988. [326.] Bei einer Gelegenheit, da war der Buddha, der Erhabene auf einer Wanderung durch (das Land) Cetiya und unterwegs nach Bhaddavatikā. Da sahen Kuhhirten, Viehhirten, Ackerbauern und Reisende den Erhabenen aus der Ferne herankommen. Als sie ihn sahen, da sprachen sie zu ihm: „Möge der Erhabene, hoher Herr, nicht nach Ambatittha gehen. In Ambatittha, hoher Herr, da lebt in der Einsiedelei der Flechtenasketen[1246] ein Schlangenfürst, der hat magische Kräfte, der hat Giftzähne[1247] und ein schreckliches Gift. Möge er Euch nicht verletzen.“ Als das gesagt wurde, blieb der Erhabene schweigend. Ein zweites Mal sprachen sie zu ihm: „Möge der Erhabene, hoher Herr, nicht nach Ambatittha gehen. In Ambatittha, hoher Herr, da lebt in der Einsiedelei der Flechtenasketen ein Schlangenfürst, der hat magische Kräfte, hat der hat Giftzähne und ein schreckliches Gift. Möge er Euch nicht verletzen.“ Ein drittes Mal nun, sprachen die Kuhhirten, Viehhirten, Ackerbauern und Reisenden zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, hoher Herr, nicht nach Ambatittha gehen. In Ambatittha, hoher Herr, da lebt in der Einsiedelei der Flechtenasketen ein Schlangenfürst, der hat magische Kräfte, hat der hat Giftzähne und ein schreckliches Gift. Möge er Euch nicht verletzen.“ Ein drittes Mal blieb der Erhabene schweigend.
Allmählich wandernd erreichte nun der Erhabene auf seiner Wanderung Bhaddavatikā. Dort in Bhaddavatikā verweilte dann der Erhabene. Da nun ging der ehrwürdige Sāgata nach Ambatittha zur Einsiedelei der Flechtenasketen von Ambatittha. Dort angekommen war und er seine Grasmatte im Feuerhaus[1248] ausgebreitet hatte, sich darauf mit gekreuzten Beinen hingesetzt hatte, den Körper aufgerichtet hatte, hielt er vor sich in Höhe des Gesichtes die Achtsamkeit gegenwärtig. Als der Schlangenfürst den ehrwürdigen Sāgata hereinkommen sah, stieß er trübsinnig Rauch aus. [Daraufhin] stieß auch der ehrwürdige Sāgata Rauch aus. Da entbrannte der Nāga, weil er seinen Ärger nicht mehr ertragen konnte. Nun betätigte auch der ehrwürdige Sāgata das Feuerelement[1249]. Nachdem nun der ehrwürdige Sāgata mit seiner Hitze das Feuer des Schlangenfürsten überwältigt hatte,[1250] ging er nach Bhaddavatikā. Nachdem nun der Erhabene so lange in Bhaddavatikā verweilte, wie er wünschte, brach er zu einer Wanderung nach Kosambi auf. Den Laienanhängern in Kosambi kam zu Ohren: „Man sagt, der Meister Sāgata in Ambatittha mit dem Schlangenfürsten einen Zusammenstoß hatte.“
Allmählich wandernd erreichte nun der Erhabene auf seiner Wanderung Kosambi. Nachdem nun die Laienanhänger von Kosambi den Erhabenen entgegengegangen waren, gingen sie zum ehrwürdigen Sāgata. Beim ehrwürdigen Sāgata angekommen, verehrten sie ihn und stellten sich seitwärts hin. Als sie seitwärts standen, da sprachen die Laienanhänger von Kosambi zum ehrwürdigen Sāgata: „Was ist, hoher Herr, für den Meister schwierig zu bekommen, was er mag? Was können wir ihm darbringen?“ Als das gesagt wurde, da sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu den Laienanhängern von Kosambi: „Da gibt es doch, Freunde, diesen Reisbranntwein, der ‘Taubenfüßer’ genannt wird[1251]. Der ist von Mönchen schwer zu bekommen und wird gemocht. Den möget ihr darbringen.“ Daraufhin hatten nun die Laienanhänger von Kosambi Haus um Haus den Reisbranntwein „Taubenfüßer“ dem ehrwürdigen Sāgata dargeboten, als dieser sich auf den Almosengang begeben hat. Als sie den ehrwürdigen Sāgata sahen, sprachen sie zu ihm: „Möget Ihr, hoher Herr, den Reisbranntwein ‘Taubenfüßer’ trinken, Meister Sāgata. Der Meister Sāgata, hoher Herr, möge doch vom Reisbranntwein ‘Taubenfüßer’ trinken.“ Nachdem nun der ehrwürdige Sāgata in Haus um Haus den Reisbranntwein „Taubenfüßer“ getrunken hatte und die Stadt verließ, fiel er am Stadttor um.
Als nun der Erhabene mit etlichen Mönchen zusammen die Stadt verließ, da sah er den ehrwürdigen Sāgata, der am Stadttor umgefallen war. Das sehend, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, nehmt den Sāgata mit.“ – „So sei es, hoher Herr.“ antworteten sie dem Erhabenen und als sie den ehrwürdigen Sāgata ins Kloster gebracht hatten, legten sie ihn mit dem Kopf zum Erhabenen hin. Da nun drehte sich der ehrwürdige Sāgata auf seinem Platz liegend mit den Füßen in Richtung des Erhabenen. Daraufhin nun sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Ist es nicht so, ihr Mönche, dass der Sāgata früher dem Vollkommenen gegenüber ehrfurchtsvoll und ehrerbietig war?“ – „So ist es, hoher Herr.“ – „Aber jetzt, ihr Mönche, ist da der Sāgata gegenüber dem Vollendeten ehrfürchtig und ehrerbietig?“ – „Nein, hoher Herr, das ist er nicht.“ – „Ist es nicht so, ihr Mönche, dass der Sāgata in Ambatittha mit dem Schlangenfürsten einen Zusammenstoß hatte?“ – „Das ist so, hoher Herr.“ – „Aber jetzt, ihr Mönche, könnte da der Sāgata mit dem Schlangenfürsten einen Zusammenstoß haben?“ – „Nein, hoher Herr, das könnte er nicht.“ – „Aber, ihr Mönche, hätte er getrunken, was getrunken werden sollte, wäre er da bewusstlos geworden?“ – „Nein, hoher Herr, das wäre er nicht.“ – „Das ist unpassend, ihr Mönche, für den Sāgata, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, kann bloß der Sāgata Branntwein[1252] trinken! Nein, ihr Mönche, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
989. [327.] Das Trinken von vergorenen oder gebrannten Getränken ist ein Pācittiya-Vergehen.“[1253]
990. [328.] ‘Vergoren’[1254] bedeutet: aus Mehl gegoren, aus Gebäck gegoren[1255], aus Reis gegoren[1256], mit Hefe versetzt, mit [anderen] Substanzen verbunden[1257].
‘Gebrannt’[1258] bedeutet: aus Blüten gebrannt[1259], aus Früchten gebrannt, aus Honig gebrannt, aus Zucker gebrannt, aus [anderen] Substanzen gebrannt.
‘Trinken sollte’[1260] ist: wenn er auch nur so viel trinkt, wie man mit einem Kusagrasblatt aufnehmen kann, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, und er nimmt an, dass es ein Rauschtrank ist, trinkt er, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, aber er ist darüber im Zweifel, trinkt er, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, und er nimmt an, dass es kein Rauschtrank ist, trinkt er, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, und er nimmt an, dass es ein Rauschtrank ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, und er nimmt an, dass es kein Rauschtrank ist, das ist kein Vergehen.
991. [329.] Kein Vergehen ist es, wenn es kein Rauschtrank ist; wenn es nicht so aussieht wie ein Rauschtrank; wenn es nicht so riecht wie ein Rauschtrank; wenn es nicht so schmeckt wie ein Rauschtrank; wenn es in Gemüse verkocht wird; wenn es mit Fleisch verkocht wird; wenn es mit Öl verkocht wird; wenn es Stachelbeer(-Früchte) in Sirup[1261] sind; wenn er ein alkoholisches Getränk[1262] trinkt, das nicht berauscht; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die einundfünfzigste Vorschrift, die vom Rauschtrank, ist beendet.
992. [330.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da kitzelten die Mönche der Sechsergruppe einen Mönch der Siebzehnergruppe derart mit den Fingern, dass er (heftig) lachen musste. Jener Mönch war derart erschöpft, dass er nicht mehr atmen konnte und starb.[1263] Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe derart mit den Fingern kitzeln, dass er lachen muss!“[1264] Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr einen Mönch derart mit den Fingern gekitzelt habt, das er lachen musste?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, einen Mönch derart mit den Fingern kitzeln, dass er lachen musste! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
993. [331.] Mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen.“
994. [332.] ‘Mit den Fingern kitzeln’ bedeutet: wenn ein Hochordinierter einen Hochordinierten zum Lachen veranlassen sollte, indem er mit seinem Körper dessen Körper[1265] berührt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Berührt er mit seinem Körper etwas, was mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas, das mit seinem Körper in Verbindung ist, dessen Körper, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas, das mit seinem Körper in Verbindung steht, etwas, was mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem dessen Körper, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem etwas von jenem Weggeworfenes, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
995. [333.] Jener ist nicht hochordiniert, und er berührt mit seinem Körper dessen Körper, [sodass er lachen muss,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit seinem Körper etwas, was mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas, das mit seinem Körper in Verbindung ist, dessen Körper, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas, das mit seinem Körper in Verbindung steht, etwas, was mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem dessen Körper, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit dessem Körper in Verbindung steht, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt er mit etwas Weggeworfenem etwas von jenem Weggeworfenes, [sodass er lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, [und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, [und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, [und er kitzelt jenen mit den Fingern, sodass er lachen muss,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1266]
996. [334.] Kein Vergehen ist, es wenn er ihn nicht zum Lachen bringen will; wenn er ihn berührt, weil es etwas zu tun gibt;[1267] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die zweiundfünfzigste Vorschrift, die vom Kitzeln mit den Fingern, ist beendet.
997. [335.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da vergnügten sich die Mönche der Siebzehnergruppe am Fluss Aciravatī. Bei dieser Gelegenheit, da war Fürst Pasenadi von Kosala mit Fürstin Mallikā gemeinsam in die obere Etage des Palastes gegangen. Da sah nun der Fürst Pasenadi von Kosala, wie sich die Mönche der Siebzehnergruppe im Wasser des Flusses Aciravatī vergnügten. Als er das gesehen hatte, sprach er zur Fürstin Mallikā: „Diese da, Mallikā, die sich im Wasser vergnügen, das sind Heilige [Männer].“ – „Zweifellos, [mein] Großfürst, hat der Erhabene keine [diesbezügliche] Vorschrift erlassen. Oder aber diese Mönche wissen nicht, was sich gehört[1268].“ Daraufhin kam dem Fürsten Pasenadi von Kosala der Gedanke: ‘Gibt es nicht irgendeinen Grund, damit nicht ich dem Erhabenen davon berichten muss, aber der Erhabene dennoch erfährt, dass jene Mönche sich im Wasser vergnügen?’ Nachdem nun der Fürst Pasenadi von Kosala die Mönche der Siebzehnergruppe zu sich gerufen hatte, gab er ihnen einen großen Zuckerklumpen mit den Worten: „Diesen Klumpen Zucker, Ihr hohen Herren, gebt Ihr dem Erhabenen.“ Die Mönche der Siebzehnergruppe nahmen den Zuckerklumpen und gingen damit zum Erhabenen. Nachdem sie beim Erhabenen angelangt waren, sprachen sie zu ihm: „Diesen Zuckerklumpen, hoher Herr, lässt Fürst Pasenadi von Kosala dem Erhabenen geben.“ – „Aber wo, ihr Mönche, konnte Euch der Fürst denn sehen?“ – „Am Fluss Aciravatī, Erhabener, als wir uns im Wasser vergnügt haben.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, im Wasser vergnügen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Siebzehnergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
998. [336.] Im Wasser sich vergnügen ist ein Pācittiya-Vergehen.“
999. [337.] ‘Im Wasser vergnügen’ bedeutet: oberhalb des Knöchels im Wasser seiend, mit dem Wunsch, Spaß zu haben, untertauchen oder auftauchen oder schwimmen, ist ein Pācittiya-Vergehen.1000. [338.] Das ist Vergnügen im Wasser, und er vermutet, dass es Vergnügen ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Das ist Vergnügen im Wasser, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Das ist Vergnügen im Wasser, und er vermutet, dass es kein Vergnügen ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Bis unterhalb des Knöchels im Wasser seiend und sich vergnügen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Mit einem Boot sich im Wasser vergnügen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Schlägt er mit der Hand oder dem Fuß oder mit einem Holz oder einem Kiesel aus/in das Wasser, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Vergnügt er sich mit Wasser in einem Behälter[1269] oder mit saurem Reisschleim oder mit Milch oder mit Buttermilch oder mit Farbe oder Urin oder Schlamm, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Das ist kein Vergnügen im Wasser, und er vermutet, dass es Vergnügen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Das ist kein Vergnügen im Wasser, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Das ist kein Vergnügen im Wasser, und er vermutet, dass es kein Vergnügen ist, das ist kein Vergehen.
1001. [339.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht beabsichtigt, Vergnügen zu haben; wenn es im Wasser etwas zu tun gibt, und er sprang hinein, taucht unter und wieder auf oder schwimmt; wenn er an das andere Ufer geht, dort untertaucht und wieder auftaucht oder schwimmt; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die dreiundfünfzigste Vorschrift, die vom Vergnügen, ist beendet.
1002. [340.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita in Kosambi. Zu dieser Zeit, da pflegte der ehrwürdige Channa ein übles Benehmen. Die Mönche sprachen ihn daraufhin an: „Mögest du, Bruder Channa, so etwas nicht tun. Das ist nicht erlaubt.“ Er aber machte aus Respektlosigkeit genauso weiter. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa aus Respektlosigkeit handeln!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, aus Respektlosigkeit gehandelt hast?“ – Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, aus Respektlosigkeit handeln! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1003. [341.] Respektlosigkeit ist ein Pācittiya-Vergehen.“
1004. [342.] ‘Respektlosigkeit’[1270] bedeutet: zwei Arten Respektlosigkeit: Respektlosigkeit gegenüber Menschen und Respektlosigkeit gegenüber der Lehre.
‘Respektlosigkeit gegenüber Menschen’ bedeutet: wenn er bezüglich einer erlassenen Vorschrift von einem Hochordinierten angesprochen wird, und er sagt: „Diese Sache ist ja aufgehoben oder zu verachten[1271] oder tadelnswert, diese Ansprache wird unerledigt bleiben.“ und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Respektlosigkeit gegenüber der Lehre’ bedeutet: wenn er bezüglich einer erlassenen Vorschrift von einem Hochordinierten angesprochen wird, und er sagt: „Wie sollte diese Sache verloren gehen oder zerstört werden oder untergehen?“, oder wenn er jenes nicht lernen will[1272], und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1005. [343.] Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wird er bezüglich auf etwas nicht Erlassenes[1273] angesprochen, und er sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung[1274], nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen[1275], führt nicht zum Energetischsein.“, und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wird er von einem nicht Hochordinierten auf etwas Erlassenes oder etwas nicht Erlassenes angesprochen, und er sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und er handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1006. [344.] Kein Vergehen ist es, wenn er sagt: „So habe ich es von unserem Lehrer auf Anfrage empfangen[1276].“; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.Die vierundfünfzigste Vorschrift, die von der Respektlosigkeit, ist beendet.
1007. [345.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe die Mönche der Siebzehnergruppe erschreckt. Als diese erschraken, jammerten sie. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: „Warum, ihr Brüder, jammert ihr?“ – „Ihr Brüder, die Mönche der Sechsergruppe haben uns erschreckt.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe [andere] Mönche erschrecken!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Mönche erschreckt habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, Mönche erschrecken! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1008. [346.] Wer auch immer als Mönch einen Mönch erschrecken sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1009. [347.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einen Mönch’ ist: ein anderer Mönch.
‘Erschrecken sollte’ ist: wenn ein Hochordinierter einen Hochordinierten, mit der Absicht ihn zu erschrecken, eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung erzeugt. Sollte jener sich fürchten oder sollte er sich auch nicht fürchten, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden erzählt. Sollte jener sich fürchten oder sollte er sich auch nicht fürchten, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1010. [348.] Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er erschreckt ihn, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er erschreckt ihn, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er erschreckt ihn, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da erzeugt er für einen nicht Hochordinierten, mit der Absicht ihn zu erschrecken, eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung. Sollte jener sich fürchten oder sollte er sich auch nicht fürchten, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Da erzählt er [jenem] von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden. Sollte jener sich fürchten oder sollte er sich auch nicht fürchten, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1011. [349.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht die Absicht hat, zu erschrecken, und er erzeugt eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung, und/oder er erzählt von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die fünfundfünfzigste Vorschrift, die vom Erschrecken, ist beendet.
1012. [350.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, bei den Bhaggas am Krokodilberg[1277] im Tierpark beim Bhesakaḷā-Hain[1278]. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche in der kalten Jahreszeit mit verschiedenen großen durchlöcherten Hölzern ein Feuer angezündet, um sich zu wärmen. Aber in einem der Holzscheite war eine schwarze Schlange, die durch das Feuer litt und nachdem sie herausgekommen war, die Mönche bestürzte. Die Mönche liefen hierhin und dahin. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche ein Feuer entzünden, um sich zu wärmen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr ein Feuer entzündet habt, um euch zu wärmen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie können bloß, ihr Mönche, diese Toren ein Feuer entzünden, um sich daran zu wärmen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch in der Erwartung, sich wärmen zu können, ein Feuer anzünden sollte oder eines anzünden lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1013. [351.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren Mönche krank. Nachdem die Mönche die Kranken gefragt hatten, sprachen sie zu ihnen: „Hoffentlich ist es erträglich. Ihr bleibt doch hoffentlich am Leben?“ – „Früher, Brüder, da haben wir in der Erwartung uns wärmen zu können, ein Feuer entzündet, da fühlten wir uns wohl. Aber jetzt wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft [wie wir sind], wollen wir keins anzünden. Deshalb fühlen wir uns jetzt nicht wohl.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein kranker Mönch, um sich daran zu wärmen, ein Feuer anzünden oder anzünden lassen kann. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch nicht krank ist, und in der Erwartung sich wärmen zu können, ein Feuer anzünden sollte oder eines anzünden lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1014. [352.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da wollten die gewissenhaften Mönche das Feuer im Badehaus anzünden.[1279] Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt, dann ein Feuer zu entzünden oder eines entzünden zu lassen. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:1015. [353.] Wer auch immer als Mönch nicht krank ist, und in der Erwartung sich wärmen zu können ein Feuer anzünden sollte oder eines anzünden lassen sollte, es sei denn, aus einem triftigen Grund, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1016. [354.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Nicht krank ist’ bedeutet: einer, dem ohne dieses Feuer nicht unwohl ist.
‘Krank’ bedeutet: einer, dem ohne dieses Feuer unwohl ist.
‘In der Erwartung sich wärmen zu können’ ist: er will sich erhitzen[1280].
‘Feuer’ bedeutet: man sagt Feuer[1281] dazu.
‘Anzünden sollte’ ist: zündet er es selber an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Anzünden lassen sollte’ ist: er weist jemanden anderen dazu an, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Hat er es einmal angewiesen und es wird mehrmals angezündet, ist ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn, aus einem triftigen Grund’ ist: außer wenn es einen triftigen Grund gibt.
1017. [355.] Er ist gesund, und er vermutet, dass er gesund ist, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet er ein Feuer an oder er lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Er ist gesund, aber er ist darüber im Zweifel, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet er ein Feuer an oder er lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist gesund, und er vermutet, dass er krank ist, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet er ein Feuer an oder er lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Hebt er etwas Brennendes[1282] auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er gesund ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist krank, und er vermutet, dass er krank ist, das ist kein Vergehen.
1018. [356.] Kein Vergehen ist es, wenn er krank ist; wenn es von jemand anderem gemacht wurde und er erwärmt sich; wenn er sich [nur] an Kohlenglut[1283] erwärmt; wenn es eine Lampe ist, ein Feuer im Badehaus ist, ein triftiger Grund ist; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechsundfünfzigste Vorschrift, die vom Feuermachen, ist beendet.
1019. [357.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu jener Zeit, da pflegten die Mönche am Tapodā[1284] zu baden. Bei einer Gelegenheit, da sagte sich Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha: „Ich will meinen Kopf baden.“, und nachdem er zum Tapodā gegangen war, [wartete] er an einer Seite in dem Gedanken: ‘Solange wie die Meister baden.’ Aber die Mönche badeten bis zum Einbruch der Nacht. Da nun Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zur falschen Zeit seinen Kopf gebadet hatte, musste er vor dem geschlossenen Stadttor bleiben, und als es Morgen wurde, ging er gesalbt und parfümiert zum Erhabenen. Nachdem er beim Erhabenen angekommen war und ihr verehrt hatte, ließ er sich seitwärts auf einem Sitzplatz nieder. Als er nun seitwärts saß, das sprach der Erhabene zum Fürsten von Magadha, Seniya Bimbisāra: „Warum, Großfürst, kommst du so früh am Morgen gesalbt und parfümiert her?“ Da nun berichtete der Fürst von Magadha, Seniya Bimbisāra, dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Daraufhin veranlasste der Erhabene den Seniya Bimbisāra von Magadha durch eine Lehrrede zu verstehen, aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Als nun Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha durch die Lehrrede des Erhabenen verständig geworden war, sie aufgenommen hatte, davon motiviert und erfreut war, stand er von seinem Sitzplatz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, nachdem sie den Fürsten gesehen hatten, ohne die rechte Art zu kennen, gebadet haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, nachdem sie den Fürsten gesehen hatten, ohne die rechte Art zu kennen, baden! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[1285]
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1020. [358.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da badeten die gewissenhaften Mönche nicht zu den Zeiten, als es heiß war, zu Fieberzeiten, mit schweißbedeckten Gliedern lagen sie da. Die Roben wurden vom Schweiß unansehnlich. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, in Zeiten der Hitze und des Fiebers öfter als halbmonatlich zu baden. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das ist die richtige Gelegenheit: Er sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’ Das ist in diesem Fall die richtige Gelegenheit.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1021. [359.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren Mönche krank. Nachdem die Mönche die Kranken gefragt hatten, sprachen sie zu ihnen: „Hoffentlich ist es erträglich. Ihr bleibt doch hoffentlich am Leben?“ – „Früher, Brüder, da haben wir öfter als halbmonatlich gebadet, da fühlten wir uns wohl. Aber jetzt wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft [wie wir sind], wollen wir nicht [mehr so oft] baden. Deshalb fühlen wir uns jetzt nicht wohl.“ Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass ein kranker Mönch öfter als halbmonatlich badet. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Er sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’; im Krankheitsfall. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1022. [360.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Mönche Bauarbeiten ausgeführt und gewissenhaft, [wie sie waren,] badeten sie nicht. Mit schweißbedeckten Gliedern lagen sie da. Die Roben, Sitze und Liegen wurden unansehnlich. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, zu Zeiten von Bauarbeiten öfter als halbmonatlich zu baden. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Er sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’; im Krankheitsfall; im Falle von Bauarbeiten. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1023. [361.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da waren die Mönche auf Reisen gegangen, und gewissenhaft, [wie sie waren,] badeten sie nicht. Mit schweißbedeckten Gliedern lagen sie da. Die Roben, Sitze und Liegen wurden unansehnlich. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, zu den Zeiten, wo man auf Reisen gegangen ist, öfter als halbmonatlich zu baden. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Er sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’; im Krankheitsfall; im Falle von Bauarbeiten; im Fall, dass man auf Reisen gegangen ist. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1024. [362.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da fertigten etliche Mönche unter freiem Himmel Roben an und wurden dabei vom Wind mit Staub bedeckt. Eine Gottheit ließ es [nur] ganz wenig regnen. Die gewissenhaften Mönche badeten nicht, und legten sich mit feuchten Gliedern nieder. Die Roben, Sitze und Liegen wurden unansehnlich. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, zu Zeiten von Wind und Regen öfter als halbmonatlich zu baden. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:1025. [363.] Wer auch immer als Mönch öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Er sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’; im Krankheitsfall; im Fall von Bauarbeiten; im Fall, dass man auf Reisen gegangen ist; im Fall von Wind und Regen. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
1026. [364.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Öfter als halbmonatlich’ ist: in weniger als einem halben Monat.
