Mahāvagga IX.01-05

MV.IX.01 - 234. Kassapagottabhikkhuvatthu

 

 Zu jener Zeit weilte der Erwachte, Erhabene in Campā am Ufer des Gaggarā Sees. Zu jener Zeit gab es im Lande Kāsi ein Dorf mit Namen Vāsabha. Dort war der Mönch Kassapagotta der ständige Bewohner, traditionsbewußt, bemüht, jeden nicht gekommenen guten Mönch kommen zu lassen, gekommene gute Mönche angenehm verweilen zu lassen, so daß diese Behausung wuchs, gedieh, groß wurde. Zu jener Zeit kamen viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zu der Behausung im Dorf Vāsabha. Da sah der Mönch Kassapagotta jene Mönche aus der Ferne kommen. Das gesehen bereitete er die Sitze vor, stellte das Fußwaschwasser, den Fußschemel, das Tuch zum Füßetrocknen bereit. Nachdem sie angekommen waren, nahm er die Robe und die Almosenschale ab, fragte ob sie Trinkwasser bräuchten, bemühte sich um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Da kam jenen Gastmönchen folgender Gedanke: Ein Guter ist dieser Bruder, der hier (ständig) wohnende Mönch. Er bemühte sich um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Laßt uns, Brüder, im Dorfe Vāsabha wohnen bleiben. Dann wohnten die Gastmönche weiter im Dorfe Vāsabha. (1)

 

 Da kam dem Mönch Kassapagotta folgender Gedanke: Die Wandermüdigkeit der Gastmönche hat sich gegeben. Außerdem, diejenigen die nichts wußten von diesem Gebiet (wo man Essen bekommt etc.), diese kennen jetzt das Gebiet. Schwierig ist es bei anderen Familien (d.h. bei Familien die nicht ständig den Mönchen Speise geben sondern nur unregelmäßig) bis zu seinem Lebensende sich (um Almosen) zu bemühen, und Andeutungen zu machen (daß man welche braucht) ist nicht beliebt. So werde ich mich jetzt nicht mehr um Reisschleim, festes Essen und Speise bemühen. So bemühte er sich nicht mehr um Reisschleim, festes Essen und Speise. Da kam jenen Gastmönchen folgender Gedanke: Vorher war dieser Bruder bemüht um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ein Böser ist dieser Bruder, der hier wohnende Mönch. Laßt uns, Brüder, den hier wohnenden Mönch (zeitweilig) ausschließen. (2)

 

 Dann, nachdem sich die Gastmönche versammelt hatten, sagten sie dem Mönch Kassapagotta folgendes: "Vorher war dieser Bruder bemüht um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ein Vergehen, Bruder, hast du begangen. Siehst du dein Vergehen?" - "Nicht gibt es, ihr Brüder, ein Vergehen, das ich sehen kann." Da haben jene Gastmönche den Mönch Kassapagotta wegen Nichtsehens eines Vergehens ausgeschlossen. Da kam dem Mönch Kassapagotta folgender Gedanke: Dies weiß ich nicht: Ist es ein Vergehen, ist es kein Vergehen? Bin ich ein Fehlender oder ein Nichtfehlender? Bin ich ausgeschlossen worden, bin ich nicht ausgeschlossen worden? Ist das gesetzmäßig, ist das nicht gesetzmäßig? Ist das aufhebbar, ist das nicht aufhebbar? Ist es angemessen, ist es nicht angemessen? So laß mich nun nach Campā gegangen [gehen] den Erhabenen um diese Sache befragen. (3)

 

 Dann ist der Mönch Kassapagotta, nachdem er die Behausung in Ordnung gebracht hatte, Almosenschale und Robe genommen hatte, nach Campā aufgebrochen. Allmählich kam er nach Campā und zum Erhabenen. Dort, nachdem er den Erhabenen verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Es ist Sitte jener Erwachten, Erhabenen, mit den herankommenden Mönchen freundliche Worte zu wechseln. Da sagte der Erhabene dem ehrwürdigen Kassapagotta folgendes: "Wie geht es dir, Mönch, wie fühlst du dich, bist du mit wenig Anstrengung hergekommen, und woher, Mönch, bist du gekommen?" - "Es geht mir gut, Erhabener, ich fühle mich gut, Erhabener, ich kam her mit wenig Anstrengung. (4)

