Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

Fortlaufende Wiederholung

8. Weitere Verszusammenstellung

1. Fragen und Antworten zum Beschuldigen [264]

 

359.   

Beschuldigen hat welchen Zweck?,
warum Erinnern durchführen?,
der Orden, der hat welchen Zweck?,
warum dann Absichtsverfahren [265] durchführ’n?

Beschuldigen bezweckt Erinnern,
der Zügelung dient das Erinnern;
der Orden nimmt den Fall auf,
das Absichtsverfahren ist für’s Selbstbewachen.
Mögest du nicht hastig sprechen,
magst auch nicht im Ärger reden,
bewirk auch keinen Widerwill’n,
wenn du der Untersucher bist.

Mögest nicht gewaltig sprechen,
von Fällen, die ganz anders sind,
[nur] was in Lehren, Regeln und darüber,
erlassen ist, autorisiert.

Mit Sorgfalt widme dich dem Fall,
wie Scharfsinniger mit Geschick;
wohl Gesproch’nes, was mit der Satzung übereinstimmt,
dass nicht für den Werdegang du büßen musst im nächsten Dasein;
nur Gutes wünschend geh der Sache nach,
solang’s vom höchsten Ziel begleitet ist.

Beklagten und den Kläger auch,
mag’st nicht gewaltsam vorverurteil’n;
wenn Kläger sagt, er hat’ begangen,
wenn Angeklagter sagt, er hat es nicht,
beide gleichermaßen,
in Verbindung ihrer Zugeständnisse behandeln;

Einvernehmen wird bei Gezügelten gemacht,
bei Ungezügelten gibt’s derlei nicht;
sollten auch viele Ungezügelte sagen,
dem Fall entsprechend führ’ es durch.

Welcher Art ist Ungezügelter,
dass nicht Einvernehmen zählt für ihn?
Lass mich das dich fragen,
Welcher Mensch wird Ungezügelter genannt?

Bewusst Vergehen er begeht,
Vergeh’n tut er verheimlichen,
unguten Wegen tut er folgen,
solch Mensch nennt man ’nen Ungezügelten.

„Die Wahrheit kenn’ auch ich!“ [sagt er],
solch Mensch nennt man ’nen Ungezügelten;
Lass mich dich nach and’rem fragen,
Wen nennt man Gezügelter?

Bewusst begeht er kein Vergehen,
nicht verheimlicht er Vergehen,
unguten Wegen folgt er nicht,
solch Mensch nennt man ’nen Gezügelten.
„Ich weiß, was wahr ist.“ [sagt jener],
solch Mensch nennt man ’nen Gezügelten;
Lass mich dich nach and’rem fragen,
Wer wird ungerecht Beschuldiger genannt?

Zur falschen Zeit beschuldigt er und unwahr,
mit Rauheit, nicht mit der Satzung Übereinstimmendes,
mit Hass im Geist, nicht Wohlwollen, beschuldigt er,
solchen nennt man ungerecht Beschuldigenden.

„Die Wahrheit kenn’ auch ich!“ [sagt er],
solchen nennt man ungerecht Beklagten.
Lass mich dich nach and’rem fragen,
Wer wird ein gerecht Beschuldiger genannt?

Zur rechten Zeit, mit dem was wahr ist er beschuldigt,
sanftmütig, mit der Satzung Übereinstimmendem,
im Geist wohlwoll’nd klagt er an, nicht hasserfüllt,
solchen nennt man gerecht Beschuldigenden.

„Ich weiß, was wahr ist.“ [sagt jener],
solchen nennt man gerecht Beschuldigenden.
Lass mich dich nach and’rem fragen,
Wen nennt man töricht Klagenden?

Das vorher-nachher weiß er nicht,
unkundig ist er davor, danach,
die Auslegung, die kennt er nicht,
ist unkundig in den Auslegungen.
Solchen nennt man töricht Klagenden.

„Die Wahrheit kenn’ auch ich!“ [sagt er],
solch einen nennt man töricht Klagenden.
Lass mich dich nach and’rem fragen,
Wen nennt man weise Klagenden?

Er weiß, was vorher, nachher ist,
vorher, danach ist er erfahren,
er kennt die Auslegung,
in Auslegung ist er erfahren.
Solch einen nenn’ man weise klagend.

„Ich weiß, was wahr ist.“ [sagt jener],
solch einen nenn’ man weise klagend.
Lass mich dich nach and’rem fragen,
wer wird Beschuldiger genannt?
Des Tugendabfallens er beschuldigt,
als auch des Abfallens vom Wandel, Ansicht,
auch vom Lebenserwerb beschuldigt er.
Solchen nennt man Beschuldiger.


Die weitere Verzusammenstellung ist beendet.


9. Beschuldigung

1. Durchführung der Untersuchung


360. Der Untersucher soll den Beschuldiger fragen: „Dieser Mönch, Bruder, den du da anklagst, wessen bezichtigst du ihn? Beschuldigst du ihn des Abfallens von der Tugend? Beschuldigst du ihn des Abfallens vom [rechten] Wandel? Beschul­digst du ihn des Abfallens von [rechter] Ansicht?“ Jener könnte sagen: „Wegen Übertretung der Vorschriften beschuldige ich ihn, wegen moralischem Fehlver­haltens beschuldige ich ihn, wegen fehlerhafter Ansichten beschuldige ich ihn.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Kennst du, Bruder, die Übertretung der Vor­schriften? Kennst du, Bruder, das moralische Fehlverhalten? Kennst du, Bruder, die fehlerhaften Ansichten?“ Jener könnte sagen: „Ihr Brüder, ich weiß, welche Vorschrift übertreten wurde, ich kenne das moralische Fehlverhalten und ich kenne die fehlerhaften Ansichten.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Bruder, welche Übertretung der Vorschrift? Welches moralische Fehlverhalten? Welche fehler­haften Ansichten?“ Jener könnte sagen: „Die vier Pārājika-Vergehen und die drei­zehn Saṅghādisesa-Vergehen sind Übertretungen der Vorschriften. Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- und Dubbhāsita-Vergehen sind moralisches Fehlverhalten. Falsche Ansicht und extreme Ansicht sind fehlerhafte Ansicht.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Bruder, beschuldigst du diesen Mönch, weil du [etwas] gesehen hast, oder beschuldigst du ihn, weil du [etwas] gehört hast oder beschuldigst du ihn, weil du [etwas] vermutet hast?“ Jener könnte sagen: „Ich beschuldige ihn wegen Gesehenem oder wegen Gehörtem oder wegen Vermute­tem.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Bruder, wenn du diesen Mönch wegen [etwas] Gesehenem beschuldigst, was hast du gesehen? Wie hast du es gesehen? Wann hast du es gesehen? Wo hast du es gesehen? Hast du ihn beim Pārājika-Vergehen, beim Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder beim Dubbhāsita-Vergehen gesehen? Wo warst du? Wo war der Mönch? Was hast du getan? Was tat dieser Mönch?“ Jener könnte sagen: „Nein Brüder, ich beschuldige, nicht weil ich von diesem Mönch [etwas] gesehen habe, sondern weil ich [etwas] gehört habe, deshalb beschuldige ich ihn.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Bruder, wenn du diesen Mönch wegen [etwas] Gehörtem beschul­digst, was hast du gehört? Wie hast du es gehört? Wann hast du es gehört? Hast du ihn beim Pārājika-Vergehen, beim Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder Dubbhāsita-Vergehen gehört? Wo warst du? Hast du es von einem anderen Mönch gehört ... von einer Nonne ... von einer zu Schulen­den ... von einem Novizen ... von einer Novizin ... von einem Laienanhänger ... von einer Laienanhängerin ... von einem Regierenden ... von einem Minister(-prä­sidenten) ... von einem Führer Andersgläubiger ... von einem Anhänger der Andersgläubigen gehört?“ Jener könnte sagen: „Nein Brüder, ich beschuldige ihn, nicht weil ich von diesem Mönch [etwas] gehört habe, sondern weil ich [etwas] vermutet habe, deshalb beschuldige ich ihn.“ Dann soll er ihn weiterfragen: „Bru­der, wenn du diesen Mönch wegen [etwas] Vermutetem beschuldigst, was hast du vermutet? Wieso hast du es vermutet? Wann hast du es vermutet? Wobei hast du es vermutet? Vermutest du, dass er ein Pārājika-Vergehen, ein Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder ein Dubbhāsita-Vergehen beging? Vermutest du, weil du von einem Mönch etwas hörtest ... von einer Nonne ... von einer zu Schulenden ... von einem Novizen ... von einer Novizin ... von einem Laienanhänger ... von einer Laienanhängerin ... von einem Regierenden ... von einem Minister(-präsidenten) ... von einem Führer Andersgläubiger ... von einem Anhänger der Andersgläubigen?“ [266]