‘Baden sollte’ ist: wenn er mit (Seifen-)Pulver oder Lehm badet, ist das Handlung für Handlung[1286] ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er das Baden beendet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Gelegenheit von Hitze’ bedeutet: wenn er sagt: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit.’ und: ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das ist die Fieberzeit.’, dann mag er baden.
‘Im Krankheitsfall’ bedeutet: wenn es ihm ohne zu baden unwohl ist. „Das ist die Gelegenheit des Krankseins.“ sprechend, mag er baden.
‘Im Fall von Bauarbeiten’ bedeutet: wenn auch nur eine Mönchszelle gereinigt wurde. „Das ist die Gelegenheit von Bauarbeiten.“ sprechend, mag er baden.
‘Im Fall, dass man auf Reisen gegangen ist’ bedeutet: wenn er sich sagt: ‘Eine halbe Yojana will ich gehen.’, mag er baden. Wenn er geht mag er baden, wenn er gegangen ist, mag er baden.
‘Im Fall von Wind und Regen’ bedeutet: wenn ein Mönch vom Wind mit Staub bedeckt wird, wenn zwei oder drei Tropfen Wasser fielen und seinen Körper berührten. „Das ist die Gelegenheit von Wind und Regen.“ sprechend, mag er baden.
1027. [365.] Es ist weniger als ein halber Monat, und er vermutet, dass es weniger ist, und er badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist weniger als ein halber Monat, aber er ist darüber im Zweifel, und er badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist weniger als ein halber Monat, und er vermutet, dass es mehr ist, und er badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist mehr als ein halber Monat, und er vermutet, dass es weniger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist mehr als ein halber Monat, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist mehr als ein halber Monat, und er vermutet, dass es mehr ist, das ist kein Vergehen.
1028. [366.] Kein Vergehen ist es, wenn es zur richtigen Gelegenheit ist; wenn er halbmonatlich badet; wenn er weniger als ein Mal in einem halben Monat badet; wenn er auf die andere Seite hinübergeht[1287] und badet; in allen angrenzenden Gegenden[1288]; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die siebenundfünfzigste Vorschrift, die vom Baden, ist beendet.
1029. [367.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren viele Mönche und Wanderasketen auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi unterwegs. Als auf dem Weg Diebe hervorgekommen waren, wurden sie ausgeraubt. Nachdem Söldner des Fürsten aus Sāvatthi gekommen waren, nahmen sie jene Diebe fest und sandten den Mönchen einen Boten [der auszurichten hatte]: „Kommt her, Ehrwürdige, möge jeder seine eigene Robe nehmen, nachdem er sie wiedererkannt hat.“ Die Mönche erkannten [ihre] nicht wieder. Sie [die Söldner] ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Ehrwürdigen nicht ihre eigenen Roben selber wiedererkennen!“ Den [anderen] Mönchen kam zu Ohren, dass die Leute verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Daraufhin nun berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Wenn das so ist, ihr Mönche, werde ich nun für die Mönche die Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1030. [368.] Wenn ein Mönch eine neue Robe bekommt, soll er sie auf eine der drei Arten des Unansehnlichmachens unansehnlich machen und zwar mit der einen oder anderen der drei Farben: (dunkel-)grün oder schlamm(-farben) oder schwarz. Nimmt der Mönch nicht eine der drei Arten des Unansehnlichmachens vor, und macht sie somit unansehnlich und sollte jene neue Robe benutzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
1031. [369.] ‘Neu’ bedeutet: nicht erlaubt Gemachtes wird so genannt.
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Auf eine der drei Arten des Unansehnlichmachens muss vorgenommen werden’ ist: wenigstens so viel wie mit einem Kusagrashalm[1289] muss (vor-)genommen werden.
‘(Dunkel-)grün’ bedeutet: zwei Arten von (dunkel-)grün: Messing-Grün[1290], Laubwerk-Grün[1291].
‘Schlamm(-farben)’ bedeutet: was wässrig[1292] ist, wird so genannt.
‘Schwarz’ bedeutet: alles was dunkelschwarz[1293] ist.
‘Nimmt der Mönch nicht eine der drei Arten des Unansehnlichmachens vor, und macht sie wenigstens so viel wie mit einem Kusagrashalm unansehnlich und sollte jene neue Robe benutzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1032. [370.] Es ist nicht vorgenommen worden, und er vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht vorgenommen worden, aber er ist im Zweifel darüber, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht vorgenommen worden, und er vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist vorgenommen worden, und er vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist vorgenommen worden, aber er ist im Zweifel darüber, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist vorgenommen worden, und er vermutet, dass es vorgenommen wurde, das ist kein Vergehen.
1033. [371.] Kein Vergehen ist es, wenn er es vorgenommen hat und sie dann benutzt; wenn das Erlaubte verschwindet[1294]; wenn das Aussehen des Erlaubtgemachten abgetragen ist; wenn etwas Erlaubtgemachtes mit etwas nicht Erlaubtgemachten zusammengenäht wird; wenn dort ein Flicken aufgenäht wurde; wenn dort gestopft ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die achtundfünfzigste Vorschrift, die vom Unansehnlichmachen, ist beendet.
1034. [372.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta einem Mönch, der mit seinem Bruder zusammenwohnte, selber eine Robe überlassen, und ohne dass jener sie ihm zurückgegeben hatte[1295], benutzte er sie. Daraufhin berichtete jener Mönch diesen Sachverhalt den [anderen] Mönchen: „Da hat mir doch, Brüder, der ehrwürdige Upananda Sakyaputta selber eine Robe überlassen, und ohne dass ich sie ihm zurückgegeben hatte, benutzt er sie.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Upananda Sakyaputta, nachdem er selber einem Mönch eine Robe überlassen hatte, ohne dass sie ihm zurückgegeben wurde benutzen!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta : „Ist das wahr, man sagt, dass du, Upananda, einem Mönch selber eine Robe überlassen hast, und ohne dass sie von ihm zurückgegeben wurde benutzt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, selber einem Mönch eine Robe geben, und ohne dass sie von ihm zurückgegeben wurde benutzen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1035. [373.] Wer auch immer als Mönch einem [anderen] Mönch oder einer Nonne oder einer zu Schulenden oder einem Novizen oder einer Novizin selber eine Robe überlassen hat, und diese dann ohne dass sie zurückgegeben wurde benutzt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1036. [374.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einen Mönch’ ist: ein anderer Mönch.
‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Vorschriften geschult wurde.
‘Novize’ bedeutet: einer, der die zehn Vorschriften hat.
‘Novizin’ bedeutet: eine, die die zehn Vorschriften hat.
‘Selber’ ist: eigen(-händig) gegeben.
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Überlassen’ bedeutet: zwei Arten des Überlassens: in Anwesenheit und in Abwesenheit.
‘In Anwesenheit’ bedeutet: er sagt: „Diese Robe überlasse ich dir, dem So-und-so Genannten.“
‘In Abwesenheit’ bedeutet: er sagt: „Diese Robe gebe ich dir zur Überlassung.“ Er soll sagen: „Wer aber ist jener Freund oder Bekannter?“ – „Der So-und-so Genannte und der So-und-so Genannte.“ Er soll sagen: „Ich werde sie jenen (über-)geben oder damit machen, was richtig ist oder sie weitergeben oder damit machen, was auch immer Sie wollen.“
‘Ohne dass sie zurückgegeben wurde’ bedeutet: sie wurde ihm nicht gegeben oder sie wurde nicht in gutem Glauben genommen und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1037. [375.] Da ist sie nicht zurückgegeben worden, und er vermutet, dass sie nicht zurückgegeben wurde, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist sie nicht zurückgegeben worden, aber er ist im Zweifel darüber, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie nicht zurückgegeben worden, und er vermutet, dass sie zurückgegeben wurde, und er benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er sie bestimmt oder weggibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie zurückgegeben worden, und er vermutet, dass sie nicht zurückgegeben wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie zurückgegeben worden, aber er ist im Zweifel darüber, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie zurückgegeben worden, und er vermutet, dass sie zurückgegeben wurde, das ist kein Vergehen.
1038. [376.] Kein Vergehen ist es, wenn er sie entweder gibt oder sie in gutem Glauben benutzt[1296]; wenn er verrückt ist, wenn er der Ersttäter ist.Die neunundfünfzigste Vorschrift, die vom Überlassen, ist beendet.
1039. [377.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Siebzehnergruppe ihre Ausrüstungsgegenstände verstreut. Die Mönche der Sechsergruppe versteckten eine Almosenschale und eine Robe eines Mönches der Siebzehnergruppe. Die Mönche der Siebzehnergruppe sprachen zu den Mönchen der Sechsergruppe „Brüder, gebt doch unsere Almosenschale und Robe wieder.“ Die Sechsergruppe lachte [bloß], jene jammerten. Die [anderen] Mönche sprachen: „Warum, ihr Brüder, jammert ihr?“ – „Die Mönche der Sechsergruppe, Brüder, die haben von uns eine Almosenschale und eine Robe versteckt.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe von [anderen] Mönchen Almosenschale und Robe verstecken!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr von einem Mönch Almosenschale und Robe versteckt habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, von einem Mönch Almosenschale und Robe verstecken! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1040. [378.] Wer auch immer als Mönch von einem [anderen] Mönch die Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken sollte oder verstecken lassen sollte, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1041. [379.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Eines Mönches’ ist: eines anderen Mönches.
‘Almosenschale’ bedeutet: zweierlei Almosenschalen: eiserne Schale, tönerne Schale.
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Sitzunterlage’ bedeutet: weil es eine Umrandung[1297] hat, wird es so genannt.
‘Nadelbehälter’ bedeutet: es sind Nadeln darin oder es sind keine Nadeln darin.
‘Gürtel’ bedeutet: zweierlei Gürtel: den einfach gewobenen (aus Gewebestreifen[1298]) und den mit ordentlich gemachten Enden[1299].
‘Verstecken sollte’ ist: wenn er selber versteckt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Verstecken lassen sollte’ ist: wenn er jemanden dazu anweist, ist das ein Pācittiya. Hat er es ein Mal angewiesen und es wird einiges versteckt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens’ ist: mit der Absicht Spaß zu haben.
1042. [380.] Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und er versteckt oder lässt dessen Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und er versteckt oder lässt dessen Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und er versteckt oder lässt dessen Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Versteckt er oder lässt er andere Gebrauchsgegenstände verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sind es von einem nicht Hochordinierten Almosenschale oder Robe oder andere Ausrüstungsgegenstände, die er versteckt oder verstecken lässt, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1043. [381.] Kein Vergehen ist es, wenn er kein Lachen beabsichtigt[1300]; wenn er Verstreutes aufräumt; wenn er es wegräumt in dem Gedanken: ‘Ich werde es zurückgeben, nachdem ich eine Lehrdarlegung gab.’; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechzigste Vorschrift, die vom Verstecken der Robe, ist beendet.
[Das war] das sechste Kapitel, das vom Rauschtrank.
Rauschtrank, mit Fingern,
Vergnügen auch im Wasser,
Respektlos und Erschrecken auch;
Feuer, Baden, Unansehnlichmachen,
selber, und verstecken auch.
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Udāyī auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1045. [383.] Wer auch immer als Mönch absichtlich einem Lebewesen das Leben nehmen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1046. [384.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Absichtlich’ ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
‘Lebewesen’ bedeutet: weil es ein Wesen aus dem Tierreich ist, wird es so genannt.
‘Das Leben nehmen’ ist, wenn er die Lebensfähigkeit abschneidet, sie zerstört, ihr Andauern verletzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1047. [385.] Da ist ein Lebewesen, und er vermutet, dass es ein Lebewesen ist, und er nimmt diesem das Leben, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, und er nimmt diesem das Leben, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Lebewesen, und er vermutet, dass es kein Lebewesen ist, und er nimmt diesem das Leben, ist das kein Vergehen.
Es ist kein Lebewesen, und er vermutet, dass es ein Lebewesen ist, [und er nimmt diesem das Leben,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1301]
Es ist kein Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, [und er nimmt diesem das Leben,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Lebewesen, und er vermutet, dass es kein Lebewesen ist, das ist kein Vergehen.
1048. [386.] Kein Vergehen ist es: ohne Absicht; aus Unwissenheit; ohne Tötungsvorsatz; bei Verrücktheit und für den Ersttäter.
Die einundsechzigste Vorschrift, die vom absichtlichen [Töten], ist beendet.
1049. [387.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da benutzten die Mönche der Sechsergruppe Wasser, von dem sie wussten, dass es Lebewesen enthielt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wissentlich Wasser mit Lebewesen benutzen!“[1302] Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Wasser benutzt habt, von dem ihr wusstet, dass es Lebewesen enthält?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, Wasser benutzen, von dem ihr wisst, dass es Lebewesen enthält! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1050. [388.] Wer auch immer als Mönch Wasser, von dem er weiß, dass es Lebewesen enthält, benutzen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1051. [389.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
Da weiß er: „Es ist mit Lebewesen.“, und er weiß [auch]: „Wenn ich es benutze, werden sie sterben.“, und er benutzt es [dennoch], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1052. [390.] Es ist mit Lebewesen, und er vermutet, dass es mit Lebewesen ist, und er benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Es ist mit Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, und er benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist mit Lebewesen, und er vermutet, dass es ohne Lebewesen ist, und er benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ohne Lebewesen, und er vermutet, dass es mit Lebewesen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ohne Lebewesen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ohne Lebewesen, und er vermutet, dass es ohne Lebewesen ist, das ist kein Vergehen.
1053. [391.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht weiß: „Es ist mit Lebewesen.“; wenn er weiß: „Es ist ohne Lebewesen.“; wenn er weiß: „Wenn ich es benutze, dann wird nichts sterben.“, und er benutzt es; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweiundsechzigste Vorschrift, die mit den Lebewesen, ist beendet.
1054. [392.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe, obwohl sie wussten, dass er rechtmäßig beigelegt war, einen Streitfall erneut als Verfahren wieder aufnehmen lassen und sagten: „Das Verfahren wurde nicht durchgeführt, das Verfahren wurde schlecht durchgeführt, das Verfahren soll erneut durchgeführt werden, das Verfahren ist nicht beigelegt, es ist schlecht beigelegt, es soll erneut beigelegt werden.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wissentlich ein rechtmäßig beigelegten Streitfall erneut als Verfahren wieder aufnehmen lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr gewusst habt, dass der Streitfall rechtmäßig beigelegt war, ihn [dennoch] als neues Verfahren habt wieder aufnehmen lassen?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, obwohl ihr wusstet, dass er rechtmäßig beigelegt war, einen Streitfall erneut als Verfahren wieder aufnehmen lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1055. [393.] Wer auch immer als Mönch weiß, dass der Streitfall rechtmäßig beigelegt wurde, ihn erneut als Verfahren aufnehmen lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1056. [394.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Er weiß’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Rechtmäßig’ bedeutet: wenn es in Übereinstimmung mit der Lehre, mit der Ordenssatzung und dem, was der Lehrer angewiesen hat ausgeführt wurde[1303], dann nennt man das rechtmäßig.
‘Streitfall’ bedeutet: vier Streitfälle: der Streit-verursachte Fall, der vorwurfverursachte Fall, der vergehensverursachte Fall, der verpflichtungsverursachte Fall.
‘Erneut als Verfahren wieder aufnehmen lassen sollte’ ist: wenn er spricht: „Das Verfahren wurde nicht durchgeführt, das Verfahren wurde schlecht durchgeführt, das Verfahren soll erneut durchgeführt werden, das Verfahren ist nicht beigelegt, es ist schlecht beigelegt, es soll erneut beigelegt werden.“, und lässt es wieder aufnehmen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1057. [395.] Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und er lässt es erneut aufnehmen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Es ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er lässt es erneut aufnehmen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er lässt es erneut aufnehmen, das ist kein Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, ist das kein Vergehen.
1058. [396.] Kein Vergehen ist es, wenn er weiß: „Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen einen, für den dieses Verfahren nicht geeignet[1304] ist durchgeführt worden.“, und er lässt es erneut aufnehmen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die dreiundsechzigste Vorschrift, die vom Wiederaufnehmen, ist beendet.
1059. [397.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen und sprach zu dem Mönch, der mit seinem Bruder eine Zelle teilte: „Bruder, ich habe das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen. Sag es nicht weiter.“[1305] Bei einer [nur wenig späteren] Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch [ebenfalls] das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen und bat den Orden aufgrund dieses Vergehens um (Auferlegung) der Bewährung(-szeit)[1306]. Der Orden hat ihm wegen dieses Vergehens Bewährung auferlegt. Als der sich Bewährende jenen Mönch gesehen hatte, da sprach er zu ihm: „Bruder, nachdem ich das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen hatte, bat ich den Orden wegen dieses Vergehens um Bewährung, und der Orden gab mir wegen dieses Vergehens Bewährung, und nun habe ich mich zu bewähren. Bruder, ich habe da so ein Gefühl, möge mich der Ehrwürdige als einen betrachten, der sagt: ‘Ich fühle etwas.’“[1307]
„Was denn nun, Bruder. Hat noch jemand anderes dieses Vergehen begangen und hat ebenso gehandelt?“ – „So ist es, Bruder.“ – „Dieser ehrwürdige Upananda Sakyaputta, Bruder, nachdem der das Vergehen des absichtlich herbeigeführten Samenergusses begangen hatte, sprach er zu mir: ‘Sag es nicht weiter.’“ – „Aber du, Bruder, hast das verheimlicht?“ – „So ist es, Bruder.“ Da nun berichtete der Mönch diesen Sachverhalt den anderen Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch den groben Verstoß eines [anderen] Mönches wissentlich verheimlichen!“ Nachdem nun die Mönche diesen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er jenen Mönch: „Ist das wahr, man sagt, dass du wissentlich den groben Verstoß eines Mönches verheimlicht hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, den groben Verstoß eines [anderen] Mönches wissentlich verheimlichen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene jenen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1060. [398.] Wer auch immer als Mönch wissentlich den groben Verstoß eines Mönches verheimlichen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1061. [399.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Eines Mönches’ ist: das von einem anderen Mönch.
‘Wissentlich’ ist die bewusste, absichtliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
‘Grober Verstoß’ bedeutet: die vier Pārājika(-Vergehen) und die dreizehn Saṅghādisesa(-Vergehen).
‘Verheimlichen sollte’ ist: er sagt sich: „Nachdem ich es erfahren habe, werden sie ihn bezichtigen, ihn daran erinnern, ihn beschimpfen, ihn verachten, ihn in Verlegenheit bringen. Nein, ich will es nicht berichten.“, dann ist die Verantwortung dafür niedergelegt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1062. [400.] Da ist ein grober Verstoß, und er vermutet, dass da ein grober Verstoß ist, und er verheimlicht es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein grober Verstoß, aber er ist darüber im Zweifel, und er verheimlicht es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein grober Verstoß, und er vermutet, dass da kein grober Verstoß ist, und er verheimlicht es, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Verheimlicht er einen Verstoß, der nicht grob ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Verheimlicht er von einem nicht Hochordinierten schwere oder nicht so schwere Übertretungen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, und er vermutet, dass da ein grober Verstoß ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein grober Verstoß, und er vermutet, dass da kein grober Verstoß ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen[1308].
1063. [401.] Kein Vergehen ist es, wenn er [sich] sagt: „Im Orden kommt Auseinandersetzung, Streit, Zankerei und Disput auf.’, und nichts mitteilt; wenn er [sich] sagt: ‘Ordensspaltung oder Ordenstrennung kommt auf.’, und er nichts mitteilt; wenn er sich sagt: „Dieser Brutale, Grobian macht sich zum Hindernis für das Leben oder für den Reinheitswandel.“, und nichts mitteilt[1309]; wenn er keine anderen integren Mönche sieht, und [deshalb] nichts mitteilt; wenn er nicht den Wunsch hat es zu verbergen, und nichts mitteilt; wenn er sich sagt: „Es wird bekannt durch seine eigene Handlung.“, und nichts mitteilt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierundsechzigste Vorschrift, die vom groben Verstoß, ist beendet.
1064. [402.][1310] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da gab es in Rājagaha eine Gruppe von siebzehn miteinander befreundeten Jungen. Der Knabe Upāli war der Anführer von ihnen. Da kam den Eltern des Upāli der Gedanke: ‘Mit welchem Mittel sollte Upāli glücklich leben, wenn wir gestorben sind und sich nicht plagen müssen?’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Würde Upāli das Schreiben lernen, dann würde Upāli glücklich leben können, wenn wir gestorben sind, müsste er sich nicht plagen.’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Wenn Upāli Schreiben lernt, werden ihm die Finger wehtun.’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Würde Upāli das Rechnen lernen, dann würde Upāli glücklich leben können, wenn wir gestorben sind und müsste sich nicht plagen.’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Wenn Upāli Rechnen lernt, wird ihm die Brust wehtun.’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Würde Upāli das Zeichnen[1311] lernen, dann würde Upāli glücklich leben können, wenn wir gestorben sind und müsste sich nicht plagen.’ Dann kam Upālis Eltern der Gedanke: ‘Wenn Upāli Zeichnen lernt, werden ihm die Augen wehtun. Aber diese Asketen des Sakyasohnes, die haben leichte Sittenregeln, eine glückliche Lebensführung und nachdem sie gute Speisen aßen, schlafen sie an windgeschützten Orten. Würde Upāli bei den Asketen des Sakyasohnes ordinieren, dann würde Upāli glücklich leben, wenn wir gestorben sind und müsste sich nicht plagen.’
