54. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, [für den Fall, dass man] üble Rede führen sollte, die Vorschrift der Abbitte erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Hatthaka Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Hatthaka Sakyaputta hatte bei einer Unterhaltung mit einem Andersgläubigen erst zugestimmt nachdem er abgestritten hat, und dann abgestritten, nachdem er zugestimmt hat, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
55. Herabwürdigende Rede ist ein Pācittiya[-Vergehen] – wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatte mit den integren Mönchen Streit und sie schmähten die integren Mönche, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
56. Verleumdung unter Mönchen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten unter den Mönchen Auseinandersetzungen, Streit, Dispute verursacht und brachten Verleumdungen in Umlauf, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
57. Einem nicht Hochordinierten die Lehre Wort für Wort vortragen lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe ließen einen Laienanhänger die Lehre Wort für Wort vortragen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
58. Sich mit einem nicht Hochordinierten mehr als zwei oder drei Nächte an einem Platz zusammen hinlegen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Āḷavī hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten sich mit nicht Hochordinierten an einem Platz niedergelegt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
59. Sich mit einer Frau zusammen an einem Platz hinlegen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Anuruddha betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Anuruddha hatte sich mit einer Frau an einem Platz niedergelassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. [31] ... – ...
60. Einer Frau die Lehre in mehr als fünf bis sechs Worten darlegen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte einer Frau die Lehre dargelegt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
61. Einem nicht Hochordinierten von übermenschlichen Erreichungen berichten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Vesāli hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā hatten vor den Dörflern gegenseitig ihre übernatürlichen Erreichungen angepriesen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch den Geist. ... – ...
62. Einen groben Verstoß eines Mönches einem nicht Hochordinierten mitteilen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten den groben Verstoß eines Mönches einem nicht Hochordinierten mitgeteilt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
63. In der Erde graben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Āḷavī hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten in der Erde gegraben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von der üblen Rede, der erste.
64. Vegetation [32] beschädigen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Āḷavī hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten einen Baum gefällt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
65. Ausflüchte und/oder Schwierigkeiten machen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Kosambi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa wurde inmitten des Ordens bezüglich seiner Vergehen befragt und schwieg, und plagte [dadurch den Orden], das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
66. Üble Nachrede und [destruktive] Kritik ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, hatten den ehrwürdigen Malliersohn Dabba vor den Mönchen kritisiert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
67. Ein dem Orden gehörendes Bett oder Sessel oder Polster oder Korbstuhl im Freien ausbreiten lassen und dann ohne Bescheid zu sagen fortgehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten im Freien Lagerstätten und Sitze stehen lassen, die dem Orden gehörten und sind dann, ohne es aufgeräumt zu haben und ohne Bescheid zu geben aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
68. An einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt ausbreiten lassen und dann, ohne sie wegzuräumen und ohne Bescheid zu sagen aufbrechen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Siebzehnergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Siebzehnergruppe hatten an einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt aufgestellt und sind dann, ohne sie aufgeräumt zu haben oder ohne Bescheid zu sagen aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
69. An einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, wissentlich einen früher angekommenen Mönch von seinem Platz verdrängen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten ordensältere Mönche, die [schon] früher angekommen waren, von ihren Schlafplätzen verdrängt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
70. Einen Mönch zornig und üblen Geistes aus einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, hinauswerfen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten zornig und üblen Geistes einen Mönch aus einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, hinausgeworfen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
71. In einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, auf ein Bett oder einen Sessel mit abnehmbaren Füßen hinsetzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte sich in einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, auf ein Bett mit abnehmbaren Füßen gesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
72. Nachdem man zwei bis drei Lagen aufgetragen hat, und dann mehr aufträgt, ist das ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Kosambi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa hatte eine fertiggestellte Wohnstätte wiederholt gedeckt und verputzt, und die überladene Wohnstätte brach zusammen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
73. Wissentlich Wasser, das Lebewesen enthält auf Gras oder Lehm(-boden) ausschütten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Āḷavī hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten wissentlich Wasser, das Lebewesen enthielt, auf Gras und Lehm(-boden) ausgeschüttet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von den Pflanzen, der zweite.
