Zu jener Zeit waren die Mönche ohne Unterweiser und gingen ohne ermahnt zu werden, ohne belehrt zu werden, schlecht angezogen, schlecht bekleidet, schlecht angekleidet auf den Almosengang. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin (oder: jene (Mönche) halten die Almosenschale hoch hin, während die Leute weiche Speisen essen), halten die Almosenschale für den Rest der harten Speisen hin, halten die Almosenschale für den Rest der schmackhaften Speisen hin, für den Rest der Getränke hin, selber gekochten Reis und Beilagen bestellt habend, aßen sie. Am Ende des Essens verweilten sie mit großer und lauter Unterhaltung. (1)
Die Leute (sagten) verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht falsch angezogen, falsch gekleidet, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin, halten die Almosenschale für den Rest der harten Speisen hin, halten die Almosenschale für den Rest der schmackhaften Speisen hin, für den Rest der Getränke hin, selber gekochten Reis und Beilagen bestellt habend, aßen sie. Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhaltung. (2)
Die Mönche hörten, daß die Leute verärgert, unruhig, erregt waren. Die Mönche, die mäßig, zufrieden, gewissenhaft, getreu, lernwillig waren, jene waren verärgert, unruhig erregt: Wie können die Mönche falsch angezogen, falsch gekleidet, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhaltung. (3)
Jene Mönche erzählten dem Erhabenen jenen Sachverhalt. Der Erhabene veranlaßte die Mönche sich zu sammeln und befragte sie in diesem Zusammenhang und aus diesem Anlaß: "Ist es wahr, oh Mönche, daß die Mönche falsch angezogen, falsch gekleidet, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhaltung?" "Das ist wahr, Erhabener." (4)
Der Erhabene, Erwachte tadelte: "Unpassend, ihr Mönche, von jenen törichten Menschen (ist es) unangemessen, ungeziemend, für Asketen ungebührlich, unerlaubt, verwerflich. Wie konntet ihr, ihr Mönche, falsch angezogen, falsch gekleidet, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhaltung. Dieses Verhalten macht nicht, ihr Mönche, die Unzufriedenen zufrieden oder vermehrt die Zufriedenheit der Zufriedenen, sondern es macht, ihr Mönche, die Unzufriedenen noch unzufriedener und einige Zufriedene wandelt es." (5)
Dann, nachdem der Erhabene jene Mönche in verschiedener Weise getadelt hatte, sprach er über die Nachteile des Schwierig-zu-unterhalten-seins, des Schwer-zu-versorgen-seins, des Große-wünsche-Habens, der Unzufriedenheit, des Hängens am Müßiggang, in verschiedener Weise sprach (er) über Vorteile des Einfach-zu-unterhalten-seins, des Einfach-zu-versorgen-seins, des Wenig-wünsche-Habens, der Zufriedenheit, des Austreibens des Schlechten, dessen Vertreiben, der Genügsamkeit, des Abtragens des Schlechten, des Auf-sich-Nehmens der Anstrengung zu den Mönchen. Nachdem er von der dafür geeigneten und angemessenen Lehre gesprochen hatte, sprach er zu den Mönchen: "Ich erlaube euch, ihr Mönche, einen Unterweiser. Der Unterweiser, ihr Mönche, bringt für seinen Auszubildenden (saddhivihārika = der die Zelle mit ihm teilt) die Gemütsverfassung (wie für) einen Sohn auf. Der Auszubildende bringt für den Unterweiser die Gemütsverfassung (wie für) einen Vater auf. So leben jene gegenseitig mit Verehrung, mit Achtung, in gegenseitigem Respekt und sie erlangen in der Lehre und Zucht Wachstum, Entwicklung und Größe. (6)
In dieser Weise ist der Unterweiser zu nehmen: Nachdem das Obergewand auf eine Schulter gelegt wurde, sich zu seinen Füßen verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wurden, soll man in dieser Weise zu ihm sprechen: "Werde, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser ,werde, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser, werde, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser. Dieser zeigt durch Gesten, zeigt durch Worte, zeigt durch Gesten und Worte: "gut" oder "jawohl" oder "sicherlich" oder "in Ordnung, mache es gut;" dann ist die Unterweisung angenommen. Zeigt dieser nicht durch Gesten, nicht durch die Worte, nicht durch Gesten und Worte (die Zustimmung), dann ist die Unterweisung nicht angenommen. (7)
