Mahāvagga

IV. Der Pavāraṇā-Abschnitt

1. Kapitel (120-127)

120. Unangenehmes Verweilen

209. Damals weilte der Buddha, der Erhabene im Kloster des Anāthapiṇḍika im Jetahain von Sāvatthi. [422] Zu dieser Zeit hatten viele befreundete und miteinander bekannte Mönche in einer gewissen Wohnstätte im Land Kosala die Regenzeit angetreten. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Wie, mit welchem Kniff [423] könnten wir harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit ver­bringen und ohne dass sich die Almosen erschöpfen?’ Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Wenn wir uns nun gegenseitig nicht ansprechen, nicht miteinander schwatzen würden? Wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommen sollte, der möge die Sitze vorbereiten, möge Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße und Tücher zum Abtrocknen der Füße hinstellen. Er möge auch, nachdem er die Abfallschüssel ausspülte, sie wieder hinstellen und er möge Trink- und Waschwasser bereitstellen. Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurück­kommen sollte, der möge essen wenn ein Almosenrest übrig ist, sofern er wünscht zu essen. Sollte er es nicht wünschen, möge er es da hinwerfen, wo nichts Grünes wächst oder es in Wasser schütten, in dem keine Lebewesen sind [424] . Er möge die Sitze wegbringen, möge das Wasser für die Füße, die Schemel für die Füße und die Tücher zum Abtrocknen der Füße aufräumen. Er möge auch, nachdem er sie ausspülte, die Abfallschüssel wegstellen, er möge das Trink- und Waschwasser wegstellen und die Speisehalle ausfegen. Wer einen Trinkwasser-, Waschwasser- oder Spülwasserbehälter sehen sollte, der leer oder nicht vorhanden ist, der möge sich darum kümmern. Sollte es ihm eigenhändig nicht möglich sein, möge er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen ansprach, sich darum kümmern. Deswegen soll man nicht das Schweigen brechen. Auf diese Weise wollen wir harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbringen und ohne dass sich die Almosen erschöpfen.’

Dann sprachen diese Mönche sich nicht gegenseitig an, sprachen nicht miteinander. Wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurückkam, der berei­tete die Sitze vor, stellte das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße und die Tücher zum Abtrocknen der Füße bereit und nachdem er die Abfallschüssel ausspülte, stellte er sie wieder hin. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit. Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurückkam, der aß, wenn dort ein Essens­rest übrig war und er wünschte zu essen. Wenn er es nicht wünschte, warf er es da hin, wo nichts Grünes wuchs oder er schüttete es in Wasser, in dem keine Lebe­wesen lebten. Er brachte die Sitze weg, das Wasser für die Füße, ordnete die Sche­mel für die Füße, die Tücher zum Abtrocknen der Füße. Nachdem er die Abfall­schüssel ausspülte, stellte er sie weg, stellte das Trink- und Waschwasser weg und die Speisehalle fegte er aus. Wer sah, dass ein Trinkwasser-, Waschwasser- oder Spülwasserbehälter leer oder nicht da war, der kümmerte darum. War es ihm eigenhändig nicht möglich, hat er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen ansprach, sich darum gekümmert. Deswegen brach man nicht das Schweigen.

Es war üblich, dass die Mönche, die die Regenzeit beendet hatten, zum Erhabenen kamen, um ihn zu sehen. Nachdem diese Mönche die Regenzeit been­det hatten, also nachdem drei Monate vergangen waren, brachten sie die Unter­kunft in Ordnung, nahmen Almosenschale und Roben und brachen nach Sāvatthi auf. Allmählich kamen sie nach Sāvatthi zum Jetahain und zum Kloster des Anāthapiṇḍika. Sie gingen zum Erhabenen. Dort angekommen verehrten sie den Erhabenen und setzten sich beiseite nieder. Es war Brauch, dass der Buddha, der Erwachte, mit den angekommenen Mönchen freundliche Worte wechselte.

