Vinaya-Piṭaka III

BHIKKHU-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Mönche

6. Hüttenbau

342. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörn­chenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit, da hatten Mönche in Āḷavī ohne vorher Bescheid zu geben[484] Hütten errichtet, ohne Besitzer[485], nur für sich selber und nicht den Bestimmungen entsprechend[486]. [Aber] jene [Hütten] waren nicht fertig gebaut worden. Sie verweilten mit vielem Bitten und vielen Gesuchen: „Gebt einen Mann.“, „Gebt einen Diener.“, „Gebt einen Ochsen.“, „Gebt einen Karren.“, „Gebt ein Messer.“, „Gebt eine große Axt.“, „Gebt ein Beil.“, „Gebt eine Hacke.“, „Gebt einen Meißel.“, „Gebt Lianen.“, „Gebt Bam­bus.“, „Gebt Muñja-Gras.“, „Gebt Pabbaja-Gras.“, „Gebt Tiṇa-Gras.“, „Gebt Lehm.“ Die Leute fühlten sich von den Bitten belästigt, fühlten sich von den Gesuchen belästigt, und wenn sie jene sahen, erschraken sie, waren bestürzt, rann­ten davon, gingen in eine andere Richtung, drehten das Gesicht woandershin, ver­schlossen die Türen und wenn sie Kühe sahen, liefen sie davon, weil sie dachten, es seien die Mönche[487].

Als nun der ehrwürdige Mahākassapa in Rājagaha die Regenzeit verbracht hatte, brach er nach Āḷavī auf. Allmählich erreichte er Āḷavī. An dieser Ortschaft weilte der ehrwürdige Mahākassapa am Hauptschrein der Āḷavī. Nachdem nun der ehrwürdige Mahākassapa am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosenschale und Roben und ging nach Āḷavī um Almosen. Als die Leute den ehrwürdigen Mahākassapa sahen, erschraken sie, waren bestürzt, rannten davon, gingen in eine andere Richtung, drehten das Gesicht woandershin, verschlossen die Türen. Nach­dem nun der ehrwürdige Mahākassapa in Āḷavī um Almosen gegangen war und sein Mahl zu sich genommen hatte und damit fertig war, sprach er zu den [dorti­gen] Mönchen: „Früher, ihr Brüder, war in Āḷavī gute Almosenspeise zu haben, Almosen waren leicht zu bekommen, leicht war es, beim Umherstreifen (freund­lich) empfangen und versorgt zu werden. Aber jetzt, ist es schwer, in Āḷavī Almosenspeise zu erhalten, mühsam ist es, Almosen zu bekommen und es ist nicht leicht, beim Umherstreifen (freundlich) empfangen und versorgt zu werden. Wes­halb aber, ihr Brüder, welcher Grund kam da auf, dass es jetzt so schwer ist, in Āḷavī Almosenspeise zu erhalten, dass es so mühsam ist, Almosen zu bekommen, dass es nicht so leicht ist, beim Umherstreifen (freundlich) empfangen und ver­sorgt zu werden?“ Da nun berichteten die Mönche dem ehrwürdigen Mahākassapa diesen Sachverhalt.

343. Als nun der Erhabene solange er es wünschte in Rājagaha geweilt hatte, da begab er sich auf die Wanderung nach Āḷavī. Allmählich wandernd kam er auf seiner Wanderung in Āḷavī an. An dieser Ortschaft weilte der Erhabene [ebenfalls] am Hauptschrein der Āḷavī[488]. Da nun ging der ehrwürdige Mahākassapa zum Erhabenen und bei ihm angekommen, verehrte er ihn und setzte sich seitwärts nieder. Seitwärts sitzend berichtete der ehrwürdige Mahākassapa dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche aus Āḷavī: „Ist das wahr, man sagt, ihr Mönche, dass ihr ohne vorher Bescheid zu geben Hütten errichtet, ohne Besitzer, nur für euch selber und nicht den Bestimmungen entsprechend? Und dass diese nicht fertig gebaut wurden? Dass ihr dabei verweilt, viele Bitten und viele Gesuche zu stellen [indem ihr sagt]: ‘Gebt einen Mann ... einen Diener ... einen Ochsen ... einen Karren ... ein Messer ... eine große Axt ... eine Axt ... eine Hacke ... einen Meißel ... Lianen ... Bambus ... Muñja-Gras ... Pabbaja-Gras ... Tiṇa-Gras ... Lehm.’? Dass die Leute sich von den Bitten belästigt fühlen, sich von den Gesuchen belästigt fühlen, und wenn sie euch sehen, erschrecken sie, sind bestürzt, rennen davon, gehen in eine andere Richtung, drehen das Gesicht woandershin, verschließen die Türen und wenn sie Kühe sehen, laufen sie davon, weil sie denken, es sind die Mönche?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, ohne vorher Bescheid zu geben Hütten errichten, ohne Besitzer, nur für euch selber und nicht den Bestimmungen entspre­chend? Und diese nicht fertig bauen? Und dann dabei verweilen, viele Bitten und viele Gesuche zu stellen [indem ihr sagt]: ‘Gebt einen Mann ... einen Diener ... einen Ochsen ... einen Karren ... ein Messer ... eine große Axt ... eine Axt ... eine Hacke ... einen Meißel ... Lianen ... Bambus ... Muñja-Gras ... Pabbaja-Gras ... Tiṇa-Gras ... Lehm.’! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche aus Āḷavī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

344. „Einstmals, ihr Mönch, da lebten zwei Brüder als heilige Männer[489] nahe dem Fluss Ganges. Da nun, ihr Mönche, stieg der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha[490] aus dem Fluss Ganges und bewegte sich zum jüngeren der beiden Heiligen Männer. Beim jüngeren der beiden heiligen Männer angelangt, umschlang er ihn mit sieben Windungen seines Körpers und so dastehend, spreizte er seine große Schlangen­haube über ihm aus.[491] Da aber, ihr Mönche, bekam der jüngere der Heiligen vor dem Schlangenfürsten Furcht[492], magerte ab, wurde schwächlich, bekam ein schlechtes Aussehen, sah sehr gelblich-blass aus, und auf seinen Gliedern traten die Adern hervor. Da sah nun, ihr Mönche, der ältere des jüngeren heiligen Mannes, dass jener abmagerte, schwächlich wurde, ein schlechtes Aussehen bekam, sehr gelblich-blass aussah und [er sah] die Glieder mit den hervortretenden Adern. Als er das sah, sprach er zum jüngeren heiligen Mann: „Warum bist du, mein Lieber, so mager, so schwächlich, schlecht aussehend, gelblich-blass, mit hervortretenden Adern auf den Gliedern?“ – „Das ist folgendermaßen, mein Lieber: nachdem der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha aus dem Fluss Ganges gestiegen war, bewegte er sich auf mich zu, und als er bei mir angelangt war, da umschlang er mich mit sieben Windungen seines Körpers, und so dastehend, spreizte er seine große Schlangenhaube über mir aus. Daher aber, mein Lieber, bekam ich Furcht vor dem Schlangenfürsten, magerte ab, wurde schwächlich, bekam ein schlechtes Aussehen, sehe sehr gelblich-blass aus, und auf meinen Gliedern treten die Adern hervor.“ – „Aber wünschst du, mein Lieber, dass dieser Schlangenfürst nicht wiederkommt?“ – „Ich wünschte, mein Lieber, dass dieser Schlangenfürst nicht wiederkäme.“ – „Aber hast du, mein Lieber, irgendetwas [besonderes] bei diesem Schlangenfürsten gesehen?“ – „Ich habe gesehen, mein Lieber, dass er Schmuck mit einem Juwel am Hals hat.“ – „Wenn das so ist, mein Lieber, dann erbitte von diesem Schlangenfürsten das Juwel [mit den Worten]: ‘Gib mir das Juwel, Lieber, ich habe Bedarf an diesem Juwel.’“

Da nun, ihr Mönche, entstieg der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha [das nächste Mal] dem Fluss Ganges und bewegte sich auf den jüngeren der heiligen Männer zu. Bei ihm angelangt, richtete er sich an dessen Seite auf. Seitwärts aufgerichtet nun, ihr Mönche, wurde er vom jüngeren, der heiligen Männer angesprochen: „Gib mir das Juwel, Lieber, ich habe Bedarf an diesem Juwel.“ Da aber, ihr Mönche, dachte der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha bei sich: ‘Dieser Mönch erbittet das Juwel. Der Mönch will das Juwel haben!’, und schnell machte er sich davon[493]. Ein zwei­tes Mal nun, ihr Mönche, entstieg der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha dem Fluss Ganges und bewegte sich auf den jüngeren der heiligen Männer zu. Da sah nun, ihr Mönche, der jüngere der heiligen Männer den Schlangenfürsten Maṇikaṇṭha aus der Ferne herankommen. Und [schon] als er ihn sah, sprach er zum Schlan­genfürsten Maṇikaṇṭha: „Gib mir das Juwel, Lieber, ich habe Bedarf an diesem Juwel.“ Da aber, ihr Mönche, dachte der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha bei sich: ‘Dieser Mönch erbittet das Juwel. Der Mönch will das Juwel haben!’, und kehrte wieder um. Ein drittes Mal nun, ihr Mönche, entstieg der Schlangenfürst Maṇi­kaṇṭha dem Fluss Ganges. Da sah aber, ihr Mönche, der jüngere der heiligen Männer, wie der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha dem Fluss Ganges entstieg. Als er das sah, sprach er zum Schlangenfürsten Maṇikaṇṭha: „Gib mir das Juwel, Lieber, ich habe Bedarf an diesem Juwel.“ Da nun, ihr Mönche, sprach der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha den jüngeren, der heiligen Männer mit diesen Versen an:[494]

„Mein’ Speis’ und Trank sind reichlich als auch edel,
entstanden mir aufgrund des Steins;
Den geb’ ich dir nicht, du fragst zuviel;
Auch komm ich für dich nicht mehr hierher.

Wie vor ’nem Burschen, mit gewasch’nen Kieseln in der Hand[495],
verschreckst du mich, weil du nach dem Stein fragst;
Den geb’ ich dir nicht, du fragst zuviel;
Auch komm ich für dich nicht mehr hierher.“


Daraufhin nun, ihr Mönche, dachte der Schlangenfürst Maṇikaṇṭha bei sich: ‘Dieser Mönch erbittet das Juwel. Der Mönch will das Juwel haben!’, und machte sich davon[496]. Und als er fort war, da kam er [auch] nicht wieder. Aber da, ihr Mönche, als der jüngere der heiligen Männer diesen wunderschönen Schlan­genfürsten nicht mehr zu sehen bekam, wurde er außerordentlich mager, schwäch­lich, bekam ein schlechtes Aussehen, sah sehr gelblich-blass aus und auf seinen Gliedern traten die Adern hervor. Da sah nun, ihr Mönche, der ältere des jüngeren heiligen Mannes, dass jener außerordentlich abmagerte, schwächlich wurde, ein schlechtes Aussehen bekam, sehr gelblich-blass aussah und [er sah] die Glieder mit den hervortretenden Adern. Als er das sah, sprach er zum jüngeren heiligen Mann: „Warum bist du, mein Lieber, so außerordentlich mager, so schwächlich, schlecht aussehend, gelblich-blass, mit hervortretenden Adern auf den Gliedern?“ – „Das ist folgendermaßen, mein Lieber: weil ich [nämlich] den wunderschönen Schlangenfürsten nicht mehr zu sehen bekam, da magerte ich so außerordentlich ab, wurde schwächlich, bekam ein schlechtes Aussehen, sehe sehr gelblich-blass aus, und auf meinen Gliedern treten die Adern hervor.“ Daraufhin nun, ihr Mönche, sprach der ältere der heiligen Männer den jüngeren der heiligen Männer mit diesem Vers an:

„Erbitte nichts von denen,
die wohlgesonn’ dir sollen sein.
Gar hässlich ist’s, viel zu erbitten.
Der Nāga vom Brahmanen um’s Juwel gebeten,
verschwand und ward nicht mehr geseh’n.“

Von diesen Tieren und, ihr Mönche, von diesen Lebewesen wird also das Bitten und Ersuchen als höchst unerfreulich empfunden. Um wieviel mehr dann erst von den Menschen!“

345. „Einstmals, ihr Mönche, da lebte ein gewisser Mönch in einem gewissen Walddickicht im Himālaya. Nicht weit, ihr Mönche, von diesem Walddickicht entfernt, da gab es eine große Senke mit einem Teich. Da nun, ihr Mönche, wanderte eine große Vogelschar täglich um Futter an diesem Teich umher, und abends kamen sie in das Walddickicht um zu ruhen. Da nun, ihr Mönche, fühlte sich jener Mönch vom Lärm dieser Vogelschar geplagt und kam zu mir. Nachdem er bei mir angekommen war, verehrte er mich und setzte sich seitwärts hin. An einer Seite sitzend, da sprach ich, ihr Mönche, zu jenem Mönch. ‘Hoffentlich, Mönch, geht es dir passabel? Bist du ausreichend versorgt? Du bist hoffentlich durch das Herkommen nur wenig erschöpft? Von wo kommst du her, Mönch?’ – ‘Mir, Erhabener, geht es gut. Ich bin ausreichend versorgt, Erhabener. Ich, o Herr, bin [auch] nur wenig erschöpft vom Herkommen. Da gibt es, o Herr, im Himālaya ein Walddickicht. Nicht weit, o Herr, von diesem Walddickicht entfernt, da gibt es eine große Senke mit einem Teich. Da nun, o Herr, wandert eine große Vogel­schar täglich um Futter an diesem Teich umher, und abends kommen sie in das Walddickicht um zu ruhen. Und deshalb, Erhabener, bin ich hierher gekommen – weil ich mich von diesem Lärm der Vogelschar geplagt fühle.’ – ‘Willst du denn, Mönch, dass diese Vogelschar nicht wiederkommt?’ – ‘Ja, Erhabener, ich wünsche, dass diese Vogelschar nicht wiederkommt.’ – ‘Wenn das so ist, Mönch, dann tu das: nachdem du in dieses Walddickicht gegangen bist, und es drei Mal nachts zur ersten Nachtwache durchstreift hast, machst du solches Geschrei: ›Hört mich an, ihr lieben Vögel, wer von euch in dieses Walddickicht kommt um zu ruhen, von dem will ich eine Feder haben. Nur eine Feder, ihr Lieben, gebt ihr mir.‹ Und nachts, zur mittleren Nachtwache ... – ... Und nachts, zur letzten Nacht­wache, machst du drei Mal solches Geschrei: ›Hört mich an, ihr lieben Vögel, wer von euch in dieses Walddickicht kommt um zu ruhen, von dem will ich eine Feder haben. Nur eine Feder, ihr Lieben, gebt ihr mir.‹’

Da nun, ihr Mönche, ging der Mönch in dieses Walddickicht und durch­streifte es drei Mal nachts zur ersten Nachtwache und machte solches Geschrei: ›Hört mich an, ihr lieben Vögel, wer von euch in dieses Walddickicht kommt um zu ruhen, von dem will ich eine Feder haben. Nur eine Feder, ihr Lieben, gebt ihr mir.‹ Und auch nachts, zur mittleren Nachtwache ... – ... Und auch nachts, zur letzten Nachtwache, machte er drei Mal solches Geschrei: ›Hört mich an, ihr lieben Vögel, wer von euch in dieses Walddickicht kommt um zu ruhen, von dem will ich eine Feder haben. Nur eine Feder, ihr Lieben, gebt ihr mir.‹ Da nun, ihr Mönche, sagten sich die Vögel dieser Schar: ›Der Mönch bittet um eine Feder. Dieser Mönch will eine Feder!‹, und flogen von diesem Walddickicht fort. Nach­dem sie fort waren, kamen sie auch nicht wieder. Von diesen Tieren und, ihr Mönche, von diesen Lebewesen wird also das Bitten und Ersuchen als höchst unerfreulich empfunden. Um wieviel mehr dann erst von den Menschen!“

346. „Einstmals, ihr Mönche, sprach der Vater von Raṭṭhapāla, dem Sohn einer angesehenen Familie, den Raṭṭhapāla, dem Sohn einer angesehenen Familie mit diesen Versen an:

‘Selber kenn’ ich jene nicht, Raṭṭhapāla, dies’ viele Volk;
Beim Treffen betteln sie mich an. Warum bittest du mich nicht?’

[Dieser antwortete:]

‘Der Bittende ist ungeliebt, und wer nichts gibt, vom Bettler ungeliebt.
Deshalb bitt’ ich dich um nichts. Nicht sei mir gram deshalb.’

Das hat also, ihr Mönche, der Raṭṭhapāla, der Sohn einer angesehenen Familie, zu seinem eigenen Vater so gesagt. Um wieviel mehr kann das erst jemand zu einem [anderen] sagen!“

347. „Für die Hausleute, ihr Mönche, ist es schwierig, Besitz anzuhäufen, und schwierig ist es für sie, all ihren Besitz zu schützen. Wie könnt ihr da bloß, ihr Toren, dabei verweilen indem ihr von dem so schwierig angehäuften Besitz und schwer zu beschützenden Besitz derart viel erbittet und so derart viel [mit den Worten] ersucht: ‘Gebt einen Mann ... einen Diener ... einen Ochsen ... einen Karren ... ein Messer ... eine große Axt ... eine Axt ... eine Hacke ... einen Meißel ... Lianen ... Bambus ... Muñja-Gras ... Pabbaja-Gras ... Tiṇa-Gras ... Lehm.’! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche aus Āḷavī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

348. Ein Mönch, der selbst darum gebeten hat[497] und dann für sich selber eine Hütte ohne Besitzer errichten lässt, der soll sie entsprechend den Maßen errichten lassen. Und hier die Abmessungen: In der Länge zwölf Hand­spannen wie die gängige Handspanne[498], in der Breite innen sieben [Span­nen]. Mönche sollen zur [Bau-]Platz-Bestimmung dorthin gebracht werden. Diese Mönche sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen[499] ist und rundherum einen Gang[500] hat. Wenn ein Mönch, der selbst darum gebeten hat, an einem Bauplatz, der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, für sich selber eine Hütte errichten lässt, oder wenn er keine Mönche zur Bauplatz-Bestimmung dorthin bringt, oder wenn er die Abmessungen überschreiten lässt, begeht er ein Saṅghādisesa-Vergehen.

349. ‘Selbst erbitten’ bedeutet: da hat einer für sich selbst um einen Mann gebeten, um einen Bediensteten, um eine Ochsen, um einen Karren, um ein Messer, um eine große Axt, um ein Beil, um eine Hacke, um einen Meißel, um Lianen, um Bambus, um Muñja-Gras, um Pabbaja-Gras, um Tiṇa-Gras, um Lehm.

‘Hütte’ bedeutet: außen beschmiert oder auch innen beschmiert, als auch außen und innen beschmiert[501].

‘Errichten lässt’ ist: errichten oder veranlassen, dass errichtet wird.

‘Ohne Besitzer’ ist: da ist nicht irgendjemand der Eigentümer, weder eine Frau noch ein Mann oder ein Haushälter oder ein Ordinierter.[502]

‘Für sich selber’ ist: zum eigenen Nutzen.

‘Er soll sie entsprechend den Maßen errichten lassen. Hier die Abmes­sungen: In der Länge[503] zwölf Handspannen wie die gängige Handspanne’ ist: außen gemessen.

‘In der Breite sieben [Handspannen]’ ist: innen gemessen.

‘Mönche sollen einen Bauplatz festlegen’ ist: jener Mönch, der eine Hütte errichten [lassen] will, der kommt zum [versammelten] Orden, nachdem er den Platz für die Hütte gereinigt hat, dann seine Oberrobe auf der einen Schulter zurechtgelegt hat, dann die Füße der ordensälteren Mönche verehrt hat, sich auf die Fersen gehockt hat, die Hände [ehrfürchtig] zusammengefaltet erhoben hat, und dann so verkündet: „Ich, ihr Herren, habe selber um eine Hütte gebeten, wün­sche eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für mich. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass er den Bauplatz inspiziert.“ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Wenn der gesamte Orden in der Lage ist, den Bauplatz zu inspizieren, dann soll der gesamte Orden den Bauplatz inspizie­ren. Wenn nicht der gesamte Orden dazu in der Lage ist, den Bauplatz zu inspizie­ren, dann sollen jene Mönche bestimmt werden, nachdem sie gebeten worden sind, die fähig und erfahren sind, die sich erkundigen, ob es da Hinderungsgründe gibt und ob es ohne Einschränkungen ist[504] und auch, ob da ein freier Raum rundherum ist oder ob da kein freier Raum rundherum ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

350. „Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch, hat selber um eine Hütte gebeten, wünscht eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Hütte inspiziert. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden sich auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche einigen, und den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches inspizieren.“ Das ist die Ankündigung.

„Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch, hat selber um eine Hütte gebeten, wünscht eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Hütte inspiziert. Der Orden einigt sich [nun] auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche, die den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches inspi­zieren. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass man sich auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche einigt, die den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches inspizieren, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.“

„Geeinigt hat sich der Orden darauf, dass die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche, den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches inspizieren. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

351. Jene Mönche, auf die man sich geeinigt hatte, sollen, nachdem sie da hin gegangen sind, den Bauplatz für die Hütte inspizieren, die sollen sich erkundigen, ob er mit Einschränkungen ist und ob er ohne Hinderungsgründe ist und auch, ob da ein freier Raum rundherum ist oder ob da kein freier Raum rundherum ist. Wenn da Einschränkungen sind und/oder kein freier Raum rundherum ist, soll gesagt werden: „Hier baue nicht.“ Wenn da keine Hinderungsgründe sind und ein freier Raum rundherum, soll der Orden so informiert werden: „Da gibt es keine Hinderungsgründe, und es ist ein freier Raum rundherum.“ Jener Mönch, der eine Hütte errichten [lassen] will, der kommt zum [versammelten] Orden, nachdem er den Platz für die Hütte gereinigt hat, dann seine Oberrobe auf der einen Schulter zurechtgelegt hat, dann die Füße der ordensälteren Mönche verehrt hat, sich auf die Fersen gehockt hat, die Hände [ehrfürchtig] zusammengefaltet erhoben hat, und verkündet dann so : „Ich, ihr Herren, habe selber um eine Hütte gebeten, wün­sche eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für mich. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass er den Bauplatz für die Hütte festlegt.“ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Dann soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

352. „Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch, hat selber um eine Hütte gebeten, wünscht eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Hütte festlegt. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches festlegen.“ Das ist die Ankündigung.

„Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch, hat selber um eine Hütte gebeten, wünscht eine zu errichten, eine ohne Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Hütte festlegt. Der Orden legt [nun] den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches fest. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches festgelegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.“

„Festgelegt hat der Orden den Bauplatz für die Hütte des So-und-so genannten Mönches. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

353. ‘Mit Hinderungsgründen’ bedeutet: da ist ein Ameisenbau, da ist ein Termi­tenbau, da ist ein Rattennest, da ist ein Schlangennest, da ist ein Skorpionnest, da ist ein Hundertfüßernest, da ist ein Ort der Elefanten, da ist ein Ort der Pferde, da leben Löwen, da leben Tiger, da leben Leoparden, da ist eine Bärenhöhle, da leben Hyänen, oder irgendwelche anderen Tiere oder Lebewesen leben dort. Da ist eine Verbindung zu einem Getreidefeld, da ist eine Verbindung zu einem Gemüsefeld, da ist eine Verbindung zur Hinrichtungsstätte, da ist eine Verbindung zur Folter­stätte, da ist eine Verbindung zur Leichenstätte, da ist eine Verbindung zu einem [privaten] Lust-Park, da ist eine Verbindung zum fürstlichen Besitz, da ist eine Verbindung zu den Elefanten- und/oder Pferdestallungen, da ist eine Verbindung zum Gefängnis, da ist eine Verbindung zu einer Trinkhalle, da ist eine Verbindung zum Schlachthaus, da ist eine Verbindung zur Fahrstraße, da ist eine Verbindung zur Kreuzung, da ist eine Verbindung zum Versammlungshaus, da ist eine Verbin­dung zu einem Treffpunkt[505]. Das bedeutet ‘mit Hinderungsgründen’.

‘Ohne freien Raum herum’ bedeutet: es ist nicht möglich, mit einem Wagengespann rundherum zu kommen, [oder] gänzlich mit einer Leiter rund­herum zu gehen. Das bedeutet ‘ohne freien Raum’.

‘Ohne Einschränkungen’ bedeutet: da ist kein Ameisenbau, da ist kein Ter­mitenbau, da ist kein Rattennest, da ist kein Schlangennest, da ist kein Skorpion­nest, da ist kein Hundertfüßernest, da ist kein Ort der Elefanten, da ist kein Ort der Pferde, da leben keine Löwen, da leben keine Tiger, da leben keine Leoparden, da ist keine Bärenhöhle, da leben keine Hyänen, und auch irgendwelche anderen Tiere oder Lebewesen leben dort nicht. Da ist keine Verbindung zu einem Getrei­defeld, da ist keine Verbindung zu einem Gemüsefeld, da ist keine Verbindung zur Hinrichtungsstätte, da ist keine Verbindung zur Folterstätte, da ist keine Ver­bindung zur Leichenstätte, da ist keine Verbindung zu einem [privaten] Lust-Park, da ist keine Verbindung zum fürstlichen Besitz, da ist keine Verbindung zu den Elefanten- und/oder Pferdestallungen, da ist keine Verbindung zum Gefängnis, da ist keine Verbindung zu einer Trinkhalle, da ist keine Verbindung zum Schlacht­haus, da ist keine Verbindung zur Fahrstraße, da ist keine Verbindung zur Kreu­zung, da ist keine Verbindung zum Versammlungshaus, da ist keine Verbindung zu einem Treffpunkt. Das bedeutet ‘ohne Einschränkungen’.

‘Mit einem freien Raum’ bedeutet: es ist möglich, mit einem Wagenge­spann rundherum zu kommen, [oder] gänzlich mit einer Leiter rundherum zu gehen. Das bedeutet ‘mit einem freien Raum’.

‘Selbst erbitten’ bedeutet: da hat einer für sich selbst um einen Mann gebe­ten, um einen Bediensteten, um eine Ochsen, um einen Karren, um ein Messer, um eine große Axt, um ein Beil, um eine Hacke, um einen Meißel, um Lianen, um Bambus, um Muñja-Gras, um Pabbaja-Gras, um Tiṇa-Gras, um Lehm.

‘Hütte’ bedeutet: außen beschmiert oder auch innen beschmiert, als auch außen und innen beschmiert.

‘Errichten lässt’ ist: errichten oder veranlassen, dass errichtet wird.

‘Sollte er keine Mönche da hinbringen oder den Bauplatz nicht festlegen lassen oder die Abmessungen überschreiten’ ist: der Bauplatz für die Hütte ist nicht durch ein Ordensverfahren mit Ankündigung und Verkündung festgelegt worden, oder er errichtet oder lässt [eine Hütte] errichten, die in Länge und/oder Breite – und sei es auch nur um Haaresbreite – die Abmessungen überschreitet, ist Durchführung für Durchführung ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn [nur noch] ein Klumpen [Lehm] fehlt, ist es ein Thullaccaya-Vergehen. Sobald der Klumpen hinzukommt, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

354. Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen aber mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

355. Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hin­derungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Ein­schränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, überschreitet die Abmessungen, mit Hin­derungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, überschreitet die Abmessungen, mit Hin­derungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, überschreitet die Abmessungen, ohne Ein­schränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, überschreitet die Abmessungen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, maßhaltig, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, überschreitet die Abmessungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, überschreitet die Abmessungen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, überschreitet die Abmessungen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, überschreitet die Abmessungen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhal­tig, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhal­tig, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, maß­haltig, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Hütte, deren Bauplatz festgelegt wurde, maß­haltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

356. Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errich­ten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, und überschreiten die Abmessungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, und überschreiten die Abmessungen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, und überschreiten die Abmessungen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, und überschreiten die Abmessungen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, maßhaltig, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, und überschreiten die Abmes­sungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, und überschreiten die Abmes­sungen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, und überschreiten die Abmes­sungen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, und überschreiten die Abmes­sungen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhaltig, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Hütte.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

357. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Ab­messungen überschritten sind, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Ab­messungen überschritten sind, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Ab­messungen überschritten sind, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Ab­messungen überschritten sind, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, die maßhaltig ist, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichte mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, die maßhaltig ist, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, die maßhaltig ist, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Macht sie maßhaltig, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, die maßhaltig ist, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, deren Abmessungen über­schritten sind, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, deren Abmessungen über­schritten sind, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, deren Abmessungen über­schritten sind, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, deren Abmessungen über­schritten sind, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, die maßhaltig ist, mit Hinde­rungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, die maßhaltig ist, mit Hinde­rungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, die maßhaltig ist, ohne Ein­schränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, macht sie maßhaltig, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Hütte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, die maßhaltig ist, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

358. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

359. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit überschrittenen Abmessungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, mit überschrittenen Abmes­sungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll maß­haltig sein, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit überschrittenen Abmessungen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, mit überschrittenen Abmes­sungen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll maß­haltig sein und ohne Einschränkungen.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit überschrittenen Abmessungen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, mit überschrittenen Abmes­sungen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll maß­haltig sein und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit überschrittenen Abmessungen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, mit überschrittenen Abmes­sungen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll maß­haltig sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte, mit Hinderungsgrün­den und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte, mit Hinderungsgrün­den und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, maßhaltig, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, maßhaltig, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Sie soll mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maß­haltige Hütte, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

360. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschritte­nen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, sie soll maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschritte­nen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und sie soll maßhaltig sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und sie soll maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errichtet worden, ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und sie soll maßhaltig sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errich­tet worden, auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen maßhaltig und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst sie ohne Einschränkungen sein und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errich­tet worden, auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen, maßhaltig und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst sie ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht sel­ber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Hütte sei für mich errich­tet worden, auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen, maßhaltig und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren[506] ein dreifaches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf fest­gelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf fest­gelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf fest­gelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte auf fest­gelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit Hinderungsgründen, mit über­schrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein dreifaches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte mit Hinderungsgründen, mit über­schrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne Einschränkungen, mit über­schrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Hütte ohne Einschränkungen, mit über­schrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine maßhaltige Hütte ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschritte­nen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein vierfaches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, mit überschritte­nen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein drei­faches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein drei­faches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, mit überschrittenen Abmessungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppel­tes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkungen ist, lasst sie maßhaltig sein und mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

361. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut[507], dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem ande­ren geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.[508]

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungs­gründen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungs­gründen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschrän­kungen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschrän­kungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

362. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie mit Hinderungsgründen, überschritten die Abmessun­gen und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie mit Hinderungsgründen, überschritten die Abmessun­gen und ließen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie ohne Einschränkungen, überschritten die Abmessun­gen und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie ohne Einschränkungen, überschritten die Abmessun­gen und ließen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie mit Hinderungsgründen, maßhaltig und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie mit Hinderungsgründen, maßhaltig und ließen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten sie ohne Einschränkungen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen, überschritten die Abmessungen und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hin­derungsgründen, überschritten die Abmessungen und ließen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, überschritten die Abmessungen und ließen keinen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen, überschritten die Abmessungen und ließen freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungs­gründen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungs­gründen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschrän­kungen, maßhaltig und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch über­geben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Hütte.“ Jene errichteten eine Hütte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkun­gen, maßhaltig und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

363. Macht er selber richtig, was er selber unzureichend ließ, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Machen andere richtig, was er selber unzureichend ließ, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Macht er selber richtig, was andere unzureichend ließen, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Machen andere richtig, was andere unzureichend ließen, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

364. Kein Vergehen ist es bei einer Höhle; einer Halbhöhle; einer Tiṇa-Grashütte; wenn sie für jemanden anderen errichtet wurde – außer bei einem Wohnhaus, dann unter allen Umständen[509] – und kein Vergehen für den Verrückten und den Erst­täter.

Die sechste Vorschrift, den Hüttenbau betreffend, ist beendet.

 

7. Wohnstättenbau

365. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita in Kosambi. Zu dieser Zeit, da hatte der ehrwürdige Channa[510] einen Haushälter als Unterstützer. Jener sprach zum ehrwürdigen Channa: „Lass mich eine Stätte für einen Wohnsitz wissen, hoher Herr, ich würde [gern] für den Meister einen Wohnsitz errichten lassen.“ Da nun rodete der ehrwürdige Channa einen Platz für eine Wohnstätte und fällte dabei einen gewissen Baum, der als Schrein fungierte.[511] Dieser wurde vom Dorf verehrt, wurde von der Kleinstadt verehrt, wurde von der Festungsstadt verehrt, wurde vom Landkreis verehrt und wurde vom Staat verehrt. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Asket des Sakyasohnes den Schreinbaum fällen, der vom Dorf verehrt wird, der von der Kleinstadt verehrt wird, der von der Festungsstadt verehrt wird, der vom Landkreis verehrt wird und der vom Staat verehrt wird! Diese Asketen des Sakyasohnes nehmen das Leben von Wesen mit einer Sinnes­fähigkeit.[512] Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa den Schreinbaum fällen, der vom Dorf verehrt wird, der von der Kleinstadt verehrt wird, der von der Festungsstadt verehrt wird, der vom Landkreis verehrt wird und der vom Staat verehrt wird!“ Nachdem nun die Mön­che den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berich­teten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, den Schreinbaum gefällt hast, der vom Dorf verehrt wird, der von der Kleinstadt verehrt wird, der von der Festungsstadt verehrt wird, der vom Landkreis verehrt wird und der vom Staat verehrt wird?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, den Schreinbaum fällen, der vom Dorf verehrt wird, der von der Kleinstadt verehrt wird, der von der Festungsstadt verehrt wird, der vom Landkreis verehrt wird und der vom Staat verehrt wird! Als Lebe­wesen, du törichter Mensch, nehmen die Menschen die Bäume wahr. Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Als nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Ver­ringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gespro­chen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

366. Ein Mönch, der selbst darum gebeten hat und dann für sich selber eine große Wohnstätte mit Besitzer errichten lässt, der soll Mönche zur [Bau-] Platz-Bestimmung dorthin bringen. Diese Mönche sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen ist und rundherum einen Gang hat. Wenn ein Mönch, der selbst darum gebeten hat, an einem Bauplatz, der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, für sich selber eine große Wohnstätte errichten lässt, oder wenn er keine Mönche zur Bauplatz-Bestimmung dorthin bringt, begeht er ein Saṅghādisesa-Vergehen.

367. ‘Groß’ bedeutet: so wird eine Wohnstätte mit Besitzer genannt.

‘Wohnstätte’ bedeutet: außen beschmiert oder innen beschmiert, als auch außen und innen beschmiert.

‘Errichten lässt’ ist: errichten oder veranlassen, dass errichtet wird.

‘Mit Besitzer’ ist: da ist irgendjemand der Eigentümer, entweder eine Frau oder ein Mann oder ein Haushälter oder ein Ordinierter.[513]

‘Für sich selber’ ist: zum eigenen Nutzen.

‘Mönche sollen einen Bauplatz festlegen’ ist: jener Mönch, der eine große Wohnstätte errichten [lassen] will, der kommt zum [versammelten] Orden, nach­dem er den Platz für die Wohnstätte gereinigt hat, dann seine Oberrobe auf der einen Schulter zurechtgelegt hat, dann die Füße der ordensälteren Mönche verehrt hat, sich auf die Fersen gehockt hat, die Hände [ehrfürchtig] zusammengefaltet erhoben hat, und dann so verkündet: „Ich, ihr Herren, möchte eine große Wohn­stätte errichten lassen, eine mit Besitzer, [ganz] allein für mich. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass er den Bauplatz inspiziert.“ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Wenn der gesamte Orden in der Lage ist, den Bauplatz zu inspizieren, dann soll der gesamte Orden den Bauplatz inspizie­ren. Wenn nicht der gesamte Orden dazu in der Lage ist, den Bauplatz zu inspizie­ren, dann sollen jene Mönche bestimmt werden, nachdem sie gebeten worden sind, die fähig und erfahren sind, die sich erkundigen, ob es da Hinderungsgründe gibt und ob es ohne Einschränkungen ist und auch, ob da ein freier Raum rundherum ist oder ob da kein freier Raum rundherum ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Orden ankündigen:

368. „Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch, wünscht eine große Wohnstätte zu errichten, eine mit Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Wohnstätte inspiziert. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden sich auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche einigen, und den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches inspizieren.“ Das ist die Ankündigung.

„Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wünscht eine große Wohnstätte zu errichten, eine mit Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Wohnstätte inspiziert. Der Orden einigt sich [nun] auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche, die den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches inspi­zieren. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass man sich auf die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche einigt, die den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches inspizieren, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.“

„Geeinigt hat sich der Orden darauf, dass die So-und-so genannten und So-und-so genannten Mönche, den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so ge­nannten Mönches inspizieren. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

369. Jene Mönche, auf die man sich geeinigt hatte, sollen, nachdem sie da hin gegangen sind, den Bauplatz für die Wohnstätte inspizieren, die sollen sich erkun­digen, ob er mit Einschränkungen ist und ob er ohne Hinderungsgründe ist und auch, ob da ein freier Raum rundherum ist oder ob da kein freier Raum rundherum ist. Wenn da Einschränkungen sind und/oder kein freier Raum rundherum ist, soll gesagt werden: „Hier baue nicht.“ Wenn da keine Hinderungsgründe sind und ein freier Raum rundherum, soll der Orden so informiert werden: „Da gibt es keine Hinderungsgründe, und es ist ein freier Raum rundherum.“ Jener Mönch, der eine Wohnstätte errichten [lassen] will, der kommt zum [versammelten] Orden, nach­dem er den Platz für die Wohnstätte gereinigt hat, dann seine Oberrobe auf der einen Schulter zurechtgelegt hat, dann die Füße der ordensälteren Mönche verehrt hat, sich auf die Fersen gehockt hat, die Hände [ehrfürchtig] zusammengefaltet erhoben hat, und verkündet dann so : „Ich, ihr Herren, wünsche eine große Wohn­stätte zu errichten, eine mit Besitzer, [ganz] allein für mich. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, dass er den Bauplatz für die Wohnstätte festlegt.“ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Dann soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

370. „Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wünscht eine große Wohnstätte zu errichten, eine mit Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Wohnstätte festlegt. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches festlegen.“ Das ist die Ankündigung.

„Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wünscht eine große Wohnstätte zu errichten, eine mit Besitzer, [ganz] allein für sich. Er bittet den Orden, dass dieser den Bauplatz für die Wohnstätte festlegt. Der Orden legt [nun] den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches fest. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches festgelegt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.“

„Festgelegt hat der Orden den Bauplatz für die Wohnstätte des So-und-so genannten Mönches. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

371. ‘Mit Hinderungsgründen’ bedeutet: da ist ein Ameisenbau, da ist ein Termi­tenbau, da ist ein Rattennest, da ist ein Schlangennest, da ist ein Skorpionnest, da ist ein Hundertfüßernest, da ist ein Ort der Elefanten, da ist ein Ort der Pferde, da leben Löwen, da leben Tiger, da leben Leoparden, da ist eine Bärenhöhle, da leben Hyänen, oder irgendwelche anderen Tiere oder Lebewesen leben dort. Da ist eine Verbindung zu einem Getreidefeld, da ist eine Verbindung zu einem Gemüsefeld, da ist eine Verbindung zur Hinrichtungsstätte, da ist eine Verbindung zur Folter­stätte, da ist eine Verbindung zur Leichenstätte, da ist eine Verbindung zu einem [privaten] Lust-Park, da ist eine Verbindung zum fürstlichen Besitz, da ist eine Verbindung zu den Elefanten- und/oder Pferdestallungen, da ist eine Verbindung zum Gefängnis, da ist eine Verbindung zu einer Trinkhalle, da ist eine Verbindung zum Schlachthaus, da ist eine Verbindung zur Fahrstraße, da ist eine Verbindung zur Kreuzung, da ist eine Verbindung zum Versammlungshaus, da ist eine Ver­bindung zu einem Treffpunkt. Das bedeutet ‘mit Hinderungsgründen’.

‘Ohne freien Raum herum’ bedeutet: es ist nicht möglich, mit einem Wagengespann rundherum zu kommen, [oder] gänzlich mit einer Leiter rund­herum zu gehen. Das bedeutet ‘ohne freien Raum’.

‘Ohne Einschränkungen’ bedeutet: da ist kein Ameisenbau, da ist kein Ter­mitenbau, da ist kein Rattennest, da ist kein Schlangennest, da ist kein Skorpion­nest, da ist kein Hundertfüßernest, da ist kein Ort der Elefanten, da ist kein Ort der Pferde, da leben keine Löwen, da leben keine Tiger, da leben keine Leoparden, da ist keine Bärenhöhle, da leben keine Hyänen, und auch irgendwelche anderen Tiere oder Lebewesen leben dort nicht. Da ist keine Verbindung zu einem Getrei­defeld, da ist keine Verbindung zu einem Gemüsefeld, da ist keine Verbindung zur Hinrichtungsstätte, da ist keine Verbindung zur Folterstätte, da ist keine Ver­bindung zur Leichenstätte, da ist keine Verbindung zu einem [privaten] Lust-Park, da ist keine Verbindung zum fürstlichen Besitz, da ist keine Verbindung zu den Elefanten- und/oder Pferdestallungen, da ist keine Verbindung zum Gefängnis, da ist keine Verbindung zu einer Trinkhalle, da ist keine Verbindung zum Schlacht­haus, da ist keine Verbindung zur Fahrstraße, da ist keine Verbindung zur Kreu­zung, da ist keine Verbindung zum Versammlungshaus, da ist keine Verbindung zu einem Treffpunkt. Das bedeutet ‘ohne Einschränkungen’.

‘Mit einem freien Raum’ bedeutet: es ist möglich, mit einem Wagenge­spann rundherum zu kommen, [oder] gänzlich mit einer Leiter rundherum zu gehen. Das bedeutet ‘mit einem freien Raum’.

‘Groß’ bedeutet: so wird eine Wohnstätte mit Besitzer genannt.

‘Wohnstätte’ bedeutet: außen beschmiert oder innen beschmiert, als auch außen und innen beschmiert.

‘Errichten lässt’ ist: errichten oder veranlassen, dass errichtet wird.

‘Sollte er keine Mönche da hinbringen oder den Bauplatz nicht festlegen lassen’ ist: der Bauplatz für die Wohnstätte ist nicht durch ein Ordensverfahren mit Ankündigung und Verkündung festgelegt worden. Das ist bei Durchführung für Durchführung ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn [nur noch] ein Klumpen [Lehm] fehlt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Sobald der Klumpen hinzukommt, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

372. Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghā­disesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghā­disesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen aber mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Ver­gehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Errichtet ein Mönch eine Wohnstätte, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

373. Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohn­stätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa und zwei Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgrün­den und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkun­gen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkun­gen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch weist an: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

374. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte errichten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte er­richten, deren Bauplatz nicht festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte er­richten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte er­richten, deren Bauplatz festgelegt wurde, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte er­richten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Aber er hat nicht angewiesen: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum.“ Wenn jene eine Wohnstätte er­richten, deren Bauplatz festgelegt wurde, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum, ist das kein Vergehen.

375. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungs­gründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen, ohne Ein­schränkungen und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungs­gründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschrän­kungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen und mit freiem Raum herum.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit frei­em Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschrän­kungen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Lasst den Bauplatz festlegen.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll ohne Einschränkungen sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Er hörte davon und sprach: „Man sagt, die Wohnstätte sei für mich errichtet worden auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum.“ Dieser Mönch soll selber gehen oder einen Boten [dorthin] senden [der ausrichtet]: „Es soll mit freiem Raum herum sein.“ Geht er nicht selber oder sollte er keinen Boten senden, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und [errichtet sie] mit freiem Raum herum.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf einem festgelegten Bauplatz, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

376. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein dreifaches Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein doppeltes Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Das ist für die Bauherren ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Er wies an: „Lasst den Bauplatz festlegen, der ohne Einschränkun­gen ist und lasst sie mit freiem Raum herum sein.“ Jene errichteten eine Wohn­stätte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

377. Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurück­kommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurück­kommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurück­kommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen. Wenn er zurückkommt, und die Hütte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Hütte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurück­kommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte ohne den Bauplatz festlegen zu lassen. Wenn er zurückkommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, sind das zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte auf festgelegtem Bauplatz, mit Hinderungsgründen und mit freiem Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und ohne freien Raum herum. Wenn er zurückkommt, und die Wohnstätte ist nicht richtig gebaut, dann soll er diese Wohnstätte einem anderen Mönch übergeben oder sie abreißen oder neu bauen lassen. Sollte er sie nicht einem anderen geben oder abreißen oder neu bauen lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ein Mönch ging fort, nachdem er angewiesen hatte: „Errichtet mir eine Wohnstätte.“ Jene errichteten eine Wohnstätte auf festgelegtem Bauplatz, ohne Einschränkungen und mit freiem Raum herum. Das ist kein Vergehen.

378. Macht er selber richtig, was er selber unzureichend ließ, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Machen andere richtig, was er selber unzureichend ließ, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Macht er selber richtig, was andere unzureichend ließen, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Machen andere richtig, was andere unzureichend ließen, ist ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

379. Kein Vergehen ist es bei einer Höhle; einer Halbhöhle; einer Tiṇa-Gras­hütte[514]; wenn sie für jemanden anderen errichtet wurde – außer bei einem Wohnhaus, dann unter allen Umständen – und kein Vergehen für den Verrückten und den Ersttäter.

