Mahāvagga

III. Der Regenzeit-Abschnitt

1. Kapitel (107-112)

107. Regenzeitanweisungen

 

184. Zu jener Zeit weilte der Buddha, der Erhabene, in Rājagaha im Bambushain am Eichhörnchenfutterplatz. Damals hatte der Erhabene nicht erlassen, sich wäh­rend der Regenzeit an einem Ort aufzuhalten. So gingen die Mönche im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen, die Sakyasöhne im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft gehen? Sie treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine Sinnesfunktion habende Wesen [362] und töten viele kleine Lebewesen. Sogar die Andersgläubigen, die nach einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an den Regenzeitbrauch [363] und sorgen vor. Sogar die Vögel, nachdem sie im Baumwipfel ein Nest gebaut haben, halten sich an den Regenzeitbrauch und sorgen vor. Aber diese Asketen, die Sakyasöhne, gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wander­schaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine Sinnesfunktion habende Wesen und töten viele kleine Lebewesen.“

Die Mönche hörten, dass die Menschen ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Da erzählten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehal­ten hatte, sprach der zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, den Regenzeit­brauch aufzunehmen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wann sollen wir die Regenzeit auf­nehmen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, in der Regenzeit den Regenzeitbrauch aufzunehmen.“

Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Wie viele Regenzeitanfänge gibt es?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, zwei Regen­zeitanfänge gibt es, einen früheren, einen späteren. Beim früheren Anfang soll man am Tage nach Āsāḷha-Vollmond [364] aufnehmen und einen Monat nach Āsāḷha soll man beim späteren Anfang aufnehmen. Ihr Mönche, das sind die zwei Regen­zeitanfänge.“

108. Regenzeit-Antritt und Verweigerung

185. Zu jener Zeit hatten sich die Mönche der Sechser-Gruppe, nachdem sie die Regenzeit angetreten hatten, während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können diese Asketen, die Sakyasöhne im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wan­derschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine Sinnesfunktion habende Wesen verletzen und viele kleine Lebewesen töten. Sogar die Andersgläubigen, die in einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an den Regenzeit­brauch, sorgen vor. Sogar die Vögel, nachdem sie im Baumwipfel ein Nest bauten, halten sich an den Regenzeitbrauch, sorgen vor. Aber diese Asketen, die Sakya­söhne, gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine Sinnesfunktion habende Wesen und töten viele kleine Lebewesen.“

Die Mönche hörten, dass die Menschen ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die genügsam waren, wurden verärgert, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechser-Gruppe, nachdem sie die Regenzeit angetreten haben, während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, nach dem Antritt der frühen Regenzeit für drei Monate oder der späten für drei Monate, soll man nicht, ohne sie verbracht zu haben, zum Wandern aufbrechen. Wer so zum Wandern aufbricht, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

186. Bei einer Gelegenheit wünschte die Sechser-Gruppe Mönche nicht, die Regenzeit anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, man soll die Regenzeit antreten. Wer sie nicht antritt, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“

Bei einer Gelegenheit gingen die Mönche der Sechser-Gruppe am Tag des Regenzeitbeginns absichtlich an der Wohnstätte vorbei, um die Regenzeit nicht anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, man soll nicht am Tag des Regenzeitbeginns absichtlich an der Wohnstätte vorbeigehen, um die Regenzeit nicht anzutreten. Wer vorbeigeht, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“

Einmal hatte Seniya Bimbisāra, der Fürst von Magadha, den Wunsch, die Regenzeit aufzuschieben. Er sandte den Mönchen einen Boten: „Ob wohl die Herren zum kommenden Vollmond die Regenzeit antreten würden?“ Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich dem Herr­scher anzupassen.“ [365]

109. Die Sieben-Tage-Anweisung

187. Nachdem der Erhabene, solange er wünschte in Rājagaha geweilt hatte, brach er zu einer Wanderung nach Sāvatthi auf. Allmählich wandernd gelangte er in Sāvatthi an. Dort in Sāvatthi weilte der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain. Zu dieser Zeit hatte im Land Kosala der Laienanhänger Udena für den Orden eine Wohnstätte errichten lassen. Er sandte einen Boten zu den Mönchen: „Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen.“ Die Mönche antworteten: „Bruder, der Erhabene erließ, dass man nicht zu einer Wanderung aufbrechen soll, nachdem man die frühe drei­monatige Regenzeit oder die späte dreimonatige Regenzeit angetreten und diese verbracht hat. Warte, Laienanhänger Udena, bis die Mönche die Regenzeit ver­bracht haben. Sobald die Regenzeit verbracht ist, werden wir kommen. Wenn es für ihn dringend ist, soll er von den ortsansässigen Mönchen die Wohnstätte errichten [366] lassen.“ Der Laienanhänger Udena wurde ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Ehrwürdigen nicht kommen, obwohl von mir nach ihnen gesandt [367] wurde! Ich bin doch ein Gebender, ein Verehrer und Ordens­unterstützer.’ Die Mönche hörten, dass der Laienanhänger Udena ärgerlich, un­ruhig und aufgeregt war. Da erzählten die Mönche dem Erhabenen den Vorfall. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, in sieben Fällen zu gehen wenn danach gesandt wurde – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber nicht, wenn nicht danach gesandt wurde: von Mönchen, von Nonnen, von zu Schulenden [368] , Novizen, Novizinnen, Laienanhängern und Laienanhängerinnen. Ihr Mönche, ich erlaube in diesen sieben Fällen zu gehen, wenn danach gesandt wurde – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

