so begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wo zwei Mönche leben, soll einer nicht den Entschluss fassen, nachdem er vom anderen das Reinheitsbekenntnis holte. Entschließt er sich so, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

92. Das Verfahren bei Vergehen

169. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch am Uposathatag ein Vergehen begangen. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ: Man soll nicht mit einem Vergehen den Uposatha begehen. Ich habe ein Vergehen began­gen. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, da hat ein Mönch am Uposatha ein Vergehen begangen. Dieser Mönch soll, nachdem er zu einem anderen Mönch ging, sich das Ober­gewand auf eine Schulter legte und niederhockte mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen zu dem anderen sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, habe ein Vergehen begangen und das bekenne ich.’ Jener [andere] soll sagen: ‘Siehst du es ein?’ – ‘Ja, ich sehe es ein.’ – ‘In Zukunft mögest du dich beherrschen.’

Ihr Mönche, in diesem Fall war sich ein Mönch am Uposathatag wegen eines Vergehens unsicher. Dieser Mönch soll, nachdem er zu einem anderen Mönch ging, sich das Obergewand auf eine Schulter legte und niederhockte mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen zu dem anderen sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, bin mir über ein Vergehen nicht sicher. Sobald darüber keine Meinungsverschiedenheit besteht, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend soll er Uposatha begehen und das Pātimokkha hören. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.“

Bei einer Gelegenheit bekannte die Sechser-Gruppe Mönche gemeinsam ein Vergehen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, man soll nicht gemeinsam ein Vergehen bekennen. Wird so bekannt, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit nahm die Sechser-Gruppe Mönche gemeinsam ein Vergehen entgegen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, man soll nicht gemeinsam Vergehen entgegennehmen. Wird so entgegen genom­men, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

93. Ein Vergehen offenbar machen

170. Bei einer Gelegenheit erinnerte sich ein gewisser Mönch beim Rezitieren des Pātimokkha eines Vergehens. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man nicht mit einem Vergehen den Uposatha begehen soll. Ich habe ein Vergehen begangen. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, es gibt den Fall, dass sich ein Mönch beim Rezitieren des Pātimokkha eines Vergehens erinnert. Ihr Mönche, dann soll dieser Mönch zu dem ihm am nächsten seienden Mönch sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, habe ein Vergehen begangen. Nachdem ich von hier aufgestanden bin, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend, soll er Uposatha begehen und das Pātimokkha hören. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.

Ihr Mönche, es gibt den Fall, dass sich ein Mönch beim Rezitieren des Pātimokkha wegen eines Vergehens unsicher ist. Ihr Mönche, dann soll dieser Mönch zu dem ihm am nächsten seienden Mönch sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso genannte bin mir wegen eines Vergehens unsicher. Sobald darüber keine Mei­nungsverschiedenheit besteht, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend soll er Uposatha begehen und das Pātimokkha hören. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.“

94. Verfahren bei gleichartigen Vergehen

171. Bei einer Gelegenheit beging in einer gewissen Wohnstätte am Uposathatag der ganze Orden ein gleichartiges [346] Vergehen. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man nicht gemeinsam Vergehen bekennen und nicht gemeinsam Vergehen entgegennehmen soll. Der ganze Orden hat ein gleichartiges Vergehen begangen. Wie sollen wir uns nun verhalten?’ Dem Erha­benen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, es gibt den Fall, da hat der ganze Orden am Uposathatag ein gleichartiges Vergehen begangen. Von jenen Mönchen soll sofort einer zur benachbarten Wohnstätte geschickt werden: ‘Geh Bruder! Sobald du dieses Vergehen wiedergutgemacht hast, komm zurück. Wir werden dann bei dir das Vergehen wiedergutmachen.’ Wenn er es so erlangt, ist es gut. Wenn er es so nicht erlangt, soll ein fähiger und erfahrener Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Dieser ganze Orden hat ein gleichartiges Ver­gehen begangen. Sobald der Orden einen anderen Mönch sehen wird, der rein und ohne Vergehen ist, dann wird der Orden bei ihm das Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend soll man den Uposatha begehen und das Pātimokkha rezitieren. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.

