Mahāvagga

IX. Der Campā-Abschnitt

1. Kapitel (234-239)

234. Der Mönch Kassapagotta

380. Zu jener Zeit weilte der Erwachte, Erhabene, in Campā am Ufer vom Teich der Gaggarā. [1044] Zu jener Zeit gab es im Land Kāsi [1045] ein Dorf namens Vāsabha. Dort war ein Mönch mit dem Namen Kassapagotta der ständige Bewohner, tradi­tionsbewusst [1046] , bemüht, korrekte Mönche, die noch nicht hier waren, herkom­men zu lassen und korrekte Mönche, die ankamen, angenehm verweilen zu lassen, sodass diese Wohnstätte wachse, gedeihe und groß werde. Zu dieser Zeit kamen viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zur Wohnstätte im Dorf Vāsabha. Der Mönch Kassapagotta sah die Mönche aus der Ferne kommen und als er das sah, bereitete er Sitze vor, stellte Fußwaschwasser, Fußschemel und das Tuch zum Füßetrocknen bereit. Nachdem sie angekommen waren, nahm er ihnen die Robe und die Almosenschale ab, fragte, ob sie Trinkwasser bräuchten, bemühte sich um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Da kam diesen Gastmönchen der Gedanke: ‘Brüder, der hier wohnende Mönch ist ein Guter. Er bemüht sich um Bad und er bemüht sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Also, Brüder, lasst uns im Dorf Vāsabha wohnen bleiben.’ Und so wohnten die Gastmönche weiter im Dorf Vāsabha.

Da dachte sich der Mönch Kassapagotta: ‘Die Müdigkeit der Gastmönche vom Wandern hat sich gegeben. [1047] Außerdem kennen jetzt diejenigen, die von diesem Gebiet nichts wussten, das Gebiet [1048] . Es ist schwierig, sich bei anderen Familien [1049] bis zu seinem Lebensende um Almosen zu bemühen. Und Betteln ist bei den Leuten nicht beliebt. [1050] Ab jetzt werde ich mich nicht mehr um Reis­schleim, feste Speise und Essen bemühen.’ Und so bemühte er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Nun überlegten die Gastmönche: „Brüder, früher bemühte sich der hier wohnende Mönch um ein Bad und er bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Aber jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ihr Brüder, der hier wohnende Mönch ist bösartig. Los, ihr Brüder, lasst uns den hier wohnenden Mönch suspendieren.“ [1051]

Nachdem sich die Gastmönche versammelt hatten, sprachen sie zum Mönch Kassapagotta: „Bruder! Früher warst du bemüht um ein Bad und bemüh­test dich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemühst du dich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Bruder, ein Vergehen hast du begangen. Siehst du dein Vergehen ein?“ – „Ihr Brüder, für mich gibt es kein Ver­gehen, das ich einsehen könnte.“ Da nun suspendierten die Gastmönche den Mönch Kassapagotta wegen Nichteinsehens eines Vergehens. [1052] Da kam dem Mönch Kassapagotta der Gedanke: ‘Ich weiß nicht: Ist es ein Vergehen, ist es kein Vergehen? Habe ich ein Vergehen begangen oder habe ich kein Vergehen began­gen? Bin ich suspendiert worden oder bin ich nicht suspendiert worden? War das gesetzmäßig oder war das nicht gesetzmäßig? Kann das rückgängig gemacht werden [1053] oder kann das nicht rückgängig gemacht werden? Ist das gültig [1054] oder ist das ungültig? Nachdem ich nach Campā gegangen bin, werde ich den Erhabe­nen um diese Sache befragen.’

Nachdem der Mönch Kassapagotta seine Unterkunft in Ordnung gebracht hatte, nahm er Almosenschale und Robe und brach nach Campā auf. Allmählich kam er nach Campā und ging zum Erhabenen. Dort angekommen verehrte er den Erhabenen und setzte er sich zur Seite nieder. Es war Brauch, dass der Buddha, der Erwachte, mit den angekommenen Mönchen freundliche Worte wechselte. Da fragte der Erhabene den ehrwürdigen Kassapagotta: „Wie geht es dir, Mönch? Wie fühlst du dich? Hattest du auf der Reise [nur] wenige Unannehmlichkeiten? Woher, Mönch, bist du gekommen?“ – „Erhabener, es geht so. Ich fühle mich ganz gut, Erhabener. Mit [nur] wenigen Unannehmlichkeiten kam ich her. Ehrwürdiger, im Land Kāsi gibt es ein Dorf namens Vāsabha. Dort war ich der ständige Bewoh­ner, traditionsbewusst und bemühte mich so: ‘Mögen korrekte Mönche, die noch nicht hier waren, herkommen und korrekte Mönche, die ankamen, angenehm verweilen, sodass diese Wohnstätte wachse, gedeihe und groß werde.’ Da, o Herr, kamen nun viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zur Wohnstätte im Dorf Vāsa­bha. Dann sah ich Mönche aus der Ferne kommen und als ich das sah, bereitete ich Sitze vor, stellte Fußwaschwasser, Fußschemel und das Tuch zum Füßetrock­nen bereit. Nachdem sie angekommen waren, nahm ich ihnen die Robe und die Almosenschale ab, fragte, ob sie Trinkwasser bräuchten, bemühte mich um ein Bad und bemühte mich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Da, o Herr, kam diesen Gastmönchen der Gedanke: ‘Brüder, der hier wohnende Mönch ist ein Guter. Er bemüht sich um Bad und er bemüht sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Also, Brüder, lasst uns im Dorf Vāsabha wohnen bleiben.’ Und da, o Herr, wohnten nun die Gastmönche weiter im Dorf Vāsabha. Da kam mir so, o Herr, der Gedanke: ‘Die Müdigkeit der Gastmönche vom Wandern hat sich gegeben. Außerdem kennen jetzt diejenigen, die von diesem Gebiet nichts wuss­ten, das Gebiet. Es ist schwierig, sich bei anderen Familien bis zum Lebensende um Almosen zu bemühen. Und Betteln ist bei den Leuten nicht beliebt. Ab jetzt werde ich mich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen bemühen.’ Und so, o Herr, bemühte ich mich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Nun, o Herr, überlegten die Gastmönche: ‘Brüder, früher bemühte sich der hier wohnende Mönch um ein Bad und er bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Aber jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ihr Brüder, der hier wohnende Mönch ist bösartig. Los, ihr Brüder, lasst uns den hier wohnenden Mönch suspendieren.’ Nachdem sich die Gastmönche versammelt hatten, sprachen sie zu mir: ‘Bruder! Früher warst du bemüht um ein Bad und bemühtest dich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemühst du dich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Bruder, ein Vergehen hast du begangen. Siehst du dein Vergehen ein?’ – ‘Ihr Brüder, für mich gibt es kein Vergehen, das ich einsehen könnte.’ Da, o Herr, suspendierten mich die Gastmönche wegen Nichteinsehens eines Vergehens. Herr, da kam mir der Gedanke: ‘Ich weiß nicht: Ist es ein Vergehen, ist es kein Vergehen? Habe ich ein Vergehen begangen oder habe ich kein Vergehen begangen? Bin ich suspendiert worden oder bin ich nicht suspendiert worden? War das gesetzmäßig oder war das nicht gesetzmäßig? Kann das rückgängig gemacht werden oder kann das nicht rückgängig gemacht werden? Ist das gültig oder ist das ungültig? Nachdem ich nach Campā gegangen bin, werde ich den Erhabenen um diese Sache befragen.’ Deshalb, Erhabener, bin ich hergekommen.“ – „Mönch, ein Nichtvergehen ist es, es ist kein Vergehen. Du bist keiner, der sich vergangen hat, sondern einer, der sich nicht vergangen hat. Du bist kein Suspendierter, nicht suspendiert worden. Durch ein unrechtes Verfahren bist du suspendiert worden, das kann rückgängig gemacht werden, es ist ungültig. Geh du nur, Mönch, das Wohnen im Dorf Vāsabha ist dir erlaubt.“ – „So sei es, Herr.“ antwortete der Mönch Kassapagotta dem Erhabenen, stand vom Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und brach zum Dorf Vāsabha auf.

