Vinaya-Piṭaka II

CULLAVAGGA

Die kleine Gruppe aus der Sammlung der buddhistischen Ordensregeln

X. Nonnen - [Pali]

1. Kapitel

Mahāpajāpati Gotamī

402. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster[1088], zu Kapilavatthu[1089]. Da nun ging Mahāpajāpati Gotamī[1090] zum Erhabenen, und bei ihm angekommen, verehrte sie ihn und stellte sich seit­wärts hin. Seitwärts stehend sprach Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen[1091] in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordina­tion erlangen.“[1092] – „Genug, Gotamī, mögest du nicht erstreben[1093], dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordinieren.“ Ein zweites Mal sprach Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosig­keit ziehen und die Ordination erlangen.“ [Ein zweites Mal antwortete der Erha­bene:] „Genug, Gotamī, mögest du nicht erstreben, dass Frauen in der vom Vollen­deten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordinieren.“ Ein drittes Mal sprach Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen.“ [Ein drittes Mal antwortete der Erhabene:] „Genug, Gotamī, mögest du nicht erstreben, dass Frauen in der vom Vollendeten verkün­deten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordinieren.“[1094] Da dachte sich Mahāpajāpati Gotamī: ‘Der Erhabene erlaubt nicht[1095], dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordens­satzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und ordinieren.’ Nachdem sie den Erhabenen verehrt und rechtsherum umschritten hatte, ging sie leidend, niederge­schlagenen Geistes, mit Tränen im Gesicht, jammernd fort.

Als nun der Erhabene in Kapilavatthu so lange verweilte, wie es ihm gefiel, brach er nach Vesāli auf. Nach und nach wandernd erreichte er allmählich Vesāli. Dort weilte der Erhabene im Großen Park von Vesāli in der Hochdachhalle. Als nun Mahāpajāpati Gotamī ihre Haare abschneiden ließ und die gelbbraunen Gewänder genommen und sich damit bekleidet hatte, machte sie sich zusammen mit etlichen Sakiya-Frauen[1096] auf den Weg nach Vesāli. Nach und nach erreichten sie in Vesāli den Großen Park mit der Hochdachhalle. Da nun stand Mahāpajāpati Gotamī mit geschwollenen Füßen und staubbedeckten Gliedern, schmerzerfüllt, niedergeschlagen, mit Tränen im Gesicht und jammernd vor dem Torhaus. Da sah der ehrwürdige Ānanda, wie Mahāpajāpati Gotamī mit geschwollenen Füßen und staubbedeckten Gliedern, schmerzerfüllt, niedergeschlagen, mit Tränen im Ge­sicht und jammernd vor dem Torhaus stand. Als er das sah, sprach er zu Mahā­pajāpati Gotamī: „Warum, Gotamī, stehst du hier mit geschwollenen Füßen und staubbedeckten Gliedern, schmerzerfüllt, niedergeschlagen, mit Tränen im Ge­sicht und jammernd vor dem Torhaus?“ – „Na weil doch, Herr Ānanda, der Erha­bene nicht erlaubt, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert wer­den.“ – „Wenn das so ist, Gotamī, dann warte du hier ein wenig, bis ich den Erha­benen gebeten habe, dass [auch] die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordi­niert werden können.“

Da nun ging der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen, und bei ihm ange­kommen, verehrte er ihn und setzte sich zur Seite nieder. Seitwärts sitzend sprach dann der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Diese Mahāpajāpati Gotamī, o Herr, die steht mit geschwollenen Füßen und staubbedeckten Gliedern, schmerz­erfüllt, niedergeschlagen, mit Tränen im Gesicht vor dem Torhaus und jammert: ‘Der Erhabene erlaubt nicht, dass die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden.’ Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Voll­endeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen.“ – „Genug, Ānanda, mögest du nicht erstre­ben, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden.“ Ein zweites Mal sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen.“ [Ein zweites Mal antwortete der Erhabene:] „Genug, Ānanda, mögest du nicht erstreben, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden.“ Ein drittes Mal sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen.“ [Ein drittes Mal ant­wortete der Erhabene:] „Genug, Ānanda, mögest du nicht erstreben, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden.“

Da dachte sich der ehrwürdige Ānanda: ‘Der Erhabene erlaubt nicht, dass die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden. Nun, dann werde ich den Erhabenen auf eine andere Weise fragen, ob nicht die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Haus­losigkeit hinausziehen und ordiniert werden.’ Dann sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Sind die Frauen fähig, o Herr, wenn sie in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinaus­ziehen und ordiniert werden, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmal­wiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr oder [sogar] die Frucht der Heiligkeit selber zu verwirklichen?“ – „Die Frauen sind fähig, Ānanda, wenn sie in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosig­keit hinausziehen und ordiniert werden, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr oder [sogar] die Frucht der Heiligkeit selber zu verwirklichen.“ – „Wenn das so ist, o Herr, dass [auch] Frauen fähig sind, wenn sie in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordens­satzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nicht­wiederkehr oder [sogar] die Frucht der Heiligkeit selber zu verwirklichen – o Herr, von großem Nutzen war Mahāpajāpati Gotamī dem Erhabenen, als Tante, als Pflegemutter, als Amme, als Milchgeberin, und als die Mutter des Erhabenen ver­starb, da stillte sie ihn. Gut wäre es, o Herr, könnten auch die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Haus­losigkeit ziehen und die Ordination erlangen.“[1097]


Acht schwerwiegende Vorschriften (Aṭṭhagarudhammā)

403. „Wenn, Ānanda, die Mahāpajāpati Gotamī [diese] acht schwerwiegenden Vorschriften auf sich nimmt, dann sei das [ihre] Ordination.[1098]

Eine Nonne soll, auch wenn sie hundert Ordensjahre hat, einen Mönch, auch wenn er gerade eben ordiniert wurde, höflich begrüßen, sich vor ihm erheben, ihn mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und ihm Respekt erweisen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respek­tieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Eine Nonne soll nicht die Regenzeit in einer Wohnstätte verbringen, wo keine Mönche sind.[1099] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respek­tieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Alle halben Monate soll eine Nonne zwei Dinge vom Mönchsorden er­bitten: den Uposatha-Tag erfragen und dass zum Unterweisen gekommen wird. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Nachdem die Regenzeit verbracht wurde, soll eine Nonne vor beiden Orden[1100] bezüglich dreier Dinge einladen: ob etwas gesehen wurde, gehört wurde oder vermutet wird.[1101] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Wird gegen eine [dieser] schwerwiegenden Vorschriften von einer Nonne verstoßen, hat sie vor beiden Orden einen halben Monat Ehrerbietung zu leisten. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Hat sich eine zu Schulende[1102] zwei Jahre lang in sechs Übungsregeln geübt, mag sie vor beiden Orden um Hochordination ersuchen.[1103] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Eine Nonne soll nicht auf irgendeine Weise einen Mönch beschimpfen und/oder schmähen.[1104] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektie­ren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Ab heute ist es den Nonnen verwehrt[1105], Mönche anzusprechen[1106], doch den Mönchen ist es nicht verwehrt, die Nonnen anzusprechen. Diese Vor­schrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Wenn, Ānanda, die Mahāpajāpati Gotamī diese acht schwerwiegenden Vorschriften auf sich nimmt, dann mag das ihre Ordination sein.“

Als nun der ehrwürdige Ānanda in Gegenwart des Erhabenen die acht schwerwiegenden Vorschriften entgegengenommen hatte, ging er zu Mahāpajā­pati Gotamī. Nachdem er bei ihr angekommen war, sprach er zu ihr: „Wenn du, Gotamī, diese acht schwerwiegenden Vorschriften auf dich nehmen willst, dann mag das als deine Ordination gelten:

Eine Nonne soll, auch wenn sie hundert Ordensjahre hat, einen Mönch, auch wenn er gerade eben ordiniert wurde, höflich begrüßen, sich vor ihm erheben, ihn mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und ihm Respekt erweisen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respek­tieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Eine Nonne soll nicht die Regenzeit in einer Wohnstätte verbringen, wo keine Mönche [in der Nähe] sind. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu über­treten.

Alle halben Monate soll eine Nonne zwei Dinge vom Mönchsorden er­bitten: den Uposatha-Tag erfragen und dass zum Unterweisen gekommen wird. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Nachdem die Regenzeit verbracht wurde, soll eine Nonne vor beiden Orden bezüglich dreier Dinge einladen: ob etwas gesehen wurde, gehört wurde oder vermutet wird. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respek­tieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Wird gegen eine [dieser] schwerwiegenden Vorschriften von einer Nonne verstoßen, hat sie vor beiden Orden einen halben Monat Ehrerbietung zu leisten. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Hat sich eine zu Schulende zwei Jahre lang in sechs Übungsregeln geübt, mag sie vor beiden Orden um Hochordination ersuchen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Eine Nonne soll nicht auf irgendeine Weise einen Mönch beschimpfen und/oder schmähen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Ab heute ist es den Nonnen verwehrt, Mönche anzusprechen, doch den Mönchen ist es nicht verwehrt, die Nonnen anzusprechen. Diese Vor­schrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.

Wenn du also, Gotamī, diese acht schwerwiegenden Vorschriften auf dich nehmen würdest, dann mag das als deine Ordination gelten.“

„Gleichwie eine Frau, Herr Ānanda, oder ein Mann, in zartem Alter, noch jung, Schmuck liebend, [frisch] gewaschenen Hauptes, nachdem sie eine Girlande aus weißem Lotos[1107] oder Jasmin[1108] oder Sandan[1109] bekommen haben, diese mit beiden Händen entgegengenommen haben und sich auf das Haupt setzen, auf ebensolche Weise, Herr Ānanda, nehme ich diese acht schwerwiegenden Vor­schriften auf mich und werde sie ein Leben lang nicht übertreten.“[1110]

Dann begab sich der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen, und bei ihm angekommen verehrte er ihn und setzte sich zur Seite hin. Seitwärts sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Angenommen, o Herr, hat Mahāpajāpati Gotamī die acht schwerwiegenden Vorschriften, hochordiniert ist [nun] die Tante des Erhabenen.“

„Wenn, Ānanda, die Frauen nicht in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordina­tion erlangen würden, dann, Ānanda, würde der Reinheitswandel noch lange bestehen, tausend Jahre würde die Gute Lehre bestehen. Da aber nun, Ānanda, die Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen, da wird der Reinheits­wandel, Ānanda, nicht so lange bestehen bleiben. Nur noch fünfhundert Jahre, Ānanda, wird die Gute Lehre bestehen.[1111]

Gleichwie, Ānanda, Familien, in denen es mehr Frauen gibt als Männer, leicht den Dieben und Topfräubern zum Opfer fallen, ebenso auch, Ānanda, wird in dieser Lehre und Ordenssatzung, da nun Frauen vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen, der Reinheitswandel nicht mehr lange beste­hen.

Gleichwie, Ānanda, wenn da ein ganzes Reisfeld die ‘bleiche Knochen’ genannte Krankheit[1112] hat, und so dieses Reisfeld keinen langen Bestand hat, ebenso auch, Ānanda, wird in dieser Lehre und Ordenssatzung, da nun Frauen vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen, der Reinheits­wandel nicht mehr lange bestehen.

Gleichwie, Ānanda, wenn da ein ganzes Zuckerrohrfeld die ‘Rotfäule’ genannte Krankheit[1113] hat, und so dieses Zuckerrohrfeld keinen langen Bestand hat, ebenso auch, Ānanda, wird in dieser Lehre und Ordenssatzung, da nun Frauen vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen und die Ordination erlangen, der Reinheits­wandel nicht mehr lange bestehen.

Gleichwie, Ānanda, ein Mann in weiser Voraussicht um einen großen Teich einen Damm errichtete, damit das Wasser nicht über die Ufer treten möge, ebenso auch habe ich, Ānanda, die acht schwerwiegenden Vorschriften für die Nonnen erlassen, die sie zeitlebens nicht übertreten sollen.“

Die acht schwerwiegenden Vorschriften für Nonnen sind beendet.[1114]

Die Erlaubnis der Nonnen-[Hoch-]Ordination

404. Da nun begab sich Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen, und bei ihm angekommen, verehrte sie ihn und stellte sich an eine Seite. Seitwärts stehend sprach nun Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Wie soll ich mich, o Herr, bezüglich dieser Sakiya-Frauen verhalten?“ Dann hat der Erhabene Mahāpajāpati Gotamī durch eine Lehrrede veranlasst, zu verstehen, aufzunehmen, davon moti­viert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun Mahāpajāpati Gotamī, durch die Lehrrede des Erhabenen veranlasst, verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, stand sie von ihrem Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche die Nonnen [hoch-]ordinieren.“

Da nun sprachen die Nonnen zu Mahāpajāpati Gotamī: „Die Ehrwürdi­ge[1115] ist nicht [hoch-]ordiniert, doch wir sind [hoch-]ordiniert, denn der Erhabene hat erlassen, dass die Mönche die Nonnen ordinieren sollen.“ Da nun ging Mahā­pajāpati Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda, bei ihm angekommen verehrte sie ihn und stellte sich zur Seite. Seitwärts stehend sprach Mahāpajāpati Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda: „Zu mir, Herr Ānanda, sprachen die Nonnen: ‘Die Ehrwür­dige ist nicht [hoch-]ordiniert, doch wir sind [hoch-]ordiniert, denn der Erhabene hat erlassen, dass die Mönche die Nonnen ordinieren sollen.’“

Da nun ging der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen, bei ihm angekom­men, verehrte er ihn und setzte sich zur Seite hin. Seitwärts sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Mahāpajāpati Gotamī, o Herr, sagte mir: ‘Zu mir, Herr Ānanda, sprachen die Nonnen: ›Die Ehrwürdige ist nicht [hoch-] ordiniert, doch wir sind [hoch-]ordiniert, denn der Erhabene hat erlassen, dass die Mönche die Nonnen ordinieren sollen.‹’“

„Als Mahāpajāpati Gotamī, Ānanda, die acht schwerwiegenden Vorschrif­ten auf sich genommen hatte, da war das ihre Ordination.“

405. Da nun ging Mahāpajāpati Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda, bei ihm ange­kommen verehrte sie ihn und stellte sich zur Seite. Seitwärts stehend sprach Mahā­pajāpati Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda: „Eine Sache, Herr Ānanda, erbitte ich vom Erhabenen: ‘Gut wäre es, o Herr, wenn der Erhabene erlauben würde, dass sich Mönche und Nonnen entsprechend der Dauer ihrer Ordenszugehörigkeit höf­lich begrüßen, sich voreinander erheben, sich mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und sich Respekt erweisen.’“[1116]

Da nun ging der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen, bei ihm angekom­men, verehrte er ihn und setzte sich zur Seite hin. Seitwärts sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Mahāpajāpati Gotamī, o Herr, sagte mir: ‘Eine Sache, Herr Ānanda, erbitte ich vom Erhabenen: ›Gut wäre es, o Herr, wenn der Erhabene erlauben würde, dass sich Mönche und Nonnen entsprechend der Dauer ihrer Ordenszugehörigkeit höflich begrüßen, sich voreinander erheben, sich mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und sich Respekt erwei­sen.‹’“ – „Unmöglich ist es, Ānanda, es kann nicht sein, dass der Vollendete erlaubt, dass die Frau höflich begrüßt wird, sich vor ihr erhoben wird, sie mit ehr­fürchtig zusammengelegten Händen verehrt wird und ihr Respekt erwiesen wird.[1117] Diese Andersgläubigen, Ānanda, die Hüter einer schlechten Lehre sind, die begrüßen keine Frau, erheben sich nicht vor ihr, verehren sie nicht mit ehr­fürchtig zusammengelegten Händen und erweisen ihr auch keinen Respekt. Wie also soll dann der Vollendete erlauben, dass die Frau höflich begrüßt wird, sich vor ihr erhoben wird, sie mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehrt wird und ihr Respekt erwiesen wird?“

Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt keine Frau begrüßen[1118], euch nicht vor ihr erheben, sie nicht mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und ihr auch keinen Respekt erweisen. Wer das tut, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Da nun ging Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen, bei ihm angekommen verehrte sie ihn und stellte sich zur Seite. Seitwärts stehend sprach Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Diejenigen Übungsregeln der Nonnen, o Herr, die mit denen der Mönche übereinstimmen, wie soll ich mich, o Herr, diesbezüglich ver­halten?“ – „Diejenigen Übungsregeln der Nonnen, Gotamī, die mit denen der Mönche übereinstimmen, in denen sollst du dich üben, so wie sich auch die Mön­che darin üben.“ – „Diejenigen Übungsregeln der Nonnen, o Herr, die mit denen der Mönche nicht übereinstimmen, wie soll ich mich, o Herr, diesbezüglich verhal­ten?“ – „Diejenigen Übungsregeln der Nonnen, Gotamī, die mit denen der Mönche nicht übereinstimmen, darin sollst du dich üben, so wie sie erlassen worden sind.“[1119]

