Vinaya-Piṭaka II

CULLAVAGGA

Die kleine Gruppe aus der Sammlung der buddhistischen Ordensregeln

VI. Unterkunft - [Pali]

1. Kapitel

Die Erlaubnis von Verweilstätten

294. Zu jener Zeit weilte der Buddha, der Erhabene, an der Eichhörnchenfutter­platz im Bambushain von Rājagaha. Zu dieser Zeit hatte der Erhabene den Mön­chen noch keine Unterkünfte[670] erlaubt. Also verweilten die Mönche hier und da: im Wald[671], an der Wurzel eines Baumes[672], an einem Berg[673], in einer Schlucht[674], in einer Berggrotte[675], auf dem Friedhof[676], in der Waldeinsamkeit[677], unter freiem Himmel[678] und/oder auf einem Strohhaufen[679]. Wenn es Zeit war, dann kamen sie von hier und da zusammen: aus dem Wald, vom Fuße eines Baumes, vom Berg, aus der Schlucht, aus der Grotte, vom Friedhof, aus der Waldeinsamkeit, vom Platz unter freiem Himmel und/oder vom Strohhaufen. Sie waren angenehm anzusehen beim Vorwärtsgehen und Zurückkommen, beim Anschauen und Betrachten, wenn sie sich beugten oder den Arm ausstreckten, sie hielten die Augen niedergeschlagen und waren beherrscht in der Körperhaltung.

Zu dieser Zeit ging ein Gildeherr aus Rājagaha morgens in den Garten[680]. Da sah der Gildeherr aus Rājagaha die Mönche von hier und da zusammen­kommen: aus dem Wald, vom Fuße eines Baumes, vom Berg, aus der Schlucht, aus der Grotte, vom Friedhof, aus der Waldeinsamkeit, vom Platz unter freiem Himmel und/oder vom Strohhaufen, und wie sie angenehm anzusehen waren beim Vorwärtsgehen und Zurückkommen, beim Anschauen und Betrachten, wenn sie sich beugten oder den Arm ausstreckten, wie sie die Augen niedergeschlagen hielten und beherrscht waren in der Körperhaltung. Als er das sah, erstrahlte sein Geist. Dann ging der Gildeherr aus Rājagaha zu diesen Mönchen, und bei ihnen angekommen, sprach er zu ihnen: „Wenn ich, ihr Herren, Verweilstätten errichten lassen würde, würden sie dann in meinen Wohnstätten wohnen?“ – „Nicht doch, Haushälter. Der Erhabene hat keine Wohnstätten erlaubt.“ – „Wenn das so ist, ihr Herren, dann fragt den Erhabenen und berichtet mir, was er dazu sagt.“ – „So sei es, Haushälter.“ antworteten die Mönche dem Gildeherrn aus Rājagaha und gingen zum Erhabenen. Bei ihm angekommen verehrten sie ihn und setzten sich zur Seite nieder. Seitwärts sitzend sprachen nun die Mönche zum Erhabenen: „Einer aus Rājagaha, o Herr, ein Gildeherr, wünscht Wohnstätten zu errichten. Wie, o Herr, sollen wir uns verhalten?“ Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Grund und aus diesem Anlass eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube fünf Arten der Behausung[681]: Wohnstätte[682], Halbhaus[683], ein Obergeschoss[684], ein Lagerhaus[685] und/oder eine Grotte[686].“

Da nun gingen die Mönche zum Gildeherrn von Rājagaha, und bei ihm angekommen sprachen sie zu ihm: „Nun, Haushälter, erlaubt sind vom Erhabenen Wohnstätten. Tu nun, was du denkst.“ Da nun hat der Gildeherr aus Rājagaha an einem Tag sechzig Wohnstätten errichtet[687]. Als dann der Gildeherr aus Rājagaha diese sechzig Wohnstätten fertiggestellt hatte, ging er zum Erhabenen, bei ihm angekommen verehrte er ihn und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach dann der Gildeherr aus Rājagaha zum Erhabenen: „Von mir, o Herr, möge der Erhabene das morgige Mahl annehmen, zusammen mit dem Mönchsorden.“ Schweigend nahm der Erhabene an. Nachdem der Gildeherr aus Rājagaha erkannt hatte, dass der Erhabene angenommen hatte, stand er von seinem Sitz auf, um­schritt ihn rechts herum und ging weg.

Als die Nacht vorüber war, hat der Gildeherr aus Rājagaha vorzügliche feste Speisen vorbereiten lassen und ließ dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit Ehrwürdiger, das Essen ist bereit.’ Nachdem sich der Erhabene am Vor­mittag angezogen hatte, nahm er Robe und Almosenschale und ging zum Anwesen des Gildeherrn aus Rājagaha. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereite­ten Sitz und ebenso auch der Mönchsorden. Nachdem der Gildeherr aus Rājagaha eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze bedient und zufriedengestellt hatte, der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosen­schale zurückgezogen hatte, setzte er sich seitwärts nieder. Der an der Seite sitzen­de Gildeherr aus Rājagaha sprach zum Erhabenen: „Von mir, hoher Herr, sind sechzig Wohnstätten errichtet worden, weil ich Verdienst erwerben will, himm­lische Existenz[688]. Wie soll ich mich nun bezüglich dieser Wohnstätten verhal­ten?“ – „Wenn das so ist, Haushälter, dann lass diese sechzig Wohnstätten errichtet sein für den Saṅgha der vier Himmelsrichtungen, jetzt und in der Zukunft[689].“ – „So sei es, o Herr.“ antwortete der Gildeherr aus Rājagaha dem Erhabenen und dann ließ er diese sechzig Wohnstätten für den Saṅgha der vier Himmelsrich­tungen, jetzt und in der Zukunft errichtet sein[690].

295. Da nun dankte[691] der Erhabene dem Gildeherrn aus Rājagaha mit diesen Versen:

„Um Kälte, Hitze abzuwehren,

von dort auch Raubtier, Wild;

auch Kriechtier, Mücken,

und dann den Regen in der Regenzeit.

Abgewehrt wird, wenn er aufkommt,

der heiße, fürchterliche Wind.

Dem Meditierenden mit Einsicht,

zur Zufluchtsstätte wird’s, ein Ort des Glücks.

Dem Saṅgha Wohnstatt geben,

als höchstes wird’s gelobt vom Buddha.

Deshalb lass den weisen Mann,

der ausschaut nach dem eig’nen Wohl,

Wohnstatt bauen, die erfreulich ist,

dass darin wohnen mag, wer viel gelernt.

 

Zu diesen Essen, Trinken, Unterkunft und Kleidung,

zu solch Aufrechten, mit reinem Geiste mag er geben.

Dann lehr’n sie ihm die Lehre, um alles Leid zu überwinden.

Auf diese Art die Lehre wissend, erlischt er ohne Einflüsse.“

Als nun der Erhabene dem Gildeherrn aus Rājagaha mit diesen Versen gedankt hatte, stand er von seinem Sitz auf und ging fort.

296. Die Leute hörten: „Man sagt, der Erhabene hat Wohnstätten erlaubt.“ und nach besten Kräften bauten sie Wohnstätten. Diese Wohnstätten hatten keine Türen, dadurch kamen Schlangen, Skorpione und/oder Hundertfüßer herein. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Türen.“

Nachdem sie eine Öffnung geschnitten hatten, banden sie die Tür mit Liane und Strick fest. Diese wurden von Ratten und Termiten gefressen. Als diese Halte­rungen zernagt waren, fiel die Tür um. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Türpfosten, Türsturz und Türaufhängung.“

Die Tür schloss nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Riegelloch, ein Zuziehloch und den Strick dazu.“

Die Tür ließ sich nicht zusperren. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Riegelpfosten, ‘Affenkopf’, Griff und Bolzen.“

Zu jener Zeit waren die Mönche nicht in der Lage, die Türen zuzuschließen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Schlüssel und das Loch dafür. Drei Arten Schlüssel: Kupferschlüssel, Holzschlüssel oder Horn­schlüssel.“

Nachdem sie aufgeschlossen hatten und eintraten, war die Wohnstätte ungeschützt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Bolzen als Riegel.“[692]

Zu jener Zeit waren die Wohnstätten mit Gras gedeckt, in der kalten Jahres­zeit war es kalt und in der heißen Jahreszeit war es heiß. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem etwas eingehangen wurde, es beidseitig [mit Lehm] zu verschmieren.“[693]

Zu jener Zeit waren die Wohnstätten ohne Fenster[694], was schlecht für die Augen war und übel roch. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Fenster[-öffnungen]: nach Art einer Balustrade[695], mit einer Art Gitter[696] und/oder aus Stäben[697].“

Durch die Öffnungen der Fenster[-konstruktion] kamen Eichhörnchen und Fledermäuse herein. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlau­be den Fenstervorhang[698].“

Trotz Vorhang kamen die Eichhörnchen und Fledermäuse herein. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube den Fensterladen[699] und Verstärkungen[700].“

Damals schliefen die Mönche auf dem Erdboden. Dadurch wurden Glied­maßen und Roben schmutzig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Grasmatte.“

Die Grasmatte wurde von Ratten und Termiten gefressen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Hausbank[701].“

Auf der Hausbank schmerzten die Glieder. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die einfache Lagerstatt aus gespaltenem Bambus[702].“

Die Erlaubnis von Möblierung

297. Zu jener Zeit bekam der Orden eine Couch als Lagerstatt, die einer Bahre ähnelte[703]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine solche Couch als Lagerstatt.“ Ein langer Sitz kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen langen Sitz.“

Zu jener Zeit bekam der Orden eine Lagerstatt mit Lattengestell[704]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine lange Lagerstatt mit Lattengestell.“ Ein Sitz mit Lattengestell kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Sitz mit Lattengestell.“

Zu jener Zeit bekam der Orden eine lange Lagerstatt mit gebogenen Füßen[705]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Lagerstatt mit gebogenen Füßen.“ Ein Sitz mit gebogenen Füßen kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Sitz mit gebogenen Füßen.“

Zu jener Zeit bekam der Orden eine lange Lagerstatt mit abnehmbaren Beinen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Lager­statt mit abnehmbaren Beinen.“ Ein Sitz mit abnehmbaren Beinen kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Sitz mit abnehmbaren Beinen.“

Zu jener Zeit bekam der Orden einen Sessel[706]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen [solchen] Sessel.“ Ein höherer Sessel[707] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eben einen höheren Sessel.“ Ein Siebenteiler[708] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Siebenteiler.“ Ein höherer Sieben­teiler kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlau­be eben einen höheren Siebenteiler.“ Ein Sessel aus Zweigen[709] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Flechtwerk­sessel.“ Ein bezogener Sessel[710] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berich­tet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen bezogenen Sessel.“ Ein Sessel mit „Schafsbei­nen“[711] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen schafbeinigen Sessel.“ Ein vielbeiniger[712] Sessel kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen vielbeinigen Sessel.“ Ein Sessel aus Brettern[713] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Brettersessel.“ Ein Sessel aus Gras[714] kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Grassessel.“ Ein Sessel aus Stroh kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einen Strohsessel.“

Zu jener Zeit schliefen die Mönche der Sechsergruppe auf hohen Lager­stätten. Die Leute, die das Kloster besuchten und darin umherschlenderten wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf, als sie das gesehen hatten: „Wie Haushälter, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht auf hohen Lagern schlafen. Wer auf einem solchen schläft, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, als ein gewisser Mönch auf einer niedrigen Lager­statt schlief, wurde er von einer Schlange gebissen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube für die Lagerstatt abnehmbare Füße[715].“

Zu jener Zeit benutzten die Mönche der Sechsergruppe [solche] abnehm­baren Füße die hoch waren, und damit schaukelten sie [hin und her]. Die Leute, die das Kloster besuchten und darin umherschlenderten wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf, als sie das gesehen hatten: „Wie Haushälter, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt keine hohen abnehmbaren Füße benutzen. Wer solche benutzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube abnehmbare Füße bis zu einer Höhe von acht Fingerbreiten.“

Zu jener Zeit bekam der Orden Faden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Lagerstatt, die gewebt ist.“ Viel Faden wurde an den Teilen verbraucht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube an den Teilen schachbrettartig zu weben[716].“ Ein Stoffstück kam in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube [Flicken-]Teppi­che[717] daraus zu machen.“ Matratzen[718] kamen in Besitz. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem man diese aufgetrennt hat, Polster[719] daraus zu machen und mit drei Arten Baumwolle [zu füllen]: vom Baum, von Schlingpflanzen und von Gras[720].“

Zu jener Zeit benutzten die Mönche der Sechsergruppe Polster, die halb mannsgroß waren. Die Leute, die das Kloster besuchten und darin umherschlen­derten wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf, als sie das gesehen hatten: „Wie Haushälter, die Sinneslüste genießen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt keine halb mannsgroßen Polster benutzen. Wer solche benutzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube Polster in Kopf­größe zu machen.“

Bei einer Gelegenheit gab es in Rājagaha ein Bergfest. Die Leute bereiteten für die hohen Beamten allerlei Polster vor: Wollpolster, Stoffpolster, Borken­polster, Graspolster und Laubpolster. Als das Fest vorüber war, nahmen sie [nur] die Bezüge mit sich. Die Mönche sahen auf dem Festplatz viel weggeworfene Wolle, Stoff[-reste], Borke, Gras und Laub. Als sie das sahen, berichteten sie es dem Erhabenen. „Ihr Mönche, ich erlaube Polster mit fünferlei Füllung: Wolle, Stoff[-reste], Borke, Gras oder Laub.“

Bei einer Gelegenheit bekam der Orden Tuchstoff[721] zum Gebrauch in den Unterkünften[722]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube damit die Polster zu beziehen.“

Zu jener Zeit pflegten die Mönche die Lagerstattpolster auf den Sessel zu packen und die Sesselpolster auf die Lagerstatt. Die Polster gingen dadurch kaputt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Bettbezug[723] als auch Sesselbezug.“ Sie räumten [die Polster] weg, ohne eine Schutzhülle[724] gemacht zu haben, dadurch zerfielen sie von unten. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Schutzhülle zu machen und dann die bezogenen Polster wegzuräumen.“ Die Bezüge wurden aufgerissen und weg­genommen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube sie zu besprenkeln[725].“ Sie wurden trotzdem weggenommen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Markierungen anzubringen[726].“ Sie wurden trotzdem weggenommen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube handgroße Markierungen anzubringen[727].“ Sie wurden trotzdem wegge­nommen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Markierung mit der Hand[728].“

Die Erlaubnis von weißer Farbe

298. Zu jener Zeit waren die Schlafräume der Andersgläubigen weiß gestrichen, hatten schwarze Böden und ockerfarbene Wandsockel. Viele Leute kamen, um sich diese Schlafräume anzuschauen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube in den Wohnstätten mit weißer Farbe, schwarzer Farbe und Ocker zu malern.“

Zu jener Zeit haftete die weiße Farbe nicht an den rauen Wänden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Spelzen­klümpchen genommen habt, kleine Wesen vermieden[729] habt, dann die weiße Farbe aufzutragen.“ Die weiße Farbe hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem ihr feinen Lehm[730] ge­nommen habt, kleine Wesen vermieden habt, dann die weiße Farbe aufzutragen.“ Die weiße Farbe hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Kleber[731] und Mehlbrei[732].“

Zu jener Zeit haftete der Ocker nicht an den rauen Wänden. Dem Erha­benen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Spelzenklümp­chen genommen habt, kleine Wesen vermieden habt, dann den Ocker aufzutra­gen.“ Der Ocker hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem ihr einen Brei aus rötlichem Reispulver genommen habt, kleine Wesen vermieden habt, dann den Ocker aufzutragen.“ Der Ocker hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Senfpulver und Wachs-Öl [beizumischen].“ Das wurde zu dick[733] [aufgetragen]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das mithilfe eines Stück Tuches zu beseitigen[734].“

Zu jener Zeit haftete die schwarze Farbe nicht an den rauen Wänden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Spelzen­klümpchen genommen habt, kleine Wesen vermieden habt, dann die schwarze Farbe aufzutragen.“ Die schwarze Farbe hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem ihr Erdwurmpaste[735] genommen habt, kleine Wesen vermieden habt, dann die schwarze Farbe aufzu­tragen.“ Die schwarze Farbe hielt immer noch nicht. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Auskochung von Baumsaft[736] [beizu­mischen].“

Die Ablehnung von Kunst

299. Zu jener Zeit hatten die Mönche der Sechsergruppe ihre Wohnstätten künst­lerisch[737] ausgestattet: mit Frauenbildern und mit Männerbildern. Die Leute, die das Kloster besuchten und darin umherschlenderten wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf, als sie das gesehen hatten: „Wie Haushälter, die Sinneslüste genie­ßen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt die Wohnstätten nicht anspruchsvoll ausstatten – mit Frauenbildern und/oder Männerbildern. Wer so ausstattet, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube Girlanden und Flechtwerk, Wandhaken und die fünf erforderlichen Utensilien.“[738]

Die Erlaubnis von Ziegelmauern

300. Zu jener Zeit lagen [manche] Wohnstätten tiefer [als der Platz darum], dadurch wurden sie vom Wasser überflutet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Stätten höher zu machen.“

Die Plattform brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Plattform zu errichten: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Dann waren sie unsicher beim Hinaufsteigen [zur Wohnstätte]. Dem Erha­benen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Treppen: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Als sie hinaufstiegen, fielen einige herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Geländer.“

Zu jener Zeit waren die Wohnstätten überlaufen[739]. Die Mönche schämten sich, sich schlafen zu legen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube den Vorhang[740].“

Der Vorhang wurde angehoben und es wurde hereingeschaut. Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube halbhohe Mauern.“

Über diese halbhohe Mauer schauten sie herein. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Zellen: ähnlich einer Sänfte[741], schlauchartig[742] und wie die auf einem Dach[743].“

Zu jener Zeit trennten sich [einzelne] Mönche in einer kleinen Wohnstätte eine mittelgroße Zelle ab. Da war kein Zugang mehr frei. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube in einer kleinen Wohnstätte an der Seite eine Zelle abzuteilen und in einer großen mittig.“

Zu jener Zeit zerfiel ein Mauerfuß einer Wohnstätte. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Stützpfeiler[744].“

Eine Wand der Wohnstätte ließ Regen durch. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube zum Schutz einen Paravent[745] und Mauer­putz[746].“

Bei einer Gelegenheit fiel einem gewissen Mönch vom Grasdach eine Schlange auf die Schulter. Da stieß er einen Schreckensschrei aus. Die Mönche kamen herbeigerannt und fragten jenen Mönch: „Warum, Bruder, hast du vor Schreck geschrien?“ Da nun berichtete dieser Mönch den Vorfall den Mönchen. Die Mönche berichteten das dem Erhabenen. „Ihr Mönche, ich erlaube den Baldachin[747].“