 

 Es ist, Verehrungswürdiger, im Lande Kāsi ein Dorf mit Namen Vāsabha. Dort war ich der ständige Bewohner, traditionsbewußt, bemüht, jeden nicht gekommenen guten Mönch kommen zu lassen, gekommene gute Mönche angenehm verweilen zu lassen, so daß diese Behausung wuchs, gedieh, groß wurde. Zu jener Zeit kamen viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zu der Behausung im Dorf Vāsabha ... Da kam mir folgender Gedanke: Dies weiß ich nicht: Ist es ein Vergehen, ist es kein Vergehen? Bin ich ein Fehlender oder ein Nichtfehlender? Bin ich ausgeschlossen worden, bin ich nicht ausgeschlossen worden? Ist das gesetzmäßig, ist das nicht gesetzmäßig? Ist das aufhebbar, ist das nicht aufhebbar? Ist es angemessen, ist es nicht angemessen? So laß mich nun nach Campā gegangen den Erhabenen um diese Sache befragen." (5)

 

 "Ein Nichtvergehen ist es, Mönch, nicht ist es ein Vergehen, ein sich nicht vergangen Habender bist du, kein sich vergangen Habender. Ein nicht Ausgeschlossener bist du, kein Ausgeschlossener, ein durch ein unrechtes Verfahren Ausgeschlossener bist du, das rückgängig gemacht werden kann, das nicht angemessen ist. Gehe du, Mönch, dort in das Dorf Vāsabha; in der Behausung wohne." - "So sei es, Verehrungswürdiger." Nachdem der Mönch Kassapagotta dies dem Erhabenen geantwortet hatte, vom Sitz aufgestanden war, den Erhabenen verehrt hatte, ihn rechts umrundet hatte, brach er zum Dorf Vāsabha auf. (6)

 

 Da bekamen jene Gastmönche Gewissensbisse und Reue: Sicherlich ist das unvorteilhaft für uns, sicherlich ist das nicht vorteilhaft für uns. Sicherlich haben wir Schlechtes bekommen, sicherlich haben wir nichts Gutes bekommen, daß wir einen reinen Mönch, der ohne Vergehen ist, ohne Anlaß, ohne Grund ausgeschlossen haben. Laßt uns, Brüder, nach Campā gegangen beim Erhabenen das Vergehen als Vergehen bekennen. Nachdem die Gastmönche die Behausung in Ordnung gebracht hatten, Almosenschale und Robe genommen hatte, sind sie nach Campā aufgebrochen. Allmählich kamen sie nach Campā und zum Erhabenen. Dort, nachdem sie den Erhabenen verehrt hatten, setzten sie sich beiseite nieder. Es ist Sitte jener Erwachten, Erhabenen, mit den herankommenden Mönchen freundliche Worte zu wechseln. Dann sagte der Erhabene den Mönchen folgendes: "Wie geht es euch? Wie fühlt ihr euch? Seid ihr mit wenig Anstrengung den langen Weg gekommen? Woher seid ihr, Mönche, gekommen?" - "Es geht uns (gut), wir fühlen uns (gut) Erhabener, wir sind mit wenig Anstrengung den langen Weg gekommen. Wir, Verehrungswürdiger, sind aus dem Lande Kāsi aus dem Dorf mit Namen Vāsabha, daher sind wir gekommen, Erhabener." (7)

 

 "Habt ihr den dort lebenden Mönch ausgeschlossen, ihr Mönche?" - "So war es, Verehrungswürdiger." - "Warum, Mönche, aus welchem Anlaß, aus welchem Grunde?" - "Ohne Anlaß, Erhabener, ohne Grund." Da tadelte der Erwachte, Erhabene: Unpassend, Mönche, unangemessen, ungeziemend für Asketen, ungebührlich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie könnt ihr, ihr törichten Menschen, einen reinen Mönch, der ohne Vergehen ist ohne Grund, ohne Anlaß ausschließen. Nicht ist das, törichte Menschen, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man einen reinen Mönch, ihr Mönche, der ohne Vergehen ist, ohne Grund, ohne Anlaß ausschließen. Wer so ausschließt, begeht ein dukkata Vergehen." (8)