Der Auszubildende, ihr Mönche, verhält sich gut dem Unterweiser gegenüber. Dieses ist gutes Verhalten: Frühzeitig aufgestanden, die Fußbekleidung abgelegt, das Obergewand auf eine Schulter gelegt, soll (er) das Zahnstäbchen (Zahnbürstenersatz) reichen, das Wasser zum Mundspülen reichen, den Sitz vorbereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll (er) nachdem (er) den Behälter gewaschen hat, den Reisschleim überreichen. Nachdem (er) dem Reisschleim getrunken Habenden Wasser gegeben hat, soll (er) den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ohne zu kratzen ihn gut auswaschen und zurückstellen. Wenn der Unterweiser aufgestanden ist, soll (er) den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll (er) jenen Platz kehren. (8)
Wenn der Unterweiser in das Dorf gehen will, soll (er) ihm das Hüfttuch geben, die zurückgegebene Kleidung (abgelegte Kleidung) soll er annehmen, den Gürtel soll (er) geben, das zusammengelegte Obergewand soll er geben, die Almosenschale soll er, nachdem sie gewaschen wurde, mit Wasser geben. Wenn der Unterweiser einen Begleiter wünscht, soll (er) die drei Kreise (= Körperpunkte = Fesseln, Knie, Schulter) bedecken, vollständig die Kreise angezogen (bedeckend), den Gürtel umbinden, das Obergewand zusammenlegen, dann anziehen, die Bänder der Robe verknoten, die Almosenschale waschen und (sie) mitnehmen, (so) soll (er) dem Unterweiser Begleiter sein. (Er) soll nicht (vom Unterweiser) zu fern gehen, nicht zu nahe gehen. Die Almosenschale und den Inhalt soll (er) annehmen (tragen). (9)
Während der Unterweiser spricht, soll (er) ihn nicht unterbrechen. Wenn der Unterweiser beim Reden im Begriff ist einen Fehler zu machen, soll (er ihn) davon abhalten. Zuerst angekommen soll (er) dem Zurückkehrenden den Sitz vorbereiten, das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße, das Tuch zum Trocknen der Füße (padakathalika) hinlegen. (Dem Unterweiser) entgegengegangen, soll (er) die Almosenschale und die Robe entgegennehmen, (er) soll ihm ein neues Hüfttuch geben, das Hüfttuch entgegennehmen. Wenn die Robe verschwitzt ist, soll (er sie) eine kurze Zeit in der Hitze (Sonne) trocknen, er soll sie nicht (lange) in die Hitze legen. Er soll die Robe zusammenlegen. Der die Robe Zusammenlegende soll sie mit vier Fingern an (zwei) Ecken hochheben und die Robe zusammenlegen: mögen dabei keine Knitterfalten in der Mitte entstehen. Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden. Wenn der Unterweiser Almosenspeise essen möchte, soll (er), nachdem er Wasser gereicht hat, auch die Almosenspeise reichen. (10)
Er soll den Unterweiser fragen, ob er Trinkwasser möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser gegeben hat, die Almosenschale entgegengenommen hat, sie tiefer gehalten hat, ohne zu kratzen sie gut gewaschen hat, sie getrocknet hat, soll (er) sie kurze Zeit in der Hitze trocknen, er soll sie nicht lange in die Hitze legen. Die Robe und die Almosenschale soll er weglegen. Beim Weglegen soll er die Almosenschale mit einer Hand anfassen, mit einer Hand unter dem Bett oder unter dem Sitz (vor)fühlen, die Almosenschale wegstellen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine (zum Aufhänger der Robe) abwischen, die (gefaltete) Robe weghängen, mit der Seite der Enden entfernt und der Seite, wo sie gefaltet ist, zu sich. Wenn der Unterweiser (nach dem Essen) aufgestanden ist, soll er den Sitz wegstellen, das Fußwaschwasser, den Fußschemel, das Tuch zum Trocknen der Füße soll er in Ordnung bringen, wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz kehren. (11)
