Vinaya-Piṭaka III

BHIKKHU-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Mönche

III. Unbestimmt

1. Unbestimmt I

Hier nun, ihr Ehrwürdigen, kommen die zwei Vergehen zur Rezitation,

die unbestimmt sind.

443. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals wurde der ehrwürdige Udāyī von Familien in Sāvatthi unterstützt, und er ging [auch] zu vielen Familien hin. Bei einer Gelegenheit, da hatte man eine junge Frau aus einer Familie, die den ehrwürdigen Udāyī unterstützte, an einen jungen Mann einer anderen Familie gegeben. Nach­dem nun der ehrwürdige Udāyī am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosen­schale und Roben und ging zu jener Familie. Dort angelangt, fragte er die Leute: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ Man antwortete ihm: „Sie wurde, hoher Herr, einem jungen Mann einer gewissen Familie gegeben.“ Jene Familie unterstützte [ebenfalls] den ehrwürdigen Udāyī. Da nun ging der ehrwürdige Udāyī zu jener Familie, dort angelangt, fragte er: „Wo ist die So-und-so Genannte?“ Man ant­wortete ihm: „Meister, sie sitzt in [ihrem] Privatgemach.“ Daraufhin ging der ehr­würdige Udāyī zu jener jungen Frau [ins Privatgemach]. Dort angelangt, setzte er sich zu dieser jungen Frau. So war er mit ihr allein[649] zusammen, heimlich, verborgen, auf einen geeigneten Sitzplatz[650] sitzend, zur rechten Zeit sich unter­haltend, zur rechten Zeit von der Lehre sprechend[651].

Zu jener Zeit, da hatte die Visākhā Migāramātā zahlreiche Kinder und zahl­reiche Enkel. Die Kinder waren gesund, die Enkel waren gesund, und man hielt sie für überaus glücklich. Die Leute ließen bei den Opfern, Festivitäten und [sons­tigen] Veranstaltungen Visākhā Migāramātā als Erste genießen. Da nun wurde Visākhā Migāramātā eingeladen und ging zu jener Familie. Dort sah Visākhā Migāramātā nun, wie der ehrwürdige Udāyī bei dieser jungen Frau saß – er mit ihr allein zusammen, heimlich, verborgen, auf einem geeigneten Sitzplatz sitzend. Als sie das sah, sprach sie zum ehrwürdigen Udāyī: „Das, hoher Herr, ist ungeeignet und unerlaubt, dass der Meister mit einer Frau zusammen – er mit ihr allein – heimlich und verborgen auf einem geeigneten Sitzplatz sitzt. Auch, hoher Herr, wenn für den Meister jene Sache belanglos ist, so sind doch die vertrauenslosen Menschen schwer zu überzeugen.“ Als der ehrwürdige Udāyī auf diese Weise angesprochen wurde, nahm er es nicht an. Nachdem nun Visākhā Migāramātā gegangen war, berichtete sie diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī mit einer jungen Frau zusammensitzen! [Und das auch noch] mit ihr allein, heimlich, verborgen und auf einem geeigneten Sitzplatz!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, mit einer jungen Frau zusammensitzt, allein mit ihr, heimlich, verborgen und auf einem geeigneten Sitz­platz?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, mit einer jungen Frau zusammensitzen, allein mit ihr, heimlich, verbor­gen und auf einem geeigneten Sitzplatz! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreu­lich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Ein­fach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewis­senhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mön­chen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

444. Wer sich auch immer als Mönch zu einer Frau – er mit ihr alleine – heimlich und verborgen auf einem [für Geschlechtsverkehr] geeigneten Sitzplatz hinsetzt, und sollte er, nachdem er von einer Laienanhängerin gesehen wurde, deren Rede vertrauenswürdig ist, des einen oder anderen der drei Dinge – ein Ausschluss- oder ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen ‑ beschuldigt werden, und dieser Mönch gibt zu, dass er [dort] saß, dann soll er entsprechend des einen oder anderen der drei Dinge – ein Ausschluss- oder ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – behandelt werden, oder jener soll dem entsprechend behandelt werden, wegen dem ihn eine Laienanhängerin beschuldigt, deren Rede vertrauenswürdig ist. Diese Vorschrift ist unbestimmt.

445. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Und sei es auch ein [gerade erst] heute geborenes Mäd­chen, um wieviel mehr dann erst ein älteres.

‘Zusammen’ ist: gemeinsam.

‘Er mit ihr alleine’ ist: der Mönch ist da als auch die Frau.

‘Heimlich’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

‘Verborgen’ bedeutet: der Sitzplatz ist durch eine Wand oder eine Tür oder ein Paravent oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vorhang oder durch irgendetwas verborgen.

‘Geeignet’ ist: es ist möglich, [dort] Geschlechtsverkehr auszuüben.

‘Sollte sich hinsetzen’ ist: die Frau sitzt und der Mönch setzt sich oder legt sich nahe zu ihr hin. Der Mönch sitzt und die Frau setzt sich oder legt sich nahe zu ihm hin. Beide sitzen oder beide liegen.

‘Vertrauenswürdige Rede’[652] bedeutet: da hat eine [Frau] die Frucht erreicht[653], hat vollkommenes Verständnis erlangt[654], kennt die Lehre.[655]

‘Laienanhängerin’ bedeutet: sie hat zum Buddha Zuflucht genommen, sie hat zur Lehre Zuflucht genommen, sie hat zum Orden[656] Zuflucht genommen.

‘Gesehen werden’ ist: wurde gesehen.

‘Des einen oder anderen der drei Dinge – ein Ausschluss- oder ein Saṅghā­disesa- oder ein Pācittiya-Vergehen − beschuldigt werden, und dieser Mönch gibt zu, dass er [dort] saß, dann soll er entsprechend des einen oder anderen der drei Dinge – ein Ausschluss- oder ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – behandelt werden, oder jener soll dem entsprechend behandelt werden, wegen dem ihn eine Laienanhängerin beschuldigt, deren Rede vertrauenswürdig ist.’

446. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dasaß und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entspre­chend dieses [Ausschluss-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dasaß und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da saß, aber ich habe keinen Ge­schlechtsverkehr ausgeübt.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dasaß und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dasaß und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

447. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dalag und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entsprechend dieses [Ausschluss-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dalag und Geschlechtsverkehr aus­übte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da lag, aber ich habe keinen Ge­schlechtsverkehr ausgeübt.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dalag und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau dalag und Geschlechtsverkehr ausübte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

448. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entspre­chend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da saß, aber ich hatte keinen Körperkontakt.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körperkontakt hatte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entspre­chend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da lag, aber ich hatte keinen Körperkontakt.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Kör­perkontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

449. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er gibt das zu, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

450. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er gibt da zu, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag, auf einem geeigneten Sitzplatz.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

‘Unbestimmt’ ist: es ist nicht bestimmt, ob es ein Ausschluss- oder Saṅghā­disesa- oder ein Pācittiya-Vergehen ist.

451. Dass er geht, sagt er[657], dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, wegen des Sitzens soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, er soll nicht behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, wegen des Sitzens soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, er soll nicht behandelt werden.[658]

Das erste unbestimmte [Vergehen] ist beendet.

 

2. Unbestimmt II

452. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Bei einer Gelegenheit, da sprach der ehrwürdige Udāyī: „Vom Erhabenen ist es abgelehnt worden, mit der Frau allein heimlich und verborgen auf einem geeigneten Sitzplatz zusammenzusitzen.“ Da setzte er sich allein zu dieser jungen Frau, heimlich und verborgen, zur rechten Zeit sich unterhaltend, zur rechten Zeit von der Lehre sprechend. Ein zweites Mal nun wur­de Visākhā Migāramātā eingeladen und ging zu jener Familie. Dort sah Visākhā Migāramātā [wiederum], dass der ehrwürdige Udāyī bei dieser jungen Frau saß – er mit ihr allein zusammen, heimlich und verborgen. Als sie das sah, sprach sie zum ehrwürdigen Udāyī: „Das, hoher Herr, ist ungeeignet und unerlaubt, dass der Meister mit einer Frau zusammen – er mit ihr allein – heimlich und verborgen. Auch, hoher Herr, wenn für den Meister jene Sache belanglos ist, so sind doch die vertrauenslosen Menschen schwer zu überzeugen.“ Als der ehrwürdige Udāyī auf diese Weise angesprochen wurde, nahm er es nicht an. Nachdem nun Visākhā Migāramātā gegangen war, berichtete sie diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehr­würdige Udāyī mit einer jungen Frau zusammensitzen! [Und das auch noch] mit ihr allein, heimlich und verborgen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Udāyī: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, mit einer jungen Frau zusammensitzt, allein mit ihr, heimlich und verborgen?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, mit einer jungen Frau zusammen­sitzen, allein mit ihr, heimlich und verborgen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Ein­fach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewis­senhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mön­chen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

453. Es kann jedoch sein, dass dieser Sitzplatz nicht verborgen und [für Geschlechtsverkehr] geeignet ist, jedoch dazu geeignet, die Frau mit obszöner Rede anzusprechen. Wer auch immer sich als Mönch auf einem solchen Sitzplatz zu einer Frau – er mit ihr allein – heimlich zusammen hinsetzt und eine Laienanhängerin, deren Rede vertrauenswürdig ist, sieht ihn und be­schuldigt ihn des einen oder anderen der zwei Dinge – Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – und dieser Mönch gibt zu, dass er [dort] saß, dann soll er entsprechend des einen oder anderen der zwei Dinge – ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – behandelt werden, oder jener soll dem entspre­chend behandelt werden, wegen dem ihn jene Laienanhängerin beschuldigt, deren Rede vertrauenswürdig ist. Auch diese Vorschrift ist unbestimmt.

454. ‘Es kann jedoch sein, dass dieser Sitzplatz nicht verborgen und [für Ge­schlechtsverkehr] geeignet ist’ ist: dieser Sitzplatz ist nicht durch eine Wand oder eine Tür oder ein Paravent oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vorhang oder durch irgendetwas verborgen.

‘Nicht geeignet’ ist: es ist nicht möglich, [dort] Geschlechtsverkehr auszu­üben.

‘Jedoch dazu geeignet, die Frau mit obszöner Rede anzusprechen’ ist: es ist möglich, [dort] eine Frau mit obszönen Worten anzusprechen.

‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Solcher Sitzplatz’ ist: ein Sitzplatz wie dieser.

‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.

‘Zusammen’ ist: gemeinsam.

‘Er mit ihr alleine’ ist: der Mönch ist da als auch die Frau.

‘Heimlich’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

‘Sollte sich hinsetzen’ ist: die Frau sitzt und der Mönch setzt sich oder legt sich nahe zu ihr hin. Der Mönch sitzt und die Frau setzt sich oder legt sich nahe zu ihm hin. Beide sitzen oder beide liegen.

‘Vertrauenswürdige Rede’ bedeutet: da hat eine [Frau] die Frucht erreicht, hat vollkommenes Verständnis erlangt, kennt die Lehre.

‘Laienanhängerin’ bedeutet: sie hat zum Buddha Zuflucht genommen, sie hat zur Lehre Zuflucht genommen, sie hat zum Orden Zuflucht genommen.

‘Gesehen werden’ ist: wurde gesehen.

‘Ihn des einen oder anderen der zwei Dinge beschuldigen – Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – und dieser Mönch gibt zu, dass er [dort] saß, dann soll er entsprechend des einen oder anderen der zwei Dinge – ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen – behandelt werden, oder jener soll dem entsprechend behandelt werden, wegen dem ihn jene Laienanhängerin beschuldigt, deren Rede vertrauenswürdig ist.’

455. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entspre­chend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da saß, aber ich hatte keinen Körper­kontakt.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körper­kontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammensaß und Körper­kontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körperkontakt hatte.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entspre­chend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körperkontakt hatte.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da lag, aber ich hatte keinen Körper­kontakt.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körper­kontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau zusammenlag und Körper­kontakt hatte.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammensaß und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entsprechend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammensaß und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da saß, aber ich habe keine obszönen Worte gesprochen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammensaß und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammensaß und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.[659]

Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammenlag und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er gibt das zu, soll mit ihm entsprechend des [Saṅghādisesa-]Vergehens verfahren werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammenlag und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Es ist wahr, dass ich da lag, aber ich habe keine obszönen Worte gesprochen.“, dann soll er wegen des Liegens behan­delt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammenlag und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gehört, als er mit der Frau zusammenlag und sie mit obszönen Worten ansprach.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

456. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß.“, und er gibt das zu, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gese­hen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gelegen.“, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammensaß.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gesessen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag.“, und er gibt da zu, dann soll er wegen des Liegens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gesessen.“, dann soll er wegen des Sitzens behandelt werden. Sollte sie das sagen: „Den Meister habe ich gesehen, wie er mit der Frau allein heimlich und verborgen zusammenlag.“, und er spricht: „Ich habe nicht da gelegen, sondern ich habe da gestanden.“, dann soll er nicht behandelt werden.

‘Auch das’ wird so genannt, weil es sich auf das zuvor genannte bezieht.

‘Unbestimmt’ ist: es ist nicht bestimmt, ob es ein Saṅghādisesa- oder ein Pācittiya-Vergehen ist.

457. Dass er geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Ver­gehen nach soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, wegen des Sitzens soll er behandelt werden.

Dass er geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, er soll nicht behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er zu, dem Vergehen nach soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, wegen des Sitzens soll er behandelt werden.

Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht sitzt, sagt er, das Vergehen gibt er nicht zu, er soll nicht behandelt werden.

Das zweite unbestimmte [Vergehen] ist beendet.

458. „Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die zwei unbestimmten Vergehen.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Besteht hierin vollständige Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Besteht hierin vollständige Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Besteht hierin vollständige Reinheit?’

Die Ehrwürdigen sind darin vollständig rein, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

 

Zusammenfassung

[Dazu] geeignet sowohl als auch,
so und auch nicht so;
Unbestimmtes wohl erlassen,
vom höchsten Buddha solches ist.


Der dritte Abschnitt, der von den unbestimmten [Vergehen], ist beendet.

IV. Aushändigung

Hier nun, ihr Ehrwürdigen, kommen die dreißig Vergehen zur Rezitation,

die mit Aushändigung und Abbitte verbunden sind.

1. Kapitel: Roben

1. Kathina I

459. Damals weilte der Buddha, der Erhabene am Gotamaka-Schrein in Vesāli. Zu dieser Zeit, da waren vom Erhabenen drei Roben[660] den Mönchen erlaubt worden.[661] Da sagten die Mönche der Sechsergruppe sich: „Vom Erhabenen sind drei Roben erlaubt worden.“, und betraten das Dorf mit dem einen Dreiserset Roben, mit einem anderen Dreierset Roben waren sie im Kloster[662] bekleidet und mit einem weiteren Dreierset Roben gingen sie zum Baden. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sech­sergruppe sich Extra-Roben[663] genehmigen[664]!“ Nachdem nun die Mönche die Sechsergruppe Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch Extra-Roben genehmigt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, Extra-Roben genehmigen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

460. Wer auch immer als Mönch eine Extra-Robe tragen sollte[665], begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[666][-Vergehen][667].“

So hat nun der Erhabene für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

461.[668] Zu dieser Zeit bekam der ehrwürdige Ānanda eine weitere Robe. Der ehr­würdige Ānanda wünschte, diese Robe dem ehrwürdigen Sāriputta zu geben. Doch der ehrwürdige Sāriputta weilte in Sāketa. Da sagte sich der ehrwürdige Ānanda: „Der Erhabene erließ die Vorschrift: ‘Man soll keine überzähligen Roben tragen.’ Ich bekam eine weitere Robe, aber ich wünsche diese Robe dem ehrwürdigen Sāriputta zu geben. Doch der ehrwürdige Sāriputta weilt allerdings in Sāketa. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Der ehrwürdige Ānanda erzählte dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ānanda, wie lange dauert es, bis Sāriputta zurückkommt?“ – „Neun Tage, Erhabener, oder zehn.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemes­sene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube für höchstens zehn Tage überzählige Roben zu besitzen. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

462. Wenn die Robe eines Mönches fertiggestellt[669] ist und Kathina[-Privi­legien][670] aufgehoben[671], darf er eine Extra-Robe für höchstens zehn Tage behalten. Überschreitet er das, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

463. ‘Die Robe eines Mönches ist fertiggestellt’ ist: Entweder die Robe des Mön­ches ist angefertigt, oder ist verloren gegangen, verschwunden oder verbrannt, oder die Hoffnung eine [bessere] Robe zu bekommen, erfüllt sich nicht.

‘Kathina aufgehoben’ ist: aus dem einen oder anderem der acht Gründe aufgehoben sein oder in der Zwischenzeit durch den Orden aufgehoben sein.

‘Höchstens zehn Tage’ ist: maximal zehn Tage tragen sollen.

‘Extra-Robe’ bedeutet: nicht bestimmt[672], nicht formell übertragen[673].

‘Robe[-nmaterial]’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße[674] hat.

‘Überschreitet er das, ist das ein Nissaggiya’ ist: bei Tagesanbruch des elften Tages ist sie auszuhändigen. Sie soll dem Orden[675] ausgehändigt werden oder einer Gruppe[676] oder einer Person[677]. Und so, ihr Mönche, soll ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, die ich länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:]

464. ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’[678]

465. Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist[679], dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, die ich länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:]

466. ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

467. Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, die ich länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

468. Da sind zehn Tage verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage verstrichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind zehn Tage verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind zehn Tage verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage nicht ver­strichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und er vermutet, dass sie bestimmt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und er vermutet, dass sie überlassen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und er vermutet, dass sie verlustig ging, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und er vermutet, dass sie verloren wurde, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und er vermutet, dass sie verbrannt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass sie gestohlen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine auszuhändigende Robe, die nicht ausgehändigt ist, zu tragen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage verstrichen sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, und er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage nicht verstrichen sind, das ist kein Vergehen.

469. Kein Vergehen ist es, wenn er sie innerhalb der zehn Tage bestimmt[680]; wenn er sie überlässt[681]; wenn sie ihm verlustig geht; wenn er sie verliert; wenn sie ver­schwindet; wenn sie verbrennt; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Vertrauen angenommen[682] hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

470. Bei einer Gelegenheit, da gaben die Mönche der Sechsergruppe die ausge­händigte Robe nicht zurück. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. „Ausgehändigte Roben, ihr Mönche, sollen zurückgegeben werden. Wer nicht zurückgeben sollte, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Die erste Vorschrift, Kathina betreffend, ist beendet.

 

2. Aufbewahren

471. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da hatten Mönche [anderen] Mönchen Roben zu treuen Händen gegeben[683] und nur mit Unter- und Oberrobe [bekleidet], brachen sie dann zur Wanderung durch das Land auf. Jene Roben, die für [so] lange [Zeit] aufbewahrt wurden, wurden fleckig[684]. Jene [anderen] Mönche trock­neten sie in der [Sonnen-]Hitze. Als der ehrwürdige Ānanda durch die Unterkünfte umherwandelte, sah er, wie die Mönche jene Roben in der Hitze trockneten. Als er das gesehen hatte, ging er zu diesen Mönchen hin, und bei ihnen angekommen, sprach er zu ihnen: „Wessen Roben, Brüder, sind das, die da [so] fleckig sind?“ Da nun berichteten die Mönche dem ehrwürdigen Ānanda den Sachverhalt. Da wurde der ehrwürdige Ānanda ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, nachdem sie [anderen] Mönchen Roben zu treuen Händen gegeben haben, nur mit Unter- und Oberrobe [bekleidet], zur Wanderung durch das Land aufbrechen!“ Nachdem nun der ehrwürdige Ānanda diese Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatte, berichtete er diesen Sachverhalt dem Erha­benen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, nachdem sie [anderen] Mönchen Roben zu treuen Händen gegeben haben, nur mit Unter- und Oberrobe [bekleidet], zur Wanderung durch das Land aufbrechen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, nachdem sie [anderen] Mönchen Roben zu treuen Händen gegeben haben, nur mit Unter- und Oberrobe [bekleidet], zur Wanderung durch das Land aufbrechen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“[685]

Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

472. Wenn die Robe eines Mönches fertiggestellt ist und Kathina[-Privilegien] aufgehoben, und es sollte ein Mönch auch nur eine Nacht von seinen drei Roben abwesend sein, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlas­sen.[686]

473. Bei einer Gelegenheit, da war in Kosambi ein gewisser Mönch krank. Ver­wandte jenes Mönches sandten zu ihm einen Boten [der ausrichtete]: „Möge der Ehrwürdige herkommen, wir werden ihn versorgen.“ Die [anderen] Mönche spra­chen zu ihm: „Geh, Bruder, deine Verwandten wollen dich versorgen.“ Er ant­wortete: „Der Erhabene hat diese Vorschrift erlassen: ‘Man soll nicht von den drei Roben abwesend sein.’ Aber ich bin krank. Ich bin nicht in der Lage aufzubrechen und meine drei Roben mitzunehmen. Ich will nicht gehen.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift: „Ich erlaube, ihr Mönche, dass einem kranken Mönch die Erlaubnis erteilt wird, dass er als nicht abwesend von den drei Roben gilt. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden: Der kranke Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, und nachdem er die Oberrobe auf eine Schulter [zurecht-]gelegt hat, sich zu Füßen der Mönche verbeugte, sich in die Hocke niedersetzte, die Hände (respektvoll) zusammenlegte, dann soll er sprechen: ‘Ihr Herren, ich bin krank und nicht in der Lage aufzubrechen und meine drei Roben mitzunehmen. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, mir die Erlaubnis zu geben, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

474. ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch ist krank. Er ist nicht in der Lage aufzubrechen und seine drei Roben mitzunehmen. Er bittet den Orden, ihm die Erlaubnis zu geben, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem So-und-so genannten Mönch die Erlaubnis geben, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch ist krank. Er ist nicht in der Lage aufzubrechen und seine drei Roben mitzunehmen. Er bittet den Orden, ihm die Erlaubnis zu geben, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen. Der Orden gibt nun dem So-und-so genannten Mönch die Erlaubnis, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem So-und-so genannten Mönch die Erlaubnis gegeben wird, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist dem So-und-so genannten Mönch die Erlaubnis gegeben, von den drei Roben abwesend sein zu dürfen. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

475. Wenn die Robe eines Mönches fertiggestellt ist und Kathina[-Privilegien] aufgehoben, und es sollte ein Mönch auch nur eine Nacht von seinen drei Roben abwesend sein, es sei denn, die Mönche haben ihn dazu berechtigt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

476. ‘Die Robe eines Mönches ist fertiggestellt’ ist: Entweder die Robe des Mön­ches ist angefertigt, oder ist verloren gegangen, verschwunden oder verbrannt, oder die Hoffnung eine [bessere] Robe zu bekommen, erfüllt sich nicht.

‘Kathina aufgehoben’ ist: aus dem einen oder anderem der acht Gründe aufgehoben sein oder in der Zwischenzeit durch den Orden aufgehoben sein.

‘Sollte ein Mönch auch nur eine Nacht von seinen drei Roben abwesend sein’ ist: von seiner Doppelrobe, von seiner Oberrobe, von seiner Unterrobe.

‘Es sei denn, die Mönche haben ihn dazu berechtigt’ ist: außer, er hat die Berechtigung dazu von den [anderen] Mönchen bekommen.

‘Ausgehändigt werden’ ist: bei Tagesanbruch ist es auszuhändigen. Es soll dem Orden ausgehändigt werden oder einer Gruppe oder einer Person. Und so, ihr Mönche, soll ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, da ich eine Nacht davon abwesend war. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, da ich eine Nacht davon abwesend war. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, da ich eine Nacht davon abwesend war. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

477. Ein Dorf ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebun­gen. Ein Anwesen ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umge­bungen. Ein Speicher[687] ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein Wachturm ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehre­ren Umgebungen. Ein Pavillon ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein Palast[688] ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein großes Wohnhaus[689] ist mit einer Umgebung ver­sehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein Boot ist mit einer Umgebung ver­sehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Eine Karawane ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein Feld ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Eine Tenne[690] ist mit einer Umge­bung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Ein (Kloster-)Park[691] ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Eine Wohnstätte[692] ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebungen. Der Fuß eines Baumes ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Umgebun­gen. Eine Freifläche ist mit einer Umgebung versehen, [oder] mit mehreren Um­gebungen.

478. Ein Dorf mit einer Umgebung bedeutet, das Dorf gehört einer Familie und es ist umfriedet[693]. Nachdem er innerhalb dieses Dorfes die Robe deponiert hat, soll er innerhalb des Dorfes bleiben. Ist es nicht umfriedet, soll er in demselben Haus bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reich­weite[694] entfernt werden.

479. Ein Dorf gehört zu mehreren Familien und es ist umfriedet. Innerhalb des Hauses, in dem er die Robe deponierte, in diesem Haus soll er bleiben – entweder in der Halle oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Wenn er in die Halle geht, nachdem er die Robe in Reichweite deponierte, soll er in der Halle bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Hat er die Robe in der Halle deponiert, soll er in der Halle bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist es nicht umfriedet, soll er in demselben Haus bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reich­weite entfernt werden.

480. Ein Anwesen gehört einer Familie und es ist umfriedet, auch hat es verschie­dene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Anwesen, in dem er die Robe deponierte, in dem Anwesen soll er bleiben. Ist es nicht umfriedet, soll er in dem Raum bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

481. Ein Anwesen gehört mehreren Familien, ist umfriedet und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Raum, in dem er die Robe depo­nierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist es nicht umfriedet, soll er in dem Raum bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

482. Ein Lager gehört einer Familie, ist umfriedet und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer[695]. Hat er innerhalb des Lagers die Robe depo­niert, soll er innerhalb des Lagers bleiben. Ist es nicht umfriedet, soll er in dem Raum bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

483. Ein Lager gehört mehreren Familien, ist umfriedet und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Raum, in dem er die Robe depo­nierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist es nicht umfriedet, soll er in dem Raum bleiben, in dem er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

484. Ein Wachturm gehört einer Familie. Hat er innerhalb des Wachturmes die Robe deponiert, soll er innerhalb des Wachturmes bleiben. Ein Wachturm gehört mehreren Familien und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemä­cher. In dem Raum, in dem er die Robe deponierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

485. Ein Pavillon gehört einer Familie. Hat er innerhalb dieses Pavillons die Robe deponiert, soll er innerhalb des Pavillons bleiben. Ein Pavillon gehört mehreren Familien und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Raum, in dem er die Robe deponierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

486. Ein Palast gehört einer Familie. Hat er innerhalb des Palastes die Robe depo­niert, soll er innerhalb des Palastes bleiben. Ein Palast gehört mehreren Familien und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Raum, in dem er die Robe deponierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangs­bereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

487. Ein großes Wohnhaus gehört einer Familie. Hat er innerhalb des großen Wohnhauses die Robe deponiert, soll er innerhalb des großen Wohnhauses blei­ben. Ein großes Wohnhaus gehört mehreren Familien und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Raum, in dem er die Robe deponierte, in diesem Raum soll er bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

488. Ein Boot gehört einer Familie. Hat er auf diesem Boot die Robe deponiert, soll er auf diesem Boot bleiben. Ein Schiff gehört mehreren Familien und hat verschiedene Räume und verschiedene Privatgemächer. In dem Privatgemach, in dem er die Robe deponierte, soll er bleiben, oder aber sie soll nicht aus der Reich­weite entfernt werden.

489. Eine Karawane gehört [zu] einer Familie. Hat er bei dieser Karawane die Robe deponiert, soll er nicht weiter als sieben mal achtundzwanzig Ellen[696] davor oder danach entfernt sein, oder seitwärts nicht mehr als achtundzwanzig Ellen sich davon entfernen. Eine Karawane gehört mehreren Familien. Hat er die Robe bei dieser Karawane deponiert, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden.

490. Ein Feld gehört einer Familie und ist umfriedet. Hat er die Robe auf diesem Feld deponiert, soll er auf diesem Feld bleiben. Ist es nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ein Feld gehört mehreren Familien und ist umfriedet. Hat er die Robe auf diesem Feld deponiert, soll er im Eingangsbereich bleiben, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist es nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden.

491. Eine Tenne gehört einer Familie und ist umfriedet. Hat er die Robe auf dieser Tenne deponiert, soll er auf dieser Tenne bleiben. Ist sie nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden. Eine Tenne gehört mehreren Familien und ist umfriedet. Hat er die Robe auf dieser Tenne deponiert, soll er im Eingangs­bereich bleiben, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist sie nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden.

492. Ein (Kloster-)Park gehört einer Familie und ist umfriedet. Hat er innerhalb dieses (Kloster-)Parks die Robe deponiert, soll er innerhalb des (Kloster-)Parks bleiben. Ist er nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ein (Kloster-)Park gehört mehreren Familien und ist umfriedet. Hat er innerhalb des (Kloster-)Parks die Robe deponiert, soll er im Eingangsbereich bleiben, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist er nicht umfriedet, soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden.

493. Eine Wohnstätte gehört einer Familie und ist umfriedet. Hat er innerhalb dieser Wohnstätte die Robe deponiert, soll er innerhalb dieser Wohnstätte bleiben. Ist sie nicht umfriedet, soll er in derselben Wohnstätte bleiben, in der er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Eine Wohnstätte gehört mehreren Familien und ist umfriedet. Hat er innerhalb dieser Wohnstätte die Robe deponiert, soll er innerhalb dieser Wohnstätte bleiben oder im Eingangsbereich, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden. Ist sie nicht umfriedet, soll er in derselben Wohnstätte bleiben, in der er die Robe deponiert hat, oder aber sie soll nicht aus der Reichweite entfernt werden.

494. Ein Platz am Fuß eines Baumes gehört einer Familie. Hat er die Robe im Schatten deponiert, sie vollständig zur Mittagszeit im Schatten ausgebreitet, soll er innerhalb des Schattens bleiben. Ein Platz am Fuß eines Baumes gehört mehre­ren Familien. Da soll sie nicht aus der Reichweite entfernt werden.

Eine Freifläche mit einer Umgebung bedeutet: im Wald, ohne Gebäude und die Umgebung ist volle achtundzwanzig Ellen [rundherum], darüber hinaus ist alles eine andere Umgebung.

495. Da ist er abwesend, und er vermutet, dass er abwesend ist, das ist – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da ist er abwesend, aber im Zweifel darüber, das ist – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da ist er abwesend, und er vermutet, dass er nicht abwesend ist, das ist – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Ist sie nicht weggenommen worden, und er vermutet, dass sie weggenom­men sei, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist sie nicht verlustig gegangen, und er vermutet, dass sie verlustig ging, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und er vermutet, dass sie verloren wurde, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist sie nicht verbrannt, und er vermutet, dass sie verbrannt wäre, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Ist sie nicht gestohlen, aber er vermutet, dass sie gestohlen ist, ist das – außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu – ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Eine auszuhändigende Robe, die nicht ausgehändigt ist, zu tragen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist er nicht von ihr abwesend, und er vermutet, dass er abwesend ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist er nicht von ihr abwesend, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist er nicht von ihr abwesend, und er vermutet, dass er nicht abwesend ist, das ist kein Vergehen.

496. Kein Vergehen ist es, wenn sie vor Tagesanbruch weggegeben ist; wenn sie verlustig geht; wenn er sie verliert; wenn sie verschwindet; wenn sie verbrennt; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Ver­trauen angenommen hat; wenn er die Erlaubnis der Mönche hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die zweite Vorschrift, Aufbewahrung betreffend, ist beendet.