74. Unautorisiert die Nonnen unterweisen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hat Nonnen unterwiesen, ohne dazu berechtigt worden zu sein, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper und nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
75. Nach Sonnenuntergang Nonnen unterweisen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Cūḷapanthaka betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdigen Cūḷapanthaka hatte [noch] nach Sonnenuntergang Nonnen unterwiesen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
76. Zum Nonnenkloster gehen, und die Nonnen unterweisen [33] , ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe sind ins Nonnenkloster gegangen und haben dort die Nonnen unterwiesen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
77. Wer sagt: „Aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.“, begeht ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hat gesagt: „Aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.“, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
78. Einer nicht verwandten Nonne Roben[-material] geben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte einer gewissen Nonne eine Robe gegeben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
79. Für eine nicht verwandte Nonne eine Robe nähen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte für eine Nonne, mit der er nicht verwandt war, eine Robe genäht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
80. Sich mit einer Nonne verabreden und mit ihr auf der Straße unterwegs sein, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten sich mit Nonnen verabredet und waren dann mit ihnen auf der Straße unterwegs, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache und Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch den Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
81. Mit einer Nonne verabreden und mit ihr zusammen ein Boot besteigen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatte sich mit Nonnen verabredet und mit ihnen ein Boot bestiegen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
82. Wissend, dass von einer Nonne Almosenspeise arrangiert wurde, diese verzehren, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Den Devadatta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Devadatta hat gewusst, dass von einer Nonne Almosenspeise arrangiert wurde, und hat diese verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
83. Mit einer Nonne alleine zusammen an einem verborgenen Platz sitzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte allein mit einer Nonne zusammen an einem verborgenen Platz gesessen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von der Unterweisung, der dritte.
84. Mehr als eine (Almosen-)Speise im Gasthaus verzehren ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten wiederholt im Gasthaus (Almosen-)Speise verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. [34] ... – ...
85. Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren] ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Den Devadatta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Devadatta hat mit seinen Anhängern wiederholt bei Familien gespeist, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und sechs Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
86. Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere] ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Vesāli hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten trotz einer bestimmten Einladung zum Speisen woanders gespeist, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und drei [35] Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
87. Hat man zwei, drei Schalen voll Gebäck angenommen, und man nimmt mehr, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten ohne das rechte Maß zu kennen, [mehr] angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
88. Gegessen habend und eingeladen, nicht übrig gelassene feste oder weiche Speisen essen oder genießen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten gegessen und waren eingeladen woanders zu speisen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
89. Einen [anderen] Mönch, der gegessen hat zu weiteren festen oder weichen Speisen, die nicht übrig gelassen sind, einladen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte einen Mönch der gegessen hat, dazu eingeladen, weitere Speise zu verzehren, die nicht übriggelassen war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
90. Zur falschen Zeit feste oder weiche Speise essen oder genießen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Siebzehnergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Siebzehnergruppe hatten zur falschen Zeit Speisen verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
91. Bevorratete feste oder weiche Speise essen oder genießen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Belaṭṭhasīsa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Belaṭṭhasīsa hatte aufbewahrte Speisen verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
92. Besondere Speisen für sich selber erbeten und verzehren, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten besondere Speisen für sich selber erbeten und diese dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
93. Nicht gegebene Nahrung verzehren, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Vesāli hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte nicht gegebene Nahrung zum Mund gebracht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt vom Speisen, der vierte.
94. Unbekleideten oder [andersgläubigen] Wanderasketen oder Wanderasketinnen eigenhändig feste Speise oder weiche Speise geben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Vesāli hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Ānanda betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Ānanda hatte einer gewissen Wanderasketin in dem Gedanken, sie sei einer, zwei Stück Gebäck gegeben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen [36] ... – ...
95. Einem Mönch sagen: „Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.“ und ihn dann ohne etwas geben, wegschicken, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte einem Mönch gesagt: „Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.“, und hat ihn dann weggeschickt, ohne ihm etwas gegeben zu haben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
96. Sich bei einer Familie zum Speisen aufdrängen und auf einem Platz niederlassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hat sich bei einer Familie zum Speisen aufgedrängt und sich [dort] auf einen Platz hingesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
97. Sich mit einer Frau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte sich mit einer Frau heimlich an einem verborgenen Platz hingesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
98. Sich mit einer Frau allein zusammen an einem verborgenen Platz hinsetzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte sich allein mit einer Frau heimlich auf einen verborgenen Platz hingesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
99. Zum Essen eingeladen, noch zuvor unerlaubt bei [anderen] Familien verkehren, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta war zu einem Essen eingeladen und hatte vor diesem Essen noch eine andere Familie besucht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und vier Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
100. Länger [als erlaubt] um Medizin anfragen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Den Mönchen der Sechsergruppe wurde von Sakya Mahānāma gesagt: „Wartet noch einen Tag, ihr Herren.“, aber sie haben nicht gewartet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
101. Zu einer Armee gehen, um sie in Aktion zu sehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe waren zu einer Armee gegangen, um sie sich anzusehen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. [37] ... – ...