Wenn der Unterweiser baden möchte, soll (er) das Bad vorbereiten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vorbereiten, wenn es zur Erwärmung sein soll, soll er ein warmes vorbereiten. Wenn der Unterweiser in das Haus, wo das Feuer unterhalten wird (Badehaus), eintreten möchte, soll er den (Reinigungs)puder zusammenstellen, den (Reinigungs)lehm anfeuchten, den Badeschemel mitnehmend hinter dem Unterweiser gehen, den Badeschemel geben, das Obergewand nehmen, beiseite legen, den Reinigungspuder soll er geben, den Reinigungslehm soll er geben. Wenn es ihm möglich ist (wenn er nicht krank ist), soll er ins Badehaus eintreten. Der ins Badehaus (oft ein Dampfbad) Eintretende soll Lehm in das Gesicht gerieben, vorn und hinten bedeckt ins Badehaus eintreten. (12)
Ohne die alten Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, nicht soll er die neuen Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Badehaus soll er dem Unterweiser die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll, nachdem er den Badeschemel genommen hat, sich vorne und hinten bedeckt hat, aus dem Badehaus kommen. Beim Wasser soll er dem Unterweiser die notwendigen Hilfsdienste tun. Der Badende (Auszubildende) soll, nachdem er als erster herausgekommen ist, den eigenen Körper abgetrocknet hat, sich angezogen hat, das Wasser vom Körper des Unterweisers wegwischen, das Hüfttuch soll er geben, das Obergewand soll er geben. Nachdem er den Badeschemel genommen hat, als erster zurückgekommen ist, soll er den Sitz vorbereiten, daß Fußwasser, den Fußschemel und das Tuch zum Trocknen der Füße soll er hinstellen. Er soll den Unterweiser fragen, ob er Trinkwasser möchte. (13)
Wenn er (der Unterweiser) wünscht, daß (jemand) veranlaßt wird zu rezitieren, so soll er veranlassen, daß jemand rezitiert. Wenn er (der Unterweiser) wünscht, daß gefragt wird, soll (er) fragen. (Im Sinne, wenn der Unterweiser etwas kommentieren möchte, soll der Auszubildende dies durch Fragen ermöglichen). In dem Kloster, wo der Unterweiser verweilt, wenn dieses Kloster schmutzig ist, wenn er kann, soll er es saubermachen. Der das Kloster Saubermachende soll, nachdem er zuerst die Almosenschale und das Obergewand (aus der Zelle) herausgenommen hat, sie zur Seite legen. Nachdem er das Tuch für den Sitzplatz herausgenommen hat, soll er es zur Seite legen. Nachdem er die Nackenrolle und die Kissen herausgenommen hat, soll er sie zur Seite legen. (14)
Nachdem er das Bett niedrig gemacht hat (zusammengelegt hat, es hatte oft Beine die entfernt werden konnten), in guter Weise herausgenommen hat, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er es beiseite stellen. Nachdem er den Schemel niedrig gemacht hat, in guter Weise herausgenommen hat, ohne ihn zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er die Bettpfosten herausgetan hat, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf herausgetan hat, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Nackenbrett herausgetan hat, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich eingeprägt hat, wie die Bodenmatte ausgebreitet war, soll er, nachdem er sie herausgetan hat, sie beiseite legen. Wenn in dem Kloster Spinnengewebe ist, soll er sie zuerst mit einem Tuche entfernen (Übersetzung zweifelhaft!). Er soll die Fensterläden abwischen. Wenn die mit Ocker bearbeitete Wand schmutzig ist, nachdem er ein kleines Tuch feuchtgemacht und ausgewrungen hat, soll er sie abwischen. Wenn der schwarzgefärbte Boden schmutzig ist, nachdem er ein kleines Tuch feuchtgemacht und ausgewrungen hat, soll er ihn wischen. Wenn der Boden nicht bearbeitet ist, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren: möge das Kloster nicht vom Staub beschmutzt werden. Nachdem er den Abfall zusammengetan hat, soll er ihn wegwerfen. (15)
