Vinaya-Piṭaka III

BHIKKHU-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Mönche

5. Kapitel: Asketen

41. Unbekleidete

931. [269.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene in der Hochdachhalle im Großen Park zu Vesāli. Zu dieser Zeit, da bekam der Orden reichlich feste Speisen. Das wurde dem Erhabenen vom ehrwürdigen Ānanda berichtet. „Wenn das so ist, Ānanda, dann gib die Kuchen den Resteessern[1207].“ – „So sei es, hoher Herr.“ ant­wortete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen, und nachdem er veranlasst hatte, dass die Resteesser sich in einer Reihe hingesetzt hatten, gab er jedem einzelnen einen Kuchen, aber einer gewissen Wanderasketin[1208] gab er in dem Gedanken, es sei einer, zwei Kuchen. Die daneben sitzenden Wanderasketen sprachen zu dieser Wanderasketin: „Dieser Asket ist [wohl] dein Liebhaber.“ – „Nein, mein Lieb­haber ist dieser Asket nicht, er dachte, es sei einer, als er mir zwei Kuchen gab.“ Ein zweites Mal nun, gab er jedem einzelnen einen Kuchen, aber einer gewissen Wanderasketin gab er in dem Gedanken, es sei einer, zwei Kuchen. Die daneben sitzenden Wanderasketen sprachen zu dieser Wanderasketin: „Dieser Asket ist [wohl] dein Liebhaber.“ – „Nein, mein Liebhaber ist dieser Asket nicht, er dachte, es sei einer, als er mir zwei Kuchen gab.“ Ein drittes Mal nun, gab er jedem einzel­nen einen Kuchen, aber einer gewissen Wanderasketin gab er in dem Gedanken, es sei einer, zwei Kuchen. Die daneben sitzenden Wanderasketen sprachen zu dieser Wanderasketin: „Dieser Asket ist [wohl] dein Liebhaber.“ – „Nein, mein Liebhaber ist dieser Asket nicht, er dachte, es sei einer, als er mir zwei Kuchen gab.“ – „Der Liebhaber ist also nicht der Liebhaber.“ stritten sie sich. Auch ein gewisser Nacktasket[1209] ging zu dieser Speisung[1210]. Nachdem ein gewisser Mönch reichlich Butterschmalz mit Reis vermischt hatte, gab er diesem Nackt­asketen eine große Menge als Almosenspeise. Der Nacktasket nahm diese Almo­senspeise und ging fort. Ein gewisser [anderer] Nacktasket sprach zu jenem Nackt­asketen: „Wo hast du denn, Bruder, Almosenspeise bekommen?“ – „Das hier, Bruder, habe ich von einem Asketen des Gotama, einem geschorenem Haushälter, bei einer Speisung erhalten.“

Diese Unterhaltung der Nacktasketen wurde von einem Laienanhänger ge­hört. Daraufhin ging der Laienanhänger zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts hin. Der nun seitwärts sitzende Laienanhänger sprach dann zum Erhabenen: „Diese Andersgläubigen, hoher Herr, haben die Absicht, den Buddha verächtlich zu machen, haben die Ab­sicht, die Lehre verächtlich zu machen, haben die Absicht, den Orden verächtlich zu machen. Gut wäre es, hoher Herr, würden die Meister den Andersgläubigen nichts mit eigenen Händen geben.“ Dann hat der Erhabene den Laienanhänger durch eine Lehrrede veranlasst, zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun der Laienanhänger, durch die Lehrrede des Erhabenen veranlasst, verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon moti­viert war und sich daran erfreute, stand er von seinem Sitz auf, verehrte den Erha­benen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Wenn das so ist, ihr Mönche, werde ich nun für die Mönche die Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Ein­flüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

932. [270.] Wer auch immer als Mönch unbekleideten oder [andersgläubigen] Wanderasketen oder Wanderasketinnen eigenhändig feste Speise oder weiche Speise geben sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.

933. [271.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Unbekleideter’ bedeutet: wer auch immer als Nackter in die Hauslosigkeit gezogen ist.

‘Wanderasket’ bedeutet: außer Mönch und Novize, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.

‘Wanderasketin’ bedeutet: außer Nonne, zu Schulende und Novizin, all jene, die in die Hauslosigkeit gezogen sind.

‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer Wasser zum Zähne­putzen alles andere, was essbar genannt wird.

‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dick­milch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.

‘Geben sollte’ ist: körperlich geben, oder mit etwas körperlichem ver­bunden geben, ist ein Pācittiya-Vergehen.

934. [272.] Es ist ein Andersgläubiger, und er vermutet, dass es ein Andersgläubi­ger ist, und er gibt eigenhändig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ein Andersgläubiger, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt eigen­händig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ein Andersgläubiger, und er vermutet, dass es kein Andersgläubiger ist, und er gibt eigenhändig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Wenn er Wasser zum Zähneputzen gibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist kein Andersgläubiger, und er vermutet, dass es ein Andersgläubiger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist kein Andersgläubiger, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist kein Andersgläubiger, und er vermutet, dass es kein Andersgläubiger ist, das ist kein Vergehen.

935. [273.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht selber gibt; wenn er veranlasst dass jemand gibt; wenn er es gibt, indem er es draußen hingelegt hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die einundvierzigste Vorschrift, die von den Unbekleideten, ist beendet.

 

42. Wegschicken

936. [274.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da sprach der ehrwürdige Upa­nanda Sakyaputta zu einem Mönch, der mit seinem Bruder die Zelle teilte: „Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.“ Nachdem er ihm nichts (ab-)gegeben hatte, entließ er ihn mit den Worten: „Geh Bruder, weder das Spre­chen noch das Sitzen mit dir ist mir angenehm. Da ist mir das Sprechen und Sitzen mit mir alleine angenehmer.“ Daraufhin war dieser Mönch nicht mehr in der Lage, da die Zeit heranrückte, auf Almosengang zu gehen, und als er zurückkam, konnte er [auch] nicht an der Speisenausgabe teilhaben, dadurch verhungerte er (beinahe). Nachdem nun jener Mönch zum Kloster gegangen war, berichtete er den [anderen] Mönchen diesen Sachverhalt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zu einen Mönch sagen: ‘Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang be­treten.’ und ihn dann ohne etwas (ab-)gegeben zu haben, wegschicken!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakya­putta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, zu einen Mönch gesagt hast: ‘Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.’ und ihn dann ohne etwas (ab-)gegeben zu haben, wegschicktest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, zu einen Mönch sagen: ‘Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.’ und ihn dann ohne etwas (ab-)gegeben zu haben, weg­schicken! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gespro­chen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhal­tensein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genüg­samkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

937. [275.] Wer auch immer als Mönch spricht: ‘Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.’ und ihn dann ohne etwas geben zu lassen oder etwas gegeben zu haben, wegschicken sollte, indem er sagt: ‘Geh Bruder, weder das Sprechen noch das Sitzen mit dir ist mir angenehm. Da ist mir das Sprechen und Sitzen mit mir alleine angenehmer.’, wenn er es aus diesem Grund sagt und keinem anderen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

938. [276.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Einen Mönch’ ist: ein anderer Mönch.

