283. Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da lebte der ehrwürdige Udāyī im Wald. Die Verweilstätte des Ehrwürdigen war hübsch, schön anzusehen. Bei einer Gelegenheit, da gingen einige Frauen in den (Kloster-)Park, um sich die Wohnstätten anzusehen. Da nun gelangten die Frauen zum ehrwürdigen Udāyī. Bei ihm angekommen sprach eine zum ehrwürdigen Udāyī: „Wir wünschen, hoher Herr, die Wohnstätte des Meisters anzusehen.“ Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī jene Frauen die Wohnstätte ansehen ließ, sprach er zu diesen Frauen detailliert über Stuhlgang und Wasserlassen, sprach lobend, sprach abwertend, bittend und flehend, fragend und hinterfragend, auch erklärend, beratend und schimpfend. Diejenigen Frauen, die gewitzt, verschlagen und schamlos waren, die lachten über den ehrwürdigen Udāyī, sie schwatzten zusammen, verspotteten ihn und machten sich über ihn lustig. Aber diejenigen Frauen, die gesittet waren, die berichteten das, nachdem sie gegangen waren, den anderen Mönchen: „Das, ihr Herren, ist unpassend und nicht in Ordnung. Wir würden nicht einmal bei unseren Gebietern solche Reden führen wollen. Wie erst bei Meister Udāyī!“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī vor diesen Frauen mit obszönen Worten (unsittliche) Reden führen!“
Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr Udāyī, man sagt, dass du vor diesen Frauen mit obszönen Worten (unsittliche) Reden geführt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, vor diesen Frauen mit obszönen Worten (unsittliche) Reden führen! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt, um Leidenschaften los zu werden, und nicht um sie zu fördern; um die Fesseln los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie zu verstärken; um die Anhaftungen los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie entstehen zu lassen. Wie kannst du nur, du törichter Mensch, wenn ich die Lehre darlege, um von den Leidenschaften frei zu werden, den Leidenschaften frönen; wenn ich die Lehre darlege, um von den Fesseln frei zu werden, jene Fesseln pflegen; wenn ich die Lehre darlege, um von Anhaftungen frei zu werden, die Anhaftungen fördern! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt zur Vernichtung der Leidenschaft, zur Demütigung des Hochmutes, zur Zügelung des Dürstens, zur Ausrodung des Begehrens, zur Beendigung des Daseinskreislaufes, zur Zerstörung des Dürstens, zur Entreizung, zur Vernichtung (der Neigungen) und habe ich denn nicht zum [letztendlichen] Verlöschen die Lehre dargelegt! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise von der Vernichtung der Sinneslust gepredigt, vom vollen Verständnis der Sinneswahrnehmungen gepredigt, von der Tilgung des Dürstens der Sinne gepredigt, von der Beseitigung der Sinneslustgedanken gepredigt, von der Beruhigung des Fieberns der Sinne gepredigt! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
284. Wer auch immer als Mönch besessen [von Sinneslust] und mit [von Sinneslust] verführtem Geist vor einer Frau obszöne (unsittliche) Reden führt, wie ein junger Mann zu einer jungen Frau verbunden mit Geschlechtsverkehr [spricht], begeht ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
285. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Besessen’ bedeutet: mit Sinneslustbegehren, voller Sinnesgier, verliebt.
‘Verführter Geist’ ist, vom verliebten Geist verführt. Vom verdorbenen Geist verführt. Vom verwirrten Geist verführt. Und deshalb ist auf diese Weise ‘verführt’ der verliebte Geist gemeint.
‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.
‘Obszön’ bedeutet: Reden führen von/über Stuhlgang, Wasserlassen und im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr[426] sprechen.
‘(Unsittliche) Reden führen’ ist, was daran ein Vergehen genannt wird.
‘Wie ein junger Mann eine junge Frau’ [als Beispiel] ist: ein junger Mann zu einer jungen Frau, ein im zarten Alter Seiender zu einer im zarten Alter Seienden, ein sich an Sinneslust Erfreuender zu einer, die sich an Sinneslust erfreut.
‘Verbunden mit Geschlechtsverkehr’ ist: im Zusammenhang mit der Handlung Geschlechtsverkehr.
‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.
Über die zwei Wege[427] spricht er detailliert lobend, spricht er abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend.
‘Lobend sprechen’ bedeutet: die zwei Wege rühmen, preisen, empfehlen.
‘Abwertend sprechend’ bedeutet: die zwei Wege verwünschen, verachten, tadeln.
‘Bittend’ bedeutet: „gib mir“, „du bist wert, mir zu geben“.
‘Flehend’ bedeutet: „Wann wird deine Mutter rein[428] sein?“, „Wann wird dein Vater wieder rein[429] sein?“, „Wann werden deine Gottheiten wieder rein[430] sein?“, „Wann wird ein glücklicher Augenblick, ein angenehmer Zeitpunkt, ein günstiger Moment sein?“, „Wann könnte ich [mit dir] Geschlechtsverkehr haben?“
‘Fragend’ bedeutet: „Wie wurdest du deinem Gebieter gegeben?“, „Wie gibst du dich einem Liebhaber hin?“
‘Hinterfragend’ bedeutet: [er spricht:] „Man sagt, so wie du dich deinem Gebieter hingibst, so gibst du dich deinem Liebhaber hin. [Stimmt das?]“.
‘Erklärend’ bedeutet: nachdem er gefragt hat, er spricht er: „Gib [mir] das. Wenn du mir das gegeben hast, wirst du deinem Gebieter angenehm und liebenswert sein.“
‘Beratend’ bedeutet: ungefragt spricht er: „Gib mir das. Wenn du mir das gegeben hast, wirst du deinem Gebieter angenehm und liebenswert sein.“
‘Schimpfend’ bedeutet: „Du hast [ja gar] keine (Geschlechts-)Merkmale.“, „Du hast ja unvollständige Merkmale.“, „Du bist ja blutlos.“, „Du blutest ja dauernd.“, „Du trägst ja dauernd die Vorlage.“, „Du hast ja Ausfluss.“, „Du bist ja missgebildet.“, „Du bist eine Kastratin.“, „Du bist ein Mannweib.“, „Du bist eine Beeinträchtigte.“, „Du bist ein Zwitter.“[431]
286. Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es eine Frau ist und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu dieser Frau über die Ausscheidungswege detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. ... – ...
Da sind zwei Frauen, die Wahrnehmung dieser als Frauen und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen Frauen über die Ausscheidungswege detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen. ... – ...
Da sind eine Frau und ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es zwei Frauen seien und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen beiden über die Ausscheidungswege detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es eine Frau ist und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu dieser Frau, außer über die zwei Ausscheidungswege, über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. ... – ...
Da sind zwei Frauen, die Wahrnehmung dieser als Frauen und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen Frauen, außer über die zwei Ausscheidungswege, über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Thullaccaya-Vergehen. ... – ...
Da sind eine Frau und ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es zwei Frauen seien und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen beiden, außer über die zwei Ausscheidungswege, über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das ein Thullaccaya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es eine Frau ist und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu dieser Frau über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da sind zwei Frauen, die Wahrnehmung dieser als Frauen und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen Frauen über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da sind eine Frau und ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es zwei Frauen seien und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen beiden über (irgendeinen Körperteil) vom Schlüsselbein abwärts zu den Kniescheiben herunter detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es eine Frau ist und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu dieser Frau über irgendetwas, was sie am Körper trägt detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da sind zwei Frauen, die Wahrnehmung dieser als Frauen und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen Frauen über irgendetwas, was sie am Körper tragen detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Da sind eine Frau und ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es zwei Frauen seien und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch zu diesen beiden über irgendetwas, was sie am Körper tragen detailliert spricht, lobend oder abwertend, auch bittend, auch flehend, fragend, hinterfragend, auch erklärend, auch beratend und auch schimpfend, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
287. Kein Vergehen ist es, wenn auf gebührende Weise der Sinn einer Sache[432] aufgezeigt werden soll; wenn auf gebührende Weise eine Sache[433] erklärt werden soll; wenn auf gebührende Weise die Lehre aufgezeigt werden soll; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
zu den Sachverhalten entsprechend dieser Vorschrift
Rot, rau, verfilzt,
grob und lang, (aus-)gesät;
Hoffentlich sitzt der Weg,
Vertrauen, über eine Gabe, über Arbeit.
288. Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit einem frisch gefärbten Wollgewand bekleidet. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Ist das rote[434] [Ding] wirklich deins, Schwester?“ Sie verstand das nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, das ist ein frisch gefärbtes Wollgewand.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit einem rauen Wollgewand bekleidet. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Sind diese groben Haare wirklich dein, Schwester?“ Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, das ist ein raues Wollgewand.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit einem neu gewebten Wollgewand bekleidet. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Sind diese verfilzten Haare wirklich deine, Schwester?“ Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, das ist ein neu gewebtes Wollgewand.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit einem groben Wollgewand gekleidet. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Sind diese groben Haare wirklich deine, Schwester?“ Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, das ist ein grobes Wollgewand.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit einem (langen) Mantel bekleidet. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Sind diese langen Haare wirklich deine, Schwester?“ Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, das ist ein (langer) Mantel.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
289. Bei einer Gelegenheit, da kam eine gewisse Frau nach der Aussaat vom Feld. Ein gewisser sinneslüsterner Mönch sprach zu dieser Frau: „Da ist wohl Samen verstreut (worden), Schwester?“[435] Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Meister, aber da ist nichts verstreut worden[436].“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch unterwegs eine Wanderasketin gesehen und sinneslüstern sprach er zu dieser Wanderasketin: „Ich hoffe doch, Schwester, der Weg sitzt?“[437] Sie verstand nicht [und erwiderte:] „Ja Mönch, du kannst ihn betreten.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Thullaccaya-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach ein gewisser sinneslüsterner Mönch zu einer gewissen Frau: „Du hast doch Vertrauen, Schwester. Aber das, was du deinem Gebieter gibst, das gibst du uns nicht.“ – „Was soll das sein, hoher Herr?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach ein gewisser sinneslüsterner Mönch zu einer gewissen Frau: „Du hast doch Vertrauen, Schwester. Aber das, was die höchste Gabe ist, das gibst du uns nicht.“ – „Was, hoher Herr, ist denn die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte eine gewisse Frau eine Arbeit zu verrichten. Da sprach ein gewisser sinneslüsterner Mönch zu dieser Frau: „Steh auf, Schwester, lass mich [an dir] arbeiten.[438] – Setz dich, Schwester, lass mich [an dir] arbeiten. – Leg dich hin, Schwester, lass mich [an dir] arbeiten.“ Sie verstand das nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Die dritte Vorschrift, die obszöne Rede betreffend, ist beendet.
290. Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals wurde der ehrwürdige Udāyī von Familien in Sāvatthi unterstützt, und er ging [auch] zu vielen Familien hin. Zu dieser Zeit war da eine gewisse Frau, die war verwitwet, sehr schön, hübsch anzusehen und lieblich. Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosenschale und Robe und ging zum Anwesen jener Frau. Dort angekommen, setzte er sich auf den bereitgestellten Sitz nieder. Dann kam jene Frau zum ehrwürdigen Udāyī und bei ihm angelangt, verehrte sie ihn und setzte sich seitwärts nieder. Die seitwärts sitzende Frau veranlasste der ehrwürdige Udāyī durch eine Lehrrede zu verstehen, aufzufassen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Nachdem nun jene Frau die Lehrrede des ehrwürdigen Udāyī verstanden und aufgefasst hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, sprach sie zum ehrwürdigen Udāyī: „Möget Ihr mir sagen, hoher Herr, was Euch nützt. Wir sind fähig, dem Meister [allerlei] zu geben, nämlich Roben, Almosenspeise, Unterkunft als auch Medizin für den Krankheitsfall.“
„So etwas ist für uns, Schwester, nicht schwer zu bekommen nämlich Roben, Almosenspeise, Unterkunft als auch Medizin für den Krankheitsfall. Dennoch gib, was für uns schwierig zu bekommen ist.“ – „Was [ist das], hoher Herr?“ – „Geschlechtsverkehr.“ – „Nützt Euch das, hoher Herr?“ –„Das nützt, Schwester.“ – „So sei es, hoher Herr.“, und nachdem sie ins Privatgemach gegangen war und ihr Gewand abgelegt hatte, legte sie sich auf ihr Bett. Dann kam der ehrwürdige Udāyī zu ihr und bei ihr angelangt, sprach er: „Wer kann so etwas Niedriges und Übelriechendes berühren?“, und nachdem er ausgespuckt hatte, ging er fort. Da nun war diese Frau verärgert, unruhig und regte sich auf: „Unverschämt sind diese Asketen des Sakyasohnes, unmoralisch und führen üble Rede. Und die behaupten [von sich], dem Gesetz zu folgen, auf gutem Wege zu sein, den Reinheitswandel zu pflegen, [nur] die Wahrheit zu sprechen, tugendhaft zu sein und edle Richtlinien zu haben! Unter diesen gibt es kein Asketentum, kein Brahmanentum. Sie stehen nicht im Asketentum, nicht im Brahmanentum. Wo soll da Asketentum sein, wo das Brahmanentum! Sie haben das Asketentum verloren, haben das Brahmanentum verloren. Wie kann bloß dieser Asket Udāyī, nachdem er mich um Geschlechtsverkehr gebeten hatte, sagen: ‘Wer kann so etwas Niedriges und Übelriechendes berühren?’, und dann ausspucken und weggehen! Was ist [denn] schlecht an mir? Was ist [denn] übelriechend? Inwiefern bin ich niedriger?[439]“ Andere Frauen ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Unverschämt sind diese Asketen des Sakyasohnes, unmoralisch und führen üble Rede. Und die behaupten [von sich], dem Gesetz zu folgen, auf gutem Wege zu sein, den Reinheitswandel zu pflegen, [nur] die Wahrheit zu sprechen, tugendhaft zu sein und edle Richtlinien zu haben! Unter diesen gibt es kein Asketentum, kein Brahmanentum. Sie stehen nicht im Asketentum, nicht im Brahmanentum. Wo soll da Asketentum sein, wo das Brahmanentum! Sie haben das Asketentum verloren, haben das Brahmanentum verloren. Wie kann bloß dieser Asket Udāyī, nachdem er sie um Geschlechtsverkehr gebeten hatte, sagen: ‘Wer kann so etwas Niedriges und Übelriechendes berühren?’, und dann ausspucken und weggehen! Was ist [denn] schlecht an ihr? Was ist [denn] übelriechend? Inwiefern ist sie niedriger?“ Die Mönche hörten, wie diese Frauen sich ärgerten, unruhig waren und sich aufregten. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [solchen] Worten preisen!“[440]
Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [solchen] Worten gepriesen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [solchen] Worten preisen! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt, um Leidenschaften los zu werden, und nicht um sie zu fördern; um die Fesseln los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie zu verstärken; um die Anhaftungen los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie entstehen zu lassen. Wie kannst du nur, du törichter Mensch, wenn ich die Lehre darlege, um von den Leidenschaften frei zu werden, den Leidenschaften frönen; wenn ich die Lehre darlege, um von den Fesseln frei zu werden, jene Fesseln pflegen; wenn ich die Lehre darlege, um von Anhaftungen frei zu werden, die Anhaftungen fördern! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt zur Vernichtung der Leidenschaft, zur Demütigung des Hochmutes, zur Zügelung des Dürstens, zur Ausrodung des Begehrens, zur Beendigung des Daseinskreislaufes, zur Zerstörung des Dürstens, zur Entreizung, zur Vernichtung (der Neigungen) und habe ich denn nicht zum [letztendlichen] Verlöschen die Lehre dargelegt! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise von der Vernichtung der Sinneslust gepredigt, vom vollen Verständnis der Sinneswahrnehmungen gepredigt, von der Tilgung des Dürstens der Sinne gepredigt, von der Beseitigung der Sinneslustgedanken gepredigt, von der Beruhigung des Fieberns der Sinne gepredigt! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
291. Wer auch immer als Mönch besessen [von Sinneslust] und mit [von Sinneslust] verführtem Geist in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [solchen] Worten preisen sollte: ‘Das ist die höchste Art von Dienst, Schwester, den eine [Frau] leisten sollte für einen der [so] tugendhaft ist wie ich, mit gutem Benehmen und den Reinheitswandel [pflegt].’ und damit Dinge meinend, die in Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sind, [der begeht] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
292. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Besessen’ bedeutet: mit Sinneslustbegehren, voller Sinnesgier, verliebt.
‘Verführter Geist’ ist, vom verliebten Geist verführt. Vom verdorbenen Geist verführt. Vom verwirrten Geist verführt. Und deshalb ist auf diese Weise ‘verführt’ der verliebte Geist gemeint.
‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.
‘In Gegenwart einer Frau’ ist: in der Nachbarschaft von Frauen, nahe bei Frauen.
‘Eigene Sinneslust’ ist: eigenes Sinneslustbegehren, selbst verursacht, selbst beabsichtigt, selbst bedienend.
‘Das Höchste’ ist: das ist das Höchste, das ist das Beste, das ist die Erlösung, das ist das Vorzüglichste, das ist das Allerbeste.
‘Sie’ ist: eine (Krieger-)Adlige oder eine Brahmanin oder eine Händlerin oder eine Arbeiterin.
‘Einer wie ich’ ist: ein (Krieger-)Adliger oder ein Brahmane oder ein Händler oder ein Arbeiter.
‘Tugendhaft’ ist: vom Töten von Lebewesen enthalten, vom Nehmen von Nichtgegebenem enthalten, von übler Rede enthalten.
‘Reinheitswandel’ ist: vom Geschlechtsverkehr enthalten.
‘Gutes Benehmen’ bedeutet: er hat ein gutes Verhalten hinsichtlich der Tugend und des Reinheitswandels.
‘Auf diese Weise’ ist: durch Geschlechtsverkehr.
‘Bedienen sollte’ ist: sollte [das] beabsichtigen.
‘Verbunden mit Geschlechtsverkehr’ ist: im Zusammenhang mit der Handlung Geschlechtsverkehr.
‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.
293. Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es eine Frau ist und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da ist eine Frau, Zweifel (darüber) und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es ein Eunuch sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es ein Mann sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
Da ist eine Frau, die Wahrnehmung, dass es ein Tier sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
Da ist ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es ein Eunuch sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
Da ist ein Eunuch, Zweifel (darüber) und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es ein Mann sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es ein Tier sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass es eine Frau sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Mann, die Wahrnehmung, dass es ein Mann sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Mannes von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Mann, Zweifel (darüber) und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Mannes von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Mann, die Wahrnehmung, dass es ein Eunuch sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Mannes von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Mann, die Wahrnehmung, dass es ein Tier sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Mannes von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Mann, die Wahrnehmung, dass es eine Frau sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Mannes von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Tier, die Wahrnehmung, dass es ein Tier sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Tier, Zweifel (darüber) und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Tier, die Wahrnehmung, dass es eine Frau sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Tier, die Wahrnehmung, dass es ein Eunuch sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Tier, die Wahrnehmung, dass es ein Mann sei und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieses Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da sind zwei Frauen, die Wahrnehmung dieser als Frauen und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frauen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen. ... – ...[441]
Da sind eine Frau und ein Eunuch, die Wahrnehmung, dass die beiden Frauen seien und Sinneslustbegehren. Wenn der Mönch in Gegenwart dieser Frauen von der Bedienung der eigenen Sinneslust in lobenden Worten spricht, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
294. Kein Vergehen ist es, wenn er spricht: „Versorge uns mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft als auch Medizin für den Krankheitsfall.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
zu den Sachverhalten entsprechend dieser Vorschrift
Wie kann eine Unfruchtbare
einen Sohn bekommen,
liebenswert und geliebt werden;
Was kann ich geben?, Womit kann ich
versorgen?,
Wie kann ich auf gute Fährte gelangen?
295. Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse unfruchtbare Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Wie, hoher Herr, kann ich gebären?“ – „Wenn das so ist, Schwester, dann gib die höchste Gabe.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse schwangere Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Wie kann ich, hoher Herr, einen Sohn bekommen?“ – „Wenn das so ist, Schwester, dann gib die höchste Gabe.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Wie kann ich, hoher Herr, meinem Gebieter liebenswert sein?“ – „Wenn das so ist, Schwester, dann gib die höchste Gabe.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Wie kann ich, hoher Herr, geliebt werden?“ – „Wenn das so ist, Schwester, dann gib die höchste Gabe.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Was kann ich, hoher Herr, dem Meister geben?“ – „Die höchste Gabe, Schwester.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Womit kann ich, hoher Herr, den Meister unterstützen?“ – „Mit der höchsten Gabe, Schwester.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine gewisse Frau zu einem Mönch, den ihre Familie unterstützte: „Wodurch kann ich, hoher Herr, auf gute Fährte gelangen?“ – „Wenn da so ist, Schwester, dann gib die höchste Gabe.“ – „Was aber, hoher Herr, ist die höchste Gabe?“ – „Geschlechtsverkehr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Ein Vergehen hast du begangen, Mönch, [und zwar] ein Saṅghādisesa-Vergehen.“[442]
Die vierte Vorschrift, die vom Bedienen der eigenen Sinneslust, ist beendet.
296. Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals wurde der ehrwürdige Udāyī von Familien in Sāvatthi unterstützt, und er ging [auch] zu vielen Familien hin. Wenn er einen Jugendlichen sah, der noch kein Ehemann war, oder eine Jugendliche, die noch keine Ehefrau war, dann sprach er in Gegenwart der Eltern des Jugendlichen in lobenden Worten von der Jugendlichen: „Die-und-die Jugendliche aus jener Familie ist sehr schön, hübsch anzuschauen, lieblich, gebildet, befähigt, verständig, tüchtig und energetisch. Diese Jugendliche ist [doch] geeignet für jenen Jugendlichen.“ Sie sprachen zu ihm: „Aber, hoher Herr, die kennen uns [doch gar] nicht. ‘Wer sind wir [überhaupt]? Zu wem gehören wir [überhaupt]?’ sagen sie. Hoher Herr, wenn der Meister [jene] zu geben veranlassen würde, dann würden wir diese Jugendliche jenem Jugendlichen bringen.“ Dann sprach er in Gegenwart der Eltern der Jugendlichen in lobenden Worten von dem Jugendlichen: „Der-und-der Jugendliche aus jener Familie ist sehr schön, hübsch anzuschauen, lieblich, gebildet, befähigt, verständig, tüchtig und energetisch. Dieser Jugendliche ist [doch] geeignet für jene Jugendliche.“ Sie sprachen zu ihm: „Aber, hoher Herr, die kennen uns [doch gar] nicht. ‘Wer sind wir [überhaupt]? Zu wem gehören wir [überhaupt]?’ sagen sie, oder woraus der Jugendlichen Besitztum besteht[443]. Hoher Herr, wenn der Meister [jene] bitten würde, dann würden wir jene Jugendliche zu dem Jugendlichen bringen.“ Auf diesem Weg brachte er die Hochzeit des Sohnes zustande, brachte er eine Eheschließung zustande, brachte er das Heiraten zustande.
297. Zu jener Zeit, da hatte eine gewisse frühere Kurtisane eine schöne Tochter, die war hübsch anzusehen und lieblich. Von einem entfernten Dorf kamen Anhänger der Nacktasketen und sprachen zu jener [früheren] Kurtisane: „Meisterin, gib das Fräulein unserem Jüngling [hier].“ Sie erwiderte: „Ihr Meister, ich kenne weder euch noch jenen. ‘Zu wem gehört ihr überhaupt?’ [frage ich euch]. Und außerdem möchte ich meine einzige Tochter nicht in ein weit entferntes Dorf geben, wo ich sie nicht mehr sehen kann.“ Die Leute sprachen zu den Anhängern der Nacktasketen: „Warum, ihr Meister, seid ihr hierher gekommen?“ – „Nun, Meister, wir haben jene [frühere] Kurtisane um ihre Tochter für unseren Jungen [hier] gebeten. Sie erwiderte: ‘Ich kenne weder euch noch jenen. ›Zu wem gehört ihr überhaupt?‹ [frage ich euch]. Und außerdem möchte ich meine einzige Tochter nicht in ein weit entferntes Dorf geben, wo ich sie nicht mehr sehen kann.’“ – „Warum, ihr Meister, habt ihr [selber] bei jener [früheren] Kurtisane um deren Tochter gebeten? Das hättet ihr doch dem Meister Udāyī sagen sollen. Meister Udāyī würde [jene] zu geben veranlassen.“
Da nun gingen jene Anhänger der Nacktasketen zum ehrwürdigen Udāyī. Bei ihm angekommen, sprachen sie zu ihm: „Nun, Meister, wir haben jene [frühere] Kurtisane um ihre Tochter für unseren Jungen [hier] gebeten. Sie erwiderte: ‘Ich kenne weder euch noch jenen. ›Zu wem gehört ihr überhaupt?‹ [frage ich euch]. Und außerdem möchte ich meine einzige Tochter nicht in ein weit entferntes Dorf geben, wo ich sie nicht mehr sehen kann.’ Gut wäre es, hoher Herr, würde der Meister jene [frühere] Kurtisane dazu veranlassen, ihre Tochter unserem Jungen [hier] zu geben.“ Daraufhin nun ging der ehrwürdige Udāyī zu jener [früheren] Kurtisane, und bei ihr angelangt, sprach er zu ihr: „Warum gibst du denen deine Tochter nicht?“ – „Aber ich, o Meister, kenne die ja gar nicht. ‘Zu wem gehören die überhaupt?’, frage ich. Und außerdem möchte ich meine einzige Tochter nicht in ein weit entferntes Dorf geben, wo ich sie nicht mehr sehen kann.“ – „Gib sie [zu] ihnen. Ich kenne jene.“ – „Wenn, hoher Herr, der Meister sie kennt, dann gebe ich sie [her].“ Da nun hat die [frühere] Kurtisane ihre Tochter jenen Anhängern der Nacktasketen gegeben. Dann aber gebrauchten die Anhänger der Nacktasketen jenes Fräulein einen Monat lang als Schwiegertochter[444]. Danach aber verwendeten sie sie als Haussklavin[445].