Die siebente Vorschrift, den Wohnstättenbau betreffend, ist beendet.

8. Boshaftigkeit und Ärger I

380.[515] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene im Bambushain von Rājagaha am Eichhörnchenfutterplatz[516]. Zu dieser Zeit war der Malliersohn Dabba[517] von Geburt an [gerechnet] sieben Jahre alt und hatte die Heiligkeit ver­wirklicht. Alles, was von einem Nachfolger erreicht werden sollte, hatte er erreicht. Nichts gab es darüber hinaus für ihn zu tun, kein weiteres Wachstum. Als nun der Malliersohn Dabba allein und abgeschieden verweilte, kam ihm diese Überlegung im Geist auf: ‘Mit sieben Jahren – von Geburt an gerechnet – habe ich die Heiligkeit verwirklicht. Alles, was von einem Nachfolger erreicht werden sollte, habe ich erreicht. Nichts gibt es darüber hinaus für mich zu tun, kein wei­teres Wachstum. Welchen Dienst kann ich dem Orden erweisen?’

Dann kam dem ehrwürdigen Malliersohn Dabba der Gedanke: ‘Was, wenn ich für den Orden Unterkünfte anweisen[518] und Mahlzeiten arrangieren[519] würde?’ Als der Malliersohn Dabba sich am Abend aus seiner Abgeschiedenheit erhob, ging er zum Erhabenen, dort angekommen, verehrte er ihn und setzte sich seitwärts nieder. Ihm zur Seite sitzend, sprach der ehrwürdige Malliersohn Dabba zum Erhabenen: „Hoher Herr, als ich allein und abgeschieden weilte, da kam mir im Geist diese Überlegung auf: ‘Mit sieben Jahren – von Geburt an gerechnet – habe ich die Heiligkeit verwirklicht. Alles, was von einem Nachfolger erreicht werden sollte, habe ich erreicht. Nichts gibt es darüber hinaus für mich zu tun, kein wei­teres Wachstum. Welchen Dienst kann ich dem Orden erweisen?’ Dann, o Herr, kam mir der Gedanke: ‘Was, wenn ich für den Orden Unterkünfte anweisen und Mahlzeiten arrangieren würde?’ Herr, ich möchte für den Orden Unterkünfte anweisen und Mahlzeiten arrangieren.“ – „Sehr gut, sehr gut, Dabba. Wenn das so ist, Dabba, dann weise Unterkünfte an und arrangiere Mahlzeiten für den Orden.“ – „So sei es, Herr.“, antwortete der ehrwürdige Malliersohn Dabba dem Erhabe­nen. Nachdem dann der Erhabene eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, lasst den Orden überein­kommen, dass der Malliersohn Dabba Unterkunftsanweiser und Mahlzeiten­arrangierer wird. Und so, ihr Mönche, sollt ihr übereinkommen: Zuerst soll der Malliersohn Dabba gefragt werden. Nachdem er gefragt wurde, soll ein fähiger und erfahrener Mönch dem Orden ankündigen:

381. ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, mag sich der Orden auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba zum Unterkunftsanweiser und Mahl­zeitenarrangierer einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba als Unterkunftsanweiser und Mahlzeitenarrangierer. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass man sich auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba als Unterkunftsanweiser und Mahlzeitenarrangierer einigt, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Geeinigt hat sich der Orden auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba als Unterkunftsanweiser und Mahlzeitenarrangierer. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“[520]

382. Da nun der ehrwürdige Malliersohn Dabba bevollmächtigt war, wies er den Mönchen, die zur gleichen Gruppe gehörten, am selben Platz Unterkünfte an. Den Mönchen, die Lehrredenkenner waren, wies er am selben Platz Unterkünfte an [in dem Gedanken]: ‘Da werden sie miteinander die Lehrreden rezitieren.’ Den Mön­chen, die Kenner der Ordenssatzung waren, wies er an einem [anderen] Platz Unterkünfte an [in dem Gedanken]: ‘Da werden sie miteinander über Ordens­regeln entscheiden.’ Den Mönchen, die Lehrverkünder waren, denen wies er an einem [anderen] Platz Unterkünfte an [in dem Gedanken]: ‘Da werden sie mitein­ander über die Lehre diskutieren.’ Den Mönchen, die Grübler waren, denen wies er an einem [anderen] Platz Unterkünfte an [in dem Gedanken]: ‘Da werden sie sich gegenseitig nicht beeinträchtigen.’ Den Mönchen, die Weltliches[521] bespra­chen und/oder viel Körperertüchtigung betrieben, denen wies er Wohnstätten an [in dem Gedanken]: ‘Diese Ehrwürdigen werden so leben, wie es ihnen gefällt.’ Den Mönchen, die spät kamen, denen wies er Unterkünfte an, nachdem er sich im Feuerelement betätigte[522] und somit den Weg erhellte. So, dass sie absichtlich zu später Stunde in dem Gedanken ankamen: ‘Dann werden wir die übernatürlichen Kräfte des ehrwürdigen Malliersohnes Dabba zu sehen bekommen.’

Sie gingen zum ehrwürdigen Malliersohn Dabba und sprachen: „Bruder Dabba, weise uns Unterkunft an.“ Der ehrwürdige Malliersohn Dabba sprach [daraufhin]: „Wo wünschen die Ehrwürdigen diese? Wo soll ich sie anweisen?“ Sie wählten ferne [Plätze], um Zeugen zu sein[523] [und sprachen]: „Bruder Dabba, weise uns am Geiergipfel[524] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns an der Räuber-Klippe[525] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns am Schwarzen Stein am Berg Isigili[526] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns am Berg Vebhāra die Siebenblatt­höhle[527] als Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns im Kalten Hain am Sappasoṇ­ḍika-Hang[528] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns in der Gotamaka-Schlucht[529] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns in der Tinduka-Schlucht[530] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns in der Asketen-Schlucht[531] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns im Asketenpark[532] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns in Jīvaka’s Mango­hain[533] Unterkunft an.“ – „Bruder, weise uns im Tierpark Maddakucchi[534] Unter­kunft an.“

Dann betätigte der ehrwürdige Malliersohn Dabba das Feuerelement, und indem er seinen Finger leuchten ließ, ging er voran. Sie folgten dem ehrwürdigen Malliersohn Dabba, da er ihnen den Weg erhellte. Dann wies der ehrwürdige Malliersohn Dabba [so] die Unterkünfte an: „Das ist das Bett, das der Sessel, da sind Polster, da sind Kissen, da ist die Toilette[535], hier ist Trinkwasser, da ist Waschwasser und da ist ein Stab zur Orientierung[536]. Das ist die Übereinkunft des Ordens: das ist die Zeit, zu der man kommen soll und das die Zeit, zu der man weggehen[537] soll.“[538] Nachdem dann der ehrwürdige Malliersohn Dabba auf diese Weise die Unterkunft angewiesen hatte, ging er zurück zum Bambushain.

383. Zu jener Zeit nun, hatten die Mönche Mettiya und Bhummaja[539] Nachfolger, die erst kürzlich ordiniert und wenig verdienstvoll waren. Was immer zum Orden gehörte, davon bekamen diese Üblen die schlechteren Unterkünfte und die minderwertigeren Speisen. Damals wünschten [einige] Einwohner von Rājagaha aus besonderem Anlass[540] den ordensälteren Mönchen eine Almosenspeisung zu geben: mit Butterschmalz, Öl und [allerlei] Delikatessen[541]. Den Mönchen, die Nachfolger von Mettiya und Bhummaja waren, gab man hingegen das Übliche: Reisbrei und sauren Schleim[542], wie es ihnen zustand[543]. Als sie nach der Speisung mit den ordensälteren Mönchen zusammentrafen, fragten sie diese: „Brüder, was habt ihr denn als Speisen bekommen? Was habt ihr bekommen?“ Einer der Ordensälteren sprach: „Brüder, wir haben Butterschmalz und Öl bekommen, und auch Delikatessen haben wir bekommen.“ Die den Mönchen Mettiya und Bhum­maja nachfolgenden Mönche sprachen: „Und wir, ihr Brüder, wir haben so etwas nicht bekommen. Nur das Übliche: Reisbrei und dazu sauren Schleim, was es eben gerade gab.“

Zu jener Zeit gab ein Haushälter, der eine gute Küche[544] hatte, dem Orden beständig edles Essen, das die Vier Bestandteile[545] enthielt. Bei den Speisungen bediente und versorgte er mit Sohn und Tochter den einen mit Reis, den anderen mit Suppe, einen anderen mit Öl und einen weiteren mit Delikatessen, je nach Bedarf. Bei einer Gelegenheit war das für den Folgetag vorgesehene Mahl beim Haushälter, der die gute Küche hatte, den Mönchen zugeteilt, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten. Da nun ging der Haushälter, der die gute Küche hatte, zum Kloster, weil er irgendetwas zu erledigen hatte. Dann ging er zum ehrwürdi­gen Malliersohn Dabba. Bei ihm angekommen, verehrte er ihn und setzte sich seit­wärts nieder. Durch eine Lehrrede veranlasste der ehrwürdige Malliersohn Dabba den zur Seite sitzenden Haushälter, der die gute Küche hatte, zu verstehen, aufzu­nehmen, motiviert zu sein, sich zu erfreuen. Als dann der Haushälter, der die gute Küche hatte, nun durch die Lehrrede des ehrwürdigen Malliersohnes Dabba ver­ständig geworden war, diese aufgenommen hatte, davon motiviert und erfreut war, sprach er zum ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Wem, hoher Herr, ist das mor­gige Mahl in meinem Haus zugeteilt worden?“ – „Den Mönchen, die Mettiya und Bhummaja nachfolgen, Haushälter, denen ist das morgige Mahl in deinem Haus zugeteilt worden.“ Da war der Haushälter, der die gute Küche hatte, nicht erfreut und dachte sich: ‘Warum sollte ich diese üblen Mönche in meinem Haus bewir­ten?’, und als er wieder zu Hause war, wies er eine Sklavin an: „Du da, nachdem du denen, die morgen zum Mahl kommen, im Torhaus Sitzplätze angewiesen hast, servierst du gewöhnlichen Reisbrei und sauren Schleim!“ – „So sei es, Herr.“ antwortete die Sklavin dem Haushälter, der die gute Küche hatte.

Da sprachen die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, zuein­ander: „Gestern, ihr Brüder, wurde uns beim Haushälter, der die gute Küche hat, das [morgige] Mahl zugeteilt. Morgen wird uns der Haushälter, der die gute Küche hat, uns mit Sohn und Tochter bedienen und versorgen: sie werden fragen, ob jemand [noch] Reis mag, ob ein anderer [noch] Suppe möchte, ob ein anderer [noch] Öl möchte und ob ein anderer [noch] Delikatessen möchte.“ Aufgrund der im Geist aufgestiegenen Vorfreude konnten sie in der Nacht kaum schlafen. Als nun die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, am Morgen aufgestan­den waren, nahmen sie ihre Roben und Almosenschalen und gingen zum Anwesen des Haushälters, der die gute Küche hatte. Die Sklavin sah die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, schon von weitem herankommen. Als sie diese gesehen und ihnen im Torhaus Sitze angewiesen hatte, sprach sie zu ihnen: „Setzt euch, ihr Herren.“ Da kam den Mönchen, die Mettiya und Bhummaja nach­folgten, der Gedanke: ‘Sicherlich ist das Essen noch nicht bereit, deshalb sagt man uns, dass wir im Torhaus Platz nehmen sollen.’ Dann [aber] servierte die Sklavin gewöhnlichen Reis und sauren Schleim [mit den Worten]: „Speist, Ihr Herren.“ – „Schwester, wir sind die, die zur regulären Speisung kamen.“ – „Ich weiß, dass die Ehrwürdigen zur regulären Speisung kamen. Aber gestern befahl mir der Haus­herr: ‘Du da, nachdem du denen, die morgen zum Mahl kommen, im Torhaus Sitz­plätze angewiesen hast, servierst du gewöhnlichem Reisbrei und sauren Schleim!’ Speist also, ihr Herren.“ Da sprachen die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten zu sich: „Brüder, gestern ging der Haushälter, der die gute Küche hat, ins Kloster und war beim Malliersohn Dabba. Sicherlich hat der Malliersohn Dabba uns beim Haushälter, der die gute Küche hat, schlecht gemacht[546].“ Übel­launig aßen sie dann nicht so reichlich, wie erwartet. Als dann die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, von der Almosen-Speisung nach dem Mahl ins Kloster zurückgegangen waren und ihre Roben und Almosenschalen verstaut hatten, setzten sie sich auf dem Torweg vor dem Kloster mit untergeschlagenen Beinen auf ihre Doppelroben: schweigend, niedergeschlagen, mit hängenden Schultern, mit gesenktem Kopf, bekümmert, sprachlos.[547]

Da nun kam die Nonne Mettiyā[548] zu den Mönchen, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten. Bei ihnen angekommen, sprach sie zu diesen Mönchen: „Meine Verehrung, ihr Herren.“ Als sie das sprach, reagierten die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, nicht. Ein zweites Mal sprach sie: „Meine Verehrung, ihr Herren.“ Und wieder reagierten die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, nicht. Ein drittes Mal sprach sie: „Meine Verehrung, ihr Herren.“ Und wieder reagierten die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nach­folgten, nicht. Da nun sprach die Nonne Mettiyā zu ihnen: „Habe ich mich gegen die Meister vergangen? Oder warum antworten die Meister mir nicht?“ – „Ist es dir, Schwester, so gleichgültig, wenn wir von Dabba, dem Malliersohn beleidigt werden?“ – „Was kann ich tun, ihr Meister?“ – „Wenn du willst, Schwester, dann kannst du noch heute den Erhabenen dazu bringen, dass er den ehrwürdigen Dabba, den Malliersohn, ausschließt[549].“ – „Was kann ich tun, ihr Meister? Wie soll ich so etwas tun können?“ – „Komm Schwester, wenn du zum Erhabenen gegangen bist, dann sprich zu ihm: ‘Das, o Herr, ist unpassend und nicht in Ordnung, dass, o Herr, diese gute Stätte, wo man ohne Furcht sein sollte, die sicher sein sollte, die ohne Gefahr sein sollte, nun aber voller Furcht ist, wo man unsicher ist und wo Gefahr lauert. Wo früher Ruhe war, da ist jetzt Unruhe. Man meint, Wasser würde in Brand gesteckt sein. Vom Meister Dabba, dem Malliersohn, bin ich geschändet[550] worden.’“ – „So sei es, ihr Meister.“ antwortete die Nonne Mettiyā[551] den Mönchen, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, und ging zum Erhabenen. Dort angekommen verehrte sie den Erhabenen und stellte sich seitwärts hin. An der Seite stehend sprach die Nonne Mettiyā zum Erhabenen: „Das, o Herr, ist unpassend und nicht in Ordnung, dass, o Herr, diese gute Stätte, wo man ohne Furcht sein sollte, die sicher sein sollte, die ohne Gefahr sein sollte, nun aber voller Furcht ist, wo man unsicher ist und wo Gefahr lauert. Wo früher Ruhe war, da ist jetzt Unruhe. Man meint, Wasser würde in Brand gesteckt sein. Vom Meister Dabba, dem Malliersohn, bin ich geschändet worden.“

384. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Nonne da sagt?“ – „Wahrlich o Herr, der Erhabene kennt mich.“ Zum zweiten Mal fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Nonne da sagt?“ – „Wahrlich o Herr, der Erhabene kennt mich.“ Zum dritten Mal fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Nonne da sagt?“ – „Wahrlich o Herr, der Erhabene kennt mich.“ – „Dabba, auf diese Art erklärt sich keiner wie Dabba. Wenn du so etwas getan hast, dann sag, dass du es getan hast. Wenn du so etwas nicht getan hast, dann sag, dass du es nicht getan hast.“ – „O Herr, ich kann mich nicht erinnern, dass ich, seitdem ich geboren wurde, jemals [auch nur] im Traum Geschlechtsverkehr ausgeübt habe[552] – umso weniger, während ich wach war.“ Da sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Dann, ihr Mönche, schließt die Nonne Mettiyā aus.[553] Und bei diesen Mönchen geht ihr der Sache nach.[554]“ Nachdem er das gesprochen hatte, stand der Erhabene von seinem Sitz auf und ging in seine Wohnstätte.

Dann schlossen die Mönche die Nonne Mettiyā aus.[555] Da aber sprachen die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, zu den [anderen] Mönchen: „Brüder, schließt die Nonne Mettiyā nicht aus, sie hat kein Vergehen begangen. Wir waren verärgert und bekümmert, da haben wir sie angestiftet, damit man ihn ausschließt.“ – „Was? Ihr habt den ehrwürdigen Malliersohn Dabba grundlos eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgen, den ehrwür­digen Malliersohn Dabba unbegründet eines Ausschluss-Vergehens beschuldi­gen?“ Dann berichteten die Mönche diese Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr den ehrwürdigen Malliersohn Dabba unbegründet eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeig­net, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, den ehrwürdigen Malliersohn Dabba unbegründet eines Aus­schluss-Vergehens beschuldigen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

385. Wer auch immer als Mönch einen [anderen] Mönch böswillig, ärgerlich und missgestimmt grundlos eines Ausschluss-Vergehens bezichtigt [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, ihn vom Reinheitswandel abfallen zu lassen[556]! und bei einer späteren Gelegenheit – geprüft oder un­geprüft – sich diese Beschuldigung als unbegründet erweist, und der Mönch diese Bosheit eingesteht, begeht ein Saṅghādisesa-Vergehen.

386. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Mönch’ ist: ein anderer Mönch.

‘Böswillig, ärgerlich’ ist: zornig, missgestimmt, unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Missgestimmt’ ist: mit diesem Zorn, mit diesem Hass, mit dieser Unzu­friedenheit ist er verärgert.

‘Grundlos’ bedeutet: nicht gesehen, nicht gehört, nicht vermutet.

‘Ausschluss-Vergehen’ ist: eines der vier [Ausschluss-Vergehen].

‘Bezichtigen sollte’ ist: er beschuldigt oder er lässt beschuldigen.

‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, ihn vom Reinheitswandel abfallen zu lassen’ ist: er möchte ihn vom Mönchsein abbringen, vom Asketentum vertreiben, von der Sittlichkeit[557] abkommen lassen, ihn von der Asketentugend abfallen lassen.

‘Zu einer späteren Gelegenheit’ ist: in dem Moment, wenn (fälschlich) beschuldigt wird, in diesem Moment, zu diesem Zeitpunkt, in dem Augenblick, nachdem die Zeit verstrichen ist.

‘Genau befragt’ ist: er wird in dieser Angelegenheit (fälschlich) beschul­digt, in der er diesbezüglich gründlich befragt wird.

‘Nicht genau befragt’ ist, wenn nicht nachgefragt wurde.

‘Streitursache’ bedeutet: vier Arten von Streitfällen [die vom Orden beige­legt werden sollen]: Streit-verursacht, Vorwurf-verursacht, Vergehens-verursacht und Verpflichtungs-verursacht.[558]

‘Ein Mönch gesteht diese Bosheit’ ist: [wenn er sagt:] „Leere Worte sind durch mich gesprochen worden.“, „Lügen sind von mir geäußert worden.“, „Fal­sches ist durch mich gesagt worden.“, „Unwissen ist durch mich verkündet wor­den.“

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

387. Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag[559], keine Einladung[560] und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen be­gangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen und gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen und vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen, gehört und vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört und vermute, dass du ein Ausschluss-Ver­gehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört und gesehen, dass du ein Ausschluss-Ver­gehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört, vermute und habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute und habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute und habe gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute, habe gesehen und gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört und vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute und habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Ein­ladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen und gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er ist sich nicht sicher, was er gesehen hat, bzw. wofür er halten soll, was er da sah, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er sah, bzw. er hat es vergessen. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gesehen und vermute ... – ... Ich habe gesehen und gehört ... – ... Ich habe gesehen, gehört und vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er ist sich nicht sicher, was er gehört hat, bzw. wofür er halten soll, was er da hörte, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er hörte, bzw. er hat es vergessen. Aber er beschuldigt ihn: „Ich habe gehört und gesehen ... – ... Ich habe gehört und vermute ... – ... Ich habe gehört, gesehen und vermute, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er ist sich nicht sicher, was er da vermutet, bzw. wofür er halten soll, was er da vermutet, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er vermutet, bzw. er hat es vergessen. Aber er beschuldigt ihn: „Ich vermute und habe gesehen ... – ... Ich vermute und habe gehört ... – ... Ich vermute, habe gesehen und gehört, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensver­fahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

388. Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da ist gesehen worden, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da ist gehört worden, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da wird vermutet, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da ist gesehen und gehört worden, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da ist gesehen worden und es wird vermutet, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakya­sohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da ist gesehen und gehört worden und es wird vermutet, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat nicht gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da wurde gehört und vermutet ... – ... da wurde gehört und gesehen ... – ... da wurde gehört, gesehen und es wird vermutet, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet nicht: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Da wird vermutet und ist gesehen worden ... – ... da wird vermutet und ist gehört worden ... – ... da wird vermutet, ist gehen und gehört worden, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gehört worden, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist verdächtig, dass du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gehört worden und bist verdächtig, ein Aus­schluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Ver­gehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Ver­gehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er ist sich nicht sicher, was er gesehen hat, bzw. wofür er halten soll, was er da sah, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er sah, bzw. er hat es vergessen. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden, ein Aus­schluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er hat vergessen, was er gesehen hat, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nicht­asket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gesehen, dass jener ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber er hat vergessen, was er gesehen hat, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er ist sich nicht sicher, was er gehört hat, bzw. wofür er halten soll, was er da hörte, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er hörte, bzw. er hat es vergessen. Aber er lässt ihn beschuldi­gen: „Du bist gehört und gesehen worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er hat vergessen, was er gehört hat, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gehört worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nicht­asket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er hat gehört: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er hat vergessen, was er gehört hat, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist gehört und gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er ist sich nicht sicher, was er da vermutet, bzw. wofür er halten soll, was er da vermutet, bzw. er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er vermutet, bzw. er hat es ver­gessen. Aber er lässt ihn beschuldigen: „Du bist verdächtig und gesehen worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakya­sohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er hat vergessen, was er vermutet, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist verdächtig und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Er vermutet: „Jener hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber er hat vergessen, was er vermutet, doch er lässt ihn beschuldigen: „Du bist verdächtig, gesehen und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

389. Da gibt es die Ansicht, Unreines sei rein; die Ansicht, Reines sei unrein; die Ansicht, Unreines sei unrein; die Ansicht, Reines sei rein.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, sind das ein Saṅghādisesa und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das kein Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das kein Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu vertreiben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn er nicht bewirkt, dass jener geht, aber wenn er mit der Absicht gesprochen hat ihn zu beschimpfen, ist das eine Belei­digung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn er bewirkt, dass jener geht, und er hat mit der Absicht gesprochen, ihn zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

390. Kein Vergehen ist es, wenn er der Ansicht ist, dass Reines unrein sei oder dass Unreines unrein sei; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.