Dann fragte der Erhabene die Mönche: „Ihr Mönche, wie geht es euch? Habt ihr die Zeit passabel verbracht? Habt ihr harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbracht? Haben sich auch die Almosengaben nicht erschöpft?“ – „Erhabener, es geht uns gut, wir haben die Zeit passabel verbracht. Erhabener, wir waren harmonisch, freundlich und streitlos. Ehrwürdiger, ange­nehm verbrachten wir die Regenzeit und die Almosengaben erschöpften sich nicht.“

Wissend fragen die Vollendeten, wissend fragen sie nicht. Die rechte Zeit wissend fragen sie, die rechte Zeit wissend fragen sie nicht. Mit Bedacht fragen Vollendete, nicht ohne Bedacht. Unbedachtes tun Vollendete nicht. Aus zweierlei Gründen fragt der Buddha, der Erwachte die Mönche: um die Lehre darzulegen oder um für die Zuhörer Übungsregeln zu erlassen. Nun fragte der Erhabene diese Mönche: „Ihr Mönche, auf welche Weise habt ihr harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbracht und die Almosen erschöpften sich nicht?“

„Ehrwürdiger, in diesem Fall haben wir, viele befreundete und miteinander bekannte Mönche aus dem Land Kosala, in einer gewissen Wohnstätte die Regen­zeit angetreten. Herr, da kam uns der Gedanke: ‘Wie, mit welchem Kniff könnten wir harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbringen und ohne dass sich die Almosen erschöpfen?’ Herr, da kam uns der Gedanke: ‘Wenn wir uns nun gegenseitig nicht ansprechen, nicht miteinander schwatzen würden? Wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommen sollte, der möge die Sitze vorbereiten, möge Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße und Tücher zum Abtrocknen der Füße hinstellen. Er möge auch, nachdem er die Abfallschüssel ausspülte, sie wieder hinstellen und er möge Trink- und Wasch­wasser bereitstellen. Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommen sollte, der möge essen wenn ein Almosenrest übrig ist, sofern er wünscht zu essen. Sollte er es nicht wünschen, möge er es da hinwerfen, wo nichts Grünes wächst oder es in Wasser schütten, in dem keine Lebewesen sind. Er möge die Sitze weg bringen, möge das Wasser für die Füße, die Schemel für die Füße und die Tücher zum Abtrocknen der Füße aufräumen. Er möge auch, nachdem er die Abfall­schüssel ausspülte, sie wegstellen, er möge das Trink- und Waschwasser weg­stellen und die Speisehalle ausfegen. Wer einen Trinkwasser-, Waschwasser- oder Spülwasserbehälter sehen sollte, der leer oder nicht vorhanden ist, der möge sich darum kümmern. Sollte es ihm eigenhändig nicht möglich sein, möge er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen ansprach, sich darum kümmern. Des­wegen soll man nicht das Schweigen brechen. Auf diese Weise wollen wir harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbringen und ohne dass sich die Almosen erschöpfen.’ Da nun, Herr, sprachen wir uns gegen­seitig nicht an, sprachen nicht miteinander. Wer zuerst aus dem Dorf vom Almo­sengang zurückkam, der bereitete die Sitze vor, stellte das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße und die Tücher zum Abtrocknen der Füße bereit und nachdem er die Abfallschüssel ausspülte, stellte er sie wieder hin. Er stellte Trink- und Waschwasser bereit. Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurück­kam, der aß, wenn dort ein Essensrest übrig war und er wünschte zu essen. Wenn er es nicht wünschte, warf er es da hin, wo nichts Grünes wuchs oder er schüttete es in Wasser, in dem keine Lebewesen lebten. Er brachte die Sitze weg, das Wasser für die Füße, ordnete die Schemel für die Füße, die Tücher zum Abtrocknen der Füße. Nachdem er die Abfallschüssel ausspülte, stellte er sie weg, stellte das Trink- und Waschwasser weg und die Speisehalle fegte er aus. Wer sah, dass ein Trinkwasser-, Waschwasser- oder Spülwasserbehälter leer oder nicht da war, der kümmerte darum. War es ihm eigenhändig nicht möglich, hat er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen ansprach, sich darum gekümmert. Deswegen brach man nicht das Schweigen. Auf diese Weise verbrachten wir, o Herr, die Regenzeit harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm. Auch die Almosen erschöpften sich nicht.“

