Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

2. Die Einteilung der Nonnenvorschriften

1[a]. Die Gelegenheiten, wo Vorschriften erlassen wurden

1. Kapitel: Ausschluss

 

201. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen eine fünfte Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vor­schrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorge­schrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der vierfachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehl­tritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben [64] Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Verge­hens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pāti­mokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabe­nen, die fünfte Ausschlussvorschrift zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen? Wer hat das überliefert?

202. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen eine fünfte Ausschlussvorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Sundarīnandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Sundarī­nandā hatte von Begierde erfüllt die körperliche Berührung eines begierdeerfüllten Mannes geduldet, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der vier­fachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskate­gorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Ver­gehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdiszi­plin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, für die Nonnen eine fünfte Aus­schlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, die erste Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, An­nehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Ver­weilen integrer Nonnen, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Über­lieferung.

 

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.

Dann Mahinda und Iṭṭiya,
auch Uttiya und Sambala,
dann der Weise Bhaddanāma.

Die gar weisen Großen Wesen,
von Jambudīpa kamen sie,
um uns hier auf Tambapaṇṇi
zu lehr’n das Ordensregelwerk.

Fünf Sammlungen sie lehrten uns,
und sieben Abhandlungen auch.
Dann der kluge Ariṭṭha,
und Tissadatta, der Gelehrte.

Der geschickte Kāḷasumana,
und Dīghanāmaka der Ält’re,
auch Dīghasumana der Weise.

Ein and’rer Kāḷasumana,
der Ält’re Nāga, Buddharakkhita,
auch der kluge Ält’re Tissa,
dann der weise Ält’re Deva.

Ein and’rer weiser Sumana,
geschickt im Ordensregelwerk,
dann Cūḷanāga, der viel wissende,
der doch g’rad wie ein Elefant,
nur schwer zu überrumpeln ist.

Dhammapālitanāma dann,
und der hochverehrte Rohaṇa.
Dessen Schüler Khemanāma,
der vom Dreikorb vieles weiß.

Die auf dieser Insel sogar den Sternenkönig
mit ihrer Weisheit überstrahl’n,
sind der kluge Upatissa,
und der große Redner Phussadeva.

Ein and’rer kluger Sumana,
dann Pupphanāma, der gebildet ist,
der große Redner Mahāsiva,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß.

Ein and’rer weiser Upāli,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der vielerfahr’ne Mahānāga,
die Tradition der Lehr’ er weiß.

Ein and’rer kluger Abhaya,
der den ganzen (Drei-)Korb weiß,
dann der kluge Ält’re Tissa,
der im Regelwerk erfahren ist.

Dessen Schüler mit der großen Weisheit,
der gelehrte Pupphanāma.
Die Lehre wohl bewahrten sie,
die entstanden ist auf Jambudīpa.

Der kluge Cūḷābhaya auch,
im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Tissa,
die Tradition der Lehr’ er weiß.

Und der kluge Cūḷadeva,
der im Regelwerk erfahren ist,
dann der kluge Ält’re Siva,
der alles über Regeln weiß.

Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündet.

203. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen eine sechste Ausschlussvorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte wissentlich das Ausschlussvergehen einer anderen Nonne verheimlicht, hat sie weder selbst beschuldigt, noch es einer Gruppe mitgeteilt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wur­de es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

204. Die siebente Ausschluss-Vorschrift für die Nonnen – und wo hat er sie erlas­sen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā folgte dem Mönch Ariṭṭha, dem früheren Geiertrainer, der vom geeinten Orden suspendiert war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung [65] . ... – ...

205. Die achte Ausschluss-Vorschrift für die Nonnen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten eine der acht [verwerflichen] Dinge ausgeführt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Ver­gehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Die acht [66] Ausschlussvergehen sind beendet.

 

Zusammenfassung

Geschlechtsverkehr und Stehlen,
Menschenmord und Übersinnliches.
Körperkontakt, Verheimlichung,
Suspendierter, acht Dinge sind’s;
Erlassen hat’s der große Held,
zweifellos Vernichtungsanlass sind.

2. Kapitel: Ordensversammlung erfordernd

 

206. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen, die streitsüchtig sind und Prozesse anstrengen, die Vorschrift des Saṅghādisesa erlassen – und wo hat er sie erlassen? Wen betref­fend? Zu welchem Sachverhalt? ... – ... Wer hat das überliefert?

207. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen, die streitsüchtig sind und Prozesse anstrengen, eine Saṅghādisesa-Vorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu wel­chem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hat sich streitsüchtig verhalten, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vor­schrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der vierfachen Pātimokkha­rezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Ein­führung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ur­sachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ... Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
... – ...
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündet.