Die achte Vorschrift, die von Boshaftigkeit und Ärger, ist beendet.

9. Boshaftigkeit und Ärger II

391. Damals weilte der Buddha, der Erhabene im Bambushain von Rājagaha am Eichhörnchenfutterplatz. Bei einer Gelegenheit, da kamen die Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten, vom Berg Geiergipfel herabge­stiegen. Da sahen sie, wie ein Ziegenbock eine junge Ziege besprang[561]. Als sie das sahen, sprachen sie [zueinander]: „Na los, Brüder, diesen Ziegenbock tun wir Dabba, den Malliersohn nennen. Und diese Ziege, die tun wir Mettiyā, die Nonne nennen. Das mag für uns deren Bezeichnung sein. Früher, ihr Brüder, da haben wir über den Malliersohn Dabba gesagt, was wir gehört haben. Aber nun haben wir selber gesehen, wie er sich mit der Nonne Mettiyā versündigte.“ Sie gaben [also] dem Ziegenbock den Namen Dabba, der Malliersohn. Der Ziege gaben sie den Namen Mettiyā, die Nonne. Sie berichteten den [anderen] Mönchen: „Früher, ihr Brüder, da haben wir über den Malliersohn Dabba gesagt, was wir gehört haben. Aber nun haben wir selber gesehen, wie er sich mit der Nonne Mettiyā versündigte.“ Die [anderen] Mönche sprachen: „Sagt so etwas nicht, Brüder. Der ehrwürdige Malliersohn Dabba würde so etwas nicht tun.“[562]

Dann berichteten die [anderen] Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Mönche da sagen?“ – „Wahrlich, o Herr, der Erhabene kennt mich.“ Zum zweiten Mal fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Mönche da sagen?“ – „Wahrlich, o Herr, der Erhabene kennt mich.“ Zum dritten Mal fragte er den ehrwürdigen Malliersohn Dabba: „Dabba, erinnerst du dich, das getan zu haben, was diese Mönche da sagen?“ – „Wahrlich, o Herr, der Erhabene kennt mich.“ – „Dabba, auf diese Art erklärt sich keiner wie Dabba. Wenn du so etwas getan hast, dann sag, dass du es getan hast. Wenn du so etwas nicht getan hast, dann sag, dass du es nicht getan hast.“ – „O Herr, ich kann mich nicht erinnern, dass ich, seitdem ich geboren wurde, jemals [auch nur] im Traum Geschlechtsverkehr ausgeübt habe – umso weniger, während ich wach war.“ Da nun sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann widmet[563] euch jenen Mönchen.“ Nachdem der Erhabene das gesagt hatte, erhob er sich von seinem Sitz und ging in seine Unterkunft.

Da nun widmeten sich die Mönche den Mönchen, die Mettiya und Bhum­maja nachfolgten. Die [auf diese Weise] befragten Mönche berichteten [nun] diesen Sachverhalt den Mönchen. [Jene sprachen:] „Ja aber habt ihr da nicht, ihr Brüder, mit einem Auslegungstrick einen Streitfall, den ehrwürdigen Malliersohn Dabba betreffend entstehen lassen, wodurch er fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt wurde, das zu etwas ganz anderem gehört?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhum­maja nachfolgen, den ehrwürdigen Malliersohn Dabba betreffend, mit einem Auslegungstrick einen Streitfall entstehen lassen, wodurch er fälschlich eines Aus­schluss-Vergehens beschuldigt wurde, das zu etwas ganz anderem gehört!“ Nach­dem dann die Mönche die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, auf mannigfache Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie den Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, man sagt, ihr Mönche, dass ihr den Malliersohn Dabba betreffend, mit einem Auslegungstrick habt einen Streitfall entstehen lassen, wo­durch er fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt wurde, das zu etwas ganz anderem gehört?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, den ehrwürdigen Malliersohn Dabba betreffend, mit einem Auslegungstrick einen Streitfall entstehen lassen, wodurch er fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt wurde, das zu etwas ganz anderem gehört! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Als nun der Erhabene die [betreffenden] Mönche auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gespro­chen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsam­keit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlech­ten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

392. Wer auch immer als Mönch einen Mönch böswillig, ärgerlich und miss­gestimmt, etwas Andersartiges als Vorwand hernimmt für einen Streitfall, wodurch jener fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt wird [in dem Gedanken:] ‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, ihn vom Reinheitswandel abfallen zu lassen.’, und zu einer späteren Gelegenheit – genau gefragt oder nicht genau gefragt – erweist sich, dass der Grund für den Streitfall ganz andersartig ist, nur ein Auslegungstrick war, und der Mönch diese Bosheit eingesteht, begeht ein Saṅghādisesa-Vergehen.[564]

393. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Mönch’ ist: ein anderer Mönch.

‘Böswillig, ärgerlich’ ist: zornig, missgestimmt, unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Missgestimmt’ ist: mit diesem Zorn, mit diesem Hass, mit dieser Unzu­friedenheit ist er verärgert.

‘Andersartiger Streitfall’ ist: da gehört etwas zu etwas ganz anderem oder ein Streitfall gehört zu etwas ganz anderem.

Wie aber gehört ein Streitfall zu einer anderen Art von Streitfall? Da gehört ein Streit-verursachter Fall zu einem anderen Vorwurf-verursachten, zu einem Vergehen-verursachten, zu einem Verpflichtungs-verursachten. Da gehört ein Vorwurf-verursachter zu einem Vergehen-verursachten, zu einem Verpflichtungs-verursachten, zu einem Streit-verursachten. Da gehört ein Vergehen-verursachter zu einem Verpflichtungs-verursachten, zu einem Streit-verursachten, zu einem Vorwurf-verursachten. Da gehört ein Verpflichtungs-verursachter zu einem Streit-verursachten, zu einem Vorwurf-verursachten, zu einem Vergehens-verursachten. So gehört ein Streitfall zu einem ganz anderen Streitfall.

Wie aber gehört ein Streitfall zu [eben jenem] Streitfall? Da gehört ein Streit-verursachter zu einem Streit-verursachten. Da gehört ein Vorwurf-verur­sachter zu einem Vorwurf-verursachten. Da gehört ein Vergehen-verursachter zu einem Vergehen-verursachten oder aber zu einem ganz anderen [Fall].

Wie aber ist ein Vergehen-verursachter Streitfall zu einem anderen [Fall] zugehörig als einem Vergehen-verursachten? [Ein Streitfall wegen] dem Aus­schluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr kann zu einem anderen gehö­ren: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähig­keiten. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Ver­gehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens, zu einem Ausschluss-Ver­gehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten, zu einem Aus­schluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr, zu einem Aus­schluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem, zu einem Aus­schluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens. So ist ein Ver­gehen-verursachter Streitfall zu einem anderen [Fall] zugehörig, als zu einem vergehensverursachten.

Wie aber ist ein vergehensverursachter Streitfall zu einem Vergehen-verursachten zugehörig? [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen auf­grund von Geschlechtsverkehr ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr zugehörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem zugehörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens zuge­hörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von An­maßung übermenschlicher Fähigkeiten zugehörig. So ist ein vergehensverur­sachter Streitfall zu einem Vergehen-verursachten zugehörig.

Ein verpflichtungsverursachter Streitfall ist [in jedem Fall] einem Ver­pflichtungs-verursachten zugehörig. So ist [auch] dieser Streitfall [eben jenem] Streitfall zugehörig.

394. ‘Als Vorwand[565] hernimmt’ ist: Da sind zehn Vorwände: der Vorwand der Geburt, der Vorwand des Namens, der Vorwand der Familie, der Vorwand des Merkmals, der Vorwand eines Vergehens, der Almosenschalen-Vorwand, der Roben-Vorwand, der Unterweiser-Vorwand, der Lehrer-Vorwand, der Unter­kunfts-Vorwand.

395. ‘Vorwand der Geburt’ bedeutet: Da wird bei einem (Krieger-)Adligen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer (Krieger-)Adliger gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen (Krieger-)Adli­gen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Brahmanen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Brahmane gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Brahmanen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Kaufmann gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Kaufmann gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Kaufmann gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Arbeiter gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Arbeiter gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Arbeiter gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

396. ‘Vorwand des Namens’ bedeutet: Da wird bei einem Buddha-Beschützer[566] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Buddha-Beschützer gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Buddha-Beschützer gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Dhamma-Beschützer[567] gesehen, dass er ein Aus­schluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Dhamma-Beschützer gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Dhamma-Beschützer gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Ordens-Beschützer[568] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Ordens-Beschützer gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Ordens-Beschützer gesehen, dass er ein Aus­schluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nicht­asket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

397. ‘Vorwand der Familie’ bedeutet: Da wird bei einem Gotama gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Gotama gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Gotama gesehen, dass er ein Ausschluss-Ver­gehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Da wird bei einem Moggallāna gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Moggallāna gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Moggallāna gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Kaccāyana gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Kaccāyana gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Kaccāyana gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Vāsiṭṭha gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Vāsiṭṭha gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Vāsiṭṭha gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.[569]

398. ‘Vorwand des Merkmals’ bedeutet: Da wird bei einem Großen[570] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Großer gese­hen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Großen gesehen, dass er ein Aus­schluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nicht­asket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Kleinen[571] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Kleiner gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Kleinen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Schwarzen[572] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Schwarzer gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Schwarzen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem Weißen[573] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer Weißer gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen Weißen gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

399. ‘Vorwand eines Vergehens’ bedeutet: Da wird gesehen, dass er ein leichtes Vergehen begeht. Daraufhin beschuldigt man ihn: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

400. ‘Almosenschalen-Vorwand’ bedeutet: Da wird bei einem, der eine kupfer­ne[574] Almosenschale hat[575], gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer mit einer kupfernen Almosenschale gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen mit einer kupfernen Almosenschale gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem, der eine Almosenschale in der Tragetasche[576] hat, gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer mit einer Almosenschale in der Tragetasche gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen mit einer Almosenschale in der Tragetasche gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einem, der eine angeschlagene Almosenschale hat[577], gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer mit einer ange­schlagenen Almosenschale gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen mit einer angeschlagenen Almosenschale gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen be­ging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

401. ‘Roben-Vorwand’ bedeutet: Da wird bei einem, der eine Robe aus Fetzen trägt, gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein anderer mit einem Fetzen-Gewand gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen mit einem Fetzen-Gewand gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 Da wird bei einem, der eine Robe trägt, die von Hausleuten gespendet wurde, gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das ein ande­rer mit einer Robe von Hausleuten gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe einen mit einer Robe von Hausleuten gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordens­verfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

402. ‘Unterweiser-Vorwand’ bedeutet: Da wird der Schüler[578] des So-und-so ge­nannten [Unterweisers] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nach­dem ein anderer [Schüler] den Schüler des So-und-so genannten [Unterweisers] gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe den Schüler des So-und-so genannten [Unterweisers] gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

403. ‘Lehrer-Vorwand’ bedeutet: Da wird der Schüler[579] des So-und-so genannten [Lehrers] gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem ein anderer [Schüler] den Schüler des So-und-so genannten [Lehrers] gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe den Schüler des So-und-so genannten [Lehrers] gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

404. ‘Unterkunfts-Vorwand’ bedeutet: Da wird der Bewohner der So-und-so genannten Unterkunft gesehen, dass er ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nach­dem ein anderer Bewohner der So-und-so genannten Unterkunft das gesehen hat, beschuldigt er ihn: „Ich habe den Bewohner der So-und-so genannten Unterkunft gesehen, der ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

405. ‘Ausschluss-Vergehen’ ist: eines der vier [Ausschluss-Vergehen].

‘Bezichtigen sollte’ ist: er beschuldigt oder er lässt beschuldigen.

‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, ihn vom Reinheitswandel abfallen zu lassen’ ist: er möchte ihn vom Mönchsein abbringen, vom Asketentum vertreiben, von der Sittlichkeit abkommen lassen, ihn von der Asketentugend abfallen lassen.

‘Zu einer späteren Gelegenheit’ ist: in dem Moment, wenn (fälschlich) beschuldigt wird, in diesem Moment, zu diesem Zeitpunkt, in dem Augenblick, nachdem die Zeit verstrichen ist.

‘Genau befragt’ ist: er wird in dieser Angelegenheit (fälschlich) beschul­digt, in der er diesbezüglich gründlich befragt wird.

‘Nicht genau befragt’ ist, wenn nicht nachgefragt wurde.

‘Streitursache’ bedeutet: vier Arten von Streitfällen [die vom Orden bei­gelegt werden sollen]: Streit-verursacht, Vorwurf-verursacht, Vergehen-verur­sacht und Verpflichtungs-verursacht.

‘Als Vorwand hernimmt’ ist: wenn ein gewisser Vorwand von den zehn Vorwänden aufgegriffen wird.

‘Ein Mönch gesteht diese Bosheit’ ist: [wenn er sagt:] „Leere Worte sind durch mich gesprochen worden.“, „Lügen sind von mir geäußert worden.“, „Falsches ist durch mich gesagt worden.“, „Unwissen ist durch mich verkündet worden.“

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

406. Da wird ein Mönch gesehen, der ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Ver­gehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.[580]

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Ver­gehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Mit einem beginnend, soll der Durchgang zusammengefasst werden.

407. Da wird ein Mönch gesehen, der ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Ver­gehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Ver­gehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird ein Mönch gesehen, der ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man ihn eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasket, du bist kein Sakyasohn, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

408. Kein Vergehen ist es, wenn er annimmt, es sei wahr[581] und ihn beschuldigt oder beschuldigen lässt; wenn er [selber] verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die neunte Vorschrift, die zweite von Boshaftigkeit und Ärger, ist beendet.

10. Ordensspaltung

409.[582] Damals weilte der Buddha, der Erhabene im Bambushain von Rājagaha am Eichhörnchenfutterplatz. Da nun ging Devadatta zu Kokālika, Kaṭamodaka­tissa, Samuddadatta und dem Sohn der Herrin Khaṇḍā, und bei ihnen angekom­men, sprach er zu ihnen: „Kommt Freunde, wir wollen beim Asketen Gotama den Orden spalten und Unfrieden stiften.“ Als das gesagt wurde, sprach Kokālika zu Devadatta: „Der Asket Gotama, Freund, ist gar mächtig, hat große Macht. Wie sollen wir da beim Asketen Gotama den Orden spalten und Unfrieden stiften?“ – „Kommt schon Freunde. Nachdem wir zum Asketen Gotama gegangen sind, werden wir so um fünf Dinge bitten: ‘O Herr, der Erhabene pries auf verschiedene Weise Mäßigung, Genügsamkeit, Asketentum[583], Gewissenhaftigkeit, Genauig­keit, Abschichtung[584] und Anstrengung. Diese fünf Dinge, o Herr, führen zu Mäßi­gung, Genügsamkeit, Asketentum, Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Abschich­tung und Anstrengung.

Gut wäre es, o Herr, würden die Mönche ihr Leben lang Waldeinsiedler sein; wer bei einem Dorf[585] lebt, den trifft die Sünde[586]. Sie mögen ihr Leben lang Almosengänger sein; wer eine Einladung annimmt[587], den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang Fetzengewandträger sein; wer von Hausleuten Roben annimmt[588], den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang zu Füßen von Bäumen wohnen; wer unter einem Dach wohnt, den trifft die Sünde.[589] Sie mögen ihr Leben lang weder Fisch noch Fleisch essen; wer Fisch und Fleisch isst[590], den trifft die Sünde.’

Diese fünf Dinge wird der Asket Gotama nicht erlauben. Dann werden wir mit diesen fünf Dingen die Leute für uns gewinnen.“ – „Ja sicher, Freund, mit diesen fünf Dingen bewirken wir beim Asketen Gotama eine Ordens­spaltung und stiften Unfrieden. Den, der ein ärmliches Leben führt, Freunde, den mögen die Leute.“[591]

Dann ging Devadatta mit seiner Gesellschaft zum Erhabenen, und bei ihm angekommen, verehrte er ihn und setzte sich zur Seite nieder. Seitwärts sitzend sprach Devadatta zum Erhabenen: „O Herr, der Erhabene pries auf verschiedene Weise Mäßigung, Genügsamkeit, Asketentum, Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Abschichtung und Anstrengung. Diese fünf Dinge, o Herr, führen zu Mäßigung, Genügsamkeit, Asketentum, Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Abschichtung und Anstrengung. Gut wäre es, o Herr, würden die Mönche ihr Leben lang Waldein­siedler sein; wer beim Dorf lebt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang Almosengänger sein; wer eine Einladung annimmt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang Fetzengewandträger sein; wer von Hausleuten Roben annimmt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang zu Füßen von Bäumen wohnen; wer unter einem Dach wohnt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang weder Fisch noch Fleisch essen; wer Fisch und Fleisch isst, den trifft die Sünde.“ – „Genug davon, Devadatta! Wer es wünscht, der mag Waldeinsiedler sein; wer es wünscht, mag sich bei einem Dorf aufhalten; wer es wünscht, mag Almosengänger sein; wer es wünscht, mag Einladungen annehmen; wer es wünscht, mag Fetzengewandträger sein; wer es wünscht, mag von Hausleuten Roben annehmen. Für acht Monate, Devadatta, ist das Wohnen am Fuße eines Baumes von mir erlaubt; in drei Fällen habe ich vollständig reinen Fisch und Fleisch erlaubt [nämlich]: wenn man nicht gesehen hat, nicht gehört hat und nicht vermutet[592].“ Da nun dachte Devadatta bei sich: ‘Der Erhabene hat diese fünf Dinge nicht erlaubt[593]’ und freudig erregt, fröhlich, erhoben er und seine Gesell­schaft sich von ihren Sitzen, verehrten den Erhabenen, umschritten ihn rechts herum und gingen fort.

410. Dann betraten Devadatta und seine Gesellschaft Rājagaha und belehrten die Einwohner betreffs dieser fünf Dinge: „Freunde, wir kamen zum Asketen Gotama und baten ihn um [die Erlaubnis] dieser fünf Dinge: ‘O Herr, der Erhabene pries auf verschiedene Weise Mäßigung, Genügsamkeit, Asketentum, Gewissenhaftig­keit, Genauigkeit, Abschichtung und Anstrengung. Diese fünf Dinge, o Herr, füh­ren zu Mäßigung, Genügsamkeit, Asketentum, Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Abschichtung und Anstrengung. Gut wäre es, o Herr, würden die Mönche ihr Leben lang Waldeinsiedler sein; wer beim Dorf lebt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang Almosengänger sein; wer eine Einladung annimmt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang Fetzengewandträger sein; wer von Hausleuten Roben annimmt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang zu Füßen von Bäumen wohnen; wer unter einem Dach wohnt, den trifft die Sünde. Sie mögen ihr Leben lang weder Fisch noch Fleisch essen; wer Fisch und Fleisch isst, den trifft die Sünde.’ Diese fünf Dinge hat der Erhabene nicht erlaubt. Aber wir wollen diese fünf Dinge auf uns nehmen.“

Die Leute, die keinen Glauben hatten, die kein Vertrauen hatten, die von geringer Intelligenz waren, die sprachen: „Diese Asketen und Sakyasöhne sind Gewissenhafte und leben das Asketentum. Aber die Asketen des Gotama leben im Überfluss und streben nach Völlerei.“ Aber die Leute, die Glauben besaßen, die Vertrauen hatten, die weise waren, die verständig waren und intelligent, die wur­den ärgerlich, unruhig, regten sich auf und sprachen: „Wie kann bloß dieser Deva­datta beim Erhabenen Ordensspaltung bewirken und Unfrieden stiften!“ Die Mönche hörten nun diese Menschen, die verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Devadatta beim Erhabenen Ordensspaltung bewirken und Unfrieden stiften!“ Nachdem nun die Mönche den Devadatta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Devadatta, Ordensspaltung bewirken willst und Unfrieden stif­test?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, Ordensspaltung bewirken wollen und Unfrieden stiften! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“[594] Als nun der Erhabene den Deva­datta auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

411. Wer auch immer als Mönch versuchen sollte, einen geeinten Orden zu spalten, oder ein zu einer Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, auf­rechterhalten und darauf bestehen sollte, dieser Mönch soll von den [ande­ren] Mönchen auf diese Weise gemahnt werden: ‘Möge der Ehrwürdige nicht versuchen, den geeinten Orden zu spalten, oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen. Der Ehrwür­dige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.’ Wenn aber der Mönch, der von den Mönchen auf diese Weise gemahnt wurde, [dennoch] darauf bestehen und es aufrechterhalten sollte, dann soll der Mönch von den Mönchen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben jenes [Vorhaben] angesprochen werden. Wenn er bis zum drei Mal angesprochen wurde und er gibt es auf, dann ist es gut. Sollte er es nicht aufgeben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

412. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Harmonisch’ bedeutet: ein Orden, der zur selben Gemeinschaft[595] gehört, der in derselben Gemeindegrenze[596] besteht.

‘Zu spalten versucht’ ist: er wünscht [mit den Worten]: „Wie könnten diese verschieden sein, könnten sie auseinander (zu bringen) sein, könnten sie (ausein­ander) verstreut sein?“ Parteien (zu bilden) und eine [ihm hörige] Gruppe (zusam­men) zu bekommen.

‘Ein Vorhaben zur Spaltung’ ist: die achtzehn Wege[597], eine Spaltung zu verursachen.

‘Unternehmen’ ist: [die Gelegenheit/Sache/Vorwand] ergreifen.

‘Aufrechterhalten’ ist: entflammen lassen.

‘Darauf bestehen’ ist: sollte er es nicht aufgeben.

‘Der Mönch’ ist: eben jener, den Orden spaltende Mönch.

‘Von den Mönchen’ ist: die anderen Mönche, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Möge der Ehrwürdige nicht versuchen, den geeinten Orden zu spal­ten, oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen. Der Ehrwürdige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von dessem Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nach­dem der [betreffende] Mönch in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihm sagen: ›Möge der Ehrwürdige nicht versuchen, den geeinten Orden zu spalten, oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unterneh­men, aufrechterhalten und darauf bestehen. Der Ehrwürdige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Jener Mönch soll von den Mönchen auf diese Weise gemahnt werden’ ist: Und so, ihr Mönche, soll er (ab-)gemahnt werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

413. ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch versucht den geeinten Orden zu spalten. Er gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den So-und-so genannten Mönch [derart] (ab-) mahnen, dass er sein Vorhaben aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch versucht den geeinten Orden zu spalten. Er gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass dieser sein Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er sein Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch versucht den geeinten Orden zu spalten. Er gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass dieser sein Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er sein Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch versucht den geeinten Orden zu spalten. Er gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er sein Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, auf dass er sein Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist der So-und-so genannte Mönch [nun derart] (ab-) gemahnt worden, dass er sein Vorhaben aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

414. Mit der Ankündigung ist das [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei der zweiten Verkündung ist das ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn er dieses Saṅghādisesa-Verge­hen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Verkündung aufgehoben[598].