406. Da nun ging Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen, bei ihm angekommen, verehrte sie ihn und stellte sich zur Seite hin. Seitwärts stehend sprach Mahā­pajāpati Gotamī zum Erhabenen: „Gut wäre es, o Herr, würde der Erhabene mir die Lehre kurzgefasst darlegen, sodass ich, nachdem ich vom Erhabenen die Lehre vernommen habe, allein und zurückgezogen, sorgfältig, eifrig und entschlossen verweilen möge.“[1120] – „Was auch immer du, Gotamī, an Dingen erfahren mögest: wenn diese Dinge zu Begehren führen und nicht zu Begierdefreiheit, wenn sie zu Fesselung führen statt zur Loslösung, wenn sie zum Aufschichten führen statt zum Abschichten[1121], wenn sie zu vielem Wünschen führen statt zur Mäßigung, wenn sie zu Unzufriedenheit führen statt zur Genügsamkeit, wenn sie zu Geselligkeit führen statt zu Abgeschiedenheit, wenn sie zu Trägheit führen anstatt die Tatkraft anzuspornen, wenn sie zum Schwer-zu-versorgen führen statt zum Leicht-zu ver­sorgen[1122] – dann kannst du dir gewiss sein, Gotamī: diese [Dinge] sind nicht die Lehre, sind nicht die Ordenssatzung, sind nicht des Lehrers Weisung. Aber was auch immer du, Gotamī, an Dingen erfahren mögest: wenn diese Dinge zu Begier­defreiheit führen und nicht zu Begehren, wenn sie zur Loslösung führen statt zur Fesselung, wenn sie zum Abschichten führen statt zum Aufschichten, wenn sie zur Mäßigung führen statt zu vielem Wünschen, wenn sie zu Genügsamkeit führen statt zur Unzufriedenheit, wenn sie zu Abgeschiedenheit führen statt zu Gesellig­keit, wenn sie die Tatkraft anspornen anstatt zu Trägheit zu führen, wenn sie zum Leicht-zu-versorgen führen statt zum Schwer-zu versorgen – dann kannst du dir gewiss sein, Gotamī: diese [Dinge] sind die Lehre, sind die Ordenssatzung, sind des Lehrers Weisung.“[1123]

407. Zu jener Zeit wurde das Pātimokkha nicht vor den Nonnen[1124] rezitiert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, vor den Nonnen das Pātimokkha zu rezitieren.“ Da nun kam den Mönchen der Gedanke: ‘Durch wen soll das Pātimokkha den Nonnen rezitiert werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche vor den Nonnen das Pātimokkha rezitieren.“

Zu jener Zeit, nachdem Mönche zum Nonnenkloster[1125] gegangen waren, rezitierten sie das Pātimokkha vor den Nonnen. Die Leute wurden ärgerlich, unru­hig und regten sich auf: „Das sind deren Ehefrauen. Das sind deren Liebhaber. Jetzt werden sie sich zusammen vergnügen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, das Pātimokkha soll nicht von Mönchen vor den Nonnen rezitiert werden. Wer so rezitiert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass Nonnen vor den Nonnen das Pātimokkha rezitieren.“ Die Nonnen wussten nicht [und fragten]: „Wie soll das Pātimokkha rezitiert werden?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche den Nonnen erklären: ‘So ist das Pātimokkha zu rezitieren.’“

408. Zu jener Zeit wurden von den Nonnen Vergehen nicht wiedergutgemacht[1126]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht die Vergehen nicht wiedergutmachen. Wird nicht wiedergutgemacht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Die Nonnen wussten nicht [und fragten]: „Wie soll ein Ver­gehen wiedergutgemacht werden?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche den Nonnen erklären: ‘So ist ein Vergehen wiedergutzumachen.’“ Da nun kam den Mönchen der Gedanke: ‘Durch wen soll von den Nonnen ein Vergehen entgegengenommen[1127] werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche von den Nonnen die Vergehen entgegennehmen.“

Bei einer Gelegenheit, hatten [einzelne] Nonnen auf der Fahrstraße, in einer Sackgasse oder an einer Kreuzung einen Mönch gesehen, und nachdem sie ihre Almosenschale auf der Erde abgelegt, ihre Robe auf einer Schulter zurechtgelegt, sich auf die Fersen gehockt und ihre (respektvoll) zusammengelegten Hände erhoben hatten, gestanden[1128] sie ihre Vergehen. Die Leute wurden ärgerlich, unru­hig und regten sich auf: „Das sind deren Ehefrauen. Das sind deren Liebhaber. Erst haben sie sich die Nacht über beschimpft, und jetzt wollen sie, dass ihnen vergeben wird!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, von Mönchen sollen die Vergehen der Nonnen nicht entgegengenommen werden. Wer so entge­gennimmt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass Nonnen die Vergehen der Nonnen entgegennehmen.“ Die Nonnen wussten nicht [und frag­ten]: „Wie soll ein Vergehen entgegengenommen werden?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche den Nonnen erklären: ‘So ist ein Vergehen entgegenzunehmen.’“[1129]

409. Zu jener Zeit wurden von den Nonnen keine [Ordens-]Verfahren[1130] durch­geführt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass für die Nonnen [Ordens-]Verfahren durchgeführt werden.“ Da nun kam den Mönchen der Gedanke: ‘Durch wen sollen für die Nonnen [Ordens-]Verfahren durchgeführt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche für die Nonnen die [Ordens-]Verfahren durchführen.“

Bei einer Gelegenheit, hatten [einzelne] Nonnen auf der Fahrstraße, in einer Sackgasse oder an einer Kreuzung einen Mönch gesehen, und nachdem sie ihre Almosenschale auf der Erde abgelegt, ihre Robe auf einer Schulter zurechtgelegt, sich auf die Fersen gehockt und ihre (respektvoll) zusammengelegten Hände erho­ben und baten so um Vergebung in dem Gedanken: ‘Sicherlich sollte das so getan werden.’[1131] Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Das sind deren Ehefrauen. Das sind deren Liebhaber. Erst haben sie sich die Nacht über beschimpft, und jetzt wollen sie, dass ihnen vergeben wird!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, von Mönchen soll ein [Ordens-]Verfahren nicht für Nonnen durchgeführt werden. Wer so durchführt, begeht ein Dukkaṭa-Verge­hen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass Nonnen für die Nonnen die [Ordens-]Verfahren durchführen.“ Die Nonnen wussten nicht [und fragten]: „Wie soll ein [Ordens-] Verfahren durchgeführt werden?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube, dass Mönche den Nonnen erklären: ‘So ist ein [Ordens-]Ver­fahren durchzuführen.’“

410. Zu dieser Zeit stritten, zankten und debattierten die Nonnen inmitten des Ordens und verweilten, sich gegenseitig mit Worten verletzend. Sie waren nicht imstande, diese Auseinandersetzung beizulegen. Dem Erhabenen berichteten sie die Sache. „Ich erlaube, ihr Mönche, dass die Auseinandersetzungen der Nonnen von den Mönchen beigelegt werden.“

Bei einer Gelegenheit waren die Mönche dabei, eine Auseinandersetzung der Nonnen beizulegen. Bei der Untersuchung der Auseinandersetzung zeigte sich, dass Nonnen am Verfahren beteiligt waren[1132] als auch Vergehen begangen hatten. Die Nonnen sprachen daraufhin: „Gut wäre es, ihr Herren, wenn die ehr­würdigen Nonnen das Verfahren durchführen als auch Vergehen entgegennehmen könnten. Aber der Erhabene hat bestimmt, dass die Mönche die Auseinander­setzungen der Nonnen beilegen sollen.“ Dem Erhabenen berichteten sie die Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem Mönche das Verfahren der Nonnen zurück­gewiesen haben[1133], es den Nonnen zu übergeben – sodass Nonnen die Verfahren der Nonnen durchführen; nachdem Mönche von den Nonnen die Vergehen zurückgewiesen haben, es den Nonnen zu übergeben – sodass Nonnen die Ver­gehen von Nonnen entgegennehmen.“

Zu jener Zeit folgte eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Uppalavaṇṇā war, seit sieben Jahren dem Erhabenen, um die Ordenssatzung gründlich zu erlernen. Da aber ihre Merkfähigkeit schlecht war[1134], vergaß sie [das Gelernte] wiederholt. Da nun hörte diese Nonne: „Man sagt, der Erhabene kommt nach Sāvatthi.“ Da nun dachte sich diese Nonne: ‘Ich folge nun schon seit sieben Jahren dem Erhabenen, um die Ordenssatzung gründlich zu erlernen. Durch meine Ver­gesslichkeit vergesse ich aber wieder und wieder. Schwer ist es für eine Frau, ihr Leben lang dem Lehrer nachzufolgen. Wie soll ich mich nun verhalten?’ Dann berichtete diese Nonne diese Sache den anderen Nonnen. Und diese Nonnen berichteten diese Sache den Mönchen. Die Mönche berichteten diese Sache dem Erhabenen. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Mönche den Nonnen die Ordens­satzung lehren.“[1135]

Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

2. Kapitel

Benehmen

411. Als nun der Erhabene so lange in Vesāli geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Sāvatthi auf. Nach und nach wandernd gelangte der Erhabene auf seiner Wanderung nach Sāvatthi. Dort nun weilte der Erhabene, in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit besprenkelten die Mönche der Sechsergruppe die Nonnen mit Schmutzwasser [in dem Gedan­ken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht die Nonnen mit Schmutzwasser besprenkeln. Wer sie besprenkelt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Mönche der Sechsergruppe und zeigten ihren Körper den Nonnen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht euren Körper entblößen und den Nonnen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Mönche der Sechsergruppe und zeigten ihre Oberschenkel den Nonnen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht euren Oberschenkel entblößen und den Nonnen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Mönche der Sechsergruppe und zeigten ihr Geschlecht den Nonnen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht euren Geschlechtsteile entblößen und den Nonnen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Bei einer Gelegenheit, da führten die Mönche der Sechsergruppe unsitt­liche Reden vor den Nonnen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zuge­neigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt keine unsitt­lichen Reden vor den Nonnen führen. Wer so etwas tut, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Zu jener Zeit, da pflegten die Mönche der Sechsergruppe mit Nonnen zusammen zu sein[1136] [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt euch nicht mit Nonnen zusammentun. Wer sich [mit Nonnen] zusammentut, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein solcher Mönch eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie aber ist diese Strafe zu verhängen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein solcher Mönch soll nicht vom Nonnenorden ehrfurchtsvoll gegrüßt werden.“

Suspendierung von der Unterweisung

Bei einer Gelegenheit, da besprenkelten die Nonnen der Sechsergruppe die Mönche mit Schmutzwasser [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zuge­neigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht die Mönche mit Schmutzwasser besprenkeln. Wer sie besprenkelt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren[1137] zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhangen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen[1138].“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Nonnen der Sechsergruppe und zeigten ihren Körper den Mönchen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht ihren Körper entblößen und den Mönchen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhangen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mön­che: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unter­weisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Ange­legenheit beigelegt ist.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Nonnen der Sechsergruppe und zeigten ihren Busen den Mönchen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht ihren Busen entblößen und den Mönchen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhangen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mönche: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unter­weisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Ange­legenheit beigelegt ist.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Nonnen der Sechsergruppe und zeigten ihre Oberschenkel den Mönchen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht ihre Oberschenkel entblößen und den Mönchen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhan­gen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mönche: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unterweisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Angelegenheit beigelegt ist.“

Bei einer Gelegenheit, da entblößten sich die Nonnen der Sechsergruppe und zeigten ihr Geschlecht den Mönchen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht ihr Geschlecht entblößen und den Mönchen zeigen. Wer sich entblößt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhangen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mönche: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unter­weisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Ange­legenheit beigelegt ist.“

Bei einer Gelegenheit, da führten die Nonnen der Sechsergruppe unsittliche Reden vor den Mönchen [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keine unsittlichen Reden vor den Mönchen führen. Wer so etwas tut, begeht ein Dukka­ṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine solche Nonne eine Strafe auferlegt bekommt.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aus­sperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhangen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mönche: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unterweisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Angelegenheit beigelegt ist.“

Zu jener Zeit, da pflegten die Nonnen der Sechsergruppe gemeinsam sich mit den Mönchen zusammen zu tun [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht sind sie uns zugeneigt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht mit den Mönchen zusammentun. Wenn sie sich [mit Mönchen] zusam­mentun, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass solche Nonnen eine Strafe auferlegt bekommen.“ Da dachten sich die Mönche: ‘Wie soll aber diese Strafe verhängt werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Aussperren zu verhängen.“ Als die Aussperrung verhan­gen war, wurde sie nicht beachtet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube, [für sie] die Unterweisung auszusetzen.“ Da nun dachten sich die Mönche: ‘Ist das erlaubt, mit einer Nonne, die von der Unterweisung suspendiert ist, gemeinsam Uposatha zu begehen, oder ist das nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Nonnen, die von der Unter­weisung suspendiert sind, zusammen Uposatha begehen, solange bis diese Ange­legenheit beigelegt ist.“

412. Bei einer Gelegenheit brach der ehrwürdige Udāyī[1139], nachdem er die Unter­weisung ausgesetzt hatte, zu einer Wanderung auf. Die Nonnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß Meister Udāyī, nachdem er die Unterweisung ausgesetzt hatte, zu einer Wanderung aufbrechen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht zu einer Wanderung aufbrechen, nachdem ihr die Unterweisung [der Nonnen] ausgesetzt habt. Wer so aufbricht, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit wurde die Unterweisung von törichten und unerfahrenen Mönchen ausgesetzt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ein törichter und unerfahrener Mönch soll nicht die Unterweisung aussetzen. Wenn ein solcher aussetzt, begeht er ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit wurde von Mönchen grundlos und ohne Anlass die Unter­weisung ausgesetzt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht grundlos und ohne Anlass die Unterweisung aussetzen. Wer sie so aussetzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit, nachdem Mönche die Unterweisung ausgesetzt hatten, gaben sie ihre Entscheidung nicht kund.[1140] Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht, nachdem ihr die Unterweisung ausgesetzt habt, keine Entscheidung kundgeben. Wer nicht kundgibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Unterweisung

413. Zu jener Zeit gingen Nonnen nicht zur Unterweisung. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen zur Unterweisung gehen. Wenn sie nicht gehen, sollen sie nach den Vorschriften behandelt werden.“[1141]

Zu jener Zeit ging der gesamte Nonnenorden zur Unterweisung. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Das sind deren Ehefrauen. Das sind deren Liebhaber. Jetzt werden sie sich zusammen vergnügen!“ Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, der gesamte Nonnenorden soll nicht zur Unterweisung gehen. Wird so gegangen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass vier bis fünf Nonnen [gemeinsam] zur Unterweisung gehen.“[1142]

Bei einer Gelegenheit gingen vier, fünf Nonnen [gemeinsam] zur Unter­weisung. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Das sind deren Ehefrauen. Das sind deren Liebhaber. Jetzt werden sie sich zusammen ver­gnügen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, es sollen keine vier, fünf Nonnen [gemeinsam] zur Unterweisung gehen. Wird so gegangen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass zwei oder drei Nonnen [gemeinsam] zur Unterweisung gehen. Nachdem sie bei einem Mönch angekom­men sind, ihre Robe auf einer Schulter zurechtgelegt haben, die Füße [des Mön­ches] verehrt haben, sich auf die Fersen gehockt und ihre (respektvoll) zusammen­gelegten Hände erhoben haben, sollen sie sprechen: ‘Der Nonnenorden, Meister, verehrt die Füße des Mönchsordens und bittet zur Unterweisung zu kommen.[1143] Gewiss erreicht der Meister, dass jemand zur Unterweisung des Nonnenorden kommen wird.’ Nachdem jener Mönch, der das Pātimokkha rezitiert, angelangt ist, soll dieser sprechen: ‘Der Nonnenorden, Herr, verehrt die Füße des Mönchs­ordens und bittet zur Unterweisung zu kommen. Gewiss erreicht der Herr, dass zur Unterweisung des Nonnenorden jemand kommen wird.’

