Mahāvagga

III. Der Regenzeit-Abschnitt

2. Kapitel (113-119)

113. Regenzeitabbruch wegen Widrigkeiten

200. Zu einer Zeit hatten im Kosala-Land in einem gewissen Wohnsitz die Mön­che die Regenzeit angetreten und wurden von Raubtieren bedrängt, angegriffen und überfallen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, in einem Fall wurden die Mönche, die dort die Regenzeit angetreten hatten, von Raubtieren bedrängt, angegriffen und überfallen. ‘Das ist eine Widrigkeit.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Ver­gehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall wurden die Mönche, die dort die Regenzeit angetreten hatten, von Kriechtieren bedrängt, gebissen, überfallen. ‘Das ist eine Widrigkeit.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall wurden die Mönche, die dort die Regenzeit angetreten hatten, von Dieben bedrängt, beraubt und geschlagen. ‘Das ist eine Widrigkeit.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall wurden die Mönche, die dort die Regenzeit angetreten hatten, von Dämonen bedrängt, besessen und ihnen die Stärke genom­men. ‘Das ist eine Gefahr.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall war das Dorf, bei dem die Mönche die Regenzeit angetreten hatten, abgebrannt. Für die Mönche hatten sich die Almosen erschöpft. ‘Das ist eine Gefahr.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall war die Unterkunft abgebrannt, in der die Mön­che die Regenzeit angetreten hatten. Für die Mönche war die Unterkunft weg. ‘Das ist eine Gefahr.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall war das Dorf, bei dem die Mönche die Regenzeit angetreten hatten, vom Wasser fortgeschwemmt worden. Für die Mönche hatten sich die Almosen erschöpft. ‘Das ist eine Gefahr.’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall war die Unterkunft vom Wasser fortge­schwemmt worden, in der die Mönche die Regenzeit angetreten hatten. Für die Mönche war die Unterkunft weg. ‘Das ist eine Gefahr,’ soll man sagen und von dort fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

201. Zu einer Zeit waren an einer gewissen Wohnstätte, wo die Mönche die Regenzeit angetreten hatten, die Bewohner des Dorfes wegen Dieben fortgezogen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube dahin zu gehen, wo das Dorf hingeht.“

Das Dorf war zweigeteilt [407] . Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. „Ihr Mönche, ich erlaube dahin zu gehen, wo mehr sind.“

Die Mehrheit war vertrauenslos und uneinsichtig. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube zu den Vertrauensvollen, zu den Einsichtigen zu gehen.“

Zu jener Zeit, erhielten in einer gewissen Mönchsklause im Kosala-Land die Mönche, die dort die Regenzeit antraten, weder einfache noch delikate Speisen in ausreichender Menge. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, in diesem Fall erhielten die dort die Regenzeit angetreten habenden Mönche weder einfache noch delikate Speisen in ausreichender Menge. Das ist eine Widrigkeit, da soll man fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall erhielten die dort die Regenzeit angetreten habenden Mönche ausreichend einfache und delikate Speise, aber sie erhielten unverträgliche Speisen. Das ist eine Widrigkeit, da soll man fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall erhielten die dort die Regenzeit angetreten habenden Mönche ausreichend Speise, sie erhielten verträgliches Speise, aber sie erhielten unverträgliche Medizin. Das ist eine Widrigkeit, da soll man fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall erhielten die dort die Regenzeit angetreten habenden Mönche ausreichend Speise, sie erhielten verträgliches Essen, sie erhielten verträgliche Medizin, aber sie erhielten keine ordentlichen Aufwärter [408] . Das ist eine Widrigkeit, da soll man fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall lud eine Frau den dort die Regenzeit angetreten habenden Mönch ein: ‘Komm Herr, ich gebe dir Geld, ich gebe dir Gold, ein Feld gebe ich dir, einen Garten gebe ich dir, einen Bullen gebe ich dir, eine Kuh gebe ich dir, einen Sklaven gebe ich dir, eine Sklavin gebe ich dir und ich gebe dir eine Tochter zum Verheiraten. Ich werde dir Gattin sein oder ich bringe dir eine andere als Gattin.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Schnell wandelt sich der Geist [zustand] sagte der Erhabene. Das könnte eine Widrigkeit für meinen Reinheits­wandel sein.’ Er soll fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall lud eine Prostituierte ... – ... eine alte Jungfer ... – ... ein Eunuch ... – ... luden Verwandte ... – ... Fürsten ... – ... Diebe ... – ... Verkommene den dort die Regenzeit angetreten habenden Mönch ein: ‘Komm Herr, ich/wir gebe/n dir Geld, Gold, ein Feld, einen Garten, einen Bullen, eine Kuh, einen Sklaven, eine Sklavin, eine Tochter zum Verheiraten und eine andere bringen wir dir als Gattin.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Schnell wandelt sich der Geist[zustand] sagte der Erhabene. Das könnte eine Widrigkeit für meinen Reinheitswandel sein’. Er soll fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

