Vinaya-Piṭaka II

CULLAVAGGA

Die kleine Gruppe aus der Sammlung der buddhistischen Ordensregeln

Buch II der sechsbändigen Ausgabe des gesamten Vinaya-Piṭaka
© 2017 Santuṭṭho Bhikkhu
ISBN: 978-3-00-056266-2

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Die hier gezeigten Texte sind vom Übersetzer und Autor Santuttho Bhikkhu ausschließlich der Webseite palikanon.com kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Alle Leser verpflichten sich das Urheberrecht zu achten.

Dieses Buch (nur im Set) ist auf der Webseite: Satinanda erhältlich.

Und würde auch die Lehre selber und gleicherweise der Abhidhamma vergessen werden –
solange der Vinaya nicht verloren geht, bleibt die Lehre bestehen. Mvg 131

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

Vorwort zum Cullavagga

I. Verfahren

1. Das Verwarnungsverfahren

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Achtzehn Pflichten

In achtzehn Fällen das Verfahren nicht aufheben

In achtzehn Fällen das Verfahren aufheben

2. Das Unterwerfungsverfahren

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Achtzehn Pflichten

In achtzehn Fällen das Verfahren nicht aufheben

In achtzehn Fällen das Verfahren aufheben

3. Das Verbannungsverfahren

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In vierzehn Fällen sofern gewünscht

Achtzehn Pflichten

In achtzehn Fällen das Verfahren nicht aufheben

In achtzehn Fällen das Verfahren aufheben

4. Das Versöhnungsverfahren

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In vier Fällen sofern gewünscht

Achtzehn Pflichten

In achtzehn Fällen das Verfahren nicht aufheben

In achtzehn Fällen das Verfahren aufheben

5. Suspendierung wegen Nichteinsehen eines Vergehens

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Dreiundvierzig Pflichten

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren nicht aufheben

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren aufheben

6. Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachung eines Vergehens

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Dreiundvierzig Pflichten

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren nicht aufheben

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren aufheben

7. Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten

Zwölf nicht vorschriftsgemäß

Zwölf vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Dreiundvierzig Pflichten

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren nicht aufheben

In dreiundvierzig Fällen das Verfahren aufheben

Zusammenfassung

II. Bewährung

1. Die Sache mit der Bewährung

Vierundneunzig Pflichten

Nicht gehen sollen

Gehen dürfen

Drei Arten von Unterbrechung

Das Aussetzen der Bewährung

Wiederaufnahme der Bewährung

2. Die Sache mit dem Neuanfang

3. Die Sache mit dem Ableistensollen der Ehrerbietung

4. Die Sache mit dem Ableisten der Ehrerbietung

5. Die Sache mit der noch nicht erfolgten Rehabilitation

Zusammenfassung

III. Anhäufung

1. Absichtlicher Samenerguss

Ehrerbietung bei Nichtverheimlichung

Rehabilitation bei Nichtverheimlichung

Bewährung nach einem Tag Verheimlichung

Ehrerbietung nach einem Tag Verheimlichung

Rehabilitation nach einem Tag Verheimlichung

Bewährung nach fünf Tagen Verheimlichung

Neuanfang der Bewährung

Neuanfang vor Beginn der Ehrerbietung

Ehrerbietung im Zusammenhang

Neuanfang während der Ehrerbietung

Neuanfang als Rehabilitationsanwärter

Rehabilitation nach Neuanfang

Bewährung nach halbmonatiger Verheimlichung

Neuanfang nach halbmonatiger Bewährung

Einschließende Bewährung

Neuanfang vor Beginn der Ehrerbietung

Ehrerbietung im Zusammenhang

Neuanfang während der Ehrerbietung

Neuanfang als Rehabilitationsanwärter

Rehabilitation nach halbmonatiger Verheimlichung

2. Die Bewährung

Einschließende Bewährung nach Wertigkeit

Einschließende B. nach Wertigkeit des Verheimlichten

Zweimonatige Bewährung

Verfahren für eine zweimonatige Bewährung

Läuterungs-Bewährung

3. Vierzig Fälle

4. Sechsunddreißig Fälle

5. Hundert Fälle mit Ehrerbietung

6. Vierzig Fälle mit Neuanfang der einschließenden Bewährung

7. Acht Fälle mit eindeutig

8. Elf Fälle mit zwei Mönchen

9. In neun Fällen trotz Neuanfang unrein

[Reinheit nach Neuanfang in neun Fällen]