Der Pātimokkha-Rezitierende soll sprechen: ‘Hat man sich auf irgendeinen Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt?’ Wenn sich auf einen Mönch als Nonnen­unterweiser geeinigt wurde, dann soll der Pātimokkha-Rezitierende sprechen: ‘Auf den Soundso genannten Mönch hat man sich als Nonnenunterweiser geeinigt, der Nonnenorden mag zu ihm kommen.’ Wenn man sich auf keinen Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt hat, soll der Pātimokkha-Rezitierende sprechen: ‘Welcher Ehrwürdige ist fähig, die Nonnen zu unterweisen?’ Wenn einer fähig ist, die Nonnen zu unterweisen, und jener ist mit den acht Eigenschaften ausgestat­tet[1144], soll er, nachdem sich versammelt wurde sprechen: ‘Auf den Soundso genannten Mönch hat man sich als Nonnenunterweiser geeinigt.[1145] Der Nonnen­orden mag zu ihm kommen.’ Wenn keiner fähig ist, die Nonnen zu unterweisen, dann soll der Pātimokkha-Rezitierende sprechen: ‘Man hat sich nicht auf einen Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt, möge der Nonnenorden Frieden errei­chen[1146].’“

414. Bei einer Gelegenheit gingen die Mönche nicht zur Unterweisung. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht zur Unterweisung [der Nonnen] nicht hingehen. Wer nicht hingeht, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit war da ein gewisser Mönch töricht. Nachdem die Nonnen bei ihm angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Meister, gib uns die Unterweisung.“ – „Aber ich, ihr Schwestern, bin töricht. Wie sollte ich euch Unterweisung geben?“ – „Gib uns die Unterweisung, Meister, für uns hat der Erhabene erlassen: ‘Der Mönch soll den Nonnen Unterweisung geben.’“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass jemand anderes die Unterweisung gibt, es sei denn, jener ist [auch] töricht.“[1147]

Bei einer Gelegenheit war ein gewisser Mönch krank. Nachdem die Non­nen bei ihm angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Meister, gib uns die Unterwei­sung.“ – „Aber ich, ihr Schwestern, bin krank. Wie sollte ich euch Unterweisung geben?“ – „Gib uns die Unterweisung, Meister, für uns hat der Erhabene erlassen: ‘Der Mönch soll den Nonnen Unterweisung geben oder ein anderer, es sei denn, er ist töricht.’“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass jemand anderes die Unterweisung gibt, es sei denn, jener ist [auch] krank, es sei denn, jener ist [auch] töricht.“

Bei einer Gelegenheit war ein gewisser Mönch dabei abzureisen. Nachdem die Nonnen bei ihm angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Meister, gib uns die Unterweisung.“ – „Aber ich, ihr Schwestern, bin gerade beim Abreisen. Wie sollte ich euch Unterweisung geben?“ – „Gib uns die Unterweisung, Meister, für uns hat der Erhabene erlassen: ‘Der Mönch soll den Nonnen Unterweisung geben oder ein anderer, es sei denn er ist krank, es sei denn, er ist töricht.’“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass jemand anderes die Unterweisung gibt, es sei denn, jener ist [auch] krank, es sei denn, jener ist [auch] töricht, es sei denn, er ist im Begriff abzureisen.“

Bei einer Gelegenheit war ein gewisser Mönch ein Waldeinsiedler. Nach­dem die Nonnen bei ihm angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Meister, gib uns die Unterweisung.“ – „Aber ich, ihr Schwestern, bin ein Waldeinsiedler. Wie sollte ich euch Unterweisung geben?“ – „Gib uns die Unterweisung, Meister, für uns hat der Erhabene erlassen: ‘Der Mönch soll den Nonnen Unterweisung geben oder ein anderer, es sei denn er ist krank, es sei denn er ist töricht, es sei denn er reist ab.’“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein Wald-Mönch den Nonnen Unterweisung gibt, indem er eine Verabredung[1148] macht [in dem Gedanken]: ‘Dort werde ich es durchführen.’“

415. Zu jener Zeit hatten Mönche die Unterweisung angenommen, ohne es mitzuteilen.[1149] Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht unterweisen, ohne es mitzuteilen. Wer es nicht mitteilt, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“

Zu jener Zeit hatten Mönche die Unterweisung angenommen und führten sie dann nicht aus[1150]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht die Unterweisung nicht durchführen. Wer sie nicht durchführt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit gingen die Nonnen nicht zur Verabredung. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht zur Verab­redung nicht gehen. Gehen sie nicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Kleidung verzieren

416. Zu einer Zeit trugen die Nonnen lange Hüftbänder, mit denen sie Rüschen machten[1151]. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haus­hälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keine langen Hüftbänder tragen. Tragen sie solche, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube den Nonnen ein Hüftband, das einmal rund um den Körper reicht, und es sollen keine Rüschen gemacht werden. Machen sie Rüschen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit gaben sich die Nonnen mithilfe von Bambusfaserstreifen[1152] ... – ... Lederstreifen gewisse Formen und machten sich aus weißem Tuch[1153]  (Zier-)Streifen ... – ... (Zier-)Flechten ... – ... (Zier-)Fransen ... – ... machten sich aus Zeug[1154] (Zier-)Streifen ... – ... (Zier-)Flechten ... – ... (Zier-)Fransen ... – ... machten sich aus Fäden (Zier-)Flechten ... – ... (Zier-)Fransen. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht mithilfe von Bambusfaserstreifen ... – ... Lederstreifen gewisse Formen machen oder aus weißem Tuch oder Zeug (Zier-)Streifen, (Zier-)Flechten, (Zier-) Fransen machen oder aus Fäden Flechten oder Fransen machen. Machen sie sich solches, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Massagen

Zu jener Zeit rieben sich die Nonnen das Gesäß[1155] mit einem Rinder­knochen[1156] ... – ... massierten sich das Gesäß mit einem Rinderkieferknochen, massierten sich die Hände, die Unterarme, die Füße, die Unterschenkel, die Ober­schenkel, das Gesicht, das Zahnfleisch. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht das Gesäß mit einem Rinderknochen reiben oder mit einem Rinderkieferknochen massieren, oder sich die Hände, die Unterarme, die Füße, die die Unterschenkel, die Oberschenkel, das Gesicht, das Zahnfleisch massieren. Massieren sie sich, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Körperpflege und Benehmen

417. Zu jener Zeit cremten sich die Nonnen der Sechsergruppe die Gesichter ein ... – ... rieben sich die Gesichter ein ... – ... puderten sich die Gesichter ... – ... machten sich mit zinnoberrote Zeichen ins Gesicht ... – ... färbten sich die Glieder rot, färbten sich die Gesichter, färbten sich Gesichter als auch Gliedmaßen. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen berichteten sie diese Sache. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich das Gesicht nicht eincremen ... – ... nicht einreiben ... – ... nicht pudern ... – ... nicht mit Zinnober Zeichen ins Gesicht machen ... – ... nicht die Gliedmaßen rot färben ... – ... nicht das Gesicht färben ... – ... nicht Gliedmaßen und Gesicht färben. Tun sie das, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“[1157]

Zu jener Zeit schminkten sich die Nonnen der Sechsergruppe die Augen­winkel[1158] ... – ... machten sich das Stirnzeichen[1159], warfen [verstohlene] Blicke aus dem Fenster[1160], standen im Blickwinkel[1161]; sie führten Tänze auf[1162], sie etab­lierten Prostituierte[1163], sie betrieben eine Schänke[1164], sie betrieben ein Schlacht­haus[1165], sie eröffneten einen Laden[1166], sie begannen Geld zu verleihen[1167], sie begannen Handelsgeschäfte, sie hielten sich Sklaven, sie hielten sich Sklavinnen, sie hielten sich Arbeiter, sie hielten sich Arbeiterinnen, sie hielten sich [Haus-] Tiere, sie handelten mit allerlei Grünzeug[1168], sie frisierten [andere][1169]. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinnes­lüste genießen!“ Dem Erhabenen berichteten sie diese Sache. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht die Augenwinkel schminken, sich nicht das Stirnzeichen machen, nicht Blicke aus dem Fenster werfen, nicht im Blickwinkel stehen, keine Tänze aufführen, keine Prostituierten etablieren, keine Schänke betreiben, kein Schlachthaus betreiben, keinen Laden eröffnen, kein Geld verleihen, keine Han­delsgeschäfte beginnen, keine Sklaven, Sklavinnen, Arbeiter oder Arbeiterinnen halten, keine [Haus-]Tiere halten, nicht mit Grünzeug handeln, nicht frisieren. Wenn sie das tun, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Roben

418. Zu dieser Zeit trugen die Nonnen der Sechsergruppe völlig (dunkel-) grüne[1170] Roben. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keine völlig (dunkel-)grünen Roben tragen. Wenn sie eine solche tragen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu dieser Zeit trugen die Nonnen der Sechsergruppe völlig gelbe Roben ... – ... völlig blutrote Roben ... – ... völlig hellrote[1171] Roben ... – ... völlig schwarze Roben ... – ... völlig gestreifte[1172] Roben ... – ... völlig gefleckte[1173] Roben ... – ... Roben mit unzugeschnittenen Rändern[1174] ... – ... Roben mit breiten Rändern[1175] ... – ... Roben mit blütenverzierten Rändern ... – ... Roben mit Rändern, die mit Kobrahauben verziert waren ... – ... Jacken[1176] ... – ... Tirīṭa-Stoffe[1177]. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinnes­lüste genießen!“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keine völlig gelben ... – ... blutroten ... – ... hellrote ... – ... schwarzen ... – ... gestreiften ... – ... gefleckten Roben tragen oder Roben mit unzugeschnittenen ... – ... breiten ... – ... mit Blüten- oder Kobrahauben verzierten Rändern tragen oder Jacken oder Tirīta-Stoffe. Wenn sie eine solche tragen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Nachlass

419. Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Nonne die im Sterben lag: „Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehö­ren.“ Da gerieten die Mönche und Nonnen in Auseinandersetzung: „Das ist für uns!“ – „Das ist für uns!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Wenn eine Nonne verstirbt, ihr Mönche, und sie hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehören.’, dann ist nicht der Mönchsorden der Besitzer, der Nonnenorden ist dann der Besitzer. Wenn eine zu Schulende ver­stirbt, ihr Mönche, und sie hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehören.’, dann ist nicht der Mönchsorden der Besitzer, der Nonnenorden ist dann der Besitzer. Wenn eine Novizin[1178] verstirbt, ihr Mönche, und sie hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehören.’, dann ist nicht der Mönchsorden der Besitzer, der Nonnenorden ist dann der Besitzer. Wenn ein Mönch verstirbt, ihr Mönche, und er hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehören.’, dann ist nicht der Nonnenorden der Besitzer, der Mönchs­orden ist dann der Besitzer. Wenn ein Novize verstirbt, ihr Mönche, und er hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehören.’, dann ist nicht der Nonnenorden der Besitzer, der Mönchsorden ist dann der Besitzer. Wenn ein Laienanhänger verstirbt, ihr Mönche, und er hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehö­ren.’, dann ist nicht der Nonnenorden der Besitzer, der Mönchsorden ist dann der Besitzer. Wenn eine Laienanhängerin verstirbt, ihr Mönche, und sie hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehö­ren.’, dann ist nicht der Nonnenorden der Besitzer, der Mönchsorden ist dann der Besitzer. Wenn irgendjemand anderes verstirbt, ihr Mönche, und er/sie hat gesagt: ‘Wenn ich von euch gegangen bin, mögen meine Besitztümer dem Orden gehö­ren.’, dann ist nicht der Nonnenorden der Besitzer, der Mönchsorden ist dann der Besitzer.“[1179]

Benehmen

420. Zu jener Zeit nahm eine gewisse Frau, die früher eine Mallierin war, bei den Nonnen die Ordination[1180]. Als sie auf der Fahrstraße einen schwächlichen Mönch sah, gab sie diesem mit der Schulter einen Schubs, sodass er stürzte. Die Mönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß diese Nonne einen Mönch schubsen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, eine Nonne soll einem Mönch keinen Schubs geben. Gibt sie einen, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube dass eine Nonne, nachdem sie von ferne einen Mönch gesehen hat, nachdem sie beiseite trat, ihm Platz gibt.“

Zu jener Zeit war eine gewisse Frau, deren Mann in der Ferne weilte, von einem Liebhaber schwanger. Nachdem sie eine Fehlgeburt[1181] hatte, sprach sie zu einer Nonne, die jene Familie aufsuchte[1182]: „Bitte, o Ehrwürdige, schaff diesen Embryo in deiner Almosenschale weg.“ Als nun die Nonne den Embryo in ihre Almosenschale getan und ihre Oberrobe darüber gedeckt hatte, ging sie davon. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch, der Almosengänger war, den Entschluss gefasst: „Vom ersten erhaltenen Almosenbrocken genieße ich nichts, ohne davon einem Mönch oder einer Nonne etwas gegeben zu haben.“ Nachdem nun dieser Mönch jene Nonne gesehen hatte, sprach er zu ihr: „Hier, Schwester, nimm von dieser Almosenspeise.“ – „Genug, Meister.“ Ein zweites Mal sprach er zu ihr: „Hier, Schwester, nimm von dieser Almosenspeise.“ [sie antwortete:] „Genug, Meister.“ Ein drittes Mal sprach er zu ihr: „Hier, Schwester, nimm von dieser Almosenspeise.“ [sie antwortete:] „Genug, Meister.“ – „Von mir, Schwester, wurde der Entschluss gefasst: ‘Vom ersten erhaltenen Almosenbrocken genieße ich nichts, ohne davon einem Mönch oder einer Nonne etwas gegeben zu haben.’ Hier, Schwester, nimm von dieser Almosenspeise.“ Da die Nonne von jenem Mönch derart bedrängt wurde, deckte sie ihre Almosenschale auf und zeigte sie her und sprach: „Du siehst, Meister, den Embryo in der Schale. Tu es [aber] nie­mandem kund.“ Da nun ärgerte sich der Mönch, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie kann diese Nonne bloß in ihrer Almosenschale einen Embryo fortschaffen!“ Dann berichtete der Mönch den [anderen] Mönchen diesen Vorfall. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann diese Nonne bloß in ihrer Almosenschale einen Embryo fortschaffen!“ Dem Erha­benen wurde die Sache berichtet. „Ihr Mönche, eine Nonne soll nicht in ihrer Almosenschale einen Embryo fortschaffen. Schafft sie so fort, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Nonne, wenn sie einen Mönch gesehen hat, ihre Almosenschale aufdeckt und ihm zeigt.“

Zu jener Zeit, nachdem die Nonnen der Sechsergruppe einen Mönch gese­hen hatten, drehten sie vor ihm ihre Almosenschale um und zeigten den Schalen­boden.[1183] Die gemäßigten Mönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe, nachdem sie einen Mönch sahen, die Almosenschale umdrehen und den Schalenboden herzeigen!“ Dann berichteten die Mönche den Vorfall dem Erhabenen. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht, nachdem sie einen Mönch sahen, die Almosenschale umdrehen und den Schalenboden zeigen. Wenn sie ihn zeigen, begehen sie ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass die Nonnen, nachdem sie einen Mönch gesehen haben, ihre Almosenschale aufrecht herzeigen. Was auch immer an Gaben[1184] in der Almosenschale sein mag, das sollen sie dem Mönch anbieten[1185].“

Bei einer Gelegenheit, da hatte man in Sāvatthi auf einer Fahrstraße einen [abgeschnittenen] Penis[1186] weggeworfen. Die Nonnen betrachteten das ange­messen[1187]. Die Leute stießen einen Ausruf aus. Da schämten sich die Nonnen. Nachdem diese Nonnen in das (Nonnen-)Kloster zurückgegangen waren, berich­teten sie die Sache den [anderen] Nonnen. Die gemäßigten Nonnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen einen Penis betrachten!“ Dann berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Die Mönche berichteten die Sache dem Erhabenen. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keinen Penis betrachten. Betrachten sie einen, begehen sie ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“

Köstlichkeiten

421. Bei einer Gelegenheit gaben die Leute den Mönchen Köstlichkeiten. Die Mönche gaben davon den Nonnen. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und reg­ten sich auf: „Wie können bloß diese hohen Herren das, was wir für deren eigenen Genuss gegeben haben, an andere weitergeben! Das ist ja so, als wüssten wir nicht, wie man eine Spende gibt.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht das, was für euren eigenen Genuss gegeben wurde, an andere weiter­geben. Wer so [weiter-]gibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit gaben die Leute den Mönchen reichlich Köstlich­keiten. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube es dem Orden zu geben.“ Es gab noch viel reichlicher. Dem Erhabenen wurde das berich­tet. „Ihr Mönche, ich erlaube, das, was einem individuell[1188] gegeben wurde, weiterzugeben.“

Zu einer Zeit, da hatten die Mönche reichlich Köstlichkeiten bevorratet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass die Mönche [davon] genießen, nachdem sie vom Vorrat den Nonnen angeboten haben.“[1189]

Bei einer Gelegenheit gaben die Leute den Nonnen Köstlichkeiten. Die Nonnen gaben davon den Mönchen. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und reg­ten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen das, was wir für deren eigenen Genuss gegeben haben, an andere weitergeben! Das ist ja so, als wüssten wir nicht, wie man eine Spende gibt.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht das, was für deren eigenen Genuss gegeben wurde, an andere weitergeben. Gibt eine weiter, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit gaben die Leute den Nonnen reichlich Köstlich­keiten. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass die Nonnen es dem Orden geben.“ Es gab noch viel reichlicher. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie das, was ihnen individuell gegeben wurde, weitergeben.“

Zu einer Zeit, da hatten die Nonnen reichlich Köstlichkeiten bevorratet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass die Nonnen [davon] genießen, nachdem sie vom Vorrat den Mönchen angeboten haben.“

Unterkünfte leihen

422. Zu einer Zeit, da hatten die Mönche reichlich Unterkünfte, die Nonnen hatten das nicht. Die Nonnen sandten einen Boten zu den Mönchen [mit der Nachricht]: „Gut wäre es, ihr Herren, würden die Meister uns vorübergehend Unterkünfte geben.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube den Nonnen vorübergehend Unterkünfte zu geben.“

Blutbefleckt

Zu jener Zeit legten sich Nonnen, die ihre Tage hatten, auf gepolsterte Lagerstätten und setzten sich auf gepolsterte Sessel. Die Unterkünfte wurden mit Blut befleckt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, [diese] Nonnen sollen sich nicht auf gepolsterte Lagerstätten legen und sich auf gepolsterte Sessel setzen. Wenn sie sich da hinsetzen oder da hinlegen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube [diesen Nonnen] die Hausrobe[1190].“ Die Haus­robe wurde mit Blut befleckt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube [diesen Nonnen] ein Tüchlein wie ein Pflock[1191] [geformt].“ Das Tüch­lein fiel herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube [diesen Nonnen], nachdem sie es mit einer Schnur verbunden haben, an den Ober­schenkel zu binden.“ Die Schnur zerfranste. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube [diesen Nonnen], Vorlagentuch und Halteschnur.“

Zu jener Zeit trugen die Nonnen der Sechsergruppe ständig die Halte­schnur.[1192] Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haus­hälterinnen, die Sinneslüste genießen!“[1193] Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht ständig die Halteschnur tragen. Tragen sie sie, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie während ihrer Tage die Halteschnur tragen.“