208. Eine Diebin [in den Nonnenstand] erheben ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine Diebin [in den Nonnenstand] erhoben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

209. Allein von Dorf zu Dorf gehen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne war allein von Dorf zu Dorf gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und drei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. [67] ... – ...

210. Eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisun­gen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitieren, ohne den aus­führenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben, und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine durch den Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspen­dierte Nonne rehabilitiert, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und ohne die Wünsche der Gruppe zu wissen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verant­wortung. ... – ...

211. Von Leidenschaft entbrannt, aus der Hand eines von Leidenschaft entbrann­ten Mannes eigenhändig feste oder weiche Speisen angenommen habend, diese dann verzehren, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Sundarīnandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Sundarīnandā hatte, [selbst] von Leiden­schaft entbrannt, aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes Spei­se [68] angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

212. [Mit den Worten:] „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Per­son antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.“ anstacheln, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte [eine andere Nonne mit den Worten] „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männ­liche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.“ angestachelt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

213. Zornig und übellaunig [den Ordensaustritt verkünden], von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī hatte zornig und übellaunig gesagt: „Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf.“ [69] , das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

214. In irgendeinem (Ordens-)Streitfall unterlegen sein, von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī war in irgendeinem (Ordens-)Streitfall unterlegen und hatte dann verärgert und übel­launig gesprochen: „Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Non­nen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Die Nonnen sind von Angst geleitet!“, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Verge­hens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

215. In Geselligkeit leben, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen lebten in Geselligkeit, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

216. [Mit den Worten:] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben.“ anstacheln, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte [mit den Worten] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben.“ [70] [andere Nonnen] angestachelt, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Die zehn [71] Saṅghādisesa-Vergehen sind beendet.

Zusammenfassung

Streitsüchtig, Diebin, von Dorf zu Dorf,
suspendiert und feste Speise;
„Was denn?“, zornig, „Wie kann sie bloß?“ [72] ,
Geselligkeit, als zehn bekannt.

3. Kapitel: Aushändigung

 

217. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, falls Almosenschalen gehortet werden, eine Pācittiya-Vor­schrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten Almosenschalen gehortet, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. [73] ... – ...

Zur Unzeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bestimmen und verteilen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thull­anandā hatte zur Unzeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhal­tenes] Roben(-Material)’ bestimmt und verteilt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Mit einer Nonne zusammen die Robe getauscht habend, ihr diese wieder wegnehmen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte mit einer [anderen] Nonne eine Robe getauscht und ihr diese wieder weggenommen, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Um das eine gebeten habend, etwas anderes erbitten, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte um etwas gebeten und dann [als sie es erhielt] etwas anderes erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Etwas eingetauscht habend, etwas anderes ertauschen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte etwas ertauscht und das gegen etwas anderes ge­tauscht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes bestimmt ist, und die dem Orden gehört, gegen etwas anderes eintauschen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Etliche Nonnen hatten eine Sache als Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes bestimmt war und dem Orden gehörte, gegen etwas anderes einge­tauscht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wur­de es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes be­stimmt ist, und die dem Orden gehört, gegen etwas eintauschen, um das selber gebeten wurde, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen eine Sache als ein Grunderfordernis be­kommen, die für etwas anderes bestimmt war und dem Orden gehörte, gegen etwas eingetauscht, um das sie selber gebeten hatten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es began­gen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes be­stimmt ist, und die einer Gruppe gehört, gegen etwas anderes eintauschen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Etliche Nonnen hatten eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes bestimmt war und die einer Gruppe gehörte, gegen etwas ande­res eingetauscht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes be­stimmt ist und einer Gruppe gehört, gegen etwas anderes eintauschen, um das selber gebeten wurde, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine Sache als ein Grunderfordernis bekommen, die für etwas anderes bestimmt war und einer Grup­pe gehörte, gegen etwas anderes eingetauscht, um das sie selber gebeten hatten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wur­de es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine Sache als ein Erfordernis bekommen, die für etwas anderes und einer Einzelnen [Nonne] bestimmt ist, gegen etwas anderes eintauschen, ist ein Nissag­giya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sach­verhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine Sache als ein Erfordernis bekommen, die für etwas anderes und einer Einzelnen [Nonne] bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Einen schweren Umhang im Wert von mehr als vier Kupferstücken ertau­schen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte vom Fürsten dessen Woll­mantel erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Einen leichteren Umhang im Wert von mehr als zweieinhalb Kupfer­stücken ertauschen, ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. – Und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte vom Fürsten dessen Umhang erbeten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

Die zwölf [74] Nissaggiya-Pācittiya-Vergehen sind beendet.