10. Die zweiten neun Fälle

11. Die dritten neun Fälle

Zusammenfassung

IV. Beilegung

1. In Anwesenheit

Neun Fälle der "dunklen Monatshälfte"

Neun Fälle der "hellen Monatshälfte"

2. Der Unschuldigen-Status

3. Der Status des vormals Irren

4. Das Eingestehen

5. Der Mehrheitsbeschluss

6. Der Übeltäterstatus

Zwölf Verfahren nicht vorschriftsgemäß

Zwölf Verfahren vorschriftsgemäß

In sechs Fällen sofern gewünscht

Achtzehn Aufgaben/Pflichten

7. Gras darüber wachsen lassen

8. Streitfälle

9. Beilegung und Schlichtung von Streitfällen

In Anwesenheit

Beilegung durch ein Gremium

Abstimmung

Drei Arten der Abstimmung

Der Unschuldigen-Status

Der Status des vormals Irren

Der Übeltäter-Status

Ein Geständnis ablegen

Gras darüber wachsen lassen

V. Kleinere Dinge

Geringfügigkeiten

Körperpflege

Schmuck

Haare

Gesicht

Benehmen

Singsang

Früchte erlaubt machen

Schutzverse

Selbstverstümmelung

Almosenschalen

Schalenständer

Umgang mit Almosen-Schalen

Zubehör zum Roben nähen

Tragetaschen

Wasserfilter

Badeplatz und Wandelgang

Andere kleine Dinge

Die Schale umdrehen

Glückszeichen

Töpfchen, Besen, Fußkratzer

Fächer

Sonnenschirm

Gehstock und Trageband

Essen

Nägel

Haare

Ohren

Verschiedenes

Gürtel

Bekleidung betreffend

Lasten tragen

Mundpflege

Feuer

Klettern

Dialekt sprechen

Studien

Niesen

Knoblauch

Toiletten

Schlechtes Benehmen

Gegenstände aus Kupfer, Holz und Ton

Zusammenfassung

VI. Unterkunft

1. Kapitel

Die Erlaubnis von Verweilstätten

Die Erlaubnis von Möblierung

Die Erlaubnis von weißer Farbe

Die Ablehnung von Kunst

Die Erlaubnis von Ziegelmauern

Die Erlaubnis der Versammlungshalle

Die Erlaubnis von Ringmauern

Die Erlaubnis der Einfriedung des Klosterparkes

2. Kapitel

Die Sache mit Anāthapiṇḍika

Bauarbeiten übergeben

Die Erlaubnis der besten Plätze

Nicht zu grüßende Personen

Die Ablehnung von Sitzplatz-Reservierungen

Die Erlaubnis von dem, was Hausleute bereitstellen

Der Dank für das Jetavana-Kloster

Platzreservierungen

Die Einigung auf einen Unterkunfts-Zuweiser

3. Kapitel

Nicht ausgehändigte Dinge

Nicht aufzuteilende Dinge

Ratschläge zum Übergeben von Bauarbeiten

Die Ablehnung, woanders die Ausstattung zu benutzen

Die Erlaubnis von Ordens-Speisungen

Die Einigung auf einen Speisungs-Zuweiser

Die Einigung auf einen Unterkunfts-Zuweiser

Die Einigung auf einen Verteiler für kleine Dinge

Die Einigung auf einen Gewand-Annehmer

Zusammenfassung

VII. Ordensspaltung

1. Kapitel

Das Hinausziehen der sechs Sakyas

Die Sache mit Devadatta

Fünf Lehrer

2. Kapitel

Die Bekanntmachung

Die Sache mit Prinz Ajātasattu

Der Mordauftrag

Das Blutvergießen

Die Aufhetzung des Nāḷāgiri

Fünf Dinge erbeten

3. Kapitel

Die Ordensspaltung

Die Fragen des Upāli

Zusammenfassung

VIII. Pflichten

1. Kapitel

1. Pflichten der Gastmönche

2. Die Pflichten der ortsansässigen Mönche

3. Die Pflichten der Abreisenden

4. Die Pflicht des Bedankens

5. Pflichten im Speisesaal

2. Kapitel

6. Pflichten der Almosengänger

7. Pflichten für Waldeinsiedler

