Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

Fortlaufende Wiederholung

5. Fragen, beginnend mit Feiertag

Fragen zu Anfang, Mitte und Ende

 

332. Was ist beim (Ordens-)Verfahren des Feiertages Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim (Ordens-)Verfahren des Einladens Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verwarnungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Unterwerfungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Ver­bannungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren des Verzeihungerbittens Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Suspendierungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Bewährungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren des Neuanfangs Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Ehrerbietungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Rehabititations-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Ordina­tions-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Aufhebungs-Verfahren der Verwarnung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Ab­schluss? Was ist beim Aufhebungs-Verfahren der Unterwerfung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Aufhebungs-Verfahren der Ver­bannung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Aufhe­bungs-Verfahren des Verzeihungerbittens Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Aufhebungs-Verfahren einer Suspendierung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren des Unschuldi­genstatus Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Ver­fahren des Status eines vormals Irren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren des Übeltäterstatus Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren des Gras darüber wachsen lassens Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren zur Übereinkunft auf einen Nonnenunterweiser Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Erlaubnis-Verfahren zur Abwesenheit von [einer der] drei Roben Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Erlaub­nis-Verfahren zur Sitzmatte[-nherstellung] Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren zur Übereinkunft auf einen Geldwegwerfer Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren zur Übereinkunft auf einen Gewandannehmer Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Verfahren zur Übereinkunft auf einen Almosenschalen­annehmer Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Erlaub­nis-Verfahren zur Stock[-benutzung] Anfang, was ist die Mitte, was ist der Ab­schluss? Was ist beim Erlaubnis-Verfahren zur Trageband[-benutzung] Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Was ist beim Erlaubnis-Verfahren zur Stock- und Trageband[-benutzung] Anfang, was ist die Mitte, was ist der Ab­schluss?

Antworten zu Anfang, Mitte und Ende

 

333. Was ist beim (Ordens-)Verfahren des Feiertages Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim (Ordens-)Verfahren des Feiertages ist das Versam­meln der Anfang, das Ausführen [der Pātimokkha-Rezitation] ist die Mitte, die Beendigung ist der Abschluss.

Was ist beim (Ordens-)Verfahren des Einladens Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim (Ordens-)Verfahren des Einladens ist das Versam­meln der Anfang, das Ausführen [des gegenseitigen Einladens] ist die Mitte, die Beendigung ist der Abschluss.

Was ist beim Verwarnungs-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Verwarnungs-Verfahren ist der Sachverhalt und die Person der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkündung ist der Abschluss.

Was ist beim Unterwerfungs-Verfahren ... – ... beim Verbannungs-Verfah­ren ... – ... beim Verfahren des Verzeihungerbittens ... – ... beim Suspendierungs-Verfahren ... – ... beim Bewährungs-Verfahren ... – ... beim Verfahren des Neuanfangs ... – ... beim Ehrerbietungs-Verfahren ... – ... beim Rehabititations-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Rehabititations-Verfahren ist der Sachverhalt und die Person der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkündung ist der Abschluss.

Was ist beim Ordinations-Verfahren Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Ordinations-Verfahren ist die Person der Anfang, die Ankündi­gung ist die Mitte, die Beschluss-Verkündung ist der Abschluss.

Was ist beim Aufhebungs-Verfahren der Verwarnung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Aufhebungs-Verfahren der Verwarnung ist korrektes Verhalten der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkündung ist der Abschluss.

Was ist beim Aufhebungs-Verfahren der Unterwerfung ... – ... beim Aufhe­bungs-Verfahren der Verbannung ... – ... beim Aufhebungs-Verfahren des Verzei­hungerbittens ... – ... beim Aufhebungs-Verfahren einer Suspendierung Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Aufhebungs-Verfahren einer Suspendierung ist korrektes Verhalten der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkündung ist der Abschluss.

Was ist beim Verfahren des Unschuldigenstatus Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Verfahren des Unschuldigenstatus ist der Sachverhalt und die Person der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkün­dung ist der Abschluss.

Was ist beim Verfahren des Status eines vormals Irren ... – ... des Übeltäter­status ... – ... des Gras darüber wachsen lassens ... – ... der Einigung auf einen Nonnenunterweiser ... – ... der Erlaubnis zur Abwesenheit von [einer der] drei Roben ... – ... der Erlaubnis der Matte[-nherstellung] ... – ... der Einigung auf einen Geldwegwerfer ... – ... der Einigung auf einen Gewandannehmer ... – ... der Einigung auf einen Almosenschalenannehmer ... – ... der Stockerlaubnis ... – ... der Tragebanderlaubnis ... – ... Was ist beim Erlaubnis-Verfahren zur Stock- und Trageband[-benutzung] Anfang, was ist die Mitte, was ist der Abschluss? Beim Erlaubnis-Verfahren zur Stock- und Trageband[-benutzung] ist der Sachverhalt und die Person der Anfang, die Ankündigung ist die Mitte, die Beschluss-Verkün­dung ist der Abschluss.

Die Fragen und Antworten zum Feiertag sind beendet.

Abhandlung der Ursachen

 

334. Zehn Gründe haben den Erhabenen dazu bewogen, für seine Nachfolger die Übungsvorschriften zu erlassen: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Mönche, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Ein­flüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin.

Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Annehmlichkeit des Ordens. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Zügelung übel­denkender Menschen. Denn mit der Zügelung übeldenkender Menschen kommt es zu angenehmen Verweilen integrer Mönche. Denn mit dem angenehmen Ver­weilen integrer Mönche kommt es zur Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz. Denn mit der Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz kommt es zur Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen. Denn mit der Ab­wehr von Einflüssen auf künftige Existenzen kommt es zum Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten. Denn mit dem Erfreuen der [an der Lehre noch] Uner­freuten kommt es zur Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten. Denn mit der Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten kommt es zur Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre. Denn mit der Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre kommt es zur Unterstützung der Disziplin.

Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Annehmlichkeit des Ordens. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Zügelung übel­denkender Menschen. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zum angenehmen Verweilen integrer Mönche. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zum Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre. Denn mit der Vorzüglichkeit des Ordens kommt es zur Unterstützung der Disziplin.

Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Zügelung übelden­kender Menschen. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zu ange­nehmen Verweilen integrer Mönche. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zum Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Unterstützung der Disziplin. Denn mit der Annehmlichkeit des Ordens kommt es zur Vorzüglichkeit des Ordens.

Denn mit der Zügelung übeldenkender Menschen ... – ... mit dem angeneh­men Verweilen integrer Mönche ... – ... mit der Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz ... – ... denn mit Abwehr von Einflüssen auf künftige Exis­tenzen ... – ... denn mit dem Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten ... – ... denn mit der Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten ... – ... denn mit der Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre ... – ... denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Vorzüglichkeit des Ordens. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Annehmlichkeit des Ordens. Denn mit der Unter­stützung der Disziplin kommt es zur Zügelung übeldenkender Menschen. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zum angenehmen Verweilen integ­rer Mönche. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zum Erfreuen der [an der Lehre noch] Uner­freuten. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten. Denn mit der Unterstützung der Disziplin kommt es zur Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre.

Hundert Bedeutungen, hundert Dinge,
und zweihundert Ausdrucksweisen,
vierhundert Erkenntnisse,
>abgehandelt in den Ursachen.

Die Abhandlung der Ursachen ist beendet.

Zusammenfassung

Zuerst gibt es da acht Fragen,
dann acht auch bei den Ursachen,
sechzehn sind’s für Mönche dann,
sechzehn sind’s für Nonnen auch.

Wiederholung von Entzweiung,
und dann um eins ansteigend,
Einladung [251] , Ursachenabhandlung,
so ist der großen Abschnitt eingeteilt.

Der große Abschnitt ist beendet. [252]

6. Zusammenstellung von Versen

1. Den Vorschriftenerlässen angehangen

 

335.   

Die Robe auf der einen Schulter,
zum Gruß die Hände hochgehoben,
Ist Erflehen aufgestiegen,
oder warum kamst Du hierher?

Erlasse zweier Regelwerke,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.
Wieviele Regeln es auch sind,
in wieviel Städten kam’s zum Erlass?

’Ne gute Sach’ ist Dein Erscheinen,
gründlich tust Du’s untersuchen.
Dir will ich’s sicherlich erklär’n,
auf dass Du darin wirst geschickt.

Erlasse zweier Regelwerke,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.
Da wurden dreieinhalbhundert,
in sieben Städten aufgestellt.

Erlassen in welch sieben Städten?
Ach bitte gib mir Antwort drauf.
Wenn aufmerksam Du meiner Redeweise folgst,
kann das zu Deinem Vorteil sein.

Vesāli und Rājagaha,
in Sāvatthi und in Āḷavī,
in Kosambi und bei den Sakya,
auch bei den Bhaggas wurd’ erlassen.

In Vesāli, wieviel Erlasse?
In Rājagaha warn’s wieviel?
Wieviele warn’s in Sāvatthi?
Wieviel gemacht in Āḷavī?

Wieviel Erlasse in Kosambi?
Wieviele bei den Sakya gesprochen?
Wieviel Erlasse bei den Bhaggas?
Auf meine Fragen antworte.