Zu jener Zeit hingen die Mönche ihre Taschen an die Beine der Lagerstatt und/oder an die Beine des Sessels. Ratten und Termiten fraßen daran. Dem Erha­benen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube den Mauerpflock und große Wandhaken[748].“

Zu jener Zeit legten die Mönche ihre Roben auf der Lagerstatt und/oder dem Sessel ab. Die Roben gingen kaputt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube in den Wohnstätten Robenstange und Robenleine[749].“

Zu jener Zeit hatten die Wohnstätten keine Terrasse[750] und kein Vordach[751]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Terrasse, um­schlossene Terrasse, Innenhof und Überdachung.“[752]

Die Terrasse war offen zugänglich. Die Mönche schämten sich, sich dort hinzulegen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube transportablen als auch seitlich aufspannbaren Sichtschutz[753].“

Die Erlaubnis der Versammlungshalle

301. Zu jener Zeit speisten die Mönche gemeinsam unter freiem Himmel und wurden von Kälte und Hitze belästigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Versammlungshalle[754].“ Die Versammlungshalle lag tiefer [als der Platz darum], dadurch wurde sie vom Wasser überflutet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Stätte höher zu machen.“

Die Plattform brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Plattform zu errichten: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Dann waren sie unsicher beim Hinaufsteigen [auf die Plattform]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Treppen: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Als sie hinaufstiegen, fielen einige herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Geländer.“

Die Versammlungshalle wurde von Stroh und Staub verunreinigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Flecht- oder Rankenwerk zusammengebunden habt und das allseits [mit Lehm] be­schmiert habt, dann mit weißer Farbe oder schwarzer Farbe oder mit Ocker gemalert habt, dann Wandhaken anzubringen und die fünf erforderlichen Dinge für die Roben, als auch eine Stange, um Roben aufzuhängen und die Leine dazu.“

Zu jener Zeit breiteten die Mönche ihre Roben im Freien auf dem Boden aus. Die Roben wurden schmutzig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube [auch] im Freien Robenstange und Robenleine.“

Das Trinkwasser wurde warm[755]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Wassersaal und/oder Wasserhäuschen.“

Die Wasserhalle lag tiefer [als der Platz darum], dadurch wurde sie vom Wasser überflutet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Stätte höher zu machen.“

Die Plattform brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Plattform zu errichten: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Dann waren sie unsicher beim Hinaufsteigen [zur Halle]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Treppen: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Als sie hinaufstiegen, fielen einige herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Geländer.“

Die Wasserhalle wurde von Stroh und Staub verunreinigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Flecht- oder Ranken­werk zusammengebunden habt und das allseits [mit Lehm] beschmiert habt, dann mit weißer Farbe oder schwarzer Farbe oder mit Ocker gemalert habt, dann Wandhaken anzubringen und die fünf erforderlichen Dinge für die Roben, als auch eine Stange, um Roben aufzuhängen und die Leine dazu.“

Es gab keinen Trinkwasserbehälter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube für Trinkwasser Muschelschale und/oder Schälchen.“[756]

Die Erlaubnis von Ringmauern

302. Zu jener Zeit waren die Wohnstätten nicht umzäunt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube mit drei Arten von Ringmauer [die Wohn­stätten] zu umgeben: Ziegelmauer, Steinmauer und/oder Holzmauer.“ Es gab kein Torhaus. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube das Tor­haus.“

Das Torhaus lag tiefer [als der Platz darum], dadurch wurde es vom Wasser überflutet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Stätte höher zu machen.“

Das Torhaus hatte keine Tür. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Tür, [mit] Pfosten und Türsturz, mit Sockel, der Vertie­fungen hat, einen Pfosten für den Riegel, einen ‘Affenkopf’, einen Sicherungsstift, einen weiteren Bolzen, ein Loch für den Riegel, ein Loch zum Durchfädeln und ein Stück Strick dafür.“

Das Torhaus wurde von Stroh und Staub verunreinigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Flecht- oder Ranken­werk zusammengebunden habt und das allseits [mit Lehm] beschmiert habt, dann mit weißer Farbe oder schwarzer Farbe oder mit Ocker gemalert habt, dann Wand­haken anzubringen und die fünf erforderlichen Dinge für die Roben, als auch eine Stange, um Roben aufzuhängen und die Leine dazu.“[757]

Zu jener Zeit wurde eine Zelle schlammig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Kieselsteine auszustreuen.“

Es waren keine verfügbar. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube Steinplatten auszulegen.“

Das Wasser floss nicht ab. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube eine Wasserdrainage.“

Zu jener Zeit machten Mönche in den Zellen hier und da Feuerstätten. Die Zellen wurden verschmutzt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube an der Seite ein Feuerhaus[758].“

Das Feuerhaus lag tiefer [als der Platz darum], dadurch wurde es vom Wasser überflutet. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube diese Stätte höher zu machen.“

Die Plattform brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Plattform zu errichten: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Dann waren sie unsicher beim Hinaufsteigen [zum Feuerhaus]. Dem Erha­benen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Treppen: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

Als sie hinaufstiegen, fielen einige herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Geländer.“

Das Feuerhaus hatte keine Tür. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube eine Tür, [mit] Pfosten und Türsturz, mit Sockel, der Vertie­fungen hat, einen Pfosten für den Riegel, einen ‘Affenkopf’, einen Sicherungsstift, einen weiteren Bolzen, ein Loch für den Riegel, ein Loch zum Durchfädeln und ein Stück Strick dafür.“

Das Feuerhaus wurde von Stroh und Staub verunreinigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Flecht- oder Ranken­werk zusammengebunden habt und das allseits [mit Lehm] beschmiert habt, dann mit weißer Farbe oder schwarzer Farbe oder mit Ocker gemalert habt, dann Wand­haken anzubringen und die fünf Dinge zum Robenanfertigen, als auch eine Stange, um Roben aufzuhängen und die Leine dazu.“

Die Erlaubnis der Einfriedung des Klosterparkes

303. Zu jener Zeit war der Klosterpark[759] nicht umzäunt. Ziegen als auch [anderes] Nutzvieh beschädigten die jungen Bäume[760]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube mit dreierlei Art Einfriedung[761] zu umgrenzen: mit Bambuszaun, Röhrichtzaun[762] oder mit einem Graben.“

Es gab kein Torhaus. Ziegen als auch [anderes] Nutzvieh beschädigten die jungen Bäume. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube ein Torhaus mit einem Doppeltor[763] aus Flechtwerk[764] und einem Querriegel[765].“

Das Torhaus wurde von Stroh und Staub verunreinigt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem ihr Flecht- oder Ranken­werk zusammengebunden habt und das allseits [mit Lehm] beschmiert habt, dann mit weißer Farbe oder schwarzer Farbe oder mit Ocker gemalert habt, dann Wand­haken anzubringen und die fünf Dinge zum Robenanfertigen, als auch eine Stange, um Roben aufzuhängen und die Leine dazu.“

Die Klosteranlage wurde schlammig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Kieselsteine auszustreuen.

Es waren keine verfügbar. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube Steinplatten auszulegen.“

Das Wasser floss nicht ab. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube eine Wasserdränage.“

Zu jener Zeit wünschte Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha für den Orden ein großes Gebäude zu errichten, das mit feinem Lehm und Kalk verputzt sein sollte. Da dachten sich die Mönche: ‘Welche Art Dach hat der Erhabene erlaubt und welche hat er nicht erlaubt?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube fünf Arten von Dach[-deckung]: Ziegeldach, Steindach, ein zementiertes Dach, Grasdach und Blätterdach.“

Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

2. Kapitel

Die Sache mit Anāthapiṇḍika

304. Damals war der Haushälter[766] Anāthapiṇḍika Ehemann der Schwester eines Gildeherrn von Rājagaha. Da nun ging der Haushälter Anāthapiṇḍika nach Rāja­gaha, weil er dort etwas zu tun hatte. Zu jener Zeit war der Orden mit dem Buddha an der Spitze beim Gildeherrn aus Rājagaha zur Speisung am darauffolgenden Tag eingeladen. Da nun wies der Gildeherr aus Rājagaha Sklaven und Angestellte an: „Ihr da, Leute, steht zeitig auf, kocht Reisschleim, kocht Reis, bereitet Gemüse[-cyrries] zu und bereitet [auch] Beilagen[767] zu.“ Da dachte sich der Haushälter Anāthapiṇḍika: ‘Früher legte dieser Haushälter bei meiner Ankunft alles beiseite, um mit mir freundliche Worte zu wechseln. Jetzt aber ist er aufgeregt und weist Sklaven und Angestellte an: ›Ihr da, Leute, steht zeitig auf, kocht Reisschleim, kocht Reis, bereitet Gemüse[-cyrries] zu und bereitet [auch] Beilagen zu.‹ Kann es sein, dass dieser Haushälter die Hochzeit des Sohnes gibt, oder eine [andere] Hochzeit ausrichtet, oder bereitet er ein großes Opferfest vor, oder hat er den Fürsten von Magadha, Seniya Bimbisāra mitsamt seinem Heer zum morgigen Mahl eingeladen?’

Nachdem nun der Gildeherr aus Rājagaha Sklaven und Angestellte ange­wiesen hatte, kam er zum Haushälter Anāthapiṇḍika, und bei ihm angekommen, tauschte er mit ihm freundliche Worte aus und setzte sich dann ihm zur Seite. Zum seitwärts sitzenden Gildeherrn aus Rājagaha sprach dann der Haushälter Anātha­piṇḍika: „Früher, Haushälter, da legtest du bei meiner Ankunft alles beiseite, um mit mir freundliche Worte zu wechseln. Jetzt aber bist du aufgeregt und weist Sklaven und Angestellte an: ‘Ihr da, Leute, steht zeitig auf, kocht Reisschleim, kocht Reis, bereitet Gemüse[-cyrries] zu und bereitet [auch] Beilagen zu.’ Kann es sein, dass du die Hochzeit deines Sohnes gibst, oder eine [andere] Hochzeit ausrichtest, oder bereitest du ein großes Opferfest vor, oder hast du [gar] den Fürsten von Magadha, Seniya Bimbisāra mitsamt seinem Heer zum morgigen Mahl eingeladen?“ – „O nein, Haushälter, weder richte ich die Hochzeit eines Sohnes aus, noch eine andere Hochzeit, und auch Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha habe ich nicht mitsamt seinem Heer für das morgige Mahl eingeladen. Jedoch bereite ich ein großes Opferfest vor, ich habe [nämlich] für die morgige Speisung den Orden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen.“ – „Sagtest du gerade ‘Buddha’, Haushälter?“ – „Ja, Haushälter, ich sagte ‘Buddha’.“ – „Sagtest du gerade ‘Buddha’, Haushälter?“ – „Ja, Haushälter, ich sagte ‘Buddha’.“ – „Sag­test du gerade ‘Buddha’, Haushälter?“ – „Ja, Haushälter, ich sagte ‘Buddha’.“ – „Eine Äußerung wie diese, Haushälter, ist in der Welt schwer zu bekommen: ‘ein Buddha, ein Buddha’. Ist es möglich, Haushälter, gerade jetzt zu diesem Erhabe­nen hinzugehen, um ihn zu sehen, den Heiligen, vollkommen Erwachten?“ – „Jetzt ist nicht die richtige Zeit, Haushälter, zu diesem Erhabenen hinzugehen, um ihn zu sehen, den Heiligen, vollkommen Erwachten. Morgen früh, da ist die richtige Zeit, zum Erhabenen hinzugehen, um ihn zu sehen, den Heiligen, vollkommen Erwachten.“ Da dachte der Haushälter Anāthapiṇḍika bei sich: ‘Morgen früh werde ich zur rechten Zeit zum Erhabenen hingehen, um ihn zu sehen, den Heili­gen, vollkommen Erwachten.’ Und mit den Gedanken zum Buddha zu gehen legte er sich nieder und wachte in der Nacht drei Mal auf, weil er dachte, es sei schon Morgendämmerung.

305. Dann ging der Haushälter Anāthapiṇḍika zum Sivaka-Tor[768]. Nichtmensch­liche Wesen öffneten [ihm] das Tor. Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika die Stadt verließ, schwand das Licht und Finsternis entstand. Angst und Schrecken kamen auf, und mit zu Berge stehenden Haaren wollte er umkehren. Da nun ließ der Dämon Sivaka seine übermenschliche Stimme hören:

„Hundert Elefanten und hundert Pferde auch,

einhundert Maultierkutschen;

auch hunderttausend Jungfrau’n, geschmückt mit Ohrgeschmeide,

sind nicht wert ein Sechzehntel, von einem Vorwärtsschritt.

Geh nur voran, o Haushälter,

nur vorwärts geh, o Haushälter!

Besser ist’s voran zu geh’n,

als hier wieder umzudreh’n.“

Da nun verschwand die Finsternis für den Haushälter Anāthapiṇḍika und es wurde hell. Seine Angst und Schrecken und die zu Berge stehenden Haare verschwanden. Als sich nun der Haushälter Anāthapiṇḍika zum zweiten Mal von der Stadt abwandte[769], schwand das Licht und Finsternis entstand. Angst und Schrecken kamen auf, und mit zu Berge stehenden Haaren wollte er umkehren. Ein zweites Mal ließ der Dämon Sivaka seine übermenschliche Stimme hören:

„Hundert Elefanten und hundert Pferde auch,

einhundert Maultierkutschen;

auch hunderttausend Jungfrau’n, geschmückt mit Ohrgeschmeide,

sind nicht wert ein Sechzehntel, von einem Vorwärtsschritt.

Geh nur voran, o Haushälter,

nur vorwärts geh, o Haushälter!

Besser ist’s voran zu geh’n,

als hier wieder umzudreh’n.“

Zum zweiten Mal nun verschwand die Finsternis für den Haushälter Anāthapiṇḍika und es wurde hell. Seine Angst und Schrecken und die zu Berge stehenden Haare verschwanden. Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika zum dritten Mal sich von der Stadt abwandte, schwand das Licht und Finsternis ent­stand. Angst und Schrecken kamen auf, und mit zu Berge stehenden Haaren wollte er umkehren. Ein drittes Mal ließ der Dämon Sivaka seine übermenschliche Stimme hören:

„Hundert Elefanten und hundert Pferde auch,

einhundert Maultierkutschen;

auch hunderttausend Jungfrau’n, geschmückt mit Ohrgeschmeide,

sind nicht wert ein Sechzehntel, von einem Vorwärtsschritt.

Geh nur voran, o Haushälter,

nur vorwärts geh, o Haushälter!

Besser ist’s voran zu geh’n,

als hier wieder umzudreh’n.“

Zum dritten Mal nun verschwand die Finsternis für den Haushälter Anātha­piṇḍika und es wurde hell. Seine Angst und Schrecken und die zu Berge stehenden Haare verschwanden. Da nun ging der Haushälter Anāthapiṇḍika in den Sītahain.

Zu jener Zeit stand der Erhabene am Ende der Nacht auf und ging unter freiem Himmel auf und ab. Da nun sah der Erhabene den Haushälter Anātha­piṇḍika aus der Ferne herankommen. Nachdem er ihn gesehen hatte, verließ er den Wandelgang und setzte sich auf einen vorbereiteten Sitz. Sitzend nun, sprach der Erhabene zum Haushälter Anāthapiṇḍika: „Komm, Sudatta!“ Da dachte sich der Haushälter Anāthapiṇḍika: ‘Mit Namen spricht mich der Erhabene an!’, und freudig erregten Geistes ging er zum Erhabenen, und bei ihm angekommen neigte er seinen Kopf zu Füßen des Erhabenen und sprach zu ihm: „Ich hoffe doch, o Herr, dass der Erhabene wohl geruht hat?“

„Der allzeit im Glücke ruht, der Brahmane, der zum Nibbāna geht;

der nicht mit Sinnesgier befleckt ist, der ausgekühlt, begierdefrei.

Der alle Neigung abgeschnitten hat,

den Kummer aus dem Herz beseitigt;

beruhigt er im Glücke ruht, den geist’gen Frieden er gewann.“

Dann gab der Erhabene dem Haushälter Anāthapiṇḍika eine stufenweise Belehrung wie folgt: ein Gespräch über das Geben, über Sittlichkeit, über den Himmel, dann über die Gefahren, die Schlechtigkeit und Verderbtheit der Sinnes­gier sowie aller Befleckungen und dann zeigte er den Segen des Entsagens auf. Und als der Erhabene wusste, dass der Haushälter Anāthapiṇḍika aufnahmefähig, sanftmütig, unvoreingenommen, begeistert und vertrauensvoll war, da verkündete er die Kernaussage[770] der Lehrdarlegung der Buddhas: Unzulänglichkeit, Entste­hung [davon], Überwindung [davon] und den Weg [dazu]. Genau so, wie ein sau­berer fleckenloser Stoff gut Farbe annehmen würde, so ging dem Haushälter Anāthapiṇḍika dort auf dem Sitz das reine, klare Auge der Wahrheit auf: ‘Wenn irgendetwas als seine Eigenschaft das Entstehen hat, all das hat als seine Eigen­schaft die Vergänglichkeit.’[771] Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika die Lehre gesehen, die Lehre erlangt, die Lehre verstanden, in die Lehre eingedrungen war, den [skeptischen] Zweifel überwunden, die Ungewissheit entfernt, unabhängig von anderen Lehrern Selbstvertrauen in der Lehre [des Buddha] erlangt hatte, sprach er zum Erhabenen: „Sehr gut, sehr gut, hoher Herr! Als würde der hohe Herr etwas Umgedrehtes richtig hinstellen oder etwas Verdecktes aufdecken oder einem Verirrten den Weg zeigen oder in der Dunkelheit eine Öllampe hinhalten, damit, wer Augen hat, die Bilder sieht, genau so hat der Erhabene auf verschiedene Weise die Lehre verkündet. Hoher Herr, ich nehme meine Zuflucht zum Erhabe­nen, zur Lehre als auch zur Mönchsgemeinschaft. Der Erhabene möge mich als Laienanhänger annehmen, der von heute an für das ganze Leben seine Zuflucht genommen hat. Möge der Erhabene das morgige Mahl zusammen mit dem Mönchsorden bei mir annehmen.“ Durch Schweigen nahm der Erhabene an.

Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika erkannte, dass der Erhabene ange­nommen hatte, stand er von seinem Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort.

