Hier nun, ihr Ehrwürdigen,
kommen die zweiundneunzig Vergehen zur Rezitation,
bei denen Abbitte zu leisten ist.
Die Mönche hörten, wie diese Andersgläubigen sich ärgerten, unruhig waren und sich aufregten. Daraufhin nun gingen die Mönche zu Hatthaka Sakyaputta, und bei ihm angekommen, sprachen sie zu ihm: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Bruder Hatthaka, wenn du dich mit den Andersgläubigen unterhältst, zustimmst nachdem du es abgestritten hast, dann abstreitest nachdem du zugestimmt hast, Ausflüchte machst, bewusste Lügen äußerst, und nachdem du eine Verabredung gemacht hast, wortbrüchig wurdest?“ – „Aber diese Andersgläubigen, ihr Brüder, sollten doch irgendwie bezwungen werden. Der Sieg soll denen nicht gehören.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Hatthaka Sakyaputta, wenn er sich mit den Andersgläubigen unterhält, zustimmen nachdem er es abgestritten hat, dann abstreiten nachdem er zugestimmt hat, Ausflüchte machen, bewusste Lügen äußern, und nachdem er eine Verabredung gemacht hat, wortbrüchig werden!“
Nachdem nun die Mönche den Hatthaka Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Hatthaka Sakyaputta: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Hatthaka, wenn du dich mit den Andersgläubigen unterhältst, zustimmst nachdem du es abgestritten hast, dann abstreitest nachdem du zugestimmt hast, Ausflüchte machst, bewusste Lügen äußerst, und nachdem du eine Verabredung gemacht hast, wortbrüchig wurdest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, wenn du dich mit den Andersgläubigen unterhältst, zustimmen nachdem du es abgestritten hast, dann abstreiten nachdem du zugestimmt hast, Ausflüchte machen, bewusste Lügen äußern, und nachdem du eine Verabredung gemacht hast, wortbrüchig werden! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den Hatthaka Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
664. [2.] Klar bewusste Lüge ist ein Pācittiya-Vergehen.“
665. [3.] ‘Klar bewusste Lüge’ bedeutet: wenn er mit trügerischen[882] Worten, der Stimme, der Sprechweise, einer Äußerung, mit verbalen Anzeichen, mit unedler Ausdrucksweise spricht: ‘Das Nichtgesehene habe ich gesehen.’ [oder] ‘Das Nichtgehörte habe ich gehört.’ [oder] ‘Das Nichtempfundene habe ich empfunden.’[883] [oder] ‘Das Nichtwahrgenommene habe ich wahrgenommen.’ [oder] ‘Das Gesehene habe ich nicht gesehen.’ [oder] ‘Das Gehörte habe ich nicht gehört.’ [oder] ‘Das Empfundene habe ich nicht empfunden.’ [oder] ‘Das Wahrgenommene habe ich nicht wahrgenommen.’‘Nicht gesehen’ bedeutet: nicht mit den Augen gesehen. ‘Nicht gehört’ bedeutet: nicht mit den Ohren gehört. ‘Nicht empfunden’ bedeutet: nicht mit dem Geruchssinn gerochen, nicht mit der Zunge geschmeckt, nicht mit dem Körper gefühlt[884]. ‘Nicht wahrgenommen’ bedeutet: nicht mit dem Geist wahrgenommen[885]. ‘Gesehen’ bedeutet: mit den Augen gesehen. ‘Gehört’ bedeutet: mit den Ohren gehört. ‘Empfunden’ bedeutet: mit dem Geruchssinn gerochen, mit der Zunge geschmeckt, mit dem Körper gefühlt. ‘Wahrgenommen’ bedeutet: mit dem Geist wahrgenommen.
666. [4.] Auf dreierlei Weise die bewusste Lüge: „Das Nichtgesehene habe ich gesehen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“[886]Auf viererlei Weise die bewusste Lüge: „Das Nichtgesehene habe ich gesehen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“ und gibt seine (falsche) Ansicht kund.
Auf fünferlei Weise die bewusste Lüge: „Das Nichtgesehene habe ich gesehen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“, gibt seine (falsche) Ansicht kund, gibt fälschlich seine Zustimmung.
Auf sechserlei Weise die bewusste Lüge: „Das Nichtgesehene habe ich gesehen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“, gibt fälschlicherweise seine Ansicht kund, gibt fälschlicherweise seine Billigung, zeigt fälschlicherweise sein Erfreutsein.
Auf siebenerlei Weise die bewusste Lüge: „Das Nichtgesehene habe ich gesehen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“, gibt fälschlicherweise seine Ansicht kund, gibt fälschlich seine Billigung, zeigt fälschlicherweise sein Erfreutsein, zeigt fälschlicherweise sein Wesen.
667. [5.] Auf dreierlei Weise diese bewusste Lüge: „Das Nichtgehörte habe ich gehört.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“ ... – ...
Auf dreierlei Weise diese bewusste Lüge: „Das Nichtempfundene habe ich empfunden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“ ... – ...
Auf dreierlei Weise diese bewusste Lüge: „Das Nichtwahrgenommene habe ich wahrgenommen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf viererlei ... – ... fünferlei ... – ... sechserlei ... – ... siebenerlei Weise die bewusste Lüge: [„Das Nichtgehörte habe ich gehört.“ ... – ... „Das Nichtempfundene habe ich empfunden.“ ... – ... ] „Das Nichtwahrgenommene habe ich wahrgenommen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“, gibt fälschlicherweise seine Ansicht kund, gibt fälschlich seine Billigung, zeigt fälschlicherweise sein Erfreutsein, zeigt fälschlicherweise sein Wesen.
668. [6.] Auf dreierlei Weise die bewusste Lüge: „Nichtgesehenes habe ich gesehen und gehört.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise die bewusste Lüge: „Nichtgesehenes habe ich gesehen und empfunden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise die bewusste Lüge: „Nichtgesehenes habe ich gesehen und wahrgenommen.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen, gehört und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen, gehört und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen, gehört, empfunden und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört, empfunden und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört, empfunden und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört, empfunden, wahrgenommen und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen, gesehen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er nichts wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen, gehört und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
669. [7.] Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir nicht gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir nicht gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir nicht empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir nicht wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
670. [8.] Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gesehen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört, empfunden und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden und wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er gehört hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen und gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er empfunden hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen und gehört worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Auf dreierlei Weise, obwohl er wahrgenommen hat, die bewusste Lüge: „Das ist von mir gesehen, gehört und empfunden worden.“ sprechend, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
671. [9.] Gesehen habend, ist er sich nicht sicher, was er gesehen hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da sah, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er sah, [bzw.] er hat es vergessen, aber auf dreierlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir gesehen worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Gehört habend, ist er sich nicht sicher, was er gehört hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da hörte, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er hörte, [bzw.] er hat es vergessen, aber auf dreierlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir gehört worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Empfunden habend, ist er sich nicht sicher, was er empfunden hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da empfand, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er empfand, [bzw.] er hat es vergessen, aber auf dreierlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir empfunden worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Wahrgenommen habend, ist er sich nicht sicher, was er wahrgenommen hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da wahrnahm, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er wahrnahm, bzw. er hat es vergessen, aber auf dreierlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir wahrgenommen worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
Gesehen habend ... – ... gehört habend ... – ... empfunden habend ... – ... wahrgenommen habend, ist er sich nicht sicher, was er gesehen hat ... – ... gehört hat ... – ... empfunden hat ... – ... wahrgenommen hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da sah ... – ... hörte ... – ... empfand ... – ... wahrnahm, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er sah ... – ... hörte ... – ... empfand ... – ... wahrnahm, [bzw.] er hat es vergessen, aber auf dreierlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir gesehen, gehört, empfunden und wahrgenommen worden.“ [887]... – ... „Das ist von mir gehört, empfunden, wahrgenommen und gesehen worden.“ ... – ... „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen, gesehen und gehört worden.“ ... – ... „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen, gehört und empfunden worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“
672. [10.] Gesehen habend ... – ... gehört habend ... – ... empfunden habend ... – ... wahrgenommen habend, ist er sich nicht sicher, was er gesehen hat ... – ... gehört hat ... – ... empfunden hat ... – ... wahrgenommen hat, [bzw.] wofür er halten soll, was er da sah ... – ... hörte ... – ... empfand ... – ... wahrnahm, [bzw.] er erinnert sich nicht [richtig] an das, was er sah ... – ... hörte ... – ... empfand ... – ... wahrnahm, [bzw.] er hat es vergessen, aber auf viererlei ... – ... fünferlei ... – ... sechserlei ... – ... siebenerlei Weise die bewusste Lüge sprechend: „Das ist von mir gesehen, gehört, empfunden und wahrgenommen worden.“[888]... – ... „Das ist von mir gehört, empfunden, wahrgenommen und gesehen worden.“ ... – ... „Das ist von mir empfunden, wahrgenommen, gesehen und gehört worden.“ ... – ... „Das ist von mir wahrgenommen, gesehen, gehört und empfunden worden.“, ist ein Pācittiya-Vergehen: bevor er spricht [ist er sich klar:] „Ich werde lügen.“; während er spricht [ist er sich klar:] „Ich lüge.“; nachdem er sprach [ist er sich klar:] „Ich habe gelogen.“, gibt fälschlicherweise seine Ansicht kund, gibt fälschlich seine Billigung, zeigt fälschlicherweise sein Erfreutsein, zeigt fälschlicherweise sein Wesen.[889]673. [11.] Kein Vergehen ist es, wenn er aus Spaß[890] spricht; wenn er übereilt[891] spricht; ‘Er spricht aus Spaß’ bedeutet: er spricht urplötzlich[892]. ‘Er spricht übereilt’ bedeutet: ‘Das will ich sagen.’ aber etwas anderes sagt er.[893]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[894]
Die erste Vorschrift, das Lügen betreffend, ist beendet.
674. [12.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da zankten sich die Mönche der Sechsergruppe mit den integren Mönchen, stritten sich mit den integren Mönchen und schmähten diese bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der[-en früherer] Beschäftigung[895], bezüglich des [früher ausgeübten] Handwerks, bezüglich der[-en] Krankheiten, bezüglich der [sie unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften[896], bezüglich der Vorwürfe[897], und das mit Erniedrigung, Beleidigung, Verwünschung und behandelten sie verächtlich. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe sich mit den integren Mönchen zanken, sich mit den integren Mönchen streiten und sie schmähen – bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der[-en früherer] Beschäftigung, bezüglich des [früher ausgeübten] Handwerks, bezüglich der[-en] Krankheiten, bezüglich der [sie unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften, bezüglich der Vorwürfe – und das mit Erniedrigung, Beleidigung, Verwünschung und sie verächtlich behandeln!“
Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch mit den integren Mönchen zankt? Dass ihr euch mit den integren Mönchen streitet und sie schmäht – bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der[-en früherer] Beschäftigung, bezüglich des [früher ausgeübten] Handwerks, bezüglich der[-en] Krankheiten, bezüglich der [sie unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften, bezüglich der Vorwürfe – und das mit Erniedrigung, Beleidigung, Verwünschung? Und dass ihr sie verächtlich behandelt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, mit den integren Mönchen zanken, euch mit den integren Mönchen streiten und sie schmähen – bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der[-en früherer] Beschäftigung, bezüglich des [früher ausgeübten] Handwerks, bezüglich der[-en] Krankheiten, bezüglich der [sie unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften, bezüglich der Vorwürfe – und das mit Erniedrigung, Beleidigung, Verwünschung und sie verächtlich behandeln!“ Nachdem daraufhin der Erhabene den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:
675. [13.] „Einstmals, ihr Mönche, da hieß in Takkasila[898] der Pflugochse eines gewissen Brahmanen Nandivisāla. Da nun, ihr Mönche, sprach der Ochse Nandivisāla zu jenem Brahmanen: ‘Du, Brahmane, geh zum Bankier und mach mit ihm eine Wette um einen Tausender indem du sagst: ›Mein Pflugochse kann hundert aneinandergebundene Karren ziehen.‹’ Daraufhin, ihr Mönche, machte nun der Brahmane mit dem Bankier jene Wette, indem er sagte: ›Mein Pflugochse kann hundert aneinandergebundene Karren ziehen.‹ Dann, ihr Mönche, nachdem der Brahmane hundert Karren aneinandergebunden und Nandivisāla, den Ochsen angejocht hatte, sprach er zu ihm: ‘Geh, Hornloser[899]. Möge der Hornlose es fertigbringen[900].’ Da aber, ihr Mönche, blieb der Ochse Nandivisāla stehen, wo er war. Daraufhin, ihr Mönche, musste der Brahmane den Verlust des Tausenders verschmerzen[901]. Nun aber, ihr Mönche, sprach der Ochse Nandivisāla zu jenem Brahmanen: ‘Warum bist du, Brahmane, so bekümmert?’ – ‘Na weil ich doch, mein Guter, wegen dir den Tausender verloren habe.’ – ‘Aber warum hast du mich, Brahmane, der ich nicht hornlos[902] bin, mich verbal als hornlos verschandelt? Geh du nur, Brahmane, zum Bankier und mach mit ihm eine Wette um zwei Tausender indem du sagst: ›Mein Pflugochse kann hundert aneinandergebundene Karren ziehen.‹, aber mögest du mich nicht verbal als hornlos verschandeln.’ Daraufhin nun, ihr Mönche, machte der Brahmane mit dem Bankier jene Wette um zwei Tausender, indem er sagte: ›Mein Pflugochse kann hundert aneinandergebundene Karren ziehen.‹’ Dann, ihr Mönche, nachdem der Brahmane hundert Karren aneinandergebunden und Nandivisāla, den Ochsen angejocht hatte, sprach er zu ihm: ‘Na los, [mein] Guter. Möge mein Guter es fertigbringen.’ Da nun, ihr Mönche, hat der Ochse Nandivisāla die hundert aneinandergebundenen Karren gezogen.
Nur
Angenehmes magst du sprechen,
und nicht
nur manchmal angenehm.
Für den,
der Angenehmes sprach,
gar große
Last bewältigt er.
Dem bringt
er Reichtum auch,
dann ist zu
diesem er auch wohlgesonnen.[903]
Schon damals, ihr Mönche, habe ich Beschimpfung und Verachtung nicht gemocht. Warum sollte für mich dann heutzutage das Beschimpfen und Verachten erfreulich sein? Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
676. [14.] Herabwürdigende Rede ist ein Pācittiya-Vergehen.“
677. [15.] ‘Herabwürdigende Rede’ bedeutet: wenn er auf zehnerlei Weise herabwürdigt: bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der Beschäftigung, bezüglich des Handwerks, bezüglich der Krankheit, bezüglich der [unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften, bezüglich der Vorwürfe, bezüglich der Art der Anrede[904].
‘Geburt’ bedeutet: zweierlei Geburt: niedrige Geburt und höhere Geburt[905]. ‘Niedrige Geburt’ bedeutet: Geburt unter den Niederkastigen, Geburt unter den Bambus(-ver-)arbeitern, Geburt unter den Jägern, Geburt unter den Wagenmachern, Geburt unter den Müllbeseitigern.[906] Das nennt man niedrige Geburt. ‘Höhere Geburt’ bedeutet: Geburt unter den (Krieger-)Adligen, Geburt unter den Brahmanen. Das nennt man höhere Geburt.
‘Name’ bedeutet: zweierlei Name: niedriger Name und höherer Name. ‘Niedriger Name’ bedeutet: ein Name wie Avakaṇṇaka, Javakaṇṇaka, Dhaniṭṭhaka, Saviṭṭhaka, Kulavaḍḍhaka[907], oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedriger Name genannt. ‘Höherer Name’ bedeutet: [Namen] in Verbindung mit Buddha, in Verbindung mit Dhamma, in Verbindung mit Saṅgha[908], oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höherer Name genannt.
‘Familie’ bedeutet: zweierlei Familie: niedrige Familie und höhere Familie. ‘Niedrige Familie’ bedeutet: Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja[909], oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedrige Familie genannt. ‘Höhere Familie’ bedeutet: Familie Gotama, Familie Moggallāna, Familie Kaccāna, Familie Vāsiṭṭha, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höhere Familie genannt.
‘Beschäftigung’ bedeutet: zweierlei Arbeit: niedrige Arbeit und höhere Arbeit. ‘Niedrige Arbeit’ bedeutet: Lagerarbeit, Blumenwegräumer[910], oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedrige Arbeit genannt. ‘Höhere Arbeit’ bedeutet: Ackerbauer, Kaufmann, Kuhhirt[911], oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höhere Arbeit genannt.
‘Handwerk’ bedeutet: zweierlei Handwerk: niedriges Handwerk und höheres Handwerk. ‘Niedriges Handwerk’ bedeutet: Korbmacher-Handwerk, Töpfer-Handwerk, Weber-Handwerk, Gerber-Handwerk, Bader-Handwerk, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedriges Handwerk genannt. ‘Höheres Handwerk’ bedeutet: Rechner, Zähler, Schreiber, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höheres Handwerk genannt.
Alle ‘Krankheiten’ sind niedrig, es sei denn Diabetes, das ist etwas höheres[912].
‘Merkmal’ bedeutet: zweierlei Merkmal: niedriges Merkmal und höheres Merkmal. ‘Niedriges Merkmal’ bedeutet: sehr hochgewachsen, sehr kleinwüchsig, sehr dunkel(-häutig), fahlblass, das nennt man niedrige Merkmale. ‘Höheres Merkmal’ bedeutet: nicht zu hochgewachsen, nicht kleinwüchsig, nicht dunkel(-häutig), nicht fahlblass. Das nennt man höhere Merkmale.
Alle ‘Leidenschaften’ sind niedrig.
Alle ‘Vergehen’ sind niedrig. Es sei denn, die Erreichung des In-den-Strom-gehens, das ist etwas höheres[913].
‘Art der Anrede’ bedeutet: zweierlei Schmähung: niedrige Schmähung und höhere Schmähung. ‘Niedrige Schmähung’ bedeutet: [wenn er sagt:] du Kamel[914], du Schaf[915], du Rind(-vieh)[916], du Esel, du Tier, du zur Hölle Gelangender, du wirst nicht auf gute Fährte gelangen, du darfst eine üble Bestimmung erwarten, [wenn er] -ya oder -bha[917] oder Penis oder Vagina[918] [dem Namen] hinzufügt, das wird niedrige Anrede genannt. ‘Höhere Anrede’ bedeutet: [wenn er sagt:] du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten, das wird höhere Anrede genannt.
678. [16.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Niederkastiger, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger – mit niedrigen Worten: „Du Niederkastiger, du Bambus(-ver-)arbeiter, du Jäger, du Wagenmacher, du Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – (Krieger-)Adliger, Brahmane – mit niedrigen Worten: „Du Niederkastiger, du Bambus(-ver-)arbeiter, du Jäger, du Wagenmacher, du Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Niederkastiger, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger – mit höheren Worten: „Du (Krieger-)Adliger, du Brahmane.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – (Krieger-)Adliger, Brahmane – mit höheren Worten: „Du (Krieger-)Adliger, du Brahmane.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
679. [17.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Avakaṇṇaka, Javakaṇṇaka, Dhaniṭṭhaka, Saviṭṭhakaṃ, Kulavaḍḍhaka – mit niedrigen Worten: „Du Avakaṇṇaka, du Javakaṇṇaka, du Dhaniṭṭhaka, du Saviṭṭhakaṃ, du Kulavaḍḍhaka.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer[919] – mit niedrigen Worten: „Du Avakaṇṇaka, du Javakaṇṇaka, du Dhaniṭṭhaka, du Saviṭṭhakaṃ, du Kulavaḍḍhaka.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Avakaṇṇaka, Javakaṇṇaka, Dhaniṭṭhaka, Saviṭṭhakaṃ, Kulavaḍḍhaka – mit höheren Worten: „Du Buddha-Beschützer, du Dhamma-Beschützer, du Saṅgha-Beschützer.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Ordens-Beschützer – mit höheren Worten: „Du Buddha-Beschützer, du Dhamma-Beschützer, du Saṅgha-Beschützer.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
680. [18.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja – mit niedrigen Worten: „Du Kosiya, du Bhāradvāja.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Familie Gotama, Familie Moggallāna, Familie Kaccāna, Familie Vāsiṭṭha – mit niedrigen Worten: „Du Kosiya, du Bhāradvāja.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja – mit höheren Worten: „Du Gotama, du Moggallāna, du Kaccāna, du Vāsiṭṭha.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja – mit höheren Worten: „Du Gotama, du Moggallāna, du Kaccāna, du Vāsiṭṭha.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
681. [19.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Lagerarbeit, Blumenwegräumen – mit niedrigen Worten: „Du Lagerarbeiter, du Blumenwegräumer.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Bauer, Kaufmann, Kuhhirt – mit niedrigen Worten: „Du Lagerarbeiter, du Blumenwegräumer.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Lagerarbeit, Blumenwegräumen – mit höheren Worten: „Du Bauer, du Kaufmann, du Kuhhirt.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Bauer, Kaufmann, Kuhhirt – mit höheren Worten: „Du Bauer, du Kaufmann, du Kuhhirt.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
682. [20.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Korbmacher-Handwerk, Töpfer-Handwerk, Weber-Handwerk, Gerber-Handwerk, Bader-Handwerk – mit niedrigen Worten: „Du Korbmacher, du Töpfer, du Weber, du Gerber, du Bader.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Rechner, Zähler, Schreiber – mit niedrigen Worten: „Du Korbmacher, du Töpfer, du Weber, du Gerber, du Bader.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Korbmacher-Handwerk, Töpfer-Handwerk, Weber-Handwerk, Gerber-Handwerk, Bader-Handwerk – mit höheren Worten: „Du Rechner, du Zähler, du Schreiber.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Rechner, Zähler, Schreiber – mit höheren Worten: „Du Rechner, du Zähler, du Schreiber.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
683. [21.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Lepra, Furunkulose[920], trockene Lepra, Tuberkulose und Epilepsie[921] – mit niedrigen Worten: „Du Lepröser, du Eitriger, du Aussätziger, du Schwindsüchtiger, du Epileptiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Diabetes – „Du Lepröser, du Eitriger, du Aussätziger, du Schwindsüchtiger, du Epileptiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Lepra, Furunkulose, trockene Lepra, Tuberkulose und Epilepsie – mit höheren Worten: „Du Diabetiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Diabetes – mit höheren Worten: „Du Diabetiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
684. [22.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – sehr hochgewachsen, sehr kleinwüchsig, sehr dunkel(-häutig), fahlblass – mit niedrigen Worten: „Du Übergroßer, du Kleinwüchsiger, du Schwarzer, du Blasshäutiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – nicht zu hochgewachsen, nicht kleinwüchsig, nicht dunkel(-häutig), nicht fahlblass – mit niedrigen Worten: „Du Übergroßer, du Kleinwüchsiger, du Schwarzer, du Blasshäutiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – sehr hochgewachsen, sehr kleinwüchsig, sehr dunkel(-häutig), fahlblass – mit höheren Worten: „Du Normalgeratener, du Normalgroßer, du Unschwarzer, du Nichtblasser.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – nicht zu hochgewachsen, nicht kleinwüchsig, nicht dunkel(-häutig), nicht fahlblass – mit höheren Worten: „Du Normalgeratener, du Normalgroßer, du Unschwarzer, du Nichtblasser.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
685. [23.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Gierbesessenheit, Hassbesessenheit, Wahnbesessenheit – mit niedrigen Worten: „Du Gierbesessener, du Hassbesessener, du Wahnbesessener.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Leidenschaftslosigkeit, Hasslosigkeit, Wahnlosigkeit – „Du Gierbesessener, du Hassbesessener, du Wahnbesessener.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Gierbesessenheit, Hassbesessenheit, Wahnbesessenheit – mit höheren Worten: „Du Leidenschaftsloser, du Hassloser, du Wahnloser.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Leidenschaftslosigkeit, Hasslosigkeit, Wahnlosigkeit – mit höheren Worten: „Du Leidenschaftsloser, du Hassloser, du Wahnloser.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
686. [24.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Pārājika-Vergehen, Saṅghādisesa-Vergehen, Thullaccaya-Vergehen, Pācittiya-Vergehen, Pāṭidesanīya-Vergehen, Dukkaṭa-Vergehen, Dubbhāsita-Vergehen – mit niedrigen Worten: „Du bist eines Pārājika-Vergehens schuldig, du bist eines Saṅghādisesa-Vergehens schuldig, du bist eines Thullaccaya-Vergehens schuldig, du bist eines Pācittiya-Vergehens schuldig, du bist eines Pāṭidesanīya-Vergehens schuldig, du bist eines Dukkaṭa-Vergehens schuldig, du bist eines Dubbhāsita-Vergehens schuldig.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Stromeintritt – mit niedrigen Worten: „Du bist eines Pārājika-Vergehens schuldig, du bist eines Saṅghādisesa-Vergehens schuldig, du bist eines Thullaccaya-Vergehens schuldig, du bist eines Pācittiya-Vergehens schuldig, du bist eines Pāṭidesanīya-Vergehens schuldig, du bist eines Dukkaṭa-Vergehens schuldig, du bist eines Dubbhāsita-Vergehens schuldig.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Pārājika-Vergehen, Saṅghādisesa-Vergehen, Thullaccaya-Vergehen, Pācittiya-Vergehen, Pāṭidesanīya-Vergehen, Dukkaṭa-Vergehen, Dubbhāsita-Vergehen – mit höheren Worten: „Du Stromeingetretener.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Stromeintritt – mit höheren Worten: „Du Stromeingetretener.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
687. [25.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Kamel, Schaf, Rind, Esel, Tier, zur Hölle gelangen – mit niedrigen Worten: „Du Kamel, du Schaf, du Rind(-vieh), du Esel, du Tier, du zur Hölle Gelangender, du wirst nicht auf gute Fährte gelangen, du darfst eine üble Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Weiser, Fähiger, Kluger, Vielwisser, Lehrkundiger – mit niedrigen Worten: „Du Kamel, du Schaf, du Rind(-vieh), du Esel, du Tier, du zur Hölle Gelangender, du wirst nicht auf gute Fährte gelangen, du darfst eine üble Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem – Kamel, Schaf, Rind, Esel, Tier, zur Hölle gelangen – mit höheren Worten: „Du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Weiser, Fähiger, Kluger, Vielwisser, Lehrkundiger – mit höheren Worten: „Du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
688. [26.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl (Krieger-)Adlige, Brahmanen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
689. [27.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Kosiyas, Bhāradvājas.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Lagerarbeiter, Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Rechner, Zähler, Schreiber.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Lepröse, Eitrige, Aussätzige, Schwindsüchtige, Epileptiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Diabetiker.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Übergroße, Kleinwüchsige, Schwarze, Blasshäutige.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Normalgeratene, Normalgroße, Unschwarze, Nichtblasse.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Gierbesessene, Hassbesessene, Wahnbesessene.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Leidenschaftslose, Hasslose, Wahnlose.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Pārājika-Schuldige, Saṅghādisesa-Schuldige, Thullaccaya-Schuldige, Pācittiya-Schuldige, Pāṭidesanīya-Schuldige, Dukkaṭa-Schuldige, Dubbhāsita-Schuldige.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Stromeingetretene.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
690. [28.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
691. [29.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Gewiss sind da welche Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[... – ... „Gewiss sind da welche Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Kosiyas, Bhāradvājas.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Rechner, Zähler, Schreiber.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Lepröse, Eitrige, Aussätzige, Schwindsüchtige, Epileptiker.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Diabetiker.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Übergroße, Kleinwüchsige, Schwarze, Blasshäutige.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Normalgeratene, Normalgroße, Unschwarze, Nichtblasse.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Gierbesessene, Hassbesessene, Wahnbesessene.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Leidenschaftslose, Hasslose, Wahnlose.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Pārājika-Schuldige, Saṅghādisesa-Schuldige, Thullaccaya-Schuldige, Pācittiya-Schuldige, Pāṭidesanīya-Schuldige, Dukkaṭa-Schuldige, Dubbhāsita-Schuldige.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Stromeingetretene.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.“ ... – ...]
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Gewiss sind da welche Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige.[922]“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
692. [30.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Nein, wir sind keine Niederkastigen, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“
[... – ... „Nein, wir sind keine Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Kosiyas, Bhāradvājas.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Rechner, Zähler, Schreiber.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Leprösen, Eitrigen, Aussätzigen, Schwindsüchtigen, Epileptiker.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Diabetiker.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Übergroßen, Kleinwüchsigen, Schwarzen, Blasshäutigen.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Normalgeratenen, Normalgroßen, Unschwarze, Nichtblasse.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Gierbesessenen, Hassbesessenen, Wahnbesessenen.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Leidenschaftslosen, Hasslosen, Wahnlosen.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Pārājika-Schuldigen, Saṅghādisesa-Schuldigen, Thullaccaya-Schuldigen, Pācittiya-Schuldigen, Pāṭidesanīya-Schuldigen, Dukkaṭa-Schuldigen, Dubbhāsita-Schuldigen.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Stromeingetretenen.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.“ ... – ...]
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Nein, wir sind keine Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwisser, Lehrkundigen, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
693. [31.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Niedrigem ... – ...[923] mit niedrigen Worten ... – ...[924] von Höherem ... – ...[925] mit niedrigen Worten ... – ... von Niedrigem ... – ... mit höheren Worten ... – ...[926] von Höherem ... – ... mit höheren Worten ... – ...Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen von Höherem – Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwissern, Lehrkundigen – mit höheren Worten „Du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Hier sind wohl Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Hier sind wohl Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Gewiss sind da welche Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige.[927]“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen auf diese Weise: „Nein, wir sind keine Niederkastigen, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwisser, Lehrkundigen, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
694. [32.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Niedrigem – Niederkastiger, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger – mit niedrigen Worten: „Du Niederkastiger, du Bambus (-ver-)arbeiter, du Jäger, du Wagenmacher, du Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Höherem – (Krieger-)Adliger, Brahmane – mit niedrigen Worten: „Du Niederkastiger, du Bambus(-ver-)arbeiter, du Jäger, du Wagenmacher, du Müllbeseitiger.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von von Niedrigem – Niederkastiger, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger – mit höheren Worten: „Du (Krieger-)Adliger, du Brahmane.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Höherem – (Krieger-)Adliger, Brahmane – mit höheren Worten: „Du (Krieger-)Adliger, du Brahmane.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Niedrigem ... – ... mit niedrigen Worten ... – ... von Höherem ... – ... mit niedrigen Worten ... – ... von Niedrigem ... – ... mit höheren Worten ... – ... von Höherem ... – ... mit höheren Worten ... – ...
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Höherem – Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwissern, Lehrkundigen – mit höheren Worten „Du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
695. [33.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Hier sind wohl Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Hier sind wohl Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Gewiss sind da welche Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Nein, wir sind keine Niederkastigen, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwisser, Lehrkundigen, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
696. [34.] Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Niedrigem ... – ... mit niedrigen Worten ... – ... von Höherem ... – ... mit niedrigen Worten ... – ... von Niedrigem ... – ... mit höheren Worten ... – ... von Höherem ... – ... mit höheren Worten ... – ...Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße von Höherem – Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwissern, Lehrkundigen – mit höheren Worten „Du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Hier sind wohl Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Hier sind wohl Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Gewiss sind da welche Niederkastige, Bambus (-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Gewiss sind da welche Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
Da spricht ein Hochordinierter zu einem nicht Hochordinierten ohne die Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, [aber] mit einer Vorliebe für Späße auf diese Weise: „Nein, wir sind keine Niederkastigen, Bambus(-ver-) arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.“ ... – ... „Nein, wir sind keine Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwisser, Lehrkundigen, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dubbhāsita-Vergehen.
697. [35.] Kein Vergehen ist es, wenn das Höchste vorangestellt ist[928]; wenn die Lehre vorangestellt ist; wenn die Unterweisung vorangestellt ist; wenn er verrückt ist; wenn er geistesgestört ist; wenn er schmerzerfüllt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweite Vorschrift, die von der herabwürdigenden Rede, ist beendet.
698. [36.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da verursachten die Mönche der Sechsergruppe unter den Mönchen Auseinandersetzungen, verursachten Streit, verursachten Dispute und brachten Verleumdungen in Umlauf. Nachdem das gehört wurde, wurden sie dafür bekannt[929], dass sie diese Differenzen verursachen. Nachdem sie das hörten, machten sie bekannt, dass jene Differenzen verursachen. So kam Streit auf, der [vorher] nicht aufgekommen war und Streitereien, die bereits entstanden waren, wuchsen und bekamen große Ausmaße.[930] Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe unter den Mönchen Auseinandersetzungen verursachen, Streit verursachen, Dispute verursachen und Verleumdungen in Umlauf bringen! Nachdem das gehört wurde, wurden sie dafür bekannt, dass sie diese Differenzen verursachen. Nachdem sie das hörten, machten sie bekannt, dass jene Differenzen verursachen. So kam Streit auf, der [vorher] nicht aufgekommen war und Streitereien, die bereits entstanden waren, wuchsen und bekamen große Ausmaße.“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr unter den Mönchen Auseinandersetzungen verursacht, Streit verursacht, Dispute verursacht und Verleumdungen in Umlauf gebracht habt? Und nachdem das gehört wurde, dass ihr dafür bekannt wurdet, dass ihr diese Differenzen verursacht? Und dass ihr, nachdem ihr das gehört habt, bekanntmachtet, dass jene Differenzen verursachen? Dass so Streit aufkam, der [vorher] nicht aufgekommen war und Streitereien, die bereits entstanden waren, wuchsen und große Ausmaße bekamen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, unter den Mönchen Auseinandersetzungen verursachen, Streit verursachen, Dispute verursachen und Verleumdungen in Umlauf bringen! Nachdem das gehört wurde, wurdet ihr dafür bekannt, dass ihr diese Differenzen verursacht. Nachdem ihr das hörtet, macht ihr bekannt, dass jene Differenzen verursachen. So kam Streit auf, der [vorher] nicht aufgekommen war und Streitereien, die bereits entstanden waren, wuchsen und bekamen große Ausmaße. Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
699. [37.] Verleumdung unter Mönchen ist ein Pācittiya-Vergehen.“
700. [38.] ‘Verleumdung’ bedeutet: aus zweierlei Gründen wird Verleumdung[931] bewirkt: um sich liebenswert zu machen[932] oder mit Zwietracht als Ziel. Auf zehnerlei Weise bewirkt er Verleumdung: aufgrund von Geburt, aufgrund von Namen, aufgrund von Familien, aufgrund von Beschäftigungen, aufgrund vom Handwerk, aufgrund von Krankheiten, aufgrund von [unterscheidenden] Merkmalen, aufgrund von Leidenschaften, aufgrund von Vorwürfen, aufgrund von Arten der Anrede.‘Geburt’ bedeutet: zweierlei Geburt: niedrige Geburt und höhere Geburt. ‘Niedrige Geburt’ bedeutet: Geburt unter den Niederkastigen, Geburt unter den Bambus(-ver-)arbeitern, Geburt unter den Jägern, Geburt unter den Wagenmachern, Geburt unter den Müllbeseitigern. Das nennt man niedrige Geburt. ‘Höhere Geburt’ bedeutet: Geburt unter den (Krieger-)Adligen, Geburt unter den Brahmanen. Das nennt man höhere Geburt.
[‘Name’ bedeutet: zweierlei Name: niedriger Name und höherer Name. ‘Niedriger Name’ bedeutet: ein Name wie Avakaṇṇaka, Javakaṇṇaka, Dhaniṭṭhaka, Saviṭṭhakaṃ, Kulavaḍḍhaka, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedriger Name genannt. ‘Höherer Name’ bedeutet: [Namen] in Verbindung mit Buddha, in Verbindung mit Dhamma, in Verbindung mit Saṅgha, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höherer Name genannt.
‘Familie’ bedeutet: zweierlei Familie: niedrige Familie und höhere Familie. ‘Niedrige Familie’ bedeutet: Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedrige Familie genannt. ‘Höhere Familie’ bedeutet: Familie Gotama, Familie Moggallāna, Familie Kaccāna, Familie Vāsiṭṭha, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höhere Familie genannt.
‘Beschäftigung’ bedeutet: zweierlei Arbeit: niedrige Arbeit und höhere Arbeit. ‘Niedrige Arbeit’ bedeutet: Lagerarbeiter, Blumenwegräumer, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedrige Arbeit genannt. ‘Höhere Arbeit’ bedeutet: Ackerbauer, Kaufmann, Kuhhirt, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höhere Arbeit genannt.
‘Handwerk’ bedeutet: zweierlei Handwerk: niedriges Handwerk und höheres Handwerk. ‘Niedriges Handwerk’ bedeutet: Korbmacher-Handwerk, Töpfer-Handwerk, Weber-Handwerk, Gerber-Handwerk, Bader-Handwerk, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedriges Handwerk genannt. ‘Höheres Handwerk’ bedeutet: Rechner, Zähler, Schreiber, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höheres Handwerk genannt.
Alle ‘Krankheiten’ sind niedrig, es sei denn Diabetes, das ist etwas Höheres.
‘Merkmal’ bedeutet: zweierlei Merkmal: niedriges Merkmal und höheres Merkmal. ‘Niedriges Merkmal’ bedeutet: sehr hochgewachsen, sehr kleinwüchsig, sehr dunkel(-häutig), fahlblass, das nennt man niedrige Merkmale. ‘Höheres Merkmal’ bedeutet: nicht zu hochgewachsen, nicht kleinwüchsig, nicht dunkel (-häutig), nicht fahlblass. Das nennt man höhere Merkmale.
Alle ‘Leidenschaften’ sind niedrig.
Alle ‘Vergehen’ sind niedrig. Es sei denn, die Erreichung des In-den-Strom-gehens, das ist etwas Höheres.]
