Vinaya-Piṭaka II

CULLAVAGGA

Die kleine Gruppe aus der Sammlung der buddhistischen Ordensregeln

VIII. Pflichten - [Pali]

1. Kapitel

1. Pflichten der Gastmönche

356. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene im Kloster des Anātha­piṇḍika im Jetahain zu Sāvatthi. Bei einer Gelegenheit, da betraten Gastmönche das Klostergelände mit Sandalen, betraten das Klostergelände mit erhobenen Sonnenschirmen, betraten das Klostergelände mit verhülltem Kopf, betraten das Klostergelände mit auf dem Kopf getragenen Roben, sie wuschen ihre Füße im Trinkwasser ab, sie begrüßten nicht ehrfürchtig die an Ordensjahren älteren orts­ansässigen Mönche und sie erfragten [sich] keine Unterkunft. Nachdem ein gewisser angekommener Mönch den Riegel bei einer unbewohnten Wohnstätte betätigt und die Tür geöffnet hatte, trat er hastig ein. Da fiel ihm vom Türsturz eine Schlange auf die Schulter. Da schrie er vor Schreck auf. Die Mönche kamen herbeigelaufen und sprachen zu diesem Mönch: „Warum, Bruder, hast du ge­schrien?“ Da nun berichtete der Mönch den Mönchen diese Sache. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Gastmönche mit Sandalen das Klostergelände betreten, mit erhobenen Sonnenschirmen, mit verhülltem Kopf, mit auf dem Kopf getragenen Roben betre­ten, sich ihre Füße im Trinkwasser abwaschen, nicht ehrfürchtig die an Ordens­jahren älteren orts­ansässigen Mönche begrüßen und [sich] keine Unterkunft erfra­gen!“ Dann berichteten diese Mönche die Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass Gastmönche mit Sandalen das Klostergelände betreten[904], mit erhobenen Sonnenschirmen, mit verhülltem Kopf[905], mit auf dem Kopf getragenen Roben? Dass [Gastmönche] sich ihre Füße im Trinkwasser abwaschen, nicht ehrfürchtig die an Ordensjahren älteren ortsansässigen Mönche begrüßen und [sich] keine Unterkunft erfragen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, für euch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß mit Sandalen das Klostergelände betreten, mit erhobenen Sonnenschirmen, mit verhülltem Kopf, mit auf dem Kopf getragenen Roben, die Füße im Trinkwasser abwaschen, nicht ehrfürchtig die an Ordensjahren älteren ortsansässigen Mönche begrüßen und [euch] keine Unterkunft erfragen?[906] Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

357. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich für ankommende Mönche die Pflich­ten verfügen, und dem entsprechend sollen sich ankommende Mönche verhalten. Ihr Mönche, ein ankommender Mönch soll so das Kloster[-gelände] betreten: ‘Jetzt betrete ich ein Kloster!’ denkend, die Sandalen abgelegt habend, sie umge­dreht habend, sie ausgeklopft habend, sie aufgenommen habend, den Sonnen­schirm gesenkt habend, den Kopf entblößt habend, die Roben vom Kopf auf die Schulter gepackt habend, wohlüberlegt und ohne Hast. Hat er das Kloster[-gelän­de] betreten, soll er beobachten [in dem Gedanken]: ‘Wohin ziehen sich die orts­ansässigen Mönche zurück?’ Und wohin auch immer sich die ortsansässigen Mönche zurückgezogen haben – in die Versammlungshalle oder in einen Pavillon oder an den Fuß eines Baumes – da soll er hingehen, seine Almosenschale an eine Seite legen[907], seine Robe an eine Seite legen[908], einen geeigneten Sitz nehmen[909] und sich niedersetzen, [dann] soll er so nach dem Trinkwasser und Waschwasser fragen: ‘Welches ist das Trinkwasser und welches ist das Waschwasser?’ Wenn er Trinkwasser wünscht, soll er, nachdem er sich Trinkwasser nahm, trinken. Wenn er Waschwasser wünscht, soll er, nachdem er sich Waschwasser nahm, seine Füße waschen. Wenn er die Füße wäscht, soll er mit der einen Hand das Wasser darüber­sprenkeln und mit der anderen Hand die Füße waschen. Er soll nicht das Wasser mit derselben Hand sprenkeln, mit der er die Füße wäscht. Nachdem er um ein Stück Tuch zum Abwischen der Sandalen gefragt hat, soll er die Sandalen abwi­schen. Beim Abwischen soll er zuerst mit einem trockenen Tuch abwischen, dann mit einem feuchten. Nachdem er die Sandalenabwischtücher ausgewaschen hat, soll er diese an einer Seite ausbreiten[910].

Wenn der ortsansässige Mönch Seniorität hat, soll er ihn ehrfurchtsvoll begrüßen. Wenn er an Ordensjahren jünger ist, soll er sich ehrfurchtsvoll begrüßen lassen. Er soll so nach einer Unterkunft fragen: ‘Welche Unterkunft kann ich bekommen?’ Er soll fragen, ob diese belegt ist oder unbelegt ist[911]. Er soll nach den ‘Weidegründen’[912] fragen. Er soll nach unerlaubten Stätten[913] fragen. Er soll nach den Familien fragen, die als ‘Lerner’[914] bezeichnet sind. Er soll fragen, wo die Toiletten sind[915]. Er soll fragen, was das Trinkwasser ist. Er soll fragen, was das Waschwasser ist[916]. Er soll nach dem Stab zur Orientierung fragen. Er soll so nach den Gepflogenheiten des [hiesigen] Orden fragen: ‘Wann ist die Zeit, zu der man kommen soll und wann die Zeit, zu der man weggehen soll?’[917] Wenn die Wohnstatt nicht belegt ist, soll er, nachdem er an die Tür klopfte, dann einen Moment gewartet hat, dann den Riegel betätigte, dann die Tür geöffnet hat, außen stehen bleiben und beobachten[918].

Wenn die Wohnstatt schmutzig ist und/oder die Lager sind übereinander getürmt und/oder die Sitze sind aufeinandergestapelt und/oder Bett und Sitz[919] liegen auf einem Haufen, dann soll er – wenn er dazu in der Lage ist – reine­machen. [Und zwar so:[920]] Wer die Wohnstätte reinigt, soll, nachdem er zuerst den Fußbodenbelag genommen hat, diesen zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er die Bettfüße abge­nommen hat, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er von der Sitzgelegenheit die Decke genommen hat, soll er sie beiseite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Spuck­napf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausge­schüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder aus­breiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, er sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abgeschüttelt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Pols­ter und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin, verstauen.

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die (Mönchs-)Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines Gastmönches, die ein ange­kommener Mönch gut zu erfüllen hat.“

2. Die Pflichten der ortsansässigen Mönche

358. Zu jener Zeit hatten ortsansässige Mönche Gastmönche kommen sehen und bereiteten weder einen Sitz vor, noch stellten sie das Waschwasser, den Schemel und das Tuch für die Füße zurecht, gingen ihnen nicht entgegen, nahmen Robe und Almosenschale nicht entgegen, fragten nicht, ob Trinkwasser gewünscht wird[921], sie begrüßten nicht die an Ordensjahren älteren Gastmönche ehrfürchtig und sie bereiteten keine Unterkunft vor. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese ortsansässigen Mönche, nachdem sie gesehen haben, dass Mönche ankommen, weder Sitze vorbereiten, noch Waschwasser, Schemel und Tuch für die Füße bereitstellen, ihnen nicht entgegengehen, Robe und Almosenschale nicht entgegennehmen, nicht fragen, ob Trinkwasser gewünscht wird, nicht die an Ordensjahren älteren Gastmönche ehrfürchtig begrüßen und ihnen keine Unterkunft vorbereiten!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die ortsansässigen Mönche, nachdem sie gesehen haben, dass Mönche ankommen, weder Sitze vorbereiten, noch Waschwasser, Schemel und Tuch für die Füße bereitstellen, ihnen nicht entgegengehen, Robe und Almosenschale nicht entge­gennehmen, nicht fragen, ob Trinkwasser gewünscht wird, nicht die an Ordens­jahren älteren Gastmönche ehrfürchtig begrüßen und ihnen keine Unterkunft vorbereiten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht aske­tenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese ortsan­sässigen Mönche, nachdem sie gesehen haben, dass Mönche ankommen, weder Sitze vorbereiten, noch Waschwasser, Schemel und Tuch für die Füße bereit­stellen, ihnen nicht entgegengehen, Robe und Almosenschale nicht entgegen­nehmen, nicht fragen, ob Trinkwasser gewünscht wird, nicht die an Ordensjahren älteren Gastmönche ehrfürchtig begrüßen und ihnen keine Unterkunft vorbereiten! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

359. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich für die ortsansässigen Mönche die Pflichten verfügen, und dem entsprechend sollen sich ortsansässige Mönche verhalten. Ihr Mönche, ein ortsansässiger Mönch, der einen Mönch ankommen sieht, der an Ordensjahren älter ist, soll einen Sitz vorbereiten, soll Waschwasser, Schemel und Tuch für die Füße bereitstellen, soll ihm entgegengehen und von ihm Robe und Almosenschale annehmen, soll fragen, ob Trinkwasser gewünscht wird. Wenn er kann, soll er ihm die Sandalen abwischen. Beim Abwischen soll er zuerst mit einem trockenen Tuch abwischen, dann mit einem feuchten. Nachdem er die Sandalenabwischtücher ausgewaschen hat, soll er diese an einer Seite ausbreiten.

Der Gastmönch soll der Seniorität entsprechend ehrfurchtsvoll begrüßt werden. Dann soll ihm die Unterkunft [mit den Worten] angewiesen werden: ‘Diese Unterkunft bekommst du.’ Er soll ihm sagen, ob diese Unterkunft belegt ist oder unbelegt ist. Er soll ihm die ‘Weidegründe’ erklären. Er soll ihm die unerlaubten Stätten erklären. Er soll ihm die Familien nennen, die als ‘Lerner’ bezeichnet wurden. Er soll ihm erklären, wo die Toiletten sind. Er soll ihm sagen, was das Trinkwasser ist. Er soll ihm sagen, was das Waschwasser ist. Er soll ihm sagen, wo der Stab zur Orientierung ist. Er soll ihm so die Gepflogenheiten des [hiesigen] Orden erklären: ‘Das ist die Zeit, zu der man kommen soll und das die Zeit, zu der man weggehen soll.’

Wenn [der Gastmönch an Ordensjahren] jünger ist, dann soll ihm sitzender­weise erklärt werden: ‘Deine Almosenschale legst du hierhin, deine Robe legst du da hin, das ist der Sitz, setz dich da hin.’ Wo das Trinkwasser ist soll ihm erklärt werden. Wo das Waschwasser ist soll ihm erklärt werden. Wo Tuchstücke sind zum Sandalen abwischen soll ihm erklärt werden. Dann soll sich der Gastmönch vom zu ihm an Ordensjahren Jüngeren ehrfurchtsvoll begrüßen lassen. Dann soll ihm die Unterkunft erklärt werden [mit den Worten]: ‘Diese Unterkunft bekommst du.’ Ihm soll gesagt werden, ob diese Unterkunft belegt ist oder unbelegt ist. Die ‘Weidegründe’ sollen ihm erklärt werden. Die unerlaubten Stätten sollen ihm erklärt werden. Die Familien soll man ihm nennen, die als ‘Lerner’ bezeichnet wurden. Wo die Toiletten sind soll ihm erklärt werden. Was Trinkwasser ist und was Waschwasser ist soll ihm erklärt werden. Ihm soll gesagt werden, wo der Stab zur Orientierung ist. Und so soll man ihm die Gepflogenheiten des [hiesigen] Orden erklären: ‘Das ist die Zeit, zu der man kommen soll und das die Zeit, zu der man weggehen soll.’

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines ortsansässigen Mönches, die ein ortsansässiger Mönch gut zu erfüllen hat.“

3. Die Pflichten der Abreisenden

360. Zu jener Zeit wanderten Mönche los, ohne die hölzernen und/oder tönernen Gegenstände in Ordnung zu bringen, ohne Fenster und Tür zu schließen und ohne zu fragen verließen sie die Unterkunft und gingen fort. Die hölzernen und tönernen Gegenstände gingen verloren. Die Unterkunft war unbehütet. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese loswandernden Mönche ohne die hölzernen und tönernen Gegenstände in Ordnung gebracht zu haben, ohne Fenster und Tür geschlossen zu haben und ohne zu fragen die Unterkunft verlassen und fortgehen! Die hölzernen und tönernen Gegenstände sind verloren gegangen und die Unterkunft ist ungeschützt.“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche loswanderten, ohne die hölzernen und/oder tönernen Gegenstände in Ordnung gebracht zu haben, ohne Fenster und Tür zu geschlossen zu haben und ohne zu fragen die Unterkunft verlassen haben und fortgingen? Dass die hölzernen und tönernen Gegenstände verloren gingen? Dass die Unterkunft unbehütet war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese loswandernden Mönche ohne die hölzernen und tönernen Gegenstände in Ordnung gebracht zu haben, ohne Fenster und Tür geschlossen zu haben und ohne zu fragen die Unterkunft verlassen und fortgehen! Die hölzernen und tönernen Gegenstände sind verloren gegangen und die Unterkunft blieb ungeschützt. Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen:

361. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich für die abreisenden Mönche die Pflichten verfügen, und dem entsprechend sollen sich abreisende Mönche verhal­ten. Ihr Mönche, ein Mönch, der abreist, soll hölzerne und tönerne Gegenstände aufräumen, soll Fester und Tür schließen und die Unterkunft verlassen, nachdem er darum gefragt[922] hat. Wenn da kein [anderer] Mönch ist, soll er einen Novizen fragen. Wenn [auch] kein Novize da ist, soll er den Klosterhelfer fragen. Wenn [auch] kein Klosterhelfer da ist, soll er einen Laienanhänger fragen. Wenn weder Mönche, noch Novizen, noch Klosterhelfer oder Laienanhänger da sind, soll er die Lagerstatt auf vier Steine stellen[923], dann soll er die anderen Lagerstätten darauf­stellen, dann soll er die Sitze aufeinander stellen, und nachdem er Lagerstatt und Sitze aufeinandergetürmt hat, und die hölzernen und tönernen Gegenstände auf­räumte, und nachdem er Fenster und Tür geschlossen hat, mag er losgehen.

Wenn es in die Wohnstatt hereinregnet, soll er – sofern er dazu fähig ist – das Dach ausbessern, oder [in dem Gedanken] danach streben: ‘Wie könnte das Dach wohl gedeckt werden?’ Gelingt ihm das, ist es gut. Gelingt es nicht, soll er dort, wo es nicht hereinregnet, die Lagerstatt auf vier Steine stellen, dann soll er die anderen Lagerstätten daraufstellen, dann soll er dort die Sitze aufeinander stellen, und nachdem er Lagerstatt und Sitze aufeinandertürmte, soll er dort die hölzernen und tönernen Gegenstände hinräumen, und nachdem er Fenster und Tür geschlossen hat, mag er losgehen[924]. Wenn es in der ganzen Wohnstätte herein­regnet, soll er – sofern er dazu fähig ist – Lagerstatt und Sitz ins Dorf bringen, oder [in dem Gedanken] danach streben: ‘Wie könnte ich Lagerstatt und Sitz ins Dorf bringen?’ Gelingt ihm das, ist es gut. Gelingt es nicht, soll er im Freien die Lagerstatt auf vier Steine stellen, dann soll er die anderen Lagerstätten darauf­stellen, dann soll er dort die Sitze aufeinander stellen, und nachdem er Lagerstatt und Sitze aufeinandertürmte, soll er dort die hölzernen und tönernen Gegenstände hinräumen, alles mit Gras oder Blättern bedecken und mag dann [in dem Gedan­ken] losgehen[925]: ‘Mögen die Dinge vielleicht so überdauern.’

