Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

1. Die Einteilung der Mönchsvorschriften

2[a]. Das Zählen der Vergehen

1. Kapitel: Ausschluss

 

157. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Geschlechtsverkehraus­üben? [41] Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Geschlechtsverkehraus­üben. In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Ausschluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechtsver­kehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Ge­schlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert [42] , ist das etwas schlecht Getanes [43] – so ist das Geschlechtsverkehrausüben auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

158. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Nehmen von Nichtgege­benem? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Nehmen von Nicht­gegebenem. Etwas nicht Gegebenes im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Pārājika-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von mehr als einem Māsaka bis zu vier Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von einem Māsaka oder weniger als einem Māsaka auf diebische Weise wegneh­men, ist ein Dukkaṭa-Vergehen – so ist das Nehmen von Nichtgegebenem auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

159. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das absichtliche Rauben eines Menschenlebens? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das absicht­liche Rauben eines Menschenlebens. Eine Falle für Menschen graben in dem Ge­danken: ‘wenn jemand da hineinfällt, wird er sterben’, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; fällt jemand da hinein und erleidet schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen; stirbt jener, ist es ein Pārājika-Vergehen – so ist das absichtliche Rau­ben eines Menschenlebens auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

160. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das unwahre Verkünden von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Verkünden von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen. Übles wünschend und gierbehaftet unwahr nicht vorhandene übermenschliche Erreichungen verkünden, ist ein Pārājika-Vergehen; sagend: „Der dort in dem Kloster lebt, dieser Mönch ist ein Heiliger“, und das verkündend, das ist ein Thull­accaya-Vergehen; es nicht verkündend, ist ein Dukkaṭa-Vergehen – so ist das un­wahre Verkünden von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Die vier Ausschluss-Vergehen sind beendet.

2. Kapitel: Ordensversammlung erfordernd

 

161. Wenn Samenerguss bewirkt wurde, sind dreierlei Vergehen begangen. Beab­sichtigt, unternommen, ergossen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; beabsichtigt und unternommen, aber nicht ergossen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; [jene] Hand­lungen [44] sind Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn mit einer Frau zusammen Körperkontakt hergestellt wurde, sind dreierlei Vergehen begangen. Mit dem Körper den Körper berühren, ist ein Saṅg­hādisesa-Vergehen; mit dem Körper etwas berühren, was mit dem [anderen] Kör­per in Verbindung steht, ist ein Thullaccaya-Vergehen; mit etwas, was mit dem Körper in Verbindung steht etwas berühren, was mit dem [anderen] Körper in Ver­bindung steht, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn eine Frau mit obszönen Worten angesprochen wurde, sind dreierlei Vergehen begangen. Über After und Geschlechtsteil in lobenden Worten referie­ren oder abwertend referieren, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; außer über After und Geschlechtsteil, von [Dingen] zwischen unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Knie in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Thullaccaya-Vergehen; von mit dem Körper in Verbindung stehendem in loben­den Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend gesprochen wurde, sind dreierlei Vergehen begangen. In Gegenwart einer Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; in Gegen­wart eines Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; in Gegenwart eines Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn Kupplerei ausgeführt wurde, sind dreierlei Vergehen begangen. An­nehmen, recherchieren, mitbringen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; annehmen und recherchieren, aber nicht mitbringen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; anneh­men, aber nicht recherchieren, nicht mitbringen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn selber darum gebeten wurde, eine Hütte zu bauen, sind dreierlei Ver­gehen begangen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Brocken angebracht, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Wenn eine große Wohnstätte gebaut wird, sind dreierlei Vergehen began­gen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Brocken angebracht, ist es ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Wenn ein Mönch grundlos eines Ausschlussvergehens bezichtigt wird, sind dreierlei Vergehen begangen. Davon sprechen, aber nicht die Gelegenheit herbei­geführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Vergehen wegen Beleidigung [45] .

Wenn ein Mönch unter einem andersartigen Vorwand grundlos eines Aus­schlussvergehens bezichtigt wird, sind dreierlei Vergehen begangen. Davon spre­chen, aber nicht die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener geschmäht wird [46] , ist ein Vergehen wegen Beleidigung.

Wenn ein ordensspaltender Mönch bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Ver­gehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Wenn ein Mönch einem Ordensspalter nachfolgt, und er bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Wenn ein Mönch, der Übles spricht, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Ver­gehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Wenn ein Mönch, der Familien verdirbt, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukka­ṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen sind beendet.