‘Art der Anrede’ bedeutet: zweierlei Schmähung: niedrige Schmähung und höhere Schmähung. ‘Niedrige Schmähung’ bedeutet: [wenn er sagt:] du Kamel, du Schaf, du Rind(-vieh), du Esel, du Tier, du zur Hölle Gelangender, du wirst nicht auf gute Fährte gelangen, du darfst eine üble Bestimmung erwarten, [wenn er] -ya oder -bha oder Penis oder Vagina [dem Namen] hinzufügt, das wird niedrige Anrede genannt. ‘Höhere Anrede’ bedeutet: [wenn er sagt:] du Weiser, du Fähiger, du Kluger, du Vielwisser, du Lehrkundiger, du wirst nicht auf üble Fährte gelangen, du darfst eine günstige Bestimmung erwarten, das wird höhere Anrede genannt.
701. [39.] Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Niederkastiger, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘(Krieger-)Adliger, Brahmane.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Avakaṇṇaka, Javakaṇṇaka, Dhaniṭṭhaka, Saviṭṭhakaṃ, Kulavaḍḍhaka.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Kosiya, Bhāradvāja.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Gotama, Moggallāna, Kaccāna, Vāsiṭṭha.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Bauer, Kaufmann, Kuhhirt.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Rechner, Zähler, Schreiber.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
702. [40.] Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Lepröser, Eitriger, Aussätziger, Schwindsüchtiger, Epileptiker.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Diabetiker.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Übergroßer, Kleinwüchsiger, Schwarzer, Blasshäutiger.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Normalgeratener, Normalgroßer, Unschwarzer, Nichtblasser.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Gierbesessener, Hassbesessener, Wahnbesessener.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Leidenschaftsloser, Hassloser, Wahnloser.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Pārājika-Schuldiger, Saṅghādisesa-Schuldiger, Thullaccaya-Schuldiger, Pācittiya-Schuldiger, Pāṭidesanīya-Schuldiger, Dukkaṭa-Schuldiger, Dubbhāsita-Schuldiger.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Stromeingetretener.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Kamel, Schaf, Rind(-vieh), Esel, Tier, zur Hölle Gelangender, nicht auf gute Fährte Gelangender, üble Bestimmung Erwartender.’ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Weiser, Fähiger, Kluger, Vielwisser, Lehrkundiger, nicht auf üble Fährte Gelangender, günstige Bestimmung Erwartender.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Pācittiya-Vergehen.
703. [41.] Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Hier sind wohl Niederkastige, Bambus(-ver-)arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen[933].
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Hier sind wohl (Krieger-)Adlige, Brahmanen.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen
[... – ... ‘Hier sind wohl Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Buddha-Beschützer, DhammaBeschützer, Saṅgha-Beschützer.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Kosiyas, Bhāradvājas.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Rechner, Zähler, Schreiber.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Lepröse, Eitrige, Aussätzige, Schwindsüchtige, Epileptiker.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Diabetiker.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Übergroße, Kleinwüchsige, Schwarze, Blasshäutige.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Normalgeratene, Normalgroße, Unschwarze, Nichtblasse.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Gierbesessene, Hassbesessene, Wahnbesessene.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Leidenschaftslose, Hasslose, Wahnlose.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Pārājika-Schuldige, Saṅghādisesa-Schuldige, Thullaccaya-Schuldige, Pācittiya-Schuldige, Pāṭidesanīya-Schuldige, Dukkaṭa-Schuldige, Dubbhāsita-Schuldige.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Stromeingetretene.’ ... – ... ‘Hier sind wohl Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.’ ... – ...]
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Hier sind wohl Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Gewiss sind da welche Niederkastige, Bambus(-ver-) arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
[... – ... ‘Gewiss sind da welche Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Kosiyas, Bhāradvājas.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Rechner, Zähler, Schreiber.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Lepröse, Eitrige, Aussätzige, Schwindsüchtige, Epileptiker.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Diabetiker.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Übergroße, Kleinwüchsige, Schwarze, Blasshäutige.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Normalgeratene, Normalgroße, Unschwarze, Nichtblasse.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Gierbesessene, Hassbesessene, Wahnbesessene.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Leidenschaftslose, Hasslose, Wahnlose.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Pārājika-Schuldige, Saṅghādisesa-Schuldige, Thullaccaya-Schuldige, Pācittiya-Schuldige, Pāṭidesanīya-Schuldige, Dukkaṭa-Schuldige, Dubbhāsita-Schuldige.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Stromeingetretene.’ ... – ... ‘Gewiss sind da welche Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.’ ... – ...]
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Gewiss sind da welche Weise, Fähige, Kluge, Vielwisser, Lehrkundige.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Nein, wir sind keine Niederkastigen, Bambus(-ver-) arbeiter, Jäger, Wagenmacher, Müllbeseitiger.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
[... – ... ‘Nein, wir sind keine Avakaṇṇakas, Javakaṇṇakas, Dhaniṭṭhakas, Saviṭṭhakas, Kulavaḍḍhakas.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Buddha-Beschützer, Dhamma-Beschützer, Saṅgha-Beschützer.“ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Kosiyas, Bhāradvājas.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Gotamas, Moggallānas, Kaccānas, Vāsiṭṭhas.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Lagerarbeiter, Blumenwegräumer.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Ackerbauern, Kaufleute, Kuhhirten.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Korbmacher, Töpfer, Weber, Gerber, Bader.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Rechner, Zähler, Schreiber.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Leprösen, Eitrigen, Aussätzigen, Schwindsüchtigen, Epileptiker.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Diabetiker.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Übergroßen, Kleinwüchsigen, Schwarzen, Blasshäutigen.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Normalgeratenen, Normalgroßen, Unschwarze, Nichtblasse.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Gierbesessenen, Hassbesessenen, Wahnbesessenen.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Leidenschaftslosen, Hasslosen, Wahnlosen.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Pārājika-Schuldigen, Saṅghādisesa-Schuldigen, Thullaccaya-Schuldigen, Pācittiya-Schuldigen, Pāṭidesanīya-Schuldigen, Dukkaṭa-Schuldigen, Dubbhāsita-Schuldigen.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Stromeingetretenen.’ ... – ... ‘Nein, wir sind keine Kamele, Schafe, Rind(-viech-)er, Esel, Tiere, zur Hölle Gelangende, [solche,] die nicht auf gute Fährte gelangen, die eine üble Bestimmung erwarten dürfen.’ ... – ...]
Nachdem ein Hochordinierter von einem Hochordinierten hörte, bringt er eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf: „Der So-und-so Genannte, der hat gesagt: ‘Nein, wir sind keine Weisen, Fähigen, Klugen, Vielwisser, Lehrkundigen, [solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.’, er sagte nichts anderes, nur das sagte er.’“ Jeder Spruch ist ein Vergehen, jeder Spruch ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
704. [42.] Hat ein Hochordinierter von einem Hochordinierten gehört, und bringt er dann eine Verleumdung gegen den Hochordinierten in Umlauf, ist jeder Spruch ein Vergehen, ist jeder Spruch ein Pācittiya-Vergehen.
Hat ein Hochordinierter von einem Hochordinierten gehört, und bringt er dann eine Verleumdung gegen einen nicht Hochordinierten in Umlauf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Hat ein Hochordinierter von einem nicht Hochordinierten gehört, und bringt er dann eine Verleumdung gegen einen Hochordinierten in Umlauf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Hat ein Hochordinierter von einem nicht Hochordinierten gehört, und bringt er dann eine Verleumdung gegen einen nicht Hochordinierten in Umlauf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[934]
705. [43.] Kein Vergehen ist es, wenn er sich nicht beliebt machen will; wenn Zwietracht nicht das Ziel ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die dritte Vorschrift, die von der Verleumdung, ist beendet.
706. [44.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da ließen die Mönche der Sechsergruppe die Laienanhänger Wort für Wort die Lehre sprechen. Die Laienanhänger wurden den Mönchen gegenüber respektlos, unhöflich[935] und lebten nicht in gegenseitiger Wertschätzung. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe den Laienanhängern die Lehre Wort für Wort sprechen lassen! Die Laienanhänger werden den Mönchen gegenüber respektlos, unhöflich und leben nicht in gegenseitiger Wertschätzung!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr die Laienanhänger die Lehre Wort für Wort sprechen lasst? Und dass die Laienanhänger den Mönchen gegenüber respektlos und unhöflich werden und sie nicht in gegenseitiger Wertschätzung leben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, die Laienanhänger die Lehre Wort für Wort sprechen lassen! Die Laienanhänger werden den Mönchen gegenüber respektlos, unhöflich und leben nicht in gegenseitiger Wertschätzung! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
707. [45.] Wer auch immer als Mönch einem nicht Hochordinierten die Lehre Wort für Wort vortragen lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[936]
708. [46.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht Hochordinierter’ bedeutet: außer Bhikkhu und Bhikkhunī[937] werden alle anderen nicht hochordiniert genannt.
‘Wort für Wort’[938] bedeutet: eine Zeile, eine weitere Zeile, eine Silbe, die nächste Phrase.
‘Zeile’ bedeutet: nachdem sie gemeinsam anfingen, hören sie gemeinsam auf.
‘Weitere Zeile’ bedeutet: einzeln begonnen habend, hören sie gemeinsam auf.
‘Silbe’ bedeutet: ist zu sagen: „Form ist unbeständig“, dann lässt er [nur] „Fo-“ fallen.[939]
‘Nächste Phrase’ bedeutet: ist zu sagen: „Form ist unbeständig“, dann lässt er[940] „Gefühl ist unbeständig“ hören.
Was auch immer eine Zeile ist, was auch immer eine weitere Zeile ist, was auch immer eine Silbe ist, was auch immer die nächste Phrase ist – all das zusammen bedeutet ‘Wort für Wort’.
‘Die Lehre’[941] bedeutet: das vom Buddha Gesprochene[942], das von den Nachfolgern Gesprochene[943], das zu Sehern Gesprochene[944], das zu Gottheiten Gesprochene[945], was mit dem (höchsten) Ziel zusammenhängt[946], was mit der Lehre zusammenhängt[947].
‘Vortragen lassen sollte’ bedeutet: lässt er zeilenweise vortragen, ist das Zeile für Zeile ein Pācittiya-Vergehen. Lässt er silbenweise vortragen, ist das Silbe für Silbe ein Pācittiya-Vergehen.
709. [47.] Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und lässt ihn zeilenweise vortragen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und lässt ihn zeilenweise vortragen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und lässt ihn zeilenweise vortragen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, [und lässt ihn zeilenweise vortragen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, [und lässt ihn zeilenweise vortragen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, [und lässt ihn zeilenweise vortragen,] das ist kein Vergehen.
710. [48.] Kein Vergehen ist es, wenn sie zusammen rezitieren; wenn sie zusammen Studien machen; wenn er während des Sprechens eine gängige Phrase[948] einstreut; wenn er zum Abschluss [Verse] einstreut[949]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierte Vorschrift, die vom Lehren in Zeilen, ist beendet.
711. [49.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavī. Zu dieser Zeit, da kamen die Laienanhänger ins Kloster, weil sie die Lehre [zu hören] wünschten. Nachdem von der Lehre gesprochen wurde, gingen die Mönche, die Ordensältere waren, in ihre eigenen Unterkünfte. Die jüngeren Mönche[950] [hingegen], die legten sich an der Stelle, wo sie gerade waren in der Versammlungshalle zusammen mit den Laienanhängern hin – nachlässig, ohne [darüber] nachzudenken, nackt[951], murmelten im Schlaf und schnarchten[952]. Die Laienanhänger ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Ehrwürdigen nachlässig, ohne [darüber] nachzudenken, nackt, im Schlaf murmelnd und schnarchend einfach hinlegen!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Laienanhänger ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Mönche mit nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen hinlegen!“ Nachdem nun die Mönche jene jüngeren Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch mit nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen hingelegt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, mit nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen hinlegen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer sich als Mönch mit einem nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen hinlegen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
712. [50.] Nachdem sich nun der Erhabene so lange in Āḷavī aufgehalten hatte, wie er wünschte, brach er zu einer Wanderung nach Kosambi auf. Nach und nach wandernd erreichte er auf seiner Wanderung Kosambi. Dort in Kosambi weilte dann der Erhabene im Kloster des Badarika[953]. Die Mönche sprachen zum ehrwürdigen Rāhula: „Der Erhabene, Bruder Rāhula, hat die Vorschrift erlassen: ‘Man soll sich nicht mit nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen hinlegen.’ Mach dir also, Bruder Rāhula, einen Platz zum Liegen ausfindig.“ Als nun der ehrwürdige Rāhula keinen Platz zum Liegen bekommen hatte, legte er sich in der Toilette[954] hin. Am Morgen, als nun die Nacht vorüber war, ging der Erhabene zu jener Toilette, und als er dort angelangt war, räusperte er sich[955]. Der ehrwürdige Rāhula räusperte sich [auch]. „Wer ist da?“ – „Ich bin’s, Erhabener, der Rāhula.“ – „Warum, Rāhula, sitzt du hier?“ Daraufhin nun berichtete der ehrwürdige Rāhula dem Erhabenen diesen Sachverhalt.[956] Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, für zwei bis drei Nächte mit einem nicht Hochordinierten an einem Platz zusammen zu liegen. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
713. [51.] Wer auch immer sich als Mönch mit einem nicht Hochordinierten mehr als zwei oder drei Nächte an einem Platz zusammen hinlegen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
714. [52.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht Hochordinierter’ bedeutet: außer Bhikkhu[957] werden alle anderen nicht hochordiniert genannt.
‘Mehr als zwei bis drei Nächte’ ist: zwei oder drei Nächte überschreiten.
‘Zusammen mit’ ist: mit jemandem.
‘Platz’ bedeutet: ganz überdacht, ganz umschlossen, teilweise überdacht, teilweise umschlossen.[958]
‘An einem Platz hinlegen sollte’ ist: wenn am Morgen des vierten Tages die Sonne aufgeht, und dort, wo ein nicht Hochordinierter liegt, dort liegt ein Mönch, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Hat sich dort ein Mönch hingelegt, wo ein nicht Hochordinierter liegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Oder haben sich beide dahin gelegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn aufgestanden, und sich wieder hingelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
715. [53.] Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist der Platz halb überdacht, halb umschlossen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, [und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, [und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, [und er legt sich an einem Platz mit ihm zusammen für mehr als zwei bis drei Nächte hin,] ist das kein Vergehen.
716. [54.] Kein Vergehen ist es, wenn er zwei bis drei Nächte verweilt; wenn er weniger als zwei bis drei Nächte verweilt; wenn er zwei Nächte verweilte und er ist aufgestanden, nachdem er verweilte, bevor der Morgen nach der dritten Nacht anbricht, und er verweilt erneut; wenn der Platz ganz überdacht [aber] nicht ganz umschlossen ist; wenn der Platz ganz umschlossen [aber] nicht ganz überdacht ist; wenn der Platz teilweise ungedeckt ist; wenn der Platz teilweise nicht umschlossen ist; wenn der Mönch sich da hinsetzt, wo sich ein nicht Hochordinierter hingelegt hat; wenn sich ein nicht Hochordinierter da hinsetzt, wo sich ein Mönch hingelegt hat; oder wenn beide sich da hinsetzen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die fünfte Vorschrift, die erste vom zusammen Liegen, ist beendet.
Als die Nacht vorüber war, da hat nun diese Frau den ehrwürdigen Anuruddha eigenhändig mit vorzüglichen festen und weichen Speisen bedient und zufriedengestellt, und nachdem der ehrwürdige Anuruddha gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte sie sich seitwärts nieder. Dann veranlasste der ehrwürdige Anuruddha die seitwärts sitzende Frau durch ein Lehrgespräch zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun diese Frau die Lehrrede des ehrwürdigen Anuruddha verstanden und sie aufgenommen hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, sprach sie zum ehrwürdigen Anuruddha: „Hervorragend, hoher Herr! Außerordentlich, hoher Herr! Als würde der hohe Herr etwas Umgedrehtes richtig hinstellen oder etwas Verdecktes aufdecken oder einem Verirrten den Weg zeigen oder in der Dunkelheit eine Öllampe hinhalten, damit, wer Augen hat, die Bilder sieht, genau so hat der Meister Anuruddha auf verschiedene Weise die Lehre verkündet. Hoher Herr, ich nehme meine Zuflucht zum Erhabenen, zur Lehre als auch zur Mönchsgemeinschaft. Der Meister möge mich als Laienanhängerin annehmen, die von heute an für das ganze Leben ihre Zuflucht genommen hat.[961]
Nachdem dann der ehrwürdige Anuruddha nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er den Mönchen diese Sache. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann sich bloß der ehrwürdige Anuruddha mit einer Frau zusammen an einem Platz hinlegen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Anuruddha auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Anuruddha: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Anuruddha, dich mit einer Frau zusammen an einem Platz hingelegt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“[962] Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, Anuruddha, mit einer Frau zusammen an einem Platz hinlegen![963] Das, Anuruddha, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Anuruddha auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
718. [56.] Wer auch immer sich als Mönch mit einer Frau zusammen an einem Platz hinlegen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“719. [57.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Und sei es auch ein [gerade erst] heute geborenes Mädchen, um wieviel mehr dann erst ein älteres.[964]
‘Zusammen’ ist: gemeinsam.
‘Platz’ bedeutet: ganz überdacht, ganz umschlossen, teilweise überdacht, teilweise umschlossen.
‘An einem Platz hinlegen sollte’ ist: wenn am Morgen die Sonne aufgeht, und dort, wo sich eine Frau hingelegt hat, ein Mönch liegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Hat sich dort ein Mönch hingelegt, wo eine Frau liegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Oder haben sich beide dahin gelegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn aufgestanden, und sich wieder hingelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
720. [58.] Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist eine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Ist der Platz halb überdacht, halb umschlossen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es eine Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tierweibchen, und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, [und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, [und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, [und er legt sich an einem Platz mit ihr zusammen hin,] das ist kein Vergehen.
721. [59.] Kein Vergehen ist es, wenn der Platz ganz überdacht [aber] nicht ganz umschlossen ist; wenn der Platz ganz umschlossen [aber] nicht ganz überdacht ist; wenn der Platz teilweise ungedeckt ist; wenn der Platz teilweise nicht umschlossen ist; wenn der Mönch sich da hinsetzt, wo sich eine Frau hingelegt hat; wenn sich eine Frau da hinsetzt, wo sich ein Mönch hingelegt hat; oder wenn beide sich da hinsetzen;[965] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die sechste Vorschrift, die zweite vom zusammen Liegen, ist beendet.
722. [60.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da wurde der ehrwürdige Udāyī von Familien in Sāvatthi unterstützt, und er ging [auch] zu vielen Familien hin. Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosenschale und Roben und ging zu einer gewissen Familie. Zu dieser Gelegenheit, da saß die Frau des Hauses an der Eingangstür, und die Schwiegertochter saß an der Tür zum Innenraum. Da nun ging der ehrwürdige Udāyī zu jener Frau des Hauses, und bei ihr angelangt, gab er ihr eine vertrauliche[966] Lehrunterweisung. Daraufhin nun sagte sich die Schwiegertochter: „Was ist mit diesem Asketen? Ist er der Liebhaber der Schwiegermutter oder führt er [sogar] unsittliche Reden?“
Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī der Frau des Hauses vertraulich die Lehre dargelegt hatte, ging er zur Schwiegertochter. Bei ihr angelangt, gab er ihr eine vertrauliche Lehrunterweisung. Daraufhin nun sagte sich die Frau des Hauses: „Was ist mit diesem Asketen? Ist er der Liebhaber meiner Schwiegertochter oder führt er [sogar] unsittliche Reden?“ Nachdem nun der ehrwürdige Udāyī der Schwiegertochter vertraulich die Lehre dargelegt hatte, ging er fort. Da nun sprach die Frau des Hauses zur Schwiegertochter: „He du, was hat dir der Asket gesagt?“ – „Die Lehre, Meisterin, hat er mir dargelegt. Aber Meisterin, was hat er denn zu Euch gesprochen?“ – „Mir hat er die Lehre dargelegt.“ Da wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Meister Udāyī Frauen vertraulich die Lehre darlegen! Sollte die Lehre nicht vielmehr frei und offen dargelegt werden?“
Die Mönche hörten nun, wie jene Frauen ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Udāyī den Frauen die Lehre darlegen!“[967] Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, Frauen die Lehre dargelegt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, den Frauen die Lehre darlegen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch den Frauen die Lehre darlegen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.[968]
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
723. [61.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da sprachen Laienanhängerinnen, nachdem sie die Mönche gesehen hatten, zu ihnen: „Bitte, Meister, legt uns die Lehre dar.“ – „Nein, Schwestern, es ist nicht erlaubt, den Frauen die Lehre darzulegen.“ – „Bitte Meister, legt die Lehre dar! Nur fünf oder sechs Worte. Es ist möglich, die Lehre in Kürze zu erfassen.“ – „Nein, Schwestern, es ist nicht erlaubt, den Frauen die Lehre darzulegen.“ Und da sie gewissenhaft waren, lehrten sie nicht. Die Laienanhängerinnen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Meister, obwohl sie von uns darum gebeten wurden, uns nicht die Lehre darlegen!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Laienanhängerinnen ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Daraufhin berichteten die Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass den Frauen mit fünf bis sechs Worten[969] die Lehre dargelegt wird. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch einer Frau die Lehre in mehr als fünf bis sechs Worten darlegen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
724. [62.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da sagten sich die Mönche der Sechsergruppe: „Der Erhabene gab die Erlaubnis, den Frauen die Lehre in fünf bis sechs Worten darzulegen.“, und nachdem sie veranlassten, dass ein unverständiger Mann sich mit dazusetzte, legten sie den Frauen die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar.[970] Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie veranlassten, dass ein unverständiger Mann sich mit dazusetzte, den Frauen die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten darlegen!“Nachdem nun die Mönche die Sechsergruppe Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, nachdem ihr veranlasst habt, dass ein unverständiger Mann sich mit dazusetzt, den Frauen die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dargelegt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr veranlasst habt, dass ein unverständiger Mann sich mit dazusetzt, den Frauen die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten darlegen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
725. [63.] Wer auch immer als Mönch einer Frau die Lehre in mehr als fünf bis sechs Worten darlegen sollte, es sei denn, ein verständiger Mann ist anwesend, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
726. [64.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.
‘Mehr als fünf bis sechs Worte’ ist: fünf bis sechs Worte überschreitend.
‘Die Lehre’ bedeutet: das vom Buddha Gesprochene, das von den Nachfolgern Gesprochene, das zu Sehern Gesprochene, das zu Gottheiten Gesprochene, was mit dem (höchsten) Ziel zusammenhängt, was mit der Lehre zusammenhängt.
‘Darlegen sollte’ ist: wenn er wortweise darlegt, ist das Wort für Wort ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er Silbenweise darlegt, ist das Silbe für Silbe ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn, ein anderer verständiger Mann[971] ist anwesend’ ist: außer es ist ein verständiger Mann anwesend.
‘Verständig’ bedeutet: ein Männlicher, der kompetent ist, der weiß, was gute Rede und was schlechte Rede ist, was obszöne Rede ist und was keine obszöne Rede ist.
727. [65.] Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist eine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Ist es eine Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tierweibchen in menschlicher Erscheinung, und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, [und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, [und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, [und er legt ihr die Lehre mit mehr als fünf bis sechs Worten dar, ohne dass ein verständiger Mann anwesend ist] das ist kein Vergehen.
728. [66.] Kein Vergehen ist es, wenn ein verständiger Mann anwesend ist; wenn er mit fünf bis sechs Worten die Lehre darlegt; wenn er mit weniger als fünf bis sechs Worten die Lehre darlegt; wenn er, nachdem er aufstand, sich wieder hinsetzt und erneut darlegt; wenn die Frau aufstand, und sich wieder hinsetzt, und er gerade dann darlegt; wenn er einer anderen Frau die Lehre darlegt;[972] wenn ihm eine Frage gestellt wird; wenn er eine ihm gestellte Frage beantwortet; wenn er zum Wohl anderer spricht und eine Frau hört zu;[973] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die siebente Vorschrift, die von der Lehrdarlegung, ist beendet.
729. [67.][974] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene in der Hochdachhalle im Großen Park zu Vesāli. Zu jener Zeit brachen viele Mönche, die gute Freunde und Gefährten waren, zu den Ufern des Flusses Vaggumudā auf, um dort die Regenzeit anzutreten. Zu jener Zeit da war es bei den Vajjiern schwierig, Almosen[-speise] zu erhalten, mühsam, etwas zu bekommen, es gab [Missernte(-n) durch] Mehltau, sodass Lose ausgegeben wurden. Nicht leicht war es, beim Umherstreifen (freundlich) empfangen und versorgt zu werden. Es war [auch] nicht leicht, sich von Aufgelesenem zu ernähren. Da sprachen diese Mönche zu sich: „Zur Zeit gibt es bei den Vajjiern wenig Almosenspeise, sie ist schwer zu erhalten, es gab [Missernte(n) durch] Mehltau, sodass Lose ausgegeben werden. Es ist [auch] nicht leicht, beim Umherstreifen (freundlich) empfangen und versorgt zu werden oder sich von Aufgelesenem zu ernähren. Wodurch könnten wir aber irgendwie gemeinsam freundlich und harmonisch so die Regenzeit verbringen, damit es auch nicht schwierig ist, Almosen zu erhalten?“ Einige sprachen: „Los Brüder, lasst uns das Tun der Hausleute beaufsichtigen. Dadurch werden sie daran erinnert, uns zu geben. Dann werden wir schon irgendwie gemeinsam freundlich und harmonisch die Regenzeit verbringen, da es auch nicht schwierig sein wird, Almosen zu erhalten.“ Einige sprachen: „Genug davon, Brüder, die Hausleute zu beaufsichtigen! Los, Brüder, lasst uns für die Hausleute Botengänge machen. Dadurch werden sie daran erinnert, uns zu geben. Dann werden wir schon irgendwie gemeinsam freundlich und harmonisch die Regenzeit verbringen, da es auch nicht schwierig sein wird, Almosen zu erhalten.“ Einige sprachen: „Genug davon, Brüder, die Hausleute zu beaufsichtigen! Für die Hausleute Botengänge machen! Los Brüder, lasst uns einer nach dem anderen vor den Hausleuten Reden führen, die übermenschliche Erreichungen lobpreisen [und zwar so]: ‘Jener Mönch erlangt die erste Vertiefung, jener Mönch erlangt die zweite Vertiefung, jener Mönch erlangt die dritte Vertiefung, jener Mönch erlangt die vierte Vertiefung, jener Mönch ist ein Stromeingetretener, jener Mönch ist ein Einmalwiederkehrer, jener Mönch ist ein Nichtwiederkehrer, jener Mönch ist ein Heiliger, jener Mönch ist dreiwissensmächtig, jener Mönch ist einer mit den sechs (übermenschlichen) Fähigkeiten. Dadurch werden sie daran erinnert, uns zu geben. Dann werden wir schon irgendwie gemeinsam freundlich und harmonisch die Regenzeit verbringen, da es auch nicht schwierig sein wird, Almosen zu erhalten.“ – „Das ist herrlich, Brüder! Dann lasst uns also einer nach dem anderen vor den Hausleuten Reden führen, die übermenschliche Erreichungen lobpreisen.“
Daraufhin nun führten diese Mönche einer nach dem anderen vor den Hausleuten Reden, in denen sie übermenschliche Erreichungen priesen. „Jener Mönch erlangt die erste Vertiefung, jener Mönch erlangt die zweite Vertiefung, jener Mönch erlangt die dritte Vertiefung, jener Mönch erlangt die vierte Vertiefung, jener Mönch ist ein Stromeingetretener, jener Mönch ist ein Einmalwiederkehrer, jener Mönch ist ein Nichtwiederkehrer, jener Mönch ist ein Heiliger, jener Mönch ist dreiwissensmächtig, jener Mönch ist einer mit den sechs (übermenschlichen) Fähigkeiten.“ Da sagten die Leute sich: „Ach, was haben wir erlangt! Ach, wie gut haben wir es getroffen, dass gerade solche Mönche die Regenzeit bei uns antreten. Na sicher haben bisher noch keine solchen Mönche wie diese bei uns die Regenzeit angetreten, die derart tugendhaft sind und von edlem Charakter.“ Da aßen sie selber nicht mehr mit ihresgleichen die Speisen, gaben nicht mehr an Vater und Mutter, gaben nicht mehr an Sohn und Tochter, gaben nicht ihren Arbeitern und Sklaven, gaben nicht mehr den Freunden und Gefährten, gaben nicht mehr den Blutsverwandten, weil sie nur jenen Mönchen gaben. Sie haben selber nichts mehr von den festen Speisen, nichts mehr von den Köstlichkeiten und Getränken gegessen, gekostet oder getrunken, gaben nicht mehr an Vater und Mutter, gaben nicht mehr an Sohn und Tochter, gaben nicht ihren Arbeitern und Sklaven, gaben nicht mehr den Freunden und Gefährten, gaben nicht mehr den Blutsverwandten, weil sie nur jenen Mönchen gaben. Da nun waren jene Mönche hübscher [anzusehen], wurden feist, hatten glückliche Gesichtszüge und bekamen einen reinen Teint.
730. [68.] Damals war es üblich, dass die Mönche, nachdem sie die Regenzeit verbracht hatten, zum Erhabenen gingen, um ihn zu sehen. Als nun jene Mönche die dreimonatige Regenzeit verbracht und ihre Unterkunft aufgeräumt hatten, nahmen sie ihre Almosenschalen als auch Roben und brachen nach Vesāli auf. Nach und nach erreichten sie in Vesāli den Großen Park mit der Hochdachhalle und gingen zum Erhabenen. Bei ihm angekommen verehrten sie ihn und setzten sich seitwärts nieder.
Zu jener Zeit, da sahen die Mönche, die in dieser Region die Regenzeit verbracht hatten, leidend aus, waren mager, hatten ein schlechtes Aussehen, sahen sehr gelblich-blass aus, auf den Gliedern traten die Venen hervor. Die Mönche, die vom Ufer der Vaggumudā kamen, waren hübscher [anzusehen], waren feist, hatten glückliche Gesichtszüge und hatten einen reinen Teint. Es war Brauch, dass der Buddha, der Erhabene mit den Gastmönchen freundliche Worte wechselte. Da nun sprach der Erhabene zu den Mönchen, die vom Ufer der Vaggumudā kamen: „Ihr Mönche, wie geht es euch? Habt ihr die Zeit passabel verbracht? Habt ihr harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbracht? Haben sich auch die Almosengaben nicht erschöpft?“ – „Erhabener, es geht uns gut, wir haben die Zeit passabel verbracht. Erhabener, wir waren harmonisch, freundlich und streitlos. Ehrwürdiger, angenehm verbrachten wir die Regenzeit und die Almosengaben erschöpften sich nicht.“
Wissend fragen die Vollendeten, wissend fragen sie nicht. Die rechte Zeit wissend fragen sie, die rechte Zeit wissend fragen sie nicht. Mit Bedacht fragen Vollendete, nicht ohne Bedacht. Unbedachtes tun Vollendete nicht. Aus zweierlei Gründen fragt der Buddha, der Erwachte die Mönche: um die Lehre darzulegen oder um für die Zuhörer Übungsregeln zu erlassen.
Nun fragte der Erhabene diese Mönche, die vom Ufer der Vaggumudā kamen: „Ihr Mönche, auf welche Weise habt ihr denn harmonisch, freundlich, streitlos und angenehm die Regenzeit verbracht und die Almosen erschöpften sich nicht?“ Da nun berichteten jene Mönche den Sachverhalt dem Erhabenen. [Der Erhabene fragte:] „Das, ihr Mönche, ist doch hoffentlich die Wahrheit?“ – „Es ist die Wahrheit, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß einer nach dem anderen vor den Hausleuten Reden führen, die übermenschliche Erreichungen lobpreisen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diese Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
731. [69.] Wer auch immer als Mönch einem nicht Hochordinierten von übermenschlichen Erreichungen berichten sollte, und es entspricht der Wahrheit, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
732. [70.][975] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht Hochordinierter’ bedeutet: außer Bhikkhu und Bhikkhunī werden alle anderen nicht hochordiniert genannt.
‘Übermenschliche Erreichung’ nennt man die Versenkung, die Befreiung, Geistesruhe, Erreichung, Erkenntnisstufe, Realisierung des Pfades, Erlangung der Frucht, Beseitigung von [geistigen] Unreinheiten, Überwindung der (geistigen) Hemmnisse (und/oder) dass sich der Geist an/in der Abgeschiedenheit erfreut.
‘Versenkung’ ist die erste Versenkungsstufe, die zweite, die dritte die vierte Versenkungsstufe.
‘Befreiung’ ist die Befreiung der Leerheit, Befreiung der Zeichenlosigkeit, Befreiung ohne Anhaftensrest.
‘Geistesruhe’ ist die Geistessammlung der Leerheit, Geistessammlung der Zeichenlosigkeit, Geistessammlung ohne Anhaftensrest.
‘Erreichung’ ist das Erreichen der Leerheit, das Erreichen der Zeichenlosigkeit, das Erreichen des Freiseins ohne Anhaftensrest.
‘Erkenntnis’ ist: die drei Wissen.
‘Realisieren des Pfades’ ist: die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, der edle achtfältige Weg.
‘Erlangung der Frucht’ ist: die Frucht des Stromeintrittes selbst erfahren, die Frucht der Einmalwiederkehr selbst erfahren, die Frucht der Nichtwiederkehr selbst erfahren, die Frucht der Heiligkeit selbst erfahren.
‘Beseitigung von [geistigen] Unreinheiten’ ist: Zerstörung der Gier, Vernichtung des Hasses, Beseitigung der Verblendung.
‘Überwindung der (geistigen) Hemmnisse’ ist: im Geist ist das geistige Hemmnis der Gier überwunden, im Geist ist das geistige Hemmnis des Hasses überwunden, im Geist ist das geistige Hemmnis der Verblendung überwunden.
‘Erfreut sich an/in der Abgeschiedenheit’ ist: in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der ersten Versenkung, in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der zweiten Versenkung, in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der dritten Versenkung, in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der vierten Versenkung.
733. [71.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.[976]
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe erlange ich.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe habe ich erlangt.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe besitze ich.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe beherrsche ich.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite ... –... vierte Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die Befreiung der Leerheit ... – ... Befreiung der Zeichenlosigkeit ... – ... Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die Geistessammlung der Leerheit ... – ... Geistessammlung der Zeichenlosigkeit ... – ... Geistessammlung ohne Anhaftensrest kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; Geistessammlung ohne Anhaftensrest besitze ich ... – ... beherrsche ich; Geistessammlung ohne Anhaftensrest habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die Befreiung der Leerheit ... – ... Befreiung der Zeichenlosigkeit ... – ... Befreiung ohne Anhaftensrest kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; Befreiung ohne Anhaftensrest besitze ich, beherrsche ich; Befreiung ohne Anhaftensrest habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Das dreifache Wissen kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; Das dreifache Wissen besitze ich, beherrsche ich; Das dreifache Wissen habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... die vier rechten Anstrengungen ... – ... die vier Grundlagen magischer Kräfte kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die vier Grundlagen magischer Kräfte besitze ich, beherrsche ich; die vier Grundlagen magischer Kräfte habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die fünf Fähigkeiten ... – ... die fünf Kräfte kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die fünf Kräfte besitze ich, beherrsche ich; die fünf Kräfte habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die sieben Erleuchtungsglieder kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die sieben Erleuchtungsglieder besitze ich, beherrsche ich; die sieben Erleuchtungsglieder habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Den edlen achtfältigen Weg kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; den edlen achtfältigen Weg besitze ich, beherrsche ich; den edlen achtfältigen Weg habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die Frucht des Stromeintrittes ... – ... die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die Heiligkeit besitze ich, beherrsche ich; die Heiligkeit[977] habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die Gier ist von mir aufgegeben worden ... – ... der Hass ist von mir aufgegeben worden ... – ... die Verblendung ist von mir aufgegeben worden, verlassen worden, abgelegt worden, zum Verschwinden gebracht worden.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier ... – ... Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis des Hasses ... – ... Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „In der Abgeschiedenheit kann ich die erste Versenkungsstufe ... – ... die zweite Versenkungsstufe ... – ... die dritte Versenkungsstufe ... – ... die vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; In der Abgeschiedenheit besitze ich, beherrsche ich die vierte Versenkungsstufe; In der Abgeschiedenheit habe ich die vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
734. [72.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste und zweite Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste und zweite Versenkungsstufe besitze ich, beherrsche ich; die erste und zweite Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste und dritte Versenkungsstufe ... – ... die erste und vierte Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; Die erste und dritte Versenkungsstufe ... – ... die erste und vierte Versenkungsstufe besitze ich, beherrsche ich; Die erste und dritte Versenkungsstufe ... – ... die erste und vierte Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und die Befreiung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Befreiung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Geistessammlung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung ohne Anhaftensrest kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und die Befreiung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Befreiung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Geistessammlung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung ohne Anhaftensrest besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und die Befreiung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Befreiung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die zeichenlose Geistessammlung ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Geistessammlung ohne Anhaftensrest habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Zeichenlosigkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen des Freiseins ohne Anhaftensrest kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Zeichenlosigkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen des Freiseins ohne Anhaftensrest besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Leerheit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen der Zeichenlosigkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und das Erreichen des Freiseins ohne Anhaftensrest habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und die drei Wissen kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und die drei Wissen besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und die drei Wissen habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier rechten Anstrengungen ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen magischer Kräfte kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; Die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier rechten Anstrengungen ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen magischer Kräfte besitze ich, beherrsche ich; Die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier rechten Anstrengungen ... – ... die erste Versenkungsstufe und die vier Grundlagen magischer Kräfte habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und die fünf Fähigkeiten ... – ... die erste Versenkungsstufe und die fünf Kräfte kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und die fünf Fähigkeiten ... – ... die erste Versenkungsstufe und die fünf Kräfte besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und die fünf Fähigkeiten ... – ... die erste Versenkungsstufe und die fünf Kräfte habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und die sieben Erleuchtungsglieder kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und die sieben Erleuchtungsglieder besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und die sieben Erleuchtungsglieder habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und den edlen achtfachen Pfad kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und den edlen achtfachen Pfad besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und den edlen achtfachen Pfad habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe und Frucht des Stromeintrittes ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die erste Versenkungsstufe und Frucht des Stromeintrittes ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Heiligkeit besitze ich, beherrsche ich; die erste Versenkungsstufe und Frucht des Stromeintrittes ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... die erste Versenkungsstufe und die Heiligkeit habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, und ich habe die Gier ... – ... den Hass ... – ... die Verblendung aufgegeben, verlassen, abgelegt, zum Verschwinden gebracht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, und mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier ... – ... des Hasses ... – ... der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
735. [73.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite und dritte Versenkungsstufe ... – ... die zweite und vierte Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die zweite und dritte Versenkungsstufe ... – ... die zweite und vierte Versenkungsstufe besitze ich, beherrsche ich; die zweite und dritte Versenkungsstufe ... – ... die zweite und vierte Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite Versenkungsstufe und die Befreiung der Leerheit ... – ... und die zeichenlose Befreiung ... – ... und die Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die Geistessammlung der Leerheit ... – ... und die zeichenlose Geistessammlung ... – ... und die Geistessammlung ohne Anhaftensrest ... – ... und die drei Wissen ... – ... und die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... und die vier rechten Anstrengungen ... – ... und die vier Grundlagen magischer Kräfte ... – ... und die fünf Fähigkeiten ... – ... und die fünf Kräfte ... – ... und die sieben Erleuchtungsglieder ... – ... und den edlen achtfältigen Weg ... – ... und die Frucht des Stromeintrittes ... – ... und die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... und die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... und die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, und ich habe die Gier ... – ... den Hass ... – ... die Verblendung aufgegeben, verlassen, abgelegt, zum Verschwinden gebracht, ich habe der Gier entsagt, habe die Gier vertrieben, habe die Gier völlig vertrieben, und mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier ... – ... des Hasses ... – ... der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite Versenkungsstufe und die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; die zweite Versenkungsstufe und die erste Versenkungsstufe besitze ich, beherrsche ich; die zweite Versenkungsstufe und die erste Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. ... – ...