361.

Wenn das Sehen mit dem Gesehenen übereinstimmt, wenn der Gesehene übereinstimmt mit dem Gesehenen, wenn er bezüglich des Gesehenen nicht zustimmt [267] , ist er verdächtig der Unreinheit;

jene Person mag man mit dessem Bekenntnis [268] mit ihm den Feiertag begehen.

Wenn das Hören mit dem Gehörten übereinstimmt, wenn der Gehörte übereinstimmt mit dem Gehörten, wenn er bezüglich des Gehörten nicht zustimmt, ist er verdächtig der Unreinheit;

jene Person mag man mit dessem Bekenntnis mit ihm den Feiertag begehen.

Wenn das Vermuten mit dem Vermuteten übereinstimmt, wenn der Verdächtige übereinstimmt mit dem Verdacht, wenn er bezüglich des Vermuteten nicht zustimmt, ist er verdächtig der Unreinheit;

jene Person mag man mit dessem Bekenntnis mit ihm den Feiertag begehen.

362. Was ist bei einer Beschuldigung Anfang, was ist die Mitte, was ist die Beendi­gung? Ein Bewilligungsverfahren [269] ist bei einer Beschuldigung der Anfang, die Ausführung (des eigentlichen Verfahrens) ist die Mitte, die Beilegung ist die Beendigung. Wieviele Wurzeln hat eine Beschuldigung, wieviele Ebenen, wie­viele Gründe, auf wieviele Arten wird beschuldigt? Eine Beschuldigung hat zwei Wurzeln, hat drei Ebenen, hat fünf Gründe, und auf zweierlei Art wird beschuldigt. Welche zwei Wurzeln hat eine Beschuldigung? Mit Begründung oder ohne Be­gründung – diese zwei Wurzeln hat eine Beschuldigung. Welche drei Ebenen hat eine Beschuldigung? Wegen Gesehenem, wegen Gehörtem, wegen Vermutetem – diese drei Ebenen hat eine Beschuldigung. Welche fünf Gründe hat eine Beschul­digung? „Zur rechten Zeit will ich sprechen, nicht zur falschen Zeit“, „begründet will ich sprechen, nicht unbegründet“, „sanft will ich sprechen, nicht heftig“, „im Zusammenhang mit dem höchsten Ziel will ich sprechen, nicht ohne Zusammen­hang mit dem höchsten Ziel“, „mit wohlwollendem Geist will ich sprechen, nicht mit einem hasserfüllten“ – diese fünf Gründe hat eine Beschuldigung.

Auf welche zweierlei Arten wird beschuldigt? Mittels Körper wird be­schuldigt oder mittels der Sprache wird beschuldigt – auf diese zweierlei Art wird beschuldigt.

2. Beginnend mit dem Verhalten des Anklägers

 

363. Wie sollte sich ein Beschuldiger verhalten? Wie sollte sich ein Beschuldigter verhalten? Wie sollte sie der Orden verhalten? Wie sollte sich der Untersuchende verhalten?

Wie sollte sich ein Beschuldiger verhalten? Ein Beschuldigender sollte in fünf Dingen sicher sein, wenn er andere beschuldigt. „Zur rechten Zeit will ich sprechen, nicht zur falschen Zeit“, „begründet will ich sprechen, nicht unbegrün­det“, „sanft will ich sprechen, nicht heftig“, „im Zusammenhang mit dem höchsten Ziel will ich sprechen, nicht ohne Zusammenhang mit dem höchsten Ziel“, „mit wohlwollendem Geist will ich sprechen, nicht mit einem hasserfüllten“ – so sollte sich ein Beschuldiger verhalten. Wie sollte sich ein Beschuldigter verhalten? Der Beschuldigte sollte sich zweier Dinge befleißigen. Der Wahrheit und dem Sicher­sein [270] – so sollte sich ein Beschuldigter verhalten. Wie sollte sie der Orden verhalten? Der Orden sollte wissen, was vorgetragen und was nicht vorgetragen wurde. So sollte sie der Orden verhalten. Wie sollte sich der Untersuchende ver­halten? Der [den Fall] Untersuchende sollte den Streitfall so beilegen, wie ein Streitfall [eben] der Lehre, dem Regelwerk, den Anweisungen des Meisters ent­sprechend beigelegt wird. So sollte sich der Untersuchende verhalten.

364.   

Zu welchem Zweck der Feiertag?,
weshalb wird Einladung gemacht?,
welchen Zweck hat die Bewährung?,
weshalb gibt man den Neuanfang?,
welchen Zweck hat Ehrerbietung?,
wozu Rehabilitierung?

Der Feiertag dient Einigsein,
der Reinheit dient das Einladen,
Bewährung dient der Ehrerbietung,
der Zügelung dient Neuanfang,
Ehrerbietung ist für Rehabilitation,
der Reinheit dient Rehabilitation.

Begehren, Hass, Furcht, Nichtwissen,
die Älter’n schmähen auch,
beim Zusammenbruch des Körpers,
nur wenig wissend, vernichtet,
mit zerstörten Fähigkeiten,
zu Höllen geht solch Unweiser,
der die Übungen nicht ehrt.
Nicht an Weltlichem sich hängend,
auch nicht an Menschen hängend,
wer beides aufgegeben hat,
wird dem Gesetz gemäß behandelt.

3. Der sich selbst verbrennende Ankläger

Zornerfüllt und übellaunig,
aufbrausend und grobe Rede;
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Ohrgeflüster, mit Hinterlist beobachten,
ausschreitend [271] , Abwege folgt er,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Zur falschen Zeit klagt er, unwahr,
mit Harschheit, nicht mit höchstem Ziel,
hasserfüllt klagt er, nicht mit Wohlwollen im Geist,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was lehrgemäß, was nicht,
ist unweise beim Lehrgemäßen und beim falschen,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was Regelwerk, was keins ist,
ist unweise beim Regelwerk und beim falschen,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was gesagt, was nicht gesagt ist,
ist unweise bei Gesagtem, Ungesagtem,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht Gebrauch und Nichtgebrauch;
ist unweise in Gebrauch und Nichtgebrauch,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht Erlass’nes, Nichterlass’nes,
ist unweise bei Erlass’nem, Nichterlass’nem,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht Vergeh’n, Nichtvergeh’n,
ist unweise bei Vergehen, Nichtverge’n,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nichts von Schweren, Leichten,
ist unweise bei Schweren, Leichten,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was mit Überrest ist und was nicht,
ist unweise bei mit und ohne Überrest,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was Übles ist, was nicht ganz so übel,
ist unweise beim Üblem, nicht ganz so Üblem,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß nicht, was vorher, nachher ist,
ist unweise bei Vorher, Nachher,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Weiß die Auslegungen nicht,
ist unweise bei den Auslegungen,
Nichtvergeh’n zählt er als Vergeh’n,
solch Ankläger verbrennt sich selbst.