381. Dann aber bekamen den Gastmönchen solche Zweifel und Reue: ‘Das bringt uns sicherlich nichts ein. Bestimmt ist das nicht einträglich für uns. Sicherlich wird uns das schlecht bekommen. Bestimmt wird uns das nicht gut bekommen, dass wir einen reinen Mönch, einen der ohne Vergehen ist, ohne Anlass, ohne Grund suspendiert haben. Los Brüder, lasst uns nach Campā gehen und beim Erhabenen das Vergehen als Vergehen bekennen.’ Nachdem die Gastmönche die Behausung in Ordnung gebracht hatten, nahmen sie Almosenschale und Robe und brachen nach Campā auf. Allmählich kamen sie in Campā an und gingen zum Erhabenen. Dort angekommen verehrten sie den Erhabenen und setzten sich zur Seite nieder. Es war Brauch, dass der Buddha, der Erwachte, mit den angekommenen Mönchen freundliche Worte wechselte. Da fragte der Erhabene die Mönche: „Wie geht es euch, ihr Mönche? Wie fühlt ihr euch? Hattet ihr auf der Reise [nur] wenige Unannehmlichkeiten? Woher, ihr Mönche, seid ihr gekommen?“ – „Erhabener, es geht so. Wir fühlen uns ganz gut, Erhabener. Mit [nur] wenigen Unannehmlich­keiten kamen wir her. Da gibt es, o Herr, im Land Kāsi ein Dorf namens Vāsabha. Von da, Erhabener, sind wir gekommen.“ – „Ihr Mönche, habt ihr den dort leben­den Mönch suspendiert?“ – „So war es, Ehrwürdiger.“ – „Warum, ihr Mönche, aus welchem Anlass, aus welchem Grund?“ – „Ohne Anlass, Erhabener, grund­los.“ [1055] Da tadelte der Erwachte, der Erhabene heftig: „Unpassend ist das, ihr törichten Menschen, nicht angemessen, ist nicht in Ordnung, nicht asketenwürdig, ist nicht erlaubt und nicht zu tun! Wie könnt ihr nur, ihr törichten Menschen, einen reinen Mönch, der ohne Verfehlung ist ohne Anlass und ohne Grund suspendie­ren? Ihr törichten Menschen, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nach­dem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „Ihr Mönche, einen reinen Mönch, der ohne Vergehen ist, soll man nicht ohne Grund, ohne Anlass suspendieren. Wird ein solcher suspendiert, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Da standen die Mönche von ihren Sitzen auf, legten die Obergewänder auf eine Schulter, neigten sich mit dem Kopf zu Füßen des Erhabenen und sprachen zu ihm: „Wir haben ein Vergehen begangen, o Herr, wie Dumme, wie Toren, wie Unheilvolle, als wir einen reinen Mönch, der ohne Vergehen war, ohne Anlass, ohne Grund suspendierten. Möge der hohe Herr, der Erhabene unser Bekenntnis des Vergehens entgegennehmen, damit wir uns zukünftig davor hüten.“ – „Tat­sächlich habt ihr Mönche ein Vergehen begangen, wie Dumme, wie Toren, wie Unheilvolle, als ihr einen reinen Mönch, der ohne Vergehen war, ohne Anlass, ohne Grund suspendiert habt. Wenn ihr Mönche das Vergehen als Vergehen ein­sieht und den Regeln gemäß wiedergutgemacht habt, dann akzeptiere ich das. Als Wachstum gilt es ja in der Disziplin der Edlen, das Vergehen als Vergehen zu sehen und dann den Regeln gemäß wiedergutzumachen und sich somit zukünftig [davor] zu hüten.“