102. Länger als eine Nacht bei der Armee verweilen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten mehr als eine Nacht bei der Armee zugebracht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
103. Zu einem Manöver hingehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe waren zu einem Manöver gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von den Nacktasketen, der fünfte.
104. Vergorenes und Gebranntes trinken ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Kosambi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Sāgata betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Sāgata hatte Gebranntes getrunken, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
105. Mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten einen Mönch mit den Fingern gekitzelt, sodass er auflachte, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
106. Im Wasser vergnügen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Siebzehnergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Siebzehnergruppe hatten sich am Ufer der Aciravatī im Wasser vergnügt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
107. Missachtung ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Kosambi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa hat sich despektierlich geäußert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
108. Einen Mönch erschrecken ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten einen Mönch erschreckt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
109. Ein Feuer anzünden, um sich daran zu wärmen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Bhaggas hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten ein Feuer entzündet, um sich daran zu wärmen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
110. Öfter als jeden halben Monat baden, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten, nachdem sie den Fürsten gesehen hatten, ohne die rechte Art zu kennen, gebadet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und sechs Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine nur für ein [bestimmtes] Land gültige Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
111. Nicht auf eine der drei Arten unansehnlich machen, und somit eine neue Robe nicht unansehnlich machen und jene benutzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten ihre eigenen Roben nicht wiedererkannt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
112. Einem [anderen] Mönch oder einer Nonne oder einer zu Schulenden oder einem Novizen oder einer Novizin eigenhändig eine Robe überlassen, und diese, ohne dass sie zurückgegeben wurde benutzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte einem Mönch eigenhändig eine Robe überlassen und diese benutzt, obwohl sie ihm nicht zurückgegeben wurde, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
113. Von einem Mönch die Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten Robe und Almosenschale eines Mönches versteckt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt vom Rauschtrank, der sechste.
114. Einem Lebewesen absichtlich das Leben nehmen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte absichtlich einem Lebewesen das Leben genommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
115. Wasser benutzen, von dem man weiß, dass es Lebewesen enthält, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten Wasser benutzt, das Lebewesen enthielt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
116. Wissend, dass ein Streitfall rechtmäßig beigelegt wurde, ihn erneut als Verfahren aufnehmen lassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten gewusst, dass ein Streitfall rechtmäßig beigelegt war, und ließen das Verfahren erneut aufnehmen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
117. Wissentlich einen groben Verstoß eines Mönches verheimlichen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte wissentlich den groben Verstoß eines Mönches verheimlicht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
118. Wissentlich eine weniger als zwanzig Jahre alte Person hochordinieren, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Mehrere Mönche haben wissentlich eine weniger als zwanzig Jahre alte Person hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
119. Wissentlich sich mit einer Karawane von Dieben verabreden und gemeinsam auf derselben Straße unterwegs sein, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hat gewusst, dass es eine Karawane von Dieben ist, hat sich mit ihr verabredet und war mit ihr zusammen auf der Straße unterwegs, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
120. Sich mit einer Frau verabreden und dann mit ihr auf derselben Straße unterwegs sein, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte sich mit einer Frau verabredet und war dann mit ihr gemeinsam auf der Straße unterwegs, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
121. Eine aufgekommene falsche Ansicht nicht aufgeben, nachdem man bis zu drei Mal ermahnt wurde, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den Mönch Ariṭṭha, der früher Geiertrainer war, betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Mönch Ariṭṭha, der frühere Geiertrainer, hatte eine falsche Ansicht nicht aufgegeben, nachdem er drei Mal ermahnt wurde, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es gegangen. ... – ...
122. Wissentlich mit einem Mönch, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speisen [38] , ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten wissentlich mit dem Mönch Ariṭṭha, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelte, der seine (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hatte, zusammen gespeist, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
123. Wissentlich einen ausgeschlossenen Novizen begünstigen [39] , ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten wissentlich einen ausgeschlossenen Novizen Kaṇṭaka begünstigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von den Lebewesen, der siebente.