Da nun sandte dieses Fräulein ihrer Mutter einen Boten [der ausrichtete]: „Ich bin auf schlechten Weg geraten, ins Leiden. Kein Glück erlangte ich. Einen Monat lang gebrauchten sie mich als Schwiegertochter. Danach aber verwendeten sie mich als Haussklavin. Komm zu mir Mutter, hol mich hier weg.“ Daraufhin ging die [frühere] Kurtisane zu jenen Anhängern der Nacktasketen, und bei ihnen angelangt, sprach sie zu ihnen: „Ihr Meister, verwendet dieses Fräulein nicht als Haussklavin. Gebraucht dieses Fräulein als Schwiegertochter.“ Jene sprachen zu ihr: „Wir wollen mit dir nichts zu tun oder gemeinsam haben. Mit Asketen haben wir etwas gemeinsam. Geh weg, du. Wir kennen dich nicht.“ Als nun die [frühere] Kurtisane so von den Anhängern der Nacktasketen verächtlich gemacht wurde, kehrte sie nach Sāvatthi zurück. Ein zweites Mal sandte dieses Fräulein ihrer Mutter einen Boten [der ausrichtete]: „Ich bin auf schlechten Weg geraten, ins Leiden. Kein Glück erlangte ich. Einen Monat lang gebrauchten sie mich als Schwiegertochter. Danach aber verwendeten sie mich als Haussklavin. Komm zu mir Mutter, hol mich hier weg.“ Da nun ging die [frühere] Kurtisane zum ehrwürdigen Udāyī, und bei ihm angelangt, sprach sie zu ihm: Es wird gesagt, hoher Herr, dass das Fräulein auf schlechten Weg geraten sei, ins Leiden. Dass sie kein Glück erlangt habe. Einen Monat lang wurde sie von denen als Schwiegertochter gebraucht, danach aber als Haussklavin benutzt. Hoher Herr, sagt Ihr ihnen: ‘Ihr Meister, verwendet dieses Fräulein nicht als Haussklavin. Gebraucht dieses Fräulein als Schwiegertochter.’“
Daraufhin nun ging der ehrwürdige Udāyī zu jenen Anhängern der Nacktasketen. Nachdem er bei jenen Anhängern der Nacktasketen angekommen war, sprach er zu ihnen: „Ihr Meister, verwendet dieses Fräulein nicht als Haussklavin. Gebraucht dieses Fräulein als Schwiegertochter.“ Sie sprachen zu ihm: „Wir wollen mit dir nichts zu tun oder gemeinsam haben. Mit der Kurtisane haben wir etwas zu schaffen. Ein Asket sollte verweilen, ohne sich Sorgen zu machen. Die Asketen möchten gute Asketen sein. Geh weg, du. Wir kennen dich nicht.“ Als nun der ehrwürdige Udāyī so von den Anhängern der Nacktasketen verächtlich gemacht wurde, kehrte er nach Sāvatthi zurück. Ein drittes Mal sandte dieses Fräulein ihrer Mutter einen Boten [der ausrichtete]: „Ich bin auf schlechten Weg geraten, ins Leiden. Kein Glück erlangte ich. Einen Monat lang gebrauchten sie mich als Schwiegertochter. Danach aber verwendeten sie mich als Haussklavin. Komm zu mir Mutter, hol mich hier weg.“ Ein zweites Mal ging die [frühere] Kurtisane zum ehrwürdigen Udāyī, und bei ihm angelangt, sprach sie zu ihm: „Es wird gesagt, hoher Herr, dass das Fräulein auf schlechten Weg geraten sei, ins Leiden. Dass sie kein Glück erlangt habe. Einen Monat lang wurde sie von denen als Schwiegertochter gebraucht, danach aber als Haussklavin benutzt. Hoher Herr, sagt Ihr ihnen: ‘Ihr Meister, verwendet dieses Fräulein nicht als Haussklavin. Gebraucht dieses Fräulein als Schwiegertochter.’“ – „Schon einmal bin ich von den Anhängern der Nacktasketen verächtlich gemacht worden. Geh du doch. Ich will nicht gehen.“
298. Daraufhin nun wurde die [frühere] Kurtisane ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „So auf schlechten Weg geraten soll der Meister Udāyī, so ins Leiden geraten soll der Meister Udāyī, so soll er kein Glück erlangen, der Meister Udāyī, gerade so, wie mein Fräulein auf schlechten Weg geriet, ins Leiden und kein Glück erlangte wegen ihrer üblen Schwiegermutter, wegen ihres üblen Schwiegervaters und wegen ihres üblen Gebieters.“ Aber auch das Fräulein wurde ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „So auf schlechten Weg geraten soll der Meister Udāyī, so ins Leiden geraten soll der Meister Udāyī, so soll er kein Glück erlangen, der Meister Udāyī, gerade so, wie ich auf schlechten Weg geriet, ins Leiden und kein Glück erlangte wegen meiner üblen Schwiegermutter, wegen meines üblen Schwiegervaters und wegen meines üblen Gebieters.“ Aber auch andere Frauen, die unzufrieden mit ihren Schwiegermüttern oder Schwiegervätern oder Gebietern waren, die verfluchten ihn: „So auf schlechten Weg geraten soll der Meister Udāyī, so ins Leiden geraten soll der Meister Udāyī, so soll er kein Glück erlangen, der Meister Udāyī, gerade so, wie wir auf schlechten Weg gerieten, ins Leiden und kein Glück erlangten wegen unserer üblen Schwiegermutter, wegen unseres üblen Schwiegervaters und wegen unseres üblen Gebieters.“ Jedoch die Frauen, die zufrieden waren mit ihren Schwiegermüttern oder Schwiegervätern oder Gebietern waren, die priesen ihn: „So auf guten Weg gelangen soll der Meister Udāyī, so gesegnet sein soll der Meister Udāyī, so vom Glück getroffen werden soll der Meister Udāyī, gerade wie wir glücklich sind, gesegnet sind und vom Glück getroffen wurden, wegen unserer guten Schwiegermütter, wegen unserer guten Schwiegerväter und wegen unserer guten Gebieter.“
Die Mönche hörten nun, wie die einen Frauen ihn verfluchten und wie die anderen Frauen ihn priesen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann sich bloß der ehrwürdige Udāyī als Kuppler[446] betätigen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr Udāyī, man sagt, dass du dich als Kuppler betätigt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, als Kuppler betätigen! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt, um Leidenschaften los zu werden, und nicht um sie zu fördern; um die Fesseln los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie zu verstärken; um die Anhaftungen los zu werden habe ich die Lehre dargelegt, nicht um sie entstehen zu lassen. Wie kannst du nur, du törichter Mensch, wenn ich die Lehre darlege, um von den Leidenschaften frei zu werden, den Leidenschaften frönen; wenn ich die Lehre darlege, um von den Fesseln frei zu werden, jene Fesseln pflegen; wenn ich die Lehre darlege, um von Anhaftungen frei zu werden, die Anhaftungen fördern! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise die Lehre dargelegt zur Vernichtung der Leidenschaft, zur Demütigung des Hochmutes, zur Zügelung des Dürstens, zur Ausrodung des Begehrens, zur Beendigung des Daseinskreislaufes, zur Zerstörung des Dürstens, zur Entreizung, zur Vernichtung (der Neigungen) und habe ich denn nicht zum [letztendlichen] Verlöschen die Lehre dargelegt! Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf mannigfache Weise von der Vernichtung der Sinneslust gepredigt, vom vollen Verständnis der Sinneswahrnehmungen gepredigt, von der Tilgung des Dürstens der Sinne gepredigt, von der Beseitigung der Sinneslustgedanken gepredigt, von der Beruhigung des Fieberns der Sinne gepredigt! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
299. Wer auch immer als Mönch sich als Kuppler betätigen sollte, und einer Frau die Absicht eines Mannes, oder einem Mann die Absicht einer Frau [kundtut], zu Ehestand oder Ehebruch[447], der begeht ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
So hat nun der Erhabene für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
300. Bei einer Gelegenheit, da sandten einige Kerle, die sich in einem Lustgarten vergnügten, einen Boten zu einer gewissen Prostituierten [mit dem Auftrag]: „Komm in den Lustgarten, wir wollen uns [da] vergnügen.“ Sie erwiderte: „Aber Meister, ich kenne Euch doch gar nicht. ‘Zu wem gehört ihr überhaupt?’ [frage ich euch]. Ich habe viele Besitztümer, bin mit vielem ausgestattet, da sollte ich [besser] nicht nach außerhalb der Stadt gehen. Nein, ich gehe nicht.“ Da nun berichtete jener Bote diese Sache den Kerlen. Als er das gesagt hatte, sprach ein gewisser Mann zu den Kerlen: „Warum bittet ihr Meister denn diese Prostituierte? Das hättet ihr dem Meister Udāyī sagen sollen! Meister Udāyī würde das in Gang bringen.“ Als das gesagt wurde, sprach ein gewisser Laienanhänger zu jenem Mann: „Meister, sprecht nicht so. Für Asketen des Sakyasohnes ist es nicht erlaubt, so etwas zu tun. Meister Udāyī wird das nicht tun.“ Als er das gesagt hatte, sprachen sie: „Ob er es wohl tut, oder ob er es wohl nicht tun wird?“, und schlossen eine Wette ab. Dann gingen jene Kerle zum ehrwürdigen Udāyī. Beim ehrwürdigen Udāyī angelangt, sprachen sie zu ihm: „Als wir, hoher Herr, im Lustgarten uns vergnügten, da sandten wir einen Boten zu einer gewissen Prostituierten [mit dem Auftrag]: ‘Komm in den Lustgarten, wir wollen uns [da] vergnügen.’ Sie erwiderte: ‘Aber Meister, ich kenne Euch doch gar nicht. ›Zu wem gehört ihr überhaupt?‹ [frage ich euch]. Ich habe viele Besitztümer, bin mit vielem ausgestattet, da sollte ich [besser] nicht nach außerhalb der Stadt gehen. Nein, ich gehe nicht.’ Gut wäre es, hoher Herr, würde der Meister diese Prostituierte anspornen.“Da nun ging der ehrwürdige Udāyī zu jener Prostituierten, und bei ihr angelangt, sprach er zu ihr: „Warum gehst du nicht zu denen?“ – „Aber Meister, ich kenne die doch gar nicht. ‘Zu wem gehören die überhaupt?’ [frage ich euch]. Ich habe viele Besitztümer, bin mit vielem ausgestattet, da sollte ich [besser] nicht nach außerhalb der Stadt gehen. Nein, ich gehe nicht.“ – „Geh zu ihnen. Ich kenne sie.“ – „Hoher Herr, wenn der Meister sie kennt, dann werde ich gehen.“ Da nun nahmen jene Kerle diese Prostituierte mit sich und gingen in den Lustgarten. Daraufhin nun wurde der Laienanhänger ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie kann sich bloß der Meister Udāyī für diese eine Gelegenheit als Kuppler betätigen!“ Die Mönche hörten nun diesen verärgerten, unruhigen und aufgeregten Laienanhänger. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann sich bloß der ehrwürdige Udāyī für diese eine Gelegenheit als Kuppler betätigen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr, man sagt, Udāyī, dass du dich für eine Gelegenheit als Kuppler betätigt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, für eine Gelegenheit als Kuppler betätigen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte ... – ... nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
301. Wer auch immer als Mönch sich als Kuppler betätigen sollte, und einer Frau die Absicht eines Mannes, oder einem Mann die Absicht einer Frau [kundtut], zu Ehestand oder Ehebruch – und sei es auch nur für eine Gelegenheit[448] – der begeht ein Saṅghādisesa-Vergehen.“
302. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Sich als Kuppler betätigen sollte’ ist: wird er von einer Frau losgeschickt, geht er in die Gegenwart eines Mannes, oder von einem Mann losgeschickt, geht er in die Gegenwart einer Frau.
