296. Damals wohnte in der Stadt Bhaddiya der Hausherr Meṇḍaka. Der hatte derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er sich den Kopf gewaschen hatte und den Getreidespeicher ausfegen ließ, setzte er sich draußen nieder und vom Himmel fielen Ströme von Getreide und füllten den Getreidespeicher. Seine Frau hatte derartige übernatürliche Kraft: Sie setzte sich zu einem Topf mit einem Āḷhaka Inhalt [743] , der mit einer dicken Suppe [744] gefüllt ist. Daraus versorgte sie die Sklaven, die Arbeiter und die Leute [745] mit dieser Speise. Diese wurde nicht alle, bis sie aufstand. Sein Sohn hatte derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er nur einen Beutel mit tausend [746] nahm, gab er daraus den Sklaven, den Arbeitern und den Leuten für sechs Monate Lohn. Der Beutel wurde nicht leer, solange er ihn in der Hand hielt. Seine Schwiegertochter hatte derartige übernatürliche Kraft: Sie setzte sich zu einem Korb von vier Doṇa Inhalt [747] und versorgte daraus für sechs Monate die Sklaven, die Arbeiter und die Leute mit Speise. Der Korb wurde nicht leer, bis sie aufstand. Sein Sklave hatte derartige übernatürliche Kraft: mit nur einer Pflugschar machte er sieben Furchen.
Davon hörte nun Seniya Bimbisāra, der Fürst von Magadha: „Man sagt, bei Uns in der Stadt Bhaddiya [748] wohnt der Hausherr Meṇḍaka und der soll derartige übernatürliche Kraft haben: Nachdem er sich den Kopf gewaschen hat und den Getreidespeicher ausfegen ließ, setzt er sich draußen nieder und vom Himmel fallen Ströme von Getreide und füllen den Getreidespeicher. Seine Frau hat derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Topf mit einem Āḷhaka Inhalt, der mit einer dicken Suppe gefüllt ist. Daraus versorgt sie Sklaven, Arbeiter und die Leute mit dieser Speise. Diese wird nicht alle, bis sie aufsteht. Sein Sohn hat derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er nur einen Beutel mit tausend nahm, gibt er daraus den Sklaven, den Arbeitern und den Leuten für sechs Monate Lohn. Der Beutel wird nicht leer, solange er ihn in der Hand hält. Seine Schwiegertochter hat derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Korb von vier Doṇa Inhalt und versorgt daraus für sechs Monate die Sklaven, die Arbeiter und die Leute mit Speise. Der Korb wird nicht leer, bis sie aufsteht. Sein Sklave hat derartige übernatürliche Kraft: mit nur einer Pflugschar macht er sieben Furchen.“
Da sprach Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zu einen fürstlichen Großminister, der für alles zuständig war [749] : „Du da [750] , man sagt, bei Uns in der Stadt Bhaddya wohnt der Hausherr Meṇḍaka, der derartige übernatürliche Kraft habe: Nachdem er sich den Kopf wusch und den Getreidespeicher ausfegen ließ, setzt er sich draußen nieder und vom Himmel fallen Ströme von Getreide und füllen den Getreidespeicher. Seine Frau habe derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Topf mit einem Āḷhaka Inhalt, der mit einer dicken Suppe gefüllt ist. Daraus versorgt sie Sklaven, Arbeiter und die Leute mit dieser Speise. Diese wird nicht alle, bis sie aufsteht. Sein Sohn habe derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er nur einen Beutel mit tausend nahm, gibt er daraus den Sklaven, den Arbeitern und den Leuten für sechs Monate Lohn. Der Beutel wird nicht leer, solange er ihn in der Hand hält. Seine Schwiegertochter habe derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Korb von vier Doṇa Inhalt und versorgt daraus für sechs Monate Sklaven, Arbeiter und die Leute mit Speise. Der Korb wird nicht leer, bis sie aufsteht. Sein Sklave habe derartige übernatürliche Kraft: mit nur einer Pflugschar macht er sieben Furchen. Gehe und erkunde es. Wenn du es sieht, ist es so, als hätten Wir es selber gesehen.“
297. „So sei es, Herr.“ antwortete der Großminister dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha und brach dann mit dem viergliedrigen Heer [751] nach Bhaddiya auf. Allmählich kam er nach Bhaddiya und zum Hausherrn Meṇḍaka. Dort angekommen sprach er zum Hausherrn Meṇḍaka: „Hausherr, mir wurde vom Fürsten befohlen, folgendes zu erkunden: ‘Man sagt, bei Uns lebt der Hausherr Meṇḍaka in der Stadt Bhaddiya, der hat derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er sich den Kopf wusch und den Getreidespeicher ausfegen ließ, setzt er sich draußen nieder und vom Himmel fallen Ströme von Getreide und füllen den Getreidespeicher. Seine Frau habe derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Topf mit einem Āḷhaka Inhalt, der mit einer dicken Suppe gefüllt ist. Daraus versorgt sie Sklaven, Arbeiter und die Leute mit dieser Speise. Diese wird nicht alle, bis sie aufsteht. Sein Sohn habe derartige übernatürliche Kraft: Nachdem er nur einen Beutel mit tausend nahm, gibt er daraus den Sklaven, den Arbeitern und den Leuten für sechs Monate Lohn. Der Beutel wird nicht leer, solange er ihn in der Hand hält. Seine Schwiegertochter habe derartige übernatürliche Kraft: Sie setzt sich zu einem Korb von vier Doṇa Inhalt und versorgt daraus für sechs Monate Sklaven, Arbeiter und die Leute mit Speise. Der Korb wird nicht leer, bis sie aufsteht. Sein Sklave habe derartige übernatürliche Kraft: mit nur einer Pflugschar macht er sieben Furchen. Wenn du es siehst, ist es, als hätten Wir es selber gesehen.’ Hausherr, lass uns diese übernatürliche Kraft sehen.“ Da wusch sich der Hausherr Meṇḍaka den Kopf, ließ den Getreidespeicher ausfegen, setzte sich draußen nieder und vom Himmel fielen Ströme von Getreide und füllten den Getreidespeicher. „Hausherr, deine übernatürliche Kraft wurde gesehen. Lass uns die übernatürliche Kraft deiner Frau sehen.“ Da sprach der Hausherr Meṇḍaka zu seiner Frau: „Versorge dieses viergliedrige Heer mit Speise.“ Da setzte sich die Frau des Hausherrn Meṇḍaka zu einem Topf von einem Āḷhaka Inhalt, der mit einer dicken Suppe gefüllt war. Daraus versorgte sie das viergliedrige Heer mit Speise und er wurde nicht leer, bis sie aufstand. „Hausherr, auch die übernatürliche Kraft deiner Frau wurde gesehen. Lass uns die übernatürliche Kraft deines Sohnes sehen.“ Da sprach der Hausherr Meṇḍaka zu seinem Sohn: „Sohn, gib diesem viergliedrigen Heer für sechs Monate Sold.“ Da hat der Sohn des Hausherrn Meṇḍaka, nachdem er einen Beutel mit tausend nahm, dem viergliedrigen Heer für sechs Monate Sold gegeben und dieser Beutel wurde nicht leer, solange er ihn in der Hand hatte. „Hausherr, auch die übernatürliche Kraft deines Sohnes wurde gesehen. Lass uns die übernatürliche Kraft deiner Schwiegertochter sehen.“ Da sprach der Hausherr Meṇḍaka zu seiner Schwiegertochter: „Gib diesem viergliedrigen Heer für sechs Monate Speise.“ Da setzte sich die Schwiegertochter des Hausherrn Meṇḍaka zu einem vier Doṇa großen Korb. Daraus versorgte sie für sechs Monate das viergliedrige Heer mit Speise und er wurde nicht alle, bis sie aufstand. „Hausherr, auch die übernatürliche Kraft deiner Schwiegertochter wurde gesehen. Lass uns die übernatürliche Kraft deines Sklaven sehen.“ – „Mein Gebieter, die übernatürliche Kraft meines Sklaven soll man auf dem Feld sehen.“ – „Genug, Hausherr! Deines Dieners übernatürliche Kraft mag als gesehen gelten.“
Dann ist der Großminister mit dem viergliedrigen Heer wieder nach Rājagaha zurückgegangen. Dann ging er zu Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha und berichtete dort den Sachverhalt.