Die Anfänge zusammengefasst.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung, und die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt; mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung, und die erste Versenkungsstufe besitze ich, beherrsche ich; mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung, und die erste Versenkungsstufe habe ich selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. ... – ...
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung, und mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis des Hasses.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. ... – ...
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite, dritte, vierte Versenkungsstufe, die Befreiung der Leerheit, die zeichenlose Befreiung, die Befreiung ohne Anhaftensrest, die Geistessammlung der Leerheit, die zeichenlose Geistessammlung, die Geistessammlung ohne Anhaftensrest, die drei Wissen, die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, den edlen achtfältigen Weg, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr und die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, als auch die Gier, der Hass und die Verblendung sind von mir aufgegeben worden, verlassen worden, abgelegt worden, zum Verschwinden gebracht worden. Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier, des Hasses und der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen.
736. [74.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Die zweite Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Die dritte Versenkungsstufe ... – ... die vierte Versenkungsstufe ... – ... die Befreiung der Leerheit ... – ... die zeichenlose Befreiung ... – ... die Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... die Geistessammlung der Leerheit ... – ... die zeichenlose Geistessammlung ... – ... die Geistessammlung ohne Anhaftensrest ... – ... die drei Wissen ... – ... die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... – ... die vier rechten Anstrengungen ... – ... die vier Grundlagen magischer Kräfte ... – ... die fünf Fähigkeiten ... – ... die fünf Kräfte ... – ... die sieben Erleuchtungsglieder ... – ... den edlen achtfältigen Weg ... – ... die Frucht des Stromeintrittes ... – ... die Frucht der Einmalwiederkehr ... – ... die Frucht der Nichtwiederkehr ... – ... die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, und ich habe die Gier ... – ... den Hass ... – ... die Verblendung aufgegeben, verlassen, abgelegt, zum Verschwinden gebracht, ich habe der Gier entsagt, habe die Gier vertrieben, habe die Gier völlig vertrieben, und mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier ... – ... des Hasses ... – ... der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „... und mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier ... – ... des Hasses ... – ... der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Die Anfänge zusammengefasst.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Die erste Versenkungsstufe kann ich erlangen.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis des Hasses.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die erste, zweite, dritte, vierte Versenkungsstufe, die Befreiung der Leerheit, die zeichenlose Befreiung, die Befreiung ohne Anhaftensrest, die Geistessammlung der Leerheit, die zeichenlose Geistessammlung, die Geistessammlung ohne Anhaftensrest, die drei Wissen, die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, den edlen achtfältigen Weg, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr und die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, als auch die Gier, der Hass und die Verblendung sind von mir aufgegeben worden, verlassen worden, abgelegt worden, zum Verschwinden gebracht worden. Ich habe der Gier ... – ... dem Hass ... – ... der Verblendung entsagt, ich habe die Gier ... – ... den Hass ... – ... die Verblendung vertrieben, ich habe die Gier ... – ... den Hass ... – ... die Verblendung völlig vertrieben.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Dass mein Geist unbefangen vom Hemmnis der Verblendung ist, kann ich erlangen.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Die zweite, dritte, vierte Versenkungsstufe, die Befreiung der Leerheit, die zeichenlose Befreiung, die Befreiung ohne Anhaftensrest, die Geistessammlung der Leerheit, die zeichenlose Geistessammlung, die Geistessammlung ohne Anhaftensrest, die drei Wissen, die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, den edlen achtfältigen Weg, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr und die Frucht der Heiligkeit kann ich erlangen ... – ... erlange ich ... – ... habe ich erlangt ... – ... besitze ich ... – ... beherrsche ich ... – ... habe ich selbst verwirklicht, als auch die Gier, der Hass und die Verblendung sind von mir aufgegeben worden, verlassen worden, abgelegt worden, zum Verschwinden gebracht worden. Mein Geist ist unbefangen vom Hemmnis der Gier, des Hasses und der Verblendung.“, dann mit dem Wunsch, es zu verkünden sprechend: „Die erste Versenkungsstufe erlange ich.“, ist dieser Ausspruch ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er es nicht verkündet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...
737. [75.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der kann die erste Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlangt die erste Versenkungsstufe ... – ... hat die erste Versenkungsstufe erlangt; jener Mönch ist im Besitz der ersten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde die erste Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der kann die zweite ... – ... dritte ... – ... vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlangt ... – ... hat erlangt; jener Mönch ist im Besitz der zweiten ... – ... dritten ... – ... vierten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde die zweite ... – ... dritte ... – ... vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der kann die Befreiung der Leerheit, die zeichenlose Befreiung, die Befreiung ohne Anhaftensrest erlangen ... – ... erlangt ... – ... hat erlangt; jener Mönch ist im Besitz der Befreiung der Leerheit, der zeichenlosen Befreiung, der Befreiung ohne Anhaftensrest ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde die Befreiung der Leerheit, die zeichenlose Befreiung, die Befreiung ohne Anhaftensrest selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der kann die Geistessammlung der Leerheit, die zeichenlose Geistessammlung, die Geistessammlung ohne Anhaftensrest erlangen ... – ... erlangt ... – ... hat erlangt; jener Mönch ist im Besitz der Geistessammlung der Leerheit, der zeichenlosen Geistessammlung, der Geistessammlung ohne Anhaftensrest ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde die Geistessammlung der Leerheit, die zeichenlose Geistessammlung, die Geistessammlung ohne Anhaftensrest selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der die drei Wissen, die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, den edlen achtfältigen Weg, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr und die Frucht der Heiligkeit erlangen ... – ... erlangt ... – ... hat erlangt ... – ... jener Mönch ist im Besitz [davon] ... – ... hat [diese Dinge] gemeistert ... – ... von jenem Mönch wurden [diese Dinge] selbst verwirklicht ... – ... von diesem Mönch sind die Gier, der Hass und die Verblendung aufgegeben worden, verlassen worden, abgelegt worden, zum Verschwinden gebracht worden ... – ... der Geist dieses Mönches ist unbefangen vom Hemmnis der Gier, des Hasses und der Verblendung.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Da lebt an jener Stätte ein Mönch, der kann in seiner leeren Hütte die erste ... – ... zweite ... – ... dritte ... – ... vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... der erlangt die erste ... – ... zweite ... – ... dritte ... – ... vierte Versenkungsstufe ... – ... hat die erste ... – ... zweite ... – ... dritte ... – ... vierte Versenkungsstufe erlangt; jener Mönch in der leeren Hütte ist im Besitz der vierten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Wer als Mönch Gebrauch von deiner [gegebenen] Robe ... – ... Almosenspeise ... – ... Unterkunft ... – ... Medizin macht, dieser Mönch kann in seiner leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlangt sie ... – ... hat sie erlangt; jener Mönch in der leeren Hütte ist im Besitz der vierten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
738. [76.] Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Wer deine [gespendete] Aufenthaltsstätte benutzt ... – ... wer deine [gespendeten] Roben benutzt ... – ... wer deine [gespendete Almosenspeise ... – ... wer deine [gespendete] Unterkunft benutzt ... – ... wer deine [gespendete] Medizin benutzt, jener Mönch kann in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlangt sie ... – ... hat sie erlangt; jener Mönch in der leeren Hütte ist im Besitz der vierten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sollte er einem nicht Hochordinierten berichten: „Dem die Aufenthaltsstätte gegeben wurde, der bedankt sich ... – ... die Robe gegeben wurde ... – ... Almosenspeise gegeben wurde ... – ... Unterkunft gegeben wurde ... – ... Medizin gegeben wurde, jener Mönch kann in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe erlangen ... – ... erlangt sie ... – ... hat sie erlangt; jener Mönch in der leeren Hütte ist im Besitz der vierten Versenkungsstufe ... – ... hat sie gemeistert; von jenem Mönch wurde in der leeren Hütte die vierte Versenkungsstufe selbst verwirklicht.“, ist dieser Ausspruch ein Dukkaṭa-Vergehen.
739. [77.] Kein Vergehen ist es, wenn er es einem Hochordinierten mitteilt, sofern es der Wahrheit entspricht; wenn er der Ersttäter ist.[978]Die achte Vorschrift, die vom Wahrheitsgemäßen, ist beendet.
740. [78.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta mit den Mönchen der Sechsergruppe eine Auseinandersetzung. Nachdem er das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen hatte, bat er den Orden wegen dieses Vergehens um Auferlegung der Bewährungszeit.[979] Aufgrund dieses Vergehens gab ihm der Orden eine Bewährungszeit. Zu dieser Zeit nun, da war bei einer gewissen Gilde in Sāvatthi eine Ordensspeisung [vorbereitet worden]. Da er unter Bewährung war, setzte er sich im Speisesaal auf den letzten Sitzplatz nieder. Da sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu den Laienanhängern: „Der da, Freunde, der ehrwürdige Upananda Sakyaputta, der ist doch der von euer Familie hochgeschätzte Unterstützte. Mit derselben Hand, mit der er die aus Vertrauen gespendete Speise erhielt, dieselbe Hand hat er benutzt, um Unreines fließen zu lassen. Nachdem er das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen hatte, bat er den Orden wegen dieses Vergehens um Auferlegung der Bewährungszeit. Aufgrund dieses Vergehens gab ihm der Orden eine Bewährungszeit. Da er unter Bewährung steht, ließ er sich auf den letzten Sitzplatz nieder.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe nicht Hochordinierte den groben Verstoß eines Mönches mitteilen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr nicht Hochordinierten den groben Verstoß eines Mönches mitgeteilt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nicht Hochordinierten den groben Verstoß eines Mönches mitteilen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
741. [79.] Wer auch immer als Mönch den groben Verstoß eines Mönches einem nicht Hochordinierten mitteilen sollte, es sei denn, die Mönche haben ihn dazu berechtigt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
742. [80.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Eines Mönches’ ist; eines anderen Mönches.
‘Grober Verstoß’[980] ist: die vier Pārājika-Vergehen und die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen.
‘Nicht Hochordinierter’ bedeutet: außer Bhikkhu und Bhikkhunī werden alle anderen nicht hochordiniert genannt.
‘Mitteilen sollte’ ist: sollte er es einer Frau oder einem Mann oder einem, der das Hausleutedasein führt oder einem Ordinierten[981] mitteilen.
‘Es sei denn, die Mönche haben ihn dazu berechtigt’ ist: außer, er hat die Berechtigung dazu von den [anderen] Mönchen bekommen.[982]
Es gibt die Berechtigung der Mönche, die Vergehen umfassend und nicht die Familien umfassend. Es gibt die Berechtigung der Mönche, die Familien umfassend und nicht die Vergehen umfassend. Es gibt die Berechtigung der Mönche, die Vergehen umfassend und die Familien umfassend. Es gibt die Berechtigung der Mönche, weder die Vergehen umfassend, noch die Familien umfassend.
‘Die Vergehen umfassend’ bedeutet: wenn er spricht: ‘Genau so viel soll wegen dessen Vergehen mitgeteilt werden.’, werden Vergehen erworben.
‘Die Familien umfassend’ bedeutet: wenn er spricht: ‘Genau so viel soll jenen Familien mitgeteilt werden.’, werden Familien vereinnahmt[983].
‘Die Vergehen umfassend und die Familien umfassend’ bedeutet: wenn er spricht: ‘Genau so viel soll wegen dessen Vergehen eben genau diesen Familien mitgeteilt werden.’, werden Vergehen erworben und Familien vereinnahmt.
‘Weder die Vergehen umfassend, noch die Familien umfassend’ bedeutet: wenn er spricht: ‘Genau so viel soll wegen dessen Vergehen eben genau diesen Familien mitgeteilt werden.’, werden Vergehen nicht erworben und Familien nicht vereinnahmt.
743. [81.] Bei ‘Vergehen umfassend’, wobei Vergehen erworben werden, jene Vergehen außer acht lassend, teilt er andere Vergehen mit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Bei ‘Familien umfassend’, wobei Familien vereinnahmt werden, jene Familien außer acht lassend, teilt er es anderen Familien mit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Bei ‘Vergehen und Familien umfassend’, wobei Vergehen erworben werden, jene Vergehen außer acht lassend, jedoch jene Familien vereinnahmt werden, diese Familien außer acht lassend, teilt er andere Vergehen anderen Familien mit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Weder Vergehen umfassend, noch Familien umfassend, ist kein Vergehen.
744. [82.] Da ist ein grober Verstoß, und er vermutet, dass es ein grober Verstoß ist, und er teilt es einem nicht Hochordinierten mit, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein grober Verstoß, aber er ist darüber im Zweifel, und er teilt es einem nicht Hochordinierten mit, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein grober Verstoß, und er vermutet, dass es kein grober Verstoß ist, und er teilt es einem nicht Hochordinierten mit, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mönche, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, und er teilt es mit, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Teilt er einem nicht Hochordinierten eine [andere Art von] Übertretung mit, die übel ist oder weniger übel ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist keines der üblen Vergehen, und er vermutet, dass es ein grober Verstoß ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, und er vermutet, dass es kein grober Verstoß ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
745. [83.] Kein Vergehen ist es, wenn er von einem Fall berichtet, aber nicht von [jenem] Vergehen[984]; wenn er von einem Vergehen berichtet, aber nicht von dem [gesamten] Fall[985]; wenn er die Berechtigung der Mönche hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die neunte Vorschrift, die vom Mitteilen eines groben Verstoßes, ist beendet.
746. [84.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavī. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen[986], gruben in der Erde und ließen darin graben. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes in der Erde graben und graben lassen! Diese Asketen des Sakyasohnes, die schädigen Lebewesen mit einer Sinnesfähigkeit[987]!“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche aus Āḷavī in der Erde graben und graben lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche aus Āḷavī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr in der Erde gegraben und graben lassen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, in der Erde graben und graben lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche aus Āḷavī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
747. [85.] Wer auch immer als Mönch in der Erde graben oder graben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
748. [86.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Erde’ bedeutet: zweierlei Erde: natürliche Erde und unnatürliche Erde.
‘Natürliche Erde’ bedeutet: reine Erde, reiner Lehm, wenig Steine [darin], wenig Scherben [darin], wenig Kieselsteine [darin], wenig Kies [darin], wenig Sand [darin], größtenteils Erde, größtenteils Lehm. Ungebrannt[988] wird es auch natürliche Erde genannt. Auch welcher Erdhaufen oder Lehmhaufen auch immer länger als vier Monate im Freien liegt[989], auch das wird natürliche Erde genannt.
‘Unnatürliche Erde’ bedeutet: pure Steine, pure Scherben, pure Kieselsteine, pure Kiesel, purer Sand, wenig Erde [darin], wenig Lehm [darin], größtenteils Steine, größtenteils Scherben, größtenteils Kieselsteine, größtenteils Kiesel, größtenteils Sand. Gebranntes wird auch unnatürliche Erde genannt. Auch welcher Erdhaufen oder Lehmhaufen auch immer weniger als vier Monate im Freien liegt, auch das wird unnatürliche Erde genannt.
‘Graben sollte’ ist: wenn er selber gräbt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Graben lassen sollte’ ist: wenn er es anderen aufträgt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Ein Mal beauftragt, und er gräbt mehrere Male, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
749. [87.] Wenn da Erde ist, und er vermutet, dass es Erde ist, und er gräbt darin oder lässt darin graben, oder er bricht sie auf oder lässt sie aufbrechen, er brennt sie oder er lässt sie brennen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn da Erde ist, aber er ist darüber im Zweifel, und er gräbt darin oder lässt darin graben, oder er bricht sie auf oder lässt sie aufbrechen, er brennt sie oder er lässt sie brennen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn da Erde ist, und er vermutet, dass es keine Erde ist, und er gräbt darin oder lässt darin graben, oder er bricht sie auf oder lässt sie aufbrechen, er brennt sie oder er lässt sie brennen, ist das kein Vergehen.
Wenn es keine Erde ist, und er vermutet, dass es Erde ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es keine Erde ist, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es keine Erde ist, und er vermutet, dass es keine Erde ist, ist das kein Vergehen.
750. [88.] Kein Vergehen ist es, wenn er spricht: „Finde das.“, „Gib das.“, „Nimm das weg.“, „Daran ist Bedarf.“, „Mach das erlaubt.“; wenn er es nicht absichtlich[990] macht; wenn er es unachtsam[991] macht; wenn er nichts davon weiß; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zehnte Vorschrift, die vom Graben in der Erde, ist beendet.
[Das war] das erste Kapitel, das von der üblen Rede.
Lügen, Herabwürdigen, Verleumdung,
Zeilen, zwei liegen zusammen;
Es sei denn, ein Verständiger,
Fakten,
üble Vergehen, graben auch.
751. [89.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavī. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen, fällten und ließen Bäume fällen. Ein gewisser Mönch aus Āḷavī fällte einen Baum. Die in diesem Baum lebende Gottheit sprach zu jenem Mönch: „Tun Sie [doch] nicht, hoher Herr, weil Sie sich selber einen Wohnsitz errichten wollen, meine Behausung fällen.“ Der Mönch achtete nicht darauf und fällte ihn. Dabei schlug er dem Jungen dieser Gottheit einen Arm ab. Daraufhin nun dachte diese Gottheit: ‘Was, wenn ich nun auf der Stelle diesem Mönch das Leben nehmen würde?’ Dann dachte diese Gottheit sich: ‘Nein, das wäre nicht angemessen für mich, wenn ich gleich hier diesem Mönch das Leben nehmen würde. Lass mich doch dem Erhabenen diesen Vorfall berichten.’ Daraufhin nun gelangte diese Gottheit zum Erhabenen, und bei ihm angelangt, berichtete sie ihm diesen Vorfall: „Sehr gut, sehr gut, Gottheit! Bloß gut, dass du, Gottheit, nicht jenem Mönch das Leben genommen hast. Wenn du, Gottheit, heute jenem Mönch das Leben genommen hättest, dann hättest du dir, Gottheit, viel Missverdienst erschaffen. Geh du doch, Gottheit, an den-und-den Ort, da ist ein einsamer Baum, auf den kannst du gehen.“
Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes Bäume fällen und fällen lassen! Diese Asketen des Sakyasohnes, die schädigen Lebewesen mit einer Sinnesfähigkeit!“
Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche aus Āḷavī Bäume fällen und fällen lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche aus Āḷavī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Bäume gefällt habt und habt fällen lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, Bäume fällen und fällen lassen! Als Lebewesen, ihr Toren, betrachten die Menschen die Bäume. Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche aus Āḷavī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
752. [90.] Vegetation[992] beschädigen ist ein Pācittiya-Vergehen.“ 753. [91.] ‘Vegetation’ bedeutet: fünf Arten an Sämerei: durch (Aus-)Wurzeln fortgepflanzt, vom Stamm fortgepflanzt, vom Knoten fortgepflanzt, durch Schneiden fortgepflanzt und durch Aussaat fortgepflanzt als fünftes.‘Durch Auswurzeln fortgepflanzt’ bedeutet: Gelbwurz, Ingwer, Süßwurz, Kalmus, Atis, Nieswurz, Urai, Nussgras,[993] oder was auch immer aus Wurzeln hervorging, aus einer Wurzel entstanden ist, das wird durch Auswurzeln fortgepflanzt genannt.
‘Vom Stamm[994] fortgepflanzt’ bedeutet: Pappelfeige, Indische Feige, Ficus infectoria, Ficus racemosa, Schwarze Feige, Holzapfel, oder was auch immer von einem Stamm entsprang, aus einem Stamm entstanden ist, das wird vom Stamm fortgepflanzt genannt.[995]
‘Vom Knoten fortgepflanzt’[996] bedeutet: Zuckerrohr, Bambus, Schilfrohr, oder was auch immer aus einem Knoten hervorging, aus einem Knoten entstanden ist, das wird vom Knoten fortgepflanzt genannt.
‘Durch Wuchern[997] fortgepflanzt’ bedeutet: Weißer Basilikum, Bartgras, Schwarzer Vetiver, oder was auch immer durch Schneiden hervorgebracht wird, was durch Schneiden entstanden ist, das wird durch Schneiden fortgepflanzt genannt.
‘Durch Aussaat fortgepflanzt’ bedeutet: Erstaussaat, Spätsaat,[998] oder was auch immer bei Aussaat hervorging, was aus Samen entstanden ist, das wird durch Aussaat fortgepflanzt genannt.
754. [92.] Da ist Saatgut, und er vermutet, dass es Saatgut ist, und er schneidet es oder lässt es schneiden, er bricht es oder lässt es brechen, er kocht es oder er lässt es kochen[999], das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist Saatgut, aber er ist darüber im Zweifel, und er schneidet es oder lässt es schneiden, er bricht es oder lässt es brechen, er kocht es oder er lässt es kochen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist Saatgut, und er vermutet, dass es kein Saatgut ist, und er schneidet es oder lässt es schneiden, er bricht es oder lässt es brechen, er kocht es oder er lässt es kochen, das ist kein Vergehen.
Da ist kein Saatgut, und er vermutet, dass es Saatgut ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein Saatgut, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein Saatgut, und er vermutet, dass es kein Saatgut ist, das ist kein Vergehen.
755. [93.] Kein Vergehen ist es, wenn er sagt[1000]: „Finde das.“, „Gib das.“, „Nimm das weg.“, „Daran ist Bedarf.“, „Mach das erlaubt.“; wenn er es nicht absichtlich macht; wenn er es unachtsam macht; wenn er nichts davon weiß; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die elfte Vorschrift, die von der Vegetation, ist beendet.
756. [94.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita in Kosambi. Zu dieser Zeit, da hatte sich der ehrwürdige Channa in Fehlverhalten betätigt und als daraufhin inmitten des Ordens bezüglich der Vergehen befragt wurde, machte er Ausflüchte[1001]: „Wer hat sich vergangen?“, „Welches Vergehen?“, „Warum dieses Vergehen?“, „Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?“, „Was hast du [da] gesagt?“, „Warum sagst du so etwas?“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa, wenn er inmitten des Ordens befragt wird, [solcherlei] Ausflüchte machen: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, [solcherlei] Ausflüchte gemacht hast: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’, als du inmitten des Ordens befragt wurdest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, [solcherlei] Ausflüchte machen: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’, wenn du inmitten des Ordens befragt wirst! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Nun denn, ihr Mönche, dann mag der Orden den Mönch Channa des Ausflüchtemachens bezichtigen[1002]. Und so, ihr Mönche, soll bezichtigt werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
757. [95.] ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn der Mönch Channa inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt wird, macht er Ausflüchte. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den Mönch Channa des Ausflüchtemachens bezichtigen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Wenn der Mönch Channa inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt wird, macht er Ausflüchte. Der Orden bezichtigt den Mönch Channa des Ausflüchtemachens. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Channa des Ausflüchtemachens bezichtigt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Bezichtigt hat der Orden den Mönch Channa des Ausflüchtemachens. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Ausflüchte [machen] ist ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
758. [96.] Zu einer [späteren Gelegenheit, als der ehrwürdige Channa inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt wurde, da sprach er zu sich: „Wenn ich Ausflüchte mache, dann begehe ich ein Vergehen.“, versank in Schweigen und plagte [dadurch] den Orden. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa, wenn er inmitten des Ordens befragt wird, schweigen, und [dadurch] den Orden plagen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, als du inmitten des Ordens befragt wurdest, geschwiegen hast und [dadurch] den Orden plagtest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, wenn du inmitten des Ordens befragt wirst, schweigen, und [dadurch] den Orden plagen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Nun denn, ihr Mönche, dann mag der Orden den Mönch Channa des Schwierigkeitenmachens bezichtigen[1003]. Und so, ihr Mönche, soll bezichtigt werden. Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
759. [97.] ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn der Mönch Channa inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt wird, schweigt er und plagt [dadurch] den Orden. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den Mönch Channa des Schwierigkeitenmachens bezichtigen.’ Das ist die Ankündigung.‘Höre mich, hoher Orden! Wenn der Mönch Channa inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt wird, schweigt er und plagt [dadurch] den Orden. Der Orden bezichtigt den Mönch Channa des Schwierigkeitenmachens. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Mönch Channa des Schwierigkeitenmachens bezichtigt wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Bezichtigt hat der Orden den Mönch Channa des Schwierigkeitenmachens. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
760. [98.] Ausflüchte und/oder Schwierigkeiten machen ist ein Pācittiya-Vergehen.“761. [99.] ‘Ausflüchte machen’ bedeutet: inmitten des Ordens bezüglich eines Vorfalles oder eines Vergehens befragt, nicht darüber sprechen wollen, solches nicht aufdecken wollen [und mit solchen Worten]: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’ Ausflüchte machen. Das wird Ausflüchtemachen genannt.
‘Schwierigkeiten machen’ bedeutet: inmitten des Ordens bezüglich eines Vorfalles oder eines Vergehens befragt, nicht darüber sprechen wollen, solches nicht aufdecken wollen, sondern schweigen und [dadurch] den Orden plagen. Das wird Schwierigkeitenmachen genannt.
762. [100.] Ist er nicht des Ausflüchtemachens bezichtigt, und er wird inmitten des Ordens bezüglich eines Falles oder Vergehens befragt, und er will nicht darüber sprechen [und/oder] er will es nicht aufdecken, [sondern] macht Ausflüchte wie: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist er nicht des Ausflüchtemachens bezichtigt, und er wird inmitten des Ordens bezüglich eines Falles oder Vergehens befragt, und er will nicht darüber sprechen [und/oder] er will es nicht aufdecken, [sondern] macht durch sein Schweigen dem Orden Schwierigkeiten, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist er des Ausflüchtemachens bezichtigt, und er wird inmitten des Ordens bezüglich eines Falles oder Vergehens befragt, und er will nicht darüber sprechen [und/oder] er will es nicht aufdecken, [sondern] macht Ausflüchte wie: ‘Wer hat sich vergangen?’, ‘Welches Vergehen?’, ‘Warum dieses Vergehen?’, ‘Wie ist dieses Vergehen [begangen worden?’, ‘Was hast du [da] gesagt?’, ‘Warum sagst du so etwas?’, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist er des Ausflüchtemachens bezichtigt, und er wird inmitten des Ordens bezüglich eines Falles oder Vergehens befragt, und er will nicht darüber sprechen [und/oder] er will es nicht aufdecken, [sondern] macht durch sein Schweigen dem Orden Schwierigkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
763. [101.] Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und er macht Ausflüchte [und/oder] Schwierigkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er macht Ausflüchte [und/oder] Schwierigkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er macht Ausflüchte [und/oder] Schwierigkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
764. [102.] Kein Vergehen ist es, wenn er unwissend ist und [so] fragt; wenn er krank ist und nicht spricht; wenn er [sich] sagt: „Im Orden kommt Auseinandersetzung, Streit, Zankerei und Disput auf.’, und nicht spricht; wenn er [sich] sagt: ‘Ordensspaltung oder Ordenstrennung[1004] kommt auf.’, und er spricht nicht; wenn er [sich] sagt: „Sie führen ein Ordensverfahren durch, das nicht rechtmäßig ist oder in einer Teilgruppe oder gegen einen, für den dieses Verfahren nicht geeignet[1005] ist.’, und nicht spricht; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zwölfte Vorschrift, die vom Ausflüchtemachen, ist beendet.
765. [103.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da wies der ehrwürdige Dabba, der Malliersohn, im Orden Unterkünfte an und arrangierte Speisungen.[1006] Zu jener Zeit nun, hatten die Mönche Mettiya und Bhummaja[1007] Nachfolger, die erst kürzlich ordiniert waren und wenig verdienstvoll waren. Was immer zum Orden gehörte, davon bekamen diese Üblen die schlechteren Unterkünfte und die minderwertigeren Speisen. Sie machten, dass die [anderen] Mönche auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba herabschauten[1008] [indem sie verbreiteten]: „Der Malliersohn Dabba bevorzugt beim Unterkünftezuweisen.“, „Der Malliersohn Dabba bevorzugt beim Mahlzeitenarrangieren.“[1009] Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgen, machen, dass die [anderen] Mönche auf den ehrwürdigen Malliersohn Dabba herabschauen!“ Nachdem nun diese Mönche jene Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten, auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr [andere] Mönche dazu gebracht habt, dass sie auf Dabba, den Malliersohn herabschauen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, [andere] Mönche dazu bringen, dass sie auf Dabba, den Malliersohn herabschauen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten, auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Üble Nachrede ist ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
766. [104.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da sagten sich die Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten: „Vom Erhabenen wurde es abgelehnt, dass man veranlasst, dass auf andere Mönche herabgeschaut wird. Aber so viel sollen die Mönche [ruhig] hören.“[1010], und sie kritisierten in der [unmittelbaren] Nachbarschaft der Mönche den ehrwürdigen Malliersohn Dabba [indem sie sagten]: „Der Malliersohn Dabba bevorzugt beim Unterkünftezuweisen.“, „Der Malliersohn Dabba bevorzugt beim Mahlzeitenarrangieren.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgen, den ehrwürdigen Malliersohn Dabba kritisieren!“ Nachdem nun diese Mönche jene Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten, auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Dabba, den Malliersohn kritisiert habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, den Malliersohn Dabba kritisieren! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“Nachdem nun der Erhabene die Mönche, die den Mönchen Mettiya und Bhummaja nachfolgten, auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
767. [105.] Üble Nachrede und [destruktive] Kritik ist ein Pācittiya-Vergehen.“
768. [106.] ‘Üble Nachrede’[1011] bedeutet: wenn er macht, dass man auf einen herabschaut oder wenn er einen bekrittelt, der hochordiniert ist und/oder auf den man sich im Orden geeinigt hat als einen Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge[1012] – mit der Absicht einen Hochordinierten zu beleidigen, mit der Absicht ihn zu beschämen, mit der Absicht ihn in Verlegenheit zu bringen – das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und er betreibt üble Nachrede und/oder [destruktive] Kritik, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er betreibt üble Nachrede und/oder [destruktive] Kritik, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er betreibt üble Nachrede und/oder [destruktive] Kritik, das ist ein Pācittiya-Vergehen.[1013]
Ist es ein nicht Hochordinierter, und er betreibt üble Nachrede und/oder [destruktive] Kritik, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er macht, dass man auf einen herabschaut oder wenn er einen bekrittelt, der hochordiniert ist und/oder auf den man sich im Orden nicht geeinigt hat als einen Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge – mit der Absicht einen Hochordinierten oder nicht Hochordinierten zu beleidigen, mit der Absicht ihn zu beschämen, mit der Absicht ihn in Verlegenheit zu bringen – das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er macht, dass man auf einen herabschaut oder wenn er einen bekrittelt, der nicht hochordiniert ist und/oder auf den man sich im Orden geeinigt[1014] oder auch nicht geeinigt hat als einen Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge – mit der Absicht einen Hochordinierten oder nicht Hochordinierten zu beleidigen, mit der Absicht ihn zu beschämen, mit der Absicht ihn in Verlegenheit zu bringen – das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[1015]
769. [107.] Kein Vergehen ist es, wenn er macht, dass auf einen herabgeschaut wird, dessen Wesen Begehren, Hass und Verblendung ist oder der aus Furcht handelt oder wenn er einen solchen kritisiert; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die dreizehnte Vorschrift, die von der üblen Nachrede, ist beendet.
770. [108.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche zur kalten Jahreszeit[1016] unter freiem Himmel Lagerstatt und Sitz[1017] ausgebreitet und trockneten in der Sonne ihren Körper. Als die Zeit angekündigt[1018] wurde, da brachen sie auf ohne [die Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen. Ohne Bescheid zu sagen[1019] gingen sie fort. Lagerstatt und Sitzgelegenheit wurden feucht. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche, nachdem sie im Freien Lagerstatt und Sitz ausgebreitet haben, ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggehen, ohne Bescheid zu sagen, sodass die Sitzgelegenheiten und Lager feucht wurden!“[1020] Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr im Freien Lagerstatt und Sitz ausgebreitet habt, und ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggegangen seid, ohne Bescheid zu sagen, sodass die Sitzgelegenheiten und Lager feucht wurden?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr im Freien Lagerstatt und Sitz ausgebreitet habt, ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggehen, ohne Bescheid zu sagen, sodass die Sitzgelegenheiten und Lager feucht wurden! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene jene Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
771. [109.] Wer auch immer als Mönch im Freien ein dem Orden gehörendes Bett oder Sessel oder Polster oder Korbstuhl ausgebreitet hat oder ausbreiten ließ und dann fortgehen sollte ohne es wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, und ohne Bescheid zu sagen gehen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
772. [110.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da brachten die Mönche, nachdem sie unter freiem Himmel weilten, frühmorgens Lagerstatt und Sitzgelegenheit zurück[1021]. Da sah nun der Erhabene, wie jene Mönche frühmorgens Lagerstatt und Sitzgelegenheit zurückbrachten. Als er das gesehen hatte, hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede, und sprach dann zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass für die acht Monate, in denen nicht die Regenzeit verbracht wird, jene Sitzgelegenheiten und Lagerstätten in einem Pavillon oder am Fuße eines Baumes oder wo auch immer sie weder von Krähen noch von Geiern beschmutzt werden [können], aufzubewahren.“[1022]773. [111.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Dem Orden gehörend’ bedeutet: dem Orden wurde es gegeben oder übereignet.
‘Bett’ bedeutet: vier Arten Bett: ein gepolstertes Bett[1023], mit Lattengestell[1024], mit gebogenen Füßen, mit abnehmbaren Beinen.
‘Sessel’ bedeutet: vier Arten Sessel: gepolstert, mit Lattengestell, mit gebogenen oder abnehmbaren Füßen.[1025]
‘Polster’ bedeutet: fünf Arten Polster: Wollpolster, Stoff[-reste-]polster, Borkenpolster, Graspolster oder Laubpolster.[1026]
‘Korbstuhl’ bedeutet: aus Borke gefertigt oder aus Usīra-Gras gefertigt oder aus Muñja-Gras gefertigt oder aus Pabbaja-Gras gefertigt, das mittig zusammengebunden und [oben und unten] breit gemacht wurde.[1027]
‘Ausgebreitet hat’ ist: er hat es eigenhändig ausgebreitet.
‘Hat ausbreiten lassen’ ist: er hat veranlasst, dass jemand anderes es ausbreitet. Wenn er veranlasste, dass es ein nicht Hochordinierter ausbreitete, ist das ein Hemmnis[1028]. Wenn er veranlasste, dass es ein Hochordinierter ausbreitete, ist das für den Ausbreitenden ein Hemmnis.
‘Dann fortgehen und es weder aufräumen sollte’ ist: wenn er es eigenhändig aufräumen sollte.
‘Noch aufräumen lassen sollte’ ist: wenn er nicht veranlassen sollte, dass jemand anderes es aufräumt.
‘Ohne zu fragen gehen sollte’ ist: wenn er ohne einem Mönch oder Novizen oder Klosterhelfer Bescheid zu sagen weiter fortgeht als ein mittelstarker Mann einen Stein werfen kann, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[1029]
774. [112.] Da gehört etwas dem Orden, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, und hat es im Freien ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne es wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört etwas dem Orden, aber er ist darüber im Zweifel, und hat es im Freien ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne es wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört etwas dem Orden, und er vermutet, dass es einer Person gehört, und hat es im Freien ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne es wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist es ein Teppich oder eine Decke[1030] oder Bodenbelag oder eine (kleine) Sitzmatte[1031] oder eine lederne Unterlage oder ein Fuß(-abtrocken-)tuch oder ein Brettersitz, und er hat es im Freien ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne es wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört etwas einer Person, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört etwas einer Person, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört etwas einer Person, und er vermutet, dass es jemandem [anderen] gehört, [nämlich] einer [ganz] anderen Person, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Gehört es zu seiner eigenen Person, ist das kein Vergehen.
775. [113.] Kein Vergehen ist es, wenn er geht, nachdem er es weggeräumt hat; wenn er geht, nachdem er es hat wegräumen lassen; wenn er geht, nachdem er Bescheid gegeben hat; wenn er sich in der Sonne trocknet und geht[1032]; wenn es irgendwie aufgehoben[1033] wird; im Notfall[1034]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierzehnte Vorschrift, die erste von Sitz und Lagerstatt, ist beendet.