‘Einer Frau die Absicht eines Mannes’ ist: die Absicht eines Mannes einer Frau mitteilen.
‘Einem Mann die Absicht einer Frau’ ist: die Absicht einer Frau einem Man mitteilen.
‘Verheiratete’ ist: wenn er spricht, dass sie eine Ehefrau wird.[449]
‘Unverheiratete’ ist: wenn er spricht, dass sie eine Ehebrecherin wird.[450]
‘Und sei es auch nur für eine Gelegenheit’ ist: es wird nur vorübergehend sein.[451]
‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.
303. Zehn [Arten von] Frauen: von der Mutter beschützte, vom Vater beschützte, von beiden Eltern beschützte, vom Bruder beschützte, von der Schwester beschützte, von [anderen] Verwandten beschützte, von der sozialen Ordnung beschützte, vom Gesetz beschützte, unter Schutz seiende, bei Strafe beschützt.
Zehn [Arten von] Gattinnen: für Geld erworbene, aus Verlangen behaltene, als Besitz[452] behaltene, wegen Kleidung behaltene, als rechtmäßig getraute, als Dienerin[453], als Sklavin und Gattin, als Angestellte und Gattin, als Kriegsbeute[454], als Momentane.
304. ‘Von der Mutter beschützt’ bedeutet: die Mutter beschützt sie[455], behütet sie[456], beherrscht sie[457], hat sie in ihrer Gewalt[458].
‘Vom Vater beschützt’ bedeutet: der Vater beschützt sie, behütet sie, beherrscht sie, hat sie in seiner Gewalt.
‘Von beiden Eltern beschützt’ bedeutet: beide Eltern beschützen sie, behüten sie, haben sie in ihrer Gewalt.
‘Vom Bruder beschützte’ bedeutet: der Bruder beschützt sie, behütet sie, hat sie in seiner Gewalt.
‘Von der Schwester beschützte’ bedeutet: die Schwester beschützt sie, behütet sie, hat sie in ihrer Gewalt.
‘Von [anderen] Verwandten beschützte’ bedeutet: [andere] Verwandte beschützen sie, behüten sie, haben sie in ihrer Gewalt.
‘Von der sozialen Ordnung beschützte’[459] bedeutet: durch ihre soziale Stellung wird sie beschützt, behütet und steht sie unter deren Machteinfluss.
‘Vom Gesetz beschützte’[460] bedeutet: durch die Gesetze wird sie beschützt, gehütet und steht unter deren Kontrolle.
‘Unter Schutz seiende’ bedeutet: im Uterus aufgenommen seiend, sprechend: „Sie ist meine.“ Und sei sie auch mit [Blumen-]sträußen bedeckt[461].
‘Bei Strafe [beschützt]’[462] bedeutet: da wird ein Stock von jemandem bereit gehalten. Und wer zu jener Frau geht, der sagt [sich]: „Was für ein Stock!“
‘Für Geld erworbene’ bedeutet: nachdem sie für Geld erworben wurde, lässt er sie [bei sich] wohnen.
‘Aus Verlangen behaltene’ bedeutet: die Geliebte lässt der Verliebte [bei sich] wohnen.
‘Wegen Besitz behaltene’ bedeutet: nachdem ihr Güter gegeben wurden, lässt er sie [bei sich] wohnen.
‘Wegen Kleidung behaltene’[463] bedeutet: nachdem ihr ein Gewand gegeben wurde, lässt er sie [bei sich] wohnen.
‘Als rechtmäßig Angetraute’[464] bedeutet: nachdem sie eine Schüssel mit Wasser anfassen ließ, lässt er sie [bei sich] wohnen.
‘Als Dienerin’ bedeutet: nachdem sie das Polster[465] herunternahm, lässt er sie [bei sich] wohnen.
‘Als Sklavin [und Gattin]’ bedeutet: sie ist Sklavin als auch Gattin.
‘Als Angestellte [und Gattin]’[466] bedeutet: sie ist Angestellte als auch Gattin.
‘Als Kriegsbeute’ bedeutet: Kriegsbeute[467] wird sie genannt.
‘Momentane’ bedeutet: eine Zeitweilige[468] wird sie genannt.
305. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er[469] und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater ... – ... von beiden Eltern ... – ... vom Bruder ... – ... von der Schwester ... – ... von Verwandten ... – ... von der sozialen Ordnung ... – ... vom Gesetz beschützt wird ... – ... geschützt ist[470] ... – ... die bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
306. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und ihrem Vater beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und ihren Eltern beschützt wird[471], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von der Mutter beschützt und vom Bruder beschützt ... – ... von der Mutter beschützt und von der Schwester beschützt ... – ... von der Mutter beschützt und von Verwandten beschützt ... – ... von der Mutter beschützt und von der sozialen Ordnung ... – ... von der Mutter beschützt und vom Gesetz beschützt ... – ... von der Mutter beschützt und unter Schutz ... – ... von der Mutter beschützt und bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
307. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater und den Eltern beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die Frau So-und-so werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die vom Vater beschützt und vom Bruder beschützt ... – ... vom Vater beschützt und von der Schwester beschützt ... – ... vom Vater beschützt und von Verwandten beschützt ... – ... vom Vater beschützt und von der sozialen Ordnung ... – ... vom Vater beschützt und vom Gesetz beschützt ... – ... vom Vater beschützt und unter Schutz ... – ... vom Vater beschützt und bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater und von ihrer Mutter[472] beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
308. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe und von ihrer Mutter geschützt wird[473], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe und von ihrem Vater ... – ... die bei Strafe und von ihren Eltern ... – ... die bei Strafe und von ihrem Bruder ... – ... die bei Strafe und von ihrer Schwester ... – ... die bei Strafe und von Verwandten ... – ... die bei Strafe und durch die soziale Ordnung ... – ... die bei Strafe und vom Gesetz ... – ... die bei Strafe [beschützt wird] und geschützt ist, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
So soll es auch mit zweien beginnend, mit dreien beginnend bis hin zu mit neunen beginnend gemacht werden.
309. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von Mutter, Vater, Eltern, Bruder, Schwester, Verwandte, durch soziale Ordnung, vom Gesetz beschützt wird, bei Strafe [beschützt wird] und die geschützt ist, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde die Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „wegen des Geldes“ ist beendet.
310. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... als rechtmäßig Angetraute ... – ... sie werde eine ehemalige Dienerin sein ... – ... sie werde Sklavin und Gattin sein … sie werde Angestellte und Gattin sein ... – ... sie würde Kriegsbeute sein ... – ... sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater beschützt wird ... – ... von den Eltern beschützt wird ... – ... vom Bruder beschützt wird ... – ... von der Schwester beschützt wird ... – ... von Verwandten beschützt wird ... – ... durch soziale Ordnung beschützt wird ... – ... vom Gesetz beschützt wird ... – ... die geschützt ist ... – ... die bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
311. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und Vater beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und von den Eltern beschützt wird ... – ... von der Mutter und bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
312. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater und von den Eltern beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater und Bruder beschützt wird ... – ... die von ihrem Vater beschützt wird und bei Strafe [beschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater und von der Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
313. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe und von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe und von ihrem Vater beschützt wird ... – ... die bei Strafe beschützt wird und geschützt ist, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien beginnend [und so weiter] soll es genauso gemacht werden.
314. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von Mutter, Vater, Eltern, Bruder, Schwester, Verwandte, durch soziale Ordnung, vom Gesetz, bei Strafe [beschützt wird] und die geschützt ist, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig die Gattin.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „zeitweilig“ ist beendet.
315. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... als rechtmäßig Angetraute bei ihm wohnen ... – ... sie werde eine ehemalige Dienerin sein ... – ... sie werde Sklavin und Gattin sein ... – ... sie werde Angestellte und Gattin sein ... – ... sie würde Kriegsbeute sein ... – ... sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.[474]
316. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin wegen des Geldes und aus Verlangen bei ihm wohnen.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin wegen des Geldes und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes als rechtmäßig Angetraute ... – ... wegen des Geldes und als ehemalige Dienerin ... – ... wegen des Geldes und als Sklavin sowie auch Gattin ... – ... wegen des Geldes und als Angestellte sowie auch Gattin ... – ... wegen des Geldes und als Kriegsbeute ... – ... wegen des Geldes und zeitweilig.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
317. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde als Gattin aus Verlangen und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und als Zeitweilige ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
318. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig seine Gattin und wegen des Geldes ... – ... zeitweilig und aus Verlangen ... – ... zeitweilig und als Kriegsbeute.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien [und so weiter] beginnend soll es genauso gemacht werden.
319. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird, und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig seine Gattin wegen des Geldes, aus Verlangen bei ihm wohnen, als Besitz bei ihm wohnen, wegen der Gewänder bei ihm wohnen, als rechtmäßig Angetraute, sie werde eine ehemalige Dienerin sein, sie werde Sklavin und Gattin sein, sie werde Angestellte und Gattin sein, sie würde Kriegsbeute sein, sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „von der Mutter beschützt“ ist beendet.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrem Vater beschützt wird ... – ... von den Eltern ... – ... vom Bruder ... – ... von der Schwester ... – ... von Verwandten ... – ... von der sozialen Ordnung ... – ... vom Gesetz geschützt wird ... – ... geschützt ist ... – ... bei Strafe [geschützt ist], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig seine Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig seine Gattin und aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen, wegen der Gewänder bei ihm wohnen, als rechtmäßig Angetraute, sie werde eine ehemalige Dienerin sein, sie werde Sklavin und Gattin sein, sie werde Angestellte und Gattin sein, sie würde Kriegsbeute sein und sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
320. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde seine Gattin wegen des Geldes und aus Verlangen bei ihm wohnen.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde seine Gattin wegen des Geldes und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und als Zeitweilige [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde seine Gattin aus Verlangen und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen als Zeitweilige, aus Verlangen bei ihm wohnen und wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde zeitweilig seine Gattin ... – ... zeitweilig und aus Verlangen bei ihm wohnen, zeitweilig und als Kriegsbeute [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien beginnend, mit dreien beginnend bis zu mit neunen beginnend sollen auf dieselbe Weise gemacht werden.
321. Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die bei Strafe [geschützt wird], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde seine Gattin wegen des Geldes, aus Verlangen bei ihm wohnen, als Besitz bei ihm wohnen, wegen der Gewänder bei ihm wohnen, als rechtmäßig Angetraute, sie werde eine ehemalige Dienerin sein, sie werde Sklavin und Gattin sein, sie werde Angestellte und Gattin sein, sie würde Kriegsbeute sein, sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „bei Strafe“ ist beendet.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter beschützt wird[475], und sagt: ‘Er sagt, die So-und-so Genannte werde seine Gattin wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und ihrem Vater beschützt wird, und sagt: ‘Es wird gesagt, dass die So-und-so Genannte die Gattin wegen des Geldes und aus Verlangen bei ihm wohnen werde.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter und ihrem Vater und von den Eltern geschützt wird, und sagt: ‘Es wird gesagt, dass die So-und-so Genannte die Gattin wegen des Geldes und aus Verlangen sowie auch als Besitz bei ihm wohnen werde.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
So soll es von beiden Seiten her mehr werdend gemacht werden.
Da sendet ein Mann einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so Genannten, die von ihrer Mutter, ihrem Vater, von den Eltern, vom Bruder, von der Schwester, von Verwandten, von der sozialen Ordnung, vom Gesetz beschützt wird, die geschützt ist, die bei Strafe beschützt wird, und sagt: ‘Es wird gesagt, dass die So-und-so Genannte die Gattin wegen des Geldes, aus Verlangen, als Besitz, wegen der Gewänder, als rechtmäßig Angetraute wohnen würde, sie werde eine ehemalige Dienerin sein, sie werde Sklavin und Gattin sein, sie werde Angestellte und Gattin sein, sie würde Kriegsbeute sein und sie würde eine Zeitweilige sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Beidseitig mehr werdend ist beendet.
Da sendet die Mutter eines Mannes einen Mönch ... – ... da sendet der Vater eines Mannes einen Mönch ... – ... da senden die Eltern eines Mannes einen Mönch ... – ... da sendet der Bruder eines Mannes einen Mönch ... – ... da sendet die Schwester eines Mannes einen Mönch ... – ... da senden Verwandte eines Mannes einen Mönch ... – ... da sendet die soziale Schicht eines Mannes einen Mönch ... – ... da senden Gleichgesinnte[476] eines Mönches einen Mönch [mit den Worten]: ... – ...
Mit „Vater“ soll die Wiederholung gemacht werden.
Wie schon vorher bei „beidseitig mehr werdend“, so soll es ebenso ausgeführt werden.322. Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin wegen des Geldes sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin aus Verlangen sein ... – ... als Besitz bei ihm wohnen, wegen der Gewänder bei ihm wohnen, als rechtmäßig Angetraute, als ehemalige Dienerin, als Sklavin und Gattin, als Angestellte und Gattin, als Kriegsbeute, als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
323. Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin wegen des Geldes sein und aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und als Besitz bei ihm wohnen, wegen des Geldes und als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
324. Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein und aus Verlangen bei ihm wohnen und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wird die Gattin sein und aus Verlangen bei ihm wohnen, sowie als Zeitweilige, wird aus Verlangen bei ihm wohnen und wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
325. Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein und als Zeitweilige, sowie wegen des Geldes [bei ihm wohnen] ... – ... als Zeitweilige und aus Verlangen bei ihr wohnen ... – ... als Zeitweilige und als Kriegsbeute [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien beginnend, mit dreien beginnend bis zu mit neunen beginnend, sollen auf dieselbe Weise gemacht werden.
326. Da sendet die Mutter einer von der Mutter Beschützten einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin wegen des Geldes sein und aus Verlangen, als Besitz, wegen der Gewänder bei ihm wohnen, und als rechtmäßig Angetraute, und als ehemalige Dienerin, und als Sklavin und Gattin, auch als Angestellte und Gattin, sowie als Kriegsbeute und als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „Mutter“ ist beendet.
Da sendet der Vater einer vom Vater Beschützten einen Mönch ... – ... da senden die Eltern einer von den Eltern Beschützten einen Mönch ... – ... da sendet der Bruder einer vom Bruder Beschützten einen Mönch ... – ... da sendet die Schwester einer von der Schwester Beschützten einen Mönch ... – ... da senden die Verwandten einer von Verwandten Beschützten einen Mönch ... – ... da senden [Angehörige dieser] sozialen Ordnung einer von dieser sozialen Ordnung Beschützten einen Mönch ... – ... da senden Gleichgesinnte einer von den [selben] Gesetzen Beschützten einen Mönch ... – ... da sendet eine, die empfangen hat und jene beschützt sendet einen Mönch ... – ... da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin wegen des Geldes sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein und aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... als rechtmäßig Angetraute ... – ... als ehemalige Dienerin ... – ... als Sklavin und Gattin ... – ... als Angestellte und Gattin ... – ... als Kriegsbeute ... – ... als Zeitweilige [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
327. Da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein wegen des Geldes und aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und als Zeitweilige [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
328. Da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein und aus Verlangen bei ihm wohnen als auch Besitz sein ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und Zeitweilige sein ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und Kriegsbeute sein.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
329. Da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein und eine Zeitweilige als auch wegen des Geldes ... – ... als Zeitweilige und aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Zeitweilige und als Kriegsbeute [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien beginnend, mit dreien beginnend bis zu mit neunen beginnend, sollen auf dieselbe Weise gemacht werden.
330. Da sendet eine, die bestrafen ließe, für eine bei Strafe Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Die So-und-so Genannte wird die Gattin sein wegen des Geldes und aus Verlangen bei ihm wohnen und als Besitz und wegen der Gewänder bei ihm wohnen und als rechtmäßig Angetraute und als ehemalige Dienerin und als Sklavin als auch Gattin und als Angestellte als auch Gattin und als Kriegsbeute und Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Der Durchgang mit „eine die bestrafen ließe“ ist beendet.
Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so und werde aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... als rechtmäßig Angetraute ... – ... als ehemalige Dienerin ... – ... als Sklavin und Gattin ... – ... als Angestellte und Gattin ... – ... als Kriegsbeute ... – ... als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
331. Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes und werde aus Verlangen bei ihm wohnen.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes und werde als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
332. Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so und werde aus Verlangen und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und als Zeitweilige ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so als Zeitweilige und wegen des Geldes ... – ... als Zeitweilige und werde aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... [und werde] als Zeitweilige und als Kriegsbeute [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien beginnend soll genau wie mit einem gemacht werden.
333. Da sendet eine von der Mutter Beschützte einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes und werde aus Verlangen bei ihm wohnen, werde als Besitz bei ihm wohnen, werde wegen der Gewänder bei ihm wohnen und als rechtmäßig Angetraute und als ehemalige Dienerin und als Sklavin als auch Gattin und als Angestellte als auch Gattin und als Kriegsbeute und als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Auch der Durchgang „von der Mutter beschützt“ ist beendet.
Da sendet eine vom Vater Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine von den Eltern Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine vom Bruder Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine von der Schwester Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine von Verwandten Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine von der sozialen Ordnung Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine vom Gesetz Beschützte einen Mönch ... – ... da sendet eine Geschützte einen Mönch[477] ... – ... da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so und werde aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Besitz bei ihm wohnen ... – ... wegen der Gewänder bei ihm wohnen ... – ... als rechtmäßig Angetraute ... – ... als ehemalige Dienerin ... – ... als Sklavin und Gattin ... – ... als Angestellte und Gattin ... – ... als Kriegsbeute ... – ... als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
334. Da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes und werde aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... wegen des Geldes und [werde] als Zeitweilige [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
335. Da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so und werde aus Verlangen und als Besitz bei ihm wohnen ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und als Zeitweilige ... – ... aus Verlangen bei ihm wohnen und als Kriegsbeute.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
336. Da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so als Zeitweilige und wegen des Geldes ... – ... als Zeitweilige und werde aus Verlangen bei ihm wohnen ... – ... als Zeitweilige und [werde] als Kriegsbeute [bei ihm wohnen].’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Mit einem beginnend ist beendet.
Mit zweien [und so weiter] beginnend, soll es genauso gemacht werden.
337. Da sendet eine, die bei Strafe beschützt wird einen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zum So-und-so Genannten und sagt: ‘Ich bin die Gattin des So-und-so wegen des Geldes und werde aus Verlangen bei ihm wohnen und als Besitz bei ihm wohnen und wegen der Gewänder bei ihm wohnen und als rechtmäßig Angetraute und als ehemalige Dienerin und als Sklavin als auch Gattin und als Angestellte als auch Gattin und als Kriegsbeute und als Zeitweilige.’“ Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Auch der Durchgang mit der „bei Strafe Beschützten“ ist beendet.
Alle Wiederholungsdurchgänge sind beendet.
338. Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie [mit] zurück, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen. Akzeptiert er, untersucht er und bringt sie nicht [mit] zurück, ist ein Thullaccaya-Vergehen. Akzeptiert er, untersucht er [aber] nicht und bringt sie [mit] zurück, ist ein Thullaccaya-Vergehen. Akzeptiert er, untersucht er [aber] nicht und bringt er sie [auch] nicht zurück, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Akzeptiert er nicht, untersucht er [aber] und bringt sie [mit] zurück, ist ein Thullaccaya-Vergehen. Akzeptiert er nicht, untersucht er [aber] und bringt sie nicht [mit] zurück, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Akzeptiert er nicht, untersucht er nicht und bringt er sie [mit] zurück, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Akzeptiert er nicht, untersucht er nicht und bringt er sie [auch] nicht [mit] zurück, ist kein Vergehen.
Da trägt ein Mann einigen Mönchen auf: „Geht, ihr hohen Herren, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Wenn alle akzeptieren, alle sich erkundigen und alle sie [mit] zurückbringen, ist das für alle [jeweils] ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einigen Mönchen auf: „Geht, ihr hohen Herren, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Wenn alle akzeptieren und sich alle erkundigen, aber nur einer bringt sie [mit] zurück, ist das für alle [jeweils] ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einigen Mönchen auf: „Geht, ihr hohen Herren, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Wenn alle akzeptieren und nur einer hat sich erkundigt, aber alle bringen sie [mit] zurück, ist das für alle [jeweils] ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einigen Mönchen auf: „Geht, ihr hohen Herren, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Wenn alle akzeptieren und nur einer hat sich erkundigt und nur einer bringt sie [mit] zurück, ist das für alle [jeweils] ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einigen Mönchen auf: „Geht, ihr hohen Herren, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Akzeptiert er, erkundigt er sich und bringt er sie [mit] zurück, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einem Mönch auf: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Akzeptiert er, erkundigt er sich, aber lässt sie von einem Schüler zurückbringen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen [für den Mönch].
Da trägt ein Mann einem Mönch auf: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Akzeptiert er und nachdem er einen Schüler sich erkundigen ließ, bringt er sie selber [mit] zurück, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Da trägt ein Mann einem Mönch auf: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Akzeptiert er, und nachdem er einen Schüler sich erkundigen ließ, bringt jener[478] sie [mit] zurück, ist für beide ein Thullaccaya-Vergehen.[479]
339. Gehend führt er’s aus und kommt zurück, ist er wortbrüchig, ist ein Thullaccaya-Vergehen.
Gehend ist er wortbrüchig und kommt zurück, hat’s ausgeführt, ist ein Thullaccaya-Vergehen.
Gehend führt er’s aus und kommt zurück, hat’s ausgeführt, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Gehend ist er wortbrüchig und kommt zurück, ist wortbrüchig, ist kein Vergehen.[480]
340. Kein Vergehen ist es, wenn es für den Orden ist[481] oder wegen des Schreines oder für einen Kranken[482] oder wenn er einer Arbeit nachgeht; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
zu den Sachverhalten entsprechend dieser Vorschrift
Die Schlafende, die Tote
und die Ausgegangene,
die Nicht-Frau, die Kastratin;
Nachdem sie Streit hatte,
hat sie freundlicherweise für den Eunuchen
vermittelt.
341. Bei einer Gelegenheit, da beauftragte ein gewisser Mann einen gewissen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Nachdem er losgegangen ist, fragt er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ – „Sie schläft, hoher Herr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da beauftragte ein gewisser Mann einen gewissen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Nachdem er losgegangen ist, fragt er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ – „Sie ist tot, hoher Herr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da beauftragte ein gewisser Mann einen gewissen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Nachdem er losgegangen ist, fragt er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ – „Sie ist ausgegangen, hoher Herr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da beauftragte ein gewisser Mann einen gewissen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Nachdem er losgegangen ist, fragt er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ – „Das ist [gar] keine Frau, hoher Herr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da beauftragte ein gewisser Mann einen gewissen Mönch [mit den Worten]: „Geht, hoher Herr, zur So-und-so genannten Frau und erkundigt Euch.“ Nachdem er losgegangen ist, fragt er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ – „Das ist eine Kastratin, hoher Herr.“ Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Dukkaṭa-Vergehen.“
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich eine gewisse Frau mit ihrem Gebieter gezankt und ging [daraufhin] zum Haus ihrer Mutter. Ein Mönch, der von dieser Familie unterstützt wurde, arrangierte eine Versöhnung. Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Wurde zu ihr ‘Genug!’ gesagt[483], Mönch?“ – „Nein, Erhabener, sie ist keine, zu der ‘Genug!’ gesagt wurde.“ – „Dann ist es kein Vergehen, Mönch, wenn nicht ‘Genug!’ zu ihr gesagt wurde.“
Bei einer Gelegenheit, da betätigte sich ein gewisser Mönch als Kuppler für einen Eunuchen. Da kamen ihm Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. „Das ist kein Saṅghādisesa-Vergehen, Mönch, sondern ein Thullaccaya-Vergehen.“
Die fünfte Vorschrift, die Kupplerei betreffend, ist beendet.
[426] vaccamaggapassāvamagga wtl: „Kot-Weg“ und „Urin-Weg“. Gemeint sind alle Reden, die im Zusammenhang mit Ausscheiden, Exkrementen, Geschlechtsorganen und dergleichen stehen.
[427] dve magge euphemistischer Ausdruck für die Ausscheidungen Kot und Urin. Interessant, dass hier nicht auch – wie in Pār 1, § 56 – die drei Wege „After, Harnröhre, Mund“ (vaccamagge, passāvamagge, mukhe) genannt werden.
[428] pasīdissati nach der Geburt oder nach ihrer Regelblutung wieder als „rein“ betrachtet werden.
[429] Das könnte sich auf Brahmanen beziehen, die nach Kontakt mit einem/einer /etwas Unreinen selber als unrein gelten.
[430] Auch das könnte sich auf das Brahmanentum mit dessem ungeheuer aufwändigen Opferritual beziehen.
[431] Das sind exakt die Fragen, die einer Anwärterin (sikkhamānā) zur Hochordination gestellt werden (→ Cvg 423). Siehe dort die Anmerkungen zu den einzelnen Begriffen.
