Vinaya-Piṭaka V

PARIVĀRA

Fortlaufende Wiederholung

13. Die Fünfergruppen des Upāli

1. Kapitel: Ohne Anleitung

 

417. Bei einer Gelegenheit, da weilte der erhabene Buddha im Kloster des Anātha­piṇḍika, im Jeta-Hain zu Sāvatthi. Da nun ging der ehrwürdige Upāli zum Erhaben, und als er beim Erhabenen angelangt war und ihn verehrt hatte, ließ er sich [ihm] zur Seite nieder. Seitwärts sitzend sprach nun der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der zeitlebens nicht ohne Anleitung leben soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zeitlebens nicht ohne Anleitung leben soll. Welche fünf? Wenn er nicht weiß, wann der Feier­tag ist; wenn er nicht das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn er das Pātimokkha nicht kennt; wenn er nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er weniger als fünf Regenzeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatte­ter Mönch, Upāli, soll zeitlebens nicht ohne Anleitung leben. Ein mit fünf Eigen­schaften ausgestatteter Mönch mag zeitlebens ohne Anleitung leben. Welche fünf? Wenn er weiß, wann der Feiertag ist; wenn er das Verfahren zum Feiertag kennt; wenn er das Pātimokkha kennt; wenn er weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigen­schaften ausgestatteter Mönch, Upāli, mag zeitlebens ohne Anleitung leben.

Ein mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteter Mönch soll nicht ohne Anleitung leben. Welche fünf? Wenn er nicht das Einladen kennt; wenn er nicht das Verfahren des Einladens kennt; wenn er das Pātimokkha nicht kennt; wenn er nicht weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er weniger als fünf Regen­zeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, soll zeitlebens nicht ohne Anleitung leben. Ein mit fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch mag zeitlebens ohne Anleitung leben. Welche fünf? Wenn er das Einladen kennt; wenn er das Verfahren des Einladens kennt; wenn er das Pātimokkha kennt; wenn er weiß, wie das Pātimokkha zu rezitieren ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, mag zeitlebens ohne Anleitung leben.

Ein mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteter Mönch soll nicht ohne Anleitung leben. Welche fünf? Wenn er nicht weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein schweres und was ein leichtes Ver­gehen ist; wenn er nicht weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist; wenn er nicht weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er weniger als fünf Regenzeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, soll zeitlebens nicht ohne Anlei­tung leben. Ein mit fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch mag zeitlebens ohne Anleitung leben. Welche fünf? Wenn er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist; wenn er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzuma­chendes Vergehen ist; wenn er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist; wenn er fünf oder mehr als fünf Regenzeiten hat. – Ein mit diesen fünf Eigen­schaften ausgestatteter Mönch, Upāli, mag zeitlebens ohne Anleitung leben.“

418. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht hochordinieren soll, der nicht Anleitung geben soll, dem Novizen nicht aufwarten sollen?“

„Ein mit fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, soll nicht hoch­ordinieren, soll nicht Anleitung geben, dem sollen Novizen nicht aufwarten. Welche fünf? Wenn er nicht fähig ist, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubrin­gen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, wenn er nicht die höhere Lehre[331] kennt, wenn er nicht die höhere Ordenszucht kennt.[332] – Ein mit diesen fünf Eigenschaf­ten ausgestatteter Mönch, Upāli, soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, dem sollen Novizen nicht aufwarten. Ein mit fünf Eigenschaften ausge­statteter Mönch, Upāli, mag hochordinieren, mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen. Welche fünf? Wenn er fähig ist, einen kranken Schüler oder Auszubildenden zu pflegen oder pflegen zu lassen, ihn von entstandener Unzufriedenheit abzubringen oder abbringen zu lassen, dessen entstandenen Zweifel mit Hilfe der Lehre zu vernichten oder vernichten zu lassen, wenn er die höhere Lehre kennt, wenn er die höhere Ordenszucht kennt. – Ein mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, mag hochordinieren, mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen.

Ein mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, dem sollen Novizen nicht aufwarten. Welche fünf? Er ist nicht fähig weder einen Schüler noch einen Auszubildenden hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln anzu­leiten, hinsichtlich des Reinheitswandels anzuleiten, hinsichtlich der höheren Sitt­lichkeit anzuleiten, hinsichtlich der höheren Geistigkeit anzuleiten, hinsichtlich der höheren Weisheit anzuleiten. – Ein mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, soll nicht hochordinieren, soll nicht Anleitung geben, dem sollen Novizen nicht aufwarten. Ein mit fünf [weiteren] Eigenschaften ausge­statteter Mönch, Upāli, mag hochordinieren, mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen. Welche fünf? Er ist fähig Schüler und Auszubildende hinsichtlich der Grundbegriffe des guten Benehmens und der Übungsregeln anzu­leiten, hinsichtlich des Reinheitswandels anzuleiten, hinsichtlich der höheren Sitt­lichkeit anzuleiten, hinsichtlich der höheren Geistigkeit anzuleiten, hinsichtlich der höheren Weisheit anzuleiten. – Ein mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteter Mönch, Upāli, mag hochordinieren, mag Anleitung geben, mag sich von Novizen aufwarten lassen.“

419. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, dem ein Verfahren gemacht werden soll?“

„Einem mit fünf Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Ver­fahren gemacht werden. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist unfähig, er ist kein regulärer Mönch, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er ist hinsichtlich der höheren Tugend von Tugend abgefallen, er ist hinsichtlich des [rechten] Benehmens vom [rechten] Benehmen abgefallen, er ist hinsichtlich [rechter] Ansicht von [rechter] Ansicht abgefallen, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er treibt körperlich Späße, er treibt sprachlich Späße, er treibt sowohl körperlich als auch sprachlich Späße, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Ver­fahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er pflegt körperlich schlechtes Benehmen, er pflegt sprachlich schlechtes Benehmen, er pflegt körperlich und sprachlich schlechtes Benehmen, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften aus­gestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er ist körperlich verletzend, er ist sprachlich verletzend, er ist körperlich und sprachlich verletzend, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er geht körperlich einem üblen Lebenserwerb nach, er geht sprachlich einem üblen Lebenserwerb nach, er geht körperlich und sprachlich einem üblen Lebenserwerb nach, er hat falsche Ansich­ten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weite­ren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Wenn gegen ihn wegen begangener Vergehen ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurde, und er hochordiniert, er gibt Anleitung, Novizen warten ihm auf, wenn er seiner Erlaubnis zum Nonnen­unterweiser zustimmt, wenn er auch mit Erlaubnis, Nonnen unterweist. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Wenn er ein Vergehen, wegen dem gegen ihn der Orden ein Verfahren durchgeführt hat, nochmals begeht, wenn er ein gleichartiges Vergehen begeht, wenn er ein schlimmeres Vergehen begeht, wenn er im Verfahren Fehler finden will, wenn er bei denen Fehler finden will, die das Verfahren [gegen ihn] durchgeführt haben. – Einem mit diesen fünf [wei­teren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden. Welche fünf? Er spricht vom Buddha abwertend, er spricht von der Lehre abwertend, er spricht von der (Ordens-)Gemeinschaft ab­wertend, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.“

Das erste Kapitel „Ohne Anleitung“ ist beendet.

Zusammenfassung

Feiertag und Einladung,
Vergehen und der Kranke,
Grundbegriffe des Benehmens, Fahrlässiger,
hohe Sittlichkeit und Späße treibend.

Schlechtes Benehmen, verletzend,
üble [Ansicht], selber Vergehen,
das Vergehen, wofür er, vom Buddha,
des ersten Kapitels Zusammenfassung.

2. Kapitel: Das Verfahren nicht aufheben

 

420. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, dessen Ver­fahren nicht aufgehoben werden soll?“

„Einem mit fünf Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden. Welche fünf? Wenn gegen ihn wegen began­gener Vergehen ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurde, und er hochordiniert, er gibt Anleitung, Novizen warten ihm auf, wenn er seiner Erlaubnis zum Nonnen­unterweiser zustimmt, wenn er auch mit Erlaubnis, Nonnen unterweist. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden. Welche fünf? Wenn er ein Vergehen, wegen dem gegen ihn der Orden ein Verfahren durchgeführt hat, nochmals begeht, wenn er ein gleichartiges Vergehen begeht, wenn er ein schlimmeres Vergehen begeht, wenn er im Verfahren Fehler finden will, wenn er bei denen Fehler finden will, die das Verfahren [gegen ihn] durchgeführt haben. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll ein Verfahren gemacht werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden. Welche fünf? Er spricht vom Buddha abwertend, er spricht von der Lehre abwertend, er spricht von der (Ordens-)Ge­meinschaft abwertend, er hat falsche Ansichten, er ist vom [rechten] Lebenserwerb abgefallen. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden.

Einem mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist unfähig, er ist kein regulärer Mönch, er bereitet Ungemach[333], er befolgt nicht die Pflichten und Übungsvorschriften[334]. – Einem mit diesen fünf [weiteren] Eigen­schaften ausgestatteten Mönch, Upāli, soll dessen Verfahren nicht aufgehoben werden.“

421. „Ein Mönch, o Herr, der in Auseinandersetzungen verwickelt ist und zum Orden geht, wieviele Dinge hat er in sich zu etablieren, wenn er beim Orden an­kommen soll?“

         „Ein Mönch, Upāli, der in Auseinandersetzung verwickelt ist und zum Orden geht, hat fünferlei Dinge in sich zu etablieren, wenn er beim Orden anlangen soll. Welche fünf? Ein Mönch, Upāli, der in Auseinandersetzung verwickelt ist sollte demütig beim Orden ankommen, mit einem vom Staub befreiten Geist; er sollte in Sachen Sitzen befähigt sein und darin befähigt, wie man sich hinsetzen soll; ohne [die Sitzplätze] der (ordens-)älteren Mönche in Beschlag zu nehmen, ohne (ordens-)jüngere Mönche dazu zu bringen, von ihren Sitzen aufzustehen, er soll sich ordnungsgemäß auf einem Sitz(-platz) niederlassen; er soll nicht in unan­gemessene Gespräche [involviert] sein oder in Gespräche über weltliche Themen; entweder soll er selber über die Lehre sprechen oder er soll andere bitten, das zu tun, ansonsten soll er nicht das edle Schweigen zu stören versuchen.

