97. Bei einer Gelegenheit weilte der erhabene Buddha im Kloster des Anāthapiṇḍika, im Jetahain von Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte der ehrwürdige Udāyī[149] einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses[150] begangen und verheimlichte es nicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, was nicht verheimlicht wurde, sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen[151]. Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:“
98. „Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren[152], ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, erbitte ich vom Orden [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Ich, ihr Herren, habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Zum zweiten Mal: deshalb, ihr Herren, erbitte ich vom Orden [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Ich, ihr Herren, habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Zum dritten Mal: deshalb, ihr Herren, erbitte ich vom Orden [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen].’ Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
99. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
100. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, habe ich vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Die Ehrerbietung habe ich abgeleistet. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll rehabilitiert werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb habe ich vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da ich nun, ihr Herren, die Ehrerbietung abgeleistet habe, bitte ich um Rehabilitation.’
‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb habe ich vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da ich nun, ihr Herren, die Ehrerbietung abgeleistet habe, bitte ich zum zweiten Mal um Rehabilitation.’
‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb habe ich vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da ich nun, ihr Herren, die Ehrerbietung abgeleistet habe, bitte ich zum dritten Mal um Rehabilitation.’ Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
101. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb hat er vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Er hat die Ehrerbietung abgeleistet und bittet um Rehabilitation. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb hat er vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Er hat die Ehrerbietung abgeleistet und bittet um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb hat er vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Er hat die Ehrerbietung abgeleistet und bittet um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und nicht verheimlicht. Deshalb hat er vom Orden wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte erbeten. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Er hat die Ehrerbietung abgeleistet und bittet um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde der Mönch Udāyī rehabilitiert. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
102. Bei einer Gelegenheit hatte der ehrwürdige Udāyī einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es einen Tag verheimlicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī für das einmalig begangene und einen Tag verheimlichte Vergehen des absichtlichen Samenergusses, einen Tag Bewährung geben. Und so, ihr Mönche, soll gegeben werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben].’ Zum zweiten Mal soll er so bitten. Zum dritten Mal soll er so bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
103. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen Tag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
104. Als die Bewährung abgeleistet war, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, habe ich den Orden gebeten, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen Tag gegeben. Die Bewährung habe ich abgeleistet[153]. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Nun, da die Bewährung abgeleistet ist, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Zum zweiten Mal bitte ich darum. Zum dritten Mal bitte ich darum.’ Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
105. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat ihm wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Nun, da die Bewährung abgeleistet ist, bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat ihm wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Nun, da die Bewährung abgeleistet ist, bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat ihm wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Nun, da die Bewährung abgeleistet ist, bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat ihm wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Nun, da die Bewährung abgeleistet ist, bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte [aufzuerlegen]. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
106. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Die Bewährung habe ich abgeleistet. Dann, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Die Ehrerbietung habe ich abgeleistet. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll rehabilitiert werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Die Bewährung habe ich abgeleistet. Dann, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da ich nun, ihr Herren, die Ehrerbietung abgeleistet habe, bitte ich um Rehabilitation.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
107. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen Tag verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag zu geben. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen Tag gegeben. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte aufzuerlegen. Der Orden hat dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangnen und einen Tag verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die Ehrerbietung für sechs Nächte auferlegt. Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde der Mönch Udāyī rehabilitiert. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
108. Bei einer Gelegenheit hatte der ehrwürdige Udāyī einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, was zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht wurde, zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage Bewährung geben. Und so, ihr Mönche, soll gegeben werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage [zu geben].’ Zum zweiten Mal soll er so bitten. Zum dritten Mal soll er so bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
109. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für zwei Tage ... drei Tage ... vier Tage ... fünf Tage gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“[154]
110. Während der ehrwürdige Udāyī die Bewährung ableistete, hatte er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimlichte es nicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht.[155] Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimliche es nicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden den Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen Vergehen des absichtlichen Samenergusses, was nicht verheimlicht wurde, zum Anfang zurückschicken[156]. Und so, ihr Mönche, soll zurück zum Anfang geschickt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimliche es nicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben].’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
111. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimlichte es nicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimlichte es nicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimlichte es nicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und verheimlichte es nicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des währenddessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
112. Als der ehrwürdige Udāyī die Bewährung abgeleistet hatte, beging er, noch bevor er mit der Ehrerbietung begann, einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es nicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht.[157] Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb erbat ich vom Orden für das einmalig begangene und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichte Vergehen des absichtlichen Samenergusses, den Neuanfang. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Orden den Mönch Udāyī wegen des unterdessen[158] einmalig begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, was er nicht verheimlichte, zum Anfang zurückschicken. Und so, ihr Mönche, soll zurück zum Anfang geschickt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden. [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben].’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
113. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
114. Er, der sich in der Bewährungszeit bewährt hatte, sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Die Bewährung habe ich nun abgeleistet. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, mag der Orden dem Mönch Udāyī im Zusammenhang[159] mit diesem [Dreifach-]Vergehen, sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Nun habe ich, ihr Herren, die Bewährung abgeleistet und bitte den Orden, mir wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
115. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Er hat die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Nun hat er die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Nun hat er die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Nun hat er die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurden dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
116. Während er die Ehrerbietung ableistete beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es nicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich die Bewährung abgeleistet hatte, bat ich den Orden, mir wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während ich die Ehrerbietung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen.
„Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde, nach dem [wiederholten] Neuanfang die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll neu angefangen werden: Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich die Bewährung abgeleistet hatte, bat ich den Orden, mir wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während ich die Ehrerbietung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben].’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
117. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden [drei] Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden [drei] Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden [drei] Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden [drei] Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
„Und so, ihr Mönche, sollen [dann] die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden: Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ich, ihr Herren, habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich die Bewährung abgeleistet hatte, bat ich den Orden, mir wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen dieser im Zusammenhang stehenden [drei] Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während ich die Ehrerbietung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und habe es nicht verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Nun, ihr Herren, bitte ich, dass mir vom Orden wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, [ihm] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Nun bittet er darum, dass ihm vom Orden wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er nun die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und hat es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, [ihm] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Nun bittet er darum, dass ihm vom Orden wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī die sechs Nächte Ehrerbietung wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal ... zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: ...’
‘Durch den Orden wurden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
118. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte und seine Rehabilitation erwartete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es nicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich die Bewährung abgeleistet hatte, bat ich den Orden, [mir] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während ich die Ehrerbietung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat ich darum, dass mir vom Orden wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Als ich die Ehrerbietung abgeleistet hatte und die Rehabilitation erwartete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimliche es nicht.[160] Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen.
„Dann, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, der nicht verheimlicht wurde, nach dem Neuanfang die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll neu angefangen werden: ... – ... ‘Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben].’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen: ... – ... ‘Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben.’ ... – ... ‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben.’“ ... – ... „Und so, ihr Mönche, sollen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden: ... – ... ‘Nun, ihr Herren, bitte ich, dass mir der Orden wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. ... – ... ‘Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen.’ ... – ... ‘Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī die sechs Nächte Ehrerbietung wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses.’
‘Durch den Orden wurden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
119. Als er nun die sechs Nächte Ehrerbietung abgeleistet hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe ... – ...[161] die sechs Nächte Ehrerbietung abgeleistet. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll rehabilitiert werden:
„Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während ich nun die Bewährung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich nun die Bewährung abgeleistet hatte und bevor ich mit der Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als ich die Bewährung abgeleistet hatte, bat ich den Orden, [mir] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während ich die Ehrerbietung ableistete, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Als ich die Ehrerbietung abgeleistet hatte und die Rehabilitation erwartete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es nicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Da ich nun, ihr Herren, die sechs Nächte Ehrerbietung abgeleistet habe, erbitte ich vom Orden die Rehabilitation.’
Er soll zum zweiten Mal bitten. Er soll zum dritten Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
120. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und ... einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen ... zwei ... drei ... vier ... fünf Tage. Während er die Bewährung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte und bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Als er die Bewährung abgeleistet hatte, bat er den Orden, [ihm] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Während er die Ehrerbietung ableistete, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es nicht verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte und die Rehabilitation erwartete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es nicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und nicht verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Er hat die sechs Nächte Ehrerbietung abgeleistet und bittet [nun] den Orden um Rehabilitation. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen ... – ... hat die sechs Nächte Ehrerbietung abgeleistet und bittet den Orden um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde der Mönch Udāyī rehabilitiert. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
121. Bei einer Gelegenheit hatte der ehrwürdige Udāyī einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses einen halben Monat Bewährung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses einen halben Monat Bewährung [zu geben].’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
122. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen halben Monat gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses für einen halben Monat Bewährung gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
123. Während der Bewährung beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage[162] verheimlicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben, und zwar aufgrund des früheren Vergehens als einschließende Bewährung[163]. Und so, ihr Mönche, soll neu angefangen werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben].’[164] Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
124. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Er bittet den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, der Neuanfang gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, der Neuanfang gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
125. „Und so, ihr Mönche, soll bezüglich früherer Vergehen die einschließende Bewährung[165] gegeben werden: Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ich, ihr Herren, habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang gegeben. Nun, ihr Herren, bitte ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen [zu geben].’
Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten.[166] Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
126. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden hat ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang gegeben. Nun bittet er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Nun bittet er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gibt dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
127. Nach Ableistung der Bewährung, noch bevor er mit der Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang gegeben. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor ich die Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen des während des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang geben, und zwar aufgrund des früheren Vergehens als einschließende Bewährung. Und so, ihr Mönche, soll neu angefangen werden:
[167]... – ... ‘Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen gegeben.[168] Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
128. Er, der sich in der Bewährungszeit bewährt hatte, sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor ich die Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang gegeben. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung habe ich nun abgeleistet. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, mag der Orden dem Mönch Udāyī im Zusammenhang mit diesem [dreifach-]Vergehen[169], sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche soll auferlegt werden:
Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. ... – ... Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung habe ich nun abgeleistet. Nun, ihr Herren, da ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet habe, bitte ich den Orden, mir wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
129. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen halben Monat verheimlicht. ... – ... Er hat die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und einen halben Monat verheimlicht. ... – ... Nun hat er die Bewährung abgeleistet und bittet den Orden, ihm wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Der Orden auferlegt dem Mönch Udāyī wegen dieser im Zusammenhang stehenden Vergehen sechs Nächte Ehrerbietung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurden dem Mönch Udāyī wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
130. Während er die Ehrerbietung ableistete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses, Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehen des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor ich die Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung habe ich abgeleistet und bat den Orden, [mir] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Während ich die Ehrerbietung ableistete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, mag der Orden dem Mönch Udāyī den Neuanfang geben aufgrund des früher begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, dass er einen halben Monat verheimlicht hatte, [dann] aufgrund der früheren Vergehen die einschließende Bewährung geben und dann die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll zum Anfang zurückgeschickt werden: ... – ...“
„Und so, ihr Mönche, soll [dann] aufgrund der früheren Vergehen die einschließende Bewährung gegeben werden: ... – ...“
„Und so, ihr Mönche, sollen [dann] die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden: ... – ...“
„ ... – ... Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī Ehrerbietung für sechs Nächte aufgrund des früheren einmaligen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, was fünf Tage verheimlicht wurde[170], auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
131. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte und seine Rehabilitation erwartete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Er sprach zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor ich die Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang gegeben. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung hatte ich abgeleistet und bat den Orden, [mir] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Während ich die Ehrerbietung ableistete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang aufgrund des früher begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, dass ich einen halben Monat verheimlicht hatte, zu geben, [dann] die einschließende Bewährung aufgrund der früheren Vergehen zu geben und dann die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Als ich die Ehrerbietung abgeleistet hatte und meine Rehabilitation erwartete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, mag der Orden dem Mönch Udāyī den Neuanfang geben aufgrund des unterdessen begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, dass er fünf Tage verheimlicht hatte, [dann] aufgrund der früheren Vergehen die einschließende Bewährung geben und dann die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll zum Anfang zurückgeschickt werden: ... – ...“
„Und so, ihr Mönche, soll [dann] aufgrund der früheren Vergehen die einschließende Bewährung gegeben werden: ... – ...“
„Und so, ihr Mönche, sollen [dann] die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt werden: ... – ...“
„ ... – ... Durch den Orden wurde dem Mönch Udāyī Ehrerbietung für sechs Nächte aufgrund des unterdessen einmaligen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, was fünf Tage verheimlicht wurde[171], auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
132. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich, ihr Brüder, habe ... – ... begangen ... – ...[172] Die sechs Nächte Ehrerbietung sind abgeleistet. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll rehabilitiert werden:
„Der Mönch Udāyī, ihr Mönche, soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ich, ihr Herren, habe einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als ich die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor ich die Ehrerbietung begann, habe ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat ich den Orden, [mir] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen zu geben. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung hatte ich abgeleistet und bat den Orden, [mir] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Während ich die Ehrerbietung ableistete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang aufgrund des früher begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, dass ich einen halben Monat verheimlicht hatte, zu geben, [dann] die einschließende Bewährung aufgrund der früheren Vergehen zu geben und dann die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Als ich die Ehrerbietung abgeleistet hatte und meine Rehabilitation erwartete, beging ich einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Deshalb bat ich den Orden, [mir] den Neuanfang zu geben wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat ich den Orden, [mir] die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Dann bat ich den Orden, [mir] die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Der Orden hat mir wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die sechs Nächte Ehrerbietung auferlegt. Die sechs Nächte Ehrerbietung, ihr Herren, habe ich [nun] abgeleistet und bitte den Orden um Rehabilitation.’
Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
133. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es einen halben Monat verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des einmalig begangenen und einen halben Monat verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses Bewährung für einen halben Monat. Während der Bewährung hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Als er die [einschließende] Bewährung abgeleistet hatte und noch bevor er die Ehrerbietung begann, hat er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses begangen und es fünf Tage verheimlicht. Deshalb bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses den Neuanfang. Dann bat er den Orden, [ihm] wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Die [einschließende] Bewährung hatte er abgeleistet und bat den Orden, [ihm] wegen dieser zusammenhängenden [drei] Vergehen die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Während er die Ehrerbietung ableistete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang aufgrund des früher begangenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses, dass er einen halben Monat verheimlicht hatte, zu geben, [dann] die einschließende Bewährung aufgrund der früheren Vergehen zu geben und dann die sechs Nächte Ehrerbietung aufzuerlegen. Als er die Ehrerbietung abgeleistet hatte und seine Rehabilitation erwartete, beging er einmalig das Vergehen des absichtlichen Samenergusses und verheimlichte es fünf Tage. Deshalb bat er den Orden, [ihm] den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm den Neuanfang wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses. Dann bat er den Orden, [ihm] die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses [zu geben]. Der Orden gab ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen. Dann bat er den Orden, ihm die sechs Nächte Ehrerbietung wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses aufzuerlegen. Der Orden hat ihm wegen des unterdessen einmalig begangenen und fünf Tage verheimlichten Vergehens des absichtlichen Samenergusses die einschließende Bewährung aufgrund früherer Vergehen auferlegt. Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den Mönch Udāyī rehabilitieren.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Mönch Udāyī hat einmalig das Vergehen ... – ... Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit sage ich: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Da er die Ehrerbietung abgeleistet hat, bittet er um Rehabilitation. Der Orden rehabilitiert [nun] den Mönch Udāyī. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Udāyī rehabilitiert wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde der Mönch Udāyī rehabilitiert. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Das Samenerguss[-Kapitel] ist vollendet.
134. Bei einer Gelegenheit hat ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen[173] begangen: ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht, ein Vergehen hat er zwei Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er drei Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er vier Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er fünf Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er sechs Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er sieben Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er acht Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er neun Tage verheimlicht und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Da sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen habe ich einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen habe ich zehn Tage verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen berichteten die Mönche diese Sache. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann soll der Orden diesem Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegen.[174] Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Ihr Mönche, jener Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen habe ich einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen habe ich zehn Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass mir wegen meiner Vergehen, von denen ich eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
135. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, dass ihm wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, Bewährung im Zusammenhang nach Wertigkeit auferlegt wird. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, dass ihm wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird. Der Orden auferlegt dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit sage ich: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden auferlegt dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Soundso genannten Mönch wegen seiner Vergehen, von denen er eines zehn Tage verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
136. Bei einer Gelegenheit hatte ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht, ein Vergehen hat er zwei Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er drei Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er vier Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er fünf Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er sechs Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er sieben Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er acht Tage verheimlicht, ein Vergehen hat er neun Tage verheimlicht und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Da sprach er zu den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen habe ich einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen habe ich zehn Tage verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen berichteten die Mönche diese Sache. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann soll der Orden diesem Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen[175], das [oder die] am längsten verheimlicht wurde[-n], die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegen.[176] Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Ihr Mönche, jener Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen habe ich einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen habe ich zehn Tage verheimlicht. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass mir wegen meines Vergehens, das ich am längsten verheimlichte, einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
137. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, dass ihm wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ein Vergehen hat er einen Tag verheimlicht ... – ... und ein Vergehen hat er zehn Tage verheimlicht. Deshalb bittet er den Orden, dass ihm wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird. Der Orden auferlegt dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit sage ich: ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden auferlegt dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Soundso genannten Mönch wegen eines oder mehrerer Vergehen, das am längsten verheimlicht wurde, die einschließende Bewährung nach Wertigkeit auferlegt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
138. Bei einer Gelegenheit hatte ein gewisser Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach er zu sich: „Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.“ Dann bat er den Orden, [ihm] zwei Monate Bewährung wegen eines der zwei Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das er zwei Monate verheimlicht hatte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam ihn die Scham [und er sagte sich]: „Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann wollte ich vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen einem der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich eben vom Orden auch wegen des anderen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.“
Er sprach zu den Mönchen: „Brüder, ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach ich zu mir: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.’ Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen des einen der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. In der Bewährungszeit überkam mich die Scham [und ich sagte mir]: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann wollte ich vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen einem der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich eben vom Orden auch wegen des anderen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.’ Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen berichteten die Mönche diese Sache. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann soll der Orden diesem Mönch auch wegen des anderen Vergehens[177], zwei Monate Bewährung geben. Und so, ihr Mönche, soll gegeben werden:
Ihr Mönche, jener Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach ich zu mir: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. ‹ Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen des einen der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. In der Bewährungszeit überkam mich die Scham [und ich sagte mir]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann wollte ich vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen einem der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich eben vom Orden auch wegen des anderen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Daher, ihr Herren, bitte ich [nun] den Orden, mir auch wegen des anderen Vergehens, zwei Monate Bewährung zu geben.’
Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten.
Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
139. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach er zu sich: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Dann bat er den Orden, [ihm] zwei Monate Bewährung wegen des einen der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, [zu geben]. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte. In der Bewährungszeit überkam ihn die Scham [und er sagte sich]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann wollte ich vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen einem der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich eben vom Orden auch wegen des anderen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Nun bittet er den Orden, ihm auch wegen des anderen Vergehens, zwei Monate Bewährung zu geben. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Soundso genannten Mönch wegen des einen, so auch wegen des anderen Vergehens zwei Monate Bewährung zu geben. Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach er zu sich: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Dann bat er den Orden, [ihm] zwei Monate Bewährung wegen des einen der zwei Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, [zu geben]. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte. In der Bewährungszeit überkam ihn die Scham [und er sagte sich]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann wollte ich vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten. Dann bat ich den Orden, [mir] zwei Monate Bewährung wegen einem der zwei Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte [zu geben]. Der Orden gab mir zwei Monate Bewährung wegen des einen [der zwei] Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte. Dann, in der Bewährungszeit, überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich eben vom Orden auch wegen des anderen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Nun bittet er den Orden, ihm auch wegen des anderen Vergehens, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch ebenso wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch ebenso wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung gegeben werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch ebenso wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch ebenso wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung gegeben werden, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Soundso genannten Mönch ebenso wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’ Ihr Mönche, von da an[178], soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
140. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesā begeht und diese zwei Monate verheimlicht. Dann spricht er zu sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.’ Dann bittet er den Orden, ihm für das eine Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm für eines der Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung. Während der Bewährung überkommt ihn die Scham [und er spricht zu sich]: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Dann sagte ich mir: ›Ich habe zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich eben vom Orden [nur] wegen des einen Vergehens, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung erbitten.‹ Also bat ich den Orden, mir für das eine Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung aufzuerlegen. Der Orden hat mir für das eine Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung gegeben. Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wie für das eine, so auch für das andere Vergehen zwei Monate Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm wie für das eine, so auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Daraufhin gibt der Orden ihm wie für das eine, so auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlicht hatte, zwei Monate Bewährung. Ihr Mönche, von da an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
141. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er das eine [als Vergehen] erkennt und das andere erkennt er nicht [als Vergehen]. Den Orden bittet er, ihm für das eine Vergehen, das er als solches erkennt und das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen diesem Vergehen [das er als solches erkannte]. Während der Bewährungszeit erkennt er auch das andere Vergehen als solches, und er sagt sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Das eine habe ich als Vergehen (an-)erkannt, das andere nicht. Dann bat ich den Orden, mir für das Vergehen, das ich als solches erkannt und zwei Monate verheimlicht hatte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab mir für dieses Vergehen zwei Monate Bewährung. Unterdessen, in der Bewährung, erkannte ich auch das andere Vergehen als ein solches. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir auch für das andere Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm nun wie für das eine, so auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlicht hatte, die zwei Monate Bewährung. Ihr Mönche, von da an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
142. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er sich an das eine [Vergehen] erinnert und an das andere [Vergehen] erinnert er sich nicht. Den Orden bittet er, ihm für das eine Vergehen, an das er sich erinnert und das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen diesem Vergehen [an das er sich erinnerte]. Während der Bewährungszeit erinnert er sich auch an das andere Vergehen, und er sagt sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. An das eine Vergehen habe ich mich erinnert, an das andere nicht. Dann bat ich den Orden, mir für das Vergehen, an das ich mich erinnerte und das ich zwei Monate verheimlicht hatte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab mir für dieses Vergehen zwei Monate Bewährung. Unterdessen, in der Bewährung, erinnerte ich mich auch an das andere Vergehen. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir auch für das andere Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung aufzuerlegen. Der Orden gibt ihm nun für das eine, so auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlicht hatte, die zwei Monate Bewährung. Ihr Mönche, von da an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
143. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er sich wegen des einen [Vergehen] sicher ist und wegen dem anderen ist er sich unsicher. Den Orden bittet er, ihm für das eine Vergehen, wegen dem sich sicher ist und das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen diesem Vergehen [dessen er sich sicher ist]. Während der Bewährungszeit wird er sich auch wegen des anderen Vergehens sicher und er sagt sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Wegen des einen Vergehens war ich mir sicher, wegen dem anderen nicht. Dann bat ich den Orden, mir für das Vergehen, wegen dem ich mir sicher war und das ich zwei Monate verheimlicht hatte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab mir für dieses Vergehen zwei Monate Bewährung. Unterdessen, in der Bewährung, wurde ich mir auch wegen des anderen Vergehens sicher. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir auch für das andere Vergehen, das ich zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm nun wie für das eine, so auch für das andere Vergehen, das er zwei Monate verheimlicht hatte, die zwei Monate Bewährung. Ihr Mönche, von da an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
144. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er das eine Vergehen bewusst verheimlicht und das andere Vergehen unbewusst verheimlicht. Den Orden bittet er, ihm für diese Vergehen, die er [bewusst] zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist[179], der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen[180] kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen[181]: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Das eine Vergehen hat er bewusst verheimlicht, das andere Vergehen hat er unbewusst verheimlicht. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des bewusst verheimlichten Vergehens gegeben habt, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig[182]. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des unbewusst verheimlichten Vergehens gegeben habt, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig[183]. Für das eine Vergehen, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
145. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht. Bei einem Vergehen erinnert er sich, dass er es verheimlicht hat, bei dem anderen erinnert er sich nicht, dass er es verheimlicht hat. Den Orden bittet er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Bei einem Vergehen erinnert er sich, dass er es verheimlicht hat, bei dem anderen erinnert er sich nicht, dass er es verheimlicht hat. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des Vergehens gegeben habt, woran er sich erinnert, dass er es verheimlichte, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des Vergehens gegeben habt, woran er sich nicht erinnert, dass er es verheimlichte, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig. Für das eine Vergehen, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
146. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht. Bei einem Vergehen ist er sich sicher, dass er es verheimlicht hat, bei dem anderen ist er sich nicht sicher, dass er es verheimlicht hat. Den Orden bittet er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Bei einem Vergehen ist er sich sicher, dass er es verheimlicht hat, bei dem anderen ist er sich nicht sicher, dass er es verheimlicht hat. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des Vergehens gegeben habt, dessen er sich sicher ist, dass er es verheimlichte, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des Vergehens gegeben habt, dessen er sich nicht sicher ist, dass er es verheimlichte, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig. Für das eine Vergehen, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
147. Zu einer Gelegenheit hatte ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Er sprach zu sich: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.“ Dann bat er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam ihn die Scham [und er sprach zu sich]: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sagte ich mir: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bat ich den Orden, mir wegen dieser beiden Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat[184] Bewährung zu geben.“
Er sprach zu den Mönchen: „Brüder, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach ich zu mir: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bat ich den Orden, mir wegen dieser beiden Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam mich die Scham [und ich sagte zu mir]: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. ... – ... Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben?’ Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden diesem Mönch wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen weiteren Monat[185] Bewährung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll auferlegt werden:
Ihr Mönche, jener Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach ich zu mir: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.‹ Dann bat ich den Orden, mir wegen dieser beiden Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam mich die Scham [und ich sagte zu mir]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. ... – ... Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben.‹ Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben.’
Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten.
Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:
148. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach er zu sich: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.‹ Dann bat er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam ihn die Scham [und er sagte zu sich]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. ... – ... Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben.‹ Er bittet [nun] den Orden, ihm einen [weiteren] Monat Bewährung für beide Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zu geben. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Soundso genannten Mönch einen [weiteren] Monat Bewährung für beide Vergehen geben, die er zwei Monate verheimlichte.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach er zu sich: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.‹ Dann bat er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam ihn die Scham [und er sagte zu sich]: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. ... – ... Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben.‹ Er bittet [nun] den Orden, ihm einen [weiteren] Monat Bewährung für beide Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zu geben. Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch einen [weiteren] Monat Bewährung für beide Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch ein [weiterer] Monat Bewährung für beide Vergehen gegeben wird, die er zwei Monate verheimlichte, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch einen [weiteren] Monat Bewährung für beide Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch ein [weiterer] Monat Bewährung für beide Vergehen gegeben wird, die er zwei Monate verheimlichte, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Soundso genannten Mönch ein [weiterer] Monat Bewährung für beide Vergehen gegeben, die er zwei Monate verheimlichte. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
Dann, ihr Mönche, vom früheren Zeitpunkt an[186], soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
149. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und zwei Monate verheimlicht. Er spricht zu sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkommt ihn die Scham [und er sagt sich]: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Da sprach ich zu mir: ›Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlicht habe, einen Monat Bewährung zu geben.‹ Dann bat ich den Orden, mir wegen dieser beiden Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen Monat Bewährung. Während der Bewährung überkam mich die Scham. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, einen [weiteren] Monat Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, ein [weiterer] Monat Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, für das eine, so auch für das andere[187], einen [weiteren] Monat Bewährung. Dann, ihr Mönche, vom früheren Zeitpunkt an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
150. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht. Den einen Monat erkennt er und den anderen Monat erkennt er nicht.[188] Dann bittet er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und wovon er den einen Monat erkannte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und für den einen Monat, den er erkannte, einen Monat Bewährung. Dann erkennt er auch den anderen Monat. Nun spricht er zu sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Den einen Monat habe ich erkannt, und den anderen Monat erkannte ich nicht. Deshalb bat ich den Orden, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, wovon ich den einen Monat erkannte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, wovon ich den einen Monat erkannte, einen Monat Bewährung. Dann erkannte ich auch den anderen Monat. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, auch für den anderen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte, nun auch für den anderen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, nun auch für den anderen Monat Bewährung. Dann, ihr Mönche, vom früheren Zeitpunkt an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
151. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und zwei Monate verheimlicht, dass er sich an den einen Monat erinnert und an den anderen erinnert er sich nicht. Dann bittet er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und von denen er sich an den einen Monat erinnerte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und von denen er sich an den einen Monat erinnerte, einen Monat Bewährung. Dann erinnert er sich auch an den anderen Monat. Nun spricht er zu sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. An den einen Monat habe ich mich erinnert, und an den anderen Monat nicht. Deshalb bat ich den Orden, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, von denen ich mich an den einen Monat erinnerte, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, von denen ich mich an den einen Monat erinnerte, einen Monat Bewährung. Dann erinnerte ich mich auch an den anderen Monat. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, nun auch für den anderen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte, nun auch für den anderen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, nun auch für den anderen Monat Bewährung. Dann, ihr Mönche, vom früheren Zeitpunkt an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
152. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er sich wegen des einen Monates sicher ist und wegen dem anderen ist er sich unsicher. Dann bittet er den Orden, ihm wegen dieser beiden Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und von denen er sich den einen Monat sicher ist, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte und für den einen Monat, von dem er sich sicher ist, einen Monat Bewährung. Dann wurde er sich auch wegen des anderen Monates sicher. Nun spricht er zu sich: ‘Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und zwei Monate verheimlicht. Wegen des einen Monates war ich mir sicher, und wegen des anderen Monates nicht. Deshalb bat ich den Orden, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, von denen ich mir wegen eines Monates sicher war, einen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gab mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, von denen ich mir wegen des einen Monates sicher war, einen Monat Bewährung. Dann wurde ich mir auch wegen des anderen Monates sicher. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen beider Vergehen, die ich zwei Monate verheimlichte, nun auch für den anderen Monat Bewährung zu geben.’ Dann bittet er den Orden, ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte, nun auch für den anderen Monat Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, nun auch für den anderen Monat Bewährung. Dann, ihr Mönche, vom früheren Zeitpunkt an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung ableisten.“
153. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht, dass er den einen Monat bewusst verheimlicht und den anderen Monat unbewusst verheimlicht. Den Orden bittet er, ihm für beide Vergehen, die er [bewusst] zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Den einen Monat hat er bewusst verheimlicht, den anderen Monat hat er unbewusst verheimlicht. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des einen bewusst verheimlichten Monates gegeben habt, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm für den anderen unbewusst verheimlichten Monat gegeben habt, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig. Für den einen Monat, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
154. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht. An den einen Monat erinnert er sich, dass er ihn verheimlicht hat, an den anderen erinnert er sich nicht, dass er ihn verheimlicht hat. Den Orden bittet er, ihm für beide Vergehen, die er [bewusst] zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. An den einen Monat erinnert er sich, dass er ihn bewusst verheimlicht hat, an den anderen Monat erinnert er sich nicht, dass er ihn verheimlicht hat. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des einen Monates gegeben habt, an den er sich erinnert, dass er ihn bewusst verheimlichte, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm für den anderen Monat gegeben habt, an den er sich nicht erinnert, dass er ihn bewusst verheimlichte, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig. Für den einen Monat, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
155. „Es könnte sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begeht und zwei Monate verheimlicht. Bei dem einen Monat ist er sich sicher, dass er ihn verheimlicht hat, bei dem anderen ist er sich nicht sicher, dass er ihn verheimlicht hat. Den Orden bittet er, ihm für beide Vergehen, die er [bewusst] zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gibt ihm zwei Monate Bewährung wegen beider Vergehen, die er zwei Monate verheimlicht hatte. Während der Bewährungszeit kommt ein anderer Mönch, einer, der viel von dem gehört hat, was kanonisch überliefert ist, der die Lehre [auswendig] kennt, der die Ordensregeln [auswendig] kennt, der die Tabellen kennt, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, ein sich Zurückhaltender, Gewissenhafter, Lernwilliger. Er spricht zu ihnen: ‘Welches Vergehen, ihr Brüder, hat dieser Mönch begangen? Warum lebt dieser Mönch abseits?’ Ihm wird gesagt: ‘Dieser Mönch, Bruder, hat zwei Saṅghādisesā begangen und zwei Monate verheimlicht. Bei dem einen Monat ist er sich sicher, dass er ihn verheimlicht hat, bei dem anderen ist er sich nicht sicher, dass er ihn verheimlicht hat. Den Orden bat er, ihm für diese Vergehen, die er zwei Monate verheimlichte, zwei Monate Bewährung zu geben. Der Orden gab ihm zwei Monate Bewährung wegen dieser Vergehen. Deshalb, Bruder, wegen dieser Vergehen, lebt dieser Mönch abseits.’ Er spricht zu ihnen: ‘Brüder, die Bewährung(-szeit), die ihr ihm wegen des einen Monates gegeben habt, bei dem er sich sicher ist, dass er ihn verheimlichte, die ist vorschriftsgemäß. Und weil sie vorschriftsgemäß ist, ist sie gültig. Aber die Bewährung(-szeit), die ihr ihm für den anderen Monat gegeben habt, bei dem er sich nicht sicher ist, dass er ihn verheimlichte, die ist nicht vorschriftsgemäß. Und weil sie nicht vorschriftsgemäß ist, ist sie ungültig. Für den einen Monat, Brüder, hat dieser Mönch Ehrerbietung zu leisten.’“
156. Zu einer Zeit hatte ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Er wusste nicht, wie weit sich diese Vergehen[189] ausdehnen; er wusste nicht das Limit der Nächte[190]; er erinnerte sich nicht, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; er erinnerte sich nicht an das Limit der Nächte; er war sich über die Ausdehnung der Vergehen unsicher; er war sich unsicher über das Limit der Nächte. Er sprach zu den Mönchen: „Brüder, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: ich weiß nicht, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen; ich weiß nicht das Limit der Nächte; ich erinnere mich nicht, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; ich erinnere mich nicht an das Limit der Nächte; ich bin mir über die Ausdehnung der Vergehen unsicher; ich bin mir nicht sicher über das Limit der Nächte. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann mag der Orden diesem Mönch für diese Vergehen die Läuterungs-Bewährung[191] geben. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden:
Ihr Mönche, jener Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, das Obergewand auf eine Schulter legen, sich zu Füßen der Mönche verbeugen, sich in die Hocke niedersetzen, die Hände (respektvoll) zusammenlegen und dann so sprechen: ‘Ihr Herren, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: ich weiß nicht, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen; ich weiß nicht das Limit der Nächte; ich erinnere mich nicht, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; ich erinnere mich nicht an das Limit der Nächte; ich bin mir über die Ausdehnung der Vergehen unsicher; ich bin mir nicht sicher über das Limit der Nächte. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, mir für all diese Vergehen die Läuterungsbewährung zu geben.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
157. ‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Er weiß nicht, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen; er weiß nicht das Limit der Nächte; er erinnert sich nicht, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; er erinnert sich nicht an das Limit der Nächte; er ist sich über die Ausdehnung der Vergehen unsicher; er ist sich nicht sicher über das Limit der Nächte. Deshalb bittet er den Orden, ihm für all diese Vergehen die Läuterungsbewährung zu geben. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden dem Soundso genannten Mönch für all diese Vergehen die Läuterungsbewährung geben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannte Mönch hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Er weiß nicht, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen; er weiß nicht das Limit der Nächte; er erinnert sich nicht, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; er erinnert sich nicht an das Limit der Nächte; er ist sich über die Ausdehnung der Vergehen unsicher; er ist sich nicht sicher über das Limit der Nächte. Deshalb bittet er den Orden, ihm für all diese Vergehen die Läuterungsbewährung zu geben. Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch die Läuterungsbewährung für all seine Vergehen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch die Läuterungsbewährung für all seine Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit ... – ... Zum dritten Mal ... – ... Der Orden gibt dem Soundso genannten Mönch die Läuterungsbewährung für all seine Vergehen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten Mönch die Läuterungsbewährung für all seine Vergehen gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden wurde dem Soundso genannten Mönch die Läuterungsbewährung für all seine Vergehen gegeben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
158. „Und wann, ihr Mönche, soll die Bewährung zur [vollständigen] Läuterung gegeben werden, und wann soll Bewährung gegeben werden? Wann, ihr Mönche, soll die Läuterungsbewährung gegeben werden? Wenn er nicht weiß, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen; wenn er nicht das Limit der Nächte weiß; wenn er sich nicht erinnert, wie weit sich die Vergehen ausdehnen; wenn er sich nicht an das Limit der Nächte erinnert; wenn er sich nicht über die Ausdehnung der Vergehen sicher ist; wenn er sich nicht sicher ist über das Limit der Nächte – dann soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.
Wenn er [zwar] weiß, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen, [aber] wenn er nicht das Limit der Nächte weiß; wenn er sich [zwar] erinnert, wie weit sich die Vergehen ausdehnen, [aber] wenn er sich nicht an das Limit der Nächte erinnert; wenn er sich [zwar] über die Ausdehnung der Vergehen sicher ist, [aber] wenn er sich nicht sicher ist über das Limit der Nächte – dann soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.
Wenn er weiß, wie weit sich einige dieser Vergehen ausdehnen und bei einigen weiß er es nicht und wenn er sich nicht an das Limit der Nächte erinnert; wenn er sich daran erinnert, wie weit sich einige dieser Vergehen ausdehnen, und bei einigen erinnert er sich nicht und wenn er sich nicht an das Limit der Nächte erinnert; wenn er sich bei einigen Vergehen sicher ist, wie weit sich diese ausdehnen und bei einigen ist er sich nicht sicher und beim Limit der Nächte ist er sich auch nicht sicher – dann soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.
Wenn er nicht weiß, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen, wenn er bei einigen Vergehen das Limit der Nächte weiß und bei einigen nicht; wenn er sich nicht erinnert, wie weit sich die Vergehen ausdehnen und wenn er sich bei einigen Vergehen an das Limit der Nächte erinnert und bei einigen nicht; wenn er sich über die Ausdehnung der Vergehen sicher ist und wenn er sich bei einigen Vergehen nicht sicher ist über das Limit der Nächte und bei einigen ist er sich sicher – dann soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.
Wenn er weiß, wie weit sich einige dieser Vergehen ausdehnen und wenn er bei einigen Vergehen nicht das Limit der Nächte weiß und bei einigen weiß er es; wenn er sich erinnert, wie weit sich die Vergehen ausdehnen und wenn er sich bei einigen Vergehen an das Limit der Nächte erinnert und bei einigen nicht; wenn er sich über die Ausdehnung der Vergehen nicht sicher ist und wenn er sich bei einigen Vergehen sicher ist über das Limit der Nächte und bei einigen ist er es nicht – dann soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.
Wenn er weiß, wie weit sich einige dieser Vergehen ausdehnen und bei einigen weiß er es nicht; wenn er bei einigen Vergehen das Limit weiß und bei einigen nicht; wenn er sich bei einigen Vergehen an deren Ausdehnung erinnert und bei einigen nicht; wenn er sich bei einigen Vergehen an deren Limit erinnert und bei einigen nicht; wenn er sich bei einigen Vergehen über deren Ausdehnung sicher ist und bei einigen nicht; wenn er sich bei einigen Vergehen über deren Limit sicher ist und bei einigen nicht – dann soll die Läuterungsbewährung auferlegt werden. Dann also, ihr Mönche, soll die Läuterungsbewährung gegeben werden.“
159. „Und wann, ihr Mönche, soll Bewährung gegeben werden? Wenn er weiß, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen und wenn er bei den Vergehen das Limit weiß; wenn er sich bei den Vergehen an deren Ausdehnung erinnert und wenn er sich bei den Vergehen an deren Limit erinnert; wenn er sich bei den Vergehen über deren Ausdehnung sicher ist und wenn er sich bei den Vergehen über deren Limit sicher ist – dann soll Bewährung gegeben werden.
Wenn er nicht weiß, wie weit sich diese Vergehen ausdehnen, aber wenn er bei den Vergehen das Limit weiß; wenn er sich nicht bei den Vergehen an deren Ausdehnung erinnert, er sich aber bei den Vergehen an deren Limit erinnert; wenn er sich bei den Vergehen über deren Ausdehnung nicht sicher ist, aber bei den Vergehen über deren Limit ist er sich sicher – dann soll Bewährung gegeben werden.
Wenn er weiß, wie weit sich einige dieser Vergehen ausdehnen, aber bei einigen [anderen] weiß er es nicht, aber er weiß bei den Vergehen das Limit; wenn er sich bei einigen Vergehen an deren Ausdehnung erinnert, aber bei einigen [anderen] erinnert er sich nicht, er erinnert sich aber an deren Limit; wenn er sich bei einigen Vergehen über deren Ausdehnung unsicher ist, aber bei einigen anderen ist er es nicht, aber bei deren Limit ist er sich sicher – dann soll Bewährung gegeben werden. Dann also, ihr Mönche, soll Bewährung gegeben werden.“[192]
Das Bewährung[s-Kapitel] ist beendet.
160. Bei einer Gelegenheit verließ ein gewisser Mönch, der Bewährung ableistete, den Orden. Als er wiederkam, bat er die Mönche um Hochordination.[193] Dem Erhabenen wurde die Sache berichtet.
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, den Orden verlässt. Während er den Orden verlassen hat, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, Novize wird[194]. Während er Novize ist, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, verrückt[195] wird. Während er verrückt ist, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder normal ist, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, einen ungefestigten Geist bekommt[196]. Während er [völlig] zerstreut ist, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder gefestigten Geistes ist, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, Schmerzen bekommt[197]. Während er Schmerzen hat, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er keine Schmerzen mehr hat, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Bewährung ableistet, wegen Nichtaufgebens übler Ansichten suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Bewährung [auch] ableisten.“
161. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, den Orden verlässt. Während er den Orden verlassen hat, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, Novize wird. Während er Novize ist, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, verrückt wird. Während er verrückt ist, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder normal ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, einen ungefestigten Geist bekommt. Während er [völlig] zerstreut ist, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er gefestigten Geistes ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, Schmerzen bekommt. Während er Schmerzen hat, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er keine Schmerzen mehr hat, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Neuanfang bekam, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt der Neuanfang nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; er soll zum Anfang der Bewährung zurückgeschickt werden.“
162. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, den Orden verlässt. Während er den Orden verlassen hat, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“[198]
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, Novize wird. Während er Novize ist, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll. Während er verrückt ist, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder normal ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, einen ungefestigten Geist bekommt. Während er [völlig] zerstreut ist, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder gefestigten Geistes ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, Schmerzen bekommt. Während er Schmerzen hat, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er keine Schmerzen mehr hat, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der noch die Ehrerbietung ableisten soll, wegen Nichtaufgebens übler Ansichten suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die auferlegte Ehrerbietung nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ihm soll die Ehrerbietung [erneut] auferlegt werden.“
163. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, den Orden verlässt. Während er den Orden verlassen hat, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung[199], wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, Novize wird. Während er Novize ist, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, verrückt wird. Während er verrückt ist, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder normal ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, einen ungefestigten Geist bekommt. Während er [völlig] zerstreut ist, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder gefestigten Geistes ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, Schmerzen bekommt. Während er Schmerzen hat, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er keine Schmerzen mehr hat, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der Ehrerbietung ableistet, wegen Nichtaufgebens übler Ansichten suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Ehrerbietungszeit nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, dann ist sie gut abgeleistet; er soll die übrige Ehrerbietung [auch] ableisten.“
164. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, den Orden verlässt. Während er den Orden verlassen hat, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, Novize wird. Während er Novize ist, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder hochordiniert wird, dann gilt die Bewährung für ihn wieder, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll. Während er verrückt ist, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder normal ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, einen ungefestigten Geist bekommt. Während er [völlig] zerstreut ist, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder gefestigten Geistes ist, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, Schmerzen bekommt. Während er Schmerzen hat, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er keine Schmerzen mehr hat, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, wegen Nichteinsehens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der rehabilitiert werden soll, wegen Nichtaufgebens übler Ansichten suspendiert wird. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Anwartschaft nicht. Wenn er wieder rehabilitiert wird, dann gilt für ihn Bewährung, wie zuvor gegeben. Ist einem Bewährung gegeben worden, so ist sie gut gegeben worden; ist Bewährung abgeleistet worden, so ist sie gut abgeleistet; ist einem Ehrerbietung auferlegt worden, so ist sie gut auferlegt worden; wird Ehrerbietung abgeleistet, so ist sie gut abgeleistet; dieser Mönch soll rehabilitiert werden.“
Vierzig Fälle sind vollendet.
165. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht und eindeutig[200] nicht verheimlicht. Die Mönche sollen ihn zum Anfang zurückschicken.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht und eindeutig verheimlicht. Die Mönche sollen ihn zum Anfang zurückschicken und ihm wegen der verheimlichten Vergehen einschließende Bewährung geben, im Zusammenhang mit dem am frühesten begangenen Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht und eindeutig teils verheimlicht und teilweise nicht verheimlicht. Die Mönche sollen ihn zum Anfang zurückschicken und ihm wegen der verheimlichten Vergehen einschließende Bewährung geben, im Zusammenhang mit dem am frühesten begangenen Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht und nicht eindeutig[201] nicht verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig als auch nicht eindeutig nicht verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig als auch nicht eindeutig verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig als auch nicht eindeutig verheimlicht als auch nicht verheimlicht. Die Mönche sollen ihn zum Anfang zurückschicken und ihm wegen der verheimlichten Vergehen einschließende Bewährung geben, im Zusammenhang mit dem am frühesten begangenen Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, während er mit der Ehrerbietung noch nicht begonnen hat, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht ... – ...
... – ... während er Ehrerbietung ableistet ... – ...
... – ... während er seine Rehabilitierung erwartet, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht und eindeutig nicht verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig verheimlicht als auch nicht verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig nicht verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig verheimlicht als auch nicht verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig als auch nicht eindeutig nicht verheimlicht ... – ...
... – ... eindeutig als auch nicht eindeutig verheimlicht ... – ...
... – ... nicht eindeutig verheimlicht als auch nicht verheimlicht. Die Mönche sollen ihn zum Anfang zurückschicken und ihm wegen der verheimlichten Vergehen einschließende Bewährung geben, im Zusammenhang mit dem am frühesten begangenen Vergehen.“
Sechsunddreißig Fälle sind vollendet.
166. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, diese nicht verheimlichte und den Orden verlässt. Wenn er später zurückkommt und hochordinert wird, verheimlicht er nichts.[202] Diesem Mönch, ihr Mönche soll die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, diese nicht verheimlichte und den Orden verlässt. Wenn er später zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er das.[203] Diesem Mönch, ihr Mönche soll Bewährung gegeben werden entsprechend der später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, diese verheimlichte und den Orden verlässt. Wenn er später zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er das nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche soll Bewährung gegeben werden entsprechend der früher verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, diese verheimlichte und den Orden verlässt. Wenn er später zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er das. Diesem Mönch, ihr Mönche soll Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
167. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und er verheimlicht die früheren Vergehen, aber die späteren nicht[204]; ... – ... die früheren Vergehen verheimlicht er nicht und die späteren Vergehen auch nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und er verheimlicht die früheren Vergehen, aber die späteren nicht; ... – ... die früheren Vergehen verheimlicht er nicht aber die späteren Vergehen verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und er verheimlicht die früheren als auch die späteren Vergehen; ... – ... die früheren Vergehen verheimlicht er nicht und die späteren Vergehen verheimlicht er auch nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat und teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und er verheimlicht die früheren als auch die späteren Vergehen; ... – ... die früheren Vergehen verheimlicht er nicht und die späteren Vergehen verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
168. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er [als solche] (an-)erkennt, die verheimlicht er. Die Vergehen, die er nicht (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er nicht die späteren Vergehen, die er früher (an-)erkannte und verheimlichte; ... – ... die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte und nicht verheimlichte als auch die Vergehen, die er später (an-)erkannte und nicht verheimlichte. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er [als solche] (an-)erkennt, die verheimlicht er. Die Vergehen, die er nicht (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, die er früher (an-)erkannt hat, und die Vergehen, die er später (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, die er später (an-)erkannte, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er [als solche] (an-)erkennt, die verheimlicht er. Die Vergehen, die er nicht (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, die er früher als auch später (an-)erkannte; ... – ... die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, die er später (an-)erkannte, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er [als solche] (an-)erkennt, die verheimlicht er. Die Vergehen, die er nicht (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die früher als auch später (an-)erkannten Vergehen; ... – ... die früher nicht (an-) erkannten Vergehen verheimlicht er nicht und die später (an-)erkannten Vergehen, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
169. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, die verheimlicht er nicht[205]. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, und die Vergehen, an die er sich später nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er auch nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, und auch die Vergehen, an die er sich später erinnert; ... – ... die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er auch nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, die verheimlicht er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, dann verheimlicht er die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, und auch die Vergehen, an die er sich später erinnert; ... – ... die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
170. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Über einige Vergehen ist er sich sicher, über einige Vergehen ist er sich nicht sicher. Jene Vergehen, über die er sich sicher war, die verheimlichte er; jene Vergehen, über die er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und dann die Vergehen, über die er sich früher sicher war, verheimlicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Über einige Vergehen ist er sich sicher, über einige Vergehen ist er sich nicht sicher. Jene Vergehen, über die er sich sicher war, die verheimlichte er; jene Vergehen, über die er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und dann die Vergehen, über die er sich früher sicher war, verheimlicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Über einige Vergehen ist er sich sicher, über einige Vergehen ist er sich nicht sicher. Jene Vergehen, über die er sich sicher war, die verheimlichte er; jene Vergehen, über die er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und dann die Vergehen, über die er sich früher sicher war, verheimlicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat. Über einige Vergehen ist er sich sicher, über einige Vergehen ist er sich nicht sicher. Jene Vergehen, über die er sich sicher war, die verheimlichte er; jene Vergehen, über die er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Wenn er den Orden verlassen hat, später wiederkommt und hochordiniert wird, und dann die Vergehen, über die er sich früher sicher war verheimlicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
171. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, nachdem er zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen und nicht verheimlicht hat, Novize wird ... – ...
... – ... dass er verrückt wird ... – ...
... – ... dass er [völlig] zerstreut wird ... – ... (das soll wie oben detailliert ausgeführt werden[206])
... – ... dass er Schmerzen hat ... – ...
... – ... seine Vergehen teils verheimlicht und teilweise nicht verheimlicht ... – ...
... – ... einige Vergehen (an-)erkennt er, einige Vergehen erkennt er nicht (an) ... – ...
... – ... an einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht ... – ...
... – ... über einige Vergehen ist er sich sicher, über einige Vergehen ist er sich nicht sicher. Jene Vergehen, über die er sich sicher ist, diese Vergehen verheimlicht er; jene Vergehen, über die er sich nicht sicher ist, diese Vergehen verheimlicht er nicht. Dann hören seine Schmerzen auf. Nun wieder schmerzlos, verheimlicht er die Vergehen, über die er sich früher sicher war, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er; ... – ... die Vergehen, über die er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, über die er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dann, ihr Mönche, soll diesem Mönch Bewährung gegeben werden entsprechend der früher als auch später verheimlichten Vergehen, danach soll er die Ehrerbietung auferlegt bekommen.“
Hundert Fälle mit Ehrerbietung sind beendet.
172. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen und nicht verheimlicht hat, den Orden verlässt. Wenn er zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er diese Vergehen nicht. Dieser Mönch soll den Neuanfang auferlegt bekommen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen und nicht verheimlicht hat, den Orden verlässt. Wenn er zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er diese Vergehen. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen und verheimlicht hat, den Orden verlässt. Wenn er zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er diese Vergehen nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen und verheimlicht hat, den Orden verlässt. Wenn er zurückkommt und hochordiniert wird, verheimlicht er diese Vergehen. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
173. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, einige davon verheimlichte und einige davon nicht verheimlichte. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher verheimlichte, die verheimlicht er später nicht; die Vergehen, die er früher nicht verheimlichte, die verheimlicht er auch später nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, einige davon verheimlichte und einige davon nicht verheimlichte. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher verheimlichte, die verheimlicht er später nicht; die Vergehen, die er früher nicht verheimlichte, die verheimlicht er später. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, einige davon verheimlichte und einige davon nicht verheimlichte. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher verheimlichte, die verheimlicht er auch später; die Vergehen, die er früher nicht verheimlichte, die verheimlicht er später nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch, der während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, einige davon verheimlichte und einige davon nicht verheimlichte. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher verheimlichte, die verheimlicht er auch später; die Vergehen, die er früher nicht verheimlichte, die verheimlicht er später. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
174. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er (an-)erkannte, die verheimlichte er; die Vergehen, die er nicht (an-)erkannte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher (an-)erkannte, die verheimlicht er, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er auch nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er (an-)erkannte, die verheimlichte er; die Vergehen, die er nicht (an-)erkannte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher (an-)erkannte, die verheimlicht er, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er (an-)erkannte, die verheimlichte er; die Vergehen, die er nicht (an-)erkannte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher (an-)erkannte, die verheimlicht er, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er; die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Einige Vergehen erkennt er (an), einige Vergehen erkennt er nicht (an). Die Vergehen, die er (an-)erkannte, die verheimlichte er; die Vergehen, die er nicht (an-)erkannte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, die er früher (an-)erkannte, die verheimlicht er, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er; die Vergehen, die er früher nicht (an-)erkannte, die verheimlicht er, und die Vergehen, die er später (an-)erkennt, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
175. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnerte, die verheimlichte er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnerte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er auch nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnerte, die verheimlichte er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnerte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnerte, die verheimlichte er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnerte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er; die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnerte, die verheimlichte er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnerte, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, an die er sich früher erinnerte, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er; die Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte, die verheimlicht er, und die Vergehen, an die er sich später erinnert, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
176. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Bei einigen Vergehen ist er sich sicher, bei einigen Vergehen ist er sich nicht sicher. Die Vergehen, bei denen er sich sicher war, die verheimlichte er; die Vergehen, bei denen er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Bei einigen Vergehen ist er sich sicher, bei einigen Vergehen ist er sich nicht sicher. Die Vergehen, bei denen er sich sicher war, die verheimlichte er; die Vergehen, bei denen er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Bei einigen Vergehen ist er sich sicher, bei einigen Vergehen ist er sich nicht sicher. Die Vergehen, bei denen er sich sicher war, die verheimlichte er; die Vergehen, bei denen er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging. Bei einigen Vergehen ist er sich sicher, bei einigen Vergehen ist er sich nicht sicher. Die Vergehen, bei denen er sich sicher war, die verheimlichte er; die Vergehen, bei denen er sich nicht sicher war, die verheimlichte er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat, kommt er nun wieder zurück und wird hochordiniert. Die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
177. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während der Bewährung zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, diese nicht verheimlichte und Novize wurde ... – ... verrückt wurde ... – ... [völlig] zerstreut wurde ... – ... Schmerzen bekam ... – ... dass er diese Vergehen teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht ... – ... (das soll wie oben detailliert ausgeführt werden) ... – ... dass er einige Vergehen (an-)erkennt, einige Vergehen nicht (an-)erkennt ... – ... dass er sich an einige Vergehen erinnert, an einige Vergehen nicht erinnert ... – ... dass er sich bei einigen Vergehen sicher ist, bei einigen nicht sicher ist. Jene Vergehen, bei denen er sich sicher ist, die verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er sich nicht sicher ist, die verheimlicht er nicht. Dann hören seine Schmerzen auf. Nun wieder schmerzlos, verheimlicht er die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
178. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch bevor er die Ehrerbietung beginnt ... – ... während er Ehrerbietung ableistet ... – ... während er seine Rehabilitation erwartet, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, diese nicht verheimlichte und den Orden verließ. ... – ...“ (Der Fall des Ehrerbietung noch nicht begonnen Habenden, des Ehrerbietung Ableistenden und des Rehabilitationsanwärters soll wie im Fall des sich Bewährenden detailliert ausgeführt werden.[207])
179. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch während er seine Rehabilitation erwartet, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, diese nicht verheimlichte und Novize wurde ... – ... verrückt wurde ... – ... [völlig] zerstreut wurde ... – ... Schmerzen bekam ... – ... dass er diese Vergehen teils verheimlicht, teilweise nicht verheimlicht ... – ... (das soll wie oben detailliert ausgeführt werden) ... – ... dass er einige Vergehen (an-)erkennt, einige Vergehen nicht (an-)erkennt ... – ... dass er sich an einige Vergehen erinnert, an einige Vergehen nicht erinnert ... – ... dass er sich bei einigen Vergehen sicher ist, bei einigen nicht sicher ist. Jene Vergehen, bei denen er sich sicher ist, die verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er sich nicht sicher ist, die verheimlicht er nicht. Dann hören seine Schmerzen auf. Nun wieder schmerzlos, verheimlicht er die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er nicht; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch nicht ... – ... die Vergehen, bei denen er sich früher sicher war, die verheimlicht er, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er auch; die Vergehen, bei denen er sich früher nicht sicher war, die verheimlicht er nicht, und die Vergehen, bei denen er sich später sicher ist, die verheimlicht er. Dieser Mönch soll zum Anfang zurückgeschickt werden und ihm soll einschließende Bewährung gegeben werden im Zusammenhang mit den früher begangenen und verheimlichten Vergehen.“
Vierzig Fälle mit Neuanfang bei einschließender Bewährung sind beendet.
180. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen beging, die eindeutig waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... die nicht eindeutig waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... die dieselben waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... die verschiedene Namen hatten, und die er nicht verheimlichte ... – ... die gleichartig waren[208], und die er nicht verheimlichte ... – ... die verschiedenartig waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... die definiert[209] waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... die vermischt[210] waren, und die er nicht verheimlichte ... – ... dann verließ er den Orden ... – ...“ (Das soll wie oben detailliert ausgeführt werden.[211])
Acht Fälle mit „eindeutig“ sind beendet.
181. „Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese Saṅghādisesa-Vergehen solche sind. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren sich nicht sicher, dass es Saṅghādisesā waren. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren der Ansicht, diese Saṅghādisesā wären gemischte Vergehen[212]. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung auferlegt bekommen entsprechend der Zeit, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben miteinander vermischte Vergehen begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese vermischten Vergehen Saṅghādisesā wären. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben miteinander vermischte Vergehen begangen. Sie waren der Ansicht, dass die vermischten Vergehen solche wären. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben leichtere[213] Vergehen begangen. Sie waren der Ansicht, diese leichteren Vergehen wären Saṅghādisesā. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden. Beide sollen entsprechend den Vorschriften behandelt werden.“
„Zwei Mönche haben leichtere Vergehen begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese Vergehen solche wären. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden. Beide sollen entsprechend den Vorschriften behandelt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese Saṅghādisesā auch solche wären. Der eine denkt: ‘Ich will es [dem Orden] sagen.’, der andere denkt: ‘Ich will es nicht [dem Orden] sagen.’ Und so verheimlicht er es die erste Nacht, so verheimlicht er es die zweite Nacht, so verheimlicht er es die dritte Nacht – wenn der Morgen anbricht, hat er das als Vergehen zu gestehen. Der, der verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese Saṅghādisesā auch solche wären. Sie gingen los in dem Gedanken: ‘Ich will es [dem Orden] mitteilen.’ Unterwegs überkommt dem einen Scheinheiligkeit[214] und er denkt: ‘Ich werde es nicht [dem Orden] mitteilen.’ Und so verheimlicht er es die erste Nacht, so verheimlicht er es die zweite Nacht, so verheimlicht er es die dritte Nacht – wenn der Morgen anbricht, hat er das als Vergehen zu gestehen. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Sie waren der Ansicht, dass diese Saṅghādisesā auch solche wären. Sie wurden Verrückte. Als sie später wieder normal waren, verheimlichte der eine [das Vergehen], der andere verheimlichte es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
„Zwei Mönche haben Saṅghādisesā begangen. Als das Pātimokkha rezitiert wurde, sprachen sie: ‘Jetzt erst wissen wir, dass auch diese Regel in der Ordenssatzung überliefert ist, in der Ordenssatzung enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt!’[215] Sie waren der Ansicht, dass diese Saṅghādisesā auch solche wären. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Der, der es verheimlichte, der soll eines Dukkaṭa-Vergehens bezichtigt werden und dann Bewährung entsprechend der Zeit bekommen, die er [das Vergehen] verheimlichte. Beiden soll dann die Ehrerbietung auferlegt werden.“
Elf Fälle mit zwei Mönchen sind beendet.
182. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar[216], angemessen[217]; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (1)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (2)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und teils verheimlicht er sie, teilweise verheimlicht er sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (3)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die nicht eindeutig sind und die verheimlicht er nicht ... – ... die nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er ... – ... die nicht eindeutig sind, und teils verheimlicht er sie, teilweise nicht ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (4-7)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (8)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und teils verheimlicht er sie, teilweise nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann geben sie ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegen sie ihm [aber] nicht vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitieren sie ihn nicht vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (9)
Neun Fälle von unrein trotz Neuanfang sind beendet.
[183. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht ... – ... die eindeutig waren, und die verheimlicht er ... – ... die eindeutig sind, und die verheimlicht er teilweise. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch ist [dann] rein bezüglich seiner Vergehen.“ (1-3)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die nicht eindeutig sind, und die er nicht verheimlicht ... – ... die nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er ... – ... die nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er teilweise. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch ist [dann] rein bezüglich seiner Vergehen.“ (4-6)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die er nicht verheimlicht ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die er verheimlicht ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die er teilweise verheimlicht ... – ... Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar, angemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch ist [dann] rein bezüglich seiner Vergehen.“ (7-9)
Neun Fälle von Reinheit nach Neuanfang sind beendet.][218]
183. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (1)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (2)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und teils verheimlicht er sie, teilweise verheimlicht er sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (3)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die nicht eindeutig sind und die verheimlicht er nicht ... – ... die nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er ... – ... die nicht eindeutig sind, und teils verheimlicht er sie, teilweise nicht ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (4-7)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und die verheimlicht er. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (8)
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind, und teils verheimlicht er sie, teilweise nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß; dann auferlegt man ihm [aber] vorschriftsgemäß die Ehrerbietung, und [dann] rehabilitiert man ihn vorschriftsgemäß. Ihr Mönche, dieser Mönch bleibt unrein bezüglich seiner Vergehen.“ (9)
Die zweiten neun Fälle sind beendet.
184. „Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Ich bat den Orden, dass mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gab mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung beging ich [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie nicht. Ich bat den Orden, mich wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gab man mir die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Ich dachte mir: ›Ich bin unter Bewährung.‹ und beging unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie nicht. Als ich zu diesem Schluss kam, erinnerte ich mich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und ich erinnerte mich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; gibt ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Ich bat den Orden, dass mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gab mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung beging ich [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie nicht. Ich bat den Orden, mich wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gab man mir die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Ich dachte mir: ›Ich bin unter Bewährung.‹ und beging unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie. Als ich zu diesem Schluss kam, erinnerte ich mich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen, und ich erinnerte mich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; hat ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlicht sie teilweise. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Ich bat den Orden, dass mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gab mir wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung beging ich [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie nicht. Ich bat den Orden, mich wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gab mir den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gab man mir die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Ich dachte mir: ›Ich bin unter Bewährung.‹ und beging unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig sind und verheimlichte sie teilweise. Als ich zu diesem Schluss kam, erinnerte ich mich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und ich erinnerte mich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; gibt ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die nicht eindeutig sind und verheimlicht sie nicht ... – ... die nicht eindeutig als auch eindeutig sind und verheimlicht sie ... – ... die nicht eindeutig sind und verheimlicht sie teilweise ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die nicht eindeutig sind und verheimlicht sie nicht ... – ... die nicht eindeutig als auch eindeutig sind und verheimlicht sie ... – ... die nicht eindeutig sind und verheimlicht sie teilweise ... – ... die eindeutig als auch nicht eindeutig sind und verheimlicht sie nicht. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen ... – ... Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; gibt ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind und verheimlicht sie. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die die nicht eindeutig als auch eindeutig sind und verheimlicht sie. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen ... – ... Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung gegeben wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; gibt ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
„Es kann sein, ihr Mönche, dass ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begeht, die eindeutig oder auch nicht eindeutig sind, die gleich oder anders benannt sind, die gleichartig oder ungleichartig sind, die definiert sind oder vermengt. Er bittet den Orden, dass ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung gegeben wird. Der Orden gibt ihm wegen dieser Vergehen einschließende Bewährung. Während der Bewährung begeht er [weitere] zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die eindeutig als auch nicht eindeutig sind und verheimlicht sie teilweise. Er bittet den Orden, ihn wegen der unterdessen begangenen Vergehen zum Anfang zurückzuschicken. Der Orden gibt ihm den Neuanfang wegen der unterdessen begangenen Vergehen nicht vorschriftsgemäß, aufhebbar, unangemessen; dann gibt man ihm die einschließende Bewährung nicht vorschriftsgemäß. Er denkt: ‘Ich bin unter Bewährung.’ und begeht unterdessen zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, die die nicht eindeutig als auch eindeutig sind und verheimlicht sie teilweise. Als er zu diesem Schluss kommt, erinnert er sich an die früheren Vergehen, an die unterdessen begangenen Vergehen und er erinnert sich unter den Folgevergehen an die unterdessen begangenen. Da denkt er sich: ‘Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen ... – ... Nun, dann werde ich den Orden bitten, mir wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang zu geben. Und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dann mir vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung zu geben; dann mir vorschriftsgemäß die Ehrerbietung aufzuerlegen; und mich dann vorschriftsgemäß zu rehabilitieren.’ Dann bittet er den Orden, dass ihm wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen der Neuanfang gegeben wird, und zwar vorschriftsgemäß, nicht aufhebbar und angemessen; dass ihm dann vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung auferlegt wird; dass ihm dann vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt wird; und dass er dann vorschriftsgemäß rehabilitiert wird. Der Orden gibt ihm vorschriftsgemäß wegen der früheren Vergehen, der unterdessen begangenen Vergehen, der Folgevergehen als auch der inzwischen begangenen Vergehen den Neuanfang, nicht aufhebbar und angemessen; gibt ihm vorschriftsgemäß die einschließende Bewährung; hat ihm vorschriftsgemäß die Ehrerbietung auferlegt; hat ihn vorschriftsgemäß rehabilitiert. So, ihr Mönche, wird ein Mönch von seinen Vergehen rein.“
Die dritten neun Fälle sind beendet.