776. [114.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche der Siebzehnergruppe[1035] (enge) Gefährten. Wenn sie [irgendwo] weilten, dann verweilten sie gemeinsam, wenn sie [irgendwohin] aufbrachen, dann brachen sie gemeinsam auf. An einer gewissen Wohnstätte, die dem Orden gehörte, breiteten sie eine Liegestatt[1036] [im Freien] aus und brachen dann auf, ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen und ohne Bescheid zu sagen. Dieses Einrichtungsstück[1037] wurde von Termiten gefressen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Siebzehnergruppe, an einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt [im Freien] ausbreiten, und ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggehen, ohne Bescheid zu sagen, sodass dieses Einrichtungsstück von Termiten gefressen wurde!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Siebzehnergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass die Mönche der Siebzehnergruppe an einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt [im Freien] ausgebreitet haben, und ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggingen, ohne Bescheid zu sagen, sodass dieses Einrichtungsstück von Termiten gefressen wurde?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können diese Toren bloß an einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt [im Freien] ausbreiten, und ohne die [Sachen] aufzuräumen oder aufräumen zu lassen, [einfach] weggehen, ohne Bescheid zu sagen, sodass dieses Einrichtungsstück von Termiten gefressen wurde! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene jene Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
777. [115.] Wer auch immer als Mönch an einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt ausgebreitet hat oder ausbreiten ließ und dann fortgehen sollte ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, und ohne Bescheid zu sagen gehen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
778. [116.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Dem Orden gehörend’ bedeutet: dem Orden wurde es gegeben oder übereignet.
‘Liegestatt’ bedeutet: Polster, Teppich, Decke, Bodenbelag, (kleine) Sitzmatte, lederne Unterlage, Sitzmatte[1038], Bettwäsche[1039], Grasmatte, Laubmatte.
‘Ausgebreitet hat’ ist: er hat es eigenhändig ausgebreitet.
‘Hat ausbreiten lassen’ ist: er hat veranlasst, dass jemand anderes es ausbreitet. Wenn er veranlasste, dass es ein nicht Hochordinierter ausbreitete, ist das ein Hemmnis[1040]. Wenn er veranlasste, dass es ein Hochordinierter ausbreitete, ist das für den Ausbreitenden ein Hemmnis.
‘Dann fortgehen und es weder aufräumen sollte’ ist: wenn er es eigenhändig aufräumen sollte.
‘Noch aufräumen lassen sollte’ ist: wenn er nicht veranlassen sollte, dass jemand anderes es aufräumt.
‘Ohne zu fragen gehen sollte’ ist: wenn er ohne einem Mönch oder Novizen oder Klosterhelfer Bescheid zu sagen weiter geht als die Einfassung eines eingefassten (Kloster-)Parks, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er bei einem nicht eingefassten (Kloster-)Park weiter geht als das Klostergelände[1041], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört die Liegestatt dem Orden, und er vermutet, dass sie dem Orden gehört, und hat sie [im Freien] ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört die Liegestatt dem Orden, aber er ist darüber im Zweifel, und hat sie [im Freien] ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört die Liegestatt dem Orden, und er vermutet, dass sie einer Person gehört, und hat sie im [Freien] ausgebreitet oder ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
779. [117.] Wenn er die Liegestatt in der Umgebung einer Wohnstatt oder im Versammlungssaal oder im Pavillon oder am Fuße eines Baumes ausgebreitet hat oder hat ausbreiten lassen, und sollte dann aufbrechen ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er ein Bett oder einen Sessel im Kloster oder in der Klosterumgebung oder im Versammlungssaal oder im Pavillon oder am Fuße eines Baumes hingestellt hat[1042] oder hat hinstellen lassen, und sollte dann aufbrechen ohne sie wegzuräumen oder wegräumen zu lassen, oder sollte er gehen ohne Bescheid zu geben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[1043]
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es jemandem [anderen] gehört, [nämlich] einer [ganz] anderen Person, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Gehört es zu seiner eigenen Person, ist das kein Vergehen.
780. [118.] Kein Vergehen ist es, wenn er geht, nachdem er es weggeräumt hat; wenn er geht, nachdem er es hat wegräumen lassen; wenn er geht, nachdem er Bescheid gegeben hat; wenn es irgendwie aufgehoben wird; wenn er da steht und fragt aber dann mit der Erwartung [einer Antwort] geht[1044]; wenn es durch irgendetwas fortgenommen wird[1045]; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[1046]Die fünfzehnte Vorschrift, die zweite von Sitz und Lagerstatt, ist beendet.
781. [119.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da nahmen die Mönche der Sechsergruppe für sich die besten Schlafplätze in Beschlag, aber die ordensälteren Mönche ließen sie [wieder] aufstehen.[1047] Da nun sagten sich die Mönche der Sechsergruppe: „Mit welch einer List könnten wir hier die Regenzeit verbringen?“ Daraufhin nun drängten sich die Mönche auf die Schlafplätze der ordensälteren Mönche vor und legten sich da hin [in dem Gedanken]: ‘Wer in Bedrängnis ist, der wird [schon] weggehen.’ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Mönche der Sechsergruppe auf die Schlafplätze der ordensälteren Mönche vordrängen und sich da hinlegen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch auf die Schlafplätze der ordensälteren Mönche vorgedrängt habt und euch da hinlegtet?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, auf die Schlafplätze der ordensälteren Mönche vordrängen und euch da hinlegen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
782. [120.] Wer auch immer als Mönch in einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, wissentlich einen früher [als er] angekommenen Mönch von seinem Platz verdrängen und sich da hinlegen sollte – in dem Gedanken: ‘Wer in Bedrängnis ist, der wird [schon] weggehen.’ – wenn er es aus diesem Grund macht und keinem anderen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
783. [121.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Dem Orden gehörend’ bedeutet: dem Orden wurde es gegeben oder übereignet.
‘Wissentlich’ bedeutet: er denkt: ‘Ich weiß, dass [jener] ein Älterer ist.’, ‘Ich weiß, dass [jener] krank ist.’, ‘Ich weiß, dass das hier dem Orden gegeben ist.’
‘Vordrängen’[1048] ist: er hat sich da hinbegeben.
‘Auf diesem Platz hinlegen sollte’ ist: nachdem er ein Bett oder einen Sessel in der Umgebung eines Schlafplatzes ausgebreitet hat oder hat ausbreiten lassen, und er begibt sich da hin oder geht davon weg, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Setzt er sich darauf nieder oder legt er sich darauf hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Wenn er es aus diesem Grund macht und keinem anderen’ ist: aus keinem anderem Grund, als eben sich vorzudrängen und auf diesen Platz hinzulegen.
784. [122.] Da gehört es dem Orden, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, und in Beschlag nehmend, legt er sich auf diesen Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört es dem Orden, aber er ist darüber im Zweifel, und in Beschlag nehmend, legt er sich auf diesen Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört es dem Orden, und er vermutet, dass es einer Person gehört, und in Beschlag nehmend, legt er sich auf diesen Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er ein Bett oder einen Sessel woanders als in der Umgebung eines Schlafplatzes ausgebreitet hat oder hat ausbreiten lassen, und er begibt sich da hin oder geht davon weg, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[1049] Setzt er sich darauf nieder oder legt er sich darauf hin, ist das ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er in der Umgebung einer Wohnstätte oder des Versammlungssaales oder im Pavillon oder am Fuße eines Baumes oder im Freien einen Liegeplatz ausbreitet oder ausbreiten lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Setzt er sich darauf nieder oder legt er sich darauf hin, ist das ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es jemandem [anderen] gehört, [nämlich] einer [ganz] anderen Person, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Gehört es zu seiner eigenen Person, ist das kein Vergehen.
785. [123.] Kein Vergehen ist es, wenn ein Kranker sich hinbegibt; wenn er sich von Kälte oder Hitze bedrängt dahin begibt; im Notfall, wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechzehnte Vorschrift, die vom Verdrängen, ist beendet.
786. [124.][1050] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche der Siebzehnergruppe dabei, eine gewisse angrenzende große Wohnstätte wieder zu errichten [in dem Gedanken]: ‘Hier werden wir die Regenzeit verbringen.’ Da sahen nun die Mönche der Sechsergruppe, wie die Mönche der Siebzehnergruppe jene Wohnstätte wiedererrichteten. Als sie das sahen, sprachen sie unter sich: „Brüder, die Mönche der Siebzehnergruppe bauen jene Wohnstätte wieder auf. Lasst uns sie vertreiben[1051].“ Einige [von ihnen] sprachen: „Wartet, Brüder, bis sie sie wieder aufgebaut haben, dann lasst uns sie vertreiben.“
Dann sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu den Mönchen der Siebzehnergruppe: „Erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ – „Sollte das, ihr Brüder, nicht vorher geklärt werden? Dann würden wir etwas anderes wieder aufgebaut haben.“ – „Aber Brüder, gehört die Wohnstätte nicht dem Orden?“ – „Ja, Brüder, die Wohnstätte gehört dem Orden.“ – „Dann erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ – „Groß ist diese Wohnstätte, Brüder, ihr könnt hier wohnen und wir können hier wohnen.“ – „Los, erhebt euch, Brüder, wir bekommen diese Wohnstätte.“ Zornig und üblen Geistes packten sie sie an der Kehle und warfen sie hinaus. Die Hinausgeworfenen wehklagten. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: „Warum, ihr Brüder wehklagt ihr?“ – „Brüder, wir sind von den Mönchen der Sechsergruppe, die zornig und üblen Geistes waren, aus einer Wohnstätte geworfen worden, die dem Orden gehört.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohnstätte hinauswerfen, die dem Orden gehört!“ Nachdem nun diese Mönche die Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist es wahr, ihr Mönche, was man sagt, dass ihr zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohnstätte hinausgeworfen habt, die dem Orden gehört?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene die Mönche heftig: „Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr Toren bloß zornig und üblen Geistes [andere] Mönche aus einer Wohnstätte hinauswerfen, die dem Orden gehört! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
787. [125.] Wer auch immer als Mönch einen [anderen] Mönch zornig und üblen Geistes aus einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, hinauswerfen sollte oder hinauswerfen lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“788. [126.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einen Mönch’ ist: ein anderer Mönch.
‘Zornig und üblen Geistes’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.
‘Dem Orden gehörend’ bedeutet: dem Orden wurde es gegeben oder übereignet.
‘Hinauswerfen sollte’ ist: nachdem er ihn in der (Mönchs-)Zelle[1052] genommen hat, wirft er ihn hinaus vor das Gebäude[1053], das ist ein Pācittiya-Vergehen. Hat er ihn vor dem Gebäude ergriffen und wirft ihn nach draußen[1054], ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er mit einer Handlung veranlasst, dass jemand durch die Tür(-en) nach draußen gelangt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Hinauswerfen lassen sollte’ ist: wenn er andere anweist, ist das ein Pācittiya-Vergehen[1055]. Hat er es einmal angewiesen, und durch die Tür(-en) gelangt jemand nach draußen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
789. [127.] Da gehört es dem Orden, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, und zornig und mit üblem Geist wirft er hinaus oder lässt er hinauswerfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört es dem Orden, aber er ist darüber im Zweifel, und zornig und mit üblem Geist wirft er hinaus oder lässt er hinauswerfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört es dem Orden, und er vermutet, dass es einer Person gehört, und zornig und mit üblem Geist wirft er hinaus oder lässt er hinauswerfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er jemandes Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er vom Klostergrundstück oder aus dem Versammlungssaal oder aus dem Pavillon oder vom Fuße eines Baumes oder aus dem Freien hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er jemandes Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er einen nicht Hochordinierten aus dem Kloster oder vom Klostergrundstück oder aus dem Versammlungssaal oder aus dem Pavillon oder vom Fuße eines Baumes oder aus dem Freien hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er dessen Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es dem Orden gehört, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört es einer Person, und er vermutet, dass es jemandem [anderen] gehört, [nämlich] einer [ganz] anderen Person, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Gehört es zu seiner eigenen Person, ist das kein Vergehen.
790. [128.] Kein Vergehen ist es, wenn er einen hinauswirft oder hinauswerfen lässt, der übel[1056] ist; wenn er dessen Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er einen Verrückten hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er dessen Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er einen Auseinandersetzungsverursacher, Streitverursacher, Disput- und Debattenverursacher sowie Ordensverfahrenseinleiter hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er dessen Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er einen Schüler[1057] oder Mitbewohner[1058] oder einen, der seinen Pflichten nicht richtig nachkommt[1059] hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er dessen Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn er [selber] verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die siebzehnte Vorschrift, die vom Hinauswerfen, ist beendet.
791. [129.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da lebten zwei Mönche an einer (Wohn-)Stätte, die dem Orden gehörte, in einer Hütte[1060], die recht hoch war. Einer wohnte unten, einer wohnte oben. Der obige Mönch ließ sich kräftig auf sein Bett nieder, das abnehmbare Füße hatte. Ein Fuß des Bettes brach zusammen und traf den unten wohnenden Mönch am Kopf. Der Mönch stieß einen Schrei aus. Die herbeigeeilten Mönche sprachen zu jenem Mönch: „Warum, Bruder, hast du aufgeschrien?“ Daraufhin berichtete der Mönch diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann man sich bloß als Mönch in einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, kräftig auf ein Bett mit abnehmbaren Füßen niederlassen!“ Nachdem nun die Mönche jenen Mönch[1061] auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er diesen Mönch: „Ist das wahr, Mönch, was man sagt, dass du dich in einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, kräftig auf ein Bett niedergelassen hast, das abnehmbare Beine hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, in einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, kräftig auf ein Bett mit abnehmbaren Füßen niederlassen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene jenen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
792. [130.] Wer auch immer sich als Mönch in einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, auf ein Bett oder einen Sessel mit abnehmbaren Füßen hinsetzen sollte oder hinlegen sollte[1062], begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
793. [131.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Dem Orden gehörend’ bedeutet: eine Wohnstätte, die dem Orden gegeben oder übereignet wurde.
‘Hohe Hütte’ bedeutet: der Kopf eines mittelgroßen Mannes wird nicht berührt.[1063]
‘Mit abnehmbaren Füßen’ bedeutet: nachdem am Bett die Beine entfernt wurden, bleibt es stehen.
‘Mit abnehmbaren Füßen’ bedeutet: nachdem am Sessel die Beine entfernt wurden, bleibt er stehen.
‘Sich hinsetzen sollte’ ist: wenn er sich darauf niedersetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Sich hinlegen sollte’ ist: wenn er sich darauf hinlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
794. [132.] Da gehört eine hohe Hütte dem Orden, und er vermutet, dass sie dem Orden gehört, und auf ein Bett oder auf einen Sessel mit abnehmbaren Füßen legt oder setzt er sich hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört eine hohe Hütte dem Orden, aber er ist darüber im Zweifel, und auf ein Bett oder auf einen Sessel mit abnehmbaren Füßen legt oder setzt er sich hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört eine hohe Hütte dem Orden, und er vermutet, dass sie einer Person gehört, und auf ein Bett oder auf einen Sessel mit abnehmbaren Füßen legt oder setzt er sich hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da gehört sie einer Person, und er vermutet, dass sie dem Orden gehört, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört sie einer Person, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da gehört sie einer Person, und er vermutet, dass sie jemandem [anderen] gehört, [nämlich] einer [ganz] anderen Person, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Gehört sie zu seiner eigenen Person, ist das kein Vergehen.
795. [133.] Kein Vergehen ist es, wenn es eine nicht [zu] hohe Hütte ist, in der der Kopf nicht anstößt, wo für einen unteren [Mönch] kein Gebrauch ist; wenn Bretter aufgehäuft[1064] wurden; wenn ein Stift[1065] verwendet wurde; wenn er darauf stehend etwas aufhängt oder (herunter-)nimmt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die achtzehnte Vorschrift, die von der hohen Hütte, ist beendet.
796. [134.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita zu Kosambi. Zu dieser Zeit, da hatte der ehrwürdige Channa einen Ministerrat als Unterstützer, und der ließ für den ehrwürdigen Channa eine Wohnstätte errichten. Die fertiggestellte Wohnstätte wurde dann [aber] vom ehrwürdigen Channa wieder und wieder gedeckt, wieder und wieder verputzt. Die überladene Wohnstätte brach zusammen. Daraufhin sammelte der ehrwürdige Channa Gras und Holz und verdarb dabei ein Getreidefeld eines gewissen Brahmanen. Da nun wurde der Brahmane ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie kann bloß dieser Ehrwürdige unser Getreidefeld verderben!“ Die Mönche hörten nun diesen Brahmanen, der verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa eine fertiggestellte Wohnstätte wieder und wieder decken, und immer wieder verputzen, sodass diese überladene Wohnstätte zusammenbricht!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, eine fertiggestellte Wohnstätte wieder und wieder gedeckt und immer wieder verputzt hast, sodass diese Wohnstätte überladen zusammenbrach?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, eine fertiggestellte Wohnstätte wieder und wieder decken, und immer wieder verputzen, sodass diese überladene Wohnstätte zusammenbricht! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
797. [135.] Wenn da eine große Wohnstätte für einen Mönch fertiggestellt[1066] wurde, mag um den Türrahmen herum, um die Türfalle herum, wo die Lichtöffnungen gemacht wurden herum, und auf das Dach zwei- bis drei Lagen auftragen, wenn er nicht auf Pflanzen tritt. Sollte er mehr auftragen, auch wenn er nicht auf Pflanzen tritt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“[1067]
798. [136.] ‘Große Wohnstätte’ bedeutet: eine Wohnstätte mit Besitzer nennt man so.
‘Wohnstätte’ bedeutet: wenn innen oder außen oder innen und außen verputzt wurde.[1068]
‘Fertiggestellt wurde’ ist: es wurde gemacht oder es wurde veranlasst zu machen.
‘Um den Türrahmen herum’ ist: eine volle Reichweite der Hand[1069] um den Türrahmen[1070].
‘Um die Türfalle[1071] herum’ ist: wo die Tür[1072] platziert ist.
‘Wo die Lichtöffnungen gemacht wurden herum’ ist: wo Fenster gemacht wurden, wo geweißt wurde, wo geschwärzt wurde, wo ockerfarbig gestrichen wurde[1073], wo Girlanden angebracht wurden, wo Flechtwerk angebracht wurde, wo Mauerhaken sind[1074] und Bilder[1075].
‘Auf das Dach zwei bis drei Lagen auftragen, wenn er nicht auf Pflanzen[1076] tritt’ ist: Grünes bedeutet: Erstaussaat und Spätaussaat[1077]. Wenn er es verrichtet und [dabei] auf Grünem steht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Ist es auf die aufrechte Art[1078] gedeckt, kann er es tun, wenn zwei Reihen auszuführen sind, wenn eine dritte Reihe zu machen ist, soll er fortgehen, nachdem er es angewiesen hat. Ist es auf die parallele Art[1079] gedeckt, kann er es tun, wenn zwei Reihen auszuführen sind, wenn eine dritte Reihe zu machen ist, soll er fortgehen, nachdem er es angewiesen hat.
799. [137.] ‘Sollte er mehr auftragen, auch wenn er nicht auf Pflanzen tritt’ ist: deckt er mit (Dach-)Ziegeln, ist es bei jedem Ziegel ein Pācittiya-Vergehen. Deckt er mit Steinen, ist es bei jedem Stein ein Pācittiya-Vergehen. Deckt er mit Putz, ist es Klumpen für Klumpen ein Pācittiya-Vergehen. Deckt er mit Gras, ist es Büschel für Büschel ein Pācittiya-Vergehen. Deckt er mit Blättern, ist es Blatt für Blatt ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es mehr ist als zwei bis drei Lagen, und er vermutet, dass es mehr ist, und er führt es aus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es mehr ist als zwei bis drei Lagen, aber er ist darüber im Zweifel, und er führt es aus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es mehr ist als zwei bis drei Lagen, und er vermutet, dass es weniger ist, und er führt es aus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es weniger ist als zwei bis drei Lagen, und er vermutet, dass es mehr ist, und er führt es aus, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es weniger ist als zwei bis drei Lagen, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es weniger ist als zwei bis drei Lagen, und er vermutet, dass es weniger ist, ist das kein Vergehen.
800. [138.] Kein Vergehen ist es, wenn es zwei bis drei Lagen sind; wenn es weniger als zwei bis drei Lagen sind; wenn es eine Höhle ist; wenn es eine Halbhöhle[1080] ist; wenn es eine Grashütte ist; wenn es für einen anderen ist; wenn es für seinen eigenen Besitz ist; außer bei einem Wohnhaus ist es in jedem Fall kein Vergehen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die neunzehnte Vorschrift, die von der großen Wohnstätte, ist beendet.
801. [139.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene am Hauptschrein der Āḷavī. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen, und mit Wasser, wovon sie wussten, dass es (kleine) Lebewesen enthielt, besprenkelten sie damit Gras und Lehm und ließen es damit besprenkeln. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche aus Āḷavī wissend, dass das Wasser (kleine) Lebewesen enthält, damit Gras und Lehm besprenkeln und besprenkeln lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche aus Āḷavī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr mit Wasser, wovon ihr wusstet, dass es (kleine) Lebewesen enthält, Gras und Lehm besprenkelt habt und damit besprenkeln lassen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, mit Wasser, wovon ihr wusstet, dass es (kleine) Lebewesen enthält, Gras und Lehm besprenkeln und besprenkeln lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche aus Āḷavī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
802. [140.] Wer auch immer als Mönch wissend, dass das Wasser (kleine) Lebewesen enthält, damit Gras oder Lehm besprenkeln sollte oder damit besprenkeln lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“803. [141.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissend’ bedeutet: er weiß es selber oder jemand anderes hat es ihm mitgeteilt.
‘Besprenkeln[1081] sollte’ ist: wenn er eigenhändig besprenkelt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Besprenkeln lassen sollte’ ist: wenn er es anderen anordnet, ist es ein Pācittiya-Vergehen.[1082] Hat er es einmal angewiesen, und es wird mehrmals besprenkelt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
804. [142.] Es enthält Lebewesen, und er vermutet, dass es Lebewesen enthält, und Gras und Lehm besprenkelt er oder lässt er damit besprenkeln, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es enthält Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, und Gras und Lehm besprenkelt er oder lässt er damit besprenkeln, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es enthält Lebewesen, und er vermutet, dass es keine Lebewesen enthält, und Gras und Lehm besprenkelt er oder lässt er damit besprenkeln, das ist kein Vergehen.[1083]
Es enthält keine Lebewesen, und er vermutet, dass es Lebewesen enthält, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es enthält keine Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es enthält keine Lebewesen, und er vermutet, dass es keine Lebewesen enthält, das ist kein Vergehen.
805. [143.] Kein Vergehen ist es, wenn er es nicht absichtlich macht; wenn er es unachtsam macht; wenn er nichts davon weiß; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die zwanzigste Vorschrift, die von den Lebewesen, ist beendet.
[Das war] das zweite Kapitel, das von den Pflanzen.
Pflanzenwelt, durch
andere, übel nachreden,
über’s Aufbrechen dann die zwei;
Eher, rausgeworfen, abnehmbare
Füße,
um die Tür, mit Lebewesen auch.
806. [144.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da unterwiesen ordensältere Mönche die Nonnen und wurden beschenkt mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin für den Krankheitsfall. Da nun kam den Mönchen der Sechsergruppe der Gedanke: ‘Jetzt werden doch, ihr Brüder, die ordensälteren Mönche, die Unterweiser sind, [auch noch dafür] beschenkt mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin für den Krankheitsfall. Los Brüder, lasst uns auch Nonnen unterweisen.“ Daraufhin nun gingen die Mönche der Sechsergruppe zu den Nonnen, und dort angelangt, sprachen sie zu ihnen: „Kommt her, Schwestern, denn wir wollen euch unterweisen.“[1084]
Da nun kamen die Nonnen zu den Mönchen der Sechsergruppe, und nachdem sie bei ihnen angelangt waren und sie verehrt hatten, setzten sie sich seitwärts nieder. Nachdem dann die Mönche der Sechsergruppe den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten hatten, und den Tag mit albernem Geschwätz[1085] verbracht hatten, entließen sie [die Nonnen mit den Worten]: „Geht nun, Schwestern.“ Daraufhin gingen die Nonnen zum Erhabenen[1086], und nachdem sie bei ihm angelangt waren, und ihn verehrt hatten, blieben sie seitwärts stehen. Zu den seitwärts stehenden Nonnen sprach der Erhabene: „Hoffentlich, ihr Nonnen, die Unterweisung war erfolgreich?“ – „Von wegen, hoher Herr! Unterweisung und erfolgreich sein! Nachdem die Meister der Sechsergruppe uns eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten hatten, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hatten, entließen sie uns.“ Dann hat der Erhabene die Nonnen durch eine Lehrrede veranlasst, zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun die Nonnen, durch die Lehrrede des Erhabenen veranlasst, verstanden hatten, sie aufgenommen hatten, davon motiviert waren und sich daran erfreuten, verehrten sie den Erhabenen, umschritten ihn rechts herum und gingen fort.
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist es wahr, ihr Mönche, was man sagt, dass ihr, nachdem ihr den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten habt, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hattet, sie dann entlassen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten habt, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hattet, sie dann entlassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, sich auf einen [Mönch als] Nonnenunterweiser zu einigen. Und so, ihr Mönche, sollt ihr euch einigen: zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Orden ankündigen:
807. [145.] ‘Höre mich, hoher Orden! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser einigen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit spreche ich: Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit spreche ich: Höre mich, hoher Orden! Der Orden einigt sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.’
‘Der Orden hat sich über den So-und-so genannten Mönch als Nonnenunterweiser geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
808. [146.] Wer auch immer als Mönch ohne dass man sich auf ihn geeinigt hat, die Nonnen unterweisen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.[1087]
809. [147.] Zu dieser Zeit, da unterwiesen ordensältere Mönche die Nonnen und wurden wie zuvor mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin für den Krankheitsfall beschenkt. Da nun kam den Mönchen der Sechsergruppe der Gedanke: ‘Jetzt werden doch, ihr Brüder, die ordensälteren Mönche, die Unterweiser sind, [auch noch dafür] wie zuvor mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin für den Krankheitsfall beschenkt. Los Brüder, lasst uns doch, nachdem wir außerhalb der Grenze[1088] gegangen sind, und wir uns gegenseitig zu Nonnenunterweisern ernannt haben, die Nonnen unterweisen.“ Daraufhin gingen die Mönche der Sechsergruppe nach außerhalb der Grenze und nachdem sie sich gegenseitig darauf geeinigt hatten, Nonnenunterweiser zu sein, gingen sie zu den Nonnen und sprachen: „Wir haben uns, ihr Schwestern, darauf geeinigt. Kommt her, Schwestern, denn wir wollen euch unterweisen.“Da nun kamen die Nonnen zu den Mönchen der Sechsergruppe, und nachdem sie bei ihnen angelangt waren und sie verehrt hatten, setzten sie sich seitwärts nieder. Nachdem dann die Mönche der Sechsergruppe den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten hatten, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hatten, entließen sie [die Nonnen mit den Worten]: „Geht nun, Schwestern.“ Daraufhin gingen die Nonnen zum Erhabenen, und nachdem sie bei ihm angelangt waren, und ihn verehrt hatten, blieben sie seitwärts stehen. Zu den seitwärts stehenden Nonnen sprach der Erhabene: „Hoffentlich, ihr Nonnen, die Unterweisung war erfolgreich?“ – „Von wegen, hoher Herr! Unterweisung und erfolgreich sein! Nachdem die Meister der Sechsergruppe uns eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten hatten, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hatten, entließen sie uns.“
Dann hat der Erhabene die Nonnen durch eine Lehrrede veranlasst, zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun die Nonnen, durch die Lehrrede des Erhabenen veranlasst, verstanden hatten, sie aufgenommen hatten, davon motiviert waren und sich daran erfreuten, verehrten sie den Erhabenen, umschritten ihn rechts herum und gingen fort.
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist es wahr, ihr Mönche, was man sagt, dass ihr, nachdem ihr den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten habt, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hattet, sie dann entlassen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr den Nonnen eine unbedeutende Lehrdarlegung gehalten habt, und den Tag mit albernem Geschwätz verbracht hattet, sie dann entlassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, sich auf einen [Mönch als] Nonnenunterweiser zu einigen, der mit acht Dingen ausgestattet ist: [1] er ist tugendhaft[1089]; durch die Zügelung des Pātimokkha verweilt er gezügelt und ist versehen mit gutem Benehmen und Umgangsformen[1090]; im kleinsten Fehler erkennt er die Gefahr; er hat die Übungsregeln auf sich genommen und übt sich [auch] darin; [2] er hat viel gelernt, ist im Gelernten versiert und ist wie ein Lagerhaus für Gelerntes; in dieser Lehre, die anfangs edel ist, inmitten edel ist und am Ende edel ist, kann er die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen; solche Dinge, wie diese, davon hat er viel gehört, im Gedächtnis behalten, kann diese rezitieren, hat sie durchdacht, hat sie durch Einsicht gut verstanden; [3] beide Pātimokkha[1091] sind ihm ausführlich dargelegt und von ihm auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgearbeitet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung[1092] nach; [4] er hat eine angenehme Stimme und freundliche Sprechweise; [5] insgesamt ist er den Nonnen lieb und angenehm; [6] er ist fähig, die Nonnen zu belehren; [7] er ist keiner von denen, die in der vom Erhabenen dargelegten Lehre in die Hauslosigkeit gezogen sind und die gelben Roben angelegt haben, und vorher [schon einmal] gegen eine schwerwiegende Vorschrift verstoßen haben[1093]; [8] zwanzig Regenzeiten oder mehr als zwanzig Regenzeiten hat er [die Hochordination]. Ihr Mönche, ich erlaube, dass man sich auf einen Mönch als Nonnenunterweiser einigt, der mit diesen acht Eigenschaften versehen ist.“
810. [148.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht auf ihn geeinigt’ bedeutet: nicht durch ein (Ordens-)Verfahren mit Ankündigung und dreimaliger Verkündung bestimmt.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Belehren sollte’ ist: wenn er bezüglich der Acht Schwerwiegenden Vorschriften[1094] unterweist, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er bezüglich anderer Dinge[1095] unterweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er eine unterweist, die [nur] von einem Orden hochordiniert wurde, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
811. [149.] Nachdem der Mönch, auf den man sich geeinigt hat, [seine] Zelle[1096] gefegt hat, Wasser zum Trinken als auch zum Waschen bereitgestellt hat, den Sitzplatz zurechtgemacht hat und sich einen Zweiten[1097] [dazu] geholt hat, soll er sich hinsetzen. Nachdem die Nonnen da hin gegangen sind und den Mönch verehrt haben, sollen sie sich seitwärts hinsetzen[1098]. Dann soll er die Nonnen fragen: „Sind die Schwestern an diesem Platz versammelt?“ Wenn sie sagen: „Versammelt sind sie, Meister.“, spricht er: „Existieren[1099] bei euch, ihr Schwestern, die Acht Schwerwiegenden Vorschriften?“ Wenn sie sagen: „Sie haben Bestand, Meister.“, spricht er: „Das, ihr Schwestern, ist eure Unterweisung.“, und dann soll er [die Unterweisung] ausführen. Wenn sie sagen: „Nein Meister, sie haben keinen Bestand.“, dann soll er sie rehabilitieren[1100].
„Eine Nonne soll, auch wenn sie hundert Ordensjahre hat, einen Mönch, auch wenn er gerade eben hochordiniert wurde, höflich begrüßen, sich vor ihm erheben, ihn mit ehrfürchtig zusammengelegten Händen verehren und ihm Respekt erweisen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Eine Nonne soll nicht die Regenzeit in einer Wohnstätte verbringen, wo keine Mönche sind.[1101] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Alle halben Monate soll eine Nonne zwei Dinge vom Mönchsorden erbitten: den Uposatha-Tag erfragen und dass zum Unterweisen gekommen wird. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Nachdem die Regenzeit verbracht wurde, soll eine Nonne vor beiden Orden[1102] bezüglich dreier Dinge einladen: ob etwas gesehen wurde, gehört wurde oder vermutet wird.[1103] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Wird gegen eine [dieser] schwerwiegenden Vorschriften von einer Nonne verstoßen, hat sie vor beiden Orden einen halben Monat Ehrerbietung zu leisten. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Hat sich eine zu Schulende[1104] zwei Jahre lang in sechs Übungsregeln geübt, mag sie vor beiden Orden um Hochordination ersuchen.[1105] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Eine Nonne soll nicht auf irgendeine Weise einen Mönch beschimpfen und/oder schmähen.[1106] Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Ab heute[1107] ist es den Nonnen verwehrt[1108], Mönche anzusprechen[1109], doch den Mönchen ist es nicht verwehrt, die Nonnen anzusprechen. Diese Vorschrift ist ein Leben lang zu respektieren, zu würdigen, hochzuhalten, zu verehren und nicht zu übertreten.
Wenn sie sagen: „Versammelt sind sie, Meister.“, und er spricht über andere Dinge, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie sagen: „Wir sind eine Teilgruppe, Meister.“, und er spricht von den Acht Schwerwiegenden Vorschriften, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er die Unterweisung nicht [so] ausgeführt hat, [sondern] über andere Dinge gesprochen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[1110]
812. [150.] Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren[1111], und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
813. [151.] Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist eine Teilgruppe des Nonnenordens, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie ... – ... aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie ... – ... und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine Teilgruppe ist, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist sie, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und es ist ein vollständiger Nonnenorden, und er vermutet, dass es eine vollständige Gruppe ist, und er unterweist sie, ist das kein Vergehen.
814. [152.] Kein Vergehen ist es, wenn er eine Rezitation hält[1112]; wenn er eine Untersuchung durchführt[1113]; wenn [zu ihm] gesagt wurde: „Meister, unterweise uns.“, und er unterweist; wenn ihm eine Frage gestellt wird[1114]; wenn eine Frage gestellt wurde, und er beantwortet sie; wenn er zum Wohl anderer spricht und eine Nonne hört zu; wenn es eine zu Schulende ist; wenn es eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die einundzwanzigste Vorschrift, die von der Unterweisung, ist beendet.
815. [153.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da unterwiesen die ordensälteren Mönche der Reihe nach die Nonnen. Nach einiger Zeit, da war der ehrwürdige Cūḷapanthaka an der Reihe, die Nonnen zu unterweisen. Die Nonnen sprachen zu sich: „Na heute wird die Unterweisung [aber] nicht gerade erfolgreich sein, nichts weiter als den einen Ausspruch wird nun der Meister Cūḷapanthaka wieder und wieder [daher-]sagen.“ Dann gingen die Nonnen zum ehrwürdigen Cūḷapanthaka, und nachdem sie bei ihm angelangt waren, verehrten sie den ehrwürdigen Cūḷapanthaka und setzten sich seitwärts hin. Als nun die Nonnen seitwärts saßen, sprach der ehrwürdige Cūḷapanthaka zu ihnen: „Sind die Schwestern an diesem Platz versammelt?“ – „Versammelt sind sie, Meister.“ – „Existieren bei euch, ihr Schwestern, die Acht Schwerwiegenden Vorschriften?“ – „Sie haben Bestand, Meister.“ – „Das, ihr Schwestern, ist eure Unterweisung:“ sprach er und nachdem er sie ausgeführt hatte[1115], sagte er wiederholt diesen Spruch auf:[1116]
„Mit bester
Absicht, unablässig,
der Weise
schult im Weisheitspfade sich;
Sorgen
nicht entstehen ihm,
dem
Friedvollen, der achtsam weilt.“[1117]
Die Nonnen sprachen [daraufhin zu sich]: „Haben wir’s nicht gesagt? Heute wird die Unterweisung [aber] nicht gerade erfolgreich sein, nichts weiter als den einen Ausspruch wird nun der Meister Cūḷapanthaka wieder und wieder [daher-]sagen!“ Der ehrwürdige Cūḷapanthaka hörte, die Unterhaltung der Nonnen. Da nun erhob sich der ehrwürdige Cūḷapanthaka über die Erde, in den Luftraum, in den Himmel und im Luftraum wandelte er umher, stellte sich hin, setzte sich hin, legte sich wie auf einen Schlafplatz hin, stieß Rauch aus, flammte auf und verschwand. [Dabei] sprach er denselben Ausspruch und einen umfangreicheren anderen aus dem Wort des Buddhas. Die Nonnen sprachen: „Ach wie erstaunlich ist das doch, wie wundersam ist das! Sicher hatten wir früher noch nie so eine erfolgreiche Unterweisung, wie die es gewesen ist, die der Meister Cūḷapanthaka gab.“ Da nun unterwies der ehrwürdige Cūḷapanthaka die Nonnen bis die Nacht dunkelte, dann entließ er sie [mit den Worten]: „Geht [jetzt], Schwestern.“
Dann aber verbrachten die Nonnen die Nacht vor der Stadt, weil das Stadttor geschlossen war, und am Morgen betraten sie die Stadt. Die Leute ärgerte das, sie wurden unruhig und regten sich auf: „Diese Nonnen pflegen nicht den Reinheitswandel. Nachdem sie mit den Mönchen zusammen im Kloster weilten, kommen sie [jetzt] zurück in die Stadt.“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Cūḷapanthaka nach Sonnenuntergang die Nonnen unterweisen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Cūḷapanthaka auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Cūḷapanthaka: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Cūḷapanthaka, nach Sonnenuntergang die Nonnen unterwiesen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, Cūḷapanthaka, nach Sonnenuntergang die Nonnen unterweisen! Nein, Cūḷapanthaka, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, Cūḷapanthaka, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Cūḷapanthaka auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
816. [154.] Sollte ein Mönch, [auch] wenn man sich auf ihn geeinigt hat, nach Sonnenuntergang Nonnen unterweisen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
817. [155.] ‘Auf ihn geeinigt’ bedeutet: durch ein (Ordens-)Verfahren mit Ankündigung und dreimaliger Verkündung bestimmt.‘Nach Sonnenuntergang’ ist: wenn die Sonne untergegangen ist.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Sollte unterweisen’ ist: wenn er bezüglich der Acht Schwerwiegenden Vorschriften oder anderer Dinge unterweist, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
818. [156.] Da ist sie untergegangen, und er vermutet, dass sie untergegangen ist, und er unterweist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie untergegangen, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterweist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie untergegangen, und er vermutet, dass sie nicht untergegangen ist, und er unterweist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er eine unterweist, die [nur] von einem Orden hochordiniert wurde, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht untergegangen, und er vermutet, dass sie untergegangen ist, [und er unterweist,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht untergegangen, aber er ist darüber im Zweifel, [und er unterweist,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht untergegangen, und er vermutet, dass sie nicht untergegangen ist, [und er unterweist,] das ist kein Vergehen.