 

 Nachdem die Mönche von ihren Sitzen aufgestanden waren, die Obergewänder auf eine Schulter gelegt hatten, sich zu Füßen des Erhabenen verbeugt hatten, sagten sie dem Erhabenen folgendes: "Wir haben ein Vergehen begangen, wie Dumme, Törichte, wie Unheilvolle, daß wir einen reinen Mönch, der ohne  Vergehen war, ohne Anlaß, ohne Grund ausschlossen. So möge der Erwachte, Erhabene unser Vergehen als Vergehen annehmen, damit wir uns in Zukunft zügeln." - "Jawohl, ihr Mönche, ihr habt ein Vergehen begangen, wie Dumme, Törichte, wie Unheilvolle, daß ihr einen reinen Mönch, der ohne  Vergehen war, ohne Anlaß, ohne Grund ausschlossen habt. Wenn ihr, Mönche, das Vergehen als Vergehen seht und nach den Regeln Buße tatet, dann akzeptiere ich das. Wachstum ist es ja in der Zucht der Edlen, das Vergehen als Vergehen zu sehen, dann den Regeln gemäß Buße zu tun und sich in Zukunft zu zügeln." (9) //1//


MV.IX.02 - 235. Adhammena vaggādikammakathā

 

 Zu jener Zeit begingen die Mönche von Campā derartige (formale) Akte: Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer vollständigen Gruppe. Sie taten etwas Regelgerechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas anscheinend Regelgerechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas anscheinend Regelgerechtes in einer vollständigen Gruppe. Einer schloß einen anderen aus. Einer schloß zwei aus. Einer schloß viele aus. Einer schloß den Sangha aus. Zwei schlossen einen, zwei, viele, den Sangha aus. Viele schlossen einen, zwei, viele, den Sangha aus. Der Sangha schloß den Sangha aus. (1)

 

 Die Mönche, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Mönche von Campā derartige Akte ausführen? Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha schloß den Sangha aus? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, wie man sagt, daß die Mönche von Campā derartige Akte ausführen? Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha schloß den Sangha aus?" - "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erwachte, Erhabene: "Unpassend, törichte Menschen, unangemessen, ungeziemend für Asketen, ungebührlich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie können jene Mönche, jene törichten Menschen folgende Akte ausführen: Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha schloß den Sangha aus? Nicht ist das, ihr Mönche, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen. Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (2)

 

 Ein nicht den Regeln gemäßer Akt in einer Teilgruppe ist kein Akt, ist nicht zu tun ...  Wenn einer einen ausschließt ist das kein Akt, ist nicht zu tun ... (3)

 

 Vier Akte, ihr Mönche gibt es:

In diesem Fall, ihr Mönche, was den nicht regelgerechten (Akt) in der Teilgruppe angeht, dieser Akt, ihr Mönche, ist aufhebbar und unangemessen, nicht soll man einen derartigen Akt ausführen, nicht wurde ein derartiger Akt von mir erlaubt. In diesem Fall, ihr Mönche, was den nicht regelgerechten (Akt) in der vollständigen Gruppe angeht ... den regelgerechten (Akt) in einer Teilgruppe angeht, dieser Akt ihr Mönche ist aufhebbar und unangemessen, nicht soll man einen derartigen Akt ausführen, nicht wurde ein derartiger Akt von mir erlaubt. Ein solcher, ihr Mönche, der Regel gemäßer Akt, in vollständiger Gruppe, dieser Akt, ihr Mönche, ist aufgrund der Regelgemäßheit und der Vollständigkeit unaufhebbar und angemessen. Einen derartigen Akt, ihr Mönche, soll man tun, ein derartiger Akt wurde von mir erlaubt. Daher, ihr Mönche: So einen Akt wollen wir tun, einen der Regel gemäßen in vollständiger Gruppe, so ihr Mönche, soll man sich üben." (4) //2//


MV.IX.03 - 236. Ñattivipannakammādikathā

 

 Zu jener Zeit beging die Sechsergruppe Mönche folgende Akte:

Die Mönche, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann die Sechsergruppe Mönche folgende Akte ausführen: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unangemessen? Dann erzählten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, daß die Sechsergruppe Mönche folgende Akte ausführt: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unangemessen?" - "Ja, Erhabener." Da tadelte der Erwachte, Erhabene: Unpassend, törichte Menschen, unangemessen, ungeziemend für Asketen, ungebührlich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie können jene Mönche, jene törichten Menschen folgende Akte ausführen: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unangemessen? Nicht ist das, ihr Mönche, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (1)

 

 "Wenn ein Akt, ihr Mönche, nicht der Regel gemäß ist und in einer Teilgruppe ist, ist es ein Nichtakt, das ist nicht zu tun. Wenn ein Akt, ihr Mönche, nicht der Regel gemäß in einer vollständigen Gruppe ... ein Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unangemessen ist, ist es ein Nichtakt, das ist nicht zu tun. (2)

 

 Folgende sechs Akte, ihr Mönche, gibt es:

Was, ihr Mönche, ist ein nicht der Regel gemäßer Akt? Wenn man, ihr Mönche, eine Ankündigung in zwei Durchgängen (dazu bedarf es der Ankündigung und der Offenlegung) nur mit der Ankündigung macht und nicht mit der Offenlegung des Beschlusses, dann ist das nicht der Regel gemäß. Wenn man, ihr Mönche, eine Ankündigung in zwei Durchgängen nur mit zwei Ankündigungen ... mit einer Offenlegung des Beschlusses und keiner Ankündigung ... mit zwei Offenlegungen des Beschlusses und keiner Ankündigung macht, dann ist das nicht der Regel gemäß. (3)

 

 Wenn man, ihr Mönche, eine Ankündigung in vier Durchgängen (hier erfolgt die Offenlegung des Beschlusses dreimal) mit einer Ankündigung und keiner Offenlegung des Beschlusses ... mit zwei Ankündigungen ... drei Ankündigungen ... vier Ankündigungen und keiner Offenlegung des Beschlusses ... mit einer Offenlegung des Beschlusses ... mit zwei ... drei ... vier Offenlegungen des Beschlusses und keiner Ankündigung macht, dann ist das nicht der Regel gemäß. Dies nennt man, ihr Mönche, ein nicht der Regel gemäßer Akt. (4)

 

 Was ist, ihr Mönche, eine Teilgruppe?

Dies nennt man, ihr Mönche, eine Teilgruppe. (5)

 

 Was ist, ihr Mönche, eine vollständige Gruppe?

Das heißt, ihr Mönche, eine vollständige Gruppe. (6)

 

 Wie, ihr Mönche, ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer Teilgruppe?

Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt.

 

 Wenn bei einer Ankündigung in vier Durchgängen zuerst der Beschluß offengelegt wird, danach die Ankündigung gemacht wird, so viele Mönche, wie (für diesen Akt) Würdig sind, sind nicht gekommen, wenn die Zustimmung der der Zustimmung Würdigen nicht gebracht wurde, die Anwesenden protestieren. Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt. [Rest wie voriger Abschnitt] (7)

 

 Wie, ihr Mönche, ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer vollständigen Gruppe?

Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer vollständigen Gruppe. [Wiederholung mit: in vier Durchgängen]. (8)

 

 Wie, ihr Mönche, ist der der Regel gerechte Akt in einer vollständigen Gruppe?

Das ist, ihr Mönche, ein der Regel gerechter Akt in einer vollständigen Gruppe.

 

 Wenn bei einer Ankündigung in vier Durchgängen zuerst die Ankündigung gemacht wird, nachher ein Beschluß dreimal, ... [Rest wie voriger Abschnitt]  (9) //3//


MV.IX.04 - 237. Catuvaggakaraṇādikathā

 

 Fünf Sangha (Gruppen): die Vierergruppe des Mönchssangha, die Fünfergruppe des Mönchssangha, die Zehnergruppe des Mönchssangha, die Zwanzigergruppe des Mönchssangha, die Mehr-als-Zwanzigergruppe des Mönchssangha.