„Ihr Mönche, in einem Fall sah der dort die Regenzeit angetreten habende Mönch einen herrenlosen Schatz. In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Schnell wandelt sich der Geist[zustand] sagte der Erhabene. Das könnte eine Widrigkeit für meinen Reinheitswandel sein’. Er soll fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.“

114. Regenzeitabbruch wegen Ordensspaltung

202. Ihr Mönche, in einem Fall sah ein die Regenzeit angetreten habender Mönch, dass viele Mönche sich bemühen, den Orden zu spalten. In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge der Orden nicht während meiner Anwesenheit gespalten werden.’ Er soll fort­gehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Viele Mönche der Wohnstätte bemühen sich, so sagt man, den Orden zu spalten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Schwerwiegend ist die Ordens­spaltung, sagte der Erhabene. Möge der Orden nicht während meiner Anwesenheit gespalten werden.’ Er soll fortgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Viele Mönche der Wohnstätte, so sagt man, bemühen sich, den Orden zu spalten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Mönche sind meine Freunde. Ich werde ihnen sagen: »Brüder, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwürdigen die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll los­gehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Wohnstätte bemühen sich viele Mönche, den Orden zu spalten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Mönche sind nicht meine Freunde, aber deren Freunde sind meine Freunde. Zu ihnen werde ich sprechen. Und nachdem ich zu ihnen sprach, werden sie weitersagen: »Brüder, schwerwie­gend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwürdigen die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach deren Worten handeln, gehor­chen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Mönchsklause haben viele Mönche den Orden gespal­ten.’ In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: ‘Diese Mönche sind meine Freunde. Ich werde ihnen sagen: »Brüder, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwürdigen die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Mönchsklause haben viele Mönche den Orden gespal­ten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Mönche sind nicht meine Freunde, aber deren Freunde sind meine Freunde. Zu ihnen werde ich sprechen. Und nach­dem ich zu ihnen sprach, werden sie weitersagen: »Brüder, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwürdigen die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach deren Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Viele Nonnen einer Wohnstätte, so sagt man, bemühen sich, den Orden zu spalten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Nonnen sind mir wie Freunde. Ich werde ihnen sagen: »Schwestern, schwerwiegend ist die Ordensspal­tung, sagte der Erhabene. Möge den Schwestern die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unter­brechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Wohnstätte bemühen sich viele Nonnen, den Orden zu spalten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Nonnen sind mir nicht wie Freunde, aber deren Freundinnen sind mir wie Freunde. Zu ihnen werde ich spre­chen. Und nachdem ich zu ihnen sprach, werden sie weitersagen: »Schwestern, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Schwestern die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach deren Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Ver­gehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Mönchsklause haben viele Nonnen den Orden gespal­ten.’ In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: ‘Diese Nonnen sind mir wie Freunde. Ich werde ihnen sagen: »Schwestern, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwürdigen die Ordenspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Vergehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

Ihr Mönche, in einem Fall hörte ein die Regenzeit angetreten habender Mönch: ‘Man sagt, in einer Mönchsklause haben viele Nonnen den Orden gespal­ten.’ In diesem Fall fiel dem Mönch ein: ‘Diese Nonnen sind mir nicht wie Freunde, aber deren Freundinnen sind mir wie Freunde. Zu ihnen werde ich spre­chen. Und nachdem ich zu ihnen sprach, werden sie weitersagen: »Schwestern, schwerwiegend ist die Ordensspaltung, sagte der Erhabene. Möge den Ehrwür­digen die Ordensspaltung nicht gefallen.« Sie werden nach deren Worten handeln, gehorchen und ihnen Gehör schenken.’ Er soll losgehen. Dann ist es kein Ver­gehen, die Regenzeit zu unterbrechen.