3. Kapitel: Aushändigung

1. Abschnitt: Kathina

 

162. Eine Extrarobe länger als zehn Tage [haben], damit ist ein Vergehen began­gen. Ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine Nacht von den drei Roben abwesend sein, damit ist ein Vergehen begangen. Ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Zur falschen Zeit eine Robe vor mehr als einem Monat angenommen haben, damit ist ein Vergehen begangen. Ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Von einer nichtverwandten Nonne die benutzte Robe waschen lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Wäscht er sie, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat sie gewaschen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Von einer nichtverwandten Nonne eigenhändig eine Robe annehmen, da­mit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er an, ist die Handlung ein Dukka­ṭa-Vergehen; hat er angenommen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Von nichtverwandtem Haushälter oder Haushälterin eine Robe erbitten, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Erbittet er, ist die Handlung ein Dukka­ṭa-Vergehen; hat er erbeten, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Von nichtverwandten Haushältern oder Haushälterinnen zuviel Roben        [-Material] erbitten, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Erbittet er, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er erbeten, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Ohne zuvor dazu eingeladen, zu einem nichtverwandten Haushälter gegan­gen sein und bezüglich der Robe Anweisungen geben, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Gibt er Anweisungen, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er Anweisungen gegeben, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Ohne zuvor dazu eingeladen, zu mehreren nichtverwandten Haushältern gegangen sein und bezüglich der Robe Anweisungen geben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Gibt er Anweisungen, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen; hat er Anweisungen gegeben, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Mehr als ein Mal mahnend, mehr als sechs Mal da stehen, um eine Robe beschaffen zu lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Lässt er beschaf­fen, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie beschaffen lassen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

[Das war] der Kathina-Abschnitt, der erste.

2. Abschnitt: Seide

 

163. Eine mit Seide vermischte Matte herstellen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Stellt er sie her, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie hergestellt, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Eine Matte ganz aus schwarzer Schafwolle machen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Macht er sie, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie gemacht, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Ohne zwei Anteile rein schwarzer Schafwolle, einen dritten Anteil weiße und einen vierten Anteil lohfarbene zu nehmen, eine neue Matte anfertigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Fertigt er an, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie angefertigt, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Jahr für Jahr eine Matte herstellen, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Stellt er sie her, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie hergestellt, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Ohne von der alten Matte eine Handspanne als Umrandung zu nehmen, sich eine neue Matte anfertigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Fertigt er sie so an, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie angefertigt, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Angenommene Schafwolle mehr als drei Meilen transportiern, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Beim ersten Schritt über die drei Meilen hinaus ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; beim zweiten Schritt darüber hinaus, ist es ein Nissag­giya-Pācittiya.

Eine nichtverwandte Nonne Schafwolle waschen lassen, damit sind zweier­lei Vergehen begangen. Wäscht sie sie, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat sie sie gewaschen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Beim Geld annehmen sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es an, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angenommen, ist es ein Nissag­giya-Pācittiya.

In allerlei Geldgeschäfte involviert sein, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Ist er darin involviert, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er etwas bekommen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

In Kauf und Verkauf involviert sein, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Ist er darin involviert, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er etwas bekommen, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

[Das war] der Seiden-Abschnitt, der zweite.

3. Abschnitt: Almosenschale

 

164. Eine Extra-Schale über als zehn Tage haben, damit ist ein Vergehen began­gen. Ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine Schale mit weniger als fünf Ausbesserungen gegen eine neue tau­schen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Tauscht er, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat getauscht, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Angenommene Medizin mehr als sieben Tage verwenden, damit ist ein Vergehen begangen. Ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Mehr als einen Monat vor dem Ende des Sommers nach einer Regenzeit­robe Ausschau halten, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Hält er Ausschau, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; erhält er [die Robe], ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Einem Mönch eigenhändig eine Robe gegeben haben, und diese dann zor­nig und missgestimmt wegnehmen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er sie weg, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie weggenom­men, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Selber um Garn gebeten habend bei den Webern eine Robe anfertigen lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Lässt er weben, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; ist gewebt worden, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Ohne vorher von nichtverwandten Haushältern eingeladen, zu den Webern gegangen und bezüglich der Robenanfertigung Anordnungen geben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Gibt er Anordnungen, ist die Handlung ein Dukka­ṭa-Vergehen; hat er Anordnungen gegeben, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

Eine Extrarobe zur falschen Zeit bekommen habend, diese über den korrek­ten Robenzeitraum hinaus behalten, damit ist ein Vergehen begangen. Ein Nis­saggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine Robe der drei Roben im Haus aufbewahrt habend, dann länger als sechs Nächte davon abwesend sein, damit ist ein Vergehen begangen. Ein Nis­saggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wissentlich etwas dem Orden Zugedachtes sich selber zunutze machen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Macht er es sich zunutze, ist die Hand­lung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es sich zunutze gemacht, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya.

[Das war] der Almosenschalen-Abschnitt, der dritte.

Die dreißig Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen] sind beendet.