Das Beschuldigen ist beendet.

Zusammenfassung

Beschuldigen und Untersucher,
beginnend mit Wurzeln, Feiertag,
(höchstes) Ziel, in Klägerabschnitt
eingeteilt die Lehre wurde.


10. Die kleinere Zusammenstellung

1. Verhalten bei der Untersuchung

 

365. Wenn ein kampfgewohnter [272] Mönch zum Orden hingeht, so sollte er demütig beim Orden ankommen, mit einem vom Staub befreiten Geist; er sollte in Sachen Sitzen befähigt sein und darin befähigt, wie man sich hinsetzen soll; ohne [die Sitzplätze] der (ordens-)älteren Mönche in Beschlag zu nehmen, ohne (ordens-) jüngere Mönche dazu zu bringen, von ihren Sitzen aufzustehen, er soll sich ord­nungsgemäß auf einem Sitz(-platz) niederlassen; er soll nicht in unangemessene Gespräche [involviert] sein oder in Gespräche über weltliche Themen; entweder soll er selber über die Lehre sprechen oder er soll andere bitten, das zu tun, ansons­ten soll er nicht das edle Schweigen zu stören versuchen.

Durch den Orden, durch eine autorisierte Person, durch den Untersuchen­den, durch einen, der willens ist, zu untersuchen, soll nicht nach dem der hochordi­niert hat [273] gefragt werden, soll nicht nach dem Lehrer gefragt werden, soll nicht nach dem gefragt werden, der die Zelle teilt, soll nicht nach dem gefragt werden, der mitwohnt, soll nicht nach denen gefragt werden, die mit hochordiniert ha­ben [274] , soll nicht nach den Mitlehrern gefragt werden, soll nicht nach der Herkunft gefragt werden, soll nicht nach dem Namen gefragt werden, soll nicht nach der Familie gefragt werden, soll nicht nach der Herkunft [275] gefragt werden, soll nicht nach Familienbande gefragt werden, soll nicht nach dem Geburtsort gefragt wer­den. Warum das? Für den Fall, dass da Zuneigung oder Abneigung ist. Wenn da Zu- oder Abneigung wäre, könnte es sein, dass Wünschen gefolgt wird, dass Ab­lehnung gefolgt wird, dass Verblendung gefolgt wird, dass der Furcht gefolgt wird.

Durch einen Orden, durch eine autorisierte Person, durch den Untersuchen­den, durch einen, der willens ist, zu untersuchen, soll dem Orden Würdigung bezeigt werden, [aber] nicht [soll] eine Person gewürdigt werden; der guten Lehre soll Würdigung bezeigt werden, nicht aber dem [materiellen] Besitz[-tümern]; zum Zweck des (höchsten) Zieles soll es sein, nicht für die Versammlung; zur rechten Zeit soll untersucht werden, nicht zur unrechten Zeit; der Wahrheit ent­sprechend soll untersucht werden, nicht der Unwahrheit entsprechend; sanftmütig soll untersucht werden, nicht harsch; mit dem höchsten Ziel verbunden soll unter­sucht werden, nicht unverbunden mit dem höchsten Ziel; mit wohlwollendem Geist soll untersucht werden, nicht mit einem hasserfüllten; nicht soll dabei ins Ohr geflüstert werden, nicht soll mit Hinterlist beobachtet werden, nicht soll ein Auge zugedrückt werden, nicht soll die Augenbraue gehoben werden, nicht soll der Kopf erhoben werden, nicht soll eine Handbewegung gemacht werden, nicht soll mit Händen gestikuliert werden.

[In Sachen] Sitzplatz soll man geschickt sein, geschickt beim Hinsetzen; eine Pflugschar weit vor sich schauend, übereinstimmend mit dem höchsten Ziel, soll man sich auf den eigenen Sitzplatz niederlassen; soll sich nicht vom Sitz erheben; soll nicht vorüberschreiten [276] ; soll nicht Abwege pflegen; soll nicht mit den Armen fuchtelnd sprechen; soll nicht hastig sein, sondern friedfertig; soll nicht aufbrausend sein, bereit zu gehorchen; soll mit einem wohlwollenden Geist um Wohlergehen besorgt sein; soll mitfühlend sein, das Wohl [aller] anstreben; soll nicht herumschwätzen, sondern sein Reden einschränken; soll nicht feindselig sprechen, nicht jähzornig [277] ; das Selbst soll bemeistert werden; das andere soll gemeistert werden; der Ankläger soll bemeistert werden; der Beschuldigte soll bemeistert werden; unrechtmäßige Anklage soll gemeistert werden; der unrecht­mäßig Angeklagte soll bemeistert werden; der rechtmäßig Anklagende soll bemeistert werden; der rechtmäßig Beschuldigte soll bemeistert werden; ohne wegzulassen, was gesagt wurde, nicht vortragend was nicht gesagt wurde, [sich alles] wortwörtlich richtig angeeignet habend, den anderen gefragt habend, soll man jenen entsprechend seines Geständnisses behandeln; wer unbeholfen ist, soll ermuntert werden; wer ängstlich ist, soll ermutigt werden; wer aufbrausend ist, soll zurückgehalten werden; wer unrein ist, soll aufgeklärt werden; wer aufrichtig ist, soll nicht barsch behandelt werden; es soll nicht dem Weg der Aversion gefolgt werden, nicht dem Weg der Verblendung gefolgt werden, nicht dem Weg der Furcht gefolgt werden; es soll zwischen den Recht und Person vermittelnd [vor­gegangen] werden. Ein solcher Untersucher nun, der so [den Fall] untersucht, der handelt entsprechend dem, was der Meister lehrte, der ist den Gebildeten und [seinen Gefährten] auf dem Reinheitswandel lieb, er wird geschätzt, gewürdigt und verehrt.

366. Der Lehrsatz ist zum Vergleichen zweckdienlich, das Gleichnis dient der Veranschaulichung, die Auslegung bezweckt Belehrung, die Befragung ist für die Bestimmung [wichtig], ein Bewilligungsverfahren dient der Anklage, die Be­schuldigung dient dem Erinnern, das Erinnern dient dem Gesprächsgegenstand [278] , der (korrekt definierte) Gesprächsgegenstand dient dem Behindern, das Hindern dient der Bewertung, die Bewertung dient der Beurteilung, die Beurteilung dient der Urteilsfindung, die Urteilsfindung dient, übelgesinnte Personen zu zügeln, [dadurch werden] integre Mönche gefördert, das dient der Begünstigung und Zustimmung des Ordens, durch den Orden bestätigte Personen können sich auf sich selber verlassen und täuschen sich nicht selbst.

Das Regelwerk dient der Zügelung, die Zügelung dient der Reuelosigkeit, Reuelosigkeit dient dem Erfreutsein, Erfreutsein dient der (erhebenden spirituel­len) Freude, Freude dient dem Gestilltsein, Gestilltsein dient dem Glück(-sempfin­den), Glück dient der Geistessammlung, Geistessammlung dient der Erkenntnis, wie die Dinge wirklich sind, Wahrheitserkenntnis dient dem Loslösen, Loslösung dient der Entreizung, Reizlosigkeit dient der Befreiung, Befreiung dient der Er­kenntnis der Befreiung, Erkenntnis der Befreiung dient der Realisierung des voll­kommenen Erlöschens ohne Anhaftungsrest. Dazu ist diese Erklärung da, des­wegen diese Diskussion, aus diesem Grund ist Aufmerksamkeit zu schenken, daher ist Gehör zu leihen – nämlich um der restlosen geistigen Befreiung willen.