306. Dem Gildeherrn aus Rājagaha kam zu Ohren: „Man sagt, dass der Haushälter Anāthapiṇḍika den Orden mit dem Buddha an der Spitze für das morgige Mahl eingeladen hat.“ Dann sprach der Gildeherr aus Rājagaha zum Hausherrn Anātha­piṇḍika: „Es heißt, Haushälter, du hast zum morgigen Mahl den Orden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen. Du selber bist [nur] Gast hier. Lass mich, Haus­hälter, die Auslagen an deiner statt tragen für die morgige Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze.“ – „Genug, Haushälter, ich habe genug Mittel, um die Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze auszurichten.“

Den Städtern von Rājagaha kam zu Ohren: „Man sagt, dass der Haushälter Anāthapiṇḍika den Orden mit dem Buddha an der Spitze für das morgige Mahl eingeladen hat.“ Dann sprachen die Städter aus Rājagaha zum Hausherrn Anātha­piṇḍika: „Es heißt, Haushälter, du hast zum morgigen Mahl den Orden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen. Du selber bist [nur] Gast hier. Lass uns, Haus­hälter, die Auslagen an deiner statt tragen für die morgige Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze.“ – „Genug, ihr Ehrenwerten, ich habe genug Mittel, um die Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze auszurichten.“

Dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha kam zu Ohren: „Man sagt, dass der Haushälter Anāthapiṇḍika den Orden mit dem Buddha an der Spitze für das morgige Mahl eingeladen hat.“ Dann sprach Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum Hausherrn Anāthapiṇḍika: „Es heißt, Haushälter, du hast zum mor­gigen Mahl den Orden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen. Du selber bist [nur] Gast hier. Lass Uns, Haushälter, die Auslagen an deiner statt tragen für die morgige Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze.“ – „Lass es gut sein, Göttlicher, ich habe genug Mittel, um die Speisung des Ordens mit dem Buddha an der Spitze auszurichten.“

Als die Nacht vergangen war, hat der Haushälter Anāthapiṇḍika im An­wesen des Gildeherrn aus Rājagaha vorzügliche feste Speisen zubereiten lassen und ließ dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit, Ehrwürdiger, das Essen ist vorbereitet.’ Nachdem sich der Erhabene am Vormittag angezogen hatte, nahm er Robe und Almosenschale, ging zum Anwesen des Gildeherrn aus Rājagaha und setzte sich auf den vorbereiteten Sitz nieder und ebenso auch der Mönchsorden. Nachdem der Haushälter Anāthapiṇḍika eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze mit vorzüglichen festen Speisen bedient hatte, als der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte er sich beiseite nieder. Beiseite sitzend sprach der Haushälter Anāthapiṇḍika zum Erhabenen: „Bei mir in Sāvatthi, o Herr, möge der Erhabene mit dem Mönchsorden den [nächsten] Regenzeit­aufenthalt nehmen.“ – „Dann, Haushälter, wisse, dass Vollendete leere Stätten bevorzugen.“ – „Ich verstehe, Erhabener. Ich verstehe, Vollendeter.“ Dann veranlasste der Erhabene den Haushälter Anātha­piṇḍika durch ein Lehrgespräch zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich zu erfreuen, dann stand er auf und ging fort.

307. Zu jener Zeit hatte der Haushälter viele Freunde und gute Bekannte und sein Wort wurde gern angenommen. Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika in Rāja­gaha das, was er da zu tun hatte, abgeschlossen hatte, machte er sich auf den Weg nach Sāvatthi. Unterwegs wies er die Leute an: „Legt Klosterparks an, ihr Ehrbaren, errichtet Wohnstätten [darin] und stattet sie mit Gaben aus! Ein Buddha ist in der Welt erschienen. Diesen Erhabenen habe ich eingeladen und er wird diesen Weg entlang kommen.“ Da nun haben die Leute, vom Haushälter Anātha­piṇḍika angeregt, Klosterparks angelegt, [darin] Wohnstätten errichtet und diese mit Gaben ausgestattet.

Als der Haushälter Anāthapiṇḍika wieder in Sāvatthi angekommen war, schaute er sich in ganz Sāvatthi um und dachte bei sich: ‘Wo könnte der Erhabene hier weilen? Vom Ort nicht weit weg und nicht zu nah, auf dass den Menschen, die den Wunsch danach haben, das Hingehen und Zurückkommen möglich ist, dass man sich annähern kann. Ein Platz, der tags nicht überfüllt und nachts kaum laut ist, wo wenig Stimmengewirr ist, der menschenleer ist, der vor Menschen verborgen und zur Abgeschiedenheit geeignet ist?’

Dann entdeckte der Haushälter Anāthapiṇḍika den Garten des Prinzen Jeta[772] – vom Ort nicht zu weit und nicht zu nah, auf dass den Menschen, die den Wunsch danach haben, das Hingehen und Zurückkommen möglich ist, dass man sich annähern kann. Ein Platz, der tags nicht überfüllt und nachts kaum laut ist, wo wenig Stimmengewirr ist, der menschenleer ist, der vor Menschen verborgen und zur Abgeschiedenheit geeignet ist. Als er den Platz sah, ging er zum Prinzen Jeta und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Gib mir, o edler Sohn, den Lustgarten, ich möchte einen Klosterpark anlegen [lassen]!“ – „Ich mag den Lust­garten nicht hergeben, Haushälter, nicht einmal wenn du da zehn Millionen aus­streuen[773] würdest.“ – „Der Garten, o edler Sohn, ist gegeben.“ – „Nein, Haus­hälter, der Garten ist nicht gegeben.“ Ob nun gegeben oder nicht gegeben, dazu befragten sie die (Justiz-)Minister. Diese sprachen: „Weil du, o edler Sohn, einen Preis gemacht hast, ist der Lustgarten gegeben.“ Da nun ließ der Haushälter Anāthapiṇḍika Wagenladungen von Gold[-münzen] hinausfahren und in den Park des Prinzen Jeta zehn Millionen ausstreuen, sodass er damit bedeckt war. Die beim ersten Mal hinausgefahrenen Gold[-münzen] reichten nicht ganz, sodass eine kleine Stelle nahe des Torweges unbedeckt blieb. Da nun animierte der Haushälter Anāthapiṇḍika die Leute: „Geht, ihr Leute, holt Gold herbei. Ich will auch diese Stelle damit bedecken.“

Da nun dachte der Prinz Jeta bei sich: ‘Nein, das kann keine geringe Sache sein, wenn dieser Haushälter derart viel Gold[-münzen] dafür ausgibt.’ Dann sprach er zu Anāthapiṇḍika, dem Haushälter: „Genug, Haushälter, lass mich diese freie Stelle bedecken. Überlass mir diese freie Stelle. Es möge meine Gabe sein.“ Da dachte sich der Haushälter Anāthapiṇḍika: ‘Dieser Prinz Jeta ist bei den Leuten angesehen und wohlbekannt. Sicherlich wird auf diese Weise die Bekanntheit von Lehre und Ordenssatzung gewinnen.’ Dann überließ er dem Prinzen Jeta diese freie Stelle. Daraufhin ließ Prinz Jeta auf dieser Stelle ein Torhaus errichten.[774]

Dann ließ der Haushälter Anāthapiṇḍika im Jetavana Wohnstätten errich­ten, [Mönchs-]Zellen errichten, ein Vorhaus errichten, ließ die Versammlungs­halle bauen, das Feuerhaus, das Lagerhaus[775], die Toilette[-n], einen Wandelgang, eine Meditationshalle, einen Brunnen, ein Brunnenhaus, eine Badehütte, eine Badehalle, einen Badeteich und einen Pavillon.[776]

Bauarbeiten übergeben

308. Als nun der Erhabene in Rājagaha so lange verweilte, wie es ihm gefiel, ging er nach Vesāli los. Nach und nach wandernd erreichte er allmählich Vesāli. Dort weilte der Erhabene im Großen Park von Vesāli in der Hochdachhalle. Zu jener Zeit führten die Leute sorgfältig Bauarbeiten aus. Den Mönchen, die ihnen bei jenen Bauarbeiten[777] beistanden, die versorgten sie ebenso sorgfältig mit den [vier] Grunderfordernissen: Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Arznei. Da nun dachte ein gewisser armer Schneider bei sich: ‘Das kann keine gewöhnliche Sache sein, wenn die Leute so sorgfältig Bauarbeiten ausführen. Was, wenn ich nun auch Bauarbeiten ausführen würde?’ Nachdem nun der arme Schneider höchstselbst schwarzen Schlamm geknetet und daraus Ziegel gemacht hatte, errichtete er eine Mauer. Weil er die Ziegelschichten schief und krumm machte, fiel die Mauer ein. Ein zweites Mal knetete der arme Schneider schwarzen Schlamm, machte Ziegel daraus und errichtete die Mauer [zum zweiten Mal], aber weil er die Mauer schief und krumm machte, fiel die Mauer ein. Ein drittes Mal nun knetete der arme Schneider schwarzen Schlamm und nachdem er Ziegel daraus gemacht hatte, errichtete er die Mauer [zum dritten Mal]. Aber weil er die Mauer schief und krumm machte, fiel die Mauer [wieder] ein. Da nun wurde der arme Schneider ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Diese Asketen, die Sakyasöhne, die unter­weisen und leiten nur die an, die sie mit den [vier] Grunderfordernissen: Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Arznei versorgen, denen stehen sie bei den Bauar­beiten bei. Aber ich bin arm. Niemand unterweist mich, leitet mich an und steht mir bei den Bauarbeiten bei.“ Die Mönche hörten, dass dieser arme Schneider verärgert, unruhig und aufgeregt war. Da nun berichteten sie diese Angelegenheit dem Erhabenen. Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube [die Verant­wortung für] die Bauarbeiten [einem Mönch] zu übergeben. Der bauverant­wortliche Mönch, ihr Mönche, soll bestrebt sein und so denken: ‘Wie kann die Wohnstätte rasch vollendet werden?’ [später dann] soll er was zerbrochen und abgenutzt ist sorgfältig prüfen[778]. Und so, ihr Mönche, soll [die Verantwortung] übergeben werden: Zuerst soll ein [dazu fähiger] Mönch gebeten werden, nach­dem einer gebeten wurde, soll ein fähiger und erfahrener Mönch dem Orden ankündigen:

309. ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden [die Verantwortung für] die Bauarbeiten an/in der Wohnstätte des Soundso genannten Haushälters an den Soundso genannten Mönch übergeben.’ Das ist die Ankün­digung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden übergibt [die Verantwortung für] die Bauarbeiten an/in der Wohnstätte des Soundso genannten Haushälters an den Soundso genannten Mönch. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass [die Verantwor­tung für] die Bauarbeiten an/in der Wohnstätte des Soundso genannten Haushäl­ters an den Soundso genannten Mönch übergeben wird, sollen sie schweigen. Wer es nicht duldet, der soll sprechen.’

‘Durch den Orden sind die Bauarbeiten an/in der Wohnstätte des Soundso genannten Haushälters an den Soundso genannten Mönch übergeben worden. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

 

Die Erlaubnis der besten Plätze

310. Als nun der Erhabene so lange in Vesāli geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Sāvatthi auf. Zu jener Zeit da gingen die Mön­che der Sechsergruppe voran, dicht gefolgt von den Mönchen des Ordens mit dem Buddha an der Spitze und ergriffen Besitz von den Wohnstätten und besetzten die Schlafplätze [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’

Als nun der ehrwürdige Sāriputta, der dem Orden mit dem Buddha an der Spitze dicht auf den Fersen folgte, bekam er keinen Schlafplatz, denn die Wohn­stätten waren besetzt und die Schlafstätten waren [auch] besetzt. Da setzte er sich an den Fuß eines gewissen Baumes. Als nun der Erhabene gegen Ende der Nacht aufstand, hustete er. Auch der ehrwürdige Sāriputta musste husten. „Wer ist da?“ – „Ich bin’s, Erhabener, der Sāriputta.“ – „Aber warum, Sāriputta, sitzt du hier?“ Da nun berichtete der ehrwürdige Sāriputta dem Erhabenen die Sache. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass die Mönche der Sechsergruppe vorangingen, dicht gefolgt von den Mön­chen des Ordens mit dem Buddha an der Spitze und von den Wohnstätten Besitz ergriffen und die Schlafplätze besetzten [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Törichten, ungeeignet, nicht angemes­sen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese törichten Menschen, diese Mönche der Sechsergruppe, vorangehen, dicht gefolgt von den Mönchen des Ordens mit dem Buddha an der Spitze und von den Wohnstätten Besitz ergreifen und die Schlafplätze besetzen [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Wer, ihr Mönche, ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert?“

Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, aus einer vornehmen Familie in die Hauslosigkeit hinauszog, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, aus einer Brahmanenfamilie in die Hauslosigkeit hinauszog, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, aus einer Haushälterfamilie in die Haus­losigkeit hinauszog, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Lehr­redenkenner ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Kenner der Ordenssatzung ist, der ist des besten Sitz­platzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Lehr­redner ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Spei­sen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, die erste Versen­kungsstufe[779] erreicht, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, die zweite Versenkungsstufe erreicht, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, die dritte Versenkungsstufe erreicht, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Geträn­kes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, die vierte Versenkungsstufe erreicht, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Stromeingetretener[780] ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Einmalwiederkehrer[781] ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Nichtwiederkehrer[782] ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, ein Heiliger[783] ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, der drei Wissen[784] mächtig ist, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“ Einzelne Mönche sprachen so: „Wer, Erhabener, die sechs übernatürlichen Kräfte[785] besitzt, der ist des besten Sitzplatzes, des besten Getränkes und der besten Speisen wert.“

311. Da nun sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Einstmals, ihr Mönche, da gab es am Fuße des Himalaja einen großen Banyanbaum[786]. Nahebei lebten dort drei Freunde: ein Rebhuhn, ein Affe und ein großer Elefant. Sie lebten mit gegen­seitiger Verehrung und Achtung, in gegenseitigem Respekt. Da nun, ihr Mönche, kam diesen Freunden der Gedanke: ‘Lasst uns doch herausfinden, wer von uns von Geburt an der Älteste ist, und den sollten wir gewissenhaft würdigen, ihm Ehrerbietung erweisen und ihn verehren, auch sollten wir seinen Anweisungen folgen.’

Da nun, ihr Mönche, fragten Rebhuhn und Affe den Elefanten: ‘Du, Lieber, an welches [längst] vergangene Ding erinnerst du dich?’ – ‘Als ich, ihr Lieben, ein Jungtier war, da pflegte ich über diesen Banyanbaum hinwegzusteigen, wobei er zwischen meinen Beinen stehen blieb und die obersten Sprösslinge gegen meinen Bauch schlugen. Das, ihr Lieben, ist eine [längst] vergangene Sache, an die ich mich erinnere.’

Da nun, ihr Mönche, fragten Rebhuhn und Elefant den Affen: ‘Du, Lieber, an welches [längst] vergangene Ding erinnerst du dich?’ – ‘Als ich, ihr Lieben, ein Jungtier war, saß ich auf der Erde und pflegte die obersten Sprösslinge dieses Banyanbaumes abzufressen. Das, ihr Lieben, ist eine [längst] vergangene Sache, an die ich mich erinnere.’

Da nun, ihr Mönche, fragten Affe und Elefant das Rebhuhn: ‘Du, Lieber, an welches [längst] vergangene Ding erinnerst du dich?’ – ‘Irgendwo, ihr Lieben, im Himmel, da gab es einen großen Banyanbaum. Davon habe ich die Früchte aufgepickt und dann im Luftraum auch ausgeschieden. Daraus wurde dieser Banyanbaum hier. Daher, ihr Lieben, bin ich der Älteste.’

Da nun, ihr Mönche, sprachen Affe und Elefant zum Rebhuhn: ‘Du, Lieber, du bist von uns der Älteste von Geburt. Wir werden dich gewissenhaft würdigen, dir Ehrerbietung erweisen und dich verehren, auch werden wir deinen Anwei­sungen folgen.’ Da nun, ihr Mönche, veranlasste das Rebhuhn, dass Affe und Elefant die fünf ethischen Grundregeln befolgten und selber befolgte es ebenfalls die fünf ethischen Grundregeln. Da sie so in gegenseitiger Verehrung, Achtung und Respekt lebten, gelangten sie, nachdem sie gestorben waren und ihre Körper abgelegt hatten, auf glückliche Fährte, kamen in himmlischer Welt zu neuer Existenz. Das, ihr Mönche, wurde als ‘Rebhuhn-Brahmawandel’[787] bekannt.

Wer Ältere verehren tut,

der Lehre solcher kundig ist;

Hienieden er gepriesen wird,

auf gute Wege er gelangt.

Wenn also, ihr Mönche, die Wesen der Tierwelt in gegenseitiger Vereh­rung, Achtung und Respekt verweilen, um wieviel mehr solltet ihr dann, ihr Mönche, wo ihr doch die Zierde seid, da ihr in dieser gut dargelegten Lehre und Ordenssatzung in die Hauslosigkeit gegangen seid, euch gegenseitig Ver­ehrung, Achtung und Respekt erweisend verweilen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, Ehrerweisung, respektvolles Erheben, Begrüßung mit ehrfurchtsvoll zusammengelegten Händen, Verehrung, den besten Sitzplatz, das beste Getränk und die beste Speise entspre­chend der Seniorität. Nicht aber, ihr Mönche, soll das, was dem Orden gehört, entsprechend der Seniorität reserviert werden. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Nicht zu grüßende Personen

312. „Ihr Mönche, es gibt zehn [Personen], die nicht zu grüßen sind: einer, der früher hochordiniert wurde, ist nicht von einem der später hochordiniert wurde zu grüßen; einer, der nicht hochordiniert wurde, ist nicht zu grüßen; wer einer anderen Religionsgemeinschaft angehört, und sei er auch an Ordensjahren älter, ist nicht zu grüßen, sofern er der falschen Lehre anhängt[788]; die Damenwelt[789] ist nicht zu grüßen; ein Eunuch ist nicht zu grüßen; Bewährung Ableistende sind nicht zu grüßen; wer zum Anfang zurückgeschickt wurde, ist nicht zu grüßen; Ehrerbietung Ableistende sind nicht zu grüßen; Rehabilitationsanwärter sind nicht zu grüßen. Das, ihr Mönche, sind die zehn, die nicht zu grüßen sind.