Der zweite Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

3. Kapitel

Ordination der Nonnen

423. Zu jener Zeit waren Hochordinierte zu sehen: ohne äußerliche Merkmale[1194], mit unvollständigen (Geschlechts-)Merkmalen, blutlos[1195], dauernd blutend, dau­ernd die Vorlage tragend[1196], Ausfluss habend, missgebildet[1197], Kastratinnen[1198], Mannweiber, Beeinträchtigte[1199], Hermaphroditen[1200]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Hochordinationsanwärterin bezüg­lich der vierundzwanzig verhindernden Dinge befragt wird. Und so, ihr Mönche, soll gefragt werden: ‘Bist du auch nicht ohne die äußerlichen Merkmale?; Bist du auch nicht mit unvollständigen Merkmalen?; Bist du auch nicht blutlos?; Bist du auch nicht dauernd blutend?; Trägst du auch nicht dauernd die Vorlage?; Hast du auch keinen Ausfluss?; Bist du auch nicht missgebildet?; Bist du auch keine Kastratin?; Bist du auch kein Mannweib?; Bist du auch keine Beeinträchtigte?; Bist du auch kein Hermaphrodit?; Hast du solche Krankheiten wie: Lepra, Furun­kulose[1201], trockene Lepra, Tuberkulose und Epilepsie?[1202]; Bist du ein Mensch?; Bist du eine Frau?; Bist du eine Freigelassene?; Bist du auch nicht verschuldet?; Bist du auch nicht im Staatsdienst?; Hast du auch die Erlaubnis von Vater und Mutter?; Von deinem Ehemann?; Hast du dein zwanzigstes Lebensjahr vollendet?; Hast du Almosenschale und Roben vollzählig?; Wie lautet dein Name?; Wie lautet der Name deiner Unterweiserin[1203]?’“

Zu jener Zeit befragten die Mönche die Nonnen[-anwärterinnen] bezüglich der verhindernden Dinge. Die Hochordinationsanwärterinnen waren verwirrt, waren verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auf der einen Seite [hoch-]ordiniert und im Nonnenorden die Reinheit hergestellt wird, und dann im Mönchsorden [hoch-]zuordinieren.“

Zu jener Zeit fragten die Mönche unbelehrte Hochordinationsanwär­terinnen, ob es Hindernisse gibt. Die Hochordinationsanwärterinnen waren ver­wirrt, waren verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, zuerst die Anwärterinnen zu beleh­ren und sie danach zu befragen, ob es Hindernisse gibt.“

Sie belehrten die Hochordinationsanwärterinnen inmitten des Ordens. Die Hochordinationsanwärterinnen waren genauso verwirrt, verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem man abseits belehrt hat, inmitten des Ordens nach den Hinder­nissen zu fragen. Und so, ihr Mönche, sollen sie belehrt werden:

424. Zuerst soll man veranlassen, dass ein Unterweiser[1204] genommen wird. Nach­dem der Unterweiser genommen wurde, soll man auf Almosenschale und Robe zeigen [und sagen]: ‘Das ist deine Almosenschale, das ist deine Doppelrobe, das ist deine Oberrobe, das ist deine Unterrobe, das ist dein Brusttuch[1205] und das ist deine Baderobe[1206]. Geh, Soundso Genannte, und stell dich dort hin.’“

Toren und Unerfahrene belehrten. Die zu belehrenden Hochordinations­anwärterinnen waren verwirrt, verschämt und nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Toren und Unerfahrene sollen nicht belehren. Belehren sie so, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass erfahrene und fähige [Nonnen][1207] belehren.“

Nichtautorisierte [Nonnen] belehrten.[1208] Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, Nichtautorisierte sollen nicht belehren. Belehren sie, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Auto­risierte belehrt. Ihr Mönche, so soll sie autorisiert werden: Selber kann sie sich autorisieren oder eine andere kann von einer anderen autorisiert werden.

Wie kann sie sich selber autorisieren? Eine erfahrene und fähige Nonne soll dem Orden ankündigen: ‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der ehrwürdigen Soundso Genannten. Wenn es dem Orden recht ist, werde ich die Soundso Genannte belehren.’ So kann sie sich selber autorisieren.

Wie kann eine andere von einer anderen autorisiert werden? Eine erfahrene und fähige Nonne soll dem Orden ankündigen: ‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der ehrwürdigen Sound­so Genannten. Wenn es dem Orden recht ist, wird die Soundso Genannte die Soundso Genannte belehren.’ So kann eine andere von einer anderen autorisiert werden.

Diese autorisierte Nonne soll, nachdem sie zur Hochordinationsanwärterin ging, zu ihr sagen: ‘Hör zu, Soundso Genannte, jetzt ist für dich die Zeit der Wahr­heit, die Zeit der Wirklichkeit. Wenn du inmitten des Ordens gefragt wirst ob etwas ist, dann sage ›es ist‹ und wenn etwas nicht ist, dann sage ›es ist nicht.‹ Mögest du nicht verwirrt sein, mögest du nicht verschämt sein. Das werde ich dich fragen: ›Bist du auch nicht ohne die äußerlichen Merkmale?; Bist du auch nicht mit unvollständigen Merkmalen?; Bist du auch nicht blutlos?; Bist du auch nicht dauernd blutend?; Trägst du auch nicht dauernd die Vorlage?; Hast du auch keinen Ausfluss?; Bist du auch nicht missgebildet?; Bist du auch keine Kastratin?; Bist du auch kein Mannweib?; Bist du auch keine Beeinträchtigte?; Bist du auch kein Hermaphrodit?; Hast du solche Krankheiten wie: Lepra, Furunkulose, trockene Lepra, Tuberkulose und Epilepsie?; Bist du ein Mensch?; Bist du eine Frau?; Bist du eine Freigelassene?; Bist du auch nicht verschuldet?; Bist du auch nicht im Staatsdienst?; Hast du auch die Erlaubnis von Vater und Mutter?; Von deinem Ehemann?; Hast du dein zwanzigstes Lebensjahr vollendet?; Hast du Almosen­schale und Roben vollzählig?; Wie lautet dein Name?; Wie lautet der Name deiner Unterweiserin?‹’“

Sie kamen gleichzeitig an. „Sie sollen nicht gleichzeitig ankommen. Die Belehrende soll, nachdem sie zuerst ankam, dem Orden ankündigen: ‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist Hochordinationsanwärterin der ehrwürdigen Soundso Genannten. Sie ist von mir belehrt worden. Wenn es dem Orden recht ist, möge die Soundso Genannte kommen.’ Der Orden soll sagen: ‘Komm.’

Nachdem man [die Anwärterin] veranlasst hat, das Obergewand auf eine Schulter zu legen, sich zu Füßen der Nonnen zu verbeugen und sich in die Hocke niederzusetzen, soll sie mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen die Hochordi­nation erbitten: ‘Vom Orden, ihr Ehrwürdigen, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Ehrwürdigen, von Mitleid bewogen.’ Zum zweiten Mal: ‘Vom Orden, ihr Ehrwürdigen, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Ehrwürdigen, von Mitleid bewogen.’ Zum dritten Mal: ‘Vom Orden, ihr Ehrwürdigen, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Ehrwürdigen, von Mitleid bewogen.’ Eine erfahrene und fähige Nonne soll dem Orden ankündigen:

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist Hochordina­tionsanwärterin der ehrwürdigen Soundso Genannten. Wenn es dem Orden recht ist, frage ich die Soundso Genannte nach den Hindernissen.’

‘Höre, Soundso Genannte, jetzt ist die Zeit der Wahrheit, die Zeit der Wirk­lichkeit. Ob etwas da ist, frage ich. Wenn es da ist, soll man sagen ›es ist‹, wenn es nicht da ist, soll man sagen ›es ist nicht‹. Bist du auch nicht ohne die äußerlichen Merkmale? Bist du auch nicht mit unvollständigen Merkmalen? Bist du auch nicht blutlos? Bist du auch nicht dauernd blutend? Trägst du auch nicht dauernd die Vorlage? Hast du auch keinen Ausfluss? Bist du auch nicht missgebildet? Bist du auch keine Kastratin? Bist du auch kein Mannweib? Bist du auch keine Beein­trächtigte? Bist du auch kein Hermaphrodit? Hast du solche Krankheiten wie: Lepra, Furunkulose, trockene Lepra, Tuberkulose und Epilepsie? Bist du ein Mensch? Bist du eine Frau? Bist du eine Freigelassene? Bist du auch nicht verschuldet? Bist du auch nicht im Staatsdienst? Hast du auch die Erlaubnis von Vater und Mutter? Von deinem Ehemann? Hast du dein zwanzigstes Lebensjahr vollendet? Hast du Almosenschale und Roben vollzählig? Wie lautet dein Name? Wie lautet der Name deiner Unterweiserin?’ Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

425. ‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordina­tionsanwärterin der ehrwürdigen Soundso Genannten. Sie ist völlig frei von Hindernissen und Almosenschale sowie Roben sind vollständig. Die Soundso Genannte bittet den Orden um Hochordination durch die Soundso genannte Ehr­würdige. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige hochordinieren.’ Das ist die Ankündi­gung.

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordi­nationsanwärterin der ehrwürdigen Soundso Genannten. Sie ist völlig frei von Hindernissen und Almosenschale sowie Roben sind vollständig. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Hört mich, Ehrwür­dige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der ehr­würdigen Soundso Genannten. Sie ist völlig frei von Hindernissen und Almosen­schale sowie Roben sind vollständig. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Der Orden hochordi­niert nun die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Hört mich, Ehrwür­dige, Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der ehr­würdigen Soundso Genannten. Sie ist völlig frei von Hindernissen und Almosen­schale sowie Roben sind vollständig. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Der Orden hochordi­niert nun die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Vom Orden hochordiniert ist die Soundso Genannte durch die Soundso genannte Ehrwürdige. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Dann nehmt sie mit vor den Mönchsorden, und dort angekommen soll sie, nachdem veranlasst wurde, dass sie das Obergewand auf eine Schulter legte, sich zu Füßen der Mönche verbeugte und sich in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürch­tig zusammengelegten Händen die Hochordination erbitten: ‘Ich, ihr Meister, bin die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehr­würdigen. Von der einen Seite des Ordens bin ich hochordiniert worden, als Reine. Vom Orden, ihr Meister, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ich, ihr Meister, bin die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens bin ich hochordiniert worden, als Reine. Zum zweiten Mal: Vom Orden, ihr Meister, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ich, ihr Meister, bin die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens bin ich hochordiniert worden, als Reine. Zum dritten Mal: Vom Orden, ihr Meister, erbitte ich die Hochordination. Nehmt mich in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ich, ihr Meister, bin die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens bin ich hochordiniert worden, als Reine.’ Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinations­anwärterin der Soundso Genannten. Von der einen Seite des Ordens ist sie hoch­ordiniert worden, als Reine. Die Soundso Genannte bittet den Orden um Hoch­ordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordinieren.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinations­anwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hoch­ordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hoch­ordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Vom Orden hochordiniert ist die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Zuerst soll der Schatten gemessen werden[1209], das Datum innerhalb der Jahreszeit soll erklärt werden, die Tageszeiten sollen erklärt werden[1210], die Rezi­tationen[1211] sollen erklärt werden und dann soll den Nonnen gesagt werden: ‘Erklärt ihr die drei Abhängigkeiten[1212] und die acht nicht auszuübenden Dinge[1213].’“

Sitzordnung nach Seniorität

426. Bei einer Gelegenheit, da waren sich die Nonnen im Speisesaal bezüglich der Sitzplätze unschlüssig und ließen so die Zeit verstreichen.[1214] Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass acht Nonnen entsprechend der Seniorität sitzen, die anderen so, wie sie ankommen.“

Bei einer Gelegenheit dachte eine Nonne bei sich: ‘Der Erhabene hat erlaubt, dass acht Nonnen entsprechend der Seniorität sitzen und die anderen so wie sie ankommen.’ Dann reservierte sie überall [Sitze] für acht Nonnen entspre­chend der Seniorität und für die anderen so wie sie ankamen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube im Speisesaal [Sitze für] acht Nonnen entsprechend der Seniorität und die anderen so wie sie ankommen. Nirgendwo anders soll entsprechend der Seniorität reserviert werden. Wenn sie reservieren, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Pavāraṇā der Nonnen

427. Zu jener Zeit luden die Nonnen nicht ein[1215]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht sich nicht einladen. Wenn sie nicht einladen, sollen sie nach den Vorschriften behandelt werden.“[1216]

Zu jener Zeit, da hatten die Nonnen sich gegenseitig eingeladen, aber nicht den Mönchsorden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht, nachdem sie sich gegenseitig eingeladen haben, den Mönchsorden nicht einladen. Wenn sie nicht einladen, sollen sie nach den Vorschriften behan­delt werden.“[1217]

Bei einer Gelegenheit, da machten die Nonnen, als sie zusammen mit den Mönchen [nur] auf der einen [Ordens-]Seite das Einladen durchführten, einen Tumult. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht zusammen mit den Mönchen nur auf einer [Ordens-]Seite das Einladen durchführen. Wenn sie so einladen, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, da führten die Nonnen das Einladen vor dem Mahl durch, dabei verstrich die Zeit. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass nach dem Mahl eingeladen wird.“[1218] Als sie nach dem Mahl das Einladen durchführten, wurde es die unrechte Zeit. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem sich der Nonnenorden an dem einem Tag eingeladen hat, dass dann beim Mönchsorden am Folgetag eingeladen wird.“

Bei einer Gelegenheit, da machte der ganze Nonnenorden während ein­geladen wurde einen Tumult. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass sich auf eine fähige und erfahrene Nonne geeinigt wird, die den Mönchsorden stellvertretend für den Nonnenorden einlädt. Und so, ihr Mönche, soll sie bestimmt werden. Zuerst soll eine Nonnen gebeten werden, nachdem sie gebeten wurde, soll eine fähige und erfahrene Nonne dem [Nonnen-]Orden ankün­digen:

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden sich auf die Soundso genannte Nonne einigen, die stellvertretend für den Nonnenorden den Mönchsorden einlädt.’ Das ist die Ankündigung.

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Der Orden einigt sich auf die Soundso genannte Nonne, die stellvertretend für den Nonnenorden den Mönchsorden einla­den wird. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich auf die Soundso genannte Nonne geeinigt wird, die stellvertretend für den Nonnenorden den Mönchsorden einladen wird, dann sollen sie schweigen. Duldet eine es nicht, soll sie sprechen.’

‘Durch den Orden wurde sich auf die Soundso genannte Nonne geeinigt, die stellvertretend für den Nonnenorden den Mönchsorden einladen wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Jene Nonne, auf die sich geeinigt wurde, mag dann den Nonnenorden mit vor den Mönchsorden nehmen. Nachdem sie dort angekommen sind, das Oberge­wand auf eine Schulter gelegt wurde, sich zu Füßen der Mönche verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die ehrfürchtig zusammengelegten Hände emporhaltend, mag sie sprechen: ‘Der Nonnenorden, ihr Meister, lädt den Mönchsorden ein: ist etwas gesehen worden oder gehört worden oder wird ver­mutet? Ihr Meister, lasst den Mönchsorden zum Nonnenorden sprechen, von Mit­gefühl bewogen, und sie werden [Vergehen] einsehen und offenlegen.’ Ein zweites Mal mag sie sprechen: ‘Der Nonnenorden, ihr Meister, lädt den Mönchs­orden ein: ist etwas gesehen worden oder gehört worden oder wird vermutet? Ihr Meister, lasst den Mönchsorden zum Nonnenorden sprechen, von Mitgefühl bewogen, und sie werden [Vergehen] einsehen und offenlegen.’ Ein drittes Mal mag sie sprechen: ‘Der Nonnenorden, ihr Meister, lädt den Mönchsorden ein: ist etwas gesehen worden oder gehört worden oder wird vermutet? Ihr Meister, lasst den Mönchsorden zum Nonnenorden sprechen, von Mitgefühl bewogen, und sie werden [Vergehen] einsehen und offenlegen.’“

Nonnen gegen Mönche

428. Bei einer Gelegenheit, da suspendierten Nonnen den Mönchen Uposatha, suspendierten Pavāraṇā[1219], gaben Anweisungen[1220], sie übten Führungsgewalt aus, sie baten um Genehmigung[1221], sie beschuldigten, sie erinnerten.[1222] Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, eine Nonne soll dem Mönch nicht Uposatha suspendieren; [sogar] wenn sie suspendiert hat, gilt er als nicht suspen­diert; die Suspendierende begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Eine Nonne soll dem Mönch nicht Pavāraṇā suspendieren; [sogar] wenn sie suspendiert hat, gilt es als nicht suspendiert; die Suspendierende begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll keine Anweisungen geben; gegebene gelten als nicht gegeben; die Geberin begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll keine Führungsgewalt ausüben; ausgeübte gilt als nicht ausgeübt; die Ausübende begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Um Genehmigung soll nicht gefragt werden; erfragte gelten als nicht erfragt; die Fragende begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll nicht beschuldigen; der Beschuldigte gilt nicht als beschuldigt; die Beschuldigende begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll nicht erinnern; der Erinnerte gilt als nicht erinnert; die Erinnerin begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, da suspendierten Mönche den Nonnen Uposatha, suspendierten Pavāraṇā[1223], gaben Anweisungen, sie übten Führungsgewalt aus, sie baten um Genehmigung, sie beschuldigten, sie erinnerten. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein Mönch der Nonne den Uposatha suspendiert; wenn er suspendiert hat, gilt er als gut suspendiert; der Suspendierende begeht kein Vergehen. Er kann der Nonne Pavāraṇā suspendieren; wenn er suspendiert hat, gilt es als gut suspendiert; der Suspendierende begeht kein Vergehen. Er kann Anweisungen geben; gegebene gelten als gut gegeben; der Anweisende begeht kein Vergehen. Er kann Führungsgewalt ausüben; ausge­übte gilt als gut ausgeübt; der Anführende begeht kein Vergehen. Um Genehmi­gung kann er fragen; erfragte gelten als gut erfragt; der Fragende begeht kein Vergehen.[1224] Er kann beschuldigen; die Beschuldigte gilt als richtig beschuldigt; der Beschuldigende begeht kein Vergehen. Er kann erinnern; die Erinnerte gilt als richtig erinnert; der Erinnerer begeht kein Vergehen.“