298. Nachdem der Erhabene so lange in Vesāli geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er mit einem großen Mönchsorden, mit tausendzweihundertfünfzig Mönchen zu einer Wanderung nach Bhaddiya [752] auf. Nach und nach wandernd kam der Erhabene in Bhaddiya an. Dort, in Bhaddiya, weilte der Erhabene im Jātiyāhain [753] . Da hörte der Hausherr Meṇḍaka: „Der Asket, der Herr Gotama, der Sakyasohn, der von dem Sakyastamm in die Hauslosigkeit ging, ist in Bhaddiya angekommen und weilt im Jātiyāhain von Bhaddiya. Über diesen erhabenen Gotama erhebt sich dieser treffliche Ruhmesruf: ‘Dies ist der Erhabene, Heilige, vollkommen Erwachte, der in Wissen und Wandel Vollendete, der Pfadvollender, der Kenner der Welt, der unübertroffene Lenker der zu zähmenden Menschen, der Lehrer der Götter und Menschen, der Erwachte, der Erhabene.’ Er erklärt diese Welt mit den Göttern, Māras, Brahmas, Asketen und Brahmanen, Geschöpfen, Göttern und Menschen, nachdem er selbst durch Erkenntnis erfahren hat, spricht er sie aus, verkündet er die Lehre, die am Anfang gute, in der Mitte gute, am Ende gute und er erklärt der Bedeutung und Worten getreu den völlig vollendeten, völlig geläuterten Reinheitswandel. Solch einen Heiligen zu sehen ist verdienstvoll.“ Da ließ der Hausherr Meṇḍaka einen prächtig glänzenden Wagen bereitstellen. Nachdem er auf diesen prächtig glänzenden Wagen gestiegen war, fuhr er mit diesem aus Bhaddiya heraus, um den Erhabenen zu sehen. Viele Andersgläubige sahen den Hausherrn Meṇḍaka aus der Ferne herankommen und als sie ihn ansahen, fragten sie ihn: „Hausherr, wohin gehst du?“ – „Ihr Herren, ich gehe, um den Erhabenen, den Asketen Gotama zu sehen.“ – „Hausherr, warum gehst du, um den Gotama zu sehen, der da lehrt, dass die Lehre von der Tat gleich der Lehre von der Nichttat sei? Hausherr, der Asket Gotama ist ein Anhänger der Nichttat, er lehrt die Lehre von der Nichttat und darin schult er seine Zuhörer.“ Da dachte sich der Hausherr Meṇḍaka: ‘Zweifellos ist er der Erhabene, Heilige, vollkommen Erwachte, denn diese Andersgläubigen sind neidisch.’ So weit der Boden für den Wagen befahrbar war, fuhr er. Er stieg dann vom Wagen und ging zu Fuß zum Erhabenen. Dort angekommen, verehrte er den Erhabenen und setzte sich beiseite nieder. Dem zur Seite sitzenden Hausherrn Meṇḍaka gab der Erhabene eine stufenweise Belehrung wie folgt: ein Gespräch über das Geben, über Sittlichkeit, über den Himmel, dann über die Gefahren, die Schlechtigkeit und Verderbtheit der Sinnesgier sowie aller Befleckungen und dann zeigte er den Segen des Entsagens auf. Als der Erhabene wusste, dass der Hausherr Meṇḍaka aufnahmefähig, sanftmütig, unvoreingenommen, begeistert und vertrauensvoll war, da verkündete er die Kernaussage der Lehrdarlegung der Buddhas: Unzulänglichkeit, Entstehung [davon], Überwindung [davon] und den Weg [dazu]. Genau so, wie ein sauberer fleckenloser Stoff gut Farbe annehmen würde, so ging dem Hausherrn Meṇḍaka dort auf dem Sitz das reine, klare Auge der Wahrheit auf: ‘Wenn irgend etwas als seine Eigenschaft das Entstehen hat, all das hat als seine Eigenschaft die Vergänglichkeit.’ „Sehr gut, sehr gut, hoher Herr! Als würde der hohe Herr etwas Umgedrehtes richtig hinstellen oder etwas Verdecktes aufdecken oder einem Verirrten den Weg zeigen oder in der Dunkelheit eine Öllampe hinhalten, damit, wer Augen hat, die Bilder sieht, genau so hat der Erhabene auf verschiedene Weise die Lehre verkündet. Hoher Herr, ich nehme meine Zuflucht zum Erhabenen, zur Lehre als auch zur Mönchsgemeinschaft. Der Erhabene möge mich als Laienanhänger annehmen, der von heute an für das ganze Leben seine Zuflucht genommen hat. Möge der Erhabene das morgige Mahl zusammen mit dem Mönchsorden bei mir annehmen.“ Durch Schweigen nahm der Erhabene an.
Nachdem der Hausherr Meṇḍaka wusste, dass der Erhabene angenommen hatte, stand er vom Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umrundete ihn rechts herum und ging fort. Nachdem die Nacht vergangen war, hat der Hausherr Meṇḍaka vorzügliche feste Speisen vorbereiten lassen und ließ dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit, hoher Herr, das Essen ist bereitet.’ Nachdem der Erhabene am Vormittag aufstand, nahm er Robe und Almosenschale und ging zum Anwesen des Hausherrn Meṇḍaka. Dort angekommen, setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder und ebenso auch der Mönchsorden. Dann gingen die Frau, der Sohn, die Schwiegertochter und der Sklave des Hausherrn Meṇḍaka zum Erhabenen. Bei ihm angekommen verehrten sie den Erhabenen und setzten sie sich seitwärts nieder. Der Erhabene gab ihnen eine stufenweise Belehrung wie folgt: ein Gespräch über das Geben, über Sittlichkeit, über den Himmel, dann über die Gefahren, die Schlechtigkeit und Verderbtheit der Sinnesgier sowie aller Befleckungen und dann zeigte er den Segen des Entsagens auf. Als der Erhabene wusste, dass sie aufnahmefähig, sanftmütig, unvoreingenommen, begeistert und vertrauensvoll waren, da verkündete er die Kernaussage der Lehrdarlegung der Buddhas: Unzulänglichkeit, Entstehung [davon], Überwindung [davon] und den Weg [dazu]. Genau so, wie ein sauberer fleckenloser Stoff gut Farbe annehmen würde, so ging ihnen dort auf dem Sitz das reine, klare Auge der Wahrheit auf: ‘Wenn irgend etwas als seine Eigenschaft das Entstehen hat, all das hat als seine Eigenschaft die Vergänglichkeit.’ „Sehr gut, sehr gut, hoher Herr! Als würde der hohe Herr etwas Umgedrehtes richtig hinstellen oder etwas Verdecktes aufdecken oder einem Verirrten den Weg zeigen oder in der Dunkelheit eine Öllampe hinhalten, damit, wer Augen hat, die Bilder sieht, genau so hat der Erhabene auf verschiedene Weise die Lehre verkündet. Hoher Herr, wir nehmen unsere Zuflucht zum Erhabenen, zur Lehre als auch zur Mönchsgemeinschaft. Der Erhabene möge uns als Laienanhänger annehmen, die von heute an für das ganze Leben ihre Zuflucht genommen haben.“
Der Hausherr Meṇḍaka bediente nun eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze, stellte ihn zufrieden und als der Erhabene gegessen hatte und die Hand von der Almosenschale zurückzog, setzte er sich zur Seite nieder. Beiseite sitzend sprach der Hausherr Meṇḍaka zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, solange der Erhabene in Bhaddiya verweilt, solange gebe ich dem Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze regelmäßig Speisen.“ Der Erhabene veranlasste nun durch ein Lehrgespräch den Hausherrn Meṇḍaka zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen, stand dann vom Sitz auf und ging fort.