Diese drei, ihr Mönche, sind zu grüßen: einer der früher hochordiniert wurde, ist von einem der später hochordiniert wurde zu grüßen; wer einer anderen Religionsgemeinschaft angehört, und er ist an Ordensjahren älter, und er folgt der rechten Lehre ist zu grüßen; in dieser Welt mit ihren Göttern, Māras und Brahmas, ihr Mönche, mit ihren Asketen und Brahmanen, Gottheiten, Menschen und [anderen] Geschöpfen, da ist ein Vollendeter, ein Heiliger, ein vollkommener Buddha zu grüßen. Diese drei, ihr Mönche, sind zu grüßen.“

Die Ablehnung von Sitzplatz-Reservierungen

313. Bei einer Gelegenheit bereiteten die Leute für den Orden Pavillons vor, stellten Lagerstätten auf, schufen Plätze. Die Mönche, Schüler der Mönche der Sechsergruppe waren, dachten sich: ‘Ordenseigentum, so ordnete der Erhabene an, soll nicht reserviert werden.’ Dann gingen sie vor dem Orden mit dem Buddha an der Spitze her und reservierten Pavillons, reservierten Decken, reservierten Plätze [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’

Als nun der ehrwürdige Sāriputta, der dem Orden mit dem Buddha an der Spitze dicht auf den Fersen folgte, waren die Pavillons besetzt, die Lagerstätten waren besetzt und [auch] die Plätze waren besetzt. Da er keinen Platz bekam, setzte er sich an den Fuß eines gewissen Baumes. Als nun der Erhabene gegen Ende der Nacht aufstand, hustete er. Auch der ehrwürdige Sāriputta musste husten. „Wer ist da?“ – „Ich bin’s, Erhabener, der Sāriputta.“ – „Aber warum, Sāriputta, sitzt du hier?“ Da nun berichtete der ehrwürdige Sāriputta dem Erhabenen die Sache. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche, die Schüler der Mönche der Sechsergruppe sind, bei sich dachten: ‘Ordenseigentum, so ordnete der Erhabene an, soll nicht reserviert werden.’ Dass sie dann vor dem Orden mit dem Buddha an der Spitze hergingen und reservierten Pavillons, reservierten Decken, reservierten Plätze [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Törichten, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese törichten Menschen, diese Mönche, die Schüler der Mönche der Sechsergruppe sind, vor dem Orden mit dem Buddha an der Spitze hergingen und reservierten Pavillons, reservierten Decken, reservierten Plätze [mit den Gedanken]: ‘Dies soll für unsere Unterweiser sein, dies soll für unsere Lehrer sein, und dies soll für uns [selber] sein.’! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und ange­messene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt nicht was zur Nutzung für den Orden gemacht wurde[790] entsprechend der Seniorität reservieren. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Die Erlaubnis von dem, was Hausleute bereitstellen

314. Zu jener Zeit richteten die Leute im Hausinneren oder [auch] im Speiseraum hohe Lagerstätten großartige Lagerstätten her, und zwar solcherart: Sessel, Liege­sessel, langhaarige Decken, bunte Decken, (weiße) Wolldecken, (blumenge­schmückte) Wolldecken, Matratzen, (mit Figuren verzierte) Wolldecken, Decken mit Wolle auf der Oberseite, völlig wollene Decken, Seidendecken mit Goldbro­kat, Seidentücher, Wollteppiche, Elefantendecken, Pferdedecken, Wagendecken, Decken aus dem Fell der schwarzen Antilope, Decken aus dem Fell der Kadali-Antilope, welche mit einem Baldachin und welche mit roten Kissen an beiden Enden.[791] Die gewissenhaften Mönche setzten sich nicht darauf. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich auf das zu setzen, was von Hausleuten bereitgestellt[792] wird, außer den dreien, [nämlich] Sessel, Liegestuhl und Matratze, aber ihr sollt nicht darauf liegen.“

Zu jener Zeit richteten die Leute im Hausinneren oder [auch] im Speise­raum mit Baumwolle aufgepolsterte Betten und Sessel her. Die gewissenhaften Mönche setzten sich nicht darauf. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mön­che, ich erlaube, sich auf das zu setzen, was von Hausleuten bereitgestellt wird, aber ihr sollt nicht darauf liegen.“

 

Der Dank für das Jetavana-Kloster

315. Da nun erreichte der Erhabene auf seiner Wanderung allmählich Sāvatthi. Dort weilte dann der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Klosterpark im Jetahain zu Sāvatthi. Da nun ging der Haushälter Anāthapiṇḍika zum Erhabenen und bei ihm angekommen verehrte er ihn und setzte sich zur Seite hin. Seitwärts sitzend sprach dann der Haushälter Anāthapiṇḍika zum Erhabenen: „Von mir, o Herr, möge der Erhabene das morgige Mahl zusammen mit dem Mönchsorden annehmen.“ Durch Schweigen nahm der Erhabene an. Als nun der Haushälter Anāthapiṇḍika erkannt hatte, dass der Erhabene angenommen hatte, stand er von seinem Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Als die Nacht vorüber war, hat der Haushälter Anāthapiṇḍika vorzügliche feste Speisen vorbereiten lassen und ließ dem Erhabenen die Zeit ankündigen: ‘Es ist Zeit Ehrwürdiger, das Essen ist bereit.’ Nachdem sich der Erhabene am Vormittag angezogen hatte, nahm er Robe und Almosenschale und ging zum Anwesen des Haushälters Anā­thapiṇḍika. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz und ebenso auch der Mönchsorden. Nachdem der Haushälter Anāthapiṇḍika eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze bedient und zufriedengestellt hatte, der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte er sich seitwärts nieder. Der an der Seite sitzende Haushälter Anā­thapiṇḍika sprach zum Erhabenen: „Wie, o Herr, habe ich mich hinsichtlich des Jetahains zu verhalten?“ – „Wenn das so ist, Haushälter, dann überlasse diesen Jetahain dem Saṅgha der vier Himmelsrichtungen, jetzt und in der Zukunft.“ – „So sei es, o Herr.“ antwortete der Haushälter Anāthapiṇḍika dem Erhabenen und dann überließ er den Jetahain dem Saṅgha der vier Himmelsrichtungen, jetzt und in der Zukunft.[793]

Da nun dankte der Erhabene dem Haushälter Anāthapiṇḍika mit diesen Versen:

„Um Kälte, Hitze abzuwehren,

von dort auch Raubtier, Wild;

auch Kriechtier, Mücken,

und dann den Regen in der Regenzeit.

Abgewehrt wird, wenn er aufkommt,

der heiße, fürchterliche Wind.

Dem Meditierenden mit Einsicht

zur Zufluchtsstätte wird’s, ein Ort des Glücks.

Dem Orden Wohnstatt geben,

als höchstes wird’s gelobt vom Buddha.

Deshalb lass den weisen Mann,

der ausschaut nach dem eig’nen Wohl,

Wohnstatt bauen, die erfreulich ist,

dass darin wohnen mag, wer viel gelernt.

Zu diesen Essen, Trinken, Unterkunft und Kleidung,

zu solch Aufrechten, mit reinem Geiste mag er geben.

Dann lehr’n sie ihm die Lehre, um alles Leid zu überwinden.

Auf diese Art die Lehre wissend, erlischt er ohne Einflüsse.“

Als nun der Erhabene dem Haushälter Anāthapiṇḍika mit diesen Versen gedankt hatte, stand er von seinem Sitz auf und ging fort.

 

Platzreservierungen

316. Bei einer Gelegenheit gab ein gewisser Minister, der ein Anhänger der Ājīva­kas war, eine Ordensspeisung. Nachdem der ehrwürdige Upananda Sakyaputta später kam, [aber] das Mahl noch im Gange war, veranlasste er den ihm zunächst sitzenden Mönch aufzustehen. Im Speiseraum entstand Tumult. Da wurde nun der Minister ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie kann bloß dieser Asket, dieser Sakyasohn, nachdem er später kam und das Mahl noch im Gange ist, veranlassen, dass der ihm benachbarte Mönch aufsteht! Im Speiseraum entstand [deshalb] ein Tumult. Ist es ihm nicht möglich, woanders zu sitzen und das Erhaltene zu genie­ßen?“ Die Mönche hörten, dass der Minister verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Asket, dieser Sakyasohn, nachdem er später kam und das Mahl noch im Gange ist, veranlassen, dass der ihm benachbarte Mönch aufsteht! Im Speiseraum entstand [deshalb] ein Tumult.“[794] Dann berichteten die Mönche diesen Vorfall dem Erhabenen.[795] „Ist es wahr, Upananda, dass du den dir benach­barten Mönch veranlasst hast aufzustehen, obwohl du später kamst, aber das Mahl noch im Gange war, und dann im Speiseraum ein Tumult ausbrach?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene den Upananda Sakyaputta heftig: „Das ist unpassend, für dich, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß veranlassen, du Tor, nachdem du später kamst und das Mahl noch im Gange ist, dass der dir be­nachbarte Mönch aufsteht, und dann im Speiseraum ein Tumult ausbricht! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, während eines Mahles soll ein Mönch nicht dazu veranlasst werden, aufzustehen. Wer dazu veranlasst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er [jemanden] zum Aufstehen veranlasst, der [zum Mahl] eingeladen ist, dann soll zu ihm gesagt werden: ‘Geh und hol Wasser!’ Wird es auf diese Weise erreicht, dann ist es gut. Wird es nicht erreicht, mag der aufgeforderte Mönch, nachdem er Happen gekochten Reises ordentlich hinuntergeschluckt hat, seinen Sitz dem an Ordensjahren Älteren anbieten. Ihr Mönche, aber eins sage ich: keinesfalls soll ein Sitzplatz für einen an Ordensjahren älteren Mönch reserviert werden. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit veranlassten die Mönche der Sechsergruppe, dass Kranke aufstehen. Die Kranken sprachen zu ihnen: „Wir sind krank, Brüder, und nicht in der Lage aufzustehen.“ – „Wir werden die Ehrwürdigen schon zum Auf­stehen bringen.“ sagten sie [zu den Kranken], und nachdem sie diese ergriffen hatten und aufstehen ließen, ließen sie sie [einfach] stehen. Die Kranken fielen um, als sie losgelassen wurden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt keinen der krank ist aufstehen lassen. Wer solch einen aufstehen lässt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit sagten die Mönche der Sechsergruppe: „Wir sind krank, ihr könnt uns nicht aufstehen lassen.“ und besetzten die besten Schlafplätze. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass einem Kranken eine angemessene Lagerstatt gegeben wird.“

Bei einer Gelegenheit reservierten sich Mönche der Sechsergruppe wegen einer Kleinigkeit[796] eine Unterkunft. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich sollt nicht unter einem [falschen] Vorwand eine Unterkunft reservieren. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit waren Mönche aus der Siebzehnergruppe[797] dabei, eine gewisse angrenzende große Wohnstätte wieder zu errichten [in dem Gedan­ken]: ‘Hier werden wir die Regenzeit verbringen.’ Da sahen nun die Mönche der Sechsergruppe, wie die Mönche der Siebzehnergruppe jene Wohnstätte wieder­errichteten. Als sie das sahen, sprachen sie unter sich: „Brüder, die Mönche der Siebzehnergruppe bauen jene Wohnstätte wieder auf. Lasst uns sie vertreiben[798].“ Einige [von ihnen] sprachen: „Wartet, Brüder, bis sie sie wieder aufgebaut haben, dann lasst uns sie vertreiben.“ Dann sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu den Mönchen der Siebzehnergruppe: „Erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ – „Sollte das, ihr Brüder, nicht vorher geklärt werden? Dann würden wir etwas anderes wieder aufgebaut haben.“ – „Aber Brüder, gehört eine Wohn­stätte nicht dem Orden?“ – „Ja, Brüder, eine Wohnstätte gehört dem Orden.“ – „Dann erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ – „Groß ist diese Wohnstätte, Brüder, ihr könnt hier wohnen und wir können hier wohnen.“ – „Los, erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ Zornig und üblen Geistes packten sie sie an der Kehle und warfen sie hinaus. Die Hinausgeworfenen weh­klagten. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: „Warum, ihr Brüder wehklagt ihr?“ – „Wir, ihr Brüder, sind von den Mönchen der Sechsergruppe, die zornig und üblen Geistes waren, aus einer Wohnstätte geworfen worden, die dem Orden gehört.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohnstätte hinauswerfen, die dem Orden gehört?“ Dann berichteten die Mönche diesen Vorfall dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass diese Mönche der Sechsergruppe zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohnstätte hinauswerfen, die dem Orden gehört?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Törichten, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohn­stätte hinauswerfen, die dem Orden gehört! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt nicht zornig und mit üblem Geist einen Mönch aus einer Wohnstätte hinauswerfen, die dem Orden gehört. Wer hinauswirft, soll nach den Vorschriften behandelt werden.[799] Ihr Mön­che, ich erlaube, dass Unterkünfte zugewiesen werden.“

 

Die Einigung auf einen Unterkunfts-Zuweiser

317. Da nun dachten die Mönche bei sich: ‘Von wem soll denn nun die Unterkunft zugewiesen werden?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabe­ne aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln und eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ihr euch auf einen Mönch als Unterkunfts-Zuweiser[800] einigt, der mit diesen fünf Eigen­schaften versehen ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was angenommen ist und was nicht angenommen ist. Ihr Mönche, so soll man sich einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Unterkunfts-Zuweiser einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso genann­ten Mönch als Unterkunfts-Zuweiser. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Unterkunfts-Zuweiser geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Unterkunfts-Zuweiser geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

318. Da nun dachten sich die zum Unterkunfts-Zuweiser bestimmten Mönche: ‘Wie sollen wir nun die Unterkünfte zuweisen?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass zuerst die Mönche gezählt werden[801], nachdem die Mönche gezählt sind, den Schlafplatzbedarf zu ermitteln, und nach­dem der Schlafplatzbedarf ermittelt wurde, die Schlafplätze[802] zuzuweisen.“

Als die Schlafplätze zugewiesen waren, war noch unzugewiesener Platz [übrig]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Zuwei­sung entsprechend der Wohnstätten.“

Als entsprechend der Wohnstätten zugewiesen war, waren noch unzuge­wiesene Wohnstätten [übrig]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, Zellen[803] zuzuweisen.“

Als entsprechend die Zellen zugewiesen wurden, waren noch unzugewie­sene Zellen [übrig]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Anteile zu geben. Wenn die Anteile vergeben sind, und ein anderer Mönch trifft ein, dann muss diesem nicht abgegeben werden, wenn man nicht will.“

Bei einer Gelegenheit wiesen die Mönche einem, der außerhalb der Grenze stand, Unterkunft zu. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, einem, der außerhalb der Grenze steht, soll man Unterkunft nicht zuweisen. Wer so zu­weist, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, nachdem die Mönche die Unterkunft zugewiesen hatten, wurde sie für alle Zeit reserviert. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt keine zugewiesene Unterkunft für alle Zeit reservieren. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube für drei Monate zu reservieren – während der Regenzeit, aber nicht während der anderen Jahres­zeiten.“

Dann dachten sich die Mönche: ‘Wieviele [Zeiten für die] Unterkunfts­zuweisungen gibt es denn?’ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, es gibt drei [Zeiten für die] Unterkunftszuweisungen: die frühe, die späte und die zwischenzeitliche. Bei der früheren soll man am Tage nach dem Āsāḷha-Voll­mond[804] zuweisen und einen Monat nach Āsāḷha soll man bei der späteren zuwei­sen. Bei der zwischenzeitlichen soll am Tag nach Pavāraṇā bezüglich der nächsten Regenzeit zugewiesen werden. Ihr Mönche, das sind die drei [Zeiten für die] Unterkunftszuweisungen.“

Der zweite Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

 

3. Kapitel

319. Zu einer Zeit, da hatte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta in Sāvatthi eine Unterkunft zugewiesen bekommen, da ging er zu einer gewissen Wohnstätte in einem Dorf. Auch dort bekam er eine Unterkunft zugewiesen.[805] Da nun sagten die Mönche sich: ‘Brüder, der ehrwürdige Upananda Sakyaputta ist ein Ausein­andersetzungsverursacher, Streitverursacher, Disput- und Debattenverursacher und vom Orden wurden Verfahren eingeleitet.[806] Falls er hier die Regenzeit antreten will, werden wir alle nicht in Frieden verweilen. Lasst uns ihn fragen.“ Da nun sprachen die Mönche zum Ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Ist es nicht so, Bruder Upananda, dass du in Sāvatthi eine Unterkunft zugewiesen bekommen hast?“ – „Das stimmt, Brüder.“ – „Aber warum hast du, Bruder Upa­nanda, dann zwei reservieren lassen?“ – „Ich gebe diese hier auf, ihr Brüder, und nehme die andere.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta alleine zwei reservieren lassen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass sich der Upananda Sakyaputta alleine zwei [Unterkünfte] hat reservieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene den Upananda Sakyaputta heftig: „Das ist unpassend, für dich, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du Tor, alleine zwei [Unterkünfte] reservieren lassen? Die eine, du Tor, die du hast hier reservieren lassen ist hier verloren, und die andere, die du hast dort reservieren lassen, ist dort verlustig. Auf diese Weise, du Tor, hast du beiderseits benachteiligt. Du törichter Mensch, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt als einzelne nicht zwei [Unter­künfte] reservieren. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

320. Bei einer Gelegenheit legte der Erhabene auf mancherlei Weise die Ordens­satzung dar, sprach über den Wert der Ordenssatzung, sprach vom Gewinn beim Befolgen der Ordenssatzung, wieder und wieder pries er den ehrwürdigen Upāli. Da dachten sich die Mönche: ‘Der Erhabene legte auf mancherlei Weise die Ordenssatzung dar, sprach über den Wert der Ordenssatzung, sprach vom Gewinn beim Befolgen der Ordenssatzung, wieder und wieder pries er den ehrwürdigen Upāli. Lasst uns zum ehrwürdigen Upāli gehen, ihr Brüder, und in seiner Gegen­wart die Ordenssatzung gründlich studieren.’ Dann studierten also viele Mönche, Ordensältere[807], mittlere[808] und neulich Ordinierte[809], in Gegenwart des ehrwür­digen Upāli die Ordenssatzung. Aus Respekt vor den an Ordensjahren Älteren, rezitierte der ehrwürdige Upāli im Stehen. Auch die ordensälteren Mönche rezitierten im Stehen aus Respekt vor der Lehre. Dadurch ermüdeten die Ordens­älteren als auch der ehrwürdige Upāli. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, aus Respekt zur Lehre, wenn ein neulich erst Ordinierter rezitiert, sich in dessen Gegenwart auf einen Sitz zu setzen, der entweder dieselbe Höhe hat oder höher ist; wenn ein Ordensälterer rezitiert, sich aus Respekt zur Lehre, in dessen Gegenwart auf einen Sitz zu setzen, der dieselbe Höhe hat oder niedriger ist.“