8. Pflichten bezüglich der Unterkunft

9. Pflichten im Badehaus

10. Pflichten bezüglich der Toiletten

11. Pflichten gegenüber dem Unterweiser

12. Pflichten gegenüber den Auszubildenden

3. Kapitel

13. Pflichten gegenüber dem Lehrer

14. Pflichten gegenüber dem Schüler

Zusammenfassung

IX. Pātimokkha-Aussetzung

1. Kapitel

1. Die Bitte um Pātimokkha-Rezitation

2. Acht erstaunliche Eigenschaften des großen Ozeans

3. Acht ebensolche Eigenschaften der Lehre und Ordenssatzung

4. Pātimokkha-Rezitation für Würdige

5. Rechtmäßige und unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzung

6. Rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzung

2. Kapitel

7. In eigenem Interesse

8. Vom Beschuldiger zu überdenkende Dinge

9. Vom Beschuldiger zu praktizierende Dinge

10. Ratschläge für Beschuldiger und Beschuldigte

Zusammenfassung

X. Nonnen

1. Kapitel

Mahāpajāpati Gotamī

Acht schwerwiegende Vorschriften

Die Erlaubnis der Nonnen-[Hoch-]Ordination

2. Kapitel

Benehmen

Suspendierung von der Unterweisung

Unterweisung

Kleidung verzieren

Massagen

Körperpflege und Benehmen

Roben

Nachlass

Benehmen

Köstlichkeiten

Unterkünfte leihen

Blutbefleckt

3. Kapitel

Ordination der Nonnen

Sitzordnung nach Seniorität

Pavāraṇā der Nonnen

Nonnen gegen Mönche

Fahrzeuge benutzen

Ordination per Botin

Nonnen-Unterkünfte

Mutterschaft

Eine Gefährtin zuteilen

Re-Ordination

Zweifel

Sitzen

Baden

Zusammenfassung

XI. Fünfhundert

1. Der Grund des Konziles

2. Die kleinen und die kleinsten Übungsregeln

3. Die Höchststrafe

Zusammenfassung

XII. Siebenhundert

1. Kapitel

2. Kapitel

Zusammenfassung

Register

 

Teile aus dem Culla Vagga von Fritz Schäfer und Raimund Beyerlein

Teile aus dem Culla Vagga von Klaus Mylius (1985)


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Abkürzungen

... – ... = Auslassung von Textwiederholung
AN = Aṅguttara Nikāya
BMC = Buddhist Monastic Code (Buch I oder II)
CSTP = Chattha Saṅgāyana Tipiṭaka Pāli
Cvg = Cullavagga
DEBMT = Dictionary of Early Buddhist Monastic Terms
Dhp/DhpA = Dhammapada / Dhp-Kommentar
DN = Dīgha-Nikāya
D/O = Davids, Oldenberg
DPPN = Dictionary of Pāli Proper Names
EBM = Early Buddhist Monachism
FOI = Flowers of India
GEB = Geography of Early Buddhism
GeoD = Geographical Dictionary
IAT = Indian Architectural Terms
IBH = I.B. Horner
IoD = Inception of Discipline
Ja = Jātaka
Kkh = Kaṅkhāvitaraṇī
MN = Majjhima-Nikāya
Mvg = Mahāvagga
Nis = Nisaggiya-Pācittiya (Vergehenskategorie)
Nyp = Ñāṇapoṇika (Nyanaponika)
Pāc = Pācittiya (Vergehenskategorie)
Pāt = Pātimokkha
Pār = Pārājikā (Vergehenskategorie)
PTS = Pali Text Society
PTSD = Pali-English Dictionary (PTS)
Pp = Puggala-Paññatti
Sd = Saṅghādisesā (Vergehenskategorie)
SinghDict = Pāli-Sinhala Dictionary (nur mit englischer Folgeübersetzung)
skr = Sanskrit
Sp = Samantapāsādikā (Vinayakommentar)
SN = Saṃyutta-Nikāya
Sn = Suttanipāta
Th = Therāgāthā
Vin = Vinaya (-Piṭaka)
Vism = Visuddhimagga
WPD = Wörterbuch Pāli-Deutsch

Weitere Abkürzungen ergeben sich aus dem Textzusammenhang.