Nachdem er die Bodenmatte in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und zurückgebracht hat, so wie sie ausgebreitet war, soll er sie (wieder) ausbreiten. Nachdem er die Bettpfosten in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne getrocknet, gereinigt, den Schmutz abgeschüttelt und es zusammengelegt hat, in guter Weise ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er es aufstellen wo es aufgestellt war. Nachdem er den Stuhl in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Nackenrolle und das Kissen in der Sonne gereinigt, ausgeschüttelt und zurückgebracht hat, soll er sie hinlegen, wie sie hingelegt waren. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz gereinigt, ausgeschüttelt und zurückgebracht hat, soll er sie hinlegen, wie sie hingelegt war. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne getrocknet, abgewischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Nackenbrett in der Sonne getrocknet, abgewischt und zurückgebracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. (16)
Die Almosenschale und die Robe soll er weglegen. Beim Weglegen soll er die Almosenschale mit einer Hand anfassen, mit einer Hand unter dem Bett oder dem Sitz (vor)fühlen, die Almosenschale wegstellen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Leine abwischen, die (gefaltete) Robe weghängen, mit der Seite der Enden entfernt und der Seite, wo sie gefaltet ist, zu sich. (17)
Wenn staubiger Wind aus östlicher Richtung weht, soll er das östliche Fenster schließen. Wenn staubiger Wind aus westlicher, nördlicher, südlicher Richtung weht, soll er das westliche, nördliche, südliche Fenster schließen. Wenn es kalt ist, soll er am Tag die Fenster öffnen, in der Nacht die Fenster schließen, wenn es warm ist, soll er am Tag die Fenster schließen, in der Nacht die Fenster öffnen. (18)
Wenn die Zelle schmutzig ist, soll er sie kehren. Wenn der Lagerraum, die Versammlungshalle, das Feuerhaus, die Toilette schmutzig ist, soll er sie kehren. Wenn kein Trinkwasser da ist, soll er Trinkwasser holen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser holen. Wenn der Waschwasserbehälter (für das WC) kein Wasser enthält, soll er den Waschwasserbehälter auffüllen. (19)
Wenn dem Unterweiser Unzufriedenheit aufkommt, soll der Auszubildende ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn dem Unterweiser Zweifel aufkommt, soll der Auszubildende ihn beseitigen, beseitigen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn dem Unterweiser falsche Ansicht aufkommt, soll der Auszubildende ihn davon abtrennen, abtrennen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. (20)
Wenn der Unterweiser ein schwerwiegendes Vergehen tat, wird ihm eine Bewährungszeit (parivāsa) zuteil werden. Der Auszubildende soll bestrebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Unterweiser eine Bewährungszeit geben (und ihn nicht ausschließen). Wenn dem Unterweiser ein Neuanfang (mūlāya patikassanāraho) zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Unterweiser einen Neuanfang geben. Wenn dem Unterweiser eine Mānattastrafe, eine Rehabilitation (abbhānāraho) zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Unterweiser eine Mānattastrafe, eine Rehabilitation geben. (21)
Wenn der Sangha gegen den Unterweiser ein Verfahren einleiten will,
soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: ob der Sangha gegen den Unterweiser dieses Verfahren nicht einleiten wird, oder es zu einem geringeren (Verfahren) umwandelt. Wenn vom Sangha gegen ihn (den Unterweiser) irgendein Verfahren, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweisen Ausschluß durchgeführt wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Der Unterweiser möge zum Guten zurückkehren, Demut haben, sich verbessern, möge der Sangha das Verfahren ruhen lassen. (22)
