292. Einem streitverursachten Streitfall, was geht dem voran? Wieviele Gelegenheiten? Wieviele Arten? Wieviele Gründe? Wieviele Ursachen? Wieviele Wurzeln? Wieviele Arten des Disputes? Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein streitverursachter Streitfall beigelegt?
Einem vorwurfverursachten Streitfall, was geht dem voran? Wieviele Gelegenheiten? Wieviele Arten? Wieviele Gründe? Wieviele Ursachen? Wieviele Wurzeln? Wieviele Arten des Disputes? Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein vorwurfverursachter Streitfall beigelegt?
Einem vergehensverursachten Streitfall, was geht dem voran? Wieviele Gelegenheiten? Wieviele Arten? Wieviele Gründe? Wieviele Ursachen? Wieviele Wurzeln? Wieviele Arten des Disputes? Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein vergehensverursachter Streitfall beigelegt?
Einem verpflichtungsverursachten Streitfall, was geht dem voran? Wieviele Gelegenheiten? Wieviele Arten? Wieviele Gründe? Wieviele Ursachen? Wieviele Wurzeln? Wieviele Arten des Disputes? Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt?
293. Einem streitverursachten Streitfall, was geht dem voran? Gier geht dem voran, Hass geht dem voran, Verblendung geht dem voran; Gierlosigkeit geht dem voran, Hasslosigkeit geht dem voran, Nichtverblendung geht dem voran. Wieviele Gelegenheiten? Es gibt achtzehn Gelegenheiten für streitverursachte Streitfälle. Wieviele Arten? Es gibt achtzehn Arten streitverursachter Streitfälle. Wieviele Gründe? Es gibt achtzehn Gründe für streitverursachte Streitfälle. Wieviele Ursachen? Neun Ursachen – drei heilsame Ursachen, drei unheilsame Ursachen, drei neutrale Ursachen. Wieviele Wurzeln? Zwölf Wurzeln. Wieviele Arten des Streitens? Auf zweierlei Weise wird gestritten – mit der Ansicht, es sei lehrgemäß oder mit der Ansicht, es sei nicht lehrgemäß. Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein streitverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter Streitfall wird auf zweierlei [Arten der] Beilegung beigelegt – in Anwesenheit und durch Mehrheitsbeschluss.
294. Einem vorwurfverursachten Streitfall, was geht dem voran? Gier geht dem voran, Hass geht dem voran, Verblendung geht dem voran; Gierlosigkeit geht dem voran, Hasslosigkeit geht dem voran, Nichtverblendung geht dem voran. Wieviele Gelegenheiten für vorwurfverursachte Streitfälle? Es gibt vier Gelegenheiten für vorwurfverursachte Streitfälle. Wieviele Arten? Es gibt vier Arten vorwurfverursachter Streitfälle. Wieviele Gründe? Es gibt vier Gründe für vorwurfverursachte Streitfälle. Wieviele Ursachen? Es gibt drei heilsame Ursachen, drei unheilsame Ursachen, drei neutrale Ursachen. Wieviele Wurzeln? Vierzehn Wurzeln. Wieviele Arten des Vorwürfemachens? Zweierlei Arten des Vorwerfens – aufgrund des Verhaltens oder aufgrund des Vergehens. Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein vorwurfverursachter Streitfall beigelegt? Ein vorwurfverursachter Streitfall wird auf viererlei [Art der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit oder durch das Geben des Unschuldigenstatus oder Geben des Status eines vormals Irren oder Geben des Übeltäterstatus.
295. Einem vergehensverursachten Streitfall, was geht dem voran? Gier geht dem voran, Hass geht dem voran, Verblendung geht dem voran; Gierlosigkeit geht dem voran, Hasslosigkeit geht dem voran, Nichtverblendung geht dem voran. Wieviele Gelegenheiten? Es gibt sieben Gelegenheiten für vergehensverursachte Streitfälle. Wieviele Arten? Es gibt sieben Arten von vergehensverursachten Streitfällen. Wieviele Gründe? Es gibt die sieben Vergehenskategorien als Gründe. Wieviele Ursachen? Es gibt sechs Ursachen [131] – drei unheilsame Ursachen, drei neutrale Ursachen. Wieviele Wurzeln? Sechs vergehensverursachende Wurzeln. Wieviele Arten des Begehens von Vergehen? Auf sechserlei Art werden Vergehen begangen – Fahrlässigkeit [132] , Unwissenheit, natürliche Missetäterei [133] , etwas unerlaubtes als erlaubt betrachten, etwas erlaubtes als nicht erlaubt betrachten, Gedankenlosigkeit [134] . Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein vergehensverursachter Streitfall beigelegt? Ein vergehensverursachter Streitfall wird auf dreierlei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und Geständnisablegen und eines des Gras darüber wachsen lassens.
296. Einem verpflichtungsverursachten Streitfall, was geht dem voran? Gier geht dem voran, Hass geht dem voran, Verblendung geht dem voran; Gierlosigkeit geht dem voran, Hasslosigkeit geht dem voran, Nichtverblendung geht dem voran. Wieviele Gelegenheiten? Es gibt vier Gelegenheiten für verpflichtungsverursachte Streitfälle. Wieviele Arten? Die vier Ordensverfahren. Wieviele Gründe? Die vier Ordensverfahren sind Gründe. Wieviele Ursachen? Es gibt drei heilsame Ursachen, drei unheilsame Ursachen, drei neutrale Ursachen. Wieviele Wurzeln? Eine Wurzel – der Orden. Wieviele Arten von Verpflichtungen entstehen? Zweierlei Arten von Verpflichtung entstehen – Ankündigung oder Erlaubnis. Durch wieviele [Arten der] Beilegungen wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch eine [Art der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit.
Wieviele Beilegungen? Sieben Beilegungen: das Verfahren in Anwesenheit, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen. – Diese sieben Beilegungen.
Es könnte sein, dass diese sieben Arten der Beilegung zu zehn Arten der Beilegung werden, oder dass zehn Arten der Beilegung zu sieben Arten der Beilegung werden, je nachdem, wie der Fall verlaufen würde.
Wie kann das sein? Da hat ein streitverursachter Streitfall zwei Arten der Beilegung, ein vorwurfverursachter Streitfall vier Arten der Beilegung, ein vergehensverursachter Streitfall drei Arten der Beilegung, ein verpflichtungsverursachter Streitfall eine Art der Beilegung. So könnten diese sieben Arten der Beilegung zu zehn Arten der Beilegung werden, oder aber zehn Arten der Beilegung zu sieben Arten der Beilegung werden, je nachdem, wie der Fall verlaufen würde.
Der [Streitfall-]Verlauf ist beendet.
297. Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem streitverursachten Streitfall üblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem streitverursachten Streitfall unüblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem vorwurfverursachten Streitfall üblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem vorwurfverursachten Streitfall unüblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem vergehensverursachten Streitfall üblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem vergehensverursachten Streitfall unüblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall üblich? Wieviele Arten der Beilegung sind bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall unüblich?
Zwei Arten der Beilegung sind bei einem streitverursachten Streitfall üblich – das Verfahren in Anwesenheit, der Mehrheitsbeschluss. Fünf Arten der Beilegung sind bei einem streitverursachten Streitfall unüblich – das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen.
Vier Arten der Beilegung sind bei einem vorwurfverursachten Streitfall üblich – das Verfahren in Anwesenheit, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geben des Übeltäterstatus. Drei Arten der Beilegung sind bei einem vorwurfverursachten Streitfall unüblich – der Mehrheitsbeschluss, das Geständnisablegen, das Gras darüber wachsen lassen.
Drei Arten der Beilegung sind bei einem vergehensverursachten Streitfall üblich – das Verfahren in Anwesenheit, das Geständnisablegen, das Gras darüber wachsen lassen. Vier Arten der Beilegung sind bei einem vergehensverursachten Streitfall unüblich – der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geben des Übeltäterstatus.
Eine Art der Beilegung ist bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall üblich – das Verfahren in Anwesenheit. Sechs Arten der Beilegung sind bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall unüblich – der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen.
Was allgemein üblich ist, ist beendet.
298. Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem streitverursachten Streitfall dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem streitverursachten Streitfall nicht dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem vorwurfverursachten Streitfall dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem vorwurfverursachten Streitfall nicht dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem vergehensverursachten Streitfall dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem vergehensverursachten Streitfall nicht dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall dazu? Wieviele Arten der Beilegung gehören bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall nicht dazu?
Zwei Arten der Beilegung gehören bei einem streitverursachten Streitfall dazu – das Verfahren in Anwesenheit, der Mehrheitsbeschluss. Fünf Arten der Beilegung gehören bei einem streitverursachten Streitfall nicht dazu – das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen.
Vier Arten der Beilegung gehören bei einem vorwurfverursachten Streitfall dazu – das Verfahren in Anwesenheit, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geben des Übeltäterstatus. Drei Arten der Beilegung gehören bei einem vorwurfverursachten Streitfall nicht dazu – der Mehrheitsbeschluss, das Geständnisablegen, das Gras darüber wachsen lassen.
Drei Arten der Beilegung gehören bei einem vergehensverursachten Streitfall dazu – das Verfahren in Anwesenheit, das Geständnisablegen, das Gras darüber wachsen lassen. Vier Arten der Beilegung gehören bei einem vergehensverursachten Streitfall nicht dazu – der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geben des Übeltäterstatus.
Eine Art der Beilegung gehören bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall dazu – das Verfahren in Anwesenheit. Sechs Arten der Beilegung gehören bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall nicht dazu – der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen.
Dazu gehörend ist beendet.
299. Sind [Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung üblich? Sind [Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung nicht üblich? Es kann sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung üblich sind, es kann [aber auch] sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung nicht üblich sind.
