Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

2. Die Einteilung der Nonnenvorschriften

1[b]. Die Gelegenheiten, wo Vorschriften erlassen wurden

1. Kapitel [wiederholt]: Ausschluss

 

247. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, [für die Nonnen] eine [fünfte] Ausschlussvorschrift erlassen – und wo? Wen betreffend? Zu welchem Sachverhalt? {Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vor­schrift]? Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorge­schrieben? Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Wo, in der vierfachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Von den vier Fehl­tritten ist es welcher Fehltritt? Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Von den sechs Vergehens-Ursachen ist es welche Verge­hens-Ursache? Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Von den sieben Streitbeilegungen ist es die wievielte, bei der der Streitfall beigelegt wurde? War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdisziplin? War da das Pāti­mokkha, war da das höhere Pātimokkha? Welche Verfehlung? Was wäre von Erfolg gewesen? Welche Durchführung? Wieviele Gründe bewogen den Erhabe­nen, die fünfte Ausschlussvorschrift zu erlassen? Wer übt sich darin? Wer hat sich in dieser Übung geschult? Auf welchem Niveau? Wer merkt sich das? Wessen Aussagen?} Wer hat das überliefert?

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, [für die Nonnen] eine [fünfte] Ausschlussvorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Sundarīnandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Sundarī­nandā hatte von Begierde erfüllt die körperliche Berührung eines begierdeerfüllten Mannes geduldet, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vorschrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der vier­fachen Pātimokkharezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Einführung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der zweiten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sieben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskate­gorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Ausschluss[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund einer Ver­gehens-Ursache wurde es begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. Von den vier Streitursachen ist es welche Streitursache? Es ist die durch Vergehen bedingte Streitursache. Von den sieben Streitbeilegungen sind es wieviele, bis der Streitfall beigelegt wurde? Es sind zwei Beilegungen, mit denen es beigelegt wurde – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geständnisablegen. War da die Ordensdisziplin, war da die höhere Ordensdis­zi­plin? Der Erlass ist [hier] die Ordensdisziplin, die Klassifizierung ist [hierbei] die höhere Ordensdisziplin. War da das Pātimokkha, war da das höhere Pātimokkha? Der Erlass ist [hier] das Pātimokkha, die Klassifizierung ist [hierbei] das höhere Pātimokkha. Welche Verfehlung? Der Verlust der Selbstkontrolle ist hierbei die Verfehlung. Was wäre von Erfolg gewesen? Selbstbeherrschung wäre von Erfolg [gewesen]. Welche Durchführung? „Nicht will ich so etwas tun.“ sprechend, mag man sich selber das ganze Leben bis zum letzten Atemzug in dieser Vorschrift üben. Wieviele Gründe bewogen den Erhabenen, für die Nonnen eine fünfte Ausschlussvorschrift zu erlassen? Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewo­gen, die erste Vorschrift zum Ausschluss zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Nonnen, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. Wer übt sich darin? Lernende und edle Menschen, die üben sich darin. Wer hat sich [selber] in dieser Übung geschult? Der Heilige hat sich in dieser Übung geschult. Auf welchem Niveau? Auf dem Niveau des Übenwollens. Wer merkt sich das? Diejenigen, die danach verfahren, die merken sich das. Wessen Aussagen? Die des Erhabenen, Heiligen, vollkommen Erwachten. Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
... – ...
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündet.

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen eine sechste Ausschlussvorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte wissentlich das Ausschlussvergehen einer anderen Nonne verheimlicht, hat sie weder selbst beschuldigt, noch es einer Gruppe mitgeteilt, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wur­de es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Die siebente Ausschluss-Vorschrift für die Nonnen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā folgte dem Mönch Ariṭṭha, dem früheren Geiertrainer, der vom geeinten Orden suspendiert war, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

Die achte Ausschluss-Vorschrift für die Nonnen – und wo hat er sie erlas­sen? In Sāvatthi hat er sie erlassen. Wen betreffend? Die Sechsergruppe Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonnen der Sechsergruppe hatten eine der acht [verwerflichen] Dinge ausgeführt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Die Ausschlussvergehen sind beendet.