Zehn Erlasse in Vesāli,
einundzwanzig in Rājagaha,
sechs weniger als dreihundert [253] ,
sind alle in Sāvatthi gemacht.

Sechs in Āḷavī erlassen sind,
acht in Kosambi aufgestellt,
acht bei den Sakyas gesagt,
drei erlassen bei den Bhaggas.

Was in Vesāli ward erlassen,
höre, wie es wirklich war:
Geschlechtsverkehr, genommen, übermenschlich [254] ,
überzählig und schwarz.

Wahrheitsgemäß, arrangierte Speisung,
Zahnputzwasser, Nacktasket,
Beschimpfung eines Mönches,
in Vesāli war’n zehn gemacht.

Was in Rājagaha erlassen,
höre, wie es wirklich war:
Diebstahl geschah in Rājagaha,
zwei grundlos, zwei mit Spaltung.

Unterrobe, Geld und Garn auch,
üble Nachrede, Speisung arrangiert,
Gruppenmahl, zur falschen Zeit,
Umgang, Baden, weniger als zwanzig.

Robe gegeben, Anweisungen,
wurden gemacht in Rājagaha.
Bergfest, Wandern, so ähnlich,
Zustimmung geben [255] , [sind] einundzwanzig.

Was in Sāvatthi erlassen,
höre, wie es wirklich war:
Viererlei Ausschlussvergehen,
sechzehn der Ordensversammlung.

Und es sind zwei Unbestimmte,
vierundzwanzig Aushändigung,
einhundertsechsundfünfzig,
der Kleineren wurden gelehrt.

Dann zehn der Tadelnswerten,
und zweiundsiebzig Übungsregeln,
sechs weniger als dreihundert [256] ,
sind alle in Sāvatthi gemacht.

Was in Āḷavī erlassen,
höre, wie es wirklich war:
Hütte, Seide Lagerstatt auch,
graben, „Geh Gottheit“,
mit Lebewesen besprenkeln,
sechs war’n in Āḷavī gemacht.

Was in Kosambi erlassen,
höre, wie es wirklich war:
große Stätte, schwer ermahnbar,
Ausflüchte, Tür, Gebranntes auch,
Missachtung, gute Lehre,
als achtes über Milchgetränk.

Was bei den Sakya erlassen,
höre, wie es wirklich war:
Schafwolle, Schalen auch,
und Unterweisung, Medizin.

Nadel[-behältnis], Waldkloster,
acht [257] warn’s in Kapilavatthu;
Wasserreinigung, Belehrung,
den Nonnen wurde das gelehrt.

Was bei den Bhaggas erlassen,
höre, wie es wirklich war:
zum Wärmen Feuer angezündet,
essenbeschmiert, Reis enthaltend.

Viererlei Ausschlussvergehen,
mit Ordensversammlung werden’s
sieben, mit Aushändigung
acht, zweiunddreißig Kleinere.

Zwei Tadelnswerte, drei Übungsregeln,
sechsundfünfzig Übungsregeln,
in sechs Städten hat erlassen sie,
der Buddha, Sonnenfolger.

Sechs weniger als dreihundert,
sind alle in Sāvatthi gemacht,
aus Mitgefühl vom Buddha,
dem ruhm[reichen Herrn] Gotama.

2. Vier Abfallensarten

 

336.   

Was wir gefragt, ward uns erklärt,
nicht anderweis’ beantwortet.
Anderes ich frage, bitte sag mir,
Schweres, Leichtes, Wiedergutzumachendes,
Nichtwiedergutzumachendes, Übles als auch nicht so Übles,
bis zu drei Mal Ermahnte,

für alle gültig, nicht für alle,
jene Einteilung [258] , wie man Streit beilegt.
Alle das erkläre mir,
Wohlan, wir lauschen Deiner Rede.

Einundzwanzig sind’s der Schweren,
und acht sind’s ohne Überrest.
Die Schweren sind die Groben,
jene Groben, die von Tugend abfallen.
Ausschluss und Ordensversammlung,
„Tugendabfallen“ nennt man sie.

Schwerer Verstoß und Abbitte,
zu Gestehendes, schlecht Getanes,
schlecht Gesproch’nes, dann, wer and’re
beschimpft als auch zum Lachen bringt,
dies sind Abfall vom Wandel und beizulegen.

Verkehrte Ansicht ergreifen sie,
ungute Lehre Schätzende,
die falsch auslegen den Vollendeten,
die Unverständigen, Verblendeten,
sie sind von rechter Ansicht abgefallen und beizulegen.

Aufgrund des Lebenserwerbes, um des Lebensunterhaltes willen äußert einer, der Übles wünscht, einer, der von Begehren überwältigt ist, Unwahres, nicht vorhan­dene übermenschliche Erreichungen; aufgrund des Lebenserwerbes, um des Lebensunterhaltes willen betätigt sich einer als Kuppler; aufgrund des Lebens­erwerbes, um des Lebensunterhaltes willen wird gesagt: „Wer in deinem Kloster lebt, jener Mönch ist ein Heiliger.“; aufgrund des Lebenserwerbes, um des Lebens­unterhaltes willen erfragt ein Mönch besondere Speisen für sich selber und ver­zehrt diese; aufgrund des Lebenserwerbes, um des Lebensunterhaltes willen erfragt eine Nonne besondere Speisen für sich selber und verzehrt diese; aufgrund des Lebenserwerbes, um des Lebensunterhaltes willen wird, ohne krank zu sein, für sich selber um Reis und Curries gebeten und verzehrt. Das ist Abfallen vom rechten Lebensunterhalt und beizulegen.

Elf sind’s bei bis zum dritten Mal,
hör zu, wie sie wirklich sind:
dem Suspendierten nachfolgen,
achterlei bis zum dritten Mal,
Ariṭṭha und Caṇḍakāḷī,
das sind die mit bis zu drei Mal.

3. Abzuschneiden

 

337. Wieviele mit abzuschneiden? Wieviele mit zerbrechen? Wieviele mit abzu­reißen? Wieviele mit nicht an andere auszuhändigen? Wieviele Mönchs-Überein­künfte? Wieviele mit ordnungsgemäßem Verlauf? Wieviele mit höchstens? Wie­viele mit wissentlich? Erlasse vom Erwachten, dem Gefolgsmann der Sonne.

Sechs mit abzuschneiden. Eine mit zerbrechen. Eine mit abzureißen. Vier mit nicht an andere auszuhändigen. Vier Übereinkünfte auf Mönche. Sieben mit ordnungsgemäßem Verlauf. Vierzehn mit höchstens. Sechzehn mit wissentlich. [Das sind die] Erlasse vom Erwachten, dem Gefolgsmann der Sonne.

4. Nicht gemeinsam

 

338.   

Zweihundertzwanzig Mönchsvorschriften,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.
Dreihundertvier Nonnenvorschriften,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.

Mönche haben sechsundvierzig
mit den Nonnen nicht gemeinsam.
Nonnen haben hundertdreißig
mit den Mönchen nicht gemeinsam.

Demnach hundertsechsundsiebzig,
haben beide nicht gemeinsam.
[Doch in] hundertvierundsiebzig,
beide sich zu üben haben.


Zweihundertzwanzig Mönchsvorschriften,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.
Hör zu, wie sie wirklich sind:

Viererlei Ausschlussvergehen,
dreizehn der Ordensversammlung,
und es sind zwei Unbestimmte,
dreißig sind’s mit Aushändigung,
und zweiundneunzig Kleinere,
vierzig zu Gestehende,
fünfundsiebzig Übungsregeln.

Und diese Zweihundertzwanzig
sind die Vorschriften der Mönche,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.

Einhundertundvierunddreißig,
Vorschriften für die Nonnen sind.
Am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.
Hör zu, wie sie wirklich sind:

Achterlei Ausschlussvergehen,
siebzehn der Ordensversammlung,
dreißig sind’s mit Aushändigung,
hundertsechsundsechzig als Kleinere bezeichnet werden,
acht sind zu Gestehende,
fünfundsiebzig Übungsregeln.

Und diese dreihundertundvier
sind die Vorschriften der Nonnen,
am Feiertag komm’ sie zur Rezitation.

Sechsundvierzig haben Mönche
nicht gemeinsam mit den Nonnen.
Hör zu, wie sie wirklich sind:

Die [sechs] mit Ordensversammlung,
plus zwei Unbestimmte sind acht;
dazu zwölf mit Aushändigung,
mit denen sind es zwanzig dann.

Dann zweiundzwanzig Kleinere,
und vier, die zu gestehen sind.
Das sind die sechsundvierzig nun,
die Mönche nicht mit Nonnen teilen.

Hundertdreißig haben Nonnen
nicht gemeinsam mit den Mönchen.
Hör zu, wie sie wirklich sind:

Vier Arten Ausschlussvergehen,
von zehn befreit der Orden sie,
dazu zwölf mit Aushändigung,
dann sechsundneunzig Kleinere,
und acht, die zu gestehen sind.

Das sind die hundertdreißig nun,
die Nonnen nicht mit Mönchen teilen.