Wie kann es sein, dass [Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung üblich sind? Wie kann es sein, dass [Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung nicht üblich sind? Der Mehrheitsbeschluss und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; das Geben des Unschuldigenstatus das Geben des Status eines vormals Irren das Geständnisablegen das Geben des Übeltäterstatus das Gras darüber wachsen lassen sind nicht üblich.
Das Geben des Unschuldigenstatus und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen, der Mehrheitsbeschluss sind nicht üblich.
Das Geben des Status eines vormals Irren und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; das Geständnisablegen, das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen, der Mehrheitsbeschluss und das Geben des Unschuldigenstatus sind nicht üblich.
Das Geständnisablegen und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; das Geben des Übeltäterstatus, das Gras darüber wachsen lassen, der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus und das Geben des Status eines vormals Irren sind nicht üblich.
Das Geben des Übeltäterstatus und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; das Gras darüber wachsen lassen, der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren und das Geständnisablegen sind nicht üblich.
Das Gras darüber wachsen lassen und das Verfahren in Anwesenheit sind üblich; der Mehrheitsbeschluss, das Geben des Unschuldigenstatus, das Geben des Status eines vormals Irren, das Geständnisablegen und das Geben des Übeltäterstatus sind nicht üblich.
So kann es [also] sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung üblich sind, und dass [gewisse Arten der] Beilegung mit [anderen Arten der] Beilegung nicht üblich sind.
Die Beilegungen, die mit Beilegungen üblich sind, sind beendet.
300. Gehören [Arten der] Beilegung zu [anderen Arten der] Beilegung? Gehören [Arten der] Beilegung nicht zu [anderen Arten der] Beilegung? Es kann sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung zu [anderen Arten der] Beilegung gehören, es kann [aber auch] sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung nicht zu [anderen Arten der] Beilegung gehören.
Wie kann es sein, dass [Arten der] Beilegung zu [anderen Arten der] Beilegung gehören? Wie kann es sein, dass [Arten der] Beilegung nicht zu [anderen Arten der] Beilegung gehören? Der Mehrheitsbeschluss gehört zum Verfahren in Anwesenheit; das Geben des Unschuldigenstatus gehört nicht zum Geben des Status eines vormals Irren, zum Geständnisablegen, zum Geben des Übeltäterstatus und zum Gras darüber wachsen lassen.
Das Geben des Unschuldigenstatus gehört zum Verfahren in Anwesenheit; das Geben des Status eines vormals Irren gehört nicht zum Geständnisablegen, zum Geben des Übeltäterstatus, zum Gras darüber wachsen lassen und zum Mehrheitsbeschluss.
Das Geben des Status eines vormals Irren gehört zum Verfahren in Anwesenheit; das Geständnisablegen gehört nicht zum Geben des Übeltäterstatus, zum Gras darüber wachsen lassen, zum Mehrheitsbeschluss und zum Geben des Unschuldigenstatus.
Das Geständnisablegen gehört zum Verfahren in Anwesenheit; das Geben des Übeltäterstatus gehört nicht zum Gras darüber wachsen lassen, zum Mehrheitsbeschluss, zum Geben des Unschuldigenstatus und zum Geben des Status eines vormals Irren.
Das Geben des Übeltäterstatus gehört zum Verfahren in Anwesenheit; das Gras darüber wachsen lassen gehört nicht zum Mehrheitsbeschluss, zum Geben des Unschuldigenstatus, zum Geben des Status eines vormals Irren und zum Geständnisablegen.
Das Gras darüber wachsen lassen gehört zum Verfahren in Anwesenheit; der Mehrheitsbeschluss gehört nicht zum Geben des Unschuldigenstatus, zum Geben des Status eines vormals Irren, zum Geständnisablegen und zum Geben des Übeltäterstatus.
So kann es [also] sein, dass [gewisse Arten der] Beilegung zu [anderen Arten der] Beilegung gehören, und dass [gewisse Arten der] Beilegung nicht zu [anderen Arten der] Beilegung gehören.
Die Beilegungen, die zu Beilegungen gehören, sind beendet.
301. Ist eine Beilegung ein Verfahren in Anwesenheit, und ein Verfahren in Anwesenheit eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Mehrheitsbeschluss und ein Mehrheitsbeschluss eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Geben des Unschuldigenstatus und das Geben des Unschuldigenstatus eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Geben des Status eines vormals Irren und das Geben des Status eines vormals Irren eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Geständnisablegen und das Geständnisablegen eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Geben des Übeltäterstatus und das Geben des Übeltäterstatus eine Beilegung? Ist eine Beilegung ein Gras darüber wachsen lassen, und das Gras darüber wachsen lassen eine Beilegung?
Ein Mehrheitsbeschluss, ein Geben des Unschuldigenstatus, ein Geben des Status eines vormals Irren, ein Geständnisablegen, ein Geben des Übeltäterstatus, ein Gras darüber wachsen lassen. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Verfahren in Anwesenheit. Ein Verfahren in Anwesenheit ist eine Beilegung und auch ein Verfahren in Anwesenheit.
Ein Geben des Unschuldigenstatus, ein Geben des Status eines vormals Irren, ein Geständnisablegen, ein Geben des Übeltäterstatus, ein Gras darüber wachsen lassen, ein Verfahren in Anwesenheit. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Mehrheitsbeschluss. Ein Mehrheitsbeschluss ist eine Beilegung und auch ein Mehrheitsbeschluss.
Ein Geben des Status eines vormals Irren, ein Geständnisablegen, ein Geben des Übeltäterstatus, ein Gras darüber wachsen lassen, ein Verfahren in Anwesenheit, ein Mehrheitsbeschluss. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Geben des Unschuldigenstatus. Das Geben des Status eines vormals Irren ist eine Beilegung und auch ein Geben des Status eines vormals Irren.
Ein Geständnisablegen, ein Geben des Übeltäterstatus, ein Gras darüber wachsen lassen, ein Verfahren in Anwesenheit, ein Mehrheitsbeschluss, ein Geben des Unschuldigenstatus. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Geben des Status eines vormals Irren. Das Geben des Status eines vormals Irren ist eine Beilegung und auch ein Geben des Status eines vormals Irren.
Ein Geben des Übeltäterstatus, ein Gras darüber wachsen lassen, ein Verfahren in Anwesenheit, ein Mehrheitsbeschluss, ein Geben des Unschuldigenstatus, ein Geben des Status eines vormals Irren. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Geständnisablegen. Das Geständnisablegen ist eine Beilegung und auch ein Geständnisablegen.
Ein Gras darüber wachsen lassen, ein Verfahren in Anwesenheit, ein Mehrheitsbeschluss, ein Geben des Unschuldigenstatus, ein Geben des Status eines vormals Irren, ein Geständnisablegen. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Geben des Übertäterstatus. Das Geben des Übeltäterstatus ist eine Beilegung und auch ein Geben des Übeltäterstatus.
Ein Verfahren in Anwesenheit ein Mehrheitsbeschluss, ein Geben des Unschuldigenstatus, ein Geben des Status eines vormals Irren, ein Geständnisablegen, ein Geben des Übeltäterstatus. – Diese Beilegungen sind Beilegungen, kein Gras darüber wachsen lassen. Das Gras darüber wachsen lassen ist eine Beilegung und auch ein Gras darüber wachsen lassen.
Beilegungen und Verfahren in Anwesenheit sind beendet.
302. Ist Ordensdisziplin ein Verfahren in Anwesenheit, ist ein Verfahren in Anwesenheit Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin ein Mehrheitsbeschluss, ist ein Mehrheitsbeschluss Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin ein Geben des Unschuldigenstatus, ist ein Geben des Unschuldigenstatus Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin ein Geben des Status eines vormals Irren, ist ein Geben des Status eines vormals Irren Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin ein Geständnisablegen, ist ein Geständnisablegen Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin ein Geben des Übeltäterstatus, ist ein Geben des Übeltäterstatus Ordensdisziplin? Ist Ordensdisziplin Gras darüber wachsen lassen, ist Gras darüber wachsen lassen Ordensdisziplin?
Die Ordensdisziplin kann ein Verfahren in Anwesenheit sein und sie kann kein Verfahren in Anwesenheit sein. Ein Verfahren in Anwesenheit ist Ordensdisziplin als auch ein Verfahren in Anwesenheit.
Die Ordensdisziplin kann ein Mehrheitsbeschluss sein und sie kann kein Mehrheitsbeschluss sein. Ein Mehrheitsbeschluss ist Ordensdisziplin als auch ein Mehrheitsbeschluss.
Die Ordensdisziplin kann ein Geben des Unschuldigenstatus sein und sie kann kein Geben des Unschuldigenstatus sein. Ein Geben des Unschuldigenstatus ist Ordensdisziplin als auch ein Geben des Unschuldigenstatus.
Die Ordensdisziplin kann ein Geben des Status eines vormals Irren sein und sie kann kein Geben des Status eines vormals Irren sein. Ein Geben des Status eines vormals Irren ist Ordensdisziplin als auch ein Geben des Status eines vormals Irren.
Die Ordensdisziplin kann ein Geständnisablegen sein und es kann kein Geständnisablegen sein. Ein Geständnisablegen ist Ordensdisziplin als auch ein Geständnisablegen.
Die Ordensdisziplin kann ein Geben des Übeltäterstatus sein und es kann kein Geben des Übeltäterstatus sein. Ein Geben des Übeltäterstatus ist Ordensdisziplin als auch ein Geben des Übeltäterstatus.
Die Ordensdisziplin kann ein Gras darüber wachsen lassen sein und es kann kein Gras darüber wachsen lassen sein. Ein Gras darüber wachsen lassen ist Ordensdisziplin als auch ein Gras darüber wachsen lassen.
Mit „Ordensdisziplin“ ist beendet.