‘Komm Bruder, ins Dorf oder Städtchen’ ist: ein Dorf, ein Städtchen, eine Stadt, ein Dorf als auch Stadt.

‘Ihm etwas hat geben lassen’ ist: Reisgrütze oder Reis oder feste Speise oder weiche Speise hat er geben lassen.

‘Ihm nichts gegeben habend’ ist: er hat nichts gegeben.

‘Wegschicken sollte’ ist: wenn er mit der Absicht: mit einer Frau zusam­men zu sein, zu lachen, zu spielen, im Heimlichen zu sitzen oder schlechtes Benehmen zu pflegen spricht: ‘Geh Bruder, weder das Sprechen noch das Sitzen mit dir ist mir angenehm. Da ist mir das Sprechen und Sitzen mit mir alleine angenehmer.’, und ihn so wegschickt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Lässt er ihn bis außer Sichtweite oder Hörweite verlassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er ihn verlassen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Wenn er es aus diesem Grund sagt und keinem anderen’ ist: er schickt ihn aus keinerlei anderem Grund fort.

939. [277.] Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er schickt ihn weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er schickt ihn weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er schickt ihn weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn er Fehler beim anderen [Hochordinierten] sucht, [und er schickt ihn weg,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und er schickt ihn weg, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn er Fehler beim anderen [nicht Hochordinierten] sucht, [und er schickt ihn weg,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1211]

940. [278.] Kein Vergehen ist es, wenn er ihn wegschickt mit dem Gedanken: ‘Wir beide gemeinsam werden nicht auskommen.’; wenn er ihn wegschickt mit dem Gedanken: ‘Nachdem er die kostspieligen Speisen gesehen hat, werden bei ihm Zustände der Gier aufkommen.’; wenn er ihn wegschickt mit dem Gedanken: ‘Wenn er die Frauen gesehen hat, wird in ihm Unzufriedenheit aufkommen.’; wenn er ihn wegschickt mit den Worten: ‘Diese Reisgrütze oder diesen Reis oder diese feste Speise oder diese weiche Speise nimmst du mit zurück für den Kranken oder für den Zurückgelassenen oder für den Klosterwächter; wenn er nicht die Absicht hat, schlechtes Benehmen zu pflegen, weil er vermutet, dass jener es pflegt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die zweiundvierzigste Vorschrift, die vom Wegschicken, ist beendet.

 

43. Bei einer Familie aufdrängen

941. [279.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zum Haus eines Freundes gegangen und hatte sich dort mit dessen Ehefrau im Schlafgemach auf einen Platz gesetzt. Dann kam der Mann zum ehr­würdigen Upananda Sakyaputta und nachdem er angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts hin. Als er nun seitwärts saß, da sprach der Mann zu seiner Ehefrau: „Gib dem Meister Almosen.“ Daraufhin nun gab die Frau dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta Almosen. Dann sprach der Mann zum ehr­würdigen Upananda Sakyaputta: „Möget Ihr gehen, hoher Herr, sobald der Meister Almosen bekam.“ Da überlegte sich die Frau: ‘Voreingenommen ist dieser Mann.’[1212], und sprach zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: ‘Bleibt sitzen, hoher Herr, geht nicht weg.’ Ein zweites Mal sprach der Mann zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Möget Ihr gehen, hoher Herr, sobald der Meister Almosen bekam.“ Ein zweites Mal sprach die Frau zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: ‘Bleibt sitzen, hoher Herr, geht nicht weg.’ Ein drittes Mal nun sprach der Mann zum ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Möget Ihr gehen, hoher Herr, sobald der Meister Almosen bekam.“ Ein drittes Mal sprach dann die Frau zum ehr­würdigen Upananda Sakyaputta: ‘Bleibt sitzen, hoher Herr, geht nicht weg.’

Nachdem der Mann dann fortgegangen war, bewirkte er, dass sich die Mönche aufregten, indem er sagte: „Der Meister Upananda, ihr hohen Herren, sitzt mit meiner Ehefrau zusammen im Schlafgemach. Als ich ihn wegschicken wollte, wünschte er nicht zu gehen. Wo ich doch so viele Verpflichtungen habe und so viel zu tun habe.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta sich selbst bei einer Familie zum Essen[1213] aufdrängen[1214] und sich auf einem Platz niederlassen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehr­würdigen Upananda Sakyaputta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, dich selber bei einer Familie zum Essen aufgedrängt und dich [dort] auf einem Platz niedergelassen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Bud­dha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, selbst bei einer Familie zum Essen aufdrän­gen und dich auf einem Platz niederlassen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gespro­chen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genüg­samkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehal­ten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

942. [280.] Wer auch immer als Mönch sich bei einer Familie zum Speisen aufdrängt und auf einem Platz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Ver­gehen.[1215]

943. [281.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Mit Speisen’ bedeutet: eine Familie, wo eine Frau als auch ein Mann ist, Frau und Mann sind beide nicht ausgegangen, beide sind nicht ohne Leidenschaft.

‘Aufdrängt’ ist: er hat sich da hinbegeben.

‘Auf einem Platz niederlassen sollte’ ist: hat er sich in einem großen Haus [weiter als] im Abstand einer Handreichweite vom Türrahmen hingesetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er sich in einem kleinem Haus hinsetzt, nachdem er weiter vorgedrungen ist als bis zum Mittelbalken[1216], ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

944. [282.] Es ist das Schlafgemach, und er vermutet, dass es das Schlafgemach ist, und die Familie um Speise bedrängend lässt er sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist das Schlafgemach, aber er ist darüber im Zweifel, und die Familie um Speise bedrängend lässt er sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist das Schlafgemach, und er vermutet, dass es nicht das Schlafgemach ist, und die Familie um Speise bedrängend lässt er sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist nicht das Schlafgemach, und er vermutet, dass es das Schlafgemach ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist nicht das Schlafgemach, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist nicht das Schlafgemach, und er vermutet, dass es nicht das Schlaf­gemach ist, das ist kein Vergehen.