Fahrzeuge benutzen

429. Bei einer Gelegenheit fuhr die Sechser-Gruppe Nonnen mit einem Wagen, an dem Kühe angejocht waren und dazwischen ein Bulle, [bzw.] an dem Bullen ange­jocht waren und eine Kuh dazwischen.[1225] Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie bei einem Festival an Ganges oder Mahī.“ Dem Erhabe­nen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht mit einem Wagen fahren. Fährt sie, soll sie nach den Vorschriften behandelt werden.“[1226]

Bei einer Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank, sie war nicht in der Lage, zu Fuß zu gehen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einer Kranken, ein Fahrzeug [zu benutzen].“ Da dachten sich die Nonnen: ‘Mit weiblichem oder mit männlichem Gespann im Joch?’ Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Handwagen[1227] sowohl mit einem Mann im Joch, als auch mit einer Frau im Joch.[1228]

Bei einer Gelegenheit entstand einer gewissen Nonne durch das Rütteln des Wagens großes Unbehagen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube ihr eine Sänfte oder einen Tragstuhl.“

Ordination per Botin

430. Zu jener Zeit zog die Kurtisane Aḍḍhakāsī zu den Nonnen in die Hauslosig­keit, um zu ordinieren. Sie wollte nach Sāvatthi gehen [in dem Gedanken]: ‘In Gegenwart des Erhabenen will ich hochordiniert werden.’ Da hörten nun Schurken: „Man sagt, die Kurtisane Aḍḍhakāsī will nach Sāvatthi gehen.“ Da belagerten sie die Straße. Da kam der Kurtisane Aḍḍhakāsī zu Gehör: „Man sagt, dass Schurken die Straße belagern.“ Dem Erhabenen sandte sie einen Boten [und ließ ausrichten]: „Ich wünsche hochordiniert zu werden. Wie aber soll ich mich nun verhalten?“ Nachdem der Erhabene aus diesem Grund und aus diesem Anlass eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch durch einen Boten hochordiniert werden kann.“[1229]

Durch einen Mönch als Boten wurde hochordiniert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht durch einen Mönch als Boten hoch­ordinieren. Wer so hochordiniert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Durch eine zu Schulende als Botin wurde hochordiniert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht durch eine zu Schulende als Botin hochordinieren. Wer so hochordiniert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Durch einen Novizen als Boten wurde hochordiniert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht durch einen Novizen als Boten hochordinieren. Wer so hochordiniert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Durch eine Novizin als Botin wurde hochordi­niert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht durch eine Novizin als Botin hochordinieren. Wer so hochordiniert, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“ Durch einen unfähigen und törichten Boten wurde hochordiniert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht durch einen unfähigen und törichten Boten hochordinieren. Wer so hochordiniert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass durch eine fähige und erfahrene Nonne als Botin hochordiniert wird.“

Dann soll die Boten-Nonne zum [Mönchs-]Orden gehen, und dort ange­kommen soll sie, nachdem sie das Obergewand auf eine Schulter legte, sich zu Füßen der Mönche verbeugte und sich in die Hocke niedersetzte, mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen sprechen: ‘Ihr Meister, die Soundso Genannte ist Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert worden, als Reine. Aufgrund gewisser Gefahren ist sie nicht [selber] gekommen. Vom Orden, ihr Meister, erbittet sie die Hochordination. Nehmt sie in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ihr Meister, sie ist die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert wor­den, als Reine. Zum zweiten Mal: Vom Orden, ihr Meister, erbittet sie die Hochor­dination. Nehmt sie in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ihr Meister, sie ist die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert wor­den, als Reine. Zum dritten Mal: Vom Orden, ihr Meister, erbittet sie die Hochor­dination. Nehmt sie in den Orden auf, ihr Meister, von Mitleid bewogen. Ihr Meister, sie ist die Soundso genannte Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Ehrwürdigen. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert wor­den, als Reine.’ Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinations­anwärterin der Soundso Genannten. Von der einen Seite des Ordens ist sie hoch­ordiniert worden, als Reine. Aufgrund gewisser Gefahren ist sie nicht [selber] gekommen. Die Soundso Genannte bittet den Orden um Hochordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordinieren.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinations­anwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert worden, als Reine. Aufgrund gewisser Gefahren ist sie nicht [selber] gekommen. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordi­nation mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hochordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert worden, als Reine. Aufgrund gewisser Gefahren ist sie nicht [selber] gekommen. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hoch­ordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, hoher Orden! Die Soundso Genannte ist die Hochordinationsanwärterin der Soundso genannten Unterweiserin. Von der einen Seite des Ordens ist sie hochordiniert worden, als Reine. Aufgrund gewisser Gefahren ist sie nicht [selber] gekommen. Die Soundso Genannte bittet den Orden um die Hochordination mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden hochordiniert nun die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin hoch­ordiniert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Vom Orden hochordiniert ist die Soundso Genannte mit der Soundso Genannten als Unterweiserin. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Der Schatten soll gemessen werden, das Datum innerhalb der Jahreszeit soll erklärt werden, die Tageszeiten sollen erklärt werden, die Rezitationen sollen erklärt werden, und dann soll der Nonne[-nbotin] gesagt werden: ‘Erklärt ihr die drei Abhängigkeiten und die acht nicht auszuübenden Dinge.’“

Nonnen-Unterkünfte

431. Zu jener Zeit, da lebten Nonnen in der Waldeinsamkeit. Schurken schändeten sie. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht in der Waldeinsamkeit leben. Lebt eine da, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, da bekam der Nonnenorden von einem Laienan­hänger einen Speicher[1230] gegeben. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Speicher.“ Der Speicher war nicht ausreichend. Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Lagerhaus[1231].“ Das Lager­haus war nicht ausreichend. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Neubau[1232].“ Der Neubau war nicht ausreichend. Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, das zu tun, was für den Einzel­fall ausreichend ist.“[1233]

Mutterschaft

432. Bei einer Gelegenheit, da war eine gewisse Frau[1234] als sie schwanger war zu den Nonnen in die Hauslosigkeit gezogen und ordiniert worden.[1235] Nach ihrer Ordination brachte sie das Kind zur Welt. Da nun dachte diese Nonne bei sich: ‘Wie soll ich mich hinsichtlich dieses Jungen verhalten?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, ihn aufzuziehen bis der Junge verständig geworden ist[1236].“

Dann kam dieser Nonne der Gedanke: ‘Für mich ist es nicht erlaubt, alleine zu leben und für eine andere Nonne nicht, mit einem Jungen zusammen zu sein. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem man sich auf eine Nonne geeinigt hat, diese der [betreffenden] Nonne als Gefährtin zuzuteilen. Und so, ihr Mönche, soll sich geei­nigt werden: Zuerst soll eine Nonne gebeten werden, und nachdem sie gebeten wurde, soll eine fähige und erfahrene Nonne dem [Nonnen-]Orden ankündigen:

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Der Orden einigt sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne. Wenn die Ehrwür­digen dulden, dass sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne geeinigt wird, dann sollen sie schweigen. Duldet eine es nicht, soll sie sprechen.’

‘Durch den Orden wurde sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefähr­tin für die Soundso genannte Nonne geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Da nun dachte sich die als Gefährtin zugeteilte Nonne: ‘Wie soll ich mich aber nun bezüglich des Jungen verhalten?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie sich so, wie sie sich gegenüber einem anderen Mann zu verhalten hat, ebenso dem Jungen gegenüber verhält, außer gemeinsam unter demselben Dach zu schlafen.“[1237]

Eine Gefährtin zuteilen

433. Zu jener Zeit hatte eine gewisse Nonne gegen die Schwerwiegenden Vor­schriften verstoßen und leistete die auferlegte Ehrerbietung[1238] ab. Dann kam dieser Nonne der Gedanke: ‘Für mich ist es nicht erlaubt, allein zu leben, und für eine andere Nonne nicht, mit mir zusammen zu sein. Wie soll ich mich nun verhal­ten?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem man sich auf eine Nonne geeinigt hat, diese der [betreffenden] Nonne als Gefährtin zuzuteilen. Und so, ihr Mönche, soll sich geeinigt werden: Zuerst soll eine Nonne gebeten werden, und nachdem sie gebeten wurde, soll eine fähige und erfahrene Nonne dem [Nonnen-]Orden ankündigen:

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Hört mich, Ehrwürdige, Orden! Der Orden einigt sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne. Wenn die Ehr­würdigen dulden, dass sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefährtin für die Soundso genannte Nonne geeinigt wird, dann sollen sie schweigen. Duldet eine es nicht, soll sie sprechen.’

‘Durch den Orden wurde sich auf die Soundso genannte Nonne als Gefähr­tin für die Soundso genannte Nonne geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Re-Ordination

434. Zu jener Zeit, da war eine gewisse Nonne von den Übungsregeln abgewichen und hatte den Orden verlassen. Sie kam später zurück und bat die Nonnen um Ordination. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, für Nonnen gibt es kein Aufgeben der Übungsregeln. Wenn sie die Übungsregeln aufgibt, dann ist sie eine Nicht-Nonne.“[1239]

Zu jener Zeit, da war eine gewisse Nonne in den gelben Roben zu den Andersgläubigen übergetreten. Sie kam später zurück und bat die Nonnen um Ordination. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, welche Nonne auch immer in den gelben Roben zu den Andersgläubigen übertritt, die soll, wenn sie zurückkommt, nicht [hoch-]ordiniert[1240] werden.“

Zweifel

Zu jener Zeit, da waren sich Nonnen im Zweifel, ob Männer geehrt, ob die Haare [ab-]geschnitten, ob die Nägel geschnitten, ob Wunden behandelt werden [dürfen] und missbilligten das. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass es gebilligt wird.“[1241]

Sitzen

435. Bei einer Gelegenheit saßen Nonnen mit gekreuzten Beinen, sodass sich ihre Fersen berührten.[1242] Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht mit gekreuzten Beinen hinsetzen. Setzt eine sich so hin, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, da war eine Nonne krank. Da sie nicht mit gekreuz­ten Beinen sitzen konnte, fühlte sie sich nicht wohl. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass Nonnen mit halbgekreuzten Beinen sitzen.“[1243]

Bei einer Gelegenheit, da erleichterten sich Nonnen auf der Toilette. Die Nonnen der Sechsergruppe nahmen dort gerade eine Abtreibung vor[1244]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht auf einer [rundum geschlossenen] Toilette erleichtern. Tun sie es, begehen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie sich da erleichtern, wo es von unten her offen ist und oben abgedeckt[1245].“

Baden

436. Zu jener Zeit benutzten Nonnen Seifenpulver[1246] zum Baden. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinnes­lüste genießen!“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen kein Seifenpulver zum Baden benutzen. Wenn eine so badet, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube rötliches Reispulver und Lehm[1247].“

Zu jener Zeit benutzten Nonnen parfümierten Lehm zum Baden.[1248] Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen keinen parfümierten Lehm zum Baden benutzen. Wenn eine so badet, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube gewöhnlichen Lehm.“

Zu jener Zeit machten Nonnen im Badehaus beim Baden einen Tumult. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht im Badehaus baden. Badet da eine, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit badeten Nonnen gegen die Strömung und billigten, dass sie von der Strömung umspült wurden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht in der Strömung baden. Badet da eine, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit badeten Nonnen nicht an der richtigen Stelle[1249]. Schurken schändeten sie. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, die Nonnen sollen nicht an der falschen Stelle baden. Badet eine dort, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit badeten Nonnen am selben Platz wie die Männer. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie Haushälterinnen, die Sinnes­lüste genießen!“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, die Non­nen sollen nicht am selben Platz wie die Männer baden. Badet eine da, begeht sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie am Frauen-Badeplatz[1250] baden.“

Der dritte Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

Das [war] der Nonnen-Abschnitt, der zehnte.

In diesem Abschnitt gibt es einhundertundeinen Sachverhalte.[1251]

Zusammenfassung

Gotamī fragt, um fortzuzieh’n,

nicht erlaubt es der Vollendete;

Kapilavatthu, Vesāli,

gegangen ist der Meister dann.

Mit Staub bedeckt am Vorhaus nun,

den Ānanda sie informiert;

‘Ist sie fähig?’, er fragt nach der Art,

Mutter war sie ihm und Amme.

Hundert Jahre, am selben Tag,

wo kein Mönch ist, soll erbitten;

Pavāraṇā, Garudhammas,

zwei Jahre, nicht beschimpfen soll’n.

Verwehrt und acht der Vorschriften,

lebenslang nicht übertreten;

Garudhammas aufsichnehmen,

das sei ihre Ordination.

Statt tausend nur noch fünf[-hundert],

als Gleichnis dann die Krugdiebe;

wie befallen sein vom Rotlauf,

die Gute Lehre Schaden nimmt.

Damm, vorausschauend errichtet,

beständig ist die Gute Lehre;

hochordiniert, Ehrwürdige,

nach Ordensjahren zu verehr’n.

Will nicht so tun wie sie wünscht,

übereinstimmend oder nicht;

Belehrung, Pātimokkha auch,

‘Durch wen nun?’, zum Nonnenkloster.

Sie wissen nicht, da erklärt er,

sie tun es nicht, durch den Mönch;

vom Mönch entgegennehmen,

dann bei Nonnen zu gestehen.

Er erklärt, der Akt, durch einen Mönch,

verärgert sein, durch eine Nonne;

zu erklären, Streitereien,

abgewiesen, Uppalavaṇṇā.

In Sāvatthi das Schmutzwasser,

nicht grüßend, Körper, Schenkel auch;

auch Genitalien, anzüglich,

vereint sein, [Sechser-]Gruppe.

Nichtgrüßen soll die Strafe sein,

für Nonnen gleicherweise auch;

Aussperrung von Unterweisung,

‘ist das erlaubt?’, dann gingen sie.

Toren, grundlos, ohne Anlass,

Belehrung, Orden und zu fünft;

zu zwei, zu dritt, nicht hingegang’,

Toren, Kranker, Aufbrechender.

Waldasket, nicht angekündigt,

nicht hatten sie es durchgeführt;

lang, Bambusfasern, Lederstreifen,

Tuch und Zierstreifen, -flechten auch;

und Stoffzierstreifen, -flechten auch,

Fadenflechten und auch Fransen.

Rinderknochen, Rinderkiefer,

Unterarme, Füße ebenso;

Schenkel, Gesicht, dann Zahnfleisch auch,

cremen, schminken, Seifenpulver.

Sie markierten, Gliederfärben,

sie schminkten, gleichermaßen zwei;

Markierungspunkt, Kastenzeichen,

Blicke werfen, Tanz aufführen.

Kurtisane, Schänke, Schlachthaus,

Laden, Geldgeschäfte, Handel;

auch Sklave, Sklavin, Arbeiter,

Arbeiterin, sie hielten sich.

Tiere halten, Grünzeughandel,

Frisierhandwerk sie ausführten;

grüne, gelbe, und blutrote,

hellrote, schwarze Roben auch.

Gestreift, gefleckt, unzugeschnitten,

mit breiten Rändern auch verseh’n;

Blüten, Kobrahauben, Jacken,

Tirīṭa-stoffe trugen sie.

Wenn Nonnen, die zu Schulende,

Novizin, abgeschieden ist;

sie überlässt Besitztümer,

Eigner ist der Nonnenorden.

Wenn Mönche und Novizen,

falls Laienanhänger und -in;

irgendjemand’s Besitztümer,

der Mönchsorden dann Eigner ist.

Mallierfrau, Embryo, Schalenboden,

der Penis, Köstlichkeiten auch;

dann reichlich und dann noch viel mehr,

Köstlichkeiten aufbewahren.

Wie es für Mönche ist zu tun,

für Nonnen gleicherweise auch;

die Unterkunft, Menstruation,

befleckt sein, Vorlage [und Schnur].

Sie ist zerrissen, ganze Zeit,

Merkmalslose war’n zu sehen;

Geschlechtsdefekte, blutende,

ebenso die ständig bluten.

Dauernd tragend, Ausfluss habend,

Missgebildete, Kastratin;

Mannweib und Beeinträchtigte,

als auch beiderlei Geschlechts.

Mit Merkmalsloser angefang’,

bis hin zu beiderlei Geschlechts;

So ist’s zu wiederhol’n wie oben,

und diverse Hautkrankheiten.

Tbk, Epilepsie, Mensch,

‘Eine Frau?’, ‘Eine freie Frau?’;

‘Schuldenfreie?’, ‘Nicht im Staatsdienst?’,

‘Erlaubnis?’, ‘Zwanzig Jahre alt?’.

‘Vollständig?’ und ‘Welcher Name?’,

‘Der Name deiner Lehrerin?’;

vierundzwanzig Hindernisse,

nachdem gefragt, dann ordiniert.

Verwirrt war’n sie und unbelehrt,

auch in des Ordens Mitte;

Lehrer wählen, Doppelrobe,

Oberrobe, Unterrobe.