299. Nachdem der Erhabene solange es ihm gefiel in Bhaddiya geweilt hatte, brach er mit einem großen Mönchsorden von tausendzweihundertfünfzig Mönchen zu einer Reise nach Aṅguttarāpa [754] auf, ohne beim Hausherrn Meṇḍaka anzufragen [755] . Dem Hausherrn Meṇḍaka kam zu Ohren: ‘Man sagt, der Erhabene sei mit einem großen Mönchsorden von tausendzweihundertfünfzig Mönchen zu einer Reise nach Aṅguttarāpa aufgebrochen.’ Da beauftragte der Hausherr seine Sklaven und Arbeiter: „Leute, nachdem ihr viel Salz, Öl, Reis und Speise auf Wagen geladen habt, kommt ihr mit. Sobald tausendzweihundertfünfzig Kuhhirten tausendzweihundertfünfzig Kühe zusammenbekommen haben, sollen auch sie mitkommen. Dort wo wir den Erhabenen sehen werden, dort werden wir ihn mit frischer Milch speisen.“
Der Hausherr Meṇḍaka traf unterwegs in einer Wildnis mit dem Erhabenen zusammen. Nun ging der Hausherr Meṇḍaka zum Erhabenen. Dort angekommen verehrte er den Erhabenen und stellte sich seitwärts hin. Seitwärts stehend sprach der Hausherr Meṇḍaka zum Erhabenen: „Herr, möge der Erhabene morgen das Essen von mir zusammen mit dem Mönchsorden annehmen.“ Der Erhabene nahm durch Schweigen an. Als der Hausherr Meṇḍaka wusste, dass der Erhabene angenommen hatte, verehrte er ihn, umrundete ihn rechts herum und ging fort.
Als nun die Nacht vergangen war ließ der Hausherr Meṇḍaka vorzügliche feste Speise vorbereiten und dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit Herr, das Essen ist bereitet.’ Nachdem sich der Erhabene am Vormittag erhoben hatte, nahm er Almosenschale und Robe und ging zur Essenverteilungsstätte [756] des Hausherrn Meṇḍaka. Dort angekommen, setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz und ebenso auch der Mönchsorden. Dann befahl der Hausherr Meṇḍaka den tausendzweihundertfünfzig Kuhhirten: „Leute, nachdem jeder eine Kuh genommen hat, gehe je einer zu je einem Mönch hin und speist diesen mit frischer Milch.“ Dann hat der Hausherr Meṇḍaka den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze eigenhändig mit vorzüglicher fester Speise bedient und versorgt und auch mit frischer Milch. Die gewissenhaften Mönche nahmen die Milch nicht an. [757] „Nehmt sie an, ihr Mönche, und verzehrt sie.“ Nachdem er den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze eigenhändig mit fester und weicher Speise bedient und auch mit frischer Milch versorgt hatte, und als der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte sich der Hausherr Meṇḍaka seitwärts nieder. Seitwärts sitzend sprach der Hausherr Meṇḍaka zum Erhabenen: „Es gibt Wege in der Wildnis, o Herr, die sind ohne Wasser und ohne Speise. Ohne Reiseverpflegung sind sie schlecht zu gehen. Es wäre gut o Herr, wenn der Erhabene den Mönchen Reiseverpflegung erlauben würde.“ Nachdem der Erhabene den Hausherrn Meṇḍaka durch ein Lehrgespräch veranlasste zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen, stand er vom Sitz auf und ging fort.
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube fünf Milcherzeugnisse [758] : Milch, Dickmilch [759] , Buttermilch [760] , frische Butter und Butterschmalz. Ihr Mönche, es gibt Wege in der Wildnis, die sind ohne Wasser und ohne Speise. Ohne Reiseverpflegung sind sie schlecht zu gehen. Ihr Mönche, ich erlaube, sich nach Reiseverpflegung umzusehen [761] : Reis, soweit Reis zweckmäßig ist, Mungbohnen, soweit Mungbohnen zweckmäßig sind, Hülsenfrüchte, soweit Hülsenfrüchte zweckmäßig sind, Salz, soweit Salz zweckmäßig ist, Zucker, soweit Zucker zweckmäßig ist, Öl, soweit Öl zweckmäßig ist und Butterschmalz, soweit Butterschmalz zweckmäßig ist.
Ihr Mönche, es gibt Menschen mit Vertrauen und Zuversicht. Jene geben den Erlaubtmachern Geld [762] in die Hand in dem Gedanken: ‘Dadurch wird den Herren gegeben, was erlaubt ist.’ Ihr Mönche, ich erlaube, wenn das akzeptiert ist, davon Gebrauch zu machen. [763] Ihr Mönche, aber ich sage nicht, dass ihr in irgendeiner Weise Gold und Silber genießen oder danach herumsuchen sollt.“ [764]
300. Dann kam der Erhabene nach und nach wandernd in Āpaṇa an. Dem Flechtenasketen Keṇiya kam zu Ohren: „Der Asket, der Herr Gotama, der Sakyasohn, der von dem Sakyastamm in die Hauslosigkeit ging, ist in Āpaṇa angekommen und verweilt in Āpaṇa. Über diesen erhabenen Gotama erhebt sich dieser treffliche Ruhmesruf: ‘Dies ist der Erhabene, Heilige, vollkommen Erwachte, der in Wissen und Wandel Vollendete, der Pfadvollender, der Kenner der Welt, der unübertroffene Lenker der zu zähmenden Menschen, der Lehrer der Götter und Menschen, der Erwachte, der Erhabene.’ Er erklärt diese Welt mit den Göttern, Māras, Brahmas, Asketen und Brahmanen, Geschöpfen, Göttern und Menschen, nachdem er selbst durch Erkenntnis erfahren hat, spricht er sie aus, verkündet er die Lehre, die am Anfang gute, in der Mitte gute, am Ende gute und er erklärt der Bedeutung und Worten getreu den völlig vollendeten, völlig geläuterten Reinheitswandel. Solch einen Heiligen zu sehen ist verdienstvoll.“ Da kam dem Flechtenasketen Keṇiya folgender Gedanke: ‘Was könnte ich dem Asketen Gotama bringen?’
Dann dachte sich der Flechtenasketen Keṇiya: ‘Auch die, die den jetzigen Brahmanen vorangingen, die Seher, die Urheber der Veden, die sich auf die Veden beziehen, als auch die gegenwärtigen Brahmanen, die für andere die alten Hymnen und Verse sprechen, die mit einem Lächeln vorsingen, die das Gesprochene vortragen, die das Gesagte rezitieren, die das Erzählte nacherzählen, nämlich: Aṭṭhaka, Vāmaka, Vāmadeva, Vessāmitta, Yamataggi, Aṅgīrasa, Bhāradvāja, Vāseṭṭha, Kassapa und Bhagu – sie enthielten sich des Essens nachts, waren frei vom Essen zur Unzeit, aber sie akzeptieren Getränke.