945. [283.] Kein Vergehen ist es, wenn er sich in einem großen Haus innerhalb der Reichweite einer Hand niederlässt; wenn er sich in einem kleinen Haus nieder­lässt, nachdem er nicht weiter als bis zum Mittelbalken vorgedrungen ist; wenn er einen zweiten Mönch [dabei] hat; wenn beide[1217] ausgegangen sind; wenn beide ohne Leidenschaft sind; wenn es nicht das Schlafgemach ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die dreiundvierzigste Vorschrift, die vom Aufdrängen bei einer Familie, ist beendet.

 

44. Heimlich und verborgen

946. [284.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zum Haus eines Freundes gegangen und hatte sich [dort] mit dessen Ehefrau zusammen heimlich auf einem verborgenen Sitzplatz niedergelassen. Daraufhin ärgerte sich der Mann, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie kann sich bloß der Meister Upananda mit meiner Ehefrau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen!“ Die Mönche hörten diesen Mann, der verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt waren, wur­den ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upa­nanda Sakyaputta sich mit einer Frau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, dich mit einer Frau heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niedergelassen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erha­bene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, mit einer Frau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

947. [285.] Wer auch immer als Mönch mit einer Frau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz sich auf einem Sitz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.

948. [286.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Und sei es auch ein [gerade erst] heute geborenes Mäd­chen, um wieviel mehr dann erst ein älteres.

‘Zusammen’ ist: gemeinsam.

‘Heimlich’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

‘Verborgen’ bedeutet: der Sitzplatz ist durch eine Wand oder eine Tür oder eine Matte oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vor­hang oder durch irgendetwas verborgen.

‘An einem Platz sitzen sollte’ ist: wenn die Frau dort sitzt und der Mönch setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn der Mönch da sitzt und die Frau setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich beide da hinsetzen oder beide sich da hinlegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

949. [287.] Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, und heimlich setzt er sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, und heimlich setzt er sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, und heimlich setzt er sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist eine Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tier­weibchen oder [etwas] in der Erscheinungsform einer Menschenfrau und zusam­men setzt er sich heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, das ist kein Ver­gehen.

950. [288.] Kein Vergehen ist es, wenn irgendein verständiger Mann als Zweiter dabei ist; wenn er steht und nicht sitzt; wenn er erwartet, dass es nicht verborgen ist; wenn er sich aus Zerstreutheit da hinsetzt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die vierundvierzigste Vorschrift, die vom heimlichen und verborgenen Sitzen, ist beendet.

 

45. Heimlich hingesetzt

951. [289.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Upananda Sakyaputta zum Haus eines Freundes gegangen und hatte sich [dort] mit dessen Ehefrau – er mit ihr alleine − zusammen auf einem verborgenen Sitzplatz nieder­gelassen. Daraufhin ärgerte sich der Mann, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie kann sich bloß der Meister Upananda mit meiner Ehefrau zusammen – er mit ihr alleine − an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen!“ Die Mönche hörten diesen Mann, der verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta sich mit einer Frau zusammen – er mit ihr alleine − an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakya­putta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, dich mit einer Frau – du mit ihr alleine − an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niedergelassen hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist un­passend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, mit einer Frau zusammen – du mit ihr alleine − an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird gerin­ger, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

952. [290.] Wer auch immer als Mönch sich mit einer Frau – er mit ihr alleine – zusammen an einem verborgenen Platz hinsetzen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.

953. [291.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.

‘Zusammen’ ist: gemeinsam.

‘Er mit ihr alleine’ ist: der Mönch ist da als auch die Frau.

‘Verborgen’[1218] bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Ge­heim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

‘An einem Platz sitzen sollte’ ist: wenn die Frau dort sitzt und der Mönch setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn der Mönch da sitzt und die Frau setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich beide da hinsetzen oder beide sich da hinlegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

954. [292.] Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, und er setzt sich mit ihr alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, und er setzt sich mit ihr alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, und er setzt sich mit ihr alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist eine Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tierweib­chen oder [etwas] in der Erscheinungsform einer Menschenfrau und zusammen setzt er sich mit ihr alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, das ist kein Ver­gehen.

955. [293.] Kein Vergehen ist es, wenn irgendein verständiger Mann als Zweiter dabei ist; wenn er steht und nicht sitzt; wenn er erwartet, dass es nicht verborgen ist; wenn er sich aus Zerstreutheit da hinsetzt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die fünfundvierzigste Vorschrift, die vom heimlichen Hinsetzen, ist beendet.

 

46. Umgang haben

956. [294.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutter­platz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit, da hatte die Familie, die den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta unterstützte, den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta zu einem Mahl eingeladen. Auch andere Mönche luden sie zu diesem Mahl ein. Zu dieser Zeit, da besuchte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta vor dem Essen Familien. Da nun sprachen die [anderen geladenen] Mönche zu den Leuten: „Gebt nun, Freunde, die Speisen.“ – „Wartet noch, ihr hohen Herren, bis Meister Upananda kommt.“ Ein zweites Mal sprachen die Mönche zu den Leuten: „Gebt nun, Freunde, die Speisen.“ – „Wartet noch, ihr hohen Herren, bis Meister Upananda kommt.“ Ein drittes Mal sprachen die Mönche zu den Leuten: „Gebt nun, Freunde, die Speisen. Bevor noch die Zeit [dafür] vorüber ist.“ – „Aber wir haben doch, ihr hohen Herren, das Mahl für den Meister Upananda ausgerichtet. Wartet noch, ihr hohen Herren, bis Meister Upananda kommt.“

Nachdem nun der ehrwürdige Upananda Sakyaputta vor dem Essen die Familien besucht hatte, kam er während des Tages da an. Die Mönche verzehrten [daher] nicht so viel, wie erwartet. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta, wenn er zu einem Mahl eingeladen ist, noch vor dem Essen bei Familien verkehren!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sach­verhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upanan­da, obwohl du zu einem Mahl eingeladen warst, noch vor dem Essen bei Familien verkehrtest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, obwohl du zu einem Mahl eingeladen warst, noch vor dem Essen bei Familien verkehren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

Wer auch immer als Mönch, wenn er zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen noch bei [anderen] Familien verkehrt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