Wenn, Upāli, der Orden ein Verfahren durchführt, das geeint durchzufüh­ren ist, und jener Mönch, Upāli, duldet das nicht, dann soll, nachdem er seine Ansicht(-en) dargestellt hat, eine Übereinkunft geschaffen werden. Und warum ist das so? Er sagt [sich]: „Möge ich nicht vom Orden getrennt sein.“ Ein Mönch, Upāli, der in Auseinandersetzung verwickelt ist und zum Orden geht, hat diese fünferlei Dinge in sich zu etablieren, wenn er beim Orden ankommen soll.“

422. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird. Welche fünf? Er ist ein großartiger Sprecher, er giert nach Unterstützern, er ist nicht geschickt in Sprache und Satzbau, er beschuldigt nicht entsprechend der Lehre, entsprechend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt nicht gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens. – Mit die­sen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird. Wel­che fünf? Er ist kein [so] großartiger Sprecher, er giert nicht nach Unterstützern, er ist geschickt in Sprache und Satzbau, er beschuldigt [nur] entsprechend der Lehre, entsprechend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt ge­mäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird. Welche fünf? Er ist ein Lobredner, er ist ein Verächter, er ergreift Falschlehren, er spricht von der Lehre herabwürdigend, er spricht viel Geschwätz. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird. Welche fünf? Er ist kein Lobredner, er ist kein Verächter, er ergreift die [gute] Lehre, er spricht von Falschlehren herabwürdigend, er spricht nicht viel Geschwätz. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch aus­gestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird. Welche fünf? Er lehrt gewaltsam, ohne dass er ein Erlaubnisver­fahren gemacht bekam, ist er ein Lehrer, er beschuldigt nicht entsprechend der Lehre, entsprechend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt nicht gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens, er erklärt nicht der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [aber] bei vielen unbeliebt ist, vielen unwert ist, von vielen nicht geschätzt wird.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird. Welche fünf? Er lehrt nicht gewaltsam, nachdem er ein Erlaubnisverfahren gemacht bekam, ist er ein Lehrer, er beschuldigt entsprechend der Lehre, entspre­chend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens, er erklärt der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der zum Orden spricht, [und] bei vielen beliebt ist, vielen wert ist, von vielen geschätzt wird.“

423. „Wieviele Vorteile, o Herr, genießt derjenige, der das Regelwerk bemeis­tert?“

„Fünf Vorteile, Upāli, genießt derjenige, der das Regelwerk bemeistert. Welche fünf? Der eigene Bereich der Tugend ist wohlbehütet, ist gut beschützt; für diejenigen, die in Gewissensnot sind, ist er eine Zuflucht; erfahren spricht er inmitten des Ordens; Gegnerische hindert er mittels der [guten] Lehre und hemmt diese sehr; er ist einer, der die gute Lehre praktiziert. – Diese fünf Vorteile, Upāli, genießt derjenige, der das Regelwerk bemeistert.“

Das zweite Kapitel „Das Verfahren nicht aufheben“ ist beendet.

Zusammenfassung

Abgefallen, sofern, sprechend,
Fahrlässiger, in Auseinandersetzung verwickelt,
großartig, auch Lobredner,
gewaltsam, bemeistert habend.


[Das war] die erste Klassifizierung, die in Paaren.

3. Kapitel: Das Sprechen

 

424. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist, er weiß nicht, wie Vergehen entstehen, er weiß nicht die Art und Weise von Ver­gehen, er weiß nicht, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist ungeschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist, er weiß, wie Vergehen entstehen, er weiß die Art und Weise von Vergehen, er weiß, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist geschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Streitfall ist, er weiß nicht, wie ein Streitfall entsteht, er weiß nicht die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß nicht, wie man einen Streitfall aufhebt [335] , er ist ungeschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Streitfall ist, er weiß, wie ein Streit­fall entsteht, er weiß die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist geschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er lehrt gewaltsam, ohne dass er ein Erlaubnisverfahren gemacht bekam, ist er ein Lehrer, er beschuldigt nicht ent­sprechend der Lehre, entsprechend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt nicht gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens, er erklärt nicht der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er lehrt nicht gewaltsam, nachdem er ein Erlaubnis­verfahren gemacht bekam, ist er ein Lehrer, er beschuldigt entsprechend der Lehre, entsprechend dem Regelwerk, entsprechend des Vergehens, er handelt gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens, er erklärt der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist, er weiß nicht, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist, er weiß nicht, was ein Vergehen mit Rest und was ein Vergehen ohne Rest ist, er weiß nicht, was ein grober und was kein grober Verstoß ist, er weiß nicht, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzu­machendes Vergehen ist. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist, er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist, er weiß, was ein Ver­gehen mit Rest und was ein Vergehen ohne Rest ist, er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist, er weiß, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er kennt die Verfahren nicht, er weiß nicht, wie die Verfahren durchgeführt werden, er kennt nicht die Sachver­halte der Verfahren, er kennt nicht die Pflichten der Verfahren, er weiß nicht, wie man Verfahren aufhebt. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er kennt die Verfahren, er weiß, wie die Verfahren durchge­führt werden, er kennt die Sachverhalte der Verfahren, er kennt die Pflichten der Verfahren, er weiß, wie man Verfahren aufhebt. – Mit diesen fünf [weiteren] Ei­genschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte nicht, er kennt die Herkunft nicht, er kennt den Erlass nicht, er kennt nicht den Wortlaut der Sätze, er kennt nicht den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf [weite­ren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestat­tet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte, er kennt die Herkunft, er kennt den Erlass, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist fahrlässig. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist umsichtig. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist in Sachen Regelwerk ungeschickt. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden spre­chen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist geschickt in Sachen Regelwerk. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was eine Ankün­digung ist, er weiß nicht, wie eine Ankündigung gemacht wird, er weiß nicht, wie eine Ankündigung verkündet wird, er weiß nicht, wie eine Ankündigung beigelegt wird, er weiß nicht, wie eine Ankündigung aufgehoben wird. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er weiß, was eine Ankündigung ist, er weiß, wie eine Ankündigung gemacht wird, er weiß, wie eine Ankündigung verkündet wird, er weiß, wie eine Ankündigung beigelegt wird, er weiß, wie eine Ankündigung aufgehoben wird. – Mit diesen fünf [weiteren] Ei­genschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze nicht, er kennt die Übereinstimmungen der Lehrsätze nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prinzipien sind. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden spre­chen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze, er kennt die Übereinstimmungen der Lehrsätze, er kennt das Regelwerk, er kennt die Überein­stimmungen mit dem Regelwerk, er ist geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prinzipien sind. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.

Mit weiteren fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Welche fünf? Er kennt das Gesetz nicht, er kennt die Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht vor dem Orden sprechen soll. Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag. Welche fünf? Er kennt das Gesetz, er kennt die Überein­stimmung mit dem Gesetz, er kennt das Regelwerk, er kennt die Übereinstim­mungen mit dem Regelwerk, er ist geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der vor dem Orden sprechen mag.“

Das dritte Kapitel „Das Sprechen“ ist beendet.

Zusammenfassung

Vergehen, Streitfall,
gewaltsam, sind zu wissen;
Verfahren, Sachverhalt, fahrlässig auch,
ungeschickt und Ankündigung,
Lehrsatz nicht kennend, Gesetze;
des dritten Kapitels Zusammenfassung.

4. Kapitel: Erklärung der Ansicht

 

425. „Wieviele ungültige Erklärungen der Ansicht gibt es, o Herr?“

„Fünf ungültige Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli. Welche fünf? Er tut es, indem er die Ansicht eines Nichtvergehens vertritt, er tut es, indem er die Ansicht eines nicht zu gestehenden Vergehens vertritt, er tut es, indem er die Ansicht eines zu gestehenden Vergehens vertritt, er tut es, indem er die Ansicht von vier, fünf [Personen] vertritt, er tut es, indem er die Ansicht vertritt, es sei [nur] eine geistige Aktion gewesen. – Diese fünf ungültigen Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli.

Fünf gültige Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli. Welche fünf? Er tut es, indem er die Ansicht eines Vergehens vertritt, er tut es, indem er die Ansicht eines zu gestehenden Vergehens vertritt, er tut es, indem er die Ansicht eines nicht zu gestehenden Vergehens vertritt, er tut es, indem er nicht die Ansicht von vier, fünf [Personen] vertritt, er tut es, indem er nicht die Ansicht vertritt, es sei [nur] eine geistige Aktion gewesen. – Diese fünf gültigen Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli.

Fünf weitere ungültige Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli. Welche fünf? In Gegenwart eines zu einer anderen Gemeinde Gehörenden erklärt er seine Ansicht, in Gegenwart von einem, der außerhalb der Grenze steht, erklärt er seine Ansicht, in Gegenwart eines, der kein regulärer Mönch ist, erklärt er seine Ansicht, die Ansicht(-en) von vier, fünf [Personen] erklärt er, die Ansicht, es sei [nur] geis­tige Aktion, erklärt er. – Diese fünf ungültigen Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli.

Fünf weitere gültige Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli. Welche fünf? In Gegenwart eines zur selben Gemeinde Gehörenden erklärt er seine Ansicht, in Gegenwart von einem, der innerhalb der Grenze steht, erklärt er seine Ansicht, in Gegenwart eines, der ein regulärer Mönch ist, erklärt er seine Ansicht, die Ansicht (-en) von vier, fünf [Personen] erklärt er nicht, die Ansicht, es sei [nur] geistige Aktion, erklärt er nicht. – Diese fünf gültigen Erklärungen der Ansicht gibt es, Upāli.“

426. „Wieviele [Arten des] Annehmens, o Herr, sind nicht rechtmäßig?“

„Fünf [Arten des] Annehmens, Upāli, sind nicht rechtmäßig. Welche fünf? Mittels Körper geben gewollt habend, mit dem Körper nicht angenommen habend; mittels Körper geben gewollt habend, mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, nicht angenommen habend; mittels etwas, was mit dem Körper verbunden ist geben gewollt habend, mit dem Körper nicht angenommen habend; mittels etwas, was mit dem Körper verbunden ist geben gewollt habend, mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, nicht angenommen habend; mit etwas Weggeworfenem geben gewollt habend, es mit dem Körper oder mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, nicht angenommen habend. – Diese fünf [Arten des] Annehmens, Upāli, sind nicht rechtmäßig.