 

3. Kathina III

497. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da kamen einem gewissen Mönch zu unpassender Zeit[697] Roben[-material] zu. Jedoch war diese für ihn gekaufte[698] Robe nicht groß genug für ihn. Da nun zog der Mönch diese Robe aus und glättete sie wieder und wieder. Als der Erhabene durch die Unterkünfte umherwandelte, sah er, wie dieser Mönch jene Robe wieder und wieder glättete. Als er das sah, ging er zu diesem Mönch hin, und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Warum hast du, Mönch, diese Robe ausgezogen und glättest du sie immer wie­der?“ – „Da kam mir, o Herr, zu unpassender Zeit dieses Robenmaterial zu. [Aber] dieses für mich gekaufte [Robenmaterial] ist nicht groß genug. Deshalb habe ich diese Robe ausgezogen und glätte sie wieder und wieder.“ – „Aber hast du, Mönch, weiteres Robenmaterial erhofft?“ – „Das habe ich, Erhabener.“ Nachdem daraufhin der Erhabene den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, dass zur unpassender Zeit angenommenes Robenmaterial aufbewahrt werden darf, sofern man noch [weiteres Material] für diese [eine] Robe erhofft.“

498. Bei einer Gelegenheit, da sagten sich die Mönche: „Der Erhabene erlaubte, dass Robenmaterial aufbewahrt werden kann, was zu unpassender Zeit angenom­men wurde, sofern man sich [weiteres Material] erhofft.“, und nahmen [daraufhin] zu unpassender Zeit Robenmaterial an und bewahrten dieses länger als einen Monat auf. Jenes Robenmaterial verwahrten sie zu Bündeln verschnürt auf Wäschestangen auf. Als der ehrwürdige Ānanda durch die Unterkünfte umher­wandelte, sah er diese in Bündeln verschnürten Roben auf der Wäschestange lagern. Als er das sah, fragte er die Mönche: „Wessen Roben sind das, Brüder, die da in Bündeln verschnürt auf der Wäschestange aufbewahrt werden?“ – „Das, Bruder, ist unser zu unpassender Zeit [angenommenes] Roben[-Material], das wir in der Hoffnung aufbewahren [weiteres zu erhalten].“ – „Aber wie lange, Brüder, bewahrt ihr dieses Roben[-Material] auf?“ – „Mehr als einen Monat, Bruder.“ Da wurde der ehrwürdige Ānanda ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, nachdem sie zu unpassender Zeit Roben[-Material] angenom­men haben, es länger als einen Monat aufbewahren!“ Nachdem nun der ehrwür­dige Ānanda diese Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatte, berichtete er diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, nachdem sie zu unpassender Zeit Roben[-Material] angenommen haben, dieses länger als einen Monat aufbewahren?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, nachdem sie zu unpassender Zeit Roben[-Material] angenommen haben, dieses länger als einen Monat aufbewahren! Das, ihr Toren, ist nicht erfreu­lich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

499. Wenn die Robe eines Mönches fertiggestellt ist und die Kathinaprivile­gien aufgehoben sind und es sollte diesem Mönch zu unpassender Zeit Roben [-Material] zukommen, dann kann das dieser Mönch, wenn er mag, anneh­men. Hat er es angenommen, soll er es schnell[-stmöglich] verarbeiten. Wenn es nicht [für eine Robe] ausreicht, soll dieser Mönch für höchstens einen Monat das Robenmaterial aufbewahren, in der Hoffnung, das Fehlende zu vervollständigen. Bewahrt er es länger auf, auch wenn Hoffnung darauf besteht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

500. ‘Die Robe eines Mönches ist fertiggestellt’ ist: Entweder die Robe des Mön­ches ist angefertigt, oder ist verloren gegangen, verschwunden oder verbrannt, oder die Hoffnung eine [bessere] Robe zu bekommen, erfüllt sich nicht.

‘Kathina aufgehoben’ ist: aus dem einen oder anderem der acht Gründe aufgehoben sein oder in der Zwischenzeit durch den Orden aufgehoben sein.

‘Zu unpassender Zeit Roben[-Material]’ bedeutet: in den elf Monaten[699], in denen Kathina nicht gemacht wird, kommt ihm etwas zu, in den sieben Mona­ten[700], in denen Kathina gemacht ist, kommt ihm etwas zu, auch eine Gabe zur rechten Zeit[701] gegeben, das wird Roben zu unpassender Zeit genannt.

‘Sollte zukommen’ ist: es könnte ihm vom Orden oder von einer Gruppe oder von einem Verwandten oder von einem Freund etwas zukommen oder auch vom Abfallhaufen oder aus seiner eigenen Habe[702].

‘Wenn er mag’ ist: wenn er es wünscht, mag er annehmen.

‘Hat er es angenommen, soll er es schnell[-stmöglich] verarbeiten’ ist: es soll [innerhalb] zehn Tage verarbeitet werden.

‘Wenn es nicht [für eine Robe] ausreicht’ ist: das Ausgehändigte ist nicht ausreichend für ihn.

‘Für höchstens einen Monat soll der Mönch das Robenmaterial aufbe­wahren’ ist: Maximal einen Monat mag er es aufbewahren.

‘Das Fehlende bekommen’ ist: das Fehlende mag ihm noch zukommen.

‘Wenn Hoffnung darauf besteht’ ist: da ist Hoffnung, vom Orden, von einer Gruppe, von Verwandten, von einem Freund, vom Abfallhaufen oder von der eigenen Habe etwas zu bekommen.

‘Bewahrt er es länger auf, auch wenn Hoffnung darauf besteht’ ist: da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am selben Tag zu wie das erste Roben­material: da soll es [innerhalb] zehn Tagen verarbeitet werden. Da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am zweiten ... dritten ... vierten ... fünften ... sechsten ... siebenten ... achten ... neunten ... zehnten Tag zu wie das erste Robenmaterial: da soll es [innerhalb] zehn Tagen verarbeitet werden.

Da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am elften ... zwölften ... drei­zehnten ... vierzehnten ... fünfzehnten ... sechzehnten ... siebzehnten ... achtzehnten ... neunzehnten ... zwanzigsten Tag zu wie das erste Robenmaterial: da soll es [innerhalb] zehn Tagen verarbeitet werden.

Da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am einundzwanzigsten Tag zu wie das erste Robenmaterial: da soll es [innerhalb] neun Tagen verarbeitet werden.

Da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am zweiundzwanzigsten ... dreiundzwanzigsten ... vierundzwanzigsten ... fünfundzwanzigsten ... sechsund­zwanzigsten[703] ... siebenundzwanzigsten ... achtundzwanzigsten ... neunund­zwanzigsten Tag zu wie das erste Robenmaterial: da soll es [innerhalb] eines Tages verarbeitet werden.

Da kommt ihm das erhoffte Robenmaterial am dreißigsten Tag zu wie das erste Robenmaterial: da soll es [noch] am selben Tag [zum Gebrauch] bestimmt, überlassen oder verteilt werden. Wird es weder bestimmt, noch überlassen oder verteilt, und die Morgendämmerung des einunddreißigsten Tages bricht an, muss es ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzel­person ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es zu unpassender Zeit zukam und da der [eine] Monat verstrichen ist. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Dieses Robenmaterial, das dem So-und-so genannten Mönch zu unpassen­der Zeit zukam, händigt er dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Robenmaterial dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es zu unpas­sender Zeit zukam und da der [eine] Monat verstrichen ist. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegenneh­men. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses Robenmaterial, das dem So-und-so genannten Mönch zu unpassender Zeit zukam, händigt er den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Robenmaterial dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Bruder, ist auszuhändigen, da es zu unpassender Zeit zukam und da der [eine] Monat verstrichen ist. Ich händige es dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehän­digte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Robenmaterial gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

Ist das ihm ursprünglich zugekommene Robenmaterial verschieden von dem Robenmaterial, welches ihm später zukam, und es ist [nur] eine Nacht übrig, dann mag er es nicht verarbeiten, wenn er nicht will.

501. Da ist ein Monat verstrichen, und er vermutet, dass ein Monat verstrichen ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da ist ein Monat verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da ist ein Monat verstrichen, und er vermutet, dass ein Monat verstrichen ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht bestimmt wurde, und er vermutet, dass es bestimmt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht überlassen wurde, und er vermutet, dass es überlassen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht verlustig ging, und er vermutet, dass es verlustig ging, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht verloren wurde, und er vermutet, dass es verloren wurde, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht verschwand, und er vermutet, dass es verschwunden ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht verbrannte, und er vermutet, dass es verbrannt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass es gestohlen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Auszuhändigendes Robenmaterial, das nicht ausgehändigt ist, zu ver­wenden, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist kein Monat verstrichen, und er vermutet, dass er verstrichen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist kein Monat verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist kein Monat verstrichen, und er vermutet, dass er nicht verstrichen ist, das ist kein Vergehen.

502. Kein Vergehen ist es, wenn es innerhalb des Monates bestimmt oder über­lassen wird; wenn es verlustig geht; wenn es verloren wird; wenn es verschwindet; wenn es verbrennt; wenn er es, nachdem es geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er es aus Vertrauen angenommen hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dritte Vorschrift, Kathina betreffend, ist beendet.

 

4. Benutzte Roben

503. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da war [gerade] die frühere Gefährtin des ehrwürdigen Udāyī zu den Nonnen in die Hauslosigkeit gezogen. Sie kam häufig in die Gegenwart des ehrwürdigen Udāyī. Aber auch der ehrwürdige Udāyī ging häufig in die Gegenwart dieser Nonne. Bei einer Gelegenheit, da nahm der ehr­würdige Udāyī an einem Mahl teil, das in Gegenwart dieser Nonne stattfand. Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosenschale und Roben und ging zu den Nonnen. Als er dort angekommen war, setzte er sich auf den Sitzplatz und entblößte dabei sein Geschlecht vor der Nonne. Nun aber setzte sich auch die Nonne auf den Sitzplatz und entblößte dabei vor dem ehrwürdigen Udāyī ihr Geschlecht. Da nun starrte der ehrwürdige Udāyī mit Sinneslustbegehren auf das Geschlecht dieser Nonne. Da ergoss er Unreines. Daraufhin sprach der ehrwürdige Udāyī zu dieser Nonne: „Geh, Schwester, hol Wasser, ich will meine Unterrobe waschen.“ – „Meister, gib sie mir, ich will sie selber waschen.“, [sagte sie,] und nahm einen Teil vom Unreinen in den Mund und drückte einen Teil davon an ihr Geschlecht.[704] Sie wurde dadurch schwanger. Die [anderen] Nonnen sprachen: „Diese Nonne führt nicht den Reinheitswandel, sie ist schwanger.“ – „Nein, ihr Ehrwürdigen, ich bin keine, die nicht den Reinheits­wandel führt.“, sagte sie, und berichtete den Nonnen jenen Sachverhalt. Die Nonnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Meis­ter Udāyī von einer Nonne seine benutzte Robe waschen lassen!“ Dann berichteten diese Nonnen den Mönchen diese Sache. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī von einer Nonne seine benutzte Robe waschen lassen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr Udāyī, man sagt, dass du deine benutzte Robe von einer Nonne hast waschen lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist sie eine Verwandte von dir, Udāyī, oder keine Verwandte?“ – „Sie ist keine Verwandte, Erhabener.“ – „Eine Nichtverwandte, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was erfreulich ist und was unerfreulich ist. Doch du, du törichter Mensch, lässt von einer Nonne, die nicht mit dir verwandt ist, deine benutzte Robe waschen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nach­dem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissen­hafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mön­chen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

504. Wer auch immer als Mönch von einer Nonne, mit der er nicht verwandt ist, seine benutzte[705] Robe waschen, färben oder glätten[706] lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

505. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Nicht verwandte [Nonne]’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert[707].

‘Benutzte Robe’ bedeutet: einmal damit bekleidet, einmal damit bedeckt.

‘Waschen’ ist: gibt er den Auftrag, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Gewa­schenes soll ausgehändigt werden.

‘Färben’ ist: gibt er den Auftrag, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Gefärbtes soll ausgehändigt werden.

‘Glätten’ ist: gibt er den Auftrag, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist mit der Hand oder einem Schläger ein Schlag versetzt worden[708], soll es ausgehändigt werden.

Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese benutzte Robe, ihr Herren, händige ich aus, da ich sie von einer Nonne waschen ließ, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese benutzte Robe, die der So-und-so genannte Mönch von einer mit ihm nicht ver­wandten Nonne waschen ließ, händigt er dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese benutzte Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese benutzte Robe, ihr Herren, händige ich aus, da ich sie von einer Nonne waschen ließ, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie den Ehrwür­digen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehr­würdige. Diese benutzte Robe, die der So-und-so genannte Mönch von einer mit ihm nicht verwandten Nonne waschen ließ, händigt er den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese benutzte Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese benutzte Robe, Bruder, händige ich aus, da ich sie von einer Nonne waschen ließ, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehän­digte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese benutzte Robe gebe ich dem Ehr­würdigen zurück.’

506. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe waschen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe waschen und färben, sind das ein Nissaggiya-[709] und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Ver­wandte ist, und lässt seine benutzte Robe waschen und glätten, sind das ein Nissag­giya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe waschen, färben und glätten, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe färben, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe färben und glätten, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe färben und waschen, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Ver­wandte ist, und lässt seine benutzte Robe färben, glätten und waschen, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe glätten, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe glätten und waschen, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe glätten und färben, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und lässt seine benutzte Robe glätten, waschen und färben, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er ist im Zweifel darüber ... – ... ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, aber er vermutet, dass sie eine Verwandte ist ... – ... ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Lässt er sie die benutzte Robe eines anderen waschen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Lässt er sie ein Laken waschen, das als Sitzunterlage dient, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Lässt er [etwas] von einer waschen, die nur von einem Orden hochordiniert wurde, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, ist das kein Vergehen.

507. Kein Vergehen ist es, wenn eine Verwandte wäscht und dabei eine Nicht­verwandte als Helferin fungiert; wenn sie ungefragt wäscht [färbt, glättet]; wenn er sie eine ungetragene [Robe] waschen [färben, glätten] lässt; wenn er sie andere Gebrauchsgegenstände – außer der Roben – waschen [färben, glätten] lässt; wenn eine zu Schulende [wäscht, färbt, glättet]; wenn eine Novizin [wäscht, färbt, glättet]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die vierte Vorschrift, benutzte Roben betreffend, ist beendet.

 

5. Roben annehmen

508. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörn­chenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da lebte [auch] die Nonne Uppalavaṇṇā in Sāvatthi[710]. Nachdem nun die Nonne Uppalavaṇṇā am Morgen aufgestanden war, nahm sie ihre Almosenschale und Roben und ging nach Sāvat­thi um Almosen. Nachdem sie in Sāvatthi ihren Almosengang absolviert hatte und danach ihre Almosenspeise verzehrt hatte, ging sie zum Blindenhain[711], um dort die Mittagszeit zu verbringen. Nachdem sie im Blindenhain angelangt war, setzte sie sich an den Fuß eines gewissen Baumes nieder, um die Mittagszeit zu verbrin­gen. Zu dieser Zeit, da hatten Diebe ihre Tat vollbracht und eine Kuh geschlachtet, das Fleisch genommen und gingen in den Blindenhain. Da sah nun der Anführer der Diebe die Nonne Uppalavaṇṇā, wie sie am Fuß des gewissen Baumes sitzend ihre Mittagszeit verbrachte. Als er das sah, kam ihm der Gedanke: ‘Wenn meine Söhne und Brüder das sehen, werden sie diese Nonne belästigen’, und ging auf einem anderen Weg fort.[712] Nachdem dann der Anführer der Diebe von dem Fleisch die besten Stücke genommen und in Blätter zu einem Paket gepackt hatte, hing er es nicht weit entfernt von der Nonne Uppalavaṇṇā an einen Baum und sagte: „Welcher Asket oder Brahmane es sieht, der möge es sich nehmen.“ Nach­dem er das gesprochen hatte, ging er fort. Als sich nun die Nonne Uppalavaṇṇā aus ihrer Meditation erhoben hatte, hörte sie die Worte, die der Anführer der Diebe sprach.[713] Da nun nahm die Nonne Uppalavaṇṇā dieses Fleisch und ging zum (Nonnen-)Kloster. Als dann die Nacht vorüber war, da hatte die Nonne Uppala­vaṇṇā dieses Fleisch zubereitet und als sie es in ihrer Unterrobe zu einem Bündel verschnürt hatte, da ging sie durch die Lüfte und erschien im Bambushain.

Zu jener Zeit, da betrat der Erhabene das Dorf zum Almosengang. Den ehrwürdigen Udāyī hatte man als Wächter im Kloster zurückgelassen. Da nun kam die Nonne Uppalavaṇṇā zum ehrwürdigen Udāyī, und als sie ihn erreicht hatte, sprach sie zu ihm: „Wo, hoher Herr, ist der Erhabene?“ – „Schwester, der Erhabe­ne hat das Dorf zum Almosengang betreten.“ – „Dieses Fleisch, hoher Herr, geben Sie dem Erhabenen.“ – „So erfreust du, Schwester, den Erhabenen mit diesem Fleisch. Wenn du mir deine Unterrobe geben würdest, dann würde ich mich an der Unterrobe erfreuen.“[714] – „Für uns Frauen, hoher Herr, ist es schwierig solche Dinge zu bekommen. Das hier ist meine letzte, die fünfte Robe. Nein, ich möchte sie nicht (her-)geben.“ – „Gleichwie, Schwester, wenn ein Mann einen Elefanten gegeben hat, der mit einer Schabracke versehen sein sollte, ebenso nun solltest du, Schwester, wenn du dem Erhabenen das Fleisch gibst, mich mit deiner Unterrobe versehen.“ Da nun die Nonne Uppalavaṇṇā derart vom ehrwürdigen Udāyī be­drängt wurde, gab sie ihm ihre Unterrobe und ging zurück ins (Nonnen-)Kloster. Die Nonnen, die von der Nonne Uppalavaṇṇā Almosenschale und Roben entge­gennehmen wollten, sprachen zu ihr: „Wo, Ehrwürdige, ist deine Unterrobe?“ [Da nun] berichtete die Nonne Uppalavaṇṇā den Nonnen diesen Sachverhalt. Die Nonnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Meis­ter Udāyī von einer Nonne eine Robe (an-)nehmen, wo solche Dinge für Frauen so schwer erhältlich sind?“ Dann berichteten die Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī von einer Nonne eine Robe (an-)nehmen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, von einer Nonne eine Robe (an-)genommen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist sie eine Verwandte von dir, Udāyī, oder keine Verwandte?“ – „Sie ist keine Ver­wandte, Erhabener.“ – „Eine Nichtverwandte, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Doch du, du törichter Mensch, hast aus der Hand einer Nonne, die nicht mit dir verwandt ist, eine Robe (an-)genommen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nach­dem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissen­hafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mön­chen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

509. Wer auch immer als Mönch aus der Hand einer Nonne, die nicht mit ihm verwandt ist, eine Robe annehmen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

510. Zu jener Zeit nun, da nahmen die gewissenhaften Mönche von den Nonnen [auch] keine Roben im Austausch an. Die Nonnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Meister von uns nicht die Roben im Aus­tausch annehmen!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Nonnen sich ärgerten, unruhig waren und sich aufregten. Da nun berichteten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass von diesen fünf [Personenkreisen] im Austausch angenommen werden kann: von Mönchen, von Nonnen, von zu Schulenden, von Novizen, von Novizinnen. Ich erlaube, ihr Mön­che, von diesen fünf im Austausch anzunehmen. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

511. Wer auch immer als Mönch aus der Hand einer Nonne, die nicht mit ihm verwandt ist, eine Robe annehmen sollte, es sei denn im Austausch, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

512. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Nicht verwandte [Nonne]’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.[715]

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Roben­materialien, die die Mindestgröße hat.

‘Es sei denn im Austausch’ ist: außer im Austausch.

‘Annehmen’ ist: die Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzel­person ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie nicht im Austausch aus der Hand einer Nonne angenommen, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch nicht im Austausch aus der Hand einer mit ihm nicht verwandten Nonne annahm, händigt er dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie nicht im Austausch aus der Hand einer Nonne angenommen, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch nicht im Austausch aus der Hand einer mit ihm nicht verwandten Nonne annahm, händigt er den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich habe sie nicht im Austausch aus der Hand einer Nonne angenommen, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

513. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und er nimmt die Robe außer im Austausch an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Ist sie keine Verwandte, aber er ist darüber im Zweifel, und er nimmt die Robe außer im Austausch an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, und er nimmt die Robe außer im Austausch an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen).

Nimmt er aus der Hand von einer, die [nur] von einem Orden hochordiniert wurde[716] eine Robe außer im Austausch an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, das ist kein Vergehen.

514. Kein Vergehen ist es, wenn sie eine Verwandte ist; wenn es im Austausch ist; wenn etwas geringeres gegen etwas bedeutenderes [getauscht wird]; wenn etwas bedeutenderes gegen etwas geringeres [getauscht wird]; wenn der Mönch sie aus Vertrauen angenommen hat[717]; wenn er sie [nur] vorübergehend angenommen hat; wenn er einen anderen Ausrüstungsgegenstand, außer einer Robe, annimmt; wenn sie eine zu Schulende ist; wenn sie eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[718]

Die fünfte Vorschrift, das Annehmen von Roben betreffend, ist beendet.

 

6. Von Nichtverwandten erbitten

515. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da war der ehrwürdige Upananda Sakya­putta geschickt darin, die Lehre darzulegen. Da nun kam ein gewisser Bankiers­sohn zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta, und nachdem er bei ihm angelangt war, verehrte er ihn und setzte sich zur Seite hin. Den seitwärts sitzenden Ban­kierssohn veranlasste der ehrwürdige Upananda Sakyaputta durch eine Lehrrede zu verstehen, aufzufassen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Nachdem nun der Bankierssohn die Lehrrede des ehrwürdigen Upananda Sakya­putta verstanden und aufgefasst hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, sprach er zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Möget Ihr mir sagen, hoher Herr, was Euch nützt. Wir sind in der Lage, dem Meister [allerlei] zu geben, näm­lich Roben, Almosenspeise, Unterkunft als auch Medizin für den Krankheitsfall.“ – „Wenn du, Freund, mir etwas geben willst, dann gib mir davon[719] ein Ober­gewand[720].“ – „Für uns als Söhne einer edlen Familie, hoher Herr, geziemt es sich nicht, mit [nur] einem Gewand [bekleidet] auszugehen. Warten Sie noch, hoher Herr, bis ich nach Hause gegangen bin. Wenn ich zuhause angelangt bin, lasse ich ein solches Gewand senden oder eines, das noch besser ist.“ Ein zweites Mal sprach der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zum Bankierssohn: „Wenn du, Freund, mir etwas geben willst, dann gib mir davon ein Obergewand.“ [Ein weiteres Mal antwortete dieser:] „Für uns als Söhne einer edlen Familie, hoher Herr, geziemt es sich nicht, mit [nur] einem Gewand [bekleidet] auszugehen. Warten Sie noch, hoher Herr, bis ich nach Hause gegangen bin. Wenn ich zuhause angelangt bin, lasse ich ein solches Gewand senden oder eines, das noch besser ist.“ Ein drittes Mal sprach der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zum Bankiers­sohn: „Wenn du, Freund, mir etwas geben willst, dann gib mir davon ein Ober­gewand.“ [Ein drittes Mal antwortete dieser:] „Für uns als Söhne einer edlen Familie, hoher Herr, geziemt es sich nicht, mit [nur] einem Gewand [bekleidet] auszugehen. Warten Sie noch, hoher Herr, bis ich nach Hause gegangen bin. Wenn ich zuhause angelangt bin, lasse ich ein solches Gewand senden oder eines, das noch besser ist.“ – „Was soll das, Freund, nichts geben wollen aber einladen, und wenn du eingeladen hast, dann nichts geben.“

Da hat nun der Bankierssohn, der derart vom ehrwürdigen Upananda Sakyaputta bedrängt wurde, sein Gewand gegeben und ging dann weg. Die Leute sprachen zu diesem Bankierssohn: „Warum kommst du, Meister, mit nur einem Gewand?“ Da nun berichtete der Bankierssohn diesen Leuten den Sachverhalt. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Große Wünsche haben diese Asketen des Sakyasohnes und sie sind nicht genügsam. Bei denen ist es nicht einfach, ein vernünftiges direktes Angebot[721] zu machen. Wie kann bloß [trotz] des vernünftigen direkten Angebotes des Bankierssohnes etwas zu erwerben, dessen Gewand genommen werden!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich waren, unruhig und sich aufregten. Die Mönche, die gemäßigt, genüg­sam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta von dem Bankierssohn eine Robe verlangen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwür­digen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu ver­sammeln, fragte er: „Ist das wahr Upananda, man sagt, dass du von jenem Bankierssohn eine Robe erbeten hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist er ein Verwandter von dir, Upananda, oder kein Verwandter?“ – „Er ist kein Verwandter, Erhabener.“ – „Ein Nichtverwandter, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Doch du, du törichter Mensch, hast von einem Bankierssohn, der nicht mit dir verwandt ist, eine Robe erbeten! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

516. Wer auch immer als Mönch von einem Haushälter oder Haushälterin, der/die nicht mit ihm verwandt ist, eine Robe erbittet, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya       [-Vergehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

517. Zu jener Zeit, da folgten etliche Mönche der Straße von Sāketa nach Sāvatthi. Nachdem unterwegs Diebe hervorkamen, wurden diese Mönche ausgeplündert. Da nun sprachen die Mönche [zu sich]: „Der Erhabene lehnt es ab, dass man von einem Haushälter oder von einer Haushälterin, mit denen man nicht verwandt ist, eine Robe erbittet.“[722] Die gewissenhaften [Mönche] erbaten keine. Als sie darauf­hin nackt nach Sāvatthi gegangen waren, grüßten sie die [anderen] Mönche respektvoll. Die [anderen] Mönche sprachen daher: „Na die sind gut, Brüder, diese Nacktasketen, die grüßen ehrfürchtig die Mönche.“ Jene antworteten: „Nein, Brüder, wir sind keine Nacktasketen, wir sind Mönche.“ Die [anderen] Mönche sprachen zum ehrwürdigen Upāli: „Los, Bruder Upāli, befrage sie.“[723] Da nun befragte sie der ehrwürdige Upāli[724] und diese Mönche berichteten den Vorfall. Nachdem nun der ehrwürdige Upāli diese Mönche befragt hatte, sprach er zu den [anderen] Mönchen: „Sie sind Mönche, Brüder. Gebt ihnen Roben.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wur­den ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche nackt hierherkommen! Es wäre besser, wären sie mit Gras oder Blättern bedeckt gekom­men.“[725] Nachdem nun die Mönche die [anderen] Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn die Robe gestohlen wurde oder wenn die Robe verloren ging[726], dann [auch] von einem Haushälter oder von einer Haus­hälterin, mit denen man nicht verwandt ist, eine Robe zu erbitten. In der Wohn­stätte, die er zuerst erreicht, wenn dort für den Orden Kloster-Roben[727] sind oder Decken[728] oder eine Matte oder ein Kissenbezug, dann mag er, nachdem er es [in dem Gedanken:] ‘Wenn ich etwas [zum Anziehen] bekomme, dann gebe ich es zurück.’ genommen hat, sich damit bekleiden. Wenn dort aber weder Kloster-Roben sind oder Bettlaken oder eine Matte oder ein Kissenbezug, dann soll er kommen, nachdem er sich mit Gras oder Blättern bedeckt hat. Aber er soll nicht nackt daherkommen. Wer so daherkommen sollte, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.[729] So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

518. Wer auch immer als Mönch von einem Haushälter oder Haushälterin, der/die nicht mit ihm verwandt ist, eine Robe erbittet, es sei denn in einer [bestimmten] Situation, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Und das ist die [bestimmte] Situation: dem Mönch ist die Robe gestohlen worden oder die Robe ist verloren gegangen. Das ist hier die [bestimmte] Situation.

519. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die in einem Haus ihren festen Wohnsitz hat.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Roben­materialien, die die Mindestgröße hat.

‘Es sei denn, in einer [bestimmten] Situation’ ist: außer in [jener] Situation.

‘Robe gestohlen’ bedeutet: da wurde die Robe des Mönches weggenom­men, vom Fürsten oder von Dieben oder von Schuften, oder eben von wem auch immer wurde sie weggenommen.

‘Robe verloren gegangen’ bedeutet: da wurde die Robe des Mönches durch Feuer verbrannt oder durch Wasser weggespült, oder sie wurde von Ratten oder Termiten gefressen, oder sie hat sich abgenutzt.

Erbittet er, außer in der [betreffenden] Situation, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhaltenes soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie nicht in der [betreffenden] Situation von einem/einer Haushälter/in angenommen, der/die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausge­händigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch nicht in der [betreffenden] Situation von einem/einer mit ihm nicht verwandten Haushälter/in angenommen hat, händigt er dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie nicht in der [betreffenden] Situation von einem/ einer Haushälter/in angenommen, der/die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch nicht in der [betreffenden] Situation von einem/einer mit ihm nicht verwandten Haushälter/in angenommen hat, händigt er den Ehrwür­digen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich habe sie nicht in der [betreffenden] Situation von einem/einer Haushälter/in angenommen, der/die nicht mit mir ver­wandt ist. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wur­de, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

520. Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, und es liegt [auch] nicht die [betreffende] Situation vor, und er erbittet eine Robe, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, und es liegt [auch] nicht die [betreffende] Situation vor, und er erbittet eine Robe, ist das ein Nissag­giya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, und es liegt [auch] nicht die [betreffende] Situation vor, und er erbittet eine Robe, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, ist das kein Vergehen.

521. Kein Vergehen ist es, wenn die [betreffende] Situation vorliegt; wenn es ein Verwandter ist; wenn er [dazu] eingeladen ist[730]; wenn sie für jemanden anderen ist; wenn sie seine eigene Habe ist[731]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die sechste Vorschrift, das Erbitten von Nichtverwandten betreffend, ist beendet.

 

7. Maßlosigkeit

522. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da gingen die Mönche der Sechsergruppe zu [anderen] Mönchen, denen [gerade] die Roben gestohlen worden waren und sprachen: „Der Erhabene, Brüder, erließ: ‘Einer, dessen Robe gestohlen wurde oder dessen Robe verloren ging kann von einem Haushälter oder einer Haushäl­terin, die nicht mit ihm verwandt ist, eine Robe erbitten.’ Dann bittet doch, ihr Brüder, um Roben.“ – „Genug davon, Brüder, wir werden Roben erhalten.“ – „Dann werden wir [eben] für die Ehrwürdigen bitten.“ – „Dann bittet ihr [doch], Brüder.“ Da nun gingen die Mönche der Sechsergruppe zu Haushältern und spra­chen: „Es kamen Mönche, Freunde, deren Roben gestohlen wurden. Gebt ihnen Roben.“ So erbaten sie zahlreiche Roben.

Nicht lange danach, da saß ein gewisser Mann in der Versammlungshalle und sprach zu einem gewissen [anderen] Mann: „Da kamen Mönche, Meister, deren Roben gestohlen wurden. Denen habe ich eine Robe gegeben.“ Auch der andere sprach: „Auch ich habe [denen] gegeben.“ Da sprach ein weiterer: „Auch ich habe [denen] gegeben.“ Sie wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes etliche Roben erbitten, ohne das [rechte] Maß zu kennen? Wollen diese Asketen des Sakyasohnes einen Tuch­handel betreiben, oder einen Laden, wo es Kleidung gibt, eröffnen?“ Die Mönche hörten nun, wie jene Männer ärgerlich waren, unruhig und sich aufregten. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mön­che der Sechsergruppe etliche Roben erbitten, ohne das [rechte] Maß zu kennen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechser­gruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr ohne das [rechte] Maß zu kennen, etliche Roben erbeten habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, etliche Roben erbitten, ohne das [rechte] Maß zu kennen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

523. Wenn ihm ein Haushälter oder eine Haushälterin, die keine Verwandten sind, mehrere Roben[732] anbieten und einladen sollte, [sie anzunehmen,] dann soll jener Mönch nur so viel davon annehmen, wie für eine Unter- und eine Oberrobe ausreicht. Wenn er mehr als das annehmen sollte, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

524. ‘Ihm’ ist: der Mönch, dem die Roben gestohlen wurden.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die in einem Haus ihren festen Wohnsitz hat.