957. [295.] Bei einer Gelegenheit schickte die Familie, die den ehrwürdigen Upa­nanda Sakyaputta unterstützte, Speisen für den Orden [mit dem Hinweis]: ‘Nach­dem es dem Meister Upananda gezeigt wurde, soll es dem Orden gegeben werden.’ Zu dieser Zeit war der ehrwürdige Upananda Sakyaputta im Dorf auf Almosengang. Als nun die Leute zum Klosterbezirk gegangen waren, fragten sie die Mönche: „Wo, ihr Ehrwürdigen, ist der Meister Upananda?“ – „Ihr Freunde, der ehrwürdige Upananda Sakyaputta ist im Dorf auf Almosengang.“ – „Diese Speisen, ihr hohen Herren, sollen wir dem Orden geben, nachdem wir sie dem Meister Upananda gezeigt haben.“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, nachdem ihr es angenommen habt, bewahrt ihr es auf, bis Upananda zurückgekommen ist.“[1219]

Dann sagte sich der ehrwürdige Upananda Sakyaputta: „Vom Erhabenen ist es verworfen worden, vor dem Essen bei anderen Familien zu verkehren.“, und nachdem er nach dem Essen Familien besucht hatte, kam am Tag wieder zurück, wobei die Speisen übrig blieben[1220]. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehren!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) geta­delt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erha­bene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veran­lasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, nach dem Essen bei [anderen] Fami­lien verkehrtest?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unter­halten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

Wer auch immer als Mönch, wenn er zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen oder nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehrt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

958. [296.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da haben die gewissenhaften Mönche die Familie bei einer Gelegenheit zur Robenspende nicht besucht. Ihnen kamen [deswegen] nur wenige Roben zu. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gele­genheit des Robenspendens Familien besucht werden dürfen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:

Wer auch immer als Mönch, wenn er zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen oder nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehrt, außer zur rich­tigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das ist die richtige Gelegenheit: Eine Robenspende. Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

959. [297.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da fertigten die Mönche Roben an und brauchten Nadeln, Faden und Schere. Die gewissenhaften Mönche besuchten nicht die Familien.[1221] Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass bei einer Gelegenheit des Robenanfer­tigens Familien besucht werden dürfen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:

Wer auch immer als Mönch, wenn er zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen oder nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehrt, außer zur rich­tigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegen­heiten: Eine Robenspende, eine Robenanfertigung. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

960. [298.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da wurden Mönche krank und hatten Bedarf an Medizin. Die gewissenhaften Mönche besuchten nicht die Familien. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mön­che, ich erlaube, wenn ein [anderer] Mönch da ist, ihn [um Erlaubnis] zu fragen und dann Familien zu besuchen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:

961. [299.] Wer auch immer als Mönch, wenn er zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen oder nach dem Essen bei [anderen] Familien ver­kehren sollte, außer zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Ver­gehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Eine Robenspende, eine Roben­anfertigung [und im Krankheitsfall][1222]. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.

962. [300.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘Eingeladen wurde’ bedeutet: er wurde eingeladen zu einer Speise der fünf Arten von Speise.

‘Zu einem Mahl’ bedeutet: eben das, Mahl, zu dem er eingeladen ist.

‘Wenn einer da ist’ bedeutet: es ist möglich einen Mönch zu fragen und dann zu besuchen.

‘Wenn keiner da ist’ bedeutet: es ist nicht möglich einen Mönch zu fragen und dann zu besuchen.

‘Vor dem Essen’ bedeutet: zu dem er eingeladen wurde, da speist er nicht.

‘Nach dem Essen’ bedeutet: zu dem er eingeladen wurde, da ist er gerade mal so viel wie man von einem Kusagrasblatt essen kann.

‘Eine Familie’ bedeutet: da gibt es vier Familien: die Familie der (Krie- ger-)Adligen, die Familie der Brahmanen, die Familie der Kaufleute und die Familie der Arbeiter.

‘Familien[1223] besuchen sollte’ ist: beim Betreten der Umgebung des gewis­sen Hauses ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald der erste Fuß über die Schwelle gelangt, ist das ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen. Sobald der zweite Fuß über die Schwelle gelangt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Außer zur richtigen Gelegenheit’ ist: es sei denn, es ist zur richtigen Gele­genheit.

‘Gelegenheit der Robenspende’ bedeutet: wenn Kathina nicht gemacht wurde, [also] im letzten Monat der Regenzeit und in den fünf Monaten, wenn Kathina gemacht wurde.

‘Gelegenheit der Robenanfertigung’ bedeutet: wenn Roben angefertigt werden sollen.[1224]

963. [301.] Da ist er eingeladen, und er vermutet, dass er eingeladen ist, ein [anderer] Mönch ist da, und ohne [jenen] zu fragen besucht er vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist er eingeladen, aber er ist darüber im Zweifel, ein [anderer] Mönch ist da, und ohne [jenen] zu fragen besucht er vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist er eingeladen, und er vermutet, dass er nicht eingeladen ist, ein [anderer] Mönch ist da, und ohne [jenen] zu fragen besucht er vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist er nicht eingeladen, und er vermutet, dass er eingeladen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist er nicht eingeladen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist er nicht eingeladen, und er vermutet, dass er nicht eingeladen ist, das ist kein Vergehen.[1225]

964. [302.] Kein Vergehen ist es, wenn es die richtigen Gelegenheiten sind; wenn der Mönch da ist und gefragt wurde und er dann besucht; wenn kein Mönch da ist und er ohne zu fragen besucht; wenn der Weg durch ein anderes Haus führt; wenn der Weg über ein Hausgrundstück führt; wenn er durch das Dorf geht[1226]; wenn er zum Nonnenkloster geht[1227]; wenn er zu den Andersgläubigen geht; wenn er auf dem Rückweg ist; wenn er zu dem Haus geht, wo [s-]ein Mahl ist[1228]; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die sechsundvierzigste Vorschrift, die vom Umgang haben, ist beendet.

 

47. Mahānāma

965. [303.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster, zu Kapilavatthu. Zu dieser Zeit, da hatte Mahānāma, der Sakka[1229] Medizinen im Überfluss. Da nun ging Mahānāma, der Sakka zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts nieder. Als er dann seitwärts saß, da sprach Mahānāma, der Sakka zum Erhabenen: „Ich wünsche, hoher Herr, den Orden zu vier Monaten Medizin (-gabe) einladen.“ – „Gut, gut, Mahānāma! Wenn das so ist, Mahānāma, dann lade den Orden für vier Monate Medizin(-gabe) ein.“ Die gewissenhaften Mönche nahmen nichts an. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Einladung für vier Monate zu Medizin für den Krankheitsfall gebilligt wird.“