235. Nicht vorschriftsmäßig

382. Zu dieser Zeit begingen die Mönche von Campā solche Verfahren [1056] : Sie führten (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer vollständigen Ver­sammlung aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-) Gruppe aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig waren. Sie führten (Ordens-)Verfahren in der vollstän­digen Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig waren. Einer suspendierte einen anderen. Einer suspendierte zwei. Einer suspendierte viele. Einer suspendierte den Orden. Zwei suspendierten einen. Zwei suspendierten zwei. Zwei suspendierten viele. Zwei suspendierten den Orden. Viele suspendierten einen. Viele suspendier­ten zwei. Viele suspendierten viele. Viele suspendierten den Orden. Der Orden suspendierte den Orden. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können die Mönche von Campā bloß solche (Ordens-)Verfahren ausführen? Sie führen (Ordens-)Verfahren nicht vorschrifts­mäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren nicht vorschrifts­mäßig in einer vollständigen Versammlung aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Sie führen (Ordens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Einer suspendiert einen anderen. Einer suspendiert zwei. Einer suspendiert viele. Einer suspendiert den Orden. Zwei suspendieren einen. Zwei suspendieren zwei. Zwei suspendieren viele. Zwei suspendieren den Orden. Viele suspendieren einen. Viele suspendieren zwei. Viele suspendieren viele. Viele suspendieren den Orden. Der Orden suspendiert den Orden.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. „Ist es wahr, ihr Mönche? Man sagt, dass die Mönche von Campā solche (Ordens-)Verfahren ausführen: Sie führen (Ordens-)Verfahren nicht vorschrifts­mäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren nicht vorschrifts­mäßig in einer vollständigen Versammlung aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führen (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Sie führen (Or-  dens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Einer suspendiert einen anderen. Einer suspendiert zwei. Einer suspendiert viele. Einer suspendiert den Orden. Zwei suspendieren einen. Zwei suspendieren zwei. Zwei suspendieren viele. Zwei suspendieren den Orden. Viele suspendieren einen. Viele suspendieren zwei. Viele suspendieren viele. Viele suspendieren den Orden. Der Orden suspendiert den Orden.“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erwachte, der Erhabene heftig: „Unpassend ist das, ihr törichten Menschen, nicht angemessen, ist nicht in Ordnung, nicht asketenwürdig, ist nicht erlaubt und nicht zu tun! Wie könnt ihr nur, ihr törichten Menschen, solche (Ordens-)Ver­fahren ausführen? Ihr führt (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Ihr führt (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer vollständigen Versammlung aus. Ihr führt (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Ihr führt (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Ihr führt (Ordens-)Verfahren in der voll­ständigen Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig sind. Einer suspendiert einen anderen. Einer suspendiert zwei. Einer suspendiert viele. Einer suspendiert den Orden. Zwei suspendieren einen. Zwei suspendieren zwei. Zwei suspendieren viele. Zwei suspendieren den Orden. Viele suspendieren einen. Viele suspendieren zwei. Viele suspendieren viele. Viele suspendieren den Orden. Der Orden suspen­diert den Orden.“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

383. „Ein nicht vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer (Teil-)Gruppe, ihr Mönche, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein nicht vor­schriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Versammlung ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein vorschriftsmäßiges (Ordens-) Verfahren in einer (Teil-)Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht aus­zuführen. Ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-) Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn einer einen anderen suspen­diert, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn einer zwei suspendiert, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn einer viele suspendiert, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn einer den Orden suspendiert, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht aus­zuführen. Wenn zwei einen suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn zwei zwei suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn zwei viele suspendieren, ist das kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn zwei den Orden suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn viele einen suspendie­ren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn viele zwei suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn viele viele suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszufüh­ren. Wenn viele den Orden suspendieren, ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Wenn der Orden den Orden suspendiert, ist das kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen.“

384. „Vier Arten (Ordens-)Verfahren gibt es, ihr Mönche: Nicht vorschriftsmäßi­ge in einer (Teil-)Gruppe, nicht vorschriftsmäßige in einer vollständigen Gruppe, vorschriftsmäßige in einer (Teil-)Gruppe und vorschriftsmäßige in einer voll­ständigen Gruppe. Im Fall eines nicht vorschriftsmäßigen (Ordens-)Verfahrens in einer Teilgruppe, ist dieses Verfahren aufhebbar und ungültig. Ein solches Ver­fahren soll man nicht ausführen. Ein solches Verfahren wurde nicht von mir erlaubt. Im Fall eines nicht vorschriftsmäßigen (Ordens-)Verfahrens in einer vollständigen Gruppe, ist dieses Verfahren aufhebbar und ungültig. Ein solches Verfahren soll man nicht ausführen. Ein solches Verfahren wurde nicht von mir erlaubt. Im Fall eines vorschriftsmäßigen (Ordens-)Verfahrens in einer Teil­gruppe, ist dieses Verfahren aufhebbar und ungültig. Ein solches Verfahren soll man nicht ausführen. Ein solches Verfahren wurde nicht von mir erlaubt. Im Fall eines vorschriftsmäßigen (Ordens-)Verfahrens in einer vollständigen Gruppe, ist dieses Verfahren aufgrund der Vorschriftsmäßigkeit und Vollständigkeit unauf­hebbar und gültig. Ihr Mönche, ein solches Verfahren soll man ausführen. Ein solches Verfahren wurde von mir erlaubt. Deshalb, ihr Mönche, soll man sich so üben: ‘Ein solches Verfahren wollen wir ausführen: ein vorschriftsmäßiges in einer vollständigen Gruppe.’“