303. Ist ein Verfahren in Anwesenheit geschickt, ungeschickt, neutral [135] ? Ist ein Mehrheitsbeschluss geschickt, ungeschickt, neutral? Ist ein Geben des Unschuldigenstatus geschickt, ungeschickt, neutral? Ist ein Geben des Status eines vormals Irren geschickt, ungeschickt, neutral? Ist ein Geständnisablegen geschickt, ungeschickt, neutral? Ist ein Geben des Übeltäterstatus geschickt, ungeschickt, neutral? Ist Gras darüber wachsen lassen geschickt, ungeschickt, neutral?
Ein Verfahren in Anwesenheit kann geschickt sein, kann neutral sein. Ein Verfahren in Anwesenheit kann nicht ungeschickt sein.
Ein Mehrheitsbeschluss kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ein Geben des Unschuldigenstatus kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ein Geben des Status eines vormals Irren kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ein Geständnisablegen kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ein Geben des Übeltäterstatus kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ein Gras darüber wachsen lassen kann geschickt sein, kann ungeschickt sein, kann neutral sein.
Ist ein streitverursachter Streitfall heilsam, unheilsam, neutral? Ist ein vorwurfverursachter Streitfall heilsam, unheilsam, neutral? Ist ein vergehensverursachter Streitfall heilsam, unheilsam, neutral? Ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall heilsam, unheilsam, neutral?
Ein streitverursachter Streitfall kann heilsam sein, kann unheilsam sein, kann neutral sein.
Ein vorwurfverursachter Streitfall kann heilsam sein, kann unheilsam sein, kann neutral sein.
Ein vergehensverursachter Streitfall kann unheilsam sein, kann neutral sein. Ein vergehensverursachter Streitfall kann nicht heilsam sein.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall kann heilsam sein, kann unheilsam sein, kann neutral sein. [136]
Mit „geschickt“ ist beendet.
304. Wenn [138] ein Mehrheitsbeschluss möglich ist [139] , dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist ein Mehrheitsbeschluss möglich. Dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, dann ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, dann ist kein Geständnisablegen möglich, dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, dann ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich.
Wenn ein Geben des Unschuldigenstatus möglich ist, dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist ein Geben des Unschuldigenstatus möglich. Dann ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, dann ist kein Geständnisablegen möglich, dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, dann ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, dann ist kein Mehrheitsbeschluss möglich.
Wenn ein Geben des Status eines vormals Irren möglich ist, dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist ein Geben des Status eines vormals Irren möglich. Dann ist kein Geständnisablegen möglich, dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, dann ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, dann ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, dann ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich.
Wenn ein Geständnisablegen möglich ist, dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist ein Geständnisablegen möglich. Dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, dann ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, dann ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, dann ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, dann ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich.
Wenn ein Geben des Übeltäterstatus möglich ist, dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist ein Geben des Übeltäterstatus möglich. Dann ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, dann ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, dann ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, dann ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, dann ist kein Geständnisablegen möglich.
Wenn Gras darüber wachsen lassen möglich ist, dann ist ein Verfahren in Anwesenheit möglich. Wenn ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist Gras darüber wachsen lassen möglich. Dann ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, dann ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, dann ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, dann ist kein Geständnisablegen möglich, dann ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich.
Wo ein Mehrheitsbeschluss ist, da ist ein Verfahren in Anwesenheit. Wo ein Verfahren in Anwesenheit ist, da ist ein Mehrheitsbeschluss. Da ist kein Geben des Unschuldigenstatus, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren, da ist kein Geständnisablegen, da ist kein Geben des Übeltäterstatus, da ist kein Gras darüber wachsen lassen.
Wo ein Geben des Unschuldigenstatus ist, da ist ein Verfahren in Anwesenheit. Wo ein Verfahren in Anwesenheit ist, da ist ein Geben des Unschuldigenstatus. Da ist kein Geben des Status eines vormals Irren, da ist kein Geständnisablegen, da ist kein Geben des Übeltäterstatus, da ist kein Gras darüber wachsen lassen, da ist kein Mehrheitsbeschluss.
So wird die Wurzel mit „in Anwesenheit“ gemacht. [140] ... – ...
Wo ein Gras darüber wachsen lassen ist, da ist ein Verfahren in Anwesenheit. Wo ein Verfahren in Anwesenheit ist, da ist Gras darüber wachsen lassen. Da ist kein Mehrheitsbeschluss, da ist kein Geben des Unschuldigenstatus, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren, da ist kein Geständnisablegen, da ist kein Geben des Übeltäterstatus.
[Das waren] Wiederholungen wie Räder [141] .
Mit „wenn“ ist beendet.
305. Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Mehrheitsbeschluss ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Mehrheitsbeschluss möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist dann ist da ein Mehrheitsbeschluss möglich. Da ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, da ist kein Geständnisablegen möglich, da ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, da ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich.
Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Geben des Unschuldigenstatus ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Geben des Unschuldigenstatus möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist da ein Geben des Unschuldigenstatus möglich. Da ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, da ist kein Geständnisablegen möglich, da ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, da ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, da ist kein Mehrheitsbeschluss möglich.
Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Geben des Status eines vormals Irren ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Geben des Status eines vormals Irren möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist da ein Geben des Status eines vormals Irren möglich. Da ist kein Geständnisablegen möglich, da ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, da ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, da ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, da ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich.
Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Geständnisablegen ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Geständnisablegen möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist da ein Geständnisablegen möglich. Da ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich, da ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, da ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, da ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich.
Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Geben des Übeltäterstatus ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Geben des Übeltäterstatus möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist da ein Geben des Übeltäterstatus möglich. Da ist kein Gras darüber wachsen lassen möglich, da ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, da ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, da ist kein Geständnisablegen möglich.
Sollte bei einer Gelegenheit durch ein Verfahren in Anwesenheit und ein Gras darüber wachsen lassen ein Streitfall beigelegt werden, wenn da ein Gras darüber wachsen lassen möglich ist, dann ist da ein Verfahren in Anwesenheit möglich; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit möglich ist, dann ist da ein Gras darüber wachsen lassen möglich. Da ist kein Mehrheitsbeschluss möglich, da ist kein Geben des Unschuldigenstatus möglich, da ist kein Geben des Status eines vormals Irren möglich, da ist kein Geständnisablegen möglich, da ist kein Geben des Übeltäterstatus möglich.
Die [Ausbreitung mit] Beilegungen sind beendet.
306. „Streitfall“ oder „Beilegung“ – sind diese Dinge [miteinander] verbunden oder sind sie getrennt? Und ist es möglich, wenn man wieder und wieder diese Dinge untersucht, dass man da Verschiedenheit entdecken kann?
„Streitfall“ oder „Beilegung“ – diese Dinge sind verschieden, sind nicht verbunden. Und es ist möglich, dass man da Nichtzusammengehörigkeit entdecken kann, nachdem man wieder und wieder diese Dinge untersucht hat. „Ist es nicht.“ sollte gesagt werden. „Streitfall“ oder „Beilegung“ – diese Dinge sind verbunden, nicht verschieden. Es ist nicht möglich, wenn man diese Dinge wieder und wieder untersucht hat, dass man da Nichtzusammengehörigkeit entdecken kann. Und warum ist das so? Wurde nicht vom Erhabenen gesagt: „Es gibt vier Streitfälle, ihr Mönche, und sieben Beilegungen. Streitfälle werden durch Beilegungen beigelegt, Beilegungen werden durch Streitfälle beigelegt. Deshalb sind diese Dinge verbunden und nicht verschieden. Es ist nicht möglich, wenn man diese Dinge wieder und wieder untersucht, dass man da Nichtzusammengehörigkeit entdecken kann.“
In Verbindung ist beendet.
307. Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter Streitfall beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurfverursachter Streitfall beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vergehensverursachter Streitfall beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt?
Ein streitverursachter Streitfall wird durch zwei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss.
Ein vorwurfverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Ein vergehensverursachter Streitfall wird durch drei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch eine [Art der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und vorwurfverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und vorwurfverursachter Streitfall wird durch fünf [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und vergehensverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und vergehensverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch zwei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurfverursachter und vergehensverursachter Streitfall beigelegt? Ein vorwurfverursachter und vergehensverursachter Streitfall wird durch sechs [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurfverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein vorwurfverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch drei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und vorwurfverursachter und vergehensverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und vorwurfverursachter und vergehensverursachter Streitfall wird durch sieben [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und vorwurfverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und vorwurfverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch fünf [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurfverursachter und vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein vorwurfverursachter und vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch sechs [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter und vorwurfverursachter und vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein streitverursachter und vorwurfverursachter und vergehensverursachter und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch sieben [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Die Beilegungen sind beendet.
308. Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streitverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurfverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vergehensverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt?
Ein streitverursachter Streitfall wird durch zwei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss. Durch fünf [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Ein vorwurfverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus. Durch drei [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Ein vergehensverursachter Streitfall wird durch drei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen. Durch vier [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch eine [Art der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit. Durch sechs [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und vorwurfverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein streit- und vorwurfverursachter Streitfall wird durch fünf [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus. Durch zwei [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und vergehensverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein streit- und vergehensverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen. Durch drei [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein streit- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch zwei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss. Durch fünf [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurf- und vergehensverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein vorwurf- und vergehensverursachter Streitfall wird durch sechs [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen. Durch eine [Art der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurf- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein vorwurf- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch vier [Arten der] Beilegung – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus. Durch drei [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch drei [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen. Durch vier [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und vorwurf- und vergehensverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein streit- und vorwurf- und vergehensverursachter Streitfall wird durch [alle] sieben [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und vorwurf- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt? Ein streit- und vorwurf- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch fünf [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch das Geben des Übeltäterstatus. Durch zwei [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch ein Geständnisablegen und durch Gras darüber wachsen lassen.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein vorwurf- und vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein vorwurf- und vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch sechs [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen. Durch eine [Art der] Beilegung wird er nicht beigelegt – durch einen Mehrheitsbeschluss.
