Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

1[b]. Die Gelegenheiten, wo Vorschriften erlassen wurden

1. Kapitel [wiederholt]: Ausschluss

 

188. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, wegen des Ausübens von Geschlechtsverkehr eine Aus­schlussvorschrift erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vor­schrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Ver­gehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschlussvorschrift zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, wegen Ausübens von Geschlechtsverkehr eine Ausschluss­vorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Sudinna Kalandaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Sudinna Kalan­daputta hat mit seiner früheren Gefährtin Geschlechtsverkehr ausgeübt, das ist hier der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht ge­machte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vor­schrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es ent­halten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezi­tation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Ver­gehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ spre­chend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschluss­vorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlich­keit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Uner­freuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.

 

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.

Dann Mahinda und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der Weise Bhaddanāma.

Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
zu lehr’n das Ordensregelwerk.

Fünf Sammlungen sie lehrten uns,
und sieben Abhandlungen auch.
Dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.

Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.

Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.

Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.

Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.

Die auf dieser Insel sogar den Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.


Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.

Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.

Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.

Dessen Schüler mit der großen Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma.
Die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstanden ist auf Jambudīpa.

Der kluge Cūḷābhaya auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.

Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.

Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.


189. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, wegen Nehmens von Nichtgegebenem eine Ausschlussvor­schrift erlassen – und wo? In Rājagaha hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Töpfersohn Dhaniya betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Töpfersohn Dha­niya hat Bauholz des Fürsten, das ihm nicht gegeben war, genommen, das ist der Sachverhalt. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Ver­gehens-Ursache? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Spra­che und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

190. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte,} wegen Tötens eines Menschen eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mön­che betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche haben sich gegenseitig das Leben genommen, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursa­chen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Kör­per und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

191. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte,} wegen Anpreisens unwahrer übermenschlicher Erreichungen eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā betreffend. Zu welchem Sach­verhalt? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā haben vor den Dörflern gegen­seitig ihre [nicht vorhandenen] übernatürlichen Erreichungen gepriesen, das ist der Sachverhalt. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es began­gen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Die vier Ausschluss[-Vergehen] sind beendet.

2. Kapitel [wiederholt]: Ordensversammlung erfordernd

 

192. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, nachdem herbeigeführt wurde, Unreines fließen zu lassen, [die Vorschrift] des anfänglichen und nachfolgenden Zusammentretens des Ordens nach sich ziehend erlassen – und wo? Wen betreffend? ... – ... Wer hat das über­liefert?

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, nachdem herbeigeführt wurde, Unreines fließen zu lassen, [die Vorschrift] des anfänglichen und nachfolgenden Zusammentretens des Ordens nach sich ziehend erlassen – und wo? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betref­fend? Den ehrwürdigen Seyyasaka betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehr­würdige Seyyasaka Unreines fließen lassen, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [die­ser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vor­schrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezita­tion, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sie­ben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ... Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
... – ...
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, nachdem aufkam, dass jemand einer Frau zusammen in körperlichen Kontakt kam, die [zweite] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte mit einer Frau zusammen Körperkontakt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand vor einer Frau obszöne (unsittliche) Reden führte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlas­sen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte eine Frau mit obszönen Worten angesprochen, das ist der Sachverhalt. [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen] Worten gepriesen hatte, wurde eine Saṅghā­disesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sach­verhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen] Worten gepriesen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand sich als Kuppler betätigte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu wel­chem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte sich als Kuppler betätigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vor­schrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Spra­che; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Kör­per und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand wissentlich eine Hütte errichten ließ, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Āḷavī wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten sich Hütten errichtet, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand eine große Verweilstätte errichten ließ, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa hatte den Baugrund gero­det und dabei einen gewissen Baum gefällt, der als Schrein fungierte, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand einen Mönch unbegründet eines Pārājika-Vergehens bezichtigt hatte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mön­che betreffend, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, hatten den ehrwürdigen Malliersohn Dabba grundlos eines Pārājika-Vergehen bezichtigt, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass jemand etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hernahm, und dadurch einen Mönch fälschlich eines Ausschluss-Ver­gehens beschuldigte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die dem Mettiya nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die dem Mettiya nachfolgten, haben etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hergenommen und damit den ehrwürdigen Malliersohn Dabba fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass Mönche den Orden spalteten, und bis zu drei Mal ermahnt, [ihr Vorhaben] nicht aufgaben, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betref­fend? Den Devadatta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Devadatta unter­nahm es, den geeinten Orden zu spalten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass Mönche, die Ordensspaltern anhingen, bis zu drei Mal ermahnt, [dennoch die Sache] nicht aufgaben, wurde eine Saṅghādisesa[-Vor­schrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Etliche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Zahlreiche Mönche waren Teilnehmer und Parteigänger des Devadatta, der eine Ordensspal­tung unternahm, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass ein schwer ermahnbarer Mönch bis zu drei Mal angesprochen wurde und [seine Haltung] nicht aufgab, wurde eine Saṅghādisesa [-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlas­sen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Der ehrwürdige Channa wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ermahnt, und hielt sich für nicht zu ermahnen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Nachdem aufkam, dass ein Familienverderber von den Mönchen bis zu drei Mal zum Aufgeben [ihrer Haltung] aufgefordert wurde und es nicht aufgab, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Der Orden hatte gegen die Mönche, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten, ein Verbannungsverfahren durchgeführt, aber sie gingen üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Ver­blendung und der Angst, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ... [58]

Nachdem aufkam, dass jemand aufgrund von Missachtung in Wasser uri­niert oder defäkiert oder gespuckt hatte, wurde eine Dukkaṭa-Vorschrift erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten in Wasser uriniert, defäkiert und gespuckt, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Die Gelegenheiten, wo erlassen wurde, sind beendet.

2[b]. Das Zählen der Vergehen

1. Kapitel: Ausschluss

 

193. Nachdem das Vergehen des Verübens von Geschlechtsverkehr aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, begeht man dieses Vergehen auf viererlei [59] Art. – In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Aus­schluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechtsverkehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Geschlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert, ist das etwas schlecht Getanes; mit einem aus Gummi Gemachten, ist es ein Pācittiya-Vergehen [60] . – So wird, nachdem das Ver­gehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, es auf diese vier Vergehen [-sarten] begangen.

Nachdem das Vergehen des Nehmens von Nichtgegebenem aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Nehmen von Nichtgegebenem, nachdem es aufkam. Etwas nicht Gegebenes im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Pārājika-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von mehr als einem Māsaka bis zu vier Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von einem Māsaka oder weniger als einem Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Nehmens von Nichtgegebenem aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Nachdem das Vergehen des wissentlichen Menschenmordes aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Vergehen des wissentlichen Menschenmordes, nachdem es auf­kam. Eine Falle für Menschen graben in dem Gedanken: ‘wenn jemand da hinein­fällt, wird er sterben’, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; fällt jemand da hinein und erlei­det schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen; stirbt jener, ist es ein Pārājika-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des wissentlichen Tötens eines Menschen aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Nachdem das Vergehen des unwahren Verkündens von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Verkünden von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen nachdem es aufkam – Übles wün­schend und gierbehaftet unwahr nicht vorhandene übermenschliche Erreichungen verkünden, ist ein Pārājika-Vergehen; sagend: „Der dort in dem Kloster lebt, dieser Mönch ist ein Heiliger“, und das verkündend, das ist ein Thullaccaya-Ver­gehen; es nicht verkündend, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des unwahren Verkündens von nicht erlangten übermenschlichen Errei­chungen aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Die vier Pārājika-Vergehen sind beendet.

2. Kapitel: Ordensversammlung erfordernd

 

194. Nachdem das Vergehen des Vergießens von Unreinem aufgekommen war, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Vergießen von Unreinem, nachdem es aufkam. – Beabsichtigt, unternommen, ergossen, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen; beabsichtigt und un­ternommen, aber nicht ergossen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; [jene] Handlungen sind Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Vergießens von Unreinem aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.

Nachdem das Vergehen des Körperkontaktes aufgekommen war, auf wie­viele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf fünf [61] [Arten von] Vergehen be­geht man das Berühren eines Körpers, nachdem es aufkam. – Eine begierdeerfüllte Nonne duldet die Berührung eines begierdeerfüllten Mannes oberhalb der Knie bis unterhalb des Schlüsselbeines, ist ein Pārājika-Vergehen; ein Mönch berührt mit dem Körper einen Körper, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; mit dem Körper etwas berühren, was mit dem [anderen] Körper in Verbindung steht, ist ein Thullaccaya-Vergehen; mit etwas, was mit dem Körper in Verbindung steht etwas berühren, was mit dem [anderen] Körper in Verbindung steht, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Körperkontaktes aufkam, es auf diese fünf Arten begangen.

Nachdem das Vergehen aufkam, eine Frau mit obszönen Worten anzuspre­chen, begeht man dreierlei Vergehen. Über After und Geschlechtsteil in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; außer über After und Geschlechtsteil, von [Dingen] zwischen unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Knie in lobenden Worten referieren oder abwer­tend referieren, ist ein Thullaccaya-Vergehen; von mit dem Körper in Verbindung stehendem in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend zu sprechen, begeht man dreierlei Vergehen. In Gegenwart einer Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Saṅghādisesa-Ver­gehen; in Gegenwart eines Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; in Gegenwart eines Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, sich als Kuppler zu betätigen, sind dreier­lei Vergehen begangen. Annehmen, recherchieren, mitbringen, ist ein Saṅghādise­sa-Vergehen; annehmen und recherchieren, aber nicht mitbringen, ist ein Thull­accaya-Vergehen; annehmen, aber nicht recherchieren, nicht mitbringen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, eine Hütte zu bauen, sind dreierlei Ver­gehen begangen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Brocken angebracht, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, eine große Wohnstätte bauen zu lassen, sind dreierlei Vergehen begangen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Bro­cken angebracht, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, einen Mönch grundlos eines Pārājika-Vergehens zu bezichtigen, sind dreierlei Vergehen begangen. Davon sprechen, aber nicht die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Ver­gehen wegen Beleidigung.

Nachdem das Vergehen aufkam, einen Mönch unter einem andersartigen Vorwand grundlos eines Ausschlussvergehens zu bezichtigen, sind dreierlei Ver­gehen begangen. Davon sprechen, aber nicht die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener geschmäht wird, ist ein Vergehen wegen Beleidigung.

Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein ordensspaltender Mönch, der bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch einem Ordensspalter nachfolgt, und er bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Ver­kündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch, der Übles spricht, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankün­digung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thull­accaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch, der Familien verdirbt, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghā­disesa-Vergehen. ... – ... [62]

Nachdem das Vergehen aufkam, dass aufgrund von Missachtung ins Wasser uriniert oder defäkiert oder gespuckt wird, in wieviele Verfehlungen ver­fällt man? Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Verfehlung – dem Abfallen vom rech­ten Wandel.

Das Zählen der Vergehen ist beendet.

3[b]. Arten des Abfallens

 

195. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man? Beim Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] ver­fällt man in zwei [Arten des] Abfallens – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfal­len vom rechten Wandel ... – ...

Nachdem das Vergehen aufkam, dass aufgrund von Missachtung ins Was­ser uriniert oder defäkiert oder gespuckt wird, in wieviele [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man? Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine [Art des] Abfallens – dem Abfallen vom rechten Wandel.

Das [Thema] Abfallen ist beendet.

4[b]. Kategorien

 

196. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu ver­üben, kann man es in drei der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Ver­gehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Thullaccaya, in die Verge­henskategorie Dukkaṭa. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, in wieviele dieser Vergehenskatego­rien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Miss­achtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, kann man es in eine der sieben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa.

Die [Einteilung in] Kategorien ist beendet.

5[b]. Entstehungsursachen

 

197. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, entsteht es aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlich­keit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Nachdem das Vergehen auf­kam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, entsteht es aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache.

Die Entstehungs-Ursachen sind beendet.

6[b]. Streitfälle

 

198. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, ist es von den vier Arten von Streitfällen, ein Vergehen-verursachtes. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, ist es von den vier Arten von Streitfällen, ein Vergehen-verursachtes.

Die Streitfälle sind beendet.

7[b]. Beilegungen

 

199. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Ver­fahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den sieben Arten der Streitbeile­gung, durch wieviele wird es beigelegt? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Die Beilegungen sind beendet.

8[b]. In Verbindung

 

200. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, wird es auf viererlei [Art von] Vergehen began­gen. In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Ausschluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechts­verkehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Ge­schlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert, ist das etwas schlecht Getanes; mit einem aus Gummi Gemachten, ist es ein Pācittiya-Vergehen [63] . – So wird, nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, es auf diese vier [Arten von] Vergehen begangen. Bei diesem Vergehen verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in zwei Verfehlungen – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in vier der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārā­jika, in die Vergehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Pācittiya und in die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen ein Vergehen-verursachtes. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, wird damit dieses eine Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund von Missachtung ins Wasser urinieren oder defäkieren oder spucken, damit begeht man eben dieses eine Dukkaṭa-Vergehen. Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Verfehlungen verfällt man? Von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Von den sechs Ent­stehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Verfehlung – dem Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in eine der sieben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen ein Vergehen-verursachtes. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streit­beilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in An­wesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Die Verbindungen sind beendet.

Der Abschnitt mit den acht Ursachen ist beendet.

Die große Einteilung mit den sechzehn großen Angelegenheiten ist beendet.

Die Einteilung der Mönchsvorschriften

mit den wichtigen Angelegenheiten ist beendet.


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[58] ... – ... Die Vergehensarten Aniyata, Nissaggiya, Pācittiya und Paṭidesanīya bis Sekhiya 74 wurden in CSTP weggelassen.

[59] In § 157 sind es drei Arten trotz ansonsten gleichlautender „Definition“.

[60] Das stammt aus dem BhīV.

[61] In § 161 sind es drei Arten trotz ansonsten gleichlautender „Definition“.

[62] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.

[63] Das stammt aus dem BhīV.