323. Da gibt es das Vergehen, das begangen wurde, während der Erhabene existierte und [noch] nicht erloschen war; da gibt es das Vergehen, das begangen wurde [wird], wenn der Erhabene erloschen ist und nicht [mehr] existiert; da gibt es das Vergehen, das begangen wurde, während der Erhabene existierte und nachdem er erloschen ist. Da gibt es das Vergehen, das zur rechten Zeit begangen wird, nicht zur falschen; da gibt es das Vergehen, das zur falschen Zeit begangen wird, nicht zu rechten; da gibt es das Vergehen, das sowohl zur rechten als auch zur falschen Zeit begangen wird. Da gibt es das Vergehen, das nachts begangen wird, nicht am Tag; da gibt es das Vergehen, das am Tag begangen wird, nicht nachts; da gibt es das Vergehen, das sowohl nachts als auch am Tag begangen wird. Da gibt es das Vergehen, das einer mit zehn (Ordens-)Jahren begeht, nicht mit weniger als zehn (Ordens-)Jahren; da gibt es das Vergehen, das einer mit weniger als zehn (Ordens-)Jahren begeht, nicht mit zehn (Ordens-)Jahren; da gibt es das Vergehen, das einer sowohl mit zehn (Ordens-)Jahren begeht, als auch mit weniger als zehn (Ordens-)Jahren. Da gibt es das Vergehen, das einer mit fünf (Ordens-) Jahren begeht, nicht mit weniger als fünf (Ordens-)Jahren; da gibt es das Vergehen, das einer mit weniger als fünf (Ordens-)Jahren begeht, nicht mit zehn (Ordens-)Jahren; da gibt es das Vergehen, das einer sowohl mit fünf (Ordens-) Jahren begeht, als auch mit weniger als fünf (Ordens-)Jahren. Da gibt es das Vergehen, das einer mit heilsamem Geist begeht; da gibt es das Vergehen, das einer mit unheilsamem Geist begeht; da gibt es das Vergehen, das einer mit neutralem Geist begeht. Da gibt es das Vergehen, das einer begeht, der Glücksgefühl empfindet; da gibt es das Vergehen, das einer begeht, der Schmerzgefühl empfindet; da gibt es das Vergehen, das einer empfindet, der weder Schmerz- noch Glücksgefühl empfindet. Drei Arten von Beschuldigen – wegen Gesehenem, Gehörtem, Vermutetem. Drei [Arten der] Abstimmung – geheim, offen, ins Ohr flüstern. Drei [Gründe zum] Ablehnen – große Wünsche [haben], Unzufriedenheit, Nichtunterdrückung [192] . Drei [Gründe zum] Erlauben – Wunschlosigkeit, Zufriedenheit, Einschränkung. Weitere drei [Gründe zum] Ablehnen – große Wünsche [haben], Unzufriedenheit, Unmäßigkeit. [Weitere] drei [Gründe zum] Erlauben – Wunschlosigkeit, Zufriedenheit, Mäßigung. Drei [Arten] Erlasse – Erlassenes, erweiterter Erlass, [bislang] noch nicht Erlassenes. Weitere drei [Aren von] Erlassen – überall gültiger Erlass, regionaler Erlass, allgemein [gültiger] Erlass. Weitere drei [Arten von] Erlassen – nicht allgemein [gültiger] Erlass, für einen [Orden gültiger] Erlass, für beide [Orden gültiger] Erlass.
Da gibt es das Vergehen, das ein Törichter begeht, kein Weiser; da gibt es das Vergehen, das ein Weiser begeht, kein Törichter; da gibt es das Vergehen, das sowohl der Törichte als auch der Weise begehen. Da gibt es das Vergehen, das in der dunklen [Hälfte des Monats] begangen wird, nicht in der hellen; da gibt es das Vergehen, das in der hellen [Hälfte des Monats] begangen wird, nicht in der dunklen; da gibt es das Vergehen, das sowohl in der dunklen als auch in der hellen [Hälfte des Monats] begangen wird. [193] Da ist etwas in der dunklen [Hälfte des Monats] erlaubt, nicht in der hellen; da ist etwas in der hellen [Hälfte des Monats] erlaubt, nicht in der dunklen; da ist etwas sowohl in der dunklen als auch in der hellen [Hälfte des Monats] erlaubt. Da gibt es das Vergehen, das im Winter begangen wird, nicht im Sommer und nicht in der Regenzeit; da gibt es das Vergehen, das im Sommer begangen wird, nicht im Winter und nicht in der Regenzeit; da gibt es das Vergehen, das in der Regenzeit begangen wird, nicht im Winter und nicht im Sommer. Da gibt es das Vergehen, das von einem Orden begangen wird, nicht von einer Gruppe und nicht von einer Person; da gibt es das Vergehen, das von einer Gruppe begangen wird, nicht von einem Orden und nicht von einer Person; da gibt es das Vergehen, das von einer Person begangen wird, nicht von einem Orden und nicht von einer Gruppe. Da ist etwas für den Orden erlaubt, nicht für eine Gruppe und nicht für eine Person; da ist etwas für eine Gruppe erlaubt, nicht für den Orden und nicht für eine Person; da ist etwas für eine Person erlaubt, nicht für den Orden und nicht für eine Gruppe.
Drei Verheimlichungen – den Sachverhalt verheimlichen, nicht das Vergehen; das Vergehen verheimlichen, nicht den Sachverhalt; den Sachverhalt als auch das Vergehen. Drei [Arten des] Bedeckens – sich im Badehaus bedecken, sich [beim Baden] mit Wasser bedecken, sich mit Kleidung bedecken [194] . Drei [Dinge] passieren im Verborgenen, nicht offen – die Frauen agieren im Verborgenen, nicht offen; die Mantras der Brahmanen werden im Verborgenen rezitiert, nicht offen; falsche Ansicht gedeiht im Verborgenen, nicht offen. Drei [Dinge] erstrahlen im Offenen, nicht verborgen – der Mondkreis erstrahlt im Offenen, nicht verborgen; die Sonne erstrahlt im Offenen, nicht verborgen; Lehre und Ordenszucht eines Vollendeten erstrahlt im Offenen, nicht verborgen. Dreierlei Zeit, um Unterkunft einzuteilen – früher, später, zwischendurch. Da gibt es das Vergehen, das man im Krankheitsfall begeht, nicht wenn man gesund ist; da gibt es das Vergehen, das man begeht, wenn man gesund ist und nicht krank; da gibt es das Vergehen, das man begeht, wenn man sowohl gesund ist als auch krank.
Drei unrechtmäßige Aussetzungen der Pātimokkha[-rezitation]. Drei rechtmäßige Aussetzungen der Pātimokkha[-rezitation]. Dreierlei Bewährung – Bewährung nach Verheimlichung, Bewährung bei Nichtverheimlichung, Läuterungsbewährung. Dreierlei Ehrerbietung – Ehrerbietung nach Verheimlichung, Ehrerbietung nach Nichtverheimlichung, halbmonatliche Ehrerbietung. Dreierlei Unterbrechung der Bewährung eines Mönchs – mitwohnen, getrenntwohnen, nicht verkündet. Da gibt es das Vergehen, das innerhalb begangen wird, nicht außerhalb; da gibt es das Vergehen, das außerhalb begangen wird, nicht innerhalb; da gibt es das Vergehen, das innerhalb als auch außerhalb begangen wird. Da gibt es das Vergehen, das innerhalb der [Gemeinde-]Grenze begangen wird, nicht außerhalb der [Gemeinde-]Grenze; da gibt es das Vergehen, das außerhalb der [Gemeinde-]Grenze begangen wird, nicht innerhalb der [Gemeinde-]Grenze; da gibt es das Vergehen, das innerhalb als auch außerhalb der [Gemeinde-]Grenze begangen wird. Auf dreierlei Art wird ein Vergehen begangen – durch den Körper wird es begangen, durch die Sprache wird es begangen, durch Körper und Sprache wird es begangen. Auf weitere drei Arten wird ein Vergehen begangen – inmitten des Ordens, inmitten der Gruppe, im Angesicht einer Person. Auf dreierlei Art wird ein Vergehen bereinigt – durch den Körper wird es bereinigt, durch die Sprache wird es bereinigt, durch Körper und Sprache wird es bereinigt. Auf weitere dreierlei Arten wird ein Vergehen bereinigt – inmitten des Ordens, inmitten einer Gruppe, im Angesicht einer Person. Drei [Arten des] Gebens des Status eines vormals Irren sind ungültig. Drei [Arten des] Gebens des Status eines vormals Irren sind gültig.
Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Verwarnungsverfahren durchführen: Wenn er Auseinandersetzungen verursacht, Streit verursacht, Dispute und Debatten verursacht und der Orden Verfahren [wegen ihm] einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird [195] ; wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt. [196] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Unterwerfungsverfahren durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher ist und der Orden Verfahren [gegen ihn] einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt. [197] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Verbannungsverfahren durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher und Ordensverfahreneinleiter ist; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er Familien verdirbt und man sein übles Verhalten gesehen hat und/oder von seinem üblen Verhalten gehört hat. [198] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Versöhnungsverfahren durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher und Ordensverfahreneinleiter ist; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er Hausleute beschimpft und/oder schmäht. [199] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Suspendierungsverfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher ist und der Orden Verfahren [wegen ihm] einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er seine begangenen Vergehen nicht einsehen will. [200] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Suspendierungsverfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher ist und der Orden Verfahren [wegen ihm] einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er seine begangenen Vergehen nicht wiedergutmachen will. [201] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein Suspendierungsverfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen: Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher ist und der Orden [wegen ihm] Verfahren einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er seine üblen Ansichten nicht aufgeben will. [202] Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch mag der Orden, sofern er es wünscht, ein strenges Vorgehen erwägen [203] : Wenn er ein Auseinandersetzungsverursacher, ein Streitverursacher, ein Disput- und Debattenverursacher ist und der Orden [wegen ihm] Verfahren einleitet; wenn er töricht ist, unfähig, voller Vergehen und diese nicht los wird; wenn er wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt.
Gegen einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: er ist fahrlässig und töricht und kein regulärer (Mönch) [204] . Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er hinsichtlich der höheren Tugend von Tugend abgefallen ist, wenn er hinsichtlich des [rechten] Benehmens vom [rechten] Benehmen abgefallen ist, wenn er hinsichtlich [rechter] Ansicht von [rechter] Ansicht abgefallen ist. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er körperlich Späße treibt, wenn er sprachlich Späße treibt, wenn er sowohl körperlich als auch sprachlich Späße treibt. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch mag man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er körperlich schlechtes Benehmen pflegt, wenn er sprachlich schlechtes Benehmen pflegt, wenn er körperlich und sprachlich schlechtes Benehmen pflegt. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er körperlich verletzend ist, wenn er sprachlich verletzend ist, wenn er körperlich und sprachlich verletzend ist. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er körperlich einem üblen Lebenserwerb nachgeht, wenn er sprachlich einem üblen Lebenserwerb nachgeht, wenn er körperlich und sprachlich einem üblen Lebenserwerb nachgeht. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn gegen ihn wegen begangener Vergehen ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurde, und er hochordiniert, er gibt Anleitung, Novizen warten ihm auf. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er ein Vergehen, wegen dem gegen ihn der Orden ein Verfahren durchgeführt hat, nochmals begeht, wenn er ein gleichartiges Vergehen begeht, wenn er ein schlimmeres Vergehen begeht. Gegen einen mit drei weiteren Eigenschaften versehenen Mönch sollte man (Ordens-)verfahren durchführen: wenn er vom Buddha abwertend spricht, wenn er von der Lehre abwertend spricht, wenn er von der (Ordens-)Gemeinschaft abwertend spricht.