Einhundertsechsundsiebzig sind’s,
die beide nicht gemeinsam haben.
Hör zu, wie sie wirklich sind:
Vier Arten Ausschlussvergehen,
mit Ordensversammlung werden’s sechzehn,
dann sind’s noch zwei Unbestimmte,
und vierundzwanzig Auszuhändigen.

Hundertachtzehn sind es dann,
die Kleinere genannt werden,
und zwölf, die zu gestehen sind.
Einhundertsechsundsiebzig sind’s,
die beide nicht gemeinsam haben.

Da gibt es hundertvierundsiebzig,
beidseits gült’ge Übungsregeln.
Hör zu, wie sie wirklich sind:
Vier Arten Ausschlussvergehen,
mit Ordensversammlung werden’s sieben.

Dann achtzehn mit Aushändigung,
siebzig Kleinere sind ähnlich,
fünfundsiebzig Übungsregeln.
Das sind die hundertvierundsiebzig,
beidseits gült’gen Übungsregeln.

Acht Ausschlüsse sind üble Haken,
dem Palmstumpf gleichzusetzen,
wie welkes Blatt, zerbroch’ner Stein,
wie ein abgeschnitt’ner Kopf, ein solcher ist,
wie eine Palme mit abgeschnitt’nem Wipfel,
fürderhin kein Wachsen haben.

Dreiundzwanzig Ordensversammlung,
zwei der Unbestimmten,
zweiundvierzig mit Aushändigung,
einhundertachtzig Abbitten,
und zwölf, die zu gestehen sind.

Fünfundsiebzig Übungsregeln,
mit drei Verfahren beizulegen sind:
in Anwesenheit, Gestehen,
und Gras darüber wachsen lassen.

Zwei Feiertag’, zwei Einladung’,
der Sieger lehrte vier Verfahr’n.
Vier von fünf Rezitationen,
sind nicht verschieden,
und Vergehensarten sind es sieben.

Die vier Streitverfahren werden
beigelegt durch sieben Beilegungen.
Durch zwei, mit vieren, mit dreien
durch eins die mit Verpflichtung.



5. Beginnend mit Ausschlussvergehen


339.   

‘Ausschlussvergehen’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Abgefall’ner, Anderer, Gefallener,
in guter Lehre Vernichteter;
mit solchem kein Mitleben gibt’s,
eben deshalb nennt man es so.

‘Ordensversammlung’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Der Orden die Bewährung gibt,
den Neuanfang verordnet er,
die Ehrerbietung legt er auf,
eben deshalb nennt man es so.

‘Unbestimmte’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Unbestimmt und nicht bestimmt,
verschieden die Bestandteile,
eine von dreien steht darauf,
‘unbestimmt’ wird das genannt.

‘Schwervergehen’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Gesteht er auch nur eine Sache,
und die wird akzeptiert,
solch Übertretung ungleich ist für ihn,
eben deshalb nennt man es so.

‘Aushändigung’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
In Ordensmitte, Gruppenmitte,
sei’s auch nur einem Einzelnen,
nach Aufgeben ist’s zu gestehen,
eben deshalb nennt man es so.

‘Abbitte’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Verworfen hat er gute Lehren,
sich vergangen gegen Achtpfad,
wegen geistiger Verblendung,
eben deshalb nennt man es so.

‘Zu gestehend’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Ein Mönch, der von nicht Verwandten,
schwer zu bekomm’ne Speisen,
eigens bekommen, genießen sollt’,
‘verwerflich’ nennt man sowas.

Eingeladen und woanders speisen,
die Anweisung gebende Nonne,
nicht fortgesandt, dort speisen,
‘verwerflich’ nennt man sowas.

Gegangen zu vertrau’nder Familie,
die wenig hat, die arm ist auch,
nicht krank sein’d dort Speise nehmen,
‘verwerflich’ nennt man sowas.

Wer immer auch im Walde lebt,
wo’s schrecklich ist und fürchterlich,
dort speisen sollte, nichts gesagt habend,
‘verwerflich’ nennt man sowas.



Sollt’ von Nichtverwandten eine Nonne,
[gier-]befall’n gern mögen solches wie:
Schmalz, Öl, Honig, Melasse,
Fisch und Fleisch, auch Milch und Dickmilch,
eigens erbeten hab’ne Nonne,
ist schändlich in des Meisters Lehre.

‘Schlecht Getanes’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Verstöße und Verfehlungen,
Stolpern, das ist schlecht Getanes.

Der Mensch, der solch übles tun sollt’,
im off’nen sowie auch verdeckt,
’s ist ‘schlecht getan’ teilt man mit,
eben deshalb nennt man’s so.

‘Schlechte Rede’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Schlecht gesproch’ne, schlecht gesagte,
mit Unreinem, solch Worte.
Solches tut der Weise tadeln,
eben deshalb nennt man’s so.

‘Sekhiya’ nennt man sie,
höre, wie sie wirklich sind:
Übende, zu Schuldende,
dem Weg aufrichtig folgen sie.

Mit Absicht beginnt der Wandel,
den Mund beherrschend, gezügelt,
keine Regeln gibt’s wie diese,
eben deshalb nennt man es so.

Auf das Verborg’ne regnet’s hart,
nicht regnet’s hart auf Offenes;
deshalb deckt man Verborg’nes auf,
damit’s nicht hart drauf regnen tut.

Am Abhang ist der Weg des Wildes,
am Himmel ist der Weg des Vogels,
Nichtdasein ist der Weg der Lehre,
Erlöschen ist der Weg des Heil’gen.

[Das war die] Verszusammenstellung.

Zusammenfassung

In sieben Städten Erlass’nes,
und viererlei Abfallensart,
von Mönchen und von Nonnen
geteilt und nicht geteilt;
der Lehr’ zur Unterstützung,
dafür die Verszusammenstellung ist.

Die Zusammenstellung von Versen ist beendet.

 

7. Streitfall-Arten

1. Beginnend mit Wiederaufnahme

 

340. Vier [Arten] Streitfälle. Streitverursachte Streitfälle, vorwurfverursachte Streitfälle, vergehenverursachte Streitfälle, verpflichtungsverursachte Streitfälle. – Das sind die vier Streitfälle.

Bei diesen vier Streitfällen, wieviele Wiederaufnahmen gibt es da? Bei diesen vier Streitfällen gibt es zehn Wiederaufnahmen. Beim streitverursachten Streitfall sind es zwei Wiederaufnahmen, beim vorwurfverursachten Streitfall sind es vier Wiederaufnahmen, beim vergehensverursachten Streitfall sind es drei Wiederaufnahmen, beim verpflichtungsverursachten Streitfall ist es eine Wieder­aufnahme. – Das sind die zehn Wiederaufnahmen, die es bei den vier [Arten von] Streitfällen gibt.

Bei Wiederaufnahme eines streitverursachten Streitfalls, wieviele Beile­gungen werden da wieder aufgenommen? Bei Wiederaufnahme eines vorwurf­verursachten Streitfalls, wieviele Beilegungen werden da wieder aufgenommen? Bei Wiederaufnahme eines vergehensverursachten Streitfalls, wieviele Beilegun­gen werden da wieder aufgenommen? Bei Wiederaufnahme eines verpflichtungs­verursachten Streitfalls, wieviele Beilegungen werden da wieder aufgenommen?

Bei Wiederaufnahme eines streitverursachten Streitfalls werden zwei Bei­legungen wieder aufgenommen. Bei Wiederaufnahme eines vorwurfverursachten Streitfalls werden vier Beilegungen wieder aufgenommen. Bei Wiederaufnahme eines vergehensverursachten Streitfalls werden drei Beilegungen wieder aufge­nommen. Bei Wiederaufnahme eines verpflichtungsverursachten Streitfalls wird eine Beilegung wieder aufgenommen.

341. Wieviele Wiederaufnahmen [gibt es]? Auf wieviele Arten bringt man eine Wiederaufnahme zustande? Mit wievielen Eigenschaften ist eine Person ausge­stattet, die einen Streitfall wieder aufnehmen lässt? Wieviele Personen begehen bei der Wiederaufnahme eines Streitfalls ein Vergehen?

Zwölf Wiederaufnahmen [gibt es]. Auf zehnerlei Art bringt man eine Wiederaufnahme zustande. Eine mit vier Eigenschaften ausgestattete Person lässt einen Streitfall wieder aufnehmen. Vier Personen begehen bei der Wiederaufnah­me eines Streitfalls ein Vergehen?

Welche zwölf Wiederaufnahmen [sind das]? Wenn das Verfahren nicht durchgeführt wurde; wenn das Verfahren schlecht durchgeführt wurde; wenn das Verfahren erneut durchzuführen ist; wenn es nicht niedergeschlagen ist, wenn es schlecht niedergeschlagen ist; wenn es erneut niederzuschlagen ist; wenn es nicht entschieden ist; wenn es schlecht entschieden ist; wenn es erneut zu entscheiden ist; wenn es nicht beigelegt ist; wenn es schlecht beigelegt ist; wenn es erneut beizulegen ist. – Das sind die zwölf Wiederaufnahmen.