Fünf [Arten des] Annehmens, Upāli, sind rechtmäßig. Welche fünf? Mittels Körper geben gewollt habend, mit dem Körper angenommen habend; mittels Kör­per geben gewollt habend, mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, angenom­men habend; mittels etwas, was mit dem Körper verbunden ist geben gewollt habend, mit dem Körper angenommen habend; mittels etwas, was mit dem Körper verbunden ist geben gewollt habend, mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, angenommen habend; mit etwas Weggeworfenem geben gewollt habend, es mit dem Körper oder mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, angenommen habend. – Diese fünf [Arten des] Annehmens, Upāli, sind rechtmäßig.“

427. „Wieviele [Arten von] nicht Übriggelassenem, o Herr, gibt es?“

„Fünf [Arten von] nicht Übriggelassenem gibt es, Upāli. Welche fünf? Es wurde nicht erlaubt gemacht; es wurde nicht annehmbar gemacht; es wurde unbe­rührbar gemacht; es wurde nicht in Reichweite der Hand getan; es wurde zu nicht Gegessenem gemacht; es wurde von einem gemacht, der gegessen hat und einge­laden wurde, und sich von seinem Sitzplatz erhebt und nicht spricht: ‘All das ist genug.’ – Diese fünf [Arten von] nicht Übriggelassenem gibt es, Upāli. [336]

Fünf [Arten von] Übriggelassenem gibt es, Upāli. Welche fünf? Es wurde erlaubt gemacht; es wurde annehmbar gemacht; es wurde berührbar gemacht; es wurde in Reichweite der Hand getan; es wurde zu Gegessenem gemacht; es wurde von einem gemacht, der gegessen hat und eingeladen wurde, und sich von seinem Sitzplatz erhebt und spricht: ‘All das ist genug.’ – Diese fünf [Arten von] nicht Übriggelassenem gibt es, Upāli.“ [337]

428. „Wieviele [Arten von] eingeladen [338] worden gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] eingeladen worden gibt es, Upāli. Welche fünf? Nahrung erscheint, Speise erscheint, es ist in Reichweite der Hand gestellt worden, es wurde gefragt, Verschmähtes erscheint. – Diese fünf [Arten von] eingeladen worden gibt es, Upāli.“

429. „Wieviele Streitbeilegungen aufgrund der (glaubhaften) Aussage des Be­schuldigten gibt es, o Herr, die unrechtmäßig sind?“

„Fünf Streitbeilegungen aufgrund der (glaubhaften) Aussage des Beschul­digten gibt es, Upāli, die unrechtmäßig sind. Welche fünf? Da hat ein Mönch ein Ausschlussvergehen begangen, während er eines Ausschlussvergehens beschul­digt wird, gesteht er, dass er ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Saṅghādisesa-Vergehens behandelt, ist dieses Verfahren unrechtmäßig. Da hat ein Mönch ein Ausschlussvergehen begangen, während er eines Ausschlussvergehens beschuldigt wird, gesteht er, dass er ein Pācittiya-Vergehen ... – ... ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... ein Dukkaṭa-Ver­gehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Dukkaṭa-Vergehens behandelt, ist dieses Verfahren unrechtmäßig. Da hat ein Mönch ein Saṅghādi­sesa-Vergehen ... – ... ein Pācittiya-Vergehen ... – ... ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... ein Dukkaṭa-Vergehen begangen hat. Während er wegen des Dukkaṭa-Ver­gehens beschuldigt wird, gesteht er, dass er ein Ausschluss-Vergehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Pārājika-Vergehens behandelt, ist dieses Verfahren unrechtmäßig. Da hat ein Mönch ein Dukkaṭa-Vergehen began­gen, während er eines Dukkaṭa-Vergehens beschuldigt wird, gesteht er, dass er ein Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... ein Pācittiya-Vergehen ... – ... ein Pāṭidesanīya-Vergehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Pāṭidesanīya-Vergehens behandelt, ist dieses Verfahren unrechtmäßig. Diese fünf Streitbeile­gungen aufgrund der (glaubhaften) Aussage des Beschuldigten gibt es, Upāli, die unrechtmäßig sind.

Fünf Streitbeilegungen aufgrund der (glaubhaften) Aussage des Beschul­digten gibt es, Upāli, die rechtmäßig sind. Welche fünf? Da hat ein Mönch ein Ausschlussvergehen begangen, während er eines Ausschlussvergehens beschul­digt wird, gesteht er, dass er ein Ausschlussvergehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Pārājika-Vergehens behandelt, ist dieses Verfah­ren rechtmäßig. Da hat ein Mönch ein Saṅghādisesa-Vergehen ein Pācittiya-Vergehen ... – ... ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... ein Dukkaṭa-Vergehen began­gen, während er eines Dukkaṭa-Vergehens beschuldigt wird, gesteht er, dass er ein Dukkaṭa-Vergehen begangen hat, wenn ihn daraufhin der Orden wegen des Dukkaṭa-Vergehens behandelt, ist dieses Verfahren rechtmäßig. Diese fünf Streit­beilegungen aufgrund der (glaubhaften) Aussage des Beschuldigten gibt es, Upāli, die rechtmäßig sind.“

430. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisver­fahren durchgeführt wird?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisver­fahren durchgeführt wird. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist unfähig, er ist kein regulärer Mönch, er hat die Absicht, die Pflichten niederzulegen, er hat nicht die Absicht, sich [von seinen Vergehen] zu erheben. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisverfahren durchgeführt wird.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Er­laubnisverfahren ersucht, für den dann ein gültiges Erlaubnisverfahren durchge­führt wird. Welche fünf? Er ist umsichtig, er ist weise, er ist ein regulärer Mönch, er hat die Absicht, Pflichten nicht niederzulegen, er hat nicht die Absicht, sich nicht [von seinen Vergehen] zu erheben. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann ein gültiges Erlaubnisverfahren durchgeführt wird.“

431. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, mit dem nicht über das Regelwerk diskutiert werden soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, mit dem nicht über das Regelwerk diskutiert werden soll. Welche fünf? Er kennt den Sachverhalt nicht, er kennt die Herkunft nicht, er kennt die Erlasse nicht, er kennt nicht den Wortlaut der Sätze, er kennt nicht den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, mit dem nicht über das Regelwerk diskutiert werden soll.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, mit dem über das Regelwerk diskutiert werden kann. Welche fünf? Er kennt den Sachverhalt, er kennt die Herkunft, er kennt die Erlasse, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, mit dem über das Regelwerk diskutiert werden kann.“

432. „Wieviele [Arten], um Fragen zu stellen gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten], um Fragen zu stellen gibt es, Upāli. Welche fünf? Da stellt einer aus Dummheit und Verwirrung eine Frage, da stellt einer aus übler Gesin­nung und neiderfüllt eine Frage, da stellt einer aus Missachtung eine Frage, da stellt einer eine Frage, weil er etwas zu wissen wünscht, da stellt einer eine Frage [in dem Gedanken]: ‘Wenn er mir meine gestellte Frage korrekt beantwortet, dann ist es gut; wenn er meine gestellte Frage nicht korrekt beantwortet, werde ich ihm sie korrekt beantworten.’ – Diese fünf [Arten], um Fragen zu stellen gibt es, Upāli.“ [339]

433. „Wieviele Verkündungen der höchsten Weisheit gibt es, o Herr?“

„Fünf Verkündungen der höchsten Weisheit gibt es, Upāli. Welche fünf? Da verkündet einer aus Dummheit und Verwirrung die höchste Weisheit, da ver­kündet einer aus übler Gesinnung und neiderfüllt die höchste Weisheit, da verkün­det einer irre und mit zerrüttetem Geist die höchste Weisheit, da verkündet einer aus Selbstüberschätzung die höchste Weisheit, da verkündet einer der Wahrheit gemäß die höchste Weisheit. – Diese fünf Verkündungen der höchsten Weisheit gibt es, Upāli.“

434. „Wieviele [Arten der] Reinheit gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten der] Reinheit gibt es, Upāli. Welche fünf? Nachdem die Ein­leitung rezitiert wurde, soll der Rest als bereits gehört gelten, das ist die erste Art der Reinheit. Nachdem die Einleitung rezitiert wurde, nachdem die vier Pārājika-Vergehen rezitiert wurden, soll der Rest als bereits gehört gelten, das ist die zweite Art der Reinheit. Nachdem die Einleitung rezitiert wurde, nachdem die vier Pārā­jika-Vergehen rezitiert wurden, nachdem die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen rezitiert wurden, soll der Rest als bereits gehört gelten, das ist die dritte Art der Reinheit. Nachdem die Einleitung rezitiert wurde, nachdem die vier Pārājika-Ver­gehen rezitiert wurden, nachdem die dreizehn Saṅghādisesa-Vergehen rezitiert wurden, nachdem die zwei Aniyata-Vergehen rezitiert wurden, soll der Rest als bereits gehört gelten, das ist die dritte Art der Reinheit. Vollständig ausgeführt, ist die fünfte. – Diese fünf [Arten der] Reinigung gibt es, Upāli.“

435. „Wieviele [Arten von] (weicher) Speise [340] gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] Nahrung, Upāli, gibt es. Welche fünf? (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl) [341] , Gerstengrütze, Fisch und Fleisch. – Diese fünf [Arten von] (weicher) Speise, Upāli, gibt es.“

Das vierte Kapitel „Erklärung der Ansicht“ ist beendet.

Zusammenfassung

Erklärung der Ansicht, weitere,
angenommen, nicht übrig gelassen,
eingeladen, glaubhafte Aussage,
Erlaubnis und zu diskutieren,
Fragen, höchste Weisheit,
Reinheit als auch (weiche) Speisen.