4. Kapitel: Abbitte

1. Abschnitt: Üble Rede

 

165. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Sprechen von übler Rede? Wissentlich üble Rede sprechen, damit sind fünferlei Vergehen begangen. Übles wünschend und gierbehaftet unwahr nicht vorhandene übermenschliche Erreichungen verkünden, ist ein Pārājika-Vergehen; einen Mönch grundlos eines Ausschlussvergehens bezichtigen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; sagend: „Der dort in dem Kloster lebt, dieser Mönch ist ein Heiliger“, und das verkündend, das ist ein Thullaccaya-Vergehen; es nicht verkündend, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; Bewusst üble Rede sprechen, ist ein Pācittiya-Vergehen. – Wissentlich üble Rede sprechen, damit begeht man diese fünferlei Vergehen.

Herabwürdigend reden, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Einen Hochordinierten herabwürdigen, ist ein Pācittiya-Vergehen; einen nicht Hoch­ordinierten herabwürdigen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Verleumdung unter Mönchen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Gegen einen Hochordinierten eine Verleumdung in Umlauf bringen, ist ein Pācitti­ya-Vergehen; gegen einen nicht Hochordinierten eine Verleumdung in Umlauf bringen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Einem nicht Hochordinierten versweise die Lehre vortragen lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Lässt er etwas vortragen, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; Vers um Vers ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Mit einem nicht Hochordinierten mehr als zwei oder drei Nächte zusam­men an einem Platz liegen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Sich hin­legen, ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; sich hingelegt habend, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Mit einer Frau an einem Platz hinlegen, damit sind zweierlei Vergehen be­gangen. Sich hinlegen, ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; sich hingelegt habend, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Einer Frau die Lehre in mehr als fünf bis sechs Worten darlegen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Lehren ist als Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen; Vers um Vers ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einem nicht Hochordinierten wahrheitsgemäß eine übermenschliche Errei­chung mitteilen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Teilt er es mit, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es mitgeteilt, ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

Das schwere Vergehen eines Mönches einem nicht Hochordinierten mittei­len, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Teilt er es mit, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es mitgeteilt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

In der Erde graben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Gräbt er, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; Hieb für Hieb [47] ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

[Das war] der Abschnitt von der üblen Rede, der erste.

2. Abschnitt: Pflanzen

 

166. Pflanzen beschädigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Beschädigt er, ist die Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen; Hieb für Hieb [48] ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Ausflüchte und/oder Schwierigkeiten machen, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Auf etwas nicht Konkretes angesprochen Ausflüchte machen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; auf etwas Konkretes angesprochen Ausflüchte machen, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Üble Nachrede gegen einen Mönch, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Übel nachreden, die Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er übel nachge­redet, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Ein dem Orden gehörendes Bett oder Sessel oder Polster oder Korbstuhl im Freien ausbreiten und dann ohne Bescheid zu sagen fortgehen, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Mit dem ersten Schritt über die Steinwurfreichweite hinaus, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; macht er den zweiten Schritt darüber hinaus, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

An einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, eine Liegestatt ausbreiten und dann, ohne sie wegzuräumen und ohne Bescheid zu sagen aufbrechen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Mit dem ersten Schritt über die Umzäunung hinaus, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; macht er den zweiten Schritt darüber hinaus, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

An einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, wissentlich einen früher ange­kommenen Mönch von seinem Platz verdrängen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Lässt er sich dort nieder, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich niedergelassen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einen Mönch zornig und üblen Geistes aus einer Wohnstätte, die dem Orden gehört, hinauswerfen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Wirft er hinaus, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er hinausgeworfen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

In einer hohen Hütte, die dem Orden gehört, auf ein Bett oder einen Sessel mit abnehmbaren Füßen hinsetzen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Setzt er sich hin, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich hingesetzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Erst zwei bis drei Lagen aufgetragen, und dann mehr auftragen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Trägt er mehr auf, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er mehr aufgetragen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich Wasser, das Lebewesen enthält auf Gras oder Lehm(-boden) ausschütten, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Ausschütten ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es ausgeschüttet, ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

[Das war] der Abschnitt von den Pflanzen, der zweite.

3. Abschnitt: Unterweisung

 

167. Unautorisiert die Nonnen unterweisen, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Das Unterweisen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er unterwiesen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Nach Sonnenuntergang Nonnen unterweisen, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Das Unterweisen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er unterwiesen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zum Nonnenkloster gehen, und die Nonnen unterweisen, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Das Unterweisen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen; hat er unterwiesen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

„Aufgrund materiellem Gewinns unterweisen die ordensälteren Mönche die Nonnen.“ sagen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. So sprechen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er so gesprochen, ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

Einer nicht verwandten Nonne Roben[-material] geben, damit sind zweier­lei Vergehen begangen. Das Geben ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es gegeben, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Für eine nicht verwandte Nonne eine Robe nähen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Nähen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; Stich für Stich [49] ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Sich mit einer Nonne verabreden und mit ihr auf der Straße unterwegs sein, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Unterwegssein ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; war er unterwegs, ist es ein Pācittiya-Vergehen. [50]

Mit einer Nonne verabreden und mit ihr zusammen ein Boot besteigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Boot besteigen, ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es bestiegen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich von einer Nonne arrangierte Almosenspeise verzehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Mit einer Nonne alleine zusammen an einem verborgenen Platz sitzen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hinsetzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich hingesetzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

[Das war] der Abschnitt von der Unterweisung, der dritte.