Zusammenfassung

Schale, falsche Zeit und richtige,
im Austausch und erbeten auch;
umgetauscht, ’was anderes,
dem Orden gehörend, einer großen Gruppe;
selbst erbeten, einer gehörend,
vier Kupferstück’, und zweieinhalb.

4. Kapitel: Abbitte

1. Abschnitt: Knoblauch

 

218. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, falls Knoblauch gegessen wird, eine Pācittiya-Vorschrift er­lassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thull­anandā hatte, ohne das rechte Maß zu kennen, Knoblauch genommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wur­de es begangen, nicht durch den Körper. [75] ... – ...

An der Scham die Haare entfernen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten sich die Schamhaare rasiert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. [76] ... – ...

Mit der Handfläche klatschen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zwei Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Zwei Nonnen hatten mit den Handflächen geklatscht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. [77]

Ein Gummigemachter ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte einen Gummigemach­ten genommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache be­gangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Mehr als zwei Fingerknöchel tief eine Wasserreinigung durchführen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte eine [zu] tiefe Wasserspülung vorgenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Einem speisenden Mönch mit Trinkwasser und Fächer aufwarten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte einem speisenden Mönch mit Trinkwasser und Fächer aufge­wartet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Rohes Korn erbeten und genießen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten rohes Korn erbeten und verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Exkremente oder Urin oder Abfall oder Speisereste über die Mauer werfen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte Fäkalien über die Mauer geworfen [78] , das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Fäkalien oder Urin oder Abfall oder Speisereste auf eine Grünfläche werfen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten Fäkalien oder Urin oder Abfall oder Speisereste auf eine Grünfläche geworfen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Zu Tanz oder Gesang oder Unterhaltung oder Schaustellung hingehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Die Nonnen der Sechsergruppe waren zu Tanz, Gesang, Unterhaltung und Schaustellerei gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

[Das war] der Knoblauch-Abschnitt, der erste.

2. Abschnitt: Dunkelheit

 

219. In nächtlicher Dunkelheit wo kein Licht ist allein zusammen mit einem Mann beieinanderstehen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte in nächtlicher Dunkelheit, wo kein Licht war, allein mit einem Mann beieinandergestanden, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wur­de es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. [79] ... – ...

An einem verborgenen Platz zusammen mit einem Mann allein beiein­anderstehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne an einem verborgenen Platz zusammen mit einem Mann allein beieinandergestanden, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zwei­er Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

An einem Platz unter freiem Himmel zusammen mit einem Mann allein beieinanderstehen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte an einem Platz unter freiem Himmel zusammen mit einem Mann allein beieinandergestanden, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Auf der Straße oder in einer Sackgasse oder an einer Straßenkreuzung zusammen mit einem Mann allein beieinanderstehen [80] ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte auf einer Straße, in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung zusammen mit einem Mann allein beieinandergestanden, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es began­gen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Vor dem Essen zu einer Familie ging, sich auf einem Sitz niederließ, und dann, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betref­fend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne war vor dem Essen zu einer Familie gegangen, hatte sich auf einem Sitz niedergelassen, und war dann, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fort­gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen began­gen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. [81] ... – ...

Nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie hingehen, und sich, ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinsetzen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thull­anandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā war nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie hingegangen, und hatte sich, ohne den Besit­zer zu fragen, auf dessen Platz hingesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zwei­er Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es began­gen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Zur falschen Zeit zu einer Familie hingehen, und ohne den Besitzer zu fragen, [dort] seinen Schlafplatz ausbreiten oder ausbreiten lassen und sich darauf niederlassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen waren zur falschen Zeit zu einer Familie hingegan­gen und hatten dort, ohne den Besitzer zu fragen, ihre Schlafplätze ausgebreitet und sich darauf niedergelassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Verge­hens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Im Nachhinein wegen falscher Auffassung und Missverstehens in verleum­derischer Weise sprechen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte im Nachhinein wegen falscher Auffassung und Missverstehens in verleumderischer Weise gesprochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verflu­chen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Die Nonne Caṇḍakāḷī hatte sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verflucht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

Sich selber wieder und wieder schlagen und dann weinen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betref­fend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī hatte sich selber wieder und wieder geschlagen und weinte dann, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

[Das war] der Dunkelheits-Abschnitt, der zweite.