5. Kapitel: In eigenem Interesse

 

436. „Der Beschuldiger, o Herr, der einen anderen Mönch zu beschuldigen wünscht, nachdem er wieviele Dinge bei sich überdacht hat, mag er den anderen beschuldigen?“

„Der Beschuldiger, Upāli, der einen anderen Mönch zu beschuldigen wünscht, mag einen anderen beschuldigen, nachdem er fünf Dinge bei sich überdacht hat. Welche fünf? Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, soll überdacht werden: ‘Bin ich [selber] rein im Handeln, bin ich ausgestattet mit Reinheit beim körperlichen Verhalten?’, ‘Bin ich ohne Fehler, ohne Vergehen?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht rein ist im Handeln, nicht ausgestattet ist mit Reinheit beim körperlichen Verhalten – [also] fehlerlos und ohne Vergehen – dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, übe du erst einmal körperliches Ver­halten.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Bin ich [selber] rein im Sprechen, bin ich ausgestattet mit Reinheit beim sprachlichen Verhalten?’, ‘Bin ich ohne Fehler, ohne Vergehen?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht rein ist im Sprechen, nicht ausgestattet ist mit Reinheit beim sprachlichen Verhalten – [also] fehlerlos und ohne Vergehen – dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, übe du erst einmal sprachliches Ver­halten.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Ist mein Geist mit Freundlichkeit gegen­über meinen Gefährten im Reinheitswandel erfüllt, frei von Bosheit?’, ‘Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, nicht im Geist voller Freundlichkeit gegenüber seinen Gefährten im Reinheits­wandel und frei von Bosheit ist, dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, erfülle du erst einmal deinen Geist mit Freundlichkeit gegenüber deinen Gefährten im Reinheitswandel.’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Bin ich einer, der viel gelernt hat? Einer, der das Gelernte im Gedächtnis behält? Einer, wie ein Lagerhaus für Gelerntes? Solche Dinge [der Lehre], die anfangs edel sind, inmitten edel sind und am Ende edel sind, kann ich da die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheits­wandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen? Habe ich viele solche Dinge gehört, im Gedächtnis behalten, kann ich diese rezitieren, habe ich sie durchdacht und habe ich sie durch Einsicht gut verstanden? Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, keiner ist, der viel gelernt hat, der das Gelernte im Gedächtnis behält, nicht wie ein Lager­haus für Gelerntes ist, und solche Dinge [der Lehre], die anfangs edel sind, inmit­ten edel sind und am Ende edel sind, da kann er nicht die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buch­staben nach darlegen, er hat nicht viele solche Dinge gehört, im Gedächtnis behal­ten, kann diese nicht rezitieren, hat sie nicht durchdacht und hat sie nicht durch Einsicht gut verstanden, dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, erlerne du erst einmal gründlich die Texte [342] .’ Das wird man zu ihm sagen.

Und weiter noch, Upāli, soll vom Beschuldiger, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, überdacht werden: ‘Sind von mir beide Pātimokkhas ausführ­lich dargelegt und auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgearbei­tet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach? Bin ich mit diesen Eigenschaften ausgestattet oder nicht?’ Wenn dieser Mönch, Upāli, keiner ist, der beide Pātimokkhas ausführlich darlegen kann und auswendig gelernt hat, gut klassifiziert hat, gut durchgearbeitet hat, gut erwogen hat und das dem Wort­laut als auch der Auslegung nach, dann wird man zu ihm sagen: ‘Wo denn, Ehr­würdiger, ist das vom Erhabenen gesagt worden?’ Und wenn er, auf diese Weise befragt, sich nicht einig wird [mit den Fragenden], dann wird man zu ihm sagen: ‘Bitte, Ehrwürdiger, erlerne du erst einmal gründlich die Ordenssatzung.’ Das wird man zu ihm sagen.

Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen diese fünf Dinge bei sich überdacht werden, danach mag er beschuldigen.“

437. „Wieviele Dinge, o Herr, soll ein Mönch für sich praktizieren, bevor er be­schuldigt oder willens ist, zu beschuldigen?“

„Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen fünf Dinge für sich praktiziert werden, danach mag er beschuldigen: [in dem Gedanken] ‘Ich will zur rechten Zeit sprechen, nicht zur falschen Zeit.’; ‘Ich will die Wahrheit sagen, nicht die Unwahrheit.’; ‘Ich will milde sprechen, nicht grob.’; ‘Ich will nutzbringend sprechen, nicht nutzlos.’; ‘Ich will mit freundlichem Geist sprechen, nicht innerlich erbost.’ Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen diese fünf Dinge für sich praktiziert werden, danach mag er beschuldigen.“

438. „Wieviele Dinge, o Herr, soll ein Mönch für sich im Geist etablieren, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen?“

„Vom Beschuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen fünf Dinge im eigenen Geist etabliert werden, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen. Welche fünf? Mitgefühl, Wohlwollen, Mitempfin­den, Erhebung aus Vergehen, aus Ehrerweisung des Regelwerkes. – Vom Be­schuldiger, Upāli, einem Mönch, der willens ist zu beschuldigen, sollen diese fünf Dinge im eigenen Geist etabliert werden, bevor er beschuldigt oder willens ist, zu beschuldigen.“

439. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisver­fahren durchgeführt wird?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisver­fahren durchgeführt wird. Welche fünf? Er ist nicht völlig rein in körperlichem Wandel, er ist nicht völlig rein in sprachlichem Wandel, er ist nicht völlig rein im Lebenswandel, er ist töricht und unwissend, er ist nicht in der Lage, wenn er ge­prüft wird, die Prüfung zu meistern. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnisverfahren ersucht, für den dann [aber] ein ungenügendes Erlaubnisverfahren durchgeführt wird.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Er­laubnisverfahren ersucht, für den dann ein gültiges Erlaubnisverfahren durchge­führt wird. Welche fünf? Er ist völlig rein in körperlichem Wandel, er ist völlig rein in sprachlichem Wandel, er ist völlig rein im Lebenswandel, er ist weise und erfahren, er ist in der Lage, wenn er geprüft wird, die Prüfung zu meistern. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der um ein Erlaubnis­verfahren ersucht, für den dann ein gültiges Erlaubnisverfahren durchgeführt wird.“

440. „Wenn ein Mönch, o Herr, etwas in eigenem Interesse [343] zu unternehmen wünscht, mit wievielen Eigenschaften ist dieses Unternehmen ausgestattet, wel­ches er in seinem Interesse zu unternehmen gedenkt?“

„Ein Unternehmen, Upāli, das ein Mönch im eigenen Interesse zu unter­nehmen gedenkt, soll mit fünf Eigenschaften versehen sein. Wenn ein Mönch in eigenem Interesse ein Unternehmen durchzuführen wünscht, dann soll er so darü­ber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in eigenem Interesse durchzu­führen wünsche, ist es jetzt die richtige Zeit, um dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzuführen oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er da­rüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist die falsche Zeit, dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzuführen, es ist nicht die richtige Zeit dafür.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist die richtige Zeit [344] , dieses Unternehmen in meinem Interesse durchzu­führen, es ist nicht die falsche Zeit dafür.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzu­führen gedenke, ist das eine wahre Sache, die ich da durchführen möchte oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist keine wahre Sache, die ich da in meinem Interesse durchzuführen gedenke, es ist eine unwahre Sache.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durch­führen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Es ist eine wahre Sache, die ich da durchzuführen gedenke, keine unwahre.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Dieses Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, ist das mit einem Nutzen verbunden oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nach­denkt, erkennt: ‘Es ist ohne Nutzen, was ich da durchzuführen gedenke, dieses Unternehmen hat keinen Nutzen.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen, was ich durchzuführen gedenke, ist mit einem Nutzen ver­bunden, nicht ohne Nutzen.’, dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nach­denken: ‘Bei diesem Unternehmen, was ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, erlange ich da bei den Mönchen Freunde und Gefährten in der Lehre und der Ordenssatzung oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen wird mir keine Freunde und Gefährten in der Lehre und Ordenssatzung einbringen, das ich in meinem Interesse durchzu­führen gedenke.’, dann, Upāli, soll er dieses Unternehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, das bringt mir Freunde und Gefährten in der Lehre und Ordenssatzung.’ dann, Upāli, soll der Mönch weiter darüber nachdenken: ‘Wird wohl durch dieses Unterneh­men, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, im Orden Streit, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Ordensspaltung, Ordensdifferenz, Ordensstillstand [345] und/oder Verschiedenheit im Orden [346] entstehen oder nicht?’ Wenn, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Durch dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, werden im Orden Streit, Zank, Zwist, Auseinandersetzung, Ordensspaltung, Ordensdifferenz, Ordensstillstand und/oder Verschiedenheit im Orden entstehen.’, dann, Upāli, soll er dieses Unter­nehmen nicht durchführen.

Wenn aber, Upāli, dieser Mönch, während er darüber nachdenkt, erkennt: ‘Durch dieses Unternehmen, das ich in meinem Interesse durchzuführen gedenke, wird im Orden kein Streit, Zank, Zwist, keine Auseinandersetzung, Ordensspal­tung, Ordensdifferenz, kein Ordensstillstand und/oder keine Verschiedenheit im Orden entstehen.’ dann, Upāli, soll er es durchführen. Ein mit diesen fünf Eigen­schaften versehenes Unternehmen, Upāli, das in eigenem Interesse durchgeführt wird, mag später kein Grund zur Reue sein.“

441. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist. Welche fünf? Er ist ein Tugendhafter, er verweilt durch das Pātimokkha gezügelt, ist versehen mit gutem Benehmen und Umgangsformen, im kleinsten Fehler erkennt er die Gefahr, er hat die Übungsregeln auf sich genommen und übt sich [auch] darin; er hat viel gelernt, ist im Gelernten versiert und ist wie ein Lagerhaus für Gelerntes; in dieser Lehre, die anfangs edel ist, inmitten edel ist und am Ende edel ist, kann er die Bedeutung der völligen Reinheit als auch des Reinheitswandels vollständig und gänzlich sogar dem Buchstaben nach darlegen, solche Dinge, wie diese, davon hat er viel gehört, im Gedächtnis behalten, kann diese rezitieren, hat sie durchdacht, hat sie durch Einsicht gut verstanden, beide Pātimokkha sind ihm ausführlich dargelegt und von ihm auswendig gelernt worden, gut klassifiziert, gut durchgearbeitet, gut erwogen und das dem Wortlaut als auch der Auslegung nach; er steht fest im Regelwerk, ist darin unerschütterlich; er ist erfahren darin, beide [Seiten] bei einer Sache zu besänftigen, kann sie beruhigen, bringt sie zur Übereinkunft, kann sie [für sich] gewinnen, bringt sie zum Überlegen, kann sie beschwichtigen. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist. Welche fünf? Er ist völlig rein in körperlichem Wandel, Er ist völlig rein in sprachlichem Wandel, Er ist völlig rein im Lebenswandel, er ist weise und erfahren, er ist in der Lage, wenn er geprüft wird, die Prüfung zu meistern. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaf­ten, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist. Welche fünf? Er kennt den Sachverhalt, er kennt die Herkunft, er kennt die Erlasse, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der für Mönche, bei denen ein Streitfall entstand, eine große Hilfe ist.“

442. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze nicht, er kennt die Über­einstimmungen der Lehrsätze nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prinzipien sind. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt wer­den mag. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze, er kennt die Übereinstimmungen der Lehrsätze, er kennt das Regelwerk, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk, er ist geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prinzipien sind. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt wer­den mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll. Welche fünf? Er kennt das Gesetz nicht, er kennt die Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt werden mag. Welche fünf? Er kennt das Gesetz, er kennt die Übereinstim­mung mit dem Gesetz, er kennt das Regelwerk, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk, er ist geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der be­fragt werden mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll. Welche fünf? Er kennt den Sachverhalt nicht, er kennt die Herkunft nicht, er kennt die Erlasse nicht, er kennt nicht den Wortlaut der Sätze, er kennt nicht den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt werden mag. Welche fünf? Er kennt den Sachverhalt, er kennt die Her­kunft, er kennt die Erlasse, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusam­menhang der Worte. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt werden mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist, er weiß nicht, wie Vergehen entstehen, er weiß nicht die Art und Weise von Ver­gehen, er weiß nicht, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist ungeschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt werden mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist, er weiß, wie Vergehen entstehen, er weiß die Art und Weise von Vergehen, er weiß, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist geschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der be­fragt werden mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Streitfall ist, er weiß nicht, wie ein Streitfall entsteht, er weiß nicht die Art und Weise eines Streit­falles, er weiß nicht, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist ungeschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht befragt werden soll.