367.   

Sei willens sorgfältig ’ne Sache auszuführ’n,
wie’s mit Geschick Einsichtsbegabter macht;
mit Wohlgesproch’nem, Regelwerkkonform,
nicht zerstörend Zukunft, nächstes Dasein.

Zu Vorfall, Abfallen, Vergehen,
der Herkunft, Art, unweise sein,
nicht wissend, was vorher, nachher,
und ebenso, was getan und ungetan.

Auch bei Verfahren, Streitfäll’n,
Beilegung ebenso unweise,
und finster, verdorben, irre auch,
mit Furcht, verblendet, geht er vor.

Auch ungeschickt im Beschwichtigen,
beim Überzeugen unweise,
parteiergreifend schamlos auch,
Schwarzes tuend, missachtend,
ein derart handelnd’ Mönch,
wird Abzulehnender genannt.

Zu Vorfall, Abfallen, Vergehen,
der Herkunft, Art, weise sein,
nicht wissend, was vorher, nachher,
und ebenso, was getan und ungetan.

Auch bei Verfahren, Streitfäll’n,
Beilegung ebenso weise;
nicht finster, unverdorben, nicht irre,
furchtlos, unverblendet, geht er vor.

Geschickt sein beim Beschwichtigen,
beim Überzeugen weise sein,
parteiergreifend zurückhaltend,
Helles tuend, respektvoll,
ein derart handelnd’ Mönch,
wird Anzunehmender genannt.

Die kleinere Zusammenstellung ist beendet.

Zusammenfassung

Sich unterordnend mag man fragen,
respektvoll Orden, doch nicht Person,
Der Lehrsatz dem Vergleiche dient,
auch für des Regelwerkes Zukunft.

Diese Zusammenfassung
der kleineren Zusammenstellung,
in einen Spruch wurd’ sie gemacht.


11. Die große Zusammenstellung

1. Beim Prozessieren zu wissen

 

368. Wenn ein beschuldigender Mönch mit dem Orden prozessiert, sollte er den Sachverhalt kennen, sollte er die Art des Abfallens kennen, sollte er das Vergehen kennen, sollte er die Herkunft kennen, sollte er die Art kennen, sollte er das Vor- und Nachher kennen, sollte er das Getane und das Ungetane kennen, sollte er das Verfahren kennen, sollte er den Streitfall kennen, sollte er die Beilegung kennen; er soll nicht Wege der Willkür gehen, er soll nicht Wege der Aversion gehen, er soll nicht Wege der Verblendung gehen, er soll nicht Wege der Furcht gehen; gibt es Gelegenheit zur Überzeugung soll er überzeugen, gibt es Gelegenheit zur Be­schwichtigung soll er beschwichtigen, gibt es Gelegenheit zum Überlegen soll er überlegen, gibt es Gelegenheit zur (Auf-)Klärung [279] soll er (auf-)klären; wenn er sagt, er habe eine Ansicht gefasst, dann soll er einen nicht verachten, der keine Ansicht gefasst hat; wenn er sagt, er habe viel gelernt, dann soll er einen, der nicht viel erlernt hat, verachten; wenn er sagt, er sei ordensälter, soll er die Ordensjünge­ren nicht verachten; über etwas nicht Vorhandenes soll er nicht sprechen; was vorhanden ist, was lehrgemäß ist, was gesetzmäßig ist, das soll nicht übergangen werden [280] ; der Streitfall soll so beigelegt werden, wie es der Lehre entspricht, wie es den Vorschriften entspricht, wie es den Anweisungen des Meisters entspricht, [genau] so soll ein Streitfall beigelegt werden.

369. Er soll den Sachverhalt kennen bedeutet: er soll die acht Fälle von Aus­schlussvergehen kennen, er soll die dreiundzwanzig Fälle für das Zusammentreten einer Ordensversammlung kennen, er soll die zwei Fälle von Unbestimmtheit kennen, er soll die zweiundvierzig Fälle des Aushändigens [mit Abbitte] kennen, er soll die hundertachtundachtzig Fälle der Abbitte kennen, er soll die zwölf Fälle des zu Gestehenden kennen, er soll die Fälle von schlecht Getanem kennen, er soll die Fälle von schlecht Gesprochenem kennen.

370. Er soll die Art des Abfallens kennen bedeutet: er soll wissen, was Abfallen von der Tugend ist, er soll wissen, was Abfallen vom [rechten] Wandel ist, er soll wissen, was Abfallen von [rechter] Ansicht ist, er soll wissen, was Abfallen vom [rechten] Lebensunterhalt ist.

371. Er soll das Vergehen kennen bedeutet: er soll wissen, was ein Ausschlussver­gehen ist, er soll wissen, was ein Saṅghādisesa-Vergehen ist, er soll wissen, was ein schweres Vergehen ist, er soll wissen, was ein Pācittiya-Vergehen ist, er soll wissen, was ein Pāṭidesanīya-Vergehen ist, er soll wissen, was ein Dukkaṭa-Ver­gehen ist, er soll wissen, was ein Dubbhāsita-Vergehen ist. [281]

372. Er soll die Herkunft kennen bedeutet: er soll die Herkunft der acht Fälle von Ausschlussvergehen kennen, er soll die Herkunft der dreiundzwanzig Fälle für das Zusammentreten einer Ordensversammlung kennen, er soll die Herkunft der zwei Fälle von Unbestimmtheit kennen, er soll die Herkunft der zweiundvierzig Fälle des Aushändigens [mit Abbitte] kennen, er soll die Herkunft der hundertachtund­achtzig Fälle der Abbitte kennen, er soll die Herkunft der zwölf Fälle des zu Gestehenden kennen, er soll die Herkunft der Fälle von schlecht Getanem kennen, er soll die Herkunft der Fälle von schlecht Gesprochenem kennen.

373. Er soll die Art kennen bedeutet: er soll die Arten eines Ordens kennen, er soll die Arten einer Gruppe kennen, er soll die Arten der (Einzel-)Personen kennen, er soll die Arten der Ankläger kennen, er soll die Arten der Beschuldigten kennen.

Er soll die Arten eines Ordens kennen bedeutet: „Ist dieser Orden in der Lage, diesen Streitfall wie es der Lehre entspricht, wie es den Vorschriften ent­spricht, wie es den Anweisungen des Meisters entspricht, beizulegen oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art der Orden ist. Er soll die Arten einer Gruppe kennen bedeutet: „Ist diese Gruppe in der Lage, diesen Streitfall wie es der Lehre ent­spricht, wie es den Vorschriften entspricht, wie es den Anweisungen des Meisters entspricht, beizulegen oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art die Gruppe ist. Er soll die Arten der (Einzel-)Personen kennen bedeutet: „Ist diese Person in der Lage, diesen Streitfall wie es der Lehre entspricht, wie es den Vorschriften ent­spricht, wie es den Anweisungen des Meisters entspricht, beizulegen oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art die Person ist. Er soll die Arten der Ankläger kennen bedeutet: „Ist es möglich, dass dieser Ehrwürdige aufgrund der fünf Dinge jenen [zurecht] beschuldigen kann oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art der An­kläger ist. Er soll die Arten der Beschuldigten kennen bedeutet: „Ist es möglich, dass dieser Ehrwürdige sich auf zwei Dinge stützt, der Wahrheit und der Stand­haftigkeit, oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art der Beschuldigte ist.