188. „Ihr Mönche, in einem Fall hat ein Laienanhänger für den Orden eine Wohnstätte errichten lassen und er sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ehr­würdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.

„Ihr Mönche, in einem Fall hat ein Laienanhänger für den Orden ein Haus mit einem Dach [369] gebaut ... – ... ein hohes Haus [370] gebaut ... – ... ein großes Haus [371] gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer [372] gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche [373] ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandel­gang [374] ... – ... eine Meditationshalle [375] ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brun­nenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich [376] ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für viele Mönche ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für einen Mönch ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für den Nonnenorden  ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für viele Nonnen ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für eine Nonne ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für viele zu Schulende ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Klause gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für eine zu Schulende ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Klause gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für viele Novizen ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für einen Novizen ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern inner­halb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für viele Novizinnen ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für eine Novizin ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuer­haus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Dieser sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

189. „Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für sich selbst eine Wohn­statt gebaut ... – ... ein Schlafzimmer ... – ... einen Schuppen ... – ... einen Wach­turm [377] ... – ... einen Pavillon [378] ... – ... einen Laden ... – ... einen Basar [379] ... – ... ein hohes Haus, ein großes Haus ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Klause gebaut ... – ... ein Vorratshaus ... – ... eine Versammlungshalle [380] ... – ... ein Feuer­haus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette, einen Wandelgang ... – ... eine Wandelhalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... eine Laube ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... einen Klostergarten angelegt. [381] Oder es ist die Hochzeit des Sohnes ... – ... die Hochzeit der Tochter. Oder wenn er krank ist ... – ... Oder wenn er eine bekannte Lehrrede rezitiert. Dieser sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, diese Lehrrede lernt gründlich, bevor sich der Nutzen dieser Lehrrede auflöst [382] .’ Oder wenn es für ihn irgend etwas anderes zu tun und zu machen gibt und er sendet den Mönchen einen Boten: ‘Ehrwürdige kommt, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rück­kehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

190. „Ihr Mönche, in diesem Fall hat eine Laienanhängerin für den Orden eine Wohnstätte errichten lassen und sie sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren [383] , ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat eine Laienanhängerin für den Orden ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchshütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuer­haus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Bade­haus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Diese sendet den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall hat eine Laienanhängerin für viele Mönche ... – ... für einen Mönch ... – ... für den Nonnenorden  ... – ... für viele Nonnen ... – ... für eine Nonne ... – ... für viele zu Schulende ... – ... für eine zu Schulende ... – ... für viele Novizen ... – ... für einen Novizen ... – ... für viele Novizinnen ... – ... für eine Novizin ein Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Mönchs-/Nonnenhütte gebaut ... – ... eine Vorratskammer gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... einen Pavillon ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... oder einen Klostergarten angelegt. Diese sendet den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

191. „Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Laienanhänger für sich selbst eine Wohnstatt gebaut ... – ... ein Schlafzimmer ... – ... einen Schuppen ... – ... einen Wachturm [384] ... – ... einen Pavillon ... – ... einen Laden ... – ... einen Basar ... – ... ein hohes Haus, ein großes Haus ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ... eine Klause gebaut ... – ... ein Vorratshaus ... – ... eine Versammlungshalle ... – ... ein Feuerhaus ... – ... eine Küche ... – ... eine Toilette, einen Wandelgang ... – ... eine Wandelhalle ... – ... einen Brunnen ... – ... ein Brunnenhaus ... – ... ein Badehaus ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich ... – ... eine Laube ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... einen Klostergarten angelegt. Oder es ist die Hochzeit des Sohnes ... – ... die Hochzeit der Tochter. Oder wenn sie krank ist ... – ... Oder wenn sie eine bekannte Lehrrede rezitiert. Diese sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren, diese Lehrrede lernt gründlich, bevor sich der Nutzen dieser Lehrrede auflöst.’ [385] Oder wenn es für sie irgend etwas anderes zu tun und zu machen gibt und sie sendet den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