966. [304.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da erbaten sich die Mönche ein wenig Medizin von Mahānāma, dem Sakka. Dabei hatte Mahānāma, der Sakka reichli­cher Medizin als zuvor. Ein weiteres Mal nun ging Mahānāma, der Sakka zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts nieder. Als er dann seitwärts saß, da sprach Mahānāma, der Sakka zum Erhabenen: „Ich wünsche, hoher Herr, den Orden zu weiteren vier Monaten Medizin(-gabe) einzuladen.“ – „Gut, gut, Mahānāma! Wenn das so ist, Mahā­nāma, dann lade den Orden für weitere vier Monate Medizin(-gabe) ein.“ Die gewissenhaften Mönche nahmen nichts an. Dem Erhabenen wurde dieser Sachver­halt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch eine erneuerte[1230] Einladung gebilligt wird.“

967. [305.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da erbaten sich die Mönche von Mahānāma, dem Sakka nur ganz wenig Medizin. Dabei hatte Mahānāma, der Sakka reichlicher Medizin als zuvor. Ein drittes Mal nun ging Mahānāma, der Sakka zum Erhabenen, und nachdem er bei ihm angelangt war und ihn verehrt hatte, setzte er sich seitwärts nieder. Als er dann seitwärts saß, da sprach Mahā­nāma, der Sakka zum Erhabenen: „Ich wünsche, hoher Herr, den Orden ein Leben lang zu Medizin(-gabe) einladen.“ – „Gut, gut, Mahānāma! Wenn das so ist, Mahānāma, dann lade den Orden für das ganze Leben zu Medizin(-gaben) ein.“ Die gewissenhaften Mönche nahmen nichts an. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass auch eine dauerhafte Einladung gebilligt wird.“

Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren die Mönche der Sechsergruppe schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen. Da machte sich Mahānāma, der Sakka zum Sprecher [und sagte]: „Warum seid Ihr hohen Herren denn so schlecht angezogen, schlecht gekleidet und ohne Benehmen? Sollte einer der in die Hauslosigkeit hinausgezogen ist, nicht besser gut gekleidet, gut ange­zogen und mit gutem Benehmen sein?“ Die Mönche der Sechsergruppe grollten [daraufhin] dem Sakka Mahānāma. Da nun sprachen die Mönche der Sechsergrup­pe zu sich: „Auf welche Weise könnten wir dem Sakka Mahānāma Niedergeschla­genheit bereiten?“ Dann sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu sich: „Der Sakka Mahānāma, Brüder, hat doch den Orden zu Medizin(-gabe) eingeladen. Lasst uns doch, Brüder, den Sakka Mahānāma um Butterschmalz bitten.“ Darauf­hin nun gingen die Mönche der Sechsergruppe zu Mahānāma, dem Sakka, und nachdem sie bei ihm angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Wir haben Bedarf an einem Trog voll Butterschmalz, Freund.“ – „Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab. Die Leute sind zum Stall gegangen und holen Butterschmalz. Ihr könnt es am Morgen abholen.“

Ein zweites Mal sprachen sie zu Mahānāma, dem Sakka: „Wir haben Be­darf an einem Trog voll Butterschmalz, Freund.“ – „Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab. Die Leute sind zum Stall gegangen und holen Butterschmalz. Ihr könnt es am Morgen abholen.“ Ein drittes Mal sprachen sie zu Mahānāma, dem Sakka: „Wir haben Bedarf an einem Trog voll Butterschmalz, Freund.“ – „Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab. Die Leute sind zum Stall gegangen und holen Butter­schmalz. Ihr könnt es am Morgen abholen.“ – „Wie kannst du bloß, Freund, etwas geben wollend einladen, und dann, nachdem du eingeladen hast, nichts geben!“ Daraufhin wurde der Sakka Mahānāma ärgerlich, unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Ehrwürdigen, wenn man zu ihnen sagt: ‘Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab.’, nicht abwarten!“ Die [anderen] Mönche hörten nun, dass der Sakka Mahānāma verärgert, unruhig und aufgeregt war. Die Mönche, die gemä­ßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, wenn ihnen der Sakka Mahānāma gesagt hat: ‘Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab.’, nicht abwarten!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, als der Sakka Mahānāma sagte: ‘Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab.’, nicht abgewartet habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wenn der Sakka Mahānāma sagt: ‘Heute, Ihr hohen Herren, wartet ab.’, nicht abwarten! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das ge­wissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

968. [306.] Ein gesunder Mönch mag für vier Monate einer Einladung für Grunderfordernisse zustimmen. Sollte er darüber hinaus zustimmen, es sei denn, er hat eine neuerliche Einladung oder es sei denn, er hat eine dauer­hafte Einladung, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

969. [307.] ‘Ein gesunder Mönch mag für vier Monate einer Einladung für Grund­erfordernisse[1231] zustimmen’ ist: er mag einer Einladung für Grunderfordernisse wenn er krank ist zustimmen.[1232]

‘Neuerliche Einladung billigen’ ist: da sagt er sich: „Wenn ich krank sein sollte, dann werde ich um etwas bitten.“

‘Dauerhafte Einladung billigen’ ist: da sagt er sich: „Wenn ich krank sein sollte, dann werde ich um etwas bitten.“

‘Sollte er darüber hinaus zustimmen’ ist: da gibt es die Einladung, be­schränkt auf Medizinen und nicht auf Nächte, da gibt es die Einladung, beschränkt auf Nächte und nicht auf Medizinen, da gibt es die Einladung, beschränkt auf Medizinen und Nächte, da gibt es die Einladung, die weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt ist.

‘Beschränkt auf Medizinen’ bedeutet: wenn er mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese Medizin lade ich ihn ein.“, dann wird Medizin angenom­men.

‘Beschränkt auf Nächte’ bedeutet: wenn er mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese [Anzahl] Nächte lade ich ihn ein.“, dann wird für die [Anzahl] der Nächte etwas angenommen.[1233]

‘Beschränkt auf Medizinen und Nächte’ bedeutet: wenn er mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese Medizin und genau für diese [Anzahl] Nächte lade ich ihn ein.“, dann wird Medizin für die [Anzahl] der Nächte angenommen.

‘Weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt’ bedeutet: da werden Medizinen nicht angenommen, und für die Nächte wird nichts angenommen.

970. [308.] Bei „Beschränkt auf Medizin“, wenn er zu Medizinen eingeladen wurde, und er erbittet andere Medizinen, als eben jene Medizinen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Bei „Beschränkt auf Nächte“, wenn er für eine [Anzahl] Nächte eingeladen wurde, und er bittet um weitere Nächte, als eben jene Nächte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Bei „Beschränkt auf Medizin und Nächte“, wenn er zu Medizinen einge­laden wurde, und er außer zu jenen Medizinen, zu einer [Anzahl] von Nächten eingeladen wurde, und er erbittet andere Medizinen und/oder weitere Nächte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Bei „Weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt“ ist es kein Ver­gehen.