374. Er soll das Vor- und Nachher kennen bedeutet: „Ist es möglich, dass dieser Ehrwürdige von Sachverhalt zu Sachverhalt übergeht, dass er von einem Abfallen zum anderen Abfallen übergeht, dass er von Vergehen zu Vergehen übergeht; dass er, wenn er abgelehnt hat, dann zustimmt; dass er, wenn er zugestimmt hat, dann ablehnt; dass er zwischen dem einen und dem anderen hin und her wechselt, oder nicht?“, so soll er wissen, welcher Art das Vorher und das Nachher ist.

375. Er soll das Getane und das Ungetane kennen bedeutet: er soll wissen, was Geschlechtsverkehr bedeutet; er soll wissen, was korrekter Geschlechtsverkehr ist [282] ; er soll wissen, was auf Geschlechtsverkehr folgt.

Er soll wissen, was Geschlechtsverkehr bedeutet ist: was Eheleute-Status ist, soll er wissen. Er soll wissen, was korrekter Geschlechtsverkehr ist bedeutet: wenn ein Mönch mit dem Mund das Geschlechtsteil des anderen erfasst. Er soll wissen, was auf Geschlechtsverkehr folgt bedeutet: was Farbe und Färbung ist, was körperliche Berührung ist, was obszöne Rede ist, was Bedienung der eigenen Sinneslust ist, was die Worte bei Kupplerei bedeuten [soll er wissen].

376. Er soll das Verfahren kennen bedeutet: er soll die sechzehn (Ordens-)Verfah­ren kennen – die vier Verfahren der Erlaubnisgewährung soll er kennen, die vier Verfahren mit Ankündigung soll er kennen, die vier Verfahren mit Ankündigung und zwei Durchgängen soll er kennen, die vier Verfahren mit Ankündigung und vier Durchgängen soll er kennen.

377. Er soll den Streitfall kennen bedeutet: er soll die vier [Arten von] Streitfällen kennen – den streitverursachten Streitfall soll er kennen, den vorwurfverursachten Streitfall soll er kennen, den vergehensverursachten Streitfall soll er kennen, den verpflichtungsverursachten Streitfall soll er kennen.

378. Er soll die Beilegung kennen bedeutet: er soll die sieben [Arten der] Beile­gung kennen – das Verfahren in Anwesenheit soll er kennen, das Verfahren des Gebens des Unschuldigenstatus soll er kennen, das Verfahren des Gebens des Sta­tus eines vormals Irren soll er kennen, das Verfahren des Geständnisablegens soll er kennen, das Abstimmungsverfahren soll er kennen, das Verfahren des Gebens des Übeltäterstatus soll er kennen, das Verfahren des Gras darüber wachsen las­sens soll er kennen.

2. Keine Abwege gehen sollen

 

379. Er soll nicht Wege der Willkür gehen ist: wenn einer den Weg der Willkür geht, wie folgt er [dann] dem Weg der Willkür? In diesem Fall sagt einer: „Das ist der, der mich hochordinierte oder mein Lehrer oder der mit mir die Zelle teilt oder der unter mir wohnt oder einer meiner Mitordinierenden oder einer meiner Mit­lehrer oder mein Freund oder mein Gefährte oder mein Blutsverwandter“, [und er sagt das] aus Mitgefühl für jenen, um ihn zu beschützen, er erklärt Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollen­deten Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gespro­chen, vom Vollendeten Gemachtes als nicht vom Vollendeten Gemachtes, vom Vollendeten Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Ver­gehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Wegen dieser achtzehn Sach­verhalte folgt jemand dem Weg der Willkür, und das wird vielen Leuten zu großem Nachteil sein, zu großem Unglück gereichen, bringt viele Leute nicht zum höchsten Ziel, ist Unheil, ist Leiden für Gottheiten und Menschen. Wenn jemand wegen dieser achtzehn Sachverhalte einen Abweg beschreitet, dann vernichtet er sich, schaut nur nach sich selbst, ist tadelnswert und wird [auch] von Verständigen getadelt, viel Unheil schafft er so. Wenn [also] einer den Weg der Willkür geht, dann folgt er auf diese Weise dem Weg der Willkür.

380. Er soll nicht Wege der Aversion gehen ist: wenn einer den Weg der Aversion geht, wie folgt er [dann] dem Weg der Aversion? In diesem Fall sagt einer: „Der hat mich verletzt!“, was mit Boshaftigkeit verbunden ist; „Der wird mich verlet­zen!“, was mit Boshaftigkeit verbunden ist; „Der will mich verletzen!“, was mit Boshaftigkeit verbunden ist; „Einem, der mir lieb und angenehm ist, hat er verletzt ... – ... wird er verletzen ... – ... will er verletzen, was mit Boshaftigkeit verbunden ist; „Einem, der mir nicht lieb und nicht angenehm ist, hat er verletzt ... – ... wird er verletzen ... – ... will er verletzen, was mit Boshaftigkeit verbunden ist. Wegen dieser neun Sachverhalte, ist da Boshaftigkeit, ist da Ärger, ist da Zorn, ist jemand von Zorn überwältigt, und erklärt Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschrifts­gemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Gesagtes und Gesproche­nes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten Gemach­tes als nicht vom Vollendeten Gemachtes, vom Vollendeten Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leich­teres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Wegen dieser achtzehn Sachverhalte folgt jemand dem Weg der Aversion, und das wird vielen Leuten zu großem Nachteil sein, zu großem Un­glück gereichen, bringt viele Leute nicht zum höchsten Ziel, ist Unheil, ist Leiden für Gottheiten und Menschen. Wenn jemand wegen dieser achtzehn Sachverhalte einen Abweg beschreitet, dann vernichtet er sich, schaut nur nach sich selbst, ist tadelnswert und wird [auch] von Verständigen getadelt, viel Unheil schafft er so. Wenn [also] einer den Weg der Aversion geht, dann folgt er auf diese Weise dem Weg der Aversion.

381. Er soll nicht Wege der Verblendung gehen ist: wenn einer den Weg der Ver­blendung geht, wie folgt er [dann] dem Weg der Verblendung? Bis auf’s Blut [283] geht er begierdeerfüllt vor; bösartig geht er hasserfüllt vor; verrückt geht er voller Verblendung vor; schändlich geht er mit (falscher) Ansicht vor; verrückt, mit Ver­wirrtheit, von Verblendung überwältigt, erklärt Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten Gemachtes als nicht vom Vollendeten Gemachtes, vom Vollendeten Angeordne­tes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Wegen dieser achtzehn Sachverhalte folgt jemand dem Weg der Verblendung, und das wird vielen Leuten zu großem Nachteil sein, zu großem Unglück gereichen, bringt viele Leute nicht zum höchsten Ziel, ist Unheil, ist Leiden für Gottheiten und Menschen. Wenn jemand wegen dieser achtzehn Sachverhalte einen Abweg beschreitet, dann vernichtet er sich, schaut nur nach sich selbst, ist tadelnswert und wird [auch] von Verständigen getadelt, viel Unheil schafft er so. Wenn [also] einer den Weg der Verblendung geht, dann folgt er auf diese Weise dem Weg der Verblendung.

