21. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die erste unbestimmte [Vorschrift] erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste unbestimmte [Vorschrift] zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?
22. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die erste unbestimmte [Vorschrift] erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hat sich mit einer Frau zusammen – er mit ihr allein – heimlich an einem verborgenen Platz, der für Geschlechtsverkehr geeignet war, niedergelassen, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine erweiterte Vorschrift und keine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der vierten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welche Art von Fehltritt? Es ist ein Fehltritt sowohl in der Tugend als auch ein Fehltritt im Wandel. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es könnte ein Vergehen der Kategorie Ausschluss oder Saṅghādisesa oder Abbitte sein. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind drei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit, durch das Geständnisablegen, durch ein Verfahren in Anwesenheit und indem man Gras darüber wachsen lässt. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste unbestimmte Vorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste unbestimmte Vorschrift zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.
Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
Dann Mahinda und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der weise Bhaddanāma.
Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
zu lehr’n das Ordensregelwerk.
Fünf Sammlungen sie lehrten uns,
und sieben Abhandlungen auch,
dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.
Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der
Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.
Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.
Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der
viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.
Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.
Die auf dieser Insel sogar den
Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.
Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet
ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.
Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.
Dessen Schüler mit der großen
Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma,
die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstand auf Jambudīpa.
Der kluge Cūḷābhaya
auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg
erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.
23. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, die zweite unbestimmte [Vorschrift] erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hat sich mit einer Frau zusammen – er mit ihr allein – heimlich an einem verborgenen Platz niedergelassen, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine erweiterte Vorschrift und keine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der vierten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend als auch ein Fehltritt im Wandel. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es könnte ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa oder Abbitte sein. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind drei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit, durch das Geständnisablegen, durch ein Verfahren in Anwesenheit und indem man Gras darüber wachsen lässt. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste unbestimmte Vorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die zweite unbestimmte Vorschrift zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung. [25]
Die zwei unbestimmten [Vorschriften] sind beendet.
Sowohl dem Tun entsprechend,
genau so oder auch nicht,
wohl erlassen sind die
Unbestimmten,
von solch besten aller Buddhas.
24. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, [für den Fall, dass man] bei einer überzähligen Robe die Zehntagefrist überschreiten sollte, die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe benutzten überzählige Roben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
25. [Für den Fall, dass man] eine Nacht von [einer seiner] drei Roben abwesend sein sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten bei anderen Mönchen Roben in die Hand gegeben und waren dann zur Wanderung durch das Land aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
26. [Für den Fall, dass man] zur Unzeit Roben[-Material] bekommen hat und einen Monat überschreiten sollte [ohne es zu verarbeiten], wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten zur falschen Zeit Roben[-Material] angenommen und einen Monat [Frist zur Verarbeitung] überschritten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
27. [Für den Fall, dass man] benutzte Roben von einer Nonne waschen lassen sollte, mit der man nicht verwandt ist, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī gab einer Nonne, mit der er nicht verwandt war, seine benutzte Robe zum Waschen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
28. [Für den Fall, dass man] aus der Hand einer Nonne, mit der man nicht verwandt ist, eine Robe annehmen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hat aus der Hand einer Nonne, die nicht mit ihm verwandt war, eine Robe angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
29. [Für den Fall, dass man] von einem Haushälter oder einer Haushälterin, mit denen man nicht verwandt ist, eine Robe erbeten sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte vom Sohn eines Bankiers, mit dem er nicht verwandt war, eine Robe erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
30. [Für den Fall, dass man] von einem Haushälter oder einer Haushälterin mehrere Roben erbitten sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten, ohne das rechte Maß zu kennen, viele Roben erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
31. [Für den Fall, dass man] zu Hausleuten gegangen ist, ohne eingeladen worden zu sein, und bezüglich der Roben Anweisungen geben sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta ging zu Hausleuten, mit denen er nicht verwandt war, und ohne dazu eingeladen worden zu sein, gab er Anweisungen bezüglich der Roben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
32. [Für den Fall, dass man] zu mehreren Hausleuten gegangen ist, ohne eingeladen worden zu sein, und bezüglich der Roben Anweisungen geben sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta ging zu mehreren Hausleuten, mit denen er nicht verwandt war, und ohne dazu eingeladen worden zu sein, gab er Anweisungen bezüglich der Roben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
33. [Für den Fall, dass man] mehr als drei Mal mahnen sollte, oder mehr als sechs Mal [schweigend] beiseite stehen sollte, um eine Robe beschaffen zu lassen, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Dem ehrwürdigen Upananda Sakyaputta wurde von einem Laienanhänger gesagt: „Wartet, o Herr, einen Tag.“, [aber] er wartete nicht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
[Das war] der Kathina-Abschnitt, der erste.