3. Abschnitt: Das Nacktsein

 

220. Nackt baden ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvat­thi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten nackt gebadet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Das Überschreiten der Abmessungen beim Herstellen einer Baderobe ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten übergroße Baderoben benutzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Die Robe einer Nonne auftrennen oder auftrennen lassen und nicht zusam­mennähen oder auch keine Anstrengungen machen, sie wieder zusammenzunähen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Die Nonne Thullanandā hatte die Robe einer Nonne aufgetrennt und sie nicht wieder zusammengenäht, noch Anstrengungen dahingehend unternommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

Fünf Tage lang das Bekleidungsverhalten übertreten ist ein Pācittiya-Ver­gehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten anderen Nonnen Roben zur Aufbewahrung ausgehändigt und waren dann nur mit Ober- und Unterrobe [bekleidet] zur Wanderung über das Land aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Eine zurückzugebende Robe tragen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte die Robe einer [anderen] gewissen Nonne benutzt, ohne sie zu fragen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wur­de es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Für eine Gruppe eine Robengabe verhindern ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine Robengabe für die Gruppe verzögert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögern ist ein Pācit­tiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betref­fend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte die rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

An Hausleute oder Wanderasketen Roben(-Material) der Asketen geben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte an einen hauslosen Wanderasketen Roben(-Mate­rial) der Asketen gegeben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von sechs Ver­gehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch die Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

In ungewisser Hoffnung auf Roben(-Material), die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thull­anandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte in ungewisser Hoffnung auf Roben(-Material) die rechte Zeit für den Roben(-Mate­rial-Erhalt) verstreichen lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine rechtmäßige Aufhebung der Kathina(-Privilegien) behindern ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte die rechtmäßige Aufhebung der Kathina(-Privilegien) behindert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen began­gen. ... – ...

[Das war] der Nacktheits-Abschnitt, der dritte.

4. Abschnitt: Gemeinsam benutzt

 

221. Wenn zwei Nonnen eine Lagerstatt gemeinsam benutzen, ist das ein Pācit­tiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich zu zweit eine Lagerstatt geteilt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wur­de es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Wenn sich zwei Nonnen Decke und/oder Mantel teilen, ist das ein Pācit­tiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich zu zweit Decke und/oder Mantel geteilt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Vorsätzlich einer [anderen] Nonne Unannehmlichkeiten bereiten ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte einer [anderen] Nonne vorsätzlich Unannehmlichkeiten bereitet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Einer leidenden Mitlebenden weder aufwarten, noch Anstrengungen unter­nehmen, ihr aufwarten zu lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte einer leiden­den Mitlebenden weder aufgewartet, noch Anstrengungen unternommen, ihr auf­warten zu lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache be­gangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Einer Nonne Unterkunft geben, und sie dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung hinauswerfen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte einer Nonne Unterkunft gegeben, und diese dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung hinausgeworfen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Wenn eine in Gesellschaft lebende Nonne bis zu drei Mal ermahnt, [ihr Verhalten] nicht aufgibt, ist das ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī lebte in Gesellschaft, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

Im Landesinneren, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wander­schaft gehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen waren im Landesinneren, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wanderschaft gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Außerhalb des Landes, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wan­derschaft gehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen waren außerhalb des Landes, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wanderschaft gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rājagaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahl­reiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen waren wäh­rend der Regenzeit auf Wanderschaft gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Nachdem die Regenzeit verbracht wurde, sich dann nicht für wenigstens vier bis fünf Yojana auf Wanderschaft begeben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er sie erlassen? In Rājagaha hat er sie erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen waren nach der Regenzeit nicht zur Wanderschaft aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

[Das war] der Abschnitt vom gemeinsamen Benutzen, der vierte.

5. Abschnitt: Das Lusthaus

 

222. Zum Haus eines Fürsten oder Lusthaus oder Park oder Lustgarten oder Lotos­teich gehen, um es anzusehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe waren zum Lusthaus des Fürsten gegangen, um es anzusehen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Einen Sessel oder Liegestuhl benutzen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Non­nen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten Sessel oder Lie­gestuhl benutzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Garn spinnen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten Garn gesponnen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen began­gen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Hausarbeiten verrichten ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten Hausarbeiten verrichtet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Von einer Nonne [mit den Worten] angesprochen: „Kommen Sie, Ehrwür­dige, und legen Sie diesen Streitfall bei.“, und mit „In Ordnung.“ zustimmen und diesen später weder beilegen, noch dazu Anstrengungen machen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betref­fend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā wurde von einer Nonne so angesprochen: „Kommen Sie, Ehrwür­dige, und legen Sie diesen Streitfall bei.“ und hatte mit „In Ordnung.“ zugestimmt, diesen dann aber weder beigelegt, noch Anstrengungen dazu unternommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