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines abreisenden Mönches, die ein abreisender Mönch gut zu erfüllen hat.“

4. Die Pflicht des Bedankens

362. Zu jener Zeit dankten[926] die Mönche nicht in der Speisehalle. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen, diese Sakyasöhne, sich in der Speisehalle nicht bedanken!“ Die Mönche hörten, dass die Leute verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube in der Speise­halle sich zu bedanken.“ Da nun sprachen die Mönche zueinander: „Wer soll nun im Speisesaal den Dank sagen?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeig­nete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein Ordensälterer Mönch im Speisesaal die Danksagung gibt.“

Bei einer Gelegenheit richtete eine gewisse Gilde eine Ordensspeisung aus. Der ehrwürdige Sāriputta war der Ältere dieser Gemeinschaft. Die Mönche dachten sich: ‘Der Erhabene erließ, dass durch einen ordensälteren Mönch im Speisesaal die Danksagung erfolgen soll.’ Da nun ließen sie den ehrwürdigen Sāri­putta alleine und gingen fort. Nachdem nun der ehrwürdige Sāriputta den Leuten die Danksagung gegeben hatte, ging er später alleine los. Da sah der Erhabene den ehrwürdigen Sāriputta aus der Ferne herankommen. Als er ihn gesehen hatte, sprach er zum ehrwürdigen Sāriputta: „Ich hoffe doch, Sāriputta, das Mahl war reichlich?“ – „Nun, o Herr, reichlich war das Mahl; nur die Mönche sind losgegan­gen und haben mich alleine zurückgelassen.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass im Speisesaal vier oder fünf [weitere] Ordensältere Mönche oder solche, die dem nahe sind, zu warten haben.“

Bei einer Gelegenheit, als ein gewisser Ordensälterer im Speisesaal warte­te, da musste er austreten gehen.[927] Er hielt sein Bedürfnis so lange zurück, bis er nicht mehr dazu in der Lage war und ohnmächtig umfiel. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube im Falle eines [triftigen] Grundes zu gehen, nachdem der benachbarte Mönch gefragt wurde.“

5. Pflichten im Speisesaal

363. Bei einer Gelegenheit, gingen die Mönche der Sechsergruppe schlecht ange­zogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen in den Speisesaal, gingen ausein­ander und ganz dicht an den ordensälteren Mönchen vorüber, setzten sich so hin, dass sie sich vor die ordensälteren Mönche vordrängten, veranlassten, dass an Ordensjahren jüngere Mönche auf andere Plätzen auswichen und nachdem sie ihre Doppelrobe ausgebreitet hatten, setzten sie sich hin. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mön­che der Sechsergruppe schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Beneh­men in den Speisesaal kommen, da ausein­andergehen und ganz dicht an den ordensälteren Mönchen vorüber laufen, sich vor die ordensälteren Mönche vor­drängend hinsetzen, veranlassen, dass an Ordensjahren jüngere Mönche auf andere Plätze ausweichen und nachdem sie ihre Doppelrobe ausgebreitet haben, sich hinsetzen!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechsergruppe schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen in den Speisesaal kommen, da auseinan­dergehen und ganz dicht an den ordensälteren Mönchen vorüber laufen, sich vor die ordensälteren Mönche vordrängend hinsetzen, veranlassen, dass an Ordens­jahren jüngere Mönche auf andere Plätze ausweichen und nachdem sie ihre Doppelrobe ausgebreitet haben, sich hinsetzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, unge­eignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen in den Speisesaal kommen, da auseinan­dergehen und ganz dicht an den ordensälteren Mönchen vorüber laufen, sich vor die ordensälteren Mönche vordrängend hinsetzen, veranlassen, dass an Ordens­jahren jüngere Mönche auf andere Plätze ausweichen und nachdem sie ihre Doppelrobe ausgebreitet haben, sich hinsetzen! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen:

364. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten für den Speisesaal verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Mönche im Speisesaal richtig verhalten. Ihr Mönche, wenn im Kloster die Zeit angekündigt wird, dann soll, nachdem sich die drei Kreise[928] und rundherum[929] bedeckend bekleidet wurde, der Gürtel umgebunden wurde, die Bänder verknotet wurden[930], die Doppelrobe übergelegt[931] wurde, die Blöcke befestigt[932] wurden, die Almosenschale ausgewa­schen und genommen wurde, wohlüberlegt und ohne Hast das Dorf betreten werden.

Man soll nicht auseinanderlaufen und ganz dicht an den ordensälteren Mönchen vorübergehen. Man soll gut bedeckt[933] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll gut beherrscht[934] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll mit gesenkten Augen[935] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit hochgeschürzter Robe[936] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht laut lachend[937] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll [nur] leise sprechend[938] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit wiegendem Körper[939] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit schlenkernden Armen[940] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit dem Kopf wiegend[941] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit ein­gestemmten Armen[942] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht mit verhüll­tem Kopf[943] in bewohnte Gegenden gehen. Man soll nicht auf Zehen oder Fersen laufend[944] in bewohnte Gegenden gehen.

Man soll gut bedeckt[945] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll gut beherrscht[946] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll mit gesenkten Augen[947] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit hochgeschürzter Robe[948] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht laut lachend[949] in bewohnten Gegen­den sitzen. Man soll [nur] leise sprechend[950] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit wiegendem Körper [951] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit schlenkernden Armen[952] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit wiegendem Kopf[953] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit einge­stemmten Armen[954] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit verhülltem Kopf[955] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll nicht mit umfassten Knien[956] in bewohnten Gegenden sitzen. Man soll sich nicht so hinsetzen, dass man sich vor die ordensälteren Mönche vordrängt. Man soll sich nicht so hinsetzen, dass man die an Ordensjahren jüngeren Mönche von ihren Plätzen verdrängt. Man soll sich nicht in bewohnten Gegenden auf die ausgebreitete Doppelrobe setzen[957].

Wenn das Wasser[958] ausgeteilt wird, soll man mit beiden Händen die Almosenschale nehmen und das Wasser damit annehmen. Sie vorsichtig abgesetzt habend, soll die Schale gewaschen werden, ohne darin zu reiben. Wenn da einer ist, der das Wasser [wieder] entgegennimmt, soll die Schale abgesetzt werden und das Wasser in den [entsprechenden] Behälter[959] gegossen[960] werden [in dem Gedanken]: ‘Möge derjenige, der das Wasser entgegennimmt nicht bespritzt werden. Mögen die benachbarten Mönche nicht mit dem Wasser bespritzt werden. Möge die Robe nicht mit dem Wasser bespritzt werden.’ Wenn nichts da ist, um das Wasser [wieder] entgegenzunehmen, dann soll die Schale abgesetzt werden und das Wasser auf den Boden gegossen werden[961] [in dem Gedanken]: ‘Mögen die benachbarten Mönche nicht mit dem Wasser bespritzt werden. Möge die Robe nicht mit dem Wasser bespritzt werden.’

Wenn der Reis ausgeteilt wird, soll man mit beiden Händen die Almosen­schale nehmen und den Reis damit annehmen. Es soll etwas Platz gelassen werden für die Gemüse[-cyrries][962]. Wenn Butter, Öl und/oder Delikatessen[963] da sind, soll ein Ordensälterer sagen: ‘Nimm von allem gleichermaßen[964].’ Die Almosenspeise soll würdevoll[965] angenommen werden. Die Almosenspeise soll mit auf die Almo­senschale gerichteter Achtsamkeit[966] angenommen werden. Die Almosenspeise soll gleich zum Gemüse[967] ange­nommen werden. Die Almosenspeise soll höchs­tens bis zum Rand der Schale[968] angenommen werden.

Die an Ordensjahren Älteren sollen nicht anfangen zu speisen, bevor nicht alle Reis bekommen haben. Die Almosenspeise soll mit Würde[969] verzehrt wer­den. Die Almosenspeise soll mit auf die Almosenschale gerichteter Achtsamkeit[970] verzehrt werden. Die Almosenspeise soll aufeinanderfolgend[971] verzehrt werden. Die Almosenspeise soll gleichermaßen zum Gemüse[972] verzehrt werden. Die Almosenspeise soll nicht in Stūpaform zusammengedrückt und dann verzehrt werden[973]. Die Gemüse[-cyrries] sollen nicht aus dem Wunsch heraus mehr zu bekommen, mit Reis bedeckt werden[974]. Gemüse[-cyrries] oder Reis sollen nicht verzehrt werden, wenn man selber darum gebeten hat, außer man ist krank[975]. Man soll nicht mit der Absicht Fehler zu finden, in die Schale der anderen schauen.[976] Man soll keine großen Happen formen.[977] Man soll angemessene Happen[978] formen. Man soll den Mund nicht öffnen, bevor man nicht den Happen davor gebracht hat.[979] Man soll nicht beim Essen die ganze Hand in den Mund stecken.[980] Man soll nicht mit vollem Munde sprechen.[981] Man soll nicht so essen, dass man Happen in den Mund wirft.[982] Man soll nicht essen, indem man vom Happen abbeißt[983]. Man soll sich nicht beim Essen die Wangen vollstopfen.[984] Man soll nicht die Hand während des Essens abschütteln.[985] Man soll nicht beim Essen Reis verstreuen.[986] Man soll nicht beim Essen die Zunge herausstrecken.[987] Man soll nicht beim Essen schmatzen[988]. Man soll nicht beim Essen schlürfen[989]. Man soll sich nicht beim Essen die Hand ablecken.[990] Man soll nicht beim Essen die Almo­senschale auslecken.[991] Man soll sich nicht beim Essen die Lippen ablecken.[992]

Man soll nicht mit speiseverschmierter Hand ein Getränk annehmen.[993] Die an Ordensjahren Älteren sollen nicht das [Wasch-]Wasser[994] annehmen, bevor nicht alle mit dem Speisen fertig sind.[995] Wenn das Wasser ausgeteilt wird, soll man mit beiden Händen die Almosenschale nehmen und das Wasser damit anneh­men. Sie vorsichtig abgesetzt habend, soll die Schale gewaschen werden, ohne darin zu reiben. Wenn da einer ist, der das Wasser [wieder] entgegennimmt, soll die Schale abgesetzt werden und das Wasser in den [entsprechenden] Behälter gegossen werden [in dem Gedanken]: ‘Möge derjenige, der das Wasser entgegen­nimmt nicht bespritzt werden. Mögen die benachbarten Mönche nicht mit dem Wasser bespritzt werden. Möge die Robe nicht mit dem Wasser bespritzt werden.’ Wenn nichts da ist, um das Wasser [wieder] entgegenzunehmen, dann soll die Schale abgesetzt werden und das Wasser auf den Boden gegossen werden [in dem Gedanken]: ‘Mögen die benachbarten Mönche nicht mit dem Wasser bespritzt werden. Möge die Robe nicht mit dem Wasser bespritzt werden.’ Man soll nicht in bewohnter Gegend das Schalenspülwasser ausschütten, wenn Reiskörner darin sind.[996]

Beim Zurückkommen sollen die an Ordensjahren jüngeren Mönche zuerst gehen. Danach folgen ihnen die an Ordensjahren älteren, indem sie [alle] gut bedeckt in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen würdevoll in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen mit gesenktem Blick in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht mit hochgeschürzter Robe in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht laut lachend in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen leise sprechend in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht mit schaukelndem Körper in be­wohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht mit schlenkernden Armen in bewohn­ten Gegenden gehen. Sie sollen nicht mit wiegendem Kopf in bewohnten Gegen­den gehen. Sie sollen nicht mit eingestemmten Armen in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht mit verhülltem Kopf in bewohnten Gegenden gehen. Sie sollen nicht nur auf Zehen oder Fersen in bewohnten Gegenden gehen.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten der Mönche im Speisesaal, die man als Mönch im Speisesaal gut zu erfüllen hat.“

Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.


2. Kapitel

6. Pflichten der Almosengänger

365. Bei einer Gelegenheit da gab es Almosengeher-Mönche, die gingen schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen auf Almosengang, sie betraten unüberlegt die Anwesen und verließen unüberlegt die Anwesen, sie betraten [die Anwesen] hastig und verließen [diese] hastig, sie standen zu weit weg oder zu nahe, sie standen zu lange da und sie gingen zu schnell wieder weg. Ein gewisser Almosengeher-Mönch betrat unüberlegt ein Anwesen.[997] Er verwechselte die Tür und betrat ein gewisses Privatgemach. In diesem Privatgemach lag eine nackte Frau auf dem Rücken. Da sah nun der Mönch diese nackte Frau so auf dem Rücken liegen, und als er das sah, da dachte er sich: ‘Das war nicht die richtige Tür, das ist ein Privatgemach.’ und ging von diesem Privatgemach fort. Da sah nun der Ehemann dieser Frau seine Gemahlin nackt auf dem Rücken liegen. Als er das sah, dachte er: ‘Meine Gemahlin ist von diesem Mönch geschändet worden.’ Dann ergriff er diesen Mönch und schlug ihn. Als nun die Frau von dem großen Lärm geweckt wurde, rief sie zu ihrem Mann: „Warum, mein Meister, schlägst du diesen Mönch?“ – „Hat dieser Mönch dich denn nicht geschändet?“ – „Nein, mein Meister, dieser Mönch hat mich nicht geschändet. Der Mönch hat nichts getan.“ Dann veranlasste sie, dass er den Mönch losließ. Als nun der Mönch ins Kloster zurückgegangen war, berichtete er diesen Vorfall den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Almosengeher-Mönche schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen auf Almosengang gehen, unüberlegt die Anwesen betreten und un­überlegt die Anwesen verlassen, hastig [die Anwesen] betreten und [diese] hastig verlassen, zu weit weg stehen oder zu nahe stehen, zu lange da stehen und zu schnell wieder weggehen!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erha­benen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass diese Almosengeher-Mönche schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen auf Almosengang gehen, unüberlegt die Anwesen betreten und unüberlegt die Anwesen verlassen, hastig [die Anwesen] betreten und [diese] hastig verlassen, zu weit weg stehen oder zu nahe stehen, zu lange da stehen und zu schnell wieder weggehen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, unge­eignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Almosengeher-Mönche schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen auf Almosengang gehen, unüberlegt die Anwesen betreten und unüberlegt die Anwesen verlassen, hastig [die Anwesen] betreten und [diese] hastig verlassen, zu weit weg stehen oder zu nahe stehen, zu lange da stehen und zu schnell wieder weggehen! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen:

366. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten für die Mönche verfü­gen, die auf Almosengang gehen, und dem entsprechend sollen sich die Mönche auf dem Almosengang richtig verhalten. Ihr Mönche, ein Almosengeher-Mönch soll [in dem Gedanken] gehen: ‘Ich werde jetzt das Dorf betreten.’ Er soll, nachdem er die drei Kreise und sich rundherum bedeckend bekleidet hat, den Gürtel umgebunden hat, die Bänder verknotet hat, die Doppelrobe übergelegt hat, die Blöcke befestigt hat, die Almosenschale ausgewaschen und genommen hat, wohlüberlegt und ohne Hast das Dorf betreten.