Da sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Ihr Mönche, unangenehm ver­brachten sie sie, diese törichten Menschen, sie meinen aber ‘angenehm verbrach­ten wir sie.’ Ihr Mönche, wie das Vieh [425] lebten diese törichten Menschen zu­sammen, meinen aber ‘angenehm verbrachten wir sie.’ Ihr Mönche, wie Schafe lebten diese törichten Menschen zusammen, meinen aber ‘angenehm verbrachten wir sie.’ Ihr Mönche, nachlässig lebten diese törichten Menschen zusammen, meinen aber ‘angenehm verbrachten wir sie.’ Ihr Mönche, wie können sich diese törichten Menschen bloß dazu entschließen zu schweigen, wozu sich die Anders­gläubigen entschließen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, man soll nicht das Schweigegelübde, wozu sich die Andersgläubi­gen entschließen, auf sich nehmen. Wird sich dazu entschlossen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem die Regenzeit verbracht wurde, bezüglich dreier Möglichkeiten [426] einzuladen [427] , ob etwas gesehen, gehört oder vermutet wird. Das wird für euch passend sein, gegenseitig Vergehen offenzulegen, als eine Ehrerweisung für die Ordensregeln. Ihr Mönche, so soll man einladen: Von einem fähigen und erfahrenen Mönch soll dem Orden angekündigt werden:

210. ‘Höre mich, hoher Orden! Heute ist Pavāraṇā. Wenn es für den Orden die rechte Zeit ist, soll der Orden einladen.’ Ein älterer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Brüder, ich lade den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? [428] Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Brüder, lade ich den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Brüder, lade ich den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’

Ein jüngerer Mönch soll, soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schul­ter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Ehrwürdigen, ich lade den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Ehrwürdigen, lade ich den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Ehrwürdigen, lade ich den Orden ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’“

211. Bei einer Gelegenheit blieben die Mönche der Sechser-Gruppe auf ihren Sitzen, als sich die älteren Mönche bei der Pavāraṇādurchführung in die Hocke niederließen. Jene Mönche, die mäßig waren, wurden ärgerlich, unruhig und reg­ten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechser-Gruppe sitzen bleiben, wenn sich die älteren Mönche bei der Pavāraṇādurchführung in die Hocke nie­derlassen?“ Dem Erhabenen erzählten die Mönche diesen Vorfall. „Ihr Mönche, ist es wahr, dass die Mönche der Sechser-Gruppe, als die älteren Mönche sich bei der Pavāraṇādurchführung in die Hocke niederließen, auf ihren Sitzen blieben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Buddha, der Erhabene, heftig: „Ihr Mönche, wie können diese törichten Menschen, wenn sich die älteren Mönche bei der Pavāraṇādurchführung in die Hocke niederlassen, auf ihren Sitzen bleiben? Ihr Mönche, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, wenn sich die älteren Mönche bei der Pavāraṇādurchführung in die Hocke niederlassen, soll man nicht sitzen bleiben. Wer sitzen bleibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sich alle in die Hocke niederlassen und Pavāraṇā bege­hen.“ [429]

Bei einer Gelegenheit fiel ein gewisser altersschwacher Thera in Ohn­macht, während man in der Hocke sitzend wartete, bis alle Pavāraṇā begangen hatten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich während der Pavāraṇā hinzuhocken und sich dann auf den Sitz zu setzen, nachdem man Pavāraṇā gegeben hat.“ [430]

121. Pavāraṇā-Zweifel

212. Dann kam dem Mönchen der Gedanke: ‘Wie viele Pavāraṇā gibt es?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, zwei Pavāraṇā gibt es, am vierzehnten und am fünfzehnten. Diese zwei Pavāraṇā gibt es.“

Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: ‘Wie viele Pavāraṇāverfahren gibt es?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, diese vier Pavāraṇāverfahren gibt es: ein nicht regelgerechtes Pavāraṇāverfahren in einer Teilgruppe, ein nicht regelgerechtes Pavāraṇāverfahren in einer vollständigen Gruppe, ein regelgerechtes Pavāraṇāverfahren in einer Teilgruppe, ein regelge­rechtes Pavāraṇāverfahren in einer vollständigen Gruppe. Ihr Mönche, ein nicht regelgerechtes Pavāraṇāverfahren soll [auch] in einer Teilgruppe nicht gemacht werden. Von mir wurde ein derartiges Pavāraṇāverfahren nicht erlaubt. Ihr Mön­che, ein nicht regelgerechtes Pavāraṇāverfahren soll [auch] in einer vollständigen Gruppe nicht gemacht werden. Von mir wurde ein derartiges Pavāraṇāverfahren nicht erlaubt. Ihr Mönche, man soll ein regelgerechtes Pavāraṇāverfahren nicht in einer Teilgruppe machen. Von mir wurde ein derartiges Pavāraṇāverfahren nicht erlaubt. Ihr Mönche, man soll ein regelgerechtes Pavāraṇāverfahren [nur] in einer vollständigen Gruppe machen. Ihr Mönche, ein derartiges Verfahren wurde von mir erlaubt. Deshalb, ihr Mönche, wollen wir solche Pavāraṇāverfahren ausführen, die gesetzmäßig sind und in einer vollständigen Gruppe. So sollt ihr euch üben.“

122. Pavāraṇā-Geben

213. Dann sprach der Erhabene die Mönche an: „Versammelt euch, ihr Mönche! Der Orden wird Pavāraṇā begehen.“ Als das gesagt wurde, sprach ein gewisser Mönch zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, ein Mönch ist krank, er kam nicht.“ – „Ihr Mönche, ich erlaube, dass der kranke Mönch seine Einladung gibt. So soll er sie geben: Nachdem der kranke Mönch zu einem anderen Mönch ging, das Ober­gewand auf eine Schulter legte und sich niederhockte, soll er mit ehrfürchtig aneinander gelegten Händen zu dem anderen sprechen: ‘Meine Einladung gebe ich. Überbringe meine Einladung. Verkünde meine Einladung. Halte für mich Pavāraṇā.’ Er soll durch den Körper erkennen lassen, durch die Sprache verstehen lassen, durch Körper und Sprache wissen lassen: ‘Gegeben ist die Einladung.’ Wenn er es nicht durch den Körper, durch die Sprache, durch Körper und Sprache erkennen lässt, ist die Einladung nicht gegeben. Wird sie erhalten, ist es gut. Wird sie nicht erhalten, soll jener kranke Mönch, nachdem er mit dem Bett oder Stuhl inmitten des Orden gebracht wurde, Pavāraṇā begehen. Ihr Mönche, wenn der Mönch, der den Kranken pflegt meint: ‘Wenn wir den Kranken von diesem Platz hier fort bringen, wird die Krankheit schlimmer oder der Tod wird eintreten’, dann soll man nicht den Kranken fort bringen. Nachdem der Orden sich dort versammelt hat, soll man Pavāraṇā begehen. Ihr Mönche, in einer unvollständigen Gruppe soll man nicht Pavāraṇā begehen. Wird sie so begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ihr Mönche, der Pavāraṇāüberbringer soll, wenn er mit der gegebenen Einladung woanders hin geht [431] , einem anderen die Einladung übergeben. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er den Orden verlässt. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er stirbt. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Novize zu sein. Der Pavāra­ṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, die Regeln nicht zu halten. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, verrückt zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, verwirrt zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, körperliche Schmerzen zu haben. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat. Der Pavāraṇāüber­bringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Eunuch zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einla­dung übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Tier zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung über­geben wenn er bekennt, ein Muttermörder zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Vatermörder zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung über­geben wenn er bekennt, ein Heiligenmörder zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Nonnen­schänder zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem anderen Mönch die Einla­dung übergeben wenn er bekennt, ein Ordenspalter zu sein. Der Pavāraṇāüber­bringer soll einem anderen Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein. Der Pavāraṇāüberbringer soll einem ande­ren Mönch die Einladung übergeben wenn er bekennt, ein Hermaphrodit zu sein.