192. „Ihr Mönche, in diesem Fall hat ein Mönch ... – ... eine Nonne ... – ... eine zu Schulende ... – ... ein Novize ... – ... eine Novizin für den Orden ... – ... für viele Mönche ... – ... für einen Mönch ... – ... für den Nonnenorden  ... – ... für viele Nonnen ... – ... für eine Nonne ... – ... für viele zu Schulende ... – ... für eine zu Schulende ... – ... für viele Novizen ... – ... für einen Novizen ... – ... für viele Novizinnen ... – ... für eine Novizin ... – ... für sich selber eine Wohnstätte gebaut ... – ... Haus mit einem Dach gebaut ... – ... ein hohes Haus gebaut ... – ... ein großes Haus gebaut ... – ... eine Höhle ausgebaut ... – ...Klause gebaut ... – ... ein Lagerhaus gebaut ... – ... eine Versammlungshalle errichtet ... – ... ein Feuerhaus gebaut ... – ... eine Küche gebaut ... – ... eine Toilette gebaut ... – ... einen Wandelgang ... – ... eine Meditationshalle errichtet ... – ... einen Brunnen gegraben ... – ... ein Brunnenhaus gebaut ... – ... ein Badehaus gebaut ... – ... eine Badehalle ... – ... einen Lotosteich angelegt ... – ... einen Pavillon errichtet ... – ... ein Kloster errichtet ... – ... einen Klostergarten angelegt. Diese/r senden/sendet den Mönchen einen Boten: ‘Kommt ihr Herren [386] , ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören und Mönche zu sehen’. Geht, ihr Mönche, weil danach gesandt wurde, sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt. Aber geht nicht, wenn nicht danach gesandt wurde. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

110. In fünf Fällen auch ungerufen

193. Bei einer Gelegenheit wurde ein gewisser Mönch krank. Dieser sandte einen Boten zu den Mönchen: „Ich bin krank. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mön­che, ich erlaube in fünf Fällen zu gehen – sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn: von einem Mönch, von einer Nonne, von einer zu Schulenden, von einem Novizen und von einer Novizin. Ihr Mönche, ich erlaube in diesen fünf Fällen zu gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn, wenn. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde ein Mönch krank. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Pfleger Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde ihn fragen’, ‘Ich werde ihn pflegen’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall kam bei einem Mönch Unzufriedenheit auf. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich bin unzufrieden. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich werde die Unzufriedenheit beseitigen oder beseitigen lassen. Ich werde eine Lehrrede für ihn halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall waren bei einem Mönch (skeptischer) Zweifel entstanden. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe (skepti­sche) Zweifel. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich werde den (skeptischen) Zweifel zerstreuen oder zerstreuen lassen. Ich werde eine Lehrrede für ihn halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall kam bei einem Mönch falsche Ansicht auf. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe eine falsche Ansicht. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich werde ihn von dieser Ansicht abbringen oder abbringen lassen. Ich werde für ihn eine Lehrrede halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall hat ein Mönch ein schwerwiegendes Vergehen begangen und soll eine Bewährungszeit [387] bekommen. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe ein schwerwiegendes Vergehen begangen und soll eine Bewährungszeit bekommen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen, eine Bewäh­rungszeit zu geben. Ich werde ihn das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen [388] .’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll ein Mönch einen Neuanfang [389] bekommen. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll einen Neuanfang bekommen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedan­ken: ‘Ich werde einen Neuanfang anregen. Ich werde ihn das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll ein Mönch das Ehrerbieten [390] auferlegt bekommen. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll das Ehr­erbieten auferlegt bekommen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen das Ehrerbieten zu geben. Ich werde ihn das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ In sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll ein Mönch rehabilitiert [391] werden. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll rehabilitiert werden. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde die Rehabilitation anregen. Ich werde ihn das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ In sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall wünscht der Orden ein Verfahren zu vollziehen: ein Ermahn-Verfahren [392] , ein Unterwerfungs-Verfahren [393] , ein Verbannungs-Verfahren [394] , ein Versöhnungs-Verfahren [395] oder ein Suspendierungs-Verfahren [396] . Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Der Orden wünscht gegen mich ein Verfahren durchzuführen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern inner­halb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Möge der Orden das Verfahren nicht ausführen oder es in ein leichteres umwandeln.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Der Orden hat gegen ihn ein Verfahren durchgeführt: ein Ermahn-Ver­fahren, ein Unterwerfungs-Verfahren, ein Verbannungs-Verfahren, ein Versöh­nungs-Verfahren oder ein Suspendierungs-Verfahren. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Der Orden hat gegen mich ein Verfahren durchgeführt. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Möge es zum Guten sein. Möge es [ihn] aufrütteln, ihn abschrecken, [sodass] der Orden das Verfahren aufheben [wird].’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