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

415. Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, ist [für den Betreffenden] ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.[599]

Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt es nicht auf, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, es sei ein ungültiges Ver­fahren, und er gibt es nicht auf, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[600]

416. Kein Vergehen ist es, wenn er nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn er es aufgibt; wenn er verrückt ist; wenn er geistesgestört ist; wenn er schmerzerfüllt ist und wenn er der Ersttäter ist.

Die zehnte Vorschrift, Ordensspaltung betreffend, ist beendet.

11. Ordensspaltern nachfolgen

417. Damals weilte der Buddha, der Erhabene im Bambushain von Rājagaha am Eichhörnchenfutterplatz. Zu jener Zeit, da versuchte der Devadatta den Orden zu spalten, das Rad der Lehre zu zerbrechen. Die Mönche sprachen: „Der Devadatta lehrt nicht die Lehre, [auch] was nicht der Ordenssatzung entspricht, lehrt der Devadatta. Wie kann bloß dieser Devadatta versuchen den Orden zu spalten und das Rad der Lehre zu zerbrechen!“ Als das gesagt wurde, da sprachen Kokālika, Kaṭamodakatissa, Samuddadatta und der Sohn der Herrin Khaṇḍa, zu jenen Mön­chen: „Sagt so etwas nicht, ihr Ehrwürdigen. Devadatta lehrt die Lehre, [auch] was der Ordenssatzung entspricht, lehrt der Devadatta. Devadatta hat unsere Wünsche und Willen aufgegriffen und gibt ihnen Ausdruck. Er weiß, dass das, was er für uns spricht, für uns das Passende ist.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche Deva­dattas Ordensspaltung mit anstrengen, daran teilnehmen und Partei ergreifend dabei bleiben!“ Nachdem dann die Mönche jene teilnehmenden Mönche auf aller­lei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass da Mönche Devadattas Ordensspaltung mit anstrengen, daran teilnehmen und Partei ergreifend dabei bleiben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese törichten Menschen Devadattas Ordensspaltung mit anstrengen, daran teilnehmen und Partei ergrei­fend dabei bleiben! Als nun der Erhabene die [betreffenden] Mönche auf verschie­dene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

418. Sollte es aber einen Mönch geben, der ein, zwei oder drei Mönche hat, die Teilnehmer und Parteigänger sind, und sollten diese so sprechen: ‘Mögen die Ehrwürdigen diesen Mönch nicht (ab-)mahnen. Dieser Mönch ist ein Verkünder der Lehre, dieser Mönch ist ein Verkünder der Ordenssatzung. Dieser Mönch spricht mit unserer Zustimmung und Billigung. Er kennt uns, und was er spricht, das sagt uns zu.’, dann sollen diese Mönche von den [anderen] Mönchen auf diese Weise (ab-)gemahnt werden: ‘Mögen die Ehr­würdigen nicht so etwas sagen. Dieser Mönch ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Mönch ist kein Verkünder der Ordenssatzung. Mögen sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.’ Wenn aber diese Mönche, die von den [anderen] Mönchen auf diese Weise (ab-)gemahnt wurden, [dennoch] darauf bestehen und das aufrechterhalten sollten, dann sollen diese Mönche von den [anderen] Mönchen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben davon ange­sprochen werden. Wenn sie bis zum drei Mal angesprochen wurden und sie geben das auf, dann ist es gut. Sollten sie das nicht aufgeben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

419. ‘Sollte es aber einen Mönch geben’ ist: wenn da ein ordensspaltender Mönch ist.

‘Mönche hat’ ist: er hat andere Mönche.

‘Teilnehmer’ ist: er ist derjenige mit jener (falschen) Ansicht, mit deren Zustimmung, mit deren Billigung und jene sind dessen (falscher) Ansicht, geben dazu ihre Zustimmung und ihre Billigung.

‘Parteigänger’ ist: jene sind dessen Art, haben Partei ergriffen und stehen dazu.

‘Ein oder zwei oder drei’ ist: ein oder zwei oder drei.

‘Sollten diese so sprechen’ ist: [wenn sie sagen:] „Mögen die Ehrwürdigen diesen Mönch nicht (ab-)mahnen. Dieser Mönch ist ein Verkünder der Lehre, die­ser Mönch ist ein Verkünder der Ordenssatzung. Dieser Mönch spricht mit unserer Zustimmung und Billigung. Er kennt uns und was er spricht, das sagt uns zu.“

‘Diese Mönche’ ist: jene teilnehmenden Mönche.

‘Von den Mönchen’ ist: die anderen Mönche, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Mögen die Ehrwürdigen nicht so etwas sagen. Dieser Mönch ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Mönch ist kein Verkünder der Ordens­satzung. Mögen sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie das aufgeben, dann ist es gut. Geben sie das nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von dessem Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffenden] Mönche in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihnen sagen: ›Mögen die Ehrwürdigen nicht so etwas sagen. Dieser Mönch ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Mönch ist kein Verkünder der Ordenssatzung. Mögen sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie das aufgeben, dann ist es gut. Geben sie das nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Jene Mönche sollen von den Mönchen (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, sollen sie (ab-)gemahnt werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

420. ‘Höre mich, hoher Orden! Die So-und-so genannten Mönche sind Teilnehmer und Parteigänger des So-und-so genannten Mönches, der eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die So-und-so genannten Mönche [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Die So-und-so genannten Mönche sind Teil­nehmer und Parteigänger des So-und-so genannten Mönches, der eine Ordens­spaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die So-und-so genannten Mönche (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die So-und-so genannten Mönche [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Die So-und-so genannten Mönche sind Teilnehmer und Parteigänger des So-und-so genannten Mönches, der eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die So-und-so genannten Mönche (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die So-und-so genannten Mönche [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Die So-und-so genannten Mönche sind Teilnehmer und Parteigänger des So-und-so genannten Mönches, der eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die So-und-so genannten Mönche (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die So-und-so genannten Mönche [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden sind die So-und-so genannten Mönche [nun derart]     (ab-)gemahnt worden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

421. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ver­kündungen sind es [schon] Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkün­det wurde, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn er dieses Saṅghādisesa-Ver­gehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und die Thullaccaya-Vergehen von den beiden Verkündungen aufgehoben.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

422. Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, ist [für den Betreffenden] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt es nicht auf, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, und er gibt es nicht auf, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren ist, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

423. Kein Vergehen ist es wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurden; wenn sie das auf­geben; wenn sie verrückt sind; wenn sie geistesgestört sind; wenn sie schmerz­erfüllt sind und wenn sie die Ersttäter sind.

Die elfte Vorschrift, die vom Nachfolgen eines Ordensspalters, ist beendet.

12. Schwer zu ermahnen

424. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita in Kosambi. Zu dieser Zeit, da pflegte der ehrwürdige Channa Fehlver­halten. Die Mönche sprachen [zu ihm]: „Bruder Channa, tu so etwas nicht. Das ist nicht erlaubt.“ Er erwiderte: „Warum denkt ihr nur, Brüder, mir so etwas sagen zu müssen? Ich bin derjenige, der euch etwas sagen sollte![601] Der Erwachte ist für uns [alle], die Lehre ist für uns [alle], für uns [alle] ist durch den Meister die Lehre realisiert worden. Genauso, als würde ein starker Wind wehen und Gras, Blätter, Zweige und Staub in einem aufwirbeln, oder gleichwie ein am Berg entsprungener Fluss allerlei Wasserpflanzen in einem aufwirbeln würde, ebenso seid ihr aus verschiedenen Namen, aus verschiedenen Kasten, aus verschiedenen Geschlech­tern, aus verschiedenen Familien in einem in die Hauslosigkeit gezogen. Warum denkt ihr nur, Brüder, mir so etwas sagen zu müssen? Ich bin derjenige, der euch etwas sagen sollte! Der Erwachte ist für uns [alle], die Lehre ist für uns [alle], für uns [alle] ist durch den Meister die Lehre realisiert worden.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa, wenn er von den Mönchen in hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen wird, sich selber als nicht [darauf] anzuspre­chen bezeichnen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, wenn du von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen wirst, dich selber als nicht [darauf] anzusprechen bezeichnest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, wenn du von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungs­vorschriften angesprochen wirst, dich selber als nicht [darauf] anzusprechen zu bezeichnen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Als nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

425. Ein Mönch mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein[602] und wenn er hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften[603], die in der Rezita­tion enthalten sind, von den Mönchen angesprochen wird, sich für nicht zu ermahnen halten [und sprechen:] „Mögen die Ehrwürdigen mir nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Ich sage den Ehrwürdigen ja auch nicht, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen davon absehen, mich zu ermah­nen.“ Dieser Mönch soll von den Mönchen auf diese Weise ermahnt werden: „Möge der Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [vielmehr] sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehrwürdige die Mönche hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Mönche werden den Ehrwürdigen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften anspre­chen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung[604].“ Wenn dieser Mönch, der auf diese Weise von den Mönchen (ab-)gemahnt wurde, dennoch diese Haltung aufrechterhalten sollte, dann soll dieser Mönch von den Mönchen bis zu drei Mal zum Aufgeben davon aufgefordert werden. Wenn er bis zu drei Mal angesprochen wurde und er gibt es auf, dann ist es gut. Sollte er es nicht aufgeben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

426. ‘Ein Mönch mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein’ ist: er ist schwer anzusprechen, er ist mit Eigenschaften ausgestattet, die es schwer machen, ihn anzusprechen, er ist unnachgiebig, er ist nicht geschickt darin, Unterweisungen aufzufassen[605].

‘Eine erlassene Schulungsregel, enthalten in der Rezitation’ ist: eine im Pātimokkha enthaltene Übungsvorschrift.

‘Durch die Mönche’ ist: durch die anderen Mönche.

‘In Übereinstimmung mit der Lehre’ bedeutet: das ist das, was der Erha­bene als Übungsvorschrift erlassen hat. Das wird ‘Übereinstimmung mit der Lehre’ genannt.

‘Von den Mönchen angesprochen, sich nicht ermahnbar zeigen [und spre­chen:] ›Mögen die Ehrwürdigen mir nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Ich sage den Ehrwürdigen ja auch nicht, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwür­digen davon absehen, mich zu ermahnen.‹’ ist: Dieser Mönch ist der Mönch, der schwer anzusprechen ist.

‘Von den Mönchen’ ist: die anderen Mönche, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Möge der Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [vielmehr] sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehrwürdige die Mönche hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Mönche werden den Ehrwürdigen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung.‹ Das sollen sie ein zwei­tes Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von dessem Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem der [betreffende] Mönch in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihm sagen: ›Möge der Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [vielmehr] sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehrwürdige die Mönche hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Mönche werden den Ehrwürdigen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften anspre­chen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Dieser Mönch soll (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll er (ab-)gemahnt wer­den: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

427. ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den So-und-so genannten Mönch [derart] (ab-)mahnen, dass er seine Haltung aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genann­ten Mönch (ab), auf dass er seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehr­würdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist der So-und-so genannte Mönch [nun derart] (ab-) gemahnt worden, dass er seine Haltung aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

428. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ver­kündungen sind es [schon] Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkün­det wurde, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn er dieses Saṅghādisesa-Ver­gehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und die Thullaccaya-Vergehen von den beiden Verkündungen aufgehoben.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

429. Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, das ist [für den Betreffenden] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, es sei ein ungültiges Ver­fahren, und er gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, es sei ein gültiges Ver­fahren, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

430. Kein Vergehen ist es, wenn er nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn er das aufgibt; wenn er verrückt ist und wenn er der Ersttäter ist.

Die zwölfte Vorschrift, schwer Ermahnbare betreffend, ist beendet.

13. Familienverderber

431.[606] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu jener Zeit hatten schlechte und üble Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu[607] nachfolgten, in Kīṭāgiri[608] ihren Wohnsitz. Sie hatten ein solcherart schlechtes Verhalten: sie pflanzten Zierpflan­zen[609] oder ließen sie anpflanzen; sie gossen diese oder ließen sie gießen; sie pflückten diese oder ließen sie pflücken[610]; fädelten sie auf oder ließen sie auf­fädeln[611]; sie machten Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite oder ließen sie machen; sie machten Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten oder ließen sie machen; sie machten rispenartige [Blüten-]Gestecke oder ließen sie machen; sie machten [Blüten-]Kränze oder ließen sie machen; sie machten [aus den Blüten] Stirnkränze oder ließen sie machen; sie machten [aus den Blüten] Zierrat für die Ohren oder ließen es machen; sie machten [aus den Blüten] eine Art Brustplatte oder ließen sie machen. Zu Frauen aus guter Familie oder zu Töchtern aus guter Familie oder zu Mädchen aus guter Familie oder zu Schwiegertöchtern aus guter Familie oder zu Sklavinnen von vornehmen Häusern sandten oder ließen sie senden: Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite, Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten, rispenartige [Blüten-]Gestecke, [Blüten-]Kränze, [Blüten-] Stirnkränze, [Blüten-]Zierrat für die Ohren oder auch eine Art [Blüten-]Brust­platte. Mit den Frauen aus guter Familie oder den Töchtern aus guter Familie oder den Mädchen aus guter Familie oder den Schwiegertöchtern aus guter Familie oder den Sklavinnen aus vornehmen Häusern aßen sie gemeinsam von einem Teller, tranken sie aus einem [Trink-]Gefäß, saßen sie auf einem Sitz, teilten sie sich eine Liege, teilten sie sich eine Matte, teilten sie sich eine Decke, teilten sie sich eine Matte und eine Decke[612]. Sie aßen zur falschen Zeit[613], tranken Berau­schendes, trugen Schmuck, verwendeten Duftstoffe und Kosmetika, tanzten, san­gen, spielten Instrumente; sie tanzten wenn getanzt wurde, sie tanzten wenn gesun­gen wurde, sie tanzten wenn Instrumente gespielt wurden, sie tanzten wenn es Tanz gab; sie sangen wenn getanzt wurde, sie sangen wenn gesungen wurde, sie sangen wenn Instrumente gespielt wurden, sie sangen zum Tanz[614]; wenn Instru­mente gespielt wurden tanzten sie, wenn Instrumente gespielt wurden, sangen sie, wenn Instrumente gespielt wurden, spielten sie Instrumente, wenn Instrumente gespielt wurden spielten sie zum Tanz auf; zum Tanz tanzten sie, zum Tanz sangen sie, zum Tanz spielten sie Instrumente, wenn es Tanz gab kamen sie zum Tanz; sie spielten Brettspiele mit acht [mal acht] oder zehn [mal zehn] Feldern[615], imagi­näre Spiele[616], sie spielten Einkreisen[617], Spiele, bei denen man etwas von einem Haufen nehmen muss ohne dass der Rest sich bewegt[618], Würfelspiele, sie spielten Stockschleudern[619], Halmeziehen[620], sie spielten Ballspiele[621], sie spielten auf der Blattflöte[622], sie spielten mit einem [Spielzeug-]Pflug, sie vergnügten sich mit Purzelbaumschlagen, sie spielten mit einer [Spielzeug-]Windmühle, sie spielten aus Blättern gefertigte Spiele[623], sie spielten mit [Spielzeug-]Wagen, mit [Spiel­zeug-]Bogen, sie vergnügten sich mit Raten, was mit dem Finger auf den Rücken geschrieben wurde[624], sie vergnügten sich mit Gedankenlesen und andere Leute nachäffen; sie übten sich im Umgang mit Elefanten, im Umgang mit Pferden, im Umgang mit Wagen, im Umgang mit dem Bogen[625], im Umgang mit dem Schwert[626]; sie rannten vor Elefanten, vor Pferden, vor Wagen; sie rannten vor­wärtsstürmend; sie pfiffen auf den Fingern, sie schnippten mit den Fingern, sie machten Fäuste, sie kämpften mit den Fäusten[627]; sie breiteten ihre Roben aus wie zu einer Bühne und sagten zu einem Tanzmädchen: „Los Schwester, tanz!“; sie applaudierten; und hatten vielerlei [solch] schlechten Verhaltens.[628]

432. Zu dieser Zeit ging ein gewisser Mönch, nachdem er die Regenzeit in Kāsi verbracht hatte, nach Sāvatthi, um den Erhabenen zu sehen und erreichte Kīṭāgiri. Nachdem er am Morgen aufgestanden war, sich angezogen sowie Almosenschale und Roben genommen hatte, ging dieser Mönch nach Kīṭāgiri zum Almosengang. Er war angenehm anzusehen beim Vorwärtsgehen und Zurückkommen, beim Anschauen und Betrachten, wenn er sich beugte oder den Arm ausstreckte, er hielt die Augen niedergeschlagen und war beherrscht in der Körperhaltung. Als die Leute ihn sahen sagten sie sich: „Was ist denn das für ein Schwachkopf[629]? Was ist das für ein Dummkopf[630]?“ Was ist das für ein finster blickender Mann[631]? Wer will schon zu so einem gehen und ihm Almosen geben? Dagegen sind unsere Ehrwürdigen, die Assaji und Punabbasu nachfolgen, mild, freundlich, angenehm [mit ihnen] zu sprechen. Die strahlen ein Lächeln aus und sagen: ‘Komm, sei willkommen!’ Sie sind nicht hochnäsig, sind offen[-herzig] und eher ansprechbar. Deshalb sollte [nur] ihnen Almosen gegeben werden.“

Ein gewisser Laienanhänger sah diesen Mönch, wie er in Kīṭāgiri um Almosen ging. Als er ihn so sah, ging er zu ihm hin. Bei ihm angelangt, sprach er diesen Mönch an: „Hoher Herr, haben Sie Almosen bekommen?“ – „Nein Freund, ich habe keine Almosen erhalten.“ – „Kommt Herr, lasst uns ins Haus gehen.“ Daraufhin ließ der Laienanhänger den Mönch in seinem Haus essen und sprach dann zu ihm: „Hoher Herr, wohin will der Ehrwürdige gehen?“ – „Nach Sāvatthi, Freund, will ich gehen, um dort den Erhabenen zu sehen.“ – „Wenn das so ist, hoher Herr, dann verneigen Sie sich ehrfürchtig in meinem Namen mit dem Kopf zu Füßen des Erhabenen und sagen Sie folgendes: »Verdorben, o Herr, ist der Aufenthalt in Kīṭāgiri. Schlechte und üble Mönche, die Assaji und Punabbasu folgen, halten sich in Kīṭāgiri auf. Sie haben solcherart schlechtes Verhalten: sie pflanzen Zierpflanzen oder lassen sie anpflanzen; sie gießen diese oder lassen sie gießen; sie pflücken diese oder lassen sie pflücken; fädeln sie auf oder lassen sie auffädeln; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite oder lassen sie machen; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten oder lassen sie machen; sie machen rispenartige [Blüten-]Gestecke oder lassen sie machen; sie machen [Blüten-]Kränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Stirnkränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Zierrat für die Ohren oder lassen es machen; sie machen [aus den Blüten] eine Art Brustplatte oder lassen sie machen. Zu Frauen aus guter Familie oder zu Töchtern aus guter Familie oder zu Mädchen aus guter Familie oder zu Schwiegertöchtern aus guter Familie oder zu Sklavinnen von vornehmen Häusern senden oder lassen sie sen­den: Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite, Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten, rispenartige [Blüten-]Gestecke, [Blüten-]Kränze, [Blüten-]Stirn­kränze, [Blüten-]Zierrat für die Ohren oder auch eine Art [Blüten-]Brustplatte. Mit den Frauen aus guter Familie oder den Töchtern aus guter Familie oder den Mädchen aus guter Familie oder den Schwiegertöchtern aus guter Familie oder den Sklavinnen aus vornehmen Häusern essen sie gemeinsam von einem Teller, trinken sie aus einem [Trink-]Gefäß, sitzen sie auf einem Sitz, teilen sie sich eine Liege, teilen sie sich eine Matte, teilen sie sich eine Decke, teilen sie sich eine Matte und eine Decke. Sie essen zur falschen Zeit, trinken Berauschendes, tragen Schmuck, verwenden Duftstoffe und Kosmetika, tanzen, singen, spielen Instru­mente; sie tanzen wenn getanzt wird, sie tanzen wenn gesungen wird, sie tanzen wenn Instrumente gespielt werden, sie tanzen wenn es Tanz gibt; sie singen wenn getanzt wird, sie singen wenn gesungen wird, sie singen wenn Instrumente gespielt werden, sie singen zum Tanz; wenn Instrumente gespielt werden tanzen sie, wenn Instrumente gespielt werden singen sie, wenn Instrumente gespielt werden spielen sie Instrumente, wenn Instrumente gespielt werden spielen sie zum Tanz auf; zum Tanz tanzen sie, zum Tanz singen sie, zum Tanz spielen sie Instrumente, wenn es Tanz gibt kommen sie zum Tanz; sie spielen Brettspiele mit acht [mal acht] oder zehn [mal zehn] Feldern, imaginäre Spiele, sie spielen Einkreisen, Spiele, bei denen man etwas von einem Haufen nehmen muss ohne dass der Rest sich bewegt, Würfelspiele, sie spielen Stockschleudern, Halmeziehen, sie spielen Ballspiele, sie spielen auf der Blattflöte, sie spielen mit einem [Spielzeug-]Pflug, sie vergnügen sich mit Purzelbaumschlagen, sie spielen mit einer [Spielzeug-]Windmühle, sie spielen aus Blättern gefertigte Spiele, sie spielen mit [Spielzeug-]Wagen, mit [Spielzeug-]Bogen, sie vergnügen sich mit Raten, was mit dem Finger auf den Rücken geschrieben wird, sie vergnügen sich mit Gedankenlesen, und andere Leute nachäffen; sie üben sich im Elefantenumgang, im Umgang mit Pferden, im Umgang mit Wagen, im Umgang mit dem Bogen, im Umgang mit dem Schwert; sie rennen vor Elefanten, vor Pferden, vor Wagen; sie rennen vorwärtsstürmend; sie pfeifen auf den Fingern, sie schnippen mit den Fingern, sie machen Fäuste, sie kämpfen mit den Fäusten; sie breiten ihre Roben aus wie zu einer Bühne und sagen zu einem Tanzmädchen: ›Los Schwester, tanz!‹; sie applaudieren; und haben vielerlei [solch] schlechten Verhaltens. O Herr, früher glaubten [hier] die Men­schen [an die Lehre/den Buddha] und waren voller Vertrauen, jetzt aber glauben sie nicht mehr und haben [auch] kein Vertrauen. Was früher ein Strom des Gebens für den Orden war, das ist jetzt abgeschnitten. Verlassen von den korrekten Mön­chen, halten sich [jetzt] üble Mönche hier auf. Gut wäre es, o Herr, würden nach Kīṭāgiri Mönche gesandt werden, auf dass der [vormals gute] Aufenthalt in Kīṭā­giri wiederhergestellt wird.«“