‘Mehrere Roben’ ist: [Material für] viele Roben.

‘Anbieten und einladen sollte’ ist: er/sie sagen: ‘Nimm so viel du willst.’

‘Soll jener Mönch nur so viel davon annehmen, wie für eine Unter- und eine Oberrobe ausreicht’ ist: wenn drei Roben verloren gegangen sind, mag er zwei annehmen; sind zwei verloren gegangen, mag er eine annehmen; ist eine verloren gegangen, soll er nichts annehmen.

‘Wenn er mehr als das annehmen sollte’ ist: erbittet er mehr als das, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhaltenes soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe mehr [als erlaubt] von einem/einer Haushälter/in erbeten und angenommen, der/die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch mehr [als erlaubt] von einem/einer mit ihm nicht verwandten Haushälter/in erbeten und angenommen hat, händigt er dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe mehr [als erlaubt] von einem/einer Haushälter/in erbeten und angenommen, der/die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehän­digt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe, die der So-und-so genannte Mönch mehr [als erlaubt] von einem/einer mit ihm nicht ver­wandten Haushälter/in erbeten und angenommen hat, händigt er den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich habe mehr [als erlaubt] von einem /einer Haushälter/in erbeten und angenommen, der/die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen ent­gegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

525. Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, und er erbittet mehr Roben [als erlaubt], ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, und er erbittet mehr Roben [als erlaubt], ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, und er erbittet mehr Roben [als erlaubt], ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es sei kein Verwandter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, ist das kein Vergehen.

526. Kein Vergehen ist es, wenn er sagt: „Ich werde die Reste nehmen“, nimmt diese und geht; wenn ihm Reste mit den Worten gegeben werden: „Die Reste sind nur für dich.“; wenn ihm gegeben wird, obwohl er nicht bestohlen wurde[733]; wenn man ihm gibt, obwohl nichts verloren ging; wenn es Verwandte sind; wenn er eingeladen wurde; wenn es seine eigene Habe ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die siebente Vorschrift, Maßlosigkeit betreffend, ist beendet.

 

8. Aus Gefälligkeit I

527. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Bei einer Gelegenheit, da sprach ein gewisser Mann zu seiner Frau: „Den Meister Upananda will ich mit einer Robe bekleiden.“ Da hörte nun ein gewisser Mönch, der gerade auf Almosengang war, die Worte, die der Mann sprach. Daraufhin ging nun jener Mönch zum ehrwürdigen Upanan­da Sakyaputta, und als er bei ihm angelangt war, sprach er zu ihm: „Viel Verdienst hast du, Bruder Upananda, denn bei der-und-der Gelegenheit, da sprach ein gewisser Mann zu seiner Frau: ‘Den Meister Upananda will ich mit einer Robe bekleiden.’“ – „Ja Bruder, der ist mein Unterstützer.“ Da nun ging der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu jenem Mann, und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Ist das wahr? Man sagte mir, du, Freund, willst mich mit einer Robe beklei­den?“ – „Das sollte ich nicht auch nur so gesagt haben: ‘Den Meister Upananda will ich mit einer Robe bekleiden.’“ – „Wenn du, Freund, mich mit einer Robe bekleiden willst, dann kleide mich mit einer Robe von jener Art und Weise. Was sollte ich auch mit einer gegebenen machen, die ich nicht verwenden kann.“

Da nun wurde der Mann ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Große Wünsche haben diese Asketen des Sakyasohnes, und sie sind nicht genügsam. Nicht leicht ist es, sie in eine Robe zu kleiden. Wie kann bloß der Meister Upa­nanda, noch bevor ich ihn dazu einlud, zu mir kommen und bezüglich der Robe Anweisungen geben!“ Die Mönche hörten nun, wie jener Mann ärgerlich war, unruhig und sich aufregte. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta noch bevor er einge­laden wurde zu einem Haushälter gehen und bezüglich einer Robe Anweisungen geben!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, noch bevor du dazu eingeladen wurdest, zu einem Haushälter gegangen bist und bezüglich einer Robe Anweisungen gegeben hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist er ein Verwandter von dir, Upananda, oder kein Verwandter?“ – „Er ist kein Verwandter, Erhabener.“ – „Ein Nichtver­wandter, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Doch du, du törichter Mensch, gehst zu einem Haushälter, der nicht mit dir verwandt ist, noch bevor du einge­laden wurdest, und gibst bezüglich einer Robe Anweisungen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten ge­sprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unter­halten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

528. Im Fall, dass ein Haushälter oder eine Haushälterin für einen Mönch, mit dem er/sie nicht verwandt ist, für eine Robe die Mittel hinterlegt[734] [in dem Gedanken]: ‘Wenn ich diese [hinterlegten] Mittel für eine Robe, gegen eine Robe eingetauscht habe, werde ich den Mönch namens So-und-so damit bekleiden.’ Wenn dieser Mönch, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, in dem Wunsch, eine besonders gute Robe zu erhalten, dorthin geht und bezüglich der Robe [solcherart] Anweisungen gibt: ‘Gut wäre es wahrlich, mein Herr, würde für die hinterlegten Mittel, eine Robe wie diese oder wie jene eingetauscht werden und man mich damit bekleiden.’, dann ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

529. ‘Für einen Mönch’ ist: zum Wohl eines Mönches, dem Mönch eine (Grund-)Bedingung erfüllt habend, dem Mönch bekleiden wollend.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die in einem Haus ihren festen Wohnsitz hat.

‘Mittel für eine Robe’ bedeutet: geprägtes oder ungeprägtes Gold oder eine Perle oder einen Edelstein oder eine Koralle oder einen (Berg-)Kristall[735] oder Tuch oder Faden oder Baumwolle.

‘Gegen diese Mittel für eine Robe’ ist: wofür es vorhanden ist.

‘Eingetauscht haben’ ist: gewechselt haben.

‘Will ich bekleiden’ ist: ich will geben.

‘Wenn dieser Mönch’ ist: jener Mönch, für den die Mittel für eine Robe hinterlegt wurden, [eben] der Mönch.

‘Ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein’ ist: noch bevor zu ihm gesagt wurde: ‘Welche Art von Robe, hoher Herr, wünscht Ihr? Was für eine Robe soll ich eintauschen?’

‘Dorthin gegangen’ ist: zum Haus gegangen, irgendwo zu ihm hingegan­gen.

‘Bezüglich der Robe Anweisungen gibt’ ist: lang möge es werden oder weit oder fest[736] oder weich.

‘Gegen diese Mittel für eine Robe’ ist: wofür es vorhanden ist.

‘Wie diese oder wie jene’ ist: lang oder weit oder fest oder weich.

‘Eingetauscht werden’ ist: dafür eingewechselt werden.

‘Mich kleiden’ ist: gib es.

‘In dem Wunsch, eine besonders gute Robe zu erhalten’ ist: etwas Besseres, etwas Großartigeres wollen.

Wenn er mittels des Gesagten im Austausch [gegen die hinterlegten Mittel] eine lange oder weite oder feste oder weiche [Robe erhält], ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mön­che, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu einem/einer Haushälter/in gegangen, der/die nicht mit mir verwandt ist und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen ge­standen werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er ist ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu einem/einer Haus­hälter/in gegangen, der/die nicht mit ihm verwandt ist und hat bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu einem/ einer Haushälter/in gegangen, der/die nicht mit mir verwandt ist und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er ist ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu einem/einer Haushälter/in gegangen, der/die nicht mit ihm verwandt ist und hat bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu einem/einer Haushälter/in gegangen, der/die nicht mit mir ver­wandt ist und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

530. Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, und er geht vorher uneingeladen zu einem/einer Haushälter/in und gibt bezüglich der Robe Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, und er geht vorher uneingeladen zu einem/einer Haushälter/in und gibt bezüglich der Robe Anwei­sungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, und er geht vorher uneingeladen zu einem/einer Haushälter/in und gibt bezüglich der Robe Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, ist das kein Vergehen.

531. Kein Vergehen ist es, wenn es ein Verwandter ist; wenn er eingeladen wurde; wenn sie für jemanden anderen ist; wenn sie aus seiner eigenen Habe ist; wenn er von den hinterlegten Mitteln etwas Großartiges begehrt, aber etwas Geringerwerti­ges bekommt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die achte Vorschrift, die vom Gefälligsein, ist beendet.

 

9. Aus Gefälligkeit II

532. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da sprach ein gewisser Mann zu einem anderen gewissen Mann: „Den Meister Upananda will ich mit einer Robe beklei­den.“ Und auch der andere Mann sprach: „Den Meister Upananda will auch ich mit einer Robe bekleiden.“ Da hörte nun ein gewisser Mönch, der gerade auf Almosengang war, das Gespräch der beiden Männer. Daraufhin ging nun jener Mönch zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta, und als er bei ihm angelangt war, sprach er zu ihm: „Viel Verdienst hast du, Bruder Upananda, denn bei der-und-der Gelegenheit, da sprach ein gewisser Mann zu einem gewissen Mann: ‘Den Meister Upananda will ich mit einer Robe bekleiden.’, woraufhin der andere sprach: ‘Den Meister Upananda will auch ich mit einer Robe bekleiden.’“ – „Ja Bruder, diese sind meine Unterstützer.“

Da nun ging der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu jenen Männern, und bei ihnen angekommen, sprach er zu ihnen: „Ist das wahr? Man sagte mir, ihr Freunde, ihr wollt mich mit einer Robe bekleiden?“ – „Das sollten wir nicht auch nur so gesagt haben: ‘Den Meister Upananda will ich mit einer Robe bekleiden.’“ – „Ihr Freunde, wenn ihr mich mit einer Robe bekleiden wollt, dann kleidet mich mit einer Robe von jener Art und Weise. Was sollte ich auch mit einer gegebenen machen, die ich nicht verwenden kann.“

Da nun wurden die Männer ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Große Wünsche haben diese Asketen des Sakyasohnes, und sie sind nicht genügsam. Nicht leicht ist es, sie in eine Robe zu kleiden. Wie kann bloß der Meister Upa­nanda, noch bevor wir ihn dazu einluden, zu uns kommen und bezüglich der Robe Anweisungen geben!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Männer ärgerlich, unru­hig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, ge­wissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta noch bevor er eingeladen wurde zu Haushältern gehen und bezüglich einer Robe Anweisungen geben!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, noch bevor du dazu eingeladen wurdest, zu Haushältern gegangen bist und bezüglich einer Robe Anweisungen gegeben hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Sind das Verwandte von dir, Upananda, oder keine Ver­wandten?“ – „Es sind keine Verwandten, Erhabener.“ – „Nichtverwandte, du törichter Mensch, wissen nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Doch du, du törichter Mensch, gehst zu Haushältern, die nicht mit dir verwandt sind, noch bevor du eingeladen wurdest, und gibst bezüglich einer Robe Anweisungen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gespro­chen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genüg­samkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

533. Im Fall, dass zwei Haushälter oder zwei Haushälterinnen für einen Mönch, mit dem sie nicht verwandt sind, jeweils einzeln für Roben die Mittel[737] hinterlegt haben [in dem Gedanken]: ‘Wenn wir diese jeweils einzeln [hinterlegten] Mittel für Roben, gegen Roben eingetauscht haben, werden wir den Mönch namens So-und-so damit bekleiden.’ Wenn dieser Mönch, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, in dem Wunsch, besonders gute Roben zu erhalten, dorthin geht und bezüglich der Roben [solcherart] Anweisungen gibt: ‘Gut wäre es wahrlich, mein Herr, würde für die jeweils einzeln hinterlegten Mittel, eine Robe wie diese oder wie jene eingetauscht werden und ihr beide in einem[738] mich damit bekleiden.’, dann ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

534. ‘Für einen Mönch’ ist: zum Wohl eines Mönches, dem Mönch eine (Grund-)Bedingung erfüllt habend, dem Mönch bekleiden wollend.

‘Von zwei’ ist: von beiden.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: jene, die in Häusern ihren festen Wohnsitz haben.

‘Haushälterinnen’ bedeutet: jene, die in Häusern ihren festen Wohnsitz haben.

‘Mittel für eine Robe’ bedeutet: geprägtes oder ungeprägtes Gold oder Perlen oder Edelsteine oder Korallen oder (Berg-)Kristalle oder Tuche oder Fäden oder Baumwolle.[739]

‘Gegen diese Mittel für Roben’ ist: wofür sie vorhanden sind.

‘Eingetauscht haben’ ist: gewechselt haben.

‘Wollen wir bekleiden’ ist: wir wollen geben.

‘Wenn dieser Mönch’ ist: jener Mönch, für den die Mittel für Roben hinterlegt wurden, der Mönch.

‘Ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein’ ist: noch bevor zu ihm gesagt wurde: ‘Welche Art von Robe, hoher Herr, wünscht Ihr? Was für Roben sollen wir eintauschen?’

‘Dorthin gegangen’ ist: zu den Häusern gegangen, irgendwo zu ihnen hingegangen.[740]

‘Bezüglich der Robe Anweisungen gibt’ ist: lang möge es werden oder weit oder fest oder weich.

‘Gegen diese Mittel für eine Robe’ ist: wofür sie vorhanden sind.

‘Wie diese oder wie jene’ ist: lang oder weit oder fest oder weich.

‘Eingetauscht werden’ ist: dafür eingewechselt werden.

‘Mich kleiden’ ist: gebt es.

‘In dem Wunsch, eine besonders gute Robe zu erhalten’ ist: etwas Besseres, etwas Großartigeres wollen.

Wenn er mittels des Gesagten im Austausch [gegen die hinterlegten Mittel] eine lange oder weite oder feste oder weiche [Robe erhält], ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu zwei Haushältern/innen gegangen, die nicht mit mir verwandt sind und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen ge­standen werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er ist ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu zwei Haushältern /innen gegangen, die nicht mit ihm verwandt sind und hat bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu zwei Haushältern/innen gegangen, die nicht mit mir verwandt sind und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er ist ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu zwei Haushältern/innen gegangen, die nicht mit ihm verwandt sind und hat bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich bin ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher zu zwei Haushältern/innen gegangen, die nicht mit mir verwandt sind und habe bezüglich der Robe Anweisungen gegeben. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen ge­standen werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

535. Es sind keine Verwandten, und er vermutet, dass es keine Verwandten sind, und er geht vorher uneingeladen zu den Haushältern/innen und gibt bezüglich der Robe Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Es sind keine Verwandten, aber er ist darüber im Zweifel, und er geht vor­her uneingeladen zu den Haushältern/innen und gibt bezüglich der Robe Anwei­sungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Es sind keine Verwandten, und er vermutet, dass es Verwandte sind, und er geht vorher uneingeladen zu den Haushältern/innen und gibt bezüglich der Robe Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Es sind Verwandte, und er vermutet, dass es keine Verwandten sind, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es sind Verwandte, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es sind Verwandte, und er vermutet, dass es Verwandte sind, ist das kein Vergehen.

536. Kein Vergehen ist es, wenn es Verwandte sind; wenn er eingeladen wurde; wenn sie für jemanden anderen ist; wenn sie aus seiner eigenen Habe ist; wenn er von den hinterlegten Mitteln etwas Großartiges begehrt, aber etwas Geringerwer­tiges bekommt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die neunte Vorschrift, die zweite vom Gefälligsein, ist beendet.

 

10. Von der Regierung

537. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da war ein Ministerrat der Unterstützer des Upananda Sakyaputta und sandte per Boten dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta die Mittel für eine Robe [mit den Worten]: „Nachdem für diese Mittel eine Robe ertauscht wurde, bekleide den Meister Upananda mit einer Robe.“ Daraufhin ging der Bote zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta, und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Hier nun, hoher Herr, werden für den ehr­würdigen die Mittel für eine Robe gebracht. Möge der Ehrwürdige diese Mittel für eine Robe annehmen.“ Als das gesagt wurde, sprach der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu diesem Boten: „Wir, Freund, nehmen keine Mittel für eine Robe an. Doch wir akzeptieren eine Robe, sofern es zur rechten Zeit ist und erlaubt.“ Als das gesagt wurde, sprach der Bote zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Hat denn der Ehrwürdige einen Aufwärter?“ Bei dieser Gelegenheit, da betrat ein gewisser Laienanhänger das Kloster, weil er da irgendetwas zu tun hatte. Da nun sprach der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu diesem Boten: „Dieser Laienan­hänger dort, Freund, das ist der Aufwärter der Mönche.“ Nachdem daraufhin der Bote jenen Laienanhänger informiert hatte, kam er [wieder] zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta und sprach: „Derjenige, hoher Herr, den der Ehrwürdige als Aufwärter bezeichnet hat, ist von mir informiert worden. Der Ehrwürdige mag zur rechten Zeit hingehen, dann wird er mit einer Robe bekleidet werden.“

Einige Zeit später, da sandte der Ministerrat zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta einen Boten [der ihm auszurichten hatte]: „Der Meister möge diese Robe gebrauchen. Wir wünschen, dass der Meister diese Robe benutzt.“ Daraufhin erwiderte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta dem Laienanhänger überhaupt nichts. Ein zweites Mal nun sandte der Ministerrat zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta einen Boten [der ihm auszurichten hatte]: „Der Meister möge diese Robe gebrauchen. Wir wünschen, dass der Meister diese Robe benutzt.“ Ein zwei­tes Mal erwiderte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta dem Laienanhänger über­haupt nichts. Ein drittes Mal nun sandte der Ministerrat zum ehrwürdigen Upa­nanda Sakyaputta einen Boten [der ihm auszurichten hatte]: „Der Meister möge diese Robe gebrauchen. Wir wünschen, dass der Meister diese Robe benutzt.“

Einige Zeit danach, da versammelten sich die Städter. Die Städter trafen eine Abmachung: „Wer als Letzter kommt, der hat fünfzig [Münzen][741] zu geben.“ Da nun ging der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu jenem Laienanhänger, und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Ich habe Bedarf, Freund, an der Robe.“ – „Heute[742], hoher Herr, da wartet ab. Heute treffen sich die Städter. Und die Städter haben eine Abmachung getroffen: ‘Wer als Letzter kommt, der hat fünfzig [Münzen] zu geben’“ – „Noch heute, Freund, gib mir die Robe.“ sagend, ergriff er dessen Armband. Da der Laienanhänger nun so vom ehrwürdigen Upananda Sakyaputta bedrängt wurde, kam er als Letzter [zu jener Versammlung], nachdem er [die Mittel] gegen eine Robe eingetauscht hatte.[743] Die Männer sprachen zu die­sem Laienanhänger: „Warum kommen Sie, Meister, als Letzter? Sie haben fünfzig verloren.“

Da nun berichtete der Laienanhänger den Männern den Sachverhalt. Da nun wurden die Männer ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Große Wünsche haben diese Asketen des Sakyasohnes, und sie sind nicht genügsam. Nicht leicht ist es, sie in eine Robe zu kleiden. Wie kann bloß der Meister Upananda, obwohl ihm von dem Laienanhänger gesagt wurde: ‘Heute, hoher Herr, da wartet ab.’, nicht abwarten!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Männer ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta, obwohl ihm von dem Laienanhänger gesagt wurde: ‘Heute, hoher Herr, da wartet ab.’, nicht abwarten!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, obwohl dir von dem Laienanhänger gesagt wurde: ‘Heute, hoher Herr, da wartet ab.’, nicht abgewartet hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, obwohl dir von dem Laienanhänger gesagt wurde: ‘Heute, hoher Herr, da wartet ab.’, nicht abwarten! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

538. Im Fall, dass ein Fürst oder ein Regierungsangestellter oder ein Brah­mane oder ein Haushälter für einen Mönch die Mittel für eine Robe per Boten [mit den Worten] sendet: ‘Nachdem mit diesen Mitteln eine Robe ertauscht wurde, bekleide den So-und-so genannten Mönch damit.’ Sollte dieser Bote zu diesem Mönch gehen und sprechen: ‘Hier nun, hoher Herr, werden für den Ehrwürdigen die Mittel für eine Robe gebracht. Möge der Ehrwürdige diese Mittel für eine Robe annehmen.’, dann soll dieser Mönch zu dem Boten sprechen: ‘Wir, Freund, nehmen keine Mittel für eine Robe an. Doch wir akzeptieren eine Robe, sofern es zur rechten Zeit ist und erlaubt.’ Sollte die­ser Bote zu dem Mönch sprechen: ‘Hat der Ehrwürdige einen Aufwärter?’, ihr Mönche, dann soll dieser Mönch, wenn er eine Robe braucht, einen Klosterhelfer oder einen Laienanhänger als Aufwärter [mit den Worten] benennen: ‘Dieser dort, Freund, das ist der Aufwärter der Mönche.’ Sollte dann, nachdem der Bote den Aufwärter informiert hat, dieser zu dem Mönch kommen und sprechen: ‘Derjenige, hoher Herr, den der Ehrwürdige als Aufwärter bezeichnet hat, ist von mir informiert worden. Der Ehrwürdige mag zur rechten Zeit hingehen, dann wird er mit einer Robe bekleidet werden.’, dann, ihr Mönche, soll der Mönch, wenn er eine Robe braucht, zu diesem Aufwärter gehen und ihn zwei oder drei Mal auffordern[744] und erinnern: ‘Ich habe Bedarf, Freund, an einer Robe.’ Sollte der [Aufwärter] eine Robe beschaffen, nachdem er zwei oder drei Mal aufgefordert und erinnert wurde, dann ist es gut. Sollte er sie nicht beschaffen, mag der [Mönch] vier Mal, fünf Mal, aber höchstens sechs Mal schweigend [beim Aufwärter] als Hinweis beiseite stehen bleiben. Bleibt er vier Mal, fünf Mal, aber höchstens sechs Mal schweigend als Hinweis beiseite stehen, und der Aufwärter beschafft die Robe, dann ist es gut. Wenn er sich öfter bemüht und der [Aufwärter] sollte die Robe beschaffen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Sollte der [Aufwärter] sie nicht beschaffen, soll der [Mönch] entweder selber dorthin gehen, von woher ihm die Mittel für eine Robe [per Bote] gebracht worden sind, oder er soll einen Boten senden [mit den Wor­ten]: ‘Diese Mittel für eine Robe, die ihr Ehrbaren für den Mönch gesandt habt, haben keinen Nutzen für diesen Mönch gehabt. Ihr Ehrbaren, nutzt, was das Eure ist. Lasst, was das Eure ist, nicht verschwinden.’ Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.

539. ‘Für einen Mönch’ ist: zum Wohl eines Mönches, dem Mönch eine (Grund-)Bedingung erfüllt habend, dem Mönch bekleiden wollend.

‘Fürst’ bedeutet: derjenige, der die Regierung ausübt.

‘Regierungsangestellter’ bedeutet: derjenige, der beim Fürsten sein Aus­kommen erhält.

‘Brahmane’ bedeutet: ein Brahmane von Geburt.

‘Haushälter’ bedeutet: außer dem Fürsten, den Regierungsangestellten, den Brahmanen wird alles übrige Haushälter genannt.

‘Mittel für eine Robe’ bedeutet: geprägtes oder ungeprägtes Gold oder eine Perle oder ein Edelstein.

‘Gegen diese Mittel für eine Robe’ ist: wofür es vorhanden ist.

‘Eingetauscht werden’ ist: dafür eingewechselt werden.

‘Mich kleiden’ ist: gib sie.

Sollte dieser Bote zu diesem Mönch gehen und sprechen: ‘Hier nun, hoher Herr, werden für den Ehrwürdigen die Mittel für eine Robe gebracht. Möge der Ehrwürdige diese Mittel für eine Robe annehmen.’, dann soll dieser Mönch zu dem Boten sprechen: ‘Wir, Freund, nehmen keine Mittel für eine Robe an. Doch wir akzeptieren eine Robe, sofern es zur rechten Zeit ist und erlaubt.’ Sollte dieser Bote zu dem Mönch sprechen: ‘Hat der Ehrwürdige einen Aufwärter?’, ihr Mönche, dann soll dieser Mönch, wenn er eine Robe braucht, einen Klosterhelfer oder einen Laienanhänger als Aufwärter [mit den Worten] benennen: ‘Dieser dort, Freund, das ist der Aufwärter der Mönche.’ Er soll nicht sagen: ‘Gib ihm das.’ oder ‘Er wird es aufbewahren.’ oder ‘Er wird es eintauschen.’ oder ‘Er wird es eingetauscht bekommen.’

Sollte dann, nachdem der Bote den Aufwärter informiert hat, dieser zu dem Mönch kommen und sprechen: ‘Derjenige, hoher Herr, den der Ehrwürdige als Aufwärter bezeichnet hat, ist von mir informiert worden. Der Ehrwürdige mag zur rechten Zeit hingehen, dann wird er mit einer Robe bekleidet werden.’, dann, ihr Mönche, soll der Mönch, wenn er eine Robe braucht, zu diesem Aufwärter gehen und ihn zwei oder drei Mal auffordern und erinnern: ‘Ich habe Bedarf, Freund, an einer Robe.’ Er soll nicht sagen: ‘Gib mir eine Robe.’, ‘Beschaffe mir eine Robe.’, ‘Ertausche mir eine Robe.’, ‘Tausche mir eine Robe ein.’ Er soll es [wenn nötig] ein zweites Mal sagen. Er soll es [wenn nötig] ein drittes Mal sagen.

Sollte er sie beschaffen, dann ist es gut. Wenn er sie nicht beschafft, soll er, nachdem er da hin gegangen ist, sich als Hinweis schweigend da hinstellen. Er soll sich nicht auf einen Sitz niederlassen. Er soll keine Nahrung annehmen. Er soll nicht die Lehre darlegen. Wenn man ihn fragt: ‘Aus welchem Grund bist du hergekommen?’, soll er sagen: ‘Du weißt es, Freund.’ Wenn er auf einem Sitzplatz sitzt, oder wenn er Nahrung annimmt, oder wenn er die Lehre darlegt, hat er die Gelegenheit verpasst. Dann mag er ein zweites Mal da stehen. Er mag ein drittes Mal da stehen. Hat er vier Mal gemahnt, mag er vier Mal da stehen. Hat er fünf Mal gemahnt, mag er zwei Mal da stehen. Hat er sechs Mal gemahnt, soll er nicht [mehr] da stehen.

Wenn er sich öfter bemüht und die Robe erhält, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie erhalten, nach­dem ich mehr als drei Mal gemahnt habe, mehr als sechs Mal da gestanden habe. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er hat sie erhalten, nachdem er mehr als drei Mal gemahnt hat, mehr als sechs Mal da gestanden hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie erhalten, nachdem ich mehr als drei Mal gemahnt habe, mehr als sechs Mal da gestanden habe. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er hat sie erhalten, nachdem er mehr als drei Mal gemahnt hat, mehr als sechs Mal da gestanden hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, händige ich aus, denn ich habe sie erhalten, nachdem ich mehr als drei Mal gemahnt habe, mehr als sechs Mal da gestanden habe. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

Sollte der [Aufwärter] sie nicht beschaffen, soll der [Mönch] entweder selber dorthin gehen, von woher ihm die Mittel für eine Robe [per Bote] gebracht worden sind, oder er soll einen Boten senden [mit den Worten]: ‘Diese Mittel für eine Robe, die ihr Ehrbaren für den Mönch gesandt habt, haben keinen Nutzen für diesen Mönch gehabt. Ihr Ehrbaren, nutzt, was das Eure ist. Lasst, was das Eure ist, nicht verschwinden.’

‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].

540. Hat er mehr als drei Mal gemahnt, mehr als sechs Mal da gestanden, und er vermutet, dass es öfter war, und er erhält sie, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Hat er mehr als drei Mal gemahnt, mehr als sechs Mal da gestanden, aber er ist darüber im Zweifel, und er erhält sie, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Hat er mehr als drei Mal gemahnt, mehr als sechs Mal da gestanden, und er vermutet, dass es weniger war, und er erhält sie, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Hat er weniger als drei Mal gemahnt, weniger als sechs Mal da gestanden, und er vermutet, dass es öfter war, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Hat er weniger als drei Mal gemahnt, weniger als sechs Mal da gestanden, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Hat er weniger als drei Mal gemahnt, weniger als sechs Mal da gestanden, und er vermutet, dass es weniger war, ist das kein Vergehen.

541. Kein Vergehen ist es, wenn er drei Mal anmahnt; wenn er sechs Mal da stand; wenn er weniger als drei Mal anmahnt; wenn er weniger als sechs Mal da steht; wenn sie ungemahnt gegeben wird; wenn der Besitzer sie gibt, nachdem er [bis zu drei Mal] gemahnt wurde; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[745]

Die zehnte Vorschrift, die von der Regierung, ist beendet.

[Das war] das erste Kapitel, das von den Kathina(-Roben).

 

Zusammenfassung

Zusammen bei Kathina drei,
das Waschen und das Annehmen;
drei sind über Nichtverwandte,
von beiden, und durch Boten auch.
 
 

2. Kapitel: Seide

11. Mit Seide

542. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavī. Damals, da gingen die Mönche der Sechsergruppe zu den Seidenmachern und sprachen zu ihnen: „Macht[746] viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.“ Die [Seidenmacher] wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes, nachdem sie zu uns kamen, so etwas sagen: ‘Macht viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.’ Für uns ist das [moralisch] ein Verlust, für uns ist das mit Mühe Erlangtes[747], denn zum Zweck des Lebensunter­haltes und für unsere Kinder bewirken wir, dass für viele kleine Lebewesen der Tod eintritt.“ Die Mönche hörten nun, wie jene Männer ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie zu den Seidenmachern gegangen sind, zu denen sagen: ‘Macht viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.’!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr zu den Seidenmachern gegangen seid und zu ihnen ‘Macht viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.’ gesagt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, zu den Seidenmachern gehen und ‘Macht viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.’ sagen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die An­zahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

543. Wer auch immer als Mönch eine mit Seide gemischte Matte herstellen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

544. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Matte’ bedeutet: nachdem ausgebreitet wurde, ist es gefertigt[748], nicht gewebt.

‘Herstellen lassen sollte’ ist: wenn auch nur eine Seidenfaser unter [das Material] gemischt ist und er stellt her oder er lässt herstellen, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie aus mit Seide vermischt[-em Material] hergestellt/herstellen lassen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er hat sie aus mit Seide vermischt[-em Material] hergestellt/herstellen lassen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie aus mit Seide vermischt[-em Material] hergestellt/ herstellen lassen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen neh­men. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdi­gen aus, denn er hat sie aus mit Seide vermischt[-em Material] hergestellt/herstel­len lassen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, Bruder, händige ich aus, denn ich habe sie aus mit Seide vermischt [-em Material] hergestellt/herstellen lassen. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehän­digte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Matte gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

545. Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er für jemanden anderen anfertigt oder anfertigen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er bekommt, was für andere angefertigt wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

546. Kein Vergehen ist es, wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen[749] herstellt [bzw. herstellen lässt]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die elfte Vorschrift, die von der Seide, ist beendet.

 

12. Ganz aus Schwarzer

547. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, in der Hoch­dachhalle im Großen Park zu Vesāli. Damals, da hatten sich die Mönche der Sech­sergruppe eine Matte[750] ganz aus schwarzer Schafwolle[751] angefertigt. Die Leute, die das beim Umherwandern durch das Kloster gesehen hatten, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen, wie die Sinneslüste genie­ßenden Hausleute!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewis­senhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen!“[752] Nachdem nun jene Mönche die Mönche der Sechser­gruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachver­halt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabe­ner.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

548. Wer auch immer als Mönch eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

549. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Schwarz’ bedeutet zweierlei Schwärze: von Natur aus schwarz oder schwarz gefärbt.