Ihr Mönche, wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung einen anderen Weg einschlägt, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs den Orden ver­lässt, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs stirbt, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Novize zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇā­überbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Pārājikaver­gehen begangen zu haben, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, verrückt zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, verwirrt zu sein, ist die Einla­dung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einla­dung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist die Einladung nicht überbracht wor­den. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Eunuch zu sein, ist die Einla­dung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist die Einla­dung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Tier zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Non­nenschänder zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāra­ṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden. Wenn der Pavāraṇā­überbringer mit der gegebenen Einladung unterwegs bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist die Einladung nicht überbracht worden.

Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann weg geht, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann den Orden verlässt, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāra­ṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann stirbt, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Novize zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, die Regeln nicht zu halten, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüber­bringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Pārājikavergehen begangen zu haben, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden ange­langt ist und dann bekennt, verrückt zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden ange­langt ist und dann bekennt, verwirrt zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden ange­langt ist und dann bekennt, körperliche Schmerzen zu haben, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavā­raṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutmachte, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Eunuch zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gege­benen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Tier zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Muttermörder zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden ange­langt ist und dann bekennt, ein Vatermörder zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Nonnenschänder zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Ordenspalter zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gege­benen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein, ist die Einladung überbracht worden. Wenn der Pavāra­ṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und dann bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, ist die Einladung überbracht worden.

Wenn der Pavāraṇāüberbringer mit der gegebenen Einladung beim Orden anlangte, aber nichts mitteilt weil er schlief oder nichts mitteilt weil er nachlässig war oder nichts mitteilt weil er etwas erreichte [432] , ist die Einladung überbracht worden und für den Pavāraṇāüberbringer kein Vergehen. Wenn der Pavāraṇāüber­bringer mit der gegebenen Einladung beim Orden angelangt ist und absichtlich nichts sagt, ist die Einladung überbracht worden, für den Pavāraṇāüberbringer ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube Pavāraṇā zu geben und die Zustimmung [433] zu geben. Möge der Orden tun, was ihm obliegt.“

123. Verwandte hindern

214. Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch am Pavāraṇātag von Verwandten festgehalten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, in diesem Fall wurde ein Mönch am Pavāraṇātag von seinen Verwandten festgehal­ten. Zu diesen Verwandten sollen die Mönche sagen: ‘Ach [434] ihr Ehrenwerten, lasst diesen Mönch sofort frei, damit dieser Mönch Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Ver­wandten sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch Pavāraṇā geben kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Verwandten sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden Pavāraṇā nicht begehen. Wird sie begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Pavāraṇātag ein Mönch vom Fürs­ten festgehalten. Dem Fürsten sollen die Mönche sagen: ‘Ach Ehrenwerter, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch Pavāraṇā geben kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesem Fürsten sagen: ‘Ach Ehrenwerter, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden die Pavāraṇā nicht begehen. Wird sie begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall ist ein Mönch am Pavāraṇātag von Dieben festgehalten worden. Den Dieben sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch Pavāraṇā geben kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Dieben sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden die Pavāraṇā nicht begehen. Wird sie begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Pavāraṇātag ein Mönch von Ver­kommenen festgehalten. Zu diesen Verkommenen sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch Pavāraṇā geben kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen Verkommenen sagen: ‘Ach ihr Ehrenwerten, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollstän­dige Orden die Pavāraṇā nicht begehen. Wird sie begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, in diesem Fall wurde am Pavāraṇātag ein Mönch von geg­nerischen Mönchen festgehalten. Zu diesen gegnerischen Mönchen sollen die Mönche sagen: ‘Ach ihr Ehrwürdigen, geht doch einen Moment zur Seite, damit dieser Mönch Pavāraṇā geben kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, sollen die Mönche zu diesen gegnerischen Mönchen sagen: ‘Ach ihr Ehrwürdigen, führt doch diesen Mönch für einen Moment aus der Ordengrenze hinaus, damit der Orden Pavāraṇā begehen kann.’ Wird es gewährt, ist es gut. Wird es nicht gewährt, kann dieser unvollständige Orden die Pavāraṇā nicht bege­hen. Wird sie begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