Auf welche zehn Arten bringt man eine Wiederaufnahme zustande? Dort, wo ein Streitfall entstand, da lässt er ihn wieder aufnehmen; dort, wo ein Streitfall beigelegt wurde, da lässt er ihn wieder aufnehmen; unterwegs lässt er einen Streit­fall wieder aufnehmen; einen unterwegs beigelegten Streitfall lässt er wieder auf­nehmen; dort, wo er hingeht, da lässt er einen Streitfall wieder aufnehmen; dort, dort, wo er hingeht, da lässt er einen beigelegten Streitfall wieder aufnehmen; ein Verfahren zum Geben des Unschuldigenstatus lässt er wieder aufnehmen; ein Ver­fahren zum Geben des Status eines vormals Irren lässt er wieder aufnehmen; ein Verfahren zum Geben des Übeltäterstatus lässt er wieder aufnehmen; ein Verfah­ren des Gras darüber wachsen lassens lässt er wieder aufnehmen. – Das sind die zehn Arten, wie man eine Wiederaufnahme zustande bringt.

Mit welchen vier Eigenschaften ist eine Person ausgestattet, die einen Streitfall wieder aufnehmen lässt? Einer, der den Weg des Wunscherfüllens geht, der lässt einen Streitfall wieder aufnehmen; einer, der den Weg des Hassens geht, der lässt einen Streitfall wieder aufnehmen; Einer, der den Weg der Verblendung geht, der lässt einen Streitfall wieder aufnehmen; Einer, der den Weg der Furcht geht, der lässt einen Streitfall wieder aufnehmen. – Das sind die vier Eigenschaf­ten, mit denen eine Person ausgestattet ist, die einen Streitfall wieder aufnehmen lässt.

Welche vier Personen begehen bei der Wiederaufnahme eines Streitfalls ein Vergehen? Wenn einer am Tag seiner Hochordination [einen Streitfall] wieder aufnehmen lässt, ist das Wiederaufnehmen ein Pācittiya-Vergehen. Wenn ein Gastmönch [einen Streitfall] wieder aufnehmen lässt, ist das Wiederaufnehmen ein Pācittiya-Vergehen. Wenn derjenige, [der das Verfahren] durchgeführt hat [jenen Streitfall] wieder aufnehmen lässt, ist das Wiederaufnehmen ein Pācittiya-Vergehen. Wenn derjenige, der seine Zustimmung gegeben hat [jenen Streitfall] wieder aufnehmen lässt, ist das Wiederaufnehmen ein Pācittiya-Vergehen. – Das sind die vier Personen, die bei der Wiederaufnahme eines Streitfalls ein Vergehen begehen.

2. Beginnend mit Streitfall-Herkunft

 

342. Bei einem streitverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vorwurfverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vergehensverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache? Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache?

Bei einem streitverursachten Streitfall ist ein Streitfall die Herkunft, ist ein Streitfall das Entstehen, ist ein Streitfall das Hervorbringen, ist ein Streitfall der Ursprung, ist ein Streitfall das Herbeischaffen, ist ein Streitfall die Ursache. Bei einem vorwurfverursachten Streitfall ist ein Vorwurf die Herkunft, ist ein Vorwurf das Entstehen, ist ein Vorwurf das Hervorbringen, ist ein Vorwurf der Ursprung, ist ein Vorwurf das Herbeischaffen, ist ein Vorwurf die Ursache. Bei einem ver­gehensverursachten Streitfall ist ein Vergehen die Herkunft, ist ein Vergehen das Entstehen, ist ein Vergehen das Hervorbringen, ist ein Vergehen der Ursprung, ist ein Vergehen das Herbeischaffen, ist ein Vergehen die Ursache. Bei einem ver­pflichtungsverursachten Streitfall ist eine Verpflichtung die Herkunft, ist eine Verpflichtung das Entstehen, ist eine Verpflichtung das Hervorbringen, ist eine Verpflichtung der Ursprung, ist eine Verpflichtung das Herbeischaffen, ist eine Verpflichtung die Ursache.

Bei einem streitverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vorwurfverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vergehensverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache? Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache?

Ein streitverursachter Streitfall hat Voraussetzung[-en] als Herkunft, hat Voraussetzung[-en] zum Entstehen, hat Voraussetzung[-en] zum Hervorbringen, hat Voraussetzung[-en] als Ursprung, hat Voraussetzung[-en] zum Herbeischaf­fen, hat Voraussetzung[-en] als Ursache[-n]. Ein vorwurfverursachter Streitfall ... – ... Ein vergehensverursachter Streitfall ... – ... Ein verpflichtungsverursachter Streitfall hat Voraussetzung[-en] als Herkunft, hat Voraussetzung[-en] zum Ent­stehen, hat Voraussetzung[-en] zum Hervorbringen, hat Voraussetzung[-en] als Ursprung, hat Voraussetzung[-en] zum Herbeischaffen, hat Voraussetzung[-en] als Ursache[-n].

Bei einem streitverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vorwurfverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Bei einem vergehensverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache? Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall, was ist da die Herkunft, was ist das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache?

Ein streitverursachter Streitfall hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Be­dingung[-en] zum Entstehen, hat Bedingung[-en] zum Hervorbringen, hat Bedin­gung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] zum Herbeischaffen, hat Bedingung [-en] als Ursache[-n]. Ein vorwurfverursachter Streitfall ... – ... Ein vergehensver­ursachter Streitfall ... – ... Ein verpflichtungsverursachter Streitfall hat Bedin­gung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] zum Entstehen, hat Bedingung[-en] zum Hervorbringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] zum Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache[-n].

3. Beginnend mit Streitfall-Wurzeln

 

343. Die vier Streitfälle, wieviele Wurzeln haben sie, wieviele Entstehungen? Die vier Streitfälle haben dreiunddreißig Wurzeln, haben dreiunddreißig Entstehun­gen.

Bei den vier Streitfällen, welche dreiunddreißig Wurzeln sind es? Bei einem streitverursachten Streitfall sind es zwölf Wurzeln; bei einem vorwurfver­ursachten Streitfall sind es vierzehn Wurzeln; bei einem vergehensverursachten Streitfall sind es sechs Wurzeln; bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall ist es eine Wurzel, der Orden. – Das sind bei den vier Streitfällen eben jene drei­unddreißig Wurzeln.

Bei den vier Streitfällen, welche dreiunddreißig Entstehungen sind es? Bei einem streitverursachten Streitfall sind die achtzehn Arten des Spaltung Bewir­kens die Entstehungen; bei einem vorwurfverursachten Streitfall sind die vier Arten des Abfallen die Entstehungen; bei einem vergehensverursachten Streitfall sind die sieben Vergehenskategorien die Entstehungen; bei einem verpflichtungs­verursachten Streitfall sind vier Ordensverfahren de Entstehungen. – Das sind bei den vier Streitfällen eben jene dreiunddreißig Entstehungen.

4. Vergehen, wenn Streitfälle entstehen

 

344. Ist ein streitverursachter Streitfall ein Vergehen oder kein Vergehen? Ein streitverursachter Streitfall ist kein Vergehen. Aber kann es sein, dass aufgrund eines streitverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen werden könnte? Ja, es kann sein, dass aufgrund eines streitverursachten Streitfalles ein Vergehen began­gen wird. Aufgrund eines streitverursachten Streitfalles, wieviele Vergehen [könnten] begangen werden? Aufgrund eines streitverursachten Streitfalles, könnten zweierlei Vergehen begangen werden. Das Tadeln eines Hochordinierten ist ein Pācittiya-Vergehen; das Tadeln eines nicht Hochordinierten ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund eines streitverursachten Streitfalles können diese zweierlei Vergehen begangen werden.

Diese [beiden] Vergehen, von den vier [Arten des] Abfallens, zu wievielen [Arten des] Abfallens gehören sie? Von den vier [Arten] Streitfälle, welche [Art] Streitfälle sind es? Von den sieben Vergehenskategorien, in welche Vergehens­kategorien werden sie eingeteilt? Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung, durch welche [Art des] Entstehens entstehen sie? Durch wieviele Streitfälle, bei wievielen Gelegenheiten, durch wieviele Beilegungen sind sie beizulegen?

Von den vier [Arten des] Abfallens, gehören sie zu einer [Art des] Abfal­lens – es kann ein Abfallen vom [rechten] Wandel sein. Von den vier [Arten] Streitfälle, sind es vergehensverursachte Streitfälle. Von den sieben Vergehens­kategorien können sie in zweierlei Vergehenskategorien eingeteilt werden – das kann die Vergehenskategorie Pācittiya sein, das kann die Vergehenskategorie Dukkaṭa sein. Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung entstehen sie durch dreierlei [Art des] Entstehens. Ein Streitfall – der verpflichtungsverursachte Streit­fall; bei dreierlei Gelegenheit – inmitten des Ordens, inmitten einer Gruppe, in Gegenwart einer Person; durch dreierlei [Arten] Beilegung sind sie beizulegen – das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Geständnisablegen sein, das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Gras darüber wachsen lassen sein.