[Das war] der dritte Abschnitt, der von Anhäufungen [handelt].
Nichtverheimlicht einen,
zwei, drei auch vier Tage;
fünf Tage, halber Monat, zu zehnt[219],
Vergehenstage [nennt] der Große Weise.
Die leichteren und den Orden verlassen,
eindeutig die Art, zwei Mönche;
zwei, die waren sich bewusst,
nicht sicher war’n sie sich.
Bei vermischten war’n die zwei,
bei nicht geringen einer Ansicht;
zwei als auch der Ansicht geringfügig.
Einer verheimlicht’s,
der andere ein Täuscher ist;
als Verrückter es aussprechen,
Neuanfänge, achtzehnfach, rein sein.
Der Lehrer analytisch vorgeht,
die Insel Tambapaṇṇi so erhellend;
im Großen Kloster er verweilt,
wo er die Gute Lehr’ verkündet.[220]
Der Abschnitt der Anhäufung ist beendet.
[149] Es gibt mehrere Udāyī laut DPPN. Möglicherweise ist es der mit der Krähenstimme (→ Mvg 154d). Er schien recht angetan gewesen zu sein von den Frauen – und diese erwiderten seine Neigung. Er wird als fett beschrieben. Über ihn werden diese Begebenheiten berichtet: 1.: Eine Nonne, die früher eine der Frauen von Udāyī war, wurde von ihm schwanger, weil sie ein Gewand berührt hatte, was er getragen hatte (Nis IV, § 503). 2.: Als Uppalavaṇṇā den Udāyī bat, etwas Fleisch für den Buddha mitzunehmen, verlangte er ihre Unterrobe als Preis dafür (Nis V, § 508). 3.: Gelegentlich scheint ihm eine Aufwallung von Grausamkeit gekommen zu sein, denn es ist überliefert, dass er Krähen geschossen habe (mit einer Schleuder oder Katapult) und dass er diese fortwarf, nachdem er ihnen die Köpfe abgehackt hatte (Pāc 61, § 382). Einmal fragte der Buddha ihn nach den Dingen, über die man nachdenken sollte. Drei Mal stellte er die Frage, aber Udāyī blieb stumm. Daraufhin sagte der Buddha, er kenne den Udāyī als Narr und gab die Frage an Ānanda weiter (AN VI,29).
[150] sukka-vissaṭṭhi Das ist auch die Kapitelüberschrift, die weder bei D/O noch bei IBH zu sehen ist. Gemeint ist hier nicht der „natürliche“ (Pollution), sondern der absichtlich (sañcetanikaṃ „willentlich“) herbeigeführte (Masturbation). Das Wort Saṅghādisesa (Sd) als Vergehenskategorie erscheint nicht. Aus dem Text wird ersichtlich, warum „Sd“ ein „anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens“ erforderlich macht. Im Bhikkhuvibhaṅga heißt es: „Absichtlich herbeigeführter Samenerguss – außer im Schlaf – erfordert anfängliche und folgende Ordensversammlung.“ Inwiefern man im Traum absichtlich einen Samenerguss herbeiführen kann, bleibt ungeklärt. Bezüglich Pollution siehe auch → Mvg 353 und Sd 1 im Bhu-V.
[151] Im Text steht jeweils „geben“, was aber missverstanden werden kann.
[152] bhante. Beim Gestehen (s.o.) sagte er noch āvuso (Brüder). Hier vor dem Orden hat er sich als „Unreiner“ allen anderen unterzuordnen, daher muss er sie als die Höherstehenden mit „hohe Herren“ ansprechen.
[153] parivuttha-parivāso Sinnverdoppelung: „Getrennt lebend habe ich mich bewährt“ könnte man übersetzen.
[154] Cvg 104 bis 107 wird hier nicht mit „zwei Tage ... drei ... vier ... fünf Tage“ wiederholt.
[155] Hier steht nur „fünf Tage“. Es wurde also ergänzt – wenn auch in Abkürzung – was offensichtlich fehlt.
[156] Diese wörtliche Übersetzung bedeutet, er soll mit der Bewährungszeit von neuem beginnen (= „Neuanfang“).
[157] Hier steht nur „fünf Tage“. Es wurde also ergänzt – wenn auch in Abkürzung – was offensichtlich fehlt.
[158] Also während der Zeit, in der er mit der Ehrerbietung noch nicht begonnen hat.
[159] tissannaṃ statt tikāpatti, wie in der Zwischenüberschrift.
[160] Spätestens jetzt dürfte klar sein, warum dieser Abschnitt (Cvg III) „Anhäufung“ heißt. Im Pāli-Text erscheint nur noch ...pe... (peyyala) „wie vorher“. Es ist jeweils also die gesamte Vorgeschichte einzufügen plus der aktuellen Situation „begangen, erbeten, bekommen“.
[161] Hier muss die gesamte Liste der Anhäufung wie in Cvg 118 plus „Neuanfang und Ehrerbietung während Anwartschaft auf Rehabilitation“ eingefügt werden.
[162] Sicherlich ist hier zu ergänzen „nicht ... einen ... zwei ... drei ... vier“, um die Auflistung („Anhäufung“) zu vervollständigen.
[163] samodhāna-parivāsa Wenn während der Bewährung ein neues Vergehen begangen (und verheimlicht) wird, dann wird die Bewährungszeit des früheren und des aktuellen Vergehens nicht zusammen, sondern gegeneinander aufgerechnet. D.h. die Zeitspanne, die länger ist, wird als neue Gesamtbewährung gerechnet und gilt nun als Neuanfang. Beispiel: Wenn vom Vergehen A noch 7 von 10 Tagen Bewährung abzuleisten sind, von Vergehen B nur 2, dann muss er die 10tägige Bewährung von neuem beginnen und verliert die 7 Tage Bewährung, die er schon abgeleistet hat. Wenn Vergehen B 14 Tage Bewährung zur Folge hat, dann verliert er die 7 Tage Bewährung, die er schon abgeleistet hat und muss die 14tägige Bewährungszeit beginnen.
[164] Hier steht nicht, wie zu erwarten „aufgrund des früheren Vergehens als einschließende Bewährung“. Im ganzen Prozedere erscheinen diese Worte nicht nochmals. Es wird also vorausgesetzt, dass bekannt ist, wie die neue Bewährungszeit zu berechnen ist.
[165] Dieser Begriff (samodhāna-parivāsa) kam schon in Cvg 123 vor, wird aber hier in Cvg 125 als Überschrift gegeben. Da in Cvg 123 bereits die Bewährung neu angefangen wurde, kann die einschließende Bewährung sich nur auf die verbleibende Bewährungszeit beziehen, die als Differenz zum früher begangenen Sd1 geblieben ist, es sei denn, hier ist eine zusätzliche Bewährungszeit gemeint.
[166] Tut er das nicht, dann wird wahrscheinlich für jedes Vergehen (Sd 1) die Bewährungszeit einzeln aufgerechnet.
[167] Im Pāli-Text steht nur noch: „...pe...“ (peyyala), also Wiederholung. Wiederholt wird in entsprechender Änderung Cvg 124 bis 126.
[168] Er bekam also einen halben Monat Bewährung für das erste Sd 1, was er einen halben Monat verheimlicht hatte. Weil er aber um einschließende Bewährung bat, werden ihm die beiden anderen Sd1, die er jeweils bis zu fünf Tagen verheimlichte, nicht angerechnet – seine Bewährung ist somit zuende. Er muss jetzt um die sechs Nächte Ehrerbietung bitten, diese ableisten und um Rehabilitation bitten, danach ist er wieder „rein“.
[169] tikāpattimānattaṃ lautet die Überschrift, im Text heißt es tissannaṃ āpattīnaṃ (vgl → Cvg 114).
[170] Es muss ergänzt werden: „und nicht das letztere Vergehen des ...“. Denn das frühere Vergehen hat er ja einen halben Monat verheimlicht, dann wiederholt Sd1 begangen.
[171] Das ist verwirrend, denn das frühere Vergehen hat er ja einen halben Monat verheimlicht, dann wiederholt Sd1 begangen und fünf Tage verheimlicht. Er musste also aufgrund des neuerlich begangenen Sd1 (5d verheimlicht) mit der Bewährung neu anfangen, bekam also die einschließende Bewährung wegen des früheren Sd1 (½ Monat verheimlicht), demzufolge ½ Monat Bewährung und danach die obligatorischen sechs Nächte Ehrerbietung – denn Mānatta ist in jedem Fall sechs Nächte zu leisten.
[172] Hier folgt die gesamte Liste der Anhäufung wie im nächsten Absatz.
[173] Hier erscheint erstmals der Begriff Saṅghādisesa (Sd).
[174] agghena samodhāna-parivāso „nach Wertigkeit (einschließende) Bewährung im Zusammenhang (aller begangener Vergehen)“. Das bedeutet, ihm wird die Dauer der Bewährung in Abhängigkeit von der Dauer des Sd, das am längsten verschwiegen wurde auferlegt. Da in seinem Fall alle Vergehen Sd waren, also gleichwertig, wird die Dauer der Verheimlichung gewertet. Laut Kommentar gibt es drei Arten von (einschließender) Bewährung nach Wertigkeit:
1. odhāna = Grenzwertigkeit, d.h. nach dem Maximum der Verheimlichung; 2. aggha = nach Schwere des Vergehens; 3. missaka = vermischt.