124. Erklärungen von Ordens-Pavāraṇā

215. Damals weilten in einer gewissen Wohnstätte an einem Pavāraṇātag fünf Mönche. Diesen Mönchen kam der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ: Im Orden soll man Pavāraṇā begehen. Wir sind aber nur fünf Mönche, wie sollen wir Pavāraṇā ausführen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass wenigstens fünf Mönche als ein Orden Pavāraṇā begehen.“

216. Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte an einem Pavāraṇātag vier Mönche. Diesen Mönchen kam der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, dass wenigstens fünf Mönche als ein Orden Pavāraṇā begehen. Wir sind nur vier Mönche, wie sollen wir Pavāraṇā ausführen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch vier Mönche miteinander Pavāraṇā begehen. Und so soll man die Pavāraṇā ausführen: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll den Mönchen ankündigen:

‘Hört mich an, ihr Ehrwürdigen! Heute ist Pavāraṇā. Wenn es den Ehrwür­digen die rechte Zeit scheint, begehen wir miteinander Pavāraṇā.’

Ein älterer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Brüder, ich lade die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Brüder, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Brüder, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’

Ein jüngerer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Herren, ich lade die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Herren, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Herren, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’“

Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte an einem Pavāraṇātag drei Mönche. Diesen Mönchen kam der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, dass wenigstens fünf Mönche als ein Orden Pavāraṇā begehen und vier Mönche gegenseitig Pavāraṇā geben. Wir sind nur drei Mönche, wie sollen wir Pavāraṇā ausführen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch drei Mönche miteinander Pavāraṇā begehen. Und so soll man die Pavāraṇā ausführen: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll den Mönchen ankündigen:

‘Hört mich an, ihr Ehrwürdigen! Heute ist Pavāraṇā. Wenn es den Ehrwür­digen die rechte Zeit scheint, begehen wir miteinander Pavāraṇā.’

Ein älterer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Brüder, ich lade die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Brüder, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Brüder, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’

Ein jüngerer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise sprechen: ‘Ihr Herren, ich lade die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, ihr Herren, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal, ihr Herren, lade ich die Ehrwürdigen ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sagt es mir, Ehrwürdige, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’“

217. Zu einer Zeit weilten in einer gewissen Wohnstätte an einem Pavāraṇātag zwei Mönche. Diesen Mönchen kam der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, dass wenigstens fünf Mönche als ein Orden Pavāraṇā begehen, dass vier Mönche gegenseitig Pavāraṇā geben und dass auch drei Mönche gegenseitig Pavāraṇā geben. Wir sind nur zwei Mönche, wie sollen wir Pavāraṇā ausführen?’ Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch zwei Mönche miteinander Pavāraṇā begehen. Und so soll man die Pavāraṇā ausführen:

Der ältere Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen in dieser Weise zum jüngeren Mönch sprechen: ‘Ich lade den Bruder ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwürdiger, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum zweiten Mal lade ich den Bruder ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwürdiger, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal lade ich den Bruder ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwürdiger, von Mit­gefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’

Der jüngere Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter legte, sich verbeugte und in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen in dieser Weise zum älteren Mönch sprechen: ‘Ich lade den Herren ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwür­diger, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergut­machen. Zum zweiten Mal lade ich den Herren ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwürdiger, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen. Zum dritten Mal lade ich den Herren ein: Ist [etwas] gesehen, gehört oder vermutet worden? Sag es mir Ehrwürdiger, von Mitgefühl bewogen. Sehe ich es [ein], dann werde ich es wiedergutmachen.’“