2. Kapitel [wiederholt]: Ordensversammlung erfordernd

 

248. So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen, die streitsüchtig sind und Prozesse anstrengen, die Vorschrift des Saṅghādisesa erlassen – und wo hat er sie erlassen? Wen betref­fend? Zu welchem Sachverhalt? ... – ... Wer hat das überliefert?

So hat also der Erhabene, der wissend und sehend ist, der Heilige, der voll­kommen Erwachte, für die Nonnen, die streitsüchtig sind und Prozesse anstrengen, eine Saṅghādisesa-Vorschrift erlassen – und wo hat er sie erlassen? In Sāvatthi wurde sie erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu wel­chem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hat sich streitsüchtig verhalten, das ist der Sachverhalt. Gibt es da die Vorschrift, eine erweiterte Vorschrift, eine noch nicht gemachte Erweiterung [dieser Vorschrift]? Da gibt es [nur die] eine Vor­schrift. Es gibt [hierzu] keine noch nicht gemachte Erweiterung dieser Vorschrift. Ist das überall vorgeschrieben oder nur für ein [bestimmtes] Land vorgeschrieben? Es ist eine überall gültige Vorschrift. Ist es eine für alle allgemein gültige Vor­schrift oder eine nicht für alle gültige Vorschrift? Es ist eine für alle allgemein gültige Vorschrift. Ist es eine Vorschrift für einen [Orden] oder für beide [Orden]? Es ist eine Vorschrift für den einen [Orden]. Wo, in der vierfachen Pātimokkha­rezitation, ist das enthalten, wenn man darin eintaucht? Wenn man in die Ein­führung eintaucht, in dieser Einführung ist es enthalten. Bei welcher Rezitation kommt es zum Rezitieren? Bei der dritten Rezitation kommt es zum Rezitieren. Von den vier Fehltritten ist es welcher Fehltritt? Es ist ein Fehltritt in der Tugend. Von den sie­ben Vergehenskategorien ist es welche Vergehenskategorie? Es ist ein Vergehen der Kategorie Saṅghādisesa[-Vergehen]. Von den sechs Vergehens-Ursachen sind es welche Vergehens-Ursachen? Aufgrund zweier Vergehens-Ursachen wurde es begangen – durch Körper und Sprache wurde es begangen, nicht durch Geist; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ... Wer hat das überliefert? Die Abfolge der Überlieferung.

Upāli und auch Dāsaka,
Soṇaka sowie Siggava,
als fünfter Moggaliputta,
die vom Rosenapfelland.
... – ...
Die gar weisen Großen Wesen,
die Regelkenner, die auf dem Weg erfahren sind,
sind die, die auf der Insel Tambapaṇṇi
den Korb des Regelwerks verkündet.

Eine Diebin [in den Nonnenstand] erheben ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine Diebin [in den Nonnenstand] erhoben, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es auf­grund zweier Vergehens-Ursachen begangen – durch Sprache und Geist wurde es begangen, nicht durch den Körper; durch Körper und Sprache und Geist wurde es begangen. ... – ...

Allein von Dorf zu Dorf gehen, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne war allein von Dorf zu Dorf gegangen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es eine Vorschrift und drei Erweiterungen zu dieser Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

Eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisun­gen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitieren, ohne den aus­führenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben, und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte eine durch den Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspen­dierte Nonne rehabilitiert, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und ohne die Wünsche der Gruppe zu wissen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verant­wortung. ... – ...

Von Leidenschaft entbrannt, aus der Hand eines von Leidenschaft ent­brannten Mannes eigenhändig feste oder weiche Speisen angenommen habend, diese dann verzehren, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Sundarīnandā betref­fend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Sundarīnandā hatte, [selbst] von Leidenschaft entbrannt, aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes Speise [89] angenommen, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Körper und Geist wurde es begangen, nicht durch Sprache. ... – ...