Wenn ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch – wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist – inmitten des Ordens Uposatha aussetzt, dann soll, nachdem er mit den Worten: „Genug Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Auseinandersetzung mach keinen Zwist, mach keinen Disput.“ ermahnt wurde, der Orden Uposatha begehen. Wenn ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch – wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist – inmitten des Ordens das Einladen aussetzt, dann soll, nachdem er mit den Worten: „Genug Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Auseinandersetzung mach keinen Zwist, mach keinen Disput.“ ermahnt wurde, der Orden das Einladen begehen. Auf einen mit drei Eigenschaften versehenen Mönch soll sich der Orden nicht einigen: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vor dem Orden sprechen: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht auf einen [besonderen] Posten befördert werden: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Einem mit drei Eigenschaften versehenen Mönch soll nicht Anleitung gegeben werden: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll keine Anleitung geben: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll keine Erlaubnis erteilen, und hat er eine erteilt, ist diese ungültig: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll keine Anweisungen geben: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht in Sachen Ordensrecht befragt werden: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht die Mönche in Sachen Ordensrecht befragen: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht in Sachen Ordensrecht antworten: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Einem mit drei Eigenschaften versehenen Mönch soll nicht in Sachen Ordensrecht von Mönchen geantwortet werden: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht Erklärungen geben: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Ein mit drei Eigenschaften versehener Mönch soll nicht mit [anderen] Mönchen über Ordensrecht diskutieren: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist. Von einem mit drei Eigenschaften versehenem Mönch soll man nicht hochordiniert werden, soll man nicht Anleitung erhalten, soll man sich nicht durch Novizen aufwarten lassen: wenn er fahrlässig oder töricht oder nicht regulär [ordiniert] ist.
Drei Feiertage – der vierzehnte, der fünfzehnte, der Feiertag zur Ordenseinheit. Weitere drei Feiertage – Ordensfeiertag, Gruppenfeiertag, Feiertag einer [einzelnen] Person. Weitere drei Feiertage – Feiertag des Lehrredenvortrages, Feiertag der vollständigen Reinheit, Feiertag der Bestimmung. Drei Einladungen – am vierzehnten, am fünfzehnten, zum geeinten Orden. Weitere drei Einladungen – Ordenseinladung, Gruppeneinladung, Einladung einer [einzelnen] Person. Weitere drei Einladungen – Einladung durch dreifaches Aussprechen, Einladung durch zweifaches Aussprechen, Einladung unter denen, die die Regenzeit gemeinsam verbracht haben.
Drei [gelangen in Abgründe, in die Hölle(-n) – [nämlich] diejenigen, die sich nicht davon befreien: wer unkeusch lebt und Reinheitswandel vortäuscht, wer einen, der einen reinen Tugendwandel führt, unbegründet des unkeuschen Verhaltens bezichtigt, jemand, der solches spricht und/oder solcherart Ansicht ist: „Sinneslust ist nichts Schlechtes.“, und [dann] in so geartete Vergehen im Zusammenhang mit Sinneslust verfällt. Drei Wurzeln des Unheilsamen – Gier ist eine unheilsame Wurzel, Hass ist eine unheilsame Wurzel, Unwissenheit ist eine unheilsame Wurzel. Drei Wurzeln des Heilsamen – Gierlosigkeit ist eine heilsame Wurzel, Hasslosigkeit ist eine heilsame Wurzel, Unverblendung ist eine heilsame Wurzel. Dreierlei schlechtes Benehmen – körperlich schlechtes Benehmen, verbal schlechtes Benehmen, gedanklich schlechtes Benehmen. Dreierlei gutes Benehmen – körperlich gutes Benehmen, verbal gutes Benehmen, gedanklich gutes Benehmen. Aus dreierlei Gründen erließ der Erhabene eine Speisung zu dritt – zur Zügelung von Leuten mit schlechtem Verhalten [205] ; damit sich die korrekten Mönche wohlfühlen, auf dass die, die eine Splittergruppe sind [und] übles wünschen, nicht den Orden spalten mögen; und aus Mitgefühl für die Familien. [206] Mit einem von drei unguten Dingen besessenen und überwältigten Geist wird Devadatta unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangen: Üble Wünsche, üble Freundschaften und weil er auf dem Weg anhielt, da er einige minderwertige Erreichungen erlangte. Dreierlei Erlaubnis: die Gehstockerlaubnis, die Tragebanderlaubnis, die Erlaubnis von Gehstock samt Trageband. Dreierlei Schuhe, die nicht übereignet werden können: Toilettenschuhe, Pissoirschuhe, Spülschuhe [207] . Dreierlei Fußreiber [208] : eine Scherbe [209] , einen Kieselstein [210] , [ein Stück] Meerschaum [211] .
Die Dreier sind beendet.
Existierend, falsche Zeit, nachts,
mit zehn, mit fünf, mit heilsamen,
Gefühle, Beschuldigung, Arten,
Abstimmung, [noch] zwei [Mal mit] Ablehnen.
Erlass, zwei
weit’re Male auch,
töricht, dunkle [Hälfte] und erlaubt,
Winter, Orden, für den Orden,
Verheimlichung, bedecken auch.
Verborgen und auch offen,
Unterkunft und Krankheitsfall,
Pātimokkha, Einladen,
Ehrerbietung und Bewährung.
Innerhalb, innerhalb der Grenze,
man begeht, und weitere,
bereinigen und weitere,
vormals Irrer-Status, zwei Mal.
Verwarnung, Unterwerfung dann,
Verbannungs-, dann Verzeihungsakt,
Nichteinsehen,
Nichtwiedergutmachung,
Nichtaufgeben, üble Ansicht.
Streng, Verfahren, hohe Tugend,
Spaß, schlechtes Benehmen,
Verletzen,
Lebenserwerb, begangen, selbige,
abwertend und Feiertag.
Einladung, Erlaubnis dann,
sprechen und befördert werden,
nicht Anweisung geben sollen,
Gelegenheiten, wo ein solcher
nicht.
Nicht sprechen lassen,
nicht fragen soll er, zwei Mal,
nicht antworten auch zwei Mal,
Erklärung [auch] nicht geben.
Diskutieren, Ordination,
Anleitung und von Novizen,
drei Mal Feiertag,
drei Mal auch Einladung.
Abgründe und Unheilsames,
Heilsames, zwei Mal Benehmen,
Dreierspeisung, ungute Dinge,
Erlaubnis und dann Schuhe auch,
und dann [drei Arten] Fußreiber.
Zusamm’gefasst die Dreier sind.
324. Da gibt es das Vergehen, das wegen eigener Äußerungen begangen wird, aber sprachlich von anderen bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das sprachlich von anderen begangen wird, aber mit eigenen Worten bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das wegen eigener Äußerungen begangen wird und mit eigenen Worten bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das sprachlich von anderen begangen wird und sprachlich auch von anderen bereinigt wird. Da gibt es das Vergehen, das körperlich begangen wird und sprachlich bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das sprachlich begangen wird und körperlich bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das körperlich begangen wird und körperlich bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das sprachlich begangen wird und sprachlich bereinigt wird. Da gibt es das Vergehen, das beim Einschlafen begangen wird und beim Aufwachen bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das beim Einschlafen begangen wird und beim Einschlafen bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das beim Aufwachen begangen wird und beim Einschlafen bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das beim Aufwachen begangen wird und beim Aufwachen bereinigt wird. Da gibt es das Vergehen, das unbewusst begangen wird und bewusst bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das bewusst begangen wird und unbewusst bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das unbewusst begangen wird und unbewusst bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das bewusst begangen wird und bewusst bereinigt wird. Da gibt es das Vergehen, das der Begehende gesteht; das der Gestehende begeht; da gibt es das Vergehen, das der Begehende bereinigt; der Bereinigende sich vergeht. Da gibt es das Vergehen, das durch Handeln begangen wird und durch Nichthandeln bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das durch Nichthandeln begangen wird und durch Handeln bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das durch Handeln begangen wird und durch Handeln bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das durch Nichthandeln begangen wird und durch Nichthandeln bereinigt wird.
Vier unedle Aussagen: von Ungesehenem als gesehen sprechen, von Ungehörtem als gehört sprechen, von Unvermutetem als vermutet sprechen, von Ungewusstem als gewusst sprechen. Vier edle Aussagen: von Ungesehenem als nicht gesehen sprechen, von Ungehörtem als nicht gehört sprechen, von Unvermutetem als nicht vermutet sprechen, von Ungewusstem als nicht gewusst sprechen. Weitere vier unedle Aussagen: von Gesehenem als nicht gesehen sprechen, von Gehörtem als nicht gehört sprechen, von Vermutetem als nicht vermutet sprechen, von Gewusstem als nicht gewusst sprechen. [Weitere] vier edle Aussagen: von Gesehenem als gesehen sprechen, von Gehörtem als gehört sprechen, von Vermutetem als vermutet sprechen, von Gewusstem als gewusst sprechen.
Vier Ausschlussvergehen sind für Mönche und Nonnen gleich; vier Ausschlussvergehen der Nonnen sind nicht mit denen der Mönche gleich. Vier Ausrüstungsgegenstände – da gibt es Ausrüstungsgegenstände, die zu beschützen sind, die zu hüten sind, die zu gern zu haben sind, die zu teilen sind; da gibt es Ausrüstungsgegenstände, die zu beschützen sind, die zu hüten sind, die gern zu haben sind, die nicht zu teilen sind; da gibt es Ausrüstungsgegenstände, die zu beschützen sind, die zu hüten sind, die nicht gern zu haben sind, die nicht zu teilen sind; da gibt es Ausrüstungsgegenstände, die nicht zu beschützen sind, die nicht zu hüten sind, die nicht gern zu haben sind, die nicht zu teilen sind.
Da gibt es das Vergehen, das in Anwesenheit begangen wird und in Abwesenheit bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das in Abwesenheit begangen wird und in Anwesenheit bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das in Anwesenheit begangen wird und in Anwesenheit bereinigt wird; da gibt es das Vergehen, das in Abwesenheit begangen wird und in Abwesenheit bereinigt wird. Da gibt es das Vergehen, das man als Unwissender begeht und als Wissender bereinigt; da gibt es das Vergehen, das man als Wissender begeht und als Unwissender bereinigt; da gibt es das Vergehen, das man als Unwissender begeht und als Unwissender bereinigt; da gibt es das Vergehen, das man als Wissender begeht und als Wissender bereinigt.