Mit fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der befragt werden mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Streitfall ist, er weiß, wie ein Streitfall entsteht, er weiß die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist geschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit diesen fünf [weiteren] Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der be­fragt werden mag.“

Das fünfte Kapitel „In eigenem Interesse“ ist beendet.

Zusammenfassung

Völlige rein, zur rechten Zeit,
Mitgefühl und Erlaubnis haben,
Eigeninteresse, Streitfall,
des weiteren und Sachverhalt,
Lehrsatz, Gesetz, nochmals Sache,
Vergehen und dann noch Streitfall.


6. Kapitel: Läuterungsübungen

 

443. „Wieviele [Arten von] Waldmönchen, o Herr, gibt es?“

„Fünf [Arten von] Waldmönchen, Upāli, gibt es. Welche fünf? Aus Dumm­heit und Verrücktheit sind sie Waldmönche, aus übler Absicht und begehrlicher Gesinnung sind sie Waldmönche, aus Wahnsinn und Wankelmütigkeit sind sie Waldmönche, es vom Erhabenen und seinen Anhängern gepriesen wird, sind sie Waldmönche, aus Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Askese, Abgeschiedenheit, eben wegen des Wertes einer solchen [Lebens-]weise sind sie Waldmönche. – Diese fünf [Arten von] Waldmönchen, Upāli, gibt es.“

„Wieviele [Arten von] Almosengänger, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Fetzengewandträger, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Baumwurzelverweiler, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Leichenfeld­bewohner, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] im Freien Lebender, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Dreirobenträger, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Haus-zu-Haus-Geher, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Stetigsitzer, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Jede-Matte-Benutzer, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Einmalesser, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Spätere-Speise-Ablehnende, o Herr, gibt es? ... – ... Wieviele [Arten von] Aus-der-Schale-Esser, o Herr, gibt es?“

„Fünf [Arten von] Aus-der-Schale-Esser, Upāli, gibt es. Welche fünf? Aus Dummheit und Verrücktheit sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus übler Absicht und begehrlicher Gesinnung sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus Wahnsinn und Wan­kelmütigkeit sind sie Aus-der-Schale-Esser, es vom Erhabenen und seinen An­hängern gepriesen wird, sind sie Aus-der-Schale-Esser, aus Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Askese, Abgeschiedenheit, eben wegen des Wertes einer solchen [Lebens-]weise sind sie Aus-der-Schale-Esser. – Diese fünf [Arten von] Aus-der-Schale-Esser, Upāli, gibt es.“

Das sechste Kapitel „Läuterungsübungen“ ist beendet.

Zusammenfassung

Waldmönch, Almosen[-gänger], Fetzen[träger],
Wurzel[-hauser], Leichenfeld als fünftes,
im Freien, auch Dreirobenträger,
Haus-zu-Haus, Stetigsitzer,
Ein-Matte[-nutzer], Einmalesser,
Nicht-spät-Speiser, Schalenesser.

7. Kapitel: Lüge

 

444. „Wieviele [Arten von] Lüge gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] Lüge gibt es, Upāli. Welche fünf? Da gibt es die Lüge, die zu einem Pārājika-Vergehen führt, da gibt es die Lüge, die zu einem Saṅghā­disesa-Vergehen führt, da gibt es die Lüge, die zu einem Thullaccaya-Vergehen führt, da gibt es die Lüge, die zu einem Pācittiya-Vergehen führt, da gibt es die Lüge, die zu einem Dukkaṭa-Vergehen führt. – Diese fünf [Arten von] Lüge gibt es, Upāli.“

445. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der inmit­ten des Ordens den Feiertag oder das Einladen ausgesetzt hat, [und nachdem er mit den Worten:] – ‘Genug, Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Zank, mach keine Auseinandersetzung anfangen, mach keinen Disput!’ getadelt wurde, durch den Orden dann doch noch Uposatha oder Pavāraṇa durchgeführt werden soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der inmitten des Ordens den Feiertag oder das Einladen ausgesetzt hat, [und nachdem er mit den Worten:] – ‘Genug, Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Zank, mach keine Auseinandersetzung anfangen, mach keinen Disput!’ getadelt wurde, durch den Orden dann doch noch den Feiertag oder das Einladen durchgeführt werden mag. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist unfähig, er ist kein regulärer Mönch, er hat die Absicht, die Pflichten niederzulegen, er hat nicht die Absicht, sich [von seinen Vergehen] zu erheben. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch aus­gestattet, der inmitten des Ordens den Feiertag oder das Einladen ausgesetzt hat, [und nachdem er mit den Worten:] – ‘Genug, Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Zank, mach keine Auseinandersetzung anfangen, mach keinen Disput!’ getadelt wurde, durch den Orden dann doch noch den Feiertag oder das Einladen durchgeführt werden mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in­mitten des Ordens den Feiertag oder das Einladen ausgesetzt hat, [und nachdem er mit den Worten:] – ‘Genug, Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Zank, mach keine Auseinandersetzung anfangen, mach keinen Disput!’ getadelt wurde, durch den Orden dann doch noch den Feiertag oder das Einladen durchgeführt werden mag. Welche fünf? Er ist nicht völlig rein in körperlichem Wandel, er ist nicht völlig rein in sprachlichem Wandel, er ist nicht völlig rein im Lebenswandel, er ist töricht und unwissend, er ist ein Streitverursacher und ein Zänker. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der inmitten des Ordens den Feiertag oder das Einladen ausgesetzt hat, [und nachdem er mit den Worten:] – ‘Genug, Mönch, mach keinen Streit, mach keinen Zank, mach keine Auseinandersetzung anfangen, mach keinen Disput!’ getadelt wurde, durch den Orden dann doch noch den Feiertag oder das Einladen durchgeführt werden mag.“

446. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, dem eine Durchführung nicht übertragen werden soll [347] ?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, dem eine Durchführung nicht übertragen werden soll. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist, er weiß nicht, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist, er weiß nicht, was ein Vergehen mit Rest und was ein Vergehen ohne Rest ist, er weiß nicht, was ein grober und was kein grober Verstoß ist, er weiß nicht, was ein wiedergutzumachendes und was ein nicht wiedergutzu­machendes Vergehen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, dem eine Durchführung nicht übertragen werden soll.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, dem eine Durch­führung übertragen werden mag. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist und was kein Vergehen ist, er weiß, was ein schweres und was ein leichtes Vergehen ist, er weiß, was ein Vergehen mit Rest und was ein Vergehen ohne Rest ist, er weiß, was ein grober und was kein grober Verstoß ist, er weiß, was ein wiedergut­zumachendes und was ein nicht wiedergutzumachendes Vergehen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, dem eine Durchführung übertragen werden mag.“

447. „Aus wievielen Gründen, o Herr, begeht ein Mönch ein Vergehen?“

„Aus fünf Gründen, Upāli, begeht ein Mönch ein Vergehen. Welche fünf? Aus Fahrlässigkeit, aus Unwissenheit, weil Missetaten seinem Wesen entspre­chen, weil er nicht Erlaubtes für erlaubt hält, weil er Erlaubtes für nicht erlaubt hält. – Aus diesen fünf Gründen, Upāli, begeht ein Mönch ein Vergehen.

Aus fünf weiteren Gründen, Upāli, begeht ein Mönch ein Vergehen. Wel­che fünf? Weile er es nicht sieht, weil er es nicht hört, weil er eingeschlafen ist, weil er annimmt, es sei so, weil er vergesslich ist. – Aus diesen fünf weiteren Gründen, Upāli, begeht ein Mönch ein Vergehen.“

448. „Wieviele Sünden gibt es, o Herr?“

„Fünf Sünden gibt es, Upāli. Welche fünf? Das Töten von Lebewesen, Nehmen von Nichtgegebenem, falscher Wandel in Sinneslüsten, üble Rede, Genuss von Gebranntem und Vergorenem. – Diese fünf Sünden gibt es, Upāli.“

„Wieviele [Arten von] Abstehen von Sünde gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] Abstehen von Sünde gibt es, Upāli. Welche fünf? Das Abstehen vom Töten von Lebewesen, Abstehen vom Nehmen von Nichtgege­benem, Abstehen vom falschen Wandel in Sinneslüsten, Abstehen von übler Rede, Abstehen vom Genuss von Gebranntem und Vergorenem. – Diese fünf [Arten von] Abstehen von Sünde gibt es, Upāli.“

449. „Wieviele [Arten von] Verlust gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] Verlust gibt es, Upāli. Welche fünf? Verlust von Ver­wandten, Verlust von Besitz, Verlust durch Krankheit, Verlust von Sittlichkeit, Verlust von [rechter] Ansicht. – Diese fünf [Arten von] Verlust gibt es, Upāli.“

„Wieviele [Arten von] Gewinn gibt es, o Herr?“

„Fünf [Arten von] Gewinn gibt es, Upāli. Welche fünf? Gewinn von Ver­wandten, Gewinn von Besitz, Gewinn durch Krankheit, Gewinn von Sittlichkeit, Gewinn von [rechter] Ansicht. – Diese fünf [Arten von] Gewinn gibt es, Upāli.“

Das siebente Kapitel „Üble Rede“ ist beendet.