„So sei es, Freund.“, antwortete der Mönch dem Laienanhänger, nachdem er das vernommen hatte, dann stand er auf und brach nach Sāvatthi auf. Nach und nach erreichte er Sāvatthi und ging zum Jeta-Hain ins Kloster des Anātha­piṇḍika zum Erhabenen. Dort angekommen verehrte er den Erhabenen und setzte sich zur Seite nieder. Es war Brauch, dass der Buddha, der Erwachte, mit den angekomme­nen Mönchen freundliche Worte wechselte. Da fragte der Erhabene den ehrwürdi­gen Kassapagotta: „Wie geht es dir, Mönch? Wie fühlst du dich? Hattest du auf der Reise [nur] wenige Unannehmlichkeiten? Woher, Mönch, bist du gekom­men?“ – „Erhabener, es geht so. Ich fühle mich ganz gut, Erhabener. Mit [nur] wenigen Unannehmlichkeiten kam ich her. Ehrwürdiger, als ich auf dem Weg von Kāsi, wo ich die Regenzeit verbrachte, nach Sāvatthi war, um den Erhabenen zu sehen, da erreichte ich Kīṭāgiri. Dort, o Herr, ging ich, nachdem ich am Morgen aufgestanden war, mich angezogen sowie Almosenschale und Roben genommen hatte, nach Kīṭāgiri zum Almosengang. Da sah mich ein gewisser Laienanhänger, wie ich in Kīṭāgiri um Almosen ging. Als er mich so sah, kam er zu mir, und bei mir angekommen, verehrte er mich und sprach: ‘Hoher Herr, haben Sie Almosen bekommen?’ – ‘Nein Freund, ich habe keine Almosen erhalten.’ – ‘Kommt Herr, lasst uns ins Haus gehen.’ Daraufhin ließ der Laienanhänger mich in seinem Haus essen und sprach dann zu mir: ‘Hoher Herr, wohin will der Ehrwürdige gehen?’ – ‘Nach Sāvatthi, Freund, will ich gehen, um dort den Erhabenen zu sehen.’ – ‘Wenn das so ist, hoher Herr, dann verneigen Sie sich ehrfürchtig in meinem Namen mit dem Kopf zu Füßen des Erhabenen und sagen Sie folgendes: »Verdorben, o Herr, ist der Aufenthalt in Kīṭāgiri. Schlechte und üble Mönche, die Assaji und Punabbasu folgen, halten sich in Kīṭāgiri auf. Sie haben solcherart schlechtes Ver­halten: sie pflanzen Zierpflanzen oder lassen sie anpflanzen; sie gießen diese oder lassen sie gießen; sie pflücken diese oder lassen sie pflücken; fädeln sie auf oder lassen sie auffädeln; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite oder lassen sie machen; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten oder lassen sie machen; sie machen rispenartige [Blüten-]Gestecke oder lassen sie machen; sie machen [Blüten-]Kränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Stirnkränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Zierrat für die Ohren oder lassen es machen; sie machen [aus den Blüten] eine Art Brustplatte oder lassen sie machen. Zu Frauen aus guter Familie oder zu Töchtern aus guter Familie oder zu Mädchen aus guter Familie oder zu Schwiegertöchtern aus guter Familie oder zu Sklavinnen von vornehmen Häusern senden oder lassen sie senden: Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite, Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten, rispenartige [Blüten-]Gestecke, [Blüten-]Kränze, [Blüten-] Stirnkränze, [Blüten-]Zierrat für die Ohren oder auch eine Art [Blüten-]Brust­platte. Mit den Frauen aus guter Familie oder den Töchtern aus guter Familie oder den Mädchen aus guter Familie oder den Schwiegertöchtern aus guter Familie oder den Sklavinnen aus vornehmen Häusern essen sie gemeinsam von einem Teller, trinken sie aus einem [Trink-]Gefäß, sitzen sie auf einem Sitz, teilen sie sich eine Liege, teilen sie sich eine Matte, teilen sie sich eine Decke, teilen sie sich eine Matte und eine Decke. Sie essen zur falschen Zeit, trinken Berauschendes, tragen Schmuck, verwenden Duftstoffe und Kosmetika, tanzen, singen, spielen Instrumente; sie tanzen wenn getanzt wird, sie tanzen wenn gesungen wird, sie tanzen wenn Instrumente gespielt werden, sie tanzen wenn es Tanz gibt; sie singen wenn getanzt wird, sie singen wenn gesungen wird, sie singen wenn Instrumente gespielt werden, sie singen zum Tanz; wenn Instrumente gespielt werden tanzen sie, wenn Instrumente gespielt werden, singen sie, wenn Instrumente gespielt wer­den, spielen sie Instrumente, wenn Instrumente gespielt werden, spielen sie zum Tanz auf; zum Tanz tanzen sie, zum Tanz singen sie, zum Tanz spielen sie Instru­mente, wenn es Tanz gibt, kommen sie zum Tanz; sie spielen Brettspiele mit acht [mal acht] oder zehn [mal zehn] Feldern, imaginäre Spiele, sie spielen Einkreisen, Spiele, bei denen man etwas von einem Haufen nehmen muss, ohne dass der Rest sich bewegt, Würfelspiele, sie spielen Stockschleudern, Halmeziehen, sie spielen Ballspiele, sie spielen auf der Blattflöte, sie spielen mit einem [Spielzeug-]Pflug, sie vergnügen sich mit Purzelbaumschlagen, sie spielen mit einer [Spielzeug-] Windmühle, sie spielen aus Blättern gefertigte Spiele, sie spielen mit [Spiel-   zeug-]Wagen, mit [Spielzeug-]Bogen, sie vergnügen sich mit Raten, was mit dem Finger auf den Rücken geschrieben wird, sie vergnügen sich mit Gedankenlesen, und andere Leute nachäffen; sie üben sich im Elefantenumgang, im Umgang mit Pferden, im Umgang mit Wagen, im Umgang mit dem Bogen, im Umgang mit dem Schwert; sie rennen vor Elefanten, vor Pferden, vor Wagen; sie rennen vor­wärtsstürmend; sie pfeifen auf den Fingern, sie schnippen mit den Fingern, sie machen Fäuste, sie kämpfen mit den Fäusten; sie breiten ihre Roben aus wie zu einer Bühne und sagen zu einem Tanzmädchen: ›Los Schwester, tanz!‹; sie applaudieren; und haben vielerlei [solch] schlechten Verhaltens. O Herr, früher glaubten [hier] die Menschen [an die Lehre/den Buddha] und waren voller Ver­trauen, jetzt aber glauben sie nicht mehr und haben [auch] kein Vertrauen. Was früher ein Strom des Gebens für den Orden war, das ist jetzt abgeschnitten. Ver­lassen von den korrekten Mönchen, halten sich [jetzt] üble Mönche hier auf. Gut wäre es, o Herr, würden nach Kīṭāgiri Mönche gesandt werden, auf dass der [vor­mals gute] Aufenthalt in Kīṭāgiri wiederhergestellt wird.«’ Darum, Erhabener, bin ich hergekommen.“[632]

433. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich schlechte und üble Mönche in Kīṭāgiri aufhalten, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen? Dass diese solcherart schlechtes Verhalten haben: sie pflanzen Zierpflanzen oder lassen sie anpflanzen; sie gießen diese oder lassen sie gießen; sie pflücken diese oder lassen sie pflücken; fädeln sie auf oder lassen sie auffädeln; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite oder lassen sie machen; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten oder lassen sie machen; sie machen rispenartige [Blüten-]Gestecke oder lassen sie machen; sie machen [Blüten-]Kränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Stirnkränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Zierrat für die Ohren oder lassen es machen; sie machen [aus den Blüten] eine Art Brustplatte oder lassen sie machen. Zu Frauen aus guter Familie oder zu Töchtern aus guter Familie oder zu Mädchen aus guter Familie oder zu Schwieger­töchtern aus guter Familie oder zu Sklavinnen von vornehmen Häusern senden oder lassen sie senden: Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite, Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten, rispenartige [Blüten-]Gestecke, [Blüten-]Kränze, [Blüten-]Stirnkränze, [Blüten-]Zierrat für die Ohren oder auch eine Art [Blüten-] Brustplatte. Mit den Frauen aus guter Familie oder den Töchtern aus guter Familie oder den Mädchen aus guter Familie oder den Schwiegertöchtern aus guter Familie oder den Sklavinnen aus vornehmen Häusern essen sie gemeinsam von einem Teller, trinken sie aus einem [Trink-]Gefäß, sitzen sie auf einem Sitz, teilen sie sich eine Liege, teilen sie sich eine Matte, teilen sie sich eine Decke, teilen sie sich eine Matte und eine Decke. Sie essen zur falschen Zeit, trinken Berauschen­des, tragen Schmuck, verwenden Duftstoffe und Kosmetika, tanzen, singen, spie­len Instrumente; sie tanzen wenn getanzt wird, sie tanzen wenn gesungen wird, sie tanzen wenn Instrumente gespielt werden, sie tanzen wenn es Tanz gibt; sie singen wenn getanzt wird, sie singen wenn gesungen wird, sie singen wenn Instrumente gespielt werden, sie singen zum Tanz; wenn Instrumente gespielt werden tanzen sie, wenn Instrumente gespielt werden singen sie, wenn Instrumente ge­spielt werden spielen sie Instrumente, wenn Instrumente gespielt werden spielen sie zum Tanz auf; zum Tanz tanzen sie, zum Tanz singen sie, zum Tanz spielen sie Instru­mente, wenn es Tanz gibt kommen sie zum Tanz; sie spielen Brettspiele mit acht [mal acht] oder zehn [mal zehn] Feldern, imaginäre Spiele, sie spielen Einkreisen, Spiele, bei denen man etwas von einem Haufen nehmen muss ohne dass der Rest sich bewegt, Würfelspiele, sie spielen Stockschleudern, Halmeziehen, sie spielen Ballspiele, sie spielen auf der Blattflöte, sie spielen mit einem [Spielzeug-]Pflug, sie vergnügen sich mit Purzelbaumschlagen, sie spielen mit einer [Spielzeug-] Windmühle, sie spielen aus Blättern gefertigte Spiele, sie spielen mit [Spiel-   zeug-]Wagen, mit [Spielzeug-]Bogen, sie vergnügen sich mit Raten, was mit dem Finger auf den Rücken geschrieben wird, sie vergnügen sich mit Gedankenlesen, und andere Leute nachäffen; sie üben sich im Elefantenumgang, im Umgang mit Pferden, im Umgang mit Wagen, im Umgang mit dem Bogen, im Umgang mit dem Schwert; sie rennen vor Elefanten, vor Pferden, vor Wagen; sie rennen vor­wärtsstürmend; sie pfeifen auf den Fingern, sie schnippen mit den Fingern, sie machen Fäuste, sie kämpfen mit den Fäusten; sie breiten ihre Roben aus wie zu einer Bühne und sagen zu einem Tanzmädchen: ›Los Schwester, tanz!‹; sie applaudieren; und haben vielerlei [solch] schlechten Verhaltens? Dass früher [dort] die Menschen glaubten und voller Vertrauen waren, jetzt aber glauben sie nicht mehr und haben [auch] kein Vertrauen? Und was früher ein Strom des Gebens für den Orden war, das ist jetzt abgeschnitten? Verlassen von den korrek­ten Mönchen, halten sich [jetzt] üble Mönche dort auf?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Toren, diese Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu folgen, ein derart schlechtes Verhalten haben: sie pflanzen Zierpflanzen oder lassen sie anpflanzen; sie gießen diese oder lassen sie gießen; sie pflücken diese oder lassen sie pflücken; fädeln sie auf oder lassen sie auffädeln; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite oder lassen sie machen; sie machen Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten oder lassen sie machen; sie machen rispenartige [Blüten-]Gestecke oder lassen sie machen; sie machen [Blüten-]Kränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Stirnkränze oder lassen sie machen; sie machen [aus den Blüten] Zierrat für die Ohren oder lassen es machen; sie machen [aus den Blüten] eine Art Brustplatte oder lassen sie machen. Zu Frauen aus guter Familie oder zu Töchtern aus guter Familie oder zu Mädchen aus guter Familie oder zu Schwieger­töchtern aus guter Familie oder zu Sklavinnen von vornehmen Häusern senden oder lassen sie senden: Girlanden mit den Stängeln auf einer Seite, Girlanden mit den Stängeln auf beiden Seiten, rispenartige [Blüten-]Gestecke, [Blüten-]Kränze, [Blüten-]Stirnkränze, [Blüten-]Zierrat für die Ohren oder auch eine Art [Blüten-] Brustplatte. Mit den Frauen aus guter Familie oder den Töchtern aus guter Familie oder den Mädchen aus guter Familie oder den Schwiegertöchtern aus guter Familie oder den Sklavinnen aus vornehmen Häusern essen sie gemeinsam von einem Teller, trinken sie aus einem [Trink-]Gefäß, sitzen sie auf einem Sitz, teilen sie sich eine Liege, teilen sie sich eine Matte, teilen sie sich eine Decke, teilen sie sich eine Matte und eine Decke. Sie essen zur falschen Zeit, trinken Berauschen­des, tragen Schmuck, verwenden Duftstoffe und Kosmetika, tanzen, singen, spie­len Instrumente; sie tanzen wenn getanzt wird, sie tanzen wenn gesungen wird, sie tanzen wenn Instrumente gespielt werden, sie tanzen wenn es Tanz gibt; sie singen wenn getanzt wird, sie singen wenn gesungen wird, sie singen wenn Instrumente gespielt werden, sie singen zum Tanz; wenn Instrumente gespielt werden tanzen sie, wenn Instrumente gespielt werden singen sie, wenn Instrumente gespielt wer­den, spielen sie Instrumente, wenn Instrumente gespielt werden, spielen sie zum Tanz auf; zum Tanz tanzen sie, zum Tanz singen sie, zum Tanz spielen sie Instru­mente, wenn es Tanz gibt, kommen sie zum Tanz; sie spielen Brettspiele mit acht [mal acht] oder zehn [mal zehn] Feldern, imaginäre Spiele, sie spielen Einkreisen, Spiele, bei denen man etwas von einem Haufen nehmen muss, ohne dass der Rest sich bewegt, Würfelspiele, sie spielen Stockschleudern, Halmeziehen, sie spielen Ballspiele, sie spielen auf der Blattflöte, sie spielen mit einem [Spielzeug-]Pflug, sie vergnügen sich mit Purzelbaumschlagen, sie spielen mit einer [Spielzeug-] Windmühle, sie spielen aus Blättern gefertigte Spiele, sie spielen mit [Spiel-   zeug-]Wagen, mit [Spielzeug-]Bogen, sie vergnügen sich mit Raten, was mit dem Finger auf den Rücken geschrieben wird, sie vergnügen sich mit Gedankenlesen, und andere Leute nachäffen; sie üben sich im Elefantenumgang, im Umgang mit Pferden, im Umgang mit Wagen, im Umgang mit dem Bogen, im Umgang mit dem Schwert; sie rennen vor Elefanten, vor Pferden, vor Wagen; sie rennen vor­wärtsstürmend; sie pfeifen auf den Fingern, sie schnippen mit den Fingern, sie machen Fäuste, sie kämpfen mit den Fäusten; sie breiten ihre Roben aus wie zu einer Bühne und sagen zu einem Tanzmädchen: ›Los Schwester, tanz!‹; sie applaudieren; und haben vielerlei [solch] schlechten Verhaltens? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“

Nachdem dann der Erhabene die Mönche auf verschiedene Weise getadelt hatte, und er eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen Sāriputta und Moggallāna[633]: „Ihr [beiden], Sāriputta[634] und Moggallāna, geht nach Kīṭāgiri. Und wenn ihr dort seid, dann führt ihr ein Verbannungsverfahren[635] gegen die Mönche durch, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen. Das sind die, die mit euch die Zelle teilten[636].“

         „Wie, o Herr, sollen wir gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, in Kīṭāgiri ein Verbannungsverfahren durchführen? Diese Mönche sind cholerisch und grob.“[637] – „Wenn das so ist, dann, Sāriputta und Moggallāna, geht und nehmt viele Mönche mit euch.“ – „So sei es, o Herr.“ ant­worteten Sāriputta und Moggallāna dem Erhabenen.

„Und so, ihr Mönche, soll es gemacht werden: Zuerst sollen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen beschuldigt werden, nachdem sie beschuldigt wurden, sollen sie erinnert werden, nachdem sie erinnert wurden, sollen sie ihr Vergehen aufdecken und nachdem sie ihr Vergehen aufgedeckt haben, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

434. ‘Höre mich, hoher Orden! Die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, sind Familienverderber und haben ein übles Benehmen. Ihr übles Benehmen ist zu sehen und [davon ist] zu hören. Durch sie verdorbene Familien sind ebenso zu sehen[638] und [davon ist] zu hören[639]. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durchführen, sodass sie nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, sind Familienverderber und haben ein übles Benehmen. Ihr übles Benehmen ist zu sehen und [davon ist] zu hören. Durch sie verdorbene Familien sind ebenso zu sehen und [davon ist] zu hören. Der Orden führt gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verban­nungsverfahren durch, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punab­basu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Orden gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durchführt, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, sind Familienver­derber und haben ein übles Benehmen. Ihr übles Benehmen ist zu sehen und [da­von ist] zu hören. Durch sie verdorbene Familien sind ebenso zu sehen und [davon ist] zu hören. Der Orden führt gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durch, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Orden gegen die Mönche, die den Mön­chen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durchführt, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, sind Familienver­derber und haben ein übles Benehmen. Ihr übles Benehmen ist zu sehen und [da­von ist] zu hören. Durch sie verdorbene Familien sind ebenso zu sehen und [davon ist] zu hören. Der Orden führt gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durch, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Orden gegen die Mönche, die den Mön­chen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durchführt, sodass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden wurde gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, ein Verbannungsverfahren durchgeführt, sodass die Mön­che, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, nicht [mehr] in Kīṭāgiri bleiben. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

435. Als nun eine Gemeinschaft von Mönchen mit Sāriputta und Moggallāna an der Spitze nach Kīṭāgiri gegangen waren, führten sie gegen die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgten, in Kīṭāgiri das Verbannungsver­fahren durch, auf dass die Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgten, nicht mehr in Kīṭāgiri bleiben sollen. Als durch den Orden das Ver­bannungsverfahren durchgeführt wurde, da verhielten sich jene nicht korrekt, mäßigten sich nicht und benahmen sich auch nicht so, um [davon] frei zu kommen; sie baten die [korrekten] Mönche nicht um Vergebung, beschimpften und schmäh­ten diese; gingen üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Verblendung und der Angst; sie gingen fort oder verließen [sogar] den Orden. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nachfolgen, und gegen die durch den Orden ein Verbannungsverfahren durchgeführt wurde, sich nicht kor­rekt verhalten, sich nicht mäßigen und sich auch nicht so benehmen, um [davon] frei zu kommen? Sie bitten die [korrekten] Mönche nicht um Vergebung, be­schimpften und schmähten diese; gingen üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Verblendung und der Angst; sie gehen fort oder verlassen [gar] den Orden.“ Dann berichteten diese Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen.

Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche, die den Mönchen Assaji und Punabbasu nach­folgen, und gegen die durch den Orden ein Verbannungsverfahren durchgeführt wurde, sich nicht korrekt verhalten, sich nicht mäßigen und sich auch nicht so benehmen, um [davon] frei zu kommen? Dass sie die [korrekten] Mönche nicht um Vergebung bitten, sie beschimpfen und schmähen; üble Wege der Aufgeregt­heit gehen, des Hassens, der Verblendung und der Angst; dass sie fortgehen oder [gar] den Orden verlassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Toren, diese Mönche, die den Mönchen Assaji und Punab­basu nachfolgen, und gegen die durch den Orden ein Verbannungsverfahren durchgeführt wurde, sich nicht korrekt verhalten, sich nicht mäßigen und sich auch nicht so benehmen, um [davon] frei zu kommen? Dass sie die [korrekten] Mönche nicht um Vergebung bitten, sie beschimpfen und schmähen; üble Wege der Auf­geregtheit gehen, des Hassens, der Verblendung und der Angst; dass sie fortgehen oder [gar] den Orden verlassen? Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“

Nachdem dann der Erhabene die Mönche auf verschiedene Weise getadelt hatte, und nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernäh­ren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

436. Es kann sein, dass ein Mönch, der von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Kleinstadt lebt, ein Verderber von Familien und von üblem Benehmen ist. Dessen schlechtes Benehmen wurde sowohl gesehen als auch davon gehört, und auch die Familien, die von ihm verdorben worden sind, wurden sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Dieser Mönch soll von den Mönchen auf diese Weise angesprochen werden: ›Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört, und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, er hat lange genug hier gelebt.‹ Wenn jedoch dieser Mönch, der auf diese Weise von den Mönchen angesprochen wurde, den Mönchen so antwortet: ›Die Mönche sind von üblen Wünschen geleitet, die Mönche sind von Ärger geleitet, die Mönche sind von Verblendung geleitet und die Mönche sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens ver­bannen sie den einen und einen anderen verbannen sie nicht!‹, dann soll dieser Mönch von den Mönchen so angesprochen werden: ›Möge der Ehr­würdige so etwas nicht sagen. Die Mönche sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Mönche sind nicht von Ärger geleitet, die Mönche sind nicht von Verblendung geleitet und die Mönche sind nicht von Angst geleitet. Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Möge der Ehrwür­dige diesen Wohnort verlassen, er hat lange genug hier gelebt.‹ Wenn jedoch dieser Mönch auf diese Weise von den Mönchen angesprochen, dennoch diese Haltung aufrechterhält, dann soll dieser Mönch von den Mönchen bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser aufgefordert werden. Gibt er diese Haltung auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Gibt er sie nicht auf, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

437. ‘Ein Mönch eines gewissen Dorfes oder einer Kleinstadt’ ist: ein Dorf, eine Kleinstadt, eine (Festungs-)Stadt, das ist eben ein Dorf als auch eine Kleinstadt.

‘Von deren Unterstützung leben’ ist: [eben] von dort abhängig sein, hin­sichtlich Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin im Krankheitsfall.

