1. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die erste Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? [1] Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschlussvorschrift zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?
2. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die erste Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Sudinna Kalandaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Sudinna Kalandaputta hat mit seiner früheren Gefährtin Geschlechtsverkehr ausgeübt, das ist hier der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung [2] eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung [3] ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. [4] Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.
3.
Upāli
und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
[5]
Dann Mahinda
und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der Weise Bhaddanāma.
Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa
[6]
kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
[7]
zu lehr’n das Ordensregelwerk.
Fünf Sammlungen sie
lehrten uns,
und sieben Abhandlungen
[8]
auch.
Dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.
Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der
Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.
Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.
Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der
viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.
Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler
[9]
Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.
Die auf dieser Insel sogar den
Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.
Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet
ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.
Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.
Dessen Schüler mit der großen
Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma.
Die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstanden ist auf Jambudīpa.
Der kluge Cūḷābhaya
auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg
erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.
4. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die zweite Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Rājagaha hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Töpfersohn Dhaniya betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Töpfersohn Dhaniya hat Bauholz des Fürsten, das ihm nicht gegeben war, genommen, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. {Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen].} Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. [10] {Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die zweite Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die zweite Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung. [11] }
5. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} die dritte Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche haben sich gegenseitig [12] das Leben genommen, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. {Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen].} Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. {Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die dritte Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die dritte Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung. [13] }
6. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} die vierte Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā haben vor den Dörflern gegenseitig ihre [nicht vorhandenen] übernatürlichen Erreichungen gepriesen, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. {Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen].} Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. {Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die vierte Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die vierte Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung. [14] }
Die vier Ausschluss[-Vergehen] sind beendet.
Geschlechtsverkehr und Stehlen,
Menschenmord und Übersinnliches.
Viere sind’s der
Ausschlussvergehen,
die bei solcherlei Verhalten sind
gewiss.
7. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, nachdem [absichtlich [15] ] herbeigeführt wurde, Unreines fließen zu lassen [16] , [die Vorschrift] des anfänglichen und nachfolgenden Zusammentretens des Ordens nach sich ziehend [17] erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, [die Vorschrift] des Saṅghādisesa bei absichtlich herbeigeführtem Samenerguss zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?
8. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte die Vorschrift des Saṅghādisesa bei absichtlich herbeigeführtem Samenerguss erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Seyyasaka betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Seyyasaka hat mit der Hand den Samenerguss herbeigeführt, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Saṅghādisesa-Vorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste Saṅghādisesa-Vorschrift zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.
Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
Dann Mahinda und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der weise Bhaddanāma.
Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
zu lehr’n das Ordensregelwerk.
Fünf Sammlungen sie lehrten uns,
und sieben Abhandlungen auch,
dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.
Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der
Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.
Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.
Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der
viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.
Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.
Die auf dieser Insel sogar den
Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.
Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet
ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.
Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.
Dessen Schüler mit der großen
Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma,
die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstand auf Jambudīpa.
Der kluge Cūḷābhaya
auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg
erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.
9. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, [für den Fall, dass man] mit einer Frau zusammen in körperlichen Kontakt kommen [sollte], die [zweite] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte mit einer Frau zusammen Körperkontakt, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es [nur die] eine Vorschrift [, keine Erweiterung zu dieser Vorschrift und keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift]. {Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. [18] Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen?} Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. {Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die dritte Saṅghādisesa-Vorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die dritte Saṅghādisesa-Vorschrift zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.} [19]
10. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,}[für den Fall, dass man] vor einer Frau obszöne (unsittliche) Reden führen [sollte], die [dritte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte eine Frau mit obszönen Worten angesprochen, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
11. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen [20] ] Worten preisen [sollte], die [vierte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen] Worten gepriesen, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
12. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] sich als Kuppler betätigen [sollte], die [fünfte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte sich als Kuppler betätigt, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
13. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] für sich selber eine Hütte errichten lässt [21] , die [sechste] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Āḷavī wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten für sich selber Hütten errichten lassen, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
14. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] für sich selber eine große Wohnstätte errichten lässt [22] , die [siebente] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa hat einen Platz für eine Wohnstätte gerodet und fällte dabei einen gewissen Baum, der als Schrein fungierte, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
15. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] einen Mönch grundlos eines Ausschluss-Vergehens bezichtigen sollte, die [achte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die dem Mettiya nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die dem Mettiya nachfolgten, haben den ehrwürdigen Malliersohn Dabba grundlos eines Ausschluss-Vergehens bezichtigt, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
16. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass man] etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hernimmt, und dadurch einen Mönch fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigen sollte, die [neunte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die dem Mettiya nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die dem Mettiya nachfolgten, haben etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hergenommen und damit den ehrwürdigen Malliersohn Dabba fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
17. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass] Mönche den Orden spalten [23] , und bis zu drei Mal ermahnt, [ihr Vorhaben] nicht aufgeben sollten, die [zehnte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den Devadatta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Devadatta unternahm es, den geeinten Orden zu spalten, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs [Vergehens-] Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
18. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass] Mönche, die Ordensspaltern anhängen, bis zu drei Mal ermahnt, [dennoch die Sache] nicht aufgeben sollten, die [elfte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Etliche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Zahlreiche Mönche waren Teilnehmer und Parteigänger des Devadatta, der eine Ordensspaltung unternahm, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs [Vergehens-]Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
19. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass] ein schwer ermahnbarer Mönch bis zu drei Mal angesprochen wurde und [seine Haltung] nicht aufgeben sollte, die [zwölfte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen, aber hielt sich für nicht zu ermahnen, das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
20. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} [für den Fall, dass] Familienverderber von den Mönchen bis zu drei Mal zum Aufgeben [ihrer Haltung] aufgefordert werden und es nicht aufgeben sollten, die [dreizehnte] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Der Orden hatte gegen die Mönche, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten, ein Verbannungsverfahren durchgeführt, aber sie gingen üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Verblendung und der Angst [24] , das ist der Sachverhalt. ... – ... [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. ... – ... Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Die dreizehn Saṅghādisesa[-Vergehen] sind beendet.