Vorwort zum Cullavagga

Der Cullavagga (auch Cūḷavagga) ist ein eher wenig bekanntes Buch aus dem sogenannten "Korb der Ordensregeln", dem Vinaya-Piṭaka, das üblicherweise dem Mahāvagga nachgeordnet wird. Der Cullavagga kann nur schlecht chro­nologisch eingeordnet werden, da die darin enthaltenen Vorschriften bzw. die Rahmenerzählungen dazu kaum eine zeitliche Abfolge erkennen lassen. Auch die Übersetzung von Cullavagga  mit "Kleine Gruppe" ist nicht ganz zutreffend, denn es handelt sich nicht mengenmäßig um eine kleinere Sammlung von Ordensregeln im Verhältnis zum Mahāvagga, der "Großen Gruppe", sondern es werden über­wiegend kleinere, "geringere" bzw. "geringfügige" Themen behandelt.

Die Zählung/Nummerierung der Paragrafen ("Verse") folgt auch in dieser Über­setzung dem Pālitext der Chaṭṭha Saṅgāyana Tipiṭaka, Version 4.0. Dem zur Folge ergeben sich wie beim Mvg allerlei Unterschiede zur Ausgabe der Pali Text Society. In den Text der Übersetzung wurden einige Zwischenüberschriften ein­gefügt, die im Pāli nicht enthalten waren, um das Auffinden diverser Textpassagen bzw. Themen zu erleichtern. Alle Überschriften, die sich im Pāli-Text nach den entsprechenden Abschnitten befinden, wurden vor diese gesetzt, wie es in Europa üblich ist. Die als "Kapitel" überschriebenen Abschnitte tragen im Cvg nur gelegentlich die Bezeichnung "zum auswendig lernen" (bhāṇavāro). Am Ende der betreffenden Abschnitte finden sich diese Bezeichnungen, da sie als "zum Text gehörend" betrachtet wurden.

Auch im zweiten Buch des Vinaya-Piṭaka findet man reichlich Stoff für mehr oder minder tiefschürfende Diskussionen, die den meisten, am ursprünglichen Bud­dhismus Interessierten, bisher verborgen blieben, weil es keine (vollständige) Übersetzung ins Deutsche gab. Von größtem Interesse dürften sein:

Die beiden Abschnitte, die von den ersten Konzilen handeln, erscheinen nicht passend und sind unbestreitbar spätere Hinzufügung. Dabei ist unbedingt wis­senswert, dass nur das Erste Konzil tatsächlich als "Konzil" bezeichnet werden kann, da nur auf diesem der gesamte, bis dahin zusammengetragene Kanon, d.h. Vinaya als auch Sutta (Ordensregeln und Lehrreden), rezitiert wurden. Ein wei­terer interessanter Aspekt ist hier zu beachten: nicht alle Mönche haben sich mit dem auf diesem Konzil kanonisierten Text einverstanden erklärt.

Ein weiteres höchst delikates Detail ist hier zu erwähnen: Das zweite Konzil ging mit einer Art Ordensspaltung aus. Die Mönche, die sich nicht der Entscheidung des Gremiums unterordnen wollten, nannten sich seither "Mahāsaṅgha" bzw. "Mahāsaṅghikā". Das ist dieselbe Bezeichnung, wie sie die zahlenmäßig größere Gruppe thailändischer Klöster verwendet. Und wenn man deren Regelwerk näher betrachtet, dann fallen deutlich dreierlei Parallelen auf: Die Annahme und Ver­wendung von Geld, das Ausdehnen des Mittagsmahles bis nach dem Sonnen­höchststand ("zwei Fingerbreit") und der Verzehr von Milchprodukten nach dem Mittag ("Unverrührt"). Die Praxis "Gewohnheit" kann man sicherlich noch hinzu­rechnen, aber es hat den Anschein, dass ihr auch in den meisten anderen Klöstern gefolgt wird. Aber das mag an einem anderen Ort diskutiert werden.