‘Eine Familie’ bedeutet: da gibt es vier Familien[640]: die Familie der (Krie­ger-)Adligen, die Familie der Brahmanen, die Familie der Kaufleute und die Familie der Arbeiter.

‘Familienverderber’ ist: er verdirbt Familien durch Blumen[641] oder Früch­te[642] oder Seifen[643] oder Lehm[644] oder Zahnhölzer oder Bambus oder medizinische Behandlung[645] oder durch Botengänge[646].

‘Übles Benehmen’ ist: er pflanzt Zierpflanzen an oder lässt sie anpflanzen; er gießt diese oder lässt sie gießen; er pflückt diese oder lässt sie pflücken; er fädelt sie [die Blüten] auf oder lässt sie auffädeln.

‘Gesehen und auch davon gehört’ ist: jene, die in seiner Gegenwart sind, die sehen [es]; jene, die ihm fern sind, die hören davon.

‘Familien, die durch ihn verdorben wurden’ ist: früher hatten sie Vertrauen, nachdem sie zu ihm kamen, haben sie kein Vertrauen [mehr], nachdem sie [früher] glücklich waren, sind sie nun unglücklich.

‘Gesehen und auch davon gehört’ ist: jene, die in deren Gegenwart sind, die sehen [es]; jene, die ihnen fern sind, die hören davon.

‘Jener Mönch’ ist: das ist der Familien verderbende Mönch.

‘Von den Mönchen’ ist: durch die anderen Mönche. Jene, die gesehen haben, jene, die gehört haben. Diese sollen sagen: „Der Ehrwürdige ist ein Ver­derber von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört, und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, er hat lange genug hier gelebt.“ Wenn jedoch dieser Mönch, der auf diese Weise von den Mönchen angesprochen wurde, den Mönchen so antwortet: „Die Mönche sind von üblen Wünschen geleitet, die Mönche sind von Ärger geleitet, die Mönche sind von Ver­blendung geleitet und die Mönche sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie den einen und einen anderen verbannen sie nicht!“, dann soll dieser Mönch von den Mönchen [daraufhin] angesprochen werden.

‘Dieser Mönch’ ist: jener Mönch, gegen den das Verfahren läuft.

‘Von den Mönchen’ ist: durch die anderen Mönche. Jene, die gesehen haben, jene, die gehört haben. Diese sollen sagen: „Möge der Ehrwürdige so etwas nicht sagen. Die Mönche sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Mönche sind nicht von Ärger geleitet, die Mönche sind nicht von Verblendung geleitet und die Mönche sind nicht von Angst geleitet. Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen des Ehrwür­digen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdi­gen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, er hat lange genug hier gelebt.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen.

Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von dessem Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem der [betreffende] Mönch in die Mitte des versam­melten Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihm sagen: „Möge der Ehrwür­dige so etwas nicht sagen. Die Mönche sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Mönche sind nicht von Ärger geleitet, die Mönche sind nicht von Verblendung geleitet und die Mönche sind nicht von Angst geleitet. Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, er hat lange genug hier gelebt.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Dann soll dieser Mönch (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll er (ab-)gemahnt werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankün­digen:

438. ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Mönche seien von üblen Wünschen geleitet, die Mönche seien von Ärger geleitet, die Mönche seien von Verblendung geleitet und die Mönche seien von Angst geleitet. Er gibt diese Hal­tung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den So-und-so genannten Mönch [derart] (ab-)mahnen, dass er seine Haltung aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Mönche seien von üblen Wünschen geleitet, die Mönche seien von Ärger geleitet, die Mönche seien von Verblendung geleitet und die Mönche seien von Angst geleitet. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Mönche seien von üblen Wünschen geleitet, die Mönche seien von Ärger geleitet, die Mönche seien von Verblendung geleitet und die Mönche seien von Angst geleitet. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er seine Hal­tung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Mönche seien von üblen Wünschen geleitet, die Mönche seien von Ärger geleitet, die Mönche seien von Verblendung geleitet und die Mönche seien von Angst geleitet. Er gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass er seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist der So-und-so genannte Mönch [nun derart] (ab-) gemahnt worden, dass er seine Haltung aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

439. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ver­kündungen sind es [schon] Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkün­det wurde, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn er dieses Saṅghādisesa-Ver­gehen begeht, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und die Thullaccaya-Vergehen von den beiden Verkündungen aufgehoben.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht einige Mönche oder ein einzelnes Individuum. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

440. Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, das ist [für den Betreffenden] ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, und er gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren,und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

441. Kein Vergehen ist es, wenn er nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn er das aufgibt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dreizehnte Vorschrift, Familienverderber betreffend, ist beendet.

442. „Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die dreizehn Fälle vom anfänglichen und nachfolgenden Zusammentreten des Ordens. Neun [davon] sind sofortige Vergehen[647], vier [davon] sind nach dem dritten Mal Vergehen[648].

Wenn ein Mönch das eine und/oder andere davon begangen hat, soll er eine Bewährungszeit von ebenso vielen Tagen auferlegt bekommen, wie er es verheim­licht hat, auch wenn er es nicht will. Der sich in der Bewährung bewährt Habende soll danach für sechs Nächte den Mönchen Ehrerbietung ableisten. Der die Ehr­erbietung abgeleistet Habende soll dort, wo sich ein Mönchsorden von [wenigs­tens] zwanzig Mönchen befindet, rehabilitiert werden. Wenn ein Mönchsorden, der auch nur einen weniger als zwanzig Mönche umfasst, diesen Mönch rehabili­tiert, dann ist dieser Mönch nicht rehabilitiert und jene Mönche sind zu tadeln. Das ist der ordnungsgemäße Verlauf.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Die dreizehn [Saṅghādisesā], sind beendet.

Zusammenfassung

Samenerguss, Körperkontakt,
obszöne Rede und eigene Sinneslust;
Kupplerei als auch die Hütte,
Wohnstatt und unbegründet.

Unter Vorwand und die Spaltung,
als auch die Teilnahme daran;
Schwer ermahnbar, Familienverderber auch,
das sind der Saṅghādisesa dreizehn.

Der zweite Abschnitt,

der vom anfänglichen und nachfolgenden Zusammentreten des Ordens,

ist beendet.


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[484] saññā cikāya saṃ-yācikāya  IBH: „in Gemeinschaft betteln“ übersetzt.

[485] assāmikāyo  wtl: „ohne Besitzer“, d.h. auch ohne dass jemand diese übereignet bzw. gespendet hat. Das bedeutet aber auch, dass keinerlei Reservierung mög­lich ist (→ Cvg 313), sondern der so genannte Unterkunftszuweiser zuständig ist (→ Cvg 317).

[486] appamāṇikāyo  Laut Kommentar bedeutet das: „Sie sagen: ‘Mit dieser Summe wird es vollendet werden.’ Also war da keine Begrenzung in der Größe, die Ausmaße nahmen zu, die Abmessungen waren [zu] groß.“

[487] Wegen deren Robenfarbe.

[488] Ein Kommentar zum SN sagt, dass dieser Schrein in ein (buddhistisches) Kloster umgewandelt wurde.

[489] isaya, isi  deutlich verwandt zu skr ṛṣi  „Seher“, „Verkünder“, „Prophet“ usw.

[490]  Maṇikaṇṭha  wtl: „Juwelenkehle“, weil er einen äußerst wertvollen und auch noch wunscherfüllenden Edelstein (Karfunkel) um den Hals hängen hatte.

      Manikantha   Maṇikaṇṭha-Darstellung als Amulett.

[491] Laut Kommentar habe der Jüngere Mettā-Meditation geübt, und der Schlan­genfürst wollte ihm Schatten spenden. Die siebenfache Umschlingung er­scheint auch in Mvg 5.

[492] bhayā  Das widerspricht deutlich dem Kommentar, von wegen Heiliger Mann und „Mettā-Meditation“.

[493] agamāsi  „weg-gehen“ kann man bei einer beinlosen Schlange nicht über­setzen.

[494] Und folgende = Ja 253 „Maṇikaṇṭha-Jātaka“.

[495] sakkharadhotapāṇī  Verschiedene Kommentare (JaA, Sp) versuchen ein Schwert hineinzuinterpretieren, dabei bedeutet sakkhara  eindeutig „Kiesel     (-stein)“, dhota  „waschen“ und pāṇī  „Hände“. Die Bedeutung ist, dass sich eine Schlange (jedes Tier) vor den jungen Burschen fürchtet, die mit Kiesel­steinen auf sie schießen.

[496] pakkāmi  „fort-gehen“ ist bei einer beinlosen Schlange ebenfalls nicht zu übersetzen.

[497] yācitvā  um eben jene Dinge wie oben (Arbeitskräfte, Baumaterial, Werkzeug usw.).

[498] sugata-vidatthi  Spanne zwischen Handgelenk und Fingerspitze (30 cm). Laut Kommentar ist ein mittelgroßer Mann (180 cm) 3 Spannen (á 60 cm) groß. Eine solche Spanne wird in 24 aṅguli  geteilt (á 2,5 cm). Eine (Hand-)Spanne hat 12 aṅguli (d.h. 30 cm). Ein Zimmermann soll eine um die Hälfte größere (45 cm) Handspanne haben (Vaḍḍhakī-hattha). Es ist kaum anzunehmen, dass die Menschen damals „normalerweise“ 180 cm groß waren, aber für aṅguli  hat sich „Zoll“ (25 mm) eingebürgert. Siehe auch Anm. 765.

[499] anārambha  Siehe weiter unten in § 353.

[500] saparikkamana  Damit ist ein freier Raum (auch ohne Bewuchs, wie z.B. Gras!) gemeint, der so breit ist, dass man sogar mit einem Wagen herum fahren könnte oder mit einer Leiter (ohne am Dachüberhang anzustoßen) herum gehen könnte.

[501] ullittāvalitta = ullitta+avalitta  Mit Lehm wurden die aus Gras oder anderem Material geflochtenen Wände bestrichen. Dazu siehe auch Cvg VI.

[502] Auch nicht der Orden (Saṅgha).

[503] bāhirimena mānena  Das wären genau 3 Meter.

[504] sārambhaṃ anārambhaṃ  d.h. ob die vorgenannten Kriterien gegeben sind (keine Ameisen usw. usf.).

[505] saṃsaraṇanissitaṃ, (Sp: sañcaraṇanissitaṃ)  Treffend wäre der römische Begriff „Forum“.

[506] kārukānaṃ  Sofern diese Mönche sind.

[507] vippakate āgacchati  „unzureichend ausgeführt“ bzw. „nicht zuende gebracht“.

[508] Diese (Nicht-)Kombination erscheint unlogisch. Sie erscheint auch im nächsten Absatz nicht. Sicherlich ein Editionsfehler.

[509] vāsāgāra ṭhapetvā sabbattha  Laut Kommentar ist ein (richtiges) Gebäude gemeint, sofern er es für sich selber beanspruchen will, nachdem er es als Rezi­tationshalle, Badehaus, Speisehalle o.ä. hat bauen lassen.

[510] Das dürfte der ehemalige Wagenlenker des Bodhisatta sein. Siehe auch Cvg 46, 56, 215 und 445.

[511] Das muss also noch vor dem Erlass von Pāc 11 (Vegetation beschädigen) gewesen sein und in einer Gegend, wo auch von der Regierung keine Strafen dafür verhängt wurden.

[512] ek-indriyaṃ jīvaṃ  Pflanzen. Es war (und ist) in Indien (und anderswo auch) allgemein üblich, dass Pflanzen ein Grenzfall sind zwischen empfindungs­fähigen und nicht empfindungsfähigen Wesen. (Dazu ausführlich → Schmit­hausen 2009.) Auch in der altindischen Rechtsprechung genießen Pflanzen Bedeutung, zumal wenn es um öffentlichen Besitz geht. Die Beschädigung von Pflanzen (z.B. in Hainen oder Parks) wurde sogar mit Geldbußen belegt: Beschädigung eines Sprosses von einem Baum: 3 Kahāpaṇa; eines wichtigen Baumes: 6 Kahāpaṇa; eines anderen Baumes: 12 Kahāpaṇa; Beschädigung eines kleinen Astes von einem Baum: 6 Kahāpaṇa; eines wichtigen Baumes: 12 Kahāpaṇa; eines anderen Baumes: 24 Kahāpaṇa; Beschädigung eines großen Astes von einem Baum: 12 Kahāpaṇa; eines wichtigen Baumes: 24 Kahāpaṇa; eines anderen Baumes: 48 Kahāpaṇa.

[513] Hier wird (noch?) nicht die Möglichkeit gegeben, dass der Orden (Saṅgha)  der Besitzer sein kann bzw. soll.

[514] tiṇakuṭikāya  statt tiṇavihārakāya. Das ist die Tücke bei stereotypen Wieder­holungen. Es wäre auch ein gewaltiger Aufwand, a) so viel Gras zu sammeln, b) für eine Wohnstätte, die einen Besitzer hat, aber dennoch nur kurze Zeit erhalten bleibt.

[515] Auch in Cvg 189. Von dort wurden auch die entsprechenden Anmerkungen übernommen.

[516] In und um Rājagaha gab es laut IoD 18 Stätten, an denen sich die Mönche (zum Teil mit anderen Asketen) aufhielten. Manche wurden zu Klöstern. In früher Zeit waren die Unterkünfte nur temporär, d.h. Laubhütten, die nach der Regen­zeit wieder abgerissen werden mussten. Da hier Mönche zu Besuch kamen, ist anzunehmen, dass die Regenzeit vorüber war. Entweder hielten sich die Mönche unter freiem Himmel auf (wie es auch eine der 13 Dhutaṅga-Übungen ist) oder es gab bereits festere Unterkünfte.

Nicht sicher identifiziert wurden: Ambalaṭṭhika Cetiya (Mangoschößling-Stätte); Corapapāta (Räuberklippe); Isigilipasse kāḷasilā (Schwarzer Stein am Isigili); Gotamakakandarā (Gotamaka-Schlucht); Sumāgadhā, ein Lotosteich; nahebei der Moranivāpa (Pfauenfutterplatz); davon fußläufig entfernt Parib­bājakārāma (Wanderasketenhain); im Udumbarikārāma (Park der Fürstin Udumbarikā); Vediyagiri (einer der kleineren Berggipfel); Pāsāṇakacetiya (Schrein der Anhänger des Bāvarī); Kapotakandarā (Taubengrotte); Tinduka­kandarā (Tinduka-Schlucht); Tapodakandarā (Asketenschlucht); Tālavanaya (Palmenhain) und Paṭibhānakūṭa (Disputierkulm) ein kleiner Gipfel unweit des Geiergipfels.

Verwunderlich ist, dass im Text die Indasālaguhā (17), etwa 8 km Rich­tung Giriyak und der Laṭṭhivana (Knüppelwald) (15) mit dem Supatiṭṭha-Cetiya (Stetigsteher-Stätte), etwa 12 km Richtung Jethia, nicht mit angeführt werden, denn die liegen wirklich weit ab. Siehe Karte 4 im Anhang.

[517] Das war, als er bei seiner Ordination zum Sāmaṇera (pabbajjā) den Kopf rasiert bekam. Er erhielt mit sieben Jahren auch die Hochordination (upasampadā), wahrscheinlich aufgrund seiner Erreichung, ansonsten wäre es nicht erlaubt (→ Mvg 100).

[518] senāsanañca paññapeyyaṃ  Wie gut er das macht, wird in → Cvg 191 be­schrieben.

[519] bhattāni uddiseyya  In manchen Klöstern gab es Einladungen für eine gewisse Anzahl von Mönchen für Speisungen (saṅghabhatta). Dafür wurden dann entsprechend Mönche ausgewählt bzw. per Los bestimmt, sodass „jeder mal an die Reihe kam“. Siehe hierzu auch Cvg 327 und Mvg 73.

[520] Vergleiche dazu Mvg 342.

[521] tiracchāna-kathika  „albernes Geschwätz“.

[522] tejodhātuṃ samāpajjitvā  er erhitzte sich sozusagen. DPPN: „... Dabba lodert in Flammen auf und geht vor ihnen her mit seinem brennenden [Zeige-]Finger und beleuchtet ihnen [so] den Weg.“ Vergleiche auch Mvg 38, wo der Buddha „das Feuerelement betätigte“, um den Nāga zu überwältigen.

[523] apadisanti  um zu sehen, wie er lodert.

[524] Gijjhakūṭa (11) auf, bzw. nahe beim Geiergipfel gab es ein kleines Kloster (→ Mvg 242). Es gab (und gibt) auch zwei kleinere Höhlen direkt unter dem Gipfel (→ Abb. zu Cvg 341), aber da pflegten der Buddha selber als auch Ānanda zu wohnen (sofern sie in Rājagaha weilten).

[525] Corapapāte wtl: „Diebes-“ oder „Räuber-Steilhang“ Laut GEB ist das einer der Berge nahe Rājagaha. Wenn dem so ist, dann muss es einer der kleineren bzw. unbedeutenderen sein, denn alle größeren haben geläufige Namen. Sarkar: „Es wird gesagt, dass gefangene Räuber von der Spitze des Berges diesen Abgrund hinabgeworfen wurden um sie zu töten. Yuang Chwang verweist auf ein Ziegelkloster an einem Winkel eines steilen Abhangs am westlichen Ausläufer des Berges. ... Es muss angemerkt werden, dass vermutlich jeder Abgrund, der genutzt wurde, um Räuber hinzurichten, als ‘Räuber-Abgrund’ bekannt war, weil im Mahāpaduma-Jātaka ein Corapapāta in Bārāṇasī erwähnt wird.“ Es wird leider keine genauere Angabe gemacht. Die Südflanke des Vebhāra er­scheint am wahrscheinlichsten: aus großer Höhe steil abfallend, nicht zu weit weg von der Stadt, um als öffentliche Hinrichtungsstätte zu dienen und eben die Südseite, die Richtung des Todesgottes Yama.

[526] Isigilipasse kāḷasilā Der Berg Isigili galt als einer der schönsten Flecken von Rājagaha. An seiner Seite gab es einen schwarzen Stein (kāla-silā), der ein beliebter Treffpunkt des Buddha und dessen Orden war. Hier lebten auch eine große Anzahl Nigaṇṭhas (Jains, Anhänger des Nigaṇṭha Nātaputta). Isigili hat seine Entsprechung in skr Ṛṣigiri („Eremitenberg“ bzw. „Seherstein“). Nach buddhistischer Überlieferung wird der Berg so genannt, weil gesehen wurde, wie er Einsiedler verschluckt habe (ayaṃ pabbato ime isi gilatīti isigili isigili tveva samaññā udapādi). D.N. Sen behauptet, dass es der Berg Sonā (E) sein müsse (in: „Journal of the Bihar and Orissa Research Society“) und bezieht sich auf die Reihenfolge der Auflistung der Berg-Namen. Am Fuß des Berges Sonā (Nordhang) findet man ein schattiges Plätzchen mit Resten eines Ziegelstūpa. Andere behaupten, dass der Schwarze Stein zwischen den Bergen Ratna und Chaṭhā sein müsse.

[527] Die Sattapaṇṇi-Höhle(-n) (7), genauer gesagt, der Platz davor (vebhāra­pabbatapasse sattapaṇṇi-guhādvāre) wurde unter Ajātasattu, dem Sohn des Fürsten Bimbisāra, zum Ort, an dem das erste Konzil stattfand (→ Cvg XI und IoD). [Die hierzu gehörende Abbildung → Cvg 239.]

[528] Sītavane sappasoṇḍikapabbhāre (14) DPPN: „Ein Hain nahe Rājagaha, wo Anāthapiṇḍika erstmals auf den Buddha traf. In diesem Hain war eine Leichen­stätte, die als bhayabherava beschrieben wurde, und als Anāthapiṇḍika diese erreichte, wurde er von Furcht und Schrecken erfüllt.“

Sarkar [zum Begriff „Sappasoṇḍikapabbhāra“]: „Sītavana oder der ‘Kalte Wald’ lag nördlich von Rājagṛha. Weil es dort in der Umgebung keinen Berg oder Hügel gibt, muss mit abbhāra (skr. rāgbhāra, Abhang eines Berges) der Hang des Berges Vipula gemeint sein. Dr. Amulaya Chandra Sen vermutet, dass aufgrund des Ausblickes, den man auf der Nordseite des Vaibhara-Berges Richtung Nālanda über das offene Land hat, einer Serie von Schlangenhauben (sappasuṇḍa) ähnelt, und dass die Buddhisten die Bezeichnung Sappasoṇḍika­pabbhāra erfanden. Beides, Lage wie auch Entfernung, wie sie in chinesischen Aufzeichnungen erwähnt sind, weist auf den Platz hin, der heute ‘Makdum Shahi’s Darga’ genannt wird, der mit seiner Höhle und der Steinterrasse, auf der noch immer ein dunkelroter Fleck zu sehen ist, mit Sappasoṇḍikapabbhāra übereinstimmt.“

Deeg: „Der von Faxian erwähnte ‘Friedhof’ (śmaśāna), die Leichenstätte, nördlich von Alt-Rajagṛha und südlich von Neu-Rajagṛha wird im Allgemei­nen mit Xuanzangs Śītavana, dem ‘Kalten Hain’ identifiziert. Dass es sich bei Faxians (Mahā-)śmaśāna wirklich um das Śītavana handelt, kann angesichts der sich entsprechenden Lokalisierung bei beiden Pilgern und dem gemein­samen Vorkommen beider Namen in buddhistischen Texten nicht bezweifelt werden.“

[529] Gotamaka-Kandarā. DPPN (gerafft): „Der Name ‘Gotamaka’ verweist auf eine Gruppe Asketen. Laut Rhys Davids, vermutlich Anhänger des Devadatta.“

[530] Tinduka-Kandarā. Laut DPPN eine Höhle außerhalb von Rājagaha.

[531] Tapoda-Kandarā (21). Soll nahe des Tapodārāma (4) sein. Gut möglich, dass es eine der Felsformationen am Nordhang des Vebhāra-Berges ist.

[532] Tapodārāma (20) wtl: „Asketenstätte“ (tapa = Askese). Laut DPPN ist hier nicht die heiße Quelle nahe des Nord-Tores gemeint, sondern ein Park, der an einem großen Teich unterhalb des Vebhāra-Berges außerhalb Rājagahas lag.

[533] Jīvakāmbavana (12) Jīvaka, der Hofarzt von Fürst Bimbisāra spendete dem Buddha und dem Orden seinen Mangohain, der schon früh zum Kloster bzw. zu einer Art „Krankenhaus“ für die Mönche wurde. (→ Mvg 88, 328-238).

[534] Maddakucchi migadāye (9) Dieser „Park“ lag direkt auf dem Weg zum Geier­gipfel (→ Mvg 137). Allerdings verweist kucchi mehr auf eine Höhle. Gut möglich, dass sich eine solche im/am Park befand.