4. Abschnitt: Speisen

 

168. Mehr als eine (Almosen-)Speise im Gasthaus verzehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], damit sind zweierlei Vergehen be­gangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Hand­lung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Das Ersetzen einer Speisung [durch eine andere], damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

Hat man zwei, drei Schalen voll Gebäck angenommen, und dann mehr neh­men, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Nehmen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er genommen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Gegessen habend und eingeladen, nicht übrig gelassene feste oder weiche Speisen essen oder genießen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einen [anderen] Mönch, der gegessen hat zu weiteren festen oder weichen Speisen, die nicht übrig gelassen sind, einladen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Mit solchen Worten sprechend, nimmt jener es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen, ich will es genießen.’ an, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; am Ende der Mahlzeit ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zur falschen Zeit feste oder weiche Speise essen oder genießen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen, ich will es genießen.’ an, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Bevorratete feste oder weiche Speise essen oder genießen, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen, ich will es genießen.’ an, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Besondere Speisen für sich selber erbeten und verzehren, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Nimmt er es [In dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācitti­ya-Vergehen.

Nicht gegebene Nahrung bringen und verzehren, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Nimmt er es [In dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

[Das war] der Abschnitt vom Speisen, der vierte.

5. Abschnitt: Asketen

 

169. Unbekleideten oder [andersgläubigen] Wanderasketen oder Wanderasketin­nen eigenhändig feste Speise oder weiche Speise geben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Geben ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er gegeben, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einem Mönch sagen: „Komm Bruder, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.“ und ihn dann ohne etwas zu geben, wegschicken, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Wegschicken ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er [jenen] weggeschickt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Sich bei einer Familie zum Speisen aufdrängen und auf einem Platz nieder­lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hinsetzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich hingesetzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen. [51]

Sich mit einer Frau zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hinsetzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich hingesetzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Sich mit einer Frau allein zusammen an einem verborgenen Platz hinsetzen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hinsetzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sich hingesetzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zum Essen eingeladen, noch zuvor unerlaubt bei [anderen] Familien ver­kehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Setzt er den ersten Fuß über die Schwelle, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen; wenn der zweite Fuß darüber geht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Länger [als erlaubt] um Medizin anfragen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Erbitten ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er darum gebeten, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zu einer Armee gehen, um sie in Aktion zu sehen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hingehen ist ein Dukkaṭa-Vergehen; steht er dort und schaut zu, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Länger als eine Nacht bei der Armee verweilen, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Das Verweilen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er dort verweilt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zu einem Manöver hingehen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Hingehen ist ein Dukkaṭa-Vergehen; steht er dort und schaut zu, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

[Das war] der Abschnitt von den Nacktasketen, der fünfte.

6. Abschnitt: Vergorenes und Gebranntes

 

170. Vergorenes und Gebranntes trinken, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. [In dem Gedanken:] ‘Ich will es trinken.’, es annehmen ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen; Schluck für Schluck ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Mit den Fingern kitzelnd zum Lachen bringen, damit sind zweierlei Verge­hen begangen. Lacht jener, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er gelacht, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Im Wasser vergnügen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Bis zum Knöchel im Wasser sich vergnügend ist ein Dukkaṭa-Vergehen; oberhalb der Knöchel [im Wasser] sich vergnügen ist ein Pācittiya-Vergehen.

Missachtung, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Tut er es, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es getan, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einen Mönch erschrecken, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Erschrecken ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat jener sich erschreckt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Ein Feuer anzünden, um sich daran zu wärmen, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Das Entfachen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es entfacht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Öfter als jeden halben Monat baden, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Das Baden ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er das Bad beendet, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Nicht auf eine der drei Arten unansehnlich machen, und somit eine neue Robe nicht unansehnlich machen und jene benutzen, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Das Benutzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie benutzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einem [anderen] Mönch oder einer Nonne oder einer zu Schulenden oder einem Novizen oder einer Novizin eigenhändig eine Robe überlassen, und diese, ohne dass sie zurückgegeben wurde benutzen, damit sind zweierlei Vergehen be­gangen. Das Benutzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie benutzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Von einem Mönch die Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Verstecken ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es versteckt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

[Das war] der Abschnitt vom Rauschtrank, der sechste.