Der Junge Upāli hörte das Gespräch der Eltern. Da ging Upāli zu den anderen Jungen. Dort sagte er zu ihnen: „Kommt meine Freunde, wir werden bei den Asketen des Sakyasohnes ordinieren.“ – „Freund, wenn du dich ordinieren lässt, werden auch wir uns ordinieren lassen.“ Nun gingen die Kinder zu ihren jeweiligen Eltern. Dort sagten sie: „Erlaubt mir, vom Haus in die Hauslosigkeit zu gehen, die Ordination zu nehmen.“ Das erlaubten die Eltern dieser Kinder, wobei sie dachten: ‘Alle Jungen haben den gleichen Willen und die gute Absicht.’ Nachdem die Jungen zu den Mönchen gingen, baten sie um die Ordination. Die Mönche ordinierten und hochordinierten sie. In der Nacht, kurz vor Morgengrauen standen die Kinder auf und weinten: „Gebt Reisgrütze, gebt Reis, gebt feste Speise.“ Die Mönche sagten folgendes: „Brüder, wartet bis die Nacht vorüber ist. Wenn Reisgrütze da ist, dann esst, wenn Reis da ist, dann esst, wenn feste Speise da ist, dann esst. Wenn weder Reisgrütze, Reis oder feste Speise da ist, dann müsst ihr auf Almosengang gehen, wenn ihr essen wollt.“ Obwohl diese Mönche von den Mönchen so angesprochen wurden, weinten sie: „Gebt Reisgrütze, gebt Reis, gebt feste Speise.“ Die Lagerstätte und Sitze bepinkelten und beschmutzten sie.
Der Erhabene stand in der Nacht, kurz vor Morgengrauen auf und hörte das Geschrei der Kinder. Als er es hörte, fragte er den ehrwürdigen Ānanda: „Was ist das für ein Kindergeschrei?“ Da nun berichtete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche wissentlich Personen hochordiniert haben, die weniger als zwanzig Jahre alt sind?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, können bloß diese Toren, wissentlich weniger als zwanzig Jahre alte Personen hochordinieren! Ein Mensch, der weniger als zwanzig Jahre alt ist, ist nicht fähig Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble und unerwünschte Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, harte, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche. Ihr Mönche, mit mehr als zwanzig Jahren ist ein Mensch fähig Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble verletzende Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, hart, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche. Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1065. [403.] Wer auch immer als Mönch wissentlich eine weniger als zwanzig Jahre alte Person hochordinieren sollte, dann gilt diese Person als nicht hochordiniert, jene Mönche[1312] sind zu tadeln, und für ihn[1313] ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
1066. [404.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissentlich’ ist die bewusste, absichtliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
‘Weniger als zwanzig Jahre alt’ bedeutet: es sind noch keine zwanzig Jahre erreicht.[1314]
Wenn er zu sich sagt: „Ich will ihn hochordinieren.“ und er schaut sich um nach einer Gruppe[1315] oder einem Lehrer oder einer Almosenschale oder Roben oder er bestimmt eine (Ordens-)Grenze, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung ist ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen. Die beiden Verkündigungen[1316] sind [weitere zwei] Dukkaṭa-Vergehen. Ist der Beschluss verkündet, ist das für den Unterweiser ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und den Lehrer ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1067. [405.] Er ist weniger als zwanzig Jahre, und er vermutet, dass er weniger als zwanzig Jahre ist, und er hochordiniert ihn, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Er ist weniger als zwanzig Jahre, aber er ist darüber im Zweifel, und er hochordiniert ihn, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er ist weniger als zwanzig Jahre, und er vermutet, dass er zwanzig Jahre vollendet hat, und er hochordiniert ihn, das ist kein Vergehen.
Er hat zwanzig Jahre vollendet, und er vermutet, dass er weniger als zwanzig Jahre ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat zwanzig Jahre vollendet, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Er hat zwanzig Jahre vollendet, und er vermutet, dass er zwanzig Jahre vollendet hat, das ist kein Vergehen.
1068. [406.] Kein Vergehen ist es, wenn jener weniger als zwanzig Jahre alt ist, aber er vermutet, dass jener zwanzig Jahre vollendet hat und er ihn hochordiniert; wenn jener zwanzig Jahre vollendet hat und er vermutet, dass jener zwanzig Jahre vollendet hat und er hochordiniert ihn; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die fünfundsechzigste Vorschrift, die vom weniger als Zwanzigjährigen, ist beendet.
1069. [407.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte eine gewisse Karawane die Absicht von Rājagaha nach Westen[1317] zu gehen. Da sprach ein gewisser Mönch zu den Leuten: „Ich will mit den Ehrenleuten gemeinsam gehen.“ – „Und wir, hoher Herr, wir wollen den Zoll unterschlagen.“ – „Versteht Ihr ’was davon?“ Den Aufsehern kam zu Ohren: „Man sagt, eine Karawane will den Zoll unterschlagen.“ Dann sperrten sie die Straße. Nachdem nun die Aufseher jene Karawane gefasst und sie beschlagnahmt hatten, sprachen sie zu jenem Mönch: „Warum sind Sie, hoher Herr, wissentlich mit dieser Karawane, die stehlen wollten, zusammen losgegangen?“ Nachdem sie ihn [so] aufgehalten hatten, ließen sie ihn frei. Nachdem nun dieser Mönch nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er den [anderen] Mönchen diese Sache. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch, wissend, dass jene Karawane stehlen will, sich mit ihr verabreden und gemeinsam auf derselben Straße unterwegs sein!“ Nachdem nun die Mönche diesen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er jenen Mönch: „Ist das wahr, man sagt, dass du, wissend, dass jene Karawane stehlen will, dich mit ihr verabredet hast und gemeinsam auf derselben Straße unterwegs warst?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, obwohl du wusstest, dass jene Karawane stehlen will, dich mit ihr verabreden und gemeinsam auf derselben Straße unterwegs sein! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene jenen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1070. [408.] Wer auch immer als Mönch, wissend, dass eine Karawane vorhat zu stehlen, sich mit ihr verabredet und dann gemeinsam auf derselben Straße unterwegs sein sollte, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1071. [409.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissend’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Karawane, die vorhat zu stehlen’ bedeutet: Diebe nach deren Tat oder [noch] ungetaner Handlung, oder solche, die losgehen, um den Fürsten zu bestehlen oder jene, die den Zoll unterschlagen wollen[1318].
‘Gemeinsam’ ist: zusammen.
‘Verabreden’ ist: wenn er so vereinbart: „Wir gehen, Freund.“ – „Wir gehen, hoher Herr.“ oder „Wir gehen, hoher Herr.“ – „Wir gehen, Freund.“ oder „Heute oder morgen oder später gehen wir.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf’ ist: wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann; von Dorfmitte zu Dorfmitte ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn es kein Dorf ist, kein Wald ist, ist es halbe Yojana für halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.
1072. [410.] Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, und er vermutet, dass sie auf Diebstahl aus ist, und er verabredet sich mit ihr und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, aber er ist darüber im Zweifel, und er verabredet sich mit ihr und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, und er vermutet, dass sie nicht auf Diebstahl aus ist, und er verabredet sich mit ihr und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Verabredet sich der Mönch und die Leute verabreden sich nicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, und er vermutet, dass sie auf Diebstahl aus ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, und er vermutet, dass sie nicht auf Diebstahl aus ist, das ist kein Vergehen.
1073. [411.] Kein Vergehen ist es, wenn er mitgeht ohne sich verabredet zu haben; wenn die Leute es verabredet haben und der Mönch hat es nicht vereinbart; wenn sie ohne Vereinbarung gehen; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die sechsundsechzigste Vorschrift, die von der Preller-Karawane, ist beendet.
1074. [412.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da ging ein gewisser Mönch durch das Land Kosala nach Sāvatthi und passierte dabei das Tor eines gewissen Dorfes. Eine gewisse Frau hatte Streit mit ihrem Ehemann, und nachdem sie von [jenem] Dorf aufgebrochen war, da sah sie den Mönch und sprach zu ihm: „Wohin, hoher Herr, will denn der Meister gehen?“ – „Nach Sāvatthi, Schwester, will ich gehen.“ – „Dann will ich mit dem Meister gemeinsam gehen.“ – „Wenn dir so ist, Schwester.“ Dann hatte der Ehemann dieser Frau [auch] das Dorf verlassen und fragte die Leute: „Ob die Meister wohl eine solche Frau gesehen haben?“ – „Meister, sie ist mit einem Fortgezogenen zusammen gegangen.“ Daraufhin nun verfolgte der Mann den Mönch, und nachdem er ihn erreicht und zusammengeschlagen hatte, ließ er ihn frei. Da nun ließ sich der Mönch am Fuß eines gewissen Baumes [völlig] außer Atem nieder. Da aber sprach jene Frau zu dem Mann: „Meister, der Mönch hat mich nicht zu Fall gebracht. Außerdem bin ich diejenige, die mit diesem Mönch zusammen ging. Der Mönch hat nichts getan. Geh, und entschuldige dich bei ihm.“ Daraufhin nun bat der Mann den Mönch um Vergebung. Dann, nachdem der Mönch nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann sich bloß dieser Mönch, mit einer Frau verabreden und dann gemeinsam mit ihr auf derselben Straße unterwegs sein!“ Nachdem nun die Mönche diesen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er jenen Mönch: „Ist das wahr, man sagt, dass du dich mit einer Frau verabredet hast und dann mit ihr gemeinsam auf derselben Straße unterwegs warst?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, mit einer Frau verabreden und dann gemeinsam mit ihr auf derselben Straße unterwegs sein! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1075. [413.] Wer auch immer als Mönch sich mit einer Frau verabredet und dann mit ihr auf derselben Straße unterwegs sein sollte, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1076. [414.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Frau’ bedeutet: menschliche Frau, nicht Dämonin oder Abgeschiedene, auch nicht Tierweibchen. Eine wissende, verständige, die weiß, was gute und was schlechte Rede ist, die weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.
‘Gemeinsam’ ist: zusammen.
‘Verabreden’ ist: wenn er so vereinbart: „Wir gehen, Schwester.“ – „Wir gehen, Meister.“ oder „Wir gehen, Meister.“ – „Wir gehen, Schwester.“ oder „Heute oder morgen oder später gehen wir.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf’ ist: wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann; von Dorfmitte zu Dorfmitte ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn es kein Dorf ist, kein Wald ist, ist es halbe Yojana für halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.
1077. [415.] Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, und er verabredet sich und ist dann auf derselben Straße mit ihr unterwegs, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist eine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, und er verabredet sich und ist dann auf derselben Straße mit ihr unterwegs, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist eine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, und er verabredet sich und ist dann auf derselben Straße mit ihr unterwegs, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn der Mönch vereinbart und die Frau hat nichts vereinbart, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es eine Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tierweibchen in menschlicher Gestalt, und er verabredet sich und ist dann auf derselben Straße mit ihr unterwegs, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es eine Frau ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Frau, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Frau, und er vermutet, dass es keine Frau ist, das ist kein Vergehen.
1078. [416.] Kein Vergehen ist es, wenn er ohne sich verabredet zu haben geht; wenn die Frau sich verabredet und der Mönch sich nicht verabredete; wenn er bei gebrochener Vereinbarung geht; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die siebenundsechzigste Vorschrift, die von der Verabredung, ist beendet.
1079. [417.][1319] Bei einer Gelegenheit weilte der erhabene Buddha im Kloster des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain von Sāvatthi. Zu dieser Zeit kam dem Mönch Ariṭṭha[1320], der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, eine solche üble Ansicht auf: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Etliche Mönche hörten, dass dem Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, eine derartige üble Ansicht aufgestiegen ist: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Da gingen diese Mönche zu Ariṭṭha, dem Mönch, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete. Bei ihm angekommen sprachen sie zu ihm: „Ist es wahr, Bruder Ariṭṭha, dass dir diese üble Ansicht aufgestiegen ist: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’?“ – „Zweifellos, Brüder, verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
„Nicht doch, Bruder Ariṭṭha, sag sowas nicht. Missinterpretiere nicht den Erhabenen, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise, Bruder, wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.
Sinneslust, sagte der Erhabene, bereitet wenig Freude, viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust, sagte der Erhabene, ist wie ein Gerippe und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust ... ist wie ein Stück Fleisch ... — ... ist wie eine Grasfackel ...— ... ist wie eine Grube mit glühenden Kohlen ... — ... ist wie eine Traumvorstellung ... — ... ist wie etwas Geborgtes ... — ... ist wie eine Frucht an einem Baum ... — ... ist wie ein Schlachthaus ... — ... ist wie ein Speerschaft ... — ... Sinneslust ... ist wie der Kopf einer Schlange und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr."
Doch der Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, blieb trotz der Worte der Mönche standfest, haftete und hing an seiner üblen Ansicht und drückte sie wie vorher aus: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Da nun die Mönche den Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, nicht von seiner üblen Ansicht abbringen konnten, gingen sie zum Erhabenen. Bei ihm angekommen berichteten sie diese Sache. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete: „Ist es wahr, Mönch, dass dir, Ariṭṭha, eine derartige üble Ansicht aufstieg: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’?“ – „Zweifellos, o Herr, verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
„Zu wem, du törichter Mensch, soll ich die Lehre so dargelegt haben, wie du sie verstehst? Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf vielfache Weise die hemmenden Umstände als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet?
Sinneslust, sagte ich, bereitet wenig Freude, viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust, sagte der Erhabene, ist wie ein Gerippe und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust ... ist wie ein Stück Fleisch ... — ... ist wie eine Grasfackel ...— ... ist wie eine Grube mit glühenden Kohlen ... — ... ist wie eine Traumvorstellung ... — ... ist wie etwas Geborgtes ... — ... ist wie eine Frucht an einem Baum ... — ... ist wie ein Schlachthaus ... — ... ist wie ein Speerschaft ... — ... Sinneslust ... ist wie der Kopf einer Schlange und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr."
Durch deine Missinterpretation schadest du törichter Mensch nicht nur mir, sondern auch dir selber, häufst dir reichlich übles Verdienst an. Das wird dir, du törichter Mensch, für lange Zeit zu Schaden und Leiden gereichen. Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1080. [418.] Wer auch immer als Mönch sprechen sollte: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’, zu diesem Mönch soll von den [anderen] Mönchen daraufhin gesprochen werden: ‘Möge der Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge er nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.’ Wenn aber jener Mönch, der von den Mönchen auf diese Weise angesprochen wurde, [dennoch] darauf bestehen und sie aufrechterhalten sollte, dann soll jener Mönch von den Mönchen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben jener [Ansicht] angesprochen werden. Wenn er bis zu drei Mal angesprochen wurde und er gibt sie auf, dann ist es gut. Sollte er sie nicht aufgeben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
1081. [419.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Sprechen sollte’ ist: er sagt: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
‘Ein Mönch’ ist: eben jener so sprechende Mönch.
‘Von den Mönchen’ ist: die anderen Mönche, die sehen, die hören, die sollen sagen: „Möge der Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge er nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von dessen Ansicht] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem der [betreffende] Mönch in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihm sagen: „Möge der Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge er nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Jener Mönch soll von den Mönchen auf diese Weise gemahnt werden’ ist: So, ihr Mönche, soll er (ab-)gemahnt werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
1082. [420.] ‘Höre mich, hoher Orden! Dem So-und-so genannten Mönch ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Er gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden den So-und-so genannten Mönch [derart] (ab-)mahnen, dass er seine (falsche) Ansicht aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.‘Höre mich, hoher Orden! Dem So-und-so genannten Mönch ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Er gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass dieser seine (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: Dem So-und-so genannten Mönch ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Er gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass dieser seine (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zum dritten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Dem So-und-so genannten Mönch ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Er gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun den So-und-so genannten Mönch (ab), auf dass dieser seine (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der So-und-so genannte Mönch [derart] (ab-)gemahnt wird, dass er seine (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Durch den Orden ist der So-und-so genannte Mönch [nun derart] (ab-) gemahnt worden, dass er seine (falsche) Ansicht aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei den zwei Verkündungen sind es [weitere] Dukkaṭa-Vergehen. Sobald die Verkündigungen beendet wurden, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1083. [421.] Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren[1321] ist, aber er gibt sie nicht auf, ist [für den Betreffenden] ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er gibt sie nicht auf, ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er gibt sie nicht auf, ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1322]
1084. [422.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn er es aufgibt; wenn er verrückt ist.[1323]Die achtundsechzigste Vorschrift, die von Ariṭṭha, ist beendet.
1085. [423.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da speisten die Mönche der Sechsergruppe wissentlich mit dem Mönch Ariṭṭha, der solches gesprochen hatte[1324], der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelte, der diese (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hatte, sie waren mit ihm zusammen und legten sich mit ihm auf einem Platz hin.[1325] Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wissentlich mit dem Mönch Ariṭṭha, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speisen, verweilen und sich auch zusammen an einem Platz hinlegen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr wissentlich mit dem Mönch Ariṭṭha, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speist, verweilt und euch auch zusammen an einem Platz hinlegt habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wissentlich mit dem Mönch Ariṭṭha, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speisen, verweilen und euch auch zusammen an einem Platz hinlegen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1086. [424.] Wer auch immer als Mönch wissentlich einem Mönch, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speisen sollte oder zusammen sein sollte oder sich mit ihm an einem Platz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“1087. [425.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Solches gesprochen hat’ ist: er sagte so etwas wie: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
‘Handelt nicht in Übereinstimmung mit der Lehre’ bedeutet: er ist suspendiert, nicht rehabilitiert.
‘Seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat zusammen’ ist: gemeinsam mit einem, der (falsche) Ansicht nicht aufgab.
‘Speisen sollte’ ist: zweierlei Speisen: materielle Speisung und Lehr-Speisung. Materielle Speise bedeutet: er gibt Materielles oder nimmt es an, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Speisung der Lehre bedeutet: er rezitiert oder er lässt rezitieren. Rezitiert er zeilenweise oder lässt er so rezitieren, ist das Zeile um Zeile ein Pācittiya-Vergehen. Rezitiert er silbenweise oder lässt er so rezitieren, ist das Silbe um Silbe ein Pācittiya-Vergehen.
‘Zusammensein sollte’ ist: wenn er mit einem Suspendierten zusammen Uposatha oder Pavāraṇa oder ein Ordensverfahren durchführt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Oder sich mit ihm an einem Platz niederlassen sollte’ ist: wenn sich unter einem Dach ein Suspendierter auf einen Platz hingelegt hat, und ein Mönch legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich auf einem Platz ein Mönch hingelegt hat, und ein Suspendierter legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Legen sich beide da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich nach dem Aufstehen wieder hingelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1088. [426.] Da ist ein Suspendierter, und er vermutet, dass es ein Suspendierter ist, und er speist mit ihm, ist mit ihm zusammen, legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Suspendierter, aber er ist darüber im Zweifel, und er speist mit ihm, ist mit ihm zusammen, legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein Suspendierter, und er vermutet, dass es kein Suspendierter ist, und er speist mit ihm, ist mit ihm zusammen, legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist kein Vergehen.
Da ist ein nicht Suspendierter, und er vermutet, dass es ein Suspendierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Suspendierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Suspendierter, und er vermutet, dass es kein Suspendierter ist, das ist kein Vergehen.
1089. [427.] Kein Vergehen ist es, wenn er weiß, dass jener nicht suspendiert ist; wenn er weiß, dass jener suspendiert war und rehabilitiert wurde; wenn er weiß, dass jener seine (falsche) Ansicht aufgegeben hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die neunundsechzigste Vorschrift, die vom Nachfolgen eines Suspendierten, ist beendet.
1090. [428.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war beim Novizen[1326] Kaṇṭaka eine solche üble Ansicht auf: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Etliche Mönche hörten, dass dem Novizen Kaṇṭaka eine solche üble Ansicht aufgestiegen ist: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Da gingen diese Mönche zum Novizen Kaṇṭaka. Bei ihm angekommen sprachen sie zu ihm: „Ist es wahr, Bruder Kaṇṭaka, dass dir diese üble Ansicht aufgestiegen ist: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’?“ – „Zweifellos, Brüder, verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
„Nicht doch, Bruder Kaṇṭaka, sag sowas nicht. Missinterpretiere nicht den Erhabenen, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise, Bruder, wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.
Sinneslust, sagte der Erhabene, bereitet wenig Freude, viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust, sagte der Erhabene, ist wie ein Gerippe und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust ... ist wie ein Stück Fleisch ... — ... ist wie eine Grasfackel ...— ... ist wie eine Grube mit glühenden Kohlen ... — ... ist wie eine Traumvorstellung ... — ... ist wie etwas Geborgtes ... — ... ist wie eine Frucht an einem Baum ... — ... ist wie ein Schlachthaus ... — ... ist wie ein Speerschaft ... — ... Sinneslust ... ist wie der Kopf einer Schlange und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr."
Doch der Novize Kaṇṭaka blieb trotz der Worte der Mönche standfest, haftete und hing an seiner üblen Ansicht und drückte sie wie vorher aus: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“ Da nun die Mönche den Novizen Kaṇṭaka nicht von seiner üblen Ansicht abbringen konnten, gingen sie zum Erhabenen. Bei ihm angekommen berichteten sie diese Sache. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den Novizen Kaṇṭaka: „Ist es wahr, was man sagt, dass dir, Kaṇṭaka, eine derartige üble Ansicht aufstieg: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’?“ – „Zweifellos, o Herr, verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
„Zu wem, du törichter Mensch, soll ich die Lehre so dargelegt haben, wie du sie verstehst? Habe ich nicht, du törichter Mensch, auf vielfache Weise die hemmenden Umstände als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet?
Sinneslust, sagte ich, bereitet wenig Freude, viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust, sagte der Erhabene, ist wie ein Gerippe und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr. Sinneslust ... ist wie ein Stück Fleisch ... — ... ist wie eine Grasfackel ...— ... ist wie eine Grube mit glühenden Kohlen ... — ... ist wie eine Traumvorstellung ... — ... ist wie etwas Geborgtes ... — ... ist wie eine Frucht an einem Baum ... — ... ist wie ein Schlachthaus ... — ... ist wie ein Speerschaft ... — ... Sinneslust ... ist wie der Kopf einer Schlange und bereitet viel Ungemach, viel Kümmernis, mehr Gefahr."
Durch deine Missinterpretation schadest du törichter Mensch nicht nur mir, sondern auch dir selber, häufst dir reichlich übles Verdienst an. Das wird dir, du törichter Mensch, für lange Zeit zu Schaden und Leiden gereichen. Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den Novizen Kaṇṭaka auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, und er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Nun denn, ihr Mönche, dann sei der Novize Kaṇṭaka vom Orden ausgeschlossen[1327]. Und so, ihr Mönche, soll er ausgeschlossen werden: [sagt zu ihm:] ‘Von heute an, Freund Kaṇṭaka, soll für dich der Erhabene nicht als Lehrer anzusehen sein. Außerdem gibt es für dich nicht mehr die Gelegenheit, mit den anderen Novizen zusammen zu sein und bei den Mönchen zwei, drei Nächte zu schlafen. Geh weg, verschwinde!“ Dann hat der Orden den Novizen Kaṇṭaka ausgeschlossen.
Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe, wissend, dass der Novize Kaṇṭaka ausgeschlossen ist, ihn beschwatzt und unterstützt, speisten mit ihm und legten sich mit ihm an einen Platz nieder. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wissentlich mit dem ausgeschlossenen Novizen Kaṇṭaka schwatzen und ihn unterstützen, mit ihm speisen und sich mit ihm an einen Platz niederlegen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr wissentlich mit dem ausgeschlossenen Novizen Kaṇṭaka schwatzt und ihn unterstützt, mit ihm speist und euch mit ihm an einen Platz niedergelegt habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wissentlich ausgeschlossenen Novizen Kaṇṭaka schwatzen und ihn unterstützen, mit ihm speisen und sich mit ihm an einen Platz niederlegen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1091. [429.] Sollte ein Novize so etwas sagen wie: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’, dann soll zu diesem Novizen von den Mönchen gesprochen werden: ‘Möge der Bruder Novize nicht so sprechen. Möge er nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.’ Wenn der Novize auf diese Weise von den Mönchen angesprochen wurde, das nicht aufgeben sollte, dann sollen die Mönche zu dem Novizen so sprechen: ‘Von heute an, Bruder Novize, soll für dich der Erhabene nicht mehr als Lehrer anzusehen sein. Außerdem gibt es für dich nicht mehr die Gelegenheit, mit den anderen Novizen zusammen zu sein und bei den Mönchen zwei, drei Nächte zu schlafen. Geh weg, verschwinde!’ Wer auch immer als Mönch wissentlich einen solchen ausgeschlossenen Novizen begünstigen sollte oder sich von ihm aufwarten lassen sollte oder mit ihm speisen sollte oder sich mit ihm auf einem Platz niederlassen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“1092. [430.] ‘Novize’ bedeutet: er wird Anwärter genannt.
‘Sprechen sollte’ ist: wenn er sagt: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“
‘Der Novize’ ist: eben jener Novize der das sagt.
‘Von den Mönchen’ ist: die anderen Mönchen, die sehen, die hören, die sollen sagen: „Möge der Bruder Novize nicht so sprechen. Möge er nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für den sie Ausübenden ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn er es aufgibt, dann ist es gut. Gibt er es nicht auf, dann sollen die Mönche zu jenem Novizen sprechen: „Von heute an, Bruder Novize, soll für dich der Erhabene nicht mehr als Lehrer anzusehen sein. Außerdem gibt es für dich nicht mehr die Gelegenheit, mit den anderen Novizen zusammen zu sein und bei den Mönchen zwei, drei Nächte zu schlafen. Geh weg, verschwinde!“
‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Solch ein Ausgeschlossener’ ist: eben jener Ausgeschlossene.
‘Novize’ bedeutet: er wird Novize genannt.
‘Begünstigen sollte’ ist: wenn er ihn begünstigt, indem er sagt: „Ich will ihm eine Almosenschale oder eine Robe oder eine Unterweisung geben oder eine Frage stellen.“, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
‘Sich aufwarten lassen sollte’ ist: wenn er von ihm das Seifenpulver oder den (Reinigungs-)Lehm oder das Zahnholz oder das Mundwasser billigt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
‘Mit ihm speisen sollte’ ist: zweierlei Speisen: materielle Speisung und Lehr-Speisung. Materielle Speise bedeutet: er gibt Materielles oder nimmt es an, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Speisung der Lehre bedeutet: er rezitiert oder er lässt rezitieren. Rezitiert er zeilenweise oder lässt er so rezitieren, ist das Zeile um Zeile ein Pācittiya-Vergehen. Rezitiert er silbenweise oder lässt er so rezitieren, ist das Silbe um Silbe ein Pācittiya-Vergehen.
‘Mit ihm an einem Platz sich niederlegen sollte’ ist: wenn sich unter einem Dach ein ausgeschlossener Novize auf einen Platz hingelegt hat, und ein Mönch legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich auf einem Platz ein Mönch hingelegt hat, und ein ausgeschlossener Novize legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Legen sich beide da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich nach dem Aufstehen wieder hingelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen
1093. [431.] Da ist er ausgeschlossen, und er vermutet, dass er ausgeschlossen ist, und er unterhält sich mit ihm oder begünstigt ihn oder speist mit ihm oder legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist er ausgeschlossen, aber er ist darüber im Zweifel, und er unterhält sich mit ihm oder begünstigt ihn oder speist mit ihm oder legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist er ausgeschlossen, und er vermutet, dass er nicht ausgeschlossen ist, und er unterhält sich mit ihm oder begünstigt ihn oder speist mit ihm oder legt sich mit ihm an einem Platz nieder, das ist kein Vergehen.
Da ist er nicht ausgeschlossen, und er vermutet, dass er ausgeschlossen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist er nicht ausgeschlossen, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist er nicht ausgeschlossen, und er vermutet, dass er nicht ausgeschlossen ist, das ist kein Vergehen.
1094. [432.] Kein Vergehen ist es, wenn er weiß, dass jener nicht ausgeschlossen ist; wenn er weiß, dass jener seine (falsche) Ansicht aufgegeben hat; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die siebzigste Vorschrift, die von Kaṇṭaka, ist beendet.
[Das war] das siebente Kapitel, das von den Lebewesen.
Vorsätzlich getötet, mit Lebendem,
Wiederaufnahme, das schwere
Vergehen verheimlicht;
weniger als zwanzig, Karawane
auch,
Verabredung und von Ariṭṭha;
Der Suspendierte, auch Kaṇṭaka,
zehn Vorschriften sind das.
1095. [433.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, im Kloster des Ghosita in Kosambi. Zu dieser Zeit, da betätigte sich der ehrwürdige Channa in Fehlverhalten. Die Mönche sprachen [zu ihm]: „Bruder Channa, tu so etwas nicht. Das ist nicht erlaubt.“ Er aber sprach: „Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner[1328] ist, dazu befragt habe.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Channa, wenn er von einem Mönch auf etwas mit der Lehre Übereinstimmendes[1329] angesprochen wird, so sprechen: ‘Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.’!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Channa auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Channa: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Channa, als du von einem Mönch auf etwas mit der Lehre Übereinstimmendes angesprochen wurdest, ‘Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.’ gesagt hast?“ – Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, wenn dich ein Mönch auf etwas mit der Lehre Übereinstimmendes angesprochen hat, ‘Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.’ sagen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Channa auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1096. [434.] Wer auch immer als Mönch, wenn er von Mönchen hinsichtlich etwas mit der Lehre Übereinstimmendem angesprochen werden sollte, und er sagt [etwas in der Art wie]: ‘Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.’, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Von einem zu schulenden Mönch, ihr Mönche, soll gelernt werden, soll untersucht werden, soll gefragt werden.[1330] Das ist hier die richtige Vorgehensweise.“
1097. [435.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Von Mönchen’ ist: von den anderen Mönchen.
‘Mit der Lehre Übereinstimmendes’ bedeutet: was vom Erhabenen als Übungsvorschrift erlassen wurde, das wird als mit der Lehre in Übereinstimmung bezeichnet.
‘Daraufhin angesprochen, spricht er etwas wie „Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.“ ist: wenn er sagt: „Dazu will ich [erst] einen erfahrenen Weisen, einen, der klug ist, der viel gehört hat, der ein Lehrredner ist, befragen.“, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1098. [436.] Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und er sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und er sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und er sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er auf etwas angesprochen wird, was nicht erlassen wurde, und er sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und weiter: ‘Nein, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, einen Satzungskenner, einen Weisen, einen Klugen, einen, der viel gehört hat, einen Lehrredner befragt habe.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er von einem nicht Hochordinierten auf etwas angesprochen wird, was entweder erlassen oder nicht erlassen wurde, und er sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und weiter: ‘Nein, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, einen Satzungskenner, einen Weisen, einen Klugen, einen, der viel gehört hat, einen Lehrredner befragt habe.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Zu Schulender’ ist: mit der Absicht sich [darin] zu schulen.
‘Soll gelernt werden’ ist: es soll gewusst werden.
‘Soll untersucht werden’ ist: wenn er spricht: „Warum, hoher Herr, ist das hier so?“, „Was ist hiervon die Bedeutung?“
‘Soll gefragt werden’ ist: es soll darüber nachgedacht werden, es soll (im Geist) erwogen werden.
‘Das ist hier die richtige Vorgehensweise.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].
1099. [437.] Kein Vergehen ist es, wenn er sagt: „Das will ich wissen, darin will ich mich schulen.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die einundsiebzigste Vorschrift, die vom Übereinstimmenden mit der Lehre, ist beendet.
1100. [438.][1331] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da legte der Erhabene auf mancherlei Weise die Ordenssatzung dar, sprach über den Wert der Ordenssatzung, sprach vom Gewinn beim Befolgen der Ordenssatzung, wieder und wieder pries er den ehrwürdigen Upāli. Da sagten sich die Mönche: „Der Erhabene legte auf mancherlei Weise die Ordenssatzung dar, sprach über den Wert der Ordenssatzung, sprach vom Gewinn beim Befolgen der Ordenssatzung, wieder und wieder pries er den ehrwürdigen Upāli. Lasst uns zum ehrwürdigen Upāli gehen, ihr Brüder, und in seiner Gegenwart die Ordenssatzung gründlich studieren.“ Dann studierten also viele Mönche, Ordensältere[1332], mittlere[1333] und neulich Ordinierte[1334], in Gegenwart des ehrwürdigen Upāli die Ordenssatzung.
Da nun sprachen die Mönche der Sechsergruppe zu sich: „Zur Zeit, ihr Brüder, da studieren viele Mönche, Ordensältere, Mittlere und Neue, in Gegenwart des ehrwürdigen Upāli die Ordenssatzung. Wenn sie in der Ordenssatzung gut ausgebildet sind, dann werden sie uns wie sie wollen, wann sie wollen und so oft sie wollen, an sich ziehen und mit sich herumschleppen. Los Brüder, lasst uns die Ordenssatzung verächtlich machen.“ Nachdem daraufhin nun die Mönche der Sechsergruppe zu [anderen] Mönchen gegangen waren, sprachen sie zu denen: „Was soll das denn mit den kleinen und kleinsten Übungsvorschriften, die da rezitiert werden? Sowas führt nur zu Gewissensbissen, Quälerei und Verwirrung!“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe die Ordenssatzung verächtlich machen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr die Ordenssatzung verächtlich gemacht habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, die Ordenssatzung verächtlich machen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1101. [439.] Wer auch immer als Mönch, wenn das Pātimokkha rezitiert wird, so etwas sagen sollte wie: ‘Was soll das denn mit den kleinen und kleinsten Übungsvorschriften, die da rezitiert werden? Sowas führt nur zu Gewissensbissen, Quälerei und Verwirrung.’, begeht wegen Verächtlichmachens der Übungsvorschriften ein Pācittiya-Vergehen.“
1102. [440.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wenn das Pātimokkha rezitiert wird’ ist: wenn es rezitiert wird oder wenn zum Rezitieren veranlasst wird oder wenn Studien [darin] gemacht werden[1335].
‘So etwas sagen sollte wie’ ist: wenn er sagt: „Was soll das denn mit den kleinen und kleinsten Übungsvorschriften, die da rezitiert werden? Sowas führt nur zu Gewissensbissen, Quälerei und Verwirrung.“ und/oder er macht gegenüber einem Hochordinierten die Ordenssatzung verächtlich, indem er sagt: „Wenn er das studiert, dann wird er Gewissensbisse haben, wird sich quälen, wird verwirrt sein. Wenn er das nicht studiert, dann wird er dadurch keine Gewissensbisse haben, wird nicht gequält sein, wird nicht verwirrt sein. Dieser Segen ist nicht geäußert worden, dieser Segen wurde nicht gelehrt, dieser Segen wurde nicht studiert, das wurde nicht als Segen betrachtet.“ oder „Lasst die Ordenssatzung verschwinden.“ oder „Lasst diese Mönche nicht gut ausgebildet sein.“, dann ist das ein Pācittiya-Vergehen.[1336]
1103. [441.] Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und er macht [ihm gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und er macht [ihm gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und er macht [ihm gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er eine andere Lehre[1337] verächtlich, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1104. [442.] Kein Vergehen ist es, wenn er ohne die Absicht etwas verächtlich zu machen sagt: „Na los, du studierst [erst einmal] die Lehrreden oder die Verse oder die höhere Lehre[1338], danach [erst] magst du die Ordenssatzung studieren.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die zweiundsiebzigste Vorschrift, die von der Verwirrung, ist beendet.
1105. [443.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe Fehlverhalten gepflegt und sprachen zu sich: „Aus Unwissenheit haben wir uns vergangen mögen die anderen verstehen.“, und als das Pātimokkha rezitiert wurde, da sprachen sie: „Jetzt erst, da verstehen wir, dass man sagt, dass auch das ein Gesetz ist, in den Texten überliefert[1339], in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt!“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe wenn das Pātimokkha rezitiert wird so etwas sagen wie: ‘Jetzt erst, da verstehen wir, dass man sagt, dass auch das ein Gesetz ist, in den Texten überliefert, in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.’!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr als das Pātimokkha rezitiert wurde ‘Jetzt erst, da verstehen wir, dass man sagt, dass auch das ein Gesetz ist, in den Texten überliefert, in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.’ gesagt habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wenn das Pātimokkha rezitiert wird: ‘Jetzt erst, da verstehen wir, dass man sagt, dass auch das ein Gesetz ist, in den Texten überliefert, in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.’ sagen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1106. [444.] Wer auch immer als Mönch bei der halbmonatlichen Rezitation des Pātimokkha so sprechen sollte: ‘Jetzt erst verstehe ich, dass auch das ein Gesetz ist, das in den Texten überliefert ist, das in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.’ Und von diesem Mönch sollten die anderen Mönche wissen, dass dieser Mönch früher schon zwei, drei Mal zur Rezitation des Pātimokkha niederließ, wenn nicht sogar öfter, dann gibt es für diesen Mönch keine [Schuld-]Freiheit aufgrund von Unwissenheit. Welches Vergehen er auch immer begangen hat, dem entsprechend soll er nach den Vorschriften behandelt werden. Darüber hinaus soll er auf seine Unwissenheit angesprochen werden: ‘Das ist für dich, Bruder, kein Gewinn, das ist für dich schlecht bekommen, dass du dich bei der halbmonatlichen Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht hast, weil du nicht aufmerksam warst.’ Für denjenigen, irregeführt hat, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
1107. [445.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Halbmonatlich’ ist: an den Uposatha-Tagen.
‘Wenn das Pātimokkha rezitiert wird’ ist: wenn es rezitiert wird.
‘So etwas sprechen sollte’ ist: nachdem er Fehlverhalten gepflegt hat, sagt er sich: „Aus Unwissenheit habe ich mich vergangen, so mag man es verstehen.“, und wenn das Pātimokkha rezitiert wird, da spricht er: „Jetzt erst verstehe ich, dass auch das ein Gesetz ist, das in den Texten überliefert ist, das in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.“, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn von diesem Mönch, der Irreführung beabsichtigt, die anderen Mönche wissen sollten, dass er früher schon zwei, drei Mal zur Rezitation des Pātimokkha niederließ, wenn nicht sogar öfter, dann gibt es für diesen Mönch keine [Schuld-]Freiheit aufgrund von Unwissenheit.[1340] Welches Vergehen er auch immer begangen hat, dem entsprechend soll er nach den Vorschriften behandelt werden. Darüber hinaus soll er auf seine Unwissenheit angesprochen werden. Und so, ihr Mönche, soll er angesprochen werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
1108. [446.] ‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch hat sich bei der Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht und war nicht aufmerksam. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Irreführung des So-und-so genannten Mönches zurückweisen.’ Das ist die Ankündigung.‘Höre mich, hoher Orden! Der So-und-so genannte Mönch hat sich bei der Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht und war nicht aufmerksam. Der Orden wird nun die Irreführung des So-und-so genannten Mönches zurückweisen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Irreführung des So-und-so genannten Mönches zurückgewiesen wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’
‘Zurückgewiesen wurde durch den Orden die Irreführung des So-und-so genannten Mönches. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Ist die Irreführung nicht zurückgewiesen, und er führt irre, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist die Irreführung zurückgewiesen, und er führt irre, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[1341]
1109. [447.] Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren[1342] ist, [und er führt irre,] das ist ein Pācittiya-Vergehen.Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, [und er führt irre,] das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er führt irre, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und er führt irre,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[1343]
1110. [448.] Kein Vergehen ist es, wenn nicht detailliert gehört wurde; wenn weniger als zwei, drei Mal detailliert gehört wurde[1344]; wenn er nicht den Wunsch hat irrezuführen; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die dreiundsiebzigste Vorschrift, die von der Irreführung, ist beendet.
1111. [449.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da gaben die Mönche der Sechsergruppe zornig und missgestimmt den Mönchen der Siebzehnergruppe Schläge[1345]. Jene jammerten. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: „Warum, ihr Brüder, jammert ihr denn?“ – „Die Mönche der Sechsergruppe, ihr Brüder, die haben uns zornig und missgestimmt Schläge gegeben.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe [anderen] Mönchen zornig und missgestimmt Schläge geben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr [anderen] Mönchen zornig und missgestimmt Schläge gegeben habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, [anderen] Mönchen zornig und missgestimmt Schläge geben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1112. [450.] Wer auch immer als Mönch einem Mönch zornig und missgestimmt einen Schlag geben sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1113. [451.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einem Mönch’ ist: einem anderen Mönch.
‘Zornig und missgestimmt’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.
‘Einen Schlag geben sollte’ ist: mit dem Körper oder mit etwas, das mit dem Körper in Verbindung steht oder mit etwas Weggeworfenem, und sei es auch nur ein Lotosblatt, einen Schlag geben, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1114. [452.] Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und zornig als auch missgestimmt gibt er jenem einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und zornig als auch missgestimmt gibt er jenem einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und zornig als auch missgestimmt gibt er jenem einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er zornig und missgestimmt einem nicht Hochordinierten einen Schlag gibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1115. [453.] Kein Vergehen ist es, wenn er irgendwie bedrängt wird, er sich befreien möchte und einen Schlag gibt[1346]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierundsiebzigste Vorschrift, die vom Schlagen, ist beendet.
1116. [454.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe zornig und missgestimmt gegen die Mönche der Siebzehnergruppe die Hand drohend erhoben. Sie befürchteten Schläge und jammerten. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: „Warum, ihr Brüder, jammert ihr denn?“ – „Die Mönche der Sechsergruppe, ihr Brüder, die haben zornig und missgestimmt gegen uns die Hand drohend erhoben.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe gegen die Mönche der Siebzehnergruppe zornig und missgestimmt die Hand drohend erheben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr gegen die Mönche der Siebzehnergruppe zornig und missgestimmt die Hand drohend erhoben habt?“ − „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, gegen die Mönche der Siebzehnergruppe zornig und missgestimmt die Hand drohend erheben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1117. [455.] Wer auch immer als Mönch gegen einen Mönch zornig und missgestimmt die Hand drohend erheben sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“1118. [456.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einem Mönch’ ist: einem anderen Mönch.
‘Zornig und missgestimmt’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.
‘Die Hand drohend erheben sollte’’ ist: wenn er den Körper oder etwas, was mit dem Körper in Zusammenhang steht erheben sollte, und sei es auch nur ein Lotosblatt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
1119. [457.] Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, und zornig als auch missgestimmt erhebt er drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, und zornig als auch missgestimmt erhebt er drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, und zornig als auch missgestimmt erhebt er drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er zornig und missgestimmt gegen einen nicht Hochordinierten die Hand drohend erhebt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es ein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein nicht Hochordinierter, und er vermutet, dass es kein Hochordinierter ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1120. [458.] Kein Vergehen ist es, wenn er irgendwie bedrängt wird, er sich befreien möchte und die Hand drohend erhebt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die fünfundsiebzigste Vorschrift, die vom Erheben der Hand, ist beendet.
1121. [459.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe einen [anderen] Mönch grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe einen [anderen] Mönch grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr einen [anderen] Mönch grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, einen [anderen] Mönch grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1122. [460.] Wer auch immer als Mönch einen Mönch grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1123. [461.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Mönch’ ist: ein anderer Mönch.
‘Grundlos’ bedeutet: nicht gesehen, nicht gehört, nicht vermutet.
‘Saṅghādisesa’ ist: das eine oder andere der dreizehn.
‘Bezichtigen sollte’ ist: beschuldigt er oder lässt er beschuldigen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1124. [462.] Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er bezichtigt ihn grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er bezichtigt ihn grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er bezichtigt ihn grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Bezichtigt er ihn des (moralischen) Fehlverhaltens[1347] oder des Kundtuns falscher Ansichten[1348], das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Bezichtigt er einen nicht Hochordinierten, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1125. [463.] Kein Vergehen ist es, wenn er der Wahrheit entsprechend bezichtigt oder ihn bezichtigen lässt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechsundsiebzigste Vorschrift, die von der Grundlosigkeit, ist beendet.
1126. [464.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da erweckten die Mönche der Sechsergruppe bei den Mönchen der Siebzehnergruppe absichtlich Gewissensbisse[1349] indem sie sagten: „Der Erhabene, ihr Brüder, erließ diese Vorschrift. ‘Ein weniger als zwanzig Jahre alter Mann soll nicht hochordiniert werden.’ Und ihr, seid mit neunzehn Jahren hochordiniert worden. Ihr seid doch hoffentlich keine Nicht-Hochordinierten?“ Sie jammerten. Die [anderen] Mönche sprachen: „Warum, Brüder, jammert ihr denn?“ – „Die Mönche der Sechsergruppe, ihr Brüder, haben absichtlich bei uns Gewissensbisse aufkommen lassen.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe bei [anderen] Mönchen absichtlich Gewissensbisse erwecken!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr bei [anderen] Mönchen absichtlich Gewissensbisse erweckt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, bei [anderen] Mönchen absichtlich Gewissensbisse erwecken! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1127. [465.] Wer auch immer als Mönch bei einem Mönch absichtlich Gewissensbisse in dem Gedanken: ‘Auf diese Weise wird es für ihn unangenehm sein.’ erwecken sollte, und das aus diesem Grund tun sollte und aus keinem anderen, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1128. [466.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Bei einem Mönch’ ist: bei einem anderen Mönch.
‘Absichtlich’ ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
‘Gewissensbisse erwecken’ ist: wenn er sagt: „Du hast vermutlich mit weniger als zwanzig Jahren hochordiniert.“ [oder] „Vermutlich hast du zur falschen Zeit gegessen.“ [oder] „Vermutlich hast du Berauschendes getrunken.“ [oder] „Vermutlich hast du zusammen mit einer Frau an einem heimlichen Platz gesessen.“, und es kommen Gewissensbisse auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn er es aus diesem Grund gemacht hat, und aus keinem anderen, und es kommen [daraufhin] Gewissensbisse bei jenem auf.