345. Ist ein vorwurfverursachter Streitfall ein Vergehen oder kein Vergehen? Ein vorwurfverursachter Streitfall ist kein Vergehen. Aber kann es sein, dass aufgrund eines vorwurfverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen werden könnte? Ja, es kann sein, dass aufgrund eines vorwurfverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen wird. Aufgrund eines vorwurfverursachten Streitfalles, wieviele Ver­gehen [könnten] begangen werden? Aufgrund eines vorwurfverursachten Streit­falles, könnten dreierlei Vergehen begangen werden. Einen Mönch grundlos eines Ausschlussvergehens bezichtigen ist ein Saṅghādisesa-Vergehen; grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens bezichtigen ist ein Pācittiya-Vergehen; grundlos des Ab­fallens vom [rechten] Wandel bezichtigen ist ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund eines vorwurfverursachten Streitfalles können diese dreierlei Vergehen begangen werden.

Diese [drei] Vergehen, von den vier [Arten des] Abfallens, zu wievielen [Arten des] Abfallens gehören sie? Von den vier [Arten] Streitfälle, welche [Art] Streitfälle sind es? Von den sieben Vergehenskategorien, in welche Vergehens­kategorien werden sie eingeteilt? Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung, durch welche [Art des] Entstehens entstehen sie? Durch wieviele Streitfälle, bei wievielen Gelegenheiten, durch wieviele Beilegungen sind sie beizulegen?

Von den vier [Arten des] Abfallens, gehören sie zu zwei [Arten des] Abfal­lens – das kann ein Abfallen von der Tugend sein, das kann ein Abfallen vom [rechten] Wandel sein. Von den vier [Arten] Streitfälle, sind es vergehensver­ursachte Streitfälle. Von den sieben Vergehenskategorien können sie in dreierlei Vergehenskategorien eingeteilt werden – das kann die Vergehenskategorie Saṅg­hādisesa sein, das kann die Vergehenskategorie Pācittiya sein, das kann die Verge­henskategorie Dukkaṭa sein. Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung entstehen sie durch dreierlei [Art des] Entstehens. Das von den Vergehen, welches ein schweres Vergehen ist, ist ein Streitfall – der verpflichtungsverursachte Streitfall; bei einer Gelegenheit – inmitten des Ordens; durch zweierlei [Arten] Beilegung ist es beizulegen – das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Geständ­nisablegen sein. Von den Vergehen, die leichtere Vergehen sind, sind Streitfälle – verpflichtungsverursachte Streitfälle; bei dreierlei Gelegenheit – inmitten des Or­dens, inmitten einer Gruppe, in Gegenwart einer Person; durch dreierlei [Arten] Beilegung sind sie beizulegen – das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Ge­ständnisablegen sein, das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Gras darüber wachsen lassen sein.

346. Ist ein vergehensverursachter Streitfall ein Vergehen oder kein Vergehen? Ein vergehensverursachter Streitfall ist kein Vergehen. Aber kann es sein, dass aufgrund eines vergehensverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen werden könnte? Ja, es kann sein, dass aufgrund eines vergehensverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen wird. Aufgrund eines vergehensverursachten Streitfalles, wieviele Vergehen [könnten] begangen werden? Aufgrund eines vergehensver­ursachten Streitfalles könnten viererlei Vergehen begangen werden. Wenn eine Nonne von einem Ausschlussvergehen weiß und das verheimlicht, ist das ein Aus­schluss-Vergehen; ist sie sich darüber im Zweifel und verheimlicht es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen; wenn ein Mönch ein Saṅghādisesa-Vergehen verheim­licht, ist das ein Pācittiya-Vergehen; wird Abfallen vom [rechten Wandel] ver­heimlicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. – Aufgrund eines vergehensverursachten Streitfalles könnten diese viererlei Vergehen begangen werden.

Diese [vier] Vergehen, von den vier [Arten des] Abfallens, zu wievielen [Arten des] Abfallens gehören sie? Von den vier [Arten] Streitfälle, welche [Art] Streitfälle sind es? Von den sieben Vergehenskategorien, in welche Vergehens­kategorien werden sie eingeteilt? Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung, durch welche [Art des] Entstehens entstehen sie? Durch wieviele Streitfälle, bei wievielen Gelegenheiten, durch wieviele Beilegungen sind sie beizulegen?

Von den vier [Arten des] Abfallens, gehören sie zu zwei [Arten des] Abfal­lens – das kann ein Abfallen von der Tugend sein, das kann ein Abfallen vom [rechten] Wandel sein. Von den vier [Arten] Streitfälle, sind es vergehensver­ursachte Streitfälle. Von den sieben Vergehenskategorien können sie in viererlei Vergehenskategorien eingeteilt werden – das kann die Vergehenskategorie Pārā­jika sein, das kann die Vergehenskategorie Thullaccaya sein, das kann die Verge­henskategorie Pācittiya sein, das kann die Vergehenskategorie Dukkaṭa sein. Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung entstehen sie durch eine [Art des] Ent­stehens – durch Körper und Sprache und Geist entstehen sie. Das von den Verge­hen, welches ein nichtwiedergutzumachendes Vergehen ist, kann nicht durch ein Verfahren ungeschehen gemacht werden; bei keiner Gelegenheit; auf keinerlei [Art] Beilegung ist es beizulegen. Von den Vergehen, die leichtere Vergehen sind, sind Streitfälle – verpflichtungsverursachte Streitfälle; bei dreierlei Gelegenheit – inmitten des Ordens, inmitten einer Gruppe, in Gegenwart einer Person; durch dreierlei [Arten] Beilegung sind sie beizulegen – das kann das Verfahren in An­wesenheit mit Geständnisablegen sein, das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Gras darüber wachsen lassen sein.

347. Ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall ein Vergehen oder kein Ver­gehen? Ein verpflichtungsverursachter Streitfall ist kein Vergehen. Aber kann es sein, dass aufgrund eines verpflichtungsverursachten Streitfalles ein Vergehen begangen werden könnte? Ja, es kann sein, dass aufgrund eines verpflichtungsver­ursachten Streitfalles ein Vergehen begangen wird. Aufgrund eines verpflich­tungsverursachten Streitfalles, wieviele Vergehen [könnten] begangen werden? Aufgrund eines verpflichtungsverursachten Streitfalles könnten fünferlei Verge­hen begangen werden. Wenn eine Nonne einem suspendierten Mönch nachfolgt, und nachdem sie bis zu drei Mal ermahnt wurde, diese Sache nicht aufgibt, ist das bei der Ankündigung ein Dukkaṭa-Vergehen; bei den zwei Ausrufungen sind es Thullaccaya-Vergehen; am Ende [des Verfahrens, bei] der Verkündung, ist es ein Pārājika-Vergehen. Wenn ein ordensspalterischer Mönch, nachdem er bis zu drei Mal ermahnt wurde, diese Sache nicht aufgibt, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn eine üble Ansicht, nachdem bis zu drei Mal ermahnt wurde, nicht aufge­geben wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen. – Aufgrund eines verpflichtungsver­ursachten Streitfalles könnten diese fünferlei Vergehen begangen werden.

Diese [fünf] Vergehen, von den vier [Arten des] Abfallens, zu wievielen [Arten des] Abfallens gehören sie? Von den vier [Arten] Streitfälle, welche [Art] Streitfälle sind es? Von den sieben Vergehenskategorien, in welche Vergehens­kategorien werden sie eingeteilt? Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung, durch welche [Art des] Entstehens entstehen sie? Durch wieviele Streitfälle, bei wievielen Gelegenheiten, durch wieviele Beilegungen sind sie beizulegen?

Von den vier [Arten des] Abfallens, gehören sie zu zwei [Arten des] Abfal­lens – das kann ein Abfallen von der Tugend sein, das kann ein Abfallen vom [rechten] Wandel sein. Von den vier [Arten] Streitfälle, sind es vergehensver­ursachte Streitfälle. Von den sieben Vergehenskategorien können sie in fünferlei Vergehenskategorien eingeteilt werden – das kann die Vergehenskategorie Pārā­jika sein, das kann die Vergehenskategorie Saṅghādisesa sein, das kann die Ver­gehenskategorie Thullaccaya sein, das kann die Vergehenskategorie Pācittiya sein, das kann die Vergehenskategorie Dukkaṭa sein. Von den sechs [Arten der] Vergehensentstehung entstehen sie durch eine [Art des] Entstehens – durch Körper und Sprache und Geist entstehen sie. Das von den Vergehen, welches ein nicht ­wiedergutzumachendes Vergehen ist, kann nicht durch ein Verfahren ungesche­hen gemacht werden; bei keiner Gelegenheit; auf keinerlei [Art] Beilegung ist es beizulegen. Das von den Vergehen, welches ein schweres Vergehen ist, ist ein Streitfall – der verpflichtungsverursachte Streitfall; bei einer Gelegenheit – inmit­ten des Ordens; durch zweierlei [Arten] Beilegung ist es beizulegen – das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Geständnisablegen sein. Von den Vergehen, die leichtere Vergehen sind, sind Streitfälle – verpflichtungsverursachte Streit­fälle; bei dreierlei Gelegenheit – inmitten des Ordens, inmitten einer Gruppe, in Gegenwart einer Person; durch dreierlei [Arten] Beilegung sind sie beizulegen – das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Geständnisablegen sein, das kann das Verfahren in Anwesenheit mit Gras darüber wachsen lassen sein.