382. Er soll nicht Wege der Furcht gehen ist: wenn einer den Weg der Furcht geht, wie folgt er [dann] dem Weg der Furcht? In diesem Fall sagt einer: „Der da gehört zu den Feinden oder er gehört zu den Heimlichtuern oder gehört zu den [mir] Überlegenen, ist brutal, ist grob, wird Gefahr für das Leben oder den Reinheits­wandel bewirken“, und von Furcht überwältigt, erklärt er Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten Gemachtes als nicht vom Vollendeten Gemachtes, vom Vollen­deten Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Ver­gehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Wegen dieser achtzehn Sachverhalte folgt jemand dem Weg der Furcht, und das wird vielen Leuten zu großem Nachteil sein, zu großem Unglück gereichen, bringt viele Leute nicht zum höchsten Ziel, ist Unheil, ist Leiden für Gottheiten und Menschen. Wenn jemand wegen dieser achtzehn Sachverhalte einen Abweg beschreitet, dann vernichtet er sich, schaut nur nach sich selbst, ist tadelnswert und wird [auch] von Verständigen getadelt, viel Unheil schafft er so. Wenn [also] einer den Weg der Furcht geht, dann folgt er auf diese Weise dem Weg der Furcht.

Willkür, Hass, Furcht und Verblendung,
wer Rechtmäßigkeit so überschreitet,
der Ruf des solchen schwindet,
wie der Mond im dunklen Halbmonat.

3. Einem Abweg nicht folgen

 

383. Wie [aber] folgt jemand nicht dem Weg der Willkür? Indem man nicht Lehr­gemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollen­deten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet er­klärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man vom Vollendeten Ange­ordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein schwer­wiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Will­kür; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Willkür. Auf diese Weise folgt man nicht dem Weg der Will­kür.

384. Wie [aber] folgt jemand nicht dem Weg der Aversion? Indem man nicht Lehr­gemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man Vorschriftsgemäßes als vor­schriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als vom Vollendeten gesagt und gespro­chen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Ver­gehen das nicht getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aver­sion; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion; indem man kein übles Vergehen als kein übles Ver­gehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Aversion. Auf diese Weise folgt man nicht dem Weg der Aversion.

385. Wie [aber] folgt jemand nicht dem Weg der Verblendung? Indem man nicht Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblen­dung; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man Vorschriftsgemä­ßes als vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblen­dung; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als vom Vollen­deten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man vom Vollendeten nicht Angeordne­tes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen er­klärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man ein schwerwiegen­des Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblen­dung; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Verblendung. Auf diese Weise folgt man nicht dem Weg der Verblendung.

386. Wie [aber] folgt jemand nicht dem Weg der Furcht? Indem man nicht Lehr­gemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollendeten Gesag­tes und Gesprochenes als vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Ge­machtes erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollen­deten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein Verge­hen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, folgt man nicht dem Weg der Furcht. Auf diese Weise folgt man nicht dem Weg der Furcht.

Willkür, Hass, Furcht und Verblendung,
wer Rechtmäßigkeit nicht überschreitet,
der Ruf des solchen wächst an,
wie der Mond im hellen Halbmonat.

4. Gelegenheit zur Überzeugung

 

387. Wie überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen? Indem man nicht Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Über­zeugen; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als vom Vollendeten gesagt und gespro­chen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Gemachtes erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Über­zeugen; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt, über­zeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen; indem man kein übles Ver­gehen als kein übles Vergehen erklärt, überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Überzeugen. Auf diese Weise überzeugt man bei einer Gelegenheit zum Über­zeugen.

388. Wie beschwichtigt man bei einer Gelegenheit zum Beschwichtigen? Indem man nicht Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, beschwichtigt man bei einer Gelegenheit zum Beschwichtigen; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt ... – ... ; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollende­ten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Gemachtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Ver­gehen als ein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt ... – ... ; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, beschwichtigt man bei einer Gelegenheit zum Beschwichtigen. Auf diese Weise beschwichtigt man bei einer Gelegenheit zum Beschwichtigen.

389. Wie überlegt man bei einer Gelegenheit zum Überlegen? Indem man nicht Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, überlegt man bei einer Gelegenheit zum Überlegen; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt ... – ... ; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man vom Vollen­deten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gesproche­nes als vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Ge­machtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Ange­ordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man kein Verge­hen als kein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen als ein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegen­des Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt ... – ... ; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, überlegt man bei einer Gelegenheit zum Überlegen. Auf diese Weise überlegt man bei einer Gelegenheit zum Überlegen.

390. Wie klärt man bei einer Gelegenheit zur Aufklärung auf? Indem man nicht Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß erklärt, klärt man bei einer Gelegenheit zur Aufklärung auf; indem man Lehrgemäßes als lehrgemäß erklärt ... – ... ; indem man nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man Vorschriftsgemäßes als vorschriftsgemäß erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Gesagtes und Gespro­chenes als vom Vollendeten gesagt und gesprochen erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten so Gemachtes als vom Vollendeten so Gemachtes erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten nicht Angeordnetes als nicht vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man vom Vollendeten Angeordnetes als vom Vollendeten angeordnet erklärt ... – ... ; indem man kein Vergehen als kein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Ver­gehen als ein Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein leichteres Vergehen als ein leichteres Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein schwerwiegendes Vergehen als ein schwerwiegendes Vergehen erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen das getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein Vergehen das nicht getilgt werden kann als ein Vergehen das nicht getilgt werden kann erklärt ... – ... ; indem man ein übles Vergehen als ein übles Vergehen erklärt ... – ... ; indem man kein übles Vergehen als kein übles Vergehen erklärt, klärt man bei einer Gelegenheit zur Aufklärung auf. Auf diese Weise klärt man bei einer Gelegenheit zur Aufklärung auf.

5. Nichtverachten, wer keine Ansicht gefasst hat

 

391. Wie verachtet man andere Ansichten, indem man sagt „Ich habe mir eine Ansicht gebildet“? In diesem Fall hat jemand eine Ansicht gefasst, hat Gefolge bekommen, ist Parteigänger [geworden], hat Beziehungen [geknüpft]. Er denkt sich: ‘Jener hat sich keine Ansicht gebildet, hat kein Gefolge, ist kein Parteigänger, hat keine Beziehungen.’, und indem er jenen [so] verachtet, erklärt er Lehrgemä­ßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Ge­machtes, vom Vollendeten [so] Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwer­wiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Auf diese Weise verachtet man eine andere Ansicht, indem man sagt: „Ich habe mir eine Ansicht gebildet.“

392. Wie verachtet man einen, der nicht viel gelernt hat, indem man sagt: „Ich habe viel gelernt“? In diesem Fall ist jemand ein Gelehrter, einer, der viel gehört hat, ein Lagerhaus für Erlerntes. Er denkt sich: ‘Jener hat nicht viel gelernt, ihm wurde nicht viel übertragen, kann sich nicht viel merken.’, und indem er jenen [so] verachtet, erklärt er Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Gesagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes, vom Vollendeten [so] Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Auf diese Weise verachtet man eine andere Ansicht, indem man sagt: „Ich habe viel gelernt.“

393. Wie verachtet man einen Ordensjüngeren, indem man sagt „Ich bin ein Ordensälterer“? In diesem Fall ist da jemand ein Ordensälterer, einer, der schon vor langem in die Hauslosigkeit gezogen ist. Er denkt sich: ‘Jener ist ein Neuling, ein Unwissender, kennt nicht die Anordnungen, dessen Ansagen werde ich nicht Folge leisten.’, und indem er jenen [so] verachtet, erklärt er Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß, Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß, vom Vollendeten Ge­sagtes und Gesprochenes als nicht vom Vollendeten gesagt und gesprochen, vom Vollendeten so Gemachtes als nicht vom Vollendeten so Gemachtes, vom Vollen­deten [so] Angeordnetes als nicht vom Vollendeten [so] angeordnet, ein Vergehen als kein Vergehen, ein leichteres Vergehen als schwerwiegendes Vergehen, ein Vergehen das getilgt werden kann als ein Vergehen, das nicht getilgt werden kann, ein übles Vergehen als kein übles Vergehen. Auf diese Weise verachtet man einen Ordensjüngeren, indem man sagt „Ich bin ein Ordensälterer.“

394. Über etwas nicht Vorhandenes soll er nicht sprechen ist: eine [noch] nicht aufgebürdete Last soll man nicht aufnehmen.