[Mit den Worten:] „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Per­son antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.“ anstacheln, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Eine gewisse Nonne betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Eine gewisse Nonne hatte [eine andere Nonne mit den Worten] „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männ­liche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.“ angestachelt, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund dreier Vergehens-Ursachen begangen. ... – ...

Zornig und übellaunig [den Ordensaustritt verkünden], von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī hatte zornig und übellaunig gesagt: „Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf.“ [90] , das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Nieder­legung der Verantwortung. ... – ...

In irgendeinem (Ordens-)Streitfall unterlegen sein, von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Caṇḍakāḷī betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Caṇḍakāḷī war in irgendeinem (Ordens-)Streitfall unterlegen und hatte dann verärgert und übel­launig gesprochen: „Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Non­nen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Die Nonnen sind von Angst geleitet!“, das ist der Sachverhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Verge­hens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

In Geselligkeit leben, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Zahlreiche Nonnen betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Etliche Nonnen lebten in Geselligkeit, das ist der Sachver­halt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

[Mit den Worten:] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Gesellig­keit. Anders möget Ihr nicht leben.“ anstacheln, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen – und wo hat er es erlassen? In Sāvatthi wurde es erlassen. Wen betreffend? Die Nonne Thullanandā betreffend. Zu welchem Sachverhalt? Die Nonne Thullanandā hatte [mit den Worten] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben.“ [91] [andere Nonnen] angestachelt, das ist der Sach­verhalt. Da gibt es [nur die] eine Vorschrift. Von den sechs Vergehens-Ursachen wurde es aufgrund einer Vergehens-Ursache begangen – durch Niederlegung der Verantwortung. ... – ...

Die Gelegenheiten, wo Vorschriften erlassen wurden, sind beendet.

2[b]. Das Zählen der Vergehen

1. Kapitel: Ausschluss

 

249. Auf wieviele [Arten von] Vergehen wird das [von Begierde erfüllte] Dulden einer körperlichen Berührung begangen? Das Vergehen des [von Begierde erfüll­te] Duldens einer körperlichen Berührung wird auf fünferlei Arten begangen. Duldet eine begierdeerfüllte Nonne unterhalb des Schlüsselbeines bis oberhalb der Knie das Anfassen eines begierdeerfüllten Mannes, ist das ein Pārājika-Vergehen; berührt ein [begierdeerfüllter] Mönch mit dem Körper einen Körper, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen; mit dem Körper etwas berühren, das mit dem Körper in Verbindung steht, ist ein Thullaccaya-Vergehen [92] ; mit etwas, das mit dem Körper in Verbindung steht etwas berühren, das mit einem Körper in Verbindung steht, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen. – Wird das [von Begierde erfüllte] körperliche Berühren geduldet, werden diese fünferlei Arten von Vergehen begangen.

Auf wieviele [Arten von] Vergehen wird das Verheimlichen eines Ver­gehens begangen? Das Verheimlichen eines Vergehens wird auf viererlei Arten von Vergehen begangen. Wenn eine Nonne wissentlich ein Ausschlussvergehen verheimlicht, ist das ein Pārājika-Vergehen; wenn sie im Zweifel seiend etwas verheimlicht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen; wenn ein Mönch ein Saṅghā­disesa-Vergehen verheimlicht, ist das ein Pācittiya-Vergehen; ein Vergehen gegen den rechten Wandel verheimlichen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – Das Verheim­lichen eines Vergehens wird auf diese viererlei Arten von Vergehen begangen.