An Hausleute oder Wanderasketen oder Wanderasketinnen die feste oder weiche Speise der Asketen geben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eigenhändig an Hausleute feste und weiche Speise gegeben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es be­gangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Die Hausrobe nicht weitergeben und weiter benutzen ist ein Pācittiya-Ver­gehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thull­anandā hatte die Hausrobe nicht weitergegeben, sondern weiter benutzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Ohne die Unterkunft übergeben zu haben, zur Wanderung aufbrechen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā war, ohne die Unterkunft übergeben zu haben, zur Wan­derung aufgebrochen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursa­chen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Weltliche Studien betreiben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten weltliche Studien betrieben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. [82] ... – ...

Weltliches lehren ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten Weltliches ge­lehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

[Das war] der Lusthaus-Abschnitt, der fünfte.

6. Abschnitt: Das Kloster

 

223. Ohne zu fragen eine [Mönchs-]Wohnstätte betreten sollten, wissend, dass da Mönche sind, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten, ohne zu fragen, eine [Mönchs-]Wohnstätte betreten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und zwei Erweiterun­gen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Einen Mönch beschimpfen oder schmähen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Vesāli hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sech­sergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten den ehrwürdigen Upālī beschimpft, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Verärgert eine (Nonnen-)Gruppe schmähen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte verärgert eine (Nonnen-)Gruppe geschmäht, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eingeladen und gesättigt, [und danach weitere] feste oder weiche Speisen essen oder genießen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten gespeist und waren eingeladen wor­den, und hatten dann woanders [auch noch] gespeist, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

In Bezug auf Familien eifersüchtig sein, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne war in Bezug auf eine Familie eifersüchtig, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

An einem Ort, wo keine Mönche sind, die Regenzeit antreten, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten an einem Ort, wo keine Mönche sind, die Regenzeit angetreten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Nachdem die Regenzeit verbracht wurde, nicht beide Orden in dreierlei Hinsicht einladen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvat­thi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten die Regenzeit verbracht und danach nicht den Mönchsorden eingeladen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Nicht zur Unterweisung oder zu gemeinsamen Angelegenheiten gehen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? Bei den Sakya hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sach­verhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe waren nicht zur Unterweisung gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

[Vom Mönchsorden halbmonatlich] den Uposatha(-tag) nicht erfragen und nicht erwünschen, dass zur Unterweisung gekommen wird, ist ein Pācittiya-Ver­gehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten nicht den Uposatha(-Tag) erfragt und nicht erbeten, dass zur Unterweisung ge­kommen wird, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache be­gangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Ein am Unterleib entstandenes Geschwür ohne den Orden oder die Gruppe um Erlaubnis gefragt zu haben, allein von einem Mann behandeln lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine ge­wisse Nonne hatte ein am Unterleib entstandenes Geschwür allein von einem Mann behandeln lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

[Das war] der Kloster-Abschnitt, der sechste.

7. Abschnitt: Die Schwangere

 

224. Eine Schwangere in den Nonnenstand erheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahl­reiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine Schwangere hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine Stillende in den Nonnenstand erheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahl­reiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine Stillende hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine zu Schulende hochordinieren, die nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine zu Schulende hochordiniert, die nicht zuvor zwei Jahre lang in den sechs Übungsvor­schriften geschult worden war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine zu Schulende hochordinieren, die [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber auf die man sich [zuvor] nicht im Orden geeinigt hatte, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine zu Schulende hochordiniert, die [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult worden war, aber auf die man sich [zuvor] nicht im Orden geeinigt hatte, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine weniger als zwölf Jahre alte Hausfrau in den Nonnenstand erheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine weniger als zwölf Jahre alte Hausfrau hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine zwölfjährige Hausfrau hochordinieren, die nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, ist ein Pācittiya-Ver­gehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine zwölfjährige Hausfrau hochordiniert, die keine zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult worden war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine Hausfrau hochordinieren, die das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, und die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, ohne dass sich der Orden darüber geeinigt hat, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten eine zwölfjährige Hausfrau hochordiniert, die [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschrif­ten geschult wurde, aber nicht vom Orden bestätigt war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Einer Mitlebenden, nachdem jene in den Nonnenstand erhoben wurde, zwei Jahre lang weder helfen noch helfen lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine mit ihr Lebende hochordiniert, ihr aber keine zwei Jahre lang weder geholfen noch ihr helfen lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Der Unterweiserin, die sie in den Nonnenstand erhob, nicht zwei Jahre lang nachfolgen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sach­verhalt? Etliche Nonnen waren der Unterweiserin, die sie in den Nonnenstand erhob, nicht zwei Jahre lang nachgefolgt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Eine Mitlebende, die sie in den Nonnenstand erhob, nicht für wenigstens fünf sechs Yojanas, weder entfernen, noch entfernen lassen, ist ein Pācittiya-Ver­gehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thull­anandā hatte eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene hochordiniert hatte, weder entfernt, noch entfernen lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Ver­gehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