971. [309.] Erbittet er Medizin, die nicht als Medizin zu verwenden ist[1234], ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Erbittet er eine Medizin, die als anderweitige Medizin zu verwenden ist[1235], ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn es für länger ist, und er vermutet, dass es für länger ist, und er erbittet Medizin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn es für länger ist, aber er ist darüber im Zweifel, und er erbittet Medi­zin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn es für länger ist, und er vermutet, dass es nicht für länger ist, und er erbittet Medizin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist es nicht für länger, und er vermutet, dass es für länger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist es nicht für länger, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist es nicht für länger, und er vermutet, dass es nicht für länger ist, das ist kein Vergehen.

972. [310.] Kein Vergehen ist es, wenn er um eben jene Medizin bittet, zu der er eingeladen wurde; wenn er in jener [Anzahl] Nächte bittet, zu der er eingeladen wurde; wenn er erklärend fragt: „Von jenen Medizinen, zu denen ich eingeladen wurde, habe ich an diesem und jenem Bedarf.“; wenn er erklärend fragt: „Jene Nächte, für die ich eingeladen war, sind vorüber, [aber] ich habe Bedarf an Medizin.“; wenn ihn Verwandte eingeladen haben; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die siebenundvierzigste Vorschrift, die von Mahānāma, ist beendet.

 

48. Armeeaktivität

973. [311.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da zog der Fürst Pasenadi von Kosala gegen eine Armee aus. Die Mönche der Sechsergruppe gingen hin, um die Armee in Aktion zu sehen. Der Fürst Pasenadi von Kosala sah die Mönche der Sechsergruppe aus der Ferne herankommen. Als er sie gesehen hatte, ließ er sie auffordern [zu ihm zu kommen] und sprach dann zu ihnen: „Warum seid Ihr hohen Herren hierher gekommen?“ – „Wir wollten den Großfürsten sehen.“ – „Was, Ihr hohen Herren, soll daran gut sein, mich zu sehen, wenn es doch vielmehr die Schlacht ist [die Ihr sehen wollt. Sollte nicht der Erhabene gesehen werden?“ Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes herkommen, um die Armee in Aktion zu sehen! Uns bringt es nichts gutes, für uns ist das Missverdienst, zum Lebenserwerb, wegen Frau und Kinder kommen solche wie wir zur Armee!“ Die [anderen] Mönche hörten nun diese Leute, die verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, losgehen und die Armee in Aktion zu sehen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, losgegangen seid, um die Armee in Aktion zu sehen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, losgehen, um die Armee in Aktion zu sehen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Ein­fach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das ge­wissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

Wer auch immer als Mönch zu einer Armee gehen sollte, um sie in Aktion zu sehen, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.

974. [312.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da wurde der Onkel eines gewissen Mönches bei der Armee krank. Er sandte diesem Mönch einen Boten [der auszu­richten hatte]: „Ich bin bei der Armee erkrankt.[1236] Kommt Ehrwürdiger. Ich wünsche, dass der Ehrwürdige kommt.“ Daraufhin sagte sich dieser Mönch: „Der Erhabene hat die Vorschrift erlassen: ‘Man soll nicht zur Armee gehen, um sie in Aktion zu sehen.’ Aber mein Onkel ist bei der Armee erkrankt. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mön­chen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn ein derartiger Grund dafür aufgekommen ist, zur Armee hinzugehen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vor­schrift:

975. [313.] Wer auch immer als Mönch zu einer Armee gehen sollte, um sie in Aktion zu sehen, es sei denn, es besteht ein triftiger Grund dazu, begeht ein Pācittiya-Vergehen.

976. [314.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.

‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durch­gängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.

‘In Aktion’ bedeutet: nachdem die Armee aus dem Ort gezogen ist, hat sie sich aufgestellt oder sie rückt vor.

‘Armee’ bedeutet: Elefanten, Pferde, (Streit-)Wagen, (Fuß-)Soldaten. Zwölf Männer pro Elefant[1237], drei Mann pro Pferd[1238], vier Mann pro (Streit-) Wagen[1239], vier Mann mit Pfeilen in der Hand sind (Fuß-)Soldaten[1240].

Geht er da hin, um das zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Steht er da und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen. Verlässt er seinen Aussichtsplatz und geht anderswohin und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Es sei denn, es besteht ein triftiger Grund’ ist: außer wenn es einen triftigen Grund gibt.

977. [315.] Wenn da eine Aktion ist, und er vermutet, dass da eine Aktion ist, und er geht da hin um zu sehen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn da eine Aktion ist, aber er ist darüber im Zweifel, und er geht da hin um zu sehen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn da eine Aktion ist, und er vermutet, dass da keine Aktion ist, und er geht da hin um zu sehen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Geht er hin, um [nur] die eine oder eine andere [Einheit] zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Dort zu stehen und (hin-)sehen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Hat er den Aussichtsplatz verlassen und er sieht wieder (hin), das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Aktion ist, und er vermutet, dass da eine Aktion ist[1241], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Aktion ist, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Aktion ist, und er vermutet, dass da keine Aktion ist, ist das kein Vergehen.

978. [316.] Kein Vergehen ist es, wenn er im Kloster stehend (hin-)sieht; wenn sie auf ihrem Weg zu einem Platz kommt, wo ein Mönch steht, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch sitzt, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch liegt; wenn er in der Gegenrichtung geht und er (hin-)sieht; wenn ein triftiger Grund vorhanden ist; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die achtundvierzigste Vorschrift, die von der Armeeaktivität, ist beendet.

 

49. Bei der Armee verweilen

979. [317.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche der Sech­sergruppe zur Armee hingegangen um etwas zu erledigen, und verweilten mehr als drei Nächte bei der Armee. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes bei der Armee verwei­len! Uns bringt es nichts gutes, für uns ist das Missverdienst, zum Lebenserwerb, wegen Frau und Kinder kommen solche wie wir zur Armee!“ Die [anderen] Mönche hörten nun diese Leute, die verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe mehr als drei Nächte bei der Armee verweilen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr mehr als drei Nächte bei der Armee verweilt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erha­bene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, mehr als drei Nächte bei der Armee verweilen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das ge­wissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

980. [318.] Gibt es für jenen Mönch irgendeinen [triftigen] Grund, zur Armee hinzugehen, dann mag dieser Mönch zwei oder drei Nächte bei der Armee verweilen. Sollte er länger dort verweilen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

981. [319.] ‘Gibt es für jenen Mönch irgendeinen [triftigen] Grund, zur Armee hinzugehen’ ist: wenn es dafür einen Anlass gibt, wenn es da etwas zu erledigen gibt.