Bluse auch und Badekleidung,

nachdem erklärt, autorisiert;

Toren, nicht geeinigt, einerseits,

sie bittet, Hindernis erfragt.

Von einer Seite ordiniert,

dann ebenso vom Mönchsorden;

den Schatten, Jahreszeit, und auch den Tag,

die Verse und drei Hauptsachen.

Acht Dinge sind niemals zu tun,

[rechte] Zeit, überall für acht;

nicht eingeladen haben Nonnen,

auf gleiche Art wie Mönchsorden.

Tumult [gemacht], vor dem Speisen,

die Zeit verstrich, Tumult [entstand];

Uposatha, Pavāraṇā,

Anweisungen, Führungsgewalt.

Erfragt, beschuldigt und erinnert,

abgelehnt vom Großen Weisen;

Mönche gleiches tun den Nonnen,

erlaubt vom Großen Weisen ist’s.

Das Fahrzeug, Kranke, eingespannt,

gerüttelt, Aḍḍhakāsikā;

Mönch, zu Schulende, Novize,

Novizin und der Törichte.

Waldeinsiedler, durch den Laien,

der Speicher, dann das Lagerhaus;

nicht ausreichend, der Neubau dann,

die Schwangere, Alleinesein.

Im selben Haus, Garudhamma,

aufgegeben, konvertiert auch;

geehrt werden, Haare [schneiden],

Nägel auch und Wundbehandlung.

Gekreuzte Beine, Kranke dann,

erleichtern, Seife, parfümiert;

Badehaus, in Gegenströmung,

am falschen Platz, bei Männern auch.

Mahāgotamī hat erfragt,

der Ānanda besonnen auch;

vier Gemeinschaften sind es,

die ordiniert in des Siegers Lehr’.

Um zu bewirken starke Emotion,

was Wachstum in der Guten Lehre ist;

für Kranke dieses Heilmittel,

ward durch den Buddha dargelegt.

Die Wohlerzog’nen in der Guten Lehre,

die ander’n Frauen nunmehr auch;

weilen nun auch im Unerschütterlichen,

und fortgegangen, trauern sie nicht.

Der Abschnitt, der von den Nonnen [handelt], ist beendet.


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[1088] nigrodha  Die meisten Klöster bzw. Haine waren nach den Stiftern bzw. den vorherrschenden Bäumen benannt. Hier die Indische Feige Ficus indica.

[1089] Nur selten besuchte der Buddha seine Heimatstadt.

[1090] Das ist ein doppeldeutiger Name, denn einerseits bedeutet pajāpatī  „Gattin, Dame, Königin“, und demnach Mahāpajāpati also „Hauptgemahlin“, „First Lady“ sozusagen. Laut DPPN bekam sie diesen Namen, weil bei ihrer Geburt die Zeichendeuter prophezeiten, dass sie eine große Nachkommenschaft (mahā-pajā) haben würde. Gotama  ist der Sippenname.

            DPPN (gerafft): „Geboren in Devadaha; Vater war Añjana-Sakka, Mutter Sulakkhaṇā (a.a.O.: Yasodharā); Brüder Daṇḍapāṇi und Suppabuddha; sie war die jüngere Schwester von Mahāmāyā, der Mutter des Siddhattha; Fürst Suddhodana heiratete beide Schwestern; sie war die Mutter von Nanda, den sie zu Ammen gab, um selber Siddhartha aufzuziehen; als Suddhodana starb, entschloss sie sich, der Welt den Rücken zu kehren, dafür wartete sie aber auf eine günstige Gelegenheit – und diese kam, als der Buddha nach Kapilavatthu kam, um den Streit zwischen den Sakya und Koliya wegen des Wassers aus dem Fluss Rohiṇī beizulegen. Als das getan war, predigte der Buddha das Kalahavivāda-Sutta (Sn VIII, 11) und fünfhundert junge Sakya-Männer traten in den Orden ein. Deren Frauen, angeführt von Pajāpatī gingen daraufhin zum Buddha und fragten nach dem Fortziehen als ordinierte Nonnen. ...“

[1091] mātugāma  wtl: „Dorfmutter“. Warum sie als Edeldame sich selber als eine solche bezeichnet, ist fragwürdig. Sicherlich hat sie nicht die wörtliche Bedeu­tung gemeint, sondern die allgemeine, nämlich: „Damenwelt“. Siehe auch → Cvg 312.

[1092] Für die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse kein absolutes Novum: Frauen als Wanderasketinnen gab es auch bei den Jain. Aber nach gängiger Auffassung wären Frauen naturbedingt nicht in der Lage, Befreiung zu erlan­gen. (z.B. lt. Jain Text Chappahuda“: „... Frauen können nicht die Befreiung erlangen, deshalb sollte es auch keine Nonnen geben.“) Des weiteren gestand man ihnen nur eingeschränkte geistige Fähigkeiten zu. „Es war zu dieser Zeit gängiger Glauben, dass die Weisheit einer Frau auf die Länge von zwei Fin­gern begrenzt sei. Spinnen und weben war in jenen Tagen die übliche häusliche berufliche Beschäftigung der Frauen. Der Zeigefinger und der Mittelfinger wurden beim Spinnen der Baumwolle benutzt, wobei die Frauen ihren Geist auf eben diese zwei Finger konzentrierten. Daher also der Ursprung des Sprichwortes von der Zwei-Finger-Weisheit (duvaṅgula paññāya). Die Sing­halesen waren ein bisschen großzügiger hinsichtlich ihrer Frauen, denn sie maßen der Weisheit ihrer Frauen die Länge eines Griffes eines Kokosnuss­löffels zu.“ (Dhammika: „Bosat“, Esala Full Moon, Juli 1963)

            Des weiteren muss hier dringend angemerkt werden, dass es mit aller­größter Sicherheit bereits buddhistische „Nonnen“ (bhikkhunī) gegeben haben muss, wie z.B. aus Thī 109 hervorgeht. Ausführlicher dazu siehe Ven. Anāla­yo: „Women’s Renunciation in Early Buddhism“.

[1093] mā te rucci  „möge es dir nicht gefallen“ oder „erfreu dich nicht [an sowas]“.

[1094] Das ist insofern bemerkenswert, dass es ja als ungehörig galt, auch nach dem dritten Mal sich ablehnend zu äußern.

[1095] na bhagavā anujānāti  Das stimmt so nicht, wie aus der vorvorherigen Anmerkung ersichtlich ist.

[1096] sākiyānīhi  wtl: „Sakierinnen“. Es ist sehr wahrscheinlich, dass zu dieser Zeit hier schon so manche der Familienangehörigen „in die Hauslosigkeit gezogen“ waren (→ Cvg 330 + Sn VIII,11). Daher verwundert es auch kaum, dass die zurückgelassenen Frauen den Wunsch bekamen, ebenfalls in die Hauslosigkeit zu ziehen – Nonnen zu werden, denn ihr Status war ähnlich dem einer Witwe (Mahāpajāpati war ja auch eine), also sehr schlecht. Der Buddha wurde mit­unter auch als „Verführer“ beschimpft, weil eben so viele Hausväter alles stehen und liegen ließen und bei ihm die Ordination erhielten. In Mvg 63 heißt es: „Sohnlosigkeit führt der Asket Gotama. Zur Witwenschaft führt der Asket Gotama. Der Asket Gotama führt zur Zerstörung der Familien.“

[1097] Und genau das wird ihm auf dem Ersten Konzil zu Rājagaha (→ Cvg XI) zum Vorwurf gemacht: er habe den Buddha dazu überredet, Nonnen zuzulassen, sodass die Lehre nur noch halb so lange bestehen bleibt.

[1098] hotu upasampadā.  Laut Kommentar: „Das mag ihre Ordination als auch ihre Hochordination sein.“

[1099] = Pāc 56 der Nonnen. Eine heikle Vorschrift – wenn man sie wörtlich nimmt. Anfänglich wird es aber ganz sicher so gewesen sein, dass die Nonnen im selben „Kloster“ (Verweilstätten) mitlebten, bis sie ihre eigenen Stätten von den Unterstützern bekamen. Ebenso, wie auch anfänglich die Ordens-Ange­legenheiten der Nonnen von den Mönchen mitbestimmt bzw. entschieden wurden (→ Cvg 408, 409, 410).

[1100] Den der Nonnen als auch den der Mönche.

[1101] Wenn sie es nicht tut = Pāc 57. Entsprechend pavāraṇā (→ Mvg 209ff).

[1102] sikkhamānā  Die „Zu Schulende“ stellt eine besondere Art „Ordinierte“ dar. Wie hier aus Cvg 403 ersichtlich, gibt es im Prinzip keinen Status als Sāmaṇerī. Im Laufe der Zeit hat sich vermutlich ein weibliches Pendant zum Sāmaṇera entwickelt. Warum sollte sie auch, nachdem sie den Status einer Novizin (adäquat zum Sāmaṇera) mit 10 Übungsregeln (→ Mvg 106) verbrachte, sich einer Art zweijähriger Probezeit unterziehen, in der sie nur noch 6 der 10 Übungsregeln einzuhalten hat? Einziger Grund wäre, um in diesen zwei Jahren die Vorschriften zu erlernen, um nach der Hochordination nicht mit Pāc 151 zu kollidieren (2- bis 3malige Teilnahme an der Pāt-Rezitation und dann sagen, dass erst jetzt diese oder jene Vorschrift verstanden wurde). In Pāc 63 der Bhikkhunī steht, dass eine Sikkhamānā, die sich nicht besagte 2 Jahre in den sechs Regeln übte, nicht in den Nonnenorden aufzunehmen ist. Bei diesem Bhikkhunī-Ordensakt ist von einem vorherigen Status als Sāmaṇerī keine Rede. Danach ist logisch nachvollziehbar, dass es einen solchen Status mög­licherweise gar nicht gegeben habe – bis man bei der Niederlegung des Kanons bemerkte, dass, wenn es Bhikkhu und Bhikkhunī gibt, es dann auch Sāmaṇera und Sāmaṇerī geben müsse – und diese „ergänzte“. Allerdings ist anzunehmen, dass wenn es einen Samaṇerī-Status gibt, dieser nach dem der Sikkhamānā anzusetzen ist, d.h. nachdem die zu Schulende vom Haus in die Hauslosigkeit gezogen, also ins Kloster gegangen ist. Sp sagt, dass diese sechs Übungen sogar einer Frau zu geben sind, die schon vor sechzig Jahren die Pabbajjā erhalten habe, und wenn sie sich nicht in diesen Regeln geübt habe, dann sei ihr nicht die volle Ordination zu erteilen.

            Das Höchstalter der Anwärterin wird durch den Wortlaut der Befragung (Cvg 423) bis zum Einsetzen der Menopause beschränkt. Daher ist der Kom­mentar in Sp mit „sechzig Jahren Pabbajjā“ abwegig. Eine Anwärterin, deren monatliche Regelblutung aufgehört hat, ist demnach nicht zur Bhikkhunī zu ordinieren. Wird sie dennoch ordiniert, dürfte diese Ordination ungültig sein, die Ausführenden sind zu tadeln und Upajjhāya als auch Pavattinī  begehen ein Pācittiya-Vergehen.

            Die Bhikkhunī hatten anfänglich nur die acht Garu-Dhammā zusätzlich zu den Vorschriften der Mönche. Das geht eindeutig aus der Frage der Mahāpajāti Gotamī in Cvg 405 (Ende) hervor. Allmählich entwickelten sich dann etliche weitere, sodass es nunmehr im Bhikkhu-Pātimokkha 227 und in dem der Bhikkhunī 311 Vorschriften sind.

      Der Verdacht kommt auf, dass der Grund zum Einrichten eben jener Zeit­spanne war, dass schwangere Frauen ordiniert wurden (= Pāc 61 der Bhikkhu­nī) und als Nonnen Kinder bekamen – was sich verständlicherweise sehr schlecht auf deren Ruf auswirkte. Aber Cvg 432 ist der einzige überlieferte Fall.

            Ein gewichtiger Grund könnte sein, dass Frauen nur ein Mal ordiniert wer­den können, und daher besonders auf das Leben als Nonne vorbereitet werden (sollten).

[1103] Die Hochordinationszeremonie als solche ist in Cvg 423ff beschrieben. Kurz: Es ist ein doppelter Ordens-Akt, d.h. die eigentliche Ordination erfolgt im Nonnenorden, dann wird mit der Betreffenden zum Mönchsorden gegangen und um Bestätigung dieser Ordination (upasampadā) ersucht. Die Mönche rezitieren den entsprechenden Text und die betreffende Nonne gilt als hoch­ordiniert (Bhikkhunī). Nach Cvg 430 muss sie dazu nicht einmal persönlich vor den Mönchen erscheinen.

            In Cvg 404 hingegen wird festgelegt, dass Mönche die Ordination geben. Das lässt die Frage aufkommen, ob eine Ordination grundsätzlich vor dem Nonnen- und dem Mönchsorden zu erfolgen hat, oder ob es auch möglich sei, nur vom Mönchsorden die Ordination zu erhalten. Das aber wird durch die Definition des Begriffes „Bhikkhunī“ mit „von beiden Orden hochordiniert“ (ubhatosaṅghe upasampannā) widerlegt.

            Des weiteren kann man anhand der Entwicklung der speziellen Vorschrif­ten für die Nonnen erkennen, dass die Ordens-Akte in die Hände der Nonnen gelegt wurden – durchaus denkbar also, dass der Akt der Ordination, der nur vom Nonnenorden durchgeführt wurde, genauso gültig ist, wie der, der nur vor dem Mönchsorden bzw. vor beiden Orden statt fand – wobei letzteres natürlich der Idealfall ist.

            In Vibhaṅga 1121 (Kumāribhūtavagga) wird gesagt, dass eine „Jungfrau“ als Sāmaṇerī gilt (kumāribhūtā nāma sāmaṇerī). Streng gesehen, kann es demnach keinen Sāmaṇerī-Status für ehemals verheiratete Frauen bzw. Nicht-Jungfrauen geben. Aber gemeint sein dürfte das Alterslimit von wenigstens 20 Jahren.

[1104] = Pāc 52 der Nonnen.

[1105] ovaṭo  „unzugänglich, verschlossen“.

[1106] vacanapatho  wtl: „Redeweise“. Gemeint sein dürfte, dass es den Nonnen nicht erlaubt sei, Mönche auf eine bestimmte Art anzureden, sie zu ermahnen, zu unterweisen usw. Einen Mönch unerlaubt etwas fragen, ist Pāc 95.

[1107] uppala  (skr utpala) Weiße Wasserlilie (Nymphea alba).

[1108] vassika  Madan Mogra „Die Schöne Inderin“ (Jasminum sambac).

[1109] atimuttaka  Sandan (Desmodium oojeinense).

[1110] Diesem Ausspruch zufolge empfindet sie diese Vorschriften nicht als herab­würdigend oder frauenfeindlich, wie oft dem Buddha unterstellt wird.

[1111] Interessant, dass sich diese Worte in verschiedenen Überlieferungen erhalten haben. (→ Anālayo 2009.)

[1112] setaṭṭhika  Das dürfte der sog. „Mehltau“ sein (Erysiphaceae).

[1113] mañjeṭṭhika  Ein Pilzbefall (Glomerella tucumanensis bzw. Colletotrichum falcatum). Laut Kommentar werden die Spitzen der Pflanzen rot (mañjeṭṭhi). D/O: „Braunfäule“; IBH: „Roter Rost“; Schäfer: „Rötel“.

[1114] Diese „Begebenheit“ ist recht umstritten. Ausführlich wird das diskutiert in „Dignity & Discipline“.

[1115] ayyā. „Ehrwürdige“. Diese Anrede entspricht dem „Bhante“ der Mönche, wird aber von den Mönchen gegenüber den Nonnen nicht verwendet, da es ihnen untersagt ist, Frauen/Nonnen ehrerbietig – wenn überhaupt – anzusprechen.

[1116] Schon sehr bald nach ihrer Ordination wünscht sie, dass Garu-Dhamma 1 erlassen wird, obwohl sie doch „hoch und heilig“ versprochen hat, diese acht schwerwiegenden Vorschriften ihr Leben lang zu ehren... Des weiteren ist zu beachten, dass sie im Text bislang nicht mit „Ehrwür­dige“ tituliert wird. Auch ist bemerkenswert, dass sie sich zuerst an den Ānanda als eine Art Mediator wendet. Da erstaunt es dann auch nicht, wenn die anderen Mönche die Nase rümpfen über Ānandas häufigen und vertrauten Umgang mit den Nonnen.

[1117] IBH ergänzt „entsprechend der Seniorität“, was aber nicht im Text steht. Es geht ganz allgemein um die Anerkennung bzw. Respektierung der Frau und erst in zweiter Linie – wenn überhaupt – um Seniorität. Als Neu-Ordinierte hat sie sich sowieso allen, die bis Dato ordiniert wurden, unterzuordnen.

[1118] Das wurde bereits in Cvg 312 bestimmt.

[1119] Dieser Absatz ist mit größter Wahrscheinlichkeit spätere Zutat, denn uranfäng­lich hat es ja noch gar keine spezifisch für die Nonnen erlassenen Vorschriften – außer den acht Garu-Dhammas – gegeben. Wie sollten aber die Nonnen z.B. Sd 1 der Mönche für sich interpretieren? Hier wird erneut deutlich, dass der Vinaya-Piṭaka verschiedene Stadien / Wachstumsphasen durchlaufen hat.

[1120] Da sie bereits Stromeingetretene war, bedeutet das, dass sie „dem Leiden ein Ende machen“, also die Heiligkeit erlangen will.