194. „Bei einer Gelegenheit wurde eine Nonne krank. Diese sandte einen Boten zu den Mönchen: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Pflegerin Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde sie fragen’, ‘Ich werde sie pflegen [lassen]’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall kam bei einer Nonne Unzufriedenheit auf. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich bin unzufrieden. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mön­che, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedan­ken: ‘Ich werde die Unzufriedenheit beseitigen oder beseitigen lassen. Ich werde eine Lehrrede für sie halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall waren bei einer Nonne (skeptischer) Zweifel entstanden. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe (skep­tische) Zweifel. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich werde den (skeptischen) Zweifel zerstreuen oder zerstreuen lassen. Ich werde eine Lehrrede für sie halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall kam bei einer Nonne falsche Ansicht auf. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe eine falsche Ansicht. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mön­che, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedan­ken: ‘Ich werde sie von dieser Ansicht abbringen oder abbringen lassen. Ich werde für sie eine Lehrrede halten.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall hat eine Nonne ein schwerwiegendes Vergehen begangen und soll eine Bewährungszeit [397] bekommen. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich habe ein schwerwiegendes Vergehen begangen und soll eine Bewährungszeit bekommen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen, eine Bewäh­rungszeit zu geben. Ich werde sie das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen [398] .’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll eine Nonne einen Neuanfang bekommen. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll einen Neuanfang bekommen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kom­men.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde einen Neuanfang anregen. Ich werde sie das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll eine Nonne das Ehrerbieten auferlegt bekommen. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll das Ehrerbieten auferlegt bekommen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen, das Ehrerbieten aufzuerlegen. Ich werde sie das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ In sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall soll eine Nonne rehabilitiert werden. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich soll rehabilitiert werden. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mön­che, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedan­ken: ‘Ich werde die Rehabilitation anregen. Ich werde sie das Vergehen gestehen lassen. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ In sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall wünscht der Orden ein Verfahren zu vollziehen: ein Ermahn-Verfahren, ein Unterwerfungs-Verfahren, ein Verbannungs-Verfah­ren [399] , ein Versöhnungs-Verfahren oder ein Suspendierungs-Verfahren. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Der Orden wünscht gegen mich ein Verfahren durchzuführen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehr­würdigen kommen’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – , auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Möge der Orden das Verfahren nicht ausführen oder es in ein leichteres umwandeln.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Der Orden hat gegen sie ein Verfahren durchgeführt: ein Ermahn-Verfah­ren, ein Unterwerfungs-Verfahren, ein Verbannungs-Verfahren, ein Versöhnungs-Verfahren oder ein Suspendierungs-Verfahren. Wenn diese einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Der Orden hat gegen mich ein Verfahren durchgeführt. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Möge es zum Guten sein. Möge es [sie] aufrütteln, sie abschrecken, [sodass] der Orden das Verfahren aufheben [wird].’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“ [400]

195. „Bei einer Gelegenheit wurde eine zu Schulende krank. Diese sandte einen Boten zu den Mönchen: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass Ehrwürdige kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Pflegerin Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde sie fragen’, ‘Ich werde sie pflegen [lassen]’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall kam bei einer zu Schulenden Unzufriedenheit auf ... – ... kam (skeptischer) Zweifel auf ... – ... bekam sie eine falsche Ansicht ... – ... verstieß sie gegen ihre Schulungsregeln. Diese sandte einen Boten zu den Mönchen: ‘Ich habe gegen die Schulungsregeln verstoßen. Kommt ihr Ehrwür­digen. Ich wünsche, dass Ehrwürdige kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen, dass sie die Schulungsregeln wieder auf sich nimmt.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“ [401]

„Ihr Mönche, in einem Fall möchte eine zu Schulende die Hochordination nehmen. Diese sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ich wünsche die Hochordi­nation zu nehmen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass Ehrwürdige kommen.’ Geht, ihr Mönche – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde die Hochordination anregen. Ich werde die Bestätigung rezitieren. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“ [402]

196. „Ihr Mönche, in einem Fall würde ein Novize krank. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Pfleger Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde ihn fragen’, ‘Ich werde ihn pflegen’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall kam bei einem Novizen Unzufriedenheit auf ... – ... kam ihm (skeptischer) Zweifel ... – ... hatte er eine falsche Ansicht ... – ... wollte er bezüglich der Regenzeiten etwas fragen [403] . Dieser sendet zu den Mön­chen einen Boten: ‘Ich möchte bezüglich der Regenzeit etwas fragen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’ Geht, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht gerufen wird, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Entweder werde ich [es] (er-)fragen oder ich werde [es] erklären.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall möchte ein Novize die Hochordination nehmen. Dieser sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ich wünsche die Hochordination zu nehmen. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche dass Mönche kommen.’ Geht, ihr Mönche – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde die Hochordination anregen. Ich werde rezitieren. Ich werde die Gruppe vervollständigen.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