‘Mag dieser Mönch zwei oder drei Nächte bei der Armee verweilen’ ist: er mag [dort] zwei, drei Nächte verweilen.

‘Sollte er länger dort verweilen’ ist: wenn er bei Sonnenaufgang des vierten Tages [noch] bei der Armee weilt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

982. [320.] Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, und er vermutet, dass es mehr als zwei, drei Nächte sind, und er weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, aber er ist darüber im Zweifel, und er weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, und er vermutet, dass es weniger als zwei, drei Nächte sind, und er weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, und er vermutet, dass es mehr sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, und er vermutet, dass es weni­ger sind, das ist kein Vergehen.

983. [321.] Kein Vergehen ist es, wenn er zwei, drei Nächte verweilt; wenn er weniger als zwei, drei Nächte verweilt; wenn er zwei Nächte verweilte und nach­dem er in der dritten Nacht vor Tagesanbruch aufbricht, dann erneut verweilt; wenn er dort als Kranker verweilt; wenn er dort verweilt, um für einen Kranken etwas zu erledigen; wenn die Armee von der Gegenarmee beeinträchtigt wird; wenn er irgendwie aufgehalten wird; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die neunundvierzigste Vorschrift, die vom Verweilen bei der Armee, ist beendet.

 

50. Manöver

984. [322.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da weilten die Mönche der Sech­sergruppe zwei, drei Nächte bei der Armee, gingen dort zum Manöver, auch an die Front, auch zur Parade und zu Truppeninspektion. Nachdem ein gewisser Mönch aus der Sechsergruppe Mönche zu einem Manöver gegangen war, wurde er von einem Pfeil getroffen. Die Leute verspotteten diesen Mönch: „Na hoffent­lich, hoher Herr, ist das eine gute Schlacht gewesen. Wieviele Ziele sind genom­men worden[1242]?“ Der auf diese Weise von den Leuten verspottete Mönch wurde verlegen. Die Leute aber ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes hierher kommen und sich ein Manö­ver ansehen! Uns bringt es nichts gutes, für uns ist das Missverdienst, zum Lebens­erwerb, wegen Frau und Kinder kommen solche wie wir zum Manöver.“ Die [anderen] Mönche hörten nun diese Leute, die verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe da hingehen und sich das Manöver ansehen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechser­gruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sach­verhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr da hingegangen seid und euch das Manöver angesehen habt?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, da hingehen und euch das Manöver ansehen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannig­fache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genüg­sam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Ein­fach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das ge­wissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:

985. [323.] Wenn der Mönch, der zwei, drei Nächte bei der Armee verweilt, zu einem Manöver oder zur Parade oder zum Aufmarsch oder zur Truppen­inspektion gehen sollte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

986. [324.] ‘Wenn der Mönch zwei, drei Nächte bei der Armee verweilt’ ist: er verweilt zwei, drei Nächte [dort].

‘Manöver’ bedeutet: wenn da ein Kampf[1243] zu sehen ist.

‘Parade’[1244] bedeutet: so viele Elefanten, so viele Pferde, so viele (Streit-) Wagen, so viele (Fuß-)Soldaten.

‘Aufmarsch’ bedeutet: hier werden die Elefanten sein, hier werden die Pferde, hier werden die (Streit-)Wagen sein, hier werden die (Fuß-)Soldaten sein.

‘Truppeninspektion’ bedeutet: Elefanten-Inspektion, Pferde-Inspektion, (Streit-)Wagen-Inspektion, (Fuß-)Soldaten-Inspektion. Drei Elefanten wenigs­tens, ist ein Elefanten-Posten, drei Pferde wenigstens, ist ein Pferde-Posten, drei (Streit-)Wagen wenigstens, ist ein (Streit-)Wagen-Posten, wenigstens vier (Fuß-) Soldaten, Männer mit der Hand am Pfeil, sind ein (Fuß-)Soldaten-Posten.

Geht er hin, um das zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Steht er da und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Verlässt er seinen Aussichtsplatz und geht anderswohin und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Geht er hin, um [nur] die eine oder eine andere [Einheit] zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Dort zu stehen und (hin-)sehen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Hat er den Aussichtsplatz verlassen und er sieht wieder (hin), das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

987. [325.] Kein Vergehen ist es, wenn er im Kloster stehend (hin-)sieht; wenn er zu einem Platz kommt, wo ein Mönch steht, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch sitzt, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch liegt und dort ist ein Kampf zu sehen; wenn er in der Gegenrichtung geht und er (hin-)sieht; wenn ein triftiger Grund vorhanden ist; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.

Die fünfzigste Vorschrift, die vom Manöver, ist beendet.

[Das war] das fünfte Kapitel, das von den Asketen.

 

Zusammenfassung

Kuchen, Gespräch, Upananda,
drei von seinen Unterstützern;
Mahānāma, Pasenadi,
Armee, verwundet, diese zehn.[1245]


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[1207] vighāsādāna  Das müssen (meist ältere) Menschen und andersgläubige Aske­ten gewesen sein, die in der Nähe des Klosters oder anderer Ansiedlungen wohnen, und die sich von Übriggelassenem ernähren. Dazu siehe auch → Mvg 274, 282 und 284.

[1208] paribbājikā  statt acelikā  (wtl: „Unbekleidete“).

[1209] ājīvaka  Eine asketische Sekte unter Makkhali Ghosāla, dem Nihilisten, und ebenso Nacktgänger.

[1210] parivesanā  wtl: „Auftragen von Speisen, Servieren“, hier aber im Sinne einer Speisenverteilung (bhājana).

[1211] dukkaṭa  Vermutlich muss es richtig heißen: „kein Vergehen“.

[1212] Damit meinte sie ihren Ehemann, nicht den Mönch. Laut Kommentar bedeutet pariyuṭṭhita  „besessen von Leidenschaft, Geschlechtsverkehr begehrend“ (rāgapariyuṭṭhito methunādhippayo), was eher zu Upāli als zu Upananda zu passen scheint. Sie wird ihren Mann vielleicht absichtlich geärgert haben, ihn eifersüchtig gemacht haben.

[1213] sabhojane kule  Nyd beruft sich auf Sp (saha+ubhohi+janehi) und übersetzt mit „ein Ehepaar stört“. Aber in diesem Fall würde der Zusatz „Familie“ (kule) verdoppeln und dadurch wenig Sinn ergeben. D/O übersetzt: „ein Haus[-halt], wo eine Speisung stattfindet“. IBH: „intruding upon a family with food“. Hier wird der einfachsten Übersetzung gefolgt: sa- („mit, samt; eigen, selbst“) und bhojana  („Speise, Speisung“) und es wird nicht ausgeschlossen, dass durch­aus gemeint sein kann, dass aufgrund des Speisens sich der Ehemann von seinen „ehelichen Pflichten“ abgehalten fühlt, wie man aus der Definition von sabhojane weiter unten entnehmen mag.