115. Regenzeit im Stall antreten

203. Bei einer Gelegenheit wollte ein gewisser Mönch die Regenzeit in einem Stall antreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, die Regenzeit in einem Stall anzutreten.“ Der Stall wurde versetzt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube dahin zu gehen, wohin der Stall geht.“

Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch, als die Regenzeit näher kam, mit einer Karawane gehen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, in einer Karawane die Regenzeit anzutreten.“ Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch, als die Regenzeit näher kam, mit einem Schiff fahren. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube auf einem Schiff die Regenzeit anzutreten.“

 

116. Zur Regenzeit ungeeignete Plätze

204. Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit in einer Baumhöhle an. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Gerade wie Baum­kobolde.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, in Baum­höhlen soll man nicht die Regenzeit antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten die Mönche die Regenzeit in einer Astgabel eines Baumes an. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Gerade wie Gazellenjäger.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, in Astgabeln soll man nicht die Regenzeit antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit unter freiem Himmel an. Wenn es regnete, liefen sie an den Fuß eines Baumes oder in den Schutz eines Nimba-Baumes. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, unter freiem Himmel soll man die Regenzeit nicht antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit ohne Unterkunft an. Sie sorgten sich bei Kälte und Hitze. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ohne Unterkunft soll man die Regenzeit nicht antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit in einer Leichenhütte an. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Gerade wie Lei­chenverbrenner.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, in einer Leichenhütte soll man die Regenzeit nicht antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit unter einem Sonnen­schirm an. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Gerade wie Kuhhirten.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, unter einem Sonnenschirm soll man die Regenzeit nicht antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit traten Mönche die Regenzeit in einem Behälter [409] an. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Gerade wie Anders­gläubige.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, in einem Behälter soll man nicht die Regenzeit antreten. Wird so angetreten, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

117. Unrechtmäßig

205. Damals vereinbarte der Orden in Sāvatthi während der Regenzeit keine Ordi­nation vorzunehmen. Nachdem der Enkel von Visākhā, der Mutter des Migāra, zu den Mönchen gekommen war, bat er um die Ordination. Die Mönche sprachen: „Freund, der Orden vereinbarte, während der Regenzeit keine Ordination vorzu­nehmen. Freund, warte bis die Mönche die Regenzeit verbracht haben. Haben sie die Regenzeit verbracht, werden sie dich ordinieren.“ Als die Mönche die Regen­zeit verbracht hatten, sagten die Mönche dem Enkel von Visākhā, der Mutter des Migāra: „Komm Freund, lass dich jetzt ordinieren.“ Dieser antwortete: „Ehrwürdi­ge, als ich vom Haus fortziehen wollte, hätte es mir gefallen. Ehrwürdige, jetzt werde ich nicht die Ordination nehmen.“ Visākhā, die Mutter des Migāra, wurde ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können die Ehrwürdigen bloß eine derartige Vereinbarungen treffen: ‘Während der Regenzeit ordinieren wir nicht.’? Zu welcher Zeit soll man nicht der Lehre folgen?“ Die Mönche hörten, dass Visākhā, Mutter Migāra verärgert, unruhig und aufgeregt war. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, eine solche Vereinbarung soll man nicht treffen: ‘Während der Regenzeit ordinieren wir nicht.’ Wird das getan, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