197. „Ihr Mönche, in einem Fall wurde eine Novizin krank. Diese sandte einen Boten zu den Mönchen: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Pflegerin Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde sie fragen’, ‘Ich werde sie pflegen [lassen]’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall kam bei einer Novizin Unzufriedenheit auf ... – ... kam ihr (skeptischer) Zweifel ... – ... hatte sie eine falsche Ansicht ... – ... wollte sie bezüglich der Regenzeit etwas fragen. Diese sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ich möchte bezüglich der Regenzeit etwas fragen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’ Geht, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht gerufen wird, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Entweder werde ich [es] (er-)fragen oder ich werde [es] erklären.’ Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

Ihr Mönche, in diesem Fall möchte eine Novizin die Schulung auf sich nehmen. [404] Diese sendet zu den Mönchen einen Boten: ‘Ich möchte die Schulung auf mich nehmen. Kommt, ihr Ehrwürdigen. Ich wünsche, dass die Ehrwürdigen kommen.’ Geht, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht gerufen wird, geschweige denn wenn, in dem Gedanken: ‘Ich werde anregen die Schulung auf sich zu nehmen.’ In sieben Tagen soll man zurückkehren.“

111. Unaufgefordert

198. Zu einer Zeit wurde die Mutter eines gewissen Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: „Ich bin krank. Komm zu mir Sohn. Ich wünsche, dass mein Sohn kommt.“ Da kam dem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – in sieben Fällen gehen soll, wenn danach gesandt wird, aber nicht, wenn danach nicht gesandt wird; dass man in fünf Fällen gehen soll – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – selbst wenn danach nicht gesandt wird, geschweige denn wenn. Das ist meine kranke Mutter. Sie ist keine Laienanhängerin. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – in sieben Fällen zu gehen, auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn: Zu einem Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novi­zin, zur Mutter und zum Vater. Ihr Mönche, ich erlaube – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – in diesen sieben Fällen zu gehen, auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in einem Fall wurde die Mutter eines Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: ‘Ich bin krank. Komm zu mir Sohn. Ich wünsche, dass mein Sohn kommt.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Pflegerin Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob die Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde sie fragen’, ‘Ich werde sie pflegen [lassen]’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde der Vater eines Mönches krank Er sandte seinem Sohn einen Boten: ‘Ich bin krank. Komm zu mir Sohn. Ich wünsche, dass mein Sohn kommt.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – auch wenn nicht danach gesandt wurde, geschweige denn wenn, dann im Gedanken: ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Pfleger Essen bekommt’, ‘Ich schaue nach, ob der Kranke Medizin bekommt’, ‘Ich werde ihn fragen’, ‘Ich werde ihn pflegen’. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

112. Aufgefordert

199. „Ihr Mönche, in einem Fall wurde der Bruder eines Mönches krank. Er sandte seinem Bruder einen Boten: ‘Ich bin krank. Komm mein Bruder. Ich wünsche, dass mein Bruder kommt’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – wenn danach gesandt wurde, nicht aber ungerufen. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde die Schwester eines Mönches krank. Sie sandte ihrem Bruder einen Boten: ‘Ich bin krank. Komm mein Bruder. Ich wünsche, dass mein Bruder kommt’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – wenn danach gesandt wurde, nicht aber ungerufen. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

Ihr Mönche, in diesem Fall wurde der Verwandte eines Mönches krank. Er sandte diesem einen Boten: ‘Ich bin krank. Komm Ehrwürdiger. Ich wünsche, dass der Ehrwürdige kommt’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – wenn danach gesandt wurde, nicht aber ungerufen. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde ein mit Mönchen Zusammenlebender [405] krank. Wenn dieser einen Boten zu den Mönchen sendet: ‘Ich bin krank. Kommt, ihr Mönche. Ich wünsche, dass Mönche kommen.’, dann, ihr Mönche, sollt ihr gehen – sofern innerhalb von sieben Tagen die Rückkehr erfolgt – wenn danach gesandt wurde, nicht aber ungerufen. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurück­kehren.“

Bei einer Gelegenheit zerfiel eine Wohnstätte des Ordens. Von einem gewissen Laien wurden abgefallene Dinge [406] in den Wald gebracht. Er sandte einen Boten zu den Mönchen: „Wenn sich die Ehrwürdigen jene Dinge wegholen, überlasse ich diese Dinge den Ehrwürdigen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube in Ordenangelegenheiten zu gehen. Innerhalb von sieben Tagen soll man zurückkehren.“

Das Kapitel zum Auswendiglernen,

das über den Brauch der Regenzeit, ist beendet.