[1121] Gemeint sind damit die karmisch wirksamen Aktionen, die zu Wiedergeburt  (-en) führen.

[1122] du-(b)bharati  und su-(b)bharati  „ernähren, erhalten, unterhalten“ eben im Sinne von versorgen bzw. versorgt werden.

[1123] Laut Kommentar erreichte daraufhin Mahāpajāpati Gotamī die Heiligkeit.

[1124] bhikkhunīna  Das ist sowohl Genitiv als auch Dativ, d.h. „zu ihnen“ als auch „von ihnen“.

[1125] bhikkhun-upassaya  Dieser Begriff erscheint hier erstmalig und wird wohl nur für Nonnenklöster verwendet.

[1126] āpattiṃ na paṭikaronti  Gut möglich, dass dieser Absatz an der falschen Stelle steht, denn zuerst muss ja ein Vergehen gestanden werden (āropeti „eingeste­hen“, „an den Tag legen“), denn das Wiedergutmachen erfolgt erst, nachdem das Vergehen offengelegt (eingestanden) wurde, und wie im nächsten Absatz geschrieben, auch korrekt entgegengenommen wurde.

[1127] paṭiggahetabbā  Hier steht richtig „entgegengenommen“ bzw. „vergeben“. Demnach muss es also im vorigen Absatz heißen āropeti („eingestehen“).

[1128] Auch hier steht paṭikaronti statt āropeti.

[1129] Hier müsste nun folgen „wiedergutmachen“.

[1130] Gemeint sein dürften damit die in → Cvg I aufgeführten fünf bzw. sieben Verfahren.

[1131] Laut Kommentar sagten sie: „Ich will nicht noch einmal auf diese Weise handeln.“ („Das will ich nie wieder tun.“)

[1132] kammappattāyo  am Verfahren teilnehmend. Das bezieht sich wohl auf Mvg 389: „Ein (Ordens-)Akt, ihr Mönche, der von einer Vierer- ... – ... Fünfer- ... – ... Zehner- ... – ... Zwanzigergruppe ausgeführt wird, in der eine Nonne als vierte fungiert, ist kein (Ordens-)Akt und ist nicht auszuführen.“

[1133] āropeti  „emporsteigen lassen, wachsen lassen, anvertrauen, bewirken, hervor­bringen, an den Tag legen, zeigen, zurückweisen“. IBH: „storniert“; D/O: „in Gang setzen“. Laut Kommentar sollen die Mönche den Fall untersuchen und dann den Nonnen erklären, welches Verfahren auszuführen sei und dann mögen die Nonnen das entsprechende Verfahren durchführen. „Zurück­weisen“ ergibt am ehesten Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass gewisse Vergehen der Nonnen als „heikel“ zu betrachten sind und diverse Peinlich­keiten beiderseits hervorrufen.

[1134] muṭṭhassatiniyā  wtl: „vergesslich-achtsam“, d.h. vergesslichen Geistes, ein kurzes Gedächtnis besitzend.

[1135] Das wird insofern nachvollziehbar, da ja die Nonnen sowieso halbmonatlich von den Mönchen „belehrt“ werden sollen.

[1136] sampayojenti  Sie pflegten ziemlich vertrauten Umgang, wenn auch asexuell („platonisch“), zu haben.

[1137] āvaraṇa  wtl: „Hindernis, Widerstand“. Das ist dieselbe Strafe wie für Novizen (→ Mvg 107).

[1138] ovādaṃ ṭhapetu  Wenn also ein Mönch zur „Belehrung“ der Nonnen zu deren Kloster geht, soll er dort verkünden, dass die betreffende Nonne sich vergangen hat und daher von der Belehrung ausgeschlossen ist. Die anderen Nonnen sollen des Weiteren auch mit ihr nicht den Uposatha begehen usw.

[1139] Derselbe wie in Cvg III. Erstaunlich ist, wie einer, der bekannt dafür ist, Ver­gehen aufgrund von Sinneslust zu begehen, als Nonnenunterweiser eingesetzt wurde (→ Cvg 413).

[1140] vinicchayaṃ na denti  Sie begründeten ihre Entscheidung nicht oder sagten gar nicht erst, dass sie die Unterweisung aussetzen.

[1141] = Pāc 58 der Nonnen.

[1142] Demnach ging also anfänglich nicht nur der Mönch zu den Nonnen um sie zu unterweisen, sondern es gab auch den Fall, dass Nonnen zu einem bestimmten Mönch gingen.

[1143] Es soll der Uposatha-Tag erfragt werden und dass zur Unterweisung ge­kommen wird, wie in Cvg 403 in Garu-Dhamma 3 angeordnet.

[1144] Wie in AN VIII, 52 und in M-Pāc-21.

[1145] bhikkhunovādaka  In Pāc 21 der Mönche.

[1146] pāsādikena samādetu. pāsādika  bedeutet „freundlich, lieblich“ und samā­deti  „zustandebringen, ausführen, vollenden, verschaffen, (Wunsch) erfüllen, erlangen, erreichen“. Die Nonnen werden dazu aufgefordert, das beste aus der unbefriedigenden Situation zu machen. Sie sollen freundlich zueinander sein und miteinander nach dem Höchsten streben.

[1147] Das widerspricht Cvg 413. Wahrscheinlich soll hier eine „Lücke“ geschlossen, d.h. eine Möglichkeit ausgeschlossen werden.

[1148] saṅketa  Bezüglich Zeit und Ort.

[1149] ārocenti  Ohne es den Nonnen vorher anzukündigen. Aber es könnte durchaus sein, dass er niemandem Bescheid gab, dass er die Nonnen belehren geht und man ihm ein Vergehen vorwerfen mag (= Pāc 21 + 23).

[1150] na paccāharanti  „nicht zurücknehmen, nicht zurückbringen“. Aber dem Sinn nach muss es von a-harati (nicht-darlegen) hergeleitet sein. IBH: „sie kamen nicht“ (na paccāgacchanti); D/O: „führten sie nicht durch“.

[1151] phāsukā nāmenti  wtl: „die Rippen formen“. Dieser Absatz ist der einzige in dieser Auflistung, wo „Rüschen“ Sinn ergibt, denn mittels des Hüftbandes (Gürtel) kann die Unterrobe in entsprechende Falten gelegt werden.

            Mit den anderen Materialien erscheint es durchaus möglich, dass sie ihre Oberweite aufbauschten bzw. sich daraus eine Art Korsage bastelten. Das würde auch zum Kommentar passen: „Wie die Töchter von Hausleuten.“ Daher wurde phāsukā nāmenti  ab dem nächsten Absatz auch übersetzt mit „gewisse Formen“.

[1152] vilīvena  Bambus ist langfaseriges Holz und kann zu langen aber recht stabilen, etwa Streichholz-starken Fasern aufgespalten werden. Dass man damit „Rüschen“ macht, ist unwahrscheinlich. Gut möglich, dass sie mithilfe dieser Fasern die (Unter-)Robe aufbauschten, etwa wie mit einer Art „Krinoline“.

[1153] dussa  allgemeines Weißes Tuch bzw. Stoff, also die Art Tuch/Gewebe, die die Hausleute verwenden.

[1154] coḷa  Hier ist die Sorte Tuch/Stoff/Gewebe gemeint, aus dem man die Roben herstellt, was also von den Ordinierten verwendet wird.

[1155] jaghana  „Hintern“; D/O: „Rücken“; IBH: „Lende“.

[1156] aṭṭhillena  „Steinkugel“ (WPD) ergibt wenig Sinn, daher wird der Ableitung von aṭṭhi  (Knochen) gefolgt.

[1157] Dieser Absatz entspricht Cvg 247.

[1158] avaṅgaṃ karonti  Laut Kommentar machten sie mit Salbe Zeichen in den Augenwinkeln. Aber richtig ist, dass sie sich die Augenkontur nachzeichneten, weil große Augen als Schönheitssymbol galten (gelten).

[1159] visesakaṃ karonti  Das ist der – meist rote – Punkt auf der Stirn der Hindu-Frauen. Die unterschiedlichen Farbtöne geben die Unterschiede der Kaste wieder.

[1160] olokanakena olokenti  Die Nonnenklöster dürfen nicht an abgelegenen Orten sein. Sie waren meist innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Stadt. Anfänglich sogar auf dem selben Klostergelände wie die Mönchsklöster. Da kann man sich schon vorstellen, auf welche Weise Blicke ausgetauscht wur­den. Denn es muss gesagt werden, dass es nicht immer die Frauen waren, die zu Vergehen verführten. Aber die Tradition der Texte oblag den Männern – und für die stellt die Frau eine „Gefahr“ dar („Hai“ → AN IV,122 und MN 67).

[1161] sāloke tiṭṭhanti  Sie standen so in der (halb) geöffneten Tür, dass der Licht­schein (āloka) auf sie fiel und sie den halben (bekleideten, oder halbbekleide­ten) Körper sehen ließen.

[1162] naccaṃ kārāpenti. sanaccaṃ (singh. / thai) „sie tanzten mit“. Laut Kommentar veranstalteten sie ein Festival (naṭasamajjaṃ kārenti).

[1163] vesiṃ vuṭṭhāpenti  „Kurtisane“ (IBH + D/O) ist sehr mild ausgedrückt.

[1164] pānāgāra  Laut Kommentar verkauften sie alkoholische Getränke.

[1165] sūna  Laut Kommentar verkauften sie Fleisch.

[1166] āpaṇaṃ pasārenti  Laut Kommentar boten sie viele verschiedene Waren zum Kauf an.

[1167] vaḍḍhi  „Zinsen“. Sie betrieben Bankgeschäft(-e).

[1168] harītakapakkikaṃ pakiṇanti. Harītaka ist die Gelbe Myrobalanfrucht, was hier kaum Sinn ergibt. Harita bedeutet „grün, frisch, Gemüse“. Laut Kommentar boten sie grüne als auch reife Dinge (pakka) in ihrem Laden an. D/O: „Unter­nehmen mit Blumen und Saatgut“.

[1169] namatakaṃ dhārenti  Die wörtliche Übersetzung „sie trugen ein Stück Filz“ besagt gar nichts. Gemeint ist hier der Filz, in dem die Rasierklinge steckt.

[1170] sabba-nīla  Bisher und anderswo meist übersetzt mit (wtl): „alles blau, ganz blau“ bzw. (dunkel-)blau. Dazu steht in Pāc 58: ‘(Dunkel-)grün bedeutet: zwei Arten von (dunkel-)grün: Messing-Grün, Laubwerk-Grün. (Nīlaṃ nāma dve nīlāni – kaṃsanīlaṃ, palāsanīlaṃ.)  Durch den Begriff kaṃsanīla  wird deut­lich, dass es nicht blau sein kann, denn die sich auf Messing (kaṃsa) bzw. Bronze (kaṃsa-loha)  bildende Patina ist grün und nicht blau, deshalb sagt man dazu ja auch „Grünspan“. Und bei palāsanīla  folgt ein weiterer Beweis, dass es nicht blau sein kann, denn Blätter (Laub) ist nun mal nicht blau. Laut Kommentar umfasst dieses Grün alles, was Laub (Blätter) ist.

[1171] mañjiṭṭha  → mañjeṭṭha  Childers: „hellrot“; PTSD: „purpurrot“; WPD: „kar­mesinrot“.

[1172] mahāraṅgaratta  WPD + PTSD: „Saffran“; IBH: „bräunlich-gelb“; M/T: „orange“; Der Kommentar sagt, das sei die Farbe des Rückens eines Hundert­füßers. All die genannten Farben kann man jedoch bei den Roben der Ordi­nierten sehen. Recherchen im Internet (Bildersuche) zeigen, dass Hundertfüßer nicht unifarben sind, sondern von signalrot bis schwarz variieren – aber über­wiegend gestreift (sowohl quer als auch längs).

[1173] mahānāmaratta  IBH: „rötlich-gelb“; D/O: „dunkelgelb“. Der Kommentar sagt, das sei die Farbe vertrockneter Blätter. Rotgelbe, rötlich-gelbe, dunkel­gelbe bzw. bräunliche (wie vertrocknete Blätter) sind allerdings erlaubte Farbtöne. Nicht der Farbton ist demnach problematisch, sondern die Ungleich­mäßigkeit, d.h. Roben, deren (erlaubte) Färbung fleckig, gefleckt („scheckig“) oder gesprenkelt ist.

[1174] acchinnadasāni  d.h. entweder waren die Umrandungen nicht aus einzelnen (zurechtgeschnittenen) Teilen gefertigt oder sie waren nicht gesäumt und hatten (absichtlich?) Fransen. In Cvg XII geht es um die nicht maßhaltige (adasa) Sitzunterlage. D.h. hier könnten durchaus auch nicht maßhaltige Roben gemeint sein.

[1175] Die Umrandung soll eine Hand breit sein (etwa 10-15 cm).

[1176] kañcuka  „Jacke, Wams; Panzer(-ung); Hülle; Schlangenhaut“.

[1177] tirīta  Ein Baum (Lodhra), dessen Borke (und Wurzel) ein wichtiges Heilmittel ist (sog. „Chinarinde“), aber auch zum Färben (rot) benutzt wird.

[1178] sāmaṇerī  Hier erscheint erstmalig im Cvg dieser Begriff.

[1179] Die gesamte (erlaubte) Ausstattung der Ordinierten fällt sowieso dem Orden zu. Siehe auch → Mvg 367. Hier ist wichtig, dass Besitztümer von Laien­anhängern an den Mönchsorden fallen, sofern der- oder diejenige bestimmt hat, dass der Orden der Eigentümer werden soll.

[1180] pabbajitā  Sie zog in die Hauslosigkeit und wurde zur Nonne (Novizin) ordiniert. Bislang stand upasampadā. Im weiteren Text steht aber Bhikkhunī, also eine hochordinierte Nonne.

[1181] gabbhaṃ pātetvā  wtl: „mit dem Embryo gestürzt war“, „Sturzgeburt“. IBH: „Fehlgeburt verursacht hatte“. In Cvg 435 wird mit „Abtreibung“ übersetzt.

[1182] kulūpikaṃ  „eine bestimmte Familie aufsuchen“. Die Nonne war zur Speisung bzw. Almosengabe im Haus jener Frau regelmäßig eingeladen. Es darf nicht erstaunen, dass diese Nonne allein war, was eigentlich nicht gestattet ist (= Sd 3 der Nonnen), aber eine Nonne darf nicht allein außerhalb des Dorfes unter­wegs sein bzw. nicht allein das Dorf betreten. Im Dorf kann sie dann sehr wohl alleine auf den Almosengang gehen (natürlich nur zur rechten Zeit).

[1183] Das war sicherlich nicht im Sinne einer Strafe gemeint, wie in Cvg 265. Aber es sah ganz danach aus.

[1184] āmisa  Auch „Leckerbissen, Köstlichkeit“.

[1185] nimantetabbo  wtl: „dazu sollen sie ihn einladen.“

[1186] purisabyañjanaṃ  wtl: „Männlichkeits-Merkmal“. Wahrscheinlich die Folge einer öffentlichen Bestrafung. D/O: „Der folgende Absatz ist in modernes Eng­lisch schrecklich zu übersetzen.“

[1187] sakkaccaṃ  „angemessen, ordentlich“.

[1188] puggalikami  Vergleiche Mvg 276 und 284, wo zuviel Gespendetes der Reihe nach weitergegeben wird.

[1189] Laut Kommentar sei damit gemeint, dass von den am Vortag angenommenen Speisen, die aufgehoben wurden, heute von den Mönchen den Nonnen ange­boten wird, was aber nicht korrekt sein dürfte, denn laut Mvg 295 darf nicht das verzehrt werden, was aufbewahrt wurde – und das gilt auch für Nonnen.

[1190] āvasathacīvara  Eine (zusätzliche) Robe für den Hausgebrauch sozusagen.

[1191] āṇicoḷaka  D/O: „ein (Ober-)Schenkel-Tuch (ein Tuch, das bis fast zu den Knien reicht)“. Er bezieht sich dabei auf Böthlingk-Roth. IBH: „eine Nadel und ein Tuch“. Sie ist der Meinung, dass es zwei Dinge sein müssen, āṇi  und coḷaka, oder der nächste Satz habe beides zu wiederholen, statt nur coḷaka. Der Punkt sei, dass eine „Nadel“ zu unsicher sei und so eine „Schnur“ befestigt wurde. Āṇi  sei ein gebräuchliches Wort für Pflock oder Nadel.

            Eine Nadel und ein Tuch ergeben wenig Sinn. Gerade eben damit der nächste Satz passt und ebenfalls einen Sinn ergibt. Das strittige Wort āṇi  bedeutet „Zapfen, Pflock, Stift, Nadel“. Setzt man nun die beiden Worte zusammen, ergibt sich ein „Tuchzapfen“, also eine Art Tampon. Welche Auf­gabe sollte da eine Nadel haben? Ein Lendenschurz, wie damals üblich, bedurfte keiner Nadel. Der hatte an den beiden Ecken einer schmalen Seite Schnüre zum Befestigen. Und genau das ist es, was im nächsten Absatz zugrundeliegt. Da das Tüchlein herunterfiel (nipatati) musste irgend etwas her, um das zu verhindern. Ein Lendenschurz darf es nicht sein, denn das ist Laien-Kleidung, und die ist den Ordinierten nicht erlaubt. Die Halteschnur (suttaka) an den Oberschenkeln (ūruyā) zu binden bringt wenig Sicherheit. Beim Gehen wird die Schnur ganz einfach zerrissen (chijjati) sein. Deshalb wurde dann Tuch als Vorlage (saṃ-velliyaṃ  wtl: „zusammengerollt“ [vella = Locke]) mit der dazugehörigen Bindeschnur (kaṭisuttaka) – aber sicherlich nur für die betreffenden Nonnen – erlaubt.