819. [157.] Kein Vergehen ist es, wenn er eine Rezitation hält; wenn er eine Untersuchung durchführt; wenn [zu ihm] gesagt wurde: „Meister, unterweise uns.“, und er unterweist; wenn ihm eine Frage gestellt wird; wenn eine Frage gestellt wurde, und er beantwortet sie; wenn er zum Wohl anderer spricht und eine Nonne hört zu; wenn es eine zu Schulende ist; wenn es eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweiundzwanzigste Vorschrift, die vom Sonnenuntergang, ist beendet.
820. [158.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster zu Kapilavatthu. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche der Sechsergruppe zum Nonnenkloster gegangen und unterwiesen dort die Sechsergruppe der Nonnen. Die Nonnen sprachen zur Sechsergruppe Nonnen: „Lasst uns, ihr Ehrwürdigen, zur Unterweisung gehen.“ – „Wir würden ja, ihr Ehrwürdigen, da hingehen wollen, wo die Unterweisung gehalten wird, aber die Meister der Sechsergruppe sind gerade angekommen und werden uns unterweisen.“ Die [anderen] Nonnen ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe ins Nonnenkloster kommen und dort die Nonnen unterweisen!“ Dann berichteten die Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe ins Nonnenkloster gehen und dort die Nonnen unterweisen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr zum Nonnenkloster gegangen seid und dort Nonnen unterwiesen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, ins Nonnenkloster gehen und dort Nonnen unterweisen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch, nachdem er zum Nonnenkloster gegangen ist, [dort] die Nonnen unterweisen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
821. [159.] Zu jener Zeit, da wurde die Mahāpajāpatī Gotamī[1118] krank. Ordensältere Mönche gingen zur Mahāpajāpatī Gotamī, und bei ihr angelangt, sprachen sie zu ihr: „Hoffentlich, Gotamī, ist es erträglich für dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Nein, ihr Meister, es ist unerträglich, ich werde [wohl] nicht am Leben bleiben. Bitte, ihr Meister, legt mir die Lehre dar.“ – „Nein, Schwester, es ist nicht erlaubt, zum Nonnenkloster zu gehen und Nonnen die Lehre darzulegen.“, und gewissenhaft [wie sie waren] legten sie [die Lehre] nicht dar.[1119] Nachdem nun der Erhabene am Morgen aufgestanden war, nahm er Almosenschale und Roben und ging zur Mahāpajāpatī Gotamī. Bei ihr angelangt, setzte er sich auf den bereitgestellten Sitz. Dort sitzend, sprach der Erhabene zur Mahāpajāpatī Gotamī: „Hoffentlich, Gotamī, ist es erträglich für dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, hoher Herr, da sind ordensältere Mönche gekommen und haben mir die Lehre dargelegt. Daraufhin fühlte ich mich wohl. Aber jetzt wird gesagt: ‘Vom Erhabenen ist es verboten.’, und gewissenhaft [wie sie waren,] legten sie mir [die Lehre] nicht dar. Daher fühle ich mich nicht wohl.“ Nachdem dann der Erhabene die Mahāpajāpatī Gotamī durch eine Lehrrede veranlasst hatte zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen, erhob er sich von seinem Sitzplatz und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte,[1120] sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, zum Nonnenkloster zu gehen und [dort] eine kranke Nonne zu unterweisen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:822. [160.] Wer auch immer als Mönch, nachdem er zum Nonnenkloster gegangen ist, [dort] die Nonnen unterweisen sollte, es sei denn, zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das ist die richtige Gelegenheit: Eine Nonne ist krank. Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“
823. [161.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nonnenkloster’ bedeutet: dort wo Nonnen weilen, und sei es nur für eine Nacht.
‘Gegangen’ ist: nachdem er dort hingegangen ist.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Belehren sollte’ ist: wenn er bezüglich der Acht Schwerwiegenden Vorschriften unterweist, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Krank’ bedeutet: die Nonne ist nicht in der Lage zur Unterweisung oder zu gemeinsamen Angelegenheiten[1121] zu gehen.
824. [162.] Da ist sie hochordiniert, und er vermutet, dass sie hochordiniert ist, und nachdem er zum Nonnenkloster ging, unterweist er, es sei denn, es ist die richtige Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und nachdem er zum Nonnenkloster ging, unterweist er, es sei denn, es ist die richtige Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie hochordiniert, und er vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und nachdem er zum Nonnenkloster ging, unterweist er, es sei denn, es ist die richtige Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er betreffs anderer Dinge unterwiesen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er eine unterweist, die [nur] von einem Orden hochordiniert wurde, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht hochordiniert, und er vermutet, dass sie hochordiniert ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht hochordiniert, und er vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, ist das kein Vergehen.
825. [163.] Kein Vergehen ist es, wenn es die richtige Gelegenheit ist; wenn er eine Rezitation hält; wenn [zu ihm] gesagt wurde: „Meister, unterweise mich.“, und er unterweist; wenn ihm eine Frage gestellt wird; wenn eine Frage gestellt wurde, und er beantwortet sie; wenn er zum Wohl anderer spricht und eine Nonne hört zu; wenn es eine zu Schulende ist; wenn es eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[1122]
Die dreiundzwanzigste Vorschrift, die vom Nonnenkloster, ist beendet.
826. [164.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da unterwiesen ordensältere Mönche die Nonnen und wurden beschenkt mit Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin für den Krankheitsfall. Die Mönche der Sechsergruppe sprachen zu sich: „Die ordensälteren Mönche unterweisen die Nonnen nicht aus Hochachtung [zur Lehre], [sondern] aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe so etwas sagen: ‘Die ordensälteren Mönche unterweisen die Nonnen nicht aus Hochachtung [zur Lehre], [sondern] aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.’!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr gesagt habt: ‘Die ordensälteren Mönche unterweisen die Nonnen nicht aus Hochachtung [zur Lehre], [sondern] aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr Toren bloß: ‘Die ordensälteren Mönche unterweisen die Nonnen nicht aus Hochachtung [zur Lehre], [sondern] aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.’ sagen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
827. [165.] Wer auch immer als Mönch sagen sollte: ‘Aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.’, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
828. [166.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Materieller Gewinn’ ist: wegen Roben, wegen Almosenspeise, wegen Unterkunft, wegen Medizin für den Krankheitsfall, wegen Ruhm, wegen Ehre, wegen Hochschätzung, wegen Ehrerbietung, wegen Verehrung.
‘So sprechen sollte’ ist: wenn er mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, zu einem Hochordinierten, auf den sich der Orden als Nonnenunterweiser geeinigt hat, etwas solches spricht: ‘Wegen Roben, wegen Almosenspeise, wegen Unterkunft, wegen Medizin für den Krankheitsfall, wegen Ruhm, wegen Ehre, wegen Hochschätzung, wegen Ehrerbietung, wegen Verehrung unterweist er.’, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
829. [167.] Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren[1123], und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und er spricht so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er spricht so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, und er spricht so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, zu einem Hochordinierten, auf den sich der Orden nicht als Nonnenunterweiser geeinigt hat, etwas solches spricht: ‘Wegen Roben, wegen Almosenspeise, wegen Unterkunft, wegen Medizin für den Krankheitsfall, wegen Ruhm, wegen Ehre, wegen Hochschätzung, wegen Ehrerbietung, wegen Verehrung unterweist er.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er mit der Absicht zu beschimpfen, zu verachten, zu beschämen, zu einem nicht Hochordinierten, auf den sich der Orden als Nonnenunterweiser geeinigt hat[1124], etwas solches spricht: ‘Wegen Roben, wegen Almosenspeise, wegen Unterkunft, wegen Medizin für den Krankheitsfall, wegen Ruhm, wegen Ehre, wegen Hochschätzung, wegen Ehrerbietung, wegen Verehrung unterweist er.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren, und er vermutet, dass es ein nicht vorschriftsgemäßes Ordensverfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
830. [168.] Kein Vergehen ist es, wenn es seine Art ist, die Unterweisung wegen Roben, wegen Almosenspeise, wegen Unterkunft, wegen Medizin für den Krankheitsfall, wegen Ruhm, wegen Ehre, wegen Hochschätzung, wegen Ehrerbietung, wegen Verehrung die Unterweisung zu sprechen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierundzwanzigste Vorschrift, die um des materiellen Gewinnes, ist beendet.
831. [169.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war ein gewisser Mönch in Sāvatthi auf einer gewissen Straße auf Almosengang. Aber auch eine gewisse Nonne war auf dieser Straße auf Almosengang. Da nun sprach der Mönch zu dieser Nonne: „Schwester, geh zu der-und-der Stelle, da wird Almosenspeise gegeben.“ Auch sie sprach zu ihm: „Meister, geh zu der-und-der Stelle, da wird Almosenspeise gegeben.“ Weil sie sich öfters sahen, wurden sie befreundet.[1125] Bei einer Gelegenheit, da wurde im [Mönchs-]Orden Robenmaterial verteilt. Als nun jene Nonne zur Unterweisung ging, kam sie zu diesem Mönch. Nachdem sie bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, stellte sie sich seitwärts hin. Zu dieser seitwärts stehenden Nonne sprach nun der Mönch: „Schwester, ich habe diesen Anteil vom Robenmaterial bekommen. Würdest du das [als gegeben] akzeptieren?“ – „Ja Meister, meine Robe ist abgenutzt.“
Daraufhin nun hat der Mönch jener Nonne das Robenmaterial gegeben. Doch nun wurde der Mönch selber zu einem mit schäbiger Robe. Die [anderen] Mönche sprachen zu diesem Mönch: „Du, Bruder, verarbeite doch jetzt das Robenmaterial.“ Da nun berichtete der Mönch den [anderen] Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch einer Nonne Robenmaterial geben!“ Nachdem nun die Mönche jenen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er diesen Mönch: „Ist das wahr, Mönch, man sagt, dass du einer Nonne Robenmaterial gegeben hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist sie eine Verwandte von dir, Mönch, oder keine Verwandte?“ – „Sie ist keine Verwandte, Erhabener.“ – „Eine Nichtverwandte, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was erfreulich ist und was unerfreulich ist. Doch du, du törichter Mensch, du gibst einer Nonne, die nicht mit dir verwandt ist, Robenmaterial! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Ge-selligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch einer Nonne, die nicht mit ihm verwandt ist, Roben[-material] geben sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
832. [170.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da wollten die gewissenhaften Mönche den Nonnen [auch] nicht im Austausch Roben[-material] geben. Die Nonnen ärgerte das, sie wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Meister von uns nicht im Austausch Roben[-material] annehmen!“ Die Mönche hörten diese Nonnen, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Daraufhin berichteten die Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass im Austausch zu fünferlei [Personenkreisen] gegeben werden kann: Mönche, Nonnen, zu Schulende, Novizen, Novizinnen. Zu diesen fünf [Personenkreisen], ihr Mönche, erlaube ich, dass im Austausch gegeben werden kann. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:833. [171.] Wer auch immer als Mönch einer Nonne, die nicht mit ihm verwandt ist, Roben[-material] geben sollte, es sei denn im Austausch, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
834. [172.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht verwandt’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Robe[-nmaterial]’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Es sei denn im Austausch’ ist: außer wenn sie im Tausch gegeben wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
835. [173.] Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und er gibt Roben[-material], es sei denn im Austausch, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie keine Verwandte, aber er ist im Zweifel darüber, und er gibt Roben [-material], es sei denn im Austausch, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, und er gibt Roben[-material], es sei denn im Austausch, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie [nur] von einem Orden hochordiniert, und er gibt Roben[-material], es sei denn im Austausch, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, aber er ist im Zweifel darüber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, ist das kein Vergehen.
836. [174.] Kein Vergehen ist es, wenn es eine Verwandte ist; wenn es im Austausch von etwas Geringerwertigem gegen etwas Höherwertiges oder von etwas Höherwertigem gegen etwas Geringerwertiges; wenn die Nonne es aus Vertrauen (an-)nimmt; wenn sie es nur vorübergehend (an-)nimmt; wenn er, von Roben [-material] abgesehen, einen anderen Ausrüstungsgegenstand gibt; wenn sie eine zu Schulende ist; wenn sie eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.[1126]
Die fünfundzwanzigste Vorschrift, die von der Robengabe, ist beendet.
837. [175.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Udāyī geschickt darin, Roben herzustellen. Eine gewisse Nonne[1127] ging zum ehrwürdigen Udāyī, und als sie bei ihm angelangt war, sprach sie zu ihm: „Gut wäre es, hoher Herr, würde mir der Meister eine Robe nähen.“ Daraufhin nun hatte der ehrwürdige Udāyī für diese Nonne eine Robe genäht. Nachdem er sie gut gefärbt hatte, sie gut gearbeitet hatte, in der Mitte künstlerisch gestaltet[1128] hatte, sie zusammengefaltet hatte, verstaute er sie. Dann kam jene Nonne [erneut] zum ehrwürdigen Udāyī, und als sie bei ihm angelangt war, sprach sie zu ihm: „Wo, hoher Herr, ist meine Robe?“ – „Hier bitte, Schwester. Nachdem du diese Robe so wie sie gefaltet wurde genommen hast, dann bewahre sie auf, bis der Nonnenorden zur Unterweisung kommt. Nachdem du dann diese Robe angelegt hast, gehst du dann ganz hinten hinter dem Nonnenorden her.“ Daraufhin hatte diese Nonne jene Robe so wie sie zusammengefaltet war aufbewahrt bis der Nonnenorden zur Unterweisung ging, und nachdem sie dann diese Robe angelegt hatte, ging sie ganz hinten hinter dem Nonnenorden her. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie verschlagen sind doch diese Nonnen, was für schamlose Gaunerinnen, wenn sie solche künstlerischen Gestaltungen auf den Roben haben!“
Die Nonnen sprachen [zu ihr]: „Wer hat das gemacht?“ – „Meister Udāyī.“ – „Ein solches Ding sollte nicht einmal eine schmücken, die verschlagen ist, die schamlos ist, die eine Gaunerin ist. Warum wohl der Meister Udāyī das macht!“ Dann berichteten die Nonnen diesen Vorfall den Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Meister Udāyī für eine Nonne eine Robe nähen!“[1129] Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, für eine Nonne eine Robe genäht hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ – „Ist sie eine Verwandte von dir, Udāyī, oder keine Verwandte?“ – „Sie ist keine Verwandte, Erhabener.“ – „Eine Nichtverwandte, du törichter Mensch, weiß nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört, oder was erfreulich ist und was unerfreulich ist. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, für eine Nonne, die nicht mit dir verwandt ist, eine Robe nähen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
838. [176.] Wer auch immer als Mönch für eine Nonne, mit der er nicht verwandt ist, eine Robe nähen sollte oder nähen lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
839. [177.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht verwandt’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Nähen sollte’ ist: wenn er sie eigenhändig näht, ist das Nadelstich für Nadelstich ein Pācittiya-Vergehen.
‘Nähen lassen sollte’ ist: wenn er es jemandem anderen aufträgt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[1130] Einmal angewiesen und einiges genäht wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
840. [178.] Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, und er näht eine Robe oder lässt eine nähen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.Ist sie keine Verwandte, aber er ist im Zweifel darüber, und er näht eine Robe oder lässt eine nähen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie keine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, und er näht eine Robe oder lässt eine nähen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie [nur] von einem Orden hochordiniert, und er näht eine Robe oder lässt eine nähen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie keine Verwandte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, aber er ist im Zweifel darüber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist sie eine Verwandte, und er vermutet, dass sie eine Verwandte ist, ist das kein Vergehen.
841. [179.] Kein Vergehen ist es, wenn sie eine Verwandte ist; wenn er außer einer Robe einen anderen Ausrüstungsgegenstand näht oder nähen lässt; wenn sie eine zu Schulende ist; wenn sie eine Novizin ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechsundzwanzigste Vorschrift, die vom Robennähen, ist beendet.
842. [180.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe mit den Nonnen zusammen eine Verabredung gemacht und wanderten gemeinsam auf einer Straße. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Gerade wie wir mit unseren Ehefrauen wandern, ebenso haben sich diese Asketen des Sakyasohnes mit den Nonnen verabredet und wandern nun gemeinsam!“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Mönche der Sechsergruppe mit Nonnen verabreden und dann gemeinsam auf einer Straße unterwegs sein!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch mit Nonnen verabredet habt und dann gemeinsam auf einer Straße unterwegs wart?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, mit Nonnen verabreden und dann gemeinsam auf einer Straße unterwegs sein! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch sich mit einer Nonne verabreden sollte und [dann] gemeinsam mit ihr auf einer Straße unterwegs sein sollte, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
843. [181.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren einige Mönche und Nonnen auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi unterwegs. Da nun sprachen die Nonnen zu den Mönchen: „Wir wollen mit den Meistern zusammen gehen.“ – „Nein, Schwestern, es ist nicht erlaubt, sich mit Nonnen zu verabreden und [dann] gemeinsam auf einer Straße unterwegs zu sein. Entweder ihr geht zuerst oder wir gehen zuerst.“ – „Die Meister, hohe Herren, sind die höchsten Menschen. Also mögen die Meister als erste gehen.“ Daraufhin nun gingen jene Nonnen hinterher und wurden von Dieben ausgeraubt und geschändet. Nachdem dann jene Nonnen nach Sāvatthi gegangen waren, berichteten sie den Vorfall den [anderen] Nonnen. Diese Nonnen berichteten den Vorfall den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten das Vorgefallene dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, sich mit einer Nonne zu verabreden und mit ihr zusammen auf der selben Straße unterwegs zu sein, wenn diese Straße nur bewaffnet begehbar ist[1131], wenn man sich darauf geeinigt hat, dass sie gefährlich und/oder furchterregend ist. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:844. [182.] Wer auch immer als Mönch sich mit einer Nonne verabreden sollte und [dann] gemeinsam mit ihr auf einer Straße unterwegs sein sollte, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. In diesem Fall ist das die richtige Gelegenheit: diese Straße ist nur bewaffnet begehbar, und man sich darauf geeinigt, dass sie gefährlich und/oder furchterregend ist. Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“
845. [183.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Gemeinsam’ ist: zusammen.
‘Verabreden’ ist: wenn er so vereinbart: „Wir gehen, Schwester.“ – „Wir gehen, Meister.“ oder „Wir gehen, Meister.“ – „Wir gehen, Schwester.“ oder „Heute oder morgen oder später gehen wir.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf’ ist: wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann[1132]; von Dorfmitte zu Dorfmitte ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn es kein Dorf ist, wenn es Wald ist, ist es halbe Yojana für halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Diese Straße ist nur bewaffnet begehbar’ bedeutet: es ist nicht möglich diese Straße ohne Waffe[1133] zu begehen.
‘Gefährlich’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße hat Diebe lagern sehen, hat essen sehen, hat stehen sehen, hat sitzen sehen, hat liegen sehen.
‘Furchterregend’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße Diebe gesehen hat, die Leute schlagen, wenn man Plünderer gesehen hat, wenn man Zusammengeschlagene gesehen hat. Nachdem man zu dieser furchterregenden [Straße] gegangen ist, und gesehen hat, dass sie nicht furchterregend ist, soll man sie losschicken [mit den Worten]: „Geht [jetzt], Schwestern[1134].“
846. [184.] Es wurde vereinbart, und er vermutet, dass vereinbart wurde, und er geht gemeinsam auf der Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es wurde vereinbart, aber er ist darüber im Zweifel, und er geht gemeinsam auf der Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es wurde vereinbart, und er vermutet, dass nichts vereinbart wurde, und er geht gemeinsam auf der Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn der Mönch vereinbart und die Nonne hat nicht vereinbart, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, und er vermutet, dass vereinbart wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, und er vermutet, dass nichts vereinbart wurde, das ist kein Vergehen.
847. [185.] Kein Vergehen ist es [für ihn], wenn es zur richtigen Gelegenheit ist; wenn er geht ohne sich verabredet zu haben; wenn die Nonne sich verabredet hat; wenn er als Mönch sich nicht verabredet hat; wenn die Verabredung gebrochen wurde[1135] und er geht; bei Gefahr[1136]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die siebenundzwanzigste Vorschrift, die von der Verabredung, ist beendet.
848. [186.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten sich die Mönche der Sechsergruppe mit Nonnen verabredet und stiegen zusammen in ein Boot. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Gerade wie wir uns mit unseren Ehefrauen in einem Boot vergnügen, ebenso haben sich diese Asketen des Sakyasohnes mit den Nonnen verabredet und vergnügen sich nun zusammen!“ Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Mönche der Sechsergruppe mit Nonnen verabreden und dann gemeinsam ein Boot besteigen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr euch mit Nonnen verabredet habt und dann gemeinsam ein Boot bestiegen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, mit Nonnen verabreden und dann gemeinsam ein Boot besteigen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch sich mit einer Nonne verabredet hat und mit ihr zusammen ein Boot besteigen sollte, sei es stromauf oder stromab, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
849. [187.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren einige Mönche und Nonnen auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi unterwegs. Auf dem Weg musste ein Fluss überquert werden. Da nun sprachen die Nonnen zu den Mönchen: „Wir wollen mit den Meistern zusammen übersetzen.“ – „Nein, Schwestern, es ist nicht erlaubt, nachdem man sich mit Nonnen verabredet hat, gemeinsam in ein Boot zu steigen. Entweder ihr setzt zuerst über oder wir setzen zuerst über.“ – „Die Meister, hohe Herren, sind die höchsten Menschen. Also mögen die Meister als erste übersetzen.“ Daraufhin nun setzten jene Nonnen danach über und wurden von Dieben ausgeraubt und geschändet. Nachdem dann jene Nonnen nach Sāvatthi gegangen waren, berichteten sie den Vorfall den [anderen] Nonnen. Diese Nonnen berichteten den Vorfall den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten das Vorgefallene dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, sich mit einer Nonne zu verabreden und mit ihr zusammen in ein Boot zu steigen, um überzusetzen[1137]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:850. [188.] Wer auch immer als Mönch sich mit einer Nonne verabredet hat und mit ihr zusammen ein Boot besteigen sollte, sei es stromauf oder stromab, es sei denn um überzusetzen, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
851. [189.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Gemeinsam’ ist: zusammen.
‘Verabreden’ ist: wenn er so vereinbart: „Wir setzen über, Schwester.“ – „Wir setzen über, Meister.“ oder „Wir setzen über, Meister.“ – „Wir setzen über, Schwester.“ oder „Heute oder morgen oder später setzen wir über.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn die Nonne ablegt und der Mönch steigt ein, ist das [für ihn] ein Pācittiya-Vergehen. Wenn der Mönch ablegt und die Nonne steigt ein, ist das [für ihn] ein Pācittiya-Vergehen. Oder wenn beide ablegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Stromauf’ ist: aufwärts gehend.
‘Stromab’ ist: abwärts gehend.
‘Es sei denn um überzusetzen’ ist: außer um über [den Fluss] zu setzen.
‘Wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann’, von Dorfmitte zu Dorfmitte ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn es kein Dorf ist, wenn es Wald ist, ist es halbe Yojana für halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.[1138]
852. [190.] Es wurde vereinbart, und er vermutet, dass vereinbart wurde, und er steigt mit ihr in ein Boot, das entweder stromauf oder stromab geht, außer um überzusetzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.Es wurde vereinbart, aber er ist darüber im Zweifel, und er steigt mit ihr in ein Boot, das entweder stromauf oder stromab geht, außer um überzusetzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es wurde vereinbart, und er vermutet, dass nichts vereinbart wurde, und er steigt mit ihr in ein Boot, das entweder stromauf oder stromab geht, außer um überzusetzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn der Mönch vereinbart und die Nonne hat nicht vereinbart, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, und er vermutet, dass vereinbart wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es wurde nichts vereinbart, und er vermutet, dass nichts vereinbart wurde, das ist kein Vergehen.
853. [191.] Kein Vergehen ist es [für ihn], wenn ans [andere] Ufer übergesetzt wird[1139]; wenn nichts vereinbart wurde und er steigt [in das Boot]; wenn die Nonne sich verabredet hat; wenn er als Mönch sich nicht verabredet hat; wenn die Verabredung gebrochen wurde und er steigt [in das Boot]; bei Gefahr; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die achtundzwanzigste Vorschrift, die vom Boot besteigen, ist beendet.
854. [192.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit, da war die Nonne Thullanandā[1140] bei einer gewissen Familie, die ihre Unterstützer waren, zur ständigen Speisung[1141] [eingeladen]. Dann wurden vom Hausvater ordensältere Mönche eingeladen. Nachdem nun die Nonne Thullanandā am Morgen aufgestanden war und sich angekleidet hatte, nahm sie ihre Almosenschale und Roben und ging zu jener Familie. Als sie dort angelangt war, sprach sie zum Hausvater: „Warum, Hausvater, ist da so reichlich feste und weiche Speise vorbereitet?“ – „Von mir, Meisterin, sind Ordensältere eingeladen worden.“ – „Wer aber, Hausvater, sind diese Ordensälteren?“ – „Meister Sāriputta, Meister Mahāmoggallāna, Meister Mahākaccāna, Meister Mahākoṭṭhika, Meister Mahākappina, Meister Mahācunda, Meister Anuruddha, Meister Revata[1142], Meister Upāli, Meister Ānanda und Meister Rāhula.“ – „Warum hast du aber, Hausvater, diese Gesellen[1143] eingeladen, sich als [sogenannte] Große Wesen darstellen?“
„Wer sind aber für Sie, Meisterin, Große Wesen?“ – „Meister Devadatta, Meister Kokālika, Meister Kaṭamodakatissa, Meister Khaṇḍadeviyāputta und Meister Samuddadatta.“[1144] Dann aber wurde diese Unterhaltung zum Zeitvertreib der Nonne Thullanandā durch die Ankunft der ordensälteren Mönche unterbrochen. „Es ist also doch wahr, Hausvater, dass du diese Großen Wesen eingeladen hast.“ – „Jetzt, da sind sie ‘Große Wesen’, vorhin, Meisterin, sagten Sie noch ‘Gesellen’.“ sprach er, warf sie aus dem Haus und beendete [ihre] ständige Speisung. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Devadatta wissentlich Almosenspeise genießen, die von einer Nonne zurechtgemacht wurde[1145]!“ [Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er:][1146] „Ist es wahr, Devadatta, was man sagt, dass du, wissentlich Almosenspeise, die von einer Nonne arrangiert wurde, verzehrt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, Almosenspeise verzehren, wovon du weißt, dass sie von einer Nonne arrangiert wurde! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den Devadatta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch von einer Nonne Almosenspeise verzehren sollte, wenn er weiß, dass diese arrangiert wurde, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
855. [193.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da kam ein gewisser Mönch, der in Rājagaha ordiniert war, zu einer mit ihm verwandten Familie. Die Leute sprachen: „Nach langer Zeit kommt der Ehrwürdige.“, und gebührend bereiteten sie ein Mahl zu. Eine Nonne, die von jener Familie unterstützt wurde, sprach zu den Leuten: „Freunde, gebt dem Meister Speisen.“ Da nun sagte sich der Mönch: ‘Der Erhabene hat verworfen, dass man wissentlich Almosenspeise verzehrt, die von einer Nonne arrangiert wurde.’, und gewissenhaft [wie er war] nahm er nichts an. Da er nicht in der Lage war, auf Almosengang zu gehen, verhungerte er [beinahe]. Nachdem nun dieser Mönch zum Kloster gegangen war[1147], berichtete er den [dortigen] Mönchen diesen Sachverhalt. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn es vorher mit den Hausleuten abgesprochen war, Almosenspeise zu verzehren, wovon man weiß, dass sie von einer Nonne arrangiert wurde. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:856. [194.] Wer auch immer als Mönch von einer Nonne Almosenspeise verzehren sollte, wenn er weiß, dass diese arrangiert wurde, es sei denn, es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
857. [195.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissend’ bedeutet: er weiß es selber oder jemand anderes hat es ihm mitgeteilt oder sie selber teilte es ihm mit.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Abgesprochen’ bedeutet: wenn er vorher − ohne geben zu wollen, ohne Tatabsicht – sagt: ‘Der Meister ist ein Lehrredenbewahrer[1148].’, ‘Der Meister hat viel gehört.’, ‘Der Meister ist ein Lehrredenkenner.’, ‘Der Meister ist ein Satzungskenner.’, ‘Der Meister ist ein Lehrdarleger.’, ‘Gib dem Meister.’, ‘Tu das für den Meister.’, das wird absprechen genannt.
‘Almosenspeise’ bedeutet: eine Speise der fünf Arten von Speisen.[1149]
‘Es sei denn, es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart’ ist: außer wenn es [schon] vorher mit den Hausleuten abgesprochen war.
‘Vereinbarung mit Hausleuten’ bedeutet: es wurde von Verwandten oder auf Einladung oder wie üblich vorbereitet.[1150]
Wenn er sagt: „Das will ich essen.“, und er nimmt die Speise an, außer es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen[1151] ist es ein Pācittiya-Vergehen.
858. [196.] Es ist arrangiert, und er vermutet, dass es arrangiert ist, und er verzehrt es, außer es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist arrangiert, aber er ist darüber im Zweifel, und er verzehrt es, außer es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist arrangiert, und er vermutet, dass nichts arrangiert ist, und er verzehrt es, außer es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, das ist kein Vergehen.
Ist sie [nur] von einem Orden hochordiniert und hat es arrangiert, und er verzehrt es, außer es wurde vorher mit den Hausleuten vereinbart, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nichts arrangiert, und er vermutet, dass es arrangiert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nichts arrangiert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nichts arrangiert, und er vermutet, dass nichts arrangiert ist, ist das kein Vergehen.
859. [197.] Kein Vergehen ist es, wenn es vorher mit den Hausleuten abgesprochen wurde; wenn eine zu Schulende es arrangiert; wenn eine Novizin es arrangiert; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die neunundzwanzigste Vorschrift, die vom [Speisen-]Arrangement, ist beendet.
860. [198.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war [gerade] die frühere Gefährtin des ehrwürdigen Udāyī zu den Nonnen in die Hauslosigkeit gezogen. Sie kam häufig in die Gegenwart des ehrwürdigen Udāyī. Aber auch der ehrwürdige Udāyī ging häufig in die Gegenwart dieser Nonne. Bei einer Gelegenheit, da saß der ehrwürdige Udāyī zusammen mit dieser Nonne – er mit ihr alleine – an einem verborgenen Platz. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Meister Udāyī zusammen mit einer Nonne – er mit ihr alleine – an einem verborgenen Platz sitzen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Udāyī auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Udāyī, zusammen mit einer Nonne – du mit ihr alleine – an einem verborgenen Platz gesessen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, zusammen mit einer Nonne – du mit ihr alleine – an einem verborgenen Platz sitzen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
861. [199.] Wer auch immer als Mönch mit einer Nonne zusammen an einem verborgenen Platz sitzen sollte, [und] er mit ihr alleine [ist], begeht ein Pācittiya-Vergehen.“862. [200.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Zusammen’ ist: gemeinsam.
‘Er mit ihr alleine’ ist: der Mönch ist da als auch die Nonne.
‘Verborgen’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.
‘An einem Platz sitzen sollte’ ist: wenn die Nonne dort sitzt und der Mönch setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn der Mönch da sitzt und die Nonne setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich beide da hinsetzen oder beide sich da hinlegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
863. [201.] Es ist im Verborgenen, und er vermutet, dass es im Verborgenen ist, und er sitzt mit ihr alleine an diesem Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist im Verborgenen, aber er ist darüber im Zweifel, und er sitzt mit ihr alleine an diesem Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist im Verborgenen, und er vermutet, dass es nicht im Verborgenen ist, und er sitzt mit ihr alleine an diesem Platz, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht im Verborgenen, und er vermutet, dass es im Verborgenen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht im Verborgenen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht im Verborgenen, und er vermutet, dass es nicht im Verborgenen ist, das ist kein Vergehen.
864. [202.] Kein Vergehen ist es, wenn ein intelligenter Zweiter [dabei] ist; wenn er steht und sich nicht hinsetzt; wenn er erwartet, dass es nicht verborgen ist; wenn er sich aus Zerstreutheit da hinsetzt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die dreißigste Vorschrift, die vom Sitzen im Verborgenen, ist beendet.
[Das war] das dritte Kapitel, das von der Unterweisung.
Nicht geeinigt, nach
Sonnenuntergang,
Nonnenkloster, Zuwendung, Gabe;
er näht, auf der Straße, das Boot,
speisen sollte,
er mit ihr alleine, diese zehn.
865. [203.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da wurden nicht weit entfernt von Sāvatthi von einer gewissen Gilde in einem Gasthaus (Almosen-)Speisungen ausgerichtet[1152]. Nachdem die Mönche der Sechsergruppe am Morgen aufgestanden waren und sich angekleidet hatten, nahmen sie ihre Almosenschalen und Roben und betraten Sāvatthi zum Almosengang. Nachdem sie auf ihrem Almosengang nichts bekommen hatten, gingen sie zu [jenem] Gasthaus. Die Leute [dort] sagten [zueinander]: „Nach langer Zeit kommen die Ehrwürdigen.“, und gebührend bewirteten sie sie. Daraufhin nun gingen die Mönche der Sechsergruppe am zweiten Tag zu diesem Gasthaus und speisten dort, nachdem sie am Morgen aufgestanden waren und sich angekleidet hatten, sie ihre Almosenschalen und Roben genommen hatten und Sāvatthi zum Almosengang betreten hatten, aber auf ihrem Almosengang nichts bekommen hatten. Dann gingen die Mönche der Sechsergruppe am dritten Tag zu diesem Gasthaus und speisten dort, nachdem sie am Morgen aufgestanden waren und sich angekleidet hatten, sie ihre Almosenschalen und Roben genommen hatten und Sāvatthi zum Almosengang betreten hatten, aber auf ihrem Almosengang nichts bekommen hatten. Da nun sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu sich: „Warum tun wir uns das an, nachdem wir ins Kloster gegangen sind! Auch morgen werden wir ebenso wieder hierher gehen müssen.“, und wieder und wieder wohnten sie den (Almosen-)Speisungen im Gasthaus bei. Die Andersgläubigen kamen nicht mehr. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes wieder und wieder (Almosen-)Speisen im Gasthaus verzehren! Diese (Almosen-)Speisungen sind nicht bloß für sie bestimmt. Für alle anderen sind diese (Almosen-)Speisungen [ebenfalls] ausgerichtet.“
Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wieder und wieder den (Almosen-)Speisungen im Gasthaus beiwohnen und dort speisen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr wieder und wieder (Almosen-)Speise im Gasthaus verzehrt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wieder und wieder (Almosen-)Speisungen im Gasthaus beiwohnen und dort speisen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Ein Mal mag eine Almosenspeise im Gasthaus verzehrt werden. Sollte mehr als das verzehrt werden, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
866. [204.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da ging der ehrwürdige Sāriputta vom Land Kosala nach Sāvatthi, und gelangte dabei an dieses gewisse Gasthaus. Die Leute sprachen zu sich: „Nach langer Zeit kommen die Ehrwürdigen.“, und gebührend bewirteten sie ihn. Als nun der ehrwürdige Sāriputta sein Mahl verspeist hatte, bekam er eine Krankheit und war nicht [mehr] in der Lage, von dort aufzubrechen. Da nun sprachen die Leute am zweiten Tag zum ehrwürdigen Sāriputta: „Essen Sie doch, hoher Herr!“ Daraufhin sprach der ehrwürdige Sāriputta: „Vom Erhabenen wurde es abgelehnt, wiederholt im Gasthaus (Almosen-)Speise zu verzehren.“, und gewissenhaft [wie er war] nahm er nichts an. Da verhungerte er [beinahe]. Als nun der ehrwürdige Sāriputta nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er diese Sache den [anderen] Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten die Sache dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einem kranken Mönch, dass er wiederholt (Almosen-)Speisungen im Gasthaus beiwohnt und dort speist. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:867. [205.] Ein gesunder Mönch mag eine (Almosen-)Speise im Gasthaus verzehren. Sollte mehr als das verzehrt werden, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
868. [206.] ‘Nicht krank’[1153] bedeutet: er ist in der Lage, von jenem Gasthaus aufzubrechen.
‘Krank’ bedeutet: er ist nicht in der Lage, von jenem Gasthaus aufzubrechen.
‘(Almosen-)Speise im Gasthaus’ bedeutet: eine Speise der fünf Arten von Speisen – im Saal oder im Pavillon oder am Fuß eines Baumes oder unter freiem Himmel – nicht extra für ihn zubereitet und [nur] so viel wie nötig wurde vorbereitet. Ein gesunder Mönch mag ein Mal davon verzehren. Wenn er sagt: „Das will ich essen.“, und er nimmt mehr als das an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
869. [207.] Er ist gesund, und er vermutet, dass er gesund ist, und er verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist gesund, aber er ist darüber im Zweifel, und er verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist gesund, und er vermutet, dass er krank ist, und er verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er gesund ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er krank ist, das ist kein Vergehen.