Wenn die Robe des Unterweisers gewaschen werden soll, soll (sie) vom Auszubildenden gewaschen werden, oder (er) soll bestrebt sein zu denken: Ob ich die Robe des Unterweisers wasche? Wenn die Robe des Unterweisers zurechtgemacht werden soll ... wenn für den Unterweiser Farbe gekocht werden soll ... wenn die Robe des Unterweisers gefärbt werden soll, soll (sie) vom Auszubildenden gefärbt werden, oder (er) soll bestrebt sein zu denken: Ob ich die Robe des Unterweisers färbe? Der die Robe Färbende soll (die Robe) immer wieder umwendend färben, er soll nicht fortgehen, (solange) das Tropfen nicht aufgehört hat. (23)
Ohne den Unterweiser zu fragen,
Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er das Dorf nicht besuchen, nicht zum Friedhof gehen, nicht in (irgendeine) Richtung aufbrechen. Wenn der Unterweiser ein Kranker ist, soll er solange (dieser) lebt, ihn pflegen, soll er warten, (bis dieser) aufsteht. (24)
Die Pflichten dem Unterweiser gegenüber sind beendet. //25//
Der Unterweiser soll sich dem Auszubildenden gegenüber gut verhalten. Dieses ist gutes Verhalten: Ein Mönch, der Unterweiser ist, soll dem Auszubildenden hilfreich sein, ihn unterstützen durch Rezitation, durch Erklären, durch Instruieren, durch Unterweisen. Wenn der Unterweiser eine Almosenschale hat, und der Auszubildende hat keine Almosenschale, soll der Unterweiser dem Auszubildenden eine Almosenschale geben, oder er soll zumindest bestrebt sein zu denken: Wie kann ich für den Auszubildenden eine Almosenschale beschaffen? Wenn der Unterweiser eine Robe/Bedarfsgegenstände hat, und der Auszubildende hat keine ... er soll zumindest bestrebt sein zu denken: Wie kann ich für den Auszubildenden eine Robe/Bedarfsgegenstände beschaffen? (1)
Wenn der Auszubildende krank ist, soll er (der Unterweiser) zur rechten Zeit aufstehen, das Zahnstäbchen geben, Gesichtswasser (zum Waschen) geben, den Sitz vorbereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll (er), nachdem (er) den Behälter gewaschen hat, den Reisschleim überreichen. Nachdem (er) dem Reisschleim getrunken Habenden Wasser gegeben hat, soll (er) den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ohne zu kratzen ihn gut auswaschen und zurückstellen. Wenn der Auszubildende aufgestanden ist, soll (er) den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll (er) jenen Platz kehren. (2)
Wenn der Auszubildende in das Dorf gehen will, soll (er) ihm die Kleidung (Hüfttuch) geben, die zurückgegebene Kleidung (abgelegte Kleidung) soll er annehmen, den Gürtel soll (er) geben, das zusammengelegte Obergewand soll er geben, die Almosenschale soll er, nachdem sie gewaschen wurde, mit Wasser geben. (3)
"Ungefähr jetzt wird er zurückkommen", (so denkend) soll er den Sitz vorbereiten, das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße, das Tuch zum Trocknen der Füße hinlegen, (dem Auszubildenden) entgegengegangen, soll (er) die Almosenschale und die Robe entgegennehmen, (er) soll ihm ein neues Hüfttuch geben, die Robe entgegennehmen. Wenn die Robe verschwitzt ist, soll (er sie) eine kurze Zeit in der Hitze (Sonne) trocknen, er soll sie nicht (lange) in die Hitze legen. Er soll die Robe einsammeln. Der die Robe Einsammelnde soll sie mit vier Fingern an (zwei) Ecken hochheben und die Robe zusammenlegen, mögen dabei keine Knitterfalten in der Mitte entstehen. Der Gürtel soll in eine Falte der Robe gelegt werden. Wenn der Auszubildende Almosenspeise essen möchte, soll (er), nachdem er Wasser gereicht hat, auch die Almosenspeise reichen. (4)
[Wiederholung von //25// (11) - (13) jeweils mit Auszubildender statt Unterweiser]. (5-6)
In dem Kloster, wo der Auszubildende verweilt, wenn ... [ab dort Wiederholung von //25// 14-22 jeweils mit Auszubildender statt Unterweiser] (7-10).