124. Von Mönchen hinsichtlich etwas mit der Lehre Übereinstimmendem angesprochen, und dann sagen: „Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.“, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Kosambi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa wurde von den Mönchen hinsichtlich etwas mit der Lehre Übereinstimmendem angesprochen, und sagte: ‘„Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.“, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
125. Die Ordensvorschriften verächtlich machen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten das Regelwerk herabgewürdigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
126. Irreführung ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten irregeführt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
127. Einem Mönch zornig und missgestimmt einen Schlag geben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten einen Mönch zornig und missgestimmt geschlagen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
128. Zornig und missgestimmt gegen einen Mönch die Hand [drohend] erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten zornig und missgestimmt gegen einen Mönch die Hand erhoben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
129. Einen Mönch unbegründet eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten einen Mönch unbegründet eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
130. Bei einem Mönch absichtlich Gewissensbisse erwecken, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten bei einem Mönch absichtlich Gewissensbisse erweckt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
131. Wenn Mönche am Streiten, Zanken, Disputieren sind, sich lauschend dazustellen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten sich Mönchen, die am Streiten, Zanken, Disputieren waren, lauschend dazugestellt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
132. Erst für ein rechtmäßiges Verfahren seine Zustimmung geben, und dann im Nachhinein an diesem Verfahren Kritik üben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten für ein rechtmäßiges Verfahren ihre Zustimmung gegeben, und dann im Nachhinein an diesem Verfahren Kritik geübt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
133. Wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist, ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, sich von seinem Platz erheben und fortgehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch war ohne seine Zustimmung zu geben, während der Orden bei einer Entscheidungsfindung war, von seinem Sitzplatz aufgestanden und gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
134. Wenn der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten, nachdem der Orden einvernehmlich eine Robe vergeben hatte, im Nachhinein daran Kritik geübt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
135. Wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes einer anderen Person nutzbar machen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes einer anderen Person nutzbar gemacht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt von der Übereinstimmung mit der Lehre, der achte.
136. Ohne sich vorher ankündigen zu lassen, die Schwelle [zu den Gemächern] eines kopfgesalbten Fürsten der (Krieger-)Adelskaste übertreten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Ānanda betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Ānanda hatte, ohne sich vorher ankündigen zu lassen, die Schwelle [zu den Gemächern] des Fürsten übertreten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
137. Eine Wertsache aufheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte eine Wertsache aufgehoben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
138. Ohne einem anwesenden Mönch Bescheid zu sagen, zur falschen Zeit das Dorf betreten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe waren zur falschen Zeit in das Dorf gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und drei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
139. Sich aus Knochen oder Elfenbein oder Horn ein Nadelbehältnis anfertigen lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten, ohne das rechte Maß zu kennen, viele Nadelbehältnisse erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
140. Das Überschreiten [der Maße], wenn ein neues Bett oder ein neuer Sessel hergestellt wird, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Upananda Sakyaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Upananda Sakyaputta hatte auf einem zu hohen Bett gelegen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
141. Ein Bett oder einen Sessel mit Baumwolle polstern lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten Betten und Sessel mit Baumwolle gepolstert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
142. Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen einer Sitzunterlage, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe verwendeten übergroße Sitzunterlagen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
143. Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen eines Ausschlagbedeckungstuches, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe verwendeten übergroße Ausschlagbedeckungstücher, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
144. Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen einer Regenzeitrobe, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe verwendeten übergroße Regenzeitroben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
145. Eine Robe in der Größe der Robe eines Vollendeten machen oder größer, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Nanda betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Nanda trug eine Robe so groß wie die des Vollendeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
[Das war] der Abschnitt vom Fürsten, der neunte.
Die zweiundneunzig [Vorschriften zur] Abbitte sind beendet.
Das Kleinere ist zuende gebracht.
Lüge, Verleumdung, Herabwürdigung,
versweise und auch Frauen;
außer ein Verständiger, und wahr,
schwerer Verstoß, dann graben.
Pflanzenwuchs, Ausflüchte,
Nachrede,
Bett und Sitz wird es genannt;
früher, ’rausgeworfen, abnehmbar,
Türe und mit Lebewesen.
Unerlaubt, nach Sonnenuntergang,
Nonnenkloster, nur für Gewinn;
geben, nähen, abgesprochen,
Boot, essen arrangiert, allein.
