Vinaya-Piṭaka II

CULLAVAGGA

Die kleine Gruppe aus der Sammlung der buddhistischen Ordensregeln

IX. Pātimokkha-Aussetzung - [Pali]

1. Kapitel

1. Die Bitte um Pātimokkha-Rezitation

383. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene, im großen Haus von Migāras Mutter, im Osthain zu Sāvatthi. Zu jener Zeit saß dort der Erhabene umgeben von der Mönchsgemeinschaft am Uposatha-Tag. Als nun die Nacht vorangeschritten, die erste Nachtwache vorüber war, da erhob sich der ehrwürdige Ānanda von seinem Sitz, und nachdem er seine Robe auf einer Schulter zurecht­gelegt hatte, verehrte er mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen den Erhabe­nen und sprach zu ihm: „Die Nacht ist vorangeschritten, o Herr, die erste Nacht­wache ist vorüber, lange sitzt der Mönchsorden nun [hier]. O Herr, mag der Erhabene das Pātimokkha[1048] für die Mönche rezitieren.“ Als das gesagt wurde, schwieg der Erhabene. Als nun die Nacht [weiter] vorangeschritten, und die mitt­lere Nachtwache vorüber war, da erhob sich der ehrwürdige Ānanda zum zweiten Mal von seinem Sitz, und nachdem er seine Robe auf einer Schulter zurechtgelegt hatte, verehrte er mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen den Erhabenen und sprach zu ihm: „Die Nacht ist vorangeschritten, o Herr, die mittlere Nachtwache ist vorüber, lange sitzt der Mönchsorden nun [hier]. O Herr, mag der Erhabene das Pātimokkha für die Mönche rezitieren.“ Zum zweiten Mal schwieg der Erhabene. Als nun die Nacht [noch weiter] vorangeschritten, die letzte Nachtwache vorüber war und die Morgendämmerung aufstieg, bei Tagesanbruch, da erhob sich der ehr­würdige Ānanda zum dritten Mal von seinem Sitz, und nachdem er seine Robe auf einer Schulter zurechtgelegt hatte, verehrte er mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen den Erhabenen und sprach zu ihm: „Die Nacht ist vorangeschritten, o Herr, die letzte Nachtwache ist vorüber, die Morgendämmerung steigt auf, der Tag bricht an. Lange sitzt der Mönchsorden nun [hier]. O Herr, mag der Erhabene das Pātimokkha für die Mönche rezitieren.“ – „Diese Versammlung, Ānanda, ist unrein.“

Da nun dachte der ehrwürdige Mahāmoggallāna bei sich: ‘Mit welcher Person verbindet der Erhabene seinen Ausspruch: ›Diese Versammlung, Ānanda, ist unrein.‹?’ Dann durchdrang der ehrwürdige Mahāmoggallāna mit seinem Geist den des gesamten Mönchsorden. Da sah der ehrwürdige Mahāmoggallāna jene Person, die unmoralisch war, von schlechtem Charakter, mit unreinem und ver­dächtigem Benehmen, mit verheimlichten Taten, unasketisch, Askese schauspie­lernd, unkeusch, Keuschheit vorgebend, innerlich verrottet, mit Begierde gefüllt, mit unlauterem Wesen inmitten des Mönchsorden sitzen. Als er ihn sah, ging er zu jener Person, und bei ihr angekommen sprach er zu ihr: „Steh auf, Bruder, vom Erhabenen bist du gesehen worden. Für dich gibt es kein Zusammensein mit den Mönchen.“ Als das gesagt wurde, schwieg diese Person. Ein zweites Mal sprach der ehrwürdige Mahāmoggallāna zu dieser Person: „Steh auf, Bruder, vom Erha­benen bist du gesehen worden. Für dich gibt es kein Zusammensein mit den Mönchen.“ Ein zweites Mal schwieg diese Person. Ein drittes Mal sprach der ehrwürdige Mahāmoggallāna zu dieser Person: „Steh auf, Bruder, vom Erhabenen bist du gesehen worden. Für dich gibt es kein Zusammensein mit den Mönchen.“ Ein drittes Mal schwieg diese Person. Da nun nahm der ehrwürdige Mahā­moggallāna diese Person beim Arm und nachdem er sie nach draußen vor die Tür des Vorhauses brachte, den Riegel vorgelegt hatte, ging er zum Erhabenen. Beim Erhabenen angelangt, sprach er zu ihm: „Diese Person, o Herr, habe ich wegge­bracht. Rein ist [nun] diese Versammlung. O Herr, mag der Erhabene das Pāti­mokkha für die Mönche rezitieren.“

„Erstaunlich, Moggallāna, wunderbar, Moggallāna, wie doch dieser törich­te Mensch so lange gewartet hat, bis er am Arm genommen wurde!“ Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen:

2. Acht erstaunliche Eigenschaften des großen Ozeans

384. „Acht erstaunliche und wunderbare Eigenschaften, ihr Mönche, hat der große Ozean, die wieder und wieder gesehen wurden von den Asuras[1049], die sich im großen Ozean vergnügen[1050]. Welche acht?

Der große Ozean, ihr Mönche, wird allmählich tiefer, hat nur eine leichte Neigung, hat nach und nach abfallende Flanken, ohne abrupt abschüssigen Ab­hang. Dass der große Ozean, ihr Mönche, nur allmählich tiefer wird, nur eine leichte Neigung hat, nur allmählich tiefer wird und keinen abrupt abschüssigen Hang aufweist, das, ihr Mönche, ist die erste erstaunliche und wunderbare Eigen­schaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, der große Ozean steht fest, er tritt nicht über seine Ufer. Dass der große Ozean, ihr Mönche, fest steht und nicht über seine Ufer tritt, das, ihr Mönche, ist die zweite erstaunliche und wunderbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, da verbindet sich der große Ozean nicht mit etwas Verstorbenem, einer Leiche. Welcher tote Körper in den großen Ozean gelangt, den spült er schnell ans Ufer, wirft ihn aufs Festland. Dass der große Ozean, ihr Mönche, sich nicht mit etwas Verstorbenem, einer Leiche verbindet, und sobald ein toter Körper in den großen Ozean gelangt, diesen schnell ans Ufer spült, ihn aufs Festland wirft, das, ihr Mönche, ist die dritte erstaunliche und wun­derbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, sobald all die großen Gewässer – nämlich: Ganges, Yamunā, Aciravatī, Sarabhū, Mahī – den großen Ozean erreichen, da ver­lieren sie ihre Namen und ihre frühere Identität, sie schaffen den großen Ozean, und gehen darin auf. Dass, ihr Mönche, all die großen Flüsse – nämlich: Ganges, Yamunā, Aciravatī, Sarabhū, Mahī – wenn sie den großen Ozean erreichen, ihre Namen und ihre frühere Identität verlieren, sie den großen Ozean schaffen und darin aufgehen, das, ihr Mönche, ist die vierte erstaunliche und wunderbare Eigen­schaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, auch wenn alle Flüsse der Welt in den großen Ozean münden, und wenn das hineinfällt, was der Luftraum in sich hält, dann erscheint der große Ozean nicht leerer oder voller. Dass der große Ozean, ihr Mön­che, auch wenn alle Flüsse der Welt in den großen Ozean münden, und auch wenn das hineinfällt, was der Luftraum in sich hält, weder leerer noch voller erscheint, das, ihr Mönche, ist die fünfte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, da hat der große Ozean nur den einen Geschmack, den des Salzes. Dass der große Ozean, ihr Mönche, nur den einen Geschmack hat, den des Salzes, das, ihr Mönche, ist die sechste erstaunliche und wunderbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, da hat der große Ozean viele verschiedene Schätze. Und diese Schätze sind darin, nämlich: Perlen, Kristalle[1051], Beryll[1052], Muscheln, Steine[1053], Korallen, Silber, Gold, Rubine, Karneol[1054]. Dass der große Ozean, ihr Mönche, so viele verschiedene Schätze hat, nämlich Perlen, Kristalle, Beryll, Muscheln, Steine, Korallen, Silber, Gold, Rubine, Karneol, das, ihr Mön­che, ist die siebente erstaunliche und wunderbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Und weiter noch, ihr Mönche, da ist der große Ozean der Lebensraum großer Wesen. Und diese Wesen sind: Wal[1055], Hai[1056], Walhai[1057], Asuras, Nāgas, Gandhabbas[1058]. Da gibt es im großen Ozean Existenzformen, die sind hundert Meilen [lang], Existenzformen mit zweihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit dreihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit vierhundert Meilen [Länge] und Existenzformen mit fünfhundert Meilen [Länge]. Dass der große Ozean, ihr Mönche, der Lebensraum solcher großen Wesen ist, wie Wal, Walhai, Hai, Asuras, Nāgas, Gandhabbas, und dass es da Existenzformen mit hundert Meilen [Länge], Existenzformen mit zweihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit dreihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit vierhundert Meilen [Länge] und Existenzformen mit fünfhundert Meilen [Länge] gibt, das, ihr Mönche ist die achte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft, die der große Ozean hat, und die wie­derholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurde.