Auch der Asket Gotama enthält sich des nächtlichen Essens, ist frei vom Essen zur Unzeit, aber er genießt Getränke. Der Asket Gotama ist es wert, solche Getränke zu genießen [765] .’ Dann ließ er reichlich Getränke vorbereiten und die gefüllten Behälter an ein Tragejoch hängen und ging zum Erhabenen. Dort angekommen wechselte er freundliche Worte mit ihm und stellte sich seitwärts hin. Beiseite stehend sprach der Flechtenasket Keṇiya zum Erhabenen: „Möget Ihr, Gotama, von mir die Getränke annehmen.“ – „Ja Keṇiya, gib das den Mönchen.“ Da gab sie der Flechtenasket Keṇiya den Mönchen. Die gewissenhaften Mönche nahmen sie nicht an. [766] „Nehmt es an, ihr Mönche, verzehrt es.“
Nachdem nun der Flechtenasket Keṇiya den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze eigenhändig reichlich mit Getränken bedient und versorgt hatte, als der Erhabene die Hände gewaschen und von der Almosenschale zurückgezogen hatte [767] , setzte er sich seitwärts nieder. Den seitlich sitzenden Flechtenasketen Keṇiya hat der Erhabene durch ein Lehrgespräch veranlasst zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als der Flechtenasket Keṇiya durch die Lehrrede des Erhabenen verstanden hatte, es aufgenommen hatte, davon motiviert und erfreut war, sprach er zum Erhabenen: „Möget Ihr, Herr Gotama, zusammen mit dem Mönchsorden das morgige Essen von mir annehmen.“
„Der Mönchsorden ist groß, Keṇiya, tausendzweihundertfünfzig Mönche! Du bist doch auch einer, der hingebungsvoll zu den Brahmanen ist.“ Zum zweiten Mal sprach der Flechtenasket Keṇiya zum Erhabenen: „Egal, Herr Gotama, wie groß der Mönchsorden ist, ob es tausendzweihundertfünfzig Mönche sind oder ob ich einer bin, der zu den Brahmanen hingebungsvoll ist. Möget Ihr, Gotama, zusammen mit dem Mönchsorden das morgige Essen von mir annehmen.“ – „Der Mönchsorden ist groß, Keṇiya, tausendzweihundertfünfzig Mönche! Du bist doch auch einer, der hingebungsvoll zu den Brahmanen ist.“ Zum dritten Mal sprach der Flechtenasket Keṇiya zum Erhabenen: „Egal, Herr Gotama, wie groß der Mönchsorden ist, ob es tausendzweihundertfünfzig Mönche sind oder ob ich einer bin, der zu den Brahmanen hingebungsvoll ist. Möget Ihr, Gotama, zusammen mit dem Mönchsorden das morgige Essen von mir annehmen.“ Der Erhabene nahm durch Schweigen an. Nachdem er wusste, dass der Erhabene angenommen hatte, verehrte der Flechtenasket Keṇiya den Erhabenen, stand auf und ging fort.
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube acht Getränke: Mango-Getränk, Rosenapfel-Getränk, Zimtrinden-Getränk, Bananen-Getränk, Honig-Getränk, Trauben-Getränk, Lotoswurzel-Getränk, Phārusaka-Getränk. [768] Ihr Mönche, ich erlaube alle Fruchtsäfte, mit Ausnahme von Getreidesaft [769] . Ihr Mönche, ich erlaube alle Blättersäfte [770] außer Gemüsesäfte [771] . Ihr Mönche, ich erlaube alle Blütensäfte [772] , mit Ausnahme von denen, die zur Herstellung von Alkohol dienen [773] . Ihr Mönche, ich erlaube Zuckerrohrsaft.“
Als nun die Nacht vergangen war, ließ der Flechtenasket Keṇiya, in seiner Einsiedelei vorzügliche feste Speisen vorbereiten und dann dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit, Herr Gotama, das Essen ist bereitet.’ Nachdem der Erhabene sich am Vormittag erhoben hatte, nahm er Almosenschale und Robe und ging zur Einsiedelei des Flechtenasketen Keṇiya. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz und ebenso auch der Mönchsorden. Dann bediente und versorgte der Flechtenasket Keṇiya eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze mit vorzüglicher fester Speise und nachdem der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Den beiseite sitzenden Flechtenasketen Keṇiya erfreute der Erhabene mit diesen Versen:
„Von
all den Opfern ist das Feueropfer das Beste.
Von
den Versen ist der Sāvitthī-Vers
[774]
der Beste.
Von
den Menschen ist der Fürst der Beste.
Von
den Gewässern ist der Ozean der Beste.
Von
den Gestirnen ist der Mond das Beste.
Von
den Erhitzenden ist die Sonne die Beste.
Aber
für die, welche Verdienst wünschen, die Almosen geben,
ist
der Orden das Beste.“
Als nun der Erhabene den Flechtenasketen Keniya mit diesen Versen erfreut hatte, stand er auf und ging fort.
301. Nachdem der Erhabene solange es ihm gefiel in Āpaṇa geweilt hatte, brach er mit einem großen Mönchsorden von tausendzweihundert Mönchen zu einer Wanderung nach Kusināra auf. [775] Davon hörten die Mallier von Kusināra: ‘Der Erhabene, so sagt man, kommt nach Kusināra mit einem großen Mönchsorden, mit tausendzweihundertfünfzig Mönchen.’ Sie trafen eine Übereinkunft: ‘Wer dem Erhabenen nicht entgegengeht, erhält eine Strafe von fünfhundert [776] .’ Zu dieser Zeit war der Mallier Roja ein Freund des ehrwürdigen Ānanda. Nach und nach wandernd kam der Erhabene nun in Kusināra an. Da gingen die Mallier aus Kusināra dem Erhabenen entgegen. Auch der Mallier Roja ging dem Erhabenen entgegen und dann weiter zum ehrwürdigen Ānanda. Dort angekommen verehrte er den ehrwürdigen Ānanda und stellte sich zur Seite hin. Dem seitwärts stehendem Mallier Roja sagte der ehrwürdige Ānanda folgendes: „Wie edel von Dir, Bruder Roja, dass du dem Erhabenen entgegengingst.“ – „Nicht doch, Herr Ānanda. Ich bin nicht sehr beeindruckt vom Erwachten, seiner Lehre und dem Orden. Aber die Verwandten trafen eine Abmachung: ‘Wer dem Erhabenen nicht entgegengeht, erhält eine Strafe von fünfhundert.’ Also deshalb, Herr Ānanda, nur aus Furcht vor der Strafe der Verwandten, ging ich dem Erhabenen entgegen.“ Da betrübte den ehrwürdigen Ānanda und er dachte bei sich: ‘Wie kann der Mallier Roja nur so etwas sagen!’ Dann ging der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen. Dort angekommen, verehrte er den Erhabenen und setzte sich seitwärts nieder. Seitwärts sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Hier, o Herr, ist der Mallier Roja, ein sehr bekannter und berühmter Mann. Von großem Nutzen [777] wäre es, wenn ein derart bekannter Mann dieser Lehre und Regelwerk vertraut. Gut wäre es, o Herr, würde der Erhabene etwas tun, auf dass der Mallier Roja dieser Lehre und Zucht vertrauen möge.“ – „Ānanda, es ist nicht schwierig durch den Vollendeten etwas zu bewirken, wodurch der Mallier Roja dieser Lehre und Regelwerk vertrauen mag.“