218. Zu einer Zeit weilte in einer gewissen Mönchsklause an einem Pavāraṇātag ein Mönch. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erlaubte, dass mindestens fünf Mönche Pavāraṇā begehen, dass vier Mönche gegenseitig Pavā­raṇā geben, dass drei Mönche gegenseitig Pavāraṇā geben und dass zwei Mönche gegenseitig Pavāraṇā geben. Aber ich bin allein. Wie soll ich nun Pavāraṇā ausführen?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, falls in einer gewissen Wohnstätte an einem Pavāraṇātag nur ein Mönch weilt, dann soll dieser Mönch dort, wohin die Mönche kommen würden – zur Versammlungshalle oder zu einem Pavillon oder zum Fuß eines Baumes – nachdem er diesen Platz fegte, Trink- und Waschwasser bereitstellte, Sitze vorbe­reitete, Licht anmachte und sich niedersetzen. Falls andere Mönche kommen, soll er mit ihnen Pavāraṇā begehen. Kommen keine, soll er sich entschließen: ‘Heute ist für mich Pavāraṇā.’ Würde er sich nicht entschließen, wäre dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

„Ihr Mönche, dort wo fünf Mönche leben, soll man nicht als Vierer-Orden, nachdem man von einem Mönch die Einladung holte, Pavāraṇā begehen. Wird so Pavāraṇā begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wo vier Mönche leben, dort soll man nicht zu dritt, nachdem man von einem Mönch die Einladung holte, gegenseitig die Pavāraṇā geben. Wird so Pavāraṇā begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, dort wo drei Mönche leben, soll man nicht zu zweit, nachdem man sich von einem Mönch die Einladung holte, gegenseitig die Pavāraṇā geben. Wird so Pavāraṇā begangen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, dort wo zwei Mönche leben, soll man nicht, nachdem man von einem Mönch Pavāraṇā geholt hat, allein den Entschluss fassen. Wird sich so ent­schlossen, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

125. Verfahren bei Vergehen

219. Bei einer Gelegenheit hatte ein gewisser Mönch zu Pavāraṇā ein Vergehen begangen. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man nicht mit einem Vergehen Pavāraṇā begehen soll. [435] Ich habe ein Vergehen begangen. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, da hat ein Mönch zu Pavāraṇā ein Vergehen begangen. Dieser Mönch soll, nachdem er zu einem anderen Mönch ging, sich das Ober­gewand auf eine Schulter legte und niederhockte mit ehrfürchtig zusammen­gelegten Händen zu dem anderen sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, habe ein Vergehen begangen und das bekenne ich.’ Jener [andere] soll sagen: ‘Siehst du es ein?’ – ‘Ja, ich sehe es ein.’ – ‘In Zukunft mögest du dich beherrschen.’“

„Ihr Mönche, in diesem Fall war sich ein Mönch zu Pavāraṇā wegen eines Vergehens unsicher. Dieser Mönch soll, nachdem er zu einem anderen Mönch ging, sich das Obergewand auf eine Schulter legte und niederhockte mit ehrfürch­tig zusammengelegten Händen zu dem anderen sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, bin mir über ein Vergehen nicht sicher. Sobald darüber keine Mei­nungsverschiedenheit besteht, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend soll er Pavāraṇā begehen. Das soll kein Hinderungsgrund zum Begehen der Pavāraṇā sein.“

126. Ein Vergehen offenbaren

220. Bei einer Gelegenheit erinnerte sich ein gewisser Mönch während der Pavāraṇā eines Vergehens. Da kam diesem Mönch der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man nicht mit einem Vergehen Pavāraṇā begehen soll. Ich habe ein Vergehen begangen. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.

„Ihr Mönche, es gibt den Fall, dass sich ein Mönch der Pavāraṇā eines Vergehens erinnert. Ihr Mönche, dann soll dieser Mönch zu dem ihm am nächsten seienden Mönch sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso Genannte, habe ein Vergehen begangen. Nachdem ich von hier aufgestanden bin, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend, soll er Pavāraṇā begehen. Das soll kein Hinderungsgrund zur Pavāraṇā sein.“

„Ihr Mönche, es gibt den Fall, dass sich ein Mönch während der Pavāraṇā wegen eines Vergehens unsicher ist. Ihr Mönche, dann soll dieser Mönch zu dem ihm am nächsten seienden Mönch sagen: ‘Bruder, ich, der Soundso genannte bin mir wegen eines Vergehens unsicher. Sobald darüber keine Meinungsverschieden­heit besteht, werde ich dieses Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen ha­bend soll er Pavāraṇā begehen. Das soll kein Hinderungsgrund zur Pavāraṇā sein.“