[Das war] der Schwangeren-Abschnitt, der siebente.

8. Abschnitt: Mädchen

 

225. Ein weniger als zwanzig Jahre altes Mädchen in den Nonnenstand erheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten ein weniger als zwanzig Jahre altes Mädchen hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Ein Mädchen hochordinieren, das die zwanzig Jahre erreicht hat, das [aber] nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Etliche Nonnen hatten ein zwanzigjähriges Mädchen hochordiniert, das [aber] nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Ein Mädchen, das das zwanzigste Lebensjahr vollendet hat, und das zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde hochordinieren, ohne dass sich der Orden darüber geeinigt hat, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten ein zwanzigjähriges Mädchen, das zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde hochordiniert, aber nicht vom Orden bestätigt war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Mit weniger als zwölf (Ordens-)Jahren in den Nonnenstand erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten mit weniger als zwölf (Ordens-)Jahren hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Zwölf (Ordens-)Jahre erreicht habend, aber ohne die Erlaubnis des Ordens [jemanden] in den Nonnenstand erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten [zwar] zwölf (Or­dens-)Jahre erreicht, aber [dennoch] ohne die Erlaubnis des Ordens hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch die Sprache; durch Spra­che und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Spra­che und Geist wurde es begangen. [83] ... – ...

[Mit den Worten:] „Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Non­nenstand erheben.“ angesprochen, und mit „Na gut.“ zugestimmt habend, dann im Nachhinein Kritik daran üben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī wurde [mit den Worten:] „Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.“ ange­sprochen, und hatte mit „Na gut.“ zugestimmt, aber dann im Nachhinein Kritik daran geübt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen began­gen. ... – ...

Einer zu Schulenden sagen: „Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.“, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlas­sen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachver­halt? Die Nonne Thullanandā hatte einer zu Schulenden gesagt: „Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand er­heben.“, und hat danach jene weder selber hochordiniert, noch Anstrengungen gemacht, sie hochordinieren zu lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Ver­gehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Einer zu Schulenden sagen: „Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.“, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hoch­ordinieren zu lassen, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte einer zu Schulenden gesagt: „Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.“, und danach jene weder selber hochordi­niert, noch Anstrengungen gemacht, sie hochordinieren zu lassen, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben, die mit Männern zusam­menlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen  (-brut-)stätte ist, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu wel­chem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine zu Schulende hochordiniert, die mit Männern zusammenlebte, die mit Jünglingen zusammenlebte, die aufbrau­send war, die eine Sorgen(-brut-)stätte war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Eine zu Schulende ohne Erlaubnis ihrer Eltern und ihres Ehemannes in den Nonnenstand erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine zu Schulende ohne Erlaubnis ihrer Eltern und ihres Ehemannes hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch den Körper und Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Aufgrund einer Zustimmung vom Vortag eine zu Schulende in den Non­nenstand erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Rāja­gaha hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte mittels einer Zustimmung vom Vortag eine zu Schulende hochordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Jährlich in den Nonnenstand erheben ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Non­nen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten jährlich hoch­ordiniert, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen began­gen. ... – ...

In einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben, ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten in einem Jahr zwei [zu Schulende] hochordiniert, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

[Das war] der Mädchen-Abschnitt, der achte.

9. Abschnitt: Sonnenschirm und Sandalen

 

226. Sonnenschirm und Sandalen benutzen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten Sonnenschirm und Sandalen benutzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Mit einem Fahrzeug fahren ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe sind mit einem Fahrzeug gefahren, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Hüftschmuck tragen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte Hüftschmuck getragen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Frauenschmuck tragen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlas­sen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten Frau­enschmuck getragen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursa­chen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Mit Duftstoff und/oder Färbemitteln baden ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten mit Duftstoffen und Färbemitteln gebadet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es began­gen, nicht durch den Körper. ... – ...

