Zu jener Zeit weilte der Erwachte Erhabene in Rājagaha am Berg Gijjhakūta (Geiergipfel). Zu jener Zeit, nachdem sie sich versammelt hatten, sprachen die Andersgläubigen am vierzehnten und fünfzehnten (d.h. am 14. und 29. des Monats) sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Menschen kamen heran, um die Lehren zu hören. Sie bekamen Zuneigung zu den andersgläubigen Wanderasketen, bekamen Vertrauen, die andersgläubigen Wanderasketen bekamen Anhänger. (1)
Da kam dem König von Magadha Seniya Bimbisāra, der allein und abgeschieden weilte, im Geiste folgender Gedanke: "Jetzt, nachdem sie sich versammelt hatten, sprachen die Andersgläubigen am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Menschen kamen heran, um die Lehren zu hören. Sie bekamen Zuneigung zu den andersgläubigen Wanderasketen, bekamen Vertrauen, die andersgläubigen Wanderasketen bekamen Anhänger. Was wäre, wenn sich auch unsere Herren (Mönche) am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammeln würden? (2)
Da ging der König von Magadha Seniya Bimbisāra zum Erhabenen, dort, nachdem er ihn verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Beiseite sitzend sagte der König von Magadha Seniya Bimbisāra dem Erhabenen folgendes: "Als ich allein und abgeschieden (weilte), kam mir im Geiste folgender Gedanke: Jetzt, nachdem sie sich versammelt hatten, sprachen die Andersgläubigen am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Menschen kamen heran, um die Lehren zu hören. Sie bekamen Zuneigung zu den andersgläubigen Wanderasketen, bekamen Vertrauen, die andersgläubigen Wanderasketen bekamen Anhänger. Gut wäre, wenn sich auch unsere Herren (Mönche) am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammeln würden." (3)
Da veranlaßte der Erhabene den König von Magadha Seniya Bimbisāra durch ein Lehrgespräch zu verstehen, es aufzunehmen, begeistert zu sein, sich daran zu erfreuen. Da war der König von Magadha Seniya Bimbisāra durch die Lehrrede des Erhabenen verständig (geworden), hatte sie aufgenommen, (war) begeistert, erfreut; nachdem er vom Sitz aufgestanden war, den Erhabenen verehrt hatte, ihn rechts umrundet hatte, ging er fort. Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond zu versammeln." (4) //1//
Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: Vom Erhabenen ist erlassen worden, sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond zu versammeln. Jene, nachdem sie sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammelt hatten saßen schweigend. Die Menschen kamen heran, um die Lehre zu hören. Sie wurden verärgert, unruhig, erregt: "Wie können jene Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht, nachdem sie sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammelt haben, schweigend sitzen wie dumme Schweine? Sollte es nicht so sein, daß von den Versammelten die Lehre vorgetragen werden sollte?" Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Da erzählten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß, in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, daß am vierzehnten und fünfzehnten sowie den beiden achten Tagen bei Halbmond die Lehre vorgetragen wird." (1) //2//
Als der Erhabene allein und abgeschieden weilte, kam ihm im Geiste folgender Gedanke: "Wie, wenn ich nun den Mönchen erlauben würde, die von mir erlassenen Regeln zu rezitieren um ein Pātimokkha für sie (zu erstellen); dies soll für sie der Uposathaobservanzakt werden." (1)
Dann, nachdem der Erhabene am Abend sich aus der Abgeschiedenheit erhoben hatte, und den Mönchen aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Als ich allein und abgeschieden weilte, kam mir im Geiste folgender Gedanke: Wie, wenn ich nun den Mönchen erlauben würde die von mir erlassenen Regeln zu rezitieren um ein Pātimokkha für sie (zu erstellen); dies soll für euch der Uposathaobservanzakt werden. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha zu rezitieren. (2)
So soll man, ihr Mönche, rezitieren: Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich verehrungswürdiger Sangha, heute ist Uposatha(tag), der fünfzehnte. Wenn es dem Sangha recht ist, soll der Sangha die Uposatha(zeremonie) vollziehen, das Pātimokkha rezitieren. Was soll der Sangha zuerst tun? Die vollständige Reinheit sollen die Ehrwürdigen bekennen. Ich werde das Pātimokkha rezitieren, das (wollen) wir, alle Anwesenden, gut hören und im Geiste bedenken. Wenn (einer) ein Vergehen begangen haben sollte, dann soll er (es) aufdecken, wenn (einer) kein Vergehen beging, soll er schweigen. Durch das Schweigen (wird ausgedrückt), daß alle Anwesenden rein sind, so weiß ich es dann. Weil auf jede einzelne Frage eine Antwort sein (mag), darum wird in einer Versammlung wie dieser dreimal (die Frage) verkündet. Welcher Mönch sich eines vorhandenen Vergehens erinnert während der dreimaligen Verkündigung der Frage und es nicht aufdeckt, der tut eine bewußte Lüge. Eine bewußte Lüge, ihr Ehrwürdigen, ist ein Hindernis sagt der Erhabene; daher (soll) ein Mönch, der ein Vergehen beging und sich erinnert und die Reinheit wünscht, die vorhandenen Vergehen aufdecken. Wenn es aufgedeckt ist, wird es für ihn eine Erleichterung sein." (3)
"Pātimokkha" bedeutet: Dies ist der Anfang, dies ist das Antlitz (der beste Teil) von allen heilsamen Dingen, das Herausragende, deshalb heißt es Pātimokkha. "Die Ehrwürdigen" bedeutet: Zuneigung, Ehrerbietung, ein Synonym für Ehrerbietung und Respekt, das ist "die Ehrwürdigen." "Ich werde rezitieren" bedeutet: Ich werde erklären, werde vortragen, werde erlassen, werde begründen, werde aufklären, werde analysieren, werde aufrichten, werde verkünden. Das Wort "das" bedeutet: Pātimokkha. "Wir alle Anwesenden" bedeutet: Alle sind anwesend, so viele in dieser Gruppe sind an alten, jungen und mittleren (Mönchen). "Gut hören" bedeutet: Nachdem alle konzentriert und geistig gesammelt sind, den ganzen Geist zusammenzuhalten. "Im Geiste bedenken" bedeutet: Mit einspitzigem Geist, mit unabgelenktem Geist, mit unerschütterlichem Geiste hören wir. (4)
"Wenn einer ein Vergehen begangen haben sollte" bedeutet: Wenn ein alter, ein neuer, ein mittlerer (Mönch) irgendein Vergehen der Fünfer Gruppe ( = pārājika, sanghādisesa, aniyata, nissaggiya, pācittiya = Gruppen von Bußvergehen) von Vergehen oder irgendein Vergehen der Siebener Gruppe (= Fünfer Gruppe + pātidesaniya und sekhiya Vergehen) von Vergehen begangen hat. "Dann soll er es aufdecken" bedeutet: (Er) soll sagen, soll aufklären, soll aufrichten, soll verkünden inmitten des Sanghas oder inmitten der Gruppe oder einem einzelnen Menschen. "Wenn einer kein Vergehen beging" bedeutet: nicht begangene Vergehen oder begangene Vergehen, die gesühnt sind. "Soll er schweigen" bedeutet: Einverstanden sein, nicht sprechen. "Alle Anwesenden sind rein, so weiß ich es dann" bedeutet: Ich habe es zur Kenntnis genommen, ich verstehe es. (5)
"Weil auf jede einzelne Frage eine Antwort sein mag" bedeutet: Wenn einer wegen einer Sache befragt ist, so soll die Gruppe wissen ich (selber) bin befragt (worden). "Eine Versammlung wie dieser" bedeutet: Eine Gruppe von Mönchen. "Dreimal die Frage verkünden" bedeutet: Einmal ist gefragt worden, zweimal ist gefragt worden, dreimal ist gefragt worden. "Sich erinnert" bedeutet: Wissen und bewußt seiend. "Vorhandenes Vergehen" bedeutet: Begangenes oder nach dem Begehen nicht (bereits) Wiedergutgemachtes. "Nicht aufdecken" bedeutet: Nicht vortragen, nicht aufklären, nicht aufrichten, nicht verkünden inmitten des Sanghas, inmitten einer Gruppe (von Mönchen) oder vor einer Person. (6)
"Eine bewußte Lüge tun" bedeutet: Was (für ein Vergehen) ist eine bewußte Lüge? Ein dukkata Vergehen. "Der Erhabene sagte, das ist ein Hindernis" bedeutet: Wofür ein Hindernis? Ein Hindernis zur Erlangung der ersten Vertiefung, der zweiten Vertiefung, der dritten Vertiefung, der vierten Vertiefung). Ein Hindernis zur Erlangung von Vertiefungen, Befreiungen, Konzentrationen, Sammlungen, Ablösungen, Absonderungen, höchster Ruhe, heilsamen Dingen. "Daher" bedeutet: Aus diesem Grunde. "Von einem Mönch, der sich erinnert" bedeutet: (Ein) Wissender, Wahrnehmender. “Der die Reinheit wünscht" bedeutet: Ein sich Erhebender ein sich Säubernder. (7)
"Vorhandenes Vergehen" bedeutet: Begangenes oder nach dem Begehen nicht (bereits) Aufgedecktes. "Soll aufdecken" bedeutet: Inmitten des Sanghas, inmitten einer Gruppe (von Mönchen) oder (vor) einer Person. "Wenn es aufgedeckt ist, wird es für ihn eine Erleichterung sein" bedeutet: Wofür eine Erleichterung? Eine Erleichterung zur Erlangung der ersten Vertiefung, der zweiten Vertiefung, der dritten Vertiefung, der vierten Vertiefung. Eine Erleichterung zur Erlangung von Vertiefungen, Befreiungen, Konzentrationen, Sammlungen, Ablösungen, Absonderungen, höchster Ruhe, heilsamen Dingen. (8) //3//
Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: "Der Erhabene hat die Rezitation des Pātimokkhas angeordnet", (so) rezitierten (sie) das Pātimokkha täglich. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, täglich das Pātimokkha rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, am Uposathatag das Pātimokkha zu rezitieren." (1)
Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: "Der Erhabene hat die Rezitation des Pātimokkha am Uposathatag angeordnet." (Sie) rezitierten das Pātimokkha (jeweils) dreimal am vierzehnten und fünfzehnten Tag und an den beiden achten Tagen bei Halbmond. Dem Erhabenen erzählten Sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man bei Halbmond das Pātimokkha dreimal rezitieren; wer (so) rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha einmal im halben Monat, am vierzehnten oder fünfzehnten Tag zu rezitieren." (2) //4//
Zu jener Zeit hat die Sechser Gruppe Mönche, wenn das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitiert wurde, vor der eigenen Gruppe (rezitiert). Dem Erhabenen erzählten Sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, wenn das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitiert wird, vor der eigenen Gruppe rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das alle zusammen den Uposathatag begehen." (1)
Zu jener Zeit kam den Mönchen folgender Gedanke: "Der Erhabene ordnete an, daß alle zusammen den Uposathatag begehen. Inwiefern spricht man von "alle zusammen"? Von einem Tempel oder der ganzen Welt? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, insofern von "alle zusammen" (zu sprechen), als (es) eine Mönchsklause betrifft." (2)
Zu jener Zeit weilte der ehrwürdige Mahākappina in Rājagaha im Hirschpark in Maddakucchi. Dort kam dem ehrwürdigen Mahākappina, als er allein und abgeschieden in Meditation weilte, folgender Gedanke: "Soll ich zum Uposatha gehen, soll ich nicht gehen? Soll ich zum Sanghaakt gehen, soll ich nicht gehen? Denn ich bin ein Reiner durch die höchste Reinheit (= arahant) (3)
Da hat der Erhabene im Geist den Gedanken des ehrwürdigen Mahākappina erkannt, und wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt, so schnell verschwand er vom Berg Gijjhakūta und erschien vor dem ehrwürdigen Mahākappina im Hirschpark von Maddakucchi. Der Erhabene setzte sich auf den vorbereiteten Sitz. Auch der ehrwürdige Mahākappina, nachdem er den Erhabenen verehrt hatte, setzte sich beiseite nieder. (4)
Dem beiseite sitzenden ehrwürdigen Mahākappina sagte der Erhabene folgendes: "Ist es nicht so, (daß) dir, Kappina, als du allein und abgeschieden in der Meditation weiltest, folgender Gedanke aufkam: "Soll ich zum Uposatha gehen, soll ich nicht gehen? Soll ich zum Sanghaakt gehen, soll ich nicht gehen? Denn ich bin ein Reiner durch die höchste Reinheit." "So ist es, Verehrungswürdiger." "Wenn ihr Brahmanen (=im Sinne von arahant) Uposatha nicht ehrt, wertschätzt, hochschätzt, achtet, wer wird dann Uposatha ehren, wertschätzen, hochschätzen, achten? Gehe du, Brahmane, zum Uposatha, nicht gehe nicht, gehe doch zum Sanghaakt, nicht gehe nicht." "So sei es, Verehrungswürdiger" stimmte der ehrwürdige Mahākappino dem Erhabenen zu. (5)
Da veranlaßte der Erhabene den ehrwürdigen Mahākappino durch ein Lehrgespräch zu verstehen, es aufzunehmen, begeistert zu sein, sich daran zu erfreuen, und wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt, so (schnell) verschwand (der Erhabene) vor dem ehrwürdigen Mahākappino und erschien auf dem Berg Gijjhakūta. (6) //5//
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: insofern von "alle zusammen" zu sprechen, als es eine Mönchsklause betrifft. Inwiefern ist es nun eine Mönchsklause? Sie erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, (sich) über eine Grenze zu einigen. So, ihr Mönche, soll man sich einigen: Zuerst soll man Zeichen bekannt geben, einen Berg, einen Stein, ein Wäldchen, einen Baum, einen Weg, einen Ameisenhügel, einen Fluß, ein Gewässer als Zeichen. Nachdem man die Zeichen bekannt gegeben hat, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, es sind alle Zeichen bekannt gegeben. Wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über die durch diese Zeichen (beschriebene) Grenze einigen. (Dies ist) eine zusammengehörende Gruppe für Uposatha'. Das ist die Ankündigung. (1)
'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, es sind alle Zeichen bekanntgegeben, es ist dem Sangha recht, der Sangha einigt sich über die durch diese Zeichen (beschriebene) Grenze: (dies ist) eine zusammengehörende Gruppe für Uposatha. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, sich über die durch diese Zeichen (beschriebene) Grenze zu einigen; dies ist eine zusammengehörende Gruppe für Uposatha, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Der Sangha hat sich über die durch diese Zeichen (beschriebene) Grenze geeinigt; (dies ist) eine zusammengehörende Gruppe für einen Uposatha. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an." (2) //6//
Zu jener Zeit (dachte) die Sechser Gruppe Mönche: der Erhabene hat erlassen, (sich) über eine Grenze zu einigen. Da einigten sie sich über sehr große Grenzen, vier Yojanas, fünf Yojanas, sechs Yojanas. Die Mönche kamen am Uposatha an beim Rezitieren des Pātimokkhas, wenn die Rezitation gerade beendet war, sie weilten zwischen den Grenzen (waren noch unterwegs). Sie erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Nicht soll man sich, ihr Mönche, über eine sehr große Grenze einigen, (über) vier oder fünf oder sechs Yojanas. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, sich über eine Grenze von höchstens drei Yojanas zu einigen." (1)
Zu jener Zeit einigte sich die Sechser Gruppe Mönche über eine Grenze hinter einem Fluß. Von den zum Uposatha Kommenden wurden (einige) Mönche fortgeschwemmt, die Almosenschalen wurden fortgeschwemmt, die Roben wurden fortgeschwemmt. Dem Erhabenen erzählten sie den Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man sich über eine Grenze hinter einem Fluß einigen. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, da, wo ein festes Boot oder eine feste Brücke ist, sich über eine derartige hinter einem Fluß liegende Grenze zu einigen." (2) //7//
Zu jener Zeit rezitierten die Mönche das Pātimokkha in irgendeiner Mönchszelle ohne eine Ortsangabe. Die Mönche, die (dort) zu Gast waren, wußten nicht, wo heute das Uposatha ausgeführt wurde. Dem Erhabenen erzählten sie den Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha in irgendeiner Mönchszelle ohne eine Ortsangabe rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das ihr euch über eine Uposathahalle einigt und (dort) Uposatha abhaltet. Wenn es der Sangha wünscht (kann das sein): ein Wohnsitz, eine Hütte (addhayoga), oder ein Anwesen, oder ein Herrenhaus, oder eine Höhle. In dieser Weise soll (man) sich, ihr Mönche, einigen: (1)
Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über den so und so genannten Ort als Uposathahalle einigen.' Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, einigt sich der Sangha über den so und so genannten Ort als Uposathahalle. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Einigung über den so und so genannten Ort als Uposathahalle, so mögen sie schweigen, wenn es nicht recht ist, so mögen sie sprechen. Geeinigt hat sich der Sangha über den so und so genannten Ort als Uposathahalle. Es ist dem Sangha recht, daher das Schweigen; so nehme ich es an. (2)
Zu jener Zeit hatte man sich in irgendeinem Kloster über zwei Uposathahallen geeinigt. Die Mönche begaben sich an die beiden Orte, hier werden wir Uposatha begehen, dort werden wir Uposatha begehen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man sich über zwei Uposathahallen in einem Klosterbezirk einigen. Wer sich so einigt, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man eine abgeschafft hat, an einem Ort Uposatha zu begehen. (3)
Und so, ihr Mönche, soll man abschaffen: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über die Abschaffung des so und so genannten Ortes als Uposathahalle einigen' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schweigen; so nehme ich es an. (4) //8//
Zu jener Zeit hatte man sich in irgendeinem Klosterbezirk über eine zu kleine Uposathahalle geeinigt. An jenem Tag zu Uposatha versammelte sich ein großer Mönchssangha. Nachdem die Mönche sich auf nicht geeinigtem Boden (also außerhalb der Halle) niedergesetzt hatten, hörten sie das Pātimokkha. Da kam jenen Mönchen folgender Gedanke: Der Erhabene erließ, nachdem man sich über eine Uposathahalle geeinigt hat, soll man Uposatha begehen, aber wir sitzen auf nicht geeinigtem Boden und hören das Pātimokkha. Haben wir nun Uposatha begangen, haben wir es nicht begangen? Sie erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, auf geeinigtem Boden gesessen wurde oder auf ungeeinigtem, wenn er das Pātimokkha hört, dann hat für ihn Uposatha stattgefunden. (1)
Wenn man nämlich, ihr Mönche, irgendeine Größenordnung (pamukha) für die Uposathaversammlung wünscht, über diese Größenordnung möge man sich einigen. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll man Merkmale (für die Größenordnung) bekanntgeben. Nachdem man die Merkmale bekanntgegeben hat, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, es sind die Merkmale bekanntgegeben; wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über die durch diese Merkmale (beschriebene) Größenordnung für eine Uposathaversammlung einigen. Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, es sind alle Merkmale bekanntgegeben, ist es dem Sangha recht, einigt sich der Sangha über die durch diese Merkmale (beschriebene) Größenordnung für eine Uposathaversammlung? Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, sich über die durch diese Merkmale beschriebene Größenordung für eine Uposathaversammlung zu einigen, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Der Sangha hat sich über die durch diese Merkmale (beschriebene) Größenordnung für eine Uposathaversammlung geeinigt. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen so nehme ich es an." (2) //9//
Zu jener Zeit trafen sich die neuordinierten Mönche zuerst in einer gewissen Mönchsklause zu deren Uposatha (sie sagten): "Die Theras sind noch nicht gekommen" so gingen sie fort. Der Uposatha fand zur falschen Zeit statt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß sich die Theras als erste treffen." (1) //10//
Zu jener Zeit hatten in Rājagaha viele Mönchsklausenbezirke die gleichen Grenzen (d.h. ein Areal hatte mehrere Mönchsklausen). Dort stritten die Mönche: "Laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten werden, laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten werden." Dem Erhabenen erzählten sie den Sachverhalt. "Dort, ihr Mönche, haben viele Mönchsklausenbezirke die gleichen Grenzen. Dort stritten die Mönche: 'Laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten werden, laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten werden'. Von jenen Mönchen, ihr Mönche, nachdem alle zusammengekommen sind, soll Uposatha abgehalten werden; wo Theras leben, dort soll man zusammenkommen und Uposatha abhalten. Nicht soll man nur in einer Gruppe Uposatha abhalten. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (1) //11//
Zu jener Zeit wurde der ehrwürdige Mahākassapa von Andhakavinda nach Rājagaha zum Uposatha kommend, unterwegs einen Fluß überquerend, beinahe weggetrieben, seine Roben wurden naß. Die Mönche sagten dem ehrwürdigen Mahākassapa folgendes: "Warum, Bruder, sind deine Roben durchnäßt?" "Als ich, von Andhakavinda nach Rājagaha zum Uposatha kommend unterwegs einen Fluß überquerte wurde ich beinahe weggetrieben, meine Roben wurden naß." Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, sich ein Sangha über die Grenzen geeinigt hat, dann ist dies eine Gruppe, ist ein Uposatha; innerhalb jener Sanghagrenze mögen (die Mönche) nicht getrennt sein von den drei Roben (Wahrscheinlich ging Mahākassapa nur mit 2 Roben los und beide sind naß geworden. Hätte er alle drei dabei gehabt, hätte er bei der Flußdurchquerung eine ablegen können und trocken auf die andere Seite mitnehmen können, um sie dort anzuziehen). (1)
So, ihr Mönche, soll man sich einigen: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, über welche Grenzen sich ein Sangha geeinigt hat: dies ist eine Gruppe, ist ein Uposatha; wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha einigen, daß man innerhalb dieser Grenzen nicht getrennt ist von den drei Roben'. Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, über welche Grenzen sich ein Sangha geeinigt hat: dies ist eine Gruppe, ist ein Uposatha, wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Einigung, daß man innerhalb dieser Grenzen nicht getrennt ist von den drei Roben, so mögen sie schweigen, wenn es nicht recht ist, mögen sie sprechen. Geeinigt hat sich der Sangha, daß man innerhalb dieser Grenzen nicht getrennt ist von den drei Roben. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an.'" (2)
Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: "Der Erhabene ordnete an, nicht von den drei Roben getrennt zu sein." Innerhalb des Hauses legten sie Roben nieder. Jene Roben gingen verloren, verbrannten, wurden von Ratten gefressen, die Mönche gingen schlecht bekleidet, waren schäbig bekleidet. Die (anderen) Mönche sagten folgendes: "Warum, Brüder, seid ihr schlecht bekleidet, schäbig bekleidet?" "Also, Bruder, wir (dachten), der Erhabene ordnete an, nicht von den drei Roben getrennt zu sein. Innerhalb des Hauses legten wir die Roben nieder. Jene Roben gingen verloren, verbrannten, wurden von Ratten gefressen, darum waren wir schlecht bekleidet, schäbig bekleidet." Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, sich der Sangha über eine Grenze geeinigt hat, die eine Gruppe umfaßt, die ein Uposatha ist; wenn sich der Sangha geeinigt hat, daß man innerhalb dieser Grenze nicht getrennt ist von den drei Roben, (dann) mit Ausnahme innerhalb des Dorfes und in der Umgebung des Dorfes (weil dort die Roben nicht verbrennen bzw. von Ratten gefressen werden können). (3)
Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha einigen daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, mit Ausnahme innerhalb des Dorfes und in der Umgebung des Dorfes' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schweigen; so nehme ich es an." (4)
Zuerst, ihr Mönche, soll man sich einigen über eine Grenze für eine Gruppe, dann soll man sich einigen, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben. (Wenn), ihr Mönche, man die Grenze aufhebt, (dann) soll man zuerst aufheben, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, dann soll man die Grenze für die gemeinsame Gruppe aufheben. Und so, ihr Mönche, soll man aufheben, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben: Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der Sangha hatte sich geeinigt, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben; wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha aufheben, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben'. Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der Sangha hatte sich geeinigt, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, der Sangha hebt (jetzt) auf, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Aufhebung, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, so mögen sie schweigen; wenn es nicht recht ist, mögen sie sprechen. Der Sangha hat sich geeinigt über die Aufhebung, daß man nicht getrennt ist von seinen drei Roben. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'. (5)
So, ihr Mönche, soll man die Grenze aufheben: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha aufheben: dies ist eine Grenze für eine Gruppe, für einen Uposatha' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schweigen; so nehme ich es an." (6)
(Wenn), ihr Mönche, sich nicht über eine Grenze geeinigt wurde, (sie) nicht festgelegt wurde und (der Sangha) nahe bei einem Dorf oder einer Kleinstadt weilt, wenn jenes Dorf oder jene Kleinstadt eine Grenze hat, diese (Grenze) sei für eine Gruppe, für einen Uposatha. (Wenn), ihr Mönche, (der Sangha) nicht bei einem Dorfe weilt, sondern im Wald, sind nach allen Seiten sieben abbhantaras (Längenmaß, nach dem Kommentar von Buddhaghosa ist 1 abbh = 28 Hände) eine Gruppe, ein Uposatha. Nicht, ihr Mönche, ist der ganze Fluß eine Grenze, nicht der ganze Ozean ist eine Grenze, nicht der ganze natürliche See ist eine Grenze. Soweit, ihr Mönche, wie ein mittelgroßer Mann mit der Hand Wasser in alle Richtungen werfen kann, soweit geht eine Gruppe soweit ist ein Uposatha (Wasser galt als rein und deshalb wurde dort gern Uposatha abgehalten). (7) //12//
Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche zu einer Grenze eine (weitere) hinzugefügt. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt erzählt. "Für diejenigen, ihr Mönche, die über die Grenze zuerst übereingekommen waren, für jene ist (dies) eine gesetzmäßige, festgelegte, angemessene Tat. Für diejenigen, ihr Mönche, die über die Grenze später übereingekommen waren, für jene ist (dies) eine nicht gesetzmäßige, nicht festgelegte, unangemessene Tat. Nicht soll man, ihr Mönche, einer Grenze eine weitere hinzufügen. Wer so hinzufügt, begeht ein dukkata Vergehen." (1)
Zu jener Zeit hatte sich die Sechser Gruppe Mönche über eine deckungsgleiche Grenze (mit der Grenze einer anderen Gruppe) geeinigt. (Rest wie (1)) Ich erlaube, ihr Mönche, wenn man sich über eine (neue) Grenze einigt, zur (alten) Grenze einen Zwischenraum gelassen habend, sich über eine Grenze zu einigen.(d.h. jede Gruppe muß ihre eigene Grenze festlegen, die mit der einer anderen Gruppe nicht übereinstimmen darf) (2) //13//
Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Uposathatage gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Diese zwei Uposathatage, ihr Mönche, gibt es: den vierzehnten und den fünfzehnten (d.h. der 14. und der 29. Tag des Monats diese zwei Uposathatage, ihr Mönche, gibt es." (1)
Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Uposathaverfahren gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Diese vier Uposathaverfahren, ihr Mönche, gibt es: ein nicht regelgerechtes Uposathaverfahren von einer Teilgruppe, ein nicht regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollständigen Gruppe, ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer Teilgruppe, ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollständigen Gruppe. In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein nicht regelgerechtes Uposathaverfahren von einer Teilgruppe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaverfahren erlaubt. (2).
In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein nicht regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollständigen Gruppe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaverfahren erlaubt. In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer Teilgruppe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaverfahren erlaubt. In diesem Fall, ihr Mönche, soll man ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollständigen Gruppe machen, ein derartiges Verfahren, ihr Mönche, wurde von mir erlaubt. Daher, ihr Mönche: wir wollen derartige Uposathaverfahren ausführen, die gesetzmäßig und von einer vollständigen Gruppe sind, so sollt ihr, ihr Mönche, euch üben. (3) //14//
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: wie viele (Möglichkeiten), das Pātimokkha zu rezitieren gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Fünf (Möglichkeiten), das Pātimokkha zu rezitieren, ihr Mönche, gibt es:
Dies, ihr Mönche, sind die fünf Möglichkeiten, das Pātimokkha zu rezitieren." (1)
Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: der Erhabene erlaubte, das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren. Zu allen Zeiten rezitierten sie das Pātimokkha in Kürze. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha in Kürze rezitieren, wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (2)
Zu jener Zeit war im Kosalalande in einer gewissen Mönchsklause an einem Uposathatag Gefahr durch wilde (Menschen). Die Mönche konnten nicht ausführlich das Pātimokkha rezitieren. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, wenn Gefahr besteht, in Kürze das Pātimokkha zu rezitieren." (3)
Zu jener Zeit rezitierte die Sechser Gruppe Mönche auch bei Nichtgefahr das Pātimokkha in Kürze. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, bei Nichtgefahr das Pātimokkha in Kürze rezitieren, wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, wenn Gefahr besteht, das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren. Dieses sind Gefahren: Gefahr durch den König, durch den Dieb, durch das Feuer, durch das Wasser, durch die Menschen, durch die Nichtmenschen (Geister), durch Raubtiere, durch Kriechtiere, für das Leben, für den Reinheitswandel. Ich erlaube, ihr Mönche, in derartigen Gefahren das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren; wenn (diese) Gefahren nicht bestehen ausführlich." (4)
Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sangha die Lehre ungefragt dargelegt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ungefragt inmitten des Sanghas die Lehre darlegen; wer so darlegt, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das ein Thera selbst die Lehre darlegt oder einen anderen fragt (dies zu tun)." (5)
Zu jener Zeit fragte die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sangha, ohne das man sich darüber geeinigt hatte, nach dem Vinaya. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne sich darüber geeinigt zu haben, nach dem Vinaya fragen; wer so fragt, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man sich darüber geeinigt hat, inmitten des Sangha nach dem Vinaya zu fragen; und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: durch sich selbst sich selbst bevollmächtigen oder einen anderen durch einen anderen bevollmächtigen (nach dem Vinaya zu fragen). (6)
Wie soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, werde ich den so und so genannten über den Vinaya befragen'. So soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen. Wie soll ein anderer durch einen anderen bevollmächtigt werden? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, wird der so und so genannte den so und so genannten über den Vinaya befragen'. So soll ein anderer durch einen anderen bevollmächtigt werden." (7)
Zu jener Zeit fragten die sich gut verhaltenden Mönche inmitten des Sanghas bevollmächtigt über den Vinaya. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl bevollmächtigt, nachdem man die Gruppe beobachtet hat, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, nach dem Vinaya zu fragen." (8)
Zu jener Zeit antwortete die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sangha, ohne das man sich darüber geeinigt hatte, auf Fragen nach dem Vinaya. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne sich darüber geeinigt zu haben, auf Fragen nach dem Vinaya antworten; wer so antwortet, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man sich darüber geeinigt hat, inmitten des Sangha auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten; und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: durch sich selbst sich selbst bevollmächtigen oder einen anderen durch einen anderen bevollmächtigen (auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten). (9)
Wie soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, werde ich durch den so und so genannten über den Vinaya befragt, antworten. So soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen. Wie soll ein anderer durch einen anderen bevollmächtigt werden? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, wird der so und so genannte durch den so und so genannten über den Vinaya befragt, antworten'. So soll ein anderer durch einen anderen bevollmächtigt werden." (10)
Zu jener Zeit antworteten die sich gut verhaltenden Mönche inmitten des Sanghas bevollmächtigt auf Fragen über den Vinaya. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl bevollmächtigt, nachdem man die Gruppe beobachtet hat, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten." (11) //15//
Zu jener Zeit warf die Sechser Gruppe Mönche einem Mönch ein Vergehen vor, ohne (es vorher) mit ihm zu besprechen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Man soll nicht einem Mönch, ohne es zu besprechen ein Vergehen vorwerfen. Wer so vorwirft, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man es besprochen hat, ein Vergehen vorzuwerfen, (so sagend): "Möge der Verehrungswürdige (uns) eine Gelegenheit (zum Besprechen) geben. Dies möchte ich sagen." (1)
Zu jener Zeit warfen die sich gut verhaltenden Mönche der Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie es besprochen hatten, ein Vergehen vor. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl (die Vorwürfe) besprochen wurden, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, ein Vergehen vorzuwerfen." (2)
Zu jener Zeit (dachte) die Sechser Gruppe Mönche: früher gaben uns die sich gut verhaltenden Mönche Gelegenheit (zur Besprechung). Schon vorher baten sie die reinen Mönche, die kein Vergehen begangen hatten, ohne Grund, ohne Anlaß zu einer Besprechung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, reine Mönche, die kein Vergehen begangen haben, ohne Grund, ohne Anlaß zu einer Besprechung (bitten). Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, um eine Besprechung zu bitten." (3)
Zu jener Zeit vollzog die Sechser Gruppe inmitten des Sanghas einen Akt, der nicht mit dem Vinaya übereinstimmt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, inmitten des Sanghas einen Akt vollziehen, der nicht mit dem Vinaya übereinstimmt. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." Sie begingen weiter Akte nicht nach dem Vinaya. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, bei den nicht gesetzmäßigen (vinayagemäßen) Akten, diese abzulehnen." (4)
Zu jener Zeit lehnten die sich gut verhaltenden Mönche die nicht vinayagemäßen Akte der Sechser Gruppe Mönche ab. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die (eigene) Ansicht aufzudecken." Bei jenen (Sechser Gruppe) wurde die Ansicht aufgedeckt. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, bei vier oder fünf (Personen) abzulehnen, bei zwei oder drei (Personen) die Ansicht aufzudecken, bei einer Person darauf zu bestehen: das ist mir nicht recht." (5)
Zu jener Zeit hat die Sechser Gruppe Mönche, während sie das Pātimokkha rezitierten, absichtlich leise rezitiert. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha absichtlich leise rezitieren, wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen." (6)
Zu jener Zeit hat der ehrwürdige Udāyi dem Sangha das Pātimokkha rezitiert mit einer Stimme wie von einer Krähe. Da kam dem ehrwürdigen Udāyi folgender Gedanke: Der Erhabene erließ, daß man das Pātimokkha nicht leise rezitieren soll, aber ich habe eine Stimme wie eine Krähe, wie soll ich mich jetzt verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß der das Pātimokkha Rezitierende sich anstrengt: wie kann ich gehört werden? Für den sich Anstrengenden ist das kein Vergehen." (7)
Zu jener Zeit hat Devadatta mit einer Gruppe von Laien das Pātimokkha rezitiert. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha mit einer Gruppe von Laien rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen." (8)
Zu jener Zeit rezitierte die Sechser Gruppe Mönche, ohne darum gebeten zu sein, das Pātimokkha inmitten des Sanghas. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne darum gebeten zu sein, das Pātimokkha inmitten des Sanghas rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha unter Leitung eines Theras (zu rezitieren)." (9) //16//
Das Kapitel über die Andersgläubigen ist beendet.