Er soll gut bedeckt in bewohnte Gegenden gehen. Er soll gut beherrscht in bewohnte Gegenden gehen. Er soll mit gesenkten Augen in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit hochgeschürzter Robe in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht laut lachend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll [nur] leise sprechend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit wiegendem Körper in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit schlenkernden Armen in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit dem Kopf wiegend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit eingestemmten Armen in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit verhülltem Kopf in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht auf Zehen oder Fersen laufend in bewohnte Gegenden gehen.[998]

Er soll zu den Anwesen gehen [in dem Gedanken]: ‘Dieses werde ich betreten, dieses werde ich verlassen.’ Er soll nicht hastig eintreten. Er soll es nicht hastig verlassen. Er soll nicht zu weit weg stehen.[999] Er soll nicht zu nahe stehen. Er soll nicht zu lange da stehen.[1000] Er soll nicht zu schnell weitergehen.[1001] Wäh­rend er da steht, soll er bei sich bedenken: ‘Will man hier Almosen geben oder will man keine geben?’ Wenn Arbeit beiseite gelegt wird oder wenn vom Sitz aufgestanden wird oder wenn Löffel genommen werden, Behälter genommen werden, soll er stehen bleiben [in dem Gedanken]: ‘Es scheint so, dass man etwas geben will.’ Wenn Almosen gegeben werden, soll er mit der linken Hand die Doppelrobe öffnen und mit der rechten Hand die Almosenschale öffnen. Mit beiden Händen die Schale haltend sollen die Almosen angenommen werden.[1002] Es soll nicht dem Almosenspender ins Gesicht schauen.[1003] Er soll überlegen: ‘Mag man mir Gemüse[-cyrries] geben oder mag man keine geben?’ Wenn Löffel genommen werden, Behälter genommen werden, soll er stehen bleiben [in dem Gedanken]: ‘Man will etwas geben.’ Wenn die Almosen gegeben wurden, soll er die Almosenschale wieder mit der Doppelrobe bedecken und wohlüberlegt und ohne Hast weggehen.[1004]

Man soll gut bedeckt in bewohnten Gegenden gehen. Man soll gut be­herrscht in bewohnten Gegenden gehen. Man soll mit gesenkten Augen in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit hochgeschürzter Robe in bewohn­ten Gegenden gehen. Man soll nicht laut lachend in bewohnten Gegenden gehen. Man soll [nur] leise sprechend in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit wiegendem Körper in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit schlenkern­den Armen in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit dem Kopf wiegend in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit eingestemmten Armen in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht mit verhülltem Kopf in bewohnten Gegenden gehen. Man soll nicht auf Zehen oder Fersen laufend in bewohnten Gegenden gehen. Wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurückkehrt, der soll die Sitze vorbereiten, das Wasser, den Schemel und das Tuch zum Füße­waschen bereitstellen, nachdem er einen Abfallbehälter ausgewaschen hat, soll er ihn bereitstellen, Trink- und Waschwasser soll er bereitstellen. Wer später aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommt, der soll, wenn etwas an Speise übrig ist, sofern er mag, davon essen. Wenn er nicht mag, soll er es wegwerfen, [und zwar da hin] wo unbewachsener Boden ist oder unbelebtes Wasser. Die Sitze soll er wegräumen, das Wasser, den Schemel und das Tuch zum Füßewaschen soll er wegräumen, nachdem er einen Abfallbehälter ausgewaschen hat, soll er ihn weg­räumen, Trink- und Waschwasser soll er wegräumen und dann den Speiseraum ausfegen. Wer sieht, dass ein Trinkwasser-, Waschwasser- oder Spülwasser­behälter leer oder nicht da ist, der kümmert sich darum. Ist es ihm eigenhändig nicht möglich, kümmert er sich darum, nachdem er einen zweiten mit einem Hand­zeichen ansprach. Deswegen soll nicht das [edle] Schweigen gebrochen werden.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten der Almosengänger-Mönche, die man als Mönch beim Almosengang gut zu erfüllen hat.“

7. Pflichten für Waldeinsiedler

367. Zu jener Zeit lebten zahlreiche Mönche in der Waldeinsamkeit. Sie stellten weder Trinkwasser bereit, noch stellten sie Waschwasser bereit, bereiteten kein Feuer vor[1005], legten kein Feuerholz zurecht, auch wussten sie nicht, die Gestirne zu bestimmen und kannten nicht die Himmelsrichtungen. Nachdem Diebe zu ihnen kamen, sprachen diese zu den Mönchen: „Gibt es hier, o Herr, Trink­wasser?“ – „Nein, Freund, gibt es nicht.“ – „Gibt es hier Waschwasser, o Herr?“ – „Nein, Freund, gibt es nicht.“ – „Habt ihr hier Feuer, o Herr?“ – „Nein, Freund, haben wir nicht.“ – „Habt ihr hier Feuerholz, o Herr?“ – „Nein, Freund, haben wir nicht.“ – „Welches Sternbild ist heute, o Herr?“ – „Das, Freund, wissen wir nicht.“ – „Welche Himmelsrichtung ist das hier, o Herr?“ – „Das, Freund, wissen wir nicht.“ – „Wodurch, o Herr, habt ihr den heutigen Tag bestimmt?“ – „Das, Freund, wissen wir nicht.“ – „Welche Richtung, o Herr, ist das?“ –„Das, Freund, wissen wir nicht.“ Da nun dachten die Diebe bei sich: ‘Die haben kein Trinkwasser, die haben kein Waschwasser, die haben kein Feuer, die haben kein Feuerholz, die kennen nicht die Gestirne, die kennen keine Himmelsrichtungen – das sind Diebe und keine Mönche.’ Und nachdem sie jene verprügelt hatten, gingen sie fort. Da nun berichteten diese Mönche den [anderen] Mönchen diesen Vorfall. Dann berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem er eine dafür geeig­nete und angemessene Lehrrede gehalten hatte[1006], sprach er zu den Mönchen:

368. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten für die Wald-Mönche verfügen, die in der Waldeinsamkeit leben und dem entsprechend sollen sich die Wald-Mönche in der Waldeinsamkeit richtig verhalten. Ihr Mönche, ein Mönch, der in der Waldeinsamkeit lebt, soll früh aufstehen, seine Almosenschale in die Tasche packen, sie am Gurt über die Schulter hängen, die Robe auf der Schulter zurechtlegen, die Sandalen anziehen, hölzerne und tönerne Gegenstände zusam­menräumen, und nachdem er Fenster und Tür geschlossen hat, soll er die Unter­kunft verlassen. [In dem Gedanken]: ‘Jetzt werde ich das Dorf betreten.’, soll er die Sandalen ablegen und sie, nachdem er sie umgedreht und ausgeklopft hat, in seiner Tasche verstauen und diese über die Schulter hängen. Nachdem er die drei Kreise bedeckt hat, sich rundherum bekleidet hat, den Gürtel umgebunden hat, die Bänder verknotet hat, die Doppelrobe übergelegt hat, die Blöcke befestigt hat, die ausgewaschene Almosenschale genommen hat, dann soll er wohlüberlegt und ohne Hast das Dorf betreten. Er soll gut bedeckt in bewohnte Gegenden gehen. [1007] Er soll gut beherrscht in bewohnte Gegenden gehen. Er soll mit gesenkten Augen in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit hochgeschürzter Robe in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht laut lachend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll [nur] leise sprechend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit wiegendem Körper in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit schlen­kernden Armen in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit dem Kopf wiegend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht mit eingestemmten Armen in bewohn­te Gegenden gehen. Er soll nicht mit verhülltem Kopf in bewohnte Gegenden gehen. Er soll nicht auf Zehen oder Fersen laufend in bewohnte Gegenden gehen. Er soll zu den Anwesen gehen [in dem Gedanken]: ‘Dieses werde ich betreten, dieses werde ich verlassen.’ Er soll nicht hastig eintreten. Er soll es nicht hastig verlassen. Er soll nicht zu weit weg stehen. Er soll nicht zu nahe stehen. Er soll nicht zu lange da stehen. Er soll nicht zu schnell weitergehen. Während er da steht, soll er bei sich bedenken: ‘Will man hier Almosen geben oder will man keine geben?’ Wenn Arbeit beiseite gelegt wird oder wenn vom Sitz aufgestanden wird oder wenn Löffel genommen werden, Behälter genommen werden, soll er stehen bleiben [in dem Gedanken]: ‘Es scheint so, dass man etwas geben will.’ Wenn Almosen gegeben werden, soll er mit der linken Hand die Doppelrobe öffnen und mit der rechten Hand die Almosenschale öffnen. Mit beiden Händen die Schale haltend sollen die Almosen angenommen werden. Es soll nicht dem Almosen­spender ins Gesicht schauen. Er soll überlegen: ‘Mag man mir Gemüse[-cyrries] geben oder mag man keine geben?’ Wenn Löffel genommen werden, Behälter genommen werden, soll er stehen bleiben [in dem Gedanken]: ‘Man will etwas geben.’ Wenn die Almosen gegeben wurden, soll er die Almosenschale wieder mit der Doppelrobe bedecken und wohlüberlegt und ohne Hast weggehen. Er soll gut bedeckt in bewohnten Gegenden gehen. ... – ... Er soll nicht auf Zehen oder Fersen laufend in bewohnten Gegenden gehen.} Nachdem er das Dorf verlassen hat, soll er die Almosenschale in die Tragetasche packen, diese sich am Gurt über die Schulter hängen, und nachdem er die Robe zusammengerollt[1008] und sie auf den Kopf gepackt hat, dann die Sandalen angezogen hat, soll er losgehen.

Ihr Mönche, ein Wald-Mönch soll Trinkwasser besorgen, soll Wasch­wasser besorgen, soll Feuer vorbereiten[1009], soll Feuerholz besorgen, soll einen Stab zur Orientierung besorgen, soll die Gestirne erlernen – vollständig oder teil­weise[1010] und er soll die Gegenden, wo er lebt, gut kennen.[1011]

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten der Wald-Mönche, die sie in der Waldeinsamkeit gut zu erfüllen haben.“

8. Pflichten bezüglich der Unterkunft

369. Zu jener Zeit fertigten zahlreiche Mönche unter freiem Himmel Roben an. Die Mönche der Sechsergruppe klopften Lagerstatt und Sitze in Windrichtung zu ihnen aus. Die Mönche wurden von Staub bedeckt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mön­che der Sechsergruppe in Windrichtung Lagerstatt und Sitze ausklopfen. Die Mönche wurden von Staub bedeckt!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechsergruppe in Wind­richtung Lagerstatt und Sitze ausklopfen, dass die Mönche von Staub bedeckt werden?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die die Mönche der Sechsergruppe in Windrichtung Lagerstatt und Sitze ausklopfen, dass die Mönche von Staub bedeckt werden! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

370. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten hinsichtlich der Unter­künfte verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Mönche in den Unterkünf­ten richtig verhalten. In welch einer Wohnstätte er auch verweilt, wenn diese Wohnstatt schmutzig ist, soll er sie – wenn er kann – ausfegen. Wer die Wohnstätte reinigt, soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettfüße heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich eingeprägte wie der Fußbodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin ent­fernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und aus­gewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusam­mengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Er soll Lagerstatt und Sitze nicht in der Nähe der Mönche ausklopfen. Er soll Lagerstatt und Sitze nicht in der Nähe der Wohnstätte ausklopfen. Er soll Lagerstatt und Sitze nicht in der Nähe der Trinkwasserstelle ausklopfen. Er soll Lagerstatt und Sitze nicht in der Nähe der Waschwasserstelle ausklopfen. Er soll Lagerstatt und Sitze nicht gegen die Windrichtung ausklopfen. Er soll Lagerstatt und Sitze mit der Windrichtung ausklopfen.

Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausge­schüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder aus­breiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abgeschüttelt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Polster und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen.

Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen.

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die (Mönchs-)Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Wenn er mit einem an Ordensjahren Älteren zusammen in einer Wohnstätte verweilt, soll er nicht ohne diesen gefragt zu haben rezitieren, nicht Fragen darle­gen[1012], keine Studien machen, nicht über die Lehre sprechen, kein Licht machen, nicht das Licht löschen, nicht das Fenster öffnen, nicht das Fenster schließen. Wenn er auf dem selben Platz wie der an Ordensjahren Ältere auf und ab geht, soll er wenden, wenn der Ältere wendet, er soll den Älteren nicht einmal mit einem Zipfel der Oberrobe berühren.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten hinsichtlich der Unterkünfte, die die Mönche in den Unterkünften gut zu erfüllen haben.“

9. Pflichten im Badehaus

371. Bei einer Gelegenheit wurden die Mönche der Sechsergruppe durch Ordens­ältere daran gehindert, das Badehaus zu benutzen. Aus Respektlosigkeit holten sie zahlreiche Holzscheite herbei, machten vor der Tür ein Feuer und setzten sich vor die Tür. Die Mönche konnten die Tür nicht erreichen und fielen durch die Hitze ohnmächtig um. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe, wenn sie von Ordensälteren daran gehindert werden das Badehaus zu benutzen, zahlreiche Holzscheite herbeiholen, vor der Tür ein Feuer machen und sich davor setzen! Die Mönche konnten die Tür nicht erreichen und fielen durch die Hitze ohnmächtig um!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass die Mönche der Sechsergruppe, als sie von Ordensälteren daran gehin­dert wurden das Badehaus zu benutzen, zahlreiche Holzscheite herbeiholten, vor der Tür ein Feuer machten und sich davor setzten? Und dass die Mönche die Tür nicht erreichen konnten und durch die Hitze ohnmächtig umfielen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe, wenn sie von Ordensälteren daran gehindert werden das Badehaus zu benutzen, zahlrei­che Holzscheite herbeiholen, vor der Tür ein Feuer machen und sich davor setzen! Die Mönche konnten die Tür nicht erreichen und fielen durch die Hitze ohn­mächtig um! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, wenn das Badehaus von Mönchen benutzt wird, die an Ordensjahren älter sind, sodass man daran gehindert ist, es zu benutzen, soll man nicht zahlreiche Scheite Brennholz herbeiholen und ein Feuer vor der Tür machen. Wer das tut, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen[1013]. Ihr Mönche, ich sollt euch nicht vor eine Tür setzen, nachdem ihr sie verschlossen habt. Wer sich so niedersetzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

372. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten hinsichtlich des Badehauses verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Mönche im Badehaus richtig verhalten. Wer als erster ins Badehaus geht, der soll, wenn sich Asche angesammelt hat, die Asche wegbringen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es fegen. Wenn der Pflasterboden schmutzig ist, soll er ihn fegen. Wenn die Zelle schmutzig ist, soll er sie fegen. Wenn der Vorraum schmutzig ist, soll er ihn fegen. Wenn der Baderaum schmutzig ist, soll er ihn fegen.