1129. [467.] Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, und er erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihm, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und er erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihm, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jener ist hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und er erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihm, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Erweckt er absichtlich Gewissensbisse bei einem, der nicht hochordiniert ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jener ist nicht hochordiniert, und er vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1130. [468.] Kein Vergehen ist es, wenn er nicht beabsichtigt, dass Gewissensbisse aufkommen und er spricht: „Du hast vermutlich mit weniger als zwanzig Jahren hochordiniert.“ [oder] „Vermutlich hast du zur falschen Zeit gegessen.“ [oder] „Vermutlich hast du Berauschendes getrunken.“ [oder] „Vermutlich hast du zusammen mit einer Frau an einem heimlichen Platz gesessen.“, „Na los, finde es heraus, auf dass du später keine Gewissensbisse haben mögest.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die siebenundsiebzigste Vorschrift, die mit der Absicht, ist beendet.
1131. [469.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe mit den integren Mönchen eine Auseinandersetzung. Die integren Mönche sprachen: „Schamlos[1350] sind sie, ihr Brüder, diese Mönche der Sechsergruppe. Es ist nicht möglich, mit denen [vernünftig] zu diskutieren[1351].“ Die Mönche der Sechsergruppe sprachen: „Warum, ihr Brüder, sagt ihr zu uns Schamlose, und macht uns somit schlecht?“ – „Wie aber konntet ihr Brüder das hören?“ – „Wir haben uns lauschend bei den Ehrwürdigen hingestellt.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe dabeistehen und lauschen, wenn [andere] Mönche am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, als [andere] Mönche am Streiten waren, am Zanken waren, am Disputieren waren, euch lauschend dazugestellt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr euch bloß, ihr Toren, wenn [andere] Mönche am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind, lauschend dazustellen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1132. [470.] Wer auch immer als Mönch sich wenn Mönche am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind, lauschend dazustellen sollte – in dem Gedanken: ‘Ich will mir anhören, was sie zu sagen haben.’ – wenn er es aus diesem Grund tut und aus keinem anderen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
1133. [471.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wenn Mönche’ ist: wenn andere Mönche.
‘Die am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind’ ist: wenn da ein Streitfall entstanden ist.
‘Lauschend dazustellen sollte’ ist: wenn er in dem Gedanken hingeht: ‘Nachdem ich mir das angehört habe, will ich bezichtigen, will ich erinnern, will ich beschuldigen, will ich nachdrücklich erinnern, will ich verlegen machen.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Geht er hinterher und geht schneller in dem Gedanken: ‘Das will ich hören.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Geht er voran und geht langsamer in dem Gedanken: ‘Das will ich hören.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn er zu einem Platz kommt, wo ein Mönch steht, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch sitzt, zu einem Platz kommt, wo ein Mönch liegt und etwas diskutiert, da soll er sich räuspern, da soll er sich bemerkbar machen. Sollte er sich nicht räuspern oder sich nicht bemerkbar machen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Wenn er es aus diesem Grund macht und aus keinem anderen’ ist: er stellt sich aus keinerlei anderem Grund dazu und lauscht.
1134. [472.] Jene sind hochordiniert, und er vermutet, dass sie hochordiniert sind, und lauschend stellt er sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene sind hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, und lauschend stellt er sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene sind hochordiniert, und er vermutet, dass sie nicht hochordiniert sind, und lauschend stellt er sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Stellt er sich lauschend zu nicht Hochordinierten, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene sind nicht hochordiniert, und er vermutet, dass sie hochordiniert sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene sind nicht hochordiniert, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene sind nicht hochordiniert, und er vermutet, dass sie nicht hochordiniert sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1135. [473.] Kein Vergehen ist es, wenn er hingeht in dem Gedanken: ‘Nachdem ich mir das angehört habe, will ich mich darüber freuen[1352], will ich damit aufhören[1353], will ich beschwichtigen[1354], will ich mich davon befreien[1355].’; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die achtundsiebzigste Vorschrift, die vom Belauschen, ist beendet.
1136. [474.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe Fehlverhalten gepflegt und als gegen einzelne (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurden, da protestierten sie[1356]. Bei einer Gelegenheit, da hatte der Orden sich versammelt, weil irgendetwas zu erledigen war. Die Mönche der Sechsergruppe waren [gerade] beim Robenanfertigen und gaben einem [der ihren] die Zustimmung[1357]. Da nun sprach der Orden: „Ihr Brüder! Dieser Mönch aus der Sechsergruppe kam allein. Lasst uns ein Verfahren gegen ihn durchführen.“, und führte ein Verfahren gegen ihn durch. Daraufhin ging der Mönch zu den Mönchen der Sechsergruppe. Die Mönche der Sechsergruppe sprachen zu ihm: „Was hat denn, Bruder, der Orden gemacht?“ – „Der Orden, ihr Brüder, hat gegen mich ein Verfahren durchgeführt.“ – „Nein, Bruder, wir haben nicht dafür unsere Zustimmung gegeben: ‘Gegen dich mag ein Verfahren durchgeführt werden.’ Wenn wir gewusst hätten: ‘Gegen dich mag ein Verfahren durchgeführt werden.’, dann hätten wir nicht unsere Zustimmung gegeben. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie für ein rechtmäßiges Verfahren ihre Zustimmung gaben, im Nachhinein Kritik daran üben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr für ein rechtmäßiges Verfahren eure Zustimmung gegeben habt und dann im Nachhinein Kritik daran geübt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr für ein rechtmäßiges Verfahren eure Zustimmung gegeben habt, im Nachhinein Kritik daran üben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1137. [475.] Wer auch immer als Mönch, nachdem er für ein rechtmäßiges Verfahren seine Zustimmung gab, und dann im Nachhinein an diesem Verfahren Kritik übt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1138. [476.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Rechtmäßig’ bedeutet: Verfahren zur Erlaubnisgewährung, mit einer Ankündigung, mit Ankündigung und zwei Durchgängen, mit Ankündigung und vier Durchgängen, durchgeführt in Übereinstimmung mit der Lehre, mit der Ordenssatzung und so, wie es vom Lehrer angewiesen wurde. Das nennt man ein rechtmäßiges Verfahren.
‘Zustimmung gegeben’ ist: wenn er [nachher] kritisiert, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1139. [477.] Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und nachdem er seine Zustimmung gab, kritisiert er es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und nachdem er seine Zustimmung gab, kritisiert er es, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und nachdem er seine Zustimmung gab, kritisiert er es, das ist kein Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist kein Vergehen.
1140. [478.] Kein Vergehen ist es, wenn er weiß: „Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen einen, für den dieses Verfahren nicht geeignet ist durchgeführt worden.“, und er kritisiert es; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die neunundsiebzigste Vorschrift, die vom Kritisieren eines Verfahrens, ist beendet.
1141. [479.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der Orden sich versammelt, weil irgendetwas zu erledigen war. Die Mönche der Sechsergruppe waren [gerade] beim Robenanfertigen und gaben einem [der ihren] die Zustimmung. Dann sprach der Orden: „Lasst uns nun das durchführen, wofür wir uns versammelt haben.“, und erstellten die Ankündigung[1358]. Daraufhin nun sprach jener Mönch: „Auf diese Weise also führt ihr gegen einen Einzelnen ein Verfahren durch. Gegen wen führt ihr denn das Verfahren durch?“, und ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, erhob er sich von seinem Sitzplatz und ging fort. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß dieser Mönch, wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung[1359] ist, ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, sich von seinem Sitzplatz erheben und fortgehen!“ Nachdem nun die Mönche jenen Mönch [der Sechsergruppe] auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er diesen Mönch [der Sechsergruppe]: „Ist das wahr, Mönch, man sagt, dass du, als der Orden bei einer Entscheidungsfindung war, ohne deine Zustimmung gegeben zu haben, dich von deinem Sitzplatz erhoben hast und fortgegangen bist?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du dich bloß, du törichter Mensch, wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist, ohne deine Zustimmung gegeben zu haben, von deinem Sitzplatz erheben und fortgehen! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch [der Sechsergruppe] auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1142. [480.] Wer auch immer als Mönch, wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist, ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, sich von seinem Platz erheben und fortgehen sollte, der begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1143. [481.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist’ bedeutet: das ist ein (Streit-)Fall aufgekommen, aber er wurde noch nicht entschieden oder da ist die Ankündigung erstellt worden, aber die Entschlüssen sind nicht vollendet worden.
‘Ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, sich von seinem Platz erheben und fortgehen sollte’ ist: wenn er in dem Gedanken geht: ‘Warum sollte dieses Verfahren, [solange] es in der Schwebe ist[1360], solange es unvollständig ist, nicht ausgeführt worden sein?“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Verlässt er die Versammlung nach außerhalb der Hand-Reichweite, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er sie [so weit] verlassen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1144. [482.] Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, erhebt er sich von seinem Sitzplatz und geht fort, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, erhebt er sich von seinem Sitzplatz und geht fort, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, erhebt er sich von seinem Sitzplatz und geht fort, ist das kein Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist kein Vergehen.
1145. [483.] Kein Vergehen ist es, wenn er in dem Gedanken geht: ‘Im Orden kommt Auseinandersetzung, Streit, Zankerei und Disput auf.’ [oder] ‘Ordensspaltung oder Ordenstrennung kommt auf.’, und dann geht; [oder] ‘Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen einen, für den dieses Verfahren nicht geeignet ist durchgeführt worden.’, und dann geht; wenn er krank ist und geht; wenn er geht, weil etwas für einen Kranken zu erledigen ist; wenn er geht, weil er von Urin- oder Stuhldrang gepeinigt wird; wenn er in dem Gedanken geht: ‘Ich habe nicht den Wunsch, mich bei diesem Verfahren zu ärgern, ich will später wiederkommen.’; wenn er verrückt ist[1361]; wenn er der Ersttäter ist.Die achtzigste Vorschrift, die vom Zustimmung nicht Geben und dann weggehen, ist beendet.
1146. [484.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Damals, da war der ehrwürdige Dabba, der Malliersohn, vom Orden als Unterkunftsanweiser und Mahlzeitenarrangierer ernannt worden. Da wurde die Robe des Ehrwürdigen schäbig. Bei einer Gelegenheit, da bekam der Orden eine Robe. Da hat nun der Orden diese Robe dem ehrwürdigen Dabba, dem Malliersohn, gegeben. Die Mönche der Sechsergruppe ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „So machen also die Mönche, was der Orden erhielt, entsprechend ihrer Bekannten nutzbar.“ Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, nachdem der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr nachdem der Orden einvernehmlich eine Robe vergab, im Nachhinein daran Kritik geübt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1147. [485.] Wer auch immer als Mönch, wenn der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben sollte, indem er spricht: ‘So machen also die Mönche, was der Orden erhielt, entsprechend ihrer Bekannten nutzbar.’, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[1362]1148. [486.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Einvernehmlich’ bedeutet: ein Orden der gleichen Gemeinschaft, der sich innerhalb der gleichen (Gemeinde-)Grenze befindet.
‘Eine Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Gegeben hat’ ist: selber gegeben.
‘Ihren Bekannten nutzbar’ bedeutet: entsprechend ihren Freundschaften, entsprechend ihren Freunden, entsprechend ihren Gefährten, entsprechend ihren Anhängern, entsprechend ihren gemeinsamen Unterweisern, entsprechend ihren gemeinsamen Lehrern.
‘Dem Orden’ bedeutet: es wurde dem Orden gegeben, es wurde übereignet.
‘Erhielt’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Unterkunft, Medizin für den Krankheitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.
‘Im Nachhinein daran Kritik üben sollte’ ist: wenn jener hochordiniert ist und/oder auf ihn hat man sich im Orden geeinigt als Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge, und er sollte daran Kritik üben, dass man jenem die Robe gegeben hat, dann ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1149. [487.] Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und er kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.Es ist ein gültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, und er kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein gültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und er kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wird ein anderer Ausrüstungsgegenstand gegeben, und er kritisiert, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es ein Hochordinierter, auf den man sich im Orden nicht geeinigt hat als einen Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge, und er sollte kritisieren, dass man jenem eine Robe oder einen anderen Ausrüstungsgegenstand gab, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es ein nicht Hochordinierter, auf den man sich im Orden geeinigt oder auch nicht geeinigt hat als einen Unterkunftsanweiser oder Mahlzeitenarrangierer oder Reisgrützeverteiler oder Früchteverteiler oder Verteiler für feste Nahrung oder Verteiler für kleinere Dinge, und er sollte kritisieren, dass man jenem eine Robe oder einen anderen Ausrüstungsgegenstand gab, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, aber er ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, ist das kein Vergehen.
1150. [488.] Kein Vergehen ist es, wenn jener [Bedachte] dem Wesen nach aus Begehren, Hass, Verblendung und Furcht handelt, und er kritisiert, indem er spricht: „Welchen Nutzen hat es, einem zu geben, der es zugrunde richten wird, der nicht richtig damit umgehen wird.“; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die einundachtzigste Vorschrift, die von der Abgetragenen, ist beendet.
1151. [489.][1363] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da wurde von einer gewissen Gilde in Sāvatthi für den Orden Roben und Speisen vorbereitet [mit den Worten]: „Nachdem sie gespeist haben, bekleiden wir sie mit den Roben.“ Da nun gingen die Mönche der Sechsergruppe zu jenen Gilde[-Herren], und bei dort angelangt, sprachen sie zu den Gilde[-Herren]: „Gebt, ihr Freunde, diese Roben jenen Mönchen.“ – „Nein, hohe Herren, wir wollen sie nicht geben. Von uns wurde für den Orden das jährliche Roben-und-Speise-Geben vorbereitet.“ – „Viele Spender, Freunde, hat der Orden, viele Ernährer hat der Orden. Jene Mönche [aber] sind von Euch abhängig, sie schauen auf Euch und sind nun [einmal] hier. Wenn Ihr ihnen nichts gebt, wohin sollen sie dann gehen, auf dass ihnen etwas gegeben werden mag? Gebt ihnen also diese Roben, Freunde.“ Als nun die Gilde[-Herren] derart von den Mönchen der Sechsergruppe bedrängt wurden, haben sie die bereitgestellten Roben den Mönchen der Sechsergruppe gegeben[1364], und spendeten dem Orden [nur] die Speisen. Doch jene Mönche, die da wussten, dass für den Orden [das jährliche] Roben-und-Speise-Geben bereitgestellt war, aber nicht wussten, dass den Mönchen der Sechsergruppe [schon] gegeben wurde, die sprachen: „Bietet doch dem Orden die Roben an, Freunde.“ – „Nein, hohe Herren. Die bereitgestellten Roben haben die Meister der Sechsergruppe [schon] für die Meister der Sechsergruppe zunutze gemacht.“[1365] Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für andere Personen zunutze machen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für andere Personen zunutze gemacht habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes für andere Personen zunutze machen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1152. [490.] Wer auch immer als Mönch wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes einer anderen Person nutzbar macht, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1153. [491.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wissentlich’ bedeutet: er selber weiß es oder es wird ihm von einem oder mehreren anderen mitgeteilt.
‘Dem Orden’ bedeutet: dem Orden geben oder übereignen.
‘Etwas Zugedachtes’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Medizin für den Krankheitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.
‘Zum Nutzen’ bedeutet: es wird kurz gesagt: ‘Wir wollen geben.‘, ‘Wir wollen machen.’, wird es dann jener Person[1366] zunutze gemacht, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1154. [492.] Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, und macht es einer Person zunutze, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber er ist darüber im Zweifel, und macht es einer Person zunutze, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und macht es einer Person zunutze, ist das kein Vergehen.
Wenn er etwas zum Nutzen des [einen] Ordens Zugedachtes einem anderen Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er etwas zum Nutzen des [einen] Tempels Zugedachtes einem anderen Tempel oder Orden oder Person zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn er etwas zum Nutzen der [einen] Person Zugedachtes einer anderen Person oder Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, [und macht es einer Person zunutze,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber er ist darüber im Zweifel, [und macht es einer Person zunutze,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und er vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, [und macht es einer Person zunutze,] ist das kein Vergehen.
1155. [493.] Kein Vergehen ist es, wenn er gefragt werden sollte: ‘Wohin sollen wir geben?’, und er sagt: ‘Ihr möget diese Dinge dahin geben, wohin auch immer es von Nutzen ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es angeraten ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es lange Zeit standhält.’ oder ‘Wenn Euer Geist damit zufrieden ist, dann gebt dort.’; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweiundachtzigste Vorschrift, die vom Zunutzemachen, ist beendet.
[Das war] das achte Kapitel, das von der Übereinstimmung mit der Lehre.
Lehrgemäß, Verwirrung bringen,
Irreführung, Schläge geben;
Hand erheben, unbegründet,
absichtlich, und belauschen auch;
Kritik dran üben, Zustimmung,
Dabba auch und nutzbar machen.
1156. [494.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da sprach Fürst Pasenadi von Kosala zum Wächter seines Lust-Parkes: „Du da, geh und fege den Lustpark. Wir wollen in den Lustpark gehen.“ – „So sei es, Göttlicher.“ antwortete der Parkwächter dem Fürsten Pasenadi von Kosala, und fegte den Lustpark. Da sah er den Erhabenen am Fuß eines gewissen Baumes sitzen. Als er ihn gesehen hatte, da ging er zu Fürst Pasenadi von Kosala, und nachdem er bei ihm angelangt war, sprach er zu ihm: „Göttlicher, der Lustpark ist rein. Aber der Erhabene sitzt dort.“ – „Du, lass ihn! Wir wollen dem Erhabenen huldigen.“ Nachdem nun Fürst Pasenadi von Kosala in den Lustpark gegangen war, ging er zum Erhabenen. Zu dieser Zeit, da saß ein gewisser Laienanhänger beim Erhabenen und huldigte ihm. Da nun sah Fürst Pasenadi von Kosala, wie jener Laienanhänger beim Erhabenen saß und ihm huldigte. Als er das gesehen hatte, hielt er erschrocken inne. Dann sagte [aber] Fürst Pasenadi von Kosala sich: „Das wird kein unwürdiger Mensch sein, der übel ist, wenn er dem Erhabenen huldigt.“, und er ging zum Erhabenen hin. Beim Erhabenen angelangt, verehrte er ihn und setzte sich seitwärts nieder. Als nun der Laienanhänger aus Respekt vor dem Erhabenen den Fürsten Pasenadi von Kosala weder ehrfürchtig begrüßte, noch sich vor ihm erhob, da wurde Fürst Pasenadi von Kosala missgestimmt, und ihm kam der Gedanke: ‘Wie kann bloß diese Person, wenn ich ankomme, mich weder ehrfürchtig begrüßen noch sich vor mir erheben!’ Da aber erkannte der Erhabene, dass Fürst Pasenadi von Kosala missgestimmt war und er sprach zu ihm: „Großfürst, dieser Laienanhänger hier, der hat viel gehört von dem, was überliefert wurde, er ist begierdefrei bezüglich der Sinneslust.“ Daraufhin kam Fürst Pasenadi von Kosala der Gedanke: ‘Das wird kein unwürdiger, niederer Laienanhänger sein, wenn der Erhabene ihn mit solchen Worten preist.’ Dann sprach er zu jenem Laienanhänger: „Der Laienanhänger möge Uns sagen, woran er Bedarf hat.“ – „Gut, o Göttlicher.“ Dann veranlasste der Erhabene den Fürsten Pasenadi von Kosala durch eine Lehrrede zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Nachdem Fürst Pasenadi von Kosala die Lehrrede des Erhabenen verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war, sich daran erfreut hatte, nachdem er sich von seinem Sitzplatz erhoben und den Erhabenen verehrt hatte, umrundete er ihn rechts herum und ging fort.
1157. [495.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war Fürst Pasenadi von Kosala in die obere Etage des Palastes gegangen. Da nun sah er jenen Laienanhänger, wie dieser, einen Schirm in der Hand haltend, die Hauptstraße entlang ging. Als er ihn gesehen hatte, ließ er ihn rufen und sprach dann zu ihm: „Man sagt von Ihm, Laienanhänger, Er habe viel gehört von dem, was überliefert wurde. Gut wäre es, Laienanhänger, wenn Er in Unseren Frauengemächern von der Lehre sprechen würde.“ – „Was ich weiß, o Göttlicher, das [weiß ich] wegen der Meister, nur die Meister mögen in den Frauengemächern des Göttlichen von der Lehre sprechen.“ Da sprach Fürst Pasenadi von Kosala zu sich: „Das ist [wohl] wahr, was der Laienanhänger sagt.“, und ging zum Erhabenen. Nachdem er beim Erhabenen angelangt war und ihn verehrt hatte, ließ er sich seitwärts nieder. Als er seitwärts saß, da sprach nun Fürst Pasenadi von Kosala zum Erhabenen: „Gut wäre es, hoher Herr, würde der Erhabene einen Mönch anweisen, dass er in Unseren Frauengemächern von der Lehre spricht.“ Daraufhin veranlasste der Erhabene den Fürsten Pasenadi von Kosala durch eine Lehrrede zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Nachdem Fürst Pasenadi von Kosala die Lehrrede des Erhabenen verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war, sich daran erfreute, nachdem er sich von seinem Sitzplatz erhoben und den Erhabenen verehrt hatte, umrundete er ihn rechts herum und ging fort. Dann aber sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Ānanda: „Nun denn, Ānanda, dann sprich du [doch] von der Lehre in den Frauengemächern des Fürsten.“ – „So sei es, Erhabener.“, antwortete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen und von Zeit zu Zeit, besuchte er die Frauengemächer des Fürsten und sprach [dort] von der Lehre.