Was vorhanden ist, was lehrgemäß ist, was gesetzmäßig ist, das soll nicht übergangen werden ist: einen Sachverhalt, wegen dem sich der Orden versammel­te, soll er der Lehre und dem Regelwerk entsprechend nicht vernachlässigen.

395. Wie es der Lehre entspricht ist: den Sachverhalt der Wahrheit [entsprechend behandeln]. Wie es den Vorschriften entspricht ist: nachdem er beschuldigt hat, nachdem er ihn sich erinnern ließ. Wie es den Anweisungen des Meisters ent­spricht ist: Durchführung der Ankündigung, Durchführung der Verkündung, so wie es lehrgemäß ist, so wie es rechtmäßig ist, so wie es den Anweisungen des Meisters entspricht, so legt er den Streitfall bei. Und so sollen Streitfälle beigelegt werden.

6. Durchführung der Untersuchung

 

396. Der Beschuldigte soll vom Untersuchenden gefragt werden: „Bruder, du hast diesem Mönch Pavāraṇā ungültig gemacht. Warum hast du sie ungültig gemacht? Hast du sie wegen einer Übertretung der Vorschriften ungültig gemacht? Oder wegen moralischem Fehlverhalten? Oder wegen fehlerhafter Ansichten?“ Wenn er antwortet: „Wegen Übertretung der Vorschriften machte ich sie ungültig, wegen moralischem Fehlverhaltens machte ich sie ungültig, wegen fehlerhafter Ansich­ten machte ich sie ungültig.“, soll man weiterfragen: „Kennt der Ehrwürdige die Übertretung der Vorschriften? Kennt er das moralische Fehlverhalten? Kennt er die fehlerhaften Ansichten?“ Wenn er antwortet: „Ihr Brüder, ich weiß, welche Vorschrift übertreten wurde, kenne das moralische Fehlverhalten und die fehler­haften Ansichten.“, soll man weiterfragen: „Ehrwürdiger, welche Übertretung der Vorschrift? Welches moralische Fehlverhalten? Welche fehlerhaften Ansichten?“ Wenn er antwortet: „Die vier Pārājika-Vergehen und die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen sind Übertretungen der Vorschriften. Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesa­nīya-, Dukkaṭa- und Dubbhāsita-Vergehen sind moralisches Fehlverhalten. Falsche Ansicht und extreme Ansicht sind fehlerhafte Ansicht.“, soll man weiter­fragen: „Bruder, hast du bei diesem Mönch Pavāraṇā ungültig gemacht, weil du [etwas] gesehen hast, oder machtest du sie ungültig, weil du [etwas] gehört hast oder machtest du sie ungültig, weil du [etwas] vermutet hast?“ Wenn er antwortet: „Ich machte ungültig wegen Gesehenem oder wegen Gehörtem oder wegen Ver­mutetem.“, soll man weiterfragen: „Bruder, wenn du die Pavāraṇā von diesem Mönch wegen [etwas] Gesehenem ungültig gemacht hast, was hast du gesehen? Wie hast du es gesehen? Wann hast du es gesehen? Wo hast du es gesehen? Hast du ihn beim Pārājika-Vergehen, beim Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder beim Dubbhāsita-Vergehen gesehen? Wo warst du? Wo war der Mönch? Was hast du getan? Was tat dieser Mönch?“ Wenn er ant­wortet: „Nein Brüder, ich machte Pavāraṇā ungültig, nicht weil ich von diesem Mönch [etwas] gesehen hatte, sondern weil ich [etwas] gehört hatte, machte ich Pavāraṇā ungültig.“, soll man weiterfragen: „Bruder, wenn du die Pavāraṇā von diesem Mönch wegen [etwas] Gehörtem ungültig gemacht hast, was hast du gehört? Wie hast du es gehört? Wann hast du es gehört? Hast du ihn beim Pārājika-Vergehen, beim Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder Dubbhāsita-Vergehen gehört? Wo warst du? Hast du es von einem anderen Mönch gehört ... von einer Nonne ... von einer zu Schulenden ... von einem Novi­zen ... von einer Novizin ... von einem Laienanhänger ... von einer Laien­anhängerin ... von einem Regierenden ... von einem Minister(-präsidenten) ... von einem Führer Andersgläubiger ... von einem Anhänger der Andersgläubigen gehört?“ Wenn er antwortet: „Nein Brüder, ich machte Pavāraṇā ungültig, nicht weil ich von diesem Mönch [etwas] gehört hatte, sondern weil ich [etwas] ver­mutet hatte, machte ich Pavāraṇā ungültig.“, soll man weiterfragen: „Bruder, wenn du die Pavāraṇā von diesem Mönch wegen [etwas] Vermutetem ungültig gemacht hast, was hast du vermutet? Wieso hast du es vermutet? Wann hast du es vermutet? Wobei hast du es vermutet? Vermutest du, dass er ein Pārājika-Vergehen, ein Saṅghādisesa-, Thullaccaya-, Pācittiya-, Pāṭidesanīya-, Dukkaṭa- oder ein Dub­bhāsita-Vergehen beging? Vermutest du, weil du von einem Mönch etwas hörtest ... von einer Nonne ... von einer zu Schulenden ... von einem Novizen ... von einer Novizin ... von einem Laienanhänger ... von einer Laienanhängerin ... von einem Regierenden ... von einem Minister(-präsidenten) ... von einem Führer Anders­gläubiger ... von einem Anhänger der Andersgläubigen?“

397.   

Wenn Gesehenes mit Gesehenem übereinstimmt,
wenn das Gesehene zum Gesehenen passt,
hinsichtlich des Gesehenen stimmt er nicht zu,
dann ist er der Unreinheit verdächtig.
Mit jener Person Zustimmung,
ausführen mag man das Einladen.

Wenn Gehörtes mit Gehörtem übereinstimmt,
wenn das Gehörte zum Gehörten passt,
hinsichtlich des Gehörten stimmt er nicht zu,
dann ist er der Unreinheit verdächtig.
Mit jener Person Zustimmung,
ausführen mag man das Einladen.

Wenn Vermutetes mit Vermutetem übereinstimmt,
wenn das Vermutete zum Vermuteten passt,
hinsichtlich des Vermuteten stimmt er nicht zu,
dann ist er der Unreinheit verdächtig.
Mit jener Person Zustimmung,
ausführen mag man das Einladen.

7. Einteilung der Fragen

 

398. „Was hast du gesehen?“ – Welche Fragen? „Wie hast du das gesehen?“ – Welche Fragen? „Wann hast du das gesehen?“ – Welche Fragen? „Wo hast du das gesehen?“ – Welche Fragen?

399. „Was hast du gesehen?“ ist: Fragen zum Sachverhalt, Fragen zum Abfallen, Fragen zum Vergehen, Fragen zum Verhalten.

Fragen zum Sachverhalt sind: Fragen zum Sachverhalt der acht Pārājika-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der dreiundzwanzig Saṅghādisesa-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der zwei Aniyata-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der zweiundvierzig Nissaggiya-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der hundertacht­undachtzig Pācittiya-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der zwölf Pāṭidesanīya-Vergehen, Fragen zum Sachverhalt der Dukkaṭa-Vergehen, Fragen zum Sachver­halt der Dubbhāsita-Vergehen.