Erguss und Körperberührung,
Dann andersartig, Spaltung auch, [2] Nidāna Hier ist nicht die Einführung zum Vinaya (→
„Inception of Discipline“) gemeint, sondern die Vorgeschichte zu dieser
Vorschrift, d.h. §§ 24ff in BhuV. [3] vibhatti „Unterscheidung,
Einteilung, Klassifikation, Analyse“. [4] Antwort auch in AN X,31. [5] jambusirivhaye bzw. jambusarivhaye (sārattha) wtl: „auf dem herrlichen Rosenapfel[-kontinent]
befördert (zum Nutzen)“. Dieses Kompositum wurde hier eingekürzt. [6] Jambudīpa, der
„Rosenapfelkontinent, steht für das buddhistische Kernland. [7] tambapaṇṇi Die heutige Insel Sri Lanka (früher Ceylon).
Spätestens jetzt ist klar, dass die Verse hier die Auflistung der Überlieferer
ist, was wiederum der schlüssige Beweis ist dafür, dass der Parivāra
spätere Zutat zum eigentlichen Ordensregelwerk ist. [8] pakaraṇe Damit dürften die sieben Bücher des
Abhidhamma gemeint sein. [9] sisso
wtl: „Übriggebliebener“. Man könnte auch sagen „einzig Verbliebener“. [10] Hier steht in CSTP nur noch ...pe... (peyyala,
zu wiederholen). Wie in § 1 angeführt, wurden die Ergänzungen in {geschweiften
Klammern} eingefügt. [11] Hier müsste nun wieder der § 3 folgen. [12] aññamaññaṃ zu ergänzen ist: „als auch sich selber“. [13] Auch hier wurden die {Ergänzungen} vorgenommen, und es müsste auch wieder § 3
folgen. [14] Auch hier wurden die {Ergänzungen} vorgenommen, und es müsste auch wieder § 3
folgen. [15] Erstaunlicherweise fehlt hier das wichtige Wort sañcetana. [16] asuciṃ mocentassa im Weiteren vereinfacht „Samenerguss“. [17] saṅghādiseso im Weiteren nicht mehr übersetzt. [18] Im Prinzip für beide Orden relevant. Duldet eine Nonne die Berührung, ist das
für sie ein Pār 5. [19] Im weiteren Verlauf werden auch hier in der Übersetzung die mit ...pe... gekennzeichneten oder die meisten
der offensichtlich fehlenden Passagen weggelassen, da das Prinzip dieser
Wiederholungen aus Sd 1 und Sd 2 klar ersichtlich wurde. [20] In Sd 4 steht: „in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in
[solchen] Worten preisen sollte: ‘Das ist die höchste Art von Dienst,
Schwester, den eine [Frau] leisten sollte für einen der [so] tugendhaft ist wie
ich, mit gutem Benehmen und den Reinheitswandel [pflegt].’ und damit Dinge
meinend, die in Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sind“. [21] Aus Sd 6 fehlt: „oder wenn er keine Mönche zur Bauplatz-Bestimmung dorthin
bringt, oder wenn er die Abmessungen überschreiten lässt“. [22] Aus Sd 7 fehlt: „oder wenn man keine Mönche zur Bauplatz-Bestimmung dorthin
bringt“. [23] Aus Sd 10 fehlt: „oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten
und darauf bestehen“. [24] Vollständig heißt es in Sd 13: „Als durch den Orden das Verbannungsverfahren
durchgeführt wurde, da verhielten sich jene nicht korrekt, mäßigten sich nicht
und benahmen sich auch nicht so, um [davon] frei zu kommen; sie baten die
[korrekten] Mönche nicht um Vergebung, beschimpften und schmähten diese; gingen
üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Verblendung und der Angst; sie
gingen fort oder verließen [sogar] den Orden.“
obszön und eig’ne Sinnesgier,
Kupplerei und auch die Hütte,
die Wohnstatt auch und unbegründet.
einem Solchen nachfolgen,
unermahnbar, Familien verderbend,
dreizehn Saṅghādisesa
sind’s.