Zusammenfassung

Lüge und getadelt worden,
weitere, auch Durchführung,
Vergehen, dann weitere,
Sünden und Absteh’n davon,
Verluste als auch Gewinn,
des sieb’ten Kapitels Zusammenfassung.

8. Kapitel: Nonnenunterweisung

 

450. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll, nicht zu grüßen ist jener Mönch vom Nonnenorden. Welche fünf? Er hat seinen Körper vor Nonnen entblößt, er hat seine Oberschenkel entblößt, er hat sein Geschlechtsteil gezeigt, er hat beide Schultern entblößt, er beschimpft sie als Haushälterinnen und streitet mit ihnen. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll. Jener Mönch ist vom Nonnenorden nicht zu grüßen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll, nicht zu grüßen ist jener Mönch vom Nonnenorden. Welche fünf? Er versucht, Nonnen deren Gewinn vor­zuenthalten [348] , er versucht, unter Nonnen Unheil zu stiften, er versucht, Nonnen abreisen zu lassen [349] , er beschimpft Nonnen und/ oder schmäht sie, er versucht, Mönche und Nonnen gegeneinander aufzubringen [350] . – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll. Jener Mönch ist vom Nonnenorden nicht zu grüßen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll, nicht zu grüßen ist jener Mönch vom Nonnenorden. Welche fünf? Er versucht, Nonnen deren Gewinn vor­zuenthalten, er versucht, unter Nonnen Unheil zu stiften, er versucht, Nonnen abreisen zu lassen, er beschimpft Nonnen und/ oder schmäht sie, er versucht, dass Mönche mit den Nonnen streiten. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, gegen den der Nonnenorden ein Verfahren durchführen soll. Jener Mönch ist vom Nonnenorden nicht zu grüßen.“

451. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll. Welche fünf? Sie hat ihren Körper vor Mönchen entblößt, sie hat ihre Oberschenkel entblößt, sie hat ihr Geschlechts­teil gezeigt, sie hat beide Schultern entblößt, sie beschimpft HaushälterInnen und streitet mit ihnen. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausge­stattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll. Welche fünf? Sie versucht, Mönchen deren Gewinn vorzuenthalten, sie versucht, unter den Mönchen Unheil zu stiften, sie versucht, Mönche abreisen zu lassen, sie beschimpft Mönche und/ oder schmäht sie, sie versucht, Nonnen und Mönche gegeneinander aufzubringen. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll. Welche fünf? Sie versucht, Mönchen deren Gewinn vorzuenthalten, sie versucht, unter den Mönchen Unheil zu stiften, sie versucht, Mönche abreisen zu lassen, sie beschimpft Mönche und/ oder schmäht sie, sie versucht, dass Nonnen mit den Mönchen streiten. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist eine Nonne ausgestattet, gegen die ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt werden soll.“

452. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnen­unterweisung nicht aussetzen darf. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist unfähig, er ist kein regulärer Mönch, er hat die Absicht, die Pflichten niederzulegen, er hat nicht die Absicht, sich [von seinen Vergehen] zu erheben. – Mit diesen fünf Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aus­setzen darf.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf. Welche fünf? Er ist nicht völlig rein in körperlichem Wandel, er ist nicht völlig rein in sprachlichem Wandel, er ist nicht völlig rein im Lebenswandel, er ist töricht und unwissend, er ist nicht in der Lage, wenn er geprüft wird, die Prüfung zu meistern. – Mit diesen fünf weiteren Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf. Welche fünf? Er pflegt körperlich schlechtes Benehmen, er pflegt sprachlich schlechtes Benehmen, er pflegt körper­lich und sprachlich schlechtes Benehmen, er schmäht und beschimpft die Nonnen, er lebt in unangebrachter Weise mit Nonnen zusammen. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist töricht, er ist kein regulärer Mönch, er ist ein Streitverursacher und ein Zänker, er befolgt nicht die Übungsvorschriften. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der die Nonnenunterweisung nicht aussetzen darf.“

453. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der den Nonnen nicht die Unterweisung geben darf?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der den Nonnen nicht die Unterweisung geben darf. Welche fünf? Er pflegt körperlich schlechtes Benehmen, er pflegt sprachlich schlechtes Benehmen, er pflegt körperlich und sprachlich schlechtes Benehmen, er schmäht und beschimpft die Nonnen, er lebt in unangebrachter Weise mit Nonnen zusammen. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der den Nonnen nicht die Unterweisung geben darf.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der den Nonnen nicht die Unterweisung geben darf. Welche fünf? Er ist fahrlässig, er ist töricht, er ist kein regulärer Mönch, er ist auf Reisen, er ist krank. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der den Nonnen nicht die Unterweisung geben darf.“

454. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht mit [den Nonnen] sprechen soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht mit [den Nonnen] sprechen soll. Welche fünf? Er ist nicht versehen mit vollendeter Tugendhaftigkeit, er ist nicht versehen mit vollendeter Konzentration, er ist nicht versehen mit vollendeter Weisheit, er ist nicht versehen mit vollendeter Befreiung, er ist nicht versehen mit vollendetem Wissen von der Befreiung. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht mit [den Nonnen] sprechen soll.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der mit [den Nonnen] sprechen mag. Welche fünf? Er ist versehen mit vollendeter Tugend­haftigkeit, er ist versehen mit vollendeter Konzentration, er ist versehen mit voll­endeter Weisheit, er ist versehen mit vollendeter Befreiung, er ist versehen mit vollendetem Wissen von der Befreiung. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der mit [den Nonnen] sprechen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht mit [den Nonnen] sprechen soll. Welche fünf? Er hat nicht das analytische Wissen von den Arten, er hat nicht das analytische Wissen von den Gesetzmäßig­keiten, er hat nicht das analytische Wissen von die Ausdrucksweise, er hat nicht das analytische Wissen von der Schlagfertigkeit, er denkt nicht über die geistige Befreiung nach. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der nicht mit [den Nonnen] sprechen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der mit [den Nonnen] sprechen mag. Welche fünf? Er hat das analytische Wissen von den Arten, er hat das analytische Wissen von den Gesetzmäßigkeiten, er hat das analy­tische Wissen von der Ausdrucksweise, er hat das analytische Wissen von der Schlagfertigkeit, er denkt über die geistige Befreiung nach. – Mit diesen fünf wei­teren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der mit [den Nonnen] sprechen mag.“

Das achte Kapitel „Nonnenunterweisung“ ist beendet.

Zusammenfassung

Von Nonnen selbst durchzuführen,
und noch zwei des weiteren,
drei Verfahr’n des Nonnenordens,
zwei Paare mit nicht aussetzen,
von nicht geben sollen wird gesprochen,
und dann zwei Paare über’s Sprechen.

9. Kapitel: Das Gremium

 

455. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er ist ungeschickt in Sachen Kommentare, er ist ungeschickt bei den Gesetzen, er ist ungeschickt in der Ausdrucksweise, er ist ungeschickt in den Merkmalen, er ist ungeschickt bei dem, was vorher und nachher ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er ist geschickt in Sachen Kom­mentare, er ist geschickt bei den Gesetzen, er ist geschickt in der Ausdrucksweise, er ist geschickt in den Merkmalen, er ist geschickt bei dem, was vorher und nach­her ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er ist zornig und von Zorn überwältigt, er ist ein Heuchler und von Heuchelei überwältigt, er ist boshaft und von Bosheit überwältigt, er ist neidisch und von Neid überwältigt, er ist von Weltlichem besessen und hält daran fest und gibt es kaum auf. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er ist nicht zornig und nicht von Zorn überwältigt, er ist kein Heuchler und nicht von Heuchelei überwäl­tigt, er ist nicht boshaft und nicht von Bosheit überwältigt, er ist nicht neidisch und nicht von Neid überwältigt, er ist nicht von Weltlichem besessen und hält nicht daran fest und gibt es leicht auf. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er ist aufgeregt, er ist gewalttätig, er ist widerspenstig, er ist angsterregend, er ist ungeduldig und nur schwer ansprechbar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er ist nicht aufgeregt, er ist nicht gewalttätig, er ist nicht widerspenstig, er ist nicht angsterregend, er ist geduldig und nur leicht anzusprechen. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er ist verwirrend und erinnert nicht, er lehrt ohne das Erlaubnisverfahren bekommen zu haben, er beschuldigt nicht gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Verge­hens, er führt [etwas] durch, was nicht gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens ist, er erklärt nicht der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er erinnert und verwirrt nicht, er lehrt, nachdem er das Erlaubnisverfahren bekommen hat, er beschuldigt gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens, er führt [etwas] durch, was gemäß der Lehre, gemäß des Regelwerkes, gemäß des Vergehens ist, er erklärt der Lehre gemäß. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist fahrlässig. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaf­ten, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Ver­blendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist umsichtig. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist ungeschickt in Sachen Regelwerk. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich nicht als Gremiummitglied einigen soll.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Ver­blendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist geschickt in Sachen Regelwerk. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, auf den man sich als Gremiummitglied einigen mag.“

456. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze nicht, er kennt die Über­einstimmungen der Lehrsätze nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prinzipien sind. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt. Welche fünf? Er kennt die Lehrsätze, er kennt die Überein­stimmungen der Lehrsätze, er kennt das Regelwerk, er kennt die Übereinstimmun­gen mit dem Regelwerk, er ist geschickt darin, was Prinzipien und was keine Prin­zipien sind. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt. Welche fünf? Er kennt das Gesetz nicht, er kennt die Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt. Welche fünf? Er kennt das Gesetz nicht, er kennt die Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht, er kennt das Regelwerk nicht, er kennt die Übereinstimmungen mit dem Regelwerk nicht, er ist nicht geschickt in dem, was vorher und was nachher ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte nicht, er kennt die Herkunft nicht, er kennt den Erlass nicht, er kennt nicht den Wortlaut der Sätze, er kennt nicht den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte, er kennt die Herkunft, er kennt den Erlass, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist, er weiß nicht, wie Vergehen entstehen, er weiß nicht die Art und Weise von Ver­gehen, er weiß nicht, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist ungeschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist, er weiß, wie Vergehen entstehen, er weiß die Art und Weise von Vergehen, er weiß, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist geschickt darin, Vergehen zu unterschei­den. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Streitfall ist, er weiß nicht, wie ein Streitfall entsteht, er weiß nicht die Art und Weise eines Streit­falles, er weiß nicht, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist ungeschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Toren gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt. Welche fünf? Er weiß, was ein Streitfall ist, er weiß, wie ein Streitfall entsteht, er weiß die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist geschickt darin, Streitfälle zu unterschei­den. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der in den Ruf eines Weisen gelangt.“

Das neunte Kapitel „Das Gremium“ ist beendet.