Wer sich die Mühe macht und den gesamten Text – am besten zusammen mit dem Mvg – durcharbeitet, der wird zweifellos den Geschmack, wenn nicht sogar die Überzeugung bekommen, dass der Vinaya keine juristisch hundertprozentig ausgefeilte Sache ist. Warum? Es gibt allerlei Widersprüchliches, was anhand der Kommentare versucht wird zu (er-)klären. Das mag daran liegen, dass seit der Erstellung des Pāli-Textes viele hundert Jahre vergangen sind, dass sich in eben jener Zeitspanne gewaltige Veränderungen vollzogen haben, die sich mittelbar als auch unmittelbar auf Text und Tradition auswirkten. Der Kommentar zum Vinaya (Samantapāsādikā) wurde von Buddhaghosa verfasst. Das war aber viele hundert Jahre nach dem Ersten Konzil. Buddhaghosas Verdienst soll keinesfalls geschmä­lert werden, nur ist unbedingt zu beachten, dass er den Kenntnisstand seiner Zeit und Verhältnisse zusammengetragen hat. Daher muss man diesen Kommentar – auch wenn er sehr alt ist – mit einer gewissen Vorsicht behandeln. Aber auch neu­zeitliche Kommentare (und Text-Übersetzungen) sind mit Vorsicht zu "genießen", denn auch sie spiegeln zumeist das wider, was der oder die Verfasser als "wahr" und "richtig" erachten, dabei aber nur allzuoft vergessen bzw. verdrängen, dass sie sich auf das Wissen bzw. Überlieferte von anderen verlassen/berufen, die wiederum auf anderer Verfasser Wissen zurückgreifen usw. Davon kann und will sich der Autor dieses Buches nicht ausschließen. Aber auch die Kultur eines Land ist zwingend zu beachten, denn die überlieferten Texte sind in den entsprechenden Ländern (in Details) mitunter recht verschieden interpretiert worden, das heißt, dass entsprechend der Kultur das eine und/oder andere anders gehandhabt wird, was dann als "Tradition" überliefert wird und (unumstößlich) als "Gesetz" gilt.

Hier nun kann man auf die "brand"-aktuelle Thematik der Bhikkhunī (Nonnen) hinweisen. Da die (Text-)Tradition in den Händen (genauer gesagt, in den Köpfen) der Mönche liegt, diese aber – nach aktuellem Kenntnisstand des Übersetzers – in den meisten Fällen kaum Interesse daran haben, auch ihr weibliches Pendant zu tradieren, geschweige denn zu unterstützen, kommt es zu so manchen Diskussio­nen, die sich, wenn man es genauer betrachtet, in eine Art Ordensspaltung auszu­wachsen scheinen. Eine Seite der Mönche ist der Meinung/Ansicht, es sei korrekt, die Bhikkhunī anzuerkennen, zu ordinieren, zu unterstützen, und die andere Seite vertritt die Ansicht/Überzeugung, dass es keine Bhikkhunī als solche (mehr) gäbe, da deren Ordinationstradition unterbrochen, ja sogar "ausgestorben" sei. Interes­sant ist, dass letztere nicht den Schritt machen, auch ihr Regelwerk dahingehend zu ändern, denn sie rezitieren weiterhin das vollständige Pātimokkha, worin z.B. Vergehen aufgeführt sind, die sich auf den Umgang mit den Bhikkhunī beziehen. Solche Widersprüchlichkeiten werden höchst ungern zur Kenntnis genommen bzw. als ungehörige Kritik empfunden. Hier werden Segen und Fluch der Tradi­tion offensichtlich. Zum einen ist es von großem Vorteil, wenn so exakt wie nur irgend möglich alles Überlieferte auswendig gelernt und unverändert weiterge­geben wird. Andererseits führt es in eine Sackgasse, genannt "geistige Starrheit". Keinesfalls soll damit gesagt werden, dass "Tradition" etwas Schlechtes sei. Aber hinter "Tradition" verbirgt sich oftmals nichts anderes als Bequemlichkeit, Träg­heit, Festhalten am Glauben, dass Regeln und Riten zur Befreiung führen. Das Regelwerk ist nichts Statisches. Wenn sich der Orden einig ist, dann können Vorschriften – sofern sie mit der Lehre des Buddha im Einklang sind – verändert werden. Liest man aufmerksam die Hintergrundgeschichten, die zum Erlass der Vorschriften geführt haben, kann man erkennen, dass der Buddha flexibel auf die Erfordernisse der Situation eingegangen ist, also nicht starr an einer einmal aufge­stellten Vorschrift festhielt, sondern sie änderte bzw. sogar abschaffte. Betrachtet man die überlieferten Vorschriften im Licht der heutigen Umstände, ist deutlich zu sehen, dass manche Vorschrift der "Nachbesserung" bedarf. Hier nur als ein Beispiel das "Annehmen von Gold und Silber", das im Zeitalter der Kreditkarte überholt ist. Dem Sinn nach wurde diese Vorschrift bereits "verändert", also auf alle Arten Zahlungsmittel ausgedehnt, aber nicht dem Wortlaut nach (→ Ñāṇa­dassana: "Pātimokkha").