870. [208.] Kein Vergehen ist es, wenn er krank ist; wenn er gesund ist und [nur] ein Mal [dort] isst; wenn er beim Ankommen oder Weggehen isst; wenn die Betreiber ihn einladen zu essen; wenn es extra für ihn bereitet wurde; wenn das, was vorbereitet wurde nicht so viel ist wie benötigt; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die einunddreißigste Vorschrift, die von der Almosenspeise im Gasthaus, ist beendet.
871. [209.][1154] Zu jener Zeit nun, als Devadattas Gewinn und Ruhm schwanden, speiste er mit Freunden, nachdem er wiederholt bei Familien um Speisen gebeten hatte. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Asket des Sakyasohnes, nachdem er bei Familien wiederholt um Speisen fragte, diese verzehren? Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem? Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem?“ Die Mönche hörten, dass die Leute verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der Devadatta mit Freunden die Speisen verzehren, nachdem er diese bei Familien wiederholt erfragte!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Devadatta: „Ist es wahr, Devadatta, was man sagt, dass du, nachdem du bei Familien wiederholt um Speisen fragtest, diese verzehrt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, nachdem du bei Familien wiederholt um Speisen fragtest, diese verzehren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den Devadatta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren] ist ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
872. [210.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Leute kranke Mönche zu einem Mahl eingeladen. Die gewissenhaften Mönche akzeptierten [die Einladung] nicht und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass kranke Mönche in der Gruppe Speisen verzehren [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das ist die richtige Gelegenheit: Ein Krankheitsfall. Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
873. [211.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Leute, als die Zeit zum Robenspenden war, ein Mahl mit Roben(-gabe) vorbereitet und die Mönche [mit den Worten] eingeladen: „Nachdem wir Sie gespeist haben, wollen wir Sie mit Roben bekleiden.“ Die gewissenhaften Mönche lehnten das ab und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Ihnen kam nur wenig Robenmaterial zu. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Robenspendens in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
874. [212.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Leute, als die Zeit zum Robenanfertigen war, ein Mahl mit Roben(-gabe) vorbereitet und die Mönche [mit den Worten] eingeladen: „Nachdem wir Sie gespeist haben, wollen wir Sie mit Roben bekleiden.“ Die gewissenhaften Mönche lehnten das ab und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Robenanfertigens in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
875. [213.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da gingen Mönche mit [anderen] Leuten zusammen eine Straße entlang. Da nun sprachen die Mönche zu den Leuten: „Wartet einen Moment, Freunde, wir möchten auf Almosengang gehen.“ Sie antworteten: „Ihr hohen Herren, speist doch gerade hier.“ Die gewissenhaften Mönche nahmen das nicht an und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Unterwegsseins auf der Straße in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung, auf der Straße unterwegs sein. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
876. [214.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren Mönche mit [anderen] Leuten zusammen in einem Boot unterwegs. Da nun sprachen die Mönche zu den Leuten: „Wartet einen Moment, Freunde, und legt am Ufer an, wir möchten auf Almosengang gehen.“ Sie antworteten: „Ihr hohen Herren, speist doch gerade hier.“ Die gewissenhaften Mönche nahmen das nicht an und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Übersetzens mit einem Boot in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung, auf der Straße unterwegs sein, mit einem Boot übersetzen. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
877. [215.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten Mönche in verschiedenen Gegenden die Regenzeit verbracht und gingen [nun] nach Rājagaha, um den Erhabenen zu sehen. Als die Leute die Mönche aus den verschiedenen Gegenden gesehen hatten, luden sie diese zu einem Mahl ein. Die gewissenhaften Mönche nahmen das nicht an und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer großen Gelegenheit in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung, auf der Straße unterwegs sein, mit einem Boot übersetzen, eine große Gelegenheit. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
878. [216.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da wurde ein Blutsverwandter des Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha bei den Nacktasketen ordiniert. Daraufhin ging jener Nacktasket zu Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha, und bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: Mein Großfürst[1155], ich wünsche ein Mahl für alle Häretiker[1156] auszurichten.“ – „[Nur,] wenn Du, hoher Herr, den Mönchsorden mit dem Buddha an der Spitze zuerst speisen solltest.“ – „Das werde ich tun.“ Daraufhin sandte der Nacktasket den Mönchen einen Boten, der auszurichten hatte: „Mögen die Mönche bei mir das morgige Mahl annehmen.“ Die Mönche, die gewissenhaft waren, die lehnten ab und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Speisen in der Gruppe verworfen.“ Da nun ging der Nacktasket zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war, tauschte er mit dem Erhabenen freundliche Worte aus, und nachdem er sich freundlich und höflich mit ihm unterhalten hatte, stellte er sich seitwärts hin. Seitwärts stehend sprach der Nacktasket zum Erhabenen: „Auch der Gotama weilt als Fortgezogener, und ich bin auch ein Fortgezogener. Einer der [vom Haus in die Hauslosigkeit] fortgezogen ist, der ist es wert, von einem [ebensolchen] Fortgezogenen Almosenspeise anzunehmen. Annehmen, o Herr, möge der Erhabene das morgige Mahl bei mir, zusammen mit dem Mönchsorden.“ Der Erhabene nahm schweigend an. Als nun der Nacktasket erkannt hatte, dass der Erhabenen angenommen hatte, ging er fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit der Asketenspeisung in der Gruppe Speisen verzehrt werden [dürfen]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift: 879. [217.] Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung, auf der Straße unterwegs sein, mit einem Boot übersetzen, eine große Gelegenheit, eine Asketenspeisung. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“880. [218.] ‘Speisen in der Gruppe’ bedeutet: wenn vier [oder mehr] Mönche zu einer Speise der fünf Arten von Speisen eingeladen werden und dann speisen. Das wird Speisen in der Gruppe genannt.
‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Gelegenheit des Krankseins’ bedeutet: und sei es nur, wenn die Füße aufgeplatzt sind. „Das ist die Gelegenheit des Krankseins.“ sprechend, mag er es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenspende’ bedeutet: wenn Kathina nicht gemacht wurde, [also] im letzten Monat der Regenzeit und in den fünf Monaten[1157], wenn Kathina gemacht wurde. „Das ist die Gelegenheit der Robenspende.“ sprechend, mag er es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenanfertigung’ bedeutet: wenn Roben angefertigt werden sollen. „Das ist die Gelegenheit des Robenanfertigens.“ sprechend, mag er es verzehren.
‘Gelegenheit des auf der Straße Unterwegsseins’ bedeutet: „Eine halbe Yojana will ich gehen.“ sprechend, mag er es verzehren. Wenn er losgeht, mag er es verzehren, wenn er gegangen ist, mag er es verzehren.
‘Gelegenheit des Übersetzens mit einem Boot’ bedeutet: „Mit dem Boot will ich übersetzen.“ sprechend, mag er es verzehren. Wenn er eingestiegen ist, mag er es verzehren, wenn er ausgestiegen ist, mag er es verzehren.
‘Große Gelegenheit’[1158] bedeutet: wenn sich da zwei oder drei Mönche vom Almosengang versorgt sind, [aber] wenn ein vierter kommt, nicht [mehr] versorgt sind. „Das ist die große Gelegenheit.“ sprechend, mag er es verzehren.
‘Gelegenheit der Asketenspeisung’ bedeutet: wer auch immer den Status eines Ordinierten erlangt hat, und ein Mahl ausrichtet. „Das ist die Gelegenheit der Asketenspeisung“ sprechend, mag er es verzehren.
Wenn er spricht: „Außer zur richtigen Gelegenheit will ich essen.“, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
881. [219.] Es ist eine Gruppenspeisung, und er vermutet, dass es eine Gruppenspeisung ist, und er speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist eine Gruppenspeisung, aber er ist darüber im Zweifel, und er speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist eine Gruppenspeisung, und er vermutet, dass es keine Gruppenspeisung ist, und er speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, und er vermutet, dass es eine Gruppenspeisung ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, und er vermutet, dass es keine Gruppenspeisung ist, das ist kein Vergehen.
882. [220.] Kein Vergehen ist es bei der richtigen Gelegenheit; wenn zwei oder drei gemeinsam speisen[1159]; wenn sie einzeln auf Almosengang waren und dann zusammengekommen sind und speisen; wenn es eine dauerhafte Speisung ist; wenn es eine ausgeloste [bzw. zugewiesene] Speisung ist; wenn es [eine Speisung] ist, die halbmonatlich ist[1160], am Uposatha-Tag ist, am Tag nach dem Uposatha (-Tag) ist; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweiunddreißigste Vorschrift, die vom Speisen in der Gruppe, ist beendet.[1161]
883. [221.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene in der Hochdachhalle im Großen Park zu Vesāli. Zu dieser Zeit, da waren in Vesāli eine Reihenfolge für Speisungen mit vorzüglichen Speisen arrangiert worden. Da nun sprach ein gewisser armer Arbeiter zu sich: „Das kann keine geringe Sache sein, wenn derart viele Menschen gebührend Mahlzeiten bereiten. Was, wenn ich nun auch ein Mahl ausrichten würde?“ Daraufhin ging der arme Arbeiter zum Aufseher, und bei ihm angelangt, sprach er zu ihm: „Ich wünsche, Edler Sohn[1162], für den Mönchsorden mit dem Buddha an der Spitze ein Mahl auszurichten. Gib mir einen Lohn.“ Auch dieser Aufseher war ein Glaubender und hatte Vertrauen. Da nun gab der Aufseher dem armen Arbeiter mehr als den Lohn. Dann ging der arme Arbeiter zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts hin. Seitwärts sitzend sprach dann der arme Arbeiter zum Erhabenen: „Von mir, hoher Herr, möge der Erhabene mit dem Mönchsorden das morgige Mahl annehmen.“ – „Groß ist der Mönchsorden, Freund, das solltest du wissen.“ – „Mag er groß sein, hoher Herr, der Mönchsorden. Viele Jujuba-Früchte[1163] habe ich zubereitet, auch mit Jujuba-Saft vermischtes zum Trinken wird vollendet sein.“ Der Erhabene nahm schweigend an.
Als nun der arme Arbeiter erkannt hatte, dass der Erhabenen angenommen hatte, erhob er sich von seinem Sitz, und nachdem er den Erhabenen verehrt und rechts herum umschritten hatte, ging er fort. Den Mönchen kam zu Ohren: „Man sagt, dass ein armer Arbeiter für das morgige Mahl den Mönchsorden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen hat, und dass mit Jujuba-Saft vermischtes zum Trinken vollendet sein wird.“ Als die Zeit herankam, gingen sie auf Almosengang und speisten. Den Leuten kam zu Ohren: „Man sagt, dass ein armer Arbeiter für das morgige Mahl den Mönchsorden mit dem Buddha an der Spitze eingeladen hat.“ Da ließen sie reichlich feste Speisen zu dem armen Arbeiter bringen. Als dann die Nacht vorüber war, da hat der arme Arbeiter die vorzüglichen festen und weichen Speisen vorbereitet und ließ dem Erhabenen die Zeit ankündigen: „Es ist Zeit, hoher Herr, das Mahl ist bereitet.“
Als der Erhabene am Morgen aufgestanden war und sich angekleidet hatte, nahm er Robe und Almosenschale und ging zum Anwesen des armen Arbeiters. Dort angekommen, setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder, ebenso auch der Mönchsorden. Dann bediente der arme Arbeiter die Mönche im Speiseraum. Die Mönche sprachen: „Freund, gib [nur] ein bisschen. Freund, gib [nur] wenig.“ – „Ehrwürdige, ihr möget nicht nur so ein bisschen annehmen, indem ihr denkt: ‘Das ist ein nur ein armer Arbeiter.’ Reichlich feste Speisen ist von mir vorbereitet worden. Nehmt so viel an, ihr hohen Herren, wie ich gebe.“ – „Nein Freund, nicht aus diesem Grund nehmen wir so wenig an. Aber weil wir, als die Zeit dafür herankam, auf Almosengang waren und [schon] gegessen haben, deshalb nehmen wir nur so wenig an.“
Da wurde der arme Arbeiter ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können die Ehrwürdigen bloß, wenn sie von mir eingeladen sind, woanders speisen! Bin ich etwa nicht in der Lage so viel zu geben, wie nötig ist?“[1164] Die Mönche hörten, dass dieser arme Arbeiter verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche anderswo eingeladen seiend, woanders speisen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, was man sagt, dass ihr anderswo eingeladen seiend, woanders gespeist habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, obwohl ihr anderswo eingeladen wart, woanders speisen![1165] Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diese Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere] ist ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
884. [222.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Ein gewisser Mönch nahm Almosenspeise und ging zu jenem Mönch. Bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: „Iss jetzt, Bruder.“ – „Genug damit, Bruder, aber da ist eine Erwartung zur Speisung für mich.“ Jenem Mönch wurde Almosenspeise am Abend[1166] überbracht. Der Mönch aß nicht [so viel] wie erwartet. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass kranke Mönche anderswo Speisen verzehren [dürfen]. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere], es sei denn zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das ist die richtige Gelegenheit: Ein Krankheitsfall. Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
885. [223.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Leute, als die Zeit zum Robenspenden war, ein Mahl mit Roben(-gabe) vorbereitet und die Mönche [mit den Worten] eingeladen: „Nachdem wir Sie gespeist haben, wollen wir Sie mit Roben bekleiden.“ Die gewissenhaften Mönche lehnten das ab und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Ersetzen einer Speisung verworfen.“ Ihnen kam nur wenig Robenmaterial zu. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Robenspendens die Speisung ersetzt und gegessen wird. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere], es sei denn zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
886. [224.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Leute, als die Zeit zum Robenanfertigen war, ein Mahl mit Roben(-gabe) vorbereitet und die Mönche [mit den Worten] eingeladen: „Nachdem wir Sie gespeist haben, wollen wir Sie mit Roben bekleiden.“ Die gewissenhaften Mönche lehnten das ab und sprachen: „Vom Erhabenen wurde das Ersetzen einer Speisung verworfen.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Robenanfertigens die Speisung ersetzt und gegessen wird. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:887. [225.] Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere], es sei denn zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
888. [226.] Als der Erhabene am Morgen aufgestanden war und sich angekleidet hatte, nahm er Robe und Almosenschale und ging mit dem ehrwürdigen Ānanda als Aufwärter[1167] zu einer gewissen Familie. Nachdem sie dort angelangt waren, ließen sie sich auf den vorbereiteten Sitzplätzen nieder. Dann brachten die Leute dem Erhabenen und dem ehrwürdigen Ānanda die Speisen dar. Der ehrwürdige Ānanda, gewissenhaft, wie er war, nahm es nicht an. [Da sprach der Erhabene:] „Nimm es an, Ānanda.“ − „Genug damit, Erhabener, aber da ist eine Erwartung zur Speisung für mich.“ – „In diesem Fall, Ānanda, nimm es an, nachdem du es übereignet hast.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass im Falle einer Erwartung zu einer Speisung eine Speisung ersetzt und gegessen wird, nachdem sie übereignet wurde[1168]. Und so, ihr Mönche, soll sie übereignet werden: ‘Die von mir erwartete Speisung gebe ich dem So-und-so Genannten.“[1169] 889. [227.] ‘Eine Speisung ersetzen’[1170] bedeutet: wenn er zu einer Speise der fünf Arten von Speisen eingeladen wurde, und außer jener Speise eine andere Speise der fünf Arten von Speisen verzehrt, dann wird das Ersetzen einer Speisung genannt.‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Gelegenheit des Krankseins’ bedeutet: wenn er auf einem Sitz sitzend nicht in der Lage ist, ausreichend zu essen, dann mag er sagen: „Das ist die Gelegenheit des Krankseins.“ und es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenspende’ bedeutet: wenn Kathina nicht gemacht wurde, [also] im letzten Monat der Regenzeit und in den fünf Monaten, wenn Kathina gemacht wurde, dann mag er sagen: „Das ist die Gelegenheit der Robenspende.“ und es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenanfertigung’ bedeutet: wenn Roben angefertigt werden sollen, dann mag er sagen: „Das ist die Gelegenheit des Robenanfertigens.“ und es verzehren.
Wenn er spricht: „Außer zur richtigen Gelegenheit will ich essen.“[1171] und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
890. [228.] Da ist die Speisung ersetzt, und er vermutet, dass sie ersetzt ist, und er speist, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist die Speisung ersetzt, aber er ist darüber im Zweifel, und er speist, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist die Speisung ersetzt, und er vermutet, dass sie nicht ersetzt ist, und er speist, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist die Speisung nicht ersetzt, und er vermutet, dass sie ersetzt ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist die Speisung nicht ersetzt, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist die Speisung nicht ersetzt, und er vermutet, dass sie nicht ersetzt ist, das ist kein Vergehen.
891. [229.] Kein Vergehen ist es, wenn es die richtige Gelegenheit ist; wenn er speist, nachdem er sie übereignet hat; wenn er zwei, drei Einladungen zusammen [-gefasst] hat und dann speist[1172]; wenn er in der Reihenfolge der Einladungen speist; wenn er vom ganzen Dorf eingeladen wurde und er speist egal wo in diesem Dorf; wenn er von einer ganzen Gilde eingeladen wurde und er speist bei irgendwem dieser Gilde; wenn er [zwar] eingeladen wurde, aber spricht: „Ich will Almosenspeise nehmen.“; wenn es eine dauerhafte Speisung ist; wenn es eine ausgeloste [bzw. zugewiesene] Speisung ist; wenn es [eine Speisung] ist, die halbmonatlich ist, am Uposatha-Tag ist, am Tag nach dem Uposatha(-Tag) ist; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die dreiunddreißigste Vorschrift, die vom Ersetzen einer Speisung, ist beendet.
892. [230.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war die Mutter der Kāṇa eine Laienanhängerin mit Glauben und Vertrauen. Kāṇā wurde zu einem gewissen Mann im Dorf gegeben. Da nun ging Kāṇā zum Haus ihrer Mutter, um dort irgendetwas zu erledigen. Dann sandte Kāṇās Ehemann einen Boten zu Kāṇā, der auszurichten hatte: „Komm Kāṇā, ich wünsche, dass Kāṇā [wieder-]kommt.“ Daraufhin nun sagte sich Kāṇās Mutter, die Laienanhängerin: „Sollte sie etwa mit leeren Händen gehen?“, und machte Kuchen[1173]. Als der Kuchen gebacken war, kam ein gewisser Mönch auf seiner Almosenrunde zum Anwesen der Mutter von Kāṇā, der Laienanhängerin. Da nun reichte die Mutter von Kāṇā diesem Mönch den Kuchen. Nachdem er weggegangen war, erzählte er einem anderen davon. Auch diesem reichte sie Kuchen. Und nachdem auch er gegangen war, erzählte er es einem anderen. Auch diesem reichte sie Kuchen. Sobald ein Kuchen fertig war, verschwand er. Ein zweites Mal sandte Kāṇās Ehemann einen Boten zu Kāṇā, der ausrichtete: „Komm Kāṇā, ich wünsche, dass Kāṇā [wieder-]kommt.“ Ein zweites Mal sagte sich Kāṇās Mutter, die Laienanhängerin: „Sollte sie etwa mit leeren Händen gehen?“, und machte Kuchen. Als der Kuchen gebacken war, kam ein gewisser Mönch auf seiner Almosenrunde zum Anwesen der Mutter von Kāṇā, der Laienanhängerin. Da nun reichte die Mutter von Kāṇā diesem Mönch den Kuchen. Nachdem er weggegangen war, erzählte er einem anderen davon. Auch diesem reichte sie Kuchen. Und nachdem auch er gegangen war, erzählte er es einem anderen. Auch diesem reichte sie Kuchen. Sobald ein Kuchen fertig war, verschwand er. Ein drittes Mal sandte Kāṇās Ehemann einen Boten zu Kāṇā, der ausrichtete: „Komm Kāṇā, ich wünsche, dass Kāṇā [wieder-]kommt. Wenn Kāṇā nicht kommt, dann will ich mir eine andere Ehefrau beschaffen.“ Ein drittes Mal sagte sich Kāṇās Mutter, die Laienanhängerin: „Sollte sie etwa mit leeren Händen gehen?“, und machte Kuchen. Als der Kuchen gebacken war, kam ein gewisser Mönch auf seiner Almosenrunde zum Anwesen der Mutter von Kāṇā, der Laienanhängerin. Da nun reichte die Mutter von Kāṇā diesem Mönch den Kuchen. Nachdem er weggegangen war, erzählte er einem anderen davon. Auch diesem reichte sie Kuchen. Und nachdem auch er gegangen war, erzählte er es einem anderen. Auch diesem reichte sie Kuchen. Sobald ein Kuchen fertig war, verschwand er. Da nun nahm beschaffte sich Kāṇās Ehemann eine andere Ehefrau.
Der Kāṇā kam zu Ohren: „Man sagt, der Mann hat sich eine andere Ehefrau beschafft.“ Da überkam sie das Weinen. Als der Erhabene am Morgen aufgestanden war und sich angekleidet hatte, nahm er Robe und Almosenschale und ging zum Anwesen der Laienanhängerin, die Kāṇas Mutter war. Nachdem er dort angelangt war, ließ er sich auf dem vorbereiteten Sitzplatz nieder. Dann kam Kāṇās Mutter zum Erhabenen, und nachdem sie bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte sie sich seitwärts nieder. Als nun die Laienanhängerin, die Mutter der Kāṇā seitwärts saß, da sprach der Erhabene zu ihr: „Warum weint denn die Kāṇā?“ Daraufhin nun berichtete die Kāṇās Mutter dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Nachdem dann der Erhabene Kāṇās Mutter, die Laienanhängerin durch eine Lehrrede veranlasst hatte zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen, erhob er sich von seinem Sitzplatz und ging fort.
893. [231.] Bei einer Gelegenheit, da war zu sehen, wie eine gewisse Karawane von Rājagaha losziehen wollte. Ein gewisser Mönch gelangte auf seinem Almosengang zu jener Karawane. Ein gewisser Laienanhänger reichte dem Mönch Gerstengrütze. Nachdem er gegangen war, erzählte er es einem anderen. Auch jenem wurde Gerstengrütze gereicht. Nachdem er gegangen war, erzählte er es einem anderen. Auch jenem wurde Gerstengrütze gereicht. Sobald Proviant bereitgestellt war, verschwand er. Daraufhin nun sprach der Laienanhänger zu den Leuten [der Karawane]: „Wartet bis morgen, Meister, sobald Proviant bereitstand, wurde er den Meistern gegeben. Ich will Proviant beschaffen.“ Sie sprachen: „Nein Meister, es ist nicht möglich zu warten, und die Karawane zurückzuhalten.“, und gingen los. Nachdem nun der Laienanhänger Proviant beschafft hatte und später loszog, wurde er von Dieben ausgeraubt. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes ohne das rechte Maß zu kennen [Speisen] annehmen! Nachdem er gegeben hatte und später loszog, wurde er von Dieben ausgeraubt.“ Die Mönche hörten nun, diese verärgerten Leute, unruhig und aufgeregt waren. Daraufhin berichteten die Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Wenn das so ist, ihr Mönche, werde ich nun für die Mönche die Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
894. [232.] Ein Mönch, der zu einer Familie geht, und er wird eingeladen, vom angebotenen Kuchen oder Gebäck soviel er will zu nehmen, der mag, wenn er will, zwei, drei Schalen voll annehmen. Wenn er mehr annehmen sollte, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Hat er zwei, drei Schalen angenommen und mitgenommen, soll er das mit den [anderen] Mönchen teilen. Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.“
895. [233.] ‘Ein Mönch, der zu einer Familie geht’ ist: ‘Familie’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanenfamilie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.
‘Da hingegangen’ ist: dort hingehen.
‘Kuchen’ bedeutet: was auch immer als Geschenk zubereitet wurde.
‘Gebäck’ bedeutet: was auch immer als Proviant zubereitet wurde.
‘Angeboten und eingeladen’ ist: wenn gesagt wird: „Nehmen Sie sich, so viel Sie wünschen.“
‘Wenn er mag’ ist: wenn er es wünscht.
‘Zwei, drei Schalen voll annehmen’ ist: zwei bis drei volle Schalen mag er annehmen.
‘Wenn er mehr annimmt’ ist: nimmt er mehr an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Hat er zwei, drei Schalen voll angenommen’ und er nimmt sie mit, soll er, sobald er andere Mönche gesehen hat, zu ihnen sagen: „Dort habe ich zwei, drei Schalen voll angenommen, möget ihr an diesem Platz nichts [weiteres] annehmen.“ Wenn er [Mönche] gesehen hat und nichts sagt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn es ihnen gesagt wurde, und jene [dort] etwas annehmen, ist es [für jene] ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Hat er sie mitgenommen, soll er das mit den Mönchen teilen’ ist: wenn er zurückkommt, nachdem er es mitgenommen hat, soll er es [mit den Mönchen] teilen.
‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].
896. [234.] Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, und er vermutet, dass es mehr ist, und er nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, aber er ist darüber im Zweifel, und er nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, und er vermutet, dass es weniger ist, und er nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, und er vermutet, dass es mehr ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, und er vermutet, dass es weniger ist, das ist kein Vergehen.
897. [235.] Kein Vergehen ist es, wenn er zwei, drei Schalen voll annimmt; wenn er weniger als zwei, drei Schalen voll annimmt; wenn es weder ein Geschenk noch Proviant ist, was sie vorbereitet haben und geben; wenn sie übrig Gebliebenes von vorbereiteten Geschenken oder Proviant geben; wenn die Reise aufgegeben wurde und sie geben [den Proviant]; wenn es Verwandten gehört und sie dazu eingeladen wurden; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.Die vierunddreißigste Vorschrift, die von Kāṇās Mutter [handelt], ist beendet.
898. [236.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte ein gewisser Brahmane Mönche zum Mahl eingeladen. Die eingeladenen Mönche speisten und nachdem sie zu verwandten Familien gegangen waren, speisten einige auch dort und einige nahmen Almosenspeise und gingen. Dann sprach der Brahmane zu seinen Nachbarn: „Die Mönche, ihr Meister, sind von mir zufriedengestellt worden. Kommt, ich will auch Euch zufriedenstellen.“ Sie sprachen: „Wie willst du denn, Meister, uns zufriedenstellen? Diejenigen, die du direkt eingeladen hast, die sind dann zu unseren Häusern gekommen, einige haben gespeist und einige haben Almosenspeise genommen und sind [weiter] gegangen!“
Da ärgerte sich der Brahmane, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Ehrwürdigen, nachdem sie in meinem Haus gespeist haben, woanders speisen! Ich bin wohl nicht fähig, ihnen ausreichend zu geben!“ Die Mönche hörten, dass der Brahmane sich ärgerte, unruhig war und sich aufregte. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese eingeladen gewesenen Mönche nachdem sie gespeist haben, woanders speisen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, was man sagt, dass ihr eingeladen wart und gespeist habt, dann woanders gespeist habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, obwohl ihr eingeladen wart und gespeist habt, dann woanders speisen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diese Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch, gegessen hat und eingeladen worden war, feste oder weiche Speisen essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
899. [237.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da brachten die Mönche einem kranken Mönch reichlich Almosenspeise mit. Der Kranke verzehrte nicht so viel wie erwartet. Die Mönche warfen es weg. Da nun hörte der Erhabene lautes Geräusch, großen Lärm, Rabengekrächze. Als er das hörte, sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: „Was ist denn das für ein lautes Geräusch, Ānanda, was für ein großer Lärm, was für ein Rabengekrächze?“ Da nun berichtete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Was ein Kranker übrig lässt, Ānanda, das sollten die Mönche verzehren [können].“ – „Nein, Erhabener, sie würden es nicht verzehren.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, dass verzehrt wird, was von einem Kranken oder Gesunden übrig gelassen wurde. Und so, ihr Mönche, soll es zu übrig Gelassenem gemacht werden: er spricht: ‘All das ist genug.’ So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:900. [238.] Wer auch immer als Mönch, gegessen hat und eingeladen worden war, nicht übrig gelassene feste oder weiche Speisen essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
901. [239.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Gespeist habend’ bedeutet: wenn eine Speise der fünf Arten von Speisen gegessen wurde, und sei es auch nur so viel, wie man vom Blatt des Kusagrases essen kann.
‘Eingeladen worden’[1174] bedeutet: Nahrung erscheint, Speise erscheint, es ist in Reichweite der Hand gestellt worden, Verschmähtes erscheint.
‘Nicht übrig gelassen’ bedeutet: es wurde nicht erlaubt gemacht; es wurde nicht annehmbar gemacht; es wurde unberührbar gemacht; es wurde nicht in Reichweite der Hand getan; es wurde zu nicht Gegessenem gemacht; es wurde von einem gemacht, der Gegessen hat und eingeladen wurde, und sich von seinem Sitzplatz erhebt und nicht spricht: „All das ist genug.“; es wurde nicht von einem Kranken übrig gelassen. Das wird nicht übrig Gelassenes genannt.
‘Übrig gelassen’ bedeutet: es wurde erlaubt gemacht; es wurde annehmbar gemacht; es wurde berührbar gemacht; es wurde in Reichweite der Hand getan; es wurde zu Gegessenem gemacht; es wurde von einem gemacht, der Gegessen hat und eingeladen wurde, und sich von seinem Sitzplatz erhebt und spricht: „All das ist genug.“; es wurde von einem Kranken übrig gelassen. Das wird übrig Gelassenes genannt.[1175]
‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten[1176], den für sieben Tage erlaubten[1177], den lebenslang erlaubten[1178] wird alles feste Speise genannt.[1179]
‘Weiche Speise’[1180] bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
Wenn er spricht: „Ich will kauen, ich will essen.“[1181] und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
902. [240.] Es ist nicht übrig gelassen, und er vermutet, dass es nicht übrig gelassen ist, und er kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht übrig gelassen, aber er ist darüber im Zweifel, und er kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht übrig gelassen, und er vermutet, dass es übrig gelassen ist, und er kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Nimmt er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist übrig gelassen, und er vermutet, dass es nicht übrig gelassen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist übrig gelassen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist übrig gelassen, und er vermutet, dass es übrig gelassen ist, das ist kein Vergehen.
903. [241.] Kein Vergehen ist es, wenn er es verzehrt, nachdem es übrig gelassen gemacht wurde; wenn er es annimmt in dem Gedanken: ‘nachdem es übrig gelassen gemacht wurde, werde ich es verzehren.’; wenn er weggeht und es für jemanden anderen gegeben hat; wenn er das übrig Gelassene eines Kranken [Mönches] verzehrt; wenn er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit[1182] verzehrt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die fünfunddreißigste Vorschrift, die erste vom Abgelehnten, ist beendet.
904. [242.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren zwei Mönche im Land Kosala nach Sāvatthi auf der Straße unterwegs. Der eine Mönch pflegte ein schlechtes Benehmen. Da sprach der zweite Mönch zu jenem Mönch: „Mögest du, Bruder, so etwas nicht tun, das ist nicht erlaubt.“ Der aber grollte ihm. Dann erreichten die Mönche Sāvatthi. Zu jener Zeit, da wurde von einer gewissen Gilde in Sāvatthi eine Ordensspeisung gegeben. Der zweite Mönch hatte gegessen und [weitere Speisen] abgelehnt. Der ihm grollende Mönch kam zu ihm, nachdem er bei verwandten Familien Almosenspeise erhalten hatte, und bei ihm angelangt, sprach er zu ihm: „Iss doch davon, Bruder.“ – „Genug damit, Bruder, ich bin gesättigt.“ – „Diese Almosenspeise, Bruder, ist köstlich, iss doch davon.“ Als nun der Mönch derart von dem anderen Mönch bedrängt wurde, da verzehrte er etwas von dieser Almosenspeise. Der ihm grollende Mönch aber sprach zu jenem Mönch: „Du denkst wohl, Bruder, mich zurechtweisen zu können. Aber du hast, obwohl du gegessen und [weitere Speisen] angelehnt hast, weitere Speise verzehrt.“ – „Sollte das, Bruder, nicht geklärt werden?“[1183] – „Sollte das, Bruder, nicht untersucht werden?“[1184]
Daraufhin nun berichtete der Mönch diesen Sachverhalt den [anderen] Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch einen [anderen] Mönch, der gegessen hat und weitere Speise ablehnte, zu weiteren Speisen, die nicht übrig gelassen sind, einladen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Mönch: „Ist das wahr, Mönch, man sagt, dass du einen [anderen] Mönch, der gegessen hat und weitere Speise ablehnte, zu weiteren Speisen, die nicht übrig gelassen sind, eingeladen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, einen [anderen] Mönch, der gegessen hat und weitere Speise ablehnte, zu weiteren Speisen, die nicht übrig gelassen sind, einladen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
905. [243.] Wer auch immer als Mönch einen [anderen] Mönch, der gegessen hat und weitere Speise ablehnte, zu weiteren festen oder weichen Speisen, die nicht übrig gelassen sind, mit den Worten einladen sollte: ‘Na los, Mönch, iss das oder genieße das.’, in der Erwartung, ihn wegen des Essens bewusst angreifen zu können, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
906. [244.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einen Mönch’ ist: einen anderen Mönch.
‘Gespeist habend’ bedeutet: wenn eine Speise der fünf Arten von Speisen gegessen wurde, und sei es auch nur so viel, wie man vom Blatt des Kusagrases essen kann.
‘Abgelehnt hat’ bedeutet: Nahrung erscheint, Speise erscheint, es ist in Reichweite der Hand gestellt worden, Verschmähtes erscheint.
‘Nicht übrig gelassen’ bedeutet: es wurde nicht erlaubt gemacht; es wurde nicht annehmbar gemacht; es wurde unberührbar gemacht; es wurde nicht in Reichweite der Hand getan; es wurde zu nicht Gegessenem gemacht; es wurde von einem gemacht, der Gegessen hat und eingeladen wurde, und sich von seinem Sitzplatz erhebt und nicht spricht: „All das ist genug.“; es wurde nicht von einem Kranken übrig gelassen. Das wird nicht übrig Gelassenes genannt.
‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
‘Anbieten und einladen sollte’ ist: er sagt: ‘Nimm so viel du willst.’
‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Mit der Erwartung ihn angreifen zu können’ ist: er tadelt ihn, indem er spricht: ‘deswegen werde ich ihn bezichtigen, erinnern, beschuldigen, nachdrücklich darauf hinweisen, betroffen machen.’, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener durch dessen Sprechen sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er das Mahl beendet hat, ist es ein Pācittiya-Vergehen.
907. [245.] Er hat abgelehnt, und er vermutet, dass er abgelehnt hat, und bietet ihm nicht übrig gelassene feste oder weiche Speise an, lädt ihn dazu ein, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Er hat abgelehnt, aber er ist darüber im Zweifel, und bietet ihm nicht übrig gelassene feste oder weiche Speise an, lädt ihn dazu ein, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat abgelehnt, und er vermutet, dass er nicht abgelehnt hat, und bietet ihm nicht übrig gelassene feste oder weiche Speise an, lädt ihn dazu ein, das ist kein Vergehen.
Nimmt er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er spricht: „Ich will kauen, ich will essen.“ und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat nicht abgelehnt, und er vermutet, dass er abgelehnt hat, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat nicht abgelehnt, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat nicht abgelehnt, und er vermutet, dass er nicht abgelehnt hat, das ist kein Vergehen.
908. [246.] Kein Vergehen ist es, wenn er es verzehrt, nachdem es übrig gelassen gemacht wurde; wenn er es annimmt in dem Gedanken: ‘nachdem es übrig gelassen gemacht wurde, werde ich es verzehren.’; wenn er weggeht und es für jemanden anderen gegeben hat; wenn er das übrig Gelassene eines Kranken [Mönches] verzehrt; wenn er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die sechsunddreißigste Vorschrift, die zweite vom Abgelehnten, ist beendet.
909. [247.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da fand in Rājagaha auf einem der Berggipfel ein Fest statt. Die Mönche der Siebzehnergruppe gingen zu diesem Fest auf dem Berggipfel, um es sich anzusehen.[1185] Nachdem die Leute jene Mönche der Siebzehnergruppe gesehen hatten, sie gebadet hatten, sie gesalbt hatten und ihnen Speisen [angeboten hatten], gaben sie ihnen feste Speise. Die Mönche der Siebzehnergruppe nahmen diese feste Speisen, und nachdem sie ins Kloster zurückgegangen waren, sprachen sie zu den Mönchen der Sechsergruppe: „So nehmt doch, Brüder, verzehrt diese Speisen.“ – „Wo habt ihr denn, Brüder, diese Speisen erhalten?“ Da nun berichteten die Mönche der Siebzehnergruppe den Mönchen der Sechsergruppe diesen Sachverhalt. „Da habt ihr wohl, Brüder, zur falschen Zeit gegessen?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche der Sechsergruppe ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Siebzehnergruppe zur falschen Zeit Speisen verzehren!“ Dann berichteten die Mönche der Sechsergruppe diese Sache den [anderen] Mönchen.[1186] Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Siebzehnergruppe zur falschen Zeit Speisen verzehren!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Siebzehnergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Siebzehnergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr zur falschen Zeit Speisen verzehrt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, zur falschen Zeit Speisen verzehren! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Siebzehnergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
910. [248.] Wer auch immer als Mönch zur falschen Zeit feste oder weiche Speise essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“911. [249.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Zur falschen Zeit’ bedeutet: wenn Mittag vorüber ist bis zum Aufgang der Morgenröte[1187].
‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten, den für sieben Tage erlaubten, den lebenslang erlaubten wird alles feste Speise genannt.
‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
Wenn er sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es an-nimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.[1188]
912. [250.] Es ist die falsche Zeit, und er vermutet, dass es die falsche Zeit ist, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, aber er ist darüber im Zweifel, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, und er vermutet, dass es die richtige Zeit ist, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nimmt er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und er vermutet, dass es die falsche Zeit ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und er vermutet, dass es die richtige Zeit ist, das ist kein Vergehen.
913. [251.] Kein Vergehen ist es, wenn er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die siebenunddreißigste Vorschrift, die vom Speisen zur falschen Zeit, ist beendet.