Vier weitere [Arten, wie] Vergehen begangen werden – durch den Körper begangen, durch Sprechen begangen, durch Körper und Sprechen begangen, bei Verfahrensverkündung begangen. Vier weitere [Arten, wie] Vergehen begangen werden – inmitten des Ordens, inmitten der Gruppe, in Anwesenheit von Personen, wenn Geschlechtsmerkmale offenkundig werden. Auf viererlei Art bereinigt man Vergehen – körperlich bereinigen, sprachlich bereinigen, körperlich und sprachlich bereinigen, bei Verfahrensverkündung bereinigen. Auf weitere viererlei Art bereinigt man Vergehen – inmitten des Ordens, inmitten der Gruppe, in Anwesenheit von Personen, wenn Geschlechtsmerkmale offenkundig werden. Zusammen mit dem durch früher Erlangten wird es aufgegeben, steht man später wieder auf, sind Anzeichen erloschen, sind Fehler gestoppt. Zusammen mit dem später Erlangten wird es aufgegeben, Früheres ersteht wieder, sind Anzeichen erloschen, sind Fehler gestoppt. Vier [Arten von] Beschuldigung – beschuldigen wegen Abfallens von der Tugend, beschuldigen wegen Abfallens vom [rechten] Benehmen, beschuldigen wegen Abfallens von [rechter] Ansicht, beschuldigen wegen Abfallens vom [rechten] Lebenserwerb. Vier Bewährungen – Bewährung bei Verheimlichen, Bewährung bei Nichtverheimlichen, Läuterungsbewährung, einschließende Bewährung. Vier Ehrerbietungen – Ehrerbietung bei Verheimlichen, Ehrerbietung bei Nichtverheimlichen, halbmonatige Ehrerbietung, einschließende Ehrerbietung. Vier Aussetzungen für einen Mönch, der Ehrerbietung ableistet – gemeinsam wohnen, getrennt wohnen, keine Ankündigung, vor weniger als einer Gruppe. Vier Zusammengefasste. Vier [Dinge] anzunehmen und zu verzehren – solange etwas da ist, für eine Nacht, für sieben Tage, lebenslang. Vier außerordentliche Dinge – Kuhdung, Urin, Asche, Lehm. Vier (Ordens-)Verfahren – Erlaubnisverfahren, Verfahren mit Ankündigung, Verfahren mit Ankündigung und zwei [Durchgängen], Verfahren mit Ankündigung und vier [Durchgängen]. Weitere vier Verfahren – unrechtmäßiges Verfahren in der [Teil-]Gruppe, unrechtmäßiges Verfahren in der vollständigen Gruppe, rechtmäßiges Verfahren in der [Teil-] Gruppe, rechtmäßiges Verfahren in der vollständigen Gruppe. Viererlei Abfallen – Abfallen von der Tugend, Abfallen vom [rechten] Benehmen, Abfallen von [rechter] Ansicht, Abfallen vom [rechten] Lebensunterhalt. Vier Streitfälle – streitverursachter Streitfall, vorwurfverursachter Streitfall, vergehensverursachter Streitfall, verpflichtungsverursachter Streitfall. Vier Verunreinigungen einer Versammlung – der sittenlose Mönch mit schlechtem Charakter ist eine Verunreinigung der Versammlung, die sittenlose Nonne mit schlechtem Charakter ist eine Verunreinigung der Versammlung, der sittenlose Laienanhänger mit schlechtem Charakter ist eine Verunreinigung der Versammlung, die sittenlose Laienanhängerin mit schlechtem Charakter ist eine Verunreinigung der Versammlung. Vier Zierden einer Versammlung – der tugendhafte Mönch mit gutem Charakter ist eine Zierde der Versammlung, die tugendhafte Nonne mit gutem Charakter ist eine Zierde der Versammlung, der tugendhafte Laienanhänger mit gutem Charakter ist eine Zierde der Versammlung, die tugendhafte Laienanhängerin mit gutem Charakter ist eine Zierde der Versammlung.
Da gibt es das Vergehen, das der Gastmönch begeht und nicht der ortsansässige; da gibt es das Vergehen, das der ortsansässige begeht und nicht der Gastmönch; da gibt es das Vergehen, das sowohl der Gastmönch als auch der ortsansässige begeht und da gibt es das Vergehen, das weder der Gastmönch begeht, noch der ortsansässige. Da gibt es das Vergehen, das der Gehende begeht und nicht der bleibende [212] ; da gibt es das Vergehen, das der Bleibende begeht und nicht der Gehende; da gibt es das Vergehen, das der Gehende als auch der Bleibende begeht; da gibt es das Vergehen, das weder der Gehende begeht, noch der Bleibende.
Da gibt es verschiedene Vorfälle und keinen Unterschied im Vergehen, da gibt es verschiedene Vergehen und keinen Unterschied im Vorfall, da gibt es sowohl verschiedene Vorfälle als auch verschiedene Vergehen, da gibt es weder verschiedene Vorfälle noch verschiedene Vergehen. Da gibt es gleichartige Vorfälle und kein gleichartiges Vergehen, da gibt es gleichartige Vergehen und keine gleichartigen Vorfälle, da gibt es sowohl gleichartige Vorfälle als auch gleichartige Vergehen und da gibt es weder gleichartige Vorfälle noch gleichartige Vergehen.
Da gibt es das Vergehen, das der Unterweiser begeht und nicht der Schüler [213] , da gibt es das Vergehen, das der Schüler begeht und nicht der Unterweiser, da gibt es das Vergehen, das sowohl Unterweiser als auch Schüler begehen, da gibt es das Vergehen, das weder Unterweiser noch Schüler begehen. Da gibt es das Vergehen, das der Lehrer begeht und nicht der Schüler [214] , da gibt es das Vergehen, das der Schüler begeht und nicht der Lehrer, da gibt es das Vergehen, das sowohl Lehrer als auch Schüler begehen, da gibt es das Vergehen, das weder Lehrer noch Schüler begehen. Vier Bedingungen, dass der Abbruch der Regenzeit kein Vergehen ist – wenn der Orden sich spaltet, wenn der Orden sich spalten will, bei Gefahr für den Lebensunterhalt, bei Gefahr für den Reinheitswandel. Vier schlechte sprachliche Umgangsformen – üble Rede, verleumderische Rede, grobe Rede, Geschwätz. Vier gute sprachliche Umgangsformen – wahre Rede, wohlmeinende Rede, sanfte Rede, weises Sprechen [215] . Da gibt es das Nehmen eines begangenen schweren Vergehens und Anwendung wie bei einem leichten; da gibt es das Nehmen eines begangenen leichten Vergehens und Anwendung wie bei einem schweren; da gibt es das Nehmen und die Anwendung eines begangenen schweren Vergehens; da gibt es das Nehmen und die Anwendung eines begangenen leichten Vergehens.
Da gibt es Personen, die sind der ehrenden Begrüßung würdig, aber nicht des respektvollen Erhebens; da gibt es Personen, die sind des respektvollen Erhebens würdig, aber nicht der ehrenden Begrüßung; da gibt es Personen, die sind sowohl der ehrenden Begrüßung als auch des respektvollen Erhebens würdig; da gibt es Personen, die sind weder der ehrenden Begrüßung, noch des respektvollen Erhebens würdig. Da gibt es Personen, die sind eines Sitzplatzes würdig, aber nicht der ehrenden Begrüßung; da gibt es Personen, die sind der ehrenden Begrüßung würdig, aber nicht eines Sitzplatzes; da gibt es Personen, die sind sowohl eines Sitzplatzes, als auch der ehrenden Begrüßung würdig; da gibt es Personen, die sind weder eines Sitzplatzes, noch der ehrenden Begrüßung würdig.
Da gibt es das Vergehen, das man zur rechten Zeit begeht, nicht zur falschen Zeit; da gibt es das Vergehen, das man zur falschen Zeit begeht, nicht zur rechten Zeit; da gibt es das Vergehen, das man sowohl zur rechten Zeit, als auch zur falschen Zeit begeht; da gibt es das Vergehen, das man weder zur rechten Zeit, noch zur falschen Zeit begeht. Da ist das Annehmen zur rechten Zeit erlaubt, nicht zur falschen Zeit; da ist das Annehmen zur falschen Zeit erlaubt, nicht zur rechten; da ist das Annehmen sowohl zur rechten Zeit als auch zur falschen Zeit erlaubt; da ist das Annehmen weder zur rechten Zeit erlaubt, noch zur falschen Zeit. Da gibt es das Vergehen, das man in angrenzenden Gegenden begeht, nicht im Kernland; da gibt es das Vergehen, das man im Kernland begeht, nicht in angrenzenden [Gegenden]; da gibt es das Vergehen, das man sowohl in angrenzenden Gegenden als auch im Kernland begeht; da gibt es das Vergehen, das man weder in angrenzenden Gegenden begeht, noch im Kernland. Da ist etwas in angrenzenden Gegenden erlaubt, nicht im Kernland; da ist etwas im Kernland erlaubt, nicht in angrenzenden [Gegenden]; da ist etwas sowohl in angrenzenden Gegenden als auch im Kernland erlaubt; da ist etwas weder in angrenzenden Gegenden, noch im Kernland erlaubt. Da gibt es das Vergehen, das man innerhalb begeht, nicht außerhalb; da gibt es das Vergehen, das man außerhalb begeht, nicht innerhalb; da gibt es das Vergehen, das man sowohl innerhalb als auch außerhalb begeht; da gibt es das Vergehen, das man weder innerhalb noch außerhalb begeht. Da gibt es das Vergehen, das man innerhalb der Grenze begeht, nicht außerhalb der Grenze; da gibt es das Vergehen, das man außerhalb der Grenze begeht, nicht innerhalb der Grenze; da gibt es das Vergehen, das man sowohl innerhalb der Grenze, als auch außerhalb der Grenze begeht; da gibt es das Vergehen, das man weder innerhalb der Grenze noch außerhalb der Grenze begeht. Da gibt es das Vergehen, das man im Dorf begeht, nicht im Wald; da gibt es das Vergehen, das man im Wald begeht, nicht im Dorf; da gibt es das Vergehen, das man sowohl im Dorf als auch im Wald begeht; da gibt es das Vergehen, das man weder im Dorf noch im Wald begeht.
Vier Beschuldigungen – Aufzeigen des Sachverhaltes, Aufzeigen des Vergehens, Ablehnen des Zusammenlebens, Ablehnen des Ordnungsgemäßen. Vier Voraufgaben [ – ein kranker Mönch soll seine Zustimmung geben, ein kranker Mönch soll eine Erklärung seiner Reinheit abgeben, die Einteilung der Jahreszeit angeben, die Mönche zu zählen, {den Nonnen} die Belehrung erteilen: ‘Das, Schwestern, ist die Belehrung.’] [216] . Vier [Gelegenheiten], wenn es [dem Orden] recht ist. Vier [Arten der] Abbitte mit „nicht füreinander“. Vier Übereinkünfte auf Mönche. Viererlei [Art] schlechte Wege zu gehen – den Weg des Wünschens gehen, den Weg der Abneigung gehen, den Weg der Unwissenheit gehen, den Weg der Furcht gehen. Viererlei [Art] nicht schlechte Wege zu gehen – nicht den Weg des Wünschens gehen, nicht den Weg der Abneigung gehen, nicht den Weg der Unwissenheit gehen, nicht den Weg der Furcht gehen.
Ein mit vier Eigenschaften versehener Mönch kann fahrlässig [217] den Orden spalten – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Ein mit vier Eigenschaften versehener integrer Mönch kann bewirken dass der gespaltene Orden geeint wird – wenn er nicht den Weg des Wünschens geht, wenn er nicht den Weg der Abneigung geht, wenn er nicht den Weg der Unwissenheit geht, wenn er nicht den Weg der Furcht geht. Ein mit vier Eigenschaften versehener Mönch soll nicht zum Regelwerk befragt werden – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Auf einen mit vier Eigenschaften versehenen Mönch soll man sich nicht einigen, dass er zum Regelwerk befragt wird – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Ein mit vier Eigenschaften versehener Mönch soll nicht bezüglich des Regelwerkes antworten – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Auf einen mit vier Eigenschaften versehenen Mönch soll man sich nicht einigen, dass er bezüglich des Regelwerkes antwortet – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Ein mit vier Eigenschaften versehener Mönch soll keine Erklärungen geben – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht. Mit einem Mönch, der mit vier Eigenschaften versehen ist, soll man nicht über das Regelwerk diskutieren – wenn er den Weg des Wünschens geht, wenn er den Weg der Abneigung geht, wenn er den Weg der Unwissenheit geht, wenn er den Weg der Furcht geht.
Da gibt es das Vergehen, das man bei Krankheit begeht, nicht wenn man gesund ist; da gibt es das Vergehen, das man begeht, wenn man gesund ist und nicht krank; da gibt es das Vergehen, das man sowohl krank als auch gesund begeht; da gibt es das Vergehen, das man begeht, wenn man weder krank ist, noch gesund. Vier unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Vier rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Die Vierer sind beendet.
Selbstgeäußert, mit dem Körper,
beim Einschlafen und unbewusst,
Begehen und durch Handeln,
auch viererlei der Aussagen.
Von Mönchen und von Nonnen auch,
Ausrüstung, in Anwesenheit,
unwissend, körperlich, inmitten,
bereinigen, diese dann verdoppelt
[218]
.
Beim Erlangen, Beschuldigen,
und was Bewährung wird genannt,
Ehrerbietung, Wandel auch,
zusammengefasst, annehmen.