Durch wieviele [Arten der] Beilegung wird ein streit- und vorwurf- und vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall beigelegt und durch wieviele [Arten der] Beilegung wird er nicht beigelegt? Ein streit- und vorwurf- und vergehens- und verpflichtungsverursachter Streitfall wird durch [alle] sieben [Arten der] Beilegung beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss und durch das Geben des Unschuldigenstatus und durch das Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch das Geben des Übeltäterstatus und durch Gras darüber wachsen lassen.
Beigelegt und nicht beigelegt ist beendet.
309. Ist eine Beilegung durch Beilegung beizulegen? Ist eine Beilegung durch einen Streitfall beizulegen? Ist ein Streitfall durch eine Beilegung beizulegen? Ist ein Streitfall durch einen Streitfall beizulegen?
Es kann sein, dass eine Beilegung durch Beilegung beizulegen ist, es kann sein, dass eine Beilegung nicht durch Beilegung beizulegen ist. Es kann sein, dass eine Beilegung durch einen Streitfall beizulegen ist, es kann sein, dass eine Beilegung nicht durch einen Streitfall beizulegen ist. Es kann sein, dass ein Streitfall durch eine Beilegung beizulegen ist, es kann sein, dass ein Streitfall nicht durch eine Beilegung beizulegen ist. Es kann sein, dass ein Streitfall durch einen Streitfall beizulegen ist, es kann sein, dass ein Streitfall nicht durch einen Streitfall beizulegen ist.
310. Wie kann es sein, dass eine Beilegung durch Beilegung beizulegen ist, und wie kann es sein, dass eine Beilegung nicht durch Beilegung beizulegen ist? Ein Mehrheitsbeschluss kann durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch ein Geben des Unschuldigenstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Status eines vormals Irren kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geständnisablegen kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden.
Ein Geben des Unschuldigenstatus kann durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch ein Geben des Status eines vormals Irren kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geständnisablegen kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden, durch einen Mehrheitsbeschluss kann das nicht beigelegt werden.
Ein Geben des Status eines vormals Irren kann durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch ein Geständnisablegen kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden, durch einen Mehrheitsbeschluss kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Unschuldigenstatus kann das nicht beigelegt werden.
Ein Geständnisablegen durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; [142] durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden, durch einen Mehrheitsbeschluss kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Unschuldigenstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Status eines vormals Irren kann das nicht beigelegt werden.
Ein Geben des Übeltäterstatus durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden, durch einen Mehrheitsbeschluss kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Unschuldigenstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Status eines vormals Irren kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geständnisablegen kann das nicht beigelegt werden.
Ein Gras darüber wachsen lassen kann durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch einen Mehrheitsbeschluss kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Unschuldigenstatus kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Status eines vormals Irren kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geständnisablegen kann das nicht beigelegt werden, durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden. So kann es sein, dass Beilegungen durch Beilegungen beigelegt werden. So kann es sein, dass Beilegungen nicht durch Beilegungen beigelegt werden.
311. Wie kann es sein, dass eine Beilegung durch einen Streitfall beizulegen ist, und wie kann es sein, dass eine Beilegung nicht durch einen Streitfall beizulegen ist? Ein Verfahren in Anwesenheit kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann es beigelegt werden.
Ein Mehrheitsbeschluss kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden.
Ein Geben des Unschuldigenstatus kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden.
Ein Geben des Status eines vormals Irren kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden.
Ein Geständnisablegen kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden.
Ein Geben des Übeltäterstatus kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden.
Ein Gras darüber wachsen lassen kann durch einen streitverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vorwurfverursachten Streitfall nicht beigelegt werden, kann durch einen vergehensverursachten Streitfall nicht beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann das beigelegt werden. So kann es sein, dass Beilegungen durch einen Streitfall beigelegt werden. So kann es ein, dass Beilegungen nicht durch einen Streitfall beigelegt werden.
312. Wie kann es sein, dass ein Streitfall durch eine Beilegung beizulegen ist, und wie kann es sein, dass ein Streitfall nicht durch eine Beilegung beizulegen ist? Ein streitverursachter Streitfall kann durch ein Verfahren in Anwesenheit und Mehrheitsbeschluss beigelegt werden; durch ein Geben des Unschuldigenstatus und durch ein Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch ein Geben des Übeltäterstatus und durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden.
Ein vorwurfverursachter Streitfall kann durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geben des Unschuldigenstatus und durch ein Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geben des Übeltäterstatus beigelegt werden; durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geständnisablegen und durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden.
Ein vergehensverursachter Streitfall kann durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch ein Gras darüber wachsen lassen beigelegt werden; durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geben des Unschuldigenstatus und durch ein Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geben des Übeltäterstatus kann das nicht beigelegt werden.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall kann durch ein Verfahren in Anwesenheit beigelegt werden; durch einen Mehrheitsbeschluss und durch ein Geben des Unschuldigenstatus und durch ein Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geständnisablegen und durch ein Geben des Übeltäterstatus und durch ein Gras darüber wachsen lassen kann das nicht beigelegt werden. So kann es sein, dass Streitfälle durch Beilegung beizulegen sind. So kann es sein, dass Streitfälle nicht durch Beilegung beizulegen sind.
313. Wie kann es sein, dass ein Streitfall durch einen Streitfall beizulegen ist, und wie kann es sein, dass ein Streitfall nicht durch einen Streitfall beizulegen ist? Ein streitverursachter Streitfall kann nicht durch einen streitverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vorwurfverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vergehensverursachten Streitfall beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann er beigelegt werden.
Ein vorwurfverursachter Streitfall kann nicht durch einen streitverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vorwurfverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vergehensverursachten Streitfall beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann er beigelegt werden.
Ein vergehensverursachter Streitfall kann nicht durch einen streitverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vorwurfverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vergehensverursachten Streitfall beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann er beigelegt werden.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall kann nicht durch einen streitverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vorwurfverursachten Streitfall beigelegt werden, kann nicht durch einen vergehensverursachten Streitfall beigelegt werden; durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall kann er beigelegt werden. So kann es sein, dass Streitfälle durch einen Streitfall beizulegen sind. So kann es sein, dass Streitfälle nicht durch einen Streitfall beizulegen sind.
Sechs [Arten der] Beilegung und vier [Arten der] Streitfälle sind durch ein Verfahren in Anwesenheit beizulegen. Ein Verfahren in Anwesenheit ist nicht durch [irgend etwas] beizulegen [143] .
Über Beilegung und Streitfall ist beendet.
314. Bei einem streitverursachten Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall wird da bewirkt? Bei einem streitverursachten Streitfall wird von den vier [Arten von] Streitfall kein Streitfall bewirkt; jedoch werden, wenn streitverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten der] Streitfälle hervorgebracht. Nur, wie kann das sein? Wenn Mönche [miteinander] streiten: „das ist lehrgemäß“ oder „das ist nicht lehrgemäß“; „das ist vorschriftsgemäß“ oder „das ist nicht vorschriftsgemäß“; „das ist vom Vollendeten gesagt und gesprochen worden“ oder „das ist vom Vollendeten nicht gesagt und gesprochen worden“; „das ist vom Vollendeten so gemacht worden“ oder „das ist vom Vollendeten nicht so gemacht worden“; „das hat der Vollendete [so] angeordnet“ oder „das hat der Vollendete nicht [so] angeordnet“; „das ist ein Vergehen“ oder „das ist kein Vergehen“; „das ist ein leichteres Vergehen“ oder „das ist ein schwerwiegendes Vergehen“; „das ist ein Vergehen, das getilgt werden kann“ oder „das ist ein Vergehen das nicht getilgt werden kann“ [144] ; „das ist ein übles [145] Vergehen“ oder „das ist kein übles Vergehen“. Was immer hierbei Streit ist, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit, Meinungsdifferenz, wo Feindseligkeit ausgedrückt wird [146] , was Wortstreit ist – das nennt man durch Streit verursacht. [147] Bei einem streitverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So werden, wenn streitverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten von] Streitfällen hervorgebracht.
315. Bei einem vorwurfverursachten Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall wird da bewirkt? Bei einem vorwurfverursachten Streitfall wird von den vier [Arten von] Streitfall kein Streitfall bewirkt; jedoch werden, wenn vorwurfverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten der] Streitfälle hervorgebracht. Nur, wie kann das sein? Wenn Mönche einen Mönch beschuldigen, er sei vom sittlich korrekten Wandel abgekommen, vom korrekten Benehmen abgewichen, von rechter Ansicht abgekommen oder vom rechten Lebensunterhalt abgekommen. Was dabei Vorwerfen ist, Anschuldigen, Tadeln, [darauf] Ansprechen, Zankerei, Aufhetzen und was da Anstiften ist – das nennt man durch Vorwürfe verursacht. Bei einem vorwurfverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So werden, wenn vorwurfverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten von] Streitfällen hervorgebracht.
316. Bei einem vergehensverursachten Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall wird da bewirkt? Bei einem vergehensverursachten Streitfall wird von den vier [Arten von] Streitfall kein Streitfall bewirkt; jedoch werden, wenn vergehensverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten der] Streitfälle hervorgebracht. Nur, wie kann das sein? Fünf Arten von Vergehen [148] verursachen Streitfälle und sieben Arten von Vergehen [149] verursachen Streitfälle – das nennt man durch Vergehen verursacht. Bei einem vergehensverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So werden, wenn vergehensverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten von] Streitfällen hervorgebracht.
317. Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall wird da bewirkt? Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall wird von den vier [Arten von] Streitfall kein Streitfall bewirkt; jedoch werden, wenn verpflichtungsverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten der] Streitfälle hervorgebracht. Nur, wie kann das sein? Was des Ordens Obliegenheit ist, was durch ihn getan werden sollte, Verfahren zur Erlaubnisgewährung [150] , Verfahren mit formeller Ankündigung, Verfahren mit Ankündigung und zwei Schritten [151] und Verfahren mit Ankündigung und vier Schritten [152] – das nennt man durch Verpflichtungen verursacht. Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So werden, wenn verpflichtungsverursachte Streitfälle aufkommen, dadurch die vier [Arten von] Streitfällen hervorgebracht.
Über das Bewirken ist beendet.
318. Ein streitverursachter Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall gehört dazu? Welche [Art von] Streitfall ist davon abhängig? Welche [Art von] Streitfall ist enthalten? Durch welche [Art von] Streitfall wird er zusammengefasst?
Ein vorwurfverursachter Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall gehört dazu? Welche [Art von] Streitfall ist davon abhängig? Welche [Art von] Streitfall ist enthalten? Durch welche [Art von] Streitfall wird er zusammengefasst?
Ein vergehensverursachter Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall gehört dazu? Welche [Art von] Streitfall ist davon abhängig? Welche [Art von] Streitfall ist enthalten? Durch welche [Art von] Streitfall wird er zusammengefasst?
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall, von den vier [Arten der] Streitfälle, welche [Art von] Streitfall gehört dazu? Welche [Art von] Streitfall ist davon abhängig? Welche [Art von] Streitfall ist enthalten? Durch welche [Art von] Streitfall wird er zusammengefasst?
Ein streitverursachter Streitfall gehört von den vier [Arten der] Streitfälle zu einem streitverursachten Streitfall, ist von einem streitverursachten Streitfall abhängig, ist in einem streitverursachten Streitfall enthalten, wird durch einen streitverursachten Streitfall zusammengefasst.
Ein vorwurfverursachter Streitfall gehört von den vier [Arten der] Streitfälle zu einem vorwurfverursachten Streitfall, ist von einem vorwurfverursachten Streitfall abhängig, ist in einem vorwurfverursachten Streitfall enthalten, wird durch einen vorwurfverursachten Streitfall zusammengefasst.
Ein vergehensverursachter Streitfall gehört von den vier [Arten der] Streitfälle zu einem vergehensverursachten Streitfall, ist von einem vergehensverursachten Streitfall abhängig, ist in einem vergehensverursachten Streitfall enthalten, wird durch einen vergehensverursachten Streitfall zusammengefasst.
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall gehört von den vier [Arten der] Streitfälle zu einem verpflichtungsverursachten Streitfall, ist von einem verpflichtungsverursachten Streitfall abhängig, ist in einem verpflichtungsverursachten Streitfall enthalten, wird durch einen verpflichtungsverursachten Streitfall zusammengefasst.
319. Ein streitverursachter Streitfall, von den sieben [Arten der] Beilegung, wieviele [Arten der] Beilegung gehören dazu, wieviele [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, wieviele [Arten der] Beilegung sind enthalten, in wieviele [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, mit wievielen [Arten der] Beilegung wird er beigelegt?
Ein vorwurfverursachter Streitfall, von den sieben [Arten der] Beilegung, wieviele [Arten der] Beilegung gehören dazu, wieviele [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, wieviele [Arten der] Beilegung sind enthalten, in wieviele [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, mit wievielen [Arten der] Beilegung wird er beigelegt?
Ein vergehensverursachter Streitfall, von den sieben [Arten der] Beilegung, wieviele [Arten der] Beilegung gehören dazu, wieviele [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, wieviele [Arten der] Beilegung sind enthalten, in wieviele [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, mit wievielen [Arten der] Beilegung wird er beigelegt?
Ein verpflichtungsverursachter Streitfall, von den sieben [Arten der] Beilegung, wieviele [Arten der] Beilegung gehören dazu, wieviele [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, wieviele [Arten der] Beilegung sind enthalten, in wieviele [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, mit wievielen [Arten der] Beilegung wird er beigelegt?
Zu einem streitverursachten Streitfall gehören zwei von sieben [Arten der] Beilegung dazu, zwei [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, zwei [Arten der] Beilegung sind enthalten, in zwei [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, auf zwei [Arten der] Beilegung wird er beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch einen Mehrheitsbeschluss.
Zu einem vorwurfverursachten Streitfall gehören vier von sieben [Arten der] Beilegung dazu, vier [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, vier [Arten der] Beilegung sind enthalten, in vier [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, auf vier [Arten der] Beilegung wird er beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geben des Unschuldigenstatus und durch ein Geben des Status eines vormals Irren und durch ein Geben des Übeltäterstatus.
Zu einem vergehensverursachten Streitfall gehören drei von sieben [Arten der] Beilegung dazu, drei [Arten der] Beilegung sind davon abhängig, drei [Arten der] Beilegung sind enthalten, in drei [Arten der] Beilegung wird er zusammengefasst, auf drei [Arten der] Beilegung wird er beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit und durch ein Geständnisablegen und durch ein Gras darüber wachsen lassen.
Zu einem verpflichtungsverursachten Streitfall gehört eine von sieben [Arten der] Beilegung dazu, eine [Art der] Beilegung sind davon abhängig, eine [Art der] Beilegung ist enthalten, in eine [Art der] Beilegung wird er zusammengefasst, auf eine [Art der] Beilegung wird er beigelegt – durch ein Verfahren in Anwesenheit.
Mit dazugehörend ist beendet.
Die Beilegungen von Entzweiung sind beendet.
Der Streitfall hat
einen Verlauf,
üblich und dazugehörend;
die Beilegung, die üblich ist,
die zugehör’ge Beilegung.
Beilegung in Anwesenheit,
dann Disziplin und auch geschickt;
Wenn, Beilegung und Ausbreitung,
und beigelegt, nicht beigelegt.
Beilegung und Streitfall auch,
Bewirken und dazu gehörend.
320.
Zum Ordinations-Abschnitt samt Herkunft
[154]
und Auslegung wird
gefragt:
wieviele Vergehen in Sachen wichtiger Sätze
[155]
?
Die Antwort zum Ordinations-Abschnitt samt Herkunft und Auslegung
ist,
in Sachen wichtiger Sätze sind’s zwei Vergehen.
Die Fragen zu den Kapiteln sind beendet. [157]
Ordination und
Feiertag,
Regenzeit und Einladung,
Leder, Medizin, Kathina,
dann Roben, und Campā auch.
Kosambi-Abschnitt,
Verfahren, Bewährung, Anhäufung,
Beilegung, kleine Dinge,
Unterkunft,
Ordensspaltung, Benehmen,
Aussetzungs- und Nonnenabschnitt,
Fünf- und Siebenhundert dann.
321. Vergehen (aus-)machende Dinge sollen gewusst werden. Vergehen nicht (aus-)machende Dinge sollen gewusst werden. Was ein Vergehen ist, soll gewusst werden. Was kein Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein leichtes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein schweres Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, wo etwas übrig bleibt [158] , soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, wo nichts übrig bleibt [159] , soll gewusst werden. Was ein grober Verstoß ist, soll gewusst werden. Was kein grober Verstoß ist, soll gewusst werden. Was ein wiedergutzumachendes Vergehen [160] ist, soll gewusst werden. Was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das zu einem Geständnis führt, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das nicht zu einem Geständnis führt, soll gewusst werden. Was ein hindernisverursachendes Vergehen [161] ist, soll gewusst werden. Was kein hindernisverursachendes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das dem Charakter nach tadelnswert ist [162] , soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das dem Charakter nach nicht tadelnswert ist [163] , soll gewusst werden. Was ein handlungsverursachtes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was Vergehen ist, das nicht durch Handlung verursacht ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das sowohl durch Handlungen als auch durch nicht Handeln [164] verursacht ist, soll gewusst werden. Was ein früheres Vergehen [165] ist, soll gewusst werden. Was ein [darauf-]folgendes Vergehen [166] ist, soll gewusst werden. Was auf ein früheres Vergehen als Vergehen folgt, soll gewusst werden. Was auf ein Folgevergehen für Vergehen folgt, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das gestanden wurde und angerechnet wird [167] , soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, das gestanden wurde und nicht angerechnet wird [168] , soll gewusst werden. Was eine Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine erweiterte Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine noch nicht gemachte Erweiterung einer Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine überall gültige Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine für ein [bestimmtes] Land gültige Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine für alle allgemein gültige Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine nicht für alle allgemein gültige Vorschrift ist, soll gewusst werden. Was eine Vorschrift für einen [Orden] ist, soll gewusst werden. Was eine Vorschrift für beide [Orden] ist, soll gewusst werden. Was ein schwer tadelnswertes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein nicht schwer tadelnswertes Vergehen ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, in dem Hausleute involviert sind, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ist, in dem Hausleute nicht involviert sind, soll gewusst werden. Was ein Vergehen mit Gewissheit [169] ist, soll gewusst werden. Was ein Vergehen ohne Gewissheit [170] ist, soll gewusst werden. Die Person, die der Ersttäter war, ist zu wissen. Die Person, die nicht Ersttäter [171] war, ist zu wissen. Was eine sich (nur) gelegentlich vergehende Person ist, ist zu wissen. Was eine sich permanent vergehende Person ist, ist zu wissen. Was eine anklagende Person [172] ist, ist zu wissen. Was eine anklagende Person ist, ist zu wissen. Was eine unrechtmäßig anklagende Person ist, ist zu wissen. Was eine unrechtmäßig angeklagte Person ist, ist zu wissen. Was eine rechtmäßig anklagende Person ist, ist zu wissen. Was eine rechtmäßig angeklagte Person ist, ist zu wissen. Was eine Person mit Gewissheit [173] ist, ist zu wissen. Was eine Person ohne Gewissheit [174] ist, ist zu wissen. Was eine zu einem Vergehen unfähige Person [175] ist, ist zu wissen. Was eine zu einem Vergehen fähige Person ist, ist zu wissen. Was eine suspendierte Person ist, ist zu wissen. Was eine nicht suspendierte Person ist, ist zu wissen. Was eine ausgeschlossene Person ist, ist zu wissen. Was eine nicht ausgeschlossene Person ist, ist zu wissen. Was eine am selben Ort wohnende Person [176] ist, ist zu wissen. Was eine nicht am selben Ort wohnende Person ist, ist zu wissen. Was Aussetzung [177] ist, soll gewusst werden.