1158. [496.] Als sich nun der ehrwürdige Ānanda am Morgen erhoben hatte, nahm er Almosenschale und Robe und ging dann zum Anwesen des Fürsten Pasenadi von Kosala.[1367] Zu dieser Zeit, da war [gerade] Fürst Pasenadi von Kosala mit seiner Gemahlin Mallikā zusammen auf der Lagerstatt. Da nun sah Fürstin Mallikā den ehrwürdigen Ānanda von weitem herankommen. Als sie ihn sah, stand sie hastig auf, dabei rutschte ihr das golddurchwirkte Gewand herunter. Nachdem dann der ehrwürdige Ānanda von dort zum Kloster zurückgekehrt war, berichtete er diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Ānanda, ohne sich vorher bemerkbar gemacht zu haben, das Privatgemach des Fürsten betreten!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Ānanda auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Ānanda: „Ist das wahr, man sagt, dass du, Ānanda, ohne dich vorher bemerkbar gemacht zu haben, das Privatgemach des Fürsten betreten hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, Ānanda, ohne dich vorher bemerkbar gemacht zu haben, das Privatgemach des Fürsten betreten! Nein, Ānanda, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, Ānanda, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Ānanda auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, und er aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:
1159. [497.][1368] „Zehn Gefahren, ihr Mönche, gibt es für einen, der das Privatgemach des Fürsten betritt. Welche zehn? Da, ihr Mönche, sitzt der Fürst mit seiner Hauptgemahlin beisammen, und jener Mönch erscheint dort. Entweder die Hauptgemahlin zeigt ein Lächeln, wenn sie den Mönch sieht, oder der Mönch zeigt ein Lächeln, wenn er die Hauptgemahlin sieht. Dann wird der Fürst sich denken: ‘Wahrscheinlich haben sie es getan oder sie werden es tun.’ Das also, ihr Mönche, ist die erste Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, ein Fürst ist viel beschäftigt, hat viel zu tun. Wenn er zu einer gewissen Frau gegangen ist, kann er sich [mitunter] nicht daran erinnern. Dann wird jene aber schwanger. Da wird sich der Fürst denken: ‘Da ist kein anderer, der hier eintritt, als jener gewisse Ordinierte. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die zweite Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da geht im Privatgemach des Fürsten ein gewisses Juwel verloren. Da wird sich der Fürst denken: ‘Da ist kein anderer, der hier eintritt, als jener gewisse Ordinierte. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die dritte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da ist aus dem Privatgemach des Fürsten Vertrauliches, Verborgenes nach außen durchgedrungen. Da wird sich der Fürst denken: ‘Da ist kein anderer, der hier eintritt, als jener gewisse Ordinierte. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die vierte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, im Privatgemach des Fürsten, da begehrt der Sohn nach dem Vater oder der Vater begehrt nach dem Sohn. Da werden sie sich denken: ‘Da ist kein anderer, der hier eintritt, als jener gewisse Ordinierte. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die fünfte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da erhöht der Fürst einen aus einer niederen Stellung. Diejenigen, denen das missfällt, die werden sich denken: ‘Der Fürst hat Verbindung mit diesem Ordinierten. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die sechste Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da degradiert der Fürst einen aus einer höheren Stellung auf eine niedere. Diejenigen, denen das missfällt, die werden sich denken: ‘Der Fürst hat Verbindung mit diesem Ordinierten. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die siebente Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da entsendet der Fürst zur falschen Zeit die Armee. Diejenigen, denen das missfällt, die werden sich denken: ‘Der Fürst hat Verbindung mit diesem Ordinierten. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die achte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, nachdem der Fürst zur falschen Zeit die Armee entsendet hat, lässt er sie unterwegs [wieder] umkehren. Diejenigen, denen das missfällt, die werden sich denken: ‘Der Fürst hat Verbindung mit diesem Ordinierten. Wenn das mal nicht das Werk dieses Ordinierten war.’ Das also, ihr Mönche, ist die neunte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.
Und weiter, ihr Mönche, da sind die fürstlichen Privatgemächer voller Elefanten, voller Pferde, voller Kutschen, da sind Formen, Geräusche, Gerüche, Geschmäcker und Berührungen, welche die Sinne verführen, die für einen Ordinierten nicht angemessen sind. Das also, ihr Mönche, ist die zehnte Gefahr für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt. Das also, ihr Mönche, sind die zehn Gefahren für einen, der das Privatgemach eines Fürsten betritt.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Ānanda auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1160. [498.] Wer auch immer als Mönch die Schwelle [zu den Gemächern] eines kopfgesalbten Fürsten der (Krieger-)Adelskaste übertreten sollte, ohne dass der Fürst sie verlassen hat oder die Fürstin sich zurückgezogen hat, ohne sich vorher ankündigen zu lassen, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1161. [499.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Krieger(-Adel)’ bedeutet: beiderseits wohlgeboren, mütterlicherseits und väterlicherseits von reiner Abkunft seit sieben Generationen, zweifellos, tadellos hinsichtlich der Geburt.
‘Kopfgesalbt’ bedeutet: er wurde als Krieger(-Adliger) [regelrecht] gesalbt und eingesetzt.
‘Der Fürst sie nicht verlassen hat’ ist: das Schlafgemach[1369] wurde vom Fürsten nicht verlassen.
‘Die Fürstin sich nicht zurückgezogen hat’ ist: das Schlafgemach wurde von der Fürstin nicht verlassen, oder es wurde von beiden nicht verlassen.
‘Ohne sich vorher ankündigen zu lassen’ ist: nachdem er sich vorher nicht angekündigt hat.
‘Schwelle’[1370] bedeutet: die Türschwelle[1371] des Schlafgemaches heißt so.
‘Schlafgemach’ bedeutet: wo auch immer des Fürsten Schlafplatz zurechtgemacht wurde, und sei es auch nur [ein Platz, der] von einem Paravent umstellt ist.
‘Die Schwelle überschreiten sollte’ ist: setzt er den ersten Fuß über die Schwelle, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er den zweiten Fuß darüber gesetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
1162. [500.] Da ist er nicht angekündigt, und er vermutet, dass er nicht angekündigt wurde, und er überschreitet die Schwelle, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist er nicht angekündigt, aber er ist darüber im Zweifel, und er überschreitet die Schwelle, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist er nicht angekündigt, und er vermutet, dass er angekündigt wurde, und er überschreitet die Schwelle, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist er angekündigt, und er vermutet, dass er nicht angekündigt wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist er angekündigt, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist er angekündigt, und er vermutet, dass er angekündigt wurde, das ist kein Vergehen.
1163. [501.] Kein Vergehen ist es, wenn er sich hat ankündigen lassen; wenn es kein (Krieger-)Adliger ist; wenn es kein regelrecht eingesetzter (Krieger-)Adliger ist; wenn der Fürst das Schlafgemach verlassen hat; wenn die Fürstin sich zurückgezogen hat; wenn beide es verlassen haben; wenn es nicht das Schlafgemach ist; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die dreiundachtzigste Vorschrift, die vom Privatgemach, ist beendet.
1164. [502.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da badete ein gewisser Mönch im Fluss Aciravatī. Ein gewisser Brahmane legte einen Beutel mit fünfhundert [Kahāpaṇā] auf festen Grund und als er [ebenfalls] im Fluss Aciravatī sein Bad nahm, da hatte er es vergessen und ging. Da nun sagte sich der Mönch: „Dieser Beutel des Brahmanen möge nicht verloren gehen.“, und hob ihn auf. Als dann aber der Brahmane sich erinnert hatte und schnell zurückgekehrt war, sprach er zu jenem Mönch: „Mein Guter, hast du meinen Beutel gesehen?“ – „Hier ist er, Brahmane.“, sagte er, und gab ihn ihm. Da nun kam dem Brahmanen der Gedanke: ‘Auf welche Art könnte ich nur diesem Mönch nicht den ganzen Finderlohn[1372] geben müssen?“, und er sprach: „Mein Guter, es waren nicht fünfhundert, ich hatte tausend.“ Und nachdem er ihn aufgehalten hatte, ließ er ihn frei. Als nun jener Mönch zum Kloster gegangen war, berichtete er den [anderen] Mönchen diesen Sachverhalt. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann dieser Mönch bloß eine Wertsache[1373] aufheben!“ Nachdem nun die Mönche diesen Mönch auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er diesen Mönch: „Ist das wahr Mönch, man sagt, dass du, Wertsachen aufgehoben hast?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, eine Wertsache aufheben! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, du törichter Mensch, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene diesen Mönch auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache ist, aufheben sollte oder aufheben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1165. [503.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war in Sāvatthi ein Fest. Die Leute schmückten sich reichlich und gingen in den Lustgarten. Visākhā Migāramātā schmückte sich reichlich in dem Gedanken: ‘Ich will [auch] in den Lustgarten gehen.’, und nachdem sie das Dorf[1374] verlassen hatte, sagte sie sich: ‘Was soll ich tun, wenn ich zum Lustgarten gegangen bin? Ich will lieber zum Erhabenen gehen und ihm huldigen.’ Nachdem sie ihr Geschmeide abgenommen hatte, und es zu einem Bündel in ein Obergewand verschnürt hatte, wies sie eine Sklavin an: „Du da, nimm das Bündel!“ Daraufhin nun ging Visākhā Migāramātā zum Erhabenen. Als sie beim Erhabenen angekommen war und ihn verehrt hatte, ließ sie sich seitwärts nieder. Als sich nun Visākhā Migāramātā seitwärts niedergelassen hatte, da hat der Erhabene sie durch ein Lehrgespräch veranlasst zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen. Als nun Visākhā Migāramātā das Lehrgespräch verstanden und es aufgenommen hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, erhob sie sich von ihrem Sitzplatz, und nachdem sie den Erhabenen verehrt hatte, und ihn rechtsherum umschritten hatte, ging sie fort. Da aber hatte nun jene Sklavin das Bündel vergessen und war gegangen. Nachdem die Mönche das gesehen hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Wenn das so ist, ihr Mönche, dann bewahrt es auf, nachdem ihr es aufgehoben habt.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte,[1375] sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache sei, innerhalb des Klosters aufzuheben oder aufheben zu lassen und aufzubewahren, in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache ist, außer auf dem Klostergelände aufheben sollte oder aufheben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1166. [504.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da hatte der Haushälter Anāthapiṇḍika im Land Kāsī etwas zu erledigen. Da hat der Haushälter einen Mitwohnenden gebeten: „Wenn die Ehrwürdigen kommen, sollst du denen ein Mahl machen.“ Zu dieser Zeit, da kamen viele Mönche, die das Land Kāsī auf ihrer Wanderung durchstreiften, in jenen Ort, wo der Haushälter Anāthapiṇḍika etwas zu erledigen hatte. Da sah nun der Mann diese Mönche aus der Ferne herankommen. Als er sie sah, da ging er zu den Mönchen hin, und als bei ihnen angekommen war und sie verehrt hatte, sprach er zu ihnen: „Ihr hohen Herren, mögen die Meister das morgige Mahl bei einem Haushälter annehmen.“ Schweigend nahmen nun die Mönche an. Als dann die Nacht vorüber war, und der Mann vorzügliche feste und weiche Speisen vorbereitet hatte, ließ er [den Mönchen] die Zeit [zum Essen] ankündigen. Nachdem er seinen Fingerring abgestreift hatte, servierte er den Mönchen die Speisen und sprach dann: „Wenn die Meister gespeist haben, mögen sie gehen. Ich will zu meiner Beschäftigung gehen.“ Dann ging er, und den Fingerring hatte er dabei vergessen. Als das die Mönche gesehen hatte, sprachen sie: „Wenn wir jetzt gehen, da wird der Fingerring des Haushälters verloren gehen.“, und blieben sitzen. Als dann jener Mann von seiner Beschäftigung zurückkam und die Mönche gesehen hatte, sprach er zu ihnen: „Warum, Ihr hohen Herren, sitzen die Meister immer noch hier?“ Daraufhin haben die Mönche diesem Mann den Sachverhalt berichtet, und nachdem sie nach Sāvatthi gegangen waren, berichteten sie diesen Sachverhalt [auch] den [anderen] Mönchen. Diese Mönche berichteten den Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte,[1376] sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache sei, innerhalb des Klosters oder eines Hauses aufzuheben oder aufheben zu lassen und aufzubewahren, in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:
1167. [505.] Wer auch immer als Mönch eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache ist, außer auf dem Klostergelände oder in einem Haus aufheben sollte oder aufheben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Wenn jener Mönch eine Wertsache oder etwas, wovon er annimmt, dass es eine Wertsache ist, innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, soll er sie in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ aufbewahren. Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.“
1168. [506.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Wertsache’ bedeutet: Perlen, Kristalle, Beryll, Muscheln, Steine, Korallen, Silber, Gold, Rubine, Karneol.[1377]
‘Was für eine Wertsache gehalten wird’ bedeutet: was für die Menschen zum Nutzen und Gebrauch ist, dazu sagt man, es wird für eine Wertsache gehalten.[1378]
‘Außer auf dem Klostergelände oder in einem Haus’ ist: es sei denn, es wäre innerhalb des Klosters oder innerhalb eines Hauses.
‘Innerhalb des Klosters’ bedeutet: bei einem umgrenzten Kloster, innerhalb des Klosters, bei einem nicht umgrenzten, in der Umgebung.
‘In einem Haus’ bedeutet: bei einem umzäunten Haus, innerhalb des Hauses, bei einem nicht umzäunten, in der Umgebung.
‘Aufheben sollte’ ist: wenn er es selber aufhebt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Aufheben lassen sollte’ ist: wenn er es jemanden anderen aufheben lässt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn jener Mönch eine Wertsache oder etwas, wovon er annimmt, dass es eine Wertsache ist, diese innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, und er es durch Aussehen oder ein Merkmal kenntlich gemacht hat[1379], und er es dann beiseite gelegt hat, soll er in dem Gedanken: ‘Wer diese Dinge verloren hat, der wird herkommen.’ [anderen] mitteilen. Wenn jene herkommen, sollen sie sagen: „Bruder[1380], was für Dinge sind das?“ Wenn er durch das Aussehen oder das Merkmal [Gewissheit] erlangt[1381], soll es gegeben werden, wenn er es nicht erreicht, soll [zu ihm] gesagt werden: „Bruder, prüfe das nach.“. Wenn er von jener Wohnstätte aufbricht, dann mag er aufbrechen, nachdem jene Dinge zu Händen geeigneter Mönche gegeben wurden. Sind keine geeigneten Mönche da, dann mag er aufbrechen, nachdem jene Dinge zu Händen geeigneter Hausleute gegeben wurden.
‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].
1169. [507.] Kein Vergehen ist es, wenn er eine Wertsache oder etwas, wovon er annimmt, dass es eine Wertsache ist, innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, und er sie in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ aufbewahrt; wenn er etwas, was für eine Wertsache gehalten wird, aus gutem Glauben an sich nimmt[1382]; wenn er es [nur] vorübergehend an sich nimmt[1383]; wenn er vermutet, dass es weggeworfen wurde; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die vierundachtzigste Vorschrift, die von den Wertsachen, ist beendet.
1170. [508.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe zur falschen Zeit ein Dorf betreten, und nachdem sie sich [dort] im Versammlungshaus niedergelassen hatten, führten sie allerlei weltliche Gespräche, nämlich über Fürsten, Diebe, Ministerräte, die Armeen, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Liegestätten, [Blumen-]kränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform. Das ärgerte die Leute, sie wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes, wenn sie zur falschen Zeit das Dorf betreten und sich im Versammlungshaus niedergelassen haben, allerlei weltliche Gespräche führen, nämlich über Fürsten, Diebe, Ministerräte, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, [Blumen-]kränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform, wie Sinneslust genießende Hausleute!“
Den [anderen] Mönchen kam zu Ohren, dass die Leute darüber verärgert, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe, nachdem sie zur falschen Zeit das Dorf betreten und sich im Versammlungshaus niedergelassen haben, allerlei weltliche Gespräche führen, nämlich über Fürsten, Diebe, Ministerräte, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, [Blumen-]kränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr, nachdem ihr zur falschen Zeit das Dorf betreten und euch im Versammlungshaus niedergelassen habt, allerlei weltliche Gespräche, nämlich über Fürsten, Diebe, Ministerräte, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, [Blumen-]kränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform, geführt habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, nachdem ihr zur falschen Zeit das Dorf betreten und euch im Versammlungshaus niedergelassen habt, allerlei weltliche Gespräche, nämlich über Fürsten, Diebe, Ministerräte, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, [Blumen-]kränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnengeschwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Existenzform führen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wer auch immer als Mönch zur falschen Zeit das Dorf betreten sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1171. [509.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da gingen einige Mönche durch das Land Kosala nach Sāvatthi und am Abend, da erreichten sie ein gewisses Dorf. Nachdem die Leute die Mönche gesehen hatten, sprachen sie zu ihnen: „Kommt doch herein, Ihr hohen Herren.“ Da aber sagten sich die Mönche: „Der Erhabene hat es abgelehnt, zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten.“, und gewissenhaft [wie sie waren,] betraten sie es nicht. Da wurden sie von Dieben ausgeraubt. Nachdem dann jene Mönche nach Sāvatthi gegangen waren, berichteten sie diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn gefragt wurde, zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch ohne [um Erlaubnis] gefragt zu haben zur falschen Zeit ein Dorf betreten sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1172. [510.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da ging ein gewisser Mönch durch das Land Kosala nach Sāvatthi und am Abend, da erreichte er ein gewisses Dorf. Nachdem die Leute diesen Mönch gesehen hatten, sprachen sie zu ihm: „Kommt doch herein, hoher Herr.“ Da aber sagte der Mönche zu sich: „Der Erhabene hat es abgelehnt, ungefragt zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten.“, und gewissenhaft [wie er war,] betrat er es nicht. Da wurde er von Dieben ausgeraubt. Nachdem dann jener Mönch nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn ein [anderer] Mönch anwesend ist, nachdem gefragt wurde, zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:Wer auch immer als Mönch, wenn ein [anderer] Mönch zugegen ist, ohne [um Erlaubnis] gefragt zu haben zur falschen Zeit ein Dorf betreten sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1173. [511.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war ein Mönch von einer Schlange gebissen worden. Ein gewisser Mönch ging in dem Gedanken: ‘Ich will Feuer holen.’ zum Dorf. Dann sagte sich dieser Mönch [aber]: „Der Erhabene hat es abgelehnt, ungefragt zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten, wenn ein Mönch anwesend ist.“, und gewissenhaft [wie er war,] betrat er es nicht. Da wurde er von Dieben ausgeraubt. Nachdem dann jener Mönch nach Sāvatthi gegangen war, berichtete er diesen Vorfall den [anderen] Mönchen. Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn es etwas so dringendes zu erledigen gibt, auch ohne einen anwesenden Mönch gefragt zu haben, zur falschen Zeit ein Dorf zu betreten. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:
1174. [512.] Wer auch immer als Mönch, wenn ein [anderer] Mönch zugegen ist, ohne [um Erlaubnis] gefragt zu haben zur falschen Zeit ein Dorf betreten sollte, es sei denn, es gibt dringend etwas zu tun, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1175. [513.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Zugegen ist’ bedeutet: der Mönch ist in der Lage, gefragt habend [das Dorf] zu betreten.
‘Nicht anwesend’ bedeutet: der Mönch ist nicht in der Lage, gefragt habend, [das Dorf] zu betreten.
‘Zur falschen Zeit’ bedeutet: wenn Mittag vorüber ist bis zum Aufgang der Morgenröte[1384].
‘Ein Dorf betreten sollte’ ist: überschreitet er die Umgrenzung eines eingegrenzten Dorfes, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Betritt er die Umgebung eines nicht eingegrenzten Dorfes, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn, es gibt dringend etwas zu tun’ ist: außer wenn es etwas dringendes zu tun gibt.
1176. [514.] Es ist die falsche Zeit, und er vermutet, dass es die falsche Zeit ist, und ohne einen anwesenden Mönch gefragt zu haben betritt er ein Dorf, es sei denn, er hat dringend etwas zu tun, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, aber er ist darüber im Zweifel, und ohne einen anwesenden Mönch gefragt zu haben betritt er ein Dorf, es sei denn, er hat dringend etwas zu tun, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, und er vermutet, dass es die richtige Zeit ist, und ohne einen anwesenden Mönch gefragt zu haben betritt er ein Dorf, es sei denn, er hat dringend etwas zu tun, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und er vermutet, dass es die falsche Zeit ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, aber er ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und er vermutet, dass es die richtige Zeit ist, das ist kein Vergehen.
1177. [515.] Kein Vergehen ist es, wenn er etwas dringendes zu tun hat; wenn er einen anwesenden Mönch [um Erlaubnis] gefragt hat und dann [das Dorf] betritt; wenn kein Mönch anwesend ist, und er ohne gefragt zu haben, [das Dorf] betritt; wenn er [durch das Dorf] zum Kloster geht; wenn er zum Nonnenkloster geht[1385]; wenn er zu den Andersgläubigen geht; wenn er auf dem Rückweg ist; wenn sein Weg durch ein Dorf führt; im Notfall; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die fünfundachtzigste Vorschrift, die vom Betreten eines Dorfes zur falschen Zeit, ist beendet.
1178. [516.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster, zu Kapilavatthu. Zu dieser Zeit, da hatte ein gewisser Elfenbein-Schnitzer die Mönche eingeladen: „Wenn die Meister Bedarf an einem Nadelbehältnis haben, dann [fertige] ich [ihnen] ein Nadelbehältnis an.“ Zu dieser Zeit nun, da erbaten sich viele Mönche Nadelbehältnisse[1386]. Diejenigen, die kleine Nadelbehältnisse hatten, die erbaten sich größere Nadelbehältnisse. Diejenigen, die große Nadelbehältnisse hatten, die erbaten sich kleinere Nadelbehältnisse. Da nun der Elfenbein-Schnitzer damit beschäftigt war, für die Mönche viele Nadelbehältnisse herzustellen, war er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er konnte sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder waren entkräftet. Die Leute ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes [derart] viele Nadelbehältnisse erbitten![1387] Weil dieser [Elfenbein-Schnitzer] die vielen Nadelbehältnisse herstellt, ist er nicht [mehr] in der Lage, andere Waren zum Verkauf herzustellen. Er kann sein Dasein nicht mehr fristen und auch Frau und Kinder sind entkräftet.“
Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß jene Mönche, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Nadelbehältnisse erbitten!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass Mönche, ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Nadelbehältnisse erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie können bloß, ihr Mönche, diese Toren ohne das rechte Maß zu kennen, [derart] viele Nadelbehältnisse erbitten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1179. [517.] Wer auch immer als Mönch sich aus Knochen oder Elfenbein oder Horn ein Nadelbehältnis anfertigen (lassen) sollte, hat es zu zerbrechen und begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
1180. [518.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
[‘Nadelbehälter’ bedeutet: es sind Nadeln darin oder es sind keine Nadeln darin.][1388]
‘Knochen’ bedeutet: was auch immer Knochen sind.
‘Elfenbein’ bedeutet: was Elefantenstoßzahn genannt wird.
‘Horn’ bedeutet: was auch immer Horn ist.
‘Anfertigen sollte’ ist: wenn er es macht oder es machen lässt, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er es erhalten, dann soll er, nachdem er es zerbrochen hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1181. [519.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1182. [520.] Kein Vergehen ist es, wenn es ein Block[1389], ein Reibholz (zum Feuermachen), eine Gürtelschnalle, eine Salbendose, ein Salbentupfer, ein Axtstiel, ein Handtuch ist[1390]; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die sechsundachtzigste Vorschrift, die vom Nadelbehältnis, ist beendet.
1183. [521.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da pflegte der ehrwürdige Upananda Sakyaputta auf einem hohen Bett zu ruhen.[1391] Als nun der Erhabene zusammen mit einigen Mönchen durch die Unterkünfte umherwanderte, da gelangte er auch an die Unterkunft des ehrwürdigen Upananda Sakyaputta. Da sah nun der ehrwürdige Upananda Sakyaputta von weitem, wie der Erhabene herankam. Als er ihn sah, sprach er zum Erhabenen: „Hoher Herr, möge der Erhabene herkommen und meine Liegestätte betrachten[1392].“ Nachdem dann der Erhabene von dort zurückgekehrt war, sprach er zu den Mönchen: „Über die Wohnstatt, ihr Mönche, sollte mit diesem törichten Menschen gesprochen werden.“[1393]
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1184. [522.] Wenn für einen Mönch ein neues Bett oder ein neuer Sessel hergestellt wird, sollen die Füße acht Fingerbreit (hoch)[1394] gemacht werden, entsprechend eines normalen Fingers[1395], vom unteren Rahmen aus[1396]. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und ist es zu kürzen.“
1185. [523.] ‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Anfertigen bezieht, wird es so genannt.