Außergewöhnliches,
[Ordens-]Verfahren,
weitere Verfahren, Abfallen,
Streitfälle, schlechtes
Benehmen,
dann Zierde und und durch
Gastmönche.
Gehender, verschiedene Vorfälle,
gleichartige und Unterweiser,
Lehrer, dann Bedingungen,
schlechte, gute Umgangsformen.
Und Nehmen, dann Personen auch,
würdig sein, Sitz [anbieten],
zur rechten Zeit, als auch erlaubt,
angrenzende Gegend, erlaubt.
Innerhalb und innerhalb der
Grenze,
im Dorf und das Beschuldigen,
Voraufgaben, wenn es recht ist,
„nicht füreinander“, Übereinkunft.
Gehen als auch nicht gehen,
fahrlässig und integrer [Mönch],
zwei Mal nicht befragen sollen,
auch zwei Mal mit beantworten,
Erklären und die Diskussion,
krank und über Aussetzung.
325. Fünf Vergehen. Fünf Vergehenskategorien. Fünf Schilderungen zur Erklärung von Vorschriften. Fünf Handlungen mit unmittelbarem Ausgang. Fünf Personen, die gewiss sind. Fünf Vergehen mit Abschneiden. Fünferlei Art Vergehen zu begehen. Fünf Vergehen aufgrund übler Rede. Fünferlei Art, wie ein (Ordens-) Verfahren nicht gültig wird – selber das Verfahren nicht durchführen, nicht nach anderen dafür Ausschau halten, die Zustimmung und/oder Reinheit(-serklärung) wurden nicht gegeben, es gibt Protest, wenn ein Verfahren verhandelt wird, die Ansicht besteht, das durchgeführte Verfahren sei ungültig. Fünferlei Art, wie ein Verfahren gültig wird – das Verfahren wird selber durchgeführt, es wird dafür nach einem anderen Ausschau gehalten, die Zustimmung und/oder Reinheit(-serklärung) wurden überbracht, es gibt keinen Protest, wenn ein Verfahren verhandelt wird, die Ansicht besteht, das durchgeführte Verfahren sei gültig. Fünf sind dem Almosengänger-Mönch erlaubt – ohne zu fragen [auf Almosengang] gehen, Gruppenspeisung, [Teilnahme an] regulären Speisungen, eine nicht bestimmte [Speisung] [219] , nicht Erlaubtgemachtes [220] .
Gegen einen mit fünf Eigenschaften versehenen Mönch hegt man Misstrauen und Verdacht, er wäre ein schlechter Mönch, sogar wenn er die Unerschütterlichkeit erreicht hat – wenn er zu Prostituierten geht, wenn er zu Witwen geht, wenn er zu unverheirateten Frauen geht, wenn er zu Eunuchen geht, wenn er zu Nonnen geht. Fünf Öle – Sesamöl, Senföl, Süßholzöl, Rizinusöl, Fettöl. Fünf [Arten von] Öl aus [zerlassenem] Fett – von Bär, Fisch, Krokodil, Schwein, Esel. Fünf [Arten von] Verlust – Verlust von Verwandten, Verlust von Besitz, Verlust durch Krankheit, Verlust von Sittlichkeit, Verlust von [rechter] Ansicht. Fünf [Arten von] Gewinn – Gewinn von Verwandten, Gewinn von Besitz, Gewinn durch Krankheit, Gewinn von Sittlichkeit, Gewinn von [rechter] Ansicht. Fünf [Gründe für das] Aufhören der Anleitung durch den Unterweiser – der Unterweiser geht fort, er verlässt den Orden, er verstirbt, er geht zu anderen über, er fordert dazu auf, als fünftes. Fünf Personen sollen nicht hochordiniert werden – mit unzureichendem Alter, mit minderwertigen Gliedmaßen, aus der Art Geschlagene, Missetat bewirkt Habende, mit unvollständiger (Ausstattung). [221] Fünf [Arten von] Fetzenroben – vom Leichenfeld, aus dem Laden, von Ratten angenagte, von Termiten angefressene, vom Feuer angesengte. Fünf weitere Fetzenroben – von Kühen angekaute, von Ziegen angekaute, aus Roben von einem Schrein, vom Fürsten geweihte, im Austausch erhaltene [222] . Fünf [Arten des] Wegnehmens – wie ein Dieb wegnehmen, gewaltsam wegnehmen, absichtlich wegnehmen, heimlich wegnehmen, wie Gras wegnehmen [223] . Fünf große Diebe kann man in der Welt finden. [224] Fünf nicht wegzugebende Dinge. [225] Fünf nicht aufzuteilende Dinge. [226] Fünferlei Vergehen entstehen mittels Körper, nicht durch Sprache, nicht durch Geist. Fünferlei Vergehen entstehen mittels Körper und Sprache, nicht durch Geist. Fünferlei Vergehen führen dazu, dass sie gestanden werden müssen. Fünf Orden [227] . Fünf [Arten der] Pātimokkha-Rezitation.
In allen Gegenden außerhalb des (Kern-)Landes mag eine Fünfer-Gruppe mit einem im Ordensregelwerk Verständigen die Hochordination durchführen. Fünf Kathina-Privilegien. Fünf Ordensverfahren. Fünf Vergehen, mit bis zu dreimaliger Ermahnung. Auf fünferlei Art ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Ausschlussvergehen. Auf fünferlei Art ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Thullaccaya-Vergehen. Auf fünferlei Art ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen. Fünf unerlaubte Dinge sollen nicht benutzt werden – was nicht gegeben ist, was nicht bekannt ist, was nicht erlaubt [gemacht worden] ist, was nicht annehmbar [gemacht worden] ist, was nicht als übriggelassen bezeichnet worden ist. Fünf erlaubte Dinge mag man benutzen – was gegeben ist, was bekannt ist, was erlaubt [gemacht worden] ist, was annehmbar [gemacht worden] ist, was als übrig gelassen bezeichnet worden ist. Fünf Gaben, die kein Verdienst bringen, sind als verdienstlich in der Welt bekannt – Gabe von Rauschtrank, Gabe für Festivität, Gabe einer Frau, Gabe von Ochsen, Gabe von Kunst [228] . Fünf aufgestiegene Dinge sind schwer zu überwinden – aufgestiegene Sinnesgier ist schwer zu überwinden, aufgestiegene Aversion ist schwer zu überwinden, aufgestiegene Verblendung ist schwer zu überwinden, aufgestiegenes Geschwätz ist schwer zu überwinden, aufgestiegenes geistiges Umherwandern ist schwer zu überwinden. Fünferlei Vorteil hat das Fegen – es bringt den eigenen Geist zu Ruhe, es bringt den Geist anderer zur Ruhe, es erfreut die Gottheiten, man sammelt für ein ausgezeichnetes Verweilen an, es führt dazu, dass man, sobald der Körper zusammengebrochen ist, beim Tod, auf glücklichen Weg, in Himmelswelt gelangt. Weitere fünf Vorteile des Fegens – es bringt den eigenen Geist zu Ruhe, es bringt den Geist anderer zur Ruhe, es erfreut die Gottheiten, es wird getan, was der Meister gelehrt hat, nachfolgende Generationen gelangen auf diesem Weg zu rechter Ansicht.
Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er seiner eigenen Rede keine Schranken setzt; wenn er dem Reden anderer keine Schranken setzt; wenn er seiner eigenen Rede keine Schranken gesetzt hat, und nachdem er [auch] anderen in deren Rede keine Schranken gesetzt hat, führt er unrechtmäßige Verfahren ohne Zustimmung durch. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er seiner eigenen Rede Schranken setzt; wenn er dem Reden anderer Schranken setzt; wenn er seiner eigenen Rede Schranken gesetzt hat, und nachdem er [auch] anderen in deren Rede Schranken gesetzt hat, führt er rechtmäßige Verfahren mit Zustimmung durch. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist; wenn er nicht die Wurzel eines Vergehens kennt; wenn er nicht das Entstehen eines Vergehens kennt; wenn er nicht die Tilgung eines Vergehens kennt; wenn er nicht den Weg zur Tilgung eines Vergehens kennt. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was ein Vergehen ist; wenn er die Wurzel eines Vergehens kennt; wenn er das Entstehen eines Vergehens kennt; wenn er die Tilgung eines Vergehens kennt; wenn er den Weg zur Tilgung eines Vergehens kennt. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was ein Streitfall ist; wenn er nicht die Wurzel eines Streitfalles kennt; wenn er nicht die Entstehung eines Streitfalles kennt; wenn er nicht das Aufhören eines Streitfalles kennt; wenn er nicht den Weg kennt, der zum Aufhören eines Streitfalles führt. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was ein Streitfall ist; wenn er die Wurzel eines Streitfalles kennt; wenn er die Entstehung eines Streitfalles kennt; wenn er das Aufhören eines Streitfalles kennt; wenn er den Weg kennt, der zum Aufhören eines Streitfalles führt. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht die Art kennt; wenn er nicht die Herkunft kennt; wenn er nicht das Erlassene kennt; wenn er nicht die Erweiterung zum Erlassenen kennt; wenn er nicht weiß, wie die Sätze des Gesprochenen verbunden sind. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er die Art kennt; wenn er die Herkunft kennt; wenn er das Erlassene kennt; wenn er die Erweiterung zum Erlassenen kennt; wenn er weiß, wie die Sätze des Gesprochenen verbunden sind. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was eine Ankündigung ist; wenn er nicht weiß, wie eine Ankündigung auszuführen ist; wenn er vorher nicht geschickt ist; wenn er nachher nicht geschickt ist; wenn er nicht die [rechte] Zeit kennt. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was eine Ankündigung ist; wenn er weiß, wie eine Ankündigung auszuführen ist; wenn er vorher geschickt ist; wenn er nachher geschickt ist; wenn er die [rechte] Zeit kennt. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er das von seinem Lehrer Überlieferte nicht korrekt erfasst hat, wenn er dabei nicht richtig aufgepasst hat, wenn er nicht gut darüber nachgedacht hat. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er das von seinem Lehrer Überlieferte korrekt erfasst hat, wenn er dabei richtig aufgepasst hat, wenn er gut darüber nachgedacht hat. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er nicht beide Pātimokkhas ausführlich nach Lehrsätzen und Abschnitten auswendig gelernt hat, sie nicht richtig einteilen kann, sie nicht richtig gründlich analysiert hat. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er beide Pātimokkhas ausführlich nach Lehrsätzen und Abschnitten auswendig gelernt hat, sie richtig einteilen kann, sie richtig gründlich analysiert hat. Ein mit weiteren fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Toren – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er nicht geschickt genug ist, um einen Streitfall zu untersuchen. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes gelangt in den Ruf eines Weisen – wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er geschickt darin ist, einen Streitfall zu untersuchen.
Fünf [Arten der] Waldmönche – aus Dummheit und Verrücktheit sind sie Waldmönche, aus übler Absicht und begehrlicher Gesinnung sind sie Waldmönche, aus Wahnsinn und Wankelmütigkeit sind sie Waldmönche, es vom Erhabenen und seinen Anhängern gepriesen wird, sind sie Waldmönche, aus Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Askese, Abgeschiedenheit, eben wegen des Wertes einer solchen [Lebens-]weise sind sie Waldmönche. Fünf [Arten der] Almosengänger ... – ... Fünf [Arten der] Fetzengewandträger ... – ... Fünf [Arten der] Baumwurzelverweiler ... – ... Fünf [Arten der] Leichenfeldbewohner ... – ... Fünf [Arten der] im Freien Lebender ... – ... Fünf [Arten der] Dreirobenträger ... – ... Fünf [Arten der] Haus-zu-Haus-Geher ... – ... Fünf [Arten der] Stetigsitzer ... – ... Fünf [Arten der] Jede-Matte-Benutzer ... – ... Fünf [Arten der] Einmalesser ... – ... Fünf [Arten der] Spätere-Speise-Ablehnende ... – ... Fünf [Arten der] Aus-der-Schale-Esser – aus Dummheit und Verrücktheit sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus übler Absicht und begehrlicher Gesinnung sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus Wahnsinn und Wankelmütigkeit sind sie Aus-der-Schale-Esser, es vom Erhabenen und seinen Anhängern gepriesen wird, sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Askese, Abgeschiedenheit, eben wegen des Wertes einer solchen [Lebens-]weise sind sie Aus-der-Schale-Esser.