Die Einer sind beendet.
Ausmachend, Vergehen, schwere,
mit Rest und grobes auch,
wiedergutzumachend, zu gestehend,
hindernd, zu tadelnd, durch
Handeln.
Durch Handlung-Nichthandlung,
früher,
folgend, angerechnet werdend,
Vorschrift, Erweiterung, noch
nicht,
überall, allgemein und für den einen.
Schweres, Hausleute, gewisslich
eins,
erster, manchmal, Ankläger,
nicht rechtmäßig, rechtmäßig, gewiss,
unfähig, suspendiert,
ausgeschlossen,
am selben Ort, Aussetzung auch,
das sind zusamm’gefasst die Einer.
322. Da gibt es das Vergehen, dessen man sich bewusst [178] ist [179] , und es gibt das Vergehen, dessen man sich nicht bewusst ist. Da gibt es das Vergehen für den, der Erreichungen erlangt hat, und es gibt das Vergehen für den, der Erreichungen nicht erlangt hat. Da gibt es Vergehen im Zusammenhang mit der guten Lehre, und es gibt Vergehen im Zusammenhang mit dem, was nicht die gute Lehre ist. Da gibt es Vergehen im Zusammenhang mit den [eigenen] Grunderfordernissen, und es gibt Vergehen im Zusammenhang mit den Grunderfordernissen anderer. Da gibt es Vergehen im Zusammenhang mit den [eigenen] Personen, und es gibt Vergehen im Zusammenhang mit anderen Personen. Es gibt für den Wahres Sprechenden, dass er ein schweres Vergehen begeht, und dass es für den, der Übles spricht, ein leichtes [Vergehen] ist. Es gibt für den Übles Sprechenden, dass er ein schweres Vergehen begeht, und dass es für den, der Wahres spricht, ein leichtes [Vergehen] ist. Da gibt es Vergehen, die man auf dem Boden begeht, und nicht in der Luft. Da gibt es Vergehen, die man im Luftraum begeht, und nicht auf dem Boden. Da gibt es Vergehen, die man beim Aufbrechen begeht, und nicht beim Betreten. Da gibt es Vergehen, die man beim Betreten begeht, und nicht beim Aufbrechen. Da gibt es Vergehen, die man beim Nehmen begeht, und es gibt Vergehen, die man begeht, wenn man nicht nimmt. Da gibt es Vergehen, die man begeht, wenn man etwas unternimmt, und es gibt Vergehen, die man begeht, wenn man nichts unternimmt. Da gibt es Vergehen, die man beim Handeln begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Handeln begeht. Da gibt es Vergehen, die man beim Geben begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Geben begeht. (Da gibt es Vergehen, die man beim Lehren begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Lehren begeht. [180] ) Da gibt es Vergehen, die man beim Annehmen begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Annehmen begeht. Da gibt es Vergehen, die man durch Benutzen begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht durch Benutzen begeht [181] . Da gibt es Vergehen, die man nachts begeht, und nicht am Tag. Da gibt es Vergehen, die man am Tag begeht, und nicht nachts. Da gibt es Vergehen, die man beim Anbruch der Morgendämmerung begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Anbruch der Morgendämmerung begeht. Da gibt es Vergehen, die man beim Abschneiden begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Abschneiden begeht. Da gibt es Vergehen, die man beim Verheimlichen begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Verheimlichen begeht. Da gibt es Vergehen, die man beim Verwenden begeht, und es gibt Vergehen, die man nicht beim Verwenden begeht.
Da gibt es zwei Feiertage – den am vierzehnten und den am fünfzehnten. Da gibt es zwei Einladungen – die am vierzehnten und die am fünfzehnten. Da gibt es zwei (Ordens-)Verfahren – das Erlaubnisverfahren und das Ankündigungsverfahren. Da gibt es zwei weitere (Ordens-)Verfahren – das Verfahren mit Ankündigung und zwei [Durchgängen] [182] und das Verfahren mit Ankündigung und vier [Durchgängen] [183] . Da gibt es zwei Arten von (Ordens-)Verfahren – die Art des Erlaubnisverfahrens und die Art des Verfahrens mit Ankündigung. Da gibt es zwei weitere Arten von (Ordens-)Verfahren – die Art des Verfahrens mit Ankündigung und zwei [Durchgängen] und die Art des Verfahrens mit Ankündigung und vier [Durchgängen]. Da gibt es zwei Verfahrensfehler – den Fehler beim Verfahren des Erlaubnisgewährens und den Fehler im Verfahren mit Ankündigung. Da gibt es zwei weitere Verfahrensfehler – den Fehler im Verfahren mit zwei [Durchgängen] und den Fehler im Verfahren mit vier [Durchgängen]. Da gibt es zwei Erfolge bei (Ordens-)Verfahren – den Erfolg bei einem Erlaubnisverfahren und den Erfolg bei einem Verfahren mit Ankündigung. Da gibt es zwei weitere Erfolge bei (Ordens-)Verfahren – den Erfolg bei Verfahren mit Ankündigung und zwei [Durchgängen] und den Erfolg bei Verfahren mit Ankündigung und vier [Durchgängen]. Da gibt es zwei Gründe für das Getrenntleben [184] – von selbst macht man sich selber zu einem, der getrennt lebt, oder der geeinte Orden suspendiert einen wegen Nicht(-ein-)sehens oder wegen Nichtwiedergutmachens (von Vergehen) oder wegen Nichtaufgebens (einer üblen Ansicht). Da gibt es zwei Gründe für das Zusammenleben – von selbst macht man sich selber zu einem der mitlebt, oder der geeinte Orden rehabilitiert einen, der suspendiert war wegen Nicht(-ein-)sehens oder wegen Nichtwiedergutmachens (von Vergehen) oder wegen Nichtaufgebens (einer üblen Ansicht). Da gibt es zwei Ausschlussvergehen(-sarten) – die [4] der Mönche und die [8] der Nonnen. Da gibt es zwei Saṅghādisesa(-arten), zwei Thullaccaya(-arten), zwei Pācittiya(-arten), zwei Pāṭidesanīya(-arten), zwei Dukkaṭa (-arten), zwei Dubbhāsita(-arten) – die der Mönche und die der Nonnen. [Da gibt es zwei Mal sieben – ] sieben Vergehen und sieben Vergehenskategorien. Da gibt es zweierlei Arten, den Orden zu spalten – durch ein (Ordens-)Verfahren oder durch Abstimmung.
Da gibt es zwei Personen, die nicht hochordiniert werden sollen – mit unzureichendem Alter und mit minderwertigen Gliedmaßen. Da gibt es zwei weitere Personen, die nicht hochordiniert werden sollen – aus der Art Geschlagene [185] und der Missetat bewirkt hat [186] . Da gibt es noch zwei weitere Personen, die nicht hochordiniert werden sollen – die mit unvollständiger (Ausstattung) und die vollständig (ausgestatteten), die aber nicht darum gebeten haben. Mit zweierlei Personen soll man nicht in Abhängigkeit zusammenleben – mit einem Fahrlässigen und einem Törichten. Zweierlei Personen soll man nicht die Abhängigkeit [187] geben – einem Fahrlässigen und einem Törichten, der nicht darum gebeten hat. Zweierlei Personen soll man die Abhängigkeit geben – dem Törichten und dem Fahrlässigen, der darum gebeten hat. Da gibt es zwei Personen, die unfähig sind, ein Vergehen zu begehen – ein Erwachter und ein Einzelerwachter. Da gibt es zwei Personen, die fähig sind, Vergehen zu begehen – Mönche und Nonnen. Da gibt es zwei Personen, die unfähig sind, bewusst Vergehen zu begehen – Mönche und Nonnen, die Edle sind. Da gibt es zwei Personen, die fähig sind, bewusst Vergehen zu begehen – Mönche und Nonnen, die Weltlinge sind. Da gibt es zwei Personen, die unfähig sind, wissentlich in einer Angelegenheit zu weit zu gehen – Mönche und Nonnen, die Edle sind. Da gibt es zwei Personen, die fähig sind, wissentlich in einer Angelegenheit zu weit zu gehen – Mönche und Nonnen, die Weltlinge sind.