Das sind also, ihr Mönche, die acht erstaunlichen und wunderbaren Eigen­schaften, die der große Ozean hat, und die wiederholt von den Asuras, die sich im großen Ozean vergnügen, gesehen wurden.“

3. Acht ebensolche Eigenschaften der Lehre und Ordenssatzung

385. „Und genau so, ihr Mönche, da gibt es in dieser Lehre und Ordenssatzung acht erstaunliche und wunderbare Eigenschaften, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden können, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen. Welche acht?

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, nur allmählich tiefer wird, nur eine leichte Neigung hat, nach und nach abfallende Flanken hat, ohne abrupt abschüssigen Abhang ist, ebenso, ihr Mönche, gibt es in dieser Lehre und Ordens­satzung ein allmähliches Üben[1059], allmähliches Handeln[1060], allmähliches Voran­schreiten[1061] und keine urplötzliche Wissenserkenntnis[1062]. Dass es in dieser Lehre und Ordenssatzung, ihr Mönche, ein allmähliches Üben, allmähliches Handeln, allmähliches Voranschreiten und keine urplötzliche Wissenserkenntnis gibt, das, ihr Mönche, ist die erste erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, fest steht und nicht über seine Ufer tritt, ebenso, ihr Mönche, was ich auch an Ordensregeln[1063] für meine Nach­folger[1064] erlassen habe, das werden meine Nachfolger für ihr Leben nicht über­treten. Dass das, ihr Mönche, was ich auch immer an Ordensregeln für meine Nachfolger erlassen habe, von meinen Nachfolgern für ihr Leben nicht übertreten wird, das, ihr Mönche, ist die zweite erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen wer­den kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, sich nicht mit etwas Verstor­benem, einer Leiche verbindet, und sobald ein toter Körper in den großen Ozean gelangt, diesen schnell ans Ufer spült, ihn aufs Festland wirft, ebenso, ihr Mönche, welche Person auch immer unmoralisch ist, von schlechtem Charakter, mit unrei­nem und verdächtigem Benehmen, mit verheimlichten Taten, unasketisch, aber Askese schauspielernd, unkeusch, aber Keuschheit vorgebend, innerlich verrottet, mit Begierde gefüllt, mit unlauterem Wesen, damit hat der Orden keine Verbin­dung, und nachdem man sich rasch versammelte, wird er suspendiert, sogar wenn er inmitten des Mönchsorden sitzen sollte. Der Orden ist fern von einem solchen, und er ist fernab vom Orden. Dass also, ihr Mönche, der Orden mit einer eine Person, die unmoralisch ist, von schlechtem Charakter, mit unreinem und verdäch­tigem Benehmen, mit verheimlichten Taten, unasketisch, aber Askese schau­spielernd, unkeusch, aber Keuschheit vorgebend, innerlich verrottet, mit Begierde gefüllt, mit unlauterem Wesen, keine Verbindung hat, und nachdem man sich rasch versammelte, diese suspendiert wird, sogar wenn sie inmitten des Mönchs­orden sitzen sollte, der Orden fern ist von einer solchen und sie ist fernab vom Orden, das, ihr Mönche, ist die dritte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen wer­den kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wenn die großen Gewässer, ihr Mönche, nämlich: Ganges, Yamunā, Aciravatī, Sarabhū, Mahī den großen Ozean erreichen, sie da ihre Namen und ihre frühere Identität verlieren, sie den großen Ozean schaffen und darin aufgehen, ebenso auch, ihr Mönche, ist das mit den vier Kasten: Krieger, Brahmanen, Kauf­leute und Niedere. Nachdem sie vom Haus in die Hauslosigkeit gezogen sind in der vom Vollendeten dargelegten Lehre und Ordenssatzung, verlieren auch sie ihre früheren Namen und Identitäten, und werden zu Asketen, zu Sakyasöhnen und gehen darin auf. Dass also, ihr Mönche, die vier Kasten – Krieger, Brahmanen, Kaufleute und Niedere – wenn sie in der vom Vollendeten dargelegten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen, ihre Namen und Identitäten verlieren, sie zu Asketen und Sakyasöhnen werden und darin aufgehen, das, ihr Mönche, ist die vierte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, auch wenn alle Flüsse der Welt einmünden und wenn das hineinfällt, was der Luftraum in sich hält, nicht leerer oder voller erscheint, ebenso, ihr Mönche, auch wenn viele Mönche das unge­schaffene Element des Nibbāna erlangen und darin erlöschen, erscheint dadurch das Element des Nibbāna weder leerer noch voller. Dass also, ihr Mönche, auch wenn viele Mönche das ungeschaffene Element des Nibbāna erlangen und darin erlöschen, das Element des Nibbāna weder leerer noch voller erscheint, das, ihr Mönche, ist die fünfte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, nur den einen Geschmack hat, den des Salzes, ebenso, ihr Mönche, hat diese Lehre und Ordenssatzung nur den einen Geschmack, den der Befreiung. Dass also, ihr Mönche, diese Lehre und Ordenssatzung nur den einen Geschmack hat, den der Befreiung, das, ihr Mönche, ist die sechste erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordens­satzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, viele verschiedene Schätze hat, nämlich Perlen, Kristalle, Beryll, Muscheln, Steine, Korallen, Silber, Gold, Rubi­ne, Karneol, ebenso, ihr Mönche, gibt es in dieser Lehre und Ordenssatzung viele verschiedene Schätze, nämlich: die Vier Grundlagen der Achtsamkeit, die Vier Rechten Anstrengungen, die Vier Übernatürlichen Kräfte, die Fünf Fähigkeiten, die Fünf Kräfte, die Sieben Erleuchtungsglieder und den Edlen achtfachen Pfad. Dass es also, ihr Mönche, in dieser Lehre und Ordenssatzung viele verschiedene Schätze gibt, nämlich: die Vier Grundlagen der Achtsamkeit, die Vier Rechten Anstrengungen, die Vier Übernatürlichen Kräfte, die Fünf Fähigkeiten, die Fünf Kräfte, die Sieben Erleuchtungsglieder und den Edlen achtfachen Pfad, das, ihr Mönche, ist die siebente erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Genau wie der große Ozean, ihr Mönche, der Lebensraum solcher großen Wesen ist, wie Wal, Hai, Walhai, Asuras, Nāgas, Gandhabbas, und dass es da Existenzformen mit hundert Meilen [Länge], Existenzformen mit zweihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit dreihundert Meilen [Länge], Existenzformen mit vierhundert Meilen [Länge] und Existenzformen mit fünfhundert Meilen [Länge] gibt, ebenso, ihr Mönche, ist diese Lehre und Ordenssatzung der Lebens­raum großer Wesen. Und diese Wesen sind: der in den Strom [des Dhamma] Eingetretene und der, der auf dem Weg ist, die Frucht des Stromeintrittes zu ver­wirklichen; der einmal Wiederkehrende und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Einmalwiederkehr zu verwirklichen; der nicht Wiederkehrende und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Nichtwiederkehr zu verwirklichen; der Heilige und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Heiligkeit zu verwirklichen. Dass also, ihr Mönche, diese Lehre und Ordenssatzung der Lebensraum großer Wesen ist, und diese Wesen sind: der in den Strom [des Dhamma] Eingetretene und der, der auf dem Weg ist, die Frucht des Stromeintrittes zu verwirklichen; der einmal Wiederkehrende und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Einmalwiederkehr zu verwirklichen; der nicht Wiederkehrende und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Nichtwiederkehr zu verwirklichen; der Heilige und der, der auf dem Weg ist, die Frucht der Heiligkeit zu verwirklichen, das, ihr Mönche, ist die achte erstaunliche und wunderbare Eigenschaft dieser Lehre und Ordenssatzung, die wiederholt von den Mönchen gesehen werden kann, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.