Er soll er das Seifenpulver anmischen, den (Reinigungs-)Lehm anfeuchten, den Wassertrog mit Wasser füllen. Der den Baderaum Betretende soll sich vorher das Gesicht mit (Reinigungs-)Lehm[1014] einschmieren und sich vorn und hinten bedecken[1015] und dann erst den Baderaum betreten. Ohne die älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen. Er soll nicht die jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Wenn er dazu fähig ist, soll er den an Ordensjahren älteren Mönchen im Baderaum Hilfsdienste leisten. Der das Badehaus Verlassende soll sich vorn und hinten bedeckt habend[1016] den Badeschemel nehmen und dann erst das Badehaus verlassen. Wenn er dazu fähig ist, soll er am/im Wasser den an Ordensjahren älteren Mönchen Hilfsdienste leisten. Er soll nicht vor den an Ordensjahren älteren Mönchen ins Wasser steigen und nicht oberhalb von ihnen baden[1017]. Er soll, wenn er aus dem Wasser steigt, den Weg frei machen für die, die hineinsteigen wollen. Wer zuletzt das Badehaus verlässt, soll, wenn das Bade­haus schlammig ist, das abwaschen. Er soll, nachdem er den Lehmtrog auswusch, den Badeschemel nahm, das Feuer auslöschte und die Tür schloss[1018], weggehen.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten hinsichtlich des Badehauses, die die Mönche im Badehaus gut zu erfüllen haben.“

10. Pflichten bezüglich der Toiletten

373. Bei einer Gelegenheit wollte ein gewisser Mönch, der von Geburt Brahmane war, nach der Defäkation sich nicht abspülen [in dem Gedanken]: ‘Wer will schon das berühren, was übel riecht und erniedrigt?’ Da nun verblieb ein Wurm am After. Dann berichtete dieser Mönch das den [anderen] Mönchen. „Aber Bruder, warum hast du [dich] nicht nach dem Defäkieren abgespült?“[1019] – „Eben so, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch sich nicht nach dem Defäkieren abspülen!“ Dann berich­teten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, Mönch, dass du dich nicht nach der Defäkation abgespült hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erha­bene diesen Mönch heftig: „Das ist unpassend, Mönch, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß dieser Mönch sich nicht nach dem Defäkieren abspülen!“ Das ist nicht erfreu­lich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehr­rede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt [euch] nicht nach der Defäkation nicht abspülen, wenn Wasser da ist.[1020] Wer [sich] nicht ab­spült, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“[1021]

Zu jener Zeit gingen die Mönche entsprechend der Seniorität zur Toilette und erleichterten sich. An Ordensjahren jüngere Mönche waren [zwar] zuerst da angekommen, warteten daher mit dem Erleichtern. Sie unterdrückten ihr Bedürf­nis so lange, bis sie ohnmächtig umfielen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, Mönch, dass die Mönche entsprechend der Seniorität zur Toilette gehen und sich erleichtern? Und dass an Ordensjahren jüngere Mönche [zwar] zuerst da ankamen, aber mit dem Erleichtern warteten? Und dass sie ihr Bedürfnis so lange unterdrückten, bis sie ohnmächtig umfielen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Nach­dem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt nicht zur Toilette gehen und das Bedürfnis entsprechend der Seniorität verrichten. Wer es so verrichtet, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sich entsprechend der Ankunft erleichtert wird.“

Zu jener Zeit pflegten die Mönche der Sechsergruppe sehr hastig die Toi­lette zu betreten, ungestüm einzutreten, sich [laut] stöhnend zu erleichtern, beim Defäkieren Zahnholz zu kauen, neben den Kottrog[1022] zu machen, neben den Urin­trog[1023] zu urinieren, in den Urintrog zu spucken, sie kratzten mit einem rauen Holzstück[1024] [den Trog] aus, das Holzstück zum Auskratzen warfen sie einfach in die Jauchegrube, hastig verließen sie die Toilette, ungestüm verließen sie sie, Schmatzlaute machend spülten sie sich ab und sie ließen nach dem Abspülen Wasser im Behälter[1025]. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unru­hig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe hastig die Toilette betreten, ungestüm eintreten, sich [laut] stöhnend erleichtern, beim Defäkieren Zahnholz kauen, neben den Kottrog machen, neben den Urintrog uri­nieren, in den Urintrog spucken, mit einem rauen Holzstück [den Trog] auskrat­zen, das Holzstück zum Auskratzen einfach in die Jauchegrube werfen, hastig die Toilette verlassen, sie ungestüm verlassen, beim Abspülen Schmatzlaute machen und nach dem Abspülen Wasser im Behälter lassen!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sech­sergruppe hastig die Toilette betreten, ungestüm eintreten, sich [laut] stöhnend erleichtern, beim Defäkieren Zahnholz kauen, neben den Kottrog machen, neben den Urintrog urinieren, in den Urintrog spucken, mit einem rauen Holzstück [den Trog] auskratzen, das Holzstück zum Auskratzen einfach in die Jauchegrube werfen, hastig die Toilette verlassen, sie ungestüm verlassen, beim Abspülen Schmatzlaute machen und nach dem Abspülen Wasser im Behälter lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Mönche der Sechser­gruppe hastig die Toilette betreten, ungestüm eintreten, sich [laut] stöhnend erleichtern, beim Defäkieren Zahnholz kauen, neben den Kottrog machen, neben den Urintrog urinieren, in den Urintrog spucken, mit einem rauen Holzstück [den Trog] auskratzen, das Holzstück zum Auskratzen einfach in die Jauchegrube werfen, hastig die Toilette verlassen, sie ungestüm verlassen, beim Abspülen Schmatzlaute machen und nach dem Abspülen Wasser im Schöpfgefäß lassen! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

374. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten hinsichtlich der Toilette verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Mönche in der Toilette richtig verhalten. Wer zur Toilette geht, soll sich draußen stehend räuspern. Auch der, der drinnen sitzt[1026] soll sich räuspern. Nachdem die Robe auf der Robenstange oder der Robenleine abgelegt wurde, soll man umsichtig und ohne Eile die Toilette betreten. Man soll nicht hastig eintreten. Man soll nicht heftig eintreten. Man soll richtig auf den Toilettenschuhen stehen.[1027] Man soll nicht beim Erleichtern stöh­nen. Man soll nicht beim Erleichtern Zahnholz kauen. Man soll nicht neben den Kottrog machen. Man soll nicht neben den Urintrog urinieren. Man soll nicht in den Urintrog spucken. Man soll kein raues Stück Holz zum Auskratzen benutzen. Man soll nicht das Auskratzholz in die Jauchegrube werfen. Auf den Toiletten­schuhen stehend soll ‘es’ verborgen werden. Man soll nicht hastig heraustreten. Man soll nicht heftig heraustreten. Man soll abspülen während man auf den Abspülschuhen ist.[1028] Man soll keine Schmatzgeräusche beim Abspülen machen. Man soll kein Wasser im Schöpfgefäß belassen. Auf den Abspülschuhen stehend soll ‘es’ verborgen werden.

Wenn die Toilette beschmutzt ist, soll das abgewaschen werden. Wenn das Behältnis für das Abkratzholz voll ist, soll man diese Abkratzhölzer wegwerfen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll man sie ausfegen. Wenn der Pflasterboden schmutzig ist, soll man ihn fegen. Wenn die Zelle schmutzig ist, soll man sie fegen. Wenn der Vorraum schmutzig ist, soll man ihn fegen. Wenn im Behälter für Abspülwasser kein Wasser ist, soll man welches hineinschütten.[1029] Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten hinsichtlich der Toilette, die die Mönche in der Toilette gut zu erfüllen haben.“

11. Pflichten gegenüber dem Unterweiser

375. Zu jener Zeit benahmen sich die Auszubildenden[1030] ihren Unterweisern[1031] gegenüber nicht korrekt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Auszubildenden sich nicht ihren Unterweisern gegenüber korrekt verhalten!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Auszubildenden sich nicht ihren Unterweisern gegenüber korrekt verhalten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Auszubildenden sich nicht ihren Unterweisern gegenüber korrekt verhalten! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nach­dem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

376. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten der Auszubildenden gegenüber ihren Unterweisern verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Auszubildenden ihren Unterweisern gegenüber richtig verhalten. Ihr Mönche, der Auszubildende soll sich dem Unterweiser gegenüber richtig verhalten. Das ist richtiges Verhalten:

Rechtzeitig aufgestanden, barfuß, die Oberrobe auf eine Schulter gelegt, soll er das Zahnholz[1032] und das Wasser zum Mundspülen reichen, dann den Sitz vorbereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll er, nachdem er das Gefäß ausgewa­schen hat, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde, soll er Wasser geben, dann soll er das Gefäß zurücknehmen, es tiefer halten, es ohne zu kratzen gut auswaschen und zurückstellen. Wenn der Unterweiser aufge­standen ist, soll er den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Unterweiser den Wunsch hat, in das Dorf zu gehen, soll er ihm das Untergewand geben, die zurückgegebene Kleidung soll er nehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausge­waschene Almosenschale soll er geben. Wenn der Unterweiser einen Begleiter wünscht, soll er die drei Kreise bedecken. Sich vollständig bekleidet, den Gürtel gebunden, die Oberrobe gefaltet, sich [damit] bedeckt, die Bänder [davon] verkno­tet, und nachdem er die Almosenschale gewaschen hat, sie mitnehmen. So soll er dem Unterweiser Begleiter sein. Er soll nicht zu weit und nicht zu nah [vom Unter­weiser] gehen. Die Almosenschale des Unterweisers und das, was hineingegeben wurde, soll er tragen. Während der Unterweiser spricht, soll er ihn nicht unter­brechen. Wenn der Unterweiser beim Reden im Begriff ist einen Fehler zu machen, soll er ihn daran hindern.

Kommt er zuerst an[1033], soll er für den Zurückkehrenden den Sitz vorbe­reiten, das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinlegen. Ihm entgegengehend soll er von ihm Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Untergewand annehmen.[1034] Falls die Robe verschwitzt/durchnässt ist, soll er sie alsbald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hochheben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden.

Ist Almosenspeise da und der Unterweiser möchte essen, soll er, nachdem er Wasser gereicht hat, auch die Almosenspeise anreichen. Er soll den Unterweiser fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser reichte, die Almosenschale entgegennahm, diese tiefer haltend und ohne zu kratzen gut auswusch und abtrocknete, soll er sie kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegenlassen.[1035] Robe und Almo­senschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen.[1036] Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bam­busstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sobald der Unterweiser nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz wegräumen und auch das Wasser, den Sche­mel und das Tuch für das Füßewaschen aufräumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Unterweiser baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten.

Wenn der Unterweiser ins Badehaus möchte, soll er das Seifenpulver anmi­schen, den Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitnehmend dem Unterweiser dicht auf den Fersen folgend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [angemischte] Seifenpulver und den [ange­feuchteten] Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu fähig ist, soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Eintretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen, sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten. Ohne die an Ordensjahren älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die an Ordensjahren jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Unterweiser die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kom­mende soll, nachdem er sich vorn und hinten bedeckt hat, den Badeschemel mit­nehmen und aus dem Badehaus kommen.

Beim Baden soll er dem Unterweiser die notwendige Hilfe leisten. Nach­dem er als erster aus dem Bad herauskam, [und er] den eigenen Körper abgetrock­net und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Unterweisers abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Bade­schemel genommen hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinstellen. Er soll den Unterweiser fragen, ob er ein Getränk möchte. Wenn gewünscht wird, dass um Unterweisung ersucht wird, soll er um Unterweisung ersuchen. Wenn gewünscht wird, dass gefragt wird, soll er fragen.

Falls die Wohnstätte, in der der Unterweiser verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu fähig ist, reinigen. Der die Wohnstätte Reinigende, soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettfüße heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich einprägte, wie der Fuß­bodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausge­schüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abgeschüttelt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Polster und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen.

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die [Mönchs-]Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Unterweiser Unzufriedenheit aufkommt, soll der Auszubildende ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Unterweiser Gewissensunruhe aufkommt, soll der Auszubildende diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Unterweiser falsche Ansicht aufkommt, soll der Auszubildende ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn der Unterweiser einen schwerwiegenden Verstoß beging, wird ihm eine Bewährungszeit zuteil werden. Der Auszubildende soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser eine Bewährungszeit geben.’ Wenn dem Unterweiser ein Neuanfang zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser einen Neuanfang geben.’ Wenn dem Unterweiser die Ehrerbietung auferlegt wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Unterweiser die Ehrerbietung auferlegen.’ Wenn der Unterweiser seine Rehabilitation erwartet[1037], soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Unterweiser rehabilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Unterweiser ein Verfahren einleiten will, eines zum Ermah­nen oder zur Unterwerfung oder zum zeitweiligen Wegschicken oder zum Versöh­nen oder zur Suspendierung, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Unterweiser dieses Verfahren nicht einleiten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Unterweiser irgendein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zum zeitweiligen Wegschicken, zum Versöhnen oder zur Suspendierung durchgeführt wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Unterweiser das Rich­tige sein, möge er sich dem unterwerfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Unterweisers zu waschen, soll sie vom Auszubildenden gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Unterweisers waschen?’ Ist an der Robe des Unterweisers etwas zu tun, soll das vom Auszubildenden gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Unterweiser Farbe zu kochen, soll der Auszu­bildende sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Unterweisers zu färben, soll sie der Auszubildende färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weggehen, bevor das Tropfen aufgehört hat.

Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er niemandem die Almosenschale geben, soll er von niemandem eine Almosenschale annehmen; soll er niemandem die Robe geben, soll er von niemandem eine Robe annehmen; soll er niemandem Bedarfsgegenstände geben, soll er von niemandem Bedarfsgegenstände anneh­men; soll er niemandem die Haare schneiden, soll er sich von niemandem die Haare schneiden lassen; soll er niemanden bedienen, soll er sich von niemandem bedienen lassen; soll er bei niemandem Dienst tun, soll ihm von niemandem Dienst getan werden; soll er niemandem ein Begleiter sein, soll er keinen Begleiter annehmen; soll er keine Almosenspeise wegwerfen, soll er keine Almosenspeise wegwerfen lassen. Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er sich nicht ins Dorf begeben, nicht zum Friedhof gehen, nicht in einer Richtung aufbrechen. Sollte der Unterweiser krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Krankenlager] erhebt.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines Auszubildenden gegenüber seines Unterweisers, die die Auszubildenden ihren Unterweisern gegenüber gut zu erfüllen haben.“[1038]

12. Pflichten gegenüber den Auszubildenden

377. Zu jener Zeit benahmen sich die Unterweiser ihren Auszubildenden gegen­über nicht korrekt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Unterweiser sich nicht ihren Auszu­bildenden gegenüber korrekt verhalten!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Unterweiser sich nicht ihren Aus­zubildenden gegenüber korrekt verhalten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadel­te der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Unterweiser sich nicht ihren Auszubildenden gegenüber korrekt verhalten! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen:

378. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten der Unterweiser gegen­über ihren Auszubildenden verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Unterweiser ihren Auszubildenden gegenüber richtig verhalten. Ihr Mönche, der Unterweiser soll sich dem Auszubildenden gegenüber richtig verhalten. Das ist rechtes Verhalten:

Ein Unterweiser soll dem Auszubildenden hilfreich[1039] sein, soll ihn unter­stützen durch Erklären, durch Belehren, durch Anspornen, durch Unterweisen. Wenn der Unterweiser eine Almosenschale hat und der Auszubildende hat keine Almosenschale, soll der Unterweiser dem Auszubildenden eine Almosenschale geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Auszubildenden eine Almosenschale beschaffen?’ Wenn der Unterweiser eine Robe hat und der Auszubildende hat keine Robe, soll der Unterweiser dem Auszu­bildenden eine Robe geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie könnte ich für den Auszubildenden eine Robe beschaffen?’ Wenn der Unterweiser Bedarfsgegenstände hat und der Auszubildende hat keine, soll der Unterweiser dem Auszubildenden Bedarfsgegenstände geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Auszubildenden Bedarfs­gegenstände beschaffen?’