Ihr Mönche, in einem Fall war sich in einer bestimmten Wohnstätte am Uposathatag der ganze Orden unsicher, ob man ein gleichartiges Vergehen beging. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Dieser ganze Orden ist sich nicht sicher, ob man ein gleichartiges Vergehen begangen hat. Sobald darüber keine Meinungsver­schiedenheit besteht, wird dieses Vergehen wiedergutgemacht.’ Das gesprochen habend soll man Uposatha begehen und das Pātimokkha hören. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.“

Ihr Mönche, es gibt den Fall, da hat in einer gewissen Wohnstätte zum Antritt der Regenzeit der ganze Orden ein Vergehen begangen. Von diesen Mönchen soll sofort ein Mönch zur benachbarten Wohnstätte geschickt werden: ‘Geh Bruder! Komm zurück, sobald du dieses Vergehen wiedergutgemacht hast. Wir werden dann bei dir das Vergehen wiedergutmachen.’ Wenn er es so erlangt, ist es gut. Wenn er es so nicht erlangt, soll ein Mönch für die Dauer von [maximal] sieben Tagen so fortgeschickt werden: ‘Geh Bruder! Komm zurück, sobald du dieses Vergehen wiedergutgemacht hast. Wir werden dann bei dir das Vergehen wiedergutmachen.’“ [347]

Zu jener Zeit hatte in einer gewissen Mönchsklause der gesamte Orden ein gleichartiges Vergehen begangen. Sie wussten [aber] nicht den Namen und die Kategorie des Vergehens. Dorthin kam ein anderer Mönch, der viel gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre (auswendig) kennt, der die Ordens­regeln (auswendig) kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Da ging ein gewisser Mönch zu diesem Mönch. Dort angekommen sprach er zu ihm: „Bruder, wenn einer dies und das tut, welchen Namen hat dieses Vergehen, das er begeht?“ Jener antwortet: „Wenn einer dies und das tut, Bruder, dann hat dieses Vergehen, das er begeht, diesen Namen. Bruder, hast du ein Vergehen mit diesem Namen began­gen? Dann mach dieses Vergehen wieder gut.“ Der andere sagte: „Bruder, ich habe das Vergehen nicht allein begangen. Ich habe mit dem ganzen Orden das Vergehen begangen.“ Jener antwortet: „Bruder, was bedeuten schon die Vergehen oder Nichtvergehen der anderen. Los, Bruder, distanziere [348] dich von deinen eigenen Vergehen.“ Nachdem der Mönch auf die Worte des [anderen] Mönches hin sein Vergehen wiedergutgemacht hatte, ging er zu den Mönchen zurück. Dort ange­kommen spricht er zu jenen Mönchen: „Brüder, tut einer dies und das, begeht er ein Vergehen mit diesem Namen. Brüder, ihr habt ein Vergehen mit diesem Namen begangen. Macht es wieder gut.“ Da wollten jene Mönche nicht auf die Worte jenes Mönches hin das Vergehen wiedergutmachen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, es gibt den Fall, da hatte in einer gewissen Wohnstätte der gesamte Orden ein gleichartiges Vergehen begangen. Sie wussten [aber] nicht den Namen und die Kategorie des Vergehens. Dorthin kam ein anderer Mönch, der viel gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre (auswendig) kennt, der die Ordensregeln (auswendig) kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebil­deter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Da ging ein gewisser Mönch zu diesem Mönch. Dort angekommen sprach er zu ihm: ‘Bruder, wenn einer dies und das tut, welchen Namen hat dieses Vergehen, das er begeht?’ Jener antwortete: ‘Wenn einer dies und das tut, Bruder, dann hat dieses Vergehen, das er begeht, diesen Namen. Bruder, hast du ein Vergehen mit diesem Namen begangen? Dann mach dieses Vergehen wieder gut.’ Der andere sagte: ‘Bruder, ich habe das Vergehen nicht allein begangen. Ich habe mit dem ganzen Orden das Vergehen begangen.’ Jener antwortet: ‘Bruder, was bedeuten schon die Vergehen oder Nichtvergehen der anderen. Los, Bruder, distanziere dich von deinen eigenen Vergehen.’ Nachdem der Mönch auf die Worte des [anderen] Mönches hin sein Vergehen wiedergutgemacht hatte, ging er zu den Mönchen zurück. Dort angekommen sprach er zu jenen Mönchen: ‘Brüder, tut einer dies und das, begeht er ein Vergehen mit diesem Namen. Brüder, ihr habt ein Vergehen mit diesem Namen begangen. Macht es wieder gut.’ Ihr Mönche, würden die Mönche auf die Worte des Mönches hin dieses Vergehen wiedergutmachen, ist es gut. Würden sie es nicht wiedergutmachen, dann, ihr Mönche, soll jener Mönch, wenn er nicht mag, nicht mehr mit diesen Mönchen sprechen.“

Der zweite Abschnitt zum Auswendiglernen,

der von Codanāvatthu, ist beendet.