‘Matte’ bedeutet: nachdem ausgebreitet wurde, ist es gefertigt, nicht gewebt.

‘Herstellen lassen sollte’ ist: wenn er sie herstellt oder herstellen lässt, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt wer­den. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt/herstellen lassen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er hat sie ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt/herstellen lassen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn ich habe sie ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt/herstellen lassen. Ich händige sie den Ehrwürdi­gen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehr­würdige. Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er hat sie ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt/herstellen lassen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, Bruder, händige ich aus, denn ich habe sie ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt/herstellen lassen. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Matte gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

550. Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er für jemanden anderen herstellt oder herstellen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er bekommt, was für andere hergestellt wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

551. Kein Vergehen ist es, wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen herstellt [bzw. herstellen lässt]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die zwölfte Vorschrift, die von ganz aus Schwarzem, ist beendet.

 

13. Zwei Anteile

552. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da sagten sich die Mönche der Sechsergruppe: „Der Erhabene lehnt es ab, dass eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt wird.“ Dann nahmen sie nur ein wenig weiße [Wolle] für den Saum und machten wie zuvor die Matte ganz aus schwarzer Schafwolle. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie nur ein wenig weiße [Wolle] für den Saum nahmen, wie zuvor die Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstel­len!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechser­gruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, nachdem ihr nur ein wenig weiße [Wolle] für den Saum genommen habt, wie zuvor eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr nur ein wenig weiße [Wolle] für den Saum genommen habt, wie zuvor eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

553. Wenn für einen Mönch eine neue Matte hergestellt wird, sollen zwei Anteile rein schwarzer Schafwolle genommen werden, ein dritter Anteil weiße und ein vierter Anteil lohfarbene[753]. Sollte ein Mönch nicht zwei Anteile rein schwarzer Schafwolle, einen dritten Anteil weiße und einen vierten Anteil lohfarbene nehmen lassen, um die neue Matte herstellen zu lassen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

554. ‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Anfertigen bezieht, wird es so genannt.

‘Matte’ bedeutet: nachdem ausgebreitet wurde, ist es gefertigt, nicht gewebt.

‘Hergestellt wird’ ist: es wird angefertigt oder er lässt anfertigen.

‘Zwei Anteile rein schwarze Schafwolle nehmen sollen’ ist: nachdem ge­bracht wurde, sollen [davon] zwei Tulā[754] genommen werden.

‘Ein dritter weiße’ ist: ein Tulā von der weißen [Wolle].

‘Ein vierter lohfarbene’ ist: ein Tulā von der lohfarbenen [Wolle].

‘Sollte ein Mönch nicht zwei Anteile rein schwarzer Schafwolle, einen dritten Anteil weiße und einen vierten Anteil lohfarbene nehmen lassen.’ ist: Wenn er nicht zwei Tulā rein schwarze Schafwolle, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfar­bene nehmen lässt, und stellt eine neue Matte her oder lässt sie herstellen, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn es sind nicht zwei Tulā schwarze, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfarbene Schafwolle genommen und sie [daraus] hergestellt worden. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie aus­gehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfah­rener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn es sind nicht zwei Tulā schwarze, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfarbene Schafwolle genommen und sie [daraus] hergestellt worden. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn es sind nicht zwei Tulā schwarze, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfarbene Schafwolle genommen und sie [daraus] hergestellt worden. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nach­dem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehän­digte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn es sind nicht zwei Tulā schwarze, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfarbene Schafwolle genom­men und sie [daraus] hergestellt worden. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, Bruder, händige ich aus, denn es sind nicht zwei Tulā schwarze, ein Tulā weiße und ein Tulā lohfarbene Schafwolle genommen und sie [daraus] herge­stellt worden. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Ver­gehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Matte gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

555. Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er für jemanden anderen herstellt oder herstellen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er bekommt, was für andere hergestellt wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

556. Kein Vergehen ist es, wenn er ein Tulā weiße, ein Tulā lohfarbene nehmen und sie herstellen lässt; wenn er mehr weiße und/oder lohfarbene nehmen und sie herstellen lässt; wenn er nur weiße und/oder nur lohfarbene nehmen und sie herstellen lässt; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen herstellt [bzw. herstellen lässt]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dreizehnte Vorschrift, die von den zwei Anteilen, ist beendet.

 

14. Sechs Jahre

557. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da stellten sich die Mönche jedes Jahr eine Matte her. Sie verbrachten die Zeit mit vielen Bitten und vielen Gesuchen: „Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schafwolle.“ Da nun wurden die Leute ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes jedes Jahr eine Matte herstellen, und [dabei] die Zeit mit vielen Bitten und vielen Gesuchen, wie: ‘Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schafwolle.’ verbringen! Für unsereiner da wird eine Matte gemacht, die für fünf oder gar sechs Jahre hält, sogar wenn unsere Kinder sie beschmutzen und darauf urinieren oder die Ratten sie fressen. Aber diese Asketen des Sakyasohnes, die stellen sich jedes Jahr eine Matte her und verbringen die Zeit mit vielen Bitten und Gesuchen, wie: ‘Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schafwolle.’!“

Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lern­begierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß jene Mönche sich jedes Jahr eine Matte herstellen und [dabei] die Zeit mit vielen Bitten und vielen Gesuchen, wie: ‘Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schaf­wolle.’ verbringen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Mönche jedes Jahr eine Matte herstellt und [dabei] die Zeit mit vielen Bitten und vielen Gesuchen, wie: ‘Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schafwolle.’ verbringt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, jedes Jahr eine Matte herstellen und [dabei] die Zeit mit vielen Bitten und vielen Gesuchen, wie: ‘Gebt Schafwolle. Wir haben Bedarf an Schafwolle.’ verbringen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

558. Wenn ein Mönch eine neue Matte hergestellt hat, dann soll er sie sechs Jahre benutzen. Auch wenn er innerhalb der sechs Jahre jener Matte verlustig gehen oder auch nicht verlustig gehen sollte, und er sich eine neue herstellen sollte, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

559. Bei einer Gelegenheit, da war in Kosambi ein gewisser Mönch krank. Ver­wandte jenes Mönches sandten zu ihm einen Boten [der ausrichtete]: „Möge der Ehrwürdige herkommen, wir werden ihn versorgen.“ Die [anderen] Mönche spra­chen zu ihm: „Geh, Bruder, deine Verwandten wollen dich versorgen.“ Er antwor­tete: „Der Erhabene, Brüder, hat diese Vorschrift erlassen: ‘Wenn ein Mönch eine neue Matte hergestellt hat, dann soll er sie sechs Jahre benutzen.’ Ich bin krank und nicht in der Lage, diese Matte zu nehmen und [damit] aufzubrechen. Und mangelt es mir an dieser Matte, fühle ich mich nicht wohl. Nein, ich will nicht gehen.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeig­nete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, dass einem kranken Mönch die Matten-Erlaubnis[755] gegeben wird. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden: Der kranke Mönch soll sich zum versammelten Orden hinbegeben, und nachdem er die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu Füßen der Mönche verbeugte, sich in die Hocke nieder­setzte, die Hände (respektvoll) zusammenlegte, dann soll er sprechen: ‘Ihr Herren, ich bin krank und nicht in der Lage, meine Matte zu nehmen und aufzubrechen. Deshalb, ihr Herren, bitte ich den Orden, mir die Matten-Erlaubnis zu geben.’ Er soll ein zweites Mal bitten. Er soll ein drittes Mal bitten. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:

560. ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch ist krank und nicht in der Lage, seine Matte zu nehmen und aufzubrechen. Er bittet den Orden, ihm die Matten-Erlaubnis zu geben. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dem So-und-so genannten Mönch die Matten-Erlaubnis geben.’ Das ist die An­kündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch ist krank und nicht in der Lage, seine Matte zu nehmen und aufzubrechen. Er bittet den Orden, ihm die Matten-Erlaubnis zu geben. Der Orden gibt nun dem So-und-so genannten Mönch die Matten-Erlaubnis. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Matten-Erlaubnis dem So-und-so genannten Mönch gegeben wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist dem So-und-so genannten Mönch die Matten-Erlaubnis gegeben worden. Der duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

561. Wenn ein Mönch eine neue Matte hergestellt hat, dann soll er sie sechs Jahre benutzen. Auch wenn er innerhalb der sechs Jahre jener Matte ver­lustig gehen oder auch nicht verlustig gehen sollte, und er sich eine neue herstellen sollte, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

562. ‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Anfertigen bezieht, wird es so genannt.

‘Matte’ bedeutet: nachdem ausgebreitet wurde, ist es gefertigt, nicht gewebt.

‘Hergestellt wird’ ist: es wird angefertigt oder er lässt anfertigen.

‘Für sechs Jahre benutzen’ ist: er soll sie mindestens sechs Jahre lang benutzen.

‘Innerhalb der sechs Jahre’ ist: in weniger als sechs Jahren.

‘Jener Matte verlustig gehen’ ist: anderen gegeben habend.

‘Nicht verlustig gehen’ ist: nicht an irgendjemanden gegeben habend.

‘Es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche’ ist: außer er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, stellt er sich eine neue Matte her oder lässt sie herstellen, dann ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt wer­den. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist vor Ablauf der sechs Jahre ohne die Erlaubnis der Mönche dafür zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Ver­gehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn sie ist vor Ablauf der sechs Jahre ohne die Erlaubnis der Mönche dafür zu haben, hergestellt worden. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist vor Ablauf der sechs Jahre ohne die Erlaubnis der Mönche dafür zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn sie ist vor Ablauf der sechs Jahre ohne die Erlaubnis der Mönche dafür zu haben, hergestellt worden. Wenn es den Ehrwür­digen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Matte dem So-und-so genann­ten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, Bruder, händige ich aus, denn sie ist vor Ablauf der sechs Jahre ohne die Erlaubnis der Mönche dafür zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Matte gebe ich dem Ehr­würdigen zurück.’

563. Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er für jemanden anderen herstellt oder herstellen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er bekommt, was für andere hergestellt wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

564. Kein Vergehen ist es, wenn er sie nach sechs Jahren herstellt/herstellen lässt; wenn er sie nach mehr als sechs Jahren herstellt/herstellen lässt; wenn er sie für jemanden anderen herstellt/herstellen lässt; wenn er eine benutzt, die für jemanden anderen hergestellt wurde; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen herstellt/herstellen lässt; wenn er die Erlaubnis der Mönche hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die vierzehnte Vorschrift, die von den sechs Jahren, ist beendet.

 

15. Die Sitzmatte

565. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich wünsche mich für drei Monate zurückzuziehen. Niemand soll zu mir kommen, außer dem einen, der mir die Almosenspeise bringt.“ – „So sei es, hoher Herr.“, antworteten die Mönche dem Erhabenen und demzufolge ging niemand zum Erhabenen außer dem einen, der ihm die Almosenspeise brachte. Zu dieser Zeit, da wurde durch den Orden in Sāvatthi diese Vereinbarung getroffen: „Der Erhabene, ihr Brüder, wünscht sich für drei Monate zurückzuziehen. Niemand soll zu ihm kommen, außer dem einen, der ihm die Almosenspeise bringt. Wer zum Erhabenen geht, der soll das als ein Pācittiya-Vergehen gestehen.“[756] Da nun ging der ehrwürdige Upasena Vaṅgantaputta mit einer Gruppe seiner Anhänger[757] zum Erhabenen. Nachdem sie beim Erhabenen angekommen waren und ihn verehrt hatten, setzten sie sich seitwärts nieder. Es war Brauch, dass der Buddha, der Er­wachte, mit den angekommenen Mönchen freundliche Worte wechselte. Dann sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Upasena Vaṅgantaputta: „Wie geht es dir, Mönch? Wie fühlst du dich? Hattest du auf der Reise [nur] wenige Unannehm­lichkeiten?“ – „Erhabener, es geht so. Ich fühle mich ganz gut, Erhabener. Mit [nur] wenigen Unannehmlichkeiten kam ich her.“

Zu dieser Zeit, da saß ein Mönch, der ein Schüler des ehrwürdigen Upasena Vaṅgantaputta war, nicht weit entfernt vom Erhabenen. Da nun sprach der Erhabe­ne zu jenem Mönch: „Findest du, Mönch, Fetzengewänder angenehm?“ – „Nein, o Herr, angenehm finde ich Fetzengewänder nicht.“ – „Aber Mönch, warum bist du dann ein Fetzengewandträger?“ – „Mein Unterweiser, o Herr, ist ein Fetzen­gewandträger. Daher bin auch ich ein Fetzengewandträger.“[758] Da nun sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Upasena Vaṅgantaputta: „Sind dir, Upasena, deine Anhänger angenehm? Wie führst du, Upasena, deine Anhänger?“ – „Wer mich, o Herr, um die Hochordination bittet, zu dem sage ich: ‘Freund, ich bin ein Wald­einsiedler, ein Almosengeher und Fetzengewandträger. Wenn du auch ein Wald­einsiedler, Almosengänger und Fetzengewandträger sein willst, dann lasse ich dich hochordinieren.’ Wenn er mir das verspricht, lasse ich ihn hochordinieren, verspricht er mir das nicht, lasse ich ihn nicht hochordinieren.[759] Wer mich um Anleitung[760] bittet, zu dem sage ich: ‘Freund, ich bin ein Waldeinsiedler, ein Almosengeher und Fetzengewandträger. Wenn du auch ein Waldeinsiedler, Almo­sengänger und Fetzengewandträger sein willst, dann gewähre ich dir Anleitung.’ Wenn er mir das verspricht, gebe ich ihm Anleitung, verspricht er mir das nicht, gebe ich ihm keine Anleitung. Auf diese Weise nun, o Herr, führe ich meine Anhänger.“

„Gut, gut, Upasena. So ist es recht, wie du, Upasena, deine Anhänger führst. Aber weißt du denn, Upasena, von der Vereinbarung des Ordens von Sāvatthi?“ – „Nein, o Herr, von einer Vereinbarung des Ordens von Sāvatthi weiß ich nichts.“ – „Durch den Orden in Sāvatthi wurde diese Vereinbarung getroffen: ‘Der Erhabene, ihr Brüder, wünscht sich für drei Monate zurückzuziehen. Nie­mand soll zu ihm kommen, außer dem einen, der ihm die Almosenspeise bringt. Wer zum Erhabenen geht, der soll das als ein Pācittiya-Vergehen gestehen.’“ – „Wohlbekannt, o Herr, ist der Orden von Sāvatthi für seine Vereinbarungen[761]. Wir möchten nicht erlassen, was [bislang] nicht erlassen wurde, noch möchten wir abschaffen, was erlassen wurde. Es soll alles in Übereinstimmung sein und bleiben mit dem, was als Übungsregeln erlassen wurde.“ – „Gut gut, Upasena, was [bis­lang] nicht erlassen wurde, mag nicht erlassen werden, noch möge abgeschafft werden, was erlassen wurde. Es soll alles in Übereinstimmung sein und bleiben mit dem, was als Übungsregeln erlassen worden ist. Ich erlaube den Mönchen, Upasena, die Waldeinsiedler, Almosengänger und Fetzengewandträger sind, dass diese [ganz] nach Belieben zu mir kommen [dürfen], um mich zu sehen.“

566. Bei einer Gelegenheit, da standen einige Mönche vor dem Torhaus beiein­ander und sprachen [zu sich]: „Wir wollen den ehrwürdigen Upasena Vaṅganta­putta dazu bringen, ein Pācittiya-Vergehen zu gestehen.“ Nachdem nun der ehrwürdige Upasena Vaṅgantaputta und seine Anhänger sich von ihren Sitzen erhoben und den Erhabenen verehrt hatten, umschritten sie ihn rechtsherum und gingen fort. Da nun gingen jene Mönche zum ehrwürdigen Upasena Vaṅganta­putta und sprachen zu ihm: „Du weißt, Bruder Upasena, von der Vereinbarung des Ordens von Sāvatthi.“ – „Der Erhabene, Brüder, sprach so zu mir: ‘Aber weißt du denn, Upasena, von der Vereinbarung des Ordens von Sāvatthi?’ [und ich antwor­tete:] ‘Nein, o Herr, von einer Vereinbarung des Ordens von Sāvatthi weiß ich nichts.’ [er sprach:] ‘Durch den Orden in Sāvatthi wurde diese Vereinbarung ge­troffen: ›Der Erhabene, ihr Brüder, wünscht sich für drei Monate zurückzuziehen. Niemand soll zu ihm kommen, außer dem einen, der ihm die Almosenspeise bringt. Wer zum Erhabenen geht, der soll das als ein Pācittiya-Vergehen geste­hen.‹’ [ich sagte:] ‘Wohlbekannt, o Herr, ist der Orden von Sāvatthi für seine Vereinbarungen. Wir möchten nicht erlassen, was [bislang] nicht erlassen wurde, noch möchten wir abschaffen, was erlassen wurde. Es soll alles in Übereinstim­mung sein und bleiben mit dem, was als Übungsregeln erlassen wurde.’ Da, ihr Brüder, erlaubte der Erhabene: ‘Jene Mönche, die Waldeinsiedler, Almosengänger und Fetzengewandträger sind, die können [ganz] nach Belieben zu mir kommen, um mich zu sehen.’“

Daraufhin nun sprachen diese Mönche: „Das ist wahr, was der ehrwürdige Upasena sagte: ‘Es soll alles in Übereinstimmung sein und bleiben mit dem, was als Übungsregeln erlassen wurde.’ Die Mönche hörten: „Man sagt, der Erhabene hat erlaubt: ‘Jene Mönche, die Waldeinsiedler, Almosengänger und Fetzen­gewandträger sind, die können [ganz] nach Belieben zu mir kommen, um mich zu sehen.’“ Aus dem Wunsch heraus, den Erhabenen zu sehen, warfen sie ihre Matten weg[762] um als Waldeinsiedler, Almosengänger und Fetzengewandträger zu gelten. Als nun der Erhabene zusammen mit einigen Mönchen durch die Unterkünfte umherwanderte[763], da sah er die hier und da hingeworfenen Matten. Nachdem er das gesehen hatte, sprach er zu den Mönchen: „Wie kann das sein, ihr Mönche, dass da hier und dort Matten hingeworfen wurden?“ Da nun berichteten die Mön­che dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Nachdem er aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Deshalb, ihr Mönche, werde ich nun für die Mönche die Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüs­sen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Diszi­plin.[764] So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

567. Ein Mönch, der sich eine Matte zum Sitzen herstellen lässt, soll von der Seite einer alten Sitzmatte eine normale Spanne[765] nehmen, um sie unansehn­lich zu machen. Sollte der Mönch keine normale Spanne von der Seite einer alten Sitzmatte nehmen und lässt sich eine neue Matte zum Sitzen herstellen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

568. ‘Sitzunterlage’ bedeutet: da es mit einem Saum ist, heißt es so.[766]

‘Matte’[767] bedeutet: nachdem ausgebreitet wurde, ist es gefertigt, nicht gewebt.

‘Herstellen lässt’ ist: es wird angefertigt oder er lässt anfertigen.

‘Alte Matte’ bedeutet: einmal damit bekleidet, einmal damit bedeckt.[768]

‘Soll von der Seite einer alten Matte eine normale Spanne nehmen, um sie unansehnlich zu machen’ ist: nachdem er ein rundes oder viereckiges Stück abgeschnitten hat, sodass sie teilweise stärker wird, soll das ausgebreitet werden nachdem es entfilzt wurde oder es soll darauf ausgebreitet werden [ohne entfilzt zu werden].[769]

‘Sollte der Mönch keine normale Spanne von der Seite einer alten Sitzmatte nehmen’ ist: Wenn er nicht von der alten Sitzmatte eine normale Handspanne genommen hat und stellt eine neue Sitzmatte her oder lässt sie herstellen, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist ohne eine normale Handspanne von einer alten Sitzmatte genommen zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn sie ist ohne eine normale Handspanne von einer alten Sitz­matte genommen zu haben, hergestellt worden. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist ohne eine normale Handspanne von einer alten Sitzmatte genommen zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Matte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn sie ist ohne eine normale Handspanne von einer alten Sitzmatte genommen zu haben, hergestellt worden. Wenn es den Ehr­würdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Matte dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Matte, Bruder, händige ich aus, denn sie ist ohne eine normale Handspanne von einer alten Sitzmatte genommen zu haben, hergestellt worden. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Matte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Matte gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

569. Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas selber nicht Fertiggestelltes von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, selber fertigstellt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er etwas, was andere nicht fertigstellten, von anderen fertigstellen lässt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er für jemanden anderen herstellt oder herstellen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

570. Kein Vergehen ist es, wenn er von der alten Matte eine normale Handspanne genommen hat und sie herstellt; wenn er [das alte Stück] nicht bekommt, er dann ein kleineres Stück genommen hat und sie herstellt; wenn er [das alte Stück] nicht bekommt, er dann nichts genommen hat und sie herstellt; wenn er eine benutzt, die für jemanden anderen angefertigt wurde; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen macht [bzw. machen lässt]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die fünfzehnte Vorschrift, die von der Sitzmatte, ist beendet.

 

16. Schafwolle

571. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Bei einer Gelegenheit, da ging ein gewisser Mönch im Land Kosala auf der Straße nach Sāvatthi und bekam unterwegs einiges an Schafwolle[770]. Da nun verschnürte der Mönch diese Schafwolle in seiner Oberrobe zu einem Bündel und ging weiter. Als die Leute diesen Mönch sahen, spotteten sie: „Für wieviel hat denn da der hohe Herr eingekauft? Wie groß wird denn da das Verdienst sein?“ Als nun der Mönch so von den Leuten verspottet wurde, ging er niedergeschlagen weiter. Nachdem nun der Mönch nach Sāvatthi gegangen war, ließ er jene[-s] Schafwolle[-Bündel] gerade an dem Ort fallen, wo er stand. Die [anderen] Mönche sprachen zu diesem Mönch. „Warum lässt du, Bruder, diese[-s Bündel] Schafwolle gerade da fallen, wo du stehst?“ – „Na weil ich, ihr Brüder, wegen dieser Schafwolle von den Leuten verspottet worden bin.“ – „Aus welcher Entfernung, Bruder, hast du denn diese Schafwolle herbeigebracht?“ – „Mehr als drei Yojana[771], Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, ge­wissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch Schafwolle mehr als drei Yojana mit sich führen!“ Nachdem nun die Mönche jenen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Mönch: „Ist das wahr, Mönch, man sagt, dass du Schafwolle mehr als drei Yojana transportiert hast?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, die Schafwolle mehr als drei Yojana transportieren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“

Nachdem nun der Erhabene den Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

572. Es könnte sein, dass einem Mönch, der auf der Straße unterwegs ist, Schafwolle zukommt. Wenn er mag, kann der Mönch sie annehmen. Nach­dem er sie angenommen hat, kann er sie eigenhändig bis zu drei Yojana weit mit sich nehmen, sofern keine Träger da sind. Wenn er sie mehr als das tragen sollte, auch wenn keine Träger da sind, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

573. ‘Einem Mönch, der auf der Straße unterwegs ist’ ist: er geht einen Weg.

‘Schafwolle zukommt’ ist: es könnte ihm vom Orden oder von einer Gruppe oder von einem Verwandten oder von einem Freund etwas zukommen oder auch vom Abfallhaufen oder von seiner eigenen Habe.

‘Wenn er mag’ ist: wenn er es wünscht, mag er annehmen.

‘Nachdem er sie angenommen hat, kann er sie eigenhändig bis zu drei Yojana weit mit sich nehmen’ ist: höchstens drei Yojana soll er sie mit eigenen Händen transportieren.

‘Sofern keine Träger da sind’ ist: da ist niemand, der tragen könnte, weder eine Frau noch ein Mann oder Hausleute oder Ordinierte.

‘Wenn er sie mehr als das tragen sollte, auch wenn keine Träger da sind’ ist: wenn er den ersten Schritt über die drei Yojana hinaus macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Macht er den zweiten Schritt, ist das ein Nissaggiya-Pācitti­ya[-Vergehen]. Steht er innerhalb der drei Yojana und setzt sie außerhalb der drei Yojana ab, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er bewirkt, dass sie von anderen oder von einem Fahrzeug oder in einem Packen ohne deren Wissen über die drei Yojana hinaus gelangt, ist sie auszuhändigen[772]. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzel­person ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Schafwolle, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist von mir mehr als drei Yojana [eigenhändig] transportiert worden. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Schafwolle händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn sie ist von ihm mehr als drei Yojana [eigenhändig] transportiert worden. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Schafwolle dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Schafwolle, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist von mir mehr als drei Yojana [eigenhändig] transportiert worden. Ich händige sie den Ehr­würdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Schafwolle händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn sie ist von ihm mehr als drei Yojana [eigenhändig] trans­portiert worden. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Schafwolle dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Schafwolle, Bruder, händige ich aus, denn sie ist von mir mehr als drei Yojana [eigenhändig] transportiert worden. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehän­digte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Schafwolle gebe ich dem Ehr­würdigen zurück.’

574. Überschreitet er die drei Yojana, und er vermutet, dass mehr als die drei Yojana überschritten hat, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Überschreitet er die drei Yojana, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Überschreitet er die drei Yojana, und er vermutet, dass weniger als drei Yojana überschritten sind, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Sind es weniger als drei Yojana, und er vermutet, dass er sie überschritten hat, ist das ein Dukkaṭa[-Vergehen].

Sind es weniger als drei Yojana, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa[-Vergehen].

Sind es weniger als drei Yojana, und er vermutet, dass es weniger sind, ist das kein Vergehen.

575. Kein Vergehen ist es, wenn er sie [bis zu] drei Yojana transportiert; wenn er sie weniger als drei Yojana transportiert; wenn er sie drei Yojana weit transpor­tiert, dann aber zurückbringt; wenn er drei Yojana damit gegangen ist, um be­wohnte Gegend aufzusuchen[773], und er transportiert sie darüber hinaus[774]; wenn er Gestohlene zurückerhalten hat, und sie transportiert; wenn er Verlorene wieder­erlangt hat, und sie transportiert; wenn er sie jemanden anderen transportieren lässt, nachdem er sie in ein Bündel gepackt hat[775]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die sechzehnte Vorschrift, die von der Schafwolle, ist beendet.

 

17. Schafwolle waschen lassen

576. Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaum­kloster[776], zu Kapilavatthu. Zu dieser Zeit, da ließen die Mönche der Sechser­gruppe von den Nonnen die Schafwolle[777] waschen, färben und kämmen[778]. Die Nonnen, die die Schafwolle wuschen, färbten und kämmten, vernachlässigten [da­durch] das Rezitieren, das Nachfragen, die höhere Sittlichkeit, die höhere Geistig­keit, die höhere Weisheit[779]. Da nun ging Mahāpajāpatī Gotamī zum Erhabenen, und nachdem sie bei ihm angelangt war, verehrte sie ihn und stellte sich seitwärts hin. Zur seitwärts stehenden Mahāpajāpatī Gotamī sprach der Erhabene: „Hoffent­lich, Gotamī, verweilen die Nonnen unablässig[780], eifrig und entschlossen?“ – „Von wegen, o Herr! Nonnen und Sorgfalt! Die Meister aus der Sechsergruppe Mönche, die lassen die Nonnen Schafwolle waschen, färben und kämmen. Die Nonnen, die die Schafwolle waschen, färben und kämmen, vernachlässigen [da­durch] das Rezitieren, das Nachfragen, die höhere Sittlichkeit, die höhere Geistig­keit, die höhere Weisheit.“

Dann hat der Erhabene Mahāpajāpatī Gotamī durch eine Lehrrede veran­lasst, zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreu­en. Als nun Mahāpajāpatī Gotamī, durch die Lehrrede des Erhabenen veranlasst, verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, stand sie von ihrem Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr die Nonnen Schafwolle waschen, färben und kämmen lasst?“ – „Das ist wahr, Erhabe­ner.“ – „Sind das Verwandte von euch, ihr Mönche, oder keine Verwandten?“ – „Es sind keine Verwandten, Erhabener.“ – „Nichtverwandte, ihr Toren, wissen nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, von Nonnen, mit denen ihr nicht ver­wandt seid, Schafwolle waschen, färben und kämmen lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

577. Wer auch immer als Mönch von einer Nonne, mit der er nicht verwandt ist, Schafwolle waschen oder färben oder kämmen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

578. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Nicht verwandte [Nonne]’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.

‘Waschen’ ist: wenn er es anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Ge­waschene soll ausgehändigt werden.

‘Färben’ ist: wenn er es anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Ge­färbte soll ausgehändigt werden.

‘Kämmen’ ist: wenn er es anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Ge­kämmte soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehän­digt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Schafwolle, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist von einer Nonne gewaschen [gefärbt/gekämmt] worden, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen ge­standen werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Schafwolle händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn sie ist von einer Nonne gewaschen [gefärbt/gekämmt] worden, die nicht mit ihm verwandt ist. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Schafwolle dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Schafwolle, ihr Herren, händige ich aus, denn sie ist von einer Nonne gewaschen [gefärbt/gekämmt] worden, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Schafwolle händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn sie ist von einer Nonne gewaschen [gefärbt/gekämmt] worden, die nicht mit ihm verwandt ist. Wenn es den Ehrwür­digen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Schafwolle dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Schafwolle, Bruder, händige ich aus, denn sie ist von einer Nonne gewa­schen [gefärbt/gekämmt] worden, die nicht mit mir verwandt ist. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Schafwolle zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Schafwolle gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

579. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle waschen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle waschen und färben, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle waschen und kämmen, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Ver­wandte ist, und lässt die Schafwolle waschen, färben und kämmen, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle färben, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle färben und kämmen, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle färben und waschen, sind das ein Nissaggiya- und ein Du­kkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Ver­wandte ist, und lässt die Schafwolle färben, kämmen und waschen, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle kämmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle kämmen und waschen, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Verwandte ist, und lässt die Schafwolle kämmen und färben, sind das ein Nissaggiya- und ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, das sie keine Ver­wandte ist, und lässt die Schafwolle kämmen, waschen und färben, sind das ein Nissaggiya- und zwei Dukkaṭa-Vergehen.

580. Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist ... – ... ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, aber er ist im Zweifel darüber ... – ... ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist ... – ... ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Lässt er sie die Schafwolle eines anderen waschen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Lässt er [die Schafwolle] von einer waschen, die nur von einem Orden hochordiniert wurde, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie nicht verwandt ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, ist das kein Vergehen.

581. Kein Vergehen ist es, wenn eine Verwandte [die Schafwolle] wäscht [färbt/ kämmt] und dabei eine Nichtverwandte als Helferin fungiert; wenn er sie andere Gebrauchsgegenstände – gebündelt – waschen [färben/kämmen] lässt; wenn eine zu Schulende [wäscht/färbt/kämmt]; wenn eine Novizin [wäscht/färbt/kämmt]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die siebzehnte Vorschrift, die vom Schafwolle waschen [färben/kämmen], ist beendet.