Mit Parfum und/oder Sesammus baden ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten mit Parfum und Sesammus gebadet, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Sich von einer anderen Nonne einreiben und/oder massieren lassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich von anderen Nonnen einreiben und massieren lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Sich von einer zu Schulenden einreiben und/oder massieren lassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich von zu Schulenden einreiben und massieren lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wur­de es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Sich von einer Novizin einreiben und/oder massieren lassen ist ein Pācitti­ya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich von Novizinnen einreiben und massieren lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursa­chen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wur­de es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Sich von einer Haushälterin einreiben und/oder massieren lassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich von einer Haushälterin einreiben und massieren lassen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Kör­per und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Sich vor einem Mönch ohne zu fragen auf einen Sitzplatz niederlassen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten sich, ohne zu fragen, vor einem Mönch auf einem Platz hingesetzt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Unerlaubt einem Mönch eine Frage stellen ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen hatten unerlaubt einem Mönch eine Frage gestellt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Verge­hens-Ursachen begangen – durch Sprache wurde es begangen, nicht durch Körper oder Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

Ohne Brusttuch ein Dorf betreten ist ein Pācittiya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte ohne Brusttuch ein Dorf betreten, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper. ... – ...

[Das war] der Sonnenschirm und Sandalen-Abschnitt, der neunte.

Die neun Abschnitte der Kleineren sind beendet.

Zusammenfassung

Knoblauch, im Dunklen, Haare,
Hände, Gemachter, Reinigung;
während er isst und rohes Korn,
zwei Mal Abfall, ansehen.

In Dunkelheit, verborg’ner Platz,
im Freien, auf der Straße auch;
zuvor, danach, zur falschen Zeit,
Missverständnis, zur Hölle, geschlagen.

Nackt, Wasser, genäht habend,
fünf Tage, zurückzugebend;
Gruppe, Einteilung, Asket,
drauf hoffend, Kathina[-Aufhebung].

Gemeinsam Bett und Decke dann,
wissentlich, Mitlebende;
gegeben, Geselligkeit, im Inland,
Ausland, Regenzeit, nicht aufbrechen.

Der Fürst, der Sitz und auch das Garn,
Haushalt, Streitbeilegung dann;
geben sollen, [Haus-]Robe, Übergabe,
[Weltliches] lernen, lehren auch.

Kloster, Beschimpfung, aufbrausend,
essen sollen, neidisch auf Familien;
verbringen, Einladung, Unterweisung,
zwei Dinge, Unterkörper auch.

Schwangere, Stillende, sechs Vorschriften,
unerlaubt, weniger als zwölf;
[zwölf] vollendet, durch den Orden,
mit, erhoben, sechs und fünf.

Mädchen, zwei und durch den Orden,
zwölf, und drauf geeinigt;
„Genug!“, wenn, zwei Jahre lang,
Geselligkeit, Gebieter auch.

Suspendierte, jedes Jahr,
zwei [auf einmal] hochordiniert;
Schirm, [Sandalen,] Fahrzeug, Hüftschmuck,
Frauenschmuck und mit Farbstoffen.
Sesampaste, Nonne auch,
zu Schulende, Novizin dann;
Haushälterin und vor ’nem Mönch,
ungefragt, dann noch das Brusttuch.

Der Abschnitte Zusammenfassung:
Knoblauch, Dunkelheit, Nacktheit [84] ,
Gemeinsam [nutzen], Lusthaus dann;
das Kloster und die Schwangere,
Mädchen, Schirm und Sandalen.

5. Kapitel: Geständnis

 

227. Selbst erbetenes Butterschmalz verzehren, ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten um Butterschmalz gebeten und dieses dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vor­schrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Ver­gehens-Ursachen begangen. ... – ...

Selbst erbetenes Öl verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten um Öl gebeten und dieses dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Ver­gehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Selbst erbetenen Honig verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Honig gebeten und diesen dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen be­gangen. ... – ...

Selbst erbetene Melasse verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Melasse gebeten und dieses dann verzehrt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Selbst erbetenen Fisch verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Fisch gebeten und diesen dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen be­gangen. ... – ...

Selbst erbetenes Fleisch verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Fleisch gebeten und dieses dann verzehrt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Selbst erbetene Milch verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Milch gebeten und diese dann verzehrt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen be­gangen. ... – ...