Wenn die Robe des Auszubildenden gewaschen werden soll, soll der Unterweiser erklären: "so mögest du waschen" oder (er) soll bestrebt sein zu denken "Wie könnte sie wohl gewaschen werden?" Wenn die Robe des Auszubildenden zurechtgemacht werden soll/ Farbe gekocht werden soll/ die Robe gefärbt werden soll ... "Wie könnte sie wohl gefärbt werden?" Wenn der Auszubildende ein Kranker ist, soll er, solange dieser lebt, ihn pflegen, soll warten bis dieser aufsteht. (11)
Die Pflichten dem Auszubildenden gegenüber sind beendet. //26//
Zu jener Zeit hatten sich Auszubildende den Unterweisern gegenüber nicht gut verhalten. Jene Mönche, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie nämlich können die Auszubildenden sich den Unterweisern gegenüber nicht gut verhalten? Dem Erhabenen erzählten jene Mönche den Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, daß die Auszubildenden sich den Unterweisern gegenüber nicht gut verhalten?" - "Es ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene: "Wie nämlich können die Auszubildenden den Unterweisern gegenüber sich nicht gut verhalten?" Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Oh Mönche, ein Auszubildender soll sich dem Unterweiser gegenüber nicht nichtgut verhalten. Wer (sich) nicht gut verhält, begeht ein dukkata Vergehen." (1)
Aber sie verhielten (sich) nicht gut. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die sich nicht gut verhaltenden Auszubildenden zu entlassen. In dieser Weise sollt ihr, ihr Mönche, (sie) entlassen: "Ich entlasse dich" oder: "Mögest du nicht hierher zurückkommen" oder: "Trage die Almosenschale und die Robe hinaus" oder: "Mir soll nicht von dir aufgewartet werden." (Der Unterweiser) zeigt dieses durch Gesten, durch Worte, durch Gesten und Worte: Entlassen ist der Auszubildende. Wenn (er) nicht durch Gesten zeigt, nicht durch Worte zeigt, nicht durch Gesten und Worte zeigt, ist der Auszubildende nicht entlassen." (2)
Zu jener Zeit erbaten die entlassenen Auszubildenden keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sich Vergebung zu erbitten." Aber sie erbaten keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Der Entlassene soll nicht nicht um Vergebung bitten. Wer nicht um Vergebung bittet, begeht ein dukkata Vergehen." (3)
Zu jener Zeit vergaben die um Vergebung gebetenen Unterweiser nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, Vergebung zu gewähren." Aber sie gewährten keine Vergebung. Die Auszubildenden gingen fort oder irrten herum oder gingen zu andersgläubigen Mönchen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll der um Vergebung Gebetene nicht vergeben. Wer nicht vergibt, begeht ein dukkata Vergehen." (4)
Zu jener Zeit entließen die Unterweiser die sich gut Verhaltenden, die sich schlecht Verhaltenden entließen sie nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht entlaßt, ihr Mönche, die sich gut Verhaltenden. Wer entläßt, begeht ein dukkata Vergehen. Nicht sollt ihr, ihr Mönche, den sich schlecht Verhaltenden nicht entlassen. Wer nicht entläßt, begeht ein dukkata Vergehen. (5)
Der Auszubildende, ihr Mönche, der mit fünf Eigenschaften behaftet ist, soll entlassen werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Auszubildender entlassen werden.