236. Verfahren mit fehlerhafter Erklärung

385. Zu dieser Zeit führten die Mönche der Sechser-Gruppe solche Verfahren durch: Sie führten (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer (Teil-) Gruppe aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren nicht vorschriftsmäßig in einer voll­ständigen Versammlung aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig waren. Sie führten (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Gruppe aus, die scheinbar vorschriftsmäßig waren. Sie führten (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung [1057] aber mit Verkündung [1058] aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren ohne Verkündung aber mit Ankündigung aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung und ohne Verkündung aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren gegen die Lehre aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren gegen das Regelwerk aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren gegen die Anordnungen des Meisters [1059] aus. Sie führten (Ordens-)Verfahren aus, gegen die es Wider­spruch gab, die nicht regelgemäß waren, aufhebbar und ungültig. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechser-Gruppe solche Verfahren ausführen? (Ordens-)Verfahren, die nicht vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe, (Ordens-)Verfahren nicht vor­schriftsmäßig in einer vollständigen Versammlung, (Ordens-)Verfahren vor­schriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe, (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe, die scheinbar vorschriftsmäßig waren, (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Gruppe, die scheinbar vorschriftsmäßig waren, (Ordens-)Verfahren ohne Ankün­digung aber mit Verkündung, (Ordens-)Verfahren ohne Verkündung aber mit Ankündigung, (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung und ohne Verkündung, (Ordens-)Verfahren gegen die Lehre, (Ordens-)Verfahren gegen das Regelwerk, (Ordens-)Verfahren gegen die Anordnungen des Meisters, (Ordens-)Verfahren, gegen die es Widerspruch gab, die nicht regelgemäß sind, aufhebbar und ungültig.“ Dann erzählten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. „Ist das wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechser-Gruppe nicht vorschriftsmäßige (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfah­ren nicht vorschriftsmäßig in einer vollständigen Versammlung ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren vorschriftsmäßig in einer (Teil-)Gruppe ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-)Gruppe ausführen, die scheinbar vor­schriftsmäßig sind? Dass sie (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Gruppe ausführen, die scheinbar vorschriftsmäßig sind? Dass sie (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung aber mit Verkündung ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren ohne Verkündung aber mit Ankündigung ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung und ohne Verkündung ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren gegen die Lehre ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren gegen das Regelwerk ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren gegen die Anordnungen des Meisters ausführen? Dass sie (Ordens-)Verfahren ausführen, gegen die es Widerspruch gibt, die nicht regelgemäß sind, aufhebbar und ungültig?“ – „Das ist wahr, Erhabe­ner.“ Da tadelte der Erwachte, der Erhabene heftig: „Unpassend ist das, nicht angemessen, ist nicht in Ordnung, nicht asketenwürdig, ist nicht erlaubt und nicht zu tun! Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe solche (Ordens-)Verfah­ren ausführen? ...“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

386. „Ein nicht vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer (Teil-)Gruppe, ihr Mönche, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein nicht vor­schriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Versammlung ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein vorschriftsmäßiges (Ordens-) Verfahren in einer (Teil-)Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in einer (Teil-) Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung aber mit Verkündung ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren ohne Verkündung aber mit Ankündigung ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren ohne Ankündigung und ohne Verkündung ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren gegen die Lehre ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren gegen das Regelwerk ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren gegen die Anordnungen des Meisters ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, gegen das es Widerspruch gibt, das nicht regelgemäß ist, ddas aufhebbar und ungültig ist, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen.“

387. „Sechs Arten (Ordens-)Verfahren gibt es, ihr Mönche: das nicht vorschrifts­mäßige (Ordens-)Verfahren, das (Ordens-)Verfahren in der Teilgruppe, das (Ordens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe, das scheinbar vorschriftsmäßige (Ordens-)Verfahren in einer Teilgruppe, das scheinbar vorschriftsmäßige (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Gruppe und das vorschriftsmäßige (Ordens-)Verfahren in der vollständigen Gruppe.

Ihr Mönche, was ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren? Da ist die Erklärung in zwei Schritten [1060] zu machen, aber nur eine Ankündigung wird gemacht und es wird der Beschluss nicht verkündet. Das ist ein nicht vor­schriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in zwei Schritten zu machen und es werden zwei Ankündigungen gemacht, aber der Beschluss wird nicht verkündet. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber nur eine Verkündung des Beschlusses wird gemacht und keine Ankündigung. Das ist ein nicht vorschrifts­gemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in zwei Schritten zu machen, es wird zwei Mal der Beschluss verkündet, aber es wird keine Ankündigung gemacht. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren.

Da ist die Erklärung in vier Schritten [1061] zu machen, aber nur eine Ankün­digung wird gemacht und keine Verkündung des Beschlusses. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es werden zwei Ankündigungen gemacht und keine Verkündung des Beschlusses. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es werden drei Ankündigungen gemacht und keine Verkündung des Beschlusses. Das ist ein nicht vorschriftsge­mäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es werden vier Ankündigungen gemacht und keine Verkündung des Beschlusses. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird nur der Beschluss verkündet und keine An­kündigung gemacht. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird nur der Beschluss zwei Mal verkündet und keine Ankündigung gemacht. Das ist ein nicht vorschrifts­gemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird nur der Beschluss drei Mal verkündet und keine Ankündigung ge­macht. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Ordens-)Verfahren. Da ist die Erklä­rung in vier Schritten zu machen, aber es wird nur der Beschluss vier Mal verkün­det und keine Ankündigung gemacht. Das ist ein nicht vorschriftsgemäßes (Or­dens-)Verfahren. Ihr Mönche, das nenne ich nicht vorschriftsgemäße (Ordens-) Verfahren.

Und was, ihr Mönche, ist ein (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe? Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber es sind nicht so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind oder die Zustimmung der Zustimmungsberech­tigten [1062] ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, aber die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden, aber die Anwesenden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Ver­fahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es sind nicht so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind oder die Zustim­mung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwe­senden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, aber die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Verfah­ren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustim­mungsberechtigten ist erbracht worden, aber die Anwesenden protestieren. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Ihr Mönche, das nenne ich (Ordens-) Verfahren einer Teilgruppe.

Und was, ihr Mönche, ist ein (Ordens-)Verfahren einer vollständigen Gruppe? Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungs­berechtigten ist erbracht worden und die Anwesenden protestieren nicht. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer vollständigen Gruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen und es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden und die Anwesenden protestieren nicht. Das ist ein (Ordens-)Verfahren einer vollständi­gen Gruppe. Ihr Mönche, das nenne ich ein (Ordens-)Verfahren einer vollständi­gen Gruppe.

Und was, ihr Mönche, ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Ver­fahren einer Teilgruppe? Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, auch sind nicht so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind oder die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-) Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung ge­macht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, aber die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-) Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung ge­macht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind und die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden, aber die Anwe­senden protestieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, auch sind nicht so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind oder die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protes­tieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer Teil­gruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, aber die Zustimmung der Zustim­mungsberechtigten ist nicht erbracht worden oder die Anwesenden protestieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind und die Zustimmung der Zustimmungsberech­tigten ist erbracht worden, aber die Anwesenden protestieren. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe. Ihr Mönche, das nenne ich einen scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer Teilgruppe.