 

18. Geld

582. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörn­chenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da besuchte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta eine gewisse Familie häufig, da er dort ständig Speise bekam. Wenn jene Familie feste oder weiche Speise bekam, dann wurde für den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta ein Teil davon beiseite gestellt. Bei einer Gele­genheit, da bekam jene Familie am Abend Fleisch. Davon wurde für den ehr­würdigen Upananda Sakyaputta ein Teil beiseite gestellt. Als die Nacht zuende ging, stand ein zu jener Familie gehörender Junge auf und jammerte: „Gebt mir Fleisch.“ Da nun sprach der Mann zu seiner Frau: „Lass uns den Teil des Meisters dem Jungen geben. Im Austausch dafür geben wir dem Meister etwas anderes.“

Nachdem nun der ehrwürdige Upananda Sakyaputta am Morgen aufge­standen war, nahm er Almosenschale und Roben und ging zu jener Familie. Dort angekommen, ließ er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder. Dann ging der Haus­herr zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta, und bei ihm angelangt, verehrte er ihn und setzte sich seitwärts hin. Seitwärts sitzend sprach der Hausherr nun zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Gestern abend, hoher Herr, da bekamen wir Fleisch. Davon haben wir für den Meister einen Teil beiseite gestellt. Aber, hoher Herr, als die Nacht zuende ging, stand ein zur Familie gehörender Junge auf und jammerte: ‘Gebt mir Fleisch.’ Da haben wir den Teil des Meisters dem Jungen gegeben. Was würdet Ihr, hoher Herr, für einen Kahāpaṇa[781] erhalten?“ – „Sind von mir, Freund, die Kahāpaṇa aufgegeben?“ – „Ja, hoher Herr, sie sind aufgege­ben.“ – „Nichtsdestotrotz, Freund, gib mir einen Kahāpaṇa.“

Nachdem nun der Mann dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta einen Kahāpaṇa gegeben hatte, ärgerte er sich, wurde unruhig und regte sich auf: „Gera­de wie wir Geld[782] annehmen, ebenso nehmen diese Asketen des Sakyasohnes Geld an.“ Die Mönche hörten nun, wie jener Mann ärgerlich, unruhig und aufge­regt war. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta Geld annehmen!“ Nachdem nun die Mön­che den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, Geld angenommen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, Geld annehmen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

583. Wer auch immer als Mönch Gold und Silber[783] annehmen sollte oder annehmen lassen sollte oder damit einverstanden sein sollte, dass es auf­bewahrt wird, der begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

584. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Gold’ bedeutet: weil es goldene Farbe hat, wird es so genannt.[784]

‘Silber’[785] bedeutet: Kahāpaṇa, Kupfermāsaka, Holzmāsaka, Lackmāsaka, was [eben] im Handel gängig ist[786].

‘Annehmen sollte’ ist: wenn er es selber annimmt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

‘Annehmen lassen sollte’ ist: wenn er jemanden anderen dazu veranlassen sollte, es [für ihn] anzunehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

‘Damit einverstanden sein sollte, dass es [für ihn] aufbewahrt wird’ ist: wenn er sagt: ‘Das ist dem Meister.’ und billigt, dass es aufbewahrt wird, ist es auszuhändigen. Inmitten des Ordens soll es ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Ich, ihr Herren, habe Geld angenommen. Das muss von mir ausgehändigt werden. Ich händige es dem Orden aus.“ Nachdem er es ausgehändigt hat, soll er das Vergehen gestehen. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegennehmen. Wenn ein Klosterhelfer oder ein Laienanhänger daherkommt, dann soll zu diesem gesagt werden: ‘Freund, du weißt (Bescheid).’[787] Wenn er sagt: ‘Was könnte damit geholt werden?’[788], dann soll nicht gesagt werden. ‘Hol dies oder das.’ Was erlaubt ist, mag erwähnt werden, [also] Butterschmalz, Öl, Honig und Melasse[789]. Wenn er jene erlaubten Dinge im Austausch herbeiholt, dann mögen alle davon genießen außer demjenigen, der das Geld angenommen hatte. Bekommt man das so hin, ist es gut. Wenn nicht, dann soll er [zu ihm] spre­chen: ‘Freund, wirf das weg.’ Wenn er es wegwirft, ist es gut. Wenn nicht, dann soll man sich auf einen Mönch als Geldwegwerfer einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Er würde nicht aus Gier falsche Wege gehen, würde nicht aus Hass falsche Wege gehen, würde nicht aus Verblendung falsche Wege gehen, würde nicht aus Angst falsche Wege gehen, er weiß, was wegzuwerfen und was nicht wegzuwerfen ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden.[790] Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

585. ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer einigen.’ Das ist die Ankün­digung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldweg­werfer geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Jener Mönch, auf den man sich geeinigt hatte, soll es dann, ohne [dort] ein Zeichen gemacht zu haben, vernichten. Wenn er es wegwirft und hat [dort] ein Zeichen gemacht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

586. Ist es Geld, und er vermutet, dass es Geld ist, und er nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es Geld, aber er ist darüber im Zweifel, und nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es Geld, und er vermutet, dass es kein Geld sei, und er nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Geld, und er vermutet, es wäre Geld, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ist es kein Geld, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ist es kein Geld, und er vermutet, dass es kein Geld ist, ist das kein Ver­gehen.

Kein Vergehen ist es, wenn er, nachdem er es innerhalb des Klosters oder innerhalb einer Wohnstätte angenommen hat oder annehmen ließ[791], beiseite legt [in dem Gedanken]: ‘Das mag für den sein, der es sich nimmt.’[792]; wenn er ver­rückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die achtzehnte Vorschrift, die vom Geld, ist beendet.[793]

 

19. Geldgeschäfte

587. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da waren die Mönche der Sechsergruppe in allerlei Geschäfte involviert, die mit Geld zu tun hatten. Da nun wurden die Leute ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes in allerlei Geschäfte involviert sein, die mit Geld zu tun haben, wie die Sinneslüste genießenden Hausleute!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe in allerlei Geschäfte involviert sein, die mit Geld zu tun haben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berich­teten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr in allerlei Geschäfte involviert seid, die mit Geld zu tun haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, in allerlei Geschäfte involviert sein, die mit Geld zu tun haben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

588. Wer auch immer als Mönch in allerlei Geschäfte involviert sein sollte, die mit Geld zu tun haben, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

589. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Allerlei’ bedeutet: bearbeitet[794], unbearbeitet, bearbeitet als auch unbear­beitet. ‘Bearbeitet’ bedeutet: zum Kopf gehörend, zum Hals gehörend, zur Hand gehörend, zum Fuß gehörend, zur Hüfte gehörend.[795] ‘Unbearbeitet’ bedeutet: massiv belassen[796], sagt man. ‘Bearbeitet als auch unbearbeitet’ bedeutet: alles beides davon.

‘Geld’[797] bedeutet: was goldene Farbe hat, Kahāpaṇa, Kupfermāsaka, Holzmāsaka, Lackmāsaka, was [eben] im Handel gängig ist.

‘Involviert sein sollte’ ist: wenn er etwas Bearbeitetes gegen etwas Unbe­arbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Bearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Bearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbe­arbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Un­bearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Unbearbeitetes gegen etwas Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācitti­ya[-Vergehen]. Wenn er etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes gegen etwas Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn er etwas Bearbeitetes als auch Unbe­arbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Inmitten des Ordens soll es ausgehändigt wer­den. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Ich, ihr Herren, war in allerlei Geschäfte involviert, die mit Geld zu tun hatten. Das muss von mir ausgehändigt werden. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem er es ausgehändigt hat, soll er das Vergehen gestehen. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegennehmen. Wenn ein Klosterhelfer oder ein Laienanhänger daherkommt, dann soll zu diesem gesagt werden: ‘Freund, du weißt (Bescheid).’ Wenn er sagt: ‘Was könnte damit geholt werden?’, dann soll nicht gesagt werden. ‘Hol dies oder das.’ Was erlaubt ist, mag erwähnt werden, [also] Butterschmalz, Öl, Honig und Melasse. Wenn er jene erlaubten Dinge im Austausch herbeiholt, dann mögen alle davon genießen außer demjenigen, der [sich] für das Geld etwas eingetauscht hatte. Bekommt man das so hin, ist es gut. Wenn nicht, dann soll er [zu ihm] sprechen: ‘Freund, wirf das weg.’ Wenn er es wegwirft, ist es gut. Wenn nicht, dann soll man sich auf einen Mönch als Geld­wegwerfer[798] einigen, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was wegzuwerfen und was nicht wegzuwerfen ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

590. ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer einigen.’ Das ist die Ankün­digung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldwegwerfer geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über den So-und-so genannten Mönch als Geldweg­werfer geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Jener Mönch, auf den man sich geeinigt hatte, soll es dann, ohne [dort] ein Zeichen gemacht zu haben, vernichten. Wenn er es wegwirft und hat [dort] ein Zeichen gemacht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

591. Ist es Geld, und er vermutet, dass es Geld ist, und er nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es Geld, aber er ist darüber im Zweifel, und nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es Geld, und er vermutet, dass es kein Geld ist, und er nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Geld, und er vermutet, dass es Geld ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es kein Geld, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ist es kein Geld, und er vermutet, dass es kein Geld ist, ist das kein Ver­gehen.

592. Kein Vergehen ist es, wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die neunzehnte Vorschrift, die von Geldgeschäften [handelt], ist beendet.

 

20. Kauf und Verkauf

593. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da war der ehrwürdige Upananda Sakya­putta geschickt darin, Roben herzustellen. Nachdem er aus Lappen und Tüchern eine Doppelrobe angefertigt hatte, diese gut gefärbt, gut gearbeitet hatte, kleidete er sich damit. Da nun ging ein gewisser Wanderasket, der mit einem kostbaren Gewand gekleidet war, zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta. Nachdem er beim ehrwürdigen Upananda Sakyaputta angelangt war, sprach er zu ihm: „Schön ist sie, Bruder, deine Doppelrobe. Gib sie mir für mein Gewand.“ – „Du weißt [Bescheid], Bruder.“[799] – „Ja Bruder, ich weiß [Bescheid].“ – „Na dann los, Bruder.“, [sagte er] und gab sie ihm. Nachdem nun der Wanderasket diese Doppel­robe angezogen hatte, ging er zur Unterkunft der [anderen] Wanderasketen. Die [anderen] Wanderasketen sprachen zu diesem Wanderasketen: „Schön ist sie ja, Bruder, deine Doppelrobe. Wo hast du sie bekommen?“ – „Die habe ich, ihr Brü­der, gegen mein Gewand eingetauscht.“ – „Aber wie lange, Bruder, wirst du diese Doppelrobe haben? Dein Gewand war besser.“

Da nun sagte sich der Wanderasket: „Das ist wahr, was die [anderen] Wanderasketen mir sagten: ‘Wie lange werde ich diese Doppelrobe haben! Mein Gewand war besser.’“, und ging zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta. Nach­dem er beim ehrwürdigen Upananda Sakyaputta angelangt war, sprach er zu ihm: „Hier Bruder, nimm die Doppelrobe. Gib mir das Gewand (zurück).“ – „Na aber Bruder, hatte ich nicht gesagt: ‘Du weißt Bescheid, Bruder?’ Nein, ich will es nicht (zurück-)geben.“ Daraufhin nun wurden die Wanderasketen ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Sogar Hausleute würden, wenn man es bereut, etwas an Hausleute (zurück-)geben. Warum aber will ein Ordinierter einem [anderen] Hauslosen etwas nicht (zurück-)geben!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Wan­derasketen ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärger­lich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta mit den Wanderasketen in Tauschgeschäften involviert sein!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) geta­delt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, mit den Wanderasketen in Tauschgeschäften involviert warst?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, mit den Wanderasketen in Tausch­geschäften involviert sein! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

594. Wer auch immer als Mönch in allerlei Tauschgeschäfte involviert sein sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

595. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Allerlei’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Mobiliar[800], Medizin für den Krankheitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahn­holz oder auch nur ein loser Faden.

‘In Tauschgeschäft involviert sein sollte’[801] ist: ‘Gib mir dies für das.’, ‘Nimm dies für das.’, ‘Tausch mir dies für das ein.’, ‘Tausch mir dies für das um.’ Wenn er so übertritt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald getauscht und einge­tauscht wurde[802], [sodass] eigene Güter in andere Hände gelangen [oder] anderer Güter in die eigenen Hände gelangen, sind diese auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, ihr Herren. Das [Erhandelte] ist auszuhändigen. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sa­gen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Dinge händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er war in Kauf und Verkauf involviert. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden das [Erhandelte] dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, ihr Herren. Das [Erhandelte] ist auszuhändigen. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehän­digt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurück­geben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Dinge händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er war in Kauf und Verkauf invol­viert. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen das [Erhandelte] dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, Bruder. Das [Erhandelte] ist auszuhändi­gen. Ich händige es dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen ent­gegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Das [Erhandelte] gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

596. Ist da Kauf und Verkauf, und er vermutet, dass es Kauf und Verkauf ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist da Kauf und Verkauf, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist da Kauf und Verkauf, und er vermutet, dass es kein Kauf und Verkauf ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist da kein Kauf und Verkauf, und er vermutet, dass es Kauf und Verkauf ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist da kein Kauf und Verkauf, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist da kein Kauf und Verkauf, und er vermutet, dass es kein Kauf und Verkauf ist, das ist kein Vergehen.

597. Kein Vergehen ist es, wenn er den Wert [einer Sache] erfragt, das dem Erlaubtmacher mitteilt und spricht: „Das ist unser Bedarf. Wir brauchen dies und das.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die zwanzigste Vorschrift, die von Kauf und Verkauf, ist beendet.

[Das war] das zweite Kapitel, das von der Seide.

 

Zusammenfassung

Seide, ganz und zwei Anteile,
sechs Jahre, Sitzunterlage;
Zwei zur Wolle, dann annehmen,
beide, auf allerlei Weise.
 
 

3. Kapitel: Almosenschalen

21. Die Almosenschale

598. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da horteten die Mönche der Sechsergruppe viele Almosenschalen. Die Leute, die das beim Umherwandern durch das Kloster gesehen hatten, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes so viele Almosenschalen horten. Wollen diese Asketen des Sakyasohnes einen Schalenhandel betreiben, oder einen Keramik-Laden eröffnen?“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich waren, unru­hig und sich aufregten. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewis­senhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe sich Extra-Schalen geneh­migen!“ Nachdem nun jene Mönche die Sechsergruppe Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechser­gruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch Extra-Schalen geneh­migt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, un­erlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, Extra-Schalen geneh­migen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

599. Wer auch immer als Mönch eine Extra-Schale haben sollte[803], begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

So hat nun der Erhabene für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

600. Zu dieser Zeit bekam der ehrwürdige Ānanda eine weitere Almosenschale. Der ehrwürdige Ānanda wünschte, diese Almosenschale dem ehrwürdigen Sāri­putta zu geben. Doch der ehrwürdige Sāriputta weilte in Sāketa. Da sagte sich der ehrwürdige Ānanda: „Der Erhabene erließ die Vorschrift: ‘Man soll keine über­zähligen Almosenschalen haben.’ Ich bekam eine weitere Almosenschale, aber ich wünsche diese Almosenschale dem ehrwürdigen Sāriputta zu geben. Doch der ehrwürdige Sāriputta weilt in Sāketa. Wie soll ich mich jetzt verhalten?“ Der ehrwürdige Ānanda erzählte dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ānanda, wie lange dauert es, bis Sāriputta zurückkommt?“ – „Neun Tage, Erhabener, oder zehn.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube für höchstens zehn Tage überzählige Almosenschalen zu besitzen[804]. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

601. [Ein Mönch] darf eine Extra-Schale für höchstens zehn Tage behalten. Überschreitet er das, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

602. ‘Höchstens zehn Tage’ ist: maximal zehn Tage haben sollen.

‘Extra-Schale’ bedeutet: nicht bestimmt[805], nicht formell übertragen.

‘Almosenschale’ bedeutet: da gibt es zwei [Arten von] Almosenschalen: die eiserne Almosenschale und die tönerne Almosenschale.[806]

Da gibt es drei Größen[807] von Almosenschalen: die hohe[808] Schale, die mittlere Schale, die niedrige[809] Schale.

‘Groß’ bedeutet: die Schale fasst ein halbes Āḷhaka[810] (gekochten) Reis, ein Viertel dieser Menge an Speisen[811] und eine angemessene Menge[812] Curry[813].

‘Mittlere’ bedeutet: die Schale fasst ein Nāḷi[814] (gekochten) Reis, ein Viertel dieser Menge an Speisen und eine angemessene Menge Curry.

‘Klein’ bedeutet: die Schale fasst ein Pattha[815] (gekochten) Reis, ein Viertel dieser Menge an Speisen und eine angemessene Menge Curry. Was größer ist [als die große Schale], ist keine Schale, was kleiner ist [als die kleine Schale], ist keine Schale.

‘Überschreitet er das, ist das ein Nissaggiya’ ist: bei Tagesanbruch des elf­ten Tages ist sie auszuhändigen. Sie soll dem Orden ausgehändigt werden oder einer Gruppe oder einer Person. Und so, ihr Mönche, soll ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Almosenschale, ihr Herren, händige ich aus, da ich sie länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Almosenschale zurück­geben. [Und sagen:]

603. ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Almosenschale händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Almosenschale dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

604. Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hinge­hockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Almosenschale, ihr Herren, händige ich aus, da ich sie länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Almosenschale zurückgeben. [Und sagen:]

605. ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Almosenschale händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Almosenschale dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

606. Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Almosenschale, Bruder, händige ich aus, da ich sie länger als zehn Tage hatte. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Almosenschale zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Almosenschale gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

607. Da sind zehn Tage verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage verstrichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind zehn Tage verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind zehn Tage verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage verstrichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und er vermutet, dass sie bestimmt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und er vermutet, dass sie überlassen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und er vermutet, dass sie verlustig ging, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und er vermutet, dass sie verloren wurde, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht zerbrach, und er vermutet, dass sie zerbrochen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass sie gestohlen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine auszuhändigende Almosenschale, die nicht ausgehändigt ist, zu be­nutzen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage ver­strichen sind, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind zehn Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass zehn Tage nicht verstrichen sind, das ist kein Vergehen.

608. Kein Vergehen ist es, wenn er sie innerhalb der zehn Tage bestimmt; wenn er sie überlässt; wenn sie ihm verlustig geht; wenn er sie verliert; wenn sie ver­schwindet; wenn sie zerbricht; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Vertrauen angenommen hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Bei einer Gelegenheit, da gaben die Mönche der Sechsergruppe die ausge­händigte Almosenschale nicht zurück. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. „Ausgehändigte Almosenschalen, ihr Mönche, sollen zurückgegeben werden. Wer nicht zurückgeben sollte, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Die einundzwanzigste Vorschrift, die von der Almosenschale, ist beendet.

 

22. Weniger als fünf Beschädigungen

609. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigen­baumkloster zu Kapilavatthu. Damals, da hatte ein gewisser Töpfer die Mönche eingeladen: „Wenn die Meister eine (Almosen-)Schale brauchen, ich [kann sie] mit einer Schale [versehen].“ Einige Zeit darauf, da hatten sich die Mönche, die nicht das rechte Maß kannten, zahlreiche Schalen erbeten. Jene, die kleine Schalen hatten, erbaten sich größere. Jene, die große Schalen hatten, erbaten sich kleinere. Da nun der Töpfer damit beschäftigt war, für die Mönche viele Schalen herzustel­len, war er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er konnte sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder waren entkräftet. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Schalen erbitten! Weil dieser [Töpfer] die vielen Schalen herstellt, ist er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er kann sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder sind entkräftet.“

Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lern­begierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß jene Mönche, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Schalen erbitten!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Schalen erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Schalen erbitten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ihr sollt keine (Almosen-)Schale erbitten. Wer eine erbitten sollte, begeht ein Dukkaṭa-Ver­gehen.“[816]

610. Bei einer Gelegenheit, da war einem Mönch die Almosenschale zerbrochen. Da nun sagte sich dieser Mönch: „Der Erhabene lehnt es ab, eine Schale zu erbit­ten.“ und gewissenhaft [wie er war], erbat er keine. Also ging er mit den [bloßen] Händen zum Almosengang.[817] Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie ein Andersgläubiger.“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Dann berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, wenn eine (Almosen-)Schale verloren ging oder wenn eine (Almosen-) Schale zerbrochen ist, eine (Almosen-)Schale zu erbitten.“

611. Bei einer Gelegenheit, da sagten sich die Mönche der Sechsergruppe: „Der Erhabene hat erlaubt, eine (Almosen-)Schalen zu erbitten, wenn eine (Almosen-) Schale verloren ging oder wenn eine (Almosen-)Schale zerbrochen ist.“, und weil [welche] ein wenig angebrochen oder ein wenig angeschlagen oder auch nur zer­kratzt waren, erbaten sie mehrere [neue] (Almosen-)Schalen. Da nun der Töpfer damit beschäftigt war, für die Mönche viele Schalen herzustellen, war er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er konnte sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder waren entkräftet. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Aske­ten des Sakyasohnes, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Schalen erbit­ten! Weil dieser [Töpfer] die vielen Schalen herstellt, ist er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er kann sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder sind entkräftet.“

Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lern­begierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe viele (Almosen-)Schalen erbitten, obwohl ihre nur ein wenig angebrochen oder ein wenig angeschlagen oder auch nur zerkratzt waren!“ Nachdem nun jene Mönche die Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr viele (Almosen-) Schalen erbeten habt, obwohl eure nur ein wenig angebrochen oder ein wenig angeschlagen oder auch nur zerkratzt waren?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, viele (Almosen-)Schalen erbitten, obwohl eure nur ein wenig angebrochen oder ein wenig angeschlagen oder auch nur zerkratzt waren! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

612. Wer auch immer als Mönch seine Almosenschale, die weniger als fünf Ausbesserungen[818] hat, gegen eine neue Almosenschale umtauschen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Von jenem Mönch soll diese Almosenschale der Mönchsgemeinde ausgehändigt werden. Welche Almo­senschale von dieser Mönchsgemeinde auch als letzte übrig bleibt, die soll jenem Mönch gegeben werden [mit den Worten]: ‘Das hier, Mönch, ist [nun] deine Almosenschale, die du benutzen sollst, bis sie zerbrochen ist.’ Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.

613. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Weniger als fünf Ausbesserungen’ bedeutet: die Schale ist nicht ausge­bessert oder hat eine Ausbesserung oder hat zwei Ausbesserungen oder hat drei Ausbesserungen oder hat vier Ausbesserungen. ‘Ohne Platz für Ausbesserungen’ bedeutet: an der Schale ist kein Streifen [mehr] zwei Fingerbreit [ohne Ausbesse­rungen]. ‘Platz für Ausbesserungen’ bedeutet: an der Schale ist ein zwei finger­breiter Streifen [für Ausbesserungen].[819]

‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Erbitten der Schale bezieht, wird sie so genannt.

‘Umtauschen sollte’ ist: wenn er erbittet, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Inmitten des Ordens soll sie ausgehändigt werden. Nachdem alle ihre [zum Gebrauch] bestimmten (Almosen-)Schalen genommen haben, sollen sie sich versammeln. Es soll keine minderwertige Schale, die [zum Gebrauch] bestimmt wurde, mitgebracht werden [in der Hoffnung]: ‘Ich werde eine wertvollere Schale bekommen.’ Wenn eine minderwertige Schale, die [zum Gebrauch] bestimmt wurde, mitgebracht wird [in der Hoffnung]: ‘Ich werde eine wertvollere Schale bekommen.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Und so, ihr Mönche, soll sie ausgehändigt werden: Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusam­mengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Almosenschale, ihr Herren, die ich gegen eine Almosenschale mit weniger als fünf Ausbesserungen ausgetauscht habe, ist auszuhändigen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen.

Es soll sich auf einen Mönch als Almosenschalen-Annehmer[820] geeinigt werden, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Er würde nicht aus Gier falsche Wege gehen, würde nicht aus Hass falsche Wege gehen, würde nicht aus Verblendung falsche Wege gehen, würde nicht aus Angst falsche Wege gehen, er weiß, was erhalten und was gegeben ist. Und so, ihr Mönche, soll sich geeinigt werden: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:

614. ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge sich der Orden über den So-und-so genannten Mönch als Almosenschalen-Annehmer einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so ge­nannten Mönch als Almosenschalen-Annehmer. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Almosenschalen-Annehmer geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge spre­chen.’

‘Der Orden hat sich über den So-und-so genannten Mönch als Almosen­schalen-Annehmer geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

615. Jener Mönch, auf den sich geeinigt wurde, soll die Schale nehmen. Er soll zu einem Ordensälteren sagen: „Hoher Herr, möge der Ordensältere diese Almosen­schale nehmen.“ Wenn der Ordensältere diese Schale nimmt, soll die Almosen­schale des Ordensälteren dem Nächsten[821] gegeben werden. Er soll sie nicht nehmen, ohne Respekt[822] für ihn zu haben. Sollte er sie nicht so nehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll nicht an jemanden gegeben werden, der etwas hat, was keine Almosenschale ist.[823] Auf diese Weise soll sie bis zum Ordensjüngsten (weiter-)gegeben werden.

Welche Almosenschale von dieser Mönchsgemeinde auch als letzte übrig bleibt, die soll jenem Mönch gegeben werden [mit den Worten]: ‘Das hier, Mönch, ist [nun] deine Almosenschale, die du benutzen sollst, bis sie zerbrochen ist.’

Von jenem Mönch soll diese Almosenschale nicht an einem dafür unge­eigneten Platz verstaut werden[824], sie soll nicht für andere Zwecke missbraucht[825] werden, sie soll nicht weitergegeben werden [mit den Worten]: ‘Wie könnte ich diese Schale verschwinden lassen oder verlustig gehen lassen oder zerbrechen lassen?’ Wenn er die an einem dafür ungeeigneten Platz verstaut oder missbraucht oder weitergibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].

616. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausge­besserte Schale gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit drei Ausbesse­rungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausge­besserte Schale gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine nicht ausge­besserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesse­rung gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācitti­ya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine nicht ausge­besserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Aus­besserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine nicht ausge­besserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesse­rungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācitti­ya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine nicht ausge­besserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesse­rungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Aus­besserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Verge­hen]. Tauscht er eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für eine Aus­besserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesse­rung gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Aus­besserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Aus­besserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit zwei Ausbesserun­gen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Aus­besserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Aus­besserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Aus­besserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Aus­besserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserun­gen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].[826]

617. Kein Vergehen ist es, wenn die Schale nicht verloren ging; wenn die Schale zerbrochen ist; wenn von Verwandten [zum Tausch] eingeladen wurde; wenn sie für jemanden anderen [ausgetauscht] ist; wenn sie aus der eigenen Habe ist[827]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die zweiundzwanzigste Vorschrift, die von den weniger als fünf Beschädigungen, ist beendet.

 

23. Medizinen

618.[828] Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da hatte der ehrwürdige Pilindavaccha in Rājagaha einen Felsenüberhang untersucht und wünschte, daraus eine [Wohn-] Höhle[829] zu machen. Da ging Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwür­digen Pilindavaccha. Dort angekommen verehrte er den ehrwürdigen Pilinda­vaccha und setzte sich beiseite nieder. Beiseite sitzend, fragte Fürst Seniya Bimbi­sāra von Magadha den ehrwürdigen Pilindavaccha: „Was will der ehrwürdige Ordensältere da machen lassen?“ – „Diesen Überhang, Großfürst, prüfte ich und möchte eine [Wohn-]Höhle daraus machen.“ – „Hat der Meister Bedarf an Gehilfen[830], hoher Herr?“ – „Großfürst, der Erhabene hat Gehilfen nicht erlaubt.“ – „Na dann, hoher Herr, wenn der Erhabene gefragt wurde, möge man es Uns mitteilen.“ – „So sei es, Großfürst.“ antwortete der ehrwürdige Pilindavaccha dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha. Dann veranlasste der ehrwürdige Pilinda­vaccha den Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha durch eine Lehrrede zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Nachdem Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha die Lehrrede des ehrwürdigen Pilindavaccha verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war, sich daran erfreut hatte, stand er vom Sitz auf, verehrte den ehrwürdigen Pilindavaccha, umrundete ihn rechts herum und ging fort.

619. Dann sandte der ehrwürdige Pilindavaccha zum Erhabenen einen Boten: „Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha, o Herr, wünscht Gehilfen zu geben. Wie aber, o Herr, soll ich mich verhalten?“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „Ihr Mönche, ich erlaube Gehilfen.“ Zum zweiten Mal ging Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Pilindavaccha. Dort angekommen ver­ehrte er den ehrwürdigen Pilindavaccha und setzte sich beiseite nieder. Beiseite sitzend, fragte Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha den ehrwürdigen Pilinda­vaccha: „Hoher Herr, hat der Erhabene Gehilfen erlaubt?“ – „So ist es, Großfürst.“ – „Dann, hoher Herr, gebe ich dem Meister Gehilfen.“ So hatte nun Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha dem ehrwürdigen Pilindavaccha Gehilfen versprochen, aber er vergaß es. Nach einiger Zeit fiel es ihm wieder ein. Er sprach zu einem gewissen Ministerrat, der für alles zuständig war: „Mein Lieber, von mir ist doch dem Meister ein Gehilfe versprochen worden. Ist ihm ein Gehilfe gegeben wor­den?“ – „O Göttlicher, dem Meister ist kein Gehilfe gegeben worden.“ – „Wie lange wird das von damals bis jetzt her sein?“ Nachdem der Ministerrat die Nächte gezählt hatte, sprach er zu Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha: „Fünfhundert Nächte, o Göttlicher.“ – „Dann gib doch dem Meister fünfhundert Gehilfen.“ – „So sei es, o Göttlicher.“ Nachdem der Ministerrat dem Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha zugestimmt hatte, gab er dem ehrwürdigen Pilindavaccha fünfhun­dert Gehilfen, die ein Dorf errichteten und sich dort niederließen. Vom „Gehilfen­dorf“ wurde gesprochen und auch von einem „Pilindadorf“ wurde gesprochen.

620. Zu dieser Zeit hatte der ehrwürdige Pilindavaccha in diesem Dorf Familien, die ihn unterstützten. Zu früher Stunde, nachdem der ehrwürdige Pilindavaccha aufstand, nahm er Almosenschale und Robe und ging ins Pilindadorf auf Almo­sengang. Zu jener Zeit gab es im Dorf ein Fest. Die Jugendlichen waren mit [Blumen-]girlanden geschmückt und spielten. Als der ehrwürdige Pilindavaccha im Pilindadorf ohne ein Haus auszulassen auf Almosengang ging, näherte er sich dem Anwesen eines gewissen Klosterhelfers. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder. Zu dieser Zeit hatte die Tochter der Klosterhelferin andere Kinder gesehen, die mit [Blumen-]girlanden geschmückt waren und wein­te: „Gebt mir [Blumen-]girlanden, gebt mir Schmuck.“ Da sprach der ehrwürdige Pilindavaccha zur Klosterhelferin: „Warum weint dieses Mädchen?“ – „Dieses Mädchen, hoher Herr, sah die anderen Kinder, die mit [Blumen-]girlanden ge­schmückt sind. Und als sie das sah, weinte sie: ‘Gebt mir Blumengirlanden, gebt mir Schmuck.’ Woher kriegen wir Armen [Blumen-]girlanden, woher kriegen wir Schmuck?“ Da nun nahm der ehrwürdige Pilindavaccha einen gewissen Gras­ballen und sagte zur Klosterhelferin: „Hier, lege dieses Graspolster dem Mädchen auf den Kopf.“ Da nahm die Klosterhelferin das Graspolster und legte es auf den Kopf des Mädchens. Da wurde daraus eine goldene Girlande, sehr hübsch, ansehn­lich und lieblich. Nicht einmal im Frauenhaus des Fürsten gab es eine solche goldene Girlande. Die Leute erzählten Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha: „O Göttlicher! Im Haus jenes Klosterhelfers gibt es eine goldene Girlande, sehr hübsch, ansehnlich und lieblich. Nicht einmal im Frauenhaus des Fürsten gibt es eine solche goldene Girlande. Woher hat der Arme sie? Zweifellos ist sie durch Diebstahl genommen worden!“ Da ließ der Fürst von Magadha, Seniya Bimbisāra, jene Klosterhelferfamilie gefangen nehmen.