 

 

 Wenn ein (formaler) Akt einer Vierergruppe mit einer Nonne als vierter gemacht wird, ist er nicht getan, das ist nicht zu tun. Wenn ein (formaler) Akt einer Vierergruppe mit einer zu Schulenden ausgeführt wird, einem Novizen, einer Novizin, einem die Schulung Ablehnenden, einem, der die (vier) höchsten Vergehen begangen hat, einem wegen des Nicht(ein)sehens eines Vergehens Ausgeschlossenen, einem, der ausgeschlossen wurde, weil er ein Vergehen nicht wiedergutgemacht hat, einem der ausgeschlossen wurde, weil er unheilsame Ansichten nicht aufgegeben hat, einem Eunuchen, einem in diebischer Weise Ordinierten, einem, der zu Andersgläubigen gegangen ist, einem Tier, einem Muttermörder, einem Vatermörder, einem Heiligenmörder, einem Nonnenschänder, einem Sanghaspalter, einem Blutvergießer, einem Hermaphroditen, einem, der mit verschiedenen Gruppen zusammen ist, einem, der in verschiedenen Grenzen ist, einem, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt, für wen der Sangha diesen (formalen) Akt ausführt, den als vierten nehmend, das ist kein (formaler) Akt, das ist nicht zu tun. (2)

 

Die Vierergruppen Ausführung

 

[Es folgt die Wiederholung des Abschnitts 2 mit Fünfergruppe, Zehnergruppe, Zwanzigergruppe.] (3-5)


238. Pārivāsikādikathā

 Wenn der die Bewährungszeit Bekommende, ihr Mönche, als vierter (in der Gruppe) die Bewährungszeit geben würde, den Neuanfang, die Mānattastrafe, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn der den Neuanfang Bekommende, ihr Mönche, als vierter die Bewährungszeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn ein die Mānattastrafe Bekommender, ihr Mönche, als vierter die Bewährungszeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn ein rehabilitiert Werdender, ihr Mönche, als vierter die Bewährungszeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun. (6)

 

 Einige Proteste, ihr Mönche, inmitten des Sanghas sind gültig, einige nicht. Welche Proteste inmitten des Sanghas, ihr Mönche, sind nicht gültig?

für wen der Sangha den Akt ausführt, dessen Protest inmitten des Sangha ist nicht gültig. (7)

 

 So, ihr Mönche, ist der Protest inmitten des Sanghas nicht gültig. Wessen Protest inmitten des Sanghas ist gültig? Der Mönch, ihr Mönche, der regulär (Mönch ist), der zur gleichen Gruppe gehört, innerhalb der gleichen Grenzen lebt, wenigstens informiert er den Mönch direkt neben ihm. So ist der Protest inmitten des Sanghas berechtigt. So, ihr Mönche, ist der Protest inmitten des Sanghas gültig. (8)


239. Dvenissāraṇādikathā

 Zwei (Personen), ihr Mönche, kann man wegschicken. (Das Wegschicken war eine Maßnahme für Mönche, die sich zwar schlecht verhielten, aber keine Regel gebrochen hatten). Es gibt, ihr Mönche, Personen, die das Wegschicken noch nicht bekommen haben. Wenn der Sangha wegschicken würde, würde einer gut weggeschickt, einer schlecht weggeschickt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das Wegschicken noch nicht bekommen, so daß der Sangha schlecht wegschicken würde?  In diesem Fall, ihr Mönche, ist der Mönch ein Reiner, einer ohne Vergehen. Wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das schlecht weggeschickt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person die das Wegschicken noch nicht bekommen hat; wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das schlecht weggeschickt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das Wegschicken noch nicht bekommen, so daß der Sangha gut wegschicken würde? In diesem Fall, ihr Mönche, ist der Mönch ein Ungebildeter, Unerfahrener, einer mit vielen Vergehen, einer der die Vergehen nicht wieder gut gemacht hat, einer, der mit Laien umgeht, unpassende Laienkontakte hat. Wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das gut weggeschickt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person die das Wegschicken noch nicht bekommen hat, wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das gut weggeschickt. (9)

 