Zusammenfassung

Nicht geschickt in Sachen Kommentar,
zornig, dann auch heuchlerisch,
Bosheit, Weg der Willkür,
und gleicherweise ungeschickt.

Lehrsatz, Gesetze, Sachverhalte,
Vergehen und dann Streitfall auch,
zwei zu zwei wird alles sichtbar,
was dunkel ist und hell, das wisse.

10. Kapitel: Streitfall-Aufhebung

 

457. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Mönch ausgestattet, der unge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Vergehen ist, er weiß nicht, wie Vergehen entstehen, er weiß nicht die Art und Weise von Ver­gehen, er weiß nicht, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist ungeschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er weiß, was ein Vergehen ist, er weiß, wie Vergehen entstehen, er weiß die Art und Weise von Vergehen, er weiß, wie man sich aus Vergehen erhebt, er ist geschickt darin, Vergehen zu unterscheiden. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er weiß nicht, was ein Streitfall ist, er weiß nicht, wie ein Streitfall entsteht, er weiß nicht die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß nicht, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist ungeschickt darin, Streitfälle zu unterscheiden. – Mit diesen fünf weiteren Eigen­schaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall bei­zulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er weiß, was ein Streitfall ist, er weiß, wie ein Streitfall entsteht, er weiß die Art und Weise eines Streitfalles, er weiß, wie man einen Streitfall aufhebt, er ist geschickt darin, Streitfälle zu unter­scheiden. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausge­stattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist fahrlässig. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblen­dung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist umsichtig. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der un­geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Will­kür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er hat wenig gelernt. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er hat viel gelernt. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte nicht, er kennt die Herkunft nicht, er kennt den Erlass nicht, er kennt nicht den Wortlaut der Sätze, er kennt nicht den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er kennt die Sachverhalte, er kennt die Herkunft, er kennt den Erlass, er kennt den Wortlaut der Sätze, er kennt den Zusammenhang der Worte. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der un­geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Will­kür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er ist ungeschickt in Sachen Regelwerk. – Mit diesen fünf weite­ren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblen­dung, er geht nicht den Weg der Furcht, er ist geschickt in Sachen Regelwerk. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der un­geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Will­kür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er schätzt die Person und nicht den Orden. – Mit diesen fünf wei­teren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der ungeeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblen­dung, er geht nicht den Weg der Furcht, er schätzt den Orden und nicht die Person. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht den Weg der Will­kür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er schätzt (weltliche) Besitztümer und nicht die gute Lehre. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der unge­eignet ist, einen Streitfall beizulegen.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblen­dung, er geht nicht den Weg der Furcht, er schätzt die gute Lehre und nicht die (weltlichen) Besitztümer. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Mönch ausgestattet, der geeignet ist, einen Streitfall beizulegen.“

458. „Wieviele Arten gibt es, o Herr, um den Orden zu spalten?“

„Fünf Arten gibt es, Upāli, um den Orden zu spalten. Welche fünf? Durch ein (Ordens-)Verfahren, durch eine [bestimmte] Rezitation, durch [darüber] Spre­chen, durch Verkündung, durch Abstimmung. – Diese fünf Arten gibt es, Upāli, um den Orden zu spalten.“

„Ordensteilung, Ordensteilung, wird gesagt, o Herr. Aber o Herr, inwiefern ist eine Ordensteilung keine Ordensspaltung? Und inwiefern ist da sowohl eine Ordensteilung als auch eine Ordensspaltung?“

„Jene Pflichten der Gastmönche, Upāli, habe ich für die Gastmönche erlas­sen. Jene von mir wohlerlassenen Übungsvorschriften, Upāli, sind für die Gast­mönche, die sich nicht an die Pflichten eines Gastmönches halten. So also kann es sein, Upāli, dass es eine Ordensteilung gibt, aber keine Ordensspaltung. Jene Pflichten der ortsansässigen Mönche, Upāli, habe ich für die ortsansässigen Mön­che erlassen. Jene von mir wohlerlassenen Übungsvorschriften, Upāli, sind für die ortsansässigen Mönche, die sich nicht an die Pflichten der ortsansässigen Mönche halten. So also kann es sein, Upāli, dass es eine Ordensteilung gibt, aber keine Ordensspaltung. Jene Pflichten im Speisesaal, Upāli, wurden von mir für die spei­senden Mönche erlassen: entsprechend der Seniorität, entsprechend der Nacht [351] , entsprechend der Ordnung, bester Sitz, bestes Wasser, beste Almosenspeise. Jene von mir wohlerlassenen Übungsvorschriften, Upāli, sind für die jüngeren Mönche, die bei einer Speisung den ordensälteren Mönchen einen Sitzplatz reservieren. So also kann es sein, Upāli, dass es eine Ordensteilung gibt, aber keine Ordensspal­tung. Jene Pflichten bezüglich der Unterkunft, Upāli, wurden von mir wegen der Unterkunft erlassen: entsprechend der Seniorität, entsprechend der Nacht, entspre­chend der Ordnung. Jene von mir wohlerlassenen Übungsvorschriften, Upāli, sind für die jüngeren Mönche, die den ordensälteren Mönchen eine Unterkunft reser­vieren. So also kann es sein, Upāli, dass es eine Ordensteilung gibt, aber keine Ordensspaltung. Und das, Upāli, wurde von mir erlassen für die Mönche innerhalb einer Grenze: der gemeinsame Feiertag, gemeinsames Einladen, gemeinsame (Or­dens-)Verfahren, gemeinsames Handeln [352] . Das sind die von mir wohlerlassenen Übungsvorschriften, Upāli, [für den Fall wenn] gerade innerhalb der Grenze eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, eine Gruppe abgetrennt wurde, die dann gesondert den Feiertag begeht, die gesondert das Einladen ausführt, die gesondert Ordensverfahren durchführt, die (ab-)gesondert handelt. So also kann es sein, Upāli, dass es sowohl eine Ordensteilung gibt, als auch eine Ordensspal­tung.“

Das zehnte Kapitel „Streitfallaufhebung“ ist beendet.

Zusammenfassung

Vergehen und dann Streitfall auch,
dann die Willkür, wenig gelernt,
Sachverhalt und ungeschickt sein,
Person und weltlicher Besitz,
Spaltung als auch Ordensteilung,
Gleicherweis’ die Ordensspaltung.

11. Kapitel: Ordensspalter I

 

459. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehr­gemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vor­schriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht als (Ordens-)Verfahren dar. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Welt­zeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht als Rezitation dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht als Brauchtum dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht als Auszusprechendes dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht durch Verteilen von Stimmzetteln dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er gibt fälschlich seine Zustimmung zu einem Verfahren ... – ... er gibt fälschlich seine Zustimmung zur Rezitation ... – ... er gibt fälschlich seine Zustimmung zur Diskussion ... – ... er gibt fälschlich seine Zustimmung zur Verkündung ... – ... er gibt fälschlich seine Zustimmung zur Verteilung der Stimmzettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrett­bar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er zeigt fälschlich Gefallen am Verfahren ... – ... er zeigt fälschlich Gefallen an der Rezitation ... – ... er zeigt fälschlich Gefallen an der Diskussion ... – ... er zeigt fälschlich Gefallen an der Verkündung ... – ... er zeigt fälschlich Gefallen an der Verteilung der Stimmzettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er zeigt fälschlich Verdacht an einem Verfahren ... – ... er zeigt fälschlich Verdacht an der Rezitation ... – ... er zeigt fälschlich Verdacht an der Diskussion ... – ... er zeigt fälschlich Verdacht an der Verkündung ... – ... er zeigt fälschlich Verdacht an der Verteilung der Stimmzettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der unrettbar für ein Weltzeitalter zur Niraya-Hölle gelangt.“

Das elfte Kapitel „Ordensspalter I“ ist beendet.

Zusammenfassung

Fälschlich’ Ansicht beim Verfahren,
Rezitation und Diskussion,
Verkündung und Stimmzettel,
von Ansicht abhängig die fünf sind;
Zustimmung, Gefallen, Verdacht,
drei mit der Fünfermethode.

12. Kapitel: Ordensspalter II

 

460. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehrgemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschrifts­mäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vor­schriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht nicht als (Ordens-)Verfahren dar. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht nicht als Rezitation dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht nicht als Brauchtum dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht nicht als Auszuspre­chendes dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er stellt (s-)eine (falsche) Ansicht nicht durch Verteilen von Stimmzetteln dar. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er gibt nicht fälschlich seine Zustimmung zu einem Ver­fahren ... – ... er gibt nicht fälschlich seine Zustimmung zur Rezitation ... – ... er gibt nicht fälschlich seine Zustimmung zur Diskussion ... – ... er gibt nicht fälsch­lich seine Zustimmung zur Verkündung ... – ... er gibt nicht fälschlich seine Zustimmung zur Verteilung der Stimmzettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigen­schaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er zeigt nicht fälschlich Gefallen am Verfahren ... – ... er zeigt nicht fälschlich Gefallen an der Rezitation ... – ... er zeigt nicht fälschlich Gefallen an der Diskussion ... – ... er zeigt nicht fälschlich Gefallen an der Verkündung ... – ... er zeigt nicht fälschlich Gefallen an der Verteilung der Stimm­zettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter aus­gestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.

Mit fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter ausgestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt. Welche fünf? Da, Upāli, erklärt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als lehr­gemäß; er erklärt etwas Lehrgemäßes als nicht lehrgemäß; er erklärt etwas nicht Vorschriftsmäßiges als vorschriftsgemäß; er erklärt etwas Vorschriftsmäßiges als nicht vorschriftsgemäß; er zeigt nicht fälschlich Verdacht an einem Verfahren ... – ... er zeigt nicht fälschlich Verdacht an der Rezitation ... – ... er zeigt nicht fälsch­lich Verdacht an der Diskussion ... – ... er zeigt nicht fälschlich Verdacht an der Verkündung ... – ... er zeigt nicht fälschlich Verdacht an der Verteilung der Stimm­zettel. – Mit diesen fünf weiteren Eigenschaften, Upāli, ist ein Ordensspalter aus­gestattet, der nicht unrettbar ist, kein Weltzeitalter lang, der nicht zur Niraya-Hölle gelangt.“

Das zwölfte Kapitel „Ordensspalter II“ ist beendet.