Bei einer Gelegenheit standen viele Mönche in Gegenwart des ehrwürdigen Upāli, und während sie auf das Rezitieren warteten, wurden sie müde. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich hinzusetzen, und zwar auf die Höhe, wie die dazu Berechtigten.“ Da nun sagten sich die Mönche. „Wer von uns ist denn nun berechtigt, auf derselben Höhe zu sitzen?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass die mit bis zu drei Jahren Unterschied auf derselben Höhe sitzen dürfen.“

Bei einer Gelegenheit saßen zahlreiche Mönche auf gleicher Höhe auf einer Lagerstatt, sodass diese zusammenbrach. Sie saßen auf einer Bank[810], sodass diese zusammenbrach. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube zu dritt auf einer Lagerstatt zu sitzen, zu dritt auf einer Bank.“ Sie saßen als Dreier­gruppe auf der Lagerstatt und sie brach zusammen. Sie saßen als Dreiergruppe auf einer Bank und sie brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube zu zweit auf einer Lagerstatt zu sitzen, zu zweit auf einer Bank.“

Bei einer Gelegenheit waren sich die Mönche nicht sicher, ob sie zusam­men mit nicht dazu Berechtigten auf derselben Höhe auf einem langen Sitz[811] sitzen dürfen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass man sich zusammen mit nicht dazu Berechtigten[812] auf derselben Höhe auf einem langen Sitz hinsetzen darf, außer es sind Eunuchen, Frauen und/oder Zwitter.“ Da nun sagten sich die Mönche: „Was ist aber nun die maximale Länge eines langen Sitzes?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube als Maxi­mum eines langen Sitzes das, was für drei Personen reicht.“

Zu jener Zeit wünschte Visākhā Migāramātā für den Orden ein großes Haus mit einer Terrasse wie ein Elefantenfußnagel[813] zu erbauen. Da sagten sich die Mönche: „Welche Ausstattung für ein [solches] großes Haus hat nun der Erhabene erlaubt, und welche hat er nicht erlaubt?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube alle gebräuchliche Ausstattung für ein [solches] großes Haus.“

Zu jener Zeit starb die Großmutter des Fürsten[814] Pasenadi von Kosala. Nach ihrem Ableben bekam der Orden viele unerlaubte Güter in seinen Besitz, nämlich solche wie: Sessel, Liegesessel, langhaarige Decken, bunte Decken, (weiße) Wolldecken, (blumengeschmückte) Wolldecken, Matratzen, (mit Figuren verzierte) Wolldecken, Decken mit Wolle auf der Oberseite, völlig wollene Decken, Seidendecken mit Goldbrokat, Seidentücher, Wollteppiche, Elefanten­decken, Pferdedecken, Wagendecken, Decken aus dem Fell der schwarzen Anti­lope, Decken aus dem Fell der Kadali-Antilope, welche mit einem Baldachin und welche mit roten Kissen an beiden Enden. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube bei den [höheren] Sesseln die Füße abzusägen und sie dann zu verwenden, bei den Liegestühlen den Bezug zu entfernen und sie dann zu verwenden, die Matratzen aufzutrennen, daraus Polster zu machen und aus dem, was übrig bleibt, etwas zu machen, was den Boden bedeckt[815].“

Nicht ausgehändigte Dinge

321. Zu jener Zeit, in einer gewissen dörflichen Wohnstätte, nicht weit von Sāvatthi entfernt, da war es den ortsansässigen Mönchen eine Last, für die Gast­mönche Unterkünfte bereitzustellen. Da sprachen diese Mönche [zueinander]: „Zur Zeit, Brüder, ist es uns eine Last, für Gastmönche Unterkünfte bereitzu­stellen. Lasst uns doch, ihr Brüder, die gesamten Ordensunterkünfte einem Einzel­nen geben, dann gehören sie zu ihm und wir [können sie] genießen.“ Dann übergaben sie alle Ordensunterkünfte einem Einzelnen. Es kamen Mönche an und sprachen: „Brüder, bereitet für uns Unterkunft vor.“ – „Nein, Brüder, das sind Ordensunterkünfte, die sind alle an einen übergeben worden.“ – „Was? Brüder, ihr habt Ordensunterkünfte ausgehändigt?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche Ordensunterkünfte aushändigen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche Ordensunterkünfte ausgehändigt haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, für euch, ihr törichten Menschen, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, Ordensunterkünfte aushändigen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

„Ihr Mönche, fünf nicht ausgehändigte Dinge sind nicht auszuhändigen, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Auch wenn ausgehändigt, ist es nicht (wirklich) ausgehändigt. Wer aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Welche fünf (Dinge)? Ein Kloster(-park), das Grundstück für ein Kloster – das ist das erste, was, wenn ausgehändigt, nicht (wirklich) ausgehändigt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausgehändigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Eine Wohnstätte, das Grundstück für eine Wohnstätte – das ist das zweite, was, wenn ausgehändigt, nicht (wirklich) ausgehändigt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausge­händigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thull­accaya-Vergehen.

Lagerstatt, Sitz(-möbel), Polster, Kissen – das ist das dritte, was, wenn aus­gehändigt, nicht (wirklich) ausgehändigt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausgehändigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Kupferkrüge, Kupfergefäße, Kupfertöpfe, Kupferpfannen, Messer[816], Axt, Beil, Hacke, Spaten[817] – das ist das vierte, was, wenn ausgehändigt, nicht (wirk­lich) ausgehändigt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausgehändigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Lianen, Bambus, Muñja-Gras, Schilf, Gras allgemein, Lehm, Holzartikel, Töpferware – das ist das fünfte, was, wenn ausgehändigt, nicht (wirklich) ausge­händigt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausgehändigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Das nun, ihr Mönche, sind die fünf nicht ausgehändigten Dinge, die nicht auszuhändigen sind, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn ausgehändigt, dann gilt es als nicht ausgehändigt. Wer es aushändigt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“[818]

Nicht aufzuteilende Dinge

322. Als nun der Erhabene so lange in Sāvatthi geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Kīṭāgiri auf, gefolgt von einer großen Mönchs­gemeinde mit den ehrwürdigen Sāriputta und Moggallāna und zusammen wenigs­tens fünfhundert[819] Mönchen. Da hörten Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu[820] nachfolgten: „Der Erhabene, so wird gesagt, kommt nach Kīṭāgiri mit einer großen Mönchsgemeinde mit den ehrwürdigen Sāriputta und Moggallā­na und zusammen wenigstens fünfhundert Mönchen. Brüder, lasst uns alle Ordensunterkünfte [untereinander] aufteilen. Sāriputta und Moggallāna hegen böse Absichten, die stehen unter dem Einfluss übler Wünsche. Wir werden denen keine Unterkunft vorbereiten.“ Dann teilten sie [unter sich] alle Ordensunterkünfte auf. Nach und nach wandernd erreichte der Erhabene auf seiner Wanderung Kīṭā­giri. Da nun sprach der Erhabene zu einigen Mönchen: „Geht los, ihr Mönche, zu den Mönchen, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, und wenn ihr bei ihnen angekommen seid, dann sagt zu ihnen: ‘Brüder, der Erhabene kommt mit einer großen Mönchsgemeinde mit den ehrwürdigen Sāriputta und Moggallā­na und zusammen wenigstens fünfhundert Mönchen. Bereitet für den Erhabenen eine Unterkunft vor, ihr Brüder, auch für den Mönchsorden und sowohl für Sāri­putta als auch für Moggallāna.’“ – „So sei es, o Herr.“ antworteten die Mönche dem Erhabenen und gingen zu den Mönchen, die den Mönchen Assaji und Punab­basu nachfolgten, und dort angekommen, sprachen sie zu ihnen: – „Brüder, der Erhabene kommt mit einer großen Mönchsgemeinde mit den ehrwürdigen Sāri­putta und Moggallāna und zusammen wenigstens fünfhundert Mönchen. Bereitet für den Erhabenen eine Unterkunft vor, ihr Brüder, auch für den Mönchsorden und sowohl für Sāriputta als auch für Moggallāna.“ – „Nichts da, ihr Brüder, an Ordensunterkünften ist alles unter uns aufgeteilt. Der Erhabene, Brüder, [ja der] ist willkommen. Was immer auch der Erhabene als Wohnstätte wünscht, in dieser Wohnstätte mag er wohnen. Aber Sāriputta und Moggallāna, die hegen üble Absichten und stehen unter dem Einfluss übler Wünsche. Für die werden wir keine Unterkünfte herrichten.“ – „Was? Brüder, ihr habt die Ordensunterkünfte [unter euch] aufgeteilt?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, die Ordensunterkünfte [unter sich] aufteilen!“ Dann berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, dass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, die Ordensunterkünfte [unter sich] aufgeteilt haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, für diese törichten Menschen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie können bloß diese Toren die Ordensunterkünfte [unter sich] aufteilen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

„Ihr Mönche, fünf nicht aufgeteilte Dinge sind nicht aufzuteilen, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Auch wenn aufgeteilt, sind sie nicht (wirklich) aufgeteilt. Wer aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Welche fünf (Dinge)? Ein Kloster(-park), das Grundstück für ein Kloster – das ist das erste, das, wenn aufgeteilt, nicht (wirklich) aufgeteilt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzel­person. Und wenn aufgeteilt, dann gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Eine Wohnstätte, das Grundstück für eine Wohnstätte – das ist das zweite, das, wenn aufgeteilt, nicht (wirklich) aufgeteilt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn aufgeteilt, dann gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Lagerstatt, Sitz(-möbel), Polster, Kissen – das ist das dritte, das, wenn auf­geteilt, nicht (wirklich) aufgeteilt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn aufgeteilt, dann gelten sie als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Kupferkrüge, Kupfergefäße, Kupfertöpfe, Kupferpfannen, Messer, Axt, Beil, Hacke, Spaten – das ist das vierte, das, wenn aufgeteilt, nicht (wirklich) auf­geteilt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn aufgeteilt, dann gelten sie als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.

Lianen, Bambus, Muñja-Gras, Schilf, Gras allgemein, Lehm, Holzartikel, Töpferware – das ist das fünfte, das, wenn aufgeteilt, nicht (wirklich) aufgeteilt sein soll, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzel­person. Und wenn aufgeteilt, dann gilt es als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Das nun, ihr Mönche, sind die fünf nicht aufgeteilten Dinge, die nicht aufzuteilen sind, weder durch den Orden, noch durch eine Gruppe, noch durch eine Einzelperson. Und wenn aufgeteilt, dann gelten sie als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“

Ratschläge zum Übergeben von Bauarbeiten

323. Als nun der Erhabene so lange in Kīṭāgiri geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Āḷavi[821] auf. Nach und nach wandernd gelangte der Erhabene auf seiner Wanderung nach Āḷavi. Dort nun verweilte der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavi. Zu jener Zeit übergaben die Mönche in Āḷavi [an einen Mönch die Verantwortung für] solcherlei Bauarbeiten: da waren bloß ein paar Klumpen zusammenzuhäufen, und das wurde als Bauarbeit übergeben; da war bloß eine Mauer zu verputzen ... – ... bloß eine Tür zu machen ... – ... bloß ein Türriegel zu machen ... – ... bloß ein Fenster einzubauen ... – ... bloß weiße Farbe zu streichen ... – ... bloß schwarze Farbe zu streichen ... – ... bloß mit Ocker zu streichen ... – ... bloß etwas am Dach zu tun ... – ... bloß etwas zusammenzubinden ... – ... bloß etwas am Türpfosten zu befestigen ... – ... bloß etwas Zerbrochenes zu reparieren ... – ... da war bloß etwas am gepflasterten Fußboden auszubessern, und das wurde als Bauarbeit übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbei­ten für zwanzig Jahre übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten für dreißig Jahre übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten für ein Leben lang übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten an/in der Wohnstätte übergeben bis zur Bestattung[822] [des betreffenden Mönches]. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche in Āḷavi [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten übergeben wie solche: da waren bloß ein paar Klumpen zusammen­zuhäufen ... – ... da war bloß eine Mauer zu verputzen ... – ... bloß eine Tür zu machen ... – ... bloß ein Türriegel zu machen ... – ... bloß ein Fenster einzubauen ... – ... bloß weiße Farbe zu streichen ... – ... bloß schwarze Farbe zu streichen ... – ... bloß mit Ocker zu streichen ... – ... bloß etwas am Dach zu tun ... – ... bloß etwas zusammenzubinden ... – ... bloß etwas am Türpfosten zu befestigen ... – ... bloß etwas Zerbrochenes zu reparieren ... – ... da war bloß etwas am gepflasterten Fußboden auszubessern, und das wurde als Bauarbeit übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten für zwanzig Jahre übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten für dreißig Jahre übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten für ein Leben lang übergeben; da wurde [die Verantwortung] von Bauarbeiten an/in der Wohnstätte übergeben bis zur Bestat­tung [des betreffenden Mönches]!“ Dann berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist das wahr, ihr Mönche, dass die Mönche in Āḷavi [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten übergeben ... –... die bloß geringfügig sind ... – ... für zwanzig, dreißig Jahre, auf Lebenszeit, bis zur Bestattung?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, für diese törichten Menschen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie können bloß diese Toren [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten übergeben ... –... die bloß geringfügig sind ... – ... für zwanzig, dreißig Jahre, auf Lebenszeit, bis zur Bestattung! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemes­sene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten übergeben, wenn da bloß ein paar Klumpen zusammenzuhäufen sind; nicht, wenn da bloß zu verputzen ist ... – ... bloß eine Tür zu machen ist ... – ... bloß ein Türriegel zu machen ist ... – ... bloß ein Fenster einzubauen ist ... – ... bloß weiße Farbe zu streichen ist ... – ... bloß schwarze Farbe zu streichen ist ... – ... bloß mit Ocker zu streichen ist ... – ... bloß etwas am Dach zu tun ist ... – ... bloß etwas zusammenzubinden ist ... – ... bloß etwas am Türpfosten zu befestigen ist ... – ... bloß etwas Zerbrochenes zu reparieren ist ... – ... wenn da war bloß etwas am gepflasterten Fußboden auszubessern ist, dann sollt ihr nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten übergeben; ihr sollt nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten für zwanzig Jahre übergeben; ihr sollt nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten für dreißig Jahre über­geben; ihr sollt nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten für ein Leben lang übergeben; ihr sollt nicht [die Verantwortung an einen Mönch für] die Bauarbeiten an/in der Wohnstätte übergeben bis zur Bestattung [des betreffenden Mönches]. Wer so übergibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mön­che, ich erlaube [die Verantwortung für] die Bauarbeiten zu übergeben, für eine noch ungebaute oder unvollendete [Wohnstätte]; bei einer kleinen Wohnstätte möge [die Verantwortung für] die zu erwartende Arbeit für fünf bis sechs Jahre übergeben werden; bei einem Halbhaus möge [die Verantwortung für] die zu erwartende Arbeit für sieben bis acht Jahre übergeben werden; bei einer großen Wohnstätte möge [die Verantwortung für] die zu erwartende Arbeit für zehn bis zwölf Jahre übergeben werden.“

Bei einer Gelegenheit übergaben die Mönche [die Verantwortung für] die Bauarbeiten einer ganzen Wohnstätte. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht für eine gesamte Wohnstätte [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben. Wer so übergibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit übergaben die Mönche [die Verantwortung für] die Bauarbeiten [in] zwei [Wohnstätten] an einen [Mönch]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht [die Verantwortung für] die Bauarbeiten [in] zwei [Wohnstätten] an einen [Mönch] übergeben. Wer so übergibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, nachdem die Mönche die Bauarbeiten übergeben hatten[823], ließen sie einen anderen [dort] wohnen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht, wenn Bauarbeiten übergeben wurden, einen anderen dort wohnen lassen. Wer so wohnen lässt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, nachdem die Mönche die Bauarbeiten übergeben hatten reservierten sie sich, was dem Orden gehörte. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht, nachdem ihr die Bauarbeiten übergeben habt, für euch reservieren, was dem Orden gehört. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein guter Schlafplatz vergeben wird.“

Bei einer Gelegenheit übergaben die Mönche [die Verantwortung für] die Bauarbeiten an einen [Mönch], der außerhalb der Grenze stand. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht an jemanden, der außerhalb der Grenze steht, [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben. Wer so über­gibt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit, nachdem die Mönche die Bauarbeiten [an einer Wohnstätte] übergeben hatten, reservierten sie [diese für sich] für immer. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht, nachdem ihr die Bau­arbeiten [an einer Wohnstätte] übergeben habt, diese für euch für immer reser­vieren. Wer so reserviert, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube in der Regenzeit für drei Monate zu reservieren, aber während der übrigen Jahres­zeit soll nicht reserviert werden.“

Bei einer Gelegenheit, hatten Mönche [die Verantwortung für] die Bau­arbeiten übergeben bekommen, und gingen dann woanders hin; verließen den Orden; starben; bekannten, Novizen zu sein; bekannten, die Regeln nicht einzuhal­ten; bekannten, ein Pārājika-Vergehen begangen zu haben; bekannten, verrückt zu sein; bekannten, verwirrt zu sein; bekannten, körperliche Schmerzen zu haben; bekannten, suspendiert worden zu sein, weil sie ein Vergehen nicht einsahen; bekannten, suspendiert worden zu sein, weil sie ein Vergehen nicht wiedergut­gemacht haben; bekannten, suspendiert worden zu sein, weil sie eine üble Ansicht nicht aufgegeben haben; bekannten, Eunuchen zu sein; bekannten, solche zu sein, die heimlich mitleben; bekannten, solche zu sein, die mit anderen Sekten ver­kehren; bekannten, Tiere zu sein; bekannten, Muttermörder zu sein; bekannten, Vatermörder zu sein; bekannten, Heiligenmörder zu sein; bekannten, Nonnen­schänder zu sein; bekannten, Ordensspalter zu sein; bekannten, Blutvergießer [eines Buddha] zu sein; bekannten, Hermaphroditen zu sein. Dem Erhabenen wurde das berichtet.