 Zwei (Personen), ihr Mönche, kann man wieder zurückholen. Es gibt, ihr Mönche, Personen, die das wieder Zurückholen noch nicht bekommen haben. Wenn der Sangha wieder zurückholen würde, würde einer gut wieder zurückgeholt, einer schlecht wieder zurückgeholt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das wieder Zurückholen noch nicht bekommen, so daß der Sangha schlecht zurückholen würde? Ein Eunuch hat das wieder Zurückholen noch nicht bekommen. Wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das schlecht zurückgeholt. .... ein in diebischer Weise Ordinierter, einer, der zu Andersgläubigen gegangen ist, ein Tier, ein Muttermörder, ein Vatermörder, ein Heiligenmörder, ein Nonnenschänder, ein Sanghaspalter, ein Blutvergießer, ein Hermaphrodit; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das schlecht zurückgeholt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person, die das wieder Zurückholen noch nicht bekommen hat, wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das schlecht zurückgeholt. (10)

 

 Welche Person, ihr Mönche, hat das Zurückholen noch nicht bekommen; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt? Einer, dem die Hand abgeschnitten wurde, hat das Zurückholen noch nicht bekommen; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt. ... die Füße abgeschlagen wurden, die Hände und die Füße abgeschlagen wurden, die Ohren abgeschnitten wurden, die Nase abgeschnitten wurde, die Ohren und die Nase abgeschnitten wurden, die Finger, die Nägel abgeschnitten wurden, die Fußsehne durchtrennt wurden, die Finger zusammengewachsen waren (?), einen Buckligen, einen Zwergwüchsigen, einen mit einem Kropf, einen Gebrandmarkten, einen Ausgepeitschten, einen per Anschlag gesuchten, einen mit Elefantiasis, mit Geschlechtskrankheiten, einen eine Gruppe Irreführenden, einen Halbblinden, einen mit verkrüppelten Gliedern, einen Lahmen, einen halbseitig Gelähmten, einen Krüppel, einen Altersschwachen, einen Blinden, einen Stummen, einen Tauben, einen Blindstummen, einen Taubblinden, einen Taubstummen, einen Taubstummblinden; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person, die das wieder Zurückholen noch nicht bekommen hat, wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt." (11) //4//

 

Das erste Kapitel über Vāsabhadorf


MV.IX.05 - 240. Adhammakammādikathā

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das einzusehen war (die Mildeste Form von Strafe war, ein Vergehen einzusehen). Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Vergehen ein'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich (ein) sehe'. Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das wiedergutzumachen war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Mache es wieder gut'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich wiedergutmachen muß'. Wenn der Sangha wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch keine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Eine unheilsame Ansicht hast du, Bruder, gib sie auf'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, eine unheilsame Ansicht, die ich aufgeben muß'. Wenn der Sangha wegen Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen) das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Vergehen ein und mache es wieder gut.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder ein Vergehen, das ich (ein) sehe und wiedergutmache.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens und Nichtwiedergutmachens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das einzusehen ist und keine unheilsame Ansicht, die aufzugeben ist .... (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das  wiedergutzumachen ist und keine Ansicht, die aufzugeben ist .... (4)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das einzusehen ist, kein Vergehen (begangen), das wiedergutzumachen ist und keine Ansicht, die aufzugeben ist .... (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'einzusehen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Vergehen ein.' Er sagte so: 'Ja, Bruder, ich sehe ein.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen .... (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen .... Wenn der Sangha wegen Nichteinsehens, Nichtwiedergutmachens und Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt. (7)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'einzusehen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder begangen. Sieh dein Vergehen ein.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich (ein) sehe.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder begangen. Mache es wieder gut.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich wieder gutmachen muß.' Wenn der Sangha wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Eine unheilsame Ansicht hast du, Bruder, gib sie auf.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, eine unheilsame Ansicht, die ich aufgeben muß.' Wenn der Sangha wegen Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt. (8)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen .... Wenn der Sangha wegen Nichteinsehens, Nichtwiedergutmachens und Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt." (9) //5//


[3] Ankündigung (ñatti) ist die Bekanntmachung, das der Akt ausgeführt werden soll. Offenlegung (anussāvana) ist die Wiederholung der Bekanntmachung und die Abstimmung durch Schweigen


  Oben