Wenn der Auszubildende krank ist, soll der Unterweiser zur rechten Zeit aufstehen, das Zahnholz geben, Mundwasser geben, den Sitz vorbereiten. Wenn dem Orden Reisschleim gegeben wurde, soll er, nachdem er das Gefäß auswusch, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde und er ihm Wasser gab, dann soll er das Gefäß zurücknehmen, es tiefer halten, ohne zu krat­zen es richtig auswaschen und zurückstellen. Ist der Auszubildende aufgestanden, soll er den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Auszubildende in das Dorf gehen möchte[1040], soll er ihm das Untergewand geben, die abgelegte Kleidung soll er annehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausgewa­schene Almosenschale soll er geben.

‘Ungefähr jetzt wird er zurückkommen’, so denkend soll er für den Zurück­kehrenden den Sitz vorbereiten, das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinlegen. Ihm entgegengehend soll er dessen Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Unter­gewand annehmen.[1041] Falls die Robe verschwitzt/ durchnässt ist, soll er sie als­bald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hochheben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden.

Ist Almosenspeise da und der Auszubildende möchte essen, soll er, nach­dem er Wasser reichte, auch die Almosenspeise anreichen. Er soll den Auszubil­denden fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser reichte, die Almosenschale entgegennahm, diese tiefer haltend und ohne zu kratzen gut auswusch und abtrocknete, soll er sie für kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegenlassen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Ver­stauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sobald der Auszu­bildende nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz wegräumen und auch das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen aufräumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Auszubildende baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten.

Wenn der Auszubildende ins Badehaus möchte, soll er das Seifenpulver anmischen, den Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitnehmend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [angemischte] Seifenpulver und den [angefeuchteten] Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu fähig ist, soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Ein­tretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen und sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten. Ohne die älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Auszubildenden die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll sich vorn und hinten bedeckt habend, den Bade­schemel mitgenommen habend aus dem Badehaus kommen.

Beim Baden soll er dem Auszubildenden die notwendige Hilfe leisten. Nachdem der Badende als erster herauskam, [und er] den eigenen Körper abge­trocknet und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Auszu­bildenden abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Badeschemel genommen hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinstellen. Er soll den Auszu­bildenden fragen, ob er ein Getränk möchte.

Falls die Wohnstätte, in der der Auszubildende verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu fähig ist, reinigen. Der die Wohnstätte Reinigende, soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettfüße heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich einprägte, wie der Fuß­bodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen. Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trock­nen ließ, ihn ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hin­stellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abgeschüt­telt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstel­len wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nach­dem er die Polster und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausge­schüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das westliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nörd­licher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahreszeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen. Wenn die [Mönchs-]Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Ver­sammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trinkwasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Auszubildenden Unzufriedenheit aufkommt, soll der Unter­weiser ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Auszubildenden Gewissensunruhe aufkommt, soll der Unter­weiser diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Auszubildenden falsche Ansicht aufkommt, soll der Unterweiser ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn der Auszubildende einen schwerwiegenden Verstoß beging, wird ihm eine Bewährungszeit zuteil werden. Der Unterweiser soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden eine Bewährungs­zeit geben.’ Wenn dem Auszubildenden ein Neuanfang zuteil wird, soll der Unter­weiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden einen Neu­anfang geben.’ Wenn dem Auszubildenden die Ehrerbietung auferlegt wird, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Auszubildenden die Ehrerbietung auferlegen.’ Wenn der Auszubildende seine Rehabilitation erwartet, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Auszubildenden rehabilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Auszubildenden ein Verfahren einleiten will, eines zum Ermahnen oder zur Unterwerfung oder zum zeitweiligen Wegschicken oder zum Versöhnen oder zur Suspendierung, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Auszubildenden dieses Verfahren nicht einleiten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Auszubildenden irgendein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zum zeitweiligen Wegschicken, zum Versöhnen oder zur Sus­pendierung durchgeführt wird, soll der Unterweiser bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Auszubildenden das Richtige sein, möge er sich dem unter­werfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Auszubildenden zu waschen, soll sie vom Unterweiser gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Auszubildenden waschen?’ Ist an der Robe des Auszubildenden etwas zu tun, soll das vom Unterweiser gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Auszubildenden Farbe zu kochen, soll der Unterweiser sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Auszubildenden zu färben, soll sie der Unterweiser färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weg­gehen, bevor das Tropfen aufgehört hat. Sollte der Auszubildende krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Kranken­lager] erhebt.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines Unterweisers gegenüber seines Auszubildenden, die die Unterweiser ihren Auszubildenden gegenüber gut zu erfüllen haben.“[1042]

Der zweite Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

 


3. Kapitel

13. Pflichten gegenüber dem Lehrer

379. Zu jener Zeit benahmen sich die Schüler[1043] ihren Lehrern[1044] gegenüber nicht korrekt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Schüler sich nicht ihren Lehrern gegenüber korrekt verhalten!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Schüler sich nicht ihren Lehrern gegenüber korrekt verhalten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht aske­tenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Schüler sich nicht ihren Lehrern gegenüber korrekt verhalten! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

380. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten der Schüler gegenüber ihren Lehrern verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Schüler ihren Leh­rern gegenüber richtig verhalten. Ihr Mönche, der Schüler soll sich dem Lehrer gegenüber richtig verhalten. Das ist rechtes Verhalten:

Rechtzeitig aufgestanden, barfuß, die Oberrobe auf eine Schulter gelegt, soll er das Zahnholz und das Wasser zum Mundspülen reichen, dann den Sitz vor­bereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll er, nachdem er das Gefäß ausgewaschen hat, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde, soll er Wasser geben, dann soll er das Gefäß zurücknehmen, es tiefer halten, es ohne zu kratzen gut auswaschen und zurückstellen. Wenn der Lehrer aufgestanden ist, soll er den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Lehrer den Wunsch hat, in das Dorf zu gehen, soll er ihm das Untergewand geben, die zurückgegebene Kleidung soll er nehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausgewa­schene Almosenschale soll er geben. Wenn der Lehrer einen Begleiter wünscht, soll er die drei Kreise bedecken. Sich vollständig bekleidet, den Gürtel gebunden, die Oberrobe gefaltet, sich [damit] bedeckt, die Bänder [davon] verknotet, und nachdem er die Almosenschale gewaschen hat, diese mitnehmen. So soll er dem Lehrer Begleiter sein. Er soll nicht zu weit und nicht zu nah [vom Lehrer] gehen. Die Almosenschale vom Lehrer und was hineingegeben wurde, soll er tragen. Während der Lehrer spricht, soll er ihn nicht unterbrechen. Wenn der Lehrer beim Reden im Begriff ist einen Fehler zu machen, soll er ihn daran hindern.

Kommt er zuerst an, soll er für den Zurückkehrenden den Sitz vorbereiten, das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinlegen. Ihm ent­gegengehend soll er von ihm Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Untergewand annehmen. Falls die Robe verschwitzt/durchnässt ist, soll er sie alsbald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hochheben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden.

Ist Almosenspeise da und der Lehrer möchte essen, soll er, nachdem er Wasser gereicht hat, auch die Almosenspeise anreichen. Er soll den Lehrer fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser reichte, die Almosenschale entgegennahm, diese tiefer haltend und ohne zu kratzen gut auswusch und abtrocknete, soll er sie kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegenlassen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sobald der Lehrer nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz wegräumen und auch das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen aufräumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Lehrer baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten.

Wenn der Lehrer ins Badehaus möchte, soll er das Seifenpulver anmischen, den Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitnehmend dem Lehrer auf dem Fuße folgend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [angemischte] Seifenpulver und den [angefeuchteten] Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu fähig ist, soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Eintretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen, sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten. Ohne die an Ordensjahren älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die an Ordensjahren jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Lehrer die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll, nachdem er sich vorn und hinten bedeckt hat, den Badeschemel mitnehmen und aus dem Badehaus kommen.

Beim Baden soll er dem Lehrer die notwendige Hilfe leisten. Nachdem er als erster aus dem Bad herauskam, [und er] den eigenen Körper abgetrocknet und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Lehrers abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Badeschemel genommen hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinstellen. Er soll den Lehrer fragen, ob er ein Getränk möchte. Wenn gewünscht wird, dass um Unterweisung ersucht wird, soll er um Unterweisung ersuchen. Wenn gewünscht wird, dass gefragt wird, soll er fragen.

Falls die Wohnstätte, in der der Lehrer verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu fähig ist, reinigen. Der die Wohnstätte Reinigende soll zuerst Almo­senschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nach­dem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettfüße heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich einprägte, wie der Fuß­bodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.

Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausge­schüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder aus­breiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abgeschüttelt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Polster und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen.

Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Richtung wehen, soll er das west­liche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahres­zeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen.

Wenn die [Mönchs-]Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trink­wasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Lehrer Unzufriedenheit aufkommt, soll der Schüler ihn ablen­ken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Lehrer Gewissensunruhe aufkommt, soll der Schüler diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Lehrer falsche Ansicht aufkommt, soll der Schüler ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn der Lehrer einen schwerwie­genden Verstoß beging, wird ihm eine Bewährungszeit zuteil werden. Der Schüler soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Lehrer eine Bewährungszeit geben.’ Wenn dem Lehrer ein Neuanfang zuteil wird, soll der Schüler bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Lehrer einen Neuanfang geben.’ Wenn dem Lehrer die Ehrerbietung auferlegt wird, soll der Schüler bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Lehrer die Ehrerbietung auferlegen.’ Wenn der Lehrer seine Rehabilitation erwartet, soll der Schüler bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Lehrer rehabilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Lehrer ein Verfahren einleiten will, eines zum Ermahnen oder zur Unterwerfung oder zum zeitweiligen Wegschicken oder zum Versöhnen oder zur Suspendierung, soll der Schüler bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Lehrer dieses Verfahren nicht einleiten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Lehrer irgendein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zum zeit­weiligen Wegschicken, zum Versöhnen oder zur Suspendierung durchgeführt wird, soll der Schüler bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Lehrer das Rich­tige sein, möge er sich dem unterwerfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Lehrers zu waschen, soll sie vom Schüler gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Lehrers waschen?’ Ist an der Robe des Lehrers etwas zu tun, soll das vom Schüler gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Lehrer Farbe zu kochen, soll der Schüler sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Lehrers zu färben, soll sie der Schüler färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weggehen, bevor das Tropfen aufgehört hat.

Ohne den Lehrer zu fragen, soll er niemandem die Almosenschale geben, soll er von niemandem eine Almosenschale annehmen; soll er niemandem die Robe geben, soll er von niemandem eine Robe annehmen; soll er niemandem Bedarfsgegenstände geben, soll er von niemandem Bedarfsgegenstände anneh­men; soll er niemandem die Haare schneiden, soll er sich von niemandem die Haare schneiden lassen; soll er niemanden bedienen, soll er sich von niemandem bedienen lassen; soll er bei niemandem Dienst tun, soll ihm von niemandem Dienst getan werden; soll er niemandem ein Begleiter sein, soll er keinen Begleiter annehmen; soll er keine Almosenspeise wegwerfen, soll er keine Almosenspeise wegwerfen lassen. Ohne den Lehrer zu fragen, soll er sich nicht ins Dorf begeben, nicht zum Friedhof gehen, nicht in einer Richtung aufbrechen. Sollte der Lehrer krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Krankenlager] erhebt.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines Schüler gegenüber seines Lehrers, die die Schüler ihren Lehrern gegenüber gut zu erfüllen haben.“[1045]

14. Pflichten gegenüber dem Schüler

381. Zu jener Zeit benahmen sich die Lehrer ihren Schülern gegenüber nicht korrekt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Lehrer sich nicht ihren Schülern gegenüber korrekt verhalten!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Lehrer sich nicht ihren Schülern gegenüber korrekt verhalten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht aske­tenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Lehrer sich nicht ihren Schülern gegenüber korrekt verhalten! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

382. „Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich die Pflichten der Lehrer gegenüber ihren Schülern verfügen, und dem entsprechend sollen sich die Lehrer ihren Schü­lern gegenüber richtig verhalten. Ihr Mönche, der Lehrer soll sich dem Schüler gegenüber richtig verhalten. Das ist rechtes Verhalten:

Ein Lehrer soll dem Schüler hilfreich sein, soll ihn unterstützen durch Erklären, durch Belehren, durch Anspornen, durch Unterweisen. Wenn der Lehrer eine Almosenschale hat und der Schüler hat keine Almosenschale, soll der Lehrer dem Schüler eine Almosenschale geben oder er soll bestrebt sein, es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Schüler eine Almosenschale beschaffen?’ Wenn der Lehrer eine Robe hat und der Schüler hat keine Robe, soll der Lehrer dem Schüler eine Robe geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie könnte ich für den Schüler eine Robe beschaffen?’ Wenn der Lehrer Bedarfs­gegenstände hat und der Schüler hat keine, soll der Lehrer dem Schüler Bedarfs­gegenstände geben oder er soll bestrebt sein es zu tun [indem er denkt]: ‘Wie kann ich für den Schüler Bedarfsgegenstände beschaffen?’

Wenn der Schüler krank ist, soll der Lehrer zur rechten Zeit aufstehen, das Zahnholz geben, Mundwasser geben, den Sitz vorbereiten. Wenn dem Orden Reis­schleim gegeben wurde, soll er, nachdem er das Gefäß auswusch, den Reisschleim reichen. Nachdem der Reisschleim getrunken wurde und er ihm Wasser gab, dann soll er das Gefäß zurücknehmen, es tiefer halten, ohne zu kratzen es richtig aus­waschen und zurückstellen. Ist der Schüler aufgestanden, soll er den Sitz zurück­stellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz fegen.

Wenn der Schüler in das Dorf gehen möchte[1046], soll er ihm das Unter­gewand geben, die abgelegte Kleidung soll er annehmen, den Gürtel soll er geben, die zusammengelegte Oberrobe soll er geben, die mit Wasser ausgewaschene Almosenschale soll er geben.

‘Ungefähr jetzt wird er zurückkommen’, so denkend soll er für den Zurück­kehrenden den Sitz vorbereiten, das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinlegen. Ihm entgegengehend soll er von ihm Almosenschale und Robe annehmen, soll ihm ein [neues] Untergewand geben und das [alte] Unter­gewand annehmen. Falls die Robe verschwitzt/durchnässt ist, soll er sie alsbald in der Hitze trocknen, [aber] er soll die Robe nicht in der Hitze liegenlassen. Er soll die Robe zusammenlegen. Dabei soll er sie mit vier Fingern an den Ecken hoch­heben und dabei denken: ‘Mögen mittig keine Knicke entstehen.’ Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden.