Ein mit fünf Eigenschaften versehener Mönch soll nicht ohne Anleitung leben – wenn er nicht weiß, wann der Feiertag ist; wenn er nicht das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn er das Pātimokkha nicht kennt; wenn er nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er weniger als fünf Regenzeiten hat. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Mönch mag ohne Anleitung leben – wenn er weiß, wann der Feiertag ist; wenn er das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn er das Pātimokkha kennt; wenn er weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. Ein mit fünf weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht ohne Anleitung leben – wenn er nicht das Einladen kennt; wenn er nicht das Verfahren des Einladens kennt; wenn er das Pātimokkha nicht kennt; wenn er nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er weniger als fünf Regenzeiten hat. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Mönch mag ohne Anleitung leben – wenn er das Einladen kennt; wenn er das Verfahren des Einladens kennt; wenn er das Pātimokkha kennt; wenn er weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. Ein mit fünf weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht ohne Anleitung leben – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er weniger als fünf Regenzeiten hat. Ein mit fünf Eigenschaften versehener Mönch mag ohne Anleitung leben – wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat.
Eine mit fünf Eigenschaften versehene Nonne soll nicht ohne Anleitung leben – wenn sie nicht weiß, wann der Feiertag ist [229] ; wenn sie nicht das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn sie das Pātimokkha nicht kennt; wenn sie nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn sie weniger als fünf Regenzeiten hat. Eine mit fünf Eigenschaften versehene Nonne mag ohne Anleitung leben – wenn sie weiß, wann der Feiertag ist; wenn sie das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn sie das Pātimokkha kennt; wenn sie weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn sie fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. Eine mit fünf weiteren Eigenschaften versehene Nonne soll nicht ohne Anleitung leben – wenn sie nicht das Einladen kennt; wenn sie nicht das Verfahren des Einladens kennt; wenn sie das Pātimokkha nicht kennt; wenn sie nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn sie weniger als fünf Regenzeiten hat. Eine mit fünf Eigenschaften versehene Nonne mag ohne Anleitung leben – wenn sie das Einladen kennt; wenn sie das Verfahren des Einladens kennt; wenn sie das Pātimokkha kennt; wenn sie weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn sie fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. Eine mit fünf weiteren Eigenschaften versehene Nonne soll nicht ohne Anleitung leben – wenn sie nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn sie nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn sie nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn sie nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn sie weniger als fünf Regenzeiten hat. Eine mit fünf Eigenschaften versehene Nonne mag ohne Anleitung leben – wenn sie weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn sie weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn sie weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn sie weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn sie fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat.
Fünf Gefahren bei unerfreulichem [Verhalten] – sich selber kritisiert man, es kommt dazu, dass die Weisen einen tadeln, übler Ruf erhebt sich, man stirbt mit verwirrtem Geist, wenn der Körper zerbrochen ist, nach dem Tod, gelangt man in Abgründe, auf schlechte Wege, Verfall und in Höllen[-welten]. Fünf Vorteile bei erfreulichem [Verhalten] – sich selber kritisiert man nicht, es kommt dazu, dass die Weisen einen loben, guter Ruf erhebt sich, man stirbt mit unverwirrtem Geist, wenn der Körper zerbrochen ist, nach dem Tod, gelangt man auf gute Wege, in himmlische Welten. Weitere fünf Gefahren bei unerfreulichem [Verhalten] – Vertrauenslose bekommen kein Vertrauen, bei einigen schwindet das Vertrauen, die Anweisungen des Meisters werden nicht befolgt, spätere Generationen gelangen auf [Ab-]Wege der falschen Ansicht, der Geist wird nicht klar. Fünf [weitere] Vorteile bei erfreulichem [Verhalten] – Vertrauenslose bekommen Vertrauen, bei so manchen wächst das Vertrauen, die Anweisungen des Meisters werden befolgt, spätere Generationen gelangen nicht auf [Ab-]Wege der falschen Ansicht, der Geist wird klar. Fünf Gefahren beim Besuch von Familien – wenn er uneingeladen [dahin] unterwegs ist, vergeht er sich [230] ; wenn er sich im Verborgenen hinsetzt, vergeht er sich; wenn er sich auf einen verdeckten Sitz setzt, vergeht er sich; wenn er den Frauen mit mehr als fünf bis sechs Worten die Lehre darlegt, vergeht er sich; in/mit reichlich Sinneslustabsichten verweilt er. Fünf Gefahren für einen Mönch, der Familien aufsucht – wenn er lange Zeit mit Familien in Geselligkeit verweilt, sieht er häufig Frauen, wenn er sie sieht, kommt er in Kontakt, kommt er in Kontakt, entsteht Vertraulichkeit, ist Vertraulichkeit da, gibt es Gelegenheit [zur Schwäche], ist der Geist derart befallen, steht für den Mönch [folgendes] zu erwarten: er wird nicht länger mit Freude den Reinheitswandel pflegen, oder er wird eines der befleckenden Vergehen begehen, oder er wird die Übungsregeln aufgeben und ins niedere Haushälterleben zurückkehren.
Fünf Arten an Sämerei: durch (Aus-)Wurzeln fortgepflanzt, vom Stamm fortgepflanzt, vom Knoten fortgepflanzt, durch Schneiden fortgepflanzt und durch Aussaat fortgepflanzt als fünftes. Auf fünferlei Art für einen Asketen erlaubt gemachte Früchte mag man verzehren – durch Feuer beschädigt [231] , durch Messer beschädigt, durch den [Finger-]Nagel beschädigt, samenlose Früchte oder solche, wo die Samen entfernt wurden, als fünftes. Fünf [Arten der] Reinheit: nachdem man die Einleitung [232] rezitiert hat, soll man ankündigen: ‘Der Rest wurde bereits gehört.’ Das ist die erste Art der Reinheit. Nachdem man die Einleitung rezitiert und die vier Pārājika-Vergehen rezitiert hat, soll man ankündigen: ‘Der Rest wurde bereits gehört.’ Das ist die zweite Art der Reinheit. Nachdem man die Einleitung, die vier Pārājika-Vergehen und die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen rezitiert hat, soll man ankündigen: ‘Der Rest wurde bereits gehört.’ Das ist die dritte Art der Reinheit. Nachdem man die Einleitung, die vier Pārājika-Vergehen, die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen und die zwei Aniyata-Vergehen rezitiert hat, soll man ankündigen: ‘Der Rest wurde bereits gehört.’ Das ist die vierte Art der Reinheit. Ausführlich ist die fünfte Art der Reinheit. [233] Weitere fünf [Arten der] Reinheit – Lehrredenrezitation, Läuterungs-Feiertag, Feiertag der Bestimmung, Einladung, Feiertag des Geeintseins als fünftes. Fünf Vorteile für einen Kenner des Regelwerkes – sein eigenes Tugendgefüge ist gut bewahrt und gut beschützt; wenn er sich skeptische Zweifel macht, gibt ihm das Zuflucht; inmitten des Ordens kann er mit Selbstvertrauen sprechen; durch die Lehre hält er Feindseligkeiten auf, missbilligt sie richtig; seine Vorgehensweise ist gestützt auf die gute Lehre. Es gibt fünf unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Es gibt fünf rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Die Fünfer sind beendet.
Vergehen und Kategorien,
Erklärungen, unmittelbar,
Personen, und abschneiden auch,
begehen und aufgrund von.
Nicht gültig werden, gültig werden,
ist erlaubt, Misstrauen und Öl,
dann Fett, Verlust und auch Gewinn,
Aufhören und Personen.
Leichenfeld und angekaut,
diebisch und Dieb wird er genannt,
nicht weggeben, nicht aufteilen,
durch Körper, durch Körper-Sprache.
Gestehen, Orden, Rezitation,
außerhalb und dann Kathina,
Verfahren, bis zu drei Mal,
Ausschluss, Schweres, Übeltat.
Nicht erlaubt und erlaubt,
kein Verdienst, schwer zu überwinden,
das Fegen und weitere [fünf],
die Rede und Vergehen.
Streitfall, Art, Ankündigung,
Vergehen, und beide [kennen],
leichtes, achtfach ist’s [mit Kenner]
[234]
,
wie hell und dunkel unterschieden wird.
Waldmönch und Almosengänger,
Fetzenrobe, Wurzel-, Friedhofwohner,
unter freiem Himmel, Roben,
von Haus zu Haus, Stetigsitzer.
Mattenutzer, Einmalesser,
und der nur aus der Schale isst.
Feiertag und Einladen,
Vergehen und auch Nichtvergeh’n.
Die Verse hell und dunkel,
sich gleich auch für die Nonnen.
Erfreulich, unerfreulich,
zwei weitere derselben Art.
Familienbesucher, lange Zeit,
Sämerei, für Asketen erlaubt,
Reinheit und weitere davon,
Regelwerk unrechtmäßig
und rechtmäßig. Davon gesprochen,
sind beendet die rein Fünfer.
326. Sechs [Arten von] Missachtung. Sechs [Arten von] Respekt. Sechs Schilderungen zur Erklärung. Sechs [Arten von] ordnungsgemäßem Verlauf. Sechs [Arten des] Entstehens von Vergehen. Sechs Vergehen, die mit Abschneiden verbunden sind. Sechs [Arten], um ein Vergehen zu begehen. Sechs Vorteile für den Kenner des Regelwerkes. Sechs mit höchstens. Für [höchstens] sechs Nächte sollte man von [einer der] drei Roben abwesend sein. Sechs [Arten von] Roben[-Material]. Sechs [Arten] Farbe. Sechs Vergehen entstehen durch den Körper und den Geist, nicht durch die Sprache. Sechs Vergehen entstehen durch Sprache und Geist, nicht durch den Körper. Sechs Vergehen entstehen durch den Körper, die Sprache und den Geist. Sechs (Ordens-)Verfahren. Sechs Wurzeln für Auseinandersetzungen. Sechs Wurzeln für Vorwürfe. Sechs Erinnerungen an die rechtmäßige Länge. Sechs Standard-Spannen [235] . In der Breite sechs Spannen. Sechs [Gründe] des Aufhörens der Anleitung durch einen Lehrer. Sechs erweiterte Vorschriften hinsichtlich des Badens. [Sechs Fälle von] Aufbrechen und Mitnehmen der nicht fertiggestellten Robe. [Sechs Fälle von] Aufbrechen ohne fertiggestellte Robe.