7. Abschnitt: Lebewesen enthaltend

 

171. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man absichtlich das Töten eines Lebewesens? Einem Lebewesen absichtlich das Leben nehmen, damit sind vierer­lei Vergehen begangen. Eine Falle für Menschen graben in dem Gedanken: ‘wenn jemand da hineinfällt, wird er sterben’, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; fällt ein Mensch da hinein und stirbt, ist es ein Pārājika-Vergehen; fällt ein Dämon oder ein Ge­spenst oder ein Tier in Menschengestalt da hinein und stirbt, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; fällt ein Tier da hinein und stirbt, ist es ein Pācittiya-Vergehen. – Ab­sichtliches Töten eines Lebewesens, damit begeht man viererlei Vergehen.

Wasser benutzen, von dem man weiß, dass es Lebewesen enthält, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Benutzen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es benutzt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissend, dass ein Streitfall rechtmäßig beigelegt wurde, ihn erneut als Ver­fahren aufnehmen lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Wieder­aufnehmen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; ist es wieder aufgenommen worden, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich einen groben Verstoß eines Mönches verheimlichen, damit ist ein Vergehen begangen. Ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich eine weniger als zwanzig Jahre alte Person hochordinieren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Die Hochordination ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er hochordiniert, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich sich mit einer Karawane von Dieben verabreden und gemein­sam auf derselben Straße unterwegs sein, damit sind zweierlei Vergehen began­gen. Das Unterwegssein ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; war er unter­wegs, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Sich mit einer Frau verabreden und dann mit ihr auf derselben Straße unter­wegs sein, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Unterwegssein ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; war er unterwegs, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Eine aufgekommene falsche Ansicht nicht aufgeben, nachdem man bis zu drei Mal ermahnt wurde, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Mit der An­kündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; am Ende des Ordensverfahrens ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich mit einem Mönch, der solches gesprochen hat, der nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, der seine (falsche) Ansicht nicht aufge­geben hat, zusammen speisen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das gemeinsame Speisen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er mit ihm ge­speist, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich einen ausgeschlossenen Novizen begünstigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Begünstigen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er ihn begünstigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

[Das war] der Abschnitt von den Lebewesen, der siebente.

8. Abschnitt: In Übereinstimmung mit der Lehre

 

172. Von Mönchen hinsichtlich etwas mit der Lehre Übereinstimmendem ange­sprochen, und dann sagen: „Nein, Brüder, ich will mich nicht in diesen Übungs­vorschriften üben, solange wie ich nicht einen anderen, fähigen und erfahrenen Mönch, der ein Satzungskenner ist, dazu befragt habe.“, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen. Das Sprechen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er so gesprochen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Die Ordensvorschriften verächtlich machen, damit sind zweierlei Verge­hen begangen. Das Verächtlichmachen ist als Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er verächtlich gemacht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Irreführung, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Auf etwas nicht Konkretes angesprochen irreführen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; auf etwas Konkre­tes angesprochen irreführen, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Einem Mönch zornig und missgestimmt einen Schlag geben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Schlagen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen; hat er geschlagen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Zornig und missgestimmt gegen einen Mönch die Hand [drohend] erheben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Handerheben ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie erhoben, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Einen Mönch unbegründet eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Bezichtigen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er bezichtigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Bei einem Mönch absichtlich Gewissensbisse erwecken, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Das Aufkommenlassen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie aufkommen lassen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn Mönche am Streiten, Zanken, Disputieren sind, sich lauschend dazu­stellen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. [In dem Gedanken:] ‘Lass mich das hören.’ hingehen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; steht er dort und hört zu, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Erst für ein rechtmäßiges Verfahren seine Zustimmung geben, und dann im Nachhinein an diesem Verfahren Kritik üben, damit sind zweierlei Vergehen be­gangen. Das Kritisieren ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er kritisiert, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist, ohne seine Zustim­mung gegeben zu haben, sich von seinem Platz erheben und fortgehen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Aufstehen und die Versammlung bis in Handreich­weite verlassen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen; [sie gänzlich] verlassen, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Kritisieren ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er kritisiert, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes einer anderen Person nutzbar machen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das [einer anderen Person] Zunutzemachen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es sich zunutze gemacht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

[Das war] der Abschnitt von der Übereinstimmung mit der Lehre, der achte.

9. Abschnitt: Der Fürst

 

173. Ohne sich vorher ankündigen zu lassen, die Schwelle [zu den Gemächern] eines kopfgesalbten Fürsten der (Krieger-)Adelskaste übertreten, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Der erste Schritt über die Schwelle ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen; macht er den zweiten Schritt darüber, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Eine Wertsache aufheben, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Nehmen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es genommen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Ohne einem anwesenden Mönch Bescheid zu sagen, zur falschen Zeit das Dorf betreten, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Mit dem ersten Schritt über die Einfriedung hinaus, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; macht er den zweiten Schritt darüber hinaus, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Sich aus Knochen oder Elfenbein oder Horn ein Nadelbehältnis anfertigen lassen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Das Überschreiten [der Maße], wenn ein neues Bett oder ein neuer Sessel hergestellt wird, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Ver­gehen.