[535] Es werden zwei Begriffe genannt, jeweils ein Ort für Stuhlgang (vacca-ṭṭhāna) und Wasserlassen (passāva-ṭṭhāṇa) (→ Cvg 290ff).

[536] kattara-daṇḍa  WPD: „Stab zur Orientierung in der Dunkelheit“; IBH: „Mit­arbeiterstab“ (kattar = „Macher, Beamter“); PTSD: „Wanderstock“; Childers: „Gehstock“. Das ist ausgeschlossen, denn für den Gebrauch eines Stockes ist eine besondere Genehmigung erforderlich. (→ Cvg 270). Möglich wäre auch ein Stab, um die Zeit zu bestimmen (um den Schatten zu messen → Anmer­kung zu Mvg 128).

[537] Üblich ist, dass man Gastmönchen bis zu drei Tagen Aufenthalt bewilligt.

[538] Liest man statt saṅghassa (Genitiv/Dativ) saṅghe (Lokativ), dann ergäbe sich folgender Sinn: „Das ist der Ort, an dem der Orden Übereinkünfte trifft [näm­lich die sog. Sīma bzw. Uposatha-Halle], das ist die Zeit, zu der man dort sein soll und das ist die Zeit, zu der man von dort weggehen soll.“

[539] Weitere zwei Anführer aus der berüchtigten „Sechsergruppe Mönche“.

[540] abhisaṅkhārikaṃ  Eine speziell arrangierte Speisung, mit der die Spender eine ganz bestimmte Absicht verfolgen, z.B. Verdienst wirken, um es dann mittels anschließend zelebrierter Verdienstübertragung an den Betreffenden zu über­tragen. Ein solcher Anlass ist z.B. ein Todestag eines engen Verwandten. Diese Praxis wird auch heutzutage noch gepflegt.

[541] uttaribhaṅga  auch: „Köstlichkeiten, Leckerei“ oder „Beilagen“.

[542] kaṇājaka, bilaṅga  Das ist das gewöhnliche Essen für die Dienerschaft.

[543] yathārandhaṃ  entsprechend ihrem Ruf.

[544] kalyāṇa-bhattika  also einer der Vornehmen, die edle Speisen genießen.

[545] catukka-bhatta  D/O: „ein Mahl für vier Mönche“. Gemeint sein dürfte ein Mahl, bei dem es neben dem Reis die drei im Folgenden genannten Beilagen gab.

[546] antare paribhinnāti  wtl: „innerlich entzweit“, d.h. „zwischen uns Unfrieden gestiftet“.

[547] Gut möglich, dass hier ein ganzer Abschnitt fehlt, denn es wäre denkbar, dass sie zuerst selbst versuchten, Dabba eines Vergehens zu bezichtigen und nach­dem das fehlschlug, saßen sie aufgrund des Misserfolges eben so da und stifte­ten erst dann die Nonne Mettiyā an.

[548] Eine interessante Namensgleichheit, aber DPPN gibt keine Auskunft dazu.

[549] nāsāpeyyā  von nāsa bzw. nāseti  „Verlust, Untergang, Tod“ bzw. „vernichten, zerstören, töten“ im dem Sinn, dass die Ordination vernichtet ist, der Mönchs­status tot ist usw.

[550] Für einen Bhikkhu ein Pārājika-Vergehen (Ausschluss). Für einen Sāmaṇera führt es ebenso zum Ausschluss – für beide auf Lebenszeit. (→ Mvg 115).

[551] Und damit ist sie schuldig geworden (Bhī-Sd 8 + 9). Sie hätte sich weigern können.

[552] Mit etwas über sieben Jahren wäre er aber auch sehr frühreif gewesen. Schon allein aus dem Grund, dass Dabba ja als mit sieben Jahren Heiliger bekannt war und dazu noch als einer mit übernatürlichen Fähigkeiten, da hätte der Nonne Mettiyā klar sein müssen, dass eine solche Beschuldigung völlig absurd ist.

[553] Erstaunlich, wo es doch „nur“ ein Saṅghādisesa-Vergehen ist (→ Bhī-Sd 8 – aber da bezieht sich das auf andere Nonnen). Weitaus bedeutsamer ist aber, dass der Buddha jener Nonne keine Chance gibt, sich zu rechtfertigen, wie er es bislang zu tun pflegte („Ist das wahr, man sagt...?“). Sie war sicherlich nicht einmal anwesend. Auch gaben die Übeltäter zu, sie angestiftet zu haben.

[554] anuyuñjatā  „ausführen, durchführen, sich widmen“; „ansprechen; ermahnen“. Hier ist aber wohl eher anuyāti  „hinterhergehen, (ver-)folgen“ gemeint, also sie sollen der Sache nachgehen, im Sinne von untersuchen, hinterfragen. Laut Kommentar (zum gleichen Wort in § 391) befragten die anderen Mönche jene auf diese Weise: „Wo habt ihr den Dabba mit der Mettiyā gesehen?“, „Zu welcher Zeit?“, Wo seid ihr zu dieser Zeit gewesen?“, „Wer weiß, dass ihr zu dieser Zeit im Bambushain wart?“

[555] Das muss zu der Zeit gewesen sein, als die Mönche noch die Vinaya-Angele­genheiten der Nonnen mitbestimmten. (Dazu siehe auch Cvg X.)

[556] cāveyya  hat mehrere Bedeutungen: 1. „schütteln, stören“; 2. „vertreiben“;         3. „zu Fall bringen“.

[557] sīlakkhandha  „Moralkomplex“. Sittlichkeit (Ethik) ist eines der (fünf) Grund­elemente des Menschen.

[558] Siehe Cvg 215 für die ausführlichen Erklärungen dazu.

[559] uposatha  Das ist der Tag, an dem die 14tägig abzuhaltende Rezitation des Pātimokkha stattfindet (→ Mvg 132ff).

[560] pavāraṇā  Das ist die Zeremonie am Ende der Regenzeit (→ Mvg 209ff).

[561] vippaṭipajjanta  wtl: „wie er sich mit ihr versündigte“.

[562] Zumal ihm ja sogar der „Unschuldigen-Status“ verliehen war (→ Cvg 189ff).

[563] anuyuñjatā  Wie in § 384: „ausführen, durchführen, sich widmen“; „anspre­chen; ermahnen“. Auch hier ist wohl eher anuyāti  „hinterhergehen, (ver-)fol­gen“ gemeint, also der Sache nachgehen, im Sinne von untersuchen, hinter­fragen. Der Kommentar dazu (→ § 391) bezieht sich auf die dortige Passage, sonst würde sich hier ein Widerspruch ergeben, denn die Übeltäter haben ja Dabba und Mettiyā, d.h. Bock und Ziege, am Hang des Geiergipfels gesehen. Wären sie im Bambushain gewesen, hätten sie nur davon gehört.

[564] Wohingegen die klar bewusste Lüge Pāc 1 ist.

[565] lesa  auch: „Auslegungstrick“.

[566] Buddharakkhita  „Einer, der den Buddha beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[567] Dhammarakkhita  „Einer, der die Lehre beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[568] Saṅgharakkhita  „Einer, der den Orden beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[569] Diese Namen stehen sicherlich stellvertretend für die damals bereits existieren­den verschiedenen Ordensgruppierungen, die jeweils einem bestimmten Lehrer, bzw. dessen Lehrmeinung folgten.

[570] dīgho  wtl: „Langer“. Hier aber im Sinne von groß gewachsen.

[571] rasso  wtl: „Kurzer“. Hier aber im Sinne von kleinwüchsig.

[572] kaṇho  Dunkle Hautfarbe galt (und gilt) auch in Indien als minderwertig. Ob hier tatsächlich rassische Merkmale gemeint sind, kann dahin gestellt bleiben.

[573] odāto  Helle Hautfarbe galt (und gilt) auch in Indien als Zeichen der Vornehm­heit.

[574] lohita-patta-  Ein anderes Material als Eisen oder Ton (Keramik) ist nicht erlaubt (→ Cvg 252). Lohita  bedeutet aber auch „rot“ – was aber ebenfalls nicht erlaubt ist, sondern nur schwarz.

[575] -dharodharati: „(be-)halten, tragen“; dhāra: „haltend, tragend, besitzend“.

[576] sāṭaka-patta  wtl: „Leinwand-Schale“. Laut Kommentar ist damit gemeint, dass diese Schale wie die aus Kupfer [nicht erlaubt!] gut gearbeitet ist, die glänzt, die schwarz ist, die aus Ton gemacht sei und eine schöne Tasche hat.

[577] sumbhaka-patta  Das wird von sumbhita „gestolpert (über), gefallen (über)“ hergeleitet.

[578] saddhivihāriko  Schüler des Unterweisers.

[579] antevāsika  Schüler des Lehrers. Der Lehrer ist dem Unterweiser nachgeordnet.

[580] Bemerkenswert ist, dass in den folgenden Kombinationen (cakka)  die Verge­hens-Kategorien Nissaggiya-Pācittiya und Aniyata fehlen.

[581] tathāsaññī  „wenn man für wahr hält...“. Ein im Deutschen sehr sinniges Wort­spiel zwischen „Wahrheit“ (tathā)  und „Wahrnehmung“ (saññā).

[582] Diese Begebenheit erscheint auch in Cvg 343-b.

[583] sallekha  WPD: „Buße, Kasteiung“; PTSD: „strenge Buße, das Höhere Leben“; IBH: „(Übles) auslöschen“; D/O: „Übles aus dem Geist ausgerodet“.

[584] apacaya  „Abnahme, Verminderung“ – von Gier, Hass und Verblendung sicherlich. Vergleiche auch selbigen Wortlaut in Mvg 371, wo es um Erlaubnis besonders „asketischer“ Roben geht.

[585] gāmantaṃ  „Dorfrand“. Das soll heißen, wer sich auch nur am Rand eines Dorfes bzw. in dessen Nähe aufhält, den mag die Sünde treffen (phuseyya).

[586] vajjaṃ phuseyya  „der ist fehlerbehaftet“, wtl: „der mag von Fehlerhaftigkeit berührt werden“, frei übertragen: „den soll die Sünde treffen“.

[587] Das wurde in Cvg 343-a erlaubt.

[588] Das wurde in Mvg 337 erlaubt.

[589] Interessant ist, dass eben gerade das zur Hochordination (upasampadā)  als Standard deklariert wird. Mit der Annahme des Veḷuvana in Rājagaha began­nen die Mönche, sich dauerhaftere Verweilstätten zu wählen. Sicherlich spielte dabei auch das Älterwerden der Mönche eine gewisse Rolle. Aber auch für die Unterstützer war es „bequemer“, ihr „Feld für Verdienste“ nicht lange suchen zu müssen.

[590] Erlaubt – unter drei Bedingungen – in Mvg 294.

[591] Das Problem waren nicht Devadattas Fünf Observanzen, gegen diese ist prin­zipiell nichts einzuwenden, wie ja auch vom Buddha zugegeben wird, sondern Devadattas (extreme) Anhaftung an asketischer Praxis. In Cvg 333ff wird der Devadatta dargestellt, als habe er nur eines im Sinn, nämlich anstelle des alt gewordenen Buddha selber das Ordensoberhaupt zu werden. Dabei ist aber zu bedenken, dass er selber nur etwa zwei Jahre jünger war. Betrachtet man die Gesamtsituation(-en) und entkleidet den „Fall Devadatta“ von legendenhafter Ausschmückung, wie es Jing Yin in „Devadatta’s Personality and the Schism“ ausführlich beschreibt, bleibt nur die Argumentation mit den Fünf Observan­zen. Devadatta wird das Ordensleben mit den mittlerweile sesshafter geworde­nen und von den (vielen) Gaben verwöhnten Mönchen zuwider gewesen sein, sodass er den Drang bekam, wieder zum ursprünglich streng asketischen Mönchsideal zurückzukehren, wie es ja auch noch von einigen Mönchen ge­pflegt wurde (z.B. Mahākassapa). Da seine Fünf Observanzen, wie er ja selber erwartete, abgelehnt wurden, steigerte er sich in seinem Groll und begann „seinen eigenen Ordenszweig“ zu etablieren, beginnend mit den genannten Mönchen. (gerafft zitiert aus: „Buddhist and Pali Studies“)

[592] ... dass für dieses Fleisch extra für ihn ein Tier geschlachtet wurde.

[593] Was ja eindeutig falsch ist. Devadatta redet sich das passend, um einen Vor­wand zu haben.

[594] In Cvg 343 warnt er den Devadatta davor, den Orden zu spalten.

[595] samānasaṃvāsaka  Zur selben Ordenstradition, heutzutage „Nikāya“, im Sinne von Schulrichtung.

[596] samānasīmāya  Also auch nicht außerhalb der Grenze stehend oder von einer anderen Ordensgrenze aus usw.

[597] aṭṭhārasa-bhedakara-vatthū  Das sind dieselben Dinge, wie sie in Mvg 468 als „Achtzehn Sachverhalte von ‘im Recht seiend’ und von ‘im Unrecht seiend’ gelistet sind.

[598] paṭippassambhanti  d.h. sie sind in jenem Sd-Vergehen mit aufgegangen.

[599] dhamma-kamma / adhamma-kamma  Darüber ausführlich in Mvg 400ff.

[600] Die IBH-Übersetzung: „Nicht denkend, dass ein Verfahren, das rechtsgültig ist, ein Verfahren sei, das nicht rechtsgültig ist, ist ein Vergehen von Schlecht-Getanem.“ erscheint widersinnig. Sie verweist auf die Auslegung im nächsten Sd, aber in der dortigen Passage verweist sie auf die hiesige.

Wenn man aber obige Passage ergänzt, ergibt sich der Sinn sehr wohl. Man lese: „Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Das heißt nichts anderes, dass mit „Verfahren“ das Ermahn-Verfahren gemeint ist, und mit „aufgeben“ seine Absicht, den Orden zu spalten.

[601] Dazu muss man wissen, dass der Channa der ehemalige engste Vertraute des nunmehrigen Buddha war – und außerordentlich eingebildet darauf. Laut Kommentar sprach er auch: „Ich bin es wert, euch zu sagen: ‘Tut dies!’, ‘Tut das nicht!’ Denn als unser Erwachter [sein Pferd] Kanthaka bestieg, da gab er das Haushälterdasein mit mir auf, und ich ging mit in die Hauslosigkeit.“

[602] dubbacajātiko  Laut Kommentar bedeutet das, es sei nicht möglich, etwas zu ihm zu sagen.

[603] sahadhammikaṃ  bedeutet hier „eine vom Erhabenen erlassene Übungsvor­schrift“ (nāma: yaṃ Bhagavatā paññattaṃ sikkhāpadaṃ), statt „in Überein­stimmung mit der Lehre“.

[604] aññamaññavuṭṭhāpanenā  D.h. Unterstützung im Sinne von Wiederherstellung der moralischen Reinheit bei Vergehen.

[605] appadakkhiṇaggāhī anusāsaniṃ  in übertragenem Sinne: „er hat zwei linke Hände, wenn es um das Begreifen von Belehrungen geht“.

[606] Diese Sache steht auch in Cvg 21ff. Von dort wurden auch die Anmerkungen übernommen.

[607] DPPN: Das waren ehemalige Schüler von Sāriputta und Moggallāna, die ein „gespanntes“ Verhältnis zu ihnen hatten. Dazu siehe auch Cvg 322.

[608] DPPN: Ein Dorf in Kāsi an der Straße von Kāsi (Vārāṇasī/Benares) nach Sāvatthi zwischen Āḷavi und Sāvatthi.

[609] mālāvaccha  Blüten tragende Büsche, wohl um Blüten für das Blumendar­bringen zu haben.

[610] ocinanti  „sammeln“. Hier im Sinne von einsammeln bzw. zusammenbe­kommen.

[611] ganthenti  die Blüten der Zierpflanzen, um Girlanden o.ä. daraus zu machen.

[612] Allerdings ohne sexuelle Interaktion(-en), „platonisch“.

[613] Also nach dem Mittag (Zenit der Sonne) und vor dem Sonnenaufgang des nächsten Tages.

[614] lāsenti  PTSD + IBH: „sporting“; D/O ersetzt mit „wanton“ („liederlich, lüstern, sträflich“). Im Singhalesischen gibt es ein besonderes Wort für diese Art „Tanz“. Gemeint sind bestimmte Tanzfiguren/Stellungen, wie sie in Tem­peln dargeboten werden. [Die hierzu gehörende Abbildung → Cvg 35.]

[615] aṭṭhapade  wtl: „Achtfuß“. Ein Brettspiel, ähnlich wie „Dame“ bzw. „Mühle“.

[616] ākāse  Bei denen man sich das Spielfeld am Himmel vorstellt. Schäfer: „Gar­tenschach“.

[617] parihārapathe  Es muss ein Weg um ein Hindernis herum gesucht/gefunden werden (SinghDict). IBH + D/O: „Spiele, bei denen man auf Diagramme treten muss, die auf dem Boden gezeichnet sind.“

[618] santikāya  wtl: „ruhende Körper“ („toter Mann“). Vermutlich eine Art „Mika­do“. PTSD: „spillikins“; Kern: „Knibbelspel“.

[619] ghaṭikāya  Es wird ein kleiner Stock genommen und damit ein anderer hoch­geschleudert. Wird der geschleuderte Stock von einem Gegenspieler aufge­fangen bevor er den Boden berührt, hat der Spieler verloren. Dieses Spiel („Gudu“) wird auch heute noch in Sri Lanka gespielt.

[620] salāka-hatthena  I. Eine Art Lotterie. („Wer den kürzeren zieht“); II. Mit farbbeschmierter Hand malen. IBH: „brush-hand“.

[621] akkhena  IBH und D/O folgen ebenfalls SinghDict: akkha = paṇḍu, d.h. „Ball“.

[622] paṅgacīrena  Eine aus einem Blatt gefertigte Flöte bzw. Trompete spielen. Vergleichbar wäre das Geräusch, wenn man auf einen Grashalm bläst, der zwischen den Daumen gespannt ist.

[623] pattāḷhakena  Laut SinghDict eine Spielzeugwaage aus Palmblättern. D/O: „Gewichte raten“.

[624] akkharikena  D/O: „Kiesel mit den Fingern schnippen“ („Murmeln“). In Sri Lanka gibt es ein sehr altes Brettspiel, bei dem die Spielsteine (ähnlich „Billard“) geschnippt werden („Carrom“).

[625] Vergleiche Kyō-dō im Zen-Buddhismus.

[626] Vergleiche Ken-dō bzw. Iai-dō im Zen-Buddhismus.

[627] Vergleiche Shaolin Kung Fu. [Die hierzu gehörende Abbildung → Cvg. 48]

[628] Das sind 82 Arten schlechten Benehmens, wobei die ersten 18 noch zu ver­doppeln wären. Interessant ist, dass hier noch nicht einmal die Gründe gelistet sind, die ebenfalls zur Verbannung führen (sollten), nämlich wie in AN VIII,10 (Ausflüchte suchen, Ablenken, Zornigwerden, Groll hegen, Misstrauen an den Tag legen).

[629] abalabalo  wtl: „schwacher Schwächling“; IBH: „Idiot von einem Idioten“; D/O: „Narr von Narr“.

[630] mandamando  wtl: „dummer Dümmling“; IBH: „Narr der Narren“; D/O: „Idiot von einem Idioten“.

[631] bhākuṭikabhākuṭiko  wtl: „die Brauen runzelnd“; IBH: „sehr hochnäsige Per­son“; D/O: „Einfaltspinsel von einem Einfaltspinsel“.

[632] Das ist nicht (ganz) wahr, denn er selber sagt ja von sich, dass er nach Sāvatthi gehen will, um dort den Erhabenen zu sehen.

[633] Weil Assaji und Punabbasu ehemalige Schüler von ihnen waren.

[634] Sāriputtā  = Plural und bedeutet, dass er und Moggallāna gemeint sind.

[635] pabbājanīya-kamma  „Zeitweiliges Getrenntwohnen“ bzw. „Wegschicken“ aufgrund üblen Verhaltens vom „angestammten“, d.h. gewohnten Aufenthalts­ort woandershin. → Mvg 413 und 435. Diese Vorschrift dürfte erst entstanden sein, als die Mönche schon ziemlich sesshaft geworden waren und sich somit/ dadurch gewisse Vertraulichkeiten im Umgang mit den Laien(-anhängern) entwickeln konnten. In AN V,223f wird deutlich vor den Gefahren eines zu langen Verweilens an einem Ort bzw. zu vertraulichem Kontakt zu Laien(-an­hängern) gewarnt.

[636] saddhivihārika  Die demnach deren Schüler waren.

[637] Nicht weil Sāriputta und Moggallāna Angst gehabt haben, sondern um eine Mehrheit zu haben, damit sie die üblen Mönche verbannen können (→ Cvg 202ff + 234).

[638] D.h. man hat es selbst gesehen.

[639] Andere haben es gesehen und berichteten, d.h. man hat Zeugen.

[640] cattāri kulāni  Eindeutig, dass hier die Kasten (soziale Stände) genannt sind.

[641] pupphena  Laut Kommentar heißt das, dass ein Mönch keine Blumen von Laien stehlen muss, um diese als Opfer an einem Schrein darzubringen, oder anderen dafür zu geben. Auch sei es nicht richtig, Leute aufzufordern, Blumen als Opfergaben darzubringen. (Dazu siehe „Pflanzen als Lebewesen“.)

[642] phalena  Gemeint sei, dass es sich hier um seine eigenen Besitztümer handelt, die er zu seinen Eltern und Angehörigen geben könne. Aber er soll das nicht dafür hergeben, um Ruhm und Ehre zu erlangen. Doch für Kranke oder Bedürf­tige die [ins Kloster] kommen, oder denen, deren Besitz vernichtet wurde, sei es toleriert.

[643] cuṇṇena  auch „Puder“. Gemeint sind hier die einem Ordinierten erlaubten Kosmetika.

[644] mattika  Das ist der besondere, der im Badehaus benutzt wird, nicht der Bau­stoff. Diese Sorte Lehm dürfte qualitativ mit derjenigen vergleichbar sein, die für Kunstobjekte verwendet wurde. Dieser „Lehm“ wurde aus Termitenhügeln gewonnen bzw. durch Aufsammeln der Erdwurm-Auswürfe (→ Cvg 733).

[645] vejjikā  Damit ist die Ausübung von ärztlichen bzw. pflegerischen Tätigkeiten als Lebenserwerb gemeint.

[646] jaṅghapesanikena  wtl: „Nachrichten zu Fuß überbringen“. Das heißt, dass man keine Aufträge von/für Laien auszuführen habe. Sp: „Nimmt man an und geht los, ist das für jeden Schritt ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Dazu siehe auch § 193 in Bhu-Pār 4.

[647] paṭhamāpattikā  d.h. unmittelbar.

[648] yāvatatiyakā  d.h. erst nachdem der Betreffende bis zu drei Mal gemahnt wurde.


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