Da gibt es zwei Proteste – durch den Körper protestieren oder durch die Sprache protestieren. Da gibt es zwei Unterwerfungen [188] – da ist die Person, die das Unterwerfung(-sverfahren noch) nicht bekam, aber sobald der Orden jene unterwerfen lässt, ist die eine gut unterworfen und eine [andere] schlecht unterworfen. Da gibt es zwei Rehabilitationen – das ist eine Person bislang noch nicht rehabilitiert, aber sobald der Orden jene rehabilitiert, ist die eine gut rehabilitiert und eine [andere] schlecht rehabilitiert. Da gibt es zwei [Arten von] Einverständnis [189] – mit dem Körper gibt man sein Einverständnis oder durch die Sprache gibt man sein Einverständnis. Da gibt es zwei [Arten des] Annehmens – mit dem Körper etwas annehmen oder mit etwas annehmen, das mit dem Körper in Verbindung steht. Da gibt es zwei [Arten des] Zurückweisens – mit dem Körper weist man etwas zurück oder mit der Sprache weist man etwas zurück. Da gibt es zwei [Arten des] Verletzens – Verletzung der Tugend und Verletzung von Besitztümern. Da gibt es zwei [Arten des] Beschuldigens – mit dem Körper beschuldigen oder mit der Sprache beschuldigen. Da gibt es zwei Kathina-Hindernisse – das Wohnstätten-Hindernis und das Roben-Hindernis. Da gibt es zwei [Dinge, die] Kathina nicht behindern – Nichthinderung durch Wohnstatt und Nichthinderung durch Roben. Da gibt es zwei [Arten von] Roben – die von Hausleuten (gespendete) und die aus Fetzen gemachte. Da gibt es zwei Almosenschalen – die Eisenschale und die Tonschale. Da gibt es zwei [Schalen-]Ringe – aus Zinn gemacht und aus Blei gemacht. Da gibt es zwei [Arten, die] Schale zu bestimmen – durch den Körper bestimmen oder durch die Sprache bestimmen. Da gibt es zwei [Arten, die] Roben zu bestimmen – durch den Körper bestimmen oder durch die Sprache bestimmen. Da gibt es zwei [Arten des] Überlassens – Überlassung in Anwesenheit und Überlassung in Abwesenheit. Da gibt es zwei (Ordens-)Regelwerke – das der Mönche und das der Nonnen. Da gibt es zwei [Arten] von in den Ordensregeln Bewanderter – im Erlassenen und in dem, was an Erweiterung erlassen wurde. Da gibt es zwei [Arten], die Ordensregeln zu unterdrücken – zu Unerlaubtem Brücken schlagen und sich lediglich in erlaubten Dingen betätigen. Auf zweierlei [Arten des] Handelns werden Vergehen begangen – mit dem Körper werden sie begangen oder [/und] durch die Sprache werden sie begangen. Auf zweierlei [Arten] werden Vergehen bereinigt – mit dem Körper bereinigt man sie oder[/und] mit der Sprache bereinigt man sie. Da gibt es zwei [Arten der] Bewährung – [aufgrund von] Verheimlichung und bei Nichtverheimlichung. Da gibt es zwei weitere [Arten der] Bewährung – Reinigungsbewährung und einschließende Bewährung. Da gibt es zwei [Arten des] Ehrerbietens – Ehrerbietung nach Verheimlichung und Ehrerbietung nach Nichtverheimlichung. Da gibt es zwei weitere [Arten der] Ehrerbietung – die zweiwöchige Ehrerbietung und die einschließende Ehrerbietung. Zweierlei Personen können aussetzen – die Bewährung Ableistende und die Ehrerbietung Ableistende. Da gibt es zwei [Arten der] Missachtung – Missachtung von Personen und Missachtung der Lehre. Da gibt es zwei [Arten] Salz – natürliches und [künstlich] gemachtes. Da gibt es zwei weitere [Arten] Salz – Meersalz und schwarzes Salz. Da gibt es zwei weitere [Arten] Salz – Steinsalz und Erdsalz. Da gibt es zwei weitere [Arten] Salz – Seesalz und Kochsalz [190] . Da gibt es zwei Genüsse – innerliche Genüsse und äußerliche Genüsse. Da gibt es zwei [Arten der] Anrede – die niedrige Anrede und die vorzügliche Anrede. Da wird auf zweierlei Art Verleumdung geschaffen – um sich beliebt zu machen oder um Zerwürfnis zu schüren. Au zweierlei Art wird eine Gruppenspeisung arrangiert – auf Einladung oder auf Anfrage. Da gibt es zwei Regenzeitantritte – den früheren und den späteren. Da gibt es zwei nicht rechtmäßige Aussetzungen der Pātimokkha[-rezitation]. Da gibt es zwei rechtmäßige Aussetzungen der Pātimokkha[-rezitation].
Da gibt es zwei weitere Personen, die töricht sind – der eine ihm nicht übertragene Aufgabe annimmt und der eine ihm übertragene Aufgabe nicht annimmt. Da gibt es zwei Personen, die verständig sind – der eine ihm nicht übertragene Aufgabe nicht annimmt und der eine ihm übertragene Aufgabe annimmt. Da gibt es zwei weitere Personen, die töricht sind – der annimmt, etwas nicht Erlaubtes sei erlaubt und der annimmt, etwas Erlaubtes sei nicht erlaubt. Da gibt es zwei Personen, die verständig sind – der annimmt, etwas nicht Erlaubtes ist nicht erlaubt und der annimmt, etwas Erlaubtes ist erlaubt. Da gibt es zwei weitere Personen, die töricht sind – der bei etwas, was kein Vergehen ist annimmt, es sei ein Vergehen und der bei etwas, was ein Vergehen ist annimmt, es sei kein Vergehen. Da gibt es zwei Personen, die verständig sind – der bei etwas, was ein Vergehen ist annimmt, es ist ein Vergehen und der bei etwas, was kein Vergehen ist annimmt, es ist kein Vergehen. Da gibt es zwei weitere Personen, die töricht sind – der bei etwas, was nicht lehrgemäß ist annimmt, es sei lehrgemäß und der bei etwas, was lehrgemäß ist annimmt, es sei nicht lehrgemäß. Da gibt es zwei Personen, die verständig sind – der bei etwas, was nicht lehrgemäß ist annimmt, es ist nicht lehrgemäß und der bei etwas, was lehrgemäß ist annimmt, es ist lehrgemäß. Da gibt es zwei weitere Personen, die töricht sind – der bei etwas, was nicht rechtmäßig ist annimmt, es sei rechtmäßig und der bei etwas, was rechtmäßig ist annimmt, es sei nicht rechtmäßig. Da gibt es zwei Personen, die verständig sind – der bei etwas, was nicht rechtmäßig ist annimmt, es ist nicht rechtmäßig und der bei etwas, was rechtmäßig ist annimmt, es ist rechtmäßig.
In weiteren zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse – der bei etwas, wobei man nicht gewissenhaft sein soll, gewissenhaft ist und der bei etwas, bei dem man gewissenhaft sein soll, nicht gewissenhaft ist. [191] In zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse nicht – der bei etwas, wobei man nicht gewissenhaft sein soll, nicht gewissenhaft ist und der bei etwas, bei dem man gewissenhaft sein soll, gewissenhaft ist. In weiteren zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse – der annimmt, etwas nicht Erlaubtes sei erlaubt und der annimmt, etwas Erlaubtes sei nicht erlaubt. In zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse nicht – der annimmt, etwas nicht Erlaubtes ist nicht erlaubt und der annimmt, etwas Erlaubtes ist erlaubt. In weiteren zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse – der bei etwas, was kein Vergehen ist annimmt es sei ein Vergehen und der bei etwas, was ein Vergehen ist annimmt, es sei kein Vergehen. In zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse nicht – der bei etwas, was ein Vergehen ist annimmt, es ist ein Vergehen und der bei etwas, was kein Vergehen ist annimmt, es ist kein Vergehen. In weiteren zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse – der bei etwas, was nicht lehrgemäß ist annimmt, es sei lehrgemäß und der bei etwas, was lehrgemäß ist annimmt, es sei nicht lehrgemäß. In zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse nicht – der bei etwas, was nicht lehrgemäß ist annimmt, es ist nicht lehrgemäß und der bei etwas, was lehrgemäß ist annimmt, es ist lehrgemäß. In weiteren zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse – der bei etwas, was nicht rechtmäßig ist annimmt, es sei rechtmäßig und der bei etwas, was rechtmäßig ist annimmt, es sei nicht rechtmäßig. In zweierlei Personen mehren sich die Einflüsse nicht – der bei etwas, was nicht rechtmäßig ist annimmt, es ist nicht rechtmäßig und der bei etwas, was rechtmäßig ist annimmt, es ist rechtmäßig.
Die Zweier sind beendet.
Bewusst, erreicht
und gute Lehre,
Erfordernis, Personen auch,
Wahres, Grund und Aufbrechender,
Nehmender und unternehmen.
Handeln, geben, annehmen,
benutzen und des Nachts,
Dämmerung, abschneiden, Verheimlichung,
verwenden und der Feiertag.
Einladung, Verfahren, weitere,
Arten, weitere und Fehler,
zwei weitere und Erfolg,
getrennt- und zusammenlebend.
Ausschluss, Versammlung, Schweres,
Abbitte und Geständnis,
schlechtgetan und schlecht
gesprochen,
sieben Arten von Vergehen.
Spalten, Hochordination,
in gleicher Art zwei weitere,
nicht mitleben und nicht geben
sollen,
unfähig sein und fähig sein.
Wissentlich und dann zu weit,
Protest und Unterwerfung,
Rehabilitation, Einverständnis,
Annehmen und Zurückweisen.
Verletzen und beschuldigen,
Kathina und zwei solche mehr,
Roben, Schale, Schalenringe,
Bestimmung, dann weitere zwei.
Überlassen und Regelwerk,
darin bewandert, unterdrücken,
begehen und bereinigen,
Bewährung, dann weitere zwei.
Zwei Ehrerbietung und weitere,
Aussetzung und Missachtung,
zwei Salze, dreierlei weitere,
Genüsse und dann anzureden.
Verleumdung, Gruppe, Regenzeit,
Aussetzung, Aufgabe, erlaubt,
kein Vergehen, nicht lehrgemäß,
lehrgemäß,
rechtmäßig, gleicherweis’ die
Einflüsse.
[129] paṭivijānantassa um festzustellen ob derjenige selber dort wohnt, damit entschieden werden kann, ob es ein Thu ist oder ein Duk (→ BhuV 224 und 737).