Ein mit sechs Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit versehen ist; wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Sammlung versehen ist; wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Weisheit versehen ist; wenn er nicht mit vollständiger, vollkommener Befreiung versehen ist; wenn er nicht mit vollständigem, vollkommenem Wissen von der Befreiung versehen ist; wenn er nicht wenigstens zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Sittlichkeit versehen ist, noch andere veranlasst, vollkommene, vollständige Sittlichkeit anzustreben; wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Sammlung versehen ist, noch andere veranlasst, vollkommene, vollständige Sammlung anzustreben; wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Weisheit versehen ist, noch andere veranlasst, vollkommene, vollständige Weisheit anzustreben; wenn er nicht mit vollkommener, vollständiger Befreiung versehen ist, noch andere veranlasst, die vollständige vollkommene Befreiung anzustreben; wenn er nicht mit dem Wissen von der vollständigen, vollkommenen Befreiung versehen ist, noch andere veranlasst, das vollkommene, vollständige Wissen von der Befreiung anzustreben; wenn er nicht zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er kein Vertrauen hat, wenn er kein Schamgefühl hat, wenn er keine sittliche Scheu hat, wenn er träge ist, wenn er zerstreut ist, wenn er nicht wenigstens zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er in den Hohen Ordensregeln die Sittlichkeit verletzt hat; wenn er ein Benehmen von moralischem Fehlverhalten hat; wenn er die höhere [rechte] Ansicht wegen falscher Ansicht verloren hat; wenn er ungebildet ist; wenn er unwissend ist; wenn er nicht wenigstens zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er nicht fähig ist, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen; wenn er nicht fähig ist, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen; wenn er nicht fähig ist, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen; wenn er ein Vergehen nicht erkennt, noch weiß, wie ein Vergehen wiedergutgemacht wird; wenn er nicht wenigstens zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er nicht fähig ist, weder einen Schüler noch einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln zu schulen; wenn er nicht fähig ist, [ihn] hinsichtlich der Grundbegriffe des Reinheitswandels zu schulen; wenn er nicht fähig ist, [ihn] hinsichtlich der Grundbegriffe der höheren Lehre zu schulen; wenn er nicht fähig ist, [ihn] hinsichtlich der Grundbegriffe der hohen Ordensregeln zu schulen; wenn er nicht fähig ist, jemanden von entstandenen falschen Ansichten mithilfe der Lehre abzubringen oder abbringen zu lassen; wenn er nicht wenigstens zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Ein mit sechs weiteren Eigenschaften versehener Mönch soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, soll sich nicht von Novizen aufwarten lassen – wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein leichtes Vergehen ist und was ein schweres Vergehen ist; wenn er nicht beide Pātimokkhas in voller Länge auswendig gelernt hat, sie nicht auseinander halten kann und nur stockend rezitieren kann; wenn er weder die Regeln noch deren Kommentare genau und detailliert kennt; wenn er nicht wenigstens zehn oder mehr als zehn Regenzeiten hat. Sechs unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Sechs rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Die Sechser sind beendet.
Missachtung und Respekt,
Erklärungen und ordnungsgemäß,
Entstehen als auch Abschneiden,
Art und Weise, Vorteile auch.
Sechs mit höchstens und sechs
Nächte,
dann Roben und dann Farben auch,
körperlich als auch geistig,
und sprachlich als auch geistig.
Mit Körper-Sprache-Geist,
Verfahren als auch Streitfall,
Vorwurf, in der Länge,
in der Breite, Anleitung auch.
Erweiterte Vorschrift, mitnehmen,
und gleicherweise mitnehmen.
Vollkommen,
[236]
veranlassen,
Vertrauen, hohe Sittlichkeit,
Kranker, Basis des Benehmens,
Vergehen, rechtmäßig, unrechtmäßig.
327. Sieben Vergehen. Sieben Vergehenskategorien. Sieben Schilderungen zur Erklärung. Sieben [Arten von] ordnungsgemäßem Verlauf. Sieben ungültige Ausführungen der Verkündung. Sieben gültige Ausführungen der Verkündung. Wenn man zu siebenerlei [Personen] geht, ist das kein Vergehen, sofern es innerhalb von sieben Tagen erledigt ist. Sieben Vorteile für einen Kenner des Regelwerkes. Sieben mit höchstens. Beim Aufgang der Dämmerung des siebenten Tages ist es ein Vergehen mit Aushändigung. Sieben Streitbeilegungen. Sieben (Ordens-)Verfahren. Sieben [Arten von] rohem Korn. In der Breite innen sieben [Spannen]. Sieben Erweiterungen zur Vorschrift bezüglich des Speisens in der Gruppe. Nachdem Medizin angenommen wurde, ist diese höchstens sieben Tage aufzubewahren und dann zu verwenden. Die angefertigte Robe nehmen und aufbrechen. Die angefertigte Robe mitnehmen und aufbrechen. Da gibt es keine Vergehen der Mönche, die aufzeigbar sind. Da gibt es Vergehen der Mönche, die aufzeigbar sind [237] . Sieben unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Sieben rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Ein mit sieben Eigenschaften versehener Mönch gilt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er ist tugendhaft [238] ; durch die Zügelung des Pātimokkha verweilt er gezügelt und ist versehen mit gutem Benehmen und Umgangsformen [239] ; im kleinsten Fehler erkennt er die Gefahr; er hat die Übungsregeln auf sich genommen und übt sich [auch] darin. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch gilt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er hat viel gelernt, ist im Gelernten versiert und ist wie ein Lagerhaus für Gelerntes; in dieser Lehre, die anfangs edel ist, inmitten edel ist und am Ende edel ist, kann er die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen; solche Dinge, wie diese, davon hat er viel gehört, im Gedächtnis behalten, kann diese rezitieren, hat sie durchdacht, hat sie durch Einsicht gut verstanden. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch gilt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Beide Pātimokkha sind ihm ausführlich dargelegt und von ihm auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgearbeitet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch gilt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist. Er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er erinnert sich an [seine] früheren Existenzen, nämlich an eine Geburt, zwei Geburten, drei Geburten, vier Geburten, fünf Geburten, zehn Geburten, zwanzig Geburten, dreißig Geburten, vierzig Geburten, fünfzig Geburten, hundert Geburten, tausend Geburten, hunderttausend Geburten, an mehrere Welt-Entstehungen, an mehrere Weltuntergänge, an mehrere Weltentstehungen und -untergänge – „Dort war ich, solchen Namen hatte ich, solcher Familie und solchem Stande gehörte ich an, solche Nahrung wurde mir zuteil, solches Wohl und Wehe habe ich erfahren, solches Lebensalter erreichte ich. Von da abgeschieden, trat ich dort wieder ins Dasein. Dort hatte ich solchen Namen, gehörte solcher Familie und solchem Stand an. Solche Nahrung wurde mir zuteil, solches Wohl und Leid habe ich erfahren. Ein solches Lebensalter erreichte ich. Von dort abgeschieden, trat ich hier wieder ins Dasein.“ So erinnert er sich an mancherlei frühere Existenzen in all ihren Verschiedenheiten. Mit dem himmlischen Auge, dem geklärten, übermenschlichen, erkennt er, wie die Wesen, gemeine und edle, schöne und hässliche, glückliche und unglückliche, je nach ihren Taten wiedererscheinen: „Die Wesen, die einen schlechten Wandel führen in Taten, Worten und Gedanken, die die Heiligen schmähen, die üble Ansichten haben, die entsprechend ihrer üblen Ansicht handeln, die gelangen beim Zerfall des Körpers, nach dem Tod, in niedere Welten, auf schlechte Wege, in Abgründe, in Höllenwelten. Die Wesen, die einen guten Wandel führen in Taten, Worten und Gedanken, die nicht die Heiligen schmähen, die rechte Ansicht haben, die gemäß ihrer rechten Ansicht handeln, die gelangen beim Zerfall des Körpers, nach dem Tod, auf gute Wege, in himmlische Welten.“ So erkennt er mit dem himmlischen Auge, dem geklärten, übermenschlichen, wie die Wesen, gemeine und edle, schöne und hässliche, glückliche und unglückliche, je nach ihren Taten wiedererscheinen. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit sieben Eigenschaften versehener Mönch erstrahlt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er ist tugendhaft [240] ; durch die Zügelung des Pātimokkha verweilt er gezügelt und ist versehen mit gutem Benehmen und Umgangsformen [241] ; im kleinsten Fehler erkennt er die Gefahr; er hat die Übungsregeln auf sich genommen und übt sich [auch] darin. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch erstrahlt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er hat viel gelernt, ist im Gelernten versiert und ist wie ein Lagerhaus für Gelerntes; in dieser Lehre, die anfangs edel ist, inmitten edel ist und am Ende edel ist, kann er die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen; solche Dinge, wie diese, davon hat er viel gehört, im Gedächtnis behalten, kann diese rezitieren, hat sie durchdacht, hat sie durch Einsicht gut verstanden. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch erstrahlt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist; er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Beide Pātimokkha sind ihm ausführlich dargelegt und von ihm auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgearbeitet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach. Die vier Vertiefungen, die geistig-erhabenen, die gegenwärtiges Glück gewähren, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Ein mit weiteren sieben Eigenschaften versehener Mönch erstrahlt als Kenner des Regelwerkes: Er weiß, was ein Vergehen ist und er weiß, was kein Vergehen ist. Er weiß, was ein leichtes Vergehen ist und er weiß, was ein schweres Vergehen ist. Er erinnert sich an [seine] früheren Existenzen, nämlich an eine Geburt, zwei Geburten, drei Geburten, vier Geburten, fünf Geburten, zehn Geburten, zwanzig Geburten, dreißig Geburten, vierzig Geburten, fünfzig Geburten, hundert Geburten, tausend Geburten, hunderttausend Geburten, an mehrere Welt-Entstehungen, an mehrere Weltuntergänge, an mehrere Weltentstehungen und -untergänge – „Dort war ich, solchen Namen hatte ich, solcher Familie und solchem Stande gehörte ich an, solche Nahrung wurde mir zuteil, solches Wohl und Wehe habe ich erfahren, solches Lebensalter erreichte ich. Von da abgeschieden, trat ich dort wieder ins Dasein. Dort hatte ich solchen Namen, gehörte solcher Familie und solchem Stand an. Solche Nahrung wurde mir zuteil, solches Wohl und Leid habe ich erfahren. Ein solches Lebensalter erreichte ich. Von dort abgeschieden, trat ich hier wieder ins Dasein.“ So erinnert er sich an mancherlei frühere Existenzen in all ihren Verschiedenheiten. Mit dem himmlischen Auge, dem geklärten, übermenschlichen, erkennt er, wie die Wesen, gemeine und edle, schöne und hässliche, glückliche und unglückliche, je nach ihren Taten wiedererscheinen: „Die Wesen, die einen schlechten Wandel führen in Taten, Worten und Gedanken, die die Heiligen schmähen, die üble Ansichten haben, die entsprechend ihrer üblen Ansicht handeln, die gelangen beim Zerfall des Körpers, nach dem Tod, in niedere Welten, auf schlechte Wege, in Abgründe, in Höllenwelten. Die Wesen, die einen guten Wandel führen in Taten, Worten und Gedanken, die nicht die Heiligen schmähen, die rechte Ansicht haben, die gemäß ihrer rechten Ansicht handeln, die gelangen beim Zerfall des Körpers, nach dem Tod, auf gute Wege, in himmlische Welten.“ So erkennt er mit dem himmlischen Auge, dem geklärten, übermenschlichen, wie die Wesen, gemeine und edle, schöne und hässliche, glückliche und unglückliche, je nach ihren Taten wiedererscheinen. Durch Versiegung der Triebe gewinnt er schon zu Lebzeiten die triebfreie Gemüts- und Weisheitserlösung, sie selber erkennend und verwirklichend.
Sieben ungute Dinge – vertrauenlos sein, gewissenlos sein, schamlos sein, wenig gelernt habend, träge sein, vergesslich sein, unverständig sein. Sieben gute Dinge – vertrauend sein, gewissenhaft sein, schamhaft sein, viel gelernt habend, entschlossen sein, mit aufgerichteter Achtsamkeit sein, weise sein.
Die Siebener sind beendet.
Vergehen, Vergehenskategorien,
Erklärungen, ordnungsgemäß,
Ungültige und Gültige,
kein Vergeh’n, bis zum siebten Tag.
Vorteile und mit höchstens,
und Dämmerung, Beilegungen,
(Ordens-)Verfahren, rohes Korn,
innen, Speisung in der Gruppe.
Höchstens sieben Tage, Nehmen,
gleicherart auch mitgenommen,
Nicht ist, da ist und da ist auch,
ungültig und gültig dann.
Vier Kenner dann des Regelwerk’s,
vier Mönche und Erstrahlende,
Sieben mit unguten Dingen,
sieben gute Dinge erklärt.