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, woanders hingeht, dann sollen diese [in dem Gedanken]: ‘Möge der Orden keinen Verlust erleiden.’ an einen anderen übergeben werden.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er die Bauarbeiten über­geben bekommen hat, den Orden verlässt; stirbt; bekennt, ein Novize zu sein; bekennt, die Regeln nicht einzuhalten; bekennt, ein Pārājika-Vergehen begangen zu haben; bekennt, verrückt zu sein; bekennt, verwirrt zu sein; bekennt, körper­liche Schmerzen zu haben; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat; bekennt, ein Eunuch zu sein; bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt; bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt; bekennt, ein Tier zu sein; bekennt, ein Muttermörder zu sein; bekennt, ein Vater­mörder zu sein; bekennt, ein Heiligenmörder zu sein; bekennt, ein Nonnen­schänder zu sein; bekennt, ein Ordensspalter zu sein; bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein; bekennt, ein Hermaphrodit zu sein – dann sollen diese [in dem Gedanken]: ‘Möge der Orden keinen Verlust erleiden.’ an einen anderen übergeben werden.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, weggeht, aber die Arbeiten noch unvollendet sind, dann sollen diese [in dem Gedanken]: ‘Möge der Orden keinen Verlust erleiden.’ an einen anderen übergeben werden.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, den Orden verlässt; stirbt; bekennt, ein Novize zu sein; bekennt, die Regeln nicht einzuhalten; bekennt, ein Pārājika-Vergehen begangen zu haben; bekennt, verrückt zu sein; bekennt, verwirrt zu sein; bekennt, körperliche Schmerzen zu haben; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat; bekennt, ein Eunuch zu sein; bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt; bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt; bekennt, ein Tier zu sein; bekennt, ein Muttermörder zu sein; bekennt, ein Vatermörder zu sein; bekennt, ein Heiligenmörder zu sein; bekennt, ein Nonnenschänder zu sein; bekennt, ein Ordensspalter zu sein; bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein; bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, aber die Arbeiten noch unvollendet sind – dann sollen diese [in dem Gedanken]: ‘Möge der Orden keinen Verlust erleiden.’ an einen anderen übergeben werden.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, weggeht, und die Arbeiten sind fast vollendet, dann bleibt es dabei.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, den Orden verlässt; stirbt; bekennt, ein Novize zu sein; bekennt, die Regeln nicht einzuhalten; bekennt, ein Pārājika-Vergehen begangen zu haben, dann ist der Orden der Herr[824].“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, bekennt, verrückt zu sein; bekennt, verwirrt zu sein; bekennt, körperliche Schmerzen zu haben; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht einsah; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat; bekennt, suspendiert worden zu sein, weil er eine üble Ansicht nicht aufgegeben hat, und die Arbeiten sind fast vollendet, dann bleibt es dabei.“

„Ihr Mönche, im Falle, dass ein Mönch, nachdem er [die Verantwortung für] die Bauarbeiten übergeben bekommen hat, bekennt, ein Eunuch zu sein; bekennt, einer zu sein, der heimlich mitlebt; bekennt, einer zu sein, der mit anderen Sekten verkehrt; bekennt, ein Tier zu sein; bekennt, ein Muttermörder zu sein; bekennt, ein Vatermörder zu sein; bekennt, ein Heiligenmörder zu sein; bekennt, ein Nonnenschänder zu sein; bekennt, ein Ordensspalter zu sein; bekennt, ein Blutvergießer [eines Buddha] zu sein; bekennt, ein Hermaphrodit zu sein, dann ist der Orden der Herr.“

 

Die Ablehnung, woanders die Ausstattung zu benutzen

324. Zu jener Zeit benutzten Mönche anderswo in ihren Unterkünften Wohnungs­ausstattungen eines gewissen Laienanhängers. Da nun wurde der Laien­anhänger ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese ehrwürdigen Herren woanders Ausstattung benutzen, die anderswo hingehört?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht woanders die Ausstattung benutzen, als sie hingehört. Wer das tut, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Bei einer Gelegenheit waren die Mönche im Zweifel, ob sie Dinge [zum Sitzen] zum Uposatha-Gebäude und/oder zur Versammlungsstätte mitnehmen, also setzten sie sich auf den Boden. Die Gliedmaßen und die Roben wurden schmutzig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Dinge zeitweilig mitzunehmen.“

Zu jener Zeit verfiel eine große Wohnstätte des Ordens. Die Mönche waren sich nicht sicher, ob sie aus diesen Unterkünften Dinge entnehmen [dürfen]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube sie zu nehmen, um sie zu schützen.“

Zu jener Zeit bekam der Orden als Ausstattungsstück einer Unterkunft eine teure Wolldecke. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube zum Nutzen aller zu tauschen[825].“

Zu jener Zeit bekam der Orden als Ausstattungsstück einer Unterkunft ein teures Stück Tuch. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube zum Nutzen aller zu tauschen.“

Zu jener Zeit bekam der Orden ein Bärenfell. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass daraus Fußabtreter[826] gemacht werden.“

Zu jener Zeit bekam der Orden Vorhang[-stoff]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass daraus Fußabtrockentücher gemacht werden.“

Zu jener Zeit bekam der Orden einfachen Stoff. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass daraus Fußabtrockentücher gemacht werden.“

Zu jener Zeit betraten die Mönche die Unterkunft mit ungewaschenen Füßen. Die Unterkunft wurde unansehnlich. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit ungewaschenen Füßen die Unterkunft betreten. Wer sie so betritt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit betraten die Mönche mit [noch] feuchten Füßen die Unter­kunft. Die Unterkunft wurde unansehnlich. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit feuchten Füßen die Unterkunft betreten. Wer sie so betritt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit betraten die Mönche mit Sandalen die Unterkunft. Die Unter­kunft wurde unansehnlich. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht mit Sandalen die Unterkunft betreten. Wer sie so betritt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit spuckten Mönche auf bearbeiteten Fußboden. Die Farbe wurde unansehnlich. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt nicht auf bearbeiteten Fußboden spucken. Wer darauf spuckt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube den Spucknapf.“

Zu jener Zeit wurde von den Füßen der Lagerstatt und der Sessel der bear­beitete Fußboden zerkratzt. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube sie mit einem Stück Tuch zu umwickeln.“

Zu jener Zeit lehnten sich Mönche gegen eine bearbeitete Wand. Die Farbe wurde unansehnlich. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ihr sollt euch nicht an eine bearbeitete Wand lehnen. Wer sich [da] anlehnt, der begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube das Lehnbrett[827].“

Unter dem Lehnbrett wurde der bearbeitete Fußboden zerkratzt und oben die Mauer. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube es unten und oben mit Tuchstücken zu umwickeln.“

Zu jener Zeit zweifelten die Mönche, ob sie sich mit [frisch] gewaschenen Füßen schlafen legen können. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, nachdem [dort] eine Decke ausgebreitet wurde, sich schlafen zu legen.“

 

Die Erlaubnis von Ordens-Speisungen

325. Als nun der Erhabene so lange in Āḷavi geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Wanderung nach Rājagaha auf. Nach und nach wandernd gelangte der Erhabene auf seiner Wanderung nach Rājagaha. Dort nun weilte der Buddha, der Erhabene, an der Eichhörnchenfutterplatz im Bambuspark von Rājagaha. Zu dieser Zeit war Almosenspeise in Rājagaha schwer erhältlich. Die Leute waren nicht in der Lage Ordens-Speisungen auszurichten. Sie wünschten [aber] Speisun­gen für bestimmte Personen[828], für [extra] Eingeladene, für die per Los bestimm­ten[829], an den Halbmonatstagen des zunehmenden und des abnehmenden Mondes, zu Uposatha, und/oder am Tag nach dem Uposatha auszurichten[830]. Dem Erhabe­nen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube die Ordens-Speisung für be­stimmte Personen, nach Einladung, für Ausgeloste und an den Halbmonatstagen des zu- und abnehmenden Mondes, sowie am Uposatha und am Tag danach.“

 

Die Einigung auf einen Speisungs-Zuweiser

326. Zu jener Zeit hatten die Mönche der Sechsergruppe für sich selber die besseren Speisungen erwählt, und die ärmlicheren Speisungen überließen sie den [anderen] Mönchen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlau­be, sich auf einen Mönch als Speisungs-Zuweiser[831] zu einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was zuge­wiesen und was nicht zugewiesen[832] ist. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Speisungs-Zuweiser einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso ge­nannten Mönch als Speisungs-Zuweiser. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Speisungs-Zuweiser geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Speisungs-Zuweiser geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Da nun sprachen die Mönche, die Speisungs-Zuweiser waren, unter sich: „Wie sollen wir nun die Speisungen zuweisen?“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Lose[833] zu machen oder Blätter[834], diese zu bündeln und daraus ziehen zu lassen und so die Speisung zuzuweisen.“

Die Einigung auf einen Unterkunfts-Zuweiser

327. Zu jener Zeit hatte der Orden keinen Unterkunfts-Zuweiser[835] ... – ... Lager­verwalter[836] ... – ... Robenannehmer[837] ... – ... Robenverteiler[838] ... – ... Reissuppen­verteiler[839] ... – ... Früchteverteiler[840] ... – ... Verteiler von fester Speise[841]. Feste Speise, die nicht verteilt wurde, verkam. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich auf einen Mönch als Verteiler für feste Speise zu eini­gen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblen­dung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was verteilt und was [noch] nicht verteilt ist. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von fester Speise einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso genann­ten Mönch als Verteiler von fester Speise. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von fester Speise geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von fester Speise geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Die Einigung auf einen Verteiler für kleine Dinge

328. Zu jener Zeit gelangten in den Lagerraum des Ordens geringfügige Ausstat­tungsgegenstände. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube, sich auf einen Mönch als Verteiler für kleine Dinge zu einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was verteilt und was [noch] nicht verteilt ist. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von kleinen Dingen einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso ge­nannten Mönch als Verteiler von kleinen Dingen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von kleinen Dingen geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge spre­chen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Verteiler von kleinen Dingen geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

„Von diesem Verteiler der kleinen Dinge soll jede einzelne Nadel aus­gegeben werden, soll eine Schere ausgegeben werden, sollen Sandalen ausge­geben werden, sollen Gürtel ausgegeben werden, sollen Tragegurte ausgegeben werden, sollen Filter ausgegeben werden, sollen Filtertöpfe ausgegeben werden, soll [das Material für] das lange innere Band, das kurze innere Band, die große Fläche, die kleine Fläche, die Randeinfassung, die Bindeschnur[842] ausgegeben werden. Wenn der Orden Butter, Öl, Honig, Melasse bekommt, soll er alles auf einmal ausgeben. Wenn momentan kein Bedarf besteht, mag er es später ausge­ben[843].“

Die Einigung auf einen Gewand-Annehmer

329. Zu jener Zeit hatte der Orden keine Gewand-Annehmer[844] ... – ... keinen Schalen-Annehmer. ... – ... Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube sich auf einen Mönch als Gewand-Annehmer ... – ... Schalen-Annehmer zu einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was erhalten und was gegeben ist. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Gewand-Annehmer ... – ... Schalen-Annehmer einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso ge­nannten Mönch als Gewand-Annehmer ... – ... Schalen-Annehmer. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Gewand-Annehmer ... – ... Schalen-Annehmer geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Gewand-Annehmer ... – ... Schalen-Annehmer geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Zu jener Zeit hatte der Orden keinen Klosterhelfer-Verantwortlichen[845] ... – ... keinen Novizen-Verantwortlichen[846]. Die unbeaufsichtigten Klosterhelfer ... – ... Novizen taten nicht was sie tun sollten. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube sich auf einen Mönch als Klosterhelfer-Verantwortlichen ... – ... Novizen-Verantwortlichen zu einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, wofür er verantwortlich und wofür er nicht verantwortlich ist[847]. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den Soundso genannten Mönch als Klosterhelfer-Verantwortlichen ... – ... Novizen-Verantwortlichen einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den Soundso genann­ten Mönch als Klosterhelfer-Verantwortlichen ... – ... Novizen-Verantwortlichen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den Soundso genannten Mönch als Klosterhelfer-Verantwortlichen ... – ... Novizen-Verantwortlichen geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den Soundso genannten Mönch als Klosterhelfer-Verantwortlichen ... – ... Novizen-Verantwortlichen geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Der dritte Abschnitt zum Auswendiglernen ist beendet.

Der sechste Abschnitt, der von den Unterkünften [handelt], ist beendet.

Zusammenfassung

Wohnstatt war vom höchsten Buddha,

noch nicht erlaubt zu jener Zeit.

Von hier und da herankommend,

des Siegers Jünger weilten so.

Der Gildeherr und Hausner sah’s,

und sprach dann zu den Mönchen so:

„Wenn ich etwas erbauen ließ’,

würdet ihr dann darin wohnen?“

Das fragten sie den Anführer.

Die Wohnstatt und das halbe Haus,

Oberstock, Lagerhaus, und Grotte;

fünf Zufluchtsstätten sind erlaubt.

Wohnstätten ließ der Gildeherr erbau’n.

Auch Leute bauten Wohnstätten,

ohne Tür und nicht zum schließen;

Die Tür, der Pfosten und auch Türsturz,

Türaufhängung auch und Sockel.

Zuziehloch und Strick dafür,

Riegel auch und Affenkopf;

Stift und Bolzen, Riegelloch.

Aus Kupfer, Holz und Horn die Schlüssel.

Ein Bolzen dann als Riegel auch.

Das Dach wird beiderseits verschmiert.

Wie Gitter, Stäbe oder Zaun,

Fenstervorhang, Bodenmatte.

Hausbank, Lagerstatt aus Bambus,

die Lagerstatt der Bahre gleich;

mit Latten und gebog’nen Beinen,

bogenfüßig, Sessel, hoher Sessel auch.

Siebenteiler, Flechtwerksessel,

bezogen, und mit Schafsbeinen;

vielbeinig, aus Brettern oder Gras,

und ebenso aus Stroh gemacht.

Erst hoch, dann Schlange, dann Füße dran,

die dürfen hoch acht Finger sein;

Schnur, achtfelderig und Tuch,

Matratze und halbkörpergroß.

Bergfest, und der Polster allerlei,

und Tuchware für die Unterkunft;

Sitzauflage mit Bezug, von unten dann zerfallen,

dann aufgerissen und mitgenommen.

Markieren, und das Handzeichen,

erlaubte der Vollendete;

die Wohnstätte der Anderen,

mit Spelzenbrei und weichem Lehm.

Baumsaft, Wesen, roter Reisstaub,

Senfpulver und ölig Wachs;

dicke Tropfen dann beseitigen,

auf Raues dann den Erdwurmlehm.

Baumsaft, geistreich ausgestattet,

zu tief, höher wurde dann gebaut;

eingestürzt, dann voller Menschen,

halbhoch die Mauer, nochmal drei.

In einer kleinen, Mauerfuß,

durchgeregnet, Schreckensschrei, Pflock;

Robenstange, Robenleine,

Terrasse und mobiler Sichtschutz.

Geländer auch und Stroh und Staub,

sind wie oben schon beschrieben;

Im Freien, die sich Schämenden,

Saal wie zuvor, der Wasserkrug.

Wohnstatt und auch Vorhäuschen,

die Zelle und das Feuerhaus;

Klosterpark und den umfrieden,

auf selbig’ Weise wie zuvor.

Zement, Anāthapiṇḍika,

vertrauensvoll zum Sītavana ging;

die Wahrheit erkannt, lud er ihn ein,

den Orden mit dem Anführer.

Die Anweisungen unterwegs,

den Klosterpark die Gruppe baut;

Bauarbeiten in Vesāli,

vorangegangen und Besitz ergriffen.

Wer ist der besten Speise wert?

Das Rebhuhn, nicht zu Grüßende;

reservieren, im Hausinneren,

Matratze, Sāvatthi besucht.

Der Klosterpark gewidmet wird,

im Speiseraum Tumult entstand;

die Kranken, angemess’ner Platz,

Vorwände, Siebzehner-Gruppe.

„Von wem soll nun?“ und „Wie soll’n wir?“,

Wohnstatt entsprechend zugewiesen;

in Zellen, Anteil zugewiesen,

wer nicht mag, braucht nicht zu geben.

Außerhalb der Grenze, immer,

der Unterkunftszuweisung drei;

Upananda und er preist,

Stehende, gleichhohe Sitze.

Berechtigte zu gleicher Höhe brachen,

Dreiergruppe, Zweiergruppe;

gleichhoch Nichtberechtigte, langer [Sitz],

die Terrasse nutzen dürfen.

Großmutter und nicht weit entfernt,

verteilt und Kīṭāgiri;

Āḷavī, Klumpen aufhäufen,

die Tür und auch der Riegel.

Fenster, weiße, schwarze Farbe,

Ocker, Dach- und Bindearbeit;

befestigen, Zerbrochenes und ausbessern,

zwanzig, dreißig und für immer.

Beendet, ungebaut, unfertig,

die kleine fünf, sechs Jahre;

das Halbhaus sieben oder acht,

und für das große zehn bis zwölf.

An einen die gesamte Wohnstatt,

’nen and’ren wohnen lassen, Ordens-Eigentum;

außerhalb der Grenze und für immer,

fortgehen, Austritt aus dem Orden.

Sterben, ein Novize sein,

Regelbruch schwer verstoßen;

Irresein und wirren Geistes,

Schmerzen, Uneinsichtigkeit.

Nichtwiedergutgemacht, üble Ansicht,

Eunuch, wie’n Dieb, andersgläubig;

Tier, Mutter-, Vatermörder auch,

Heiligentöter, Nonnenschänder.

Ordensspalter, Blutvergießer,

und einer beiderlei Geschlecht’s;

Mag kein Verlust dem Orden sein,

die Arbeit an ’nen and’ren geben.

Auch an and’re wenn noch unvollendet,

es bleibt so, wenn fast fertig und er geht;

bei Ordensaustritt oder Ableben,

bekennt, dass man Novize ist.

Die Übungsregeln nicht einhalten,

schwer verstoßen, Eunuch zu sein;

dann wird der Orden Eigner sein,

irre, geistgestört und Schmerzen.

Nichteinsehen, nicht wiedergutgemacht Verfahren,

üble Ansicht, dann bleibt’s dabei;

Eunuch, wie’n Dieb, andersgläubig;

Tier, Mutter-, Vatermörder auch.

Mörder, [Nonnen-]Schänder ebenso,

Spalter, Blutvergießer, Zwitter;

wenn solches er bekennt,

dann wird der Orden Eigner sein,

Mitgenomm’ woandershin, im Zweifel,

verfallen, teure Wolldecke;

Tuche, Fell und Vorhangstoff,

Stoff, als Fußabtreter.

Feuchte, mit Sandalen, spucken,

zerkratzen und sich anlehnen;

Lehnbrett ebenso zerkratzt,

wenn mit gewasch’nen, dann ’was ausbreiten.

In Rājagaha war’n sie unfähig,

ärmlich, Speisenanweiser;

„Wie soll’n wir?“, [Wohnstatt-]Zuweiser,

Lagerverwalter-Einigung.

[Roben-]Annehmer und -Aufbewahrer,

Reisschleim- und Frucht-Zuweiser;

ein Anweiser für feste Speisen auch,

für alle Kleinigkeiten auch.