Auf wieviele [Arten von] Vergehen wird das Nichtaufgeben einer Sache begangen, wenn man bis zu drei Mal ermahnt worden ist? Auf fünferlei Arten von Vergehen wird das Nichtaufgeben einer Sache begangen, wenn man bis zu drei Mal ermahnt wurde. Bei einer Nonne, die einem Suspendierten nachfolgt, und die bis zu drei Mal ermahnt, in dieser Sache nicht aufgibt, ist es bei der Ankündigung ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Pārājika-Vergehen; gibt eine Nonne, die einem Ordensspalter nachfolgt, obwohl sie bis zu drei Mal ermahnt wurde, nicht auf, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen; üble Ansichten nicht aufgeben, ob­wohl bis zu drei Mal ermahnt, ist ein Pācittiya-Vergehen. – Das Nichtaufgeben einer Sache, obwohl bis zu drei Mal ermahnt, wird auf diese fünferlei Arten von Vergehen begangen.

Auf wieviele [Arten von] Vergehen wird das Ausführen der acht [verwerf­lichen] Dinge begangen? Beim Ausführen von einem der acht [verwerflichen] Dinge werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Wird sie von einem Mann angesprochen: „Komm zu dem-und-dem Ort.“, und sie geht dahin, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; kommt sie in Handreichweite des Mannes, ist es ein Thull­accaya-Vergehen; vollendet sie eines der acht [verwerflichen] Dinge, ist es ein Pārājika-Vergehen. – Aufgrund des Ausführens von einem der acht [verwerf­lichen] Dinge werden diese dreierlei Arten von Vergehen begangen.

Die Ausschlussvergehen sind beendet.

2. Kapitel [wiederholt]: Ordensversammlung erfordernd

 

250. Nachdem aufkam, dass eine streitsüchtige Nonne Prozesse anstrengte, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Wenn sie es Einem kundtut, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; tut sie es einem Zweiten kund, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; am Ende des Prozesses ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass eine Diebin in den Nonnenstand erhoben wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass allein von Dorf zu Dorf gegangen wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Das Gehen [als Handlung] ist ein Dukka­ṭa-Vergehen; überschreitet der erste Fuß die Einfriedung, ist es ein Thullaccaya-Vergehen; überschreitet der zweite Fuß die Einfriedung, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vor­schriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitiert wurde, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben, und ohne um die Wünsche der Gruppe wissend, werden dreierlei Arten von Ver­gehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass von Leidenschaft entbrannt, aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes eigenhändig feste oder weiche Speisen ange­nommen und diese dann verzehrt wurden, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. [In dem Gedanken:] ‘Ich will es essen.’ annehmen, ist [als Handlung] ein Thullaccaya-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen; wird Zahnputzwasser angenommen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass [mit den Worten:] „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon dieser Mann antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von diesem Mann gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenom­men hast, verzehr das, genieße das.“ angestachelt wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Mit diesen Worten feste und weiche Speise annehmen, ist [als Handlung] ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Thull­accaya-Vergehen; am Ende der Mahlzeit ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass zornig und übellaunig [der Ordensaustritt verkün­det], und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgegeben wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Ver­gehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass eine in irgendeinem (Ordens-)Streitfall Unterlege­ne von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt wurde, und sie [diese Sache] nicht aufgab, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Ver­gehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass in Geselligkeit gelebt, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgegeben wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussver­kündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Nachdem aufkam, dass [mit den Worten:] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben.“ angestachelt wurde, und von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgegeben wurde, werden dreierlei Arten von Vergehen begangen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende der Beschlussverkündung ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. {Aufgrund des Anstachelns [mit den Worten:] „Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Gesel­ligkeit. Anders möget Ihr nicht leben.“, und dann von den Nonnen bis zu drei Mal ermahnt, [diese Sache] nicht aufgeben, werden diese dreierlei Arten von Vergehen begangen.}

Die zehn Saṅghādisesa-Vergehen sind beendet.