Und was, ihr Mönche, ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Ver­fahren einer vollständigen Gruppe? Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden und die Anwesen­den protestieren nicht. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfah­ren einer vollständigen Gruppe. Da ist eine Erklärung in vier Schritten zu machen, aber es wird zuerst der Beschluss verkündet und danach die Ankündigung gemacht, doch es sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden und die Anwesen­den protestieren nicht. Das ist ein scheinbar vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfah­ren einer vollständigen Gruppe. Ihr Mönche, das nenne ich ein scheinbar vor­schriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer vollständigen Gruppe.

Und was, ihr Mönche, ist ein vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren in einer vollständigen Gruppe? Da ist eine Erklärung in zwei Schritten zu machen und es wird zuerst die Ankündigung gemacht, danach der Beschluss verkündet, auch sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist erbracht worden und die Anwesenden protestieren nicht. Das ist ein vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer vollständigen Gruppe. Da ist die Erklärung in vier Schritten zu machen und es wird zuerst die Ankündigung gemacht, danach der Beschluss drei Mal verkündet, auch sind so viele Mönche gekommen, wie erforderlich sind, die Zustimmung der Zustim­mungsberechtigten ist erbracht worden und die Anwesenden protestieren nicht. Das ist ein vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer vollständigen Gruppe. Ihr Mönche, das nenne ich ein vorschriftsmäßiges (Ordens-)Verfahren einer voll­ständigen Gruppe.“

237. Ausführung in Vierergruppen

388. „Es gibt fünf [Größen von] Orden: den Mönchsorden als Vierergruppe, den Mönchsorden als Fünfergruppe, den Mönchsorden als Zehnergruppe, den Mönchsorden als Zwanzigergruppe und den Mönchsorden mit einer Gruppe von mehr als zwanzig.

Ihr Mönche, es gibt den Mönchsorden als Vierergruppe, die, sofern sie vollständig ist, vorschriftsgemäß alle (Ordens-)Verfahren ausführen kann, außer diesen dreien: Hochordination, Pavāraṇā und Rehabilitation.

Ihr Mönche, es gibt den Mönchsorden als Fünfergruppe, die, sofern sie vollständig ist, vorschriftsgemäß alle (Ordens-)Verfahren ausführen kann, außer diesen zweien: Hochordination im mittleren Land [1063] und Rehabilitation.

Ihr Mönche, es gibt den Mönchsorden als Zehnergruppe, die, sofern sie vollständig ist, vorschriftsgemäß alle (Ordens-)Verfahren ausführen kann, außer diesem einen: Rehabilitation.

Ihr Mönche, es gibt den Mönchsorden als Zwanzigergruppe, die, sofern sie vollständig ist, vorschriftsgemäß alle (Ordens-)Verfahren ausführen kann.

Ihr Mönche, es gibt den Mönchsorden als Gruppe von mehr als zwanzig, die, sofern sie vollständig ist, vorschriftsgemäß alle (Ordens-)Verfahren ausführen kann.“

Vierergruppe

389. „Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der eine Nonne als vierte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierer­gruppe ausgeführt wird, in der eine zu Schulende als vierte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mön­che, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Novize als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Ver­fahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der eine Novi­zin als vierte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der die Schulung ablehnt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der eines der schwersten Vergehen begangen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, der von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der wegen Nicht(-ein-)sehens eines Vergehens suspendiert wurde, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht aus­zuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe aus­geführt wird, in der einer als vierter fungiert, der suspendiert wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der suspendiert wurde, weil er üble Ansichten nicht aufgegeben hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Eunuch als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der heimlich mit­lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfah­ren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vier­ter fungiert, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierer­gruppe ausgeführt wird, in der ein Tier als vierter fungiert, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Muttermörder als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Vatermörder als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Heiligenmörder als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierer­gruppe ausgeführt wird, in der ein Nonnenschänder als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Ordenspalter als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der das Blut [eines Buddha] vergossen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der ein Hermaphrodit als vierter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der mit verschiedenen Gruppen zusammen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der in verschiedenen Grenzen lebt [1064] , ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierer­gruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, der im freien Himmels­raum durch Wunderkräfte schwebt [1065] , ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Vierergruppe ausgeführt wird, in der einer als vierter fungiert, für [oder gegen] den der Orden diesen (Ordens-)Verfahren ausführt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen.“

Fünfergruppe

390. „Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der eine Nonne als fünfte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfer­gruppe ausgeführt wird, in der eine zu Schulende als fünfte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Novize als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der eine Novizin als fünfte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der die Schulung ablehnt, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der eines der schwersten Vergehen begangen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der wegen Nicht(-ein-)sehens eines Vergehens suspendiert wurde, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der suspendiert wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfer­gruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der suspendiert wurde, weil er üble Ansichten nicht aufgegeben hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfer­gruppe ausgeführt wird, in der ein Eunuch als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der heimlich mitlebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Tier als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mön­che, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Muttermörder als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Vatermörder als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Heiligenmörder als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Nonnenschänder als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Ordenspalter als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausge­führt wird, in der einer als fünfter fungiert, der das Blut [eines Buddha] vergossen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfah­ren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der ein Herm­aphrodit als fünfter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der mit verschiedenen Gruppen zusammen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Or­dens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der in verschiedenen Grenzen lebt, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfergruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Fünfer­gruppe ausgeführt wird, in der einer als fünfter fungiert, für [oder gegen] den der Orden diesen (Ordens-)Verfahren ausführt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen.“

Zehnergruppe

391. „Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausge­führt wird, in der eine Nonne als zehnte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehner­gruppe ausgeführt wird, in der eine zu Schulende als zehnte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Novize als zehn­ter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der eine Novizin als zehnte fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der die Schulung ablehnt, ist kein (Or-   dens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der eines der schwersten Vergehen begangen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehner­gruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der wegen Nicht(-ein-) sehens eines Vergehens suspendiert wurde, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehner­gruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der suspendiert wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der suspendiert wurde, weil er üble Ansichten nicht aufgegeben hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Eunuch als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mön­che, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der heimlich mitlebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Tier als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Muttermörder als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Vatermörder als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Heiligenmörder als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Nonnenschänder als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der ein Ordenspalter als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-) Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der das Blut [eines Buddha] vergossen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe aus­geführt wird, in der ein Hermaphrodit als zehnter fungiert, ist kein (Ordens-)Ver­fahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der mit verschiedenen Gruppen zusammen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der in verschiedenen Grenzen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Ver­fahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zehnergruppe ausgeführt wird, in der einer als zehnter fungiert, für [oder gegen] den der Orden diesen (Ordens-)Verfahren ausführt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen.“