5. Streitfall-Bestimmung

 

348. Da ist ein streitverursachter Streitfall ein vorwurfverursachter Streitfall, ist ein vergehensverursachter Streitfall, ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall. Da ist ein streitverursachter Streitfall kein vorwurfverursachter Streitfall, ist kein vergehensverursachter Streitfall, ist kein verpflichtungsverursachter Streitfall. Doch dann ist ein entstandener streitverursachter Streitfall ein vorwurfverursach­ter Streitfall, ist ein vergehensverursachter Streitfall, ist ein verpflichtungsverur­sachter Streitfall. Wie kann das sein? Wenn Mönche [miteinander] streiten: „das ist lehrgemäß“ oder „das ist nicht lehrgemäß“; „das ist vorschriftsgemäß“ oder „das ist nicht vorschriftsgemäß“; „das ist vom Vollendeten gesagt und gesprochen worden“ oder „das ist vom Vollendeten nicht gesagt und gesprochen worden“; „das ist vom Vollendeten so gemacht worden“ oder „das ist vom Vollendeten nicht so gemacht worden“; „das hat der Vollendete [so] angeordnet“ oder „das hat der Vollendete nicht [so] angeordnet“; „das ist ein Vergehen“ oder „das ist kein Ver­gehen“; „das ist ein leichteres Vergehen“ oder „das ist ein schwerwiegendes Ver­gehen“; „das ist ein Vergehen, das getilgt werden kann“ oder „das ist ein Vergehen das nicht getilgt werden kann“; „das ist ein übles Vergehen“ oder „das ist kein übles Vergehen“. Was immer hierbei Streit ist, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit, Meinungsdifferenz, wo Feindseligkeit ausgedrückt wird, was Wortstreit ist – das nennt man durch Streit verursacht. Bei einem streit­verursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestrit­ten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfver­ursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So wird aus einem aufgekommenen streitverursachten Streitfall, ein vorwurfverursachter Streitfall, wird ein ver­gehensverursachter Streitfall, wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall.

Da ist ein vorwurfverursachter Streitfall ein vergehensverursachter Streit­fall, ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall, ist ein streitverursachter Streitfall. Da ist ein vorwurfverursachter Streitfall kein vergehensverursachter Streitfall, ist kein verpflichtungsverursachter Streitfall, ist kein streitverursachter Streitfall. Doch dann ist ein entstandener vorwurfverursachter Streitfall ein vergehensver­ursachter Streitfall, ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall, ist ein streitverur­sachter Streitfall. Wie kann das sein? Wenn Mönche einen Mönch beschuldigen, er sei vom sittlich korrekten Wandel abgekommen, vom korrekten Benehmen abgewichen, von rechter Ansicht abgekommen oder vom rechten Lebensunterhalt abgekommen. Was dabei Vorwerfen ist, Anschuldigen, Tadeln, [darauf] Anspre­chen, Zankerei, Aufhetzen und was da Anstiften ist – das nennt man durch Vor­würfe verursacht. Bei einem vorwurfverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So wird aus einem aufgekommenen vorwurfverursachten Streitfall ein vergehens­verursachter Streitfall, wird ein verpflichtungsverursachter Streitfall, wird ein streitverursachter Streitfall.

Da ist ein vergehensverursachter Streitfall ein verpflichtungsverursachter Streitfall, ist ein streitverursachter Streitfall, ist ein vorwurfverursachter Streitfall. Da ist ein vergehensverursachter Streitfall kein verpflichtungsverursachter Streit­fall, ist kein streitverursachter Streitfall, ist kein vorwurfverursachter Streitfall. Doch dann ist ein entstandener vergehensverursachter Streitfall ein verpflich­tungsverursachter Streitfall, ist ein streitverursachter Streitfall, ist ein vorwurfver­ursachter Streitfall. Wie kann das sein? Wenn Mönche einen Mönch beschuldigen, er sei vom sittlich korrekten Wandel abgekommen, vom korrekten Benehmen abgewichen, von rechter Ansicht abgekommen oder vom rechten Lebensunterhalt abgekommen. Was dabei Vorwerfen ist, Anschuldigen, Tadeln, [darauf] Anspre­chen, Zankerei, Aufhetzen und was da Anstiften ist – das nennt man durch Vor­würfe verursacht. Bei einem vorwurfverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streitfall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So wird aus einem aufgekommenen vergehensverursachten Streitfall ein ver­pflichtungsverursachter Streitfall, wird ein streitverursachter Streitfall, wird ein vorwurfverursachter Streitfall.

Da ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall ein streitverursachter Streit­fall, ist ein vorwurfverursachter Streitfall, ist ein vergehensverursachter Streitfall. Da ist ein verpflichtungsverursachter Streitfall kein streitverursachter Streitfall, ist kein vorwurfverursachter Streitfall, ist kein vergehensverursachter Streitfall. Doch dann ist ein entstandener verpflichtungsverursachter Streitfall ein streitverursach­ter Streitfall, ist ein vorwurfverursachter Streitfall, ist ein vergehensverursachter Streitfall. Wie kann das sein? Was des Ordens Obliegenheit ist, was durch ihn getan werden sollte, Verfahren zur Erlaubnisgewährung, Verfahren mit formeller Ankündigung, Verfahren mit Ankündigung und zwei Schritten und Verfahren mit Ankündigung und vier Schritten – das nennt man durch Verpflichtungen verur­sacht. Bei einem verpflichtungsverursachten Streitfall streitet der Orden. Wird etwas vorgeworfen, wenn gestritten wird, ist das ein vorwurfverursachter Streit­fall. Wird bei einem vorwurfverursachten Streitfall ein Vergehen begangen, wird es ein vergehensverursachter Streitfall. Wenn wegen dieser Vergehen der Orden ein Verfahren durchführt, ist das ein verpflichtungsverursachter Streitfall. So wird aus einem aufgekommenen verpflichtungsverursachten Streitfall ein streitver­ursachter Streitfall, wird ein vorwurfverursachter Streitfall, wird ein vergehens­verursachter Streitfall.

6. Fragen

 

349. Wenn da ein Geben des Unschuldigen-Status ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesenheit ist, ist da auch ein Geben des Unschuldigen-Status? Wenn da ein Geben des Status eines vormals Irren ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesenheit ist, ist da auch ein Geben des Status eines vormals Irren? Wenn da ein Verfahren des Geständnisablegens ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesenheit ist, ist da auch ein Verfahren des Geständnis­ablegens? Wenn da ein Verfahren des Mehrheitsbeschlusses ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesenheit ist, ist da auch ein Verfahren des Mehrheitsbeschlusses? Wenn da ein Geben des Übeltäterstatus ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesen­heit ist, ist da auch ein Geben des Übeltäterstatus? Wenn da ein Verfahren des Gras darüber wachsen lassens ist, ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit? Wenn da ein Verfahren in Anwesenheit ist, ist da auch ein Gras darüber wachsen lassen?

7. Antworten

 

350. Wenn bei einer Gelegenheit ein Streitfall in Anwesenheit und durch Geben des Unschuldigenstatus beigelegt wird – wenn da ein Geben des Unschuldigen­status stattfindet, ist das ein Verfahren in Anwesenheit; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit stattfindet, dann ist da auch das Geben des Unschuldigenstatus; nicht aber ein Geben des Status eines vormals Irren; nicht aber ein Geständnisablegen, nicht aber ein Mehrheitsbeschluss; nicht aber ein Geben des Übeltäterstatus, nicht aber ein Gras darüber wachsen lassen.

Wenn bei einer Gelegenheit ein Streitfall in Anwesenheit und durch Geben des Status eines vormals Irren beigelegt wird ... – ... ein Streitfall in Anwesenheit und durch Geständnisablegen ... – ... ein Streitfall in Anwesenheit und durch Mehr­heitsbeschluss ... – ... ein Streitfall in Anwesenheit und durch Geben des Übeltäter­status ... – ... ein Streitfall in Anwesenheit und durch Gras darüber wachsen lassen beigelegt wird – wenn da ein Gras darüber wachsen lassen stattfindet, dann ist da auch ein Verfahren in Anwesenheit; wenn da ein Verfahren in Anwesenheit statt­findet, dann ist da auch ein Gras darüber wachsen lassen; nicht aber ein Geben des Unschuldigenstatus; nicht aber ein Geben des Status eines vormals Irren; nicht aber ein Geständnisablegen; nicht aber ein Mehrheitsbeschluss; nicht aber ein Geben des Übeltäterstatus.

8. Im Zusammenhang

 

351. Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Unschuldigenstatus – sind diese Dinge verbunden oder getrennt? Und ist es möglich, nachdem man diese Dinge wiederholt untersucht hat, einen Unterschied aufzuzeigen? Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Ein Verfah­ren in Anwesenheit oder ein Geständnisablegen ... – ... Ein Verfahren in Anwesen­heit oder ein Mehrheitsbeschluss ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Übeltäterstatus ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Gras darüber wachsen lassen – sind diese Dinge verbunden oder getrennt? Und ist es möglich, nachdem man diese Dinge wiederholt untersucht hat, einen Unterschied aufzuzeigen?

Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Unschuldigenstatus – diese Dinge sind verbunden, nicht getrennt. Und es ist nicht möglich, nachdem man diese Dinge wiederholt untersucht hat, einen Unterschied aufzuzeigen. Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geständnisablegen ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Mehrheitsbeschluss ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Übeltäterstatus ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Gras darüber wachsen lassen – diese Dinge sind verbunden, nicht getrennt. Und es ist nicht möglich, nachdem man diese Dinge wiederholt untersucht hat, einen Unterschied aufzuzeigen.

9. Die Herkunft der sieben Beilegungen

 

352. Beim Verfahren in Anwesenheit, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Geben des Unschuldigenstatus, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Geben des Status eines vormals Irren, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache? Beim Geständnisablegen, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Mehrheitsbeschluss, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Geben des Übeltäterstatus, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Gras darüber wachsen lassen, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache?

Ein Verfahren in Anwesenheit hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Herkunft als Hervorbringen, hat Herkunft als Ursprung, hat Her­kunft als Herbeischaffen, hat Herkunft als Ursache. Ein Geben des Unschul­digenstatus hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Herkunft als Hervorbringen, hat Herkunft als Ursprung, hat Herkunft als Herbeischaffen, hat Herkunft als Ursache. Ein Geben des Status eines vormals Irren hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Herkunft als Hervorbringen, hat Her­kunft als Ursprung, hat Herkunft als Herbeischaffen, hat Herkunft als Ursache. Ein Geständnisablegen hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Her­kunft als Hervorbringen, hat Herkunft als Ursprung, hat Herkunft als Herbeischaf­fen, hat Herkunft als Ursache. Ein Mehrheitsbeschluss hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Herkunft als Hervorbringen, hat Herkunft als Ur­sprung, hat Herkunft als Herbeischaffen, hat Herkunft als Ursache. Ein Geben des Übeltäterstatus hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Her­kunft als Hervorbringen, hat Herkunft als Ursprung, hat Herkunft als Herbeischaf­fen, hat Herkunft als Ursache. Ein Verfahren des Gras darüber wachsen lassens hat Herkunft als Herkunft, hat Herkunft als Entstehen, hat Herkunft als Hervor­bringen, hat Herkunft als Ursprung, hat Herkunft als Herbeischaffen, hat Herkunft als Ursache.

Beim Verfahren in Anwesenheit, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Geben des Unschuldigenstatus ... – ... Beim Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Beim Geständnisablegen ... – ... Beim Mehrheitsbeschluss ... – ... Beim Geben des Übeltäterstatus ... – ... Beim Gras darüber wachsen lassen, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache?

Ein Verfahren in Anwesenheit hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Ent­stehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Geben des Unschuldigenstatus hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Geben des Status eines vormals Irren hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Geständnisablegen hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Mehrheits­beschluss hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Geben des Übeltäterstatus hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache. Ein Gras darüber wachsen lassen hat Anlass als Herkunft, hat Anlass als Entstehen, hat Anlass als Hervorbringen, hat Anlass als Ursprung, hat Anlass als Herbeischaffen, hat Anlass als Ursache.

Beim Verfahren in Anwesenheit, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbeischaffen, was ist die Ursache? Beim Geben des Unschuldigenstatus ... – ... Beim Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Beim Geständnisablegen ... – ... Beim Mehrheitsbeschluss ... – ... Beim Geben des Übeltäterstatus ... – ... Beim Gras darüber wachsen lassen, was ist da die Herkunft, was ist da das Entstehen, was ist da das Hervorbringen, was ist da der Ursprung, was ist da das Herbei­schaffen, was ist die Ursache?

Ein Verfahren in Anwesenheit hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedin­gung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervorbringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Geben des Unschuldigenstatus hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervorbringen, hat Bedin­gung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Geben des Status eines vormals Irren hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervor­bringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Geständnisablegen hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervor­bringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Mehrheitsbeschluss hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervor­bringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Geben des Übeltäterstatus hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Her­vorbringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbei­schaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache. Ein Gras darüber wachsen lassen hat Bedingung[-en] als Herkunft, hat Bedingung[-en] als Entstehen, hat Bedingung[-en] als Hervorbringen, hat Bedingung[-en] als Ursprung, hat Bedingung[-en] als Herbeischaffen, hat Bedingung[-en] als Ursache.

353. Die sieben [Arten von] Beilegungen, wieviele Wurzeln, wieviele Entstehun­gen haben sie? Die sieben [Arten von] Beilegungen haben sechsundzwanzig Wur­zeln, haben sechsunddreißig Entstehungen. Was sind [aber] die sechsundzwanzig Wurzeln der sieben [Arten von] Beilegungen? Das Verfahren in Anwesenheit mit vier Wurzeln: Anwesenheit des Ordens, Anwesenheit einer Sache [259] , Anwesenheit der Vorschriften, Anwesenheit der [betreffenden] Person(-en); Geben des Un­schuldigenstatus hat vier Wurzeln; Geben des Status eines vormals Irren hat vier Wurzeln; Geständnisablegen hat zwei Wurzeln: den, der gesteht und den, der [das Geständnis] entgegennimmt; Mehrheitsbeschluss hat vier Wurzeln; Geben des Übeltäterstatus hat vier Wurzeln; Gras darüber wachsen lassen hat vier Wurzeln: Anwesenheit des Ordens, Anwesenheit einer Sache, Anwesenheit der Vorschrif­ten, Anwesenheit der [betreffenden] Person(-en). – Das sind die sechsundzwanzig Wurzeln der sieben [Arten von] Beilegungen.

Was sind [aber] die sechsunddreißig Entstehungen der sieben [Arten von] Beilegungen? Beim Verfahren in Anwesenheit ist da das Unternehmen des Ver­fahrens, die Durchführung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Pro­testlosigkeit. Beim Geben des Unschuldigenstatus ist da das Unternehmen des Verfahrens, die Durchführung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Protestlosigkeit. Beim Geständnisablegen ist da das Unternehmen des Verfahrens, die Durchführung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Protestlosig­keit. Beim Mehrheitsbeschluss ist da das Unternehmen des Verfahrens, die Durch­führung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Protestlosigkeit. Beim Geben des Übeltäterstatus ist da das Unternehmen des Verfahrens, die Durchfüh­rung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Protestlosigkeit. Beim Gras darüber wachsen lassen ist da das Unternehmen des Verfahrens, die Durchfüh­rung, das Ausführen, die Zustimmung, die Akzeptanz, Protestlosigkeit. – Das sind die sechsunddreißig Entstehungen der sieben [260] [Arten von] Beilegungen.

10. Beginnend mit den sieben Beilegungen

 

354. Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Unschuldigenstatus – sind diese Dinge verschiedener Art und mit verschiedenen Kennzeichen oder sind sie von einer Art mit verschiedenen Kennzeichen? Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Ein Verfahren in Anwesen­heit oder ein Geständnisablegen ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Mehrheitsbeschluss ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Übeltäterstatus ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Gras darüber wach­sen lassen – sind diese Dinge verschiedener Art und mit verschiedenen Kennzei­chen oder sind sie von einer Art mit verschiedenen Kennzeichen?

Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Unschuldigenstatus – diese Dinge sind verschiedener Art und auch mit verschiedenen Kennzeichen. Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Status eines vormals Irren ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geständnisablegen ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Mehrheitsbeschluss ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Geben des Übeltäterstatus ... – ... Ein Verfahren in Anwesenheit oder ein Gras darüber wachsen lassen – diese Dinge sind verschiedener Art und auch mit verschiedenen Kennzeichen.

355. Gibt es Streitereien, die zu Streitfällen führen, Streitereien, die nicht zu Streit­fällen führen, Streitfälle, die keine Streiterei sind und Streitfälle, die sowohl Streit­fälle sind als auch Streiterei? Eine Streiterei kann zum Streitfall werden oder auch nicht, ein Streitfall kann ohne Streiterei entstehen und ein Streitfall kann sowohl Streitfall als auch Streiterei sein.

Was ist hierbei ein streitbedingter Streitfall? Da streitet ein Mönch so: ‘das ist lehrgemäß’ oder ‘das ist nicht lehrgemäß’; ‘das ist vorschriftsgemäß’ oder ‘das ist nicht vorschriftsgemäß’; ‘das ist vom Vollendeten gesagt und gesprochen wor­den’ oder ‘das ist vom Vollendeten nicht gesagt und gesprochen worden’; ‘das ist vom Vollendeten so gemacht worden’ oder ‘das ist vom Vollendeten nicht so gemacht worden’; ‘das hat der Vollendete [so] angeordnet’ oder ‘das hat der Voll­endete nicht [so] angeordnet’; ‘das ist ein Vergehen’ oder ‘das ist kein Vergehen’; ‘das ist ein leichteres Vergehen’ oder ‘das ist ein schwerwiegendes Vergehen’; ‘das ist ein Vergehen, das getilgt werden kann’ oder ‘das ist ein Vergehen das nicht getilgt werden kann’; ‘das ist ein übles Vergehen’ oder ‘das ist kein übles Vergehen’. Was immer hierbei Streit ist, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Mei­nungsverschiedenheit, Meinungsdifferenz, wo Feindseligkeit ausgedrückt wird, was Wortstreit ist, das wird streitbedingter Streitfall genannt.