Der Auszubildende, ihr Mönche, der nicht mit fünf Eigenschaften behaftet ist, soll nicht entlassen werden:
Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Auszubildender nicht entlassen werden. (6)
Mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, verdient ein Auszubildender, entlassen zu werden: Wer nicht viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... Mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, verdient ein Auszubildender nicht entlassen zu werden: Wer viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... (7)
Wer einen mit (diesen) fünf Eigenschaften behafteten Auszubildenden, ihr Mönche, nicht entläßt, dieser Unterweiser überschreitet (die Regeln); wenn er entläßt überschreitet (er die Regeln) nicht: Wer nicht viel Zuneigung zum Unterweiser hat, wer nicht viel Vertrauen hat, wer nicht viel Ehrfurcht hat, wer keinen Respekt hat, wer keine Fortentwicklung hat. Einen mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, behafteten Auszubildenden nicht zu entlassen, da überschreitet der Unterweiser (die Regeln); (wenn er ihn) entläßt, überschreitet (er die Regeln) nicht. Wer einen mit (diesen) fünf Eigenschaften behafteten Auszubildenden, ihr Mönche, entläßt, dieser Unterweiser überschreitet (die Regeln); wenn er nicht entläßt überschreitet (er die Regeln) nicht: Wer viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... (8) //27//
Zu jener Zeit kam ein gewisser Brahmane zu den Mönchen und bat um die Ordination. Die Mönche wollten ihn nicht ordinieren. Jener, nachdem er von den Mönchen die Ordination nicht erhalten hatte, wurde dünn, sah elend aus, wurde blasshäutig und ausgezehrt. Der Erhabene sah jenen Brahmanen, der dünn war, elend aussah, blasshäutig und ausgezehrt war. Nachdem er ihn gesehen hatte, sprach er die Mönche an: "Warum ist jener Brahmane, ihr Mönche, dünn, elend aussehend, blasshäutig und ausgezehrt?" - "Dieser Brahmane, Verehrungswürdiger, kam zu den Mönchen und bat um die Ordination. Die Mönche wollten ihn nicht ordinieren. Jener, nachdem er von den Mönchen die Ordination nicht erhalten hatte, wurde dünn, sah elend aus, wurde blasshäutig und ausgezehrt." (1)
Darauf sprach der Erhabene die Mönche an: "Wer, ihr Mönche, erinnert sich an (irgendeine) Hilfeleistung (die dieser) Brahmane tat?" Als dies gesagt wurde, sagte der ehrwürdige Sāriputta folgendes: "Ich, Verehrungswürdiger, erinnere mich an eine Hilfeleistung, die dieser Brahmane tat." "Welche Hilfeleistung, Sāriputta, tat jener Brahmane?" - "Als ich, Verehrungswürdiger, in Rājagaha auf Almosengang war, ließ mir jener Brahmane einen Löffel voll Speise geben. Dieses, Verehrungswürdiger, ist die Hilfeleistung des Brahmanen, derer ich mich erinnere." (2)
"Gut, gut, Sāriputta, diejenigen, Sāriputta, die gute Menschen sind, sind doch dankbar und erkenntlich, gib jenem Brahmanen die Ordination, gib die Vollordination." "Wie, Verehrungswürdiger, soll ich diesem Brahmanen die Ordination geben, die Vollordination geben?" Dann, nachdem der Erhabene in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "So wie ich, ihr Mönche, die Ordination durch die dreifache Zufluchtnahme erlaubte, lehne ich diese von heute an ab. Ich erlaube, ihr Mönche, die Vollordination durch ein dreifaches formelles Aussprechen (dieser Vollordination) und (als viertes) die Feststellung (dieser Vollordination). (3)
So, ihr Mönche, soll man Vollordinieren: Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Sangha angekündigt werden: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten, ist Anwärter für die Vollordination. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha den so und so Genannten vollordinieren durch den so und so genannten Unterweiser. Das ist die Ankündigung. (4)
'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination. Der Sangha gibt dem so und so Genannten die Vollordination durch den so und so genannten Unterweiser. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Vollordination des so und so Genannten durch den so und so genannten Unterweiser, so mögen sie schweigen, wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Zum zweiten Male sage ich diese Angelegenheit: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. (5)
Zum dritten Male sage ich diese Angelegenheit: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. (Er ist) vollordiniert durch den Sangha, der so und so Genannte (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so genannten Unterweisers. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an." (6) //28//