Zwanzigergruppe

392. „Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe aus­geführt wird, in der eine Nonne als zwanzigste fungiert, ist kein (Ordens-)Ver­fahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der eine zu Schulende als zwanzigste fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Novize als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanziger­gruppe ausgeführt wird, in der eine Novizin als zwanzigste fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mön­che, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der die Schulung ablehnt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanziger­gruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der eines der schwersten Vergehen begangen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanziger­gruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der wegen Nicht   (-ein-)sehens eines Vergehens suspendiert wurde, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwan­zigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der suspendiert wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat, ist kein (Ordens-)Ver­fahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der suspendiert wurde, weil er üble Ansichten nicht aufgegeben hat, ist kein (Or-   dens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Eunuch als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der heimlich mitlebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Tier als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Ver­fahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Muttermörder als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-) Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Vatermörder als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanziger­gruppe ausgeführt wird, in der ein Heiligenmörder als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Nonnen­schänder als zwanzigster fungiert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszu­führen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Ordenspalter als zwanzigster fungiert, ist kein (Or- dens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der das Blut [eines Buddha] vergossen hat, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der ein Hermaphrodit als zwanzigster fun­giert, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Ver­fahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der mit verschiedenen Gruppen zusammen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwan­zigster fungiert, der in verschiedenen Grenzen lebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt, ist kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ein (Ordens-)Verfahren, ihr Mönche, das von einer Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der einer als zwanzigster fungiert, für [oder gegen] den der Orden diesen (Ordens-)Verfahren ausführt, ist kein (Ordens-)Ver­fahren und ist nicht auszuführen.“

238. Das Getrenntwohnen

393. „Ihr Mönche, wenn ein Getrenntwohnender [1066] als vierter die Bewährung, den Neuanfang [1067] , die Ehrerbietung [1068] auferlegen oder als zwanzigster rehabili­tieren würde, dann ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ihr Mönche, wenn ein Neuanfangender als vierter die Bewährung, den Neuanfang, die Mānattastrafe auferlegen oder als zwanzigster rehabilitieren würde, dann ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ihr Mönche, wenn ein Ehrerbietungableistender als vierter die Bewährung, den Neuanfang, die Ehrer­bietung auferlegen oder als zwanzigster rehabilitieren würde, dann ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen. Ihr Mönche, wenn ein Rehabilitant als vierter die Bewährung, den Neuanfang, die Ehrerbietung auferlegen oder als zwanzigster rehabilitieren würde, dann ist das kein (Ordens-)Verfahren und ist nicht auszuführen.“

394. „Ihr Mönche, einige Proteste [1069] inmitten des Ordens sind gültig, einige sind ungültig. Welche Proteste inmitten des Ordens sind nicht gültig? Der Protest inmitten des Ordens [1070] von einer Nonne ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einer zu Schulenden ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Novizen ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einer Novizin ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem der die Schulung ablehnt ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der eines der schwersten Vergehen begangen hat ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Irren ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Zerstreuten ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der Schmerz erleidet, ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der wegen des Nichtein­sehens eines Vergehens suspendiert wurde ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der suspendiert wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergut­gemacht hat ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der suspendiert wurde, weil er üble Ansichten nicht aufgegeben hat ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Eunuchen ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der heimlich mitlebt ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der zu Andersgläubigen ging ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Tier ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Muttermörder ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Vater­mörder ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Heiligenmörder ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Nonnenschänder ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Ordensspalter ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der Blut [eines Buddha] vergossen hat, ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem Hermaphroditen ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der mit verschiedenen Gruppen zusammen ist, ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der in verschiedenen Grenzen lebt ist ungültig. Der Protest inmitten des Ordens von einem, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt ist ungültig. Für wen der Orden das Verfahren ausführt, dessen Protest inmitten des Ordens ist nicht gültig. Ihr Mönche, auf diese Arten ist der Protest inmitten des Ordens nicht gültig.

Ihr Mönche, wessen Protest inmitten des Ordens ist gültig? Der Protest eines Mönches, der regulär [1071] Mönch ist, der zur gleichen Gruppe gehört, der innerhalb der gleichen Grenzen lebt, ist gültig, auch wenn er nur den Mönch direkt neben ihm informiert [1072] . Ihr Mönche, so ist der Protest inmitten des Ordens gültig.“

239. Zwei zu unterwerfen

395. „Zwei, ihr Mönche, kann man unterwerfen [1073] . Es gibt Personen, die noch nicht unterworfen wurden [1074] . Wenn die der Orden unterwerfen würde, würde die eine gut unterworfen und die andere schlecht unterworfen werden. Welche Personen, ihr Mönche, sind noch nicht unterworfen worden, und würde der Orden diese unterwerfen, wäre das schlecht? Gesetzt den Fall, ihr Mönche, der Mönch ist ein Reiner und einer ohne Vergehen. Wenn der Orden ihn sich unterwerfen lassen würde, wäre das Unterwerfen schlecht. Das, ihr Mönche, nenne ich eine Person, die noch nicht unterworfen wurde, und wenn der Orden diese unterwerfen würde, dann wäre das schlecht.

Welche Personen, ihr Mönche, sind noch nicht unterworfen worden, und wenn der Orden diese unterwerfen würde, wäre das gut? Gesetzt den Fall, ihr Mönche, der Mönch ist ein Törichter, ein Unfähiger, einer mit vielen Vergehen, einer der diese nicht wiedergutgemacht hat, einer, der bei Laien verkehrt und unangemessen mit Laien zusammen ist. Wenn der Orden ihn sich unterwerfen lassen würde, wäre das Unterwerfen gut. Das, ihr Mönche, nenne ich eine Person, die noch nicht unterworfen wurde, und wenn der Orden diese unterwerfen würde, dann wäre das gut.