‘Bett’ bedeutet: vier Arten Bett: ein gepolstertes Bett, mit Lattengestell, mit gebogenen Füßen, mit abnehmbaren Beinen.
‘Sessel’ bedeutet: vier Arten Sessel: gepolstert, mit Lattengestell, mit gebogenen oder abnehmbaren Füßen.
‘Herstellen lässt’ ist: es wird angefertigt oder er lässt anfertigen.
‘Die Füße sollen acht Fingerbreit (hoch) gemacht werden, entsprechend eines normalen Fingers, vom unteren Rahmen aus’ ist: außer dem unteren Rahmen, wenn er das Maß beim Herstellen oder Herstellenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er es erhalten, dann soll er, nachdem er es gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1186. [524.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1187. [525.] Kein Vergehen ist es, wenn es maßhaltig macht wird; wenn es niedriger gemacht wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem er es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die siebenundachtzigste Vorschrift, die von Bett und Sitz, ist beendet.
1188. [526.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten die Mönche der Sechsergruppe Bett und Sessel mit Baumwolle polstern lassen. Die Leute, die das beim Umherwandern durch das Kloster gesehen hatten, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen des Sakyasohnes Betten und Sessel mit Baumwolle polstern lassen, wie Sinneslust genießende Hausleute!“ Die Mönche hörten nun, wie jene Leute ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe Betten und Sessel mit Baumwolle polstern lassen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr Betten und Sessel mit Baumwolle polstern lassen habt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, Betten und Sessel mit Baumwolle polstern lassen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1189. [527.] Wer auch immer als Mönch (s-)ein Bett oder (s-)einen Sessel mit Baumwolle polstern lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen und muss das abreißen.“1190. [528.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Bett’ bedeutet: vier Arten Bett: ein gepolstertes Bett, mit Lattengestell, mit gebogenen Füßen, mit abnehmbaren Beinen.
‘Sessel’ bedeutet: vier Arten Sessel: gepolstert, mit Lattengestell, mit gebogenen oder abnehmbaren Füßen.
‘Baumwolle’ bedeutet: drei Arten Baumwolle: Baumwolle vom Baum, Baumwolle von Ranken, Baumwolle vom Gras[1397].
‘Polstern lassen sollte’ ist: wenn er es macht oder er lässt es machen, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er es erhalten, dann soll er, nachdem er es abgerissen hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1191. [529.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1192. [530.] Kein Vergehen ist es, wenn es eine Bandage ist (die er polstert); ein Gürtel; ein Schultergurt; eine Tragetasche für die Almosenschale; wenn es ein (Wasser-)Filter[1398] ist; wenn er ein Kissen macht; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde und nachdem er es erhalten und das Polster abgerissen hat, benutzt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die achtundachtzigste Vorschrift, die vom Baumwollpolstern, ist beendet.
1193. [531.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der Erhabene den Mönchen die Sitzunterlage erlaubt.[1399] Die Mönche der Sechsergruppe sagten sich: „Der Erhabene erlaubte Sitzunterlagen.“, und benutzten übergroße Sitzunterlagen. Von den Betten und Sesseln hingen sie vorn und hinten herunter.[1400] Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe übergroße Sitzunterlagen benutzen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr übergroße Sitzunterlagen benutzt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, übergroße Sitzunterlagen benutzen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
Wenn eine Sitzunterlage für einen Mönch gemacht wird, soll sie maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge zwei Spannen entsprechend der gängigen Spanne[1401]; in der Breite anderthalb. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und es ist zu kürzen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
1194. [532.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da bekam der ehrwürdige Udāyī einen großen Leib(-esumfang)[1402]. Nachdem er eine Sitzunterlage zurechtgelegt hatte, um sich vor den Erhabenen hinzusetzen, strich er sie ganz straff auseinander[1403] und setzte sich darauf. Daraufhin sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Udāyī: „Warum, Udāyī, streichst du denn die Sitzunterlage ganz straff auseinander, wie eine alte Lederhaut[1404]?“ – „Na weil doch, hoher Herr, der Erhabene den Mönchen eine zu kleine Sitzunterlage erlaubt hat.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube eine Umrandung von einer Spanne für die Sitzunterlage. Und so, ihr Mönche, verkünde ich nun diese Vorschrift:1195. [533.] Wenn eine Sitzunterlage für einen Mönch gemacht wird, soll sie maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge zwei Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite anderthalb. Die Umrandung eine Spanne. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und es ist zu kürzen.“
1196. [534.] ‘Sitzunterlage’ bedeutet: mit Umrandung [versehen] wird es so genannt.
‘Wenn gemacht wird’ ist: er sie macht oder er sie machen lässt, soll sie nach Maß angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge zwei Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite anderthalb. Die Umrandung eine Spanne. Wenn er das Maß beim Anfertigen oder Anfertigenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er sie erhalten, dann soll er, nachdem er sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1197. [535.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1198. [536.] Kein Vergehen ist es, wenn sie maßhaltig angefertigt wird; wenn sie weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem er es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt; wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die neunundachtzigste Vorschrift, die von der Sitzunterlage, ist beendet.
1199. [537.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der Erhabene den Mönchen das Ausschlagtuch[1405] erlaubt.[1406] Die Mönche der Sechsergruppe sagten sich: „Der Erhabene erlaubte Ausschlagtücher.“, und benutzten übergroße Ausschlagtücher. Sie legten es vorher als auch nachher an[1407] und wanderten damit umher. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe übergroße Ausschlagtücher benutzen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr übergroße Ausschlagtücher benutzt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, übergroße Ausschlagtücher benutzen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1200. [538.] Wenn ein Tuch zur Bedeckung von Ausschlag für einen Mönch gemacht wird, soll es maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge vier Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite zwei Spannen. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und es ist zu kürzen.“
1201. [539.] ‘Tuch zur Bedeckung von Ausschlag’ bedeutet: wenn er von unterhalb des Nabels bis oberhalb der Knie rundum Ausschlag[1408] oder Pickel[1409] oder Ausfluss[1410] oder eine Erkrankung, die mit dickem Schorf[1411] einhergeht hat, um eben das damit zu bedecken.
‘Wenn gemacht wird’ ist: er sie macht oder er sie machen lässt, soll sie nach Maß angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge vier Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite zwei Spannen. Wenn er das Maß beim Anfertigen oder Anfertigenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er sie erhalten, dann soll er, nachdem er sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1202. [540.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1203. [541.] Kein Vergehen ist es, wenn sie maßhaltig angefertigt wird; wenn sie weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem er es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt;[1412] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die neunzigste Vorschrift, die vom Ausschlag-Bedeckungstuch, ist beendet.
1204. [542.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte der Erhabene den Mönchen die Regenzeitroben erlaubt.[1413] Die Mönche der Sechsergruppe sagten sich: „Der Erhabene erlaubte Regenzeitroben.“, und benutzten übergroße Regenzeitroben. Sie legten sie vorher als auch nachher an und wanderten damit umher[1414]. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechsergruppe übergroße Regenzeitroben benutzen!“ Nachdem nun die Mönche jene Mönche der Sechsergruppe auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: „Ist das wahr, ihr Mönche, man sagt, dass ihr übergroße Regenzeitroben benutzt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, übergroße Regenzeitroben benutzen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Toren, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1205. [543.] Wenn eine Regenzeitrobe für einen Mönch gemacht wird, soll sie maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge sechs Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite zweieinhalb[1415]. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und sie ist zu kürzen.“
1206. [544.] ‘Regenzeitrobe’[1416] bedeutet: es ist für die viermonatige Regenzeit.
‘Wenn gemacht wird’ ist: wenn er sie macht oder er sie machen lässt, soll sie nach Maß angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge sechs Spannen entsprechend der gängigen Spanne; in der Breite zweieinhalb. Wenn er das Maß beim Anfertigen oder Anfertigenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er sie erhalten, dann soll er, nachdem er sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
1207. [545.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1208. [546.] Kein Vergehen ist es, wenn sie maßhaltig angefertigt wird; wenn sie weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn sie von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem er sie erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt;[1417] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.Die einundneunzigste Vorschrift, die von der Regenzeitrobe, ist beendet.
1209. [547.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anāthapiṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war der ehrwürdige Nanda, der Sohn der Tante des Erhabenen, wohlgestaltet, schön anzusehen, liebenswert und hatte eine Größe von vier Finger[-breiten weniger] als der Erhabene. Er trug eine Robe, die größer war, als üblich. Da nun sahen die ordensälteren Mönche den ehrwürdigen Nanda von weitem herankommen. Als sie ihn sahen, da dachten sie: ‘Der Erhabene kommt.’, und erhoben sich (ehrfürchtig) von ihren Sitzen. Als er näher kam, erkannten sie ihn aber und wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie kann bloß der ehrwürdige Nanda eine Robe tragen, die größer ist als die üblichen [Roben]!“ Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Nanda auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Nanda: „Ist das wahr, Nanda, dass du eine Robe trägst, die größer ist, als die üblichen [Roben]?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): „Das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, Nanda, eine Robe tragen, die größer ist als die üblichen Roben! Nein, Nanda, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, Nanda, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“
Nachdem nun der Erhabene den ehrwürdigen Nanda auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
1210. [548.] Wer auch immer als Mönch eine Robe anfertigen sollte, die größer ist als üblich, begeht ein Pācittiya-Vergehen und hat sie zu kürzen. Das hier sind die gebräuchlichen Maße einer normalen Robe: in der Länge neun Spannen entsprechend der gebräuchlichen Spanne; in der Breite sechs Spannen. Das sind die gebräuchlichen Maße für eine normale Robe.“
1211. [549.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird ‘Wer auch immer’ genannt.
‘Als Mönch’ bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit ‘Komm, Mönch!’ gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt ‘Mönch’.
‘Maße einer normalen Robe’ bedeutet: in der Länge neun Spannen entsprechend der gebräuchlichen Spanne; in der Breite sechs Spannen.[1418]
‘Machen sollte’ ist: wenn er sie macht oder er sie machen lässt, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er sie erhalten, dann soll er, nachdem er sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.[1419]
1212. [550.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
1213. [551.] Kein Vergehen ist es, wenn sie maßhaltig angefertigt wird; wenn sie weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem er es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn er einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt;[1420] wenn er verrückt ist; wenn er der Ersttäter ist.
Die zweiundneunzigste Vorschrift, die von Nanda, ist beendet.
[Das war] das neunte Kapitel, das von der Wertsache.
Der Fürst, die Wertsache, anwesend,
die Nadel, Bett und Baumwolle;
Sitzunterlage, Ausschlag auch,
Regenzeit und Vollendeter.
„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die zweiundneunzig Vergehen, bei denen Abbitte zu leisten ist.
Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’
Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“
Das Kleinere ist zuende gebracht.
Der fünfte Abschnitt, der von der Abbitte, ist beendet.
[1246] jaṭila Die Flechtenasketen sind Feuerverehrer und tragen extrem langes Haar, was verfilzt ist, wie sogenannte „Dreadlocks“.
[1247] āsivisa unklare Herkunft; meist übersetzt mit „eine Art Giftschlange“; möglich wäre auch eine Zusammensetzung aus āsi+visa „Gift fressend“ oder von āsī+visa „Giftzahn“. Sicherlich geht es darum, die Gefährlichkeit dieses Nāga zu betonen.
[1248] agyāgāra Im Brahmanismus wird das Feuer als heilig verehrt. Flechtenasketen (jaṭila) hängen auch dem Feuerkult an wie es im Brahmanismus, der vedischen Religion allgemeinhin der Fall war, da das Feuer als Mittler zwischen Himmel und Erde galt und das Geopferte aufnahm. Zitat: „Im Mittelpunkt der vedischen Religion stand das Opfer, und das Opfer konzentrierte sich auf das Feuer. Das häusliche Feuer, der Herd, erhielt Opfer bei jedem rituellen Anlass, vielleicht täglich. ... Das Feuer war für die Indoarier ein Symbol für die Eroberung der Natur durch den Menschen. Beherrschung und Erhalt des Feuers charakterisieren die zivilisierte Existenz gegenüber der rein animalischen.“ [Gombrich 1988]
[1249] tejodhātu Wie es auch Dabba in Bhu-Sd 8 (BhuV 382) machte.
[1250] In Mvg 37 verläuft die Begebenheit etwas anders.
[1251] kāpotikā nāma pasannā Laut Kommentar ist das der feinste Schnaps, und der hat eine rötliche Farbe wie ein Taubenfuß. IBH beruft sich auf ein anderes Wörterbuch (Cambridge) und übernimmt „White Spirits“.
[1252] majja „Rauschtrank, Branntwein, Wein“.
[1253] Nyd übersetzt: „Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Getränken muss gesühnt werden.“, indem er „alkoholisch“ einfügt. Das schränkt „Rauschtrank“ auf alkoholische Getränke ein. Es gibt aber berauschende Getränke, die nicht auf Alkohol basieren. Man denke da z.B. an Tee aus Hanf (ganja) oder an eine Mixtur mit aus Fliegenpilzen oder Mohnkapseln gewonnenen „Säften“. Ganz klassisch indisch, der Rauschtrank „Soma“.
[1254] surā „Branntwein, Schnaps, Likör, Alkohol“.
[1255] pūvasurā wtl: „aus Kuchen“ („Gebäck“). Das könnte z.B. der „Brot-Wein“ sein.
[1256] odanasurā „Sake“.
[1257] sambhāra-saṃyuttā d.h. wenn das Getränk mit anderen Zusätzen auf natürlichem Weg zum Gären gebracht wurde, wie z.B. durch Kräuter. Ob die Gärung durch Speichel wie beim südamerikanischen „Chicha“ bekannt war (siehe: „wikipedia.org/wiki/Chicha“), sei dahingestellt. Auch die mit Alkohol versetzte Medizin fällt hierunter (→ Mvg 267).
[1258] meraya „Rauschtrank, Gebranntes, Schnaps, Likör“.
[1259] pupphāsavo wtl: „unter dem Einfluss von Blüten“ bzw. „aus Blüten ausgeflossen“, d.h. extrahiert.
[1260] piveyyāti das erscheint nicht in der Vorschrift. Gut möglich, dass die Vorschrift einst lautete: „Wer auch immer als Mönch etwas trinken sollte, das Vergorenes oder Gebranntes enthält, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
[1261] āmalaka Indische Stachelbeere (Phyllantus emblica) und phāṇite 1. „Sirup, Rohzucker, Melasse“; 2. „Zuckerbällchen aus eingedicktem Zuckerrohrsaft und Honigbaumblüten“.
[1262] a-majjaṃ ariṭṭha Das wird im Kommentar nicht näher erklärt.
[1263] Das ist derselbe Wortlaut wie in Bhu-Pār 3 (BhuV 187-e). Dort wird nur gesagt, dass es kein Ausschluss-Vergehen sei.
[1264] Vom daran Sterben kein Wort.
[1265] kāyena kāyaṃ Hier fehlt wie in Bhu-Sd 2 (BhuV 272) die Definition zu „Körper“. Auch fehlt hier die Definition zu „berühren“: ‘Berühren’ wird alle Art von Berühren genannt.
[1266] dukkaṭa IBH vermutet, dass es hier „kein Vergehen“ heißen müsse, aber „mit den Fingern kitzeln“ ist eben in jedem Fall ein Vergehen.
[1267] Diese Formulierung lässt vermuten, dass jede andere Art Berührung nicht erlaubt, also ein Vergehen sei. Seltsamerweise erscheinen unter „kein Vergehen“ (anāpatti) nicht die Ausnahmen mit „unbeabsichtigt“, „ungewollt“ und „unbewusst“, „geistesgestört “ und „unter Schmerzen“, wie in Bhu-Sd 2 (BhuV 280). Vergleiche hierzu auch → Bhu-Sd 2 in BhuV ab § 272.
[1268] appakataññu 1. von: a+ppakata+ññū „nicht wissend, was angeordnet wurde, die Hauptsache ignorierend“; 2. von appa+kataññu „wenig Dankbarkeit (habend)“.
[1269] bhājanagataṃ Damit dürfte auch die Badewanne gemeint sein. IBH stellt den Satz um und übersetzt: „spaßt er mit Wasser in einer Schale ...“.
[1270] anadāriya auch: „Geringschätzung, Rücksichtslosigkeit, Missachtung, Unvorsichtigkeit“.
[1271] vambhito „kann ver- bzw. missachtet werden“.
[1272] taṃ vā na sikkhitukāmo Laut Kommentar sind damit [hauptsächlich] die Übungsvorschriften (der Vinaya) gemeint.
[1273] apaññattena Laut Kommentar ist all das gemeint, was weder in den Lehrreden, noch im Abhidhamma überliefert wurde.
[1274] sallekha „Buße, Kasteiung“.
[1275] apacaya dem Nicht(mehr)entstehen von (geistigen) Hindernissen.
[1276] uggaho paripuccha IBH: „Thus the version of our teachers is an interrogation.“ Laut Kommentar ist gemeint, dass in diesem Fall die Auslegung der Lehrer aus Respekt nicht anzunehmen sei, sondern die Auslegung der Lehrer, die als Gewohnheit überliefert wurde, die sei zu akzeptieren. Damit dürften die Diskussionen angesprochen sein, die sich z.B. auf Vorschriften beziehen, die der Buddha selber nicht erlassen hat, die aber zur Gewohnheit geworden sind.
[1277] susumāra-giri Die Stadt hieß nach dem Berg, der die Form einer Krokodilnase hat. DPPN sagt, dass die Stadt so genannt wurde, weil bei deren Errichtung ein Krokodil im nahe gelegenen See Geräusche machte.
[1278] bhesakaḷā-vana Der Hain bekam seinen Namen, weil eine Dämonin (Yakkhinī) dort hauste, die Bhesakaḷā hieß, was soviel wie „Die Furchterregende mit hervorstehenden Zähnen“ bedeutet. Eine beispielhafte Abbildung → Anmerkung zu Cvg 268.
[1279] bhikkhū padīpepi jotikepi jantāgharepi kukkuccāyanti IBH übersetzt: „Mönche, die gewissenhaft waren, zündeten im Feuerhaus oder im Baderaum keine Lampe an.“ Ein „Feuerhaus“ als solches gab es bei den buddhistischen Mönchen nicht. Feuerstellen gab es aber in der „Küche“, um Wasser bzw. Tee (Medizin) zu kochen, oder um Farbe für die Roben zu kochen. Padīpeti ist aber doch der Kausativ von padippati „anzünden“. Und die Negation mit na („nicht“) fehlt.
[1280] tappitukāmo von tapas „Hitze“.
[1281] aggi das ist auch das Wort für das Opferfeuer.
[1282] paṭilāta von alāta „Feuerbrand“.
[1283] vītaccitaṅgāra wtl: „glühende (Holz-)Kohle“.
[1284] tapodā wtl: „Heißwasser“. Die warmen Quellen werden heute noch zum Baden genutzt. Zur Lage der Quellen, dem Stadttor und des Palastes → Karte 4 im Anhang.
[1285] Hier ist dringend zu beachten, dass diese Vorschrift in Bezug zu dieser öffentlichen Badestelle aufgestellt wurde.
[1286] Für diese Handlungsfolge siehe Mvg 66 („Wenn der Unterweiser baden möchte ...“).
[1287] pāraṃ gacchanto d.h. wenn er einen Fluss durchquert.
[1288] sabba-paccantimesu janapadesu Diese fünf Mal erweiterte Vorschrift erfährt hiermit die in Mvg 259 erlassene wichtige Änderung: „Ihr Mönche, ich erlaube in allen angrenzenden Provinzen das Baden zu jeder Zeit.“ Zu den Grenzen siehe Übersichtskarte 7.
[1289] Laut Kommentar (Sp und Kkh) soll der Markierungsfleck die Größe eines Pfauenauges haben.
[1290] kaṃsanīla Hier deutlich, dass es nicht blau sein kann, denn die sich auf Messing (kaṃsa) bzw. Bronze (kaṃsa-loha) bildende Patina ist grün und nicht blau, deshalb sagt man dazu ja auch „Grünspan“.
[1291] palāsanīla Ein weiterer Beweis, dass es nicht blau sein kann, denn Blätter (Laub) sind nun mal nicht blau. Laut Kommentar umfasst dieses Grün alles, was Laub (Blätter) ist.
[1292] kaddama „Schlamm“ und odaka „Wasser“. Die Farbbezeichnung „Schlamm“ gibt (gab) es u.a. auch in der Textilindustrie bei einem bekannten Hersteller von Outdoor-Kleidung.
[1293] kāḷa-sāmaka beide Worte bedeuten sowohl „schwarz“ als auch „dunkel“.
[1294] kappo naṭṭho d.h. wenn die Markierung, durch die jene Robe als „erlaubt“ gilt, verschwindet oder verloren geht.
[1295] Dadurch benutzte er aller Wahrscheinlichkeit nach auch diese Robe, die er nicht markiert bzw. zum (eigenen) Gebrauch bestimmt hatte.
[1296] D.h. er bekommt diese Robe oder er vertraut darauf, dass der andere es (stillschweigend) genehmigt bzw. duldet.
[1297] sadasa Dazu → Bhu-Nis 15 (BhuV 568).
[1298] paṭṭikā statt wie in Cvg 278 aṭṭika. Das ist der einfache (gesäumte) Stoffstreifen.
[1299] sūkarantaka dessen Enden besonders gewebt sind (wahrscheinlich spitz zulaufend).
[1300] Also wenn er es aus Bosheit, um jenen zu ärgern tun sollte.
[1301] Wie man etwas töten kann, was nicht lebt, wird nicht erläutert.
[1302] Unter anderem wird (ungefiltertes) Trinkwasser auch in Ja 31 (und Kommentar dazu) erwähnt. Daher ist das Mitführen eines Wasserfilters auch Vorschrift für die Mönche (→ Cvg 259).
[1303] Dazu in aller Ausführlichkeit → Mvg 154 (Protest gegen ungesetzliche Akte), Mvg IX, Mvg 468 (Achtzehn Sachverhalte), Mvg 476, Cvg 5, 14, 26, 38, 49, 58, 68 und im Cvg der Abschnitt IV.
[1304] na kammārahā d.h. das falsche Verfahren für jenes Vergehen. Wie in Pāc 12 (BhuV 764).
[1305] Dadurch versucht er, sich der Auferlegung einer Bewährungszeit zu entziehen. Um das Saṅghādisesa-Verfahren kommt er aber nicht herum.
[1306] Demnach hat er es auch mindestens eine Nacht lang verheimlicht, sonst bräuchte er „nur“ um Auferlegung der sechs Nächte Ehrerbietung zu bitten.