Das also, ihr Mönche, sind die acht erstaunlichen und wunderbaren Eigen­schaften, die es in dieser Lehre und Ordenssatzung gibt, und die wiederholt von den Mönchen gesehen werden können, die sich an dieser Lehre und Ordenssatzung erfreuen.“

Als nun der Erhabene diesen Sachverhalt erkannt hatte, sprach er zu jener Zeit diesen Merksatz:

„Auf Verborg’nes regnet’s nieder,

auf Unverborg’nes regnet’s nicht;

drum decke auf, was da verdeckt,

damit’s nicht regnen tut da drauf.“[1065]

4. Pātimokkha-Rezitation für Würdige

386. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Von nun an, ihr Mönche, werde ich Uposatha nicht mehr abhalten und das Pātimokkha rezitieren. Ab jetzt, ihr Mönche, sollt ihr selber Uposatha abhalten und das Pātimokkha rezitieren. Unmöglich ist es, ihr Mönche, es kann nicht sein, dass der Vollendete in einer unreinen Versammlung Uposatha abhält und das Pātimokkha rezitiert. Ihr Mön­che, ihr sollt nicht mit einem Vergehen das Pātimokkha hören. Wer so hört, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass das Pātimokkha ausgesetzt wird, wenn einer, der Vergehen [begangen] hat, das Pātimokkha hört.[1066] Und so, ihr Mönche, soll ausgesetzt werden. Am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder fünf­zehnten, wenn die [betreffende] Person anwesend ist, soll inmitten des Ordens ausgesprochen werden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person hat [ein] Verge­hen, ich suspendiere daher das Pātimokkha. In deren Anwesenheit soll das Pāti­mokkha nicht rezitiert werden.’ So ist das Pātimokkha ausgesetzt.“

Bei einer Gelegenheit dachten sich die Mönche der Sechsergruppe: ‘Hier kennt uns ja keiner.’, und hörten das Pātimokkha, obwohl sie Vergehen hatten. Ordensältere Mönche, die die Gedanken anderer lesen konnten, teilten den [ande­ren] Mönchen mit: „Brüder, der Soundso genannte und der Soundso genannte Mönch der Sechsergruppe hat Vergehen und denkt sich ‘Hier kennt uns ja keiner.’ und hört das Pātimokkha.“ Da hörten die Mönche der Sechsergruppe: „Man sagt, dass die ordensälteren Mönche, die die Gedanken anderer lesen können, [den anderen] mitteilen: ‘Brüder, der Soundso genannte und der Soundso genannte Mönch der Sechsergruppe hat Vergehen und denkt sich ›Hier kennt uns ja keiner.‹ und hört das Pātimokkha.’“

Da dachten sie sich: ‘Im Fall, die korrekten Mönche suspendieren das Pātimokkha wegen uns’, setzten sie schon vorher[1067] ohne Grund und ohne Anlass das Pātimokkha für die reinen Mönche aus, die kein Vergehen begangen hatten. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe in dem Gedanken: ‘Im Fall, die korrekten Mönche suspendieren das Pātimokkha wegen uns’, das Pātimokkha für die reinen Mönche, die kein Vergehen begangen hatten, ohne Grund und ohne Anlass aussetzen!“ Da nun berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechsergruppe in dem Gedanken: ‘Im Fall, die korrekten Mönche suspendieren das Pātimokkha wegen uns’, das Pāti­mokkha für die reinen Mönche, die kein Vergehen begangen hatten, ohne Grund und ohne Anlass aussetzten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe in dem Gedanken: ‘Im Fall, die korrekten Mönche suspendieren das Pātimokkha wegen uns’, das Pātimokkha für die reinen Mönche, die kein Vergehen begangen hatten, ohne Grund und ohne Anlass aussetzen! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt hatte und eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt nicht das Pātimokkha für die reinen Mönche, die kein Vergehen begangen hatten, ohne Grund und ohne Anlass aussetzen. Wer so aussetzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“[1068]

5. Rechtmäßige und unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzung

387. „Eine Aussetzung des Pātimokkha, ihr Mönche, ist unrechtmäßig, eine ist rechtmäßig; zwei Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und zwei Aussetzungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; drei Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und drei Aussetzungen des Pāti­mokkha sind rechtmäßig; vier Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und vier Aussetzungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; fünf Aus­setzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und fünf Ausset­zungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; sechs Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und sechs Aussetzungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; sieben Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrecht­mäßig, und sieben Aussetzungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; acht Aus­setzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und acht Ausset­zungen des Pātimokkha sind rechtmäßig; neun Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und neun Aussetzungen des Pātimokkha sind recht­mäßig; zehn Aussetzungen des Pātimokkha, ihr Mönche, sind unrechtmäßig, und zehn Aussetzungen des Pātimokkha sind rechtmäßig.

Welche Aussetzung des Pātimokkha ist die eine unrechtmäßige? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten[1069], das ist die eine unrechtmäßige Aussetzung des Pāti­mokkha. Welche Aussetzung des Pātimokkha ist die eine rechtmäßige? Wenn jemand das Pātimokkha bei begründetem Abfallen vom sittlich korrekten Ver­halten suspendiert, das ist die eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.

Welche sind die zwei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen. Das sind die zwei unrecht­mäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die zwei rechtmäßigen Aus­setzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha bei begründetem Abfallen vom sittlich korrekten Verhalten suspendiert und wenn jemand bei begründetem Abweichen vom korrekten Benehmen das Pātimokkha suspendiert. Das sind die zwei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die drei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen und wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht. Das sind die drei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die drei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha sus­pendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrek­ten Benehmen und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht. Das sind die drei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die vier unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen, wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen vom rechten Lebensunterhalt. Das sind die vier unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die vier rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrekten Benehmen, wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen vom rechten Lebensunterhalt. Das sind die vier rechtmäßigen Aussetzungen des Pāti­mokkha.