Aufgrund der weiteren Studien und Recherchen gab es Änderungen bzw. Ergän­zungen bei den Übersetzungen diverser Begriffe. Dazu sind im Text entspre­chende Anmerkungen (als Endnoten) gemacht worden. Es muss zwingend darauf hingewiesen werden, dass auch die jetzige vollständige im Deutschen vorliegende Ausgabe der Übersetzung des Vinaya nicht die absolut perfekte sein wird. Die Übersetzungen des Cvg ins Englische wurden oft herangezogen, wie aus den Anmerkungen leicht ersichtlich ist, brachten aber aufgrund der philologisch/phi­losophisch angelegten bzw. ausgerichteten Art der Übersetzung nur wenig Nutzen bei der Klärung spezieller, vor allem technischer Termini.

Das Wort ca  wurde – wenn es dem Sinn entsprach – nicht nur mit "und" übersetzt, sondern mit "und/oder", obwohl "oder" im Pāli   heißt, um in Aufzählungen die Bedeutung des Einzelbegriffes als auch die aller Begriffe gemeinsam wieder­zugeben.

Die technischen Begriffe für die Wohnstätten können nicht statisch 1:1 übersetzt werden, da sich im Verlauf der Entwicklung des buddhistischen Ordens aus dem zumeist allein in einer Laubhütte oder "am Fuße eines Baumes" lebenden Asketen ein Mönch wurde, der nunmehr an einem festen Platz, meist nahe einer Stadt in einem Kloster wohnt. Als Beispiel soll hier nur vihāra  genannt werden, was wört­lich "Verweilstätte" bedeutet, aber das von anfänglich "Hütte" über "Wohnstätte", "Unterkunft" bis hin zum heutigen "Kloster" gebräuchlich ist.

Die Anrede āvuso  wurde auf zweierlei Art übersetzt: in Bezug auf Mönche mit "Bruder" und in Bezug auf Nichtordinierte mit "Freund".

Ein Problem stellt das Nichtvorhandensein einer Anrede für Untergebene im Deutschen dar. Die Pāli-Worte bho, bhaṇe und je  haben keine deutsche Entspre­chung.

Die Bezeichnungen Tathāgata  ("So-Gegangener") und Sugata  ("Wohlgegan­gener") wurden aus Gründen der Lesbarkeit beide nur mit "Vollendeter" über­tragen. In den allermeisten Pāli-Passagen wird der Buddha mit Bhagavā  bezeich­net und mit "Erhabener" übersetzt.