Ein Bett oder einen Sessel mit Baumwolle polstern lassen, damit sind zwei­erlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen einer Sitzunterlage, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen eines Ausschlagbedeck­ungstuches, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Hand­lung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Das Überschreiten [der Maße] beim Herstellen einer Regenzeitrobe, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Herstellen einer Robe? Eine Robe in der Größe der Robe eines Vollendeten machen oder größer, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Das Herstellen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er es angefertigt, ist es ein Pācittiya-Vergehen. – Eine Robe größer als die Robe eines Vollendeten machen, damit sind zweierlei Vergehen begangen.

[Das war] der Abschnitt vom Fürsten, der neunte.

Das Kleinere ist zuende gebracht.

5. Kapitel: Geständnis

 

174. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Annehmen und Verzeh­ren von fester oder weicher Speise aus der Hand einer nichtverwandten Nonne? Aus der Hand einer Nonne, mit der man nicht verwandt ist, die von Haus zu Haus geht, feste oder weiche Speisen eigenhändig angenommen haben und diese ver­zehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen. – Aus der Hand einer Nonne, mit der man nicht verwandt ist, die von Haus zu Haus geht, feste oder weiche Speisen eigenhändig angenommen haben und diese verzehren, damit sind zweierlei Ver­gehen begangen.

Eine Anweisungen gebende Nonne nicht weggeschickt habend und dann speisen, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedan­ken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Von einer Familie, die als Lernende benannt wurden, eigenhändig feste oder weiche Speisen angenommen habend, diese verzehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesa­nīya-Vergehen.

Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Annehmen und Ver­zehren von fester oder weicher Speise in einer Unterkunft im Wald, ohne dass man vorher darüber informiert hat [, dass dort Diebe sind]? In einer Unterkunft im Wald, ohne vorher darüber informiert zu haben, feste oder weiche Speise eigen­händig angenommen habend, diese verzehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen. Nimmt er es [in dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ an, ist [diese Hand­lung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Ver­gehen. – In einer Unterkunft im Wald, ohne vorher darüber informiert zu haben, feste oder weiche Speise eigenhändig angenommen habend, diese verzehren, damit sind zweierlei Vergehen begangen.

Die vier Pāṭidesanīya-Vergehen sind beendet.

6. Kapitel: Übungsvorschriften

1. Abschnitt: Rundherum

 

175. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man aufgrund von Missachtung das Anziehen der Unterrobe, [sodass diese] vorn und hinten herabhängt? Aufgrund von Missachtung die Unterrobe vorn und hinten herabhängend anziehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. Aufgrund von Missachtung die Unterrobe vorn und hinten herabhängend anziehen – damit begeht man ein Dukkaṭa-Vergehen.

... – ... Aufgrund von Missachtung die Unterrobe vorn und hinten herabhän­gend anziehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit entblößtem Körper in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit entblößtem Körper in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung sich mit Händen oder Füßen vergnügend in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung sich mit Händen oder Füßen vergnügend in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung hierhin und dahin schauend in bewohn­ter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung hierhin und dahin schauend in bewohn­ter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit angehobener Robe in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit angehobener Robe in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Rundherum-Abschnitt, der erste.

2. Abschnitt: Auflachen

 

176. ... – ... Aufgrund von Missachtung mit lautem Gelächter in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit lautem Gelächter in bewohnter Ge­gend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung geräuschvoll und großen Lärm machend in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung geräuschvoll und großen Lärm machend in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit wiegendem Körper in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit wiegendem Körper in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit schlenkernden Armen in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit schlenkernden Armen in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit wiegendem Kopf in bewohnter Ge­gend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit wiegendem Kopf in bewohnter Ge­gend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Auflachen-Abschnitt, der zweite.

3. Abschnitt: Eingestemmte Arme

 

177. ... – ... Aufgrund von Missachtung mit eingestemmten Armen in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit eingestemmten Armen in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit verhülltem Kopf in bewohnter Ge­gend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit verhülltem Kopf in bewohnter Ge­gend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung nur auf Zehen oder Fersen in bewohnter Gegend gehen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit den Händen die Knie umfassend in bewohnter Gegend sitzen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Ver­gehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung würdelos die Almosenspeise annehmen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung hierhin und dorthin schauend die Almo­senspeise annehmen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung (zu) reichlich Curries annehmen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung in aufgehäufter Weise Almosenspeise annehmen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Eingestemmte-Arme-Abschnitt, der dritte.