... – ... [93]

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, auf wieviele [Arten] wird es begangen? Nachdem aufkam, dass selbst er­betene Dickmilch verzehrt wurde, werden zweierlei Vergehen begangen. [In dem Gedanken:] ‘Das will ich verzehren.’ es annehmen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen. – Aufgrund des Annehmens von Dickmilch und sie dann verzehren, sind zweierlei Vergehen begangen.

Das [wiederholte] Zählen der Vergehen ist beendet.

3[b]. Arten des Abfallens

 

251. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, in wieviele von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man? Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] verfällt man in zwei [Arten des] Ab­fallens – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele [Ar­ten des] Abfallens verfällt man? Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, verfällt sie von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine [Art des] Abfallens – dem Abfallen vom rechten Wandel.

Die Arten des Abfallens sind beendet.

4[b]. Kategorien

 

252. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen aufkam, körperliche Berührung zu dulden, kann man es in fünf der sieben [94] Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Saṅghādisesa, in die Ver­gehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Pācittiya, in die Ver­gehenskategorie Dukkaṭa. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskate­gorien kann man es einteilen? Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, kann man es in zwei der sieben Vergehens­kategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pāṭidesanīya, in die Vergehens­kategorie Dukkaṭa.

Die [Einteilung in] Kategorien sind beendet.

5[b]. Entstehungsursachen

 

253. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlichen Berührung aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Nachdem das Vergehen des Duldens körperlichen Berührung aufkam, entsteht es aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körper­lichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, von den sechs Entstehungs-Ursachen, durch wieviele Entstehungs-Ursa­chen entsteht es? Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, entsteht es aufgrund von vier der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache und nicht des Geistes; [aufgrund] der Körperlichkeit und der Sprache entsteht es, nicht [auf­grund] des Geistes; [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache; [aufgrund] der Körperlichkeit und der Sprache und des Geistes entsteht es.

Die Entstehungsursachen sind beendet.

6[b]. Streitfälle

 

254. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlichen Berührung aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, ist es von den vier Arten der Streitfälle, einer wegen Vergehen. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Ver­handlung? Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dick­milch aufkam, ist es von den vier Arten der Streitfälle einer wegen Vergehen.

Die Streitfälle sind beendet.

7[b]. Beilegungen

 

255. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Ver­fahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es bei­gelegt? Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, wird es von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beile­gungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisver­fahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wachsen lassen“.

Die Beilegungen sind beendet.

8[b]. In Verbindung

 

256. Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, wie­viele [Arten von] Vergehen werden da begangen? Nachdem das Vergehen des Duldens körperlicher Berührung aufkam, werden fünferlei Arten von Vergehen begangen. Wenn eine begierdeerfüllte Nonne die Berührung eines begierdeerfüll­ten Mannes unterhalb des Schlüsselbeines bis oberhalb der Knie duldet, ist das ein Pārājika-Vergehen; wenn ein Mönch das Berühren des Körpers mit einem Körper duldet, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen [95] ; mit dem Körper eine Berührung von etwas dulden, das mit dem Körper in Verbindung steht, ist ein Thullaccaya-Ver­gehen; [96] mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, etwas berühren, das mit dem Körper verbunden ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen; mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen – Nachdem das Dulden körperlicher Berührung aufkam, wird es auf diese fünferlei Art von Vergehen begangen.

Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Ver­fehlungen verfällt man? Von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Von den sechs Entstehungs-Ursa­chen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es? Von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung; von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen ver­fällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in zwei Ver­fehlungen – Abfallen von der Sittlichkeit und Abfallen vom rechten Wandel. Die­ses Vergehen kann man in fünf der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pārājika, in die Vergehenskategorie Saṅghādisesa, in die Ver­gehenskategorie Thullaccaya, in die Vergehenskategorie Pācittiya, in die Ver­gehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht aufgrund von einer der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen eines wegen Vergehen. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständnisverfahren, durch das Verfahren in Anwesen­heit und durch „Gras darüber wachsen lassen“. ... – ...