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[362] ek-indriyaṃ jīvaṃ  Pflanzen. Es war (ist) in Indien (und anderswo auch) all­gemein üblich, dass Pflanzen ein Grenzfall sind zwischen empfindungsfähigen und nicht empfindungsfähigen Wesen. (dazu ausführlich → Schmidthausen) Auch in der altindischen Rechtsprechung genießen Pflanzen Bedeutung, zumal wenn es um öffentlichen Besitz geht. Die Beschädigung von Pflanzen (z.B. in Hainen oder Parks) wurde mit Geldbuße (meist in Kahāpaṇa) belegt:

Beschädigung eines Sprosses von einem Baum: 3 Kahāpaṇa; eines wich­tigen Baumes: 6; eines anderen Baumes: 12 Kahāpaṇa;

Beschädigung eines kleinen Astes von einem Baum: 6 Kahāpaṇa; eines wichtigen Baumes: 12 Kahāpaṇa; eines anderen Baumes: 24 Kahāpaṇa;

    Beschädigung eines großen Astes von einem Baum: 12 Kahāpaṇa; eines wichtigen Baumes: 24 Kahāpaṇa; eines anderen Baumes: 48 Kahāpaṇa;

[363] vassāvāsaṃ  „Observanz“, strenge Regel, während der Regenzeit nicht auf Wanderschaft zu sein, also an einem Wohnort zu bleiben.

[364] Dazu aus den Anmerkungen zum „Pātimokkha“ [Nyd]:

[365] Diese Aussage wird mitunter fälschlich benutzt, um die Einmischung der Re­gierung in die Belange des Ordens zu rechtfertigen bzw. als Argument, dass sich Ordinierte den jeweiligen Herrschern unterzuordnen haben.

[366] patiṭṭhāpeti  hier im Sinne von einweihen lassen, den obligatorischen Schutz­segen darüber errichten lassen.

[367] pahite  von pahiṇati  „schicken, senden, entsenden“.

[368] sikkhamānā  die „Zu Schulende“ stellt eine besondere Art Ordinierte dar. Nachdem sie den Status einer Novizin (adäquat zum Sāmaṇera) mit 10 Übungsregeln (→ Mvg 106) verbrachte, unterwirft sie sich einer Art zwei­jähriger Probezeit, in der sie nur noch 6 der 10 Übungsregeln einzuhalten hat (Nr. 1-6). Das ergibt m.M. nach wenig Sinn. Entweder man setzt diese „Pro­bezeit“ vor die Sāmaṇerī-Zeit oder lässt den Status einer Sāmaṇerī gänzlich weg, was am meisten Sinn ergibt. Um das nachvollziehen zu können, muss man sich eingehender mit den Differenzen zwischen Bhikkhu- und Bhikkhunī-Vinaya befassen. Da die Bhikkhunī acht Garu-Dhammā (schwerwiegende Vorschriften) und mancherlei weitere zusätzlich haben (Bhikkhū haben 227, Bhikkhunī 311), sind, wenn man logisch schlussfolgert, die Vorschriften und Übungsregeln, sowie deren Vergehen dagegen sowie die Art und Weise des Gestehens und der Bereinigung davon mit Sicherheit ebenso verschieden von denen der Sāmaṇerā. M.M. nach gehört diese Probezeit vor die eigentliche Ordination, da der Grund zum Einrichten eben jener Zeitspanne war, dass schwangere Frauen ordiniert wurden (= Pāc 61 der Bhikkhunī), und als Nonnen Kinder bekamen – was sich verständlicherweise sehr schlecht auf deren Ruf auswirkte. In Pāc 63 der Bhikkhunī steht, dass eine Sikkhamānā, die sich nicht besagte 2 Jahre in den sechs Regeln übte, nicht in den Nonnenorden aufzu­nehmen ist. Bei diesem Bhikkhunī-Ordensakt ist von einem (vorherigen) Status als Sāmaṇerī keine Rede. Danach erscheint es nachvollziehbar, dass es einen solchen Status vielleicht nicht gegeben habe – bis man bei der Niederlegung des Kanons bemerkte, dass, wenn es Bhikkhu und Bhikkhunī gibt, es dann auch Sāmaṇera und Sāmaṇerī geben müsse – und diese „ergänzte“. Setzt man aber, wie bereits geäußert, den Status der Sikkhamānā vor den der Sāmaṇerī, kann man sich damit gut arrangieren, ohne dass gravierende Zweifel an der Über­lieferung aufkommen.

[369] Wie in → 197.

[370] Wie in → 198.

[371] Wie in → 199.

[372] koṭṭhaka  1. „Festung, Ringmauer“; 2. „Vorratskammer“; 3. „Torweg(-Häus­chen)“; 4. „umschlossene Fläche“.

[373] kappiya-kuṭī  „Vorrats-Hütte, Küche“.

[374] caṅkama  zur Gehmeditation genutzter Weg.

[375] caṅkamana-sāla  wtl: „Wandelsaal“.

[376] pokkharaṇī  wird oft mit „Lotosteich“ übersetzt. Aber es kann genausogut auch eine (öffentliche) Badeanstalt sein, die mit erotischen Motiven (paṭibhāṇa­citta) ausstaffiert ist (→ BhuV 108 und 268).