 

4. Abschnitt: Almosenspeise

 

178. ... – ... Aufgrund von Missachtung die Almosenspeise würdelos verzehren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung hierhin und dorthin schauend die Almo­senspeise verzehren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung nachdem man von hier und da aus­wählte, die Almosenspeise verzehren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung (zu) reichlich Curries verzehren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung die Almosenspeise verzehren, nachdem sie zu einem Stūpa geformt wurde, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Duk­kaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung die Curries oder das Hauptgericht mit Reis bedecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung Reis und Curries, ohne krank zu sein, für sich selber erbitten und dann verzehren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung von Kritiksucht befallen, in die Almo­senschale [anderer] schauen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung zu große Happen machen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung lange Bissen machen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Almosenspeise-Abschnitt, der vierte.

5. Abschnitt: Happen

 

179. ... – ... Aufgrund von Missachtung den Mund öffnen, bevor der Happen davor gebracht wurde, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen die ganze Hand in den Mund stecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit vollem Mund sprechen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung Brocken (hoch-)werfend speisen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung Happen zurechtschneidend speisen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung die Wangen vollstopfend speisen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung die Hand beim Speisen abschütteln, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen Reis verstreuen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen die Zunge herausstrecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen Schmatzlaute machen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Happen-Abschnitt, der fünfte.

6. Abschnitt: Schlürfen

 

180. ... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen Schlürflaute machen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen die Hand ablecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen die Almosenschale [aus-] lecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung beim Speisen die Lippen ablecken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung mit speisebeschmierter Hand ein Trink­gefäß annehmen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung das Schalenspülwasser, in dem sich Reiskörner befinden, zwischen den Häusern wegschütten, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der einen Schirm in der Hand hält, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Ver­gehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der einen Stock in der Hand hält, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der ein Messer in der Hand hält, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der eine (Schuss-)Waffe in der Hand hält, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

Das war der Schlürfen-Abschnitt, der sechste.

 

7. Abschnitt: Sandalen

 

181. ... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der Sandalen trägt, die Lehre darle­gen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der Schuhe trägt, die Lehre dar­legen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der in/auf einem Fahrzeug ist, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem die Lehre darlegen, der auf einer Liegestatt liegt, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der mit den Händen die Knie umfasst, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der den Kopf bedeckt hat, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung einem, der den Kopf verhüllt hat, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung auf den Boden sitzend, einem, der auf einem Sitzplatz sitzt, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung auf einem niedrigeren Platz sitzend, einem, der auf einem höheren Platz sitzt, die Lehre darlegen, damit wird ein Ver­gehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung im Stehen einem, der sitzt, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung hinterhergehend, einem, der vornweg geht, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Ver­gehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung neben dem Weg gehend, einem, der auf dem Weg geht, die Lehre darlegen, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung stehend urinieren oder defäkieren, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. ... – ...

... – ... Aufgrund von Missachtung auf bewachsenen Boden urinieren oder defäkieren oder spucken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Ver­gehen. ... – ...

Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man aufgrund von Missachtung das Urinieren oder Defäkieren oder Spucken ins Wasser? Aufgrund von Missach­tung ins Wasser urinieren oder defäkieren oder spucken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund von Missachtung ins Wasser uri­nieren oder defäkieren oder spucken, damit begeht man ein Dukkaṭa-Vergehen.

Das war der Sandalen-Abschnitt, der siebente.

Die fünfundsiebzig Übungsvorschriften sind beendet.

Das Zählen der Vergehen ist beendet.

 

3[a]. Arten des Abfallens

 

182. Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele [Arten des] Abfallens verfällt man? Beim Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man in zwei [Arten des] Abfallens – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. ... – ... [52]

Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlich­keit], in wieviele [Arten des] Abfallens verfällt man? Beim Vergehen des Urinie­rens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man in eine [Art des] Abfallens – dem Abfallen vom rechten Wandel.

Das [Thema] Abfallen ist beendet.

4[a]. Kategorien

 

183. Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den sieben Verge­henskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr kann man in drei der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārājika, in die Ver­gehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Dukkaṭa. ... – ... [53]

Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Was­ser aufgrund von Missachtung kann man in eine der sieben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa.

Die [Einteilung in] Kategorien ist beendet.

5[a]. Entstehungsursachen

 

184. Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den sechs Entste­hungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr entsteht aufgrund von einer der sechs Ent­stehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. ... – ... [54]

Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache.

Die Entstehungs-Ursachen sind beendet.

6[a]. Streitfälle

 

185. Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Das Vergehen des Aus­übens von Geschlechtsverkehr ist von den vier Arten von Streitfällen einer wegen Vergehen. ... – ... [55]

Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung ist von den vier Arten von Streit­fällen einer wegen Vergehen.