[175] „von denen er eines zehn Tage verheimlichte“ fehlt hier.
[176] sabbacira-(p)paṭicchannāyo samodhāna-parivāso für die längste Zeit der Verheimlichung nach Wertigkeit (einschließende) Bewährung im Zusammenhang (aller begangener Vergehen). Das bedeutet, ihm wird die Dauer der Bewährungszeit in Abhängigkeit von der Dauer des am längsten verheimlichten (und schwersten) Vergehens berechnet. Das wären in seinem Fall 10 Tage. Würde man sabbacira mit „gesamt“ übersetzen und daraufhin alle Vergehen zusammenrechnen, wären es 55 Tage. Das ist hier aber nicht der Fall. IBH: „Es sieht so aus, als würde Bewährung zehn Mal [entweder] bis zu oder zehn Tage auferlegt.“
[177] itarissāpi āpattiyā „für das eine wie für das andere“, „sowohl das eine als auch das andere“, weil ja beide Vergehen Sd waren und gleichlang verheimlicht waren.
[178] tadupādāya Von diesem Tag an, an dem er vom Orden die Bewährung für das andere Vergehen erbittet.
[179] bahu-(s)suto āgatāgamo Da ja mündlich überliefert wurde. Erst etwa im Jahr 20 v.u.Z. wurde begonnen, den Pāli-Kanon schriftlich zu erfassen.
[180] Schematische Übersichten von Begriffen, die in den Vorschriften oder Lehrsätzen enthalten sind. Der später erst zusammengestellte Abhidhamma kann hier (noch) nicht gemeint sein.
[181] Den anderen Mönchen, die dort leben.
[182] rūhati wtl: „sie zählt“.
[183] na rūhati wtl: „sie zählt nicht“.
[184] itarampi māsaṃ Weil er beide Vergehen gleichermaßen verheimlichte, bittet er um Anrechnung wie in Cvg 138. Er verrechnet sich eigentlich insofern, da ja ab dem Tag seines Ersuchens die Bewährungszeit um zwei Monate – statt um einen – aufgestockt wird, denn: „Dann, ihr Mönche, von da an, soll dieser Mönch zwei Monate Bewährung auferlegt bekommen.“
[185] Der Mönch wird deshalb so kulant behandelt, weil es ja Aufgabe des Ordens ist, die Bewährungszeit korrekt zu berechnen und ihm aufzuerlegen. Er hätte zwei Monate Bewährung bekommen müssen.
[186] purimaṃ upādāya Vom Tag an, an dem er vom Orden die frühere Bewährung für seine Vergehen erbat. Cvg 147 ist sicherlich (wie so manch anderer „Fall“) konstruiert, denn man muss dem Orden das bzw. die Vergehen, als auch die Dauer der Verheimlichung bezeichnen. Tut man das nicht, ist das eine vorsätzliche Lüge. Hier wurde ihm fälschlicherweise nur ein Monat Bewährung gegeben, obwohl er zwei Monate Verheimlichung gestand.
[187] itarampi „je einen Monat“ ist hier nicht gemeint.
[188] Er erkennt, dass er einen Monat lang ein Vergehen verheimlichte. Andere Möglichkeit: Er erkennt nach einem Monat das eine Vergehen als solches und das andere nicht (ähnlich Cvg 141).
[189] pariyantaṃ „Grenze, Begrenzung, Limit, Ende, Beschränkung, Einschränkung“. Gemeint ist hier wohl: er wusste nicht, inwieweit sich diese Vergehen ausdehnen, im Sinne von auswirken. a) Er wusste nicht, wie die Sd miteinander „verrechnet“ werden können, um samodhānaparivāsa zu bekommen; b) er wusste nicht, inwieweit er durch die Sd eingeschränkt ist bzw. welche Grenzen er überschreitet, wie sich Sd auswirken und begeht dadurch weitere Vergehen. D/O: „Grad der Vergehen“ – kann aber nicht gemeint sein, denn er gesteht ja, dass er Sd begangen hat. IBH: „expiration“ (Ablauf, Verfall) – ist auch nicht schlüssig, weil nicht gestandene Vergehen nicht „einfach so“ verjähren.
[190] Er wusste nicht, wieviele Tage er die Sd verheimlichte, wieviel Bewährung ihm aufzuerlegen ist.
[191] suddhanta-parivāsaṃ Bewährung zum vollständigen Reinwerden.
[192] Man hätte es auch einfacher ausdrücken können: „Wenn der betreffende Mönch die Zeitspanne des Vergehens benennen kann, welches das schwerste war, aufgrund ihm die Bewährung berechnet wird, dann hat er die dem entsprechende Bewährungsfrist abzuleisten. Wenn nicht, hat er die Läuterungs-Bewährung abzuleisten. Und die ist genauso lang wie die Zeit seit seiner Upasampadā.“
[193] Siehe auch → Mvg 130.
[194] Er gibt seine Hochordination (Upasampadā) auf – weil es dann für ihn bedeutend einfacher ist, denn er braucht keine 227 Regeln einzuhalten, hat statt dessen „nur“ 10 Vorschriften (+ 75 Übungsregeln), in denen er sich zu üben hat.
[195] ummattako Auch das wird in einem besonderen Verfahren „beschlossen“ bzw. festgestellt (ummattakasammuti). Siehe → Mvg 167.
[196] khittacitto Wenn er [total] zerstreut ist. Man kann auch mit „verwirrt“ übersetzen.
[197] vedanāṭṭo Gemeint sein dürften starke körperliche Schmerzen. Aber das muss er den Mitmönchen mitteilen.
[198] parivāsa Das erscheint verwirrend, denn es steht noch Ehrerbietung aus, die Bewährung wurde bereits abgeleistet. Solange nicht rehabilitiert wurde, gilt man demnach als unter Bewährung stehend (suspendiert).
[199] Er muss also erneut um die Ableistung der (restlichen) Mānatta ersuchen, sonst gilt er weiterhin als unter Bewährung stehend (suspendiert).
[200] parimāṇā PTSD: „Abmessung, Ausdehnung, Begrenzung“; Childers: „Dauer, Abmessung, Ausdehnung“; WPD: „Messen, Maß, Größe, Ausdehnung, Umfang“. D/O: „eindeutig“; IBH: „[davon] nicht viele“. Die genaue Bedeutung dieses Wortes ist aus den Wtb nicht ersichtlich. Dem Sinn nach wird hier D/O gefolgt.
[201] a-parimāṇā „unermesslich, unbegrenzt“. Wenn parimāṇā „vollumfänglich“ bedeutet, also innerhalb gewisser Grenzen, und die negativ machende Vorsilbe a- hinzukommt, dann ergibt es in der wörtlichen Übersetzung wenig Sinn. Hier wird weiter D/O gefolgt.
[202] Das heißt, er informiert den Orden, dass er für seine früheren Vergehen noch keine Bewährung bzw. Ehrerbietung abgeleistet hat.
[203] Das heißt, er informiert den Orden nicht, dass er für seine früheren Vergehen weder Bewährung noch Ehrerbietung abgeleistet hat.
[204] Er verheimlicht, dass er vor der Reordination zahlreiche Sd begangen hat, wie lange er sie verheimlichte und auch, dass er dafür weder Bewährung noch Ehrerbietung auferlegt bekam bzw. abgeleistet hat.
[205] Er gibt also zu, dass er sich an einige Vergehen (Sd) nicht erinnert.
[206] yathā heṭṭhā tathā vitthāretabbaṃ Also wie in Cvg 170. heṭṭha = „unten“, bedeutet aber, dass alle Kombinationen wie im vorigen (in Europa: „oben“) Paragrafen ausgeführt werden sollen.
[207] mānattaraho ca mānattacārī ca abbhānāraho ca yathā parivāso vitthārito tathā vitthāretabbo Hier wurden also genau wie im Pāli, die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten abgekürzt.
[208] sabhāga Die Sd unterscheiden sich in Vergehen, die unmittelbar Sd sind (paṭhamāpattika) und Vergehen, die erst nach Ermahnung zu Sd werden (yāvatatiyaka).
[209] vavatthitā „festgesetzt, bestimmt, separat“. Sd 1, 5, 12 und 13 sind „einzelne Vergehen“, ihnen entspricht bzw. ähnelt kein anderes Vergehen.
[210] sambhinnā „vermengt, vermischt, verbunden“. Sd 2, 3 und 4, als auch 6, 7 und 8, sowie 9, 10 und 11 sind „zusammenhängend“, haben eine Verbindung zueinander/miteinander.
[211] Das ist alles, was im Pālitext steht. Die Einzelheiten sind in Cvg 165 aufgeführt. Der jeweilige Schluss muss lauten: „Die Mönche sollen ihm einschließende Bewährung auferlegen entsprechend der Zeitspanne, die verstrichen ist, seitdem der reordinierte Mönch das erste der Vergehen verheimlichte.“
[212] missaka Vermischt insofern, dass der eine ein Sd beging und der andere ein Pār bzw. ein anderes schweres Vergehen.
[213] suddhaka geringfügigere Vergehen als Sd, also Nis, Pāc usw.
[214] makkha-dhamma „Heuchelei, Täuschung“.
[215] Das ist Pācittiya-Vergehen 73.
[216] a-kuppena „nicht-unstet, -beweglich, -erschütterbar“.
[217] ṭhānārahena „standhaltend“ (einer Prüfung bzw. Revision).
[218] In der singhalesischen Textausgabe [deshalb in Klammern] folgt nun dieser §, der mit den Worten eingeleitet wird: „Diese neun Fälle von ‘unrein’ kommen in den frühen Manuskripten vor und gelten da als die dritten neun Fälle, mit denen sie zusammenhängen. Damals sind die Fälle mit ‘rein’ nicht verbunden worden, sie standen jeweils zusammenhängend. In den singhalesischen und thailändischen Manuskripten kommen die Fälle mit ‘rein’ vor. Darum werden sie hier mit angeführt.“ In Cvg 183 erscheinen die Fälle mit „rein“ dann im jeweiligen Zusammenhang, d.h. in Verbindung, wie in der obigen Einleitung erwähnt. D/O als auch IBH lassen diesen § weg.
[219] dasannaṃ zehnfach. Bezieht sich auf → Cvg 136. Auch als „das Ganze“ zu übersetzen.
[220] Dieser Vers klingt fremdartig im Zusammenhang mit dem, was der Buddha als Ordensregeln erließ. Gut möglich, dass sich ein Vers aus der Zeit „eingeschlichen“ hat, zu der der Kanon niedergeschrieben wurde, bzw. als Buddhaghosa auf der Insel Lanka, die früher Tambapaṇṇi genannt wurde, weilte.