Der Erhabene berührte den Mallier Roja mit dem Geist des Wohlwollens, stand dann vom Sitz auf und trat in die Behausung ein. Als nun aber der Mallier Roja durch den Geist der Wohlwollens des Erhabenen berührt wurde, ging er wie ein junges Kalb, das zur Kuh läuft, von Wohnstätte zu Wohnstätte und von Klause zu Klause und fragte die Mönche: „Also ihr Herren, wo weilt jetzt der Erhabene, der Heilige, der vollkommen Erwachte? Ich wünsche nämlich den Erhabenen, den Heiligen, den vollkommen Erwachten zu sehen.“ – „Dort, Freund Roja, die Wohnstätte, wo die Tür geschlossen ist. Nachdem du dich lautlos genähert hast, betrittst du die Terrasse, gehst aber nicht ganz darüber und nachdem du dich geräuspert hast, klopfst du gegen den Riegel. Dann wird dir der Erhabene die Tür öffnen.“ Da ging der Mallier Roja leise zu dieser Wohnstätte mit der geschlossenen Tür. Nachdem er die Terrasse betreten hatte, ging er nicht ganz darüber, räusperte sich und klopfte gegen den Riegel. Der Erhabene öffnete ihm die Tür. Nachdem der Mallier Roja also die Wohnstätte betreten hatte, verehrte er den Erhabenen und setzte sich zur Seite nieder. Dem zur Seite sitzenden Mallier Roja gab der Erhabene eine stufenweise Belehrung wie folgt: ein Gespräch über das Geben, über Sittlichkeit, über den Himmel, dann über die Gefahren, die Schlechtigkeit und Verderbtheit der Sinnesgier sowie aller Befleckungen und dann zeigte er den Segen des Entsagens auf. Als der Erhabene wusste, dass Roja der Mallier aufnahmefähig, sanftmütig, unvoreingenommen, begeistert und vertrauensvoll war, da verkündete er die Kernaussage der Lehrdarlegung der Buddhas: Unzulänglichkeit, Entstehung [davon], Überwindung [davon] und den Weg [dazu]. Genau so, wie ein sauberer fleckenloser Stoff gut Farbe annehmen würde, so ging dem Mallier Roja dort auf dem Sitz das reine, klare Auge der Wahrheit auf: ‘Wenn irgend etwas als seine Eigenschaft das Entstehen hat, all das hat als seine Eigenschaft die Vergänglichkeit.’ „Sehr gut, sehr gut, hoher Herr! Gut wäre es, o Herr, wenn die Herren von mir und nicht von anderen Roben, Almosenspeise, Unterkunft und für die Kranken Medizin annehmen würden.“ – „Diejenigen, Roja, die die Erkenntnis eines Übenden haben, die die Sichtweise eines Übenden haben, die die Wahrheit erkannt haben so wie du, denen kommt der Gedanke: ‘Oh, würden doch die Herren nur von mir und nicht von anderen Roben, Almosenspeise, Unterkunft und für die Kranken Medizin annehmen.’ Deshalb Roja, werden wir sowohl von dir als auch von anderen annehmen.“
302. Zu dieser Zeit wurde in Kusināra die Reihenfolge für das Speisen mit vorzüglichem Essen [778] festgelegt. Als nun der Mallier Roja nicht an die Reihe kam, dachte er sich: ‘Was wäre, wenn ich jetzt in der Speisehalle nachschauen würde? Was ich an Essen nicht sehe, das werde ich vorbereiten.’ Als nun der Mallier Roja in der Speisehalle nachschaute, sah er zwei Dinge nicht, nämlich Gemüse und Gebäck [779] . Dann ging der Mallier Roja zum ehrwürdigen Ānanda. Dort angekommen, sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: „Als ich, Herr Ānanda, nicht an die Reihe kam, dachte ich mir: ‘Was wäre, wenn ich jetzt in der Speisehalle nachschauen würde? Was ich an Essen nicht sehe, das werde ich vorbereiten.’ Zwei Dinge, Herr Ānanda, habe ich nicht gesehen: Gemüse und Gebäck. Wenn ich, Herr Ānanda, jetzt Gemüse und Gebäck vorbereiten würde, würde das der Erhabene von mir annehmen?“ – „Darüber, Roja, befrage ich den Erhabenen.“ Dann erzählte der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen den Sachverhalt. „Dann, Ānanda, möge er es vorbereiten.“ – „Dann, Roja, bereite es vor.“ Als die Nacht vergangen war, hat der Mallier Roja reichlich Gemüse und Gebäck vorbereitet und dem Erhabenen dargeboten: „Herr, möge der Erhabene von mir dieses Gemüse und Gebäck annehmen.“ – „Dann, Roja, gib auch den Mönchen.“ Da gab der Mallier Roja auch den Mönchen. Die gewissenhaften Mönche nahmen nicht an. „Nehmt es an, ihr Mönche, und verzehrt es.“ Nachdem der Mallier Roja eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze mit reichlich Gemüse und Gebäck bedient hatte, als der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurück gezogen und gewaschen hatte, setzte er sich beiseite nieder. Den beiseite sitzenden Mallier Roja veranlasste der Erhabene durch ein Lehrgespräch zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich zu erfreuen, dann stand er auf und ging fort. Als nun der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube alles Gemüse und alles Gebäck.“
303. Nachdem der Erhabene so lange in Kusināra weilte, es ihm gefiel, brach er mit einem großen Mönchsorden von tausendzweihundertfünfzig Mönchen zu einer Wanderung nach Ātumā auf. [780] Zu jener Zeit lebte in Ātumā ein gewisser, erst im Alter Ordinierter, der früher Barbier [781] war und der zwei Jungen hatte, mit einer lieblichen Stimme, redegewandt, geschickt und eigens bei Lehrern im Barbierhandwerk [782] ausgebildet.
Dem erst im Alter Ordinierten kam zu Ohren: ‘Man sagt, der Erhabene kam mit einem großem Mönchsorden von tausendzweihundertfünfzig Mönchen nach Ātumā.’ Da sprach der im Alter Ordinierte zu seinen Jungen: „Meine Lieben, man sagt, der Erhabene kam mit einem großem Mönchsorden von tausendzweihundertfünfzig Mönchen nach Ātumā. Ihr Lieben, nehmt das Friseurwerkzeug [783] , geht mit einem Sammelgefäß [784] von Haus zu Haus und sammelt Salz, Öl, Reis und feste Speise. Wenn der Erhabene kommt, werden wir Reisschleim machen.“ – „Ja Vater, so sei es.“ antworteten die Jungen dem im Alter Ordinierten, nahmen ihr Frisierzeug und gingen mit dem Sammelgefäß von Haus zu Haus, sammelten Salz, Öl, Reis und feste Speise. Nachdem die Menschen die intelligenten Jungen mit der lieblichen Stimme hantieren sahen, ließen sie machen, was sie nicht wünschten machen zu lassen [785] , und dann gaben sie viel. Da haben diese Jungen viel Salz, Öl, Reis und feste Speise gesammelt.