Das Erlassen einer Vorschrift bzw. Erlaubnis wird im Pāli durch das Wort anujānāmi  ausgedrückt, was zweierlei Bedeutung hat: 1. "erlauben, gestatten" und 2. "anweisen, vorschreiben". Auch hier sollte eben jener Unterschied gewahrt bleiben. Daher dieser Hinweis. Bechert und Oldenberg übersetzen mit: "Ich ordne an". Das ist in Bezug auf tatsächliche Vorschriften/Erlasse die bessere Wahl, aber auch nicht in jedem Fall. Bei materiellen Dingen eher selten. Daher wurde hier einheitlich mit "Ich erlaube" übersetzt – auch wenn sich im Text das Wort paññattaṃ  "bestimmt, verfügt, bekannt gemacht" findet, wenn auf eine erlassene Vorschrift Bezug genommen wird. Die Diskussion, ob eine Erlaubnis (anujānana) eine Vorschrift (paññāpana) sei, und ob deren Missachtung bzw. Übertretung ein Vergehen darstellt, muss an anderem Ort geführt werden.

Die gemeinsam erscheinenden Begriffe dhamma  und vinaya  wurden generell mit "(buddhistische) Lehre" und "Ordenssatzung" übersetzt. In manchen Passagen wäre die Verwendung von "Gesetz und Ordnung" durchaus eindeutiger. Bechert erklärt: "Die späteren Interpreten – und in diesem Fall bereits der Pāli-Kommen­tator – haben übersehen, dass die Wörter dhamma  und vinaya  im Kontext der Rechtsvorschriften für die Gemeinde eine andere Bedeutung haben als in konven­tioneller Redeweise: Dort ist es 'Lehre und Ordenszucht', im Kontext der Vinaya-Regeln aber 'Verfahrensvorschriften' und 'Verhaltensvorschriften' für den Sangha. Dementsprechend heißt die Durchführung eines im Vinayapiṭaka  gere­gelten Verfahrens auch dhammakamma  ('Rechtsakt'). ... – ... Der Sangha soll seine Angelegenheiten in autonomen Einzelgemeinden selbst verwalten; alleinige Richtschnur dafür sind die Vorschriften für die Rechtsverfahren (dhamma)  sowie das richtige Verhalten (vinaya), d.h. die Ordenszucht. Dhammavinaya  ist nichts anderes als 'Gesetz und Ordnung'." (H. Bechert: "Die Gesetze des buddhistischen Sangha als indisches Rechtssystem" in "Recht, Staat und Verwaltung im klassi­schen Indien".)

Schwierig darzustellen bzw. gut lesbar zu übersetzen waren Passagen, in denen der Sprecher Aussagen eines anderen wiederholt, worin dieser vorher Gedachtes oder Gesprochenes wiederholt. Dass damals auf diese Weise gesprochen worden sein soll, ist kaum nachvollziehbar. Das Thema Wiederholungen findet besonders deutlichen Ausdruck in Cvg III, wo Vergehen und die entsprechenden Verfahren dazu akkumuliert werden und bei den entsprechenden Fällen in voller Länge auf­gezeigt werden.

Ebenfalls schwierig waren die vielen Auslassungen im Pāli-Text, die dort nur mit ...pe... (peyyala)  ausgewiesen sind, denn es steht nicht dabei, welcher Text­abschnitt zu wiederholen ist. Um die Übersetzung so exakt wie nur irgend möglich zu machen, wurde an fraglichen Stellen der wahrscheinlich richtige Textabschnitt eingefügt bzw. Anmerkungen dazu gemacht.

Einfügungen bzw. Ergänzungen sind in Klammern gesetzt. Wenn sie nicht im Pāli als Worte erscheinen, aber den Sinn verdeutlichen, sind sie in runde Klammern (...) gesetzt, wenn sie "nur" der Lesbarkeit dienen, in eckige Klammern [...].

Die Verse, zumeist in den Zusammenfassungen, sind im Pāli überwiegend im Acht-Silben-Maß (siloka, skr śloka) gesetzt, was sich so nicht ins Deutsche über­tragen lässt. Die allermeisten Pāliworte haben keine silbengleiche Entsprechung im Deutschen. Auch sind manche Pāliworte zusammengefügt bzw. abgekürzt, um dieses Maß zu erhalten. Es wurde dennoch versucht, auch in der Übersetzung das Versmaß beizubehalten, wodurch sich der Umfang der Zeilen verdoppelte. Inhalt­lich betrachtet, sind die Zusammenfassungen nur bedingt verwendbar.

Da der Cvg als eigenständiges Buch konzipiert war, finden sich etliche Anmer­kungen, die mit einigen aus den anderen fünf Bänden identisch sind.


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