Zu jener Zeit verhielt sich ein gewisser Mönch direkt nach der Vollordination schlecht. Die (anderen) Mönche sagten folgendes: "Möge der Bruder nicht derartiges tun, dies ist nicht angemessen." Jener sagte so: "Nicht bat ich euch, Ehrwürdige, 'ordiniert mich', warum ordiniertet ihr mich ungebeten?" Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, sollt ihr ungefragt vollordinieren. Wer so vollordinieren würde, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, gefragt die Vollordination zu geben. (1)
So, ihr Mönche, soll man fragen: Jener Anwärter für die Vollordination, nachdem er zum Sangha gegangen ist, auf eine Schulter das Obergewand getan hat, zu den Füßen der Mönche sich verbeugt hat, sich in die Hocke niedergesetzt hat, die Hände zusammengelegt hat, sagt er so: 'Verehrungswürdige, ich bitte den Sangha um die Vollordination, nimm mich auf, verehrungswürdiger Sangha, von Mitleid bewogen. Zum zweiten Male: Verehrungswürdige, ich bitte den Sangha um die Vollordination ... Zum dritten Male: Verehrungswürdige, ich bitte den Sangha um die Vollordination ...' (2)
Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Sangha angekündigt werden: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten, ist Anwärter für die Vollordination. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha den so und so Genannten vollordinieren durch den so und so genannten Unterweiser'. Das ist die Ankündigung. (3)
'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination. Der so und so Genannte bittet den Sangha durch den so und so genannten Unterweiser um die Vollordination. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Vollordination des so und so Genannten durch den so und so genannten Unterweiser, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Zum zweiten Male sage ich diese Angelegenheit: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Zum dritten Male sage ich diese Angelegenheit: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha dieser, der so und so Genannte, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. (Er ist) vollordiniert durch den Sangha, der so und so genannte (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so genannten Unterweisers. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'." (4) //29//
Zu jener Zeit gab es in Rājagaha eine Reihe vorzüglicher Einladungen zu Almosenspeisungen. Da kam einem gewissen Brahmanen folgender Gedanke: Diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht, haben angenehme Regeln, ein angenehmes Leben, nachdem sie gutes Essen aßen, schlafen sie an windgeschützten Orten. So laß (ich) mich nun ordinieren bei den Asketen, bei den Söhnen aus dem Sakyageschlecht. Da ging der Brahmane zu den Mönchen und bat um die Ordination. Die Mönche ordinierten und vollordinierten ihn. (1)
Nachdem er ordiniert war, hörte die Reihe der Einladungen zu Almosenspeisungen auf. Die Mönche sagten folgendes: "Komm jetzt, Bruder, laß uns auf den Almosengang gehen." Dieser sagte so: "Oh, Brüder, dafür bin ich nicht ordiniert, um (jetzt) auf Almosengang zu gehen; wenn ihr mir gebt, werde ich essen, wenn ihr mir nicht gebt, gehe ich fort": "Hast du, Bruder, aufgrund deines Magens die Ordination genommen?" - "So ist es, Bruder." (2)
Jene mäßigen Mönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann ein Mönch in dieser Lehre und Zucht aufgrund seines Magens die Ordination nehmen? Jene Mönche erzählten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. "Ist es wahr, wie man sagt, du Mönch, daß du aufgrund deines Magens die Ordination nahmst?" - "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene: "Wie konntest du, du törichter Mensch, in dieser gut dargelegten Lehre und Zucht in den Orden gehen? Nicht ist dieses, du törichter Mensch, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen oder die Zufriedenheit der Zufriedenen zu mehren." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (3)
"Ich erlaube, ihr Mönche, bei der Vollordination die vier Bedarfsgegenstände zu nennen:
Die Ordination ist nur für Almosenspeise, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:
Die Ordination ist nur für Kleidung aus fortgeworfenen Lumpen, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:
Die Ordination ist nur zum Verweilen am Fuße eines Baumes, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:
Die Ordination ist nur für verfaulten Rinderurin (als Medizin), darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:
Das 5. Kapitel der Pflichten des Unterweisers ist beendet.