328. Acht Folgen wahrnehmend, mag ein Mönch, der sein Vergehen nicht einsieht, nicht suspendiert werden. [242] Acht Folgen wahrnehmend, soll man vertraulich sein Vergehen aufdecken. [243] Acht [Vergehen mit] bis zu drei Mal [ermahnt]. Auf achterlei Weise werden Familien verdorben. Acht Vorgehensweisen, um Roben[-Material] zu erhalten. Acht Vorgehensweisen, um Kathina-Privilegien aufzuheben. Acht Getränke. Mit einem von acht üblen Dingen besessenen und überwältigten Geist gelangte Devadatta unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle. [244] Acht weltliche Dinge. Acht schwerwiegende Vorschriften. Acht auf besondere Weise zu gestehende Vergehen. Achtfach ist üble Rede. Acht Feiertags-Faktoren. Acht Faktoren hinsichtlich eines Boten. Acht Pflichten für [ehemals] Andersgläubige. Acht erstaunliche und wunderbare Eigenschaften des Ozeans. Acht großartige und wunderbare Dinge in dieser Lehre und Ordensregelwerk. Acht [Arten von] nicht Übriggelassenem. Acht [Arten von] Übriggelassenem. Bei Anbruch der Morgendämmerung des achten Tages ist es ein Vergehen mit Aushändigung [und Abbitte]. Acht Ausschlussvergehen. Eine [Nonne], die eines der acht Dinge ausführt, ist auszuschließen. Bei Ausführung Acht Dinge sind vom Ausführenden darzulegen, wenn nichts aufzudecken ist. [245] Acht Ausrufungen bei der Hochordination. [246] Vor acht [Personen] soll man sich respektvoll erheben. Acht [Personen] soll man [seinen] Sitzplatz geben. Eine Laienanhängerin bittet um acht Gefälligkeiten. [247] Auf einen mit acht Dingen versehenen Mönch mag man sich als Nonnenunterweiser einigen. Acht Vorteile für einen Kenner des Regelwerkes. Acht mit höchstens. Ein Mönch, gegen den das Übeltäter-Verfahren durchgeführt wurde, hat sich bezüglich auf acht Dinge richtig zu benehmen. Acht unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Acht rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Die Achter sind beendet.
Nicht dieser Mönch, anderenfalls,
bis zu drei Mal und Verderber,
Vorgehensweisen, Kathina aufheben,
Getränke, überwältigt von.
Weltlich’ Dinge, schwerwiegende,
zu Gestehendes, üble [Rede],
Feiertag, Boteneigenschaften,
Andersgläubige und Ozean.
Wunderbares, nicht übrig gelassen,
übrig gelassen, auszuhändigen,
Ausschluss, wenn achterlei Dinge,
nichts aufzudecken, Ordination.
Sich erheben, Platz anbieten,
Gefallen, (Nonnen-)Lehrer auch,
Vorteile, und dann mit höchstens,
benehmen nach acht Dingen,
dann ungültig und gültig auch,
die Achter wohl gelehrt sind.
329. Neun Fälle von Boshaftigkeit. Neun Überwindungen der Boshaftigkeit. Neun Schilderungen zur Erklärung. Neun sind sofortige Vergehen. Neunerlei Art, den Orden zu spalten. Neun besondere Speisen. Bei neunerlei Sorten Fleisch sind es Dukkaṭa-Vergehen. Neun Pātimokkha-Rezitationen. Neun mit höchstens. Neun Dinge wurzeln im Begehren. Neun Arten von Stolz. Neunerlei Roben sollen bestimmt werden. Neun Roben sollen nicht überlassen werden. In der Länge neun Spannen wie die Standard-Spanne. Neun unrechtmäßige Gaben. Neunerlei unrechtmäßiges Annehmen. Neun unrechtmäßige Gebrauchsgegenstände – drei sind rechtmäßig gegeben, drei sind rechtmäßig angenommen, drei sind rechtmäßig zu gebrauchen. Neun unrechtmäßige Bekanntmachungen. Neun rechtmäßige Bekanntmachungen. Zwei Mal neun ungültige (Ordens-)Verfahren. Zwei Mal neun gültige (Ordens-)Verfahren. Neun unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Neun rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen.
Die Neuner sind beendet.
Bosheitsfälle, Überwindungen,
Erklärung, sofort Vergehen,
zu spalten und Besonderes,
Fleisch, Rezitation, höchstens.
Begehren, Stolz, zu bestimmen,
überlassen und (Standard-)Spanne,
Gaben, Annehmen, Gegenstand,
drei weitere mit rechtmäßig.
Unrechtmäßig, rechtmäßige
Bekanntmachung,
dann zwei Mal zwei Neunfache,
die Pātimokkha-Aussetzung,
die ungültig und die gültig ist.
330. Zehn Fälle von Boshaftigkeit. Zehn Überwindungen von Boshaftigkeit. Zehn Schilderungen zur Erklärung. Zehnerlei Fälle mit übler Ansicht. Zehnerlei Fälle mit rechter Ansicht. Zehn Ansichten von zu weit gegangen. Zehn üble Dinge. Zehn rechte Dinge. Zehn Wege unheilsamer Handlungen. Zehn Wege heilsamer Handlungen. Zehn ungültige Abstimmungen. Zehn gültige Abstimmungen. Zehn Übungsvorschriften der Novizen. Ein mit zehn Eigenschaften versehener Novize soll ausgeschlossen werden.
Ein mit zehn Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Toren: wenn er seiner eigenen Rede keine Schranken setzt; wenn er dem Reden anderer keine Schranken setzt; wenn er seiner eigenen Rede keine Schranken gesetzt hat, und nachdem er [auch] anderen in deren Rede keine Schranken gesetzt hat, führt er unrechtmäßige Verfahren ohne Zustimmung durch; wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist; wenn er nicht die Wurzel eines Vergehens kennt; wenn er nicht das Entstehen eines Vergehens kennt; wenn er nicht die Tilgung eines Vergehens kennt; wenn er nicht den Weg zur Tilgung eines Vergehens kennt.
Ein mit zehn Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Weisen – wenn er seiner eigenen Rede Schranken setzt; wenn er dem Reden anderer Schranken setzt; wenn er seiner eigenen Rede Schranken gesetzt hat, und nachdem er [auch] anderen in deren Rede Schranken gesetzt hat, führt er rechtmäßige Verfahren mit Zustimmung durch; wenn er weiß, was ein Vergehen ist; wenn er die Wurzel eines Vergehens kennt; wenn er das Entstehen eines Vergehens kennt; wenn er die Tilgung eines Vergehens kennt; wenn er den Weg zur Tilgung eines Vergehens kennt.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Toren: wenn er nicht weiß, was ein Streitfall ist; wenn er nicht die Wurzel eines Streitfalles kennt; wenn er nicht die Entstehung eines Streitfalles kennt; wenn er nicht das Aufhören eines Streitfalles kennt; wenn er nicht die Art kennt; wenn er nicht die Herkunft kennt; wenn er nicht das Erlassene kennt; wenn er nicht die Erweiterung zum Erlassenen kennt; wenn er nicht weiß, wie die Sätze des Gesprochenen verbunden sind.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Weisen: wenn er weiß, was ein Streitfall ist; wenn er die Wurzel eines Streitfalles kennt; wenn er die Entstehung eines Streitfalles kennt; wenn er das Aufhören eines Streitfalles kennt; wenn er den Weg kennt, der zum Aufhören eines Streitfalles führt; wenn er die Art kennt; wenn er die Herkunft kennt; wenn er das Erlassene kennt; wenn er die Erweiterung zum Erlassenen kennt; wenn er weiß, wie die Sätze des Gesprochenen verbunden sind.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Toren: wenn er nicht weiß, was eine Ankündigung ist; wenn er nicht weiß, wie eine Ankündigung auszuführen ist; wenn er vorher nicht geschickt ist; wenn er nachher nicht geschickt ist; wenn er nicht die [rechte] Zeit kennt; wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er das von seinem Lehrer Überlieferte nicht korrekt erfasst hat, wenn er dabei nicht richtig aufgepasst hat, wenn er nicht gut darüber nachgedacht hat.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Weisen: wenn er weiß, was eine Ankündigung ist; wenn er weiß, wie eine Ankündigung auszuführen ist; wenn er vorher geschickt ist; wenn er nachher geschickt ist; wenn er die [rechte] Zeit kennt; wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er das von seinem Lehrer Überlieferte korrekt erfasst hat, wenn er dabei richtig aufgepasst hat, wenn er gut darüber nachgedacht hat.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Toren: wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er nicht beide Pātimokkhas ausführlich nach Lehrsätzen und Abschnitten auswendig gelernt hat, sie nicht richtig einteilen kann, sie nicht richtig gründlich analysiert hat; wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er nicht geschickt genug ist, um einen Streitfall zu untersuchen.
Ein mit zehn weiteren Eigenschaften versehener Kenner des Regelwerkes kommt in den Ruf eines Weisen: wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er beide Pātimokkhas ausführlich nach Lehrsätzen und Abschnitten auswendig gelernt hat, sie richtig einteilen kann, sie richtig gründlich analysiert hat; wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wieder gutzumachendes und was ein nicht wieder gutzumachendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er geschickt darin ist, einen Streitfall zu untersuchen. [248]
Auf einen mit zehn Eigenschaften versehenen Mönch mag man sich als Gremiumsteilnehmer einigen. Zehn Gründe bedingten, dass vom Vollendeten für seine Anhänger Übungsvorschriften erlassen wurden. Zehn Gefahren für den, der die Gemächer eines Fürsten betritt. Zehn Dinge zum Geben. Zehn Juwelen. Der zehnteilige Mönchsorden. Als eine Zehnergruppe mag man die Hochordination ausführen. Zehn [Arten von] Fetzenroben. Zehn Farben für Roben. Bis zu zehn Tage mag man eine Extra-Robe benutzen. Zehn Ejakulate. Zehn [Arten von] Frauen. Zehn [Arten] Gattin. In Vesāli wurden zehn Thesen verhandelt. Zehn Personen sind nicht zu grüßen. Zehn Arten des Beschimpfens. Auf zehnerlei Weise wird Verleumdung in Umlauf gebracht. Zehn [Arten von] Unterkunft. Zehn Gefälligkeiten wurden erbeten. Zehn unrechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Zehn rechtmäßige Pātimokkha-Aussetzungen. Zehn Vorteile des Reisschleimes. Zehn unerlaubte Fleischsorten. Zehn mit höchstens. Ein Mönch mit zehn Regenzeiten, der fähig und erfahren ist, mag die Ordination geben, mag die Hochordination geben, mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen. Eine Nonne mit zehn Regenzeiten, die fähig und erfahren ist, mag die Ordination geben, mag die Hochordination geben [249] , mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen. Einer Nonne mit zehn Regenzeiten, die fähig und erfahren ist, mag man erlauben, in den Nonnenstand zu erheben. [250] Einer Verheirateten, die [wenigstens] zehn Jahre alt ist, mag man die Übungsvorschriften geben.
Die Zehner sind beendet.
Bosheiten, Art
der Überwindung,
üble, rechte, zu weit gegangen,
üble als auch rechte Dinge,
unheilsam und heilsam auch.
Abstimmung gültig, ungültig,
Novizen und auszuschließen,
dann Rede und auch Streitfälle,
Ankündigung und leichtes dann.
Leichtes wie auch schweres,
dunkles-helles unterscheiden,
Gremium, und Übungsregeln,
Privatgemach und Dinge auch.
Juwelen und
der Zehnteilige,
ebenso Ordination,
die Fetzenrobe, Farben auch,
zehn Tage, Ejakulat, Frau.
Gattin, dann zehn Thesen,
nicht zu grüßen und Beschimpfen,
Verleumdung als auch Unterkunft,
Gefälligkeiten, unrechtmäßig.
Rechtmäßig, Reisbrei, Fleisch,
mit höchstens, Mönche, Nonnen
auch,
erheben, Verheiratete,
die Zehner, wohl erklärt sie sind.