Die Streitfälle sind beendet.

7[a]. Beilegungen

 

186. Das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Das Vergehen des Aus­übens von Geschlechtsverkehr wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ... [56]

Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wie­viele wird es beigelegt? Das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Die Beilegungen sind beendet.

8[a]. In Verbindung

 

187. Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man das Geschlechtsverkehraus­üben? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Geschlechtsverkehraus­üben. In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Ausschluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechtsver­kehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Ge­schlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert, ist das etwas schlecht Getanes – so ist das Geschlechtsverkehrausüben auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Ver­fehlungen verfällt man? Von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Von den sechs Entstehungs-Ursa­chen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es; von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen ver­fällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in zwei Verfeh­lungen – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in drei der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Ver­gehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Thullaccaya, in die Verge­henskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen einer wegen Vergehen. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesen­heit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ... [57]

Auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man aufgrund von Missachtung das Urinieren oder Defäkieren oder Spucken ins Wasser? Aufgrund von Missach­tung ins Wasser urinieren oder defäkieren oder spucken, damit wird ein Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund von Missachtung ins Wasser uri­nieren oder defäkieren oder spucken, damit begeht man ein Dukkaṭa-Vergehen.

Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Ver­fehlungen verfällt man, von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es, von den vier Arten der Streit­fälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Verfehlung – dem Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in eine der sie­ben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [auf­grund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen einer wegen Ver­gehen. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch drei­erlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Ge­ständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Die Verbindungen sind beendet.

Diese acht Abschnitte sind zum Studieren geschrieben worden.

Zusammenfassung

Wo erlassen und wieviele,
Abfallen und Kategorien;
Streitfälle und Beilegung,
und in Verbindung noch dazu.


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[41] „Wieviele Vergehen sind das, wenn man Geschlechtsverkehr ausübt?“ wäre die falsche Fragestellung, die sich aber aus der Überschrift ergibt, und wie IBH übersetzt. (... how many offences does one fall into?)

[42] vaṭṭakate [vivaṭakate (syā.)] mukhe acchupantaṃ aṅgajātaṃ paveseti  Die Übersetzung von IBH: „Wenn man ohne das Geschlechtsteil zu berühren macht, dass es in den offenen Mund eindringt.“ (If without touching the male organ one makes it enter an open mouth) ergibt kaum Sinn. In → Bhu-Pār 1 wird sehr ausführlich behandelt, dass das gewollte Platzieren des Geschlechts­teiles in eine der drei (natürlichen) Öffnungen ein Ausschluss-Vergehen ist. Sie ergänzt in ihrer Fußnote: „In Verbindung dem, was da als gar zu große Unaussprechlichkeit in diesem Pārājika bekannt ist, sollte ich lieber die Auf­merksamkeit auf meine Anmerkungen in BD. i [Buddhist Discipline], Einfüh­rung, Seite 37 lenken.“

[43] Die drei Vergehensarten sind nur hier übersetzt. Im weiteren Verlauf werden sie mit Pārājika (Ausschluss-Vergehen), Thullaccaya (grober Verstoß bzw. schweres Vergehen) und Dukkaṭa  (schlecht Getanes, bzw. „Übeltat“) wieder­gegeben.

[44] payoge  gemeint sein dürften: BhuV § 265 e, wo ein Mönch einen schlafenden Novizen berührt und er selber ejakuliert und BhuV 266 j, wo ein Mönch über ein weibliches Geschlechtsteil kontempliert.

[45] omasavāda  d.h. ein Dubbhāsita-Vergehen.

[46] akkosādhippāyo  lässt IBH weg und schreibt stattdessen „wie in [8]“.

[47] pahāre pahāre  mit der Hacke, oder Schaufel für Schaufel, Spatenstich um Spatenstich usw.

[48] pahāre pahāre  steht auch hier, d.h. dass jede einzelne Handlung des Beschädi­gens ein Vergehen ist.

[49] ārāpathe ārāpathe  Das verwundert, denn entweder müsste es heißen: „Das Nähen ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie genäht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.“ oder „Stich für Stich ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; hat er sie [fertig] genäht, ist es ein Pācittiya-Vergehen.“ Aber hier wird der Wort-für-Wort-Erklärung („old commentary“) aus dem BhuV gefolgt.

[50] Auch hier eine seltsame Auslegung. Entweder müsste es heißen: „Das Verab­reden ist als Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; war er unterwegs [mit ihr], ist es ein Pācittiya-Vergehen.“ oder „War er unterwegs [mit ihr], ist es ein Pācitti­ya-Vergehen; Schritt für Schritt ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“

[51] Warum sollte das Aufdrängen kein Vergehen sein?

[52] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[53] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[54] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[55] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[56] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[57] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.