Welche sind die fünf unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pārājika-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Saṅghādisesa-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pācittiya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pāṭidesanīya-Vergehens und wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Dukkaṭa-Vergehens. Das sind die fünf unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die fünf recht­mäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspen­diert wegen eines begründeten Pārājika-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Saṅghādisesa-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Pācittiya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Pāṭidesanīya-Ver­gehens und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Dukkaṭa-Vergehens. Das sind die fünf rechtmäßigen Aussetzungen des Pāti­mokkha.

Welche sind die sechs unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung[1070], wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln[1071]; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegrün­detem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung[1072], wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln[1073]; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Unterlassung[1074] und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln[1075]. Das sind die sechs unrechtmäßigen Aussetzun­gen des Pātimokkha. Welche sind die sechs rechtmäßigen Aussetzungen des Pāti­mokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Ab­fallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Unterlassung und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln. Das sind die sechs rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die sieben unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pārājika-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Saṅghādisesa-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Thullaccaya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pācittiya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Pāṭidesanīya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Dukkaṭa-Vergehens und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines unbegründeten Dubbhā­sita-Vergehens. Das sind die sieben unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimok­kha. Welche sind die sieben rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Pārājika-Verge­hens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Saṅghā­disesa-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begrün­deten Thullaccaya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Pācittiya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Pāṭidesanīya-Vergehens, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Dukkaṭa-Vergehens und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen eines begründeten Dubbhāsita-Vergehens. Das sind die sieben rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die acht unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung, wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Unterlassung, wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Ab­kommen vom rechten Lebensunterhalt durch Unterlassung und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen vom rechten Lebens­unterhalt durch Handeln. Das sind die acht unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die acht rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abwei­chen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Ab­kommen von rechter Ansicht durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen vom rechten Lebensunterhalt durch Unterlassung und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen vom rechten Lebensunterhalt durch Handeln. Das sind die acht rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die neun unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln als auch Unterlas­sung[1076]; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abwei­chen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Ab­weichen vom korrekten Benehmen durch Handeln als auch Unterlassung; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen unbegründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln als auch Unterlassung. Das sind die neun unrecht­mäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welche sind die neun rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspen­diert wegen begründetem Abfallens vom sittlich korrekten Verhalten durch Handeln als auch Unterlassung; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Unterlassung, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrek­ten Benehmen durch Handeln, wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abweichen vom korrekten Benehmen durch Handeln als auch Unterlassung; wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Unterlassung, wenn jemand das Pāti­mokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln und wenn jemand das Pātimokkha suspendiert wegen begründetem Abkommen von rechter Ansicht durch Handeln als auch Unterlassung. Das sind die neun rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.

Welche sind die zehn unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn ein Pārājika-Mönch nicht in der Versammlung sitzt[1077], wenn der Pārājika-Fall noch verhandelt wird; wenn einer, der die Übungsregeln aufgibt, nicht in der Versammlung sitzt[1078], wenn der Fall des Aufgebens der Übungsregeln noch nicht zuende gebracht ist; wenn er sich selber zur vollständigen Versammlung rech­net[1079], wenn er nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, solange der Fall noch verhandelt wird; wenn nicht gesehen, gehört und/ oder vermutet wird, dass er vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, wenn nicht gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er vom korrekten Benehmen abgewichen ist und wenn nicht gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er von [rechter] Ansicht abgekommen ist. Das sind die zehn unrechtmäßigen Ausset­zungen des Pātimokkha. Welche sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Wenn ein Pārājika-Mönch in der Versammlung sitzt, wenn der Pārā­jika-Fall abgeschlossen ist; wenn einer, der die Übungsregeln aufgibt, in der Versammlung sitzt, wenn der Fall des Aufgebens der Übungsregeln zuende gebracht ist; wenn er sich selber nicht zur vollständigen Versammlung rechnet, wenn er nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, und der Fall geschlossen ist; wenn gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, wenn gesehen, gehört und/oder ver­mutet wird, dass er vom korrekten Benehmen abgewichen ist und wenn gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er von [rechter] Ansicht abgekommen ist.[1080] Das sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.“

6. Rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzung

388. „Wie kann es sein, dass ein Pārājika-Mönch in der Versammlung sitzt? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hinweise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass ein Pārājika-Vergehen begangen wurde, und diese Hinweise, Merkmale und Anzeichen eines Mönches, der ein Pārājika-Vergehen begangen hat, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] den Mönch ein Pārājika-Vergehen begehen, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch hat ein Pārājika-Vergehen begangen.’ Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] einen Mönch ein Pārājika-Vergehen begehen, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch hat ein Pārājika-Vergehen begangen.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich habe ein Pārājika-Vergehen began­gen.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünf­zehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person hat ein Pārājika-Vergehen begangen, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aus­setzung des Pātimokkha.“

389. „Wenn von diesem Mönch das Pātimokkha suspendiert wird, und die Ver­sammlung wird aufgehoben aufgrund der zehn Widrigkeiten oder Gefahren – Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen[1081], Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel – dann mag der Mönch, wenn er wünscht, entweder in diesem Kloster oder in einem anderen, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Pārājika-Verfahren gegen die Soundso genannte Person ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Wenn es dem Orden recht ist, mag der [hiesige] Orden diesen Sachverhalt ent­scheiden.’

Bekommt er es so hin, ist es gut. Bekommt er es so nicht hin, soll er am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Pārājika-Verfahren gegen die Soundso genannte Person ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pāti­mokkha.“

390. „Wie kann es sein, dass einer, der die Übungsregeln aufgibt, in der Versamm­lung sitzt? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hinweise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass einer die Übungsregeln aufgibt, und diese Hinweise, Merkmale und Anzeichen eines Mönches, der die Übungsregeln aufgibt, die sieht ein [ande­rer] Mönch. Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] den Mönch die Übungsregeln aufgeben, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch gibt die Übungsregeln auf.’ Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] einen Mönch die Übungsregeln aufgeben, und andere Mönche be­richten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch gibt die Übungsregeln auf.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich gebe die Übungsregeln auf.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person hat die Übungs­regeln aufgegeben, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

391. „Wenn von diesem Mönch das Pātimokkha suspendiert wird, und die Versammlung wird aufgehoben aufgrund der zehn Widrigkeiten oder Gefahren – Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen, Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel – dann mag der Mönch, wenn er wünscht, entweder in diesem Kloster oder in einem anderen, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Verfahren des Aufgebens der Übungsregeln der Soundso genannten Person ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Wenn es dem Orden recht ist, mag der [hiesige] Orden diesen Sach­verhalt entscheiden.’