34. [Für den Fall, dass man] eine Matte mit Seide vermischt herstellen lassen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Āḷavī wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe waren zu den Seidenmachern gegangen und sprachen: „Macht viel Seide, Freunde, und gebt sie uns, wir wollen mit Seide gemischte Matten machen.“, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
35. [Für den Fall, dass man] eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle herstellen lassen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Vesāli wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe haben [sich] Matten ganz aus schwarzer Schafwolle hergestellt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
36. [Für den Fall, dass man] nicht zwei Anteile rein schwarzer Schafwolle, einen dritten Anteil weiße und einen vierten Anteil lohfarbene nehmen, um eine neue Matte herstellen zu lassen, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten ohne Anteile von weißer und lohfarbener und ganz schwarzer Schafwolle zu nehmen, Matten hergestellt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
37. [Für den Fall, dass man sich] alljährlich eine Matte machen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten sich jedes Jahr Matten angefertigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
38. [Für den Fall, dass man sich] ohne eine Handspanne von der alten Matte zu nehmen eine neue Sitzunterlage herstellen lassen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten ihre Matten [26] weggeworfen, und haben die Praxis der Waldeinsiedler, Almosengänger sowie Fetzengewandträger aufgenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
39. [Für den Fall, dass man] Schafwolle bekommen hat und diese mehr als drei Meilen tragen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte Schafwolle bekommen und ist damit mehr als drei Meilen weit gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
40. [Für den Fall, dass man] von einer Nonne, mit der man nicht verwandt ist, Schafwolle waschen [27] lassen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? Bei den Sakya [28] wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatte von den Nonnen, mit denen sie nicht verwandt waren, Schafwolle waschen lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
41. [Für den Fall, dass man] Geld annehmen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte Geld angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
42. [Für den Fall, dass man] in allerlei Geschäfte involviert sein sollte, die mit Geld zu tun haben, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe waren in allerlei Geldgeschäfte involviert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
43. [Für den Fall, dass man] in allerlei Tauschgeschäfte involviert sein sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte mit einem Wanderasketen ein Tauschgeschäft gemacht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
[Das war] der Seiden-Abschnitt, der zweite.
44. [Für den Fall, dass man] eine Extra-Schale mehr als zehn Tage haben sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe benutzten Extra-Schalen [29] , das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
45. [Für den Fall, dass man] eine Almosenschale mit weniger als fünf Beschädigungen gegen eine neue Almosenschale austauschen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? Bei den Sakya wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatte mehrere [neue] Almosenschalen erbeten, weil ihre nur wenig angebrochen oder ein wenig angeschlagen oder auch nur zerkratzt waren, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
46. [Für den Fall, dass man] Medizinen angenommen hat und die Sieben-Tage-Frist überschreiten sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche verwendeten Medizin, die sie länger als sieben Tage aufbewahrt hatten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
47. [Für den Fall, dass man] noch vor dem letzten Sommermonat nach einer Robe für die Regenzeit Ausschau halten sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten noch vor dem letzten Sommermonat nach Roben für die Regenzeit Ausschau gehalten [30] , das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
48. [Für den Fall, dass man] eigenhändig einem Mönch eine Robe gegeben hat, diese zornig und missgestimmten Geistes wieder wegnehmen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte einem Mönch eigenhändig eine Robe gegeben und sie ihm zornig und missgestimmten Geistes wieder weggenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
49. [Für den Fall, dass man] eigenhändig Garn erbeten hat und daraus von den Webern Roben[-Material] weben lassen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten selber um Garn gebeten und ließen daraus von den Webern Roben[-Material] weben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
50. [Für den Fall, dass man] ohne vorher von Hausleuten, mit denen man nicht verwandt ist, dazu eingeladen wurde, zu den Webern gegangen und bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben haben sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta war, ohne vorher von den Hausleuten, die mit ihm nicht verwandt waren, dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern gegangen und hatte bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
51. [Für den Fall, dass man] eine Robe aus besonderem Anlass angenommen hat und sie länger als bis zur richtigen Gelegenheit für Roben aufbewahren sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten Roben aus besonderem Anlass angenommen und ließen die richtige Gelegenheit für Roben verstreichen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
52. [Für den Fall, dass man] von einer seiner drei Roben, die man in einem Haus beiseitegelegt hatte, länger als sechs Nächte abwesend sein sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten eine von ihren drei Roben in einem Haus beiseitegelegt und waren dann länger als sechs Nächte davon abwesend, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
53. [Für den Fall, dass man] wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes sich selber nutzbar machen sollte, wurde die Vorschrift des Aushändigens und der Abbitte erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatte wissentlich etwas dem Orden Zugedachtes sich selber angeeignet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Almosenschalen-Abschnitt, der dritte.
Die dreißig Vorschriften des Aushändigens und der Abbitte sind beendet.
Zehn, dann eine Nacht, ein Monat,
waschen lassen, annehmen.
Dann in Bezug auf Nichtverwandte,
von beiden und per Boten auch.
Seide, rein zwei Anteile,
sechs Jahre, Sitzunterlage,
Auch zwei vom Wolle nehmen,
dann beide hinsichtlich Geschäft.
Zwei wegen Schalen, Medizin,
zur Regenzeit, fünfmal Gaben.
Eigenhändig, weben lassen,
gefährlich, Ordenseigentum.
[25] Hier steht in CSTP nur noch ...pe... (peyyala, zu wiederholen). Wie in Ani 1 angeführt, wurden die Ergänzungen eingefügt. Hier müsste auch § 3 folgen.
[26] santhatāni steht hier, während zuvor noch nisīdati steht.
[27] Es fehlt: „oder färben oder kämmen“.
[28] sakkesu d.h. im Feigenbaumkloster zu Kapilavatthu.
[29] atirekapattaṃ dhāresuṃ In Bhu-Nis steht „horten“ (sannicayaṃ).
[30] Es fehlt, dass sie diese Regenzeitroben, nachdem sie diese schon zeitiger angefertigt hatten, auch gleich angezogen hatten, und dass sie dann, weil die Regen(-zeit-)roben verschlissen waren, ihre nackten Körper nass regnen ließen.