331. Elf Personen, die nicht hochordiniert sind, soll man nicht hochordinieren, und [bereits] hochordinierte soll man ausschließen. Elf [Arten von] Sandalen sind nicht erlaubt. Elf [Arten von] Almosenschalen sind nicht erlaubt. Elf Roben sind nicht erlaubt. Elf [Vergehen mit] bis zu dreimaliger Ermahnung]. Für Nonnen[-Anwärterinnen] gibt es elf Hindernisse, die vorher abgefragt werden sollen. Elf Roben sollen bestimmt werden. Elf Roben sollen nicht überlassen werden. Elf sind bei Aufgang der Dämmerung ein [Vergehen mit] Aushändigung [und Abbitte]. Elf [Arten von] Blöcken sind erlaubt. Elf [Arten von] Gürtelschnallen sind erlaubt. Elf irdene Dinge sind nicht erlaubt. Elf irdene Dinge sind erlaubt. Elf Gründe zum Aufhören der Anleitung. Elf Personen sind nicht zu grüßen. Elf mit höchstens. Elf Gefallen wurden erbeten. Elf schlechte (Gemeinde-)Grenzen. Eine Person, die das Beschimpfen und Beleidigen pflegt, setzt sich elferlei Gefahren aus.
Jemand, der das Wohlwollen, das gemüterlösende, pflegt, entfaltet, häufig übt, es zur Triebfeder und Grundlage gemacht, es festigt, entfaltet und zur rechten Vollendung bringt, der hat [diese] elf Vorteile zu erwarten: er schläft friedlich; er erwacht friedlich; er hat keine bösen Träume; er ist den Menschen lieb; er ist den übermenschlichen Wesen lieb; die Gottheiten schützen ihn; Feuer, Gift und Waffen können ihn nicht verletzen; sein Geist sammelt sich schnell; sein Gesichtsausdruck ist heiter; er hat einen unverstörten Tod; sollte er nicht zu noch Höherem vordringen, so wird er in einer Brahmawelt wiedergeboren. Jemand, der das Wohlwollen, das gemüterlösende, pflegt, entfaltet, häufig übt, es zur Triebfeder und Grundlage gemacht, es festigt, entfaltet und zur rechten Vollendung bringt, der hat [diese] elf Vorteile zu erwarten.
Die Elfer sind beendet.
Auszuschließende, Sandalen,
dann Schalen, und auch Roben,
dreimalig und fragen sollen,
bestimmen auch und überlassen.
Dämmerung, Blöcke, Schnallen,
nicht erlaubt und auch erlaubt,
Anleitung und nicht zu grüßen,
mit höchstens, Gefälligkeiten,
schlechte Grenze, Beschimpfender,
elferlei, wer Wohlwollen pflegt.
[Das war] die ansteigende
[Zählung].
Die Einer, dann die Zweier auch,
die Dreier, Vierer, Fünfer,
dann Sechser, Sieb’ner, Achter
auch,
die Zehner und die Elfer dann.
Zum Wohle aller Lebewesen,
ein solcher, der die Lehre weiß,
die Zählung fleckenlos,
vom großen Helden dargelegt.
Die um eins ansteigende [Zählung] ist beendet.
[192] asallekhatā nicht beschränken auf das (aller-)notwendigste an Grunderfordernissen.
[193] kāḷe / juṇhe gemeint sein dürften die Neumond- und Vollmondtage (Uposatha).
[194] vattha auch „Tuch, Stoff“.
[195] anapadāna Er begeht immer wieder dieselben Vergehen.
[196] In Cvg 6 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt.
[197] In Cvg 15 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt.
[198] In Cvg 27 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt.
[199] In Cvg 39 werden dazu Fünfergruppen angeführt, z.B.: „Wenn er versucht, Hausleuten deren Gewinn vorzuenthalten, wenn er versucht, unter Hausleuten Unheil zu stiften, wenn er versucht, Hausleute abreisen zu lassen, wenn er Hausleute beschimpft und/oder schmäht, wenn er Hausleute gegeneinander aufbringt.“
[200] In Cvg 50 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt, beginnend mit: „... wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt.“
[201] In Cvg 59 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt, beginnend mit: „... wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt.“
[202] In Cvg 69 werden die Dreiergruppen vollständig angeführt, beginnend mit: „... wenn er mit Hausleuten zusammen lebt und/oder unangemessenen Umgang mit Hausleuten pflegt.“
[203] āgāḷhāya ceteyya Das dürfte für alle hier nicht genannten Verfahren stehen.
[204] apakatatto d.h. nicht korrekt hochordiniert.
[205] du-(m)maṅkūnaṃ wird laut Kommentar mit „schlechter Tugend, übles Benehmen“ erklärt. Maṇku bedeutet „niedergeschlagen“ und davor die schlecht machende Vorsilbe du- ergeben wenig Sinn.
[206] = Cvg 343.
[207] vaccapādukā, passāvapādukā, ācamanapādukā weil es nur dem Namen nach „Schuhe“ sind (→ Mvg 251 bzw. Cvg 290).
[208] pāda-ghaṃsani. Auch „Fußkratzer“ (→ Cvg 269).
[209] sakkhara WPD: „Kieselstein, Kies“; IBH: „Stein“; D/O: „Sandstein“. Eine Scherbe ergibt Sinn, denn mit der relativ scharfen und etwas gezackten Bruchkante lässt sich (nach dem Baden) Hornhaut recht gut entfernen.
[210] kathala In den Wörterbüchern steht dazu „Kiesel“. Ein gewöhnlicher (großer) Kiesel eignet sich aufgrund seiner glatten Oberfläche nicht als Hautkratzer. Hier ist ein gebrochener (Kiesel-)Stein gemeint, dessen raue Bruchfläche sich als Reibefläche gut eignet.
[211] samudda-pheṇaka.
[212] āvāsiko auch hier steht „Ortsansässiger“.
[213] saddhivihāriko wtl.: „Mitbewohner“.
[214] antevāsiko wtl.: „unter [ihm] Wohnender“.
[215] mantā bhāsā statt „– vāca“.
[216] pubbakicca wtl: „Vor-Pflichten“. Das sind laut Pāt fünf. Es gibt allerdings vier Voraufgaben (pubbakaraṇā): die Uposathahalle fegen, das Licht anzünden, das Wasser zum Trinken und Waschen bereitstellen, in der Uposathahalle Sitze herrichten.
[217] alajjī d.i. eine schamlose oder fahrlässige Person, die bewusst Vergehen begeht und diese verheimlicht.
[218] duvidhā IBH: „vierfach“.
[219] anadhiṭṭhāna d.h. wenn er zufällig zu einer Speisung dazukommt.
[220] avikappanā dürfte sich auf aufgelesene Speisen (Früchte) beziehen.
[221] Das sind dieselben wie im Zweier-Kapitel, es fehlt: wer nicht darum gebeten hat.
[222] gatapaṭiyāgata wtl: „gegangen und gekommene“. IBH: „...vom Leichenfeld“. Kambodja-Version: „bezahlte und als Bezahlung“ (bhatapaṭiyābhata). In Vism (II, 1 „Dhutaṅga“) werden 23 Arten angeführt.
[223] kusāvahāro IBH verweist auf den Begriff tiṇahāriyo in BhuV 84.
[224] mahācorā → BhuV 195.
[225] avissajjaniyāni → Cvg 321.
[226] avebhaṅgiyāni → Cvg 322.
[227] saṅghā Vier Orden gibt es: Mönche, Nonnen, Laienanhänger und Laienanhängerinnen. Hier ist die Größe einer Ordensversammlung gemeint: Vierergruppe, Fünfergruppe, Zehnergruppe, Zwanzigergruppe und eine Gruppe von mehr als zwanzig (→ Mvg 388).
[228] cittakamma das bezieht sich auf Cvg 299.
[229] Hier erkennt man deutlich, dass es nur eine stereotype Wiederholung ist, denn die Nonnen sind laut Garudhamma 3 dazu verpflichtet, den Feiertag zu erfragen – daher besteht auch keine zwingende Notwendigkeit ihn zu kennen.
[230] anāmantacāre āpajjati. Es ist ein Kathina-Privileg, ohne Bescheid geben zu müssen, unterwegs sein zu dürfen (anāmantacāre). IBH: „er begeht (das Vergehen des) Almosengehens ohne um Erlaubnis gefragt zu haben“ (he falls into [the offence of] walking for alms without having asked for permission) ist abwegig, denn das Almosengehen ist (normalerweise) Pflicht für Ordinierte (→ Vier Grunderfordernisse, die bei der Hochordination genannt werden).
[231] aggi-paricitaṃ „verletzt“; „überwunden, überwältigt“. Dazu → Cvg 250.
[232] nidānaṃ die Präambel (Einleitung, wie in Mvg 134).
[233] Das entspricht exakt dem Wortlaut der Pātimokkharezitation in Kürze → in Mvg 150.
[234] lahuk-aṭṭhamakā ete IBH ist der Meinung, es müsse zweifellos lahukathāmakā heißen wegen der Metrik (no doubt reading thamakā for thāmakā metri causa).
[235] sugata-vidatthā bezeichnet die Spanne zwischen Handgelenk und Fingerspitze. Sugata („gut-gehend“ also „gängig“, d.h. „üblich“, „normal“) ist ein Standard-Maß und hat mit dem Vollendeten nichts zu tun.
[236] asekkhe hier im Sinne von „Ausgelernter“.
[237] In CSTP steht: [paṭikātabbā (sabbattha) aṭṭhakathā ca campeyyakkhandhake adhammakammādikathā ca oloketabbā] Das soll so ausgeführt werden, wie es im Kommentar zum Campā-Abschnitt, unter „gültig und ungültig“ aufgezeigt wird.
[238] sīlavā „charaktervoll, charakterstark, gesittet, ehrenhaft“.
[239] IBH trennt gocara („Weidegrund“, also die Gegend, wo er seinen Unterhalt bekommt) ab. Aber die selben Eigenschaften erscheinen in → Cvg 231 als Voraussetzung für einen Mönch, der in ein Gremium zur Streitbeilegung berufen werden soll.
[240] sīlavā „charaktervoll, charakterstark, gesittet, ehrenhaft“.
[241] IBH trennt gocara („Weidegrund“, also die Gegend, wo er seinen Unterhalt bekommt) ab. Aber die selben Eigenschaften erscheinen in → Cvg 231 als Voraussetzung für einen Mönch, der in ein Gremium zur Streitbeilegung berufen werden soll.
[242] Das bezieht sich auf Mvg 453, wo zur Ordensspaltung neigende Mönche bedenken sollen, dass die Suspendierung eines Mönches zu (zwei Mal) acht schlechten Erscheinungen führt.
[243] Das bezieht sich auf Mvg 454, wo ein zur Ordensspaltung neigender Mönch bedenken soll, dass seine Suspendierung zu (zwei Mal) acht schlechten Erscheinungen führen kann.
[244] → Cvg 348.
[245] Aṭṭhamaṃ vatthuṃ paripūrentiyā desitāpi adesitā hoti. Das bezieht sich auf die Pflicht der Mönche, die Nonnen zu belehren – und zwar nur die Acht Garudhamma (→ BhuV 811).
[246] aṭṭhavācikā upasampadā einer Nonne, d.h. zwei Mal das Verfahren mit Ankündigung, zwei Ausrufungen und Verkündung.
[247] Das bezieht sich auf Mvg 350 (Visākhā).
[248] Ganz eindeutig wird hier klar, dass es sich bei diesen „Zehnern“ nur um eine Zusammenstellung der „Fünfer“ handelt.
[249] Das ist definitiv falsch! Eine Nonne darf erst mit wenigstens zwölf Ordensjahren hochordinieren (→ BhīV, Pāc 74).
[250] Das ist definitiv ebenso falsch! Eine Nonne darf erst hochordinieren, wenn man sie vorher dazu autorisiert hat (→ BhīV, Pāc 75).