Nachdem das Vergehen des Annehmens und Verzehrens von Dickmilch aufkam, wieviele [Arten von] Vergehen werden da begangen? Nachdem Dick­milch angenommen und verzehrt wurde, sind damit zweierlei Vergehen begangen. [In dem Gedanken:] ‘Das will ich verzehren.’ es annehmen, ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen; Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen. – Angenommene Dickmilch verzehren, damit sind zweierlei [Arten von] Vergehen begangen.

Von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit], in wieviele Ver­fehlungen verfällt man? Von den sieben Vergehenskategorien, in wieviele dieser Vergehenskategorien kann man es einteilen? Von den sechs Entstehungs-Ursa­chen, durch wieviele Entstehungs-Ursachen entsteht es; von den vier Arten der Streitfälle, welcher Streitfall kommt da zur Verhandlung? Von den sieben Arten der Streitbeilegung, durch wieviele wird es beigelegt? Bei diesem Vergehen ver­fällt man von den vier [Arten des] Abfallens [von der Sittlichkeit] in eine Art des Abfallens – dem Abfallen vom rechten Wandel. Dieses Vergehen kann man in zwei der sieben Vergehenskategorien einteilen – in die Vergehenskategorie Pāṭi­desanīya und in die Vergehenskategorie Dukkaṭa. Dieses Vergehen entsteht auf­grund von vier der sechs Entstehungs-Ursachen – [aufgrund] der Körperlichkeit entsteht es, nicht [aufgrund] der Sprache und nicht des Geistes; [aufgrund] der Körperlichkeit und der Sprache entsteht es, nicht [aufgrund] des Geistes; [auf­grund] der Körperlichkeit und des Geistes entsteht es, nicht [aufgrund] der Spra­che; [aufgrund] der Körperlichkeit und der Sprache und des Geistes entsteht es. Dieses Vergehen ist von den vier Arten von Streitfällen eines wegen Vergehen. Dieses Vergehen wird von den sieben Arten der Streitbeilegung durch dreierlei Beilegungen beigelegt. – Durch das Verfahren in Anwesenheit und das Geständ­nisverfahren, durch das Verfahren in Anwesenheit und durch „Gras darüber wach­sen lassen“.

Die Verbindungen sind beendet.

Der Abschnitt mit den acht Ursachen ist beendet.

Die große Einteilung mit den sechzehn großen Angelegenheiten ist beendet.


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[89] āmisa  „1. rohes Fleisch; 2. Leckerbissen; 3. Köder; 4. (kleiner) Gewinn, Trink­geld; 5. Begehren, Begierde, Wunsch; 6. materielle Gabe/Gewinn“. In BhīV 120 steht, dass sie vorzügliche Speise (aggamaggāni bhojanāni) annahm.

[90] Es fehlt: „Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheits­wandel führen.“

[91] Es fehlt: „Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Be­weislage derart spricht: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnen­orden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.’“

[92] In § 228 heißt es: „oberhalb des Schlüsselbeines und unterhalb der Knie das Anfassen dulden, ist ein Thullaccaya-Vergehen“ und „bei etwas, das mit dem Körper in Verbindung steht das Anfassen dulden, ist ein Dukkaṭa-Vergehen“.

[93] In CSTP steht hier: Yathā heṭṭhā tathā vitthāretabbā paccayameva nānākara­ṇaṃ. (Wie oben soll [alles weitere] mit „aufgrund von“ verschiedenartig aus­geführt werden.) IBH lässt diesen Einschub weg.

[94] Nonnen haben sechs Vergehenskategorien (kein Aniyata).

[95] Wenn er von Sinneslust überwältigt eine Frau berührt = Sd 2.

[96] Hier sollte eingefügt sein: „Wenn eine begierdeerfüllte Nonne die Berührunge eines begierdeerfüllten Mannes oberhalb des Schlüsselbeines und unterhalb der Knie das Anfassen dulden, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.“