[130] samathabheda. samatha = „Streitbeilegung“; und bheda = „Spalten, Zerstörung, Entzweiung, Zwietracht, Zwiespalt, Art, Spezies“. IBH: „synopsis of decidings“ (Übersicht der entscheidenden [Faktoren]).
[131] A.a.O.: kati hetūti nava hetū, tayo kusalahetū (sī. syā.) Neun... Aber das wäre unlogisch, denn es gibt keine „heilsame Ursache für ein Vergehen“.
[132] alajjitā. Alajjī bezeichnet eine schamlose od fahrlässige Person, die bewusst Vergehen begeht und diese verheimlicht. IBH übersetzt nur mit „Schamlosigkeit“, aber dafür gibt es das üblicherweise gebrauchte Wort ahirika.
[133] kukkucca-pakatatā. Hier wird kukkucca nicht im Sinne von „skeptischem Zweifel“ verwendet, sondern in der selteneren Bedeutung von „Missetat“.
[134] satisammosā „Nachlassen der Achtsamkeit; Gedankenlosigkeit, Gedächtnisschwund“.
[135] kusalo akusalo abyākato normalerweise übersetzt mit: „heilsam, unheilsam unbestimmt“.
[136] Das bezieht sich auf Cvg 216 (Ende) und Cvg 217. Dort wurde mit „gute Gründe“ und „schlechte Gründe“ übersetzt.
[137] pucchā Da in der Überschrift ein Komma steht, sind hier vermutlich zwei „Räder“ (Durchläufe) aufgrund des gleichlautenden Textes zusammengefasst, denn das Wort „Frage“ erscheint nicht im Text.
[138] yattha lässt mehrere Übersetzungen zu: „wo, wohin, wann, wenn“. Gemeint ist der Umstand.
[139] labbhati kann auch mit „erlangen, bekommen, erhalten, antreffen, finden, erreichen“ übersetzt werden.
[140] Sammukhāvinayaṃ kātuna mūlaṃ. Das bedeutet, dass diese Kombinationen – entsprechend modifiziert – zu wiederholen sind.
[141] cakkapeyyālaṃ Diese Art der Anordnung bzw. Kobination der Begriffe nennt man ein ‘Rad’ (cakka).
[142] Das ist unsinnig, denn ein Geständnis kann nicht in Abwesenheit abgelegt werden.
[143] na kenaci sammati IBH vergisst na (nicht) zu übersetzen.
[144] sa-avasesa und an-avasesa „mit Rest“ und „ohne Rest“. D.h. Vergehen, bei denen noch etwas übrig bleibt vom Mönchsein (Sd und geringere) bzw. wo nichts mehr übrig bleibt (Pār).
[145] duṭṭhulla „boshaft, unanständig, obszön, gemein, niederträchtig“.
[146] vippaccatāya vohāro Der Kommentar sagt: „Die übliche Ausdrucksweise ist die einer geistigen Unbehaglichkeit, cittadukkha. Gemeint ist scharfe Sprechweise.“
[147] Wie Cvg 215.
[148] Pārājika, Saṅghādisesa, Pācittiya, Pāṭidesanīya und Dukkaṭa.
[149] Das sind die vorigen fünf und dazu noch Thullaccaya und Dubbhāsita.
[150] apalokanakamma Antrag, dass eine Genehmigung beschlossen wird. Childers: „Name eines Ordensaktes oder kirchliche Zeremonie, um die formelle Zustimmung der Priester zu erhalten für eine beabsichtigte Ausführung einer Handlung.“
[151] ñattidutiyakammaṃ Verfahren mit Ankündigung, gefolgt von Entschluss und Beschluss.
[152] ñatticatutthakammaṃ Verfahren mit Ankündigung, dreimaliger Entschlussverkündung und Beschluss.
[153] khandhakas damit sind die einzelnen Abschnitte bzw. Kapitel von BhuV und BhīV gemeint, die im Verlauf durch ihre jeweiligen Überschriften angeführt werden.
[154] sa-nidāna Damit könnte auch das Werk „The Inception of Discipline and the Vinaya Nidāna“ gemeint sein, also eine Art „Einleitung“.
[155] samukkaṭṭhapadā Hier dürften die „Schlüsselsätze“ gemeint sein, die eine Ordination gültig oder ungültig werden lassen.
[156] samācāra Damit ist Cvg VIII gemeint, die „Pflichten“ (vatta).
[157] In CSTP steht pathamo (erstes), aber das ergibt keinen Sinn, denn ein „Zweites“ ist nicht vorhanden.
[158] sāvasesa wtl: „mit einem Rest“ – nämlich des Ordiniertendaseins. Ein Sāvasesa-Vergehen kann wiedergutgemacht werden, wie z.B. ein Sd.
[159] Ein Anāvasesa-Vergehen kann nicht wiedergutgemacht werden – also ein Pār.
[160] sapaṭikamma das entspricht dem sāvasesa-Vergehen.
[161] antarāya „Hemmnis, Hindernis, Widrigkeit“, besonders zum Abhalten von Uposatha (d.h. der Pātimokkha-Rezitation) u.a. Ordensverfahren.
[162] sāvajjapaññatti damit könnten Vergehen gemeint sein, die auch durch Nichtordinierte kritisiert werden.
[163] anāvajjapaññatti damit könnten Vergehen gemeint sein, die nur innerhalb des Ordens kritikwürdig sind.
[164] kiriyākariya das sind die Vergehen durch Sprache (z.B. Sd 3, dubbhāsita) und wenn man etwas tun lässt, was ein Vergehen ist (z.B. Sd 6, 7).
[165] pubbāpatti auch: was einem Vergehen vorausgeht. IBH: „das erste begangene Vergehen“ (first offence fallen into) ist inakzeptabel, da dafür sicherlich das Wort paṭhamāppati benutzt worden wäre.
[166] aparāpatti auch: was dem einen Vergehen als nächstes folgt, d.h. Folgevergehen bzw. Vergehen, die begangen werden, während man suspendiert ist. Dazu als Bsp. → Cvg III „Anhäufung“.
[167] desitā gaṇanūpagā das bezieht sich z.B. auf die einschließende Bewährung.
[168] desitā na gaṇanūpagā das sind Vergehen, die nicht unter einschließende Bewährung fallen.
[169] niyatā Vergehen, die sofort ihre Folgen haben.
[170] aniyatā Vergehen, die erst eine Untersuchung erfordern, z.B. Pāt.
[171] anādikaro puggalo d.h. die Personen, die eine Erweiterung einer Vorschrift verursachten.
[172] codako puggalo IBH: „jemand der Beschuldigung zurückweist“ (the individual [at all these places] who reproves [for an offence]).
[173] niyato puggalo d.h. jemand, der eines Vergehens sicher ist. Die Definition in Pp ist hier wahrscheinlich nicht gemeint.
[174] aniyato puggalo d.h. jemand, der im Zweifel ist (vematiko).
[175] abhabbāpattiko puggalo ein Heiliger, einer mit Unschuldigenstatus.
[176] samāna-saṃvāsako puggalo d.h. jemand, der zum selben Kloster bzw. zur selben Tradition („Nikāya“) gehört, der kein Gastmönch ist.
[177] ṭhapanaṃ der Pātimokkha-Rezitation.
[178] saññā hat viele Bedeutungen: „1. Wahrnehmung, Erkenntnis; 2. (sich) Bewusstsein, Intellekt; 3. Idee, Gedanke, Vorstellung; 4. Zeichen, Signal; 5. Name, Bezeichnung, Terminus; 6. Vin (falsche) Annahme, (unbegründeter) Verdacht; 7. Vorhaben“.
[179] saññā-vimokkhā-āpatti steht für ein bewusst, bzw. wissentlich begangenes Vergehen. Atthāpatti saññā vimokkha übersetzt IBH: „Da ist ein Vergehen, in dem die (derzeitige) Bewusstheit (als ein Faktor) zum Freispruch zählt.“ (There is the offence in which [contemporary] awareness counts [as a factor] for acquittal).
[180] Atthāpatti desento āpajjati, atthāpatti na desento āpajjati. [( ) (natthi katthaci)] Dieser Satz steht auch in CSTP in Klammern. Der Zusatz „[nicht irgendwo]“ wurde weggelassen.
[181] na paribhogena durch Nichtbenutzung.
[182] ñattidutiyakamma Ordens-Verfahren mit Ankündigung, einmaliger Verkündung und Beschluss.
[183] ñatticatutthakamma Ordens-Verfahren mit Ankündigung, dreimaliger Verkündung und Beschluss.
[184] nānāsaṃvāsakabhūmiyo auch Zugehörigkeit zu einer anderen Ordenstradition (Nikāya) oder Kloster.
[185] vatthuvipanno wtl: „vom Wesen her abgefallen“ d.h. nicht den Anforderungen entsprechend.
[186] karaṇadukkaṭako wtl: „bei denjenigen es eine Missetat ist, wenn es gemacht wird, “, das sind diejenigen, die ordiniert werden, obwohl es nicht erlaubt ist, z.B. ein Verschuldeter.
[187] nissayo gemeint ist das Akzeptieren eines Ordinierten als Schüler.
[188] nissāraṇā IBH: „Wegschicken“ (sent away) ist nicht richtig.
[189] paṭiññā bedeutet „Versprechen“. Hier müsste eigentlich paṭinnā stehen.
[190] pakkālaka von pakka „gekocht“.
[191] kukkuccati hat zweierlei Bedeutung: bereuen und gewissenhaft sein. Meist wird das Wortspiel „Reue-bereuen“ benutzt statt „Gewissenhaftigkeit-gewissenhaft“, aber da Reue ein unguter Geistzustand ist (domanassa), wurde hier „gewissenhaft“ verwendet, wie in den anderen vier Büchern des Vinaya.