Nach und nach wandernd kam der Erhabene in Ātumā an. Hier in Ātumā weilte der Erhabene in der Scheune [786] . Als die Nacht vorüber war, hat der im Alter Ordinierte reichlich Reisschleim vorbereitet und bot ihn dem Erhabenen dar: „Möge o Herr, der Erhabene den Reisschleim von mir annehmen.“ Wissend fragen die Vollendeten, wissend fragen sie nicht, die rechte Zeit wissend fragen sie, die rechte Zeit wissend fragen sie nicht. Mit Bedacht fragen Vollendete, nicht ohne Bedacht, Unbedachtes tun Vollendete nicht. Aus zweierlei Gründen fragt der Erhabene, Erwachte die Mönche: Um die Lehre zu verkünden oder um den Zuhörern Übungsregeln zu erlassen. Da nun fragte der Erhabene den im Alter Ordinierten: „Woher, Mönch, ist dieser Reisschleim?“ Da erzählte der im Alter Ordinierte dem Erhabenen den Sachverhalt. Da tadelte der Buddha, der Erhabene heftig: „Du törichter Mensch, das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, Ordinierte veranlassen, etwas Unerlaubtes zu tun? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt hatte hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Ihr Mönche, „Durch einen Ordinierten soll nicht veranlasst werden, Unerlaubtes zu tun. Wird so etwas veranlasst, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, jemand, der vorher Barbier war, soll Frisierwerkzeug meiden [787] . Wer es [mit sich] herumträgt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Nachdem der Erhabene so lange in Ātumā weilte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Sāvatthi auf. Allmählich wandernd kam er in Sāvatthi an. Dort in Sāvatthi weilte er im Jetahain des Anāthapiṇḍika. Zu dieser Zeit gab es in Sāvatthi viele Früchte als feste Speise. Da kam den Mönchen der Gedanke: ‘Hat der Erhabene Früchte als feste Speise erlaubt oder nicht erlaubt?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube alle Früchte als feste Speise.“
304. Zu jener Zeit wuchsen dem Orden gehörende Samen [788] auf Privatgrund [789] und Privatleuten gehörende Samen auf Ordenboden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Von Sämereien, die dem Orden gehören aber die in Erde von Weltlingen wuchsen, soll man einen Teil abgeben und dann genießen. Von Sämereien, die den Weltlingen gehören, die aber in Erde vom Orden wuchsen, soll man einen Teil abgeben und dann genießen [790] .“
305. Zu dieser Zeit kam den Mönchen in diesem und jenem Fall Gewissensunruhe auf: ‘Was hat der Erhabene erlaubt, was hat er nicht erlaubt?’ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Was ich mit ‘nicht erlaubt’ nicht abgelehnt habe, wenn das zum Nichterlaubten passt, dem Erlaubten entgegen geht, dann ist das nicht erlaubt. Was ich mit ‘nicht erlaubt’ nicht abgelehnt habe, wenn das zum Erlaubten passt, dem Unerlaubten entgegen steht, dann ist das erlaubt. Was ich nicht mit ‘ist erlaubt’ erlaubt habe, wenn das zum Nichterlaubten passt, dem Erlaubten entgegen geht, dann ist das nicht erlaubt. Was ich nicht mit ‘ist erlaubt’ erlaubt habe, wenn das zum Erlaubten passt, dem Unerlaubten entgegen steht, dann ist das erlaubt.“
Da dachten sich die Mönche: ‘Ist für eine bestimmte Zeit [791] Erlaubtes mit für eine Nacht [792] Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’ – ‘Ist für eine bestimmte Zeit Erlaubtes mit für sieben Tage [793] Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’ – ‘Ist für eine bestimmte Zeit Erlaubtes mit lebenslang [794] Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’ – ‘Ist für eine Nacht Erlaubtes mit für sieben Tage Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’ – ‘Ist für eine Nacht Erlaubtes mit lebenslang Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’ – ‘Ist für sieben Tage Erlaubtes mit für lebenslang Erlaubtem erlaubt oder ist es nicht erlaubt?’
„Ihr Mönche, für bestimmte Zeit Erlaubtes mit für eine Nacht Erlaubtem ist, an jenem Tag angenommen zur rechten Zeit [795] erlaubt, zur unrechten Zeit [796] nicht erlaubt. – Ihr Mönche, für bestimmte Zeit Erlaubtes mit für sieben Tage Erlaubtem ist, an jenem Tag angenommen zur rechten Zeit erlaubt, zur unrechten Zeit nicht erlaubt. – Ihr Mönche, für bestimmte Zeit Erlaubtes mit für lebenslang Erlaubtem ist, an jenem Tag angenommen zur rechten Zeit erlaubt, zur unrechten Zeit nicht erlaubt. – Ihr Mönche, für eine Nacht Erlaubtes mit für sieben Tage Erlaubtem ist, an jenem Tag angenommen und bis die Nacht vorüber geht erlaubt. Ist die Nacht vorüber, ist es nicht erlaubt. – Ihr Mönche, für eine Nacht Erlaubtes mit für das ganze Leben Erlaubtem ist, an jenem Tag angenommen und bis die Nacht vorüber ist erlaubt. Ist die Nacht vorüber, ist es nicht erlaubt. – Ihr Mönche, für sieben Tage Erlaubtes mit für lebenslang Erlaubtem ist, wenn angenommen für sieben Tage erlaubt. Sind diese sieben Tage vorüber, ist es nicht erlaubt.“
Hier ist die Aufzählung:
Im
Herbst, auch zur Unzeit,
Talg
und Wurzeln, auch mit Mehl,
Zusammenziehendes,
Blätter, Frucht,
Harz,
Salz, auch Dung.
Puder,
Pudersieb und Fleisch,
Salbe,
Salbe mit Puder,
Salbengefäß,
verschiedenartige Deckel,
Salbenstäbchen,
Kästchen für Salbenstäbchen.
Tasche,
Trageband, Faden,
Kopfschmerz,
Öl drauf tun,
durch
die Nase und Rauch,
Pfeife,
Deckel, Beutel.
Gekochtes
Öl und Alkohol,
zuviel
gemachtes ist zum Einreiben,
Behälter,
Schwitzen und mit Zutaten,
dann
das große Dampfbad auch.
Fass
mit heißem Wasser, Blut,
Horn,
die Füße aufgerissen,
Fußsalbe,
mit Messer und Blutstillendes,
Sesampaste,
Kompresse.
Stoffstreifen,
Senfpuder,
mit
Rauch behandeln,
Wundöl,
Leinenverband,
auch
Widerliches angenommen.
Exkremente,
es tuend, auch umgepflügte Erde,
reine
Lauge, Urin mit Heilfrüchten,
Geruch
und Abführmittel auch,
natürlich
und zubereitet.
Fleischbrühe,
Berghang,
Kloster
und für sieben Tage,
Zucker,
Mungbohnen, auch saurer Haferschleim,
selbst
gekocht und aufgewärmt.
Nochmals
erlaubt, schlechte Almosen,
auch
Frucht, Sesam und feste Speise,
vorher
Essen, Körperhitze,
ausfindig
machen, Geschwür.
Einlaufmachen,
auch Suppe,
sogar
mit Menschenfleisch,
Elefant,
Pferd und Hund,
Schlange,
Löwe, Tiger auch.
Leopard,
Bären- und Hyänenfleisch,
an
der Reihe und Reisschleim,
ein
gewisser Neuer, Zucker,
Sunidhā
und Gästehaus.
Gaṅgā,
Wahrheitsrede zu Koṭi,
dann
Ambapālī, die Licchavier,
wenn
viel Almosen sind erhältlich
wird
früheres abgelehnt.
Wolke,
Yaso und Meṇḍaka,
auch
Milchprodukte und Proviant,
Keṇiya,
Mango, Rosenapfel, Zimtrinde,
Banane,
Honig, Trauben, Lotoswurzel.
Phārusaka,
Gemüse und Gebäck,
dann
der Barbier zu Ātumā,
in
Sāvatthi, Frucht und Samen,
in
welchem Fall, die Zeiten.
In diesem Abschnitt sind einhundertsechs Sachverhalte.
Der Medizin-Abschnitt ist beendet.
[743] āḷhaka-thālikā ein Kochtopf mit etwa 2 Litern Fassungsvermögen.
[744] sūpa-bhiñjanaka Art Gemüsecurry.
[745] dāsa-kammakara-porisa Sklaven, Arbeitskräfte und Menschen, die in Abhängigkeit von jemandem leben; Fick: „Sklaven und Lohnarbeiter“.
[746] „Münzen“ muss ergänzt werden (→ Register: „Geld“). Meist steht Kahāpanā, aber 1000 Kupfermünzen wären von der Masse her kaum möglich, wenn man die 1000 wörtlich und nicht ikonografisch nimmt. Sklaven und Knechte werden allerdings kaum „Lohn“ bekommen haben.
[747] catu-doṇika knapp 20 Liter.
[748] Bhaddiya war eine etwa 200 km entfernte Stadt im Fürstentum Aṅga, südlich von Campā und ein bedeutendes Handelszentrum. Man vermutet, es handelt sich hier um den Ort Bhadaria, etwa 8 Meilen südlich von Bhagalpur. [DPPN / Sarkar] (→ Karte 5 im Anhang)
[749] sabbatthaka mahāmatta Ministerrat für „alle“ Angelegenheiten.