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[329] Ein Tal nahe Rājagaha [GeoD].

[330] Zur damaligen Zeit wurde auswendig Gelerntes rezitiert. Erst im Jahr 20 v.u.Z. wurde begonnen, den Pāli-Kanon schriftlich zu erfassen.

[331] pakkha-gaṇanā  die Datumsbestimmung; das wird auch heutzutage wörtlich genommen und genau nach dem Mondkalender (selbstverständlich in Pāli) gemacht – statt „ganz einfach“ einen Kalender und das jeweilige Datum zu benutzen.

[332] nāmaggena  durch Aufrufen der Namen; PTS: gaṇamaggena  „durch (Zählen der einzelnen) Gruppen“; M/T: „durch Gruppenbildung“; D/O: „durch (Zählen der einzelnen) Gruppen (aus denen sich die Versammlung zusammensetzt)“.

[333] salākaṃ gāhetuṃ  jeder nimmt eine Marke (M/T: „Los“) und diese werden gezählt. (→ Schopen „Indian Monastic Buddhism“, S. 395.)

[334] disaṃgamikā  geneigt sein, irgendwohin zu gehen; M/T: „in weit entfernte Gegenden gehen“.

[335] apadisati  sich darauf beziehen, diese zitieren; apadesati  bezeichnen, zum Vorwand nehmen.

[336] bahu-(s)suto āgatāgamo  es wurde mündlich tradiert (→ 330).

[337] Schematische Übersichten von Begriffen, die in den Vorschriften oder Lehr­sätzen enthalten sind. Der spätere Abhidhamma kann hier (noch) nicht gemeint sein (→ Anmerkung 214 in Mvg 84).

[338] parisuddhiṃ dātuṃ  das Reinheitsbekenntnis abgeben.

[339] pakkamati  das Ziel verfehlen; d.h. wenn er woanders als zum Uposathaakt hingeht. Darunter zählt auch die Rückkehr zum weltlichen Leben.

[340] samāpanno  einen meditativen Vertiefungszustand erreichte.

[341] D.h. dass der Orden den Akt ohne ihn ausführen möge, er aber eventuellen Entscheidungen zustimmt – damit wird ausgeschlossen, dass es im Nachhinein Streit deswegen gibt (→ Bhu-Pāc 79).

[342] disaṃgamikā  geneigt sein, irgendwohin zu gehen; M/T: „in weit entfernte Gegenden gehen“.

[343] samāpanno  einen meditativen Vertiefungszustand erreichte.

[344] iṅgha  Partikel der Anfrage bzw. Aufforderung oder Ermahnung. „Mach hin!“, „Na mach schon!“, „Na komm (schon).“, „Nun mach aber hin!“

[345] Das ist kein „Freifahrtschein“ für schlechtes Benehmen. Der Status der Ver­rücktheit geht mit Suspendierung von den Bhikkhu-Privilegien einher und muss durch ein regelgerechtes Verfahren wieder aufgehoben werden. (Wie­dereinsetzung).

[346] sa-bhāga  „übereinstimmend, ähnlich, gleich, allgemein gebilligt“; M/T: „ge­meinsam“; D/O: „Gemeinschaftsvergehen“; IBH: „Kollektivvergehen“.

[347] Die Frage, wohin der Mönch gesandt wird, bleibt offen. Es scheint, als würde hier im Urtext diese Passage fehlen: „... Erhält er es nicht innerhalb von sieben Tagen, soll ein fähiger und erfahrener Mönch dem Orden ankündigen: ‘Höre mich, hoher Orden! Dieser ganze Orden hat zum Antritt der Regenzeit ein gleichartiges Vergehen begangen. Wenn der Orden einen anderen Mönch sehen wird, der rein und ohne Vergehen ist, dann wird der Orden bei ihm das Vergehen wieder gutmachen.’ Das gesprochen habend soll man Uposatha begehen und den Pātimokkha rezitieren. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen des Uposatha sein.“ Auch diese Passage erscheint nicht: „... war sich der ganze Orden unsicher, ob er zum Antritt der Regenzeit ein gleichartiges Vergehen beging.“

[348] vuṭṭhahati  „aufstehen, sich erheben“; „sich distanzieren (von)“; „sich reini­gen“


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