[432] attha-purekkhārassa literarisch ist gemeint: „Sinn und Zweck von etwas erläutern“.
[433] dhamma-purekkhārassa Da die (buddhistische) Lehre als nächstes erscheint, kann hier nur „Ding“, „Phänomen“, „Gesetz“, „Gesetzmäßigkeit“ oder eben „Sache“ gemeint sein.
[434] lohitaṃ kann man auch mit „blutig“ übersetzen, was der obszönen Rede eher entspräche.
[435] vāpitaṃ Kausativ: „gesät“. Als Anspielung auf Geschlechtsverkehr.
[436] paṭivutta von vapati 1. „bestreuen, ausstreuen“; 2. „aussäen“. IBH überträgt überraschend „freizügig“ mit: „Yes master, only I have not closed the furrow.“
[437] maggo saṃsīdati „Weg“ (magga) wird bekanntlich auch für die Körperöffnungen benutzt. „Zusammen sitzen“ (saṃ-sīdati) würde dann bedeuten, dass der Mönch eine Anspielung darauf macht. Saṃ wurde hier weggelassen, da es nur als Verstärkung zu dienen schien.
[438] Nicht dass er ihr bei ihrer Arbeit helfen wollte, sondern er wollte sich an ihr vergreifen – zumindest verbal.
[439] kassāhaṃ kena hāyāmī Das bedeutet laut Kommentar: „In Bezug auf Schätze, Juwelen oder Schönheit: Zu welcher anderen Frau bin ich niedriger? Wer ist besser als ich?“
[440] Besser wäre: „... erst die Erfüllung des eigenen Sinneslustbegehrens erbitten und dann solche Worte sprechen [und dann ausspucken und weggehen]!“
[441] Hier folgen wieder die jeweiligen Kombinationen wie zuvor.
[442] Es erhebt sich die Frage, ob die klar bewusste Lüge nicht auch als Vergehen (Pāc 1) zu behandeln ist.
[443] Das ist nichts anderes, als die Frage nach der Mitgift.
[444] suṇisabhogena Laut Kommentar genossen sie, was sie an Speisen zubereitete und servierte.
[445] dāsibhogena Sie musste Feldarbeit machen, Kehricht wegbringen, Wasser holen usw. Alles niedere Arbeiten.
[446] sañcarittaṃ auch „Vermittler“.
[447] jāyattane vā jārattane auch: „für ein eheliches oder uneheliches Verhältnis“. IBH: „egal ob Ehefrau oder Fräulein“.
[448] taṃkhaṇo auch: „für ein Weilchen“, „für eine kurze Zeit“. Nyd: „für einen Augenblick“; IBH: „temporäre Ehefrau“. Dass es eine Zeitangabe bezüglich des Arrangements sein muss, wird aus dem Sinn der Vorschrift ersichtlich: Wenn der Mönch sich als Kuppler betätigt, auch dann, wenn es nur zu einem a) einmaligen Treffen oder b) zu einem (oder mehr) kurzen Treffen führt oder zu was-auch-immer.
[449] jāyattane Und selbstverständlich im Fall des Mannes, dass jener der Ehemann wird.
[450] jārattane Und selbstverständlich im Fall des Mannes, dass jener der Ehebrecher wird. Beides ergibt wenig Sinn. Gemeint sein wird, dass er als Vermittler auftritt für jene, egal ob einer davon oder beide verheiratet sind. Kupplerlei liegt auch vor, wenn beide unverheiratet sind, minderjährig usw.
[451] muhuttikā wtl: „momentan“, auch „temporär“, ist ein Synonym von taṃkhaṇika.
[452] bhoga auch: „Genuss“.
[453] obhata-cumbaṭā Eine Frau, die Lasten vom Kopf genommen habend, d.h. eine Frau, die einst beruflich Lasten auf dem Kopf trug, also eine, die aus dem Bedienstetenstand kommt.
[454] dhajāhaṭā „unter Flagge (weg-)genommen“, d.h. „geraubt“. Eine, die nicht die Erlaubnis der Eltern hatte.
[455] Laut Kommentar, lässt die Mutter sie nirgendwohin [alleine] gehen.
[456] Laut Kommentar wird sie an einem Ort derart behütet/bewacht, dass niemand sie zu sehen bekommt.
[457] issariyaṃ kārenti Laut Kommentar wird ihr nicht erlaubt dort zu wohnen, wo sie es wünscht, und dass sie nichts zu sagen habe (d.h. überstimmt wird).
[458] vasaṃ vatteti „unter Kontrolle haben“. Laut Kommentar wird sie herumkommandiert: „Tu dies!, Tu das nicht!“
[459] gottarakkhitā „durch Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie, Geschlecht bzw. Kaste oder Religionsgemeinschaft geschützt“.
[460] Laut Kommentar wird sie weder durch ihre Abstammung noch durch das Gesetz (dhamma) geschützt, sondern durch ihre eigenen Stammesangehörigen und von den betreffenden Lehren, die jene befolgen, die unter [demselben] Lehrer in die Hauslosigkeit gezogen sind.
[461] mālāguḷa-parikkhitā bildhaft für eine Frau, die heiratsfähig ist bzw. gerade vermählt wird oder auch für eine Kurtisane bzw. Prostituierte – und (bereits) schwanger ist.
[462] saparidaṇḍā geschützt durch Androhung der Prügelstrafe (daṇḍa).
[463] paṭa wtl: „Gewand, Gewebe“.
[464] odapattakinī Eine Frau, die bei der Hochzeitszeremonie symbolisch die Hand auf ein Wassergefäß legt.
[465] cumbaṭā Damit ist das (runde) Polster gemeint, das die Lastenträger auf ihrem Kopf tragen, worauf dann die Last balanciert wird. Diese Frau wird also aus dem niedrigen Lastenträgerstatus in den Haushälterinnen-Status erhoben.
[466] kammakārī ganz klassisch: die Haushälterin (als Mätresse). Wenn die offiziell angetraute Ehefrau keinen Sohn gebiert, ist es dem Mann gestattet, eine (oder mehr) Frauen zu sich zu nehmen.
[467] dhajāhaṭā nāma karamarānītā Laut Kommentar bedeutet das: „Nachdem er mit der Armee unter wehender Fahne losgezogen ist, und eine andere Gegend geplündert hat, bringt er sie mit zurück. Wenn irgendjemand sie zu seiner Frau macht, wird sie ‘Fahnengebrachte’ (dhajāhatā) genannt.
[468] muhuttikā nāma taṅkhaṇikā „momentan, zeitweilig, temporär, für den Augenblick“ sind Synonyme. In übertragenem Sinn könnte man sagen: „Übergangslösung“ oder „Lebensabschnittsgefährtin“.
[469] vīmaṃsati 1. „prüfen, untersuchen“; 2. „durchdenken“.
[470] Eine unlogische Kombination – passiert aber bei solchen stereotypen Auflistungen.
[471] Die nächste unlogische Kombination, es sei denn, sie wäre von einer anderen Familie adoptiert worden, was aber unwahrscheinlich ist.
[472] Eine weitere (überflüssige) Kombination aufgrund stereotyper Auflistung.
[473] Und es folgen noch viele weitere rein stereotype Auflistungen, ohne Rücksicht darauf, ob sie bereits aufgezeigt wurden.
[474] Das ist exakt der Wortlaut von § 310.
[475] Obwohl der Durchgang mit „von ihrer Mutter beschützt“ bereits als beendet in § 319 gelistet wurde.
[476] sahadhammikā auch: „Kameraden“, „Weggefährten“, „Glaubensgenossen“, „Mitbrüder“.
[477] Wie das vor sich gehen soll, da sie ja noch im Uterus als „empfangen worden“ weilt, wird nicht erklärt.
[478] bahiddhā ohne dem Auftraggeber, den Mönch also, zu informieren.
[479] Das sind erstaunlich wenig Möglichkeiten zum Kombinieren. Da fehlen: eine und mehrere Frauen, alle Arten der Frauen (man könnte auch noch alle Arten von Männern einfügen) als auch der Beschützten und die alle jeweils kombiniert mit einen bzw. mehreren Mönchen. Man könnte diese Schemata schier endlos ausdehnen, aber der Sinn der Vorschrift bliebe immer derselbe: Betätigt sich ein Ordinierter als Kuppler (Heirats- oder Rendezvous-Vermittler), begeht er ein Sd.
[480] Abgesehen von der bewussten Lüge. Vergleiche dazu Mvg 206.
[481] Laut Kommentar bedeutet das, wenn ein/e Laienanhänger/in einen Mönch zu einem/einer Laienanhänger/in losschickt, um etwas aufgrund einer Ordensangelegenheit zu besorgen.
[482] In dem Sinne, dass er im Auftrag eines/er Laienanhängers/in zu einem/r Laienanhänger/in geht, um für einen Kranken etwas zu besorgen, zu erledigen.
[483] alaṃvacanīyā Das dürfte das „Machtwort“ des Ehemannes gewesen sein, sie aus dem Haus, also zurück zu ihren Eltern zu schicken, sprich, die Scheidung.