Ebenso Gewand-Annehmer,

als auch den Schalen-Annehmer;

für Klosterhelfer und Novizen,

Verantwortliche sie bestimmten.

Der Allüberwinder, Weltenkenner,

wohlgesinnte Anführer;

über Zufluchtsstätten, gute Plätze,

hat nachgedacht und Einsicht er.

Der Abschnitt über die Unterkünfte ist beendet.

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[670] senāsana  So lautet der gesamte Abschnitt VI. Wörtlich bedeutet das „Liege und Sitz“ (sena+āsana), ist also nichts weiter als eine Art allereinfachster Unterkunft – aber schon „stationär“, also fest errichtet, wurde somit nach der Regenzeit nicht abgerissen, wie es mit den ursprünglichen Laubhütten-Unter­künften anfangs üblich war.

[671] araññe  Wald ganz allgemein.

[672] rukkhamūle  Wird bei der Ordination zum Bhikkhu (upasampadā) als Verweil­stätte „ans Herz gelegt“. Es ist die vom Buddha in vielen Lehrreden empfohle­ne Meditationsstätte schlechthin. Vermutlich wurde erst im Laufe der Zeit, als die Mönche sesshafter wurden, diese Art Verweilen als Dhutaṅga (Läute­rungsübung) bezeichnet.

[673] pabbate  Das kann auch auf einem Berg sein.

[674] kandarā  Schluchten gelten als gefährliche Orte. Siehe auch Nissaggiya-Pācit­tiya 29, Pācittiya 27 und Pāṭidesanīya 4.

[675] giriguhāya  Vermutlich entstanden durch einen herabgefallenen großen Stein­block. Solche „Halbhöhlen“ sind leicht als Wohnstätten auszubauen, schützen sehr gut vor Hitze und Kälte, haben allerdings den Nachteil, dass oft unlieb­same „Mitbewohner“ hereinkommen.

Eberhöhle

Die „Eber-Höhle“ (sūkarakhatalena) ist eine heute noch benutzbare (Halb-)Höhle unterhalb des Geiergipfels in Rājagaha.

[676] susāne  „Leichenplatz“, „Totenacker“.

[677] vanapatthe  Eine entlegene Waldlichtung.

[678] ajjhokāse  Außer während der Regenzeit, da ist das nicht erlaubt.

[679] palālapuñja  oder „Grashaufen“.

[680] uyyāna  Ein Lustgarten, „Erholungspark“. Ein solcher ist nicht als erlaubte Ver­weilstätte extra aufgeführt.

[681] pañca leṇāni  bzw. pañca senāsanāni (thai). leṇa  steht üblicherweise für „Höhle“ oder „Grotte“ („Felsenzelle“), wird aber auch mit „Zuflucht“ bzw. „Zufluchtsstätte“ übersetzt. Hier wird letztere Bedeutung gemeint sein.

[682] vihāra  „Wohnstätte“. Gemeint ist eine (halbwegs) feste Unterkunft. Die Be­deutung „Kloster“ kam erst auf, nachdem die Ordinierten „sesshafter“ wurden, ihnen Immobilien übergeben bzw. überlassen wurden. Hier wiederum ist zu unterscheiden in Stätten, die temporär, also meist nur während der Regenzeit (vassa) bewohnt wurden (āvāsa) und solchen, die permanent bewohnt waren (ārāma) und um die sich meist der Stifter selber bzw. extra dafür abgestellte Leute (ārāmika) kümmerten.

[683] aḍḍha-yoga  Bisher wurde übersetzt: „(bengal.) Haustyp (mit einseitig gebo­genem Dach)“. Eine solche Dachkonstruktion ist ziemlich aufwändig und entspricht eher nicht den asketischen Richtlinien, nur einfachste, d.h. nicht luxuriös zu nennende Dinge zu gebrauchen. Aber aḍḍha  bedeutet „halb“. Nach Konsultation verschiedener Mönche und Klöster ist dies ein noch heute in strengeren Meditationszentren bzw. -klöstern gebräuchlicher Typ Hütte für die ernsthaft Übenden. Es ist eine kleine Hütte (kūṭi), bei der eine Längsseite fehlt, die also nur drei Wände hat, ein „halbes Häuschen für Yogis“ mit einem einfachen Schrägdach. In Deutschland würde man dazu „kleiner Schauer“ sagen.

[684] pāsāda  1. „oberstes Stockwerk“; 2. „Turm“; 3. „Palast“. Ebenfalls möglich ist eine Art Unterkunft, die auf dem höchsten, der damals terrassenförmigen Dächer errichtet war. IBH: „Langhaus“. D/O: „mehrgeschossige Unterkunft“.

[685] hammiya  Bisherige Übersetzung war „großes Haus“. Es kann auch ein Lager­haus gemeint sein. Aber auch der eckige Aufbau auf einem Stūpa (skr harmiya) kann durchaus als „Verweilstätte“ gelten. Laut Kommentar ist das wie ein pāsāda  mit einer Kammer auf der obersten offenen Etage. D/O: „Mansarde/ Dachzimmer“.

[686] guha  Der Unterschied zur Berggrotte dürfte die Lage jener Grotte sein als auch die Art des Ausbaues. Laut Kommentar sei diese „Höhle“ aus Ziegeln, Steinen, Holz oder Laterit (Art „natürlicher Ziegel“).

[687] Das mag der Hinweis sein, dass diese Wohnstätten ganz einfacher Art waren. Wo aber diese Wohnstätten in bzw. um Rājagaha errichtet wurden, wird nicht gesagt.

[688] saggatthikena  Ganz einfach ausgedrückt heißt das: „Weil ich dadurch in den Himmel gelangen will.“

[689] āgatānāgatassa cātuddisassa saṅghassa  Damit ist ein symbolischer Orden gemeint, nicht der leibhaftig existierende. Es ist also eine formelle Über­tragung. Das entspricht in etwa einer Gabe an die Kirche, wo es eben dieser Institution zugute kommt und erst in zweiter Linie den Personen. Zu späterer Zeit wurde erst dieser Begriff zu den vier Arten der „Gemeinde“ (Bhikkhus, Bhikkhunis, Upāsakas, Upāsikas)  umgedeutet.

[690] Das heißt er übergab bzw. überließ sie formell dem Orden zum Gebrauch.

[691] anumodati  „erfreuen, gutheißen, billigen, würdigen; danken“; Cone: „Danke sagen (besonders mit einer Segnung oder Lehrrede, siehe anumodana)“; PTSD: „-gāthā  mit Versen Dank oder Segnung ausdrücken.“

[692] yantakaṃ sūcika  Es konnte also nur von außen zu- und aufgeschlossen werden. Sobald man drin war, ließ sich die Tür nicht zuschließen, daher der extra Schieberiegel innen.

       Riegel

        Innen angebrachter Schieberiegel.

[693] Siehe Badehütte, Wandelgang usw. Gemeint ist mit „etwas“ die gebräuch­lichen, aus Palmwedeln geflochtenen Matten.

[694] vātapāna  wtl: „Wind-Öffnung“. Bemerkenswert, dass hier nicht dieselbe Be­zeichnung wie in Mvg verwendet wird, nämlich āloka-sandhi-kaṇṇa-bhāgā, wtl „Lichtöffnungseinteilung“. Sicherlich ist hier nicht die Fensteröffnung gemeint, sondern die Art der Fensterkonstruktion bzw. eine Art Fensterladen, wie aus den nächsten drei Begriffen ersichtlich.

[695] vedikā-vātapāna  Also ein Fenster, das laut Kommentar einer Umzäunung eines Schreines gleicht. Kaum vorstellbar, dass ein solcher Aufwand betrieben wur­de. Sicherlich ist hier nur die Art der Konstruktion gemeint, also Senkrechte (Hölzer) mit Waagerechten (Hölzern) verbunden, also „Fensterkreuze“.

       Matha-Kuar-Schrein

        Fenster im Matha-Kuar-Schrein, Kusināra.

[696] jāla-vātapāna  Aus Leisten gemachte Fensterverkleidung, laut Kommentar netzartig.

SL-Fenster

In Sri Lanka.

Jali-Fenster

Jālī-Fenster, Nordindien.

      Die Namensähnlichkeit zu dem aus Stein gemeißelten Fenster aus dem 18. Jh. dürfte nicht zufällig sein.

[697] salāka-vātapāna  Laut Kommentar sind das die Fenster, die mit [gedrechselten] Pfosten oder Pfeilern [Stäben] ausgestattet sind.

      Stab-Fenster

         Fenster mit Stäben und Laden

[698] vātapāna-cakkalika  Laut Kommentar ist damit gemeint, dass man ein gleich­artiges Stück Tuch (innen) vor das Fenster bindet, mit dem man auch die Füße abtrocknen kann.

[699] vātapāna-kavāṭaka  wtl: „Fenstertür“. (Bild wie oben)

[700] vātapāna-bhisika  Das dürften kleine Gewichte sein, die an den Ecken des Vorhangs befestigt wurden.

[701] miḍḍhi, mīḍhanti (singh.), miḍhinti (thai.)  Die fest an einer Wand angebaute (gemauerte) Bank (→ Cvg 254). Hier aber nicht im Außenbereich, sondern innen.

[702] bidala-mañca  D/O: „Bettstelle aus Latten und gespaltenem Bambus gemacht“; IBH: „kleine Couch aus gespaltenem Bambus“.

[703] sosāniko masāraka mañca  bedeutet hier, dass die Lagerstatt sehr niedrig, lang und schmal war.

[704] bundikābaddha  Laut Kommentar sind die Latten gekreuzt (pallaṅka).

[705] kuḷīra-pādaka  wtl: „Krebs-Füße“. Gemeint sind hier also Beine, die wie bei einem Tier geformt/ geschnitzt sind.

[706] āsandika  mit quadratischer Grundfläche, aber ungepolstert.

[707] uccaka āsandika  Zu beachten ist allerdings, dass dieser Sessel nicht so hoch ist, dass er als luxuriös bezeichnet werden kann. Laut Kommentar ist ein langer Sitz acht Fingerbreiten hoch (20 cm), was darüber ist, soll quadratischer Sessel genannt werden.

[708] sattaṅga  Eine Art (kleine) Couch, bei der drei Seiten geschlossen sind, ähnlich wie ein Armlehnsessel. Die „Sieben“ bezieht sich darauf, dass drei Seiten geschlossen sind und weil diese Konstruktion vier Enden hat (zwei innere und zwei äußere), was zusammen sieben Teile ergibt. (IBH)

[709] bhaddapīṭha  Wahrscheinlich ist hier eine Art Korbwaren gemeint, Rattan wäre auch möglich. IBH: „geflochten“; D/O: „Prunksessel“.

[710] pīṭhika  Laut Kommentar, der vorige Sessel, der einfach mit Stoff umkleidet ist (pilotika).

[711] eḷakapādaka  Nicht nur dass die Beine gebogen waren, sondern auch das obere Stück war mit (weißer) Wolle bzw. Tuch verkleidet.

[712] āmalaka-vaṭṭika, āmalaka-vaṇṭika (thai)  Die Beine dieses Sessels sind nicht nur zahlreich, sondern auch geformt wie eine Indische Stachelbeere (āmalakī = Phyllantus emblica).

[713] phalaka  Das dürfte eine Art „Sessel“ sein, wie er neuerdings wieder auf Zelt­plätzen am Lagerplatz zu sehen ist: ein dickes Brett als Sitzfläche, in dem ein weiteres Brett eingefügt ist. Einfach, aber sehr stabil.

[714] koccha  WPD: „Korbstuhl“; IBH: „Stuhl“; D/O: „Sessel mit Sitzfläche aus Rohr“. Laut Kommentar gemacht aus Muñja- oder Usīra-Gras (Saccharum sara  auch Eriophorum comosum oder Andropogon muricatus).

[715] mañcapaṭipāda  Das waren einfach vier Holzklötze, die an die Füße der Lagerstatt gesteckt wurden.

[716] aṅge vijjhitvā aṭṭhapadakaṃ veṭhetu  Mit „Teile“ (aṅga) sind Kopf-, Fuß- und Seitenteile (also der Rahmen) gemeint, worin die Fäden (Stricke) festge­schnürt sind. Um nun weniger Strick zu verbrauchen, soll die Liegefläche wie ein (Achtfelder-)Schachbrett (aṭṭha-pada) gewebt werden, damit dann nur noch von den Ecken der Felder jeweils ein Haltestrick zum Rahmen verläuft.

[717] cimilika  Laut Kommentar ist das eine Art Decke, die man auf den gepflasterten Boden legt, um die Haut zu schützen.

[718] tūlikā  Eine mit Baumwolle gefüllte Bettauflage.

[719] bibbohanaṃ, bimbohanaṃ (singh + thai).

[720] poṭaka  Grasart Saccharum spontaneum.

[721] dussa  „Gewebe, Tuch, Stoffe“. Vielleicht eine besondere Qualität, die sich weniger für Kleidung als für Bezüge oder anderes eignete.

[722] senāsana-parikkhārikaṃ  Hier erscheint erstmals das Wort „Unterkunft“ („Liege und Sitz“).

[723] onaddhamañca  Das heißt separate Polster, die jeweils genau auf die Lagerstatt und Sessel passten.

[724] ulloka  Sie legten die Polster also einfach so in die Ecke auf den Boden.

[725] phositu  Damit sie unansehnlich bzw. für andere Zwecke unbrauchbar wur­den, soll man sie mit Färbemittel oder Gelbwurz besprenkeln.

[726] bhatti-kamma  wtl „Hingabe-Werk“. Gemeint ist, dass die Bezüge so zu gestalten/zu markieren sind, dass sie unverkennbar werden. D/O übersetzt mit „Patchwork“, womit die Bezüge als Flickwerk unansehnlich werden.

[727] hattha-bhatti-kamma  Dann ist „Patchwork“ keine sinnvolle Übersetzung.

[728] hatthabhatti  Hiermit dürfte der Handabdruck gemeint sein, also ein Abdruck der Hand des Besitzers mit Farbe.

[729] pāṇikāya paṭibāhetvā  Da die Wände sehr rau waren, gab es sicherlich viele Tierchen und Insekten, die an den Wänden lebten. Um sich nicht dem Vorwurf des Tötens auszusetzen, sollen diese Wesen erst entfernt werden und dann mit dem Brei aus Getreidespelzen die Wand geglättet werden, bevor die weiße Farbe aufgetragen wird. D/O: „... kleine Bällchen aus Getreidehülsen aufzu­tragen und wenn ihr so die Unebenheiten mit der Hand beseitigt habt, Weiß­wasch aufzutragen.“ IBH: „... kleine Klumpen von Getreidehülsen aufzutra­gen, nachdem ihr etwas davon mit dem Löffel zurückbehalten habt, dann den Weißwasch aufzutragen.“ Der strittige Begriff dürfte pāṇikāya sein: pāṇi „Hand; pāṇika „Kelle“; pāṇin „Lebewesen“. Das Letztere in Verbindung mit paṭibāhati  „abwehren, fernhalten“; „zurückweisen“; „ausweichen, vermei­den“ ließ obige Übersetzung zustandekommen.

[730] saṇha-mattika  In allen Fällen wird feiner Lehm verwendet, um die Mauer vor dem Anstrich zu glätten („spachteln“). Dieser Lehm wird aus Termitenhügeln gewonnen und wird sehr hart. Daraus kann man auch Töpferware herstellen und sogar Kunstobjekte.

[731] ikkāsaṃ  Klebriger Saft, der aus Bäumen gewonnen wird. Hier ist an den Gummibaum zu denken, aus dem Latex gewonnen wird, woraus wiederum ein Bindemittel gemacht wird, das der Farbe beigemischt wird, die dann sogar auf feuchtem Untergrund haftet.

[732] piṭṭhamadda  Mehlbrei ist ebenfalls sehr klebrig, lockt aber Tierchen an.

[733] accussanna  Laut Kommentar klebte der Ocker Tropfen für Tropfen an der Wand.

[734] coḷakena paccuddharitu  Gemeint ist, dass mit einem Stück Stoff die Farb­klumpen verschmiert werden.

[735] gaṇḍu-mattika  Laut Kommentar nicht aus Regenwürmern gemacht, sondern aus deren Exkrementen. Eine etwas seltsame und sehr aufwändig herzu­stellende Paste.

      Erdwurmlehm

       Erdwurm-Lehm (Sri Lanka).

[736] ikkāsaṃ kasāva  Harz wird zu einem beißenden Sud verkocht.

[737] paṭibhāna-citta  WPD: „Gewitztheit, Schlagfertigkeit, Intelligenz“. Gemeint sein dürften hier Malereien, die künstlerisch vielleicht von hohem Geist zeu­gen, aber für Asketen unziemlich sind (z.B. Akt-Bilder).

[738] Das sind dieselben Worte wie bei der Innenausstattung der früher erwähnten Gebäude. Gut möglich, dass hiermit gemeint ist, dass sich die Mönche nicht mit „Kunst“ und „Kunstgenuss“ beschäftigen sollen.

[739] āḷakamandā  ist der Name eine Götterstadt, mächtig, florierend und voller Gottheiten. Es war eine der Hauptstädte von Uttarakuru und die königliche Residenz von Kuvera. Der Name wird als Gleichnis benutzt, um Städte mit großem Reichtum zu beschreiben. (DPPN) Laut Kommentar war jeder freier Platz von Menschen bevölkert.

[740] tiro-karaṇī  wtl: „abseits bzw. verborgen-machen“. Nach diesem Wortlaut gilt also auch „hinter dem Vorhang“ als „im Verborgenen“ – wichtig, um Aniyata 1 und Pāc 44 (der Mönche) einzuhalten.

[741] sivikā-gabbha  Also keine festen Wände und relativ klein (quadratische Grund­fläche lt. Kommentar).

[742] nāḷikā-gabbha  Also mehr lang als breit (lt. Kommentar 3x länger als breit).

[743] hammiya-gabbha  Also eine kleine Dachkammer.

[744] kulaṅka-pādaka  Bemerkenswert hier, dass „nur“ abgestützt, statt repariert bzw. erneuert wird, und nicht erlaubt wird, die Wand mit anderem Material aufzu­führen (Ziegel, Steine, Holz).

[745] parittāṇa-kiṭika  Ein abnehmbarer Schutzschirm, „spanische Wand“.

[746] uddasudha  Laut Kommentar eine Mischung aus Lehm mit Asche und Kuh­dung.

[747] vitāna  Gemeint sein könnte aber auch, dass eine Art Zimmerdecke (aus Stoff) eingezogen wird, weil die Schlange ja innerhalb der Wohnstätte herunterfiel. Ein Baldachin wäre nur eine begrenzte Lösung.