396. Ihr Mönche, zwei Personen kann man wieder rehabilitieren. Es gibt Personen, die noch nicht rehabilitiert wurden, und wenn der Orden diese rehabilitieren würde, würde die eine Rehabilitation gut und die andere schlecht sein. Welche Personen, ihr Mönche, sind noch nicht rehabilitiert worden, und würde der Orden eine solche rehabilitieren, wäre das schlecht? Da ist ein Eunuch, ihr Mönche, noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein heimlich Mitlebender noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist einer, der zu Andersgläubigen gegangen ist noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Tier noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden ein solches rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Muttermörder noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Vatermörder noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Heiligenmörder noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Nonnenschänder noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Ordensspalter noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist einer, der das Blut [eines Buddha] vergossen hat, noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Da ist ein Hermaphrodit noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das schlecht rehabilitiert. Das nenne ich Personen, die noch nicht rehabilitiert wurden, und wenn der Orden eine solche rehabilitieren würde, wäre das schlecht.

Welche Personen, ihr Mönche, sind noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden eine solche rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert? Da ist einer, dem die Hand abgeschnitten wurde noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschlagenen Füßen noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschlagenen Händen und die Füßen noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschnittenen Ohren noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschnittener Nase noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschnittenen Ohren und Nase noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit abgeschnittenen Fingern noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer, dem die Fingernägel verstümmelt [1075] wurden noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer, dem die [Fuß-]Sehne durchtrennt wurde noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer, der Hände wie (ausgespreizte) Schlangenhauben hatte [1076] noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer bucklig und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer zwergwüchsig und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit einem Kropf [1077] noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit einem Brandmal gezeichnet und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer ausgepeitscht und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer, der steck­brieflich gesucht wird noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit Elefantia­sis noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabili­tieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer mit üblen Krankheiten [1078] noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer ein Störenfried [1079] und noch nicht rehabili­tiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer einäugig und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer ein Krüppel und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer lahm und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabili­tieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer verkrüppelt und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer gehunfähig und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer altersschwach und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer blind und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer stumm und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer taub und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer blind als auch stumm und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer sowohl taub als auch blind und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer taubstumm und noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen rehabilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Da ist einer taubstumm und blind und ist noch nicht rehabilitiert worden, und wenn der Orden einen solchen reha­bilitieren würde, wäre das gut rehabilitiert. Diese nenne ich Personen, die noch nicht rehabilitiert wurden, und wenn der Orden eine solche rehabilitieren würde, wäre das gut.“ [1080]

Das erste Kapitel zum Auswendiglernen,

das von Vāsabhagāma, ist beendet.


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[1044] Campā war die Hauptstadt vom Land Aṅga, was von Magadha mit beherrscht wurde (→ Aṅga-Magadha) und wurde so genannt, weil dort viele Campaka-Bäume (Magnolia champaca oder Michelia champaca) wuchsen. Der Teich wurde für die Fürstin Gaggarā angelegt. Am Ufer befand sich der Campaka-Hain, wo sich der Buddha mehrere Male aufhielt (→ Karte 12).

[1045] → Mvg 10 mit Anmerkung 30.

[1046] tanti-baddha  „Traditions-gebunden“. Der Kommentar sagt, dass er gefesselt war an bzw. durch die Tradition, d.h. Dinge (Pflichten) tun musste, die an diesem Ort üblich waren.

[1047] D.h. sie haben sich von ihrer Wanderung erholt. Es war (und ist) üblich, Gast­mönche bis zu drei Nächte (ohne zu fragen) zu beherbergen. Längere Aufent­halte sollten im örtlichen Orden abgesprochen werden.

[1048] Wie in Mvg 350, Anmerkung 961.

[1049] parakula  „fremde“ Familien, solche, die nicht ständig den Mönchen Speise geben, sondern nur unregelmäßig. Bei diesen war K. zum Almosengang, um die Angekommenen zu versorgen.

[1050] viññatti  „Bitte, Gesuch“, d.h. also „Betteln“. Ein buddhistischer Mönch bettelt nicht, er geht schweigend von Haus zu Haus und wartet ab, ob/bis er etwas bekommt. Wenn nicht, geht er nach einer gewissen Zeit weiter. M/T: „Andeu­tungen“. Das Pāli-Wort dafür lautet aber nemittikatā. Anspielungen oder Andeutungen machen ist durchaus üblich um gewisse Wünsche zu äußern, aber damit macht man sich (auch) unbeliebt, denn das ist eine Form von Unaufrichtigkeit (Gleisnerei) und zählt zum sog. „Unreinen Lebenserwerb“ (→ Vism „Sīla“ 44a).

[1051] ukkhepanīya. Der zeitweilige Ausschluss (Suspendierung) ist die Strafe für einen Mönch, der sein Vergehen nicht einsieht, wenn er die Strafe für sein Vergehen nicht verbüßt oder wenn er an üblen Ansichten festhält und diese nach Aufforderung nicht aufgibt. Auch streitsüchtige Mönche werden damit belegt oder solche, die unbelehrbar sind, die wiederholt dasselbe Vergehen begingen oder die unrechtmäßig Umgang mit Hausleuten haben oder die die „Höhere Sittlichkeit“ nicht ernst nehmen, die die „Kleineren Regeln“ (also die, die nicht im Pātimokkha aufgeführt sind) als „unwichtig“ herabwürdigen oder wer schlecht vom Buddha, vom Dhamma und vom Orden redet. Diese Art der Suspendierung ist eher eine Form des sozialen Boykotts. Dem Mönch ist es nicht erlaubt, unter dem selben Dach wie die anderen Mönche zu leben (→ „Getrenntwohnen“), er darf nicht mit den anderen Mönchen speisen oder in irgend einer anderen Art zusammen sein.

[1052] Das ist insofern erstaunlich, da sie ja „Gäste“ waren. Oder sie haben von ihrem vermeintlichen „Gewohnheitsrecht“ Gebrauch gemacht.

[1053] kuppena  „beweglich“; IBH: „reversibel“; D/O: „anstößig, nicht einwandfrei“.

[1054] ṭhānārahena  von ṭhāna  „Bestehen“; IBH: „hält es stand“; D/O: „gültig“.