Was ist hierbei eine Streiterei und kein Streitfall? Da streitet eine Mutter mit dem Sohn, ein Sohn streitet mit der Mutter, da streitet ein Vater mit dem Sohn, ein Sohn streitet mit dem Vater, da streitet ein Bruder mit dem Bruder, ein Bruder streitet mit der Schwester, da streitet eine Schwester mit dem Bruder, da streitet ein Freund mit einem Freund. [261] – Das wird eine Streiterei genannt, die kein Streitfall ist. Was ist hierbei ein Streitfall und keine Streiterei? Das sind Streitfälle die vorwurfverursacht, vergehensverursacht und verpflichtungsverursacht sind. – Die werden Streitfälle genannt, und nicht Streiterei. Was ist hierbei ein Streitfall, der sowohl Streitfall als auch Streiterei ist? Da ist ein streitverursachter Streitfall sowohl eine Streiterei als auch ein Streitfall.

356. Gibt es Streitfälle, die durch Vorwürfe entstehen, Streitfälle, die Vorwürfe, aber kein Streitfall sind, Streitfälle, die Streitfälle sind und kein Vorwurf und Streitfälle, die sowohl Streitfälle sind als auch Vorwürfe? Ein Vorwurf kann zum Streitfall werden oder auch nicht, ein Vorwurf kann [mitunter] kein Streitfall sein und ein Streitfall kann sowohl Streitfall als auch Vorwurf sein.

Was ist hierbei ein Streitfall, der durch Vorwürfe entsteht? Wenn Mönche einem Mönch vorwerfen: ‘er sei vom sittlich korrekten Wandel abgekommen’ oder ‘er sei vom korrekten Benehmen abgewichen’ oder ‘er sei von rechter An­sicht abgekommen’ oder ‘er sei vom rechten Lebensunterhalt abgekommen’. Was dabei Vorwerfen ist, Anschuldigen, Tadeln, [darauf] Ansprechen, Zankerei, Auf­hetzen und was da Anstiften ist. – Das wird Streitfall genannt, der durch Vorwürfe bedingt ist. Was ist hierbei ein Vorwurf, aber kein Streitfall? Da macht die Mutter dem Sohn Vorwürfe, der Sohn macht der Mutter Vorwürfe, der Vater macht dem Sohn Vorwürfe, der Sohn macht dem Vater Vorwürfe, der Bruder macht dem Bruder Vorwürfe, der Bruder macht der Schwester Vorwürfe, die Schwester macht dem Bruder Vorwürfe, der Freund macht dem Freund Vorwürfe. – Das sind Vor­würfe, aber keine Streitfälle. Was ist hierbei ein Streitfall, aber kein Vorwurf? Streitfälle aufgrund von Vergehen, aufgrund von Verpflichtungen und aufgrund von Streitereien. – Das sind Streitfälle, aber keine Vorwürfe. Was ist hierbei Streitfall als auch Vorwurf? Ein Streitfall aufgrund Vorwürfen ist sowohl Streitfall als auch Vorwurf.

357. Gibt es Streitfälle, die durch Vergehen entstehen, Vergehen, die keine Streit­fälle sind, Streitfälle, die keine Vergehen sind und Streitfälle, sowohl Streitfälle als auch Vergehen sind? Ein Vergehen kann zum Streitfall werden, ein Vergehen kann auch kein Streitfall sein, ein Streitfall kann auch kein Vergehen sein und ein Streitfall kann ein solcher sein als auch ein Vergehen.

Was ist hierbei ein durch Vergehen bedingter Streitfall? Die durch fünf Arten von Vergehen verursachten Streitfälle und die durch sieben Arten von Ver­gehen verursachten Streitfälle. – Das sind durch Vergehen verursachte Streitfälle.

Was ist hierbei ein Vergehen, aber kein Streitfall? Die Erreichung des Stromeintrittes. [262] – Wenn das der Fall ist, ist das kein Streitfall. Was ist hierbei ein Streitfall, aber kein Vergehen? Streitfälle aufgrund von Verpflichtungen, Streitfälle aufgrund von Streitereien und aufgrund von Vorwürfen. – Das sind Streitfälle, aber keine Vergehen. Was ist hierbei sowohl ein Streitfall als auch ein Vergehen? Ein Streitfall aufgrund von Vergehen ist sowohl Streitfall als auch ein Vergehen. [263]

358. Gibt es Streitfälle, die durch Verpflichtung entstehen, Verpflichtungen, die keine Streitfälle sind, Streitfälle, die keine Verpflichtung sind, Streitfälle, die sol­che sind, als auch Verpflichtung? Da kann eine Verpflichtung zum Streitfall führen, es kann sein, dass eine Verpflichtung kein Streitfall ist, es kann sein, dass ein Streitfall keine Verpflichtung ist und es kann auch sein, dass ein Streitfall eine Verpflichtung ist.

Was ist hierbei ein Streitfall, der durch Verpflichtung entsteht? Was des Ordens Obliegenheit ist, was durch ihn getan werden sollte, Verfahren zur Erlaub­nisgewährung, Verfahren mit formeller Ankündigung, Verfahren mit Ankündi­gung und zwei Schritten und Verfahren mit Ankündigung und vier Schritten. – Das sind Streitfälle, die durch Verpflichtung entstehen. Was ist hierbei Verpflich­tung aber kein Streitfall? Die Verpflichtung dem Lehrer gegenüber, die Verpflich­tung dem Unterweiser gegenüber, die Verpflichtung gegenüber einem, der den selben Unterweiser hat und die Verpflichtung gegenüber einem, der den selben Lehrer hat. – Das sind Verpflichtungen, aber keine Streitfälle. Was ist hierbei Streitfall, aber keine Verpflichtung? Streitfälle aufgrund von Streitereien, Streit­fälle aufgrund von Vorwürfen und aufgrund von Vergehen. – Das sind Streitfälle, aber keine Verpflichtungen. Was ist hierbei sowohl ein Streitfall als auch eine Verpflichtung? Ein Streitfall aufgrund einer Verpflichtung ist sowohl Streitfall als auch Verpflichtung.

Die Streitfall-Arten sind beendet.

Zusammenfassung

Streitfall und Wiederaufnahmen,
zustandebringen, durch Personen,
Herkunft, Anlass und Bedingung,
dann Wurzel und Entstehung auch.

Vergehen, er ist, und wenn,
verbunden, Herkunft, Ursprung auch,
Anlass, Bedingung, Wurzel,
Entstehung dann, und Kennzeichen,
„Ist auch Streiterei ein Streitfall“.
Das war’n die Streitfall-Arten.


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[251] pavāraṇa  statt Uposatha. Ein Editionsfehler?

[252] In CSTP steht hier erneut Atthavasapakaraṇaṃ niṭṭhitaṃ. (Die Abhandlung der Ursachen ist beendet.) Die abschließende Zeile wurde dem Abschnitt ent­sprechend hierher versetzt.

[253] chaūna tīṇisatāni  d.h. 294.

[254] methunaviggahuttari  IBH übersetzt vigga  mit „(menschliches) Wesen“ ([human] being). „Genommen“ steht hier für Pār 3 (ein Leben).

[255] chandadānena  Die vom Vortag ist hier gemeint (BhīPāc 81). IBH nimmt tatheva chandadānena zusammen und übersetzt: „gleicherweise durch Zeigen von Bevorzugen“, was in BhīPāc 81 gar nicht vorkommt. Das Wort tatheva  bezieht sich auf BhīPac 40, weil es das selbe Thema hat wie BhīPāc 39.

[256] chaūna tīṇisatāni  Zusammengerechnet sind hier 284 aufgelistet!

[257] aṭṭhete  es sind bis hierher aber nur sechs. In CSTP folgt: [cha ete (sabbattha)], also eine Berichtigung [diese sechs (unter allem)].

[258] vibhatti  auch „Kategorie“. Andere Texte haben vipatti  („Abfallen“).

[259] dhamma  hat sehr viele Bedeutungen. IBH verwendete „Vorschrift“, aber das wird im nächsten Begriff (vinaya)  benutzt, kann also nicht ganz treffend sein.

[260] Das Geben des Status eines vormals Irren (amūḷhavinayo)  als Siebentes fehlt.

[261] „Die Schwester streitet mit der Schwester.“ fehlt seltsamerweise.

[262] Sotāpatti samāpatti.  Eine Wortspielerei mit āpatti, sot-āpatti  und sam-āpatti (Übertreten, Strom-Eintreten, Erreichung).

[263] Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch falsch. Ein Streitfall selber ist kein Vergehen an sich – außer man betrachtet ihn als etwas, was hätte nicht sein müssen.

     Anhand dieses Beispiels kann man ersehen, dass es sich hier nur um eine Art schematische Auflistung handelt, wie sie auch in anderen spätkanonischen Werken, vor allem im Abhidhamma-Piṭaka (z.B. im Dhammasaṅgaṇī) vor­kommen. Man kombiniert die Begriffe miteinander, aber man erwägt kaum deren Sinn dabei.


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