[750] bhane Das ist die übliche Anrede an Untergebene.
[751] catur-aṅginiyā senāya bestehend aus (Kriegs-)Elefanten, Reiter (Kavallerie), Streitwagen und Fußsoldaten (Infanterie).
[752] → 748.
[753] jātiyāvana wtl: „natürlich gewachsener Wald“.
[754] Aṅguttarāpa liegt nördlich von Aṅga, jenseits der Gaṅgā und könnte die Gegend um das heutige Purnea sein. Eine Gegend, die (damals?) meist überschwemmt war, daher auch der Name „Die Wasser nördlich von Aṅga“ (Aṅga-uttara-āpa). Āpaṇa war eine reiche Marktstadt in Aṅguttarāpa, die vermutlich Nord- und Süd-Bihar verband [Sarkar 2003]. IBH: „Ein Gebiet der Aṅga nördlich des Flusses Mahī.“
[755] an-āpucchā 1. „nicht-(Erlaubnis)erbitten“; 2. „ohne-(sich)erkundigen, ohne-(zu)fragen“. Das bezieht sich auf Mvg 283, wonach man, sofern eingeladen, nicht bei anderen Speisen annehmen soll (= Pāc 33). Allerdings wurde der Buddha nur zu einer Speisung eingeladen und nicht zu einem längeren Aufenthalt, wie in BhuV 15.
[756] parivesanā WPD: „Auftragen von Speisen, Servieren“; PTSD: „Verteilung von Nahrung, Fütterung, servieren von Mahlzeiten“.
[757] Sie meinten, Pāc 39 zu begehen.
[758] go-rasa „Kuh-“ + 1. „Flüssigkeit, Saft“; 2. „Geschmack“; 3. „Essenz“; 4. „Genuss“.
[759] dadhi saure Milch, geronnene Milch, „Curd“.
[760] takkaṃ mit Wasser verdünnte Buttermilch.
[761] pātheyyaṃ pariyesituṃ nach Proviant herumsuchen. Hier ist sicherlich nicht eine Art Herumstöbern gemeint, sondern ein dezentes Umschauen nach erlaubtem Reiseproviant bzw. Herumfragen, wo es unterwegs Almosenspeise geben könnte. Offen bleibt vorerst, wie mit den aufbewahrten und ungekocht nicht verzehrbaren Nahrungsmitteln zu verfahren sei, denn laut Mvg 274a und 295 darf Nahrung weder aufbewahrt noch selber zubereitet werden.
[762] kappiyakārakaṃ hatthe hiraññaṃ upanikkhipanti „dem Erlaubtmacher in die Hand Gold/Goldstück/Geld hineinlegen.“
Der Ehrw. Ñāṇadassana schreibt dazu: „..., hinterlegtes annehmen“ (upanikkhitaṃ sādiyeyya) – Das Geld kann hier auf zwei Weisen hinterlegt werden:
1) In Anwesenheit des Mönches
Der Spender hinterlegt das Geld an irgendeiner Stelle oder bei einem Aufwärter und sagt dem Mönch: „Dieses Geld ist für den Herrn (Idaṃ ayyassa hotu).“
2) In Abwesenheit des Mönches
Der Spender sagt dem Mönch: „Ich habe an solch einer Stelle/bei dem Aufwärter Soundso, Geld hinterlegt. Es soll für den Herrn sein.“
Wenn der Mönch nicht mit Worten oder Taten das hinterlegte Geld ablehnt und geistig (cittena) zustimmt (adhivāseti), dass es hinterlegt wird, dann heißt das, dass er es annimmt (sādiyeyya). Er soll es aber gemäß Nis 10 so ablehnen: „Wir Mönche nehmen kein Geld an / entgegen.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
Wenn er das Geld auf irgendeine Weise als sein Eigentum betrachtet und dieses aus seinem Verhalten (Worte und/oder Taten) oder seinem Stillschweigen eindeutig hervorgeht, dann ist es ein Nissaggiya-Vergehen. Falls er aus irgendeinem Grund es nicht mit Worten/Taten ablehnen kann, dann soll er es mit reinem und aufrichtigem Geist so ablehnen: „Das ist für uns nicht zulässig.“ [→ BhuV 584 (Pāc 18); Kkh 71; Sp. 500] Wenn der Spender fragt: „Was kann ich für den Ehrwürdigen damit bringen oder kaufen?“, dann soll er ihn nicht beauftragen: „Bring oder kauf mir dies oder jenes.“ Er soll nur angeben, was zulässig (kappiya) ist, z.B.: „Butteröl (Ghee), Honig oder Melasse sind zulässig für uns.“ [BhuV 584]
[763] tato kappiyaṃ taṃ sādituṃ Das ließe die Deutung zu, man könne als Ordinierter Geld, wenn es erst einmal akzeptiert ist, auch verwenden. Das wäre eindeutig falsch, denn im vorigen Satz steht deutlich, dass dem Kappiyakāra Geld in die Hand gegeben werden mag und dieser es zum Gebrauch für den betreffenden Ordinierten annimmt. Nimmt der Ordinierte Geld an, begeht er Nis 18.
[764] pariyāyena jātarūparajataṃ sāditabbaṃ pariyesitabbaṃ „unter irgendwelchen Umständen (unbearbeitetes) Gold und Silber billigen soll [oder danach] herumsuchen soll“. Das bedeutet, dass man als Ordinierter auch dem Kappiyakāra keine Andeutungen diesbezüglich zu machen hat, sich also gänzlich von Geld (Zahlungsmitteln) zu distanzieren hat.
In BhuV 584 steht dazu: a) „Jātarūpaṃ nāma: satthuvaṇṇo vuccati; b) rajataṃ nāma: kahāpaṇo, lohamāsako, dārumāsako, jātumāsako, ye vohāraṃ gacchanti.“ a) ‘Gold’ bedeutet: weil es goldene Farbe hat, wird es so genannt. b) ‘Silber’ bedeutet: Kahāpaṇa, Kupfermāsaka, Holzmāsaka, Lackmāsaka, was [eben] im Handel gängig ist. Das bedeutet nichts anderes als jede Art Währung, auch bargeldlos. Interessant, dass hier der Begriff pāda nicht erscheint. Diese Regel gilt ebenso für Sāmaṇeras, Dasasīla-Upāsikas, -upāsakas. Aus den Anm. zum Pāt [Nyd]:
Geld & Kāma (Sinnen-freuden/-lust)
Der Buddha sprach: „Ist Geld zulässig für jemanden, dann sind auch die fünf Sinnenfreuden (hedonistische Vergnügen = Kāma-guṇā) zulässig für ihn. Und sind die fünf Sinnenfreuden zulässig für ihn, dann soll man mit Bestimmtheit von ihm annehmen: ‘Er hat nicht die Beschaffenheit eines Einsiedlers und nicht die eines Sakyaputta (Sohnes des Buddha).’ Denn, auf gar keinen Fall sage ich, dass man Geld annehmen oder danach suchen soll.“ [SN IV,326]
Der Mittelpfad:
„Diese zwei Extreme, o Mönche, hat der in die Hauslosigkeit Gezogene (Mönch) zu vermeiden: a) sich der Sinnenlust (kāma-sukha) hinzugeben, der niedrigen, gemeinen, weltlichen, unedlen und sinnlosen und b) sich der Selbstkasteiung (atta-kilamatha) hinzugeben, der leidvollen, unedlen und sinnlosen. Diese beiden Extreme hat der Wirklichkeitsfinder (Tathāgata) gemieden und den mittleren Weg aufgefunden, der die Augen öffnet, Erkenntnis erzeugt und zum Frieden, zur Durchschauung, Erleuchtung und zum Nibbāna führt, nämlich rechte Ansicht, ... , rechte Geistessammlung.“
Zusatz: Da Geld mit Sinnenfreuden/-lust (kāma) eng verbunden ist, kann man anhand der oben erwähnten Sutten sehen, dass für Mönche die Annahme von Geld dem mittleren Weg entgegengesetzt ist. Für Laienanhänger gilt es, ihren Lebensunterhalt nicht auf unheilsame Weise, (z.B. durch Handel mit Waffen, lebenden Wesen, Fleisch, Alkohol, Gift usw.) zu verdienen. Zulässige lebensnotwendige Bedarfsgegenstände und Ausstattungen für Mönche sind Gewänder, Nahrung, Lagerstätte, Medizin. Aber jede Art von Zahlungsmittel ist unzulässig. Deshalb wurde auch in Nis 10 gesagt: „Wir Mönche nehmen kein Geld entgegen. Wir nehmen nur ein Gewand <usw.> entgegen und das nur, wenn die Zeit dazu passend ist und nur eines, das zulässig ist.“
Zusatz: 1) Wenn er Gold/Silber <Geld>, das für ihn gespendet wurde oder das herrenlos herumliegt, mit eigenen Händen und für den eigenen Nutzen nimmt oder es durch jemand anderen für den eigenen Nutzen nehmen lässt, dann fällt es unter Nis 18.
