PĀTIMOKKHA

ANHANG I – Notizen zur Verhaltensethik

Notizen zur Verhaltensethik aus Mahāvagga (MV), Cullavagga (CV) and Parivārā (PV)

7. Pavāranā – Einladung <zur Ermahnung>

[PAVĀRANAKKHANDHAKAN - Aus dem vierten Kapitel des MV. 157]

A) Der Anlaß

Zwei Bettelmönche hatten die Übung des Stummbleibens (Schweigegelöbnis) praktiziert. Dazu sagte der Erhabene: "O Bettelmönche! Man soll nicht das Schweigegelöbnis auf sich nehmen, so wie es die Andersgläubigen tun. Wer es auf sich nimmt, begeht ein Dukkatavergehen. Ich erlaube, o Bettelmönche, für die Bettelmönche, die die Regenzeitklausur zusammen verbracht haben, hinsichtlich dreier Dinge <einander> zur Ermahnung einzuladen: Erstens hinsichtlich gesehener, zweitens gehörter, und drittens vermuteter <Vergehen>. Diese Einladung wird für euch untereinander der geeignete Zustand sein, der Zustand der gegenseitigen Hilfe <bei Vergehen>, und der Zustand der Rücksicht auf die Verhaltensethik. Folgendermaßen, o Bettelmönche, soll man <zur Ermahnung> einladen: <Nachdem die zwei Vorbereitungen beendet sind>, soll ein erfahrener und fähiger Bettelmönch auf diese Weise bei dem Orden beantragen:

B) Sangha-pavāranā

Für die Ordenseinladung (Sangha-pavāranā) werden mindestens fünf Bettelmönche als ein Orden betrachtet. [MV. 162; 319]

<Antrag>

"Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Heute ist die Einladung <zur Ermahnung> am 14ten/ am 15ten. Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit gekommen ist, möge der Orden <zur Ermahnung> einladen." [MV.159]

Der älteste Bettelmönch soll auf diese Weise zum Orden sprechen:

"Freunde! Ich lade den Orden dazu ein, <mich zu ermahnen>, hinsichtlich gesehener, gehörter und vermuteter <Vergehen>. Mögen die Ehrwürdigen mich aus Mitleid heraus ansprechen. Sehe ich es, werde ich mich davon reinigen". 3 x

Der Nächstjüngere usw. bis hin zum Jüngsten:

i) Falls ein kranker Bettelmönch <A> nicht kommen kann, soll er seine Einladung übergeben:

Wenn der Fragende während der 'Pubbakicca' danach fragt, soll der Überbringer <B> auf diese Weise sprechen:

Und wieder während der Einladung <zur Ermahnung>:

ii) Falls zusätzlich noch ein Vinayaverfahren ausgeführt wird, dann soll <A> beides, die Einladung und Zustimmung abgeben und <B> soll beides überbringen. [Mv. 161]

."Dort wo fünf Bettelmönche wohnen, sollen sie nicht die 'Einladung' eines <Kranken, usw. > überbringen und zu viert die <Ordens-> 'Einladung' ausführen. Wenn sie sie ausführen, begehen sie ein Dukkatavergehen". [MV. 163]

C) Pavāranā für DREI oder VIER Bettelmönche

Falls drei oder vier Bettelmönche in einem Kloster wohnen, werden sie nicht als Orden betrachtet und ein erfahrener und fähiger Bettelmönch soll folgendermaßen bei den anderen Bettelmönchen beantragen:

<Antrag>

Es folgen die individuellen Einladungen, beginnend mit dem Ältesten: (wie oben in B).

"Dort wo vier Bettelmönche wohnen, sollen sie nicht die 'Einladung' eines <Kranken, usw.> überbringen und zu dritt miteinander einladen. Wenn sie einladen, begehen sie ein Dukkatavergehen. "(Bei Dreien, sollen sie nicht zu zweit einladen.) [MV. 163f] <d.h. sie brauchen die Einladung nicht zu überbringen und sollen mit C) od. D) fortfahren.>

D) Pavāranā für ZWEI Bettelmönche

Der Antrag entfällt and man lädt gegenseitig ein:

"Dort wo zwei Bettelmönche wohnen, soll <A> nicht die 'Einladung' des <B> abholen und alleine den Pavāranātag <s. unter E> bestimmen. Wenn er ihn bestimmt, begeht er ein Dukkatavergehen."[MV. 164] <d.h. er braucht die 'Einladung' nicht abzuholen und soll mit E) unten fortfahren.>

E) Adhitthāna-pavāranā für EINEN Bettelmönch

Der Erhabene sprach: "O Bettelmönche, dieser Bettelmönch soll... <sich gleichwie bei den 'Adhitthāna-uposatha', Kap. 4. D. IV. verhalten> und sich hinsetzen. Wenn andere Bettelmönche kommen, soll er, mit ihnen <zur Ermahnung> einladen. Wenn keine kommen, soll er den Pavāranātag auf diese Weise bestimmen:

Wenn er ihn nicht bestimmt, begeht er ein Dukkatavergehen." [Mv. 163]

F) Behinderung der Einladung <zur Ermahnung>

Falls eine Behinderung auftritt, dann soll der Orden anstatt 'Tatiyam'pi' nur zweimal oder auch nur einmal einladen. Jene, die <nach Regenzeiten> von gleichem Alter sind, können auch zu zweit <zur Ermahnung> einladen, damit die Einladung schneller beendet ist.

Die Behinderungen sind dieselben wie für den Uposatha, Kap. 4, und vier weitere: xi) durch Wilde, xii) durch Menschen, die eine große Spende den ganzen Tag und die ganze Nacht anbieten wollen, xiii) durch Bettelmönche, die den ganzen Tag und die ganze Nacht die Lehre vortragen, darüber diskutieren, usw., oder xiv) durch eine Gewitterwolke, sofern keine ausreichende Überdachung vorhanden ist. [MV. 168ff]

--Falls man ein Vergehen begangen hat, soll man es vor der Einladung gestehen, sonst ist das ein Dukkatavergehen. [s. Mv. 164] - Falls man sich während der Einladung an ein Vergehen erinnert oder in Zweifel gerät, soll man verfahren wie in Kap. 5. V.


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