Ist Almosenspeise da und der Schüler möchte essen, soll er, nachdem er Wasser reichte, auch die Almosenspeise anreichen. Er soll den Schüler fragen, ob er ein Getränk möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser reichte, die Almosenschale entgegennahm, diese tiefer haltend und ohne zu kratzen gut aus­wusch und abtrocknete, soll er sie kurze Zeit in der Hitze trocknen lassen, aber er soll die Schale nicht in der Hitze liegenlassen. Robe und Almosenschale soll er verstauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sobald der Schüler nach dem Essen aufstand, soll er den Sitz wegräumen und auch das Wasser, den Schemel und das Tuch für das Füßewaschen aufräumen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er ihn reinigen.

Wenn der Schüler baden möchte, soll er das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zum Aufwärmen sein soll, soll er ein heißes vorbereiten.

Wenn der Schüler ins Badehaus möchte, soll er das Seifenpulver anmi­schen, den Lehm anfeuchten und den Badeschemel mitnehmend mitgehen. Er soll den Badeschemel geben, dann die Robe nehmen und beiseite legen. Das [ange­mischte] Seifenpulver und den [angefeuchteten] Lehm soll er anreichen. Wenn er dazu fähig ist, soll er das Badehaus mit betreten. Der ins Badehaus Eintretende soll, das Gesicht mit Lehm bestrichen und sich vorn und hinten bedeckt habend, mit in das Badehaus eintreten. Ohne die älteren Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, er soll nicht die jüngeren Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Schüler die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll sich vorn und hinten bedecken, den Badeschemel mit­nehmen und aus dem Badehaus kommen.

Beim Wasser soll er dem Schüler die notwendige Hilfe leisten. Nachdem der gebadet Habende als erster herauskam, [und er] den eigenen Körper abgetrock­net und sich angezogen hat, soll er das Wasser vom Körper des Schüler abwischen und ihm Hüfttuch und Obergewand geben. Nachdem er den Badeschemel genom­men hat, als erster zurückkam, soll er den Sitz vorbereiten, Wasser, Schemel und das Tuch für das Füßewaschen hinstellen. Er soll den Schüler fragen, ob er ein Getränk möchte.

Falls die Wohnstätte, in der der Schüler verweilt, schmutzig ist, soll er sie, wenn er dazu imstande ist, reinigen. Der die Wohnstätte Reinigende soll zuerst Almosenschale und Obergewand aus der Zelle herausnehmen und diese zur Seite legen. Nachdem er die Decke vom Sitzplatz genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er die Bettfüße heraustrug, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich einprägte, wie der Fuß­bodenbelag ausgebreitet war, soll er diesen heraustragen und beiseite legen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen. Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. Nachdem er die Bettfüße in der Sonne trocknen ließ, sie abgewischt und wieder zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hin­stellen. Nachdem er das Bett in der Sonne trocknen ließ, den Schmutz abge­schüttelt, es gereinigt und zusammengelegt hat, soll er es auf rechte Weise, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen wieder da aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Sessel in der Sonne trocknen ließ, ihn abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hin­stellen. Nachdem er die Polster und das Kissen in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lagen. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz in der Sonne trocknen ließ, sie ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er sie so hinlegen, wie sie vorher lag. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne trocknen ließ, ihn abge­wischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Lehnbrett in der Sonne trocknen ließ, es abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. Robe und Almosenschale soll er ver­stauen. Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen. Beim Verstauen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand die Bambusstange oder die Leine abwischen, dann die Robe mit den Ecken weg von sich und die Seite mit der Faltung zu sich hin aufhängen. Sollte staubiger Wind aus dem Osten wehen, soll er das östliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus westlicher Rich­tung wehen, soll er das westliche Fenster schließen. Sollte staubiger Wind aus nördlicher Richtung wehen, soll er das nördliche Fenster schließen. Sollte stau­biger Wind aus südlicher Richtung wehen, soll er das südliche Fenster schließen. Zur kalten Jahreszeit soll er am Tag die Fenster öffnen und in der Nacht die Fenster schließen. In der warmen Jahreszeit soll er am Tag die Fenster schließen und in der Nacht die Fenster öffnen. Wenn die (Mönchs-)Zelle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn der Lagerraum schmutzig ist, soll er ihn reinigen. Wenn die Ver­sammlungshalle schmutzig ist, soll er sie reinigen. Wenn das Badehaus schmutzig ist, soll er es reinigen. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll er sie säubern. Wenn kein Trinkwasser da ist, soll er Trinkwasser besorgen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser besorgen. Wenn der Spülkrug kein Wasser enthält, soll er den Spülkrug mit Wasser auffüllen.

Falls beim Schüler Unzufriedenheit aufkommt, soll der Lehrer ihn ablen­ken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Schüler Gewissensunruhe aufkommt, soll der Lehrer diese vertreiben, vertreiben lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Falls beim Schüler falsche Ansicht aufkommt, soll der Lehrer ihn davon abbringen, abbringen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn der Schüler einen schwerwie­genden Verstoß beging, wird ihm eine Bewährungszeit zuteil werden. Der Lehrer soll bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Schüler eine Bewährungszeit geben.’ Wenn dem Schüler ein Neuanfang zuteil wird, soll der Lehrer bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Schüler einen Neuanfang geben.’ Wenn dem Schüler die Ehrerbietung auferlegt wird, soll der Lehrer bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden dem Schüler die Ehrerbietung auferlegen.’ Wenn der Schüler seine Rehabilitation erwartet, soll der Lehrer bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden den Schüler rehabilitieren.’ Wenn der Orden gegen den Schüler ein Verfah­ren einleiten will, eines zum Ermahnen oder zur Unterwerfung oder zum zeitweili­gen Wegschicken oder zum Versöhnen oder zur Suspendierung, soll der Lehrer bestrebt sein zu denken: ‘Möge der Orden gegen den Schüler dieses Verfahren nicht einleiten oder es zu einem geringeren umwandeln.’ Wenn vom Orden gegen den Schüler irgendein Verfahren, eines zum Ermahnen, zur Unterwerfung, zum zeitweiligen Wegschicken, zum Versöhnen oder zur Suspendierung durchgeführt wird, soll der Lehrer bestrebt sein zu denken: ‘Möge es für den Schüler das Rich­tige sein, möge er sich dem unterwerfen, möge er sich so verhalten, dass er von seiner Verfehlung frei wird, möge der Orden das Verfahren ruhen lassen.’

Ist die Robe des Schülers zu waschen, soll sie vom Lehrer gewaschen werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich die Robe des Schülers waschen?’ Ist an der Robe des Schülers etwas zu tun, soll das vom Lehrer gemacht werden oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich es tun?’ Ist für den Schüler Farbe zu kochen, soll der Lehrer sie kochen oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Ist die Robe des Schülers zu färben, soll sie der Lehrer färben oder er soll bestrebt sein zu denken: ‘Wie könnte ich das tun?’ Wer die Robe färbt, soll die Robe färben, indem er sie immer wieder richtig dreht. Er soll nicht weggehen, bevor das Tropfen aufgehört hat. Sollte der Schüler krank sein, soll er ihm aufwarten solange dieser lebt. Er soll warten, bis dieser sich [vom Krankenlager] erhebt.

Das also, ihr Mönche, sind die Pflichten eines Lehrers gegenüber seines Schülers, die die Lehrer ihren Schülern gegenüber gut zu erfüllen haben.“[1047]

[Der dritte Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.]

Der achte Abschnitt, der von den Pflichten [handelt], ist beendet.

In diesem Abschnitt gibt es neunzehn Sachverhalte und Pflichten in vierzehn Kategorien.

 


Zusammenfassung

Mit Sandalen und Sonnenschirm,

verhüllter Kopf, Trinkwasser;

nicht begrüßt und nicht erfragt,

Schlange, verärgert sind Korrekte.

 

Ablegen, Schirm, Schulter,

ohne Hast betreten;

Robe, Schale hinlegen,

geeignete Stelle, erfragt.

 

Sprenkeln sollen beim [Füße-]Waschen,

trocken, dann feucht die Sandalen;

Älterer, Jüngerer, soll fragen,

ob belegt ist, Weidegründe.

 

Lernende, Klo, Trink- und Wasch-,

der Stock, die Übereinkunft;

die Zeit, Moment und schmutzig auch,

Bodenbelag herausnehmen.

 

Füße ab, Kissen, Polster auch,

Lagerstatt und Sitz und Spucknapf;

Lehnbrett, Spinnwebe, Baldachin,

Ocker, schwarz und unbehandelt.

 

Abfall, Fußbodenbelag,

Stützfüße, Sessel, Lagerstatt;

Kissen, Decke für den Sitzplatz,

Spucknapf, Lehnbrett auch.

 

Schale, Robe und der Boden,

die Ecken weg, die Faltung hin;

aus Osten und aus Westen auch,

ebenso aus Nord und Süd.

 

Kälte, Hitze, tags und nächtens,

die [Mönchs-]Zelle, das Vorhaus auch;

Versammlungssaal und Feuerhaus,

Pflichten auf der Toilette.

 

Trink- und Waschwasser,

Behälter für das Spülen auch;

zum Ausgleich sind angeordnet,

Pflichten für die Gastmönche.

 

Kein Sitz und auch kein Wasser,

kein Entgegengeh’n, kein Getränk;

ohne Grüßen, nichts vorbereitet,

Verärgertsein, die Korrekten.

 

Sitz und Wasser für den Älter’n,

hingegangen, Trinkwasser;

Sandalen an einer Seite,

begrüßen und anweisen.

 

Belegt, Weidegrund, Lernende,

Toiletten, Trink- und Wasch-;

Stock, Übereinkunft, Zeiten,

sitzt er vor Jüngerem.

 

Er wird begrüßt, [dann] er erklärt,

in gleicher Weise wie zuvor;

definiert vom Großen Wesen

sind Pflichten für die Ortsansäss’gen.

 

Abreisende, hölzern, tönern,

offen lassen, nicht gefragt habend;

verlorengeh’n und ungeschützt,

verärgert die Korrekten sind.

 

Weggeräumt, geschlossen habend,

mag gehen, wer darum gefragt;

den Mönch oder Novizen auch,

Klosterhelfer oder Laien.

 

Auf Steinen, aufgetürmt,

wegräumen, dann schließen soll’n;

wenn fähig, oder danach streben,

grad dahin, wo’s nicht regnet.

 

Ins Dorf, [wenn’s] überall ’rein regnet,

grad unter freiem Himmel auch;

‘So mögen Dinge überdauern’,

die Pflicht des Abreisenden.

 

Nicht bedanken, durch die Älter’n,

allein gelassen, vier, auch fünf;

ohnmächtig werden weil er mal musste,

die Pflicht, sich zu bedanken.

 

Sechsermönche schlecht gekleidet,

außerdem schlecht angezogen;

unerlaubt und auseinander,

sich vor die Ält’ren drängen.

 

Jüng’re Mönche, Doppelrobe,

verärgert die Korrekten sind;

bedeckt drei Kreise habend,

Gürtel, Bündel und die Blöcke.

 

Nicht auseinandergehn, gut bedeckt,

würdevoll, den Blick gesenkt;

nicht hochgeschürzt, lachend, leise,

die Dreierreihe schlenkern.

 

Eingestemmt, verhüllt, im Hocken,

gut bedeckt und würdevoll;

gesenkter Blick, nicht hochgeschürzt, lachend,

leise, Dreierreihe schlenkern.

 

Eingestemmt, verhüllt, umfasste Knie,

nicht vor- und nicht vom Sitz verdrängen;

nicht ausbreiten, wenn Wasser,

gesenkt habend, nicht bespritzen.

 

Geber, Nachbar, Doppelrobe,

Reis und angenommen;

Gemüse und Besonderheiten,

‘von allem gleichermaßen’ auch.

 

Mit Würde, Achtsamkeit zur Schale,

Gemüse nur zu einem Viertel;

nicht zusammendrücken, bedecken,

erbitten, nicht mit Absicht schauen.

 

Groß, rund, Mund öffnen,

die ganze Hand, nicht sprechen;

hochwerfen, abbeißen, stopfen,

abschütteln, Reis verstreuen.

 

Die Zunge auch nicht raus strecken,

und Schmatzen, Schlürfen auch;

Hand, Schale, Lippen lecken,

mit beschmierter [Hand] annehmen.

 

Wenn noch nicht alle, wenn Wasser,

gesenkt habend, nicht bespritzen;

Geber, Nachbar, Doppelrobe,

gesenkt habend, auf die Erde dann.

 

Belebter Grund, zurückkehren,

gut bedeckt, hockend gehen;

Der Fürst der Lehre ordnet’ an,

die Pflichten für den Speisesaal.

 

Schlecht gekleidet, manierenlos,

unüberlegt und hastig;

zu fern, zu nah, zu lang, zu schnell,

grad so war der Almosengänger.

 

Bedeckt möge er gehen,

würdevoll, gesenkten Blickes;

nicht hochgeschürzt, lachend, leise,

die Dreierreihe ‘schlenkern’.

 

Eingestemmt, verhüllt, im Hocken,

überlegt und hastig;

zu fern, zu nah, zu lang, zu schnell,

vom Sitz [erheben], Löffel[-nehmen].

 

Behältnis, stehen bleiben,

geöffnet habend, aufdeckend;

annehmen, nicht anschauend,

beim Gemüse, wie zuvor.

 

Der Mönch mit Doppelrobe,

gut bekleidet mag er gehen;

würdevoll, den Blick gesenkt;

nicht hochgeschürzt, lachend, leise,

die Dreierreihe ‘schlenkern’.

 

Eingestemmt, verhüllt, im Hocken,

Zuerst, der Sitz, Abfallbehälter,

Trink- und Waschwasser;

zuletzt, sofern er mag, soll essen,

wegwerfen und wegräumen.

 

Aufräumen und dann fegen,

wenn leer, nicht da, sich drum kümmern;

Handzeichen, [nicht] brechen mögen,

die Pflicht eines Almosengängers.

 

Trink-, Wasch-, Feuer, Holz dafür,

Gestirne, Richtung, Diebe auch;

Alle, ‘da ist nichts’, verprügelt habend,

Schale, Schultergurt und Robe.

 

‘Jetzt’, gehangen an die Schulter,

drei Kreise, rundherum [bedeckt];

Pflichten der Almosengänger,

dieselben sind für Waldeinsiedler.

 

Schale, Gurt, Robe, auf dem Kopf,

[Sandalen] angezogen, Trinkwasser;

Waschwasser, Feuer,

Feuerholz dazu als auch der Stab.

 

Mondumlauf, ganz oder teilweise,

die Gegend wo man lebt gut kennen;

Der beste Lehrer der erließ,

Pflichten für den Waldeinsiedler.

 

Im Freien, wurden staubbedeckt,

verärgert die Korrekten sind;

Wenn die Stätte schmutzig ist,

zuerst die Schale und die Robe.