[748] nāga-danta  Elefantenstoßzahnförmige Wandhaken, wie bereits für die anderen Räume bzw. Gebäude erlaubt.

[749] cīvaravaṃsaṃ cīvararajju  Das ist die bereits in den anderen Gebäuden erlaub­te Querstange, die an Stricken von der Decke herabhängt bzw. die „Wäsche­leine“.

[750] āḷinda  „Veranda“.

[751] appaṭissaraṇā  ... über der Terrasse.

[752] Hier handelt es sich sicherlich um Dinge, die nicht nur für Einzel-Wohnstätten erlaubt wurden. Es gab auch Wohnstätten für mehrere Mönche, wie aus der Abtrennung „innerer Räume“ zu ersehen. Die Umschließung der Terrasse er­folgte durch die bekannte halbhohe Mauer, die Überdachung entstand durch das weiter heruntergezogene Dach (Dachvorsprung). Der Innenhof entstand durch Anordnen einzelner Wohnstätten im Karree. Das wurde die bevorzugte Bauweise der Klöster.

       Jetavana-Ruine

        Klosterruine im Jetavana.

[753] saṃsaraṇakiṭikaṃ ugghāṭanakiṭika  Laut Kommentar wie ein Vorhang. D.h. fest angebracht, aber zum Auf und Zumachen (wie eine Art Jalousie) und der andere wie ein Paravent, aber transportabel.

[754] upaṭṭhāna-sāla  wtl: „Bedienungs-Saal“, also „Speisesaal“.

[755] otapati  (von tapas  „Hitze“) Es verdunstete bzw. wurde brackig.

[756] Es scheint, dass hier die Erlaubnis eines Trinkwasserbehälters (khumbhī) fehlt und dann erst die Geräte zum Schöpfen erlaubt werden, analog zum Wasser­behälter (udaka-ṭṭhāna) in der Badehütte (→ Cvg 260).

[757] Bei diesem Torhaus fehlen wahrscheinlich diese drei Absätze:

            Die Plattform brach zusammen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Plattform zu errichten: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

            Dann waren sie unsicher beim Hinaufsteigen [auf die Plattform]. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube drei Arten von Trep­pen: aus Ziegeln, aus Steinen und aus Holz.“

            Als sie hinaufstiegen, fielen einige herunter. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube Geländer.“

[758] aggi-sāla  Also wörtlich ein Saal bzw. eine Halle. Gemeint ist hier, dass es den Mönchen nicht mehr erlaubt sei, in ihren Zellen (pariveṇa)  Feuer zu machen, daher eine zentrale Feuerstelle an der Seite des Klosters, d.h. der Ansammlung von Wohnstätten.

            Des weiteren ist anzumerken, dass in allen Gebäuden als auch Zellen die „fünf erforderlichen Dinge für Roben“, wie in Cvg 257 im Kathina-Saal, anzu­bringen sind (→ Anmerkung zu Cvg 260, Abs. 9).

[759] ārāma  Hier nun erscheint dieser Begriff erstmalig. Im weiteren Text wird er sich auf die gesamte Klosteranlage ausweiten, die ursprünglich nur eine, dann mehrere, dann viele Gras- bzw. Laubhütten, sogenannte „Dufthütten“ (gan­dha-kuṭī) waren.

[760] uparopa  Ein weiterer Hinweis darauf, dass die Kloster(-park)anlage neu ist, denn die Anpflanzungen sind noch so klein, dass sie von Tieren angefressen werden.

[761] vāṭa  WPD: „Gehege“; IBH und D/O: „Weidezaun“.

[762] kaṇḍaka-vāṭa  „Pfeilschaft, Rohr, Pfeil“; D/O und IBH nehmen kaṇṭakī-vāṭa: „Dornenhecke“.

[763] toraṇa  Daraus wurden in späterer Zeit die weltberühmten Kunstwerke, wie sie in Sāñci und Bharhut zu bewundern sind.

[764] apesiṃ yamakaka-vāṭaṃ  Laut Kommentar ist das eine Konstruktion aus längeren Holzstücken, die von miteinander verflochtenen Dornenranken be­deckt sind.

[765] paligha  Ein abnehmbarer Querbalken, der auf Haken liegt und über beide Torflügel reicht.

[766] gahapati  Gombrich [1988]: „Wenn alte Texte Haushalter erwähnen, meinen sie Familienoberhäupter der drei oberen varṇas [Kasten], andere Familien zählen gesellschaftlich nicht. Da aber Brahmanen und Kṣatriyas [Adlige] nur einen kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen konnten, muss sich der Begriff vor allem auf die Oberhäupter von Familien beziehen, die der Brahmanismus als Vessa einstufte. Tatsächlich ist der Begriff Vessa [Bauer, Handwerker, Händler] in buddhistischen Schriften selten. Er taucht nur auf, wenn die brah­manische Klassifizierung erörtert wird, nicht als die selbstverständliche Be­zeichnung für den primären gesellschaftlichen Status eines Menschen. Es ist eindeutig, dass der kanonische gahapati das Oberhaupt einer ‘angesehenen’ Familie ist – aber nicht, dass er ein Brahmane ist, es sei denn, das wird aus­drücklich erwähnt.“

[767] uttaribhaṅgāni  D/O: „Delikatessen“; IBH: „Gemüse“.

[768] sivaka-dvāra, sīvadvāra (singh), sītavanadvāraṃ (thai)  Wie in der thailändi­schen Textversion geschrieben, ist das der Eingang zum Sītavana („Kalten­hain“, → Cvg 191). Sivaka (DPPN: „Sīvaka“) ist der Dämon (Yakkha), der im Sītavana lebt. Dieser Dämon wird als erster in Notzeiten um Hilfe angerufen.

[769] Im Text wird nur wiederholt, dass er die Stadt verließ, was aber keinen Sinn ergibt, da er ja nach der ersten Angstattacke gar nicht in die Stadt zurückgegan­gen war.

[770] sāmukkaṃsikā  1. „allervorzüglichst“; 2. „zusammengefasst, in Kürze, Kern-“.

[771] Das ist die Standard-Formulierung für den sog. „Stromeintritt“ (sotāpatti). Dieser ganze Absatz hier ist eine Art standardisierter Vorgang, wie er recht oft im Mvg zu finden ist.

[772] „Sieger“, ein Sohn des Großfürsten Pasenadi. Daher wird „Jetavana“ mitunter auch mit „Siegerwald“ übersetzt, was aber den Sinn verzerrt.

[773] koṭi-santharenā  „Wenn du ihn mit 10 Millionen Münzen bedecken würdest.“ Ein recht bekanntes Motiv in der Kunst von Gandhāra. Aber es dürfte sich um einen Spruch handeln: Als bekannt wurde, wieviel Anāthapiṇḍika für den Lustgarten bezahlt hatte, werden die Leute gesagt haben: „Damit hätte er das ganze Grundstück pflastern können!“ Zu „Goldmünze“ (hirañña) siehe auch im Mvg-Anhang unter „Geld“.

       Jetavana-Schenkung

        Die Schenkung des Jetavana.

[774] Der Jetavana hatte anfänglich nicht die Ausdehnung, wie heutzutage gerne gezeigt und gesehen wird. Stücke der früheren Einfriedungsmauer sind erhal­ten geblieben und zeigen, dass das frühere Gelände bedeutend kleiner war. Der Legende nach soll Prinz Jeta ein siebenstöckiges Langhaus mit Vorhaus habe bauen lassen.

[775] kappiyakuṭi  wtl: „Erlaubtmacherhütte“. Gemeint sein wird eine Vorrats-Hütte bzw. eine Art Küche.

[776] Diese Aufzählung erscheint bereits in Mvg 188.

[777] nava-kamma  Zweierlei Bedeutungen: 1. „Neubauten errichten“; 2. „erneuern, reparieren“. Daher die neutrale Übersetzung mit „Bauarbeiten“.

[778] paṭisaṅkharissati  „gründlich erwägen“ bedeutet, dass er sich überlegen soll, wie am effektivsten die erforderlichen Arbeiten auszuführen sind. Das beweist, dass alle Bauarbeiten gemeint sind, sowohl Neubauten als auch Reparaturen.

[779] jhāna  Hier werden „nur“ die vier sog. körperlichen Versenkungsstufen (rūpa-jhāna) angeführt.

[780] sotāpanna  → Pp 41 (31-33).

[781] sakadāgāmi  → Pp 34 + 42.

[782] anāgāmi  → Pp 35 + 43.

[783] arahā  → Pp 44.

[784] tevijja  → Pp 20.

[785] chaḷabhiñña  → Pp 21.

[786] nigrodha  Banyanbaum (ficus bengalensis).

[787] tittiriyaṃ brahmacariyaṃ  Diese Erzählung ist Ja 37. Nach D/O ist es durchaus möglich, dass damit sarkastischerweise die Taittirīya-Brāhmaṇen, eine Schule der Schwarzen Yayurveda (wikipedia) gemeint sind (DPPN 13).

[788] adhammavādī  Das heißt, wenn sie keine Buddhisten sind.

[789] mātugāmo  wtl: „Dorfmutter“. Das kann auch etwas anderes bedeuten, nämlich die Besitzerin bzw. Betreiberin eines Bordells.

[790] uddissa-katam  „für (jemanden) getan“.

[791] Entspricht den nicht erlaubten Dingen aus Mvg 254, dort ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

[792] gihi-vikataṃ  „von Hausleuten verändert“ erscheint unpassend. D/O: „arran­giert“ kommt dem Sinn nahe. Zwei von den „dreien“ sind die im Kloster erlaubten, dort aber ungepolsterten Sessel und Liegestuhl. Die Matratze ist also nur erlaubt, um darauf zu sitzen.

[793] Selbiges Schema wie beim Schwager in Rājagaha. Hier aber wird das Gelände des Jetahaines überlassen – wahrscheinlich „mit allem drum und dran“. In Rājagaha beim Gildeherrn wird kein Grundstück erwähnt.

[794] Aber sie kommen im Gegensatz zum Minister nicht auf die Idee: „Ist es ihm nicht möglich, woanders zu sitzen und das Erhaltene zu genießen?“

[795] „Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche:“ fehlt hier.

[796] lesakappena  etwas Geheucheltes, als Vorwand benutzt, als ein Trick.

[797] sattarasavaggiyā  Es werden keine einzelnen Namen genannt. → DhpA zu Vers 130.

[798] vuṭṭhāpessāmā  wtl: „lasst uns machen, dass sie aufstehen“.

[799] Das ist Pāc 17.

[800] In → Cvg 189f wurde der Malliersohn Dabba bereits zu einem solchen ernannt.

[801] gaṇetuṃ  auch „berechnen“ ist korrekt.

[802] seyyaggena  Laut Kommentar soll der Platz in den Unterkünften so berechnet werden, dass jeder Mönch (seiner Größe entsprechend) genug Raum hat für seine Lagerstatt.

[803] pariveṇa  In „normalen“ Unterkünften lebten möglicherweise mehrere Mönche zusammen, in den Zellen nur einzelne. Die Unterkünfte konnten ja (bequem) in Zellen unterteilt werden (→ Cvg 300), sodass der verfügbare Platz entspre­chend aufgeteilt werden konnte.

[804] Āsāḷha  Die Monate wurden nach dem Mondumlauf gerechnet. Āsāḷha war von Mitte Juni (Vollmond) bis Mitte Juli (Vollmond).

[805] Vergleiche dazu auch → Mvg 206 + 364.

[806] Dafür stehen eigentlich die Namen Paṇḍuka und Lohitaka (→ Cvg 1).

[807] thera  Ein hochordinierter Mönch mit wenigstens zehn Regenzeiten Ordens­zugehörigkeit.

[808] majjhima  Ein hochordinierter Mönch mit fünf bis neun Regenzeiten Ordens­zugehörigkeit.

[809] navaka  Ein hochordinierter Mönch mit bis zu fünf Regenzeiten Ordenszuge­hörigkeit.

[810] pīṭha  bedeutet „Sitz, Sessel, Bank, Stuhl“ und wurde bis hierher stets mit „Sessel“ übersetzt. Da aber kaum anzunehmen ist, dass drei Personen auf einem Sessel/Sitz/Stuhl Platz haben, wurde hier „Bank“ gewählt, obwohl im nächsten Absatz dīghāsana  dafür am ehesten infrage kommt.

[811] dīghāsana  Das lässt den Gedanken an eine Bank aufkommen.

[812] samānāsanika  Also mit solchen, mit mehr als drei Ordensjahren Differenz zur eigenen Hochordination.

[813] hatthinakhakaṃ  Also in etwa halbrund an der Giebelseite. Laut IAT ist ge­meint, dass diese Veranda, bzw. die Überdachung, von Säulen gestützt sei, die Elefantenkapitelle tragen, von denen man, wenn man von unten hinaufschaut, nur die Fußnägel sehen kann.

[814] Richtig wäre Großfürst, denn Pasenadi war oberster Regent von ganz Kosala, also Großfürst (Mahārāja).

[815] bhūmattharaṇaṃ  Also einen Flickenteppich.

[816] vāsi  „Beil, Axt, Messer“.

[817] nikhādana  auch „Meißel“.

[818] Diese Thullaccaya-Vergehen sind alles Nis 30 und Pāc 82.

[819] Die Zahl Fünfhundert hat meist ikonografische Bedeutung, nämlich „glück­verheißend“. Wahrscheinlicher ist aber: 5x100. Die Fünf steht für magische Kräfte, geistige Aktivität, Intelligenz und die Naturelemente. In Zusammen­setzung steht die 100 für die Sonne.

[820] Siehe → Cvg 21.

[821] DPPN: „Eine Stadt, 30 Yojana von Sāvatthi, und 12 von Benares entfernt. Āḷavi wurde von Cunningham und Hoernle mit Newal oder Nawal im Bezirk Urao identifiziert, und von Nanda Lal Dey mit Aviwa, das 27 Meilen nordöstlich von Etwah liegt.“

[822] dhūma-kālika  wtl: „Rauch-Zeit“, d.h. bis der Betreffende gestorben und zur Einäscherung gelangt.

[823] Das heißt, als sie mit den Bauarbeiten begonnen hatten.

[824] sāmī  „Gebieter, Eigentümer, Besitzer“ d.h. der Orden entscheidet/bestimmt, was zu tun ist.

[825] parivattetu  Also umzutauschen gegen etwas, was für den Orden nützlicher ist, als eben jene teure Wolldecke. Allerdings wird das Tauschen als Vergehen mit Aushändigung und Sühne gewertet (Nis 20).

[826] Es steht auch hier „Fußabtrockentuch“, aber das ergibt wenig Sinn. Vielleicht ist es auch ein Übertragungsfehler, denn acchanna  bedeutet „bekleidet“ und acchādana  „Kleidung“. Das würde weitaus besser in den Text passen.

[827] apassena-phalaka  „Stütz-Brett“; in → Mvg 66f: „Kopfstütze“.

[828] uddesa-bhatta  Ob es sich dabei um besonders verdienstvolle Mönche handelt oder persönliche Bekannte/Verwandte, wird hier nicht erklärt.

[829] salāka-bhatta  Oder eine Mahlzeit gegen Vorlage/Aushändigung einer Marke (Art „Essensmarke“).

[830] pakkhikaṃ kātuṃ  D/O erklärt: „... aber paksha ist der halbe Monat. Mit diesem Ausdruck ist vermutlich viel mehr gemeint, dass Speise für die ganzen zwei Wochen zur Verfügung gestellt werden für einen oder mehr speziell eingela­dene Bhikkhus oder für eine größere Anzahl an einem Tag im Halbmonat, die vom Orden ausgewählt wurden.“

[831] In → Cvg 189f war der Malliersohn Dabba bereits als Speisungs-Zuweiser bestimmt worden.

[832] uddiṭṭhānuddiṭṭha  d.h. was es an Einladungen gibt, wer wieviele Mönche einlädt, wer schon zu Speisungen eingeladen wurde und wer noch nicht usw. Der Auswahlvorgang ist hier vom Los abhängig, sodass dem Speisungs-Zuweiser keine Vorwürfe gemacht werden können, er würde irgendjemanden bevorteilen.

[833] salāka  Hier allerdings nicht aus Halmen verfertigt.

[834] paṭṭikā  Laut Kommentar ein Blatt vom Bambus, von einer Palme oder vom Schilf.

[835] In → Cvg 189f war der Malliersohn Dabba bereits als Unterkunfts-Zuweiser bestimmt worden. Und auch in → Cvg 317 wurde bereits erklärt, wie das zu machen sei.

[836] bhaṇḍāgārika  Lagerraum-Verantwortlicher.

[837] cīvarappaṭiggāhaka  Bereits in → Mvg 342 bestimmt.

[838] cīvarabhājaka  Bereits in → Mvg 342 bestimmt.

[839] yāgu-bhājaka.  Yagu ist die als Reisschleim bezeichnete dünne Reissuppe, die mitunter auch mit Kräutern und Gewürzen zubereitet ist, und deren Verzehr vom Buddha gelobt wurde.

[840] phalabhājaka  Im Kommentar zum Pārājika-Khandha erwähnt.

[841] khajjakabhājaka  Im Kommentar zum Pārājika-Khandha erwähnt. Dutt: „Ver­teiler für trockene Speisen (was die Bengalis Khājā  nennen).“

[842] kusi, aḍḍhakusi, maṇḍala, aḍḍhamaṇḍala, anuvāta, paribhaṇḍa  Das sind die Teile einer Robe (→ Anmerkung zu Mvg 308).

[843] Dabei ist selbstverständlich die Sieben-Tage-Vorschrift“ zu beachten (Nis 23). Siehe → Mvg 271.

[844] sāṭiya  Den Roben-Annehmer gibt es schon (→ Mvg 342). Das zusätzliche Gewand für die Regenzeit heißt vassika-sāṭiya. Hier werden wohl alle Arten von Gewändern (Materialien) gemeint sein, die nicht als „Robe“ zu bezeichnen sind.

[845] ārāmika-pesaka  „Klosterhelfer-Aufseher“. Klosterhelfer gab es wohl schon seit der ersten Schenkung. Das waren meist die Bediensteten des früheren Eigentümers, die Parkwächter und die Angestellten (auch Sklaven), die das Gelände sauber hielten. Sie wurden mitunter wie selbstverständlich mit über­geben bzw. überlassen.

[846] Sāmaṇera-pesaka  „Novizen-Aufseher“. Ein solcher kann nur in größeren Klöstern etabliert sein, wo es viele Novizen gibt. Und da diese ja getrennt unterzubringen sind (Pāc 5), bedarf es dann dieser Autoritätsperson.

[847] pesita-apesita  von peseti  „anstellen, anweisen, beauftragen“.


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