[377] aṭṭo  Aussichtspunkt, Beobachtungsstelle.

[378] māḷo (mālaka)  1. eine Art „Pavillon“; 2. „umfriedeter Hof“.

[379] āpaṇa-sāla  wtl: „Laden-Halle“.

[380] Für sich selber eine Versammlungshalle ergibt wenig Sinn. Gemeint sein dürfte eher eine für die Allgemeinheit.

[381] Ein Kloster bzw. einen Klostergarten für sich selber? Gut möglich, dass sich beim Tradieren des Auswendiggelernten die vielen Wiederholungen aus Mvg 188 eingeschlichen haben.

[382] pur’ āyaṃ suttanto palujjati  M/T: „bevor es verloren geht“; D/O: „bevor diese Lehrrede in Vergessenheit fällt“.

[383] ayyā  – in Mvg 188+189 steht hier bhaddantā  (Ehrwürdige).

[384] Was soll auch in einer patriarchalischen Gesellschaftsordnung eine Laienan­hängerin mit einem Wachturm tun? Hier erkennt man deutlich das Muster der stereotypen Wiederholungen ohne dass über den Sinn des Textes nachgedacht wird. Dem Auswendiglernen (die Tradition) der Texte wird eben mehr Wert beigemessen, als dem Verstehen.

[385] Bhu-Pāc 4 besagt, dass das Rezitieren mit einer nicht hochordinierten Person nicht erlaubt ist (padaso). Genauer erklärt wird das im Kommentar. Die Bedeutung ist: die Zeile/n (pada/ni) in Abschnitte unterteilen (koṭṭhasaṃ koṭṭhasaṃ). [Sp 540] Es gibt vier übliche Weisen so etwas zu tun. Ein Beispiel mit: „Rūpaṃ aniccaṃ, vedanā aniccā, ....“

1) Der Mönch und die Person fangen zusammen an zu rezitieren und beenden   die Zeile zusammen.

2) Sie fangen getrennt an und beenden zusammen.

3) Sie fangen zusammen an und der Mönch spricht nur die erste Silbe Rū- aus   und hört auf. Die Person beendet alleine.

4) Der Mönch sagt: „Rūpaṃ aniccaṃ“ und die Person spricht alleine aus:   vedanā aniccā.

Diese Lehrweise hatte zur Folge, dass die auf diese Weise unterwiesenen Personen ihren Lehrer nicht mehr respektierten.

Ausnahmen:

    Es ist kein Vergehen: 1) wenn ein Mönch nicht rezitieren lehrt, sondern zusammen mit einer Person bloß rezitiert, während er mit ihr von einem Lehrer unterrichtet wird. Für den Lehrer ist es ein Vergehen, falls er mitrezitiert. 2) Wenn ein Mönch zusammen mit einer Person eine Lehrrede auswendig lernt. 3) Wenn die Person schon vorher eine Lehrrede größtenteils auswendig gelernt hat und der Mönch hilft, indem er nur einzelne Silben, ein paar Wörter oder die ganze Lehrrede mit ihr zusammen rezitiert. [Ñāṇadassana]

[386] Hier steht nur ayyā („Edle Herren“) statt bhaddantā (Ehrwürdige).

[387] parivāsa  „Getrenntwohnen“ nach begangenem Saṅghādisesa-Vergehen.

[388] gaṇapūrako  eine Gruppe zur Beschlussfähigkeit auffüllen. (→ Mvg 389ff).

[389] mūlāya paṭikassanāraho  d.h. er hatte (erneut) ein Saṅghādisesā-Vergehen begangen, während er noch für das vorherige in Parivāsa war. Deshalb muss er Parivāsa neu beginnen.

[390] mānatta  6 (für Mönche, 14 für Nonnen) Nächte währende Pflicht, im An­schluss an eine Parivāsa dem Orden Ehrerbietung zu erweisen. In dieser Zeit darf er nicht mit den integren Mönchen zusammen unter einem Dach wohnen. Da Nonnen nicht alleine leben dürfen, ist für sie eine Begleiterin (Gefährtin, → Cvg 433) zu ernennen.

[391] abbhāna  „Rückruf“. Die Wiedereinsetzung in die Privilegien nachdem Mā­natta abgeleistet wurde wird unterschieden in paṭicchanna-abbhāna und apaṭicchanna-abbhāna, d.h. entweder nachdem parivāsa abgegolten wurde oder nicht. Im Ablauf des Verfahrens besteht kein Unterschied.

[392] tajjanīya  Ordensakt gegen einen Mönch, der streitlüstern; töricht; unwissend ist; der dauernd gegen Regeln verstößt; der sich nicht bessert; der unzulässigen Kontakt zu Laien hat; der die Vorschriften, egal ob schwerwiegende oder kleine, nicht gewissenhaft einhält; der falsche Ansichten hat; der schlecht spricht über Buddha, Dhamma, Orden.