Zum zweiten Mal, nachdem der ehrwürdige Pilindavaccha zu früher Stun­de aufstand, nahm er Almosenschale und Robe und ging ins Pilindadorf auf Almo­sengang. Als der ehrwürdige Pilindavaccha im Pilindadorf ohne ein Haus auszu­lassen auf Almosengang ging, näherte er sich dem Anwesen jenes Klosterhelfers. Dort angekommen fragte er die Nachbarn: „Wohin ist jene Klosterhelferfamilie gegangen?“ – „Wegen einer goldenen Girlande, hoher Herr, ließ der Fürst sie ge­fangen nehmen.“

621. Da ging der ehrwürdige Pilindavaccha zum Anwesen des Fürsten von Magad­ha, Seniya Bimbisāra. Dort angekommen setzte er sich auf einen vorbereiteten Sitz nieder. Dann kam Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Pilinda­vaccha. Nachdem er den ehrwürdigen Pilindavaccha verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Dem zur Seite sitzenden Fürsten Seniya Bimbisāra sagte der ehrwürdige Pilindavaccha: „Warum, o Großfürst, habt Ihr die Familie des Kloster­helfers gefangen nehmen lassen?“ – „In deren Haus, hoher Herr, da war eine gol­dene Girlande, sehr hübsch, ansehnlich und lieblich. Nicht einmal in meinem Frauenhaus gibt es eine solche goldene Girlande. Woher hat dieser Arme sie? Zweifellos ist sie durch Diebstahl genommen worden.“ Da beschloss der ehrwür­dige Pilindavaccha den Palast des Fürsten von Magadha, Seniya Bimbisāra, zu vergolden. Dieser wurde vollständig golden. „Woher aber, o Großfürst, ist dieses viele Gold?“ – „Ich verstehe, hoher Herr, dass der Meister solche geistige Macht hat.“ sagte er, und ließ die Klosterhelferfamilie frei.

Als die Leute hörten: „Man sagt von jenem Meister Pilindavaccha, dass er vor dem Fürsten und seinem Gefolge übermenschliche Dinge und geistige Macht zeigte.“[831], waren sie erfreut und hingebungsvoll und brachten dem ehrwürdigen Pilindavaccha fünf Medizinen dar, nämlich: Butterschmalz, Butter, Öl, Honig und Melasse. Der ehrwürdige Pilindavaccha war von Natur aus einer, der viel bekam. Wenn er die fünf Medizinen bekam und annahm, verteilte er sie in seiner  [Mönchs-]Gruppe[832]. Diese Gruppe hatte viel. Nachdem sie bekamen und annah­men, füllten sie es in Krüge und Töpfe und bewahrten es auf. Nachdem Stoffsiebe und Beutel gefüllt waren, hängten sie diese an die Fenster. Überall hingen und standen sie herum und waren innen und außen voller Ratten. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Im Lagerhaus dieser Asketen des Sakyasohnes, da sieht es aus wie beim Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha.“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können jene Mönche bloß solche Üppigkeit im Sinn haben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche eine solche Üppigkeit im Sinn haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie können bloß, ihr Mönche, diese Toren solche Üppigkeit im Sinn haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

622. Die Medizinen, die kranke Mönche zu sich nehmen dürfen, nämlich: Butterschmalz, Butter, Öl, Honig und Melasse, dürfen, nachdem sie angenommen wurden, maximal sieben Tage aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Zeit soll man sie aufbrauchen. Wer das überschreitet, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

623. ‘Medizinen, die kranke Mönche zu sich nehmen dürfen’: ‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel(-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butterschmalz. ‘(frische) Butter’ bedeutet: gerade von denen frische Butter. ‘Öl’ bedeutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl[833], Rizinus-Öl, Fett-Öl[834]. ‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig. ‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird.

‘Nachdem sie angenommen wurden, maximal sieben Tage aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Zeit soll man sie aufbrauchen’ ist: höchstens sieben Tagen sollen sie verwendet werden.

‘Wer das überschreitet, von dem sollen sie ausgehändigt werden’ ist: bei Tagesanbruch des achten Tages sind sie auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Medizin, ihr Herren, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abge­laufen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Medizin zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Medizin händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Medizin dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Medizin, ihr Herren, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Medizin zurück­geben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Medizin händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn die sieben Tage sind abge­laufen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Medizin dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Medizin, Bruder, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen ent­gegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Medizin zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Medizin gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

624. Da sind sieben Tage verstrichen, und er vermutet, dass sieben Tage verstri­chen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind sieben Tage verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind sieben Tage verstrichen, und er vermutet, dass sieben Tage ver­strichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht (zum Gebrauch) bestimmt wurde, und er vermutet, dass sie bestimmt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und er vermutet, dass sie verlustig ging, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren gegangen ist, und er vermutet, dass sie verloren gegangen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und er vermutet, dass sie verbrannt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass sie gestohlen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn etwas Ausgehändigtes angenommen wurde, dann soll es nicht für den [eigenen] Körper verwendet werden, es soll nicht eingenommen werden, es soll in eine [Öl-]Lampe getan werden oder in schwarzer Farbe vermengt werden. Ein anderer Mönch kann es für [dessen] Körper verwenden, aber er soll es nicht einnehmen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass sieben Tage verstrichen sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, und er vermutet, dass sieben Tage nicht verstrichen sind, das ist kein Vergehen.

625. Kein Vergehen ist es, wenn er sie innerhalb von sieben Tagen bestimmt; wenn er sie überlässt; wenn sie ihm verlustig geht; wenn er sie verliert; wenn sie ver­schwindet; wenn sie verbrennt; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Vertrauen angenommen hat; wenn er sie einem nicht Hochordinierten preisgibt, aufgibt, opfert; wenn er sie jemandem gegeben hat, und er sie unverlangt [wieder] erhielt, und sie benutzt[835]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dreiundzwanzigste Vorschrift, die von den Medizinen, ist beendet.

 

24. Die Regenzeitrobe

626. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da hatte der Erhabene den Mönchen Regenzeitroben[836] erlaubt. Da sagten sich die Mönche der Sechsergruppe: „Der Erhabene hat Regenzeitroben erlaubt.“, und hielten schon vorher[837] nach Material für die Regen(-zeit-)robe[838] Ausschau[839], und nachdem sie diese schon früher an­gefertigt hatten, zogen sie sie auch an. Doch da die Regen(-zeit-)roben verschlis­sen, ließen sie ihren nackten Körper nass regnen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe schon vorher nach Material für die Regen(-zeit-)roben Ausschau halten, und nach­dem sie diese schon früher angefertigt hatten, sie auch [gleich] anziehen, und dann ihre nackten Körper nass regnen lassen, weil die Regen(-zeit-)roben verschlissen sind!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr schon vorher nach Material für die Regen(-zeit-)roben Ausschau gehalten habt? Und dass ihr diese, nachdem ihr sie schon früher angefertigt habt, sie auch [gleich] anzieht? Und dass ihr dann, weil die Regen(-zeit-)roben verschlissen sind, eure nackten Körper nass regnen lasst?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, schon vorher nach Material für die Regen(-zeit-)roben Ausschau halten, und nachdem ihr diese schon früher angefertigt habt, sie auch [gleich] anziehen. Und weil dann die Regen(-zeit-)roben verschlissen sind, eure nackten Körper nass regnen lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das ge­wissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

627. Sollte ein Mönch in dem Gedanken: ‘Es ist der letzte Sommermonat.’ nach einer Robe für die Regenzeit Ausschau halten, und in dem Gedanken: ‘Es bleibt noch ein halber Monat Sommer.’ sie angefertigt haben, kann er sie anziehen. Sollte er in dem Gedanken: ‘Es ist noch vor dem letzten Som­mermonat.’ nach einer Robe für die Regenzeit Ausschau halten, und in dem Gedanken: ‘Es ist noch vor dem letzten halben Sommermonat.’ sie angefer­tigt haben und anziehen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

628. In dem Gedanken: ‘Es ist der letzte Sommermonat.’ nach einer Robe für die Regenzeit Ausschau halten, ist: Er geht zu den Leuten, die früher schon Regen­zeitroben[-material] gegeben haben, und spricht: ‘Es ist Zeit für eine Regenzeit­robe.’ [oder] ‘Das ist die Gelegenheit für die Regenzeitrobe.’ [oder] ‘Andere Leute geben [jetzt] Regenzeitroben.’ Er soll nicht sagen: ‘Gebt mir Regenzeitroben­material.’ [oder] ‘Ich habe Bedarf an Regenzeitrobenmaterial.’ [oder] ‘Ertauscht mir Regenzeitrobenmaterial.’ [oder] ‘Tauscht für mich Regenzeitrobenmaterial ein.’

In dem Gedanken: ‘Es bleibt noch ein halber Monat Sommer.’ sie ange­fertigt haben, kann er sie anziehen, ist: Sollte er sie im letzten halben Monat des Sommers angefertigt haben, mag er sie anziehen.

In dem Gedanken: ‘Es ist noch vor dem letzten Sommermonat.’ nach einer Robe für die Regenzeit Ausschau halten, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

In dem Gedanken: ‘Es ist noch vor dem letzten halben Sommermonat.’ fertigt er sie an und wenn er sie anzieht, dann ist sie auszuhändigen. Sie soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Regenzeitrobe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn danach ist schon vor dem letzten Sommermonat Ausschau gehalten worden / sie ist schon vor dem letzten halben Sommermonat angefertigt und angezogen worden. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen neh­men. Er soll die ausgehändigte Regenzeitrobe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Regenzeitrobe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn es ist danach schon vor dem letzten Sommermonat Ausschau gehalten worden / sie ist schon vor dem letzten halben Sommermonat angefertigt und angezogen worden. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Regenzeitrobe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Regenzeitrobe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn danach ist schon vor dem letzten Sommermonat Ausschau gehalten worden / sie ist schon vor dem letzten halben Sommermonat angefertigt und angezogen worden. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Regenzeitrobe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Regenzeitrobe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn es ist danach schon vor dem letzten Sommermonat Ausschau gehalten worden / sie ist schon vor dem letzten halben Sommermonat angefertigt und angezogen worden. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Regenzeitrobe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Regenzeitrobe, Bruder, ist auszuhändigen, denn danach ist schon vor dem letzten Sommermonat Ausschau gehalten worden / sie ist schon vor dem letzten halben Sommermonat angefertigt und angezogen worden. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Regenzeitrobe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Regenzeitrobe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

629. Es bleibt mehr als ein Monat des Sommers, und er vermutet, dass es noch mehr als einen Monat Sommer ist, und er hält Ausschau nach einer Regenzeitrobe, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].[840]

Es bleibt mehr als ein Monat des Sommers, aber er ist darüber im Zweifel, und er hält Ausschau nach einer Regenzeitrobe, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Es bleibt mehr als ein Monat des Sommers, und er vermutet, dass es noch weniger als einen Monat Sommer ist, und er hält Ausschau nach einer Regenzeit­robe, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Es bleibt mehr als ein halber Monat des Sommers, und er vermutet, dass es noch mehr als ein halber Monat Sommer ist, und er fertigt sie an und zieht sie an, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Es bleibt mehr als ein halber Monat des Sommers, aber er ist darüber im Zweifel, und er fertigt sie an und zieht sie an, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Es bleibt mehr als ein halber Monat des Sommers, und er vermutet, dass es noch weniger als ein halber Monat Sommer ist, und er fertigt sie an und zieht sie an, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Lässt er sich vom Regen den nackten Körper nass regnen, obwohl eine Regenzeitrobe da ist, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es bleibt weniger als ein Monat des Sommers, und er vermutet, dass es mehr als ein Monat Sommer ist, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es bleibt weniger als ein Monat des Sommers, aber er ist darüber im Zweifel, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es bleibt weniger als ein Monat des Sommers, und er vermutet, dass es weniger als ein Monat Sommer ist, ist kein Vergehen.

Es bleibt weniger als ein halber Monat des Sommers, und er vermutet, dass es mehr als ein halber Monat Sommer ist, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es bleibt weniger als ein halber Monat des Sommers, aber er ist darüber im Zweifel, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es bleibt weniger als ein halber Monat des Sommers, und er vermutet, dass es weniger als ein halber Monat Sommer ist, ist kein Vergehen.

630. Kein Vergehen ist es, wenn er in dem Gedanken: ‘Es bleibt mehr als ein Monat des Sommers.’ nach einer Regenzeitrobe Ausschau hält, und in dem Ge­danken: ‘Es bleibt mehr als ein halber Monat des Sommers.’ sie anfertigt und an­zieht; wenn er in dem Gedanken: ‘Es bleibt weniger als ein Monat des Sommers.’ nach einer Regenzeitrobe Ausschau hält, und in dem Gedanken: ‘Es bleibt weniger als ein halber Monat des Sommers.’ sie anfertigt und anzieht; wenn er die Regen­zeitrobe, nach der er Ausschau hielt, während der Regenzeit wegwerfen sollte[841]; wenn er die angefertigte Regenzeitrobe während der Regenzeit wegwerfen sollte; nachdem sie gewaschen wurde, soll sie aufbewahrt werden; wenn die [richtige] Gelegenheit dazu ist, soll sie [wieder] angezogen werden;[842] wenn das (Regenzeit­roben-)Material gestohlen wurde; wenn das (Regenzeitroben-)Material verloren ging; wenn ein Notfall eintritt[843]; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.

Die vierundzwanzigste Vorschrift, die von der Regenzeitrobe, ist beendet.

 

25. Roben [wieder] wegnehmen

631. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da sprach der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu einem Mönch, der ein Schüler seines Bruders war: „Komm Bruder, lass uns zu einer Wanderung durch das Land aufbrechen.“ – „Nein, hoher Herr, ich mag nicht mitgehen, meine Robe ist abgetragen[844].“ – „Na komm, Bruder, ich gebe dir eine Robe.“, [sagte er] und gab ihm mit eigenen Händen eine Robe. Da kam den Mönchen zu Ohren: „Man sagt, der Erhabene will zu einer Wanderung durch das Land aufbrechen.“ Da nun sprach der Mönch zu sich: „Nein, da werde ich nicht mit dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta gemeinsam zu einer Wande­rung durch das Land aufbrechen, ich will [lieber] mit dem Erhabenen gemeinsam zu einer Wanderung durch das Land aufbrechen.“ Daraufhin sprach der ehr­würdige Upananda Sakyaputta zu diesem Mönch: „Komm jetzt, Bruder, lass uns zur Wanderung durch das Land aufbrechen.“ – „Nein, hoher Herr, ich möchte nicht mit dir zur Wanderung durch das Land aufbrechen, ich möchte [lieber] zusammen mit dem Erhabenen zur Wanderung durch das Land aufbrechen.“ – „Jedoch die Robe, Bruder, die ich dir gab, die wird mit mir zusammen zur Wan­derung durch das Land aufbrechen.“, erwiderte er zornig, und missgestimmten Geistes nahm er sie [ihm] weg.

Da nun berichtete jener Mönch diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwür­dige Upananda Sakyaputta, nachdem er eigenhändig jenem Mönch eine Robe gab, sie ihm zornig und missgestimmten Geistes wieder wegnehmen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, nachdem du eigenhändig jenem Mönch eine Robe gegeben hast, sie ihm zornig und missgestimmten Geistes wieder weggenommen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, nachdem du eigenhändig jenem Mönch eine Robe gegeben hast, sie ihm zornig und missgestimmten Geistes wieder weg­nehmen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

632. Wer auch immer als Mönch einem [anderen] Mönch eigenhändig eine Robe gegeben hat, und sie ihm zornig und missgestimmten Geistes wieder wegnehmen sollte oder wegnehmen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

633. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Einem Mönch’ ist: einem anderem Mönch.

‘Eigenhändig’ ist: mit eigenen Händen hat er [sie] gegeben.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Roben­materialien, die die Mindestgröße hat.

‘Zornig und missgestimmten Geistes’ ist: unzufrieden, niedere Gesinnung, mit ödem Geist.

‘Wegnehmen sollte’ ist: wenn er [sie] ihm eigenhändig wegnimmt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

‘Wegnehmen lassen sollte’ ist: wenn er jemanden anderen dazu anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er einmal anwies, und er nimmt viel weg, ist es auszuhändigen.[845] Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigenhändig einem [anderen] Mönch gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen neh­men. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er hat sie eigenhändig einem [anderen] Mönch gegeben und [wieder] weggenommen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigen­händig einem [anderen] Mönch gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er hat sie eigenhändig einem [anderen] Mönch gegeben und [wieder] weggenommen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigenhändig einem [anderen] Mönch gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie dem Ehr­würdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die aus­gehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwür­digen zurück.’

634. Wenn er die Robe einem Hochordinierten gegeben hat, und er vermutet, dass er sie einem Hochordinierten gegeben hatte, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt er sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er die Robe einem Hochordinierten gegeben hat, aber er ist darüber im Zweifel, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt er sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er die Robe einem Hochordinierten gegeben hat, und er vermutet, dass er sie einem nicht Hochordinierten gegeben hatte, und zornig und missge­stimmten Geistes nimmt er sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er einen anderen Ausrüstungsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt er ihn weg oder lässt ihn wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er einem nicht Hochordinierten eine Robe oder einen anderen Ge­brauchsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt er sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es ein nicht Hochordinierter ist, und er vermutet, dass es ein Hoch­ordinierter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es ein nicht Hochordinierter ist, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es ein nicht Hochordinierter ist, und er vermutet, dass es ein nicht Hochordinierter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[846]

635. Kein Vergehen ist es, wenn er das, was er gegeben hat, auf eine friedliche Art wieder an sich nimmt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die fünfundzwanzigste Vorschrift, die vom Wegnehmen einer Robe, ist beendet.

 

26. Garn erbitten

636. Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörn­chenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da erbaten sich die Mönche der Sechsergruppe zur Zeit des Robenmachens[847] reichlich Garn. Als die Roben hergestellt waren, da war viel Garn übrig geblieben. Da nun sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu sich: „Los Brüder, wenn wir uns weiteres Garn erbeten haben, dann lassen wir uns von den Webern Roben[-Material] weben.“ Nachdem nun daraufhin die Mönche der Sechsergruppe weiteres Garn erbeten hatten, ließen sie sich von den Webern Roben[-Material] weben. Als das Roben[-Material] gewebt war, blieb viel Garn übrig. Ein zweites Mal nun erbaten sich die Mönche der Sechsergruppe weiteres Garn und ließen sich von den Webern Roben[-Mate­rial] weben. Als das Roben[-Material] gewoben war, blieb [wieder] viel Garn übrig. Nachdem nun ein drittes Mal die Mönche der Sechsergruppe weiteres Garn erbeten hatten, ließen sie sich von den Webern [weiteres] Roben[-Material] weben. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes, nachdem sie selber um Garn gebeten haben, sich von den Webern Roben[-Material] weben lassen!“

Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lern­begierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie selber um Garn gebeten haben, sich von den Webern Roben[-Material] weben lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, nachdem ihr selber um Garn gebeten habt, euch von den Webern Roben[-Material] weben ließt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erha­bene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr selber um Garn gebeten habt, euch von den Webern Roben[-Material] weben lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Ein­fach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewis­senhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mön­chen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

637. Wer auch immer als Mönch eigenhändig Garn erbeten hat und daraus von den Webern Roben[-Material] weben lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

638. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Selber’ ist: selbst erbeten habend.

‘Garn’ bedeutet: sechs Arten Garn[848]: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle[849], Hanf, Mischgewebe.[850]

‘Von Webern’ ist: wenn er es hat von Webern weben lassen, ist das für jede Handlung[851] ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewoben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Dieses Robenmaterial händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, weil es von den Webern gewoben wurde, nachdem er selber um Garn gebeten hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Roben­material dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewoben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses Robenmaterial händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, weil es von den Webern gewoben wurde, nachdem er selber um Garn gebeten hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Robenmaterial dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Bruder, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewo­ben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es dem Ehr­würdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das aus­gehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Robenmaterial gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

639. Wenn er es weben ließ, und er vermutet, dass es gewoben wurde, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er es weben ließ, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-vergehen].

Wenn er es weben ließ, und er vermutet, dass er es hat nicht weben lassen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn er es nicht weben ließ, und er vermutet, dass er es weben ließ, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er es nicht weben ließ, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er es nicht weben ließ, und er vermutet, dass er es nicht weben ließ, ist das kein Vergehen.

640. Kein Vergehen ist es, wenn das Robenmaterial genäht wird[852]; wenn es für eine Bandage[853] ist; wenn es für einen Gürtel ist; wenn es für einen Schultergurt[854] ist; wenn es für die Almosenschalentasche ist; wenn es für einen Wasserfilter ist; wenn es Verwandten gehört; wenn er dazu eingeladen wurde; wenn es für jeman­den anderen ist; wenn es aus der eigenen Habe ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die sechsundzwanzigste Vorschrift, die vom Garnerbitten, ist beendet.

 

27. Viele Anweisungen

641. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da sprach ein gewisser Mann, der zu einer Reise aufbrechen wollte, zu seiner Frau: „Nachdem du Garn abgewogen hast[855], gib es zu den Webern. Wenn daraus Roben[-Material] gewoben wurde, bewahr es auf. Wenn ich wiederkomme, möchte ich den Meister Upananda mit einer Robe bekleiden.“ Da hörte nun ein gewisser Mönch, der gerade auf Almosengang war, die Worte, die der Mann sprach. Daraufhin ging nun jener Mönch zum ehrwür­digen Upananda Sakyaputta, und als er bei ihm angelangt war, sprach er zu ihm: „Viel Verdienst hast du, Bruder Upananda, denn bei der-und-der Gelegenheit, da sprach ein gewisser Mann, der zu einer Reise aufbrechen wollte, zu seiner Frau: ‘Nachdem du Garn abgewogen hast, gib es zu den Webern. Wenn daraus Roben[-Material] gewoben wurde, bewahr es auf. Wenn ich wiederkomme, möchte ich den Meister Upananda mit einer Robe bekleiden.’“ – „Ja Bruder, der ist mein Unterstützer.“ Auch jener Weber war ein Unterstützer des ehrwürdigen Upananda Sakyaputta. Da nun ging der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu jenem Weber, und bei ihm angelangt, sprach er zu ihm: „Das hier, Freund, soll für mich zu Robenmaterial gewoben werden. Mach es [schön] lang und [schön] breit. Mach es auch [schön] fest, web es [schön] gleichmäßig, web es gut, gut ausgekämmt und schön glatt.“ – „Hoher Herr, nachdem sie dieses Garn hier gewogen hatte, gab sie es mir und sagte: ‘Aus diesem Garn webst du Robenmaterial.’ Nein, hoher Herr, ich bin nicht in der Lage, es lang und breit und fest zu machen. Aber, hoher Herr, ich bin fähig, es [schön] gleichmäßig, gut ausgekämmt, schön glatt, also gut ge­webt zu machen.“ – „Mach hin, Freund, mach es [schön] lang, [schön] breit und [schön] fest. Auch wenn das Garn nicht dafür geeignet sein sollte[856].“

Nachdem nun der Weber mit dem gebrachten Garn den Webstuhl bestückt hatte, ging er zu jener Frau, und bei ihr angekommen, sprach er zu ihr: „Da ist noch Bedarf an Garn, Meisterin.“ – „Hab ich dir, Meister, nicht gesagt: ‘Aus die­sem Garn webst du Robenmaterial.’?“ – „Das ist wahr, Meisterin, du hast zu mir gesagt: ‘Aus diesem Garn webst du Robenmaterial.’ Aber Meister Upananda sprach zu mir: ‘Mach hin, Freund, mach es [schön] lang, [schön] breit und [schön] fest. Auch wenn das Garn nicht dafür geeignet sein sollte.’“ Daraufhin hat jene Frau ebenso viel Garn, wie sie zum ersten Mal gab, noch einmal nachgereicht. Da nun kam dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta zu Ohren: „Man sagt, jener Mann kommt von seiner Reise zurück.“ Da ging der ehrwürdige Upananda Sakya­putta zum Anwesen jenes Mannes, und nachdem er dort angelangt war, ließ er sich auf dem vorbereiteten Sitzplatz nieder. Dann kam jener Mann zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta, und nachdem er bei ihm angelangt war, verehrte er ihn und setzte sich seitwärts hin. Dann sprach der seitwärts sitzende Mann zu seiner Frau: „Ist das Robenmaterial gewebt worden?“ – „Ja Meister, das Robenmaterial ist gewebt worden.“ – „Bring es her, ich möchte den Meister Upananda mit dem Robenmaterial ausstatten.“ Als nun die Frau das Robenmaterial geholt und es ihrem Mann gegeben hatte, berichtete sie ihm den Sachverhalt. Dann hat der Mann das Robenmaterial dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta gegeben. Danach ärgerte er sich, wurde unruhig und regte sich auf: „Große Wünsche haben diese Asketen des Sakyasohnes, und sie sind nicht genügsam. Nicht leicht ist es, sie in eine Robe zu kleiden. Wie kann bloß der Meister Upananda, noch bevor ich ihn dazu einlud, zu den Webern[857] gehen und bezüglich des Robenmaterials Anwei­sungen geben!“

Die Mönche hörten nun, wie jener Mann verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lern­begierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta noch bevor er eingeladen wurde zu den Webern gehen und bezüglich des Robenmaterials Anweisungen geben!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, noch bevor du dazu eingeladen wurdest, zu einem Weber gegangen bist und bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist er ein Verwandter von dir, Upananda, oder kein Ver­wandter?“ – „Er ist kein Verwandter, Erhabener.“ – „Ein Nichtverwandter, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was richtig ist und was nicht richtig ist. Doch du, du törichter Mensch, gehst zu einem Weber, der nicht mit dir verwandt ist, noch bevor du eingeladen wurdest, und gibst bezüglich des Robenmaterials Anweisungen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], so­wie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

642. Sollte ein Haushälter oder eine Haushälterin für einen Mönch, mit dem er/sie nicht verwandt ist, von Webern Robenmaterial weben lassen, und sollte dieser Mönch zu den Webern gehen ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen [mit den Worten]: ‘Das hier, Freund, soll für mich zu Robenmaterial gewoben werden. Mach es [schön] lang und [schön] breit. Mach es auch [schön] fest, web es [schön] gleichmäßig, web es gut, gut ausgekämmt und schön glatt.[858] Vielleicht lassen wir den Ehrenwerten auch eine Kleinigkeit zukommen.’ Wenn dieser Mönch auf solche Weise gesprochen hat, und eine Kleinigkeit zukommen lassen sollte, und sei es auch nur ein bisschen [von seiner] Almosenspeise, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

643. ‘Für einen Mönch’ ist: zum Wohl eines Mönches, dem Mönch eine (Grund-)Bedingung erfüllt habend, dem Mönch bekleiden wollend.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die in einem Haus ihren festen Wohnsitz hat.

‘Von Webern’ ist: von Tuchmachern[859].

‘Robenmaterial’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.

‘Weben lassen’ ist: er lässt weben.

‘Sollte dieser Mönch’ ist: jener Mönch, für den das Robenmaterial gewebt werden soll, der Mönch.

‘Ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein’ ist: noch bevor zu ihm gesagt wurde: ‘Welche Art von Robenmaterial, hoher Herr, wünscht Ihr? Was für ein Robenmaterial soll ich weben lassen?’

‘Zu den Webern gehen’ ist: zu dessen Haus gegangen, irgendwo zu ihm hingegangen.

‘Gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen [mit den Worten]: ›Das hier, Freund, soll für mich zu Robenmaterial gewoben werden. Mach es [schön] lang und [schön] breit. Mach es auch [schön] fest, web es [schön] gleichmäßig, web es gut, gut ausgekämmt und schön glatt. Vielleicht lassen wir den Ehrenwer­ten auch eine Kleinigkeit zukommen.‹’ ist: ‘Almosenspeise’ bedeutet: Reisgrütze, Reis[860], feste Nahrung[861], auch wenn es nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden ist, und er auch [nur] von der Lehre spricht[862].

Wenn es auf das Gesprochene hin lang oder breit oder fest gemacht wird, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt wer­den. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausge­händigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenma­terial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Dieses Robenmaterial händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit ihm verwandt ist, gewoben wurde, und weil er ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmateri­als Anweisungen gegeben hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Robenmaterial dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, ihr Herren, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Roben­materials Anweisungen gegeben habe. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwür­dige. Dieses Robenmaterial händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdi­gen aus, da es von den Webern eines /einer Haushälter/in, die nicht mit ihm verwandt ist, gewoben wurde, und weil er ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Robenmaterial dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Bruder, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/ einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials An­weisungen gegeben habe. Ich händige es dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es aus­gehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Robenmaterial gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

644. Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, und er geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, und er geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt be­züglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Ist es kein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, und er geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es kein Verwandter ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, und er vermutet, dass es ein Verwandter ist, ist das kein Vergehen.

645. Kein Vergehen ist es, wenn es Verwandte sind; wenn er dazu eingeladen wurde; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus der eigenen Habe ist; wenn er etwas Kostbares gewebt haben möchte, aber [nur] etwas Minderwertiges gewebt bekommt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die siebenundzwanzigste Vorschrift, die von den vielen Anweisungen, ist beendet.

 

28. Roben aus besonderemAnlass

646. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Bei einer Gelegenheit, da wollte ein gewisser Ministerrat zu einer Reise aufbrechen und sandte den Mönchen einen Boten [der auszurichten hatte]: „Mögen die Ehrwürdigen kommen, ich wünsche zur Regen­zeit etwas Besonderes[863] zu geben.“ Die Mönche sagten sich: „[Erst] zum Ende der Regenzeit hat der Erhabene die Regenzeit-Besonderheit erlaubt.“, und gewis­senhaft [wie sie waren], gingen sie nicht hin. Da nun ärgerte sich der Ministerrat, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Ehrwürdigen, wenn ich ihnen einen Boten sende, nicht herkommen! Ich will mit der Armee losziehen. Das Leben ist ungewiss, der Tod ist ungewiss.“ Den Mönchen kam zu Ohren, dass der Ministerrat verärgert, unruhig und aufgeregt war. Da nun berichteten die Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn eine Robe zu einem besonderen Anlass[864] angenommen wurde, dass sie aufbewahrt werden kann.“

647. Nicht lange danach, da sagten sich die Mönche: „Vom Erhabenen ist erlaubt worden, dass besondere Roben angenommen und dann aufbewahrt werden kön­nen.“, und nachdem sie Roben zu besonderen Anlässen angenommen hatten, lie­ßen sie die richtige Gelegenheit für Roben verstreichen. Jene Roben blieben bündelweise auf den Wäschestangen hängen. Als der ehrwürdige Ānanda durch die Unterkünfte umherwandelte, sah er jene Roben in Bündeln auf den Wäsche­stangen. Als er sie so dahängen sah, sprach er zu den Mönchen: „Wessen Roben sind das, Brüder, die da in Bündeln auf der Wäschestange hängen?“ – „Das sind unsere Roben, Bruder, von den besonderen Anlässen.“ – „Aber wie lange, Brüder, bewahrt ihr diese Roben auf?“ Daraufhin berichteten die Mönche dem ehrwürdi­gen Ānanda, seit wann sie die Roben aufbewahrten. Da wurde der ehrwürdige Ānanda ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, nachdem sie Roben zu besonderen Anlässen angenommen haben, die richtige Ge­legenheit für Roben verstreichen lassen!“ Nachdem nun der ehrwürdige Ānanda diese Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatte, berichtete er diesen Sach­verhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, nachdem sie Roben zu besonderen Anlässen angenommen haben, die richtige Gelegenheit für Roben verstreichen lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, nachdem sie Roben zu besonderen Anlässen angenommen haben, die richtige Gelegenheit für Roben verstreichen lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

648. Wenn einem Mönch zehn Tage vor dem Dreimonats-Kattika-Voll­mond[865] aus einem besonderen Anlass eine Robe zukommen sollte, und dieser Mönch erkennt jenen besonderen Anlass, mag er sie annehmen. Wenn er sie angenommen hat, kann er sie bis zur richtigen Gelegenheit für Roben aufbewahren. Sollte er sie darüber hinaus aufbewahren, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

649. ‘Zehn Tage vor’ ist: zehn Tage vor der Einladung[-szeremonie am Ende der Regenzeit].