118. Versprechen als Dukkaṭa-Vergehen

206. Zu einer Zeit hatte der ehrwürdige Upananda, der Sakyasohn, dem Fürsten Pasenadi von Kosala den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohn­stätte ging, sah er unterwegs zwei Wohnstätten, die viele Roben hatten. Da kam ihm der Gedanke: ‘Wenn ich in diesen zwei Wohnstätten die Regenzeit verbringe, dann werde ich viele Roben erhalten.’ So verbrachte er die Regenzeit in diesen zwei Wohnstätten. Fürst Pasenadi von Kosala wurde ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie kann dieser Ehrwürdige, der Sakyasohn Upananda, nachdem er mir den Regenzeitaufenthalt zusagte, wortbrüchig sein? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die üble Rede getadelt und das Abstehen von übler Rede gepriesen?“ Die Mönche hörten, dass Fürst Pasenadi von Kosala verärgert, unru­hig und aufgeregt war. Auch die gemäßigten Mönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann der ehrwürdige Sakyasohn Upananda dem Fürsten Pasenadi von Kosala, nachdem er ihm den Regenzeitaufenthalt zusagte, wortbrü­chig sein? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die üble Rede getadelt und das Abstehen von übler Rede gepriesen?“ Dann erzählten die Mönche dem Erhabenen, dass der ehrwürdige Sakyasohn Upananda dem Fürsten Pasenadi von Kosala den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt hatte und dass er als er zur Wohnstätte ging, unterwegs zwei Wohnstätten sah, die viele Roben hatten, dass ihm der Gedanke kam: ‘Wenn ich in diesen zwei Wohnstätten die Regenzeit ver­bringe, dann werde ich viele Roben erhalten.’, dass er die Regenzeit in diesen zwei Wohnstätten verbrachte, dass Fürst Pasenadi von Kosala ärgerlich und unruhig wurde und sich aufregte: „Wie kann dieser Ehrwürdige Sakyasohn Upananda, nachdem er mir den Regenzeitaufenthalt zusagte, wortbrüchig sein? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die üble Rede getadelt und das Abstehen von übler Rede gepriesen?“, dass die Mönche hörten, dass Fürst Pasenadi von Kosala verärgert, unruhig und aufgeregt war, dass auch die gemäßigten Mönche ärgerlich und unruhig wurden und sich aufregten: „Wie kann der ehrwürdige Sakyasohn Upananda dem Fürsten Pasenadi von Kosala, nachdem er ihm den Regenzeit­aufenthalt zusagte, wortbrüchig sein? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die üble Rede getadelt und das Abstehen von übler Rede gepriesen?“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass den Mönchsorden zusammen gerufen hatte, befragte er den ehrwürdigen Sakyasohn Upananda: „Ist wahr, was man von dir sagt, Upananda, dass du dem Fürsten Pasenadi von Kosala den Regenzeit­aufenthalt zugesagt hast und dann wortbrüchig wurdest?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erwachte, der Erhabene heftig [410] : „Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, dem Fürsten Pasenadi von Kosala den Regenzeitaufenthalt zusagen und wortbrüchig werden? Du törichter Mensch! Habe ich nicht auf ver­schiedene Weise die üble Rede getadelt, das Abstehen von übler Rede gepriesen? Du törichter Mensch, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

207. „Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, sah er unterwegs zwei Wohnstätten, die viele Roben hatten. Da kam ihm der Gedanke: ‘Wenn ich nun in diesen zwei Wohnstätten die Regenzeit verbringe, dann werde ich viele Roben erhalten.’ Und so verbrachte er die Regenzeit in diesen zwei Wohnstätten. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt diese frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb [411] Uposatha. Am ersten Tag [412] betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. [413] Am selben Tag noch ging er fort, da er nichts zu tun hatte. [414] Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. [415] Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Zwei bis drei Tage verbrachte er dort, dann ging er fort, da er nichts zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Zwei bis drei Tage verbrachte er dort, dann ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber dann verbringt er sieben Tage außerhalb. [416] Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber er kehrt innerhalb von sieben Tagen zurück. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Für sieben Tage geht er fort weil er etwas zu tun hat, und er kommt zurück wenn Pavāraṇā [417] noch nicht gekommen ist. Ihr Mönche, wenn dieser Mönch zurückkommt oder nicht zurückkommt, für ihn gilt die frühe Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster [418] und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er nichts zu tun hatte.413 Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regen­zeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufent­halt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber dann verbringt er sieben Tage außerhalb. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber er kehrt innerhalb von sieben Tagen zurück. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die frühe Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Für sieben Tage geht er fort weil er etwas zu tun hat, und er kommt zurück wenn Pavāraṇā noch nicht gekommen ist. Ihr Mönche, wenn dieser Mönch zurückkommt oder nicht zurückkommt, für ihn gilt die frühe Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.“

208. „Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, sah er unterwegs zwei Wohnstätten, die viele Roben hatten. Da kam ihm der Gedanke: ‘Wenn ich nun in diesen zwei Wohnstätten die Regenzeit verbringe, dann werde ich viele Roben erhalten.’ Und so verbrachte er die Regenzeit in diesen zwei Wohnstätten. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt diese späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb [419] Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er nichts zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Zwei bis drei Tage verbrachte er dort, dann ging er fort, als habe er nichts zu tun. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Zwei bis drei Tage verbrachte er dort, dann ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber dann verbringt er sieben Tage außerhalb. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber er kehrt innerhalb von sieben Tagen zurück. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zur Wohnstätte ging, beging er außerhalb Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Für sieben Tage geht er fort weil er etwas zu tun hat, und er kommt zurück wenn Komudiyā Cātumāsini [420] noch nicht gekommen ist. Ihr Mönche, wenn dieser Mönch zurückkommt oder nicht zurück­kommt, für ihn gilt die späte Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er nichts zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Am selben Tag noch ging er fort, da er noch etwas zu tun hatte. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regen­zeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufent­halt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber dann verbringt er sieben Tage außerhalb. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit nicht. Und das nicht erfüllte Versprechen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Nach zwei bis drei Tagen ging er mit dem Gedanken fort: ‘In sieben Tagen werde ich zurückkehren.’ Aber er kehrt innerhalb von sieben Tagen zurück. Ihr Mönche, für diesen Mönch gilt die späte Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.