Fragen zum Abfallen sind: Fragen zum Abfallen von der Tugend, Fragen zum Abfallen vom [rechten] Wandel, Fragen zum Abfallen von [rechter] Ansicht, Fragen zum Abfallen vom [rechten] Lebenserwerb.

Fragen zum Vergehen sind: Fragen zum Pārājika-Vergehen, Fragen zum Saṅghādisesa-Vergehen, Fragen zum Thullaccaya-Vergehen, Fragen zum Pācitti­ya-Vergehen, Fragen zum Pāṭidesanīya-Vergehen, Fragen zum Dukkaṭa-Verge­hen, Fragen zum Dubbhāsita-Vergehen. [284]

Fragen zum Verhalten sind: – Fragen nach dem Eheleutestatus.

400. „Wie hast du das gesehen?“ ist: Fragen nach den Merkmalen, Fragen nach dem Verhalten, Fragen nach Art und Weise, Fragen nach Veränderung (zum Schlechten).

Fragen nach den Merkmalen ist: lang oder kurz oder dunkel oder hell. Fragen nach dem Verhalten ist: gehend oder stehend oder sitzend oder liegend. Fragen nach Art und Weise ist: Haushältermerkmale oder Merkmale Andersgläu­biger oder Merkmale Fortgezogener. Fragen nach Veränderung (zum Schlechten) ist: gehend oder stehend oder sitzend oder liegend. [285]

401. „Wann hast du das gesehen?“ ist: Fragen nach der Zeit, Fragen nach der Gele­genheit, Fragen nach dem Tag, Fragen nach der Jahreszeit.

Fragen nach der Zeit ist: war es zur frühen Stunde oder war es mitten am Tag oder war es zur Schlafenszeit. Fragen nach der Gelegenheit ist: war es zu früher Gelegenheit oder war es zu mittäglicher Gelegenheit oder war es zu Schlaf­gelegenheit. Fragen nach dem Tag ist: war es vor dem Essen oder war es nach dem Essen oder war es zur Nacht oder war es am Tag war es dunkel oder war es im Mondschein. Fragen nach der Jahreszeit ist: war es im Winter oder war es im Sommer oder war es in der Regenzeit.

402. „Wo hast du das gesehen?“ ist: Fragen nach dem Ort, Fragen nach dem Grund (und Boden), Fragen nach offenem Ort, Fragen nach dem Landkreis.

Fragen nach dem Ort ist: war es auf dem Boden oder war es auf der Erde oder war es auf [bearbeiteter] Erde oder war es auf der Welt. Fragen nach dem Grund ist: war es auf dem Boden oder war es auf der Erde oder war es auf einem Abhang oder war es auf einem Felsen oder war es auf einem Gebäude. Fragen nach offenem Ort ist: war es an einem östlichen Ort oder oder war es an einem westlichen Ort oder war es an einem nördlichen Ort oder war es an einem süd­lichen Ort [286] . Fragen nach dem Landkreis ist: war es an einem östlichen Landkreis oder oder war es an einem westlichen Landkreis oder war es an einem nördlichen Landkreis oder war es an einem südlichen Landkreis.

Die große Zusammenstellung ist beendet.

Zusammenfassung

Sachverhalt, Herkunft, Art und Weise,
vorher-nachher, getan und nichtgetan,
(Ordens-)Verfahren, Streitfall auch,
Beilegung und Willkür-Weg.
Aversion, Verblendung, Furcht auch,
überzeugen, beschwichtigen,
überlegen, aufklären, Ansicht habend,
Gelehrter, Ordensälterer.

Nichtvorhand’nes und vorhanden,
auch lehrgemäß, satzungsgemäß,
und nach des Meisters Anweisung.
Erklärt ist größere Zusammenstellung.


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[264] Es gibt keine weitere Zwischenüberschrift.

[265] matikamma  erscheint sonst nirgends. Laut Kommentar sei damit mantagga­hana  gemeint, das Erlernen von Sprüchen, das eine Art persönlicher Untersu­chung und logischer Denkweise von Ordensälteren und Experten der Vor­schriften sei. Hier wurde mit „Absicht“ übersetzt, weil es bedeutend sinnvoller ist, denn auch der Buddha hatte stets die Mönche nach deren Absicht gefragt, wenn sie eine Vorschrift übertreten hatten (z.B. → BhuV 180c). Und die Ab­sicht, kann nur durch sich Erinnern herausgefunden werden.

[266] Mvg 237 endet mit: Jener könnte sagen: „Nein Brüder, ich beschuldige ihn, nicht weil ich vermutete, dass dieser Mönch ein Vergehens beging, sondern ich weiß nicht, warum ich diesen Mönch beschuldige.“ Wenn der beschul­digende Mönch mit seiner Erklärung den Geist der vernünftigen Mitmönche nicht zufrieden stellt, ist der beschuldigte Mönche unschuldig. Solches zu sagen genügt, um die Angelegenheit zu beenden. Wenn jener beschuldigende Mönch mit seiner Erklärung den Geist der vernünftigen Mitmönche zufrieden stellt, ist der beschuldigte Mönch schuldig. Solches zu sagen genügt, um die Angelegenheit zu beenden.

[267] na upeti  wtl: „tritt er nicht ein“. Laut Kommentar ist paṭijānāti  gemeint.

[268] so puggalo paṭiññāya  gemeint sind Kläger und Beklagter.

[269] okāsakamma  d.h. sofern es eine schwere Beschuldigung ist.

[270] akuppa  standfest, unerschütterlich sein.

[271] vītiharati  soll laut Kommentar vinicchayaṃ hāpeti  sein, d.h. ein (offizielles Urteil) weglassend.

[272] saṅgāmāvacare  wtl: „kampfgewohnt“. Eine kommentarielle Bedeutung ist „Ordenskonzil“.

[273] upajjhāya.

[274] samānupajjhāyaka  nach den Namen der Mönche, die bei der Ordination aktiv dabei waren.

[275] āgama  Laut Kommentar ist die Traditionszugehörigkeit gemeint.

[276] vītihātabbaṃ  d.h. man soll nicht respektlos an den Mönchen vorbeilaufen, die das Verfahren durchführen.

[277] anasuruttena.

[278] savacanīya  d.h. der korrekten/genauen Definition des Falles.

[279] pasāda  bedeutet aber auch: „Reinheit, Gnade, Gunst, Gemütsruhe, Heiterkeit“.

[280] parihāpetabbaṃ  auch: „zum Schwinden gebracht, aufgegeben, ausgelassen, vernachlässigt, übergangen werden, verloren gehen“

[281] Diese „Erklärung“ entspricht nicht der Anordnung in § 369. Des weiteren fehlt die obligatorische Umkehrung („... was kein ... ist“).

[282] methunadhammassa anulomaṃ  d.h. er soll einschätzen können, ob gewollt oder ungewollt, ob vollzogen oder nicht usw.

[283] ratto  d.h. unerbittlich, ohne Erbarmen, voller Ungeduld.

[284] Es fehlen aniyata  und Nissaggiya.

[285] Diese „Definition“ erscheint unpassend. Besser wäre nach dem Vorher und Nachher, bzw. dem Ist- und Sollzustand zu fragen.

[286] puratthime ... pacchime ... uttare ... dakkhiṇe  kann man ebensogut mit „rechts, links, oben, unten“ übertragen, wobei man wissen muss, dass in Indien der Süden als „rechts“, d.h. „richtig“ angesehen wird. Eine Übertragung mit „oben, unten, hinten, vorn“ wäre auch denkbar.


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