‘Dreimonats-Kattika-Vollmond’ ist: die Einladung zum Kattika[-Voll­mond] wird so genannt.

‘[Anlass für eine] besondere Robe’ bedeutet: da will jemand mit der Armee losziehen, da will jemand zu einer Reise aufbrechen, da ist jemand erkrankt, da ist eine schwanger, da kam bei einem Vertrauenslosen Vertrauen auf, da kam bei einem Nichterfreuten Freude auf. Solch eine/r sendet einen Boten zu den Mönchen [der ausrichten soll]: „Mögen die Ehrwürdigen kommen, ich möchte zur Regenzeit etwas Besonderes geben.“ Das wird [Anlass] für eine besondere Robe genannt.

‘Dieser Mönch erkennt jenen besonderen Anlass, mag er sie annehmen. Wenn er sie angenommen hat, kann er sie bis zu richtigen Gelegenheit für Roben aufbewahren’ ist: nachdem er einen Vermerk gemacht hat, bewahrt er sie auf in dem Gedanken: ‘Das ist eine Robe aus besonderem Anlass.’

‘Gelegenheit für Roben’ bedeutet: wenn Kathina gemacht wird am Ende des letzten Monates der Regenzeit, [oder] wenn Kathina gemacht wird nach fünf Monaten.[866]

‘Sollte er sie darüber hinaus aufbewahren’ ist: wenn Kathina nicht gemacht wurde, und er lässt den letzten Tag der Regenzeit verstreichen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn Kathina gemacht wurde, und er lässt die Zeit der Kathina-Privilegien verstreichen, muss ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe aus einem Anlass händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie den Ehr­würdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe aus einem Anlass händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, Bruder, ist auszuhändigen, denn die richtige Ge­legenheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’

650. Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, und er vermutet, dass es eine Robe aus besonderem Anlass ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, aber er ist darüber im Zweifel, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, und er vermutet, dass es keine Robe aus besonderem Anlass ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und er vermutet, dass sie bestimmt ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und er vermutet, dass sie überlassen ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und er vermutet, dass sie verlustig ging, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und er vermutet, dass sie verloren wurde, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und er vermutet, dass sie verbrannt ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācit­tiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass sie gestohlen ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggi­ya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine auszuhändigende Robe, die nicht ausgehändigt ist, zu tragen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, und er vermutet, dass es eine Robe aus besonderem Anlass ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, und er vermutet, dass es keine Robe aus besonderem Anlass ist, ist das kein Vergehen.

651. Kein Vergehen ist es, wenn sie während der richtigen Gelegenheit bestimmt [oder] überlassen wird; wenn sie verlustig geht; wenn er sie verliert; wenn sie verschwindet; wenn sie verbrennt; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Vertrauen angenommen hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die achtundzwanzigste Vorschrift, die von den Roben aus besonderem Anlass, ist beendet.

 

29. An gefährlichem Ort

652. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da lebten die Mönche nach dem Regen­zeitaufenthalt in Unterkünften im Wald. Da sagten sich die [sogenannten] Novemberdiebe[867]: „Die haben Besitztümer erhalten.“, und plagten jene Mönche. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem daraufhin der Erha­bene den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, wenn ihr in Unterkünften im Wald weilt, die eine oder andere Robe von den drei Roben in einem Haus[868] aufzubewahren.“

Einige Zeit darauf, da sagten sich die Mönche: „Der Erhabene erlaubte, wenn man in Unterkünften im Wald weilt, die eine oder andere Robe von den drei Roben in einem Haus aufzubewahren.“, und nachdem sie die eine oder andere der drei Roben in einem Haus lagerten, waren sie dann mehr als sechs Nächte davon abwesend. Jene Roben gingen verlustig, gingen verloren, verbrannten, wurden von Ratten gefressen. Die Mönche waren [daraufhin] mit den schäbigen Roben schlecht gekleidet. Die [anderen] Mönche sprachen: „Wieso, Brüder, seid ihr mit den schäbigen Roben so schlecht gekleidet?“ Da nun berichteten jene Mönche den [anderen] Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, be­scheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß jene Mönche, nachdem sie die eine oder andere der drei Roben in einem Haus lagerten, dann mehr als sechs Nächte davon abwesend sein!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, nachdem sie die eine oder andere der drei Roben in einem Haus lagerten, dann mehr als sechs Nächte davon abwesend sind?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, nachdem sie die eine oder andere der drei Roben in einem Haus lagerten, dann mehr als sechs Nächte davon abwesend sein! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge­selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernäh­ren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Aus­treiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

653. Nachdem er die frühe Regenzeit bis zum Kattika-Vollmond verbracht hat, und er [danach] in einer solchen Unterkunft weilt, die als gefährlich und furchterregend bekannt ist, kann ein Mönch, wenn er will, die eine oder andere Robe seiner drei Roben in einem Haus aufbewahren [lassen]. Sollte es nun für diesen Mönch irgend einen Grund geben, von jener Robe abwesend zu sein, dann soll er für höchstens sechs Nächte von dieser Robe abwesend sein. Sollte er darüber hinaus abwesend sein, es sei denn, er hat die Erlaubnis der [anderen] Mönche, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

654. ‘Nachdem die frühe Regenzeit verbracht wurde’ ist: wenn der Regenzeit­aufenthalt beendet wurde.

‘Kattika-Vollmond’ ist: so wird der Viermonats-Vollmond genannt.

‘In einer solchen Unterkunft’ bedeutet: die nächstgelegene Unterkunft, die ‘im Wald’ genannt wird, ist fünfhundert Bogenlängen[869] entfernt.

‘Gefährlich’ bedeutet: wenn man an dieser Stätte oder in der Umgebung dieser Stätte[870] hat Diebe lagern sehen, an einem Platz hat essen sehen, an einem Platz hat stehen sehen, an einem Platz hat sitzen sehen, an einem Platz hat liegen sehen.

‘Furchterregend’ bedeutet: wenn man an dieser Stätte oder in der Umge­bung dieser Stätte Diebe gesehen hat, die Leute schlagen, wenn man Plünderer gesehen hat, wenn man Zusammengeschlagene gesehen hat.

‘Ein Mönch, der in einer solchen Unterkunft weilt’ ist: wenn ein Mönch in eben einer solchen Unterkunft weilt.

‘Wenn er will’ ist: er wünscht es [so].

‘Die eine oder andere Robe seiner drei Roben’ ist: von seiner Doppelrobe oder von der Oberrobe oder von der Unterrobe.

‘In einem Haus aufbewahren’ ist: in der Nachbarschaft des Dorfes, von dem er lebt[871], es aufbewahren [lassen].

‘Sollte es nun für diesen Mönch irgend einen Grund geben, von jener Robe abwesend zu sein’ ist: sollte da ein Grund sein, sollte da etwas zu tun sein.

‘Soll er für höchstens sechs Nächte von dieser Robe abwesend sein’ ist: maximal für sechs Nächte soll er abwesend sein.

‘Es sei denn, er hat die Erlaubnis der [anderen] Mönche’ ist: außer wenn er die Erlaubnis der Mönche dazu hat.[872]

‘Sollte er darüber hinaus abwesend sein’ ist: wenn der siebente Tag anbricht, muss sie ausgehändigt werden. Sie soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie ausge­händigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Diese Robe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn ich war mehr als sechs Nächte davon abwesend ohne die Erlaubnis der Mönche zu haben. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen neh­men. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, denn er war mehr als sechs Nächte davon abwesend ohne die Erlaubnis der Mönche zu haben. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, ihr Herren, ist auszuhändigen, denn ich war mehr als sechs Nächte davon abwesend ohne die Erlaubnis der Mönche zu haben. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, denn er war mehr als sechs Nächte davon abwesend ohne die Erlaubnis der Mönche zu haben. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwür­digen diese Robe dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Diese Robe, Bruder, ist auszuhändigen, denn ich war mehr als sechs Nächte davon abwesend ohne die Erlaubnis der Mönche zu haben. Ich händige sie dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich dem Ehr­würdigen zurück.’

655. Wenn es mehr als sechs Nächte sind, und er vermutet, dass es mehr als sechs Nächte sind, die er abwesend war, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es mehr als sechs Nächte sind, aber er ist darüber im Zweifel, ob er so lange abwesend war, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es mehr als sechs Nächte sind, und er vermutet, dass es weniger als sechs Nächte sind, die er abwesend war, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mön­che dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und er vermutet, dass sie bestimmt ist, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und er vermutet, dass sie überlassen ist, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und er vermutet, dass sie verlustig ging, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und er vermutet, dass sie verloren wurde, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und er vermutet, dass sie verschwunden ist, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und er vermutet, dass sie verbrannt ist, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und er vermutet, dass sie gestohlen ist, und er war mehr als sechs Nächte abwesend, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche dazu, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine auszuhändigende Robe, die nicht ausgehändigt ist, zu tragen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es weniger als sechs Nächte sind, und er vermutet, dass es weniger sind, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es weniger als sechs Nächte sind, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es weniger als sechs Nächte sind, und er vermutet, dass es weniger sind, ist das kein Vergehen.

656. Kein Vergehen ist es, wenn er sechs Nächte abwesend ist; wenn er weniger als sechs Nächte abwesend ist; wenn er sechs Nächte abwesend war, dann die Dorfgrenze betreten hat, da verweilt und [erneut] aufbricht; wenn sie innerhalb der sechs Nächte gestohlen wird, verlustig geht, verloren geht, verbrennt; wenn er sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn er sie aus Vertrauen angenom­men hat; wenn er die Erlaubnis der Mönche hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die neunundzwanzigste Vorschrift, die vom gefährlichen Ort, ist beendet.

 

30. Aneignung

657. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇ­ḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Damals, da wurde von einer gewissen Gilde in Sāvatthi für den Orden Roben und Speisen vorbereitet [mit den Worten]: „Nach­dem sie gespeist haben, bekleiden wir sie mit den Roben.“ Da nun gingen die Mönche der Sechsergruppe zu jenen Gilde[-Herren], und dort angelangt, sprachen sie zu den Gilde[-Herren]: „Gebt uns, Freunde, diese Roben.“ – „Nein, hohe Herren, wir wollen sie nicht geben. Von uns wurde für den Orden das jährliche Roben-und-Speise-Geben vorbereitet.“ – „Viele Spender, Freunde, hat der Orden, viele Ernährer hat der Orden. Wir [aber] sind von Euch abhängig, wir schauen auf Euch und sind nun [einmal] hier. Wenn Ihr uns nichts gebt, wohin sollen wir dann gehen, auf dass uns etwas gegeben werden mag? Gebt uns also diese Roben, Freunde.“ Als nun die Gilde[-Herren] derart von den Mönchen der Sechsergruppe bedrängt wurden, haben sie die bereitgestellten Roben den Mönchen der Sechser­gruppe gegeben, und spendeten dem Orden [nur] die Speisen. Doch jene Mönche, die da wussten, dass für den Orden [das jährliche] Roben-und-Speise-Geben bereitgestellt war, aber nicht wussten, dass den Mönchen der Sechsergruppe [schon] gegeben wurde, die sprachen: „Bietet doch dem Orden die Roben an, Freunde.“[873] – „Nein, hohe Herren. Die bereitgestellten Roben haben die Meister der Sechsergruppe [schon] für sich selber zunutze gemacht[874].“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechser­gruppe wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für sich selber zunutze machen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für euch selber zunutze gemacht habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für euch selber zunutze machen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

658. Wer auch immer als Mönch wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes sich selber nutzbar macht, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

659. ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Dem Orden’ bedeutet: dem Orden geben oder übereignen.

‘Etwas Zugedachtes’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Medizin für den Krankheitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahn­holz oder auch nur ein loser Faden.

‘Zum Nutzen’ bedeutet: es wird kurz gesagt: ‘Wir wollen geben.‘, ‘Wir wollen machen.’

‘Sich selber zunutze macht’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer Einzelperson ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausge­händigt werden:

Nachdem jener Mönch zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er spre­chen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, ihr Herren, ist auszuhändigen, weil ich es mir selber zunutze gemacht habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Höre mich, hoher Orden! Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte händigt der So-und-so genannte Mönch dem Orden aus, weil er es sich selber zunutze gemacht hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Dinge dem So-und-so genannten Mönch zurück­geben.’

Nachdem jener Mönch zu einigen Mönchen gegangen ist, dann die Ober­robe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Mönche verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, ihr Herren, ist auszuhän­digen, weil ich es mir selber zunutze gemacht habe. Ich händige es den Ehrwürdi­gen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden wer­den. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte händigt der So-und-so genannte Mönch den Ehrwürdigen aus, weil er es sich selber zunutze gemacht hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Dinge dem So-und-so genannten Mönch zurückgeben.’

Nachdem jener Mönch zu einem Mönch gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu dessen Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll er sprechen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, Bruder, ist auszuhändigen, da ich es mir selber zunutze gemacht habe. Ich händige es dem Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Der [andere] Mönch soll das Vergehen entgegen nehmen. Er soll das Ausgehändigte zurück­geben. [Und sagen:] ‘Diese Dinge gebe ich dem Ehrwürdigen zurück.’[875]

660. Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, und macht es sich selber zunutze, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber er ist darüber im Zweifel, und macht es sich selber zunutze, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und macht es sich selber zunutze, ist das kein Vergehen.

Wenn er etwas zum Nutzen des [einen] Ordens Zugedachtes einem anderen Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er etwas zum Nutzen des [einen] Tempels Zugedachtes einem ande­ren Tempel oder Orden oder Person zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er etwas zum Nutzen der [einen] Person Zugedachtes einer anderen Person oder Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er ver­mutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er ver­mutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, ist das kein Vergehen.

661. Kein Vergehen ist es, wenn er gefragt werden sollte: ‘Wohin sollen wir geben?’, und er sagt: ‘Ihr möget diese Dinge dahin geben, wohin auch immer es von Nutzen ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es angeraten ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es lange Zeit standhält.’ oder ‘Wenn Euer Geist damit zufrieden ist, dann gebt dort.’; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dreißigste Vorschrift, die vom Aneignen, ist beendet.

[Das war] das dritte Kapitel, das von der Almosenschale.

 

Zusammenfassung

Zwei über Schalen, Medizin,
für den Regen, als fünftes Gegeben;
Selber, weben lassen, Besondere,
gefährlich, für den Orden auch.

662. „Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die dreißig Vergehen von Aus­händigung und Abbitte.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Der vierte Abschnitt, der vom Aushändigen, ist beendet.

Das Buch „Pārājika“ ist beendet.[876]


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[649] eko ekāya  „der eine mit der einen“.

[650] āsane alaṃkammaniye nisajjaṃ  Damit ist jede Art von Platz gemeint, der für Geschlechtsverkehr geeignet ist.

[651] Damit ist gemeint, dass er zu einer „normalen“ Tageszeit dort war und laut Kommentar habe er über die Einhaltung des Uposatha-Feiertages, als auch von einer Mahlzeitenverlosung gesprochen,

[652] saddheyyavacasā  auch: „glaubhafte Aussage“.

[653] āgataphalā  des Stromeintrittes.

[654] abhisametāvinī  d.h. sie hat die Vier Edlen Wahrheiten (vollkommen) verstan­den.

[655] Das bedeutet ganz konkret, dass Anschuldigungen von Frauen, die weder die Dreifache Zuflucht genommen haben und wenigstens Stromeingetretene sind, nicht glaubhaft sind. Wie sich das in Bezug auf männliche Zeugenaussagen verhält bleibt [vorerst] ungeklärt.

[656] Da hier nicht die Ordinierten als solche gemeint sind, wurde der Begriff nicht mit („Gemeinschaft“) übersetzt.

[657] Laut Kommentar sagt er, dass er zu einem heimlichen Platz gehen will, um sich dort hinzusetzen [resp. hinzulegen].

[658] Scheinbar fehlen diese Kombinationen:

      Dass er geht, sagt er, dass er liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er, dem Ver­gehen nach soll er behandelt werden. Dass er geht, sagt er, dass er nicht liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er, dem Vergehen nach soll er behandelt werden. Dass er geht, sagt er, dass er liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er nicht, wegen des Liegens soll er behandelt werden. Dass er geht, sagt er, dass er nicht liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er nicht, er soll nicht behandelt werden. Dass er nicht geht, sagt er, dass er liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er, dem Vergehen nach soll er behandelt werden. Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er, dem Vergehen nach soll er behandelt werden. Dass er nicht geht, sagt er, dass er liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er nicht, wegen des Liegens soll er behandelt werden. Dass er nicht geht, sagt er, dass er nicht liegt, sagt er, das Vergehen gesteht er nicht, er soll nicht behandelt werden.

Des weiteren ließe sich das Ganze mit „stehen“ als auch „sitzen“ kombi­nieren, um wirklich alle erdenklichen Möglichkeiten abzudecken, denn Ge­schlechtsverkehr lässt sich ja bekanntlich auch im Stehen bzw. Sitzen ausüben.

[659] Das erstaunt insofern, da obszöne Rede generell als Saṅghādisesa-Vergehen gilt (→ Sd 3) – und hier zumal auch noch heimlich und an einem verborgenen Ort.

[660] Dazu muss man wissen, dass eine Robe bzw. Robenmaterial damals aufgrund der aufwändigen Herstellung etwas sehr Wertvolles war.

[661] ticīvaraṃ  Diese Vorschrift erließ er ebenfalls in Vesāli (→ Mvg 346). Inte­ressanterweise ist es aber auch eine der dreizehn Dhutaṅga-Praktiken, nur drei Roben zu besitzen.

[662] ārāma  Möglicherweise aber auch schon ein „Kloster(-Park)“.

[663] atirekacīvara  wtl: „mehr als eine Robe“.

[664] dhāreti hat mehrere Bedeutungen: 1. (Kleidung) „tragen“; 2. „besitzen“; 3. „be­halten“; 4. „erlauben, gewähren“.

[665] atirekacīvaraṃ dhāreyya  Damit auch die Mehrzahl gemeint, sowie die Kom­binationen mit den verschiedenen Bedeutungen von dhāreti. Siehe weiter unten.

[666] „Aushändigung und Abbitte“, d.h. der betreffende Gegenstand muss ausge­händigt werden und es muss für dieses Vergehen Abbitte geleistet werden. Letzteres bedeutet, dass eben jene Tatsache als Vergehen (ein-)gestanden werden muss. Nyd übersetzt mit „sühnen“ und erklärt in seiner Anmerkung dazu: „Sühnen: Etwas falsches, wie hier, durch Geständnis wiedergutmachen.“

[667] [-Vergehen] muss jedes Mal ergänzt werden.

[668] Dieser Sachverhalt erscheint auch in Mvg 347(b). In Mvg 347(a) erscheint auch der vorige Abschnitt.

[669] niṭṭhita 1. „ausgeführt, beendet, vollbracht, fertiggestellt“; 2. „vorbereitet“. Die Erklärung erfolgt im nächsten Paragrafen.

[670] Dazu siehe Mvg VII. Die fünf Kathina-Privilegien sind:

1.>    anāmantacāra: ohne sich an die Mitmönche zu wenden, bzw. ohne Ab­schied zu erfragen, Familien besuchen (Pācittiya 46 ist damit ungültig);

2.>    asamādānacāra: ohne alle drei Gewänder mit sich zu nehmen auf Wan­derung gehen (Nissagiya Pācittiya 2 ist damit ungültig);

3.>    gaṇabhojanaṃ: Speise in einer Gemeinschaft genießen (Pācittiya 32 ist damit ungültig);

4.>    yāvadatthacīvaraṃ: Notwendigerweise, wunschgemäß Gewänder be­nutzen bzw. ohne Zahl und Zeitbeschränkung, ohne Bestimmung und ohne Überlassung (vikappana) (Nissagiya Pācittiya 1 & 2 sind damit ungültig);

5.>    yo ca tattha cīvarruppāda, so nesaṃ bhavissati: Welches Gewand /Stoff auch immer dem Kloster zukommt, das wird seinen Bewohnern gehören (Aus: „Pātimokkha“.)

[671] Dafür gibt es acht Gründe (→ Mvg 310).

[672] anadhiṭṭhita  zum (eigenen) Gebrauch nicht bestimmt (→ Mvg 358).

[673] avikappita  nicht zugewiesen bzw. überlassen/übergeben oder aber auch nicht als gemeinsamer Besitz.

[674] vikappanupagaṃ pacchimaṃ  „übereignen, abtreten, (überlassen)“; d.h. geteil­te bzw. vorrätig gehaltene Besitztümer. Das kleinste Stück Tuch, das zum Ge­brauch bestimmt werden muss, ist ein Tuch von 8x4 Fingerbreiten (→ Mvg 358 mit Anmerkungen dazu). Durch Überlassung bzw. Mitbesitz lassen sich Nis 1 und 2 umgehen.

[675] saṅgha  Wenigstens fünf Mönche.

[676] gaṇa  Zwei bis vier Mönche.

[677] puggala  Damit dürfte ein einzelner Ordinierter gemeint sein, nicht „irgend jemand“.

[678] Nachdem er sie wieder bekommen hat, muss er – der Logik nach – wieder zu zählen anfangen. Nach Ablauf von weiteren zehn Tagen ist es wieder ein Nis. Er muss erneut die Robe aushändigen, bekommt sie zurück ...

[679] sambahule bhikkhū  statt gaṇa  (Gruppe). § 465 steht hier als Beispiel für „Gruppe“ und § 467 steht dann für den einzelnen Mönch (ekaṃ bhikkhuṃ). Es ist demnach nicht festgelegt, ob dem Orden, einer Gruppe oder einem einzel­nen Mönch die Robe aushändigt und das Vergehen gestanden werden soll.

[680] adhiṭṭheti  zum Gebrauch. Aber er darf nur drei Roben in Gebrauch haben. Also muss er eine seiner anderen („alten“) Roben aufgeben, d.h. deren Bestimmung zurückziehen.

[681] vikappeti  das bedeutet, er stellt diese Robe unter gemeinschaftlichen Besitz. Das ist die einfachste Lösung, um mehrere Roben besitzen zu können und im Bedarfsfall „zur Hand“ zu haben.

[682] vissāsaṃ gaṇhanti  d.h. wenn er sie zu treuen Händen zur Aufbewahrung nimmt.

[683] hatthe ... nikkhipitvā  wtl: „in die Hände gelegt“.

[684] kaṇṇakita  1. „schimmlig, modrig“; 2. „rostig“; 3. „fleckig“. Es werden sog. „Stockflecken“ gewesen sein. Aber die verschwinden nicht beim Trocknen in der Sonne. Im Prinzip sind diese Roben verdorben. Wenn man bedenkt, wie wertvoll damals Tuch war, wird deutlich, warum derart viele Vorschriften in Bezug auf Roben erlassen wurden.

[685] Novizen haben nur diese zwei Roben zu tragen, sind auch nicht an die Vor­schrift nur drei Roben besitzen zu dürfen gebunden. Wenn die Mönche zur (pflichtgemäßen) Wanderung nach der Regenzeit aufbrechen, ist es verständ­lich, dass sie „überzählige“ Besitztümer zur Aufbewahrung (udosita) denen geben, die im „Kloster“ bleiben. Demnach muss diese Begebenheit stattge­funden haben, als es bereits festere Unterkünfte gab bzw. als Mönche „sess­hafter“ wurden.

[686] Hinzu kommen weitere ergänzende Vorschriften aus Mvg 358 und 362.

[687] udositauddosita  Siehe Cvg 431, wo ein solcher Raum einer Nonne als Unterkunft dient.

[688] pāsāda  1. „oberstes Stockwerk“; 2. „Turm“; 3. „Palast“. Ebenfalls möglich ist eine Art Unterkunft, die auf dem höchsten, der damals terrassenförmigen Dächer errichtet war. IBH: „Langhaus“. D/O: „mehrgeschossige Unterkunft“.

[689] hammiya  Bisherige Übersetzung war „großes Haus“. Es kann auch ein Lager­haus gemeint sein. Aber auch der eckige Aufbau auf einem Stūpa (skr harmiya) kann durchaus als „Verweilstätte“ gelten. Laut Kommentar ist das wie ein pāsāda  mit einer Kammer auf der obersten offenen Etage. D/O: „Mansarde/ Dachzimmer“.

[690] dhaññakaraṇa  wtl: „wo Getreide gemacht wird“, also gedroschen wird.

[691] ārāma  Auch hier (wie in § 16 usw.) wohl als eine Art „Asketen-Wohnstätten-Park“ zu verstehen.

[692] vihāra  „Wohnstätte“. Gemeint ist eine (halbwegs) feste Unterkunft. Die Be­deutung „Kloster“ kam erst auf, nachdem die Ordinierten „sesshafter“ wurden, ihnen Immobilien übergeben bzw. überlassen wurden. Hier wiederum ist zu unterscheiden in Stätten, die temporär, also meist nur während der Regenzeit (vassa) bewohnt wurden (āvāsa) und solchen, die permanent bewohnt waren (ārāma) und um die sich meist der Stifter selber bzw. extra dafür abgestellte Leute (ārāmika) kümmerten.

[693] parikkhitta  d.h. umgeben von einer Mauer, einem Zaun, einem Graben usw.

[694] hatthapāsā  üblicherweise ist damit eine Entfernung von 1,25 m gemeint.

[695] Dass ein Lagerraum oder ein Pavillon Privatgemächer hat, kommt nur in sol­chen stereotypen Aufzählungen vor.

[696] Ein abbhantara  sind 28 Ellen vom Ellbogen bis zur Spitze des kleinen Fingers – also 14 m. Das sind 98 Meter im Umkreis der Karawane. Selbiger Begriff bzw. Abmessung erscheint auch bei der Festlegung der Sīma (Grenze).

[697] akāla  Erklärung dazu folgt weiter unten.

[698] kayiramāna  IBH: „as they made it“.

[699] Das ist die Zeit vom November-Vollmond bis zehn Tage vor dem Oktober-Vollmond (= ohne Kathina-Privilegien).

[700] Das ist vom März-Vollmond bis zehn Tage vor dem Oktober-Vollmond (= mit Kathina-Privilegien).

[701] kāle  „rechte/richtige Zeit“ bedeutet besondere Gelegenheit bzw. zu einem besonderen Anlass.

[702] attano vā dhanena  Entweder er hat Roben[-Material] zur Aufbewahrung („zu treuen Händen“) gegeben und kann darauf zurückgreifen, oder er hat von anderen die Zusage für Robenmaterial bekommen. Schopen geht in „Indian Monastic Buddhism“ davon aus, dass Mönche auch nach der Ordination noch Privatbesitz haben.

[703] PTS (IBH) hat hier (22. bis 26. Tag): „innerhalb von vier Tagen zu verarbeiten“ (catūhā kāretabbaṃ) – was nicht bei CSTP erscheint.

[704] Möglicherweise einer der eher seltenen Fälle, wo eine Frau einem Fetischismus frönt.

[705] purāṇa  wtl: „frühere“, hier im Sinne von „gebraucht“ bzw. „schmutzig“.

[706] ākoṭeti  hat hier zweifellos nicht die Bedeutung von „schlagen“, auch wenn in der nachfolgenden Erklärung „einen Schlag versetzen“ gegeben wird, denn im Zusammenhang mit ākoṭita-paccā-koṭita  bedeutet es nämlich: (Adjektiv, ein Gewand)  „allseits geglättet und gepresst“. Auch würde „schlagen“ wenig Sinn ergeben, wenn es darum geht, ein Stück Robe großflächiger zu machen, denn damals war Robenmaterial außerordentlich teuer – und es (wieder und wieder) schlagen, würde die Wahrscheinlichkeit bergen, es zu zerstören.

[707] ubhatosaṅghe upasampannā  Dazu siehe Cvg 404 und 423ff.

[708] „Schlagen“ bezieht sich auf den altertümlichen Waschvorgang, bei dem die Wäsche nass auf einen Stein geklatscht wird oder tatsächlich mit einem (höl­zernen) Schläger bearbeitet wird. Das kann man in Asien auch heutzutage noch an so manchen Flussläufen beobachten.

      Wäsche-Schlagen

       Wäsche schlagen.

[709] pācittiya  fehlt und ist zu ergänzen.

[710] Hätte sie auch im Jetavana gelebt, würde es so dastehen. D.h.: entweder sie lebte tatsächlich in der Stadt oder aber in der Nähe des Jetavana, wo das vom Großfürsten Pasenadi gestiftete Nonnenkloster lag. Zitat: „Ein langlebiges Monument schuf sich der Mahārāja Prasenajit, als er, vielleicht zehn Jahre nach seinem ersten Gespräch mit dem Buddha, ein Kloster für buddhistische Nonnen stiftete. Der Rājakārāma-Vihāra, das ‘Kloster im königlichen Park’, lag südwestlich des ursprünglichen Jetavana-Hains und wurde diesem erst nachträglich zugeschlagen. Mahāprajāpatī, die Pflegemutter des Buddha, hielt sich als Nonne oft dort auf. ... Nach dem Kommentar zum Dhammapada war es der Buddha, der dem Mahārāja zur Stiftung eines Frauenklosters geraten hatte, denn ihm war berichtet worden, dass die junge Bhikṣunī Utpalavarṇā, die sich im Wald eine Regenhütte gebaut hatte, dort von einem Verwandten vergewaltigt worden war.“ [Schumann/Santuṭṭho: „Stätten des historischen Buddha“] Letztere Episode siehe auch BhuV 68.

[711] Andhavana  „Blind“ ist offensichtlich eine falsche bzw. bildhafte Übertragung, denn richtiger wäre, „Dunkelhain“ oder „Finsterbusch“ zu sagen. Es sei dort so dunkel, dass man meint, man sei blind. Da sie (offensichtlich allein) in diesen Hain ging, muss diese Episode vor Erlass von Bhī-Sd 3 gewesen sein.

[712] Aus Respekt, da er sie kannte.

[713] Laut Kommentar kam sie zur vorher bestimmten Zeit aus ihrer Meditation. Und gerade in diesem Moment sprach er jene Worte, woraufhin sie sich dachte: ‘Außer mir ist hier kein anderer Asket oder Brahmane.’

[714] Das ist ein deutlicher Hinweis auf Fetischismus.

[715] Die Definitionen von „Novize“, „Novizin“, „Zu Schulende“ fehlen.

[716] Interessanterweise wird hier im Kommentar unterschieden zwischen nur vor dem Nonnen-Orden und nur vor dem Mönchs-Orden. Im ersten Fall wäre es „nur“ ein Dukkaṭa-, im letzteren ein Nissaggiya-Pācittiya-Vergehen.

[717] Zur Aufbewahrung.

[718] Es fehlt der Sāmaṇera, der in § 510 als „erlaubt“ gelistet ist.

[719] ito  bezieht sich auf das/die Kleidungsstück/e des Kaufmannssohnes.

[720] sāṭaka  IBH übersetzt nur mit „Tuch“.

[721] dhamma-nimantana  d.h. eine direkte Aufforderung/Einladung, einen Wunsch zu äußern.

[722] Andererseits ist es aber auch nicht gestattet, nackt zu sein (→ Mvg 370). Es wäre also besser gewesen, von einem Laien eine Robe zu erbitten, als mit dem Thullaccaya-Vergehen des Nacktseins beschuldigt zu werden.

[723] Da Upāli als der Experte in Sachen Ordensrecht galt, war er derjenige, der herauszufinden hatte, ob jene „anderen“ rechtmäßig (Buddha-)Mönche waren oder nicht. Dazu → Mvg 110.

[724] Laut Kommentar befragte er sie zu Ordination und Hochordination, sowie zu den Ausrüstungsgegenständen.

[725] Das wäre ebenso wie Nacktheit ein Thullaccaya-Vergehen (→ Mvg 371).

[726] naṭṭha  hat mehrere Bedeutungen: (von nassati) 1. „verloren, verschwunden“; 2. „zugrunde gegangen, verdorben, zerstört“, siehe Erklärung.