[1307] Das dürfte der indirekte Hinweis auf ein schlechtes Gewissen sein und dass man ihn fragen möge, was er denn da für eine Ahnung („Gefühl“) habe – ein typisches Beispiel der indirekten Ausdrucksweise.
[1308] Auch hier fragt man sich, ob es nicht vielleicht doch an-āpatti („kein Vergehen“) heißen müsse. Aber hiermit könnte ausgesagt sein, dass „normales“ Petzen als schlechte Tat (du-kaṭa) gilt.
[1309] Sondern einfach weggeht, weil das zwei der sogenannten „Gefahren“ (wie in → Cvg 389) sind.
[1310] Diese Begebenheit erscheint auch in Mvg 99.
[1311] rūpaṃ könnte auch mit Geld(-wechseln) übersetzt werden (rūpiya = 1. „Silber“, 2. „Geld“).
[1312] Die anderen wenigstens vier, die zu diesem Ordensverfahren anwesend sein müssen.
[1313] Derjenige, der als Unterweiser (upajjhāya) fungiert.
[1314] Dazu auch die Begebenheiten in Cvg 432 und Mvg 124. In Mvg 124 wird das so erklärt: „Ihr Mönche, wenn im Mutterschoß zum ersten Mal ‘Geist’ entsteht, zum ersten Mal ‘Bewusstsein’ entsteht, aufgrund dessen entsteht seine Geburt. Ihr Mönche, ich erlaube, einen zu vollordinieren, der von der Empfängnis an gerechnet zwanzig Jahre alt ist.“
[1315] gaṇa eben jene Mindestanzahl von Bhikkhus.
[1316] → Mvg 127: eine Ankündigung, drei Verkündigungen, dann der Beschluss.
[1317] paṭiyāloka Laut Kommentar bedeutet das, die Sonne im Gesicht habend, also Richtung Westen. DPPN: „ein Ort nahe Rājagaha“.
[1318] Dazu siehe auch unter → Bhu-Pār 2 (BhuV 151).
[1319] Diese Begebenheit findet sich auch in Cvg 65 und MN 234 (Alagaddūpama-Sutta). In Cvg 65 endet die Sache mit dem Suspendierungsverfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten.
[1320] Hier steht nicht „ehrwürdiger“ (āyasmā), wie sonst üblich vor dem Namen. Da es sechs Ariṭṭha gibt, erscheint (fast jedes Mal) der Zusatz „der in einer früheren Existenz Geiertrainer war“. In DPPN steht dieser Zusatz nicht, sondern nur „Geiertrainer“. Im Kommentar wird Ariṭṭha als Feind der Lehre gelistet.
[1321] dhamma-kamma / adhamma-kamma Gemeint ist das Ermahn-Verfahren.
[1322] Das ergibt nur Sinn, wenn man liest: „Da ist ein ungültiges Verfahren, und er vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, aber er gibt es nicht auf, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Das heißt nichts anderes, als dass mit „Verfahren“ das Ermahn-Verfahren, und mit „aufgeben“, seine (falsche) Ansicht gemeint ist.
[1323] In Bhu-Sd 10 ist es zusätzlich kein Vergehen, wenn er geistesgestört ist, wenn er schmerzerfüllt ist und wenn er der Ersttäter ist.
[1324] tathāvādinā Nämlich das in Bhu-Pāc 68.
[1325] Das Suspendierungsverfahren (→ Cvg 65) wurde also durchgeführt.
[1326] samaṇuddesa statt Sāmaṇera. wtl: „Asketen-Anwärter“. Das dürfte derselbe Novize Kaṇṭaka sein, wie er in Mvg 101 und Mvg 108-c als Schüler des Upananda Sakyaputta erwähnt wird.
[1327] nāsetu wtl: „vernichten, zerstören, töten“, d.h. er gilt als einer, der seine Ordination „abgetötet“ hat. Dieser Begriff wird verwendet, um die Aufhebung der Privilegien eines Novizen oder einer Nonne (als Strafe) zu bezeichnen (nāsanā). Dazu auch → Mvg 68, 80 und 81 sowie 107.
[1328] vinayadhara wtl: „Bewahrer der Ordenssatzung“, ein Rechtsexperte sozusagen.
[1329] saha-dhammika Er wurde (wieder einmal) auf sein Fehlverhalten hin angesprochen, und darauf hingewiesen, was lehrgemäß ist. Diese Vorschrift ergänzt sozusagen Bhu-Pāc 54.
[1330] nämlich das, was in Übereinstimmung mit der Lehre ist bzw. wie Nyd ergänzt: „wenn er etwas nicht versteht“.
[1331] Die Rahmenerzählung des ersten Abschnittes erscheint auch in Cvg 320.
[1332] thera Ein hochordinierter Mönch mit wenigstens zehn Regenzeiten Ordenszugehörigkeit.
[1333] majjhima Ein hochordinierter Mönch mit fünf bis neun Regenzeiten Ordenszugehörigkeit.
[1334] navaka Ein hochordinierter Mönch mit bis zu fünf Regenzeiten Ordenszugehörigkeit.
[1335] sajjhāyaṃ karonte Diese Gefahr besteht sehr wohl, denn viele der damals unter den damaligen Verhältnissen erlassenen Vorschriften können nur sehr schwer – wenn überhaupt – auf heutige Zeiten und (europäische) Umstände bezogen werden – sofern man sich eben nur oberflächlich dem Wortlaut nach und nicht dem Sinn entsprechend damit befasst.
[1336] Es gibt unter Ordinierten auch die (offensichtlich falsche) Ansicht, dass sie die mit der Ordination auf sich genommenen Vorschriften nicht einzuhalten brauchen. Man beruft sich dabei auf AN III,79 wo es heißt: „Eine Art von Regeln, Riten und Lebensweise, von Mönchstum und Dienst am Ideal, durch die im Ausübenden die schlechten Eigenschaften zunehmen, die guten Eigenschaften aber schwinden, die, o Herr, ist wertlos.“ Zitat aus einer E-Mail: „Damit sind alle Fragen gelöst in Bezug zu diesen Übungsregeln, die ein Yogi auf sich genommen hat.“ Siehe dazu auch: „Sudu-Hamduruwo – Weiße Buddhamönche“.
[1337] dhamma Hier kann Streit entstehen, ob damit eine andere Lehre oder eine andere Vorschrift oder ein Gesetz oder was auch immer für ein „Ding“ gemeint sein kann.
[1338] abhidhamma Das erstaunt insofern, da hier der Abhidhamma (die Scholastik) höher bewertet wird als die Vorschriften. Das kann nur eine spätere „Zutat“ (Interpolierung) sein, denn zu Lebzeiten des (historischen) Buddha hat es den Abhidhamma (als solchen) noch gar nicht gegeben.
[1339] suttāgato Nyd: „in der Ordenssatzung überliefert“. Aber für Ordenssatzung wird stets das Wort „Vinaya“ verwendet. Da anzunehmen ist, dass ein Bezug zum Vibhaṅga herzustellen ist, wurde sutta hier mit „Text“ wiedergegeben.
[1340] Das bedeutet nichts anderes, als dass man als Bhikkhu spätestens nach zwei Monaten die [Ordens-]Satzung (d.h. das Pātimokkha) verstanden haben muss.
[1341] Das bedeutet nichts anderes, als dass dem Betreffende der Status eines Irreführers zugewiesen wurde, d.h. man kann bzw. sollte zu ihm kein Vertrauen haben.
[1342] dhamma-kamma / adhamma-kamma Gemeint ist dieses Zurückweisungs-Verfahren.
[1343] Bei den beiden ersten Sätzen fehlt im Pāli-Text das Wort moheti, daher die Ergänzung in eckigen Klammern.
[1344] vitthārena sutaṃ gemeint ist das Pātimokkha. Hinzuzufügen ist, dass die halbmonatliche Pātimokkha-Rezitation Pflicht für die Hochordinierten ist (→ Mvg 136). IBH übersetzt so, dass das, was der Betreffende sagte, nicht oder weniger als zwei, drei Mal detailliert gehört wurde.
[1345] pahāra auch: „Stoß, Schubs, Hieb, Wunde“.
[1346] Laut Kommentar bedeutet das, wenn er von einem Menschen oder einem Tier bedrängt wird, sei es kein Vergehen, mit dem Körper oder etwas, das man am Körper trägt („was mit dem Körper in Verbindung steht“) oder mit etwas Weggeworfenem (kann also auch ein harter Gegenstand sein), einen Schlag versetzt.
[1347] ācāravipattiyā Gruppe von Vergehen (von Thu abwärts).
[1348] diṭṭhivipattiyā bedeutet auch: „Fehlerhaftigkeit der Lehrmeinung“.
[1349] kukkucca bedeutet auch „skeptischer Zweifel“, vor allem, wenn es im Zusammenhang mit dem spirituellen Fortschritt steht.
[1350] alajjī Das ist eine schamlose oder fahrlässige Person, die bewusst Vergehen begeht und diese verheimlicht.
[1351] bhaṇḍitu wtl: „streiten“. Da das aber im Deutschen etwas seltsam klingt, wurde mit „diskutieren“ übersetzt.
[1352] oramissāmi hat zweierlei Bedeutung: 1. „sich enthalten, Abstand nehmen (von)“; 2. „erfreut, zufrieden sein“.
[1353] viramissāmi hat auch zweierlei Bedeutung: 1. „nachlassen, aufhören“; 2. „absehen (von), entsagen“.
[1354] vūpasamissāmi Im Sinne von: „Ich will keinen Streit anfangen.“
[1355] Das bedeutet, wenn er hört, dass etwas Falsches von ihm behauptet wird, will er seine Unschuld bekunden.
[1356] paṭikkosanti Dazu ausführlich in → Mvg 154.
[1357] chanda Dazu ausführlich in → Mvg 165.
[1358] ñattiṃ ṭhapesi das mit „aus-“ bzw. „weglassen“ zu übersetzen, ist fragwürdig, denn das hieße ja, dass das Verfahren (wahrscheinlich) ungültig wäre. Ṭhapeti ist der Kausativ von tiṭṭhati und hat mehrere Bedeutungen: 1. „hinstellen, errichten“; 2. „einsetzen“ (in ein Amt); 3. „bestimmen, festsetzen“; 4. „auslassen, weglassen“; 5. „ungültig machen“.
[1359] vinicchayakathāya auch: 1. „Gespräch über Meinungsbildung, Ansicht“; 2. „Urteils-, Entscheidungsfindung, Regelerstellung“; 3. „Gespräch zur Analyse, Betrachtung, Prüfung, Untersuchung“.
[1360] kuppa bedeutet üblicherweise: „unstet, beweglich“, daher wurde jene gängige deutsche Formulierung verwendet.
[1361] Dann ist es sowieso egal, ob er anwesend ist, denn in Mvg 167 („Definition von Verrücktheit“) steht: „Würde sich jener Mönch an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an das Ordensverfahren erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Ordensverfahren kommen oder nicht kommen: vollständig ist der Orden mit ihm und ohne ihn, er wird Uposatha begehen, das Ordensverfahren durchführen.“
[1362] Nyd übersetzt verständlicher, indem er ein paar hilfreiche Worte einfügt: „Welcher Mönch auch immer, zusammen mit einem darin einigen Orden, ein Gewand gibt, und hinterher daran Kritik übt: ‘Aufgrund freundschaftlicher Beziehungen verteilen die Mönche die dem Orden gespendeten Gaben!’, muss dafür sühnen.“
[1363] Das ist in etwa dieselbe Rahmenerzählung wie zu Bhu-Nis 30.
[1364] cīvaraṃ chabbaggiyānaṃ bhikkhūnaṃ datvā Auf dass diese sie jenen anderen Mönchen geben.
[1365] pariṇāmesu In BhuV-Nis 30 haben sie sich die Roben selber zunutze gemacht. Hier wird es so gewesen sein, dass sie versuchten, diese Vorschrift auszuhebeln, indem einige von ihnen da hingingen und die erhaltenen Roben an die anderen aus der Gruppe gaben.
[1366] puggala wird nicht definiert.
[1367] Dieser Satz wurde vom vorigen § hierher versetzt.
[1368] Auch in AN X,45 (Rājantepurappavesana-Sutta) enthalten.
[1369] sayanighāra statt antepura („Inneres Gemach“).
[1370] indakhīla wtl: „Anschlagpfosten“, wird aber bildhaft für „Eingang, Tür, Schwelle“ usw. verwendet.
[1371] ummāra 1. „Schwelle, Türschwelle“; 2. „Fensterbank, Fensterbrett“.
[1372] puṇṇapatta wtl: „die volle Schale“. puṇṇa = „voll, vollständig“. Eine solche Verhaltensweise ist auch heutzutage nicht unbekannt. Ehrlichkeit wird mittlerweile als Dummheit verlacht. Daher ist es tatsächlich empfehlenswert, entweder das gefundene Portemonnaie einfach liegenzulassen oder es diskret (also ohne Namensnennung – sofern möglich) bei einer Behörde (Polizeistelle) abzugeben.
[1373] ratana 1. „Juwel, Edelstein“; 2. „Kostbarkeit, Schatz“. Da anzunehmen ist, dass der Mönch vermutet hat, was in dem Beutel ist, und erst als er ihn aufhob, erkannte haben könnte, dass es (viel) Geld ist, wurde hier nicht mit „Schatz“ oder wie sonst üblich mit „Juwel“ übersetzt.
[1374] gāma Ein Hinweis, dass sie trotz ihres Wohlstandes nicht in der Stadt wohnte? Vermutlich lebte sie im „Vorort“ Kānd-Bhāri vor dem Osttor, dort, wo sie auch das „Osthainkloster“ (pubbārāma) errichten ließ.
[1375] Es fehlt: „... den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln,“.
[1376] Es fehlt: „... den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, ...“
[1377] Das ist dieselbe Auflistung wie sie als „Schätze des Ozeans“ in Cvg 384 erscheinen. Siehe dort auch die entsprechenden Anmerkungen dazu. „Silber“ und „Gold“ darf getrost auch mit „Geld“ und „Geldwert“ übertragen werden.
[1378] Ganz nüchtern bedeutet das, dass jede Sache, die von irgendwelchem Nutzen oder Gebrauchswert ist, als „Wertsache“ anzusehen ist.
[1379] rūpena vā nimittena vā saññāṇaṃ katvā Er soll also diese Sache so kennzeichnen, dass niemand behaupten kann, er wolle sie sich aneignen.
[1380] āvuso ist hier vermutlich falsch, denn er wird von denen angesprochen, die diese Sachen verloren hatten. Üblich ist die Anrede: Bhante („hoher Herr“).
[1381] sampādeti Er soll sich also irgendwie davon überzeugen, dass es tatsächlich deren Besitztümer sind.
[1382] vissāsaṃ wenn er vermutet, dass er den Eigentümer kennt. Oder er vermutet, dass der (rechtmäßige) Eigentümer nichts dagegen hat, wenn er diese Dinge an sich nimmt.
[1383] tāvakālikaṃ wenn er diese Dinge aufhebt, um sie umgehend an geeigneter Stelle auszuhändigen.
[1384] aruṇugammana wtl: „Aufstieg der Morgenröte“ wie in → Bhu-Pāc 37.
[1385] bhikkhunupassayaṃ gacchati Dazu ist Bhu-Pāc 22 zu beachten, d.h. die „falsche Zeit“ erfährt eine weitere Einschränkung, nämlich den Sonnenuntergang.
[1386] sūcighara Dazu auch → Cvg 256.
[1387] In Bhu-Nis 22 steht hier: „ohne das rechte Maß zu kennen“, was weiter unten aber erscheint.
[1388] Die Definition wie in § 1041 fehlt in CSTP und wurde daher ergänzt.
[1389] gaṇṭhikāya Diese „Blöcke“ sind eine Art Gewichte und wurden in → Cvg 279 erlaubt.
[1390] „was er macht oder machen lässt“ muss man bei den genannten Artikeln ergänzen, auch wenn sie irgendwie nicht zum Thema „Nadelbehältnis“ passen.
[1391] Daran ist nichts Verwerfliches, sofern es abnehmbare Beine (Füße) sind, denn die sind in Cvg 297 erlaubt.
[1392] sayanaṃ passatu auch: „Ruhestatt ansehen“. IBH: „auf meinem Bett liegen“.
[1393] Hier scheint ein Stück Text zu fehlen, wenigstens, dass der Buddha die Mönche zusammenkommen ließ. Es sei denn, er kritisierte den Upananda in Abwesenheit, was aber in dieser standardisierten Phrase nicht üblich ist.
[1394] aṭṭh-aṅgula-pādaka das sind 20 cm.
[1395] sugataṅgulena damit ist ein Standard-Maß gemeint und nicht die Fingerstärke bzw. -länge des Buddha. Zu Sugata siehe auch Anmerkung in Bhu-Sd 6.
[1396] aññatra heṭṭhimāya aṭaniyā Gemeint ist, dass von der Unterseite des Bett- bzw.- Sesselrahmens aus gemessen werden soll, also die „lichte Höhe“ soll 20 cm betragen. Aber in Cvg 297 werden hohe Sessel erlaubt. Es erhebt sich nun die Frage, welche Anordnung die aktuelle ist. Zum Thema Bett/Lagerstatt, Sitz und Sessel → Cvg 297.
[1397] poṭaki üblicherweise die Gras-Art: Saccharum spontaneum.
[1398] parissāvana d.h. wenn er (lose) Baumwolle als Filtermaterial benutzt.
[1399] nisīdana Diese Begebenheit steht in Mvg 353. Dort wird gesagt: „Ihr Mönche, ich erlaube eine, die so groß sein kann, wie ihr wünscht.“
[1400] Mañcassapi pīṭhassapi puratopi pacchatopi olambenti. So unwahrscheinlich es auch klingt, es kann sich hier kaum um die Filzmatte (santhata) handeln, sondern um das Tuch, wie es in Mvg 353 erlaubt wurde. Ein Filz in dieser Größe (wenigstens 2 x 1 Meter) für die damalige Zeit ist schwer vorstellbar.
[1401] sugata-vidatthi [wiederholte Anmerkung:] die Spanne zwischen Handgelenk und Fingerspitze (30 cm). Sugata („gut-gehend“ also „gängig“, d.h. „üblich“, „normal“) bezeichnet ein Standard-Maß und hat mit dem Vollendeten nichts zu tun.
[1402] mahākāyo d.h. er war fett geworden.
[1403] nisīdanaṃ samantato samañchasi samañchamāno Das Wörterbuch sagt: „zusammenbinden“, was hier aber nur insofern Sinn ergibt, dass einzelne Tuchstücke zusammengenäht sein müssen, es sich in diesem Abschnitt also um das Sitztuch handeln muss. Der Mönch strich also das Tuch flach, um es größer zu machen. Vergleiche dazu auch Bhu-Nis 3 (BhuV 497).
[1404] purāṇāsikoṭṭha [purāṇa+asi+koṭṭha] Der Kommentar verweist auf das Lederhandwerk. Auch IBH folgt dieser Auslegung. Im Wörterbuch findet sich unter koṭṭhaka auch „umschlossene Fläche“ und unter koṭṭeti „einebnen“.
[1405] kaṇḍuppaṭicchādi wtl: „Juckreiz-Bedeckungs-Tuch“. Es wurde damit ein Hautausschlag abgedeckt, damit die Robe nicht befleckt wird.
[1406] Diese Begebenheit steht in Mvg 354. Dort wird gesagt: „Ihr Mönche, ich erlaube, bei Juckreiz, Beulen, wunden Stellen und dickem Schorf ein Bedeckungstuch für das Juckende.“
[1407] puratopi pacchatopi gemeint ist bevor sie Ausschlag bzw. Juckreiz oder Krätze hatten und nachdem sie das hatten. IBH: „vorn und hinten“ ist zu verwerfen.
[1408] kaṇḍu auch „Juckreiz“, aber bei Juckreiz ist es nicht erforderlich, das betroffene Areal zu bedecken – es sei denn, man hat Medizin aufgetragen oder der Betroffene hat stark gekratzt (aber daher eben die Bezeichnung „Krätze“).
[1409] pīḷakā sollte als piḷakā gelesen werden, sonst würde es „Schmerz, Qual, Leid, Plage“ bedeuten.
[1410] assāvo „eitrig, sezernierend, absondernd, ausströmend“.
[1411] thullakacchu eigentlich „starke Krätze“, aber in Mvg 264 und 354 wird es auch treffender mit „Schorf“ übersetzt.
[1412] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt im Bezug auf ein „Ausschlag-Bedeckungstuch“ keinen Sinn.
[1413] vassikasāṭika Diese Begebenheit steht in Mvg 352. Zum Thema „Regenzeitgewand“ → Bhu-Nis 24.
[1414] puratopi pacchatopi gemeint ist bevor die Regenzeit begann und nachdem die Regenzeit aufgehört hatte, wie es eben auch in Bhu-Nis 24 geschildert wird. IBH: „vorn und hinten“ ist auch hier zu verwerfen.
[1415] aḍḍhateyyā wtl: „einhalb weniger als drei“.
[1416] vassika-sāṭikā [hier die geänderte Anmerkung aus Bhu-Nis 24:] wtl: „Regenmantel“ wäre irreführend. Es handelt sich um eine zusätzliche Robe, die während des Regens beim Baden zu tragen ist, da es üblich war, sich nackt nass regnen zu lassen, um sich zu waschen. Genau betrachtet sollte es nicht heißen: „ein [Bade-]Gewand für die Regen-Zeit“ (nahāna-vassika-sāṭika), sondern: „eine zusätzliche Robe, um nicht bei/im Regen nackt zu baden“. Sinnvoll wäre auch, wäre es eine zusätzliche Ober-Robe für die Dauer der Regenzeit mit der Begründung, dass während dieser (Regen-)Zeit gewaschene Roben (zumal nur zwei im Besitz sind) ziemlich lange brauchen, um zu trocknen. Es hat sich aber die Definition eingebürgert, dass es eine „Baderobe für die Dauer der Regenzeit“ sei – eine Bedeutung, die der den Nonnen erlaubten „Baderobe“ (udaka-sāṭika wtl: „Wassergewand“) gleicht.
[1417] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt auch im Bezug auf ein „Ausschlag-Bedeckungstuch“ keinen Sinn.
[1418] Das bedeutet, dass die Maximalgröße einer Robe 9x30cm zu 6x30cm ist, also 2,7 mal 1,8 Meter ist – sofern man sugata-vidatthi als „normale“ Spanne zugrundelegt. Eine Robe die größer als „normal“ ist, soll gekürzt werden. Legt man „Ellen“ zugrunde, ergibt sich die Abmessung von 4,5 mal 3 Meter. Offen bleibt, ob beide Abmessungen überschritten sein müssen, um die Vorschrift zu übertreten. Des weiteren bleibt offen, ob beide Abmessungen bei Überschreitung zu kürzen sind.
[1419] Diese „Definition“ erscheint gegenüber der Sitzunterlage, dem Ausschlag-Bedeckungstuch und dem Regenzeitgewand unvollständig.
[1420] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt auch im Bezug auf eine „Robe“ keinen Sinn.