914. [252.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Belaṭṭhasīsa der Unterweiser des ehrwürdigen Ānanda und lebte in der Waldeinsamkeit. Nachdem er auf Almosenrunde gegangen war und gekochten Reis[1189] mit zur Wohnstätte gebracht hatte, legte er diesen beiseite, nachdem er ihn getrocknet hatte. Wann immer er Bedarf an Nahrung hatte, dann aß er davon, nachdem er ihn wieder und wieder mit Wasser befeuchtet hatte. [Erst] nach längerer Zeit betrat er [wieder] das Dorf zum Almosengang. Die Mönche sprachen zum ehrwürdigen Belaṭṭhasīsa: „Wie kann das sein, Bruder, dass du erst nach so langer Zeit wieder das Dorf zum Almosengang betrittst?“ Daraufhin nun berichtete der ehrwürdige Belaṭṭhasīsa den Mönchen diesen Sachverhalt. „Was? Du, Bruder, verzehrst vorrätig gemachte[1190] Speisen?“ – „So ist es, Brüder.“ Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Belaṭṭhasīsa vorrätig gehaltene Speisen verzehren!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Belaṭṭhasīsa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Belaṭṭhasīsa, bevorratete Speisen verzehrt hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, Belaṭṭhasīsa, vorrätig gemachte Speisen verzehren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Belaṭṭhasīsa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
915. [253.] Wer auch immer als Mönch bevorratete feste oder weiche Speise essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
916. [254.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Bevorratete’ bedeutet: heute [selber] angenommen und am nächsten Tag verspeist werden.
‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten, den für sieben Tage erlaubten, den lebenslang erlaubten wird alles feste Speise genannt.
‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
Wenn er sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
917. [255.] Es ist Aufbewahrtes, und er vermutet, dass es Aufbewahrtes ist, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[1191]Es ist Aufbewahrtes, aber er ist darüber im Zweifel, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und er vermutet, dass es nichts Aufbewahrtes ist, und er isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Nimmt er nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und er vermutet, dass es Aufbewahrtes ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und er vermutet, dass es nichts Aufbewahrtes ist, das ist kein Vergehen.
918. [256.] Kein Vergehen ist es, wenn er es bis zur rechten Zeit aufbewahrt hat und dann zur rechten Zeit verzehrt; wenn er nach Mittag Erlaubtes bis nach dem Mittag aufbewahrt hat und dann verzehrt; wenn er für sieben Tage Erlaubtes sieben Tage aufbewahrt hat und dann verzehrt; wenn er lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die achtunddreißigste Vorschrift, die vom Bevorraten, ist beendet.
919. [257.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe für sich selber um vorzügliche Speisen gebeten und verzehrten diese. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes besondere[1192] Speisen verzehren, die sie für sich selber erbeten hatten! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die Mönche hörten, dass die Leute verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe besondere Speisen verzehren, die sie für sich selber erbeten hatten!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr besondere Speisen verzehrt habt, die ihr [zuvor] für euch selber erbeten hattet?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, besondere Speisen verzehren, die ihr [zuvor] für euch selber erbeten habt! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Was auch immer als besondere Speise gilt, nämlich: Butterschmalz, frische Butter, Öl, Honig, Melasse, Fisch, Fleisch, Milch und Dickmilch[1193], wer auch immer als Mönch, nachdem er um solcherlei besondere Speisen für sich selber gebeten hat, sie dann verzehren sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
920. [258.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren Mönche krank. Nachdem die Mönche die Kranken gefragt hatten, sprachen sie zu ihnen: „Hoffentlich ist es erträglich. Ihr bleibt doch hoffentlich am Leben?“ – „Früher, Brüder, da hatten wir für uns selber um besondere Speisen gebeten und diese dann verzehrt, da fühlten wir uns wohl. Aber jetzt wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft [wie wir sind], wollen wir nichts erbitten. Deshalb fühlen wir uns jetzt nicht wohl.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein kranker Mönch, nachdem er selber für sich um besondere Speisen gebeten hat, diese verzehren darf. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:921. [259.] Was auch immer als besondere Speise gilt, nämlich: Butterschmalz, frische Butter, Öl, Honig, Melasse, Fisch, Fleisch, Milch und Dickmilch, wer auch immer als Mönch ohne krank zu sein, nachdem er um solcherlei besondere Speisen für sich selber gebeten hat, sie dann verzehren sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
922. [260.] ‘Was auch immer als besondere Speise gilt’ ist: ‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel(-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butterschmalz. ‘(frische) Butter’ bedeutet: gerade von denen frische Butter. ‘Öl’ bedeutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl, Rizinus-Öl, Fett-Öl. ‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig. ‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird. ‘Fisch’ bedeutet: was im Wasser lebt, wird so genannt. ‘Fleisch’ bedeutet: was als solches erlaubt ist[1194], das ist Fleisch. ‘Milch’ bedeutet: Kuhmilch oder Ziegenmilch oder Büffelmilch, von dem Fleisch, was erlaubt ist, eben deren Milch. ‘Dickmilch’ bedeutet: eben daraus gemachte Dickmilch.
‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Solcherlei besondere Speisen’ ist: eben jene besonderen Speisen.
‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: einer, dem ohne diese besondere Speise nicht unwohl ist.
‘Krank’ bedeutet: einer, dem ohne diese besondere Speise unwohl ist.
‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen[1195]. Nimmt er in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was er bekommt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.“
923. [261.] Er ist gesund, und er vermutet, dass er gesund ist, und nachdem er für sich selber um besondere Speisen gebeten hat, verzehrt er diese, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist gesund, aber er ist darüber im Zweifel, und nachdem er für sich selber um besondere Speisen gebeten hat, verzehrt er diese, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist gesund, und er vermutet, dass er krank ist, und nachdem er für sich selber um besondere Speisen gebeten hat, verzehrt er diese, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er gesund ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er krank ist, das ist kein Vergehen.
924. [262.] Kein Vergehen ist es, wenn er krank ist; wenn es ein krank Gewordener erbeten hat und ein Gesunder verzehrt es; wenn er von einem Kranken übrig Gelassenes verzehrt; wenn Verwandte dazu einladen; wenn es für einen anderen ist; wenn es eigener Besitz ist; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.Die neununddreißigste Vorschrift, die von den besonderen Speisen, ist beendet.
925. [263.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene in der Hochdachhalle im Großen Park zu Vesāli. Zu dieser Zeit, da lebte ein Mönch nur von Weggeworfenem[1196] auf der Leichenstätte. Was die Leute geben wollten, wollte er nicht annehmen. Was auf der Leichenstätte am Fuße eines Baumes oder auf der Schwelle eigenst für die im irdischen Dasein Zuendegekommenen gebracht wurde, das nahm er und das verzehrte er. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch nehmen und verzehren, was von uns eigenst für die im irdischen Dasein Zuendegekommenen gebracht wurde! Dieser Mönch ist (recht) kräftig, (ziemlich) dick[1197], vermutlich isst er Menschenfleisch!“ Die Mönche hörten, dass die Leute verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch nicht gegebene Nahrung zum Mund bringen!“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Mönch: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Mönch, nicht gegebene Nahrung zum Mund gebracht hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, nicht gegebene Nahrung zum Mund bringen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch nicht gegebene Nahrung zum Mund bringen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
926. [264.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren die Mönche sich unsicher hinsichtlich des Wassers zum Zähneputzen[1198]. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, Wasser zum Zähneputzen eigenst dafür zu nehmen und zu verwenden[1199]. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:927. [265.] Wer auch immer als Mönch nicht gegebene Nahrung zum Mund bringen sollte, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
928. [266.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht gegeben’ bedeutet: nicht annehmbar Gemachtes wird so genannt.
‘Gegeben’ bedeutet: körperlich gegeben, oder mit etwas körperlichem verbunden[1200] oder mit etwas, das weggeworfen wurde[1201] in Reichweite der Hand gestellt, und er nimmt es an, entweder körperlich oder mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, das wird ‘gegeben’ genannt.
‘Nahrung’ bedeutet: außer Wasser zum Zähneputzen alles andere, was essbar ist, das wird Nahrung genannt.
‘Es sei denn, das Wasser zum Zähneputzen’ ist: außer das Wasser zum Zähneputzen.
Wenn er sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es (ein-) nimmt[1202], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Schluck für Schluck[1203] ist das ein Pācittiya-Vergehen.
929. [267.] Es ist nicht angenommen, und er vermutet, dass es nicht angenommen ist, und er bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht angenommen, aber er ist darüber im Zweifel, und er bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht angenommen, und er vermutet, dass es angenommen ist, und er bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist angenommen, und er vermutet, dass es nicht angenommen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1204]
Es ist angenommen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist angenommen, und er vermutet, dass es angenommen ist, das ist kein Vergehen.
930. [268.] Kein Vergehen ist es, wenn es das Wasser zum Zähneputzen ist; wenn es sich um die vier großen und ungewöhnlichen Dinge[1205] handelt und er sie eigenst zu diesem Zweck achtsam verwendet, und wenn keiner da ist, der sie erlaubt macht, sie dann eigenst zu diesem Zweck zu nehmen und zu verzehren[1206]; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.
Die vierzigste Vorschrift, die vom Wasser zum Zähneputzen, ist beendet.
[Das war] das vierte Kapitel, das von der Speise.
Almosenspeise, Gruppenmahl,
das Mahl ersetzt, und Kuchen auch,
zwei von gegessen, abgelehnt;
zur falschen Zeit, vorrätig,
Milch,
das Zahnputzwasser, diese zehn.
[877] Zweifellos auch ein Mönch, auch wenn der übliche Zusatz „der ehrwürdige“ (āyasmā) fehlt. Der Buddha hat die Lüge als besonders schwere „Verfehlung“ gebrandmarkt, so z.B. auch, als er seinen Sohn Rāhula daraufhin mit den Worten zurechtwies: „Wer lügt, der ist zu allem fähig“ (MN 61).
[878] Das war mit Sicherheit eines der so beliebten (nichtsdestotrotz friedlichen!) philosophischen Gespräche.
[879] aññenaññaṃ paṭicarati indem er einer Frage auswich (paṭicarati) indem er eine Antwort zu etwas (ganz) anderem gab, bzw. ihm gestellte Fragen mit Gegenfragen „beantwortete“. (Letzteres ist allerdings statthaft, sofern Klärung beabsichtigt ist und nicht „Sich-Herauswinden“ (engl: „eelwriggling“. Siehe auch → AN IV,42 „Vier Arten auf Fragen zu antworten“.)
[880] sampajānamusā bhāsati Normalerweise wird musā-vādā mit „üble Rede“ übersetzt.
[881] Das Thema „Wortbrüchig werden“ erscheint unter „üble Rede“ (musāvādā) auch in Mvg 206-208. Dort wird das nicht eingehaltene Versprechen als „Lüge“ deklariert und ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
[882] visaṃvādana-purekkhāra wtl: „lügen-hochschätzend“.
[883] amutaṃ mutaṃ Geiger übersetzt mutaṃ mit „gedacht“. Die Definition weiter unten umfasst die anderen Sinnesfähigkeiten, also das Riechen, Schmecken und Tastgefühl.
[884] phuttaṃ exakter wäre: „mit dem Tastsinn gespürt“.
[885] manasā viññātaṃ exakter wäre: „im Geist bewusst geworden“.
[886] tīhakārehi Hier folgt dieselbe Art Auflistung wie in Pār 4 (BhuV 200).
[887] Hier sind die einzelnen Kombinationen, wie oben begonnen, einzufügen.
[888] Hier sind die einzelnen Kombinationen, wie in § 672, einzufügen.
[889] Hier sind alle Kombinationen, wie in § 672, nur eben jeweils mit „vier-“ bis „siebenerlei“ einzufügen.
[890] davā bedeutet: 1. „Lauf, Rennen“; 2. „Sport, Spiel, Übung“; 3. „Spaß“. Letztere Bedeutung ist üblich. Die „Erklärung“ mit sahasā passt nicht so recht. Das ist insofern bemerkenswert, dass in MN 61 deutlich genug gesagt wird, dass „nicht einmal aus Spaß soll man etwas falsches sagen.“
[891] ravā „Eile, Hast“; „übereilt, voreilig“.
[892] sahasā Laut Kommentar bedeutet das, er spricht ohne zu überlegen oder darüber nachzudenken. D.h. er plappert einfach los.
[893] Laut Kommentar sind damit Versprecher, also Wortverwechslungen (und Wortfindungsstörungen) gemeint, z.B. wenn er statt cīvaraṃ zu sagen, cīraṃ sagt. Möglicherweise wurden davā und ravā vertauscht.
[894] Interessant ist, dass kein Raum gelassen wird für Wortspielchen wie: „Das habe ich zwar gesagt, aber etwas [ganz] anderes gemeint.“ Damit wird klar gemacht, dass man sich so auszudrücken hat, dass es der andere auch genau so versteht, d.h. man soll das sagen, was man auch meint. Doppelzüngigkeit usw. fällt somit unter musāvādā. Auch wird nicht festgelegt, wem gegenüber es ein Vergehen ist. Demnach muss dem Kommentar gefolgt werden, der besagt, dass jede bewusste Lüge, egal zu wem gesprochen, ein Pāc-Vergehen sei. Drei Faktoren müssen gegeben sein, um etwas Gesprochenes als „Lüge“ zu klassifizieren: 1. die Absicht zu lügen (visaṃvādanacittaṃ); 2. die entsprechende Anstrengung (das Sprechen) (tajja vāyāma); 3. das Verstehen des Gesagten (Gelogenen) als etwas „Wahres“ vom Anderen (parassa tadatthavijānanaṃ) [Jinavarasirivaddhana: „Sāmaṇerasikkha“].
[895] kamma hat viele Bedeutungen: „Arbeit“ usw. aber auch „deren Taten“ (skr „Karma“) kann gemeint sein.
[896] kilesa 1. „Schmutz, Unreinheit, Befleckung“; 2. „Leidenschaft, Laster, lasterhaftes Treiben“, d.h. sie machten ungerechtfertigte Vorwürfe.
[897] āpatti Das dürfte in diesem Fall auf Gegenseitigkeit beruhen, denn prinzipiell sind es ja die Mönche der Sechsergruppe, die übles Benehmen hatten.
[898] Das heutige Taxila in Pakistan war einst eine berühmte buddhistische Universitätsstadt und die Hochburg der Gandhāra-Kunst – bevor die Muslime, beginnend mit den Hunnen (fast) alles zerstörten.
[899] kūṭa Rind, dem die Hörner abgetrennt wurden und/oder das kastriert oder sonstwie verstümmelt wurde. In Asien haben solche Tiere einen schlechten Ruf. Kūṭa bedeutet daher auch „verleumderisch, betrügerisch“.
[900] vahassu von vahati 1. „fahren“ (transitiv und intransitiv); 2. „tragen, befördern“; 3. „fließen“; 4. Arbeit „verrichten“. Oder von vaha 1. „führend (nach)“; 2. „bringend“.
[901] parājito pajjhāyi „wegen des Verlustes Kummer erleiden“.
[902] akūṭaṃ er hat zwar tatsächlich keine Hörner [mehr], aber er fühlt sich deshalb nicht als „übeltuerisch“.
[903] Vers auch in Ja 28 – nur mit manuñña statt manāpa, was aber dieselbe Bedeutung(-en) hat.
[904] akkosa bedeutet üblicherweise: „Beschimpfung, Beleidigung, Schmähung“, aber hier muss der weiter unten folgenden „Definition“ gefolgt werden.
[905] ukkaṭṭha „hervorragend, ausgezeichnet, vorzüglich“.
[906] caṇḍālajāti, venajāti, nesādajāti, rathakārajāti, pukkusajāti Die niederen Kasten.
[907] „Ohr-ab“, „Schnell-Ohr“, „Reichtumwünscher“, Ohrlos-Gewünschter“, „Halb-Familie“. Laut Kommentar sind das Namen für Sklaven.
[908] Daher auch das Bestreben in vielen Klöstern, den Ordinierten eben solche Namen zu geben.
[909] Das waren zwei Brahmanenfamilien. Diese Namen stehen hier sicherlich nur als Beispiel.
[910] pupphachaḍḍaka „Blumenwegwerfer“, d.h. der „Müllmann“, der die Opfertische im Tempel sauberhält.
[911] gorakkhā In Indien gilt der Besitz von Kühen als Zeichen des Reichtums, daher ist auch ein Familienname, der Go- (Kuh-) enthält ein „höherer“.
[912] Wahrscheinlich wusste man schon zu damaliger Zeit, dass es eine „Wohlstandskrankheit“ ist.
[913] sotāpattisamāpatti Dieses Wortspiel findet sich auch in Cvg 226.
[914] oṭṭha auch „Büffel“, was aber weniger ein Schimpfwort ist, daher „Kamel“.
[915] meṇḍa auch „Hammel, Schafbock, Widder“.
[916] goṇa „Ochse“, von go „Kuh“ (Rind).
[917] ya-kareṇa ... bha-kareṇa Das sind schlecht-machende Nachsilben.
[918] kāṭakoṭacikāya in deren verschiedensten Benennungen.
[919] buddharakkhitaṃ dhammarakkhitaṃ saṅgharakkhitaṃ wie in Pār 396, statt wie oben in § 15 buddhappaṭisaṃyuttaṃ, dhammappaṭisaṃyuttaṃ, saṅghappaṭisaṃyuttaṃ.
[920] gaṇḍo PTSD: „Abszess, Furunkel“; WPD: „Kropf“; Cone: „Furunkel“; M/T: „Beulenpest“.
[921] Das sind die „Standard-Krankheiten“, wie sie in Mvg 88 und Cvg 423 erscheinen, statt der umfangreicheren Auflistung wie in AN X,60: „Augenleid, Gehörleid, Nasenleid, Zungenleid, Körperleid, Kopfschmerz, Ohrenschmerz, Mundleid, Zahnschmerz, Husten, Asthma, Schnupfen, Fieber, Altersleid, Bauchschmerz, Ohnmachten, Durchfall, Reißen, Cholera, Lepra, Kropf, Aussatz, Schwindsucht, Epilepsie, Ausschlag, Jucken, Krätze, Albträume, Grind, Gelbsucht, Diabetes, Lähmung, Pickel, Geschwüre, Galle-verursachte Krankheiten, Schleim-verursachte Krankheiten, Wind-verursachte Krankheiten, Zusammenwirken der Körpersäfte (betreffende) Krankheiten, Jahreszeit- und wetterbedingte Krankheiten, unregelmäßige Lebensweise (betreffende) Krankheiten, schmerzhafte Krankheiten, Kamma-gewirkte Krankheiten, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Stuhl (und) Urin.“
[922] Es fehlt: „[solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“
[923] Es sind jeweils alle „niedrigen“ Begriffe einzusetzen.
[924] Es sind jeweils alle „niedrigen“ Sprüche einzusetzen.
[925] Es sind jeweils alle „höheren“ Begriffe einzusetzen.
[926] Es sind jeweils alle „höheren“ Sprüche einzusetzen.
[927] Auch hier fehlt: „[solche,] die nicht auf üble Fährte gelangen, die eine günstige Bestimmung erwarten dürfen.“
[928] attha-purekkhārassa d.h. wenn derjenige die Absicht hat, mit dieser Art Rede das letztendliche Ziel zu erläutern.
[929] akkhāyanti ... dass sie verleumden. Es ist unwahrscheinlich, dass gegen sie das Bekanntmachungsverfahren (pakāsaniya) durchgeführt wurde (→ Cvg 336f).
[930] Vergleiche dazu Cvg 1ff.
[931] pesuñña Nyd: „Zwischenträgerei“.
[932] piyakamyassa Nyd: „um sich einzuschmeicheln“.
[933] Kein Dubbhāsita-Vergehen, wie in §§ 694-696.
[934] Das bedeutet nichts anderes, als dass man sich hier die kompletten Wiederholungen von § 701 bis 703, kombiniert mit hochordiniert-nicht hochordiniert, zusammengefasst hat.
[935] appatissā „nicht gefügig, ungehorsam“; appaṭissavatā „Mangel an Ehrerbietung, Unhöflichkeit“.
[936] Nyd: „rezitieren lehrt, indem er eine Lehrrede in Zeilen einteilt und {gemeinsam mit ihr} rezitiert“.
[937] also hochordinierter Mönch und (von beiden Orden) hochordinierte Nonne.
[938] padaso = Ablativ von pada „Wort, Zeile, Vers, Strophe“. Laut Kommentar ist hier ein Viertel eines Verses gemeint, also eine Zeile (der „Vers-Fuß“).
[939] „rūpaṃ anicca“ ... „rū-“.
[940] Der Belehrte.
[941] Dhamma.
[942] Buddhabhāsito Laut Kommentar dazu sind das: der gesamte Korb der Ordensdisziplin, der Korb der Scholastik, Dhp, Cariyāpiṭaka, Ud, It, Ja, Sn, Vv, Pv, das Brahmajāla-Sutta und andere Suttas.
[943] Sāvakabhāsito Laut Kommentar dazu sind das solche Lehrreden wie: Anaṅgaṇa-, Sammādiṭṭhi-, Anumāna-, Cūḷa- und Mahāvedalla-Sutta und andere.
[944] Isibhāsito Laut Kommentar dazu sind das solche Lehrreden, die zu (andersgläubigen) Weisen gesprochen wurden, wie z.B. der gesamte Wanderasketen-Abschnitt (Paribbājakavagga) in MN.
[945] Devatābhāsito Laut Kommentar dazu sind das solche Lehrreden wie in: Devatāsaṃyutta, Devaputtasaṃyutta, Mārasaṃyutta, Brahmasaṃyutta und Sakkasaṃyutta in SN.
[946] atthūpasañhito Der Kommentar setzt das den Kommentaren gleich (... ti aṭṭhakaṭhānissito).
[947] dhammūpasañhito Der Kommentar setzt das den Texten gleich (... ti pāḷinissito).
[948] yebhuyyena paguṇaṃ ganthaṃ „Verse, wie es üblich ist bei Kenntnisreichen.“ Laut Kommentar sei damit gemeint, dass ihm die zweite Hälfte einfällt, wenn ihm die erste nicht einfällt.
[949] osārentaṃ opāteti d.h. wenn er am Ende seines Lehrvortrages Verse rezitiert, und Nichtordinierte sprechen Zeile für Zeile mit.
[950] navakā bhikkhū Das sind Mönche, die ihre Hochordination bis zu fünf Jahren haben, nicht, wie bei IBH: „Novizen“.
[951] nagga Das erscheint seltsam, wo doch Nacktheit strikt abgelehnt wurde (→ Cvg 261 und Mvg 118, 349f und 370).
[952] kākacchamānā Laut Kommentar machten sie ein Geräusch wie eine Krähe (kāka) in der Nase, entließen sinnlose Geräusche.
[953] Badarikārāma Eines der Klöster, die bislang nicht identifiziert wurden. DPPN: „Ein Park, etwa 3 Meilen von Kosambi entfernt.
[954] vaccakuṭi Für das „kleine Geschäft“ gab es die passāva-kuṭi (das Pissoir).
[955] Das ist Vorschrift laut Cvg 374.
[956] Im Kommentar zu Ja 16 (Tipallatthamiga-Jātaka) erscheint diese Geschichte etwas ausführlicher.
[957] Die Bhikkhunī erscheint hier nicht.
[958] seyya Gemeint ist ein Platz zum Schlafen.
[959] Mitten im Satz steht: [ettha ambaṭṭhasuttādiṭīkā oloketabbā]. („Hier soll am Anfang des Subkommentars zum Ambaṭṭhasutta nachgesehen werden.“)
[960] „Geständnis“ als auch „Vergebung“ eines Nichtordinierten erscheint auch in Cvg 266.
[961] Das ist die Standard-Formel für das Erreichen des Stromeintrittes.
[962] Das stimmt möglicherweise nicht, denn im Text steht nirgends, dass er sich hingelegt hat oder sie sich zu ihm hingelegt hat.
[963] Zu bemerken ist, dass er ihn nicht Moghapurisa („Blödmann“) nennt, wie in den allermeisten anderen Vorkommnissen.
[964] Wie in Ani 1 (BhuV 445).
[965] Hier sind unbedingt Ani 1 und 2 als auch Bhu-Pāc 44 und 45 zu beachten!
[966] upakaṇṇake wtl: „ins Ohr“, d.h. er flüsterte. Und wer tuschelt, der verheimlicht etwas, so heißt es wohl auch in Asien.
[967] Hier erscheint nicht mehr das Wort „vertraulich“, sondern nur noch „den Frauen“. Ob das Textkorruption ist oder Absicht, muss an anderem Ort diskutiert werden.
[968] Ein krasser Widerspruch zu Cvg 402: „Sind die Frauen fähig, o Herr, wenn sie in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr oder [sogar] die Frucht der Heiligkeit selber zu verwirklichen?“ – „Die Frauen sind fähig, Ānanda, wenn sie in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Ordenssatzung vom Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen und ordiniert werden, die Frucht des Stromeintrittes, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr oder [sogar] die Frucht der Heiligkeit selber zu verwirklichen.“
[969] vācā auch „Sprache, Rede“, d.h. es kann auch „Sprüche“ bzw. „Sätze“ gemeint sein.
[970] Sie versuchten mit dem unverständigen Mann herbeizuführen, dass man ihnen nicht vorwerfen könne, sie hätten zu Frauen gesprochen.
[971] viññunā purisa d.h. einer, der sprachlich als auch inhaltlich versteht, was gesprochen wird.
[972] Ebenfalls aber nur mit bis zu sechs Worten.
[973] Diese Ausnahmen lassen (zum Glück?) diverse Ausflüchte zu: Ein cleverer Lehrer suggeriert den Frauen, dass man ihm in Sachen Lehre Fragen stellen möge, dann wird er auch darauf eingehen – und eben die Lehre darlegen.
[974] § 729f wie in Pār 193f, nur dass die Erreichungen hier der Wahrheit entsprechen und der Buddha die Mönche nicht als Toren bezeichnet.
[975] Dieser § ist fast gleichlautend wie im BhuV der § 199. Siehe die dortigen Anmerkungen.
[976] Hier ist jedes Mal folgend „wenn es der Wahrheit entspricht“ anzufügen, auch wenn es nicht im Pāli-Text erscheint.
[977] Hier steht zwei Mal nicht „die Frucht der“.
[978] Hier sind Verrücktheit, ein ungefestigter Geist und Schmerzzustände keine „Nicht-Vergehen“ (anāpatti).
[979] Er hat das Vergehen also auch verschwiegen, sonst müsste er „nur“ die sechs-nächtige Ehrerweisung ableisten.
[980] duṭṭhulla auch: „schweres Vergehen“, entspricht: Thullaccaya. 1. „böse, bösartig“; 2. „unanständig“; 3. „übel, schlecht“. Im Zusammenhang mit einer Sprechweise aber auch „obszön, vulgär“ (→ Bhu-Sd 3).
[981] pabbajita damit sind die Andersgläubigen, die Wanderasketen und Geistlichen anderer Religionen gemeint.
[982] bhikkhusammuti das könnte dem „Bekanntmacher-Verfahren“ (pakāsaka) aus Cvg 338 entsprechen, wird hier aber nicht erklärt.
[983] pariggahitāni Es werden Vorurteile erzeugt.
[984] Um etwas zu verdeutlichen, als Beispiel sozusagen.
[985] Wenn er den/die Namen des/der Betreffenden weglässt und nur verallgemeinernd spricht.
[986] navakammaṃ karonti Auch in BhuV 183 (und 182) sind diese Mönche am Bauen.
[987] ekindriya Siehe Mvg 250 (und Anmerkungen) und in BhuV 365 (= Bhu-Sd 7).
[988] adaḍḍhāpi Gemeint sein wird vom Töpfer gebrannter Lehm (Ton), daher auch die Bezeichnung „irden“ („erden“, d.h. „aus Erde“, engl.: „earthenware“). Vielleicht wäre die Übersetzung mit „Boden“ besser. IBH: „ground“.
[989] ovaṭṭha von ovassati (passiv) „beregnet werden, beregnen lassen, (durch Regen) nass werden“.
[990] asañcicca „unbewusst, unabsichtlich, nicht vorsätzlich, unbedacht, ungeplant“.
[991] asatiyā 1. „unachtsam“; 2. „unabsichtlich“.
[992] bhūtagāma wtl: „Pflanzenwelt“.
[993] Das sind dieselben Wurzeln, die als Medizin in Mvg 263 erlaubt wurden. Siehe dazu auch die dortigen Anmerkungen.
[994] khandhabīja Durch Austriebe/Ableger, die geschult werden. Bestes Beispiel: der Bodhi-Baum.
[995] assattha, nigrodha, pilakkha, udumbara, kacchaka, kapitthana.
[996] phaḷubīja Durch Aussprossen aus dem Wurzelballen („-knoten“).
[997] aggabīja durch Büschelbildung/Ablegerbildung. In SN III,2.54 übersetzt Bhikkhu Bodhi: „joint-seeds“; PTSD: „having eggs from above, i.e. propagated by slips or cuttings.“; IBH: „durch Schneiden.“; Wtl: „Feuersaat“, was man mit dem wissenschaftlichen Begriff „Pyrophilie“ übertragen kann. Hierzu zählt der Eukalyptus-Baum, dessen Samenkapseln nur durch große Hitze, wie sie bei einem Waldbrand entsteht, aufplatzen. [www.helpster.de/ eukalyptusbaeume-informatives_203644]
[998] pubbaṇṇaṃ, aparaṇṇaṃ Getreide und Gemüse. Denn auch manches Gemüse wird zuerst gesät, dann pikiert und erst dann auf dem Feld gepflanzt. Da es nach dem Getreide gepflanzt wird, nennt man es „Spät-Aussaat“.
[999] Siehe dazu auch „Aufbewahrtes zubereiten“ in Anmerkung zu BhuV 602, Mvg 274-a bzw. 295.
[1000] Logischerweise würde das aber genau der Aussage entsprechen, „beschädigen lassen“, d.h. er veranlasst, dass Vegetation beschädigt wird.
[1001] aññenaññaṃ paṭicarati wie in Bhu-Pāc 1.
[1002] ropetu „wirksam werden lassen“. Hier wird ein Ordensakt beschrieben, der nicht als solcher in Cvg erscheint.
[1003] ropetu Ein weiterer Ordensakt, der nicht als solcher in Cvg erscheint.
[1004] saṅgharāji d.h. eine reguläre Ordensspaltung aufgrund einer Meinungsverschiedenheit.
[1005] na kammārahā d.h. das falsche Verfahren für jenes Vergehen. Zu diesen drei Begriffen → Mvg 382ff.
[1006] Dazu → Bhu-Sd 8 und 9.
[1007] Bhummaja statt Bhūmaja Die Schreibweise wurde hier wie in den anderen Passagen angeglichen.
[1008] ujjhāpenti Da aber dem Dabba der „Unschuldigen-Status“ zugesprochen war (→ Cvg 193f), erscheint das etwas verwunderlich, bzw. diese Erzählung hier ist eine synthetische Konstruktion.
[1009] Eine glatte Lüge, denn die Mahlzeiten wurden üblicherweise per Los bzw. nach einem Plan vergeben. Und wie er die Unterkünfte anwies, → Bhu-Sd 8 (→ BhuV 382 und → Cvg 189ff).
[1010] Hier ist eine Text-Einfügung: [vihesissantīti (itipi)] (In übertragenem Sinn: „Das wird ihm das Leben schwer machen.“)
[1011] ujjhāpanaka wtl: „machen, dass herabgeschaut wird (auf jemanden)“, d.h. wie pesuñña in → Bhu-Pāc 3 „Verleumdung“. „Destruktive Kritik“ wird hier nicht gesondert definiert. Aber aus dem Text geht hervor, dass damit das „Hintertragen“ (piṭṭhi-maṃsika „ins Rückenfleisch beißen“) gemeint ist.
[1012] Das ist nur eine kleine Auswahl. Eine Auflistung der monastischen „Ämter und Posten“ findet man im Anhang des → Cvg (Einzelausgabe).
[1013] Diese „Definitionen“ passen eher zu → Bhu-Pāc 79 bzw. 81.
[1014] Laut Cvg 329 hat man sich im Orden jeweils „auf den So-und-so genannten Mönch“ (Bhikkhu) geeinigt, also auf einen Hochordinierten.
[1015] Damit ist das Verfahren der „Amtseinsetzung“ jener Mönche gemeint, die bekrittelt werden.
[1016] hemanta „Winter“.
[1017] senāsana hier wohl nicht im Sinne von „Unterkunft“, sondern von „Möblierung“, wie weiter unten ersichtlich wird.
[1018] kāle ārocite Laut Kommentar für die morgendliche Reisgrütze.
[1019] anāpucchā wtl: „ungefragt“.
[1020] Hierzu siehe „Pflichten der Abreisenden“ in Cvg 360f.
[1021] abhiharanti ins Kloster. Das war natürlich in der trockenen bzw. heißen Jahreszeit.
[1022] Das ist keine Vergehens-Vorschrift, sondern eine „Erlaubnis“. Hier wäre es also nicht angebracht, anujānāmi mit „ich ordne an“ (Bechert und Oldenberg) zu übersetzen.
[1023] masāraka von masūraka „Polster“. In Cvg 297: sosāṇiko masāraka „einer Bahre ähnlich“. IBH: „lange Couch“.
[1024] bundikābaddha Laut Kommentar (IBH): „it is made by holding the bedstead together, having burnt the feet of the couch with knotched ends.“
[1025] In Cvg 297 werden weitere Sessel gelistet.
[1026] Erlaubt in Cvg 297.
[1027] koccha WPD: „Korbstuhl“; IBH: „Stuhl“; D/O: „Sessel mit Sitzfläche aus Rohr“.
[1028] palibodha „Hindernis, Behinderung“ im dem Sinn, dass es das Gewissen belastet. Siehe auch „Kathina-Hemmnis“ in Mvg 325.
[1029] In Cvg 361 steht aber: „Ein Mönch, der abreist, soll hölzerne und tönerne Gegenstände aufräumen, soll Fenster und Tür schließen und die Unterkunft verlassen, nachdem er darum gefragt hat. Wenn da kein [anderer] Mönch ist, soll er einen Novizen fragen. Wenn [auch] kein Novize da ist, soll er den Klosterhelfer fragen. Wenn [auch] kein Klosterhelfer da ist, soll er einen Laienanhänger fragen. Wenn weder Mönche, noch Novizen, noch Klosterhelfer oder Laienanhänger da sind, soll er die Lagerstatt auf vier Steine stellen, dann soll er die anderen Lagerstätten daraufstellen, dann soll er die Sitze aufeinander stellen, und nachdem er Lagerstatt und Sitze aufeinandergetürmt hat, und die hölzernen und tönernen Gegenstände aufräumte, und nachdem er Fenster und Tür geschlossen hat, mag er losgehen. ...“
[1030] uttarattharaṇa auch „Überzug“, also wie IBH: „Bettdecke bzw. -bezug“.
[1031] taṭṭika Laut Kommentar aus Bast oder Palmblättern gemacht.
[1032] otāpento gacchati Laut Kommentar ist damit gemeint, dass er sich gerade in der Sonne wärmt (trocknet), und ihm der Gedanke kommt: ‘Ich werde es wegräumen, wenn ich zurück bin.’, und dann weggeht.
[1033] palibuddhaṃ Laut Kommentar ist damit gemeint, wenn die ausgebreitete Sache ein Ordensälterer an sich nimmt; oder wenn ein Dämon oder ein Gespenst kommt und sich darauf setzt; oder wenn ein Seher („Heiliger“) kommt und es nimmt; oder wenn Löwen oder Tiger darauf stehen; oder wenn die Sachen anderweitig in Besitz genommen werden.
[1034] āpadāsu 1. „Unfall, Unglück“; 2. „Elend, Not“.
[1035] Nicht nur in Cvg 316 sind sie die Gegenspieler (Opfer) der Sechsergruppe.
[1036] seyyaṃ IBH: „Schlafplatz“.
[1037] senāsanaṃ hier als allgemeiner Begriff verwendet im Sinne von „Möblierung“.
[1038] nisīdana hat zweierlei Bedeutungen: a) die (Filz-)Sitzmatte wie in Bhu-Sd 11-15; b) die (Tuch-)Sitzunterlage wie in Mvg 353, 358 und Cvg 264. Hier dürfte a) gemeint sein, denn das Sitz-Tuch wird nur temporär zum darauf Sitzen verwendet, ist einfach zu transportieren und man darf nicht lange davon abwesend sein.
[1039] paccattharaṇa „Decken- oder Kissenbezug, Bettlaken“.
[1040] palibodha Auch hier „Hindernis, Behinderung“ im dem Sinn, dass es das Gewissen belastet. Siehe auch „Kathina-Hindernis“ in Mvg 325.
[1041] upacāra gemeint ist hier die unmittelbare Umgebung des Klosters bzw. das direkt angrenzende (dazugehörende) Grundstück.
[1042] santharitvā wtl: „nachdem er ausgebreitet hat“.
[1043] Kein Pācittiya, weil die Gefahr, dass diese Dinge verloren gehen weitaus geringer ist.
[1044] D.h. er will Bescheid geben, dass er losgehen will/wird, steht dann auf Antwort wartend dort, bis er die Geduld verliert und losgeht.
[1045] kenaci palibuddho hoti Laut Kommentar durch Naturgewalten, wie Überschwemmung oder Räuber, und er ist nicht in der Lage, es zurückzubringen.
[1046] In Cvg wird noch ergänzt, wie im Falle eines undichten Daches zu verfahren ist.
[1047] Vergleiche dazu → Cvg 310 (die besten Plätze), → Cvg 316 (Platzreservierungen) und → Cvg 363 (Pflichten im Speisesaal).
[1048] anupakhajjana „Vordringen, Vordrängen bzw. Verdrängen, Übergreifen (auf), in Beschlag nehmen“, „Encroaching“ („Vereinnahmen“). In Cvg 310 tun sie das auch für ihre Unterweiser und Lehrer.
[1049] Sofern er dabei jemanden verdrängt, müsste ergänzt werden.
[1050] Selbige Erzählung auch in → Cvg 316.