Ihr Mönche, in einem Fall hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Wohnstätte gegangen war, beging er Uposatha. Am ersten Tag betrat er das Kloster und richtete sich ein. Er stellte Trink- und Wasch­wasser bereit und fegte die Mönchszellen aus. Für sieben Tage geht er fort weil er etwas zu tun hat, und er kommt zurück wenn Komudiyā Cātumāsini noch nicht gekommen ist. Ihr Mönche, wenn dieser Mönch zurückkommt oder nicht zurück­kommt, für ihn gilt die späte Regenzeit. Und das Versprechen ist kein Vergehen.


119. Zusammenfassung

Das sind die Stichworte:

Antreten, wann sie gerade ist,
und wieviel verhindern Regenzeit,
nicht wünschen und mit Absicht,
verschieben, Laienanhänger.

Kranker, Mutter und Vater,
Geschwister, dann die Verwandten,
mit Mönchen Lebender, Kloster,
Raubtier als auch Kriechtiere.

Dieb, Dämonen gleicherweise,
abgebrannt, dann alle beide,
überschwemmt und fortgezogen,
die Mehrheit und die Wohltäter.

Einfach, köstlich, verträglich Speise,
Medizin und Aufwartung,
Frau, Prostituierte, Jungfrau,
Eunuch und dann Verwandte auch.

Fürsten, Diebe, Verkomm’ne, Schatz,
und acht wegen Ordensspaltung,
Stall und Karawane, Schiff dann,
Baumhöhle und Astgabel.

Im Freien Regenzeit verbringen,
und dann ohne Unterkunft,
und Leichenhalle, Sonnenschirm,
und antreten in ’nem Behälter.

Versprechen gegeben,
außerhalb dann Uposatha,
die frühe und die späte,
bezogen auf diese Methode.

Nichts zu tun habend, fortgehend,
gleicherweis’ zu tun habend,
zwei drei Tage, dann zurück,
nach sieben Tagen ist’s erledigt.

Für sieben Tage gehen,
sollt’ er kommen oder nicht.
In diesem Raum sind Sachverhalt’, Zusammenfassung,
der Weg des Überlieferns ist zu achten. [421]

In diesem Abschnitt sind zweiundfünfzig Sachverhalte.

Der Regenzeit-Abschnitt ist beendet.


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[407] Das Dorf war in zwei neue Dörfer aufgeteilt, weil die Bewohner in verschie­dene Richtungen gezogen waren.

[408] upaṭṭhākaṃ  „Diener, Begleiter, Adjutant“.

[409] cāṭi  „Gefäß, Topf, Kessel, Krug, Tank, Behälter“.

[410] vi-garahati  „heftig tadeln, (heftig) beschimpfen“.

[411] bahiddhā  d.h. außerhalb der Gemeindegrenze begeht er den Āsāḷha-Uposatha (Vollmond im Juli).

[412] pāṭipada  erster Tag der neuen Monatshälfte (abnehmender Mond).

[413] Er führt also am Tag nach Uposatha die „Vorarbeiten“ aus.

[414] Der Uposatha-Ordensakt war ja am Vortag begangen worden.

[415] Was das war, ist unklar.

[416] D.h. er ist nicht innerhalb der sieben Tage zurück.

[417] Das Ende der frühen Regenzeit, Vollmond im Oktober, → Anmerkung 364 in Mvg 184.

[418] Innerhalb der Grenze gibt es mehrere Wohnstätten, aber nur ein Kloster, in dem Uposatha und andere Ordensakte abgehalten werden.

[419] D.h. außerhalb der Gemeindegrenze begeht er den Sāvana-Uposatha (Voll­mond im August).

[420] Der November-Vollmond, → Anmerkung 364 in Mvg 184.

[421] Vatthuddāne antarikā, tantimaggaṃ nisāmayeti.


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