[1192] Sicherlich mit dem (gerollten) Vorlagentuch. Das Tragen dieses Tuches außer­halb der erlaubten Zeit ist Pāc 47 der Nonnen.

[1193] Das erscheint dann doch eine recht künstliche „Begebenheit“ zu sein. Wie sollen „die Leute“ denn mitbekommen haben, dass Nonnen besagte Schnur tragen, wo diese doch unter der Robe zu tragen ist?

[1194] animittā  Es war nicht erkennbar, ob Mann oder Frau.

[1195] a-lohita  noch nicht, nicht, oder nicht mehr menstruierend. Hier dürfte sich auch die Frage nach der Schwangerschaft klären lassen (→ Cvg 432) als auch das Höchstalter der Anwärterin.

[1196] dhuva-lohita ... dhuva-coḷā  beziehen sich definitiv auf die geschlechtsreife Frau.

[1197] sikhariṇī  Mit deformierten Geschlechtsmerkmalen.

[1198] itthi-paṇḍaka  wtl: „Frau-Eunuch“ − ein umstrittener Begriff. Wie eine Sterilisation (Kastration) einer Frau vor 2500 Jahren vorstellbar sein soll, bleibt offen. Vielleicht könnte gemeint sein, dass (als Strafe) die Brüste abgeschnit­ten wurden oder die Beschneidung der weiblichen Genitalien erfolgte. Es könnten aber auch Verletzungen gemeint sein, die durch das Gebären entstehen können.

[1199] sambhinna  „beeinträchtigte“ Geschlechtsfähigkeit, d.h. Gebärfähigkeit, oder „vermengte, gemischte“ Geschlechtsmerkmale. Vermutlich eher letzteres, denn gemischte sekundäre Geschlechtsmerkmale sind relativ bekannt und wissenschaftlich klassifiziert als ‘Pseudo-Hermaphrodit’, d.h. kein echter Hermaphrodit. Aber es ist auch gut möglich, dass hier Menschen gemeint sind, die sich andersgeschlechtig verhalten und entsprechend kleiden. Man bezeich­net sie gerne als „das dritte Geschlecht“. Auch unter jenen gibt es Asket/Innen – sogar heutzutage noch (wieder) zu sehen (→ Pelz: „Sadhus – Heilige Männer Indiens“ und Syed: „Nicht Mann, nicht Frau“).

[1200] ubhato-byañjana  wtl: „beiderlei Geschlechts“ d.h. „Zwitter“. Ein Herm­aphrodit ist ein Wesen, bei dem beide primäre Geschlechtsmerkmale präsent sind, d.h. Hoden als auch Eierstöcke, eine bekannte Sache bei Tieren, aber sehr selten bei Menschen.

[1201] gaṇḍo  PTSD: „Abszess, Furunkel“; WPD: „Kropf“; Cone: „Furunkel“; M/T: „Beulenpest“.

[1202] Das sind die „Fünf Krankheiten“, wie in → Mvg 88.

[1203] pavattinī  statt Upajjhā. In → Cvg 424 soll aber zuerst ein Upajjhāya, ein männlicher Unterweiser erwählt werden.

[1204] upajjha  statt upajjhā. Es soll also – wenn man der Grammatik folgt – ein Unterweiser statt einer Unterweiserin genommen werden. Sicherlich hängt das mit Cvg 410 zusammen. Cvg 425f ist fast gleichlautend mit Mvg 125f.

[1205] saṃkaccika (saṅkaccika)  Das ist das, was die Nonnenkleidung heutzutage von den Roben der Mönche unterscheidet: eine Art Bluse als zusätzliches Klei­dungsstück zu den erlaubten Roben. Ursprünglich war das nur ein Tuch, so groß wie eine Baderobe (4x2 Spannen), das den Bereich zwischen Schlüssel­bein und Nabel bedeckte.

[1206] udaka-sāṭikā  WPD: „Badeanzug“; IBH: „Badetuch“; D/O; „Badekleid“. Das ist das Kleidungsstück, welches von Visākhā in Mvg 350 erfragt und vom Buddha genehmigt wurde. Es ist wie eine Unterrobe geschnitten und hat ein festes Maß, nämlich 4x2 normale (sugata-)Spannen (= 120x60 cm).

[1207] bālāya abyattāya  Demnach ist die Belehrende nicht mit dem Upajjhāya (dem/der Unterweiser/in) identisch, denn hier stehen eindeutig Feminina.

[1208] Auch im Nonnenorden wurde vorher abgesprochen, wer belehren soll (darf).

[1209] chāyā metabbā  Damit die Ordinierte die Zeit ihrer Ordination kennt (zur Feststellung der Seniorität unerlässlich).

            „Am Tage wurde die Zeit mittels einer Sonnenuhr gemessen, deren Zeiger eine Länge von 12 aṅgulas (22,5 cm) hatte. Die Schattenlängen von 67,5,  22,5 und 7,5 cm vormittags und nachmittags teilten den Tag in acht Teile.“ [Kautilya 1992]

            Zusatz: 1 aṅguli entspricht 2,5cm, 12 aṅgula  entsprechen 1 „Sugata“-Spanne, d.h. 30cm, siehe Anmerkungen zu → Cvg 446 und Pāc 15 (§ 567).

[1210] divasa-bhāgo  der Teil des Tages. Damit sie weiß, ab wann nicht mehr gegessen werden darf (Mittag).

[1211] saṅgīti  „Textfestlegung, Kanon, Textfassung“.

[1212] tayo nissaye  Das sind: „1.: Durch Almosensammeln erlangte Speise ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Speisen für eine Gruppe aus dem Orden, bestimmten Personen zugewiesene Speisen, eine Einladung, ein Essensgutschein, halb­monatliche, [welche] am Uposathatag, [und welche] die am Tag nach Upo­satha gegeben werden. 2.: Kleidung aus fortgeworfenen Lumpen ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle, Hanf, grobes Tuch. 3.: Scharfer Urin als Medizin ist eine Grundsätzlichkeit für Ordinierte, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Butterschmalz, frische Butter, Öl, Honig und Melasse.“ Den Nonnen ist das Wohnen am Fuße eines Baumes (Waldeinsamkeit) nicht gestattet (→ Cvg 431).

[1213] aṭṭha akaraṇīyāni  Das sind die (acht) Handlungen, die zum Ausschluss aus dem Orden führen (pārājikā).

[1214] Laut Kommentar veranlassten sie die eine aufzustehen, eine andere zu setzen, bis die Zeit in der man essen darf, vorüber war.

[1215] pavārenti  Die „Einladung“ (pavāraṇā) am Ende der Regenzeit, sich gegen­seitig Vergehen aufzudecken.

[1216] = Pāc 57 der Nonnen.

[1217] = Pāc 57 der Nonnen. Im nächsten Absatz ein Widerspruch, denn es sind beide Orden einzuladen, sonst ist es ein Pāc.

[1218] Der Thai-Text ergänzt „den Nonnen“.

[1219] Sie setzten für Mönche die Zeremonie aus, d.h. sie schlossen sie von der Zeremonie aus, verwehrten ihnen das Einladen. Da sie aber keinen Mönch anzusprechen hat (Garu-Dhamma 8), erscheint dieser Abschnitt konstruiert.

[1220] savacanīya  Sie wollten „mitreden“, also bestimmen, was und wie etwas gemacht wird (→ Cvg 7).

[1221] okāsaṃ kārenti  Dass eine Nonne nicht um Genehmigung fragen soll, erscheint unpassend.

[1222] Das heißt, sie machten den Mönchen Vorwürfe, bezichtigten sie Vergehen begangen zu haben usw. In Cvg 7 steht noch sampayojeti, „Streit verursachen“. Mönche beschimpfen bzw. einschüchtern ist Bhī-Pāc 52.

[1223] Sie setzten für Nonnen die Zeremonie aus, d.h. sie schlossen sie von der Zere­monie aus, verwehrten ihnen das Einladen. Auch dieser Abschnitt erscheint konstruiert, denn ein Mönch hat prinzipiell nichts bei den Nonnen zu tun (zu suchen) – außer er ist dazu autorisiert und sogar dann hat er gewisse Auflagen. (21-23) Interessant wäre auch darüber zu lesen, in wie fern sich ungerecht­fertigtes Vorwerfen von Vergehen von Mönchen gegenüber den Nonnen aus­wirkt.

[1224] Diese stereotype Auflistung lässt außer Acht, dass ein Mönch gar nicht eine Nonne um was-auch-immer fragen muss.

[1225] itthiyuttena pi purisantarena, purisayuttena pi itthantarena. Das lässt allerlei offen: es können Frauen (itthi) eingespannt sein und ein Mann (purisa) als Lenker oder umgekehrt. Aber wahrscheinlich ist ein sog. ungleiches, ein gemischtes Gespann aus Kühen und Bullen. Da die Menschen sich aber aufreg­ten, könnte es durchaus sein, dass der Wagen statt von Tieren, von Menschen gezogen wurde. Buddhaghosa erklärt zu Mvg 253: „mit Kühen im Joch und einem männlichen Kutscher; mit Ochsen im Joch und einer weiblichen Kut­scherin.“

[1226] = Pāc 85 der Nonnen.

[1227] hattha-vaṭṭaka  das bedeutet, dass alle anderen Arten von Fahrzeugen (außer Wasserfahrzeuge) nicht erlaubt sind. Es gibt solche Handkarren zum Schieben als auch zum Ziehen.

      Handkarren

      Handkarren.

[1228] itthiyuttaṃ purisayutta  Das können keine Kühe oder Ochsen sein (IBH, D/O), wenn es um Hand-Karren (hattha-vaṭṭaka) geht.

[1229] Das gilt natürlich nur für die Nonnen und für deren Hochordination vor dem Mönchsorden. Laut Kommentar aber nur im Falle der Zehn Gefahren (→ Cvg 389), hier „Gefahr durch Menschen“.

[1230] uddosita  Der Kommentar erklärt das mit „bhaṇḍasāla“, was ebenfalls „Lagerraum“ bedeutet.

[1231] upassaya  Selbiges Wort wird für „(Nonnen-)Kloster“ verwendet. Der Kom­mentar erklärt es mit „ghara“, was „Haus“ bedeutet.

[1232] navakamma  auch „Bauarbeiten“.

[1233] puggalikampi  „individuell“. D/O übersetzt interessanterweise diese Absätze mit „... um darin zu leben“, was einen anderen Aspekt ins Spiel bringt – den, dass Nonnen auch bei Hausleuten bzw. in deren Nähe wohnen (dürfen), als auch, dass sie bauen bzw. bauen lassen dürfen, was ihren Erfordernissen (nicht Ansprüchen!) genügt.

[1234] DPPN (gerafft): Sie war die Tochter eines Bankiers aus Rājagaha. Als sie nicht die Zustimmung der Eltern erhielt, in den Nonnenorden einzutreten und verhei­ratet wurde, da bekam sie von ihrem Ehemann die Zustimmung Nonne zu werden, aber sie wusste nicht, dass sie schwanger war. Als ihre Schwanger­schaft bekannt wurde, befragten ihre Schwestern den Devadatta, und der sagte, dass sie keine wahre Nonne sei. Dem Buddha wurde das berichtet und der übergab diese Sache dem Upāli, der den ganzen Fall untersuchte und auch Visākhā und andere Einwohner von Sāvatthi dazu befragte. Was er herausfand, gab er dem versammelten Orden in Anwesenheit des Fürsten kund: die Nonne war unschuldig. Laut DPPN wurde der Junge vom Fürsten aufgezogen. (→ DhpA zu Dhp 160)

[1235] Eine Schwangere soll nicht ordiniert werden (= Pāc 61 der Nonnen). Aber es ist kein Vergehen, wenn die Ordinierende nicht weiß, dass die Anwärterin schwanger ist. Da aber bei der Befragung zu den 24 Hindernissen (→ Cvg 423) auch die Regelblutung angesprochen wird, sollte klar sein, ob eine Schwanger­schaft vorliegt – zumindest seitens der Anwärterin. Verheimlicht sie das oder leugnet das Ausbleiben der monatlichen Regelblutung, dürfte ihre Ordination sogar ungültig sein.

[1236] viññutaṃ pāpuṇāti  wtl: „bis er Besonnenheit erlangt hat“, d.h. eine gewisse geistige Reife erlangte. Laut Kommentar ist gemeint, dass sie so lange nach ihm sieht, bis er fähig ist, allein zu essen und sich alleine waschen kann.

[1237] Laut Kommentar ist damit der Schlafplatz im selben Haus gemeint. Aber es wird hinzugefügt, dass die Mutter sich da hinlegen darf, das Kind stillen, füttern, waschen und kleiden kann.

            Der Name des Jungen war Kumārakassapa („Prinzen-Kassapa“) und kam (laut DPPN) zustande, weil der Junge vom Fürsten aufgezogen und schon im Alter von sieben Jahren ordiniert wurde. Seine Hochordination erfolgte in seinem zwanzigsten Lebensjahr und ließ in ihm den Zweifel aufkommen, ob sie gültig sei (→ Mvg 124).

[1238] mānatta  statt parivāsa  (Bewährung bzw. Getrenntwohnen). Mānatta ist bei den Nonnen grundsätzlich 14 statt 6 Nächte abzuleisten.

[1239] Hier wird keine klare Aussage gemacht, ob diese Frau erneut ordiniert werden darf oder nicht. In Sd 7 der Nonnen heißt es: „Welche ärgerliche und unzufrie­dene Nonne aber so spricht: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe den Orden auf, ich gebe die Regeln auf; was sind nun diese Samaṇīs, die Samaṇīs, die Töchter der Sakyas sind? Es gibt auch andere, bescheidene, pflichtbewusste, die Regeln liebende Samaṇīs, unter denen werde ich den rei­nen Lebenswandel führen!’ Diese Nonne ist von den Nonnen so anzusprechen: ‘Edle Frau, sprich nicht – ärgerlich und unzufrieden – so: ... – ... Erfreue dich, edle Frau, die Lehre ist gut verkündet, führe den reinen Lebenswandel um dem Leid in rechter Weise ein Ende zu bereiten!’ Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an ihrem Verhalten fest, so ist diese Nonne von den Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon ablässt. Lässt die bis zu dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Lässt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, ein Saṅghādisesa, was beinhaltet, dass (die Nonne) weggeschickt werden muss.“

[1240] na upasampādetabbā  Dem Wortlaut nach kann sie aber als Sikkhamānā bzw. Sāmaṇerī wieder im Orden sein. Der Kommentar verneint auch das. Nach Mvg 86 werden einem Mönch 4 Monate Probezeit auferlegt. Vgl. auch vorige Anmerkung.

[1241] Dass Nonnen ihre eigenen Haare/Nägel schneiden und ihre Wunden verbin­den. Ausnahme in Pāc 60 der Nonnen: ein Abszess am Unterleib. Da muss der (Nonnen-)Orden um Erlaubnis gefragt werden.

[1242] paṇhīsamphassaṃ sādiyantī  In Meditationszentren für den Unterweiser ein häufiger Anblick. IBH vermutet, dass die Fersen der Nachbarin berührt wer­den. D/O platziert die Nonne(-n) auf einen Diwan, wobei andere Personen mit den Fersen berührt werden.

[1243] aḍḍha-pallaṅka  Entweder ein Bein ausgestreckt, was aber bedeutet, dass die Fußsohle in Richtung des Gegenübers gezeigt wird, was eine große Respekt­losigkeit ist, oder ein Bein wird nach hinten abgewinkelt, sodass man nur auf einer Ferse sitzt. Allerdings ist auch möglich, dass der „halbe Lotossitz“ ge­meint ist bzw. dass die Unterschenkel voreinander auf dem Boden angeordnet sind (burmesische Sitzweise), sodass beim Sitzen die Beine vollständig be­deckt bleiben.

[1244] gabbhaṃ pātenti  wtl: „den Fötus zu Fall bringen“ bzw. „stürzen lassen“.

[1245] heṭṭhā vivaṭe uparipaṭicchanne  Also eine Toilettenbauart, wie sie in öffent­lichen Bedürfnisanstalten zu finden ist. Der Sinn der Vorschrift dürfte sein, dass es keine versteckten Orte geben soll, wo z.B. eine Abtreibung vorgenom­men werden kann. Erstaunlich ist aber, dass der Buddha die Abtreibung über­geht. Immerhin ist das ein Pārājika-Vergehen (Pār III in Bhikkhu-Vibhaṅga § 168f).

[1246] cuṇṇa  WPD: „aromatisches oder medizinisches Pulver, Seifenpulver“. Auch in Mvg wurde wie hier übersetzt. Für aromatische Pulver gab es sogar beson­ders angefertigte Behälter.

[1247] kukkusa  und mattika  Das sind die zwei Materialien, die den Mönchen in Cvg 298 erlaubt wurden, um damit die Wände zu glätten, damit die Farbe darauf hält.

[1248] = Pāc 88, 89 der Nonnen.

[1249] atitthe  Nicht am üblichen Badeplatz (IBH: „Furt“).

[1250] mahilā-titthe  Auch die Furt eines Flusses wurde als Badeplatz genutzt. Zu beachten ist, dass Nonnen nicht nackt baden dürfen (= Pāc 21 der Nonnen).

[1251] Die Zwischenüberschriften der Kapitel 2 und 3 sind zur besseren Übersicht eingefügt worden.


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