2) Wenn er es für den Nutzen des Ordens, einer Gruppe von Mönchen, eines Mönches, eines Denkmales (Cetiya), einer Renovierung usw. nimmt/annimmt, dann ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.
3) Wenn er ... Edelsteine, Goldmünzen u.ä. Wertgegenstände, die nicht als Zahlungsmittel dienen, für den eigenen Nutzen oder den des Ordens nimmt/annimmt, dann ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.
4) Wenn er sie mit der Absicht zu stehlen nimmt, dann fällt es unter Pār 2.
5) Wenn er sie mit der Absicht für den Eigentümer zu bewahren, außerhalb eines Klostergeländes oder eines Wohnsitzes nimmt bzw. nehmen lässt, dann fällt es unter Pāc 84. [Sp 654; Kkh 71]
Siehe auch unter „Geld“ im Register.
[765] arahati samaṇo pi gotamo evarūpāni pānāni sādiyituṃ Der Sinn ist, dass er für wert gehalten wird, dass es dem Geber Verdienst bringt, wenn er etwas annimmt. Diese Idee gewinnt im Laufe der Zeit derartige Ausmaße, dass die Ordinierten 1. alles anzunehmen haben, was man ihnen darreicht; 2. dass sie das Dargereichte auch zu benutzen haben, damit (permanent) Verdienst für die Geber entsteht.
[766] Da sie nicht wussten, woraus die Getränke gemacht waren.
[767] Demnach wurden auch Getränke in der Almosenschale angenommen.
[768] amba-, jambu-, coca-, moca-, madhuka-, muddika-, sālūka-, phārusa-pāna Anzumerken ist, dass hier „Getränk“ (pāna) steht und nicht „Saft“ (rasa). Das bedeutet laut Kommentar, dass purer Saft gefiltert und mit Wasser verdünnt zu sein hat, um als Getränk zu gelten.
[769] dhañña-phala-rasa Getreide zählt zu den „Neun Großen Früchten“, wie Palmyra, Kokosnuss, Jackfrucht, Brotfrucht, Flaschengurke, weiße Gurke, Zuckermelone, Wassermelone und Kürbis. Es herrscht Uneinigkeit, ob nicht alle Fruchtsaftgetränke erlaubt seien außer von Getreide.
[770] patta-rasa das sind Säfte, die z.B. aus Spinat, Kopfsalat oder Rübenkraut, sowie aus Kräutern, die als Arzneipflanzen klassifiziert sind, gepresst werden können.
[771] ḍāka-rasa Hierzu zählen alle Säfte, die aus Gemüse gepresst werden können als auch solche, die beim Kochen entstehen.
[772] puppha-rasa z.B. aus Holunderblüten.
[773] madhūka-puppha-rasa wtl „madhūka-Blumen-Essenz“. Bassia latifolia. Gemeint sind allerdings alle Blüten, wie z.B. die der Toddy-Palme.
[774] Hier kann nur Ṛgveda III,62.10 gemeint sein. Die meisten Flechtenasketen (Jaṭilā) waren brahmanische Asketen – und unter denen war dieser Vers wohlbekannt.
[775] Das sind etwa 400 km (→ Karte 12).
[776] Sicherlich sind hier wieder Kahāpanā, also (kupferne) Münzen gemeint. Bedenkt man, dass der monatliche Mindestlohn 1 bis 1,5 māsaka betrug, ist diese Summe ungeheuer groß.
[777] mahatthiko PTS: mahiddhiyo „einflussreich“.
[778] bhatta-paṭipāṭi eine Liste der Aufeinanderfolge, wer den Orden an welchem Tag speist.
[779] piṭṭha-khādanīya Mehl-Speise, Teigwaren, Teilchen.
[780] Ein Dorf [Sarkar] oder eine Stadt [DPPN] zwischen Kusināra und Sāvatthi.
[781] nahāpitar wtl: „Badevater“ (Bader). „Friseur“ umfasst nicht das gesamte Betätigungsfeld eines Barbieres der damaligen Zeit.
[782] nahāpitakamma Das zählt zu den sog. „niederen“ Künsten.
[783] khurabhaṇḍa Laut Kommentar bestehend aus: Rasiermesser (khura), Wetzstein (khurasilā), Behältnis für den Rasierer (khurasipāṭikā) und ein Stück Filz (namataka).
[784] nāḷiyāvapakena 1 nāḷī = etwa 1 Liter.
[785] Nämlich sich frisieren zu lassen. Deshalb hatten sie ja auch ihr Handwerkszeug dabei.
[786] bhusāgāra „Spreu-haus“, also eine Tenne bzw. Dreschboden; PTS hat Bhūsāgāra, das würde „Schmuck-Haus“ bedeuten.
[787] pariharati 1. „sorgen (für), beschützen, sich kümmern (um)“; 2. „herumtragen“; 3. „vermeiden, unterlassen“.
[788] saṅghikāni bījā Es wird nicht erklärt, ob diese Sämereien gewollt (durch Aussaat) oder ungewollt (durch Streuung oder als Fallobst) auf Privatgrund gelangten.
[789] puggalikāya bhūmiyā wtl: „Weltlingen gehörende Erde“.
[790] bhāgaṃ „1. Teil, Portion; 2. Anteil; 3. Lohn, Gebühr, Honorar“. Die Größe des Anteiles ist nicht genau definiert. D/O: „Buddhaghosa erklärt dies als den ‘zwölften Teil’, was in Übereinstimmung mit altem Brauch in Indien wäre. Gebraucht man es in absolutem Sinn in dieser Passage, ist mit bhāga üblicherweise ‘halb’ gemeint.“ IBH: „Der Kommentar sagt ‘einen Anteil geben, das ist ein Zehntel. Das’, so sagen sie, ‘ist ein alter Brauch in Indien. Deshalb soll, nachdem man zehn Teile machte, ein Teil den Besitzern des Bodens gegeben werden.’“
[791] yāva-kālika Also von Sonnenaufgang bis Mittag (feste Nahrung).
[792] yāma-kālika Das ist die Zeitspanne bis zum Morgen des nächsten Tages, also über Nacht. → Mvg 261.
[793] satt-āha-kālika Das bezieht sich auf Nis 23.
[794] yāva-jīvika Das bezieht sich auf Mvg 263.
[795] kāle also von Sonnenaufgang bis Mittag.
[796] vi-kāle also nach Mittag bis Sonnenaufgang des nächsten Tages.