[393] nissaya  ein Verfahren, dass den Betreffenden zwingt, sich einem Lehrer zu unterstellen. Wenn der Mönch taktlos oder unüberlegt ist zu Laien oder er dazu neigt, Saṅghādisesā-Vergehen zu begehen, sodass der Orden dauernd damit beschäftigt ist, gegen ihn Verfahren durchzuführen. Wird auch anstatt tajjanīya  angewendet.

[394] pabbājanīya  Ordensakt des „zeitweiligen Getrenntwohnens“ gegen einen Mönch, der angesehene Familien beschmutzt; der sich schmückt, der singt, der tanzt.

[395] paṭisāraṇīya  Ordensakt des „Verzeihung-Erbittens“ gegen einen Mönch, der den Laien Verlust bringt – gleich ob materiell oder im Ansehen; der Laien dazu bringt, wegen ihm um- oder fortzuziehen; der Laien gegeneinander aufbringt; der schlecht von Buddha, Dhamma und/oder Orden spricht; der Laien be­schimpft; der seine Versprechen gegenüber Laien nicht hält.

[396] ukkhepanīya  dreiteiliger Ordensakt (Antrag, Verkündung und Beschluss) gegen einen Mönch, der (seine) begangenen Vergehen weder einsieht noch wiedergutmacht noch sich bessert; der an falschen Ansichten festhält, obwohl er aufgefordert wurde, diese aufzugeben. Es wurde absichtlich mit „Suspen­dierung“ übersetzt, da das Wort „Ausschluss“ der Vergehenskategorie Pārā­jika  mit der Bedeutung „endgültiger Ausschluss“ vorbehalten ist.

[397] Für Nonnen gibt es kein Parivāsa, denn sie dürfen nicht allein wohnen. Begeht eine Nonne ein entsprechendes Vergehen, bekommt sie eine 14tägige Mānatta-Strafe und es wird eine Begleiterin für diese Zeit ernannt, welche mit ihr gemeinsam abseits wohnen muss.

[398] An den Ordensverfahren der Nonnen nehmen Mönche nicht teil (→ Cvg 410). Aber die Nonnen müssen die Mönche informieren.

[399] Nonnen dürfen nicht alleine wohnen (→ Anmerkung 397 in Mvg 194). Sie muss also an einen Ort gehen, wo andere Nonnen wohnen.

[400] Diese fast stereotype Wiederholung von Mvg 193 zeigt, dass es ein relativ früher Text sein muss, der unverändert tradiert wurde. Denn ursprünglich führten die Mönche auch die Ordensakte für die Nonnen aus. Aufgrund äußerer Zwänge (Beschwerden von Laienanhängern) wurden die die Nonnen betref­fenden Ordensakte an deren Orden übergeben. Dass eine Nonne (nunmehr) wünschen sollte, dass Mönche, statt Nonnen kommen, ist daher sehr unwahr­scheinlich. Mönche dürfen nicht unautorisiert zu den Nonnen gehen (außer sie ist krank = Pāc 23) – auch wenn danach gesandt wurde – und unaufgefordert überhaupt nicht (= Pāc 21). Das Risiko einen Regelverstoß zu begehen, als auch, dass üble Gerüchte entstehen, ist zu groß.

[401] → Mvg 187.

[402] Die eigentliche Bhikkhunī-Ordination erfolgt im Nonnen-Orden. Danach wird vom Mönchs-Orden eine Bestätigungsformel rezitiert (= sog. doppelter Ordensakt), wobei die Neuordinierte nicht einmal persönlich anwesend sein muss, sondern von den Nonnen eine Botin gesendet werden kann (→ Cvg 430). Der Mönch, nach dem hier gesendet wurde, rezitiert also mit den anderen Mönchen die Bestätigungsformel bzw. vervollständigt die dazu erforderliche Gruppe.

[403] vassaṃ pucchitukāmo  möglicherweise bezieht sich das auf Mvg 205 bzw. 258.

[404] Siehe Anmerkung 368 in Mvg 187. Zur Sikkhamānā wird man nur durch einen Ordensakt der Nonnen (→ BhīV 648ff). Allerdings muss die Novizin 10 Vor­schriften einhalten wie ihr männliches Pendant – die zu Schulende braucht nur 6 davon einzuhalten. Hier ergibt sich eine Diskrepanz.

[405] bhikkhu-gatiko  Wenn er mit den Mönchen zusammenlebt, braucht er ihnen doch keinen Boten zu senden ...

[406] bhaṇḍaṃ chedāpitaṃ  herausgenommenes (Ordens-)Eigentum; M/T: „noch brauchbare Dinge“.


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