Bekommt er es so hin, ist es gut. Bekommt er es so nicht hin, soll er am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Verfahren des Aufgebens der Übungsregeln der Soundso genannten Person ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Ausset­zung des Pātimokkha.“

392. „Wie kann es sein, dass einer sich selber zur vollständigen Versammlung rechnet? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hinweise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass einer sich selber zur vollständigen Versammlung rechnet, und diese Hinweise, Merkmale und Anzeichen eines Mönches, der sich selber zur vollständigen Versammlung rechnet, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] den Mönch sich selber zur vollständigen Versammlung rechnen, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch rechnet sich selber zur vollständigen Versammlung.’ Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] einen Mönch sich selber zur vollständigen Versammlung rechnen, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch rechnet sich selber zur vollstän­digen Versammlung.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich rechne mich selber zur vollständigen Versammlung.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person rechnet sich selber zur vollständigen Versammlung, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

393. „Wie kann es sein, dass einer nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hinweise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass einer nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, und diese Hinweise, Merkmale und Anzeichen eines Mön­ches, der nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] den Mönch der nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch erklärt nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung.’ Oder da sieht ein Mönch nicht [selber] einen Mönch nicht seine Anerkennung in der vollstän­digen Versammlung erklären, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch erklärt nicht seine Aner­kennung in der vollständigen Versammlung.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich erkläre nicht meine Anerkennung in der vollständigen Versammlung.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person erklärt nicht seine Anerkennung in der vollständigen Versammlung, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

394. „Wenn von diesem Mönch das Pātimokkha suspendiert wird, und die Ver­sammlung wird aufgehoben aufgrund der zehn Widrigkeiten oder Gefahren – Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen, Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel – dann mag der Mönch, wenn er wünscht, entweder in die­sem Kloster oder in einem anderen, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Verfahren gegen die Soundso genannte Person, die nicht ihre Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Wenn es dem Orden recht ist, mag der [hiesige] Orden diesen Sachverhalt entscheiden.’

Bekommt er es so hin, ist es gut. Bekommt er es so nicht hin, soll er am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Das Verfahren gegen die Soundso genannte Person, die nicht ihre Anerkennung in der vollständigen Versammlung erklärt, ist nicht zuende gebracht worden, der Fall ist nicht entschieden. Ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezi­tiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

395. „Wie kann es sein, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass einer vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hin­weise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass gesehen, gehört und/oder vermu­tet wird, dass einer vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, und diese Hin­weise, Merkmale und Anzeichen eines Mönches, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass der Mönch vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist vom sittlich korrekten Wandel abgefallen.’ Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass ein Mönch vom sittlich korrekten Wandel abgefallen ist, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist vom sittlich korrekten Wandel abgefallen.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich bin vom sittlich korrekten Wandel abgefallen.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehn­ten oder fünfzehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkün­den:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person ist vom sittlich korrekten Wandel abgefallen, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine recht­mäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

396. „Wie kann es sein, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass einer vom korrekten Benehmen abgewichen ist? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hin­weise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass gesehen, gehört und/oder vermu­tet wird, dass einer vom korrekten Benehmen abgewichen ist, und diese Hinweise, Merkmale und Anzeichen eines Mönches, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er vom korrekten Benehmen abgewichen ist, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass der Mönch vom korrekten Benehmen abgewichen ist, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist vom korrekten Benehmen abgewichen.’ Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass ein Mönch vom korrekten Benehmen abgewichen ist, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist vom korrekten Benehmen abgewichen.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich bin vom korrekten Benehmen abge­wichen.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person ist vom korrekten Benehmen abgewichen, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pāti­mokkha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine recht­mäßige Aussetzung des Pātimokkha.“

397. „Wie kann es sein, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass einer von [rechter] Ansicht abgekommen ist? Da, ihr Mönche, gibt es solche Hinweise, solche Merkmale, solche Anzeichen, dass gesehen, gehört und/ oder vermutet wird, dass einer von [rechter] Ansicht abgekommen ist, und diese Hinweise, Merk­male und Anzeichen eines Mönches, dass gesehen, gehört und/oder vermutet wird, dass er von [rechter] Ansicht abgekommen ist, die sieht ein [anderer] Mönch. Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass der Mönch von [rechter] Ansicht abgekommen ist, aber andere Mönche berichten ihm von jenem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist von [rechter] Ansicht abgekom­men.’ Oder da sieht, hört und/oder vermutet ein Mönch nicht [selber], dass ein Mönch von [rechter] Ansicht abgekommen ist, und andere Mönche berichten ihm auch nicht von einem Mönch: ‘Bruder, der Soundso genannte Mönch ist von [rechter] Ansicht abgekommen.’, aber der Mönch selber berichtet den Mönchen: ‘Bruder, ich bin von [rechter] Ansicht abgekommen.’ Ihr Mönche, wenn dieser Mönch wünscht, mag er aufgrund dessen was er gesehen, gehört oder vermutet hat, am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person an­wesend ist, inmitten des Ordens verkünden:

‘Höre mich, hoher Orden! Die Soundso genannte Person ist von [rechter] Ansicht abgekommen, ich suspendiere das Pātimokkha wegen ihm. Das Pātimok­kha soll nicht in dessen Anwesenheit rezitiert werden.’ Das ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.

Das sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.“

Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.


2. Kapitel

7. In eigenem Interesse

398. Da nun ging der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angekommen war und den Erhabenen verehrt hatte, setzte er sich an einer Seite hin. Seitwärts sitzend sprach der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: „Wenn ein Mönch, o Herr, etwas in eigenem Interesse[1082] zu unternehmen wünscht, mit wievielen Eigenschaften ist dieses Unternehmen ausgestattet, welches er in seinem Interesse zu unternehmen gedenkt?“

Ein Unternehmen, Upāli, das ein Mönch im eigenen Interesse zu unter­nehmen gedenkt, soll mit fünf Eigenschaften versehen sein. Wenn ein Mönch in eigenem Interesse ein Unternehmen durchzuführen wünscht, dann soll er so darü­ber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in eigenem Interesse durchzufüh­ren wünsche, ist es jetzt die richtige Zeit, um dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzuführen oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist die falsche Zeit, dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzuführen, es ist nicht die richtige Zeit dafür.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist die richtige Zeit[1083], dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzu­führen, es ist nicht die falsche Zeit dafür.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzu­führen gedenke, ist das eine wahre Sache, die ich da durchführen möchte oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist keine wahre Sache, die ich da in meinem Interesse durchzuführen gedenke, es ist eine unwahre Sache.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durch­führen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist eine wahre Sache, die ich da durchzuführen gedenke, keine unwahre.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, ist das mit einem Nutzen verbunden oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nach­denkt, erkennt: ‘Es ist ohne Nutzen, was ich da durchzuführen gedenke, dieses Unternehmen hat keinen Nutzen.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen, was ich durchzuführen gedenke, ist mit einem Nutzen verbunden, nicht ohne Nutzen.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nach­denken: ‘Bei diesem Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, erlange ich da bei den Mönchen Freunde und Gefährten in der Lehre und der Ordenssatzung oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen wird mir keine Freunde und Gefährten in der Lehre und Ordenssatzung einbringen, das ich in meinem Interesse durchzu­führen gedenke.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, das bringt mir Freunde und Gefährten in der Lehre und Ordenssatzung.’ dann Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Wird wohl durch dieses Unter­nehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, im Orden Streit, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Ordensspaltung, Ordensdifferenz, Ordensstill­stand[1084] und/oder Verschiedenheit im Orden[1085] entstehen oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Durch dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, werden im Orden Streit, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Ordensspaltung, Ordensdifferenz, Ordensstillstand und/oder Verschiedenheit im Orden entstehen.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Durch dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, wird im Orden kein Streit, Zank, Zwist, keine Auseinandersetzung, Ordensspal­tung, Ordensdifferenz, kein Ordensstillstand und/oder keine Verschiedenheit im Orden entstehen.’ dann, Upāli, soll er es durchführen. Ein mit diesen fünf Eigen­schaften versehenes Unternehmen, Upāli, das in eigenem Interesse durchgeführt wird, mag später kein Grund zur Reue sein.“

8. Vom Beschuldiger zu überdenkende Dinge

399. „Wieviele Dinge, o Herr, soll ein Mönch bei sich überdenken, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen?“ – „Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen fünf Dinge bei sich über­dacht werden, danach mag er beschuldigen.

Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, soll überdacht werden: ‘Bin ich [selber] rein im Handeln, bin ich ausgestattet mit Reinheit beim körperlichen Verhalten?’, ‘Bin ich ohne Fehler, ohne Vergehen?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht rein ist im Handeln, nicht ausgestattet ist mit Reinheit beim körper­lichen Verhalten – [also] fehlerlos und ohne Vergehen – dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, übe du erst einmal körperliches Verhalten.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Bin ich [selber] rein im Sprechen, bin ich ausgestattet mit Reinheit beim sprachlichen Verhalten?’, ‘Bin ich ohne Fehler, ohne Vergehen?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht rein ist im Sprechen, nicht ausgestattet ist mit Reinheit beim sprachlichen Verhalten – [also] fehlerlos und ohne Vergehen – dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, übe du erst einmal sprachliches Verhalten.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Ist mein Geist mit Freundlichkeit gegen­über meinen Gefährten im Reinheitswandel erfüllt, frei von Bosheit?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht im Geist voller Freundlichkeit gegenüber seinen Gefährten im Reinheits­wandel und frei von Bosheit ist, dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, erfülle du erst einmal deinen Geist mit Freundlichkeit gegenüber deinen Gefährten im Reinheitswandel.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Bin ich einer, der viel gelernt hat? Einer, der das Gelernte im Gedächtnis behält? Einer, wie ein Lagerhaus für Gelerntes? Solche Dinge [der Lehre], die anfangs edel sind, inmitten edel sind und am Ende edel sind, kann ich da die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheits­wandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen? Habe ich viele solche Dinge gehört, im Gedächtnis behalten, kann ich diese rezitieren, habe ich sie durchdacht und habe ich sie durch Einsicht gut verstanden? Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, keiner ist, der viel gelernt hat, der das Gelernte im Gedächtnis behält, nicht wie ein Lager­haus für Gelerntes ist, und solche Dinge [der Lehre], die anfangs edel sind, inmitten edel sind und am Ende edel sind, da kann er nicht die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen, er hat nicht viele solche Dinge gehört, im Ge­dächtnis behalten, kann diese nicht rezitieren, hat sie nicht durchdacht und hat sie nicht durch Einsicht gut verstanden, dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwür­diger, erlerne du erst einmal gründlich die Texte[1086].’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Sind von mir beide Pātimokkhas ausführ­lich dargelegt und auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgear­beitet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach? Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, keiner ist, der beide Pātimokkhas ausführlich darlegen kann und auswendig gelernt hat, gut klassifiziert hat, gut durchgearbeitet hat, gut erwogen hat und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach, dann wird man zu ihm sagen: ‘Wo denn, Ehrwürdiger, ist das vom Erhabenen gesagt worden?’ Und wenn er, auf diese Weise befragt, sich nicht einig wird [mit den Fragenden], dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, erlerne du erst einmal gründlich die Ordens­satzung.’ Das wird man zu ihm sagen.

Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen diese fünf Dinge bei sich überdacht werden, danach mag er beschuldigen.“

9. Vom Beschuldiger zu praktizierende Dinge

400. „Wieviele Dinge, o Herr, soll ein Mönch für sich praktizieren, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen?“ – „Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen fünf Dinge für sich prak­tiziert werden, danach mag er beschuldigen: [in dem Gedanken] ‘Ich will zur rech­ten Zeit sprechen, nicht zur falschen Zeit.’; ‘Ich will die Wahrheit sagen, nicht die Unwahrheit.’; ‘Ich will milde sprechen, nicht grob.’; ‘Ich will nutzbringend spre­chen, nicht nutzlos.’; ‘Ich will mit freundlichem Geist sprechen, nicht innerlich erbost.’ Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen diese fünf Dinge für sich praktiziert werden, danach mag er beschuldigen.“

10. Ratschläge für Beschuldiger und Beschuldigte

401. „Einem Mönch, o Herr, der unrechtmäßig beschuldigt, auf wieviele Arten kann ihm Reue aufkommen?“ – „Einem Mönch, Upāli, der unrechtmäßig beschul­digt, dem mag auf fünferlei Art Reue aufkommen: ‘Zur falschen Zeit beschuldigt der Ehrwürdige, nicht zur richtigen Zeit. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit etwas Unwahrem beschuldigt der Ehrwürdige, nicht mit etwas Wahrem. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit groben Worten beschuldigt der Ehrwürdige, nicht mit milden. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit Nutzlosem beschuldigt der Ehr­würdige, nicht mit Nützlichem. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Innerlich erbost beschuldigt der Ehrwürdige, nicht mit einem freundlichen Geist. Dafür wäre Reue angebracht.’ Einem Mönch, Upāli, der unrechtmäßig beschuldigt, dem mag auf diese fünf Arten Reue aufkommen. Warum ist das so? Damit der andere Mönch nicht denkt, dass er zu Unrecht beschuldigt werden soll.“

„Einem Mönch, o Herr, der unrechtmäßig beschuldigt wird, auf wieviele Arten kann ihm keine Reue aufkommen?“ – „Einem Mönch, Upāli, der unrecht­mäßig beschuldigt wird, dem mag auf fünferlei Art keine Reue aufkommen: ‘Zur falschen Zeit wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht zur richtigen Zeit. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit etwas Unwahrem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit etwas Wahrem. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit groben Worten wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit milden. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit Nutzlosem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit Nützlichem. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Innerlich erbost wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit einem freundlichen Geist. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’ Einem Mönch, Upāli, der unrechtmäßig beschuldigt wird, dem mag auf diese fünf Arten keine Reue aufkommen.“

„Einem Mönch, o Herr, der rechtmäßig beschuldigt, auf wieviele Arten kann ihm keine Reue aufkommen?“ – „Einem Mönch, Upāli, der rechtmäßig beschuldigt, dem mag auf fünferlei Art keine Reue aufkommen: ‘Zur richtigen Zeit wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht zur falschen Zeit. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit etwas Wahrem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit etwas Unwahrem. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit milden Worten wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit groben. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit etwas Nützlichem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit etwas Nutzlosem. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’; ‘Mit einem freundlichen Geist wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht innerlich erbost. Dafür wäre Reue nicht angebracht.’ Einem Mönch, Upāli, der rechtmäßig beschuldigt, dem mag auf diese fünf Arten keine Reue aufkommen. Warum ist das so? Damit der andere Mönch denkt, dass er zu recht beschuldigt werden soll.“

„Einem Mönch, o Herr, der rechtmäßig beschuldigt wird, auf wieviele Arten kann ihm Reue aufkommen?“ – „Einem Mönch, Upāli, der rechtmäßig beschuldigt wird, dem mag auf fünferlei Art Reue aufkommen: ‘Zur richtigen Zeit wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht zur falschen Zeit. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit etwas Wahrem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit etwas Unwahrem. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit milden Worten wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit groben. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit etwas Nützlichem wurde der Ehrwürdige beschuldigt, nicht mit etwas Nutzlosem. Dafür wäre Reue angebracht.’; ‘Mit einem freundlichen Geist wurde der Ehrwür­dige beschuldigt, nicht innerlich erbost. Dafür wäre Reue angebracht.’ Einem Mönch, Upāli, der rechtmäßig beschuldigt wird, dem mag auf diese fünf Arten Reue aufkommen.“

„Wieviele Dinge, o Herr, soll ein Mönch bei sich bedacht und entwickelt haben, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen?“ – „Der Beschul­diger, Upāli, ein Mönch, der willens ist zu beschuldigen, soll fünf Dinge bei sich bedacht und entwickelt haben, bevor er beschuldigt: Mitgefühl, Wohlwollen, Sympathie, Freisein von Vergehen und Respekt vor der Ordenssatzung. Der Beschuldiger, Upāli, ein Mönch, der willens ist zu beschuldigen, soll diese fünf Dinge bei sich bedacht und entwickelt haben, bevor er beschuldigt.“

„Der beschuldigte Mönch aber, o Herr, auf wieviele Dinge soll er sich stützen?“ – „Der beschuldigte Mönch, Upāli, soll sich auf zwei Dinge stützen: Wahrheit und Unerschütterlichkeit[1087].“

Der zweite Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

Das war der neunte Abschnitt, der von der Pātimokkha-Aussetzung [handelt].