Zusammenfassung

Nicht fälschlich’ Ansicht beim Verfahren,
Rezitation und Diskussion,
Verkündung und Stimmzettel,
von Ansicht abhängig die fünf sind.

Zustimmung, Gefallen, Verdacht,
drei mit der Fünfermethode.

Die ober’n sind der dunklen Seite,
die Methode mit den zwanzig,
gleicherweis’ sind die der hellen Seite,
sich einzuprägen ganz genau.

13. Kapitel: Der Ortsansässige

 

461. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein ortsansässiger Mönch ausge­stattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein ortsansässiger Mönch ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblendung, er geht den Weg der Furcht, er macht Ordenseigentum einer [ande­ren] Person zunutze. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein ortsansässiger Mönch ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last ab­setzt.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein ortsansässiger Mönch ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er macht Ordenseigentum nicht einer [anderen] Person zunutze. – Mit diesen fünf Eigen­schaften, Upāli, ist ein ortsansässiger Mönch ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt.“

462. „Wieviele unrechtmäßige Darlegungen des Regelwerkes gibt es, o Herr?“

„Fünf unrechtmäßige Darlegungen des Regelwerkes gibt es, Upāli. Welche fünf? Da, Upāli, verbiegt ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes zu etwas Lehr­gemäßem; verbiegt ein Mönch etwas Lehrgemäßes zu etwas nicht Lehrgemäßem; verbiegt ein Mönch etwas nicht Vorschriftsgemäßes zu etwas Vorschriftsmäßi­gem; verbiegt ein Mönch etwas Vorschriftsgemäßes zu etwas nicht Vorschrifts­mäßigem; er erlässt etwas, was nicht erlassen wurde und etwas Erlassenes beseitigt er. – Diese fünf unrechtmäßigen Darlegungen des Regelwerkes gibt es, Upāli.

Fünf rechtmäßige Darlegungen des Regelwerkes gibt es, Upāli. Welche fünf? Da, Upāli, verkündet ein Mönch etwas nicht Lehrgemäßes als nicht lehrge­mäß; er verkündet etwas Lehrgemäßes als lehrgemäß; er verkündet etwas nicht Vorschriftsgemäßes als nicht vorschriftsgemäß; er verkündet etwas Vorschriftsge­mäßes als vorschriftsgemäß; etwas nicht Erlassenes erlässt er nicht und Erlassenes beseitigt er nicht. – Diese fünf rechtmäßigen Darlegungen des Regelwerkes gibt es, Upāli.“

463. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Speisenverteiler ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Speisenverteiler ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Verblen­dung, er geht den Weg der Furcht, er weiß nicht, was zugewiesen und was nicht zugewiesen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Speisenverteiler ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Speisenverteiler ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er weiß, was zugewiesen und was nicht zugewiesen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Speisenverteiler ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt.“

464. „Mit wievielen Eigenschaften, o Herr, ist ein Unterkunftsanweiser ... – ... Lagerverantwortlicher ... – ... Robenannehmer ... – ... Robenverteiler ... – ... Reis­breiverteiler ... – ... Früchteverteiler ... – ... Verteiler der festen Speisen ... – ... Verteiler für kleine Dinge ... – ... Gewandannehmer ... – ... Almosenschalen­annehmer ... – ... Klosterhelferverantwortlicher ... – ... Novizenverantwortlicher ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt?“

„Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Unterkunftsanweiser ... – ... Lager­raumbeauftragter ... – ... Robenannehmer ... – ... Robenverteiler ... – ... Reisbrei­verteiler ... – ... Früchteverteiler ... – ... Verteiler der festen Speisen ... – ... Verteiler für kleine Dinge ... – ... Gewandannehmer ... – ... Almosenschalenannehmer ... – ... Klosterhelferverantwortlicher ... – ... Novizenverantwortlicher ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht den Weg der Willkür, er geht den Weg der Aversion, er geht den Weg der Ver­blendung, er geht den Weg der Furcht, er weiß nicht, was anzuweisen, und was nicht anzuweisen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Unterkunfts­anweiser ... – ... Lagerraumbeauftragter ... – ... Robenannehmer ... – ... Robenver­teiler ... – ... Reisbreiverteiler ... – ... Früchteverteiler ... – ... Verteiler der festen Speisen ... – ... Verteiler für kleine Dinge ... – ... Gewandannehmer ... – ... Almosenschalenannehmer ... – ... Klosterhelferverantwortlicher ... – ... Novizen­verantwortlicher ausgestattet, der zur Hölle fahren wird, gerade so, wie man eine Last absetzt.

Mit fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Unterkunftsanweiser ... – ... Lager­raumbeauftragter ... – ... Robenannehmer ... – ... Robenverteiler ... – ... Reisbrei­verteiler ... – ... Früchteverteiler ... – ... Verteiler der festen Speisen ... – ... Verteiler für kleine Dinge ... – ... Gewandannehmer ... – ... Almosenschalenannehmer ... – ... Klosterhelferverantwortlicher ... – ... Novizenverantwortlicher ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt. Welche fünf? Er geht nicht den Weg der Willkür, er geht nicht den Weg der Aversion, er geht nicht den Weg der Verblendung, er geht nicht den Weg der Furcht, er weiß, was anzuweisen, und was nicht anzuweisen ist. – Mit diesen fünf Eigenschaften, Upāli, ist ein Unterkunftsanweiser ... – ... Lagerraumbeauftragter ... – ... Robenannehmer ... – ... Robenverteiler ... – ... Reisbreiverteiler ... – ... Früchteverteiler ... – ... Ver­teiler der festen Speisen ... – ... Verteiler für kleine Dinge ... – ... Gewandannehmer ... – ... Almosenschalenannehmer ... – ... Klosterhelferverantwortlicher ... – ... Novizenverantwortlicher ausgestattet, der in den Himmel gelangen wird, gerade so, wie man eine Last absetzt.“ [353]

Das dreizehnte Kapitel „Der Ortsansässige“ ist beendet.

Zusammenfassung

Ortsansässig, Darlegung auch,
dann Speisen als auch Unterkunft,
Lagerraum, Robenannehmer,
und der die Roben auch verteilt.
Reisbrei, Früchte, feste Speise,
Kleinigkeiten, Gewandannehmer,
Almosenschale, Klosterhelfer,
Novizenverantwortlicher.


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[331] abhidhamma  Sicherlich ist hier (noch) nicht die systematische Lehre gemeint wie sie im heutigen Abhidhamma-Piṭaka mit sieben Büchern Umfang vorliegt.

[332] abhidhamme vinetuṃ, abhivinaye vinetuṃ  In Mvg 84 heißt es hingegen: „wenn er weder ein Vergehen erkennt, noch weiß, wie ein Vergehen wieder gut­gemacht wird“.

[333] omadda-kārako  von omaddati: „1. umarmen; 2. kneten, pressen; 3. beleidigen; 4. herum trampeln; 5. mäkelnd heraussuchen, auswählen“. IBH nimmt den nächsten Begriff (vattesu) hinzu und übersetzt: „er ist einer, der unter den Bräuchen auswählt“ (is one who chooses among customs).

[334] vattesu sikkhāya ca na paripūrakārī  belegt eindeutig, dass IBH Unrecht hat.

[335] vūpasamaṃ  statt samuṭṭhānaṃ, zeigt wieder deutlich den synthetischen Cha­rakter dieser Auflistung.

[336] Aus Pāc 35 (§ 901) fehlt: „es wurde nicht von einem Kranken übrig gelassen“.

[337] Aus Pāc 35 (§ 901) fehlt: „es wurde von einem Kranken übrig gelassen“.

[338] pavārito  d.h. er wurde aufgefordert, mehr zu nehmen, lehnt aber weitere Speisen ab.

[339] In AN IV,42 werden vier genannt: „Es gibt Fragen, die eine direkte Antwort erfordern; es gibt Fragen, die eine erläuternde Antwort erfordern; es gibt Fragen, die eine Gegenfrage erfordern; es gibt Fragen, die abzuweisen sind.“

[340] bhojanīya  Hier wird deutlich, dass damit zubereitete Speisen gemeint sind, also nicht aufhebbare (im Sinne vor bis zum nächsten Tag aufzubewahren).

[341] kummāsa  WPD: „Dickmilch, Reis- od  Fruchtschleim“; DoP: „Art Getreide oder Grütze/Kloß/Knödel daraus“; IBH: „Gerstengrütze“

[342] āgama  Die kanonischen Texte, also die Überlieferung, die Tradition.

[343] attādāna  Der Kommentar sagt dazu: „Hier wünscht ein Mönch die Lehre zu erforschen (oder zu läutern sodhetu) – was auch immer er an rechtlichen Schritten unternimmt in seinem eigenen Interesse (oder was er für sich geeig­net hält), das wird attādāna  genannt.“

[344] Siehe die „zehn Gefahren“. Aber auch wenn z.B. die Versammlung aufgehoben wird/wurde, ist es die falsche Zeit, in eigenem Interesse etwas durchführen zu wollen. Oder der betreffende Mönch hat selber Bewährung abzuleisten usw.

[345] saṅgha-vavaṭṭhāna  Stillstand im Orden, d.h. kein Fortschritt (im Dhamma).

[346] saṅgha-nānākaraṇa  d.h. Meinungsverschiedenheiten, die zu Ordensspaltung (-en) auswachsen können.

[347] anuyogo na dātabbo  d.h. der kein Verfahren ausführen soll. IBH: „der eine Prüfung nicht besteht“ (not pass an examination).

[348] Er versucht zu unterschlagen, was den Nonnen zusteht. Dazu gehört auch jede Art von Betrug.

[349] Er bewirkt, dass Nonnen wegen ihm bzw. wegen seines Verhaltens, abreisen oder sogar woandershin umziehen.

[350] Er entzweit sie, stiftet Zwietracht.

[351] yathā-rattaṃ. Besser yath-āraddha „so viel wie man (eben) hat, ausreichend“?

[352] kammākammaṃ  wtl: „Tun und Lassen“. Gemeint sind laut Kommentar aber die „großen“ und „kleinen“ Verfahren.

[353] Der Geldbeseitiger (rūpiyachaḍḍaka) fehlt.


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