[1214] anupakhajja  „vordringen, vordrängen“ bzw. „übergreifen (auf), in Beschlag nehmen“.

[1215] Nyd: „Welcher Mönch auch immer ein Ehepaar stört, indem er sich {in deren Schlafraum} setzt, muss dafür sühnen.“

[1216] piṭṭhivaṃsa  der mittlere Dachsparren. In kleinen Häusern ist normalerweise keine Decke eingezogen, sodass man die Dachkonstruktion sehen kann.

[1217] ubho  die Eheleute.

[1218] raho  hat auch die Bedeutung von „heimlich“. Passender wäre wohl: paṭic­channa („verborgen“) mit der entsprechenden Definition (→ BhuV 948).

[1219] Diese Begebenheit erscheint auch in Mvg 277.

[1220] ussādiyittha  also nicht übrig-gelassen (an-atiritta).

[1221] Das müssen sie auch nicht, denn sie hatten (normalerweise) im Kloster den Verteiler für die kleinen Dinge (appamattaka-visajjaka) bzw. den Verantwort­lichen für Ausrüstungsgegenstände (bhājana-vārika). Gab es den nicht, konnte man auch (sofern man dazu eingeladen war) den Unterstützer (dāyaka) darum bitten. Wenn auch der nicht verfügbar war, dann konnte man den Klosterhelfer (ārāmika) fragen. Hier kann nur der Fall konstruiert sein, dass nichts vorrätig war, dass es keinen Unterstützer gab, keinen Klosterhelfer und dass auch die Pflicht-Ausrüstungsgegenstände Nadel und Faden „verschwunden“ waren.

[1222] In CSTP fehlt „im Krankheitsfall“ (gilānasamayo), daher die Ergänzung. Vergleiche auch § 887.

[1223] Hiermit sind seine Unterstützer gemeint, und keine anderen x-beliebigen.

[1224] Die Gelegenheit des Krankheitsfalles (gilānasamaya) fehlt.

[1225] Diese drei Kombinationen mit „nicht eingeladen“ (a-nimantite) ergeben nur Sinn, wenn der anwesende Mönch um Genehmigung gefragt wurde und dieser die Genehmigung erteilt und der betreffende Mönch geht zu seinen Unterstüt­zern hin, obwohl er nicht zum Essen (!) eingeladen wurde. Die Kombinationen mit „nicht anwesenden Mönch“ fallen allesamt unter die Kategorie „kein Vergehen“ (anāpatti). Novizen und Mönche, die unter Abhängigkeit (nissaya) leben, haben in jedem Fall ihren Unterweiser (upajjhāya) bzw. Lehrer (ācari­ya) um Erlaubnis zu fragen, ob sie das Kloster verlassen dürfen, um einen Besuch zu machen.

[1226] Laut Kommentar wäre das, wenn seine Unterkunft innerhalb des Dorfes liegen würde, und er würde da hingehen.

[1227] Aber sicherlich nur bis dahin und dann um die benötigten Dinge gefragt wird. Noch besser wäre es, er würde nicht alleine da hingehen und um diese Dinge fragen, um üble Gerüchte nicht aufkommen zu lassen.

[1228] Damit ist das Haus gemeint, wohin er zum Speisen eingeladen wurde und er fragt um diese Dinge bei eben jener Gelegenheit (und Zeit). Der Kommentar lässt auch das Haus anderer Leute zu, die Speisungen arrangieren.

[1229] Andere Schreibweise für Sakya. Er war ein Cousin des Buddha.

[1230] puna  auch: „weitere“, „nächste“, „zusätzliche“.

[1231] Für Grund-Erfordernisse, d.h. keine „besonderen Dinge“! Es sind die vier Grunderfordernisse gemeint, also Nahrung, Kleidung Unterkunft und Medizin (→ Mvg 128). Hier wurde nur der Fall mit „Medizin“ behandelt.

[1232] Das bedeutet laut Kommentar, dass er, wenn er gesund ist, eine Einladung nicht abweist, und wenn er dann krank sein sollte, sich sagt: „Jetzt will ich fragen.“

[1233] ratti  steht üblicherweise für die Anzahl der Tage, d.h. hier wird die Zeitspanne fixiert. In Mvg 263 wird darüber hinaus festgelegt, welche Art Medizin für welche Zeitspanne erlaubt ist.

[1234] Laut Kommentar ist das Speise, die mit „Medizin“ vermengt ist. Das sind z.B. Milch mit Zucker oder Tee mit Milch oder 100%ige Fruchtsäfte.

[1235] D.h. wenn er um die erlaubte Medizin „Butter“ bittet, obwohl er zu Öl einge­laden wurde. Laut Kommentar bezieht sich das auch auf Mengenangaben, d.h. er wurde zu einem gewissen Quantum eingeladen, aber er erbittet mehr als das.

[1236] gilāno  Er ist sicherlich (schwer) verwundet worden und will seine Ange­legenheiten ordnen.

[1237] dvādasapuriso hatthī  Vier Bewaffnete und je zwei pro Fuß (d.i. die Stelle, wo ein Elefant angreifbar ist).

[1238] tipuriso asso  Ein Bewaffneter (der Reiter, „Ritter“) und zwei, die auf die Hufe achtgeben.

[1239] catupuriso ratho  Ein Wagenlenker, ein Bewaffneter und zwei, die auf das Gespann achtgeben.

[1240] cattāro purisā sarahatthā patti  Gemeint ist eine „Einheit“ von Soldaten.

[1241] Wenn er z.B. einen Bewaffneten sieht, der als Begleitschutz tätig ist.

[1242] lakkhāni laddhāni  treffender wäre: „Wieviele Male hat man dich als Ziel          (-scheibe) genommen?“

[1243] sampahāra  auch: „Zusammenstoß“. Natürlich nur als Scheingefecht.

[1244] balagga  Laut Kommentar sei das der Platz, wo die Kräfte gezählt werden. Auch eine Art Appell bzw. ein Exerzierplatz würden passen. IBH: „troops in array“.

[1245] In [eckigen Klammern] gefasst erscheint in CSTP direkt im Anschluss:

Unbekleidete, weggeschickt,
mit Speise, zwei mit ‘heimlich’;
Essenseinladung, Medizinen,
Aktivität, Armeemanöver.


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