In diesem Abschnitt gibt es dreißig Sachverhalte.

 


Zusammenfassung

Uposatha, gewartet bis,

der üble Mönch ging nicht hinaus;

von Moggallāna angesprochen,

wunderbar, des Siegers Lehre.

Allmählich, leicht geneigt und Übungen,

feststehend, nicht übertretend;

mit Leiche, der Orden suspendiert,

[große] Flüsse, sie verlieren.

[Große] Flüsse, und verlöschen,

ein Geschmack und die Erlösung;

viele, Lehre und auch Satzung,

große Wesen, acht edle Menschen.

Gleich dem Ozean getan,

er spricht vom Guten in der Lehre;

Uposatha, Pātimokkha,

‘keiner kennt uns hier’.

Im Falle, sie sind verärgert,

eine, dann zwei, dann drei und vier;

dann fünf, dann sechs, dann sieben, acht,

dann neun, dann zehn auch.

Tugend, Wandel und auch Ansicht,

Unterhalt, vier damit verbunden;

Pārājika, Saṅghādisesa,

Pācittiya, Pāṭidesanīya.

Dukkaṭa, fünf damit verbunden,

von Tugend, Wandel abgefallen;

ungetan und auch getan,

sechs damit verbunden, richtig.

Pārājika, Saṅghādisesa,

Thullaccaya, Pācittiya;

und Pāṭidesaniya auch,

Dukkaṭa und Dubbhāsita.

Von Tugend, Wandel abgekommen,

von [rechter] Ansicht, Unterhalt;

acht sind getan und ungetan,

von einem mit Tugend, Wandel, [rechter] Ansicht.

Ungetan und getan,

sowohl getan als nicht getan;

neun Fälle sind gesprochen,

gleichwie in Übereinstimmung.

Pārājika, noch verhandelt,

Aufgebender gleicherweise;

sich dazurechnen, er erklärt,

solang’ der Fall noch verhandelt wird.

Von Tugend, Wandel abgewichen,

von [rechter] Ansicht abgekomm’;

geseh’n, gehört, vermutet bloß,

man sollte wissen diese zehn.

Ein Mönch sieht einen [ander’n] Mönch,

ein and’rer sagt, was er geseh’n;

er sagt es von sich selber,

ausgesetzt das Pātimokkha.

Aufgehoben weil Gefahren,

Regierung, Feuer, Wasser, Dieb;

auch wegen Menschen, Nichtmenschen,

Raub- und Kriechtier, Reinheitswandel.

Aufgrund von einem dieser zehn,

oder einem von den andern;

rechtmäßig und unrechtmäßig,

zu wissen ist’s auf diese Art.

[Rechte] Zeit, nur Wahres, nützlich,

bekomm’ ich, wird entstehen;

beim Handeln, Sprechen, Freundlichkeit,

viel gelernt hat er, auch beide.

[Rechte] Zeit, mit Wahrem, milde,

nützlich, freundlich er beschuldigt;

Reue kommt auf wenn unrechtmäßig,

soll’t mit Gesproch’nem sein zerstreut.

Zu Recht Beschuldigter, beschuldigt,

zerstreut wird aufgekomm’ne Reue;

Mitgefühl, Wohlwollen, Sympathie,

[Vergehens-]Freisein, hat Respekt.

Beschuldiger’s Umgangsformen,

vom Selbsterwachten dargelegt;

unerschütterlich und Wahrheit,

für Beschuldigten das Rechte sind.

Der Abschnitt, der vom Aussetzen des Pātimokkha [handelt], ist beendet.


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[1048] pātimokkha  In Mvg 135 steht: „Pātimokkha bedeutet: Das ist der Ausgangs­punkt, das Oberste von allem, von allen heilsamen Dingen das Herausragende, deshalb heißt es Pātimokkha.“; PTSD: „... im Sinne von Bindung, Verbind­lichkeit, Verpflichtung. Das Sk prāṭimokṣa ist eine falsche Anpassung von pātimokkha, es sollte richtiger pratimokṣya sein ‘das, was bindend machen sollte’.“; Vism.: „‘Gezügelt in der Zügelung gemäß der Ordenssatzung’ bedeu­tet ‘Ordenssatzung’, die in den Übungsregeln (sikkhāpada) bestehende Sitt­lichkeit. Denn wer diese ‘hütet’ (pāti) und darüber wacht, den ‘befreit’ (mokkheti) sie und erlöst ihn von den Abgründen und den anderen Leiden.“

            Ein Vergehensgeständnis während der Rezitation ist möglich (Mvg 170), obwohl bestimmt wurde, dass vorher die Reinheit herzustellen ist (Mvg 164). In Mvg 171 wird sogar erlaubt, dass das Pātimokkha rezitiert wird, obwohl Vergehen begangen waren. Praktiziert wird, dass grundsätzlich vorher die Reinheit herzustellen ist und dass während der Rezitation geschwiegen wird. Sollte dennoch jemandem während der Rezitation ein Vergehen bewusst werden, dass er noch nicht offengelegt hat, so ist üblich, dass der Betreffende zu sich selbst spricht: „Sobald dieser Ordens-Akt vorüber ist, werde ich das/die Vergehen gestehen.“ Dem Nachbarn wird es aus Gründen der Peinlichkeit bzw. da es als Störung empfunden werden könnte, eher nicht mitgeteilt. Aber sogar das wird vermieden, weil ja bereits vor der Rezitation die Reinheit her­gestellt wird – und zwar mittels „sabbāpattiya“, also einer Art „General­geständnis“. Allerdings fallen darunter nicht Pār und Sd. Alle Pāc haben eigentlich Mānatta zur Folge, dürften also nur als „gestanden“ bzw. „offen­gelegt“ gelten, jedoch nicht als „bereinigt“, aber es wird kaum praktizert.

[1049] asurā  feinstoffliche Wesen, ähnlich den Devas, aber „erdgebunden“ und deren „Gegenspieler“. DPPN (gerafft): „Zusammen mit den supaṇṇas, gandhabbas, yakkhas, garuḷas und nāgas zählen sie zu den niederen Gottheiten. Eine Wie­dergeburt als Asura wird als eine in den vier unglücklichen Sphären (apāya) betrachtet. Die Asuras leben im Ozean, nachdem sie von Vajira-Hattha („Dia­mant-Hand“, ein Synonym für Indra) bezwungen wurden.“

[1050] abhiramanti. Warum sich Asuras im Ozean „vergnügen“, statt darin zu leben, bleibt ungeklärt. Vielleicht wäre es besser mit „tummeln“ zu übersetzen.

[1051] maṇi  D/O: „Diamant“.

[1052] veḷuria  IBH: „Lapislazuli“; D/O: „Katzenauge“ (Tigerauge).

[1053] silā  IBH: „Quartz“; D/O: „Fels“.