[1051] vuṭṭhāpessāmā wtl: „lasst uns machen, dass sie aufstehen“.
[1052] gabbhe auch: 1. „Inneres“ (d.h. „Innenraum“); 2. „Privatraum, Schlafzimmer“.
[1053] pamukha „Hausfront, Vorderseite“, IBH: „Veranda“.
[1054] bahi vor das Grundstück.
[1055] Hier steht im Anschluss: [dukkaṭassa (katthaci)]. Das bedeutet, das Anweisen ist ein Dukkaṭa-Vergehen, und wenn jene anderen es machen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.
[1056] alajji „schamlose oder fahrlässige Person, die bewusst Vergehen begeht und diese verheimlicht“.
[1057] antevāsika d.h. wenn er dessen Lehrer (ācariya) ist.
[1058] saddhivihārika auch eine Art Schüler, aber hier ist er dessen Unterweiser.
[1059] na sammā vattantaṃ Dazu siehe → Cvg VIII.
[1060] upari-vehāsa-kuṭi wtl: „hoher-Himmel-Hütte“.
[1061] Sicherlich den, der oben wohnte, und nicht den, der den Fuß an den Kopf bekam.
[1062] sa-hāsa (1. „stark, gewaltig, heftig, kräftig“; 2. „plötzlich“) erscheint hier nicht.
[1063] Das bedeutet, dass ein Mann, der um die 175cm groß ist, durch diesen Raum gehen kann, ohne mit dem Kopf irgendwo anzustoßen.
[1064] padara-sañcitaṃ um den Boden zu erhöhen oder um eine Art Zwischendecke einzuziehen.
[1065] paṭāṇi genaue Bedeutung unklar, aber es dürfte ein Fixierstift oder Nagel gemeint sein, der verhindert, dass das Bein/der Fuß des Bettes abnehmbar ist.
[1066] kārayamānena Nyd übersetzt treffender mit „repariert“.
[1067] IBH ist der Meinung, dass sobald die Wohnstätte gebaut wurde und alles fertig sei, der Mönch nicht den Spender/Besitzer fragen muss, wenn er die Position der Tür oder der Fenster ändern will oder wenn er irgendwelche anderen Veränderungen machen möchte. Sie übersetzt: „..., an enclosure of two or three roofings may be determined upon for placing the door-bolts, for making the window-holes as far as the door-way, in establishing it where there are no crops. ...“
Nyd kommentiert treffender: „Die Tür ist leicht zu bewegen. Beim Öffnen stößt sie manchmal gegen die Wand, und beim Schließen gegen den Türpfosten. Durch diese Stöße wird die Wand erschüttert. Daher löst sich der Mauerputz, wird locker oder fällt herunter.“
[1068] Das heißt, wenn aus einer temporären Gras- oder Laubhütte eine länger bestehen bleibende Hütte, eine „feste“ Unterkunft“ wird.
[1069] hatthapāsā Das sind 2 ½ Ellen, also 1,25 Meter.
[1070] piṭṭhasaṅghāṭa auch Türsturz. Aber „Rahmen“ ist treffender, weil das die Türfalle mit einschließt.
[1071] aggaḷaṭṭha d.h. die Stelle, wo das Türschloss bzw. der Riegel einrastet. WPD: „Riegel“; DoP: „Bolzen od Riegel zur Tür- od Fensterbefestigung“.
[1072] dvāra statt kavāṭa. IBH ist der Meinung, es müsse die [Tür-]Öffnung sein und nicht das, womit diese geschlossen wird.
[1073] Das wurde in → Cvg 298 erlaubt.
[1074] Dazu vergleiche → Cvg 260, wo diese fünf Dinge angeführt werden.
[1075] pañcapaṭika „vielfarbige Bilder zur Wandgestaltung, anspruchsvolle Kunstwerke“. Dazu siehe → Cvg 299. IBH: „Schrank“ (cupboard). Gemeint ist ganz einfach die Wand als solche – also nicht bloß um die Tür oder Fenster herum, sondern auch da – jeweils 1,25m – herum, wo die genannten Dinge sind.
[1076] harita 1. „Gemüse“, 2. „Grünes“.
[1077] Wie in → Bhu-Pāc 11, am Ende von § 753.
[1078] maggena d.h. mit (Dach-)Ziegeln, Steinen oder Lehm.
[1079] pariyāyena d.h. mit Gras(-bündeln), Schilf, Blätter usw.
[1080] guhā Wird in → Cvg 294 (+ Anmerkung und Abbildung) als Wohnstätte erlaubt.
[1081] von siñcati „begießen, besprengen, beträufeln“.
[1082] Auch hier steht im Anschluss: [dukkaṭassa (katthaci)]. Das bedeutet, das Anweisen ist ein Dukkaṭa-Vergehen, und wenn jene anderen es machen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.
[1083] Das heißt, er vermutet es nur, weiß es aber nicht.
[1084] Das ist insofern bemerkenswert, da auch in → Cvg 414 bestimmt wird, welche Qualitäten ein Nonnenunterweiser zu haben hat (nicht töricht, nicht krank, nicht im Aufbruch). Und in → Cvg 415 wird bestimmt, dass derjenige, der zur Unterweisung der Nonnen geht, es den anderen mitzuteilen hat.
[1085] tiracchānakathā Darunter fallen diese Gesprächs-Themen: über Fürsten, Diebe, Großminister, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, Blumenkränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform.
[1086] Das ist vielleicht die einzige Textpassage, in der die Nonnen selber zum Meister gehen. Üblicherweise ärgern sie sich, werden unruhig und regen sich auf, was die Mönche hören und dann dem Buddha berichten oder sie berichten es direkt den Mönchen und diese ärgern sich, werden unruhig, regen sich auf und berichten das dem Buddha.
[1087] Dazu siehe auch → Cvg 413, wo es um die Rezitation des (Bhikkhunī-)Pātimokkha geht.
[1088] nissīma gantvā d.h. sie führten damit ein ungesetzliches/ungültiges Ordensverfahren durch und wollen damit die erlassene Vorschrift umgehen.
[1089] sīlavā „charaktervoll, charakterstark, gesittet, ehrenhaft“.
[1090] IBH trennt gocara („Weidegrund“, also die Gegend, wo er seinen Unterhalt bekommt) ab. Aber die selben Eigenschaften erscheinen in → Cvg 231 als Voraussetzung für einen Mönch, der in ein Gremium zur Streitbeilegung berufen werden soll.
[1091] Den der Mönche als auch den der Nonnen.
[1092] suttaso anubyañjanaso D/O: „Sutta für Sutta und im Detail“; IBH: „Satz für Satz und ebenso in deren linguistischer Form“. anu-vyañjana „Kennzeichen, Merkmal, Buchstabe“. „Buchstabengetreu“ ergibt insofern wenig Sinn, da Schreiben damals keine Rolle spielte, weil Texte auswendig gelernt tradiert wurden. Es gibt keinen schlüssigen Beweis, dass zur Zeit des Buddha Schrift Verwendung fand. Mit „Auslegung“ sind hier die Kommentare gemeint.
[1093] garudhammaṃ ajjhāpannapubbo Das bedeutet, dass einer, der jemals ein Sd beging, keine Nonnen unterweisen darf. (Hat er ein Pār begangen, ist er sowieso kein Bhikkhu mehr.)
[1094] aṭṭha garudhamma → Cvg 403.
[1095] dhammena auch „Vorschrift“.
[1096] Üblicherweise geht der betreffende Mönch zu den Nonnen hin. Also kann hier nur die eigene Wohnstatt gemeint sein, und nicht der Platz, an dem die Unterweisung stattfinden soll. Dort müssen die Nonnen die sogenannten „Vorarbeiten“ (→ Pāt) ausführen, also fegen, Trink- und Waschwasser bereitstellen, im Bedarfsfall Licht machen und die Sitze vorbereiten.
Anfänglich war es aber so, dass die Nonnen, zuerst gemeinsam, dann in kleineren Grüppchen, zu den Mönchen hingingen (→ Cvg 413).
[1097] dutiya Er soll mit einem weiteren Mönch, am besten mit den selben Qualitäten, zur Unterweisung gehen, damit ihm keiner nachsagen kann, er habe Frauen belehrt, ohne dass ein verständiger Mann anwesend war.
[1098] ekamantaṃ nisīditabbaṃ d.h. in respektvollem Abstand – nicht zu nah (weniger als die hatthapāsa, also 1,25 m) und nicht zu weit weg.
[1099] vattanti d.h. sind sie nicht „vernichtet“ bzw. „zerstört“ (nāsetuṃ) durch Übertretung(-en).
[1100] osāretabbā von osāreti, hat zweierlei Bedeutung: a) 1. „verstauen“; 2. „wegstellen“. Das würde bedeuten, dass er die Betreffende(-n) wegschicken soll, sodass diese sich zuerst von ihren Vergehen bereinigen (→ Cvg 411 „Suspendierung von der Unterweisung“). b) 1. „äußern, vorbringen“; 2. „rehabilitieren, wieder einsetzen“. Das würde bedeuten, dass er deren Vergehen entgegen nehmen und sie als moralisch Reine belehren soll (→ Cvg 408-a „Vergehen entgegennehmen / wiedergutmachen“). Den Nonnen ist es aber erlaubt, dass sie ihre Vergehen unter sich selber gestehen, nachdem ihnen ein Mönch erklärt hat, wie das zu machen ist (→ Cvg 408-b „Erklären, wie Vergehen entgegenzunehmen sind“). In Cvg 409 wird bestimmt, dass anfänglich die Mönche die Ordensverfahren der Nonnen durchführen, dann wird es den Nonnen übergeben. In Cvg 410 selbiges mit „Streitfälle“.
Hier muss aber b) 1. gemeint sein, denn im Folgenden bringt er die Acht Garudhamma zu Gehör, so, wie sie in Cvg 403 stehen. Die Anmerkungen sind ebenfalls aus Cvg 403 übernommen, aber teilweise verändert worden.
[1101] = Bhī-Pāc 56. Eine heikle Vorschrift – wenn man sie wörtlich nimmt. Anfänglich wird es aber ganz sicher so gewesen sein, dass die Nonnen im selben „Kloster“ (Verweilstätten) mitlebten, bis sie ihre eigenen Stätten von den Unterstützern bekamen. Ebenso, wie auch anfänglich die Ordens-Angelegenheiten der Nonnen von den Mönchen mitbestimmt bzw. entschieden wurden (→ Cvg 408ff).
[1102] Den der Nonnen als auch den der Mönche.
[1103] Wenn sie es nicht tut = Bhī-Pāc 57. Entsprechend pavāraṇā (→ Mvg 209ff).
[1104] sikkhamānā Die „Zu Schulende“ stellt eine besondere Art „Ordinierte“ dar. [Die ausführliche Anmerkung hierzu siehe → Cvg 403.]
[1105] Die Hochordinationszeremonie als solche ist in → Cvg 423ff beschrieben. Kurz: Es ist ein doppelter Ordens-Akt, d.h. die eigentliche Ordination erfolgt im Nonnenorden, dann wird mit der Betreffenden zum Mönchsorden gegangen und um Bestätigung dieser Ordination (upasampadā) ersucht. Die Mönche rezitieren den entsprechenden Text und die betreffende Nonne gilt als hochordiniert (Bhikkhunī). Nach Cvg 430 muss sie dazu nicht einmal persönlich vor den Mönchen erscheinen.
Einen Status als Novizin (Sāmaṇerī) hat es wahrscheinlich in den Anfängen des Ordens gar nicht gegeben. Insofern ist es erstaunlich, dass es mittlerweile üblich ist (wenn auch nicht gerade alltäglich), auch Frauen diese Art Ordination zu geben, obwohl in Vibhaṅga 1121 (Kumāribhūtavagga) gesagt wird, dass eine „Jungfrau“ als Sāmaṇerī gilt (kumāribhūtā nāma sāmaṇerī). Streng gesehen, kann es keinen Sāmaṇerī-Status für ehemals verheiratete Frauen bzw. Nicht-Jungfrauen geben. Gemeint sein wird wohl eher das Mindestalter, also 20 Jahre.
[1106] = Bhī-Pāc 52.
[1107] ajjatagge „Heute“ wird hier nur mit rezitiert, um es in Erinnerung zu bringen.
[1108] ovaṭo „unzugänglich, verschlossen“.
[1109] vacanapatho wtl: „Redeweise“. Gemeint sein dürfte, dass es den Nonnen nicht erlaubt sei, Mönche auf eine bestimmte Art anzureden, sie zu ermahnen, zu unterweisen usw. Einen Mönch unerlaubt etwas fragen, ist Bhī-Pāc 95.
[1110] In Cvg 415-b heißt es etwas anders, nämlich na paccāharanti „nicht zurücknehmen, nicht zurückbringen“. Aber dem Sinn nach muss es von a-harati (nicht-darlegen) hergeleitet sein. IBH: „sie kamen nicht“ (na paccāgacchanti); D/O: „führten sie nicht durch“.
[1111] adhammakamme bezieht sich auf die Ernennung zum Unterweiser.
[1112] uddesa Laut Kommentar eben jene Acht Garudhamma.
[1113] paripuccha Im Falle eines Vergehens oder in einer Auseinandersetzung bzw. Streitfall.
[1114] Laut Kommentar bezüglich der Acht Garudhamma oder der Auslegungen, und was auch immer der Mönch antwortet, ist kein Vergehen für ihn.
[1115] Die vorgeschriebene Rezitation der Acht Garudhamma.
[1116] Und damit begeht er ein Dukkaṭa-Vergehen, denn in Pāc 21 (BhuV 811) wird festgelegt, dass er den Nonnen nur die Acht Garudhamma zu lehren habe. Eine Anordnung, die mit allergrößter Sicherheit erst „erlassen“ (d.h. dem Buddha in den Mund gelegt wurde), nachdem diese Acht Schwerwiegenden Vorschriften Bestandteil des Vinaya (→ Cvg X) geworden waren.
[1117] Wird in Theragātha 68 unter „Ekudāniya“ („Eine-Ausrufer“) aufgeführt. „Eine“, weil es immer wieder ein und derselbe Vers ist. Saß stellt den Vers um und übersetzt:
„Dem Hochgesinnten, Nichtberauschten,
dem Muni, der auf Muniwegen übt:
nicht Sorgen sind mehr einem solchen,
der still
geworden und stets achtsam.“
[1118] Sie wird nicht mit „ehrwürdige“ (ayasma) bezeichnet, nicht einmal mit „Nonne“ (Bhikkhunī).
[1119] dhammaṃ desetu Das ist eine ziemliche Verdrehung bzw. Verallgemeinerung der erlassenen Vorschrift.
[1120] Es fehlt: „... den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln“.
[1121] saṃvāsa auch: „zum gemeinsamen Wohnsitz“. Gemeint sein dürften alle Dinge, die die Nonnen gemeinsam tun, also auch Ordensverfahren.
[1122] Prinzipiell hat ein männlicher Ordinierter nichts im Nonnenkloster (nicht einmal in dessen Umgebung) zu suchen. Das dient ihm als auch den weiblichen Ordinierten zum Schutz vor üblem Gerede bzw. vor Gerüchten.
[1123] Gemeint ist die Einigung auf den Nonnenunterweiser.
[1124] Das ist nur eine theoretische Konstruktion, denn der Orden einigt sich, wenn überhaupt, dann auf einen hochordinierten Mönch (Bhikkhu) als Nonnenunterweiser, wie in Pāc 21 (→ BhuV 809) vorgeschrieben wird.
[1125] Das ist genau das, was der Buddha als große Gefahr bezeichnete: wenn Mönche mit Nonnen Umgang pflegen.
[1126] Der Novize (sāmaṇera) fehlt.
[1127] Laut Kommentar seine frühere Frau (wie in Bhu-Nis 4, → BhuV 503).
[1128] paṭibhānacittaṃ Wie in → Cvg 299. Laut Kommentar (Sp 804) ist gemeint, dass die Robe in der Mitte, also auf dem Rückenteil, ein anzügliches Motiv trug (vippakatamethunaṃ itthipurisarūpaṃ). Im Kommentar zu Cvg 299 gibt Buddhaghosa nicht diese Erklärung. Dort werden die Darstellungen also „nur“ Männer und Frauen (vermutlich aber nackt) gezeigt haben. Hier jedoch ist mit vippakatamethunaṃ die Darstellung von abnormer Art von Geschlechtsverkehr gemeint. (SAI) Deshalb sollte die Nonne ja auch die Robe nicht auseinanderfalten und sie so aufbewahren, wie er sie zusammengelegt hat – eben, damit sie es nicht sieht, und sie sollte auch als Letzte gehen, damit es die anderen Nonnen nicht sehen. Ein Gaṇṭhipada erklärt paṭibhāṇacitta als figürliche Darstellung von Frauen und Männern bei der Ausübung von Geschlechtsverkehr. (Tattha ... paṭibhānacittakammaṃ nāma methunadhammasamāyojitaṃ itthipurisarūpanti gaṇṭhipade vuttaṃ.) Eine derart aufwändige Darstellung erscheint im Fall einer Robe unwahrscheinlich. Auch wird die Nonne beim Anlegen der Robe eine bildhafte Darstellung bemerkt haben. Udāyī wird vielleicht die Nähte manipuliert und diverse Falten gelegt haben, um symbolisch etwas Obszönes darzustellen.
[1129] Vom obszönen Bild (paṭibhānacitta) keine Rede mehr.
[1130] Hier fehlt die in [Klammern] gesetzte Ergänzung: „Das Anweisen ist ein Dukkaṭa-Vergehen, und wenn jene anderen es machen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.“
[1131] sattha-gamanīye wtl: „mit einem Messer begehbar“. Nyd: „mit einer Karawane“.
[1132] kukkuṭa-sampāte Laut Kommentar ist das so weit, wie ein Hahn zu Fuß zu einem anderen Dorf geht.
[1133] sattha 1. „Messer, Dolch, Schwert“; 2. „Karawane“. Hier wird klarer, warum es besser „Waffe“ statt „Karawane“ heißt. Eine Wüste hingegen sollte man natürlich besser mit einer Karawane (und bewaffnet) durchqueren. Beide Übersetzungen haben Sinn.
[1134] Die Mehrzahl, weil Nonnen nicht allein unterwegs sein sollen (→ Bhī-Sd 3).
[1135] visaṅketena Laut Kommentar, wenn er sagt, dass er vor dem Essen geht, aber geht nach dem Essen usw.
[1136] āpadāsu Laut Kommentar ist hier gemeint: „wenn eine Auseinandersetzung ist im Reich und die Landbevölkerung belädt ihre Karren und zieht fort.“ In → Cvg 389 werden zehn Gefahren genannt: Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen, Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel.
[1137] tiriyaṃ taraṇāya besser: „um ans [andere] Ufer zu gelangen“.
[1138] Diese „Definitionen“ wirken hier deplatziert.
[1139] Laut Kommentar sei damit (sogar) auch das Übersetzen per Schiff von einer Flussmündung über das Meer nach Tāmalitti (das heutige Tamluk) oder Suvaṇṇabhūmi („Goldküste“, Burma bzw. Siam) gemeint.
[1140] Eine Anhängerin des Devadatta.
[1141] niccabhattikā wtl: „eine Dauergespeiste“, also eine, die auf Dauer (eingeladen wurde) dahin zur Speisung zu kommen.
[1142] Ob es Revata Khadiravaniya oder Kaṅkhā-Revata war, wird nicht gesagt, spielt hier aber keine Rolle.
[1143] ceṭaka 1. „Diener, Sklave“; 2. „Junge, Knabe“; 3. „(übler) Geselle oder Kumpel“.
[1144] Das sind die Mönche, die die Ordensspaltung bewirkten, wie in → Cvg 343ff berichtet wird.
[1145] paripācitaṃ wtl: „entwickeln, zum Reifen bringen“. Laut Kommentar ist gemeint, dass die Speise (bzw. Speisung) arrangiert wurde, indem die Qualitäten (der Bedachten) gepriesen wurden.
[1146] Im Pāli-Text steht hier nur ...pe... (wiederholen). Ob die Mönche den Devadatta zurechtwiesen ist nicht klar, denn die Begebenheit und die Nennung des Devadatta in diesem Zusammenhang erscheinen nicht zusammengehörig. Gut möglich, dass ein Stück Text verloren ging. Besser zu verstehen ist diese Begebenheit eventuell im Zusammenhang mit → Cvg 343.
[1147] ārāma Singular. Es wird nicht gesagt zu welcher der vielen Stätten, die es in Rājagaha gab, er ging. Vermutlich aber ins Jīvakāmbavaṇa, weil das auch eine Art Krankenhaus (ārogyavihāra) war. Diese Begebenheit klingt insofern unglaubwürdig, weil es in Rājagaha derart viele – und nicht nur – buddhistische Stätten für Asketen gab (→ Bhu-Sd 8).
[1148] bhāṇaka d.h. einer der Lehrreden auswendig gelernt hat und diese rezitiert.
[1149] Das sind (laut Definition für bhojanā in Bhu-Pāc 35): (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch. Warum die Curries (sūpeyya) nicht erwähnt sind, bleibt vorerst offen.
[1150] pakatipaṭiyatta d.h. es ist üblich, dass für ihn die Mahlzeit arrangiert wird.
[1151] ajjhihāre ajjhohāre wtl: „Schluck für Schluck“.
[1152] āvasatha-piṇḍa Nyd: „öffentliches Essensverteilungszentrum oder Armenküche“. Man kann sicherlich „Die Tafel“ und ähnliche Einrichtungen hinzufügen.
[1153] a-gilāna wtl: „un-krank“, also „gesund“.
[1154] Diese Begebenheit erscheint auch in Cvg 343, wobei dort die Speisung in einer Gruppe bis zu drei Mönchen erlaubt wird.
[1155] mahārāja Wahrscheinlich durften nur Asketen den Regenten so ansprechen. Alle anderen sagten „Göttlicher“ (devā) zu ihm (→ Cvg 250 als Beispiel).
[1156] pāsaṇḍika „Ketzer“.
[1157] In Bhu-Nis 3 (→ BhuV 500) sind es sieben Monate.
[1158] mahāsamaya auch „Lebensmittelknappheit“.
[1159] Wie in Cvg 343 erlaubt.
[1160] pakkhika „halbmonatliche (am 14./15. oder 7./8. des Monats) Speisung bei einem Laienanhänger“. Da aber Uposatha (die beiden Tage an Vollmond und Neumond) separat angeführt ist, dürften hier die Halbmonate gemeint sein, also der Tag am zunehmenden Halbmond und der am abnehmenden Halbmond.
[1161] Das ist die Vorschrift mit den meisten Ergänzungen (7).
[1162] ayyaputta wtl: „Edelknabe“. Sohn einer edlen Familie, ein Ehrentitel. Kann hier aber durchaus auch den Stellvertreter bzw. Nachfolger des Geschäftsinhabers oder (vornehmen) Hausvaters bezeichnen.
[1163] badara Indische Pflaume, Zizyphus mauritania.
[1164] Diese Begebenheit ähnelt sehr stark Mvg 283.
[1165] Das erscheint seltsam, denn er hatte doch selber an diesem Mahl teilgenommen.
[1166] ussūre 1. „die Zeit nach Sonnenaufgang“ – dann wäre das kein Vergehen. 2. „nach Mittag verzehrte Nahrung“ – das ist ein Vergehen, passt aber nicht zur „Erwartung“, denn auch einem kranken Mönch ist es nicht gestattet, nach Mittag (Zenit der Sonne) zu essen.
[1167] pacchāsamaṇa wtl: „Nach(-folge)-Asket“, d.h. persönlicher (enger) Begleiter bzw. Adjutant eines Asketen (der auch selber Asket ist) und der (dicht) hinter dem Aufzuwartenden hergeht.
[1168] vikappetvā Das bedeutet, dass man jemanden anderen zu jener Speisung delegiert.
[1169] Diese „Ausnahmeregelung“ führt hier aber nicht zur offiziellen Änderung/ Erweiterung der Vorschrift.
[1170] paramparabhojana IBH: „Außer-der-Reihe-Mahl“.
[1171] Es fehlt der Zusatz: „oder ohne die Speisung übereignet zu haben“.
[1172] D.h. er wurde selbigen Tages von mehreren Familien eingeladen, nimmt bei jeder etwas in seine Almosenschale und verzehrt es an einem anderen Ort.
[1173] pūvaṃ paci wtl: „kochte ein Gebäck“, d.h. sie frittierte süßen Teig, eine Süßigkeit, die in Asien heute noch sehr verbreitet ist.
[1174] pavārito d.h. er wurde aufgefordert, mehr zu nehmen, lehnt aber weitere Speisen ab.
[1175] Hierzu muss unbedingt die Erklärung von Nyd aus „Pātimokkha“ zitiert werden:
Da dies eine komplizierte Regel ist, seien hier die folgenden Fachausdrücke, gemäß Bhu-Pāc 82f und Sp 604ff, erläutert:
I) „Speise genossen hat“ (bhuttāvī: substantiviertes Partizip der Vergangenheit von Wurzel bhuja, „Speise genießen“), bedeutet hier:
i) Der Mönch [A] hat eine der folgenden genießbaren Speisen (bhojana oder bhojanīya) [in seiner Schale] entgegengenommen: gekochte Getreidekörner, wie z.B. Reis, Gebäck aus Gerstenkörnern, zubereitetes Getreidemehl, Fisch und/oder Fleisch.
Alle diese fünf bhojana sollen sich in fester Form befinden und nicht in der Form von Reissuppe, Brei usw. Essbare Speise (khādanīya: Hülsenfrüchte, Gemüse, Kartoffel, Früchte usw.), die damit vermischt sind, gelten auch als bhojana.
ii) [A] hat eine von diesen fünf bhojana genossen (d.h. hinuntergeschluckt) und sei es auch die Menge, die man mit einem Grashalm nehmen kann. Bis jetzt heißt er bhuttāvī.
II) „Weitere Speise (bhojana) abgelehnt hat (pavārito).“
i) Eine bhojana [a] kann hier als abgelehnt betrachtet werden, wenn die folgenden fünf Faktoren vollständig erfüllt sind:
1. [A] hat, wie oben, eine bhojana [a] entgegen genommen, schon etwas davon genossen und möchte sie weiter genießen (asanaṃ paññāyati).
2. Ein Spender [X] − ob ordiniert oder nicht ist gleichgültig − nimmt mittlerweile eine andere (weitere) bhojana [b] in die Hände, um sie [A] anzubieten (bhojanaṃ paññāyati).
3. [X] kommt nah an [A] heran und steht innerhalb der Reichweite (hatthapāse ṭhito).
4. [X] versucht [A] diese bhojana [b] darzureichen (abhiharati), und
5. [A] lehnt bhojana [b] mit dem Körper und/oder der Rede ab (paṭikkhipati).
ii) Dieser ganze Vorgang heißt paṭikkhepa-pavāraṇā (Ablehnung). Bis jetzt begeht [A] kein Vergehen. Er kann, solange er auf dem selben Sitz sitzt, seine vorherige bhojana [a] weiter genießen oder auch eine andere bhojana [c] entgegen nehmen und sie genießen. Von nun an aber heißt er pavārito, da er die bhojana [b] abgelehnt hat. Wenn er sich von seinem Sitz erhebt, dann darf er an diesem Tag keine andere bhojana [d] genießen, selbst seine vorherige bhojana [a/c] nicht, falls etwas übrig geblieben ist − es sei denn, er lässt die unten erwähnten sieben Vinayahandlungen durchführen, so dass bhojana [a/c] oder [d] (= von nun an bhojana [O] geschrieben) als „Übriggelassenes“ bezeichnet werden kann (atirittaṃ kataṃ). Hier kataṃ (wtl: „gemacht werden“) − da es sich aber eigentlich um eine symbolische Förmlichkeit handelt, wird das Wort „bezeichnen“ verwendet.
III) „Übriggelassene Speise (atirittaṃ).“
Zunächst wird hier dieser Ausdruck erklärt.
i) Während [A] bhuttāvī und pavārito ist,
ii) sich von seinem Sitz erhebt,
iii) am selben Tag vor Mittag, eine bhojana [O] genießen möchte, dann soll er:
bhojana [O] von einer nichthochordinierten Person [Y], in der Absicht, diese bhojana [O] einem anderen Mönch [B] auszuhändigen, entgegennehmen, sodass Mönch [B] diese bhojana [O] als ‘übriggelassen’ bezeichnen kann.
Die folgenden sieben Faktoren müssen durch sieben Vinayahandlungen vollständig erfüllt werden, um diese bhojana [O] als ‘übriggelassen’ zu bezeichnen:
1) Die bhojana [O] soll zulässig sein (kappiyakataṃ)
a) Wenn bhojana [O] keimfähigen Samen usw. enthält, dann soll [A] diese bhojana [O] von einer Person [Y], z.B. mit einem Messer, zulässig machen lassen.
b) Wenn bhojana [O] unzulässiges Fleisch enthält, soll dieses oder die ganze bhojana [O] beseitigt werden.
c) Wenn bhojana [O] auf unrechte Weise beschafft wurde, [z.B. durch Verderben von Familien, durch das Geld eines Ordinierten, oder durch Lügen übermenschlicher Umstände], dann ist [O] unzulässig.
2) [A] soll die zulässige bhojana [O] von Person [Y] entgegen nehmen (paṭiggahitakataṃ).
3) [A] soll dann zu einem Mönch [B] gehen und sie ihm anbieten, d.h. überreichen (uccārikataṃ). Er kann auch dabei sagen: „Ehrwürdiger Herr! Bezeichnen Sie diese Speise als ‘übriggelassen’.“
4) [A] soll während dessen innerhalb der Reichweite von [B] bleiben, sodass dieser die bhojana [O] als ‘übriggelassen’ bezeichnen kann (hatthapāse kataṃ).
5) [B] soll die bhojana [O] in die Hände nehmen und etwas davon genießen (bhuttāvinā kataṃ).
6) Falls auch [B] ‘bhuttāvī’ und ‘pavārito’ ist, sich jedoch von seinem Sitz nicht erhoben hat, dann soll er weiter dort sitzen bleiben, um bhojana [O] als ‘übriggelassen’ zu bezeichnen (bhuttāvina pavāritena, āsanā avuṭṭhitena kataṃ).
7) Nachdem [B] etwas von der bhojana [O] genossen hat, soll er auf diese Weise zu [A] sprechen: „Diese [bhojana [O] ] ist genug für Sie (alam’etaṃ sabban’ti vuttaṃ).“, und die bhojana [O] wieder [A] zurückgeben. Nun kann [A] sie genießen, ohne ein Vergehen zu begehen, denn sie ist dadurch als ‘übriggelassen’ (atiritta) bezeichnet worden.
Ohne Vinayahandlung:
8) Eine andere Möglichkeit, eine bhojana als ‘übriggelassen’ zu betrachten, ist eine bhojana [P], die, ohne Vinayahandlung, von kranken, ordinierten Personen übriggelassen oder ihnen neu angeboten wurde (gilānatirittaṃ).
Wenn die oben erwähnten sieben Faktoren oder Faktor 8 nicht vollständig erfüllt sind, dann wird bhojana [O] oder [P] als ‘nicht übriggelassen’ (an-atiritta) betrachtet. Genießt [A] etwas davon, so begeht er ein Pācittiyavergehen.
Es ist ein Dukkaṭavergehen, wenn er pavārito ist und Medizin wie Butter, Honig/Fruchtsäfte usw. als Nahrung (āhāra) einnimmt, ohne diese, wie oben, als ‘übrig gelassen’ bezeichnen zu lassen.
[1176] yāmakālika den Ordinierten des Nachts (d.h. nach Mittag bis früh) erlaubte Getränke und/oder „Speise“. Dazu auch → Mvg 305.
[1177] sattāhakālika das sind diverse Arten von Medizinen. Zu Medizinen und die Dauer von deren Genießbarkeit/Verwendbarkeit → Mvg 263.
[1178] yāvajīvika ebenfalls Medizinen.
[1179] khādanīya Hier wird deutlich, dass damit aufhebbare Nahrungsmittel (keine Rohstoffe) gemeint sein müssen.
[1180] bhojanīya Hier wird deutlich, dass damit zubereitete Speisen gemeint sind, also nicht aufhebbare (im Sinne vor bis zum nächsten Tag aufzubewahren).
[1181] khādissāmi bhuñjissāmī d.h. er will von den zwei aufgeführten Arten etwas verzehren.
[1182] sati paccaye andere Übersetzung: „besonnen aus einem bestimmten Grund“. Laut Kommentar sei damit gemeint, dass Gebrauch macht von den erwähnten (erlaubten) Dingen, wenn ein entsprechender Anlass gegeben ist, z.B. wenn er Schmerzen hat und diese vergehen würden, wenn er diese Dinge verzehrt, dann ist es kein Vergehen.
[1183] ācikkhitabba 1. „erzählen, mitteilen, berichten“; 2. „erklären“. Der Mönch fühlte sich ungerechtfertigt eines Vergehens bezichtigt und deutet an, dass er die Sache berichten wird, bzw. dass es ihm nur recht ist, wenn der ihn bezichtigende Mönch die Sache berichtet („petzt“).
[1184] pucchitabba 1. „fragen“; 2. „untersuchen, hinterfragen“. Das bezieht sich auf den üblichen Verlauf einer Anklage, die vor den Orden gebracht wird und dann untersucht wird. Meist fragt der Buddha: „Ist es wahr, was man sagt, dass du ...?“
[1185] In Cvg 248 gingen die Mönche der Sechsergruppe da hin, um sich das anzusehen, und die Leute regten sich darüber auf, woraufhin der Buddha „Tanz, Gesang und Unterhaltung“ als ein Dukkaṭa-Vergehen bezeichnete.
[1186] Das ist dürfte der einzige Fall sein, wo die Mönche der Sechsergruppe sich für die Einhaltung der Vorschriften einsetzen.
[1187] aruṇugammana wtl: „Aufstieg der Morgenröte“, nicht „Sonnen-Aufgang“, wie allgemein üblich übersetzt wird. Dazu siehe Nyd: „When is Dawn, when is Dawnrise?“
[1188] Durch diese Definition ist deutlich, dass es sich um Nahrung und Nahrungsaufnahme also solche handelt, und nicht um irgendwelche Reste, die sich noch im Mundraum befinden oder Teilchen, die in einem Getränk enthalten sind, das vor 12:00 getrunken sein muss. Das führt dann dazu, dass sich die ganz besonders Vinaya-Strengen bis 12:00 auch die Zähne geputzt haben müssen, um nicht dieses Vergehens bezichtigt zu werden. Wohingegen der Wiederkäuer (→ Cvg 273) eindeutig als Beweis dient, dass einmal in den Mund genommene Nahrung als gegessen gilt, und wenn solches Gegessene später wodurch/warum auch immer geschluckt wird, ist das kein Vergehen. Anderenorts wird z.B. Käse als erlaubt angesehen, da es ja keine Milch ist, die als Nahrung gilt. Aber das dürfte wirklich unter „Essen“ zählen, auch wenn man ihn nur lutschen würde, also nicht kauen. Dazu auch → Cvg XII. Schokolade (unvermischt mit Milch) gilt hingegen als keine Nahrung, obwohl sie recht nahrhaft ist. Eine ausführliche, aber wenig Klarheit bringende Erklärung findet sich im Anhang zum Pātimokkha (Nyd).
[1189] sukkha-kura wtl: „Trockenreis“, d.h. gekochter und wieder getrockneter Reis („parboiled“ würde man heute dazu sagen).
[1190] sannidhi-kāraka wtl: „lagerfähig bzw. aufhebbar gemacht“, d.h. er hat sich einen Vorrat angelegt.
[1191] In „extremen“ Ordinierten-Kreisen ist es nicht einmal gestattet, den Kühlschrank zu berühren, da dieser ja „Aufbewahrtes“ enthält bzw. enthalten könnte.
[1192] paṇīta üblicherweise mit „vorzügliche“ übersetzt.
[1193] dadhi saure Milch, „Curd“, „Joghurt“, „Kefir“.
[1194] Dazu → Mvg 280 bis 281 und → Mvg 294.
[1195] Jedes Nachfragen, d.h. jede einzelne Bitte ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
[1196] Das wurde in → Cvg 255 als Dukkaṭa-Vergehen eingestuft.
[1197] vaṭharo bedeutet laut Kommentar „Dicke, Unförmigkeit, Massigkeit, Wuchtigkeit“ (thūlattane bhave).
[1198] udaka-dantapone (wtl: „Wasser zum Zahn geführt“) ist nur das Wasser zum Zähneputzen. dantapone wird üblicherweise mit dantakaṭṭha („Zahnholz“) gleichgesetzt. Zu „Zahnholz“ → Cvg 282. Möglicherweise kann aber auch Zahnpulver zur Reinigung gemeint sein.
[1199] paribhuñjituṃ wtl: 1. „genießen“; 2. „verspeisen“.
[1200] kāyapaṭibaddhena d.h. einem Werkzeug, wie z.B. einem Löffel.
[1201] nissaggiyena d.h. wie in → Bhu-Sd 2 (BhuV 276-j). Hier aber auch im Sinne eines Hilfsmittels/ Werkzeuges, also irgendein Gefäß.
[1202] gaṇhāti „greifen, ergreifen, nehmen, annehmen“.
[1203] Demnach müsste jegliches Trink-Wasser als „Nahrung“ gelten und gegeben werden, was aber der Definition widerspricht, was als Nahrung gilt (khādanīya + bhojanīya).
[1204] Die Auslegung dieser Vorschrift führt dazu, dass in „strengeren“ Klöstern gegebene Nahrung ihren Status als „gegeben“ verliert, wenn sie auch nur indirekt von einem nicht Hochordinierten berührt wird.
[1205] cattāri mahāvikatāni Das sind die in → Mvg 268 genannten vier Dinge, nämlich: Exkremente, Urin, Asche und Lehm, die nach einem Schlangenbiss als annehmbar und „essbar“ gelten.
[1206] Das ist der Wortlaut aus → Mvg 268.