 

Kissen, Polster, Lagerstatt,

den Sessel, dann den Spucknapf auch;

Lehnbrett, Spinnweb, Baldachin,

Ocker, schwarz und unbehandelt.

 

Abfall, nahe zu den Mönchen,

Bett, Wohnstatt, Trinkwasser[-stelle];

nahe der Waschwasser[-stelle],

zur windzugewandten Seite.

 

Windabgewandt, Bodenbelag,

Bettfüße, und auch das Bett;

Sitz, Kissen, Sitzunterlage,

Spucknapf und das Lehnbrett auch.

 

Schale, Robe und der Boden,

die Ecken weg, die Faltung hin;

aus Osten und aus Westen auch,

ebenso aus Nord und Süd.

 

Kälte, Hitze, tags und nächtens,

die [Mönchs-]Zelle, das Vorhaus auch;

Versammlungssaal und Feuerhaus,

Toilette und Trinkwasser.

 

Spülwasserkrug, Seniorität,

Rezitation, Fragen, Studien;

Lehre, Licht, auslöschen,

nicht öffnen und nicht schließen.

 

Wenn der Ordensält’re wendet,

auch mit ’nem Zipfel nicht berühr’n;

Erlassen hat der Große Held,

die Pflichten für die Unterkunft.

 

Sie wähnten sich gehindert, Tür,

Ohnmacht, ärgert die Korrekten;

Asche, diese wegbringen, Bad,

der Pflasterboden wie zuvor.

 

Die [Mönchs-]Zelle, der Vorraum, Saal,

Seife, Lehm und Trog dafür;

Gesicht, voran, nicht die Ält’ren,

nicht Jüngere, wenn er fähig ist dazu.

 

Voran [geh’n], [baden] oberhalb,

schlammig, Lehm und Schemel;

gelöscht habend, auch geschlossen,

für die im Badehaus ist’s Pflicht.

 

Nicht abgespült, nach Seniorität,

der Reihe nach, auch hastig;

ungestüm, stöhnend, Zahnholz [kauend],

erleichtern, urinieren, spucken.

 

Raues [Holz], die Grube, hastig,

ungestüm, schmatzend, belassen;

draußen, drinnen und sich räuspern,

Leine, umsichtig und ohne Hast.

 

Hastig, ungestüm, stehen,

daneben, Zahnholz, und sich erleichtern;

urinieren, Spucke, raues [Holz],

Jauchegrube, Abortschuhe.

 

Nicht zu hastig, ungestüm,

auf den Schuhen, Schmatzlaute;

nichts drin belassen, „es“ verbergen,

wenn schmutzig, Kratzholzpott leeren.

 

Toilette, Pflasterflur,

Zelle auch und Vorhaus;

Spülkrug und Waschwasser,

die Pflichten für die Toilette.

 

Die Sandalen und das Zahnholz,

das Mundspülwasser und der Sitz;

Reisbrei, Wasser, hat gewaschen,

aufräumen, schmutzig und das Dorf.

 

Unterrobe, Gürtel auch,

gefaltet, Schale ausgewaschen;

Begleiter sein, [bedeckt] drei Kreise,

rundherum und Gürtel.

 

Gefaltet, gewaschen, Begleiter,

nicht zu weit weg, es annehmen;

wenn er spricht, Vergehen [hindern],

zuerst gekommen, [dann] der Sitz.

 

[Für Füße] Wasser, Schemel, Tuch,

entgegen ging, Unterrobe;

trocknen, liegenlassen, Knicke,

in der Falte, ihn essen lassen, anreichen.

 

Trink- und Waschwasser, niedriger,

nur kurze Zeit, nicht liegenlassen;

Schale, Robe und der Boden,

die Ecken weg, die Faltung hin.

 

Wegräumen, dann aufräumen,

wenn schmutzig, baden will er gehen;

kalt, heiß, im Badehaus,

Seife, Lehm und danach erst.

 

Schemel, Robe, Seife,

Lehm, wenn fähig, Gesicht;

zuerst, Ältere, Jüngere,

behilflich sein, dann verlassen.

 

Zuerst ins Wasser, Badende,

angezogen, Unterweiser;

Unterrobe, Doppelrobe,

Schemel, Sitz vorbereiten.

 

[Für] Füße [Wasser], Schemel, Tuch,

Getränk, Rezitation, Fragen;

falls schmutzig, mag er fegen,

erst die Schale, [dann] die Robe.

 

Vom Sitz die Decke genommen,

das Kissen und die Polster [dann];

[dann] Sessel, Bett und Bettfüße,

[dann] der Spucknapf und das Lehnbrett.

 

Belag, Spinnwebe, Fenster,

Ocker, schwarz, wenn unbehandelt;

Bodenbelag, [dann] Bettfüße,

das Bett, der Sitz, die Polster [dann].

 

Sitzplatzdecke, [dann] der Spucknapf,

Lehnbrett, Schale, [dann] die Robe;

aus Osten und aus Westen auch,

ebenso aus Nord und Süd.

 

Kälte, Hitze, tags und nächtens,

die [Mönchs-]Zelle, das Vorhaus auch;

Versammlungssaal und Feuerhaus,

Abort[-], Trink- und Wasch-[wasser].

 

Spülkrug, Unzufriedenheit,

Zweifel, üble Ansicht, schweres;

Neuanfang, Ehrerbietung, Rehabilitation,

Verwarnung, Unterwerfung auch.

 

Verbannungsakt, Versöhnungsakt,

auch Suspendierung ausgeführt;

waschen, Farbe, er soll’s machen,

färben, immer wieder drehen.

 

Die Schale auch die Robe,

Ausrüstung, [Haare-]Schneiden;

Aufwarten, Diensttun,

Diener, Almosenspeise, betreten.

 

Nicht zum Friedhof, diese Richtung,

so lang er lebt, ihm aufwarten;

Das sind die für Auszubildende.

Die Unterweiser-Pflichten sind:

 

Ermahnen und belehren,

erklären, Schale, Roben auch;

beschaffen und erkrankt sein,

nicht soll er ihm ein Diener sein.

 

Die Unterweiser-Pflichten,

sind gleich denen für die Lehrer;

Die der Auszubildenden,

gleich den Pflichten für die Schüler.

 

Die Pflichten für die Gastmönche,

auch die für Ortsansässige;

für Abreisende, Danksagende,

im Speisesaal, beim Almosengang.

 

Die Waldeinsiedler-Pflichten,

und auch die der Unterkunft;

im Badehaus, der Toilette,

Unterweiser, Auszubildender.

 

Die Pflichten für die Lehrer,

gleich denen ihrer Schüler sind;

neunzehn Dinge sind besprochen,

die Pflichten steh’n in vierzehn Teilen.

 

Wer bei den Pflichten unrein ist,

der ist moralisch auch unrein;

moralisch unrein, wenig Weisheit,

er Geistessammlung nicht gewinnt.

 

Im Geist zerfahren, ungesammelt,

sieht er die gute Lehre nicht;

die wahre Lehre nicht gesehen,

nicht macht ein Ende er dem Leiden.

 

Wer vollendet in den Pflichten,

in Sittlichkeit vollendet ist;

moralisch rein, mit Weisheit auch,

gewinnt die Geistessammlung er.

 

Der Geist gesammelt, einspitzig,

die gute Lehre er durchdringt;

hat er die wahre Lehre dann geseh’n,

dem Leiden macht er dann ein Ende.

 

Deshalb soll in Pflichten rein sein,

ein Sohn des Siegers, einsichtig;

ermahnt vom Besten der Buddhas,

Nibbāna er erlangen wird.

Der Abschnitt über die Pflichten ist beendet.


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[904] Das gilt als Respektlosigkeit.

[905] Das verstößt gegen Sekhiya 23.

[906] Auch hier kann man deutlich erkennen, dass die Rahmenerzählung, die zum Erlass der Vorschriften führte, künstlich geschaffen wurde.

[907] Dabei ist zu beachten, dass er einen Schalenständer benutzt oder wenigstens ein Tuch darunter legt (→ Cvg 253f).

[908] Auch hier ist zu beachten, dass er sie nicht auf die Erde legt. Wahrscheinlicher ist hier aber, dass er seine Robe auf eine Schulter zurechtlegt, wie es innerhalb eines Klosters üblich ist und als Zeichen des Respektes getan wird (ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā...).

[909] oder sein Sitztuch ausbreiten und sich darauf knien. In beiden Fällen ist aber der ortsansässige Mönch entsprechend der Seniorität zu begrüßen. Hier im Text erfolgt das erst später.

[910] vissajjeti  „aushändigen, geben, freilassen, entlassen, aufgeben, entsenden, schicken, überreichen“. Laut Kommentar attharati  „ausbreiten“. Aber sicher­lich auch nicht auf dem Erdboden, sondern an einer geeigneten Stelle, z.B. auf einem Stein o.ä.

[911] Zum einen, um zu klären, ob er allein in dieser Unterkunft wohnt, zum anderen, dass er keinen durch seine Ankunft vertreibt (siehe Pāc 16 + 17).

[912] gocara  Das ist der übliche Ausdruck für die Plätze, an denen man Almosen­speise erhalten kann. Der Kommentar sagt: „Er soll sich so nach dem Almosen­gang erkundigen: ‘Ist das Dorf, welches Almosen gibt, nahe oder abgelegen? Soll ich frühzeitig oder im Tagesverlauf gehen?’ Und: er soll fragen, ob man dort nur für einen oder zwei Mönche Almosen gibt.“

[913] a-gocara  Das sind die Stätten, wo man keine Almosen bekommen kann bzw. Stätten, an denen man sich als Ordinierter nicht aufzuhalten hat, wie z.B. Anwesen von Laien, vor denen die Schale umgedreht wurde bzw. Stätten, die verrufen sind oder gefährlich. Der Kommentar ergänzt Stätten, wo Leute mit üblen Ansichten wohnen, Dörfer, wo nur begrenzt Almosen zu erhalten sind.

[914] sekha-sammatāni  Das bezieht sich auf Pāt 3: „Es gibt solche Familien, welche zu ‘Schulungstüchtigen’, ernannt worden sind. Welcher Mönch auch immer von solchen zu ‘Schulungstüchtigen’ ernannten Familien, ohne vorher eingela­den worden zu sein {bzw.} ohne krank zu sein, essbare oder genießbare Speise eigenhändig entgegen nimmt und sie isst oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: ‘Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträg­lich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.’“ (Übersetzung: Ñāṇadassana)

[915] vaccaṭṭhāna ... – ... passāvaṭṭhāna  wtl: „Stelle für Kot ... – ... Stelle für Urin“. Das bezieht sich auf Cvg 290 + 291.

[916] Da er das ja bereits im vorigen Absatz gefragt hat, kann hier nur gemeint sein, dass er fragt, welche Wasserstellen es sonst noch gibt und wofür diese genutzt werden.

[917] Dazu vergleiche interessanterweise → Cvg 191 mit den dortigen Anmer­kungen, wo Dabba die Unterkunft anweist und selbige Worte verwendet.

[918] nilloketi  Um zu sehen, ob nicht unerwünschte Wesen in der Wohnstatt sind – um so einen Vorfall wie am Kapitelanfang oder wie in → Mvg 111 zu vermei­den.

[919] senāsana  IBH: „... und das Mobiliar da oben drauf gehäuft.“

[920] Hier folgt dieselbe Beschreibung wie in Mvg 66 und 67 mit Anmerkungen.

[921] In der Thai-Version steht auch: „sie fragten nicht, ob Speise gewünscht wird“.

[922] āpucchā  Gemeint ist, dass er die anderen informiert. Tut er es nicht, ist das Pācittiya-Vergehen 15.

[923] Als Schutz vor Termiten.

[924] Zu ergänzen ist sicherlich, dass er wie im vorigen Absatz Bescheid zu geben hat, dass er abreist.

[925] Zu ergänzen ist sicherlich, dass er Fenster und Tür der Unterkunft trotz dass es hereinregnet, zu schließen hat. Des weiteren ist unbedingt zu ergänzen, dass er jemanden über seine Abreise zu informieren hat, wie im vorigen Absatz. Außerdem muss er jemanden darüber informieren, dass Gegen­stände im Freien gelagert sind. Tut er das nicht, ist das ein Vergehen (Pācittiya 14).

[926] anumodati  Dazu siehe → Anmerkung 682.

[927] vaccito  Er musste „groß“.

[928] ti-maṇḍala  Knie, Hüfte Schulter. Das bezieht sich auf Sekhiya 3 + 4.

[929] pari-maṇḍala  Die Ober- und Unterrobe in gleichmäßiger Länge (→ Sek­hiya 1 + 2).

[930] saguṇaṃ katvā  Das sind die Bändchen, die ein Auseinanderwehen der Ober­robe verhindern.

[931] Die doppellagige Oberrobe wird als langer Streifen gefaltet über die linke Schulter gelegt.

[932] Die Gewichte, wie in → Cvg 279 beschrieben.

[933] supaṭicchanna  Sekhiya 3. Das heißt außerhalb des Klosters und wenn man in einer Wohnung privat ist.

[934] susaṃvuta  d.h. würdevoll (→ Sekhiya 5).

[935] okkhittacakkhu  Damit einem nicht beim Anblick gewisser Dinge Sinnesgier aufsteigt (→ Sekhiya 7).

[936] ukkhittakāya  also die Robe hochraffen (um sie vor Schmutz und/oder Nässe zu schützen (→ Sekhiya 9).

[937] ujjagghikāya  → Sekhiya 11.

[938] appasaddena  wenn überhaupt sprechend (→ Sekhiya 13).

[939] kāyappacālaka  → Sekhiya 15.

[940] bāhuppacālaka  → Sekhiya 17.

[941] sīsappacālaka  Mit dem Kopf wackeln, den Kopf schütteln, nickend ... (→Sekhiya 19).

[942] khambhakatena  Die Arme in die Hüfte stemmen. Weil das aggressiv aussieht. → Sekhiya 21.

[943] oguṇṭhitena  ... und Schultern (→ Sekhiya 23).

[944] ukkuṭikāya  auch nicht im Hocken („Entengang“) gehen (→ Sekhiya 25).

[945] supaṭicchanna  → Sekhiya 4.

[946] susaṃvutena  → Sekhiya 6.

[947] okkhittacakkhunā  → Sekhiya 8.

[948] ukkhittakāya  → Sekhiya 10.

[949] ujjagghikāya  → Sekhiya 12.

[950] appasaddena  → Sekhiya 14.

[951] kāyappacālaka  → Sekhiya 16.

[952] bāhuppacālaka  also mit den Armen herumfuchteln oder heftig gestikulieren. → Sekhiya 18.

[953] sīsappacālaka  → Sekhiya 20.

[954] khambhakata  → Sekhiya 22.

[955] oguṇṭhitena  → Sekhiya 24.

[956] pallatthikāya  → Sekhiya 26.

[957] Siehe auch Cvg 277.

[958] Um vor dem Essen die Schale auszuwaschen.

[959] Wie in → Cvg 255 erlaubt.

[960] āsiñcitabbaṃ  „träufeln, sprenkeln“. Damit ist gemeint, dass man das Wasser langsam und vorsichtig, sachte in den Behälter schüttet, wie aus dem „Gedan­ken“ zu erkennen ist.

[961] chamāya āsiñcitabba  Das ist schwer vorstellbar, wenn die Mönche in der Speisehalle sitzen.