[1054] masāragalla  IBH: „Katzenauge“ (Tigerauge); D/O: „Cornelian“ (Chalzedon Variante).

[1055] timi  „großer Fisch“.

[1056] timiṅgala  „Raubfisch“. Der, der den „großen Fisch“ verschlingt.

[1057] timitimiṅgala  wäre demnach der große Raubfisch, eben der größte, der Walhai (Rhincodon typus). Eben der, der den „Raubfisch“ verschlingt.

[1058] gandhabbā  DPPN (gerafft): „Art Halbgötter, die im Bereich der Vier Großkönige leben. Die niedrigste Klasse von Gottheiten. Werden allgemein mit Asuras und Nāgas zusammengefasst.“

[1059] anupubba-sikkhā  Laut Kommentar sind damit die Drei Übungen gemeint, d.h. die der höheren Sittlichkeit, der höheren Geistesschulung und der höheren Weisheit oder Sittlichkeit, Geistessammlung und Weisheit (sīla, samādhi, paññā).

[1060] anupubba-kiriyā  Laut Kommentar sind damit die dreizehn Dhutaṅga-Prak­tiken gemeint.

[1061] anupubba-paṭipadā  Laut Kommentar sind damit gemeint die sieben Arten der Meditation, die achtzehn großen Einsichten, die achtunddreißig Kategorien der Abhängigkeit und die siebenunddreißig Dinge zur Erleuchtung.

[1062] aññāpaṭivedha  d.h. keine urplötzliche Erreichung einer der vier Stufen der Heiligkeit.

[1063] sikkhāpadā  wtl: „Übungsregeln“.

[1064] sāvakā  wtl: „Hörer“.

[1065] Dieser Vers wird dem Mönch Sirimaṇḍa zugeschrieben (Th 447). Damit wird darauf angespielt, dass es auf einen, der Vergehen verheimlicht (verdeckt), Vorwürfe „regnet“. Der Kommentar bemerkt dazu, dass die verdeckten Dinge Vergehen sind, die jemand verheimlicht und dadurch ein weiteres Vergehen begeht. Aber wenn er es offenlegt, dann begeht er kein weiteres Vergehen.

[1066] Spätestens jetzt dürfte klar sein, dass das Pātimokkha ursprünglich eine Art „Glaubensbekenntnis“ war (enthielt nur die drei Dhp-Verse 184, 183 und 185), dann zum „Beichtritual“ wurde (wie in Mvg 134 + 170 beschrieben) und jetzt zum reinen Rezitations-Ritual geworden ist. Siehe auch → Mvg 150. Auch enthielt das Pātimokkha anfänglich bedeutend weniger Vorschriften, wie aus AN III 85 ersichtlich.

            Die Rezitation des Pātimokkha wird ausgesetzt bis die betreffende Person die Versammlung verlassen hat. Die Versammlung gilt insofern dennoch als „vollständig“, da sich der Begriff „vollständig“ auf die moralisch reinen Ordinierten bezieht. In → Mvg 169f wird das Verfahren aufgezeigt.

            Es kann dennoch das Pātimokkha rezitiert werden, wenn Unsicherheit wegen der Vergehen besteht oder es keine unmittelbare Möglichkeit gab zur Wiedergutmachung (→ Mvg 170ff).

[1067] Also noch bevor jemand ihnen (in der Versammlung) etwas vorwerfen konnte. Das ist ein psychologischer Schachzug. Jemanden anschwärzen, um ihn unglaubwürdig zu machen, damit jener die Vergehen, die man selbst begangen hat, nicht effektiv bekanntmachen kann. Laut Psychologie bedarf es elf positi­ver Eindrücke, um einen negativen zu übertönen.

[1068] Über das Vergehen, andere Mönche grundlos bezichtigt zu haben, wird nichts weiter gesagt (= Sd 8 + 9, Pāc 1, 13, 76, 77). Wird also in der Versammlung nachgefragt, und es stellt sich heraus, dass der Vorwurf unbegründet ist, hat der Bezichtigende ein Vergehen begangen und muss selber die Versammlung verlassen – es sei denn, er gesteht sofort sein Vergehen ein und macht es auch sofort wieder gut (sofern es kein Sd 8 oder 9 war).

[1069] Es wird grundlos der Vorwurf erhoben, dass jemand – es muss kein Name genannt werden (vgl. → Mvg 239) – unrein ist, und somit die gesamte Gemein­schaft unrein ist, daher soll die Rezitation des Pātimokkha ausgesetzt werden. – Bis die betreffende Person sich entfernt hat oder entfernt wurde, oder sein Vergehen offengelegt hat, wiedergutgemacht hat usw. Vergleiche dazu auch → Mvg 135.

[1070] a-katāya  wtl: „Nicht-tun“. Gemeint sein dürften die Vergehen, welche durch Nicht-tun begangen werden, z.B. Ordens-Eigentum im Freien liegen lassen (→ Cvg 361). Aber auch Vergehen sprachlicher Art (dubbhāsita)  können gemeint sein (Lüge, Verleumdung usw.).

[1071] katāya. Vergehen, die durch Taten begangen werden.

[1072] Nichteinhaltung der Übungsregeln (sikkhā).

[1073] Ebenso.

[1074] Wenn man also jemanden gewähren lässt, der üble Ansicht hat, obwohl man die Pflicht hat, ihn daraufhin anzusprechen.

[1075] Aufgrund falscher Ansicht begeht man Vergehen.

[1076] katākatāya  Gemeint sein dürfte, dass ein entsprechendes Vergehen begangen wurde und dann nicht offengelegt bzw. keine Wiedergutmachung geleistet wurde.

[1077] Das heißt, er ist gerade dabei, sein Vergehen zu gestehen bzw. wird gerade dazu befragt. Wenn dieser Fall geschlossen ist, wird das Pātimokkha rezitiert. Siehe folgenden §.

[1078] Das heißt, der Betreffende legt seine Ordination (seine Roben) ab.

[1079] Mit „er“ ist derjenige gemeint, der ein Vergehen begangen hat oder bezichtigt wird, oder gegen den gerade verhandelt wird (→ Mvg 389ff).

[1080] diṭṭhasutaparisaṅkito  Vergleiche dazu auch „Pavāraṇā“ → Mvg 209ff, 237. In Mvg 239 ist der „Fall“ bekannt, aber nicht die Person.

[1081] a-manussa  wtl: „Un-Menschen“, z.B. Geister, Dämonen.

[1082] attādāna  Der Kommentar sagt dazu: „Hier wünscht ein Mönch die Lehre zu erforschen (oder zu läutern sodhetu) – was auch immer er an rechtlichen Schritten unternimmt in seinem eigenen Interesse (oder was er für sich ge­eignet hält), das wird attādāna  genannt.“

[1083] Siehe die „zehn Gefahren“. Aber auch wenn z.B. die Versammlung aufgeho­ben wird/wurde, ist es die falsche Zeit, in eigenem Interesse etwas durchführen zu wollen. Oder der betreffende Mönch hat selber Bewährung abzuleisten usw.

[1084] saṅgha-vavaṭṭhāna  Stillstand im Orden, d.h. kein Fortschritt (im Dhamma).

[1085] saṅgha-nānākaraṇa  d.h. Meinungsverschiedenheiten, die zu Ordensspaltung (-en) auswachsen können.

[1086] āgama  Die kanonischen Texte, also die Überlieferung, die Tradition.

[1087] akuppa  auch „Standhaftigkeit“. Er soll frei von Hass und Ärger unerschütter­lich im Geist sein.


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