Selbst erbetene Dickmilch verzehren ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi hat er es erlassen. Wen betreffend? Die Sechser­gruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechser­gruppe hatten um Dickmilch gebeten und diese dann verzehrt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es eine Vorschrift und eine Erweiterung zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund von vier Vergehens-Ursachen begangen – durch den Körper wurde es begangen, nicht durch Sprache, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Die acht Pāṭidesanīya-Vergehen sind beendet.

Zusammenfassung

Butterschmalz und Öl und Honig,
Melasse und dann auch noch Fisch;
dann Fleisch und Milch und Dickmilch auch,
erbeten hatten’s Nonnen sich.
Acht Pāṭidesanīya sind’s,
die selbst vom Buddha dargelegt.

Die Übungsvorschriften, die in der Einteilung der Mönche ausführlich dargelegt wurden, die sind [hier] in der Einteilung der Nonnen abgekürzt. [85]

Die Gelegenheiten, wo Vorschriften erlassen wurden, sind beendet.


 Home Top  Index Next


[64] sattannaṃ  ist falsch, denn für Nonnen gibt es nur sechs Vergehenskategorien. Die Kategorie Aniyata  gibt es nur bei den Mönchen.

[65] dhura-nikkhepa  Das ist insofern bemerkenswert, da hier nicht wie üblich sche­matisch aufgelistet wird, inwiefern Körper, Geist und Sprache beteiligt sind.

[66] Hier steht tatsächlich „acht“ (aṭṭha), obwohl nur die vier Vergehen angeführt wurden, die von denen der Mönche verschieden sind.

[67] paṭhamapārājike  („wie in Pār 1“) wurde durch den entsprechenden Text ersetzt.

[68] āmisa  „1. rohes Fleisch; 2. Leckerbissen; 3. Köder; 4. (kleiner) Gewinn, Trink­geld; 5. Begehren, Begierde, Wunsch; 6. materielle Gabe/Gewinn“. In BhīV 120 steht, dass sie vorzügliche Speise (aggamaggāni bhojanāni) annahm.

[69] Es fehlt: „Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheits­wandel führen.“

[70] Es fehlt: „Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Be­weislage derart spricht: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnen­orden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.’“

[71] dasa  statt sattarasa  (siebzehn). Hier sind nur die Vergehen angeführt, die von denen der Mönche verschieden sind.

[72] kismiñci  erscheint im BhīV-Text.

[73] kathinake  („wie in Kathina [d.h. in Bhu-Nis]“) wurde durch den entsprechenden Text ersetzt.

[74] dvādasa  statt tiṃsa  (dreißig). Hier sind nur die Vergehen angeführt, die von denen der Mönche verschieden sind.

[75] In CSTP steht hier „eḷakalomake…pe…“, also wäre eigentlich wie in § 35 zu ergänzen. Dort sind es aber sechs (chahi) statt zwei (dvīhi) Vergehens-Ursa­chen. Demnach kann nur § 39 (Bhu-Nis 16) gemeint sein.

[76] In CSTP wird hier nicht angeführt, welche das sind.

[77] In CSTP steht hier „paṭhamapārājike…pe…“ („wie in [Bhu-]Pār 1“), hier wurde ergänzt.

[78] uccāraṃ [uccārampi passāvampi saṅkārampi vighāsampi (ka.)] tirokuṭṭe chaḍḍesi  Die hatte gerade ihre Notdurf verrichtet und entleerte den (Nacht-) Topf über die Mauer.

[79] In CSTP steht hier „theyyasatthake…pe…“ („wie in Diebeskarawane“ [Bhu-Pac 66]), hier wurde ergänzt.

[80] Es fehlt: „oder sich mit ihm unterhalten sollte oder [etwas] ins Ohr flüstern sollte oder die Begleit-Nonne wegschicken“.

[81] In CSTP steht hier „kathinake…pe…“ („wie in Kathina“ [Bhu-Nis 1]), hier wurde ergänzt.

[82] In CSTP steht hier „padasodhamme…pe…“ („wie in versweise die Lehre“ [Bhu-Nis 4]), hier wurde ergänzt.

[83] In CSTP steht hier „dutiyapārājike…pe…“ („wie in [Bhu-]Pār 2“), hier wurde ergänzt.

[84] In CSTP steht hier nhānā  (Baden). Es wurde angeglichen.

[85] Ye sikkhāpadā bhikkhuvibhaṅge vitthāritā te saṃkhittā Bhikkhunivibhaṅge.  Das bedeutet, man kann §§ 150 bis 156 1:1 übernehmen.


 Home Top  Index Next