[962] sūpa  „Suppe, Brühe, Soße“. IBH übersetzt hier mit „Curries“, aber in Cvg 304 mit „Gemüse“.

[963] uttari-bhaṅga  „Beilagen“. Vergleiche in → Cvg 304, was der Gildeherr zu­bereiten lässt.

[964] sampādehi  „verschaffen, besorgen, (Wunsch) erfüllen, erlangen, erreichen“. Gemeint sein dürfte, dass man maßvoll von allem nehmen mag.

[965] sakkaccaṃ  → Sekhiya 27.

[966] pattasaññinā  → Sekhiya 28.

[967] samasūpako  Mit der gleichen Menge an Gemüse (wenn die Cyrries ein Viertel der Menge des Reises sind). → Sekhiya 29.

[968] samatittika  → Sekhiya 30.

[969] sakkaccaṃ  → Sekhiya 31.

[970] pattasaññinā  → Sekhiya 32.

[971] sapadānaṃ  Also nicht wählerisch auswählend oder aussondernd. → Sekhiya 33.

[972] samasūpako  Das wird dann problematisch, wenn viele Dāyaka Speisen aus­geben und man keinem absagen mag, um möglichst jedem das Verdienst zukommen zu lassen. → Sekhiya 34.

[973] Na thūpakato omadditvā piṇḍapātaṃ bhuñjissāmi.  → Sekhiya 35.

[974] → Sekhiya 36.

[975] Das schließt Hunger (purānañca vedanaṃ) ein. → Sekhiya 37 und Pacca­vekkhanā.

[976] → Sekhiya 38.

[977] Zumeist wurde/wird mit der Hand gegessen indem man Reis und Gemüse zusammenmischt. → Sekhiya 39.

[978] parimaṇḍala  „runde“. → Sekhiya 40.

[979] → Sekhiya 41.

[980] Das ist anatomisch kaum möglich. Gemeint sein dürfte, dass man nicht die gesamten Finger in den Mund steckt bzw. dass man den Mund so weit aufreißt, dass man annimmt, man würde die ganze Hand hineinstecken. → Sekhiya 42.

[981] → Sekhiya 43.

[982] → Sekhiya 44.

[983] kabaḷāvacchedakaṃ  „Happen abschneidend“. → Sekhiya 45.

[984] → Sekhiya 46.

[985] → Sekhiya 47.

[986] → Sekhiya 48. Siehe auch Cvg 273 mit Anmerkung dazu.

[987] → Sekhiya 49.

[988] capucapukārakaṃ  Man soll kein „capu-capu“-Geräusch machen. → Sekhiya 50.

[989] surusurukārakaṃ  Man soll kein „suru-suru“-Geräusch machen. → Sekhiya 51.

[990] → Sekhiya 50. „Handablecker“ war (ist?) sogar ein Schimpfwort für eine gewisse Gruppe Asketen.

[991] → Sekhiya 53. Das ist anatomisch auch kaum möglich. Gemeint ist, dass man nicht die Schale leerkratzen soll, bzw. man soll nicht in der (leeren) Schale kratzen, um noch mehr Speise zu erhalten.

[992] → Sekhiya 54.

            In Sekhiyā 46 bis 54 bedeutet „beim Essen“ natürlich auch weder vorher noch nachher.

[993] Weil einem dann das Gefäß aus der Hand rutschen und dabei kaputt gehen kann als auch die Roben durchnässt werden. → Sekhiya 55.

[994] Zum Handabwaschen als auch zum Schaleauswaschen.

[995] Das ist ein wahrlich bemerkenswerter Aspekt, den so mancher Mönch wohl nicht kennt bzw. aus missverstandener Askese („mataññutā ca bhattasmiṃ“ – „Das rechte Maß beim Essen kennend.“) gar nicht wahrhaben will. Da gibt es Klöster, wo die Essenszeit limitiert ist (z.B. 20 Minuten). Da wird erst mit dem Essen begonnen, wenn der Ordensälteste beginnt und man hört auf zu essen, sobald dieser aufhört zu essen und sich die Hand abspült. Das Problem ist, dass ältere Menschen bedeutend weniger an Nahrung benötigen und auch als Mönche ihr Leben lang an wenig Nahrung gewöhnt sind. Und das ist fatal für die jüngeren Mönche bis hin zu den noch minderjährigen Novizen, deren Körper noch in der Entwicklung sind. Der Verfasser hat die Essgewohnheiten einige Male beobachtet und feststellen müssen, dass es üblich ist, dass in kürzester Zeit (das schnellste waren 5 Minuten zum Mittag!) so viel wie mög­lich „gegessen“ wird. Ein besserer Ausdruck dafür ist sicherlich „verschlun­gen“, denn dass da ordentlich oder überhaupt gekaut wurde, war nicht fest­stellbar. Wenn der Ordensälteste nicht von gewissen Speisen nimmt, nehmen „aus Respekt“ auch die Nachfolgenden, die das beobachtet haben, nichts davon. „Pech“ für die Jüngsten, wenn der Obermönch keine Milchprodukte mag. Dann wird zwischen Morgen-Dāna und Mittags-Dāna nachgeholt, was nachzuholen geht. Da sich keiner die Mühe macht, sich mit Physiologie zu befassen (was ja als „weltliches Wissen“ verpönt ist), fehlt eben auch das Verständnis für eine gesunde Ernährung. Wird man krank, ist es eben „Karma“ und nicht zu ändern.

[996] antaraghare wtl: „zwischen den Häusern“, also in bewohnter Gegend einfach hinkippen. → Sekhiya 56. Der Verstoß dagegen ist Pāc 20.

[997] Dieser Vorfall hat Bezug zu Pāc 43.

[998] Zu ergänzen ist als Hinweis, dass man barfuß auf Almosengang zu gehen hat – außer im Krankheitsfall.

[999] ... vom Eingang, damit man nicht wegen ihm weit zu gehen hat. Er soll so stehen, dass man ihn auch sieht.

[1000] Zwei, drei Minuten sind üblich.

[1001] Damit die Hausleute auch Gelegenheit haben, etwas herbeizubringen. Wenn er also Geräusche hört, die darauf schließen lassen, dass man ihn gesehen hat und ihm wahrscheinlich etwas geben wird, soll er länger stehen bleiben.

[1002] Wenn man das liest, erscheint es nicht nachvollziehbar. Aber die Almosen­schale wird mittels Tragetasche (→ Anm. zu Cvg 254) am Gurt über der linken Schulter, aber unter der Doppel- bzw. Oberrobe getragen. Die Hände sind also „frei“. Während die linke Hand die Oberrobe etwas öffnet, hebt man mit der rechten Hand den Deckel der Almosenschale (sofern man einen hat) nur so weit an, dass der Spender seine Gabe in die Schale geben kann.

[1003] Das ist insofern kaum möglich, da man ja mit Achtsamkeit auf die Schale die Almosenspeise anzunehmen hat. Außerdem ist es nicht erlaubt, weil man durch die Augen Kontakt zu den Laienanhängern bekommen kann. Auch, weil beim Anblick einer weiblichen (resp. männlichen) Person begehrliche Gedan­ken aufkommen könnten.

[1004] Beziehungsweise weitergehen. Der gesamte Almosengang hat prinzipiell in „Edlem Schweigen“ zu erfolgen. Erlaubt ist allerdings, dass man mittels eines Verses „anumodana“ (→ Cvg 362) ausdrückt. Üblich ist Dhp 109.

[1005] Dazu siehe → Pāc 56 (Bhikkhu-Vibhaṅga § 350f).

[1006] Diesmal ohne nachzufragen und ohne heftig zu tadeln.

[1007] Die hier in {Klammern} eingefügten „Pflichten“ sind ergänzt worden, da im Text nur ...pe... steht, damit man nicht auf die Idee kommt, ein Waldmönch brauche sich nicht an gewisse Vorschriften zu halten.

[1008] saṅgharitvā  Als ein Bündel. Das wird üblich gewesen sein, wahrscheinlich als Schutz vor der brennenden Sonne. Siehe auch → Mvg 346.

[1009] upaṭṭhāpetabbo  auch hier steht „besorgen, versorgen“. Das Feuer soll ihm nicht dazu dienen, sich daran zu erwärmen (= Pāc 56), sondern damit er Wasser erhitzen kann, Farbe kochen kann usw.

[1010] Gemeint sein dürfte, dass er wenigstens den Mondumlauf zu erlernen hat, damit er die Uposatha-Tage bestimmen kann (→ Mvg 128).

[1011] disākusalena bhavitabba  Damit er weiß, in welcher Richtung welches Dorf liegt, wo die Dorfgrenzen sind usw.

[1012] paripucchā dātabba  Er soll erst fragen, ob es dem Älteren recht ist, wenn er ihm Fragen stellt. Das widerspricht ein wenig den Pflichten, die ein Schüler bzw. Auszubildender seinem Lehrer bzw. Ausbilder gegenüber zu erfüllen hat (→ Mvg 66 und 78).

[1013] Das ist äußerst mild für eine Handlungsweise, die zum Tod der Mönche hätte führen können.

[1014] Es fehlt die Erwähnung des Feuers, das zum Schwitzen nötig ist. Wenn kein Feuer da ist, braucht man sich auch das Gesicht nicht zum Schutz gegen die Hitze mit Lehm beschmieren. Vergleiche dazu auch → Cvg 260.

[1015] Mit der so genannten „Baderobe“, was nichts andres ist als eine (kleinere) Unterrobe, die nur zum Baden getragen wird.

[1016] Das verwundert, denn er hat ja seine Baderobe gar nicht abgelegt, weil nackt baden nicht erlaubt ist. Wahrscheinlich soll er sich vergewissern, dass er korrekt bedeckt ist.

[1017] Wenn die „Schwitzhütte“ am Fluss steht bzw. ein Wasserlauf durch Becken geleitet wird, dann soll er also nicht stromauf ins Wasser steigen, damit der aufgewirbelte Schlamm nicht zu den Älteren gelangt.

[1018] Die in → Cvg 260 auch erwähnte Dampfabzug-Öffnung brauchte anscheinend nicht extra verschlossen zu werden.

[1019] Dass durch Abspülen ein Wurmbefall vermieden werden kann, ist nicht nach­vollziehbar. Übersetzt man kimi  mit „Made“, wird es ebensowenig verständ­lich. Wie dieser Mönch diese Made hat sehen können, bleibt der Fantasie überlassen.

[1020] Damals (und heute größtenteils in Asien auch) wurde (wird) kein Toiletten­papier benutzt. Um keine Pflichtverletzung zu begehen, müsste man dieses also nach dem Abspülen benutzen, was ja auch zweckmäßig erscheint, weil Nässeflecken weder an der Robe noch auf dem Sitzpolster angenehm anzu­schauen sind.

[1021] Hinsichtlich der Behandlung des Wurmes / der Made wird nichts gesagt. Hier haben Mönche ein Dilemma: Wenn sie den Wurm nicht loswerden, riskieren sie selber gesundheitliche Schäden. Andererseits dürfen sie nicht töten (= Pāc 61). Ein gängiger, aber fauler Kompromiss ist, dass ein Laienanhänger einige kleine Fläschchen mit einer Flüssigkeit hinstellt und den Mönch auffordert, das zu trinken. In einem der Gefäße ist das Mittel, welches den Wurm tötet. Somit hat der Mönch – dem Buchstaben nach – nicht getötet. Es gibt auch ein Natur­produkt, das die Würmer nicht tötet, sondern sie dazu bringt, den Darm zu verlassen. Üblich ist die Verwendung von Produkten des Neem-Baumes (Azadirachta indica).

[1022] vaccadoṇika  In dieser Toilette gab es also noch keinen „Kot-Schuh“, wie in → Cvg 291 beschrieben.

[1023] passāvadoṇika  Diese gab es neben den „Urin-Schuh“ weiterhin (→ Cvg 290).

[1024] kaṭṭha  Dadurch wurde der Trog nicht sauber. Siehe auch Anmerkung zu → Cvg 292.

[1025] Das führte fast zur Ordensspaltung (→ Mvg X). Sehr wahrscheinlich, dass dieser Abschnitt hier zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wurde.

[1026] nisinna  statt „hocken“. → Anmerkung zu Cvg 291.

[1027] Dazu sehe man sich das Bild zur Anmerkung in → Cvg 290 an.

[1028] ācamanapādukāya ṭhitena  Sich im Stehen abspülen ist sicherlich nicht richtig. Gemeint sein dürfte, dass man mit den Füßen richtig auf den „Schu­hen“ stehen soll.

[1029] Das bedeutet also, dass man nicht den Behälter zum Abspülen (ācamana-kumbhī) zu leeren, sondern ihn aufzufüllen hat. Das Schöpfgefäß (ācamana-sarāvaka) soll also geleert werden. Sicherlich ist es auch so hinzulegen, dass es griffbereit ist. Der Wasserbottich, woraus obiger Behälter (der Spülkrug) gefüllt wird, soll ebenfalls gefüllt sein.

[1030] saddhivihārika  wtl: „der die Zelle mit ihm teilt“. Das ist ein Mönch, der seine Hochordination bekommen hat und nun bei seinem Unterweiser die nächsten Jahre lebt.

[1031] upajjhāya  Das ist derjenige, der die Ordination gibt.

[1032] → Cvg 282.

[1033] Das heißt, wenn der Auszubildende zuerst vom Almosengang zurückkommt.

[1034] Das wirft ein Problem auf: Wenn der Unterweiser nämlich nur drei Roben hat, dann hat er diese drei Roben ja bei sich. Der Auszubildende kann ihm dann keine andere Robe geben. Der Unterweiser darf auch keine vierte Robe annehmen (= Nis 28), es sei denn, er hat die Kathina-Privilegien bzw. er behält diese Robe maximal zehn Tage (→ Nis 1).

[1035] → Cvg 254.

[1036] → Cvg 254.

[1037] wtl: „in der Zwischenzeit weilt“.

[1038] Cvg 376 entspricht Mvg 66 – hier neu übersetzt. Siehe dort hinsichtlich weiterer Anmerkungen.

[1039] saṅgahata  1. „freundlich, wohlwollend, mit einem gewinnenden Wesen“;      2. „hilfreich, unterstützend, schützend“.

[1040] Sofern er dazu die Erlaubnis des Unterweisers hat.

[1041] Das selbe Problem wie beim Unterweiser.

[1042] Cvg 378 entspricht Mvg 67 – hier neu übersetzt. Siehe dort hinsichtlich weiterer Anmerkungen.

[1043] antevāsika  wtl: „Unten-Wohnender“ bzw. „Unter [einem Lehrer] Wohnen­der“. Auch dieser ist ein hochordinierter Mönch, lebt aber nicht am selben Ort wie sein Unterweiser, unter dem er ordiniert wurde.

[1044] ācariya  Das ist sein jetziger „Ausbilder“, der aber dem Unterweiser nach­rangig ist.

[1045] Cvg 380 entspricht Mvg 78 und in etwa Mvg 66. Siehe dort hinsichtlich weiterer Anmerkungen.

[1046] Sofern er dazu die Erlaubnis des Lehrers hat.

[1047] Cvg 382 entspricht Mvg 79 und in etwa Mvg 67. Siehe dort hinsichtlich wei­terer Anmerkungen.


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