127. Verfahren bei gleichartigen Vergehen

221. Bei einer Gelegenheit beging in einer gewissen Wohnstätte zu Pavāraṇā der ganze Orden ein gleichartiges [436] Vergehen. Da kam diesen Mönchen der Gedanke: ‘Der Erhabene erließ, dass man nicht gemeinsam Vergehen bekennen und nicht gemeinsam Vergehen entgegennehmen soll. Der ganze Orden hat ein gleichartiges Vergehen begangen. Wie sollen wir uns nun verhalten?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, es gibt den Fall, da hat der ganze Orden zu Pavāraṇā ein gleichartiges Vergehen begangen. Von jenen Mönchen soll sofort einer zur benachbarten Wohnstätte geschickt werden: ‘Geh Bruder! Sobald du dieses Vergehen wiedergutgemacht hast, komm zurück. Wir werden dann bei dir das Vergehen wiedergutmachen.’ Wenn er es so erlangt, ist es gut. Wenn er es so nicht erlangt, soll ein fähiger und erfahrener Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Dieser ganze Orden hat ein gleichartiges Ver­gehen begangen. Sobald der Orden einen anderen Mönch sehen wird, der rein und ohne Vergehen ist, wird der Orden bei diesem das Vergehen wiedergutmachen.’ Das gesprochen habend soll man die Pavāraṇā begehen. Das soll kein Hinderungs­grund zur Pavāraṇā sein.“

„Ihr Mönche, in einem Fall war sich in einer bestimmten Wohnstätte zu Pavāraṇā der ganze Orden unsicher, ob man ein gleichartiges Vergehen begangen hatte. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Dieser ganze Orden ist sich nicht sicher, ob man ein gleichartiges Vergehen begangen hat. Sobald darüber keine Meinungsver­schiedenheit besteht, wird dieses Vergehen wiedergutgemacht.’ Das gesprochen habend soll man Pavāraṇā begehen. Das soll kein Hinderungsgrund zur Pavāraṇā sein.“


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[422] Im Pāli erfolgen Ortsangaben in umgekehrter Reihenfolge, d.h. der Größe nach immer kleiner werdend.

[423] upāyena  (Instrumental) „durch/mittels List“.

[424] Das ist Sekhiya 56.

[425] pasu  – Das sind scharfe Worte aus dem Mund des Erhabenen, wenn man bedenkt, dass er als „Verkörperung des Mitgefühls“ verehrt wird und Voll­kommenheit (pāramitā) auch im sprachlichen Wandel erreicht hat.

[426] D.h.: (selbst) gesehen, (von anderen) gehört oder vermutet.

[427] Ein Mönch lädt den Orden zu Pavāraṇā ein, zu fragen, ob ein Vergehen ge­sehen, gehört oder vermutet wurde.

[428] „... dass ich während der Regenzeit ein Vergehen beging.“

[429] pavāreti  „eingeladen hat“, hier eben im Sinne der Durchführung dieser Zere­monie.

[430] Das heißt, sobald man die Pavāraṇā-Formel ausgesprochen hatte – und es gab nichts zu offenzulegen – kann man sich wieder auf seinen Sitz setzen.

[431] Wie in Anmerkung 334 in Mvg 163.

[432] Wie in Anmerkung 340 in Mvg 164.

[433] D.h. dass der Orden den Akt ohne ihn ausführen möge, er aber eventuellen Entscheidungen zustimmt – damit wird ausgeschlossen, dass es im Nachhinein Streit deswegen gibt (→ Bhu-Pāc 79).

[434] Wie in Anmerkung 344 in Mvg 166.

[435] Es handelt sich hier um eine stereotype Wiederholung des Textes aus Mvg 169. Dieser Erlass erfolgt in Mvg 235.

[436] Wie in Anmerkung 346 in Mvg 171.


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