[1055] avatthusmiṃ akāraṇe.  Es gab sehr wohl Anlass, nämlich deren Hang zur Bequemlichkeit.

[1056] kammāni karonti  Gemeint sind hier die formellen Ordensverfahren, also die Handlungen, welche eine Zusammenkunft der Mönche erforderte, um gewisse Dinge zu tun, wie z.B. Vergehen offenlegen und das Strafmaß festlegen oder ein Gebäude zum Lagerraum bestimmen usw. Die Überschrift Adhammena vaggādikammakathā  wurde hier gekürzt.

[1057] ñatti  Ankündigung ist die Bekanntmachung, dass da (Ordens-)Verfahren aus­geführt werden soll.

[1058] anussāvana  Offenlegung ist die Wiederholung der Bekanntmachung und die Abstimmung durch Schweigen.

[1059] satthusāsanā  Der Kommentar sagt dazu, dass hier „rügen, ermahnen“ gemeint sei, d.h. jemandem, der sich vergangen hat die Chance geben, sein Vergehen zu gestehen, bevor ein Ordens-Verfahren ausgeführt wird.

[1060] ñatti-dutiya  1. ñatti  ist die Ankündigung, 2. dutiya  enthält die Verkündung des Beschlusses vor der Entscheidung des Ordens.

[1061] ñatti-catutthe  Hier erfolgt die Verkündung des Beschlusses drei Mal.

[1062] Z.B. die der Kranken, die nicht persönlich erscheinen können.

[1063] majjhimesu janapadesu  Gemeint ist „Jambudīpa“, siehe Mvg 259 und Karte 7 im Anhang.

[1064] Also einem, der nicht im betreffenden Klosterbezirk (sīma) lebt.

[1065] D.h. er sitzt nicht auf dem Platz wie es sich gehört bzw. er ist nur durch übernatürliche Kraft (mit dem Astralkörper) anwesend.

[1066] parivāsika  1. Getrenntwohnen. Die Strafe für ein Saṅghādisesa-Vergehen [nur für Mönche]. Hat ein Mönch ein solches begangen, soll er es sofort einem anderen Mönch gestehen, dann erhält er „nur“ die sechs Nächte andauernde Mānatta-Strafe (Ehrerbietung). Verheimlicht er es, muss er [natürlich nur im Falle er wird überführt oder er gesteht von sich aus] die selbe Zeitspanne, wie er es verheimlichte, plus Mānatta  die P.  antreten. Er hat 94 Einschränkungen einzuhalten, davon drei gravierende: a) sehavāsa: er darf nicht mit den „reinen“ Mönchen unter dem selben Dach wohnen; b) anārocanā: er darf nicht vergessen, andere Mönche davon in Kenntnis zu setzen, dass er P. auferlegt bekam, d.h. bei den Zusammenkünften (Ordens-Verfahren, Uposatha, Pavā­raṇā) hat er anwesend zu sein und muss über die Dauer seiner P. informieren; c) vippavāsa: er darf nicht zu einer anderen Wohnstätte gehen, wo kein Mönch ist, d.h. er darf nicht alleine wohnen. Weitere Einschränkungen sind: er darf keine Ehrerweisung (Respektbezeigung, ehrfürchtige Begrüßung, Anrede „Bhante“) entgegennehmen; ihm darf nicht durch Sāmaṇera  aufgewartet wer­den [Widerspruch zu Mvg 78]; er darf an Ordens-Verfahren nicht aktiv teil­nehmen; er darf keine Dhutaṅga  (asketische Praktiken) ausführen, um von seinem Vergehen abzulenken; er soll sich benehmen, als sei er der niedrigste Ordinierte, soll im schlechtesten Bereich des Klosters wohnen, soll den nied­rigsten Sitz innehaben, soll andere nicht beauftragen, ihm sein Essen zu brin­gen usw. (insgesamt 94 Auflagen siehe Cvg 76).

    2. Bewährungszeit. Die bekommen ehemalige Angehörige anderer Sekten (Andersgläubige) für 4 Monate (→ Mvg 86).

[1067] mūlaya paṭikassanā  „Neuanfang“ der Parivāsa wegen Begehens eines wei­teren Saṅghādisesa. Die bereits abgeleistete Zeit kommt nicht zur Anrechnung (→ Cvg 86).

[1068] mānatta  „Ehrerbietung“ muss für die Dauer von sechs (für Mönche) bzw. 14 (für Nonnen) Nächten dem Orden bezeigt werden, wenn ein Saṅghādisesa  begangen, aber sofort gestanden wurde, als auch im Anschluss an die Parivāsa. Während dieser Zeit verliert der Betreffende seine üblichen Privilegien (d.h. er/sie ist suspendiert). Dazu → Cvg 98, 104, 114 und 128.

[1069] paṭikkosanā  Protest bzw. Einspruch gegen das Ordensverfahren.

[1070] Des Mönchs-Ordens.

[1071] pakatatta  Laut Kommentar ein Mönch, der vom moralisch einwandfreien Wandel nicht abgewichen ist.

[1072] ānantarikassāpi bhikkhuno viññāpentassa  Der Kommentar sagt: „Unmittelbar wenn er sich (in der Versammlung) niedersetzt.“

[1073] nissāraṇā  Das Unterwerfen war eine Maßnahme für Mönche, die sich wie­derholt schlecht verhielten, sodass sich der Orden immer wieder mit deren Regelverstößen zu beschäftigen hatte. Unterwerfen bedeutet, dass sie sich einem Lehrer zu unterstellen haben.

[1074] appatto nissāraṇaṃ  d.h. sie haben das dafür erforderliche Strafmaß (noch) nicht erfüllt.

[1075] → zu Mvg 119 mit Anmerkung 273.

[1076] Wie Anmerkung 275 in Mvg 119.

[1077] Wie Anmerkung 276 in Mvg 119.

[1078] Wie Anmerkung 277 in Mvg 119.

[1079] Wie Anmerkung 278 in Mvg 119.

[1080] Diese Auflistung entspricht der in Mvg 119. Warum solche, die eigentlich gar nicht ordiniert sein dürften, als „gut rehabilitiert“ gelistet sind, wird hier nicht erklärt.


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