Brockenspeise, Gruppe, woanders,
Gebäck,
eingeladen sein und eingeladen;
falsche Zeit, aufbewahrt und Milch,
Zahnputzwasser, das sind zehn.
Asket, aufgedrängt, weggeschickt,
heimlich und verborgen auch;
eingeladen, Erfordernisse,
Armee, verweilen, Manöver.
Gebranntes, Finger, vergnügen,
respektlos sein, erschrecken;
Feuer, Bad, und unansehnlich
machen,
eigenhändig und verstecken.
Wissentlich, Wasser, Ordensakt,
grob vergangen, unter zwanzig;
Diebskarawane, Frau, Ariṭṭha,
zusammensein, der Ausgeschloss’ne.
Lehrgemäß, Verwirrung stiften,
irreführen, Schlag, Hand erheben;
unbegründet, wissentlich,
lauschen, kritteln, aufbrechen.
Der Orden Roben hat gegeben,
zunutzemachen and’ren Leuten;
Fürst, Wertsache und selber,
Nadeln, Bett und Polsterung;
Sitzunterlage, Krätzetuch,
Regenrobe, Größe des Vollendeten.
Der Abschnitte Zusammenfassung:
Lüge, Pflanzen und Ermahnung,
Speisen, Nacktasketen auch;
Gebranntes, mit Lebendem, die
Lehre,
der Fürst, neun Abschnitte es sind.
146. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, [für den Fall, dass man] aus der Hand einer Nonne, mit der man nicht verwandt ist, die von Haus zu Haus geht, feste oder weiche Speisen eigenhändig angenommen hat und diese verzehrt, die Vorschrift des besonderen Geständnisses erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Einen gewissen Mönch betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Ein gewisser Mönch hatte aus der Hand einer Nonne, mit der er nicht verwandt war, die von Haus zu Haus ging, etwas Erhaltenes angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
147. Eine Anweisungen gebende Nonne nicht weggeschickt habend und dann speisen, ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten eine Nonne, die Anweisungen gab, nicht weggeschickt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
148. Von einer Familie, die als Lernende benannt wurden, eigenhändig feste oder weiche Speisen angenommen habend, diese verzehren, ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten, ohne das rechte Maß zu kennen, [dort etwas] angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
149. In einer Unterkunft im Wald, ohne vorher darüber informiert zu haben, feste oder weiche Speise eigenhändig angenommen habend, diese verzehren, ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche hatten nicht darüber informiert, dass sich beim Kloster Diebe aufhalten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...
Die vier zu gestehenden [Vergehen] sind beendet.
Nicht verwandt, Anweisungen,
Lernende, Waldeinsiedelei;
Vier zu Gestehende sind es,
verkündet vom Vollendeten.
[31] In CSTP steht hier „eḷakalomake…pe…“, also wäre eigentlich wie in § 35 zu ergänzen. Dort sind es aber sechs (chahi) statt zwei (dvīhi) Vergehens-Ursachen. Demnach kann nur § 39 (Nis 16) gemeint sein.
[32] bhūtagāma wtl: „Pflanzenwelt“.
[33] Ergänzt werden muss: „es sei denn, zur richtigen Gelegenheit“.
[34] In CSTP steht auch hier „eḷakalomake…pe…“, also wäre wie in § 35 zu ergänzen. Dort sind es aber sechs (chahi) statt zwei (dvīhi) Vergehens-Ursachen. Demnach kann nur § 39 (Nis 16) gemeint sein.
[35] In CSTP steht „vier“. Laut Nis-33 sind drei angeführt.
[36] In CSTP steht auch hier „eḷakalomake…pe…“, also wäre wie in § 35 zu ergänzen. Dort sind es aber sechs (chahi) statt zwei (dvīhi) Vergehens-Ursachen. Demnach kann nur § 39 (Nis 16) gemeint sein.
[37] In CSTP steht auch hier „eḷakalomake…pe…“, also wäre wie in § 35 zu ergänzen. Dort sind es aber sechs (chahi) statt zwei (dvīhi) Vergehens-Ursachen. Demnach kann nur § 39 (Nis 16) gemeint sein.
[38] Es fehlt: „oder zusammen sein oder sich mit ihm an einem Platz hinsetzen“.
[39] Es fehlt: „oder sich von ihm aufwarten lassen oder mit ihm speisen oder sich mit ihm auf einem Platz niederlassen“.