[727] vihāracīvara  Damit dürften die Roben gemeint sein, die sich im Lagerraum (kappiyabhūmi) befinden, oder solche, die noch nicht zum Gebrauch bestimmt (bzw. gekennzeichnet) wurden. Laut Kommentar sind das die Roben, die von den Laien mitgegeben wurden, als sie jene Unterkunft errichtet hatten.

[728] uttarattharaṇa  Bettzeug, Bettbezug, eine Decke oder dergleichen.

[729] „Na tveva naggena āgantabbaṃ. Yo āgaccheyya, āpatti dukkaṭassa.“  Der Widerspruch zu Mvg 370 besteht darin, dass dort die Observanz des Nackt­gehens im Sinne einer asketischen Tugend getadelt wird.

[730] pavāritānaṃ  d.h. wenn ihn jemand dazu einlädt, Wünsche zu äußern (→ Bhu-Pāc 47).

[731] attano dhanena  d.h. wenn er eine Robe erbittet, die er zuvor irgendwann zur Aufbewahrung gegeben bzw. überlassen hatte. Schopen unterstellt einen priva­ten Fundus an Besitztümern (→ „Indian Monastic Buddhism“).

[732] Auch im Sinne von „viel bzw. reichlich Robenmaterial“.

[733] Wenn man ihm Roben(-Material) gibt aus einem anderen Grund, also ohne dass er darum gebeten hat.

[734] cīvara-cetāpannaṃ  IBH übersetzt treffend mit „Roben-Fonds“, Nyd mit „Geld“.

[735] phaliko  PTS: phāla, was IBH mit „Pflugschar“ unter Verweis auf andere Text­passagen übersetzt.

[736] appita  Adjektiv von  appeti: „befestigen, anheften, einfügen“. Es kann durch­aus auch gemeint sein, dass er etwas anfügen lassen will. IBH: „rau“ (rough).

[737] pacceka-cīvara-cetāpannāni  IBH übersetzt mit „verschiedene Roben-Fonds“, Nyd mit „jeder für sich ... Geld“.

[738] ubhova santā ekenā  Jener Mönch gibt den Hinweis, dass die beiden ihre Mittel zusammenlegen mögen, damit er eine besonders gute Robe erhält.

[739] Hier stehen diese Dinge in der Mehrzahl.

[740] gharaṃ gantvā yattha katthaci upasaṅkamitvā  steht hier wie in § 529 – und wurde dem Sinn gemäß geändert.

[741] Damit werden Kahāpaṇa gemeint sein, daher die Ergänzung mit „[Münzen]“.

[742] ajjaṇho  Laut Kommentar ist damit der Rest des Tages mit der Nacht gemeint (ajja ekaṃ divasaṃ).

[743] Dieser Teil der Geschichte harmoniert nicht mit dem vorherigen Absatz. Denn der Herr Ministerrat ließ die Mittel für jene Robe hinterlegen. Er hätte den Mönch nur dahin schicken brauchen bzw. wenn der Mönch gleich dahin ge­gangen wäre, wo oder bei wem die Mittel hinterlegt waren, dann wäre es nicht zum Eklat gekommen.

[744] codetabbo sāretabbo  Nyd: „nachdrücklich erinnern“.

[745] Es scheint zu fehlen: „wenn der Besitzer sie gibt, nachdem er [bis zu sechs Mal] da stand“.

[746] pacatha  wtl: „kochen“. Bei der Gewinnung des Fadens der Seidenraupe wer­den tatsächlich die (lebenden) Kokons gekocht.

[747] dulladdha  IBH: „ill-gotten“.

[748] santharitvā kataṃ  d.h. nicht auf dem Webstuhl gefertigt. Nyd: „Filz“. Flicken­teppiche fallen auch darunter. Hier ist nicht die Sitzmatte (nisīdana) gemeint!

[749] bimbohana  IBH: „squatting mat“ (Sitzmatte), Nyd: „Kopfkissen“.

[750] santhata (Matte) und nicht nisīdana (Sitzunterlage).

[751] eḷaka-loma  Nyd: „Ziegenwolle“.

[752] suddhakāḷakānaṃ eḷakalomānaṃ  Schwarze Schafwolle galt als äußerst luxu­riös.

[753] gocariyānaṃ  wtl: „kuhfarbene“, also gelbbraun, sprich „hässlich“. Das ver­mindert den Wert der Matte enorm.

[754] tulā  entsprechen 100 pala = 1000 dharaṇa = 8000 akkha = 40.000 māsaka = 80.000 kuñja = 320.000 dhaññamāsa. Letztere sind Reiskörner.

[755] santhatasammuti  d.h. man einigt sich im Orden darüber, dass der betreffende Mönch sich am anderen Ort eine neue Matte anfertigen darf.

[756] pācittiyaṃ desāpetabbo  Das ist m.E. die [bislang] einzige Vorschrift, die der Orden und nicht der Buddha (zu dessen Lebzeiten) erlassen hat. Dass er damit nicht einverstanden gewesen wäre, wird am Ende des § klar. Was passieren kann, wenn der Buddha sich zurückzieht, wurde bereits in Pār 3 beschrieben.

[757] parisā  wtl: „Gefolgschaft“.

[758] Das ist insofern bemerkenswert, da auf dem 2. Konzil diesbezüglich ein Beschluss gefasst wurde (→ Cvg 446).

[759] Und das ist nicht statthaft, denn die Observanz gewisser Dhutaṅgas ist keine Bedingung für die Hochordination. Andererseits werden zur Hochordination eben gerade die genannten als zu achtende Grunderfordernisse angemahnt (→ Mvg 128).

[760] nissaya  Das ist Pflicht für Hochordinierte, die ersten (wenigstens) fünf Jahre bei einem Lehrer zu bleiben (→ Mvg 65ff, 77ff und 82ff).

[761] Das klingt, als würden die Mönche noch allerlei andere „spezielle“ Verein­barungen getroffen haben. Das lässt Rückschlüsse darauf zu, dass man in Sāvatthi meinte, etwas Besseres zu sein, wahrscheinlich, weil der Meister sehr viel Zeit dort verbrachte.

[762] Laut Kommentar, weil sie ihre Matte als vierte Robe zählten. Aber das ergibt wenig Sinn, denn im Fall, dass alle Roben gestohlen wurden, kann man sich zur Not behelfsmäßig mit einer Matte bedecken. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass eine Matte eine Robe ist. Es wird eher so sein, dass sie die Matten fortwarfen, um auch wirklich nur die acht (erlaubten) Grunderfordernisse/ Utensilien zu haben.

[763] Im vorigen § hieß es noch, er wolle sich zurückziehen und niemand solle zu ihm kommen.

[764] Das sind die Worte, die er vor dem Erlass von Pār 1 sprach.

[765] sugata-vidatthi  die Spanne zwischen Handgelenk und Fingerspitze (30 cm). Sugata  („gut-gehend“ also „gängig“, d.h. „üblich“, „normal“) bezeichnet ein Standard-Maß und hat mit dem Vollendeten nichts zu tun.

[766] nisīdana  (ohne -santhata !) erscheint auch in Mvg 353 als Bett- bzw. Roben­schutz; in Mvg 358 als ein zu bestimmendes Tuch; in Cvg 264 als etwas, wovon man nicht lange abwesend sein darf.

[767] santhata  (ohne nisīdana !). Siehe dazu die vorige Anmerkung.

[768] nivattha + pāruta  Wie in BhuV 505. Das weist auf ein „Tuch“ als Sitzunterlage hin. Hier sind aber laut Kommentar nisinna und nipanna  gemeint, also darauf gesessen bzw. darauf gelegen. Das widerspricht einer „Matte“ (santhata).

[769] santharitabbaṃ  Das bezieht sich auf die Sitz-Matte aus Filz und wie diese anzufertigen ist. Die „einfache“ Sitzunterlage ist, wie die Roben, nur aus Tuch­stücken gefertigt.

[770] eḷaka-loma  Nyd: „Ziegenwolle“.

[771] yojana  „Meile“, ca. 9 km (oder 4 gāvuta = 16 km).

[772] nissaggiyāni  „soll er sie aushändigen“.

[773] vāsādhippāyo  Laut Kommentar sind damit Gegenden ohne Ordensangehörige gemeint.

[774] paraṃ  Laut Kommentar ist damit gemeint, dass es kein Vergehen sei, auch wenn er diese Schafwolle für hundert Yojana (eigenhändig) tragen sollte.

[775] katabhaṇḍa  Laut Kommentar ist damit gemeint, dass die Wolle entweder in ein Tuch usw. verpackt wird oder in irgend etwas anderes, und wenn es nur mit einem Strick umschnürt sei.

[776] nigrodha  Die meisten Klöster bzw. Haine waren nach den Stiftern bzw. den vorherrschenden Bäumen benannt. Hier die Indische Feige Ficus indica. Laut DPPN war der Stifter der reiche Kaufmann Nigrodha.

[777] eḷaka-loma  Nyd: „Ziegenwolle“.

[778] vijaṭāpenti  „entwirren, kardieren, entfilzen“.

[779] adhisīla adhicitta adhipañña  Mit citta  ist zweifellos nicht nur das Denken (IBH) gemeint, sondern diese drei Dinge stehen für den in sīla, samādhi  und paññā  unterteilten Edlen Achtfachen Pfad, d.h. Tugend, Geistesruhe (hier mehr im Sinne von Meditation) und Einsicht.

[780] appamattā  wtl: „ohne Nachlässigkeit“ (a-pamattā). Eine Übersetzung mit „ernst“ bzw. „ernsthaft“ ist schlichtweg falsch, denn pamattā  ist von pamajjati  abgeleitet, was bedeutet: „unaufmerksam, fahrlässig, nachlässig, sorglos, leichtsinnig“; im Zusammenhang mit Alkohol usw.: „berauscht“; im Zusam­menhang mit Zeit: „verschwendend“. Sicherlich ist es nützlich, all diese Be­deutungen dem, was der Buddha erfragte, beizumessen.

[781] kahāpaṇa  Eine (meist) quadratische [Kupfer-]Münze, die 4 pāda (paṇa) ent­sprach, also 20 māsaka.

Thaplyal 2004: „Es wird nahegelegt, dass der Begriff kāshāpaṇa von kṛish, ‘zu kultivieren’ und paṇ, ‘umzutauschen’ oder ‘tauschen’ oder ‘feilschen’ abgeleitet wurde. ... Der Begriff kārshāpaṇa ist eine Zusammensetzung aus karsha, einem Standardgewicht von 80 rattis (benutzt für Standard Gold- und Kupfermünzen) und paṇa, ‘Münze’, und bedeutet ‘eine Münze, die ein kārsha wiegt’. Im Laufe der Zeit wurde kārshāpaṇa die Bezeichnung für alle Münzen, egal ob das Gewicht ein karsha betrug oder nicht. Frühe Silbermünzen basier­ten generell auf dem Standardgewicht von 32 ratti (etwa 56 Körner), und auch sie wurden als kārshāpaṇas bezeichnet. Der Nishka war in der vedischen Zeit eine Art Halskette aus Gold und wurde definitiv als Goldmünze bekannt, die ein Gewicht von 4 suvarṇas mit jeweils 80 rattis hatte.“

[782] rūpiya  wtl: „Silber“. Gemeint ist im Allgemeinen aber Geld als Zahlungs­mittel.

[783] jātarūparajata  Ein weiterer gebräuchlicher Begriff für „Geld“.

[784] jātarūpa nāma satthuvaṇṇo vuccati.

[785] rajata  ist hier der Begriff für „Geld“.

[786] vohāraṃ gacchanti  Das bedeutet nichts anderes als jede Art Währung, auch bargeldlos. Interessant, dass hier der Begriff pāda  nicht erscheint.

[787] jānāti  von jānanaka  (kennend, wissend). Man kann es auch von jāni  (Be­schlagnahme) herleiten, hieße es: „Freund, beschlagnahme es.“ Auf jedem Fall soll der Nichtordinierte das Geld an sich nehmen.

[788] āhariyyati  im Sinne von „kaufen, erwerben, eintauschen“.

[789] Butter (navanīta) ist normalerweise auch erlaubt – fehlt hier aber seltsamer­weise.

[790] yācitabbo  d.h. er soll gefragt werden, ob er dieses Amt übernimmt.

[791] Von einem Nichtordinierten. Dazu siehe Mvg 299 (und die dortigen Anmer­kungen): „Ihr Mönche, es gibt Menschen mit Vertrauen und Zuversicht. Jene geben den Erlaubtmachern Geld in die Hand in dem Gedanken: ‘Dadurch wird den Herren gegeben, was erlaubt ist.’ Ihr Mönche, ich erlaube, wenn es ange­nommen wurde, davon Gebrauch zu machen. Ihr Mönche, aber ich sage nicht, dass ihr in irgend einer Weise Gold und Silber genießen oder danach herum­suchen sollt.“

In Bhu-Nis 20 erscheint der „Erlaubtmacher“ (Kappiyakāra). Geld-Anneh­men ist also prinzipiell ein Vergehen. Diese Vorschrift wird aber „gemäßigt“, wenn es innerhalb der Klosters oder einer (wahrscheinlich privaten) Wohn­stätte ist. Aber auch dann ist zu beachten, dass dadurch nicht dem Begehren Tür und Tor geöffnet werden, denn: „Wem auch immer Gold und Silber erlaubt sind, dem sind auch die fünf Sinnesfreuden erlaubt. Einen, dem die fünf Sinnesfreuden erlaubt sind, den darf man mit Gewissheit als einen solchen erkennen: als einer Nichtasketenlehre zugehörig, nicht zur Lehre der Sakya­söhne.“ (Cvg 448.) Unter diese Ausnahmeregelung sollte man z.B. die bargeld­lose Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.

[792] yassa bhavissati so harissati  „Wem es gehört, der mag es sich abholen.“ Das könnte sich auf verlorenes/gefundenes Geld beziehen. Er lässt es aufheben und für den Besitzer an geeigneter Stelle aufbewahren.

[793] Trotz dieser doch unmissverständlichen Vorschrift wird das Thema zum 2. Konzil (→ Cvg XII) zum Streitobjekt.

[794] kata  hat mehrere Bedeutungen: 1. „getan, gemacht, erledigt“; 2. „hergestellt, angefertigt“; 3. „bewirkt, errichtet“; 4. Tat  „begangen“. Bezieht man diese auch auf „Geschäfte“ ergeben sich sinnvollere Aussagen als die in der hiesigen „Erklärung“.

[795] Das bezieht sich auf Geschäfte in Schmuck im Austausch gegen Geld. Aber da den Mönchen jegliches Schmücken untersagt ist, ergibt sich nur wenig Sinn aus dieser „Erklärung“.

[796] ghana-kata  „fest, massiv, zäh, dicht, kompakt“.

[797] rūpiya  wird hier, statt wie im vorigen § rajata  zur Definition verwendet.

[798] Auch hier steht rūpiyachaḍḍako. Wenn aber der betreffende Mönch das Geld ausgegeben hat, dann soll wahrscheinlich der „Geldwegwerfer“ die ertauschte Ware wegwerfen.

[799] jānāhi  Es muss demnach eine Abmachung gegeben haben, was den Austausch von Gewändern betrifft. In Mvg 339 werden sechs Arten Robenmaterial erlaubt (Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle, Hanf und grobes Tuch). In Mvg 337 + 340 darf dann von Hausleuten Roben (aus dem erwähnten Material) angenommen werden. In Mvg 345 wird festgelegt, wie die Roben auszusehen haben, nämlich zusammengestückelt. In Mvg 372 wird die Farbe der Roben festgelegt, dass sie eine Umrandung haben soll und dass sie nicht aus (teurem) Tirīṭa-Stoff bestehen soll. Das Tragen von Kleidung der Andersgläubigen bzw. Hausleute ist ein Dukkaṭa-Vergehen (→ Cvg 280). Was nutzt dem Upananda jenes Gewand? Aus dem Text wird nur ersichtlich, dass er es aus Gier, weil es wertvoll war, eintauschte.

[800] senāsana  üblicherweise mit „Unterkunft“ zu übersetzen, aber da diese kein Besitz sind, kann damit auch nicht gehandelt, bzw. ein Tauschgeschäft ge­macht werden. Daher die wörtliche Bedeutung: „Liege und Sitz“ (sena-āsana).

[801] kaya-vikkaya  wtl: „Kauf und Verkauf“. Da aber zu jener Zeit der Tauschhandel allgemein üblich war, wurde im Text „Tauschhandel“ verwendet.

[802] kayitañca hoti vikkayitañca  „gekauft und/oder verkauft wird“.

[803] atirekapattaṃ dhāreyya  Vergleiche dazu Bhu-Nis 1.

[804] Das passt nicht zur vorigen Erzählung. „Horten“ bzw. „anhäufen, ansammeln“ (sannicaya) und hier eine einzelne „Extra-Schale“ haben/besitzen/sich geneh­migen (dhāreti).

[805] an-adhiṭṭhita  Auch die Almosenschale soll bestimmt werden, wie aus § 607-d hervorgeht. Eine direkte Anordnung („Anujānāmi bhikkhave ...“) wie bei den Roben (Mvg 358) fehlt. (Umgang mit Almosenschalen → Cvg 252-255.)

[806] → Cvg 252 (Ende).

[807] vaṇṇā  „Aussehen, Erscheinung“. Siehe auch Cvg 252 mit Anmerkung dazu.

[808] ukkaṭṭho  d.h. „groß“.

[809] omako  d.h. „klein“.

[810] aḍḍhāḷhaka. 1 āḷhaka  = 4 pattha = 2 nāḷī  d.h. etwa 2 Liter.

[811] khādana  „feste Speisen“ – hier sind die Zugaben zum Reis gemeint, und nicht „ein Viertel ungekochter Reis“ (IBH), denn Ungekochtes darf nicht angenom­men werden, weil ein Mönch ja nichts zubereiten bzw. aufbewahren soll (→ Mvg 274-a bzw. 295). BMC übersetzt sinnig mit „nicht lagerbare Nahrung“.

[812] tadupiya  m.E. bezieht sich das auf das Mengenverhältnis der Speise wie in Sekh 34.

[813] byañjana  wtl: „Kennzeichen, Merkmal“ hier wohl im Sinn von entweder Fisch-, Fleisch- oder Gemüse-Curry.

[814] nāḷi  = 2 pattha  Das ergibt keinen Sinn, denn die große Schale hat bereits ein Volumen von einem Liter.

[815] pattha  d.h. 500 ml. Diese Größenangaben dürften im Zusammenhang mit Almosenschalen unstimmig sein. Dem Sinn nach ist es so, dass die große Schale das Doppelte fasst wie die mittelgroße, die wiederum das Doppelte fasst, wie die kleine. Üblich ist, dass die „mittelgroße“ einen Durchmesser von sieben Zoll (17,5 cm am Rand der Öffnung) hat. Das entspricht einem Gesamt­durchmesser von 9 Zoll (22,5 cm), so wie es auch in Vinaya-Mukha als Ab­messung der mittelgroßen Schale gegeben wird.

[816] Bemerkenswerterweise kein Nissaggiya-Pācittiya!

[817] hatthesu  In Mvg 118 ist das ein Grund, nicht ordiniert zu werden.

[818] bandhanena  von bandhati  „(zusammen-)binden“ statt von bhindati  „(zer-) brechen“! Das bedeutet, dass eine Almosenschale auch repariert werden soll, statt weitere Beschädigungen abzuwarten oder gar selber noch hinzuzufügen.

[819] Das bedeutet, dass auch eine „eiserne“ Almosenschale − heutzutage aus Edel­stahl gefertigt − repariert sein muss, um sie gegen eine neue (andere) auszu­tauschen. Misslungene Schwarzfärbung, abgeplatzte Farbe, eine oder mehrere Dellen sind kein Argument für einen Austausch. Wird eine solche Schale getauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya-Vergehen.

[820] pattaggāhāpaka  Dieser wird bereits in Cvg 329 bestimmt.

[821] dutiyassa  wtl: „dem Zweiten“, d.h. dem Zweitältesten.

[822] anuddayā  „Mitgefühl, Erbarmen, Mitleid, Fürsorge“.

[823] Ein unnützer Satz, denn zum einen ist festgelegt, dass man eine Almosenschale zu besitzen hat und es wurde auch gesagt, dass man seine in Gebrauch befind­liche Almosenschale mitzubringen habe.

[824] adese nikkhipitabbo  Dazu Mvg 66: „Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen.“ Siehe auch Cvg 253-255.

[825] abhogena bhuñjitabbo  z.B. zum Farbe kochen, oder als Behälter für was-auch-immer.

[826] Summa summarum: Wenn er seine Almosenschale – egal in welchem Zustand – aus- bzw. umtauscht, ist die Schale, die er bekommt, auszuhändigen. Auch wenn der Tausch ein „Verlust-Geschäft“ war.

[827] Also wie bei den Roben überlassen bzw. zur Aufbewahrung gegeben wurde. Schopen vermutet in „Indian Monastic Buddhism“, dass Mönche Privatbesitz haben.

[828] Cvg 619-621 = Mvg 270-271. Siehe dort auch die betreffenden Anmerkungen.

[829] pabbhāraṃ sodhāpeti leṇaṃ  Schopen interpretiert das als Hinweis, dass hier ein jüngerer Text eingefügt sei, weil sich diese Art Aktivität nicht in anderen Texten finden lässt – außer in den singhalesischen Überlieferungen. Auf Sri Lanka sei es durchaus üblich, dass Felsenüberhänge (pabbhāra) zu Wohn­grotten ausgebaut wurden und dass diese dazu gereinigt (sodhāpeti) wurden. Siehe dazu in „Indian Monastic Buddhism“ den Beitrag „Monastic Ownership of Servants or Slaves“.

Ein Mönch darf nicht in der Erde graben oder gar Pflanzen beschädigen bzw. ~lassen (→ Bhu-Pāc 10 und 11). Sodheti ist Kausativ von sujjhati und hat mehrere Bedeutungen: 1. „reinigen, läutern“; 2. „suchen“; 3. „prüfen, untersuchen“; 4. „beseitigen“; 5. Schuld  „bezahlen“; 6. „korrigieren, ver­bessern“.

[830] ārāmika  Ein nicht klar definierter Begriff. Die Meinungen dazu gehen bis zu „Sklaven“ als Besitz des Klosters. Siehe dazu in Schopen: „Indian Monastic Buddhism“ den Beitrag „Monastic Ownership of Servants or Slaves“.

[831] Ein Dukkaṭa-Vergehen laut Cvg 252.

[832] parisā  wtl: „Gefolgschaft“ oder auch „Anhänger“.

[833] madhuka-tela  Bassia latifolia; IBH: „Öl, das Honig enthält“.

[834] vasā  Öl aus zerlassenem Fett, Schmalz. Laut Kommentar sind dafür das Fett von Bär, Fisch, Krokodil, Schwein und Esel erlaubt.

[835] Laut Kommentar geht das so: „Wenn die Medizin geopfert, preisgegeben auf­gegeben wurde um des eigenen Geistes willen, und im Geist ist sie geopfert, preisgegeben und aufgegeben, dann nennt man diese Person einen, dessen Geist frei ist von Verlangen. Das bedeutet also, auf solche Art frei von Verlan­gen, gibt er sie einem Novizen.“ Die Praxis zeigt, dass das ein gewisses Risiko birgt, denn nicht jeder Novize (vor allem westliche) weiß, dass es üblich ist, die „aufgegebene“ Medizin (meist ist das Zucker) erneut darzureichen.

[836] vassika-sāṭikā  wtl: „Regenmantel“ wäre irreführend. Es handelt sich um eine zusätzliche Robe, die während des Regens beim Baden zu tragen ist, da es üblich war, sich nackt nass regnen zu lassen, um sich zu waschen. Die Erlaub­nis wurde in Mvg 352 erteilt. Genau betrachtet sollte es nicht heißen: „ein [Bade-]Gewand für die Regen-Zeit“, sondern: „eine zusätzliche Robe um nicht bei/im Regen nackt zu baden“. Sinnvoll wäre auch, wäre es eine zusätzliche Ober-Robe für die Dauer der Regenzeit mit der Begründung, dass während dieser (Regen-)Zeit gewaschene Roben (zumal nur zwei im Besitz sind) ziem­lich lange brauchen, um zu trocknen. Es hat sich aber die Definition ein­gebürgert, dass es eine „Baderobe für die Dauer der Regenzeit“ sei – eine Bedeutung, die der den Nonnen erlaubten „Baderobe“ (udaka-sāṭika  wtl: „Wassermantel“ bzw. „-gewand“) gleicht.

[837] paṭikacceva  Also noch vor Beginn des Regens bzw. der Regenzeit.

[838] vassika-sāṭika-cīvaraṃ  Hier muss „Material“ gemeint sein, denn „Regen-Gewand-Robe“ wäre unsinnig.

[839] pariyesanti  = „herumsuchen“.

[840] „... und er erhält eine“ muss ergänzt sein, um etwas aushändigen zu können.

[841] ukkaḍḍhiyyati  weil es kaputt gegangen bzw. zerstört worden ist.

[842] Diese zwei Punkte erscheinen deplatziert, denn sie sind keine Begründung für „kein Vergehen“.

[843] āpadā  1. „Unfall, Unglück“; 2. „Elend, Not“. IBH bevorzugte: „Unfall“.

[844] dubbala  „dünn geworden“.

[845] Laut Kommentar bedeutet das, wenn angewiesen wird: „Nimm das Roben­material!“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm viel!“, ist das ein Nis. Wenn angewiesen wird: „Nimm die Doppelrobe!“ oder „Nimm die Oberrobe!“ oder „Nimm die Unterrobe!“, ist das für jeden dieser Sprüche ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm alles, was ich gegeben habe!“, sind das mehrere Vergehen.

[846] IBH ist der Ansicht, dass der Text hier „korrupt“, also verdorben sei. Aber bei den letzten drei Punkten, die ja nur schematisch abgekürzt sind, ist jedes Mal zu ergänzen: „eine Robe oder einen anderen Gebrauchsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt er sie weg oder lässt sie wegnehmen“. Das bezieht sich auf Cvg 321 und 322. Wenn es sich aber um einen Gegenstand aus den erlaubten acht persönlichen Besitztümern handelt, so gilt, dass diese nicht an Nichtordinierte gegeben werden sollen, sondern Ordenseigentum sind (in Mvg 367: „der Saṅgha ist Herr über Robe und Almo­senschale eines gestorbenen Mönches“), außer es handelt sich um Verwandte (→ Mvg 361). In Mvg 369 steht: „Die wichtigeren Dinge und Bedarfsgegen­stände sollen ... nicht durch den Orden weggegeben oder verteilt werden.“

[847] cīvarakārasamaya  Das ist der letzte Monat der Regenzeit.

[848] Wie in Mvg 339.

[849] kambala  wtl: „Haare“, d.h. alle Arten von Wolle.

[850] khoma, kappāsika, koseyya, kambala, sāṇa, bhaṅga. Die beiden letzten bedeu­ten gleichermaßen Hanf. IBH übersetzt bhaṅga mit „Canvas“ und erwähnt, dass Bhaṅga laut C. Ray gleich Sāṇa (Soma) wäre. Der Kommentar gibt zwei Möglichkeiten: Ein Garn, das aus Baumrinde gewonnen wird, oder eines, das aus den fünf anderen Materialien gemischt ist.

[851] payoge payoge  d.h. Handlung für Handlung. Im Thai-Text steht nur „ist diese Handlung...“.

[852] cīvaraṃ sibbetuṃ  d.h. wenn er um Näh-Faden gebeten hat.

[853] āyoga  wird in Cvg 277 erlaubt.

[854] aṃsabandhaka  d.h. ein Tragegurt.

[855] dhārayitvā  (von dhāreti) entspricht tuletvā, ein Ausdruck für „(ab-)wiegen“, „prüfen“, „vergleichen“.

[856] paṭibaddha  „abhängig (von), beruhend (auf)“, hier wird es sich auf das „Abwiegen“ beziehen, was auch aus dem weiteren Verlauf ersichtlich ist.

[857] PTS (IBH): gahapatikassa tantavāye  „zu den Webern der Hausleute“.

[858] Nyd: „Dieses Gewand wird speziell für mich gewebt. Macht es lang, breit und dicht. Webt es gut und die Fäden gut gestreckt, gerade geglättet und gut gezo­gen und gut gebürstet.“

[859] tantavāyehīti pesakārehi  Beides bedeutet „Weber“, wobei letzteres eine Frau sei, die künstlerische Dinge webt oder stickt [Monier-Williams].

[860] bhatta  üblicherweise mit „Mahl“ bzw. „Speise“ zu übersetzen.

[861] khādanīya  meist mit „feste Speise“ übersetzt, aber es kann durchaus sein, dass diese beiden Begriffe für Nahrungsmittel stehen, die entweder aufbewahrt werden können (khādaniya) oder nicht (bhojana).

[862] dhammaṃ bhaṇati  d.h. wenn er eine Lehrdarlegung hält.

[863] vassāvāsika  Ein Aufenthalt (āvāsa)  zur Regenzeit (vassa)  kann hier nicht gemeint sein, denn die Vorschrift bezieht sich auf Roben, daher „etwas beson­deres“ im Sinne von „außergewöhnlich“.

[864] accekacīvara  wtl: „Sonder- Robe“ bzw. „zusätzliche Robe“, d.h. eine, die zu einem besonderen, bestimmten, speziellen und/oder dringenden Anlass gege­ben wurde.

[865] kattikatemāsikapuṇṇama  Zitat Nyd (gerafft): „Es gibt zwei Vollmonde mit dem Namen Kattika:

1. Der Vollmond des Monates Assayuja (Oktober) ist der erste (paṭhama­kattika) und heißt auch Kattika-temāsika-puṇṇamaṃ = der Dreimonats-Kattikavollmond, weil er die frühere (purimika) der drei-monatigen Regen­zeitklausur beendet.

2. Der Vollmond des Monates Kattika (November) ist der letztere (pacchi­makattika), und heißt einfach Kattikapuṇṇamaṃ = Kattikavollmond oder Kattika-cātumāsinī = der Viermonats-Kattikavollmond. Dieser beendet die ganze Regenzeit und auch die späte Regenzeitklausur.“

[866] Damit sind die frühe und die spätere Regenzeit, sowie der Pavāraṇā-Aufschub (→ Mvg 241) gemeint.

[867] kattikacorakā  Diese werden so genannt, weil sie im Monat November, die Roben (und anderes) stehlen, was an Kathina verteilt wurde.

[868] antara-ghare  bedeutet sowohl „in einem Haus“ als auch „zwischen Häusern“, d.h. „in bewohnter Gegend“.

[869] Ein dhanu  sind etwa 2 Meter. Gemeint ist hier die Entfernung vom Dorf.

[870] ārāma  wtl: „Park“, spätere „Kloster“. Aber im Wald (Dschungel) ist diese Übersetzung (auch wenn es mittlerweile sogenannte „Waldklöster“ gibt) un­passend.

[871] gocara-gāme  wtl: „Weidegrund-Dorf“, d.h. das Dorf, wo er zum Almosengang hingeht.

[872] Das dürfte eine solche sein, wie in § 473-475.

[873] Es ist anzunehmen, dass jene Mönche nur fragten, weil sie zu dieser alljähr­lichen Spende eingeladen wurden. Sonst würden sie Nis 6 begehen.

[874] pariṇāmeti  wtl: „umwandelt, verändert, (sich) zuführt“, im Sinne von „sich aneignen, zunutzemachen“ – allerdings nicht im Sinne von „stehlen“.

[875] Eine verwunderliche „Lösung“ des Vergehens.

[876] In der Chaṭṭha Saṅgāyana Edition. IBH beendet (PTS vol. i) nach den Aniyatā und nimmt Nis – der Logik folgend – mit zu den Pācittiyā (= PTS vol. ii).


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