Zu jener Zeit weilte der Erwachte Erhabene in Rājagaha im Bambushain am Eichhörnchenfutterplatz. Zu jener Zeit hatte der Erhabene nicht erlassen, während der Regenzeit (an einem Ort) sich aufzuhalten. So gingen die Mönche im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft. (1)
Die Menschen wurden verärgert, unruhig, erregt: wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sinnes)funktion habende Wesen (Pflanzen) verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die Andersgläubigen, in einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, sogar die Vögel, nachdem sie in der Baumkrone ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine (Sinnes)funktion habende Wesen, töten viele kleine Lebewesen. (2)
Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Da erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach der die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, die Regenzeitobservanz anzutreten." (3) //1//
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wann sollen wir die Regenzeitobservanz antreten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, in der Regenzeit die Regenzeitobservanz anzutreten." (1)
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Regenzeitanfänge gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Zwei Regenzeitanfänge, ihr Mönche, gibt es, einen früheren, einen späteren. Den früheren Anfang soll man am Tage nach asalha-Vollmond (Vollmond im Juli) antreten, einen Monat nach asalha soll man den späteren (Anfang) antreten. Dies, ihr Mönche, sind die zwei Regenzeitanfänge." (2) //2//
Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeitobservanz angetreten hatte, sich während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Die Menschen wurden verärgert unruhig, erregt: Wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sinnes)funktion habende Wesen verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die Andersgläubigen, in einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, sogar die Vögel, nachdem sie in der Baumkrone ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine (Sinnes)funktion habende Wesen, töten viele kleine Lebewesen. (1)
Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Jene Mönche, die bescheiden waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeitobservanz angetreten hat, sich während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man, ihr Mönche, nachdem man die Regenzeit angetreten hat, die frühe für drei Monate, die späte für drei Monate, ohne sie verbracht zu haben, auf Wanderschaft gehen. Wer so wandert, begeht ein dukkata Vergehen." (2) //3//
Zu jener Zeit wünschte die Sechser Gruppe Mönche nicht, die Regenzeitobservanz anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit nicht antreten. Wer so nicht antritt, begeht ein dukkata Vergehen." (1)
Zu jener Zeit ging die Sechser Gruppe Mönche an dem Tag des Beginns der Regenzeit an der Mönchsklause absichtlich vorbei, mit dem Wunsch, die Regenzeit nicht anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, an dem Tag des Beginns der Regenzeit an der Mönchsklause absichtlich vorbeigehen, mit dem Wunsch, die Regenzeit nicht anzutreten. Wer so vorbeigehen würde, begeht ein dukkata Vergehen." (2)
Zu jener Zeit wünschte der König von Magadha Seniya Bimbisāra, die Regenzeitobservanz zu verschieben. Er sandte den Mönchen einen Boten: Gut wäre es, wenn die Meister (Mönche) am kommenden Vollmondtag die Regenzeitobservanz antreten würden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sich dem König anzupassen." (3) //4//
Nachdem der Erhabene, solange er wünschte in Rājagaha geweilt hatte, begab er sich auf eine Reise nach Sāvatthi. Allmählich wandernd gelangte er in Sāvatthi an. Dort weilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetahain in Anāthapindikas Kloster. Zu jener Zeit hatte im Lande Kosala der Laienanhänger Udena für den Sangha ein Kloster bauen lassen. Jener sandte einen Boten zu den Mönchen: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen. (1)
Die Mönche sagten folgendes: "Der Erhabene, Bruder, erließ: Nicht soll man, nachdem man die Regenzeitobservanz angetreten hat, ohne die früheren drei Monate oder die späteren drei Monate verbracht zu haben, zu einer Reise aufbrechen. Warte, Laienanhänger Udena, bis die Mönche die Regenzeit verbracht haben, nachdem die Regenzeit verbracht ist, werden wir kommen. Wenn es für ihn dringend ist, soll er von dort weilenden Mönchen das Kloster errichten (im Sinne von einweihen) lassen." (2)
Der Laienanhänger Udena wurde verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Verehrungswürdigen, von mir herbeigerufen, nicht kommen, ich bin doch ein Spender, Wohltäter, Sanghaunterstützer. Da hörten die Mönche, daß der Laienanhänger Udena verärgert, unruhig, erregt war. Da erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. (3)
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, in sieben Fällen zu gehen, wenn herbeigerufen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht aber wenn man nicht herbeigerufen wird, von: Mönchen, Nonnen, zu Schulenden (sikkhamanaya), Novizen, Novizinnen, Laienanhängern, Laienanhängerinnen. Ich erlaube, ihr Mönche, in diesen sieben Fällen, wenn herbeigerufen, zu gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht wenn nicht herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)
In diesem Falle, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Kloster errichten lassen. Wenn er zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (5)
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein Lagerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditationsweg, eine Gehmeditationshalle, einen Brunnen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lotusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergarten. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren." (6)
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für viele Mönche
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für sich selbst
oder es ist die Hochzeit des Sohnes, die Hochzeit der Tochter, wenn er krank ist, wenn er ein bekanntes Sutta vorträgt. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, dieses Sutta werdet ihr lernen, bevor dieses Sutta verloren geht. Oder wenn es für ihn (den Laien) irgend etwas anderes zu tun und zu machen gibt. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (9)
In diesem Falle, ihr Mönche, hat eine Laienanhängerin für den Sangha ein Kloster errichten lassen ... [Wiederholung von 5 - 9] ... dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (10 - 12)
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch, eine Nonne, eine zu Schulende, ein Novize, eine Novizin für den Sangha, für viele Mönche, für einen Mönch, für den Nonnensangha, für viele Nonnen, für eine Nonne, für viele zu Schulende, für eine zu Schulende, für viele Novizen, für einen Novizen, für viele Novizinnen, für eine Novizin, für sich selber ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein Lagerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditationsweg, eine Gehmeditationshalle, einen Brunnen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lotusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergarten. Wenn jene(r) den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (13) //5//
Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch krank. Jener sandte zu den Mönchen einen Boten: Ich bin ein Kranker, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in fünf Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen, (von einem kranken) Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen fünf Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (1)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Mönch krank. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, kommt, Mönche, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: ich schaue nach, ob der Kranke Essen (bekommt), ich schaue nach, ob der Pfleger Essen (bekommt), ich schaue nach, ob der Kranke Medizin (bekommt), ich frage (ihn), ich pflege (ihn). In sieben Tagen soll man zurückkehren. (2)
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine Unzufriedenheit entstanden. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin ein Unzufriedener, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Unzufriedenheit abbauen, abbauen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (3)
In diesem Fall, ihr Mönche, waren bei einem Mönch Gewissensbisse entstanden. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer mit Gewissensbissen, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Gewissensbisse tilgen, tilgen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine (falsche) Ansicht entstanden, wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer mit einer (falschen) Ansicht, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde ihn von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (5)
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein schwerwiegendes Vergehen begangen und sollte eine Bewährungszeit (parivāsa) bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat und eine Bewährungszeit bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, eine Bewährungszeit zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offen legen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen (die Offenlegung muß vor einer Gruppe mit einer Mindestanzahl Mönche vorgenommen werden). In sieben Tagen soll man zurückkehren. (6)
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch einen Neuanfang (mūlāya patikassanāraho) bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der einen Neuanfang bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, wieder von vorne anzufangen, ich werde ihn (das Vergehen) offen legen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (7)
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch eine Manattastrafe bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der eine Manattastrafe bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen eine Manattastrafe zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offenlegen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (8)
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch eine Rehabilitation (abbhānāraho) bekommen, wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der eine Rehabilitation bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, die Rehabilitation zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offenlegen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (9)
In diesem Fall, ihr Mönche, wünschte der Sangha ein Verfahren zu vollziehen, ein Ermahnverfahren (tajjaniya), ein Beistandsverfahren (nissaya), ein Ausschlußverfahren (pabbajāniya), ein Versöhnungsverfahren (patisāraniya), ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß (ukkhepaniya). Wenn jener (betroffene) Mönch einen Boten zu den Mönchen senden würde: Der Mönchssangha wünscht gegen mich ein Verfahren zu vollziehen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge der Sangha das Verfahren nicht ausführen oder es in ein leichteres umwandeln. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (10)
Der Sangha hat gegen ihn ein Verfahren vollzogen, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß. Wenn jener (betroffene) Mönch einen Boten zu den Mönchen senden würde: Der Mönchssangha hat gegen mich ein Verfahren vollzogen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge der Mönch sich zum Guten wenden, möge er sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sangha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (11)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Nonne krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt, ihr Herren, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt ... [Wiederholung der Abschnitte 2 - 5] ... Ich werde sie von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für sie werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (12 - 15)
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte eine Nonne ein schwerwiegendes Vergehen begangen und sollte eine Manattastrafe bekommen, wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat und eine Manattastrafe bekommen soll, kommt ihr Herren, ich wünsche, daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, eine Manattastrafe zu geben. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (16)
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte eine Nonne einen Neuanfang, eine Rehabilitation, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß bekommen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ... Der Sangha hat gegen sie ein Verfahren vollzogen, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß. Wenn jene (betroffene) Nonne einen Boten zu den Mönchen senden würde ... ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge die Nonne sich zum Guten wenden, möge sie sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sangha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (17 - 20)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine zu Schulende krank, wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (21)
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer zu Schulenden Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, sie verstieß gegen ihre Schulungsregeln. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die gegen die Schulungsregeln verstieß, kommt ihr Herren, ich wünsche daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, daß sie die Schulungsregeln wieder auf sich nimmt. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (22)
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine zu Schulende die Vollordination nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die die Vollordination zu nehmen wünscht, kommt, ihr Herren, ich wünsche daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen die Vollordination (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (23)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Novize krank. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (24)
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Novizen Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, er möchte fragen, wieviele Regenzeiten er (verbracht hatte). Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der fragen möchte, wieviele Regenzeiten ich (verbracht habe), ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde fragen, ich werde erklären. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (25)
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte ein Novize die Vollordination nehmen .... [wie 6/23] ... Ich werde anregen, die Vollordination (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (26)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Novizin krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt ihr Herren, ich wünsche, daß die Herren kommen ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (27)
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer Novizin eine Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, sie möchte fragen, wieviele Regenzeiten sie (verbracht hatte). Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ... [wie 6/25] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (28)
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine Novizin eine Schulung auf sich nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ..... Ich werde anregen die Schulung auf sich zu nehmen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (29) //6//
Zu jener Zeit wurde die Mutter eines gewissen Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wünsche, daß mein Sohn kommt. Da kam dem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in sieben Fällen zu gehen, wenn man gerufen wird, nicht, wenn man nicht gerufen wird; in fünf Fällen zu gehen, selbst wenn man nicht gerufen wird, wenn die Rückkehr in sieben Tagen erfolgt, geschweige denn gerufen. Dies ist meine Mutter, eine Kranke, sie ist keine Anhängerin (des Buddha). Wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (1)
"Ich erlaube, ihr Mönche sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn gerufen: Zu einem Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin, zur Mutter, zum Vater. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (2)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Mutter eines Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wünsche, daß mein Sohn kommt ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (3)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Vater eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Bruder eines Mönches krank. Wenn er seinem Bruder einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme mein Bruder, ich wünsche, daß mein Bruder kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (5)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Schwester eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (6)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Verwandte eines Mönches krank. Wenn er einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme Verehrungswürdiger, ich wünsche, daß der Verehrungswürdige kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (7)
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein mit Mönchen Zusammenlebender (bhikkhugatiko) krank ... [wie 7/5] ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (8) //7//
Zu jener Zeit zerfiel eine Behausung des Sanghas. Von einem gewissen Laien wurden (noch brauchbare) Dinge in den Wald gebracht. Jener sandte den Mönchen einen Boten: Wenn die Ehrwürdigen jene Dinge abholen würden, würde ich (sie) den Ehrwürdigen geben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, in Sangha-angelegenheiten zu gehen. In sieben Tagen soll man zurückkehren." (1) //8//
Das Kapitel des Regenzeitaufenthaltes ist beendet.