188. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, wegen des Ausübens von Geschlechtsverkehr eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschlussvorschrift zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?
So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, wegen Ausübens von Geschlechtsverkehr eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Sudinna Kalandaputta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Sudinna Kalandaputta hat mit seiner früheren Gefährtin Geschlechtsverkehr ausgeübt, das ist hier der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für beide [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, die erste Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.
Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
Dann Mahinda und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der Weise Bhaddanāma.
Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
zu lehr’n das Ordensregelwerk.
Fünf Sammlungen sie lehrten uns,
und sieben Abhandlungen auch.
Dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.
Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der
Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.
Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.
Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der
viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.
Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.
Die auf dieser Insel sogar den
Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.
Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet
ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.
Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.
Dessen Schüler mit der großen
Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma.
Die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstanden ist auf Jambudīpa.
Der kluge Cūḷābhaya
auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.
Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg
erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.
189. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, wegen Nehmens von Nichtgegebenem eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Rājagaha hat er sie erlassen. Wen betreffend? Den Töpfersohn Dhaniya betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Töpfersohn Dhaniya hat Bauholz des Fürsten, das ihm nicht gegeben war, genommen, das ist der Sachverhalt. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Vergehens-Ursache? Aufgrund dreier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
190. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} wegen Tötens eines Menschen eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Mönche haben sich gegenseitig das Leben genommen, das ist der Sachverhalt. {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]?} Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
191. {So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte,} wegen Anpreisens unwahrer übermenschlicher Erreichungen eine Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? In Vesāli hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche vom Ufer der Vaggumudā haben vor den Dörflern gegenseitig ihre [nicht vorhandenen] übernatürlichen Erreichungen gepriesen, das ist der Sachverhalt. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Die vier Ausschluss[-Vergehen] sind beendet.
192. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, nachdem herbeigeführt wurde, Unreines fließen zu lassen, [die Vorschrift] des anfänglichen und nachfolgenden Zusammentretens des Ordens nach sich ziehend erlassen – und wo? Wen betreffend? ... – ... Wer hat das überliefert?
So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, nachdem herbeigeführt wurde, Unreines fließen zu lassen, [die Vorschrift] des anfänglichen und nachfolgenden Zusammentretens des Ordens nach sich ziehend erlassen – und wo? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Seyyasaka betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Seyyasaka Unreines fließen lassen, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der fünffachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Vergehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ... Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.
Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
... – ...
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg
erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündeten.
So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der vollkommen Erwachte, nachdem aufkam, dass jemand einer Frau zusammen in körperlichen Kontakt kam, die [zweite] Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte mit einer Frau zusammen Körperkontakt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand vor einer Frau obszöne (unsittliche) Reden führte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte eine Frau mit obszönen Worten angesprochen, das ist der Sachverhalt. [Nur] eine [einzelne] Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen] Worten gepriesen hatte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte in Gegenwart einer Frau die Bedienung der eigenen Sinneslust in [anzüglichen] Worten gepriesen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand sich als Kuppler betätigte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Udāyī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Udāyī hatte sich als Kuppler betätigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand wissentlich eine Hütte errichten ließ, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Āḷavī wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche in Āḷavī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche in Āḷavī hatten sich Hütten errichtet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand eine große Verweilstätte errichten ließ, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa hatte den Baugrund gerodet und dabei einen gewissen Baum gefällt, der als Schrein fungierte, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand einen Mönch unbegründet eines Pārājika-Vergehens bezichtigt hatte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die Mettiya und Bhummaja nachfolgten, hatten den ehrwürdigen Malliersohn Dabba grundlos eines Pārājika-Vergehen bezichtigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass jemand etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hernahm, und dadurch einen Mönch fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigte, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die dem Mettiya nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche, die dem Mettiya nachfolgten, haben etwas Andersartiges als Vorwand für einen Streitfall hergenommen und damit den ehrwürdigen Malliersohn Dabba fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass Mönche den Orden spalteten, und bis zu drei Mal ermahnt, [ihr Vorhaben] nicht aufgaben, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den Devadatta betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der Devadatta unternahm es, den geeinten Orden zu spalten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass Mönche, die Ordensspaltern anhingen, bis zu drei Mal ermahnt, [dennoch die Sache] nicht aufgaben, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Rājagaha wurde sie erlassen. Wen betreffend? Etliche Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Zahlreiche Mönche waren Teilnehmer und Parteigänger des Devadatta, der eine Ordensspaltung unternahm, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass ein schwer ermahnbarer Mönch bis zu drei Mal angesprochen wurde und [seine Haltung] nicht aufgab, wurde eine Saṅghādisesa [-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Kosambi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Den ehrwürdigen Channa betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Der ehrwürdige Channa wurde von den Mönchen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ermahnt, und hielt sich für nicht zu ermahnen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...
Nachdem aufkam, dass ein Familienverderber von den Mönchen bis zu drei Mal zum Aufgeben [ihrer Haltung] aufgefordert wurde und es nicht aufgab, wurde eine Saṅghādisesa[-Vorschrift] erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Mönche betreffend, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten. Zu welchem Sachverhalt? Der Orden hatte gegen die Mönche, die Assaji und Punabbasuka nachfolgten, ein Verbannungsverfahren durchgeführt, aber sie gingen üble Wege der Aufgeregtheit, des Hassens, der Verblendung und der Angst, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ... [58]
Nachdem aufkam, dass jemand aufgrund von Missachtung in Wasser uriniert oder defäkiert oder gespuckt hatte, wurde eine Dukkaṭa-Vorschrift erlassen – und wo wurde sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Mönche betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Mönche der Sechsergruppe hatten in Wasser uriniert, defäkiert und gespuckt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. [ ... – ... ] Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...
Die Gelegenheiten, wo erlassen wurde, sind beendet.
193. Nachdem das Vergehen des Verübens von Geschlechtsverkehr aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, begeht man dieses Vergehen auf viererlei [59] Art. – In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Ausschluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechtsverkehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Geschlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert, ist das etwas schlecht Getanes; mit einem aus Gummi Gemachten, ist es ein Pācittiya-Vergehen [60] . – So wird, nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, es auf diese vier Vergehen [-sarten] begangen.
Nachdem das Vergehen des Nehmens von Nichtgegebenem aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Nehmen von Nichtgegebenem, nachdem es aufkam. Etwas nicht Gegebenes im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Pārājika-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von mehr als einem Māsaka bis zu vier Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; etwas nicht Gegebenes im Wert von einem Māsaka oder weniger als einem Māsaka auf diebische Weise wegnehmen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Nehmens von Nichtgegebenem aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.
Nachdem das Vergehen des wissentlichen Menschenmordes aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Vergehen des wissentlichen Menschenmordes, nachdem es aufkam. Eine Falle für Menschen graben in dem Gedanken: ‘wenn jemand da hineinfällt, wird er sterben’, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; fällt jemand da hinein und erleidet schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen; stirbt jener, ist es ein Pārājika-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des wissentlichen Tötens eines Menschen aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.
Nachdem das Vergehen des unwahren Verkündens von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Verkünden von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen nachdem es aufkam – Übles wünschend und gierbehaftet unwahr nicht vorhandene übermenschliche Erreichungen verkünden, ist ein Pārājika-Vergehen; sagend: „Der dort in dem Kloster lebt, dieser Mönch ist ein Heiliger“, und das verkündend, das ist ein Thullaccaya-Vergehen; es nicht verkündend, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des unwahren Verkündens von nicht erlangten übermenschlichen Erreichungen aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.
Die vier Pārājika-Vergehen sind beendet.
194. Nachdem das Vergehen des Vergießens von Unreinem aufgekommen war, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf drei [Arten von] Vergehen begeht man das Vergießen von Unreinem, nachdem es aufkam. – Beabsichtigt, unternommen, ergossen, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen; beabsichtigt und unternommen, aber nicht ergossen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; [jene] Handlungen sind Dukkaṭa-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Vergießens von Unreinem aufkam, es auf diese drei Vergehen[-sarten] begangen.
Nachdem das Vergehen des Körperkontaktes aufgekommen war, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Auf fünf [61] [Arten von] Vergehen begeht man das Berühren eines Körpers, nachdem es aufkam. – Eine begierdeerfüllte Nonne duldet die Berührung eines begierdeerfüllten Mannes oberhalb der Knie bis unterhalb des Schlüsselbeines, ist ein Pārājika-Vergehen; ein Mönch berührt mit dem Körper einen Körper, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; mit dem Körper etwas berühren, was mit dem [anderen] Körper in Verbindung steht, ist ein Thullaccaya-Vergehen; mit etwas, was mit dem Körper in Verbindung steht etwas berühren, was mit dem [anderen] Körper in Verbindung steht, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen. – So wird, nachdem das Vergehen des Körperkontaktes aufkam, es auf diese fünf Arten begangen.
Nachdem das Vergehen aufkam, eine Frau mit obszönen Worten anzusprechen, begeht man dreierlei Vergehen. Über After und Geschlechtsteil in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; außer über After und Geschlechtsteil, von [Dingen] zwischen unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Knie in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Thullaccaya-Vergehen; von mit dem Körper in Verbindung stehendem in lobenden Worten referieren oder abwertend referieren, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend zu sprechen, begeht man dreierlei Vergehen. In Gegenwart einer Frau von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; in Gegenwart eines Eunuchen von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; in Gegenwart eines Tieres von der Bedienung der eigenen Sinneslust lobend sprechen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, sich als Kuppler zu betätigen, sind dreierlei Vergehen begangen. Annehmen, recherchieren, mitbringen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; annehmen und recherchieren, aber nicht mitbringen, ist ein Thullaccaya-Vergehen; annehmen, aber nicht recherchieren, nicht mitbringen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, eine Hütte zu bauen, sind dreierlei Vergehen begangen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Brocken angebracht, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, eine große Wohnstätte bauen zu lassen, sind dreierlei Vergehen begangen. Wird gebaut, ist die Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen; fehlt noch ein Brocken, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; ist der Brocken angebracht, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, einen Mönch grundlos eines Pārājika-Vergehens zu bezichtigen, sind dreierlei Vergehen begangen. Davon sprechen, aber nicht die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Vergehen wegen Beleidigung.
Nachdem das Vergehen aufkam, einen Mönch unter einem andersartigen Vorwand grundlos eines Ausschlussvergehens zu bezichtigen, sind dreierlei Vergehen begangen. Davon sprechen, aber nicht die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener zu Fall gebracht wurde, ist ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Vergehen; davon sprechen und die Gelegenheit herbeigeführt habend, dass jener geschmäht wird, ist ein Vergehen wegen Beleidigung.
Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein ordensspaltender Mönch, der bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch einem Ordensspalter nachfolgt, und er bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch, der Übles spricht, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.
Nachdem das Vergehen aufkam, dass ein Mönch, der Familien verdirbt, bis zu drei Mal ermahnt, nicht aufgibt, sind dreierlei Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den zwei Verkündungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. ... – ... [62]
Nachdem das Vergehen aufkam, dass aufgrund von Missachtung ins Wasser uriniert oder defäkiert oder gespuckt wird, in wieviele Verfehlungen verfällt man? Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Verfehlung – dem Abfallen vom rechten Wandel.
Das Zählen der Vergehen ist beendet.
195. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man? Beim Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man in zwei [Arten des] Abfallens – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel ... – ...
Nachdem das Vergehen aufkam, dass aufgrund von Missachtung ins Wasser uriniert oder defäkiert oder gespuckt wird, in wieviele [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man? Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine [Art des] Abfallens – dem Abfallen vom rechten Wandel.
Das [Thema] Abfallen ist beendet.
196. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, kann man es in drei der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Dukkaṭa. ... – ...
Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, kann man es in eine der sieben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa.
Die [Einteilung in] Kategorien ist beendet.
197. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, entsteht es aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. ... – ...
Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, entsteht es aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache.
Die Entstehungs-Ursachen sind beendet.
198. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, ist es von den vier Arten von Streitfällen, ein Vergehen-verursachtes. ... – ...
Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, ist es von den vier Arten von Streitfällen, ein Vergehen-verursachtes.
Die Streitfälle sind beendet.
199. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ...
Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.
Die Beilegungen sind beendet.
200. Nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, Geschlechtsverkehr zu verüben, wird es auf viererlei [Art von] Vergehen begangen. In Bezug auf [intakte] Körper ist das Ausüben von Geschlechtsverkehr ein Ausschluss-Vergehen; mit einem größtenteils zersetzten Körper Geschlechtsverkehr ausüben ist ein grober Verstoß; wird es ausgeübt, indem man das Geschlechtsteil bloß in einer Öffnung platziert, ist das etwas schlecht Getanes; mit einem aus Gummi Gemachten, ist es ein Pācittiya-Vergehen [63] . – So wird, nachdem das Vergehen des Ausübens von Geschlechtsverkehr aufkam, es auf diese vier [Arten von] Vergehen begangen. Bei diesem Vergehen verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in zwei Verfehlungen – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in vier der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Pācittiya und in die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen ein Vergehen-verursachtes. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.
Nachdem das Vergehen des Urinierens oder Defäkierens oder Spuckens ins Wasser aufgrund von Missachtung aufkam, auf wieviele [Arten von] Vergehen begeht man es? Nachdem das Vergehen aufkam, aufgrund von Missachtung ins Wasser zu urinieren oder zu defäkieren oder zu spucken, wird damit dieses eine Vergehen begangen. Ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund von Missachtung ins Wasser urinieren oder defäkieren oder spucken, damit begeht man eben dieses eine Dukkaṭa-Vergehen. Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Verfehlungen verfällt man? Von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen verfällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Verfehlung – dem Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in eine der sieben Vergehenskategorien einteilen. – In die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen ein Vergehen-verursachtes. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.
Die Verbindungen sind beendet.
Der Abschnitt mit den acht Ursachen ist beendet.
Die große Einteilung mit den sechzehn großen Angelegenheiten ist beendet.
Die Einteilung der Mönchsvorschriften
mit den wichtigen Angelegenheiten ist beendet.
[58] ... – ... Die Vergehensarten Aniyata, Nissaggiya, Pācittiya und Paṭidesanīya bis Sekhiya 74 wurden in CSTP weggelassen.
[59] In § 157 sind es drei Arten trotz ansonsten gleichlautender „Definition“.
[60] Das stammt aus dem BhīV.
[61] In § 161 sind es drei Arten trotz ansonsten gleichlautender „Definition“.
[62] Das bedeutet, dass alle weiteren Vergehen auf dieselbe